DE2522410A1 - Bodentuerschliesser - Google Patents
BodentuerschliesserInfo
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Landscapes
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- Vibration Prevention Devices (AREA)
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Description
Patentanwälte Dipl.-Ing. Hans Langosch -^r.-lny- He:riz Hosenthien
7000 Stuttgart 1 Hardweg 62 Telefon (0711) 296523
Anmelderin:
Firma
Vereinigte Baubeschlagfabriken
Gretsch 8t Co. GmbH
725 Leonberg /Württ.
Siemensstraße 21-29
Bodentürschließer
Die Erfindung betrifft einen Bodentürschließer mit einem durch einen Deckel verschlossenen Gehäuse, in dem eine
Schließerwelle, eine Dämpfvorrichtung und Schließerfedern
untergebracht sind und die Schließerwelle und Achsen für Gelenkhebel u.dgl. im Boden des Gehäuses und im Deckel
gelagert sind. Bei bekannten Ausführungen dieser Art bestehen Gehäuse und Deckel regelmäßig aus Gußteilen,
in denen die Lagerausnehmungen durch spanabhebende Be-
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G 1019
mm tit *■■
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arbeitung geschaffen sind. Für Reparatur und Wartungszwecke
sind Gehäuse und Deckel in der Regel durch Schraubyerbindungen lösbar miteinander verbunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Bodentürschließer der besagten Art zu schaffen, der besonders
preisgünstig in "Einwegausführung" hergestellt werden kann, der also keiner Wartung bedarf und bei
etwaigen Beschädigungen gegen einen neuen Schließer ausgetauscht wird. Um Störungen zu vermeiden, müssen
die Innenteile besonders funktionssicher arbeiten und robust und von langer Lebensdauer sein,
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß mindestens das Gehäuse aus einer napfartig verformten
Blechplatine besteht, das Gehäuse und der Deckel unlösbar miteinander verbunden sind und die Schließerwelle
und die Achsen im Gehäuseboden und Deckel unmittelbar oder in dort angeordneten Lagerteilen gelagert
sind. In besonders vorteilhafter Weise sind sowohl das Gehäuse als auch der Deckel als Tiefziehteil aus-
oder verklebt gebildet, beide Teile sind fest miteinander verniete-t/
Auf diese Weise lassen sich diese Teile besonders günstig herstellen und kostensparend miteinander verbinden.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind sowohl im Gehäuseboden als auch im Deckel Durchbrüche zur Auf-
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nähme von als Büchsen ausgebildeten Lagerteilen für die Schließerwelle bzw. die Achsen vorgesehen, insbesondere
eingestanzt, die Büchsen weisen dabei Vorsprünge auf, mit denen sie in die Durchbrüche eingesetzt und
dort festgeschweißt sind. Von besonderer Wichtigkeit
ist es, daß die Lagerstellen für die Schließerwelle und die Achsen symmetrisch zu einer Quermittellinie
des etwa rechteckigen Gehäuses angeordnet sind, denn dadurch läßt sich das gleiche Gehäuse bei einseitigen
Bodentürschließern sowohl für links aufgehende als auch für rechts aufgehende Türen verwenden, wobei die Herstellungskosten
noch weiter dadurch verringert werden können, daß in die Durchbrüche sowohl im Deckel als
auch im Gehäuseboden überall die gleichen Lagerbüchsen Verwendung finden. Auch der Deckel ist bis auf die
Durchbrüche symmetrisch zu seiner Quermittellinie ausgebildet, so daß der Ziehvorgang für alle Deckel mit
dem gleichen Werkzeug stattfinden kann. Da die Schließerwelle im Deckel über einen besonderen Lagerring
gelagert ist, dessen Außendurchmesser größer ist als der Durchmesser der Durchbrüche für die Büchsen,
sind die Deckel für Schließer für links und rechts aufgehende Türen lediglich durch das Loehbild unterschiedlich.
Auch der Deckel hat eine napfartige Form
mit einem über den Rand des Gehäuses vorstehenden ab-
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gesetzten Rand, der einmal formversteifend wirkt, zum
andern aber die Dichtstelle zwischen Gehäuse und Deckel schützt id durch die Eckbildung die Dichtwirkung erhöht,
insbesondere wenn im Rand eine umlaufende Sicke angeordnet ist, in die der Gehäuserand einsitzt.
