DE2535439A1 - Fahrzeugluftreifen - Google Patents
FahrzeugluftreifenInfo
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- DE2535439A1 DE2535439A1 DE19752535439 DE2535439A DE2535439A1 DE 2535439 A1 DE2535439 A1 DE 2535439A1 DE 19752535439 DE19752535439 DE 19752535439 DE 2535439 A DE2535439 A DE 2535439A DE 2535439 A1 DE2535439 A1 DE 2535439A1
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60C—VEHICLE TYRES; TYRE INFLATION; TYRE CHANGING; CONNECTING VALVES TO INFLATABLE ELASTIC BODIES IN GENERAL; DEVICES OR ARRANGEMENTS RELATED TO TYRES
- B60C9/00—Reinforcements or ply arrangement of pneumatic tyres
- B60C9/18—Structure or arrangement of belts or breakers, crown-reinforcing or cushioning layers
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60C—VEHICLE TYRES; TYRE INFLATION; TYRE CHANGING; CONNECTING VALVES TO INFLATABLE ELASTIC BODIES IN GENERAL; DEVICES OR ARRANGEMENTS RELATED TO TYRES
- B60C13/00—Tyre sidewalls; Protecting, decorating, marking, or the like, thereof
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60C—VEHICLE TYRES; TYRE INFLATION; TYRE CHANGING; CONNECTING VALVES TO INFLATABLE ELASTIC BODIES IN GENERAL; DEVICES OR ARRANGEMENTS RELATED TO TYRES
- B60C3/00—Tyres characterised by the transverse section
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- Mechanical Engineering (AREA)
- Tires In General (AREA)
Description
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Die Erfindung bezieht sich auf Fahrzeugluftreifen mit einer aus fli-eßfähigem
elastischen Kunststoff oder Gummi nach dem Gieß- oder Spritzgießverfahren hergestellten, einen mittig angeordneten Laufstreifen
tragenden Karkasse.
Das Herstellen von Luftreifen durch Einfüllen eines fließfähigen elastomeren
Werkstoffes in eine Form bietet gegenüber dem üblichen schichtweisen Aufbauen beträchtliche Vorteile vor allem hinsichtlich verfahrenstechnischer
Vereinfachung, Arbeitszeitverkürzung und als Folge davon erhebliche Kosteneinsparungen. Trotz vieler Versuche und ersthafter
Anläufe konnten sich Gießverfahren in der Praxis der Reifenfertigung bisher aber nicht einführen. Die Gründe hierfür liegen einmal in der
Schwierigkeit der Werkstoffwahl und -paarung, die sich aus den unterschiedlichen
Beanspruchungen der einzelnen Reifenteile, der Wulste, Seitenwände und des Laufstreifens herleitet und die entweder zu nachteiligen
Kompromissen oder zu mehrstufigen Gießvorgängen mit schwer beherrschbaren Folgeerscheinungen unter Verwendung vielteiliger, kompliziert
aufgebauter und im Betrieb störungsanfälliger Gießformen zwingt. Zum anderen aber zeigen gegossene Reifen aus den Fließeigenschaften
der verwendeten Werkstoffe unter der Wirkung des Innendruckes eine unerwünschte Neigung zum Wachsen, d.h. zum bleibenden Vergrößern
ihres Durchmessers. Der Erfindung liegt demgegenüber als Aufgabe zugrunde, die Herstellung von Luftreifen durch eine neuartige Anordnung
und Gestaltung ihrer wesentlichen Teile unter praxisgerechter Anwendung des vorteilhaften Gieß- oder Spritzgießverfahrens zu vereinfachen
und zu verbilligen und gleichzeitig auch die technischen Eigenschaften und die Gebrauchstüchtigkeit der Reifen im ganzen entscheidend zu verbessern.
