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Tragrahmen für landwirtschaftliche Maschinen und Einrichtungen Die
Erfindung bezieht sich auf einen Tragrahmen für landwirtschaftliche Maschinen und
Einrichtungen, der Laufräder und eine Zugvorrichtung aufweist und an dem Bodenbearbeitungseinrichtungen
sowie Maschinen zum Ausbringen von Saatgut und / oder Düngemitteln vorgesehen sind.
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Ein derartiger Tragrahmen ist bereits durch die DT-OS 22 25 914 bekannt.
Bei diesem Tragrahmen ergibt sich dadurch, daß sich die Bodenbearbeitungseinrichtungen
innerhalb und in Höhe des Tragrahmens befinden, wobei der Tragrahmen eine sehr geringe
Bodenfreiheit aufweist, zunächst der große Nachteil, daß er mit allen an ihm angeordneten
Maschinen und Einrichtungen für jedes Wenden auf dem Vorgewende des zu bearbeitenden
Feldes und für die Transportfahrt über die Laufräder mit Hilfe einer Hydraulikanlage
angehoben werden muß. Außerdem bleibt hierdurch der Tragrahmen auf wenige Spezialeinrichtungen
und -maschinen beschränkt. Weiterhin ist bei diesem Tragrahmen besonders nachteilig,
daß durch die Anordnung der Laufräder außerhalb der Arbeitsbreite der an ihm jeweils
befindlichen Maschinen und Einrichtungen die Arbeitsbreite für diese Maschinen und
Einrichtungen im Hinblick auf die Transportfahrt auf öffentlichen Straßen und Wegen
wesentlich eingeschränkt sein muß.
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Ferner ist durch einen während der Royal-Schow 1975 von der Firma
JF FARM MACHINES verteilten Prospekt eine kombinierte Drill- und Düngerstreuermaschine
bekannt, welche ebenfalls mit einem Tragrahmen und einer hieran schwenkbar angeordneten
Bodenbearbeitungseinrichtung ausgestattet ist, welche Grubberzinken aufweist und
sich in Einsatzstellung unterhalb des Tragrahmens befindet. Hierbei sind an die
Auslauföffnungen des Vorratsbehälters des Düngerstreuerteiles Leitungsrohre angeschlossen,
deren untere Enden mit den Rückseiten der Grubberzinken verbunden sind.
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Abgesehen von ihrer spezialisierten Einzweckausführung ist bei dieser
Maschine nachteilig, daß die Bodenfreiheit des Tragrahmens so gering ist, daß die
Bodenbearbeitungseinrichtung für die Transportfahrt zwischen die Längsholme des
Tragrahmens geschwenkt werde muß. Außerdem sind die Laufräder ebenfalls außen am
Tragrahmen angeordnet. Durch diese beiden Konstruktionsmerkmäle ergibt sich der
gleiche Nachteil wie bei dem Tragrahmen nach der DT-OS 22 25 914, daß nämlich für
die Arbeitsbreite der Maschinen und Einrichtungen nicht die volle für die TransportEahrt
auf öffentlichen Straßen und Wegen zugelassene Gesamtbreite ausgenttztwerden kann,
sondern die Arbeitsbreite erheblich geringer als die Gesamtbreite sein muß, wobei
dieser Unterschied über 20 ,beträgt, die für die Arbeitsbreite verlorengehen.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Tragrahmen zu
schaffen, der eine vielseitige Verwendbarkeit unter voller Ausnutzung der bei der
Transportfahrt auf öffentlidien Straßen und Wegen zugelassenen Gesamtbreite für
die Arbeitsbreite der angebauten linrichtungen und Maschinen ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sich die Bodenbearbeitungseinrichhngen
in an sich bekannter Weise in Einsatzstellung unterhalb des Tragrahmens befinden,
daß der Tragrahmen eine Bodenfreiheit aufweist, welcher für die Bodenbearbeitungseinrichtungen
auch in oberer Transport stellung ausreichend ist, und daß sich die Laufräder innerhalb
der Arbeitsbreite der Bodenbearbeitungseinrichtungen bzw. der Maschinen zum Ausbringen
von Saatgut und / oder Düngemitteln befinden.
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Infolge dieser Maßnahmen können für die verschiedenartigsten Bearbeitungsvorgänge
vorgeseheneBodenbearbeitungseinrichtungen unterschiedlichster Ausführung an dem
Tragrahmen angeordnet sein. Auch genügen einfache manuell betätigbare Hubeinrichtungen
für die Umstellung des Tragrahmens auf die Transportfahrt, da hierfür nur die Bodenbearbeitungseinrichtungen
bzw. die während des Arbeitseinsatzes in den Boden eingreifenden Werkzeuge angehoben
zu werden brauchen. Ferner brauchEn die Arbeitswerkzeuge für die Transportfahrt
nicht in den Tragrahmen eingeschoben zu werden, so daß in Verbindung mit der erfindungsgemäß
vorgesehenen Anordnung der Laufräder die für die Transportfahrt auf öffentlichen
Straßen und Wegen in vollem Umfange für die Arbeitsbreite der Einrichtungen und
Maschinen ausgenutzt werden kann.