Erfindungsgemäß kann zur Abdichtung zwischen Deckel
und Gehäuse und gleichzeitig zum Korrosionsschutz ein Kunststoffüberzug vorgesehen sein, der als Wirbelsinterschicht,
elektrostatische Beschichtung oder Tauchlackierung ausgebildet sein kann. Zwischen Gehäuse
und Deckel kann vor ihrer unlösbaren Verbindung auch eine dauerelastische Dichtungsmasse gegeben sein
oder die einander zugekehrten Flächen können vor der Verbindung in einen besonderen Dichtlack getaucht
sein.
Ein solcher "Einwegschließer" erfordert den Einsatz von möglichst wenigen und robusten Einbauteilen, damit
Störungen weitestgehend vermieden werden können. Es ist daher eine Konstruktion vorgesehen, bei der die
Schließerwelle zwei Nockenscheiben trägt, an denen Komplementärrollen eines zweiarmigen Hebels angreifen,
an dessen einem Arm das eine Ende einer Schließfeder über ein Verbindungsglied und an dessen anderem Arm
das eine Ende der neben der Schließfeder liegenden
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Dämpfvorrichtung gelenkig angeschlossen sind. Dabei sind nach der Erfindung die anderen freien Enden der
Schließfeder und der Dämpfvorrichtung wie der Hebel in an Gehäuse und Deckel gelagerten Achsen gelenkig
gehalten. Dies ermöglicht, daß der Hebel, die Dämpfvorrichtung und die Schließfeder als Baueinheit bei
der Montage auf die Achsen von oben her aufgeschoben werden können. Dämpfvorrichtung und Schließfeder sind
damit Bauteile, die komplett für sich gefertigt werden können. Dabei enthält die Schließfeder ein Teleskopgestänge,
das Anschläge trägt, die mindestens eine Endlage festlegen, wobei die Endlagenstellung des
Teleskopgestänges eine Länge ergibt, bei der die Rolle des Hebels an der Nockenscheibe bei einem Öffnungswinkel
der Tür von etwa -5 bis - 8° zur Anlage kommt, so daß die Feder ohne schädliche Auswirkung ihrer
Federkraft bei der Montage bequem eingebaut werden
(bei 0°) kann und trotzdem in der Schließlage /feine Vorspannung
erreicht ist, wobei die Anschläge auch nach der Montage im Teleskopgestänge verbleiben können. Eine besonders
günstige, robuste und platzsparende Anordnung ergibt sich dadurch, daß der Hebel quer zur Gehäuselängsachse
zwischen Dämpfvorrichtung und Schließerfeder einerseits und Schließerwelle andererseits liegt und
über die ganze Breite des Gehäuses reicht, die
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Schließerwelle etwa in der Mitte zwischen der Achse für den Hebel und der der Schließerfeder benachbarten
Gehäuselängswand liegt und die Komplementärrolle des
Hebels auf einer parallel zur Gehäuselängsachse durch
die Achse für den Hebel in unmittelbarer Nähe der einen Gehäusequerwand angeordnet ist. Die Hebelverhältnisse
können günstig ausgenützt werden, wenn das Teleskopgestänge als Verbindungsglied mit dem Hebel einen zur
Achse der Schließerfeder parallelen, zur Gehäusewandung hin versetzten Ansatz trägt.
Eine angestrebte kompakte und kleine Bauweise wird dadurch begünstigt, daß bei der aus Kolben und Zylinder
bestehenden Dämpfvorrichtung der Zylinder über eine Stange am Hebel gelenkig angeschlossen ist und der Kolben
mit seiner Kolbenstange an einer gehäusefesten Achse drehbar gelagert ist, so daß die Zylinderwandung von
der Schließerfeder abrückt, wenn sich bei der Türöffnung Dämpfvorrichtung und Schließerfeder einander nähern.
Zur weiteren Vereinfachung der Bauweise und Verbesserung der Funktion ist an den Kolben ein Führungskolben angeschlossen,
der in einer Bohrung der Zylinderstange geführt ist, über die der Zylinder an den Hebel gelenkig
angeschlossen ist. Dabei trägt der Kolben eine Dichtung, die bei der Kolbenbewegung in der einen Richtung
die Zylinderräume gegeneinander abdichtet und in der
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anderen Richtung den Durchgang freigibt. In der Kolbenstange ist ein von außen zugängliches einstellbares
Drosselventil angeordnet.