— 2 —
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Nach der Erfindung zeichnen sich Fahrzeugluftreifen der eingangs geschilderten
Art dadurch aus, daß die die zugehörige Radfelge freigespannt* im wesentlich zylindrisch oder nur schwach ballig nach außen
gewölbte Karkasse über auf ein Mehrfaches ihrer Wandstärke zunehmend sich verdickende seitliche Krümmungsbogen.in die mit eingebetteten
Kernringen verstärkten Reifenwulste umgelenkt und von einem mit Gewebeein-
oder -auflagen verstärkten, zugfesten, mit markant abgegrenzten Rändern aufgesetzten Laufstreifen über 1/3 bis 2/3 ihrer Gesamtbreite
umschlossen ist. Zweckmäßig ist der Laufstreifen mit einer seine Innenmantelfläche im wesentlichen überdeckenden Gewebeaufläge
versehen. Er kann wahlweise stattdessen aber auch mit einer über seine Randkanten hinaus in den Bereich der Krümmungsbogen auf der Karkasse
aufliegenden Gewebeauflage auf seiner Innenmantelfläche versehen sein. Die im Zusammenhang mit diesen Gestaltungsmaßnahmen erwünschte
niedrigere Querschnittshöhe des neuartigen Reifens ist dann gewahrt, wenn sie höchstens gleich einem Drittel der gesamten Querschnittsbreite
bemessen ist.
Die Erfindung ermöglicht es, die sonst schwierig in aufeinanderfolgenden
Einzelschritten aus mehreren Lagen schichtweise aufzubauende Karkasse kostengünstig und schnell in einem einfachen Gießvorgang herzustellen,
wobei die in den Krümmungsbogen der Seitenwände zunehmende Wandverdickung in Verbindung mit der extrem flachen Querschnittsform
der Fließneigung des Gießwerkstoffes im Gebrauch des Reifens entgegengewirkt und darüber hinaus eine überraschend hohe Formstabilität und
gute Notlaufeigenschaften der neuartigen Reifen begründet. Die durch
Gewebeverstärkungen gewonnene Zugfestigkeit des Laufstreifens stützt
die Karkasse von außen gegen den inneren überdruck ab und gewährleistet
die Einhaltung der ursprünglichen Größenabmessungen im Fahrbetrieb,
Die besondere Maßabstimmung der wesentlichen Reifenteile aufeinander hat zur Folge, daß normalerweise weder die nach üblichen Anschauungen
überdimensionierten gekrümmten Seitenwände der Karkasse noch der erhaben aufgesetzte, relativ breite Laufstreifen nennenswerten Formänderungen
unterliegen und daß die Hauptfederungsarbeit sich ausschließlich in den schmalen Übergangszonen zwischen den Randkanten des Lauf-
*) überbrückende,
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Streifens und den angrenzenden Krümmungsbogen der Seitenwände abespielt.
Der gewebeverstärkte Laufstreifen kann vorher in die noch leere Gießform
eingelegt und gleichzeitig mit dem Ablaufen des später einsetzenden Gießvorganges mit der sich bildenden Karkasse stoffschlüssig verbunden,
beispielsweise mit dieser zusammenvulkanisiert werden. In Abweichung davon kann er aber auch nachträglich auf die fertig gegossene
Karkasse aufgeklebt oder aufvulkanisiert werden. Unabhängig von dem
Herstellverfahren eröffnet die Erfindung die vorteilhafte Möglichkeit, abgenutzte Reifen durch Entfernen des alten und Aufbringen eines neuen
LaufStreifens aufzuarbeiten und ihre volle Gebrauchsfähigkeit wieder
herzustellen.
Die Erfindung ist anhand der schematischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung verdeutlicht. Die Zeichnung zeigt einen Querschnitt
durch ein Teilstück eines neuartigen Luftreifens mit zugehöriger Radfelge, wobei in beiden Hälften der geteilten Figur unterschiedliche
Gewebeauflagen für den Laufstreifen vorgesehen sind.
Der gezeichnete Luftreifen ist aus einer in Reifenwulste 2 mit eingebetteten
Kernringen 3 auslaufenden Karkasse 1 und einem auf diese in mittiger Anordnung erhaben aufgelegten Laufstreifen k zusammengesetzt.