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Ist hierbei am hinteren Ende des Tragrahmens ein Dreipunktkraftheber
in einer genormten Ausführung angeordnet, so wird insofern die vielseitige Verwendbarkeit
des Tragrahmens noch verbessert, daß die Maschinen zum Ausbringen von Saatgut und
/ oder Düngemitteln die Ausführung allgemein üblicher und für den Anbau an die Dreipunktkraftheber
von Schleppern vorgeshener Anbaumaschinen aufweisen
können. Auch
ist es hierdurch möglich, andere in gleicher Art ausgeführte und den unterschiedlichen
Zwecken dienende Anbaumaschine, wie beispielsweise Einzelkorndrillmaschinen, Kartoffellegemaschinen,
Pflanzensetzmaschinen usw. am Tragrahmen anzuordnen und diese zur Vereinfachung
des Arbeitsaufwandes zusammen mit den hierzu jeweils passenden Bodenbearheitungseinrichtungen
einzusetzen.
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Weiterhin soll nach der Erfindung der Tragrahmen in bekannter Weise
nur eine tragende Laufradachse aufweisen und die Anordnung von Bodenbearbeitungseinrichtungen
vor den Laufrädern vorgesehen sein. Hierdurch können auch bei dieser einachsigen
Ausführung des Tragrahmens auf dem Tragrahmen große Vorratsbehälter angebracht werden,
ohne daß sich die Gefahr einer unzulässigen Schwerpunktsverschiebung in oder entgegen
der Fahrtrichtung ergibt. Auf diese Weise ist der Tragrahmen in Verbindung mit einem
Breitstreuwerk oder an einklappbaren Sitenauslegern angeordneten Ausbringorganen
ohne Bodenbearbeitungseinrichtungen als Großflächendrill- oder -düngerstreumaschine
zu verwenden, wobei für die Transport fahrt vom Dreipunktkraftheber des Tragrahmens
nur die jeweilige Verteieinrichtungen in Transportstellung gebracht zu werden brauchen.
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Ist zur Anordnung von Bodenbearbeitungseinrichtungen ein Kraftheber
vorgesehen, so wird in an sich bekannter Weise einewesentlich bequemere Umstellung
auch der Bodenbearbeitungseinrichtungen in die Arbeits- oder Transportstellung erreicht.
Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich hierbei dadurch, daß die Bodenbearbeitungseinrichtungen
in bekannter Weise zumindest eine Bodenwalze aufweisen und daß die Hubleistung des
für die Bodenbearbeitungseinrichtungen vorgesehenen Krafthebers für das Anheben
des Tragrahmens
und der sich im Einsatz nicht voll auf den Boden
abstützenden Teile der Einrichtungen und Maschinen ausreichend ist.
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Kann doch hierdurch die für die jeweils vorgesehene Bearbeitung erforderliche
Eindringtiefe der Bodenwalze auch bei den unterschiedlichen Bodenverhältnissen erreicht
werden. Ist hierbei vor den Laufrädern am Tragrahmen ein weiterer Kraftheber vorgeshen,
so ist es möglich, in einfacher und bequemer Weise auch die Eindringtiefe der anderen
Bodenbearbeitungswerkzeuge unabhängig von der Einstellung der Bodenwalze den jeweils
vorliegenden Arbeitserfordernissen und Bodenverhältnissen entsprechend einzustellen.
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Schließlich sieht die Erfindung vor, daß die Anordnung der Maschine
zum Ausbringen von Düngemitteln oberhalb einer Bodenbearbeitungseinrichtung vorgesehen
ist, wobei diese Maschine in an sich bekannter Weise an die Auslauföffnungen ihreTorratsbehälters
angeschlossene Leitungsrohre aufweist, wobei sich an der Bodenbearbeitungseinrichtung
Grubberzinken befinden, mit deren Rückseiten die Leitungsschläuche verbunden sind.
Durch diese Maßnahmen ist auch ein Einsatz des Tragrahmens nder vorteilhaften Ausstattung
der durch den Prospekt bekannten kombinierten Drill- und Düngerstreumaschine erreichbar,
wobei allerdings die Nachteile dieser Maschine vermieden werden.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand der in der beigefügten Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Es zeigen Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Tragrahmen in Arbeitsstellung
der Bodenbearbeitungseinrichtungen und Maschinen in der Seitenansicht und
Fig.