Da der Schließer besonders störunanfällig sein muß, bedarf es einer sorgfältigen Abdichtung der nach außen
dringenden Schließerwelle, damit Störungen durch Verschmutzungen unterbleiben. Nach einem weiteren Merkmal
der Erfindung ist daher vorgesehen, daß der mit einem rohrförmigen Fortsatz durch eine Bohrung im
Deckel dringende und dort angeschweißte Lagerring nach außen hin eine Dichtung trägt, die mit einer nach
innen gerichteten Lippe am Zylinderumfang der Sehliesserwelle und mit einem nach innen vorgezogenen Rand an einem Konus der Schließerwelle zur Anlage kommt. Für die einfache Anbringung eines Türdeckels kann die Dichtung gleichzeitig eine randoffene Ausnehmung in diesem Deckel verschließen.
Deckel dringende und dort angeschweißte Lagerring nach außen hin eine Dichtung trägt, die mit einer nach
innen gerichteten Lippe am Zylinderumfang der Sehliesserwelle und mit einem nach innen vorgezogenen Rand an einem Konus der Schließerwelle zur Anlage kommt. Für die einfache Anbringung eines Türdeckels kann die Dichtung gleichzeitig eine randoffene Ausnehmung in diesem Deckel verschließen.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, Einzelheiten sind anhand der Zeichnung,
die eine beispielsweise Ausführungsfoim darstellt, näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen
Bodentürschließer gemäß der Linie I-I in Fig. 3,
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Fig. 2 einen Querschnitt hierzu gemäß der Linie II-II in Fig. 3,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Bodentürschließer bei abgenommenem Deckel,
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Gehäuse des Bodentürschließers,
Fig. 5 einen Längsschnitt hierzu gemäß der Linie V-V in Fig. 4,
Fig. 6 einen Querschnitt hierzu gemäß der Linie VI-VI in Fig. 4,
Fig. 7 eine Draufsicht auf den Deckel zum Gehäuse,
Fig. 8 einen Querschnitt hierzu gemäß der Linie VIII-VIII in Fig. 7,
Fig. 9 einen Längsschnitt hierzu gemäß der Linie IX-IX in Fig. 7,
Fig. 10 einen Längsschnitt durch die Dämpfvorrichtung,
Fig. 11 eine Ansicht dazu von oben, teilweise im Schnitt,
Fig. 12 einen Schnitt durch einen Teil des Gehäusebodens in einer anderen
Ausführungsform j.
Fig. 13 einen Schnitt durch einen Teil des Gehäuses bei einer zweiten Ausführungsform
mit aufgeklebtem Deckel.
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Die Teile des Bodentürschließers sind in einem Gehäuse
1 untergebracht, das durch einen Deckel 2 fest verschlossen ist. Sowohl das Gehäuse 1 als auch der Deckel
2 bestehen aus napfartig verformten Blechplatinen, sie bilden Tiefziehteile.
Das Gehäuse 1 (Fig. 4 bis 6) weist im Boden 3 vier Durchbrüche 4 bis 7 auf, wobei die Durchbrüche 4 und 5
bezüglich einer Quermittellinie 8 symmetrisch zu den Durchbrüchen 6,7 angeordnet sind. Das Gehäuse 1 hat
einen etwa rechteckigen Grundriß, die Ecken sind abgeschrägt. Im Randbereich 9 sind die Wände 10,11 bzw. 12,
13 nach innen eingezogen, aus dem Rand 14 selbst stehen Nietzapfen 15 vor.
Der Deckel 2 (Fig. 7 bis 9) weist einen umlaufenden heruntergezogenen Rand 16 auf, in dem auf der dem Gehäuse
1 zugewandten Seite eine Sicke 17 eingeprägt ist, in der der Rand 14 des Gehäuses 1 aufgenommen wird. I«
Rand 16 befinden sich Ausnehmungen 18, in die die Nietzapfen 15 eingeführt werden. Der Rand 16 des Deckels 2
steht seitlich über den Rand 14 des Gehäuses 1 vor, die Ecken sind beim Deckel 2 nicht abgeschrägt, sie tragen
Aussparungen 19, über die Befestigungsschrauben eingeführt werden können. Es sind entsprechende Durchbrüche
4,6,7 vorgesehen, konzentrisch zum Durchbruch 5
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ist eine Bohrung 20 eingebracht. Eine weitere Ausnehmung 21, die durch eine Verschlußschraube 22 verschließbar
ist, dient dem Zugang eines Drosselventiles 23 einer Dämpfvorrichtung 24 sowie der Flüssigkeitsfüllung des Gehäuses 1.