Die Karkasse überspannt den Außenmantel der Radfelge 5 zwischen den Sitzflächen der Reifenwulste 2 nahezu flachzylindrisch oder mit nur
leichter Wölbung und bildet in ihren Seitenteilen nach außen konvexe Krümmungsbogen 11, die mit einer Richtungsänderung um etwa 90 nach
den Reifenwülsten umlenken. Gemäß der gezeichneten Darstellung weist
die Wandstärke der Krümmungsbogen in dem die Reifenwulste bildenden
Bereich einen das normale Maß weit überschreitenden Wert auf, um in Richtung nach dem Laufstreifen k hin gleichmäßig auf den unterhalb
des Laufstreifens gleichbleibenden Normalwert abzunehmen. Auf die
Einbettung der üblichen von Wulst zu Wulst durchlaufenden Verstärkungseinlagen ist verzichtet, weil die in einem Gieß- oder Spritzvorgang als
Formstück hergestellte Karkasse aus einem vergleichsweise zähen Elastomer besteht und schon auf Grund ihrer besonderen Querschnittsgestaltung
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und Wandstärkenbemessung in sich ausreichend formbeständig ist. Dies
schließt nicht aus, dem Gießwerkstoff unorientierte Fasern oder unzusammenhängende
Fäden zuzumischen.
Der aus einer abriebfesten Gummimischung hergestellte Laufstreifen k,
der auf seiner Laufseite die übliche eingeformte Profilierung trägt, ist an seiner Innenseite mit einem aufgehefteten Verstärkungsgewebe
1*f versehen. Das Gewebe 1*f ist in der Zusammensetzung und der Winkelstellung
seiner Fäden so aufgebaut und angeordnet, daß es den Laufstreifen gegen Reckspannungen in Umfangsrichtung ausreichend vers-teift
und unter normalen Beanspruchungen praktisch undehnbar macht. In der haftenden, stoffschlüssigen Verbindung des Laufstreifens k mit der
Karkasse 1 ist diese daher gegen jede unerwünschte Durchmesservergrößerung wirksam abgestützt. Nach dem rechten Teil der Darstellung
ist das Verstärkungsgewebe 14 der Laufstreifenbreite entsprechend bemessen.
Nach der in der linken Bildhälfte gezeichneten Variante dagegen überdeckt das Verstärkungsgewebe auch die freien Oberflächenzonen
der Karkasse 1 beiderseits des Laufstreifens bis in die Nähe der Krümmungsbogen 11.
Die Breite b des Laufstreifens ^ - in Axialrichtung gesehen - ist
zweckmäßig auf einen Wert zwischen 1/3 und 2/3 der Gesamtbreite B des Reifens zwischen den Wulsten 2 bemessen, während die Höhe H des
Reifenquerschnittes ein Drittel der Reifenbreite B nicht überschreitet. Mit der Abstimmung der wesentlichen Maßgrößen in diesem Rahmen
aufeinander sind die Voraussetzungen für das ungestörte Ablaufen der Federungsverformungen ausschließlich oder zumindest vorwiegend in dem
Ubergangsbereich der Karkassenwandungen nach den Laufstreifenkanten
weitgehend erfüllt.
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Claims (2)
- Patentansprüche;Fahrzeugluftreifen mit einer aus fließfähigem elastischen Kunststoff oder Gummi nach dem Gieß- oder Spritzgießverfahren hergestellten, einen mittig angeordneten Laufstreifen tragenden Karkasse, dadurch gekennzeichnet, daß die die Radfelge (5) freigespannt* im wesentlichen zylindrisch oder nur schwach ballig nach außen gewölbte Karkasse (i) über auf ein Mehrfaches ihrer Wandstärke zunehmend sich verdickende seitliche Krümmungsbogen (11) in die mit eingebetteten Kernringen (3) verstärkten Reifenwulste (2) umgelenkt und von einem mit Gewebeein- oder -auflagen (1*0 verstärkten, zugfesten, mit markant abgegrenzten Rändern aufgesetzten Laufstreifen (k) über 1/3 bis 2/3 ihrer Gesamtbreite (B) umschlossen ist.
- 2. Luftreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Laufstreifen (k) mit einer seine Innenmantelfläche im wesentlichen überdeckenden Gewebeauflage (i*l·) versehen ist.3- Luftreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Laufstreifen (*f) mit einer über seine Randkanten hinaus in den Bereich der Krümmungsbogen (11) auf der Karkasse (1) aufliegenden Gewebeauflage (1*0 auf seiner Innenmantelfläche versehen ist.k. Luftreifen nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß seine Querschnittshöhe (H) höchstens gleich einem Drittel seiner gesamten Querschnxttsbreite (B) bemessen ist.*) überbrückende,Hannover, den 1. August 1975
75-62 P / 66 G/Sü Sü/Lo709808/0095Leerseite
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