2 den gleichen Tragrahmen mit teilweise anderen Bodenbearbeitungseinrichtungen und
Maschinen in Transportstellung ebenfalls in Seitenansicht.
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Der Tragrahmen weist zwei im Abstand zueinander angel dnete Längsträger
1 auf, die im wesentlichen durch die Querträger 2, 3 und 4 fest miteinander verbunden
sind. Am vorderen Querträger 2 ist die Zugvorrichtung 5 angeschraubt, während im
hinteren Bereich des Tragrahmens,die Laufradachse 6 in Fahrtrichtung verstellbar
angebracht ist, wobei auf der Laufradachse die beiden Laufräder 7 mit veränderbarer
Spurweite drehbar gelagert sind. Ferner sind am mittleren Querträger 3 der mit Hilfe
des Hydraulikzylinders 8 betätigbare vordere Dreipunktkraftheber 9 und der durch
die beiden Hydraulikzylinder 10 betätigbare mittlere Dreipunktkraftheber 11 angeordnet.
Außerdem befindet sich am hinteren Querträger 4 der hintere Dreipunktkraftheber
12, welcher durch den Hydraulikzylinder 13 zu betätigen ist. Schließlich sind noch
auf den Längsträgern 1 die Anbauhalterungen 14 befestigt. Durch nicht dargestellte
Bohrungen in den Längsträgern 1 besteht zusätzlich die Möglichkeit, weitere Anb
auhalt erungen am Tragrahmen anzubringen.
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Bei der Ausführung nach Fig. 1 ist am vorderen Kraftheber 9 die Bodenbearbeitungseinrichtung
15 angeordnet, welche die lösbar befestigten Grubberzinken 16 und die drehbar gelagerte
Krümelwalze 17 aufweist. Am mittleren Kraftheber 11 befindet sich die mit der Packerwalze
18 ausgestattete Bodenbearbeitungseinrichtung 19, während am hinteren Kraftheber
12 die Drillmaschine 20 angeordnet ist, welche in der dargestellten Arbeitsstellung
von ihren Laufrädern 21 auf den Boden abgestützt wird und einen Saatstriegel 22
zum
Einstreicher der von ihren Scheibenscharen 23 gebildeten Furchen aufweist. Außerdem
ist an den Anbauhalterungen 14 die Maschine 24 zum Ausbringen von Mineraldünger
befestigt, aus der in der dargestellten Ausführung der Maschine der Dünger in Breitverteilung
auf den Boden fällt.
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Wie ferner die Fig. 1 zeigt, stützt sich in der wiedergegebenen Arbeitsstellung
der Tragrahmen über die Packerwalze 18 gegen den Boden ab, wobei diese Stellung
für den Einsatz des Tragrahmens auf schwersten Böden vorgesehen ist. Aus diesem
Grunde ist die Hubleistung der Hydraulikzylinder 10 so bemessen, daß mit ihrer Hilfe
über die Packerwalze 18 nicht nur der Tragrahmen sowie die mit Dünger gefüllte Maschine
24 angehoben werden kann, sondern auch eine ausreichende Reserve dafür vorgesehen
ist, wenn weitere Einrichtungen oder eine ohne eigene Laufräder ausgestattete Anbaudrillmaschine
am Tragrahmen angebracht sind.
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Da sich die Laufräder 7 innerhalb der aufeinander abgestimmten Arbeitsbreite
der Bodenbearbeitungseinrichtunçn 15,19 sowie der Maschinen 20 und 24 befinden,
ist diese Arbeitsbreite nicht kleiner als die für landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
für die Transportfahrt auf öffentlichen Straßen und Wegen zulässige Gesamtbreite.
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Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführung ist die Bodenbearbeitungseinrichtung
19 durch die mit den Grubberzinken 25 ausgestattete Bodenbearbeitungseinrichtung
26 ersetzt. Hierbei befinden sich auf der Rückseite der Grubberzinken 25 die auch
nach unten offenen Aufnahmerohre 27. In diese Aufnahmerohre 27 sind die Leitungsschläuche
28
eingesteckt, welche an den Auslauföffnungen 29 der Maschinen 24 zum Ausbringen von
Dünger angeschlossen sind, so daß diese Maschine 24 in Arbeitsstellung als Reihendüngerstreuer
arbeitet.
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Ferner befinden sich bei der in Fig. 2 wiedergegebenen Ausführung
die Bodenbevarbeitungseinrichtungen 15 und 26 sowie die Drillmaschine 20 in angehobener
Transportstellung. Schließlich weisen auch bei dieser Ausführung die Bodenbearbeitungseinrichtungen
15, 26 und damit auch die Maschine 24 und die Drillmaschine 20 eine Arbeitsbreite
auf, die nicht kleiner als die für die Transportfahrt auf öffentlichen Straßen und
Wegen zulässige Gesamtbreite ist.