Sowohl das Gehäuse 1 als auch der Deckel 2 werden jeweils mit einem Tiefziehwerkzeug gefertigt, gleichgültig,
ob die Anordnung im Innern so getroffen ist, daß sich der Schließer für rechts aufgehende oder für
links aufgehende Türen eignet. Das Gehäuse 1 ist mit den zur Quermittellinie 8 symmetrischen Durchbrüchen
4 bis 7 für beide Versionen ohne weiteres geeignet, beim Deckel 2 muß je nach Links- oder Rechtsanschlag
die Bohrung 20 über dem Durchbruch 5 oder aber über dem Durchbruch 7 angebracht werden.
In die Durchbrüche 4 bis 7 sowohl im Gehäuse 1 als auch im Deckel 2 werden Lagerteile 25 eingesetzt, die
in Form von gleich ausgebildeten Büchsen 26 gehalten sind. Diese Büchsen 26 tragen einen von einem Bund 27
ausgehenden Vorsprung 28, der in die Durchbrüche 4 bis 7 passt und dort eingeschweißt ist. In der dargestellten
Ausführungsform sitzt im Lagerteil 25, das in den Durchbruch 5 eingesetzt ist, auf einer Kugel
29 eine Schließerwelle 30, deren Lagerung auf der
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anderen Seite von einem in die Bohrung 20 des Deckels 2 eingeschweißten Lagerring 31 übernommen wird. Die
Lagerung geschieht hier über ein im Lagerring 31 aufgenommenes Wälzlager 32, die Abdichtung nach außen
wird durch einen Quadring 33 bzw. eine Dichtung 34 vorgenommen, die in einem Fortsatz 35 des Lagerringes
31 untergebracht ist und die eine Lippe 36 aufweist, die gegen den Zylinderumfang 37 dichtet und
einen vorgezogenen Rand 38 trägt, der sich gegen einen Konus 39 der Schließerwelle 30 legt. Auf der
Schließerwelle 30 sitzen zwei Nockenscheiben 40,41, die untereinander liegen und mit einer Rolle 42 bzw,
einer Komplementärrolle 43 zusammenarbeiten, die an einem Hebel 44 gelagert sind, an dessen einem Arm
die Dämpfvorrichtung 24 und an dessen anderem Arm eine Schließer feder 47 über Alllenkungen 48,49 gelenkig
angreifen. Der Hebel 44 ist auf einer Achse 50 drehbar gelagert, die in den Lagerteilen 25 der Durchbrüche
4 im Gehäuse 1 und Deckel 2 aufgenommen ist. Der Hebel 44 besteht dabei aus zwei untereinander
liegenden Platten 51,52, die über eine Lagerhülse und Anschlußbolzen 54,55 fest miteinander verbunden
sind. Die Nockenscheibe 40 kommt an der Rolle 42, die Nockenscheibe 41 an der Komplementärrolle 43 zur Anlage.
Die Schließerwelle 30 liegt im Bereich der einen Ecke des Gehäuses 1, der Hebel 44 erstreckt
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sich im wesentlichen quer zur Gehäuselängsachse 56 über die ganze Breite des Gehäuses 1. Die Rolle 42
ist zwischen der Achse 50 und der Anlenkung 49 gelagert, die Rolle 43 liegt auf einer Parallelen zur
Gehäuselängsachse 56 durch die Achse 50 in der Nähe der Wand 10 des Gehäuses 1.
Die Schließerfeder 47 umgibt ein Teleskopgestänge 57, das aus einem Bolzen 58 und einem am Bolzen 58 geführten
Rohr 59 besteht. Der Bolzen 58 ist in einer Achse 60 schwenkbar gelagert, die in den Lagerteilen
25 in den Durchbrüchen 7 im Gehäuse 1 und Deckel 2 aufgenommen ist. Das Rohr 59 trägt als Verbindungsglied
61 einen Ansatz 62, der parallel zur Längsachse 63 der Schließerfeder 47 liegt, und zwar zur Gehäusewand
13 hin, so daß für die Anlenkung 49 eine möglichst große Hebelarmlänge ausgenützt werden kann.
Senkrecht zur Längsachse 63 ist in das Rohr 59 ein Stift 64 eingetrieben, der von einer Nut 65 im Bolzen
58 aufgenommen wird. Der Stift 64 und die Enden der Nut 65 bilden Anschläge 66,67, so daß die größtmögliche
Ausdehnung der Schließerfeder 47 festgelegt ist.
Die Dämpfvorrichtung 24 besteht aus einem Zylinder und einem Kolben 69. Der Zylinder 68 ist über eine
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Stange 70 an die Anlenkung 48 über den Anschlußbolzen 54 angeschlossen, der Kolben 69 ist mit seiner Kolbenstange
71 auf einer Achse 72 drehbar gelagert, die in den Lagerteilen 25 der Durchbrüche 6 im Gehäuse 1 und
Deckel 2 aufgenommen ist. Der Zylinder 68 bewegt sich also mit dem Hebel 44, der Kolben 69 ist in Längsrichtung
festgehalten. Auf diese Weise kann eine schmälere Bauweise erreicht werden, weil die Wandung
des Zylinders 68 bei der Annäherung der Schließerfeder 47 von dieser weggeführt wird. Der Kolben 69
trägt eine Dichtung 73, die in der einen Richtung den Durchgang zwischen den Zylinderräumen 74,75 sperrt
und in der anderen Richtung freigibt. In der einen Bewegungsrichtung wird das Dämpfmedium aus dem Zylinderraum
74 über einen Kanal 76 zum Drosselventil 23 geleitet, dessen Einstellung die Größe der Dämpfung
bestimmt. Zur besseren Führung ist an den Kolben 69 ein Führungskolben 77 angeschlossen, der in einer
Bohrung 78 der Stange 70 untergebracht ist.
Anstatt die Schließerwelle 30 und die Achsen 50,60
und 72 in Lagerteilen 25 zu lagern, könnten beispielsweise aus dem Boden 3 des Gehäuses 1 bzw. aus dem
Deckel 2 Aufnahmen 79 herausgezogen sein, so daß sich besondere Lagerteile 25 erübrigen und eine ebenfalls
platzsparende Halterung erreicht ist (Fig. 12).
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Die Einzelteile des Schließers lassen sich günstig herstellen, sie lassen sich bei kleinem Platzbedarf
besonders robust ausbilden und können insbesondere günstig montiert werden. Zweckmäßigerweise wird zunächst
die Schließerwelle 30 in den Lagerteil 25 im Durchbruch 5 des Gehäusebodens 3 eingesetzt, danach
wird der Hebel 44 mit der Achse 50 in den Lagerteil 25 des Durchbruches 4 eingesteckt, wobei die Schliesserfeder
47 und die Dämpfvorrichtung 24 in den Anlenkungen 48,49 bereits angeschlossen sind. Danach
werden die Achsen 60,72 in den Lagerteilen 25 der Durchbrüche 7 und 6 eingesteckt, wobei die Länge der
Schließfederanordnung zwischen der Anlenkung 49 und der Achse 60 durch die Anschläge 66,67 so festgelegt
ist, daß die Rolle 42 an der Nockenscheibe 40 zur Anlage kommt, wenn die Schließerwelle 30 eine solche
Stellung hat, daß sie einem Türwinkel von - 8° bis
. entsprechen würde. Nachdem alle diese Teile eingesetzt sind, wird der Deckel 2 aufgesetzt, wobei
der Lagerring 31 mit seinem Wälzlager 32 auf den Zylinderumfang 37 aufgeschoben wird und die Lagerteile
25 der Durchbrüche 4,6 und 7 im Deckel 2 die Achsen 50,72 und 60 umgreifen. Die durch die Ausnehmungen
18 dringenden Nietzapfen 15 werden sodann vernietet.
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Die vollständige und dauernde Abdichtung zwischen dem Gehäuse 1 und dem Deckel 2 kann auf verschiedene Weise
erreicht werden. Zum Beispiel dadurch, daß Gehäuse und Deckel in bereits fest verbundenem Zustand mit einer
Kunststoffschicht umgeben werden, die nicht nur die Abdichtung, sondern auch den Korrosionsschutz übernimmt.
Die Beschichtung kann besonders günstig durch das Wirbelsinterverfahren, elektrostatisch oder durch
eine Tauchlackierung aufgebracht werden. Zwischen Gehäuse und Deckel kann aber auch vor ihrer unlösbaren
Verbindung eine dauerelastische Dichtungsmasse gegeben werden, oder es können die einander zugekehrten Flächen
zunächst in Dichtlack getaucht werden, wobei in der Sicke 17 eine Materialansammlung stattfindet, so daß
beim Aufeinanderdrücken des Randes 14 des Gehäuses 1 und des Deckels 2 Wulste des Dichtmaterials herausgedrückt
werden, die die Dichtwirkung erhöhen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 13 entfallen beim Gehäuse 1 die Nietzapfen 15 und beim Deckel 2 die Ausnehmungen
18. Die feste Verbindung zwischen Gehäuse 1 und Deckel 2 ist hier durch Verkleben erreicht* Der Deckel 2
hat hierzu einen herabgezogenen Rand 81, der den nach innen vorgezogenen Randbereich 9 des Gehäuses 1 umgreift.
609883/0022
Claims (1)
- Patentansprüche1./ Bodentürschließer mit einem durch einen Deckel verschlossenen Gehäuse, in dem eine Schließerwelle, eine Dämpfvorrichtung und. Schließerfedern untergebracht sind und die Schließerwelle und Achsen für Gelenkhebel u.dgl. im Boden des Gehäuses und im Deckel gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens das Gehäuse (1) aus einer napfartig verformten Blechplatine besteht, das Gehäuse (1) und der Deckel (2) unlösbar miteinander verbunden sind und die Schließerwelle (30) und die Achsen (50,60,72) im Gehäuseboden (3) und Deckel (2) unmittelbar oder in dort angeordneten Lagerteilen (25) gehalten sind.2. Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) als Tiefziehteil ausgebildet ist.3. Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) und der Deckel (2) miteinander vernietet sind.609883/00224. Bodentürschließer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß aus dem Rand (14) des Gehäuses (1) Nietzapfen (15) vorstehen, die in Ausnehmungen (18) im Deckel (2) steckbar sind.5. Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) und der Deckel (2) miteinander verklebt sind.6. Bodentürschließer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rand (81) des Deckels (2) den nach innen eingezogenen Randbereich (9) des Gehäuses (1) umgreift.7. Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken des an sich rechteckigen Gehäuses (1) abgeschrägt sind und im übrigen die Wände (10 bis 13) im Randbereich (9) nach innen vorgezogen sind.8. Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuseboden (3) Durchbrüche (4 bis 7) zur Aufnahme von als Büchsen (26) ausgebildeten Lagerteilen (25) für die Schließerwelle (30) bzw. die Achsen (50,60,72) vorgesehen sind.609883/0022- IS -9. Bodentürschließer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Büchse (26) einen Vorsprung (28) aufweist, mit dem sie in die Durchbrüche (4 bis 7) im Gehäuseboden (3) eingesetzt und dort festgeschweißt ist.10. Bodentürschließer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrüche (4 bis 7) aus vier gleich großen Bohrungen bestehen.11. Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerstellen für die Schließerwelle (30) und die Achsen (50,60,72) symmetrisch zu einer Quermittellinie (8) des Gehäuses (1) angeordnet sind.12. Bodentürschließer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Büchse (26) napfförmig ausgebildet ist und einen Bund (27) trägt, aus dem der Vorsprung (28) vorsteht.13. Bodentürschließer nach Anspruch 1, 8 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (2) entsprechende Durchbrüche (4,6,7) zur Aufnahme von Büchsen (26) aufweist und alle Büchsen (26) gleich gehalten sind.14. Bodentürschließer nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (2) aus einer napfartig verformten Blechplatine besteht.609883/002215. Bodentürschließer nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Napf einen umlaufenden, über den Rand (14) des Gehäuses (1) vorstehenden Rand (16) aufweist.16. Bodentürschließer nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (16) eine umlaufende Sicke (17) trägt, in die der Gehäuserand (14) einsetzbar ist.17. Bodentürschließer nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (2) bis auf die Durchbrüche (4,6,7,20,21) symmetrisch zu seiner Quermittellinie (8) ausgebildet ist.18. Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) und der Deckel (2) zur gegenseitigen Abdichtung und zum Korrosionsschutz durch eine Wirbelsinterschicht abgedeckt sind.19. Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) und der Deckel (2) zur gegenseitigen Abdichtung und zum Korrosionsschutz mit einer elektrostatisch aufgebrachten Beschichtung versehen sind.20. Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) und der Deckel (2) zur gegenseitigen Abdichtung und zum Korrosionsschutz mit einer Tauchlackierung versehen sind.609 8 83/002221., Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen das Gehäuse (1) und den Deckel (2) vor ihrer unlösbaren Verbindung eine dauerelastische Dichtungsmasse gegeben ist.22. Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einander zugekehrten Flächen des Gehäuses (1) unH/oder des Deckels (2) in Dichtlack getaucht sind..23. Bodentürschließer nach Anspruch 1, 2 und 14 , dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) und der Deckel (2) aus einem verzinkten tiefziehfähigen Stahlblech bestehen.24* Bodentürschließer nach Anspruch 1, dessen Schließerwelle mit zwei Nockenscheiben versehen ist, an denen Komplementärrollen eines zweiarmigen Hebels angreifen, an dessen einem Arm das eine Ende einer Schiießerfeder über ein Verbindungsglied und an dessen anderem Arm das eine Ende der neben der Schiießerfeder liegenden Dämpfvorrichtung gelenkig angeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die anderen freien Enden der Schließerfeder (47) und der Dämpfvorrichtung (24) wie der Hebel (44)609883/0022in an Gehäuse (1) und Deckel (2) gehaltenen Achsen (50,60,72) gelenkig gehalten sind.'m Bodentürschließer nach Anspruch 24# dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (44) quer zur Gehäuselängsachse (56) zwischen Dämpfvorrichtung (24) und Schließerfeder (47) einerseits und Schließerwelle (30) andererseits liegt und über die ganze Breite des Gehäuses (1) reicht, die Schließerwelle (30) etwa in der Mitte zwischen der Achse (50) für den Hebel (44) und der der Schließerfeder (47) benachbarten Gehäuselängswand (13) liegt und die Komplementärrolle (43) des Hebels (44) auf einer Parallelen zur Gehäuselängsachse (56) durch die Achse (50) für den Hebel (44) in unmittelbarer Nähe der einen Gehäusequerwand (10) angeordnet ist.26, Bodentürschließer nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Rolle (42) am Hebel (44) zwischen der Achse (50) für den Hebel (44) und der Anlenkung (49) der Schließerfeder (47) am Ende des einen Armes (46) des Hebels (44) gelagert ist.27.. Bodentürschließer nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (44) aus zwei über eine609883/0022— 2*? —Lagerhülse (53) und Anschlußbolzen (54,55) für die Dämpfvorrichtung (24) und die Schließerfeder (47) zusammengehaltenen Platten (51,52) besteht, zwischen denen die eine an der einen Nockenscheibe (40) angreifende Rolle (42) angeordnet ist.28.\ Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließerfeder (47) ein Teleskopgestänge (57) umgibt.29«, Bodentürschließer nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Teleskopgestänge (57) aus einem in der einen Achse (60) drehbar gelagerten Bolzen (58) und einem am Bolzen (58) geführten Rohr (59) besteht.30^! Bodentürschließer nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Teleskopgestänge (57) Anschläge (66,67) trägt, die mindestens eine Endlage festlegen.31.Ϊ Bodentürschließer nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Endlagenstellung des Teleskopgestänges (57) eine Länge ergibt, bei der die Rolle (42) des Hebels (44) an der Nockenscheibe (40) bei einem Öffnungswinkel der Tür von etwa609883/00225 bis - 8° zur Anlage kommt.32. Bodentürschließer nach Anspruch 27 und 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (59) einen Stift (64) trägt, der in eine Nut (65) des Bolzens (58) eingreift und der Stift (64) und die Nutenden die Anschläge (66,67) bilden.33. Bodentürschließer nach Anspruch 24 und 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (59) auf der dem Hebel (44) zugewandten Seite liegt und als Verbindungsglied (61) einen gegenüber der Achse (63) der Schließerfeder (47) zur Gehäusewand (13) hin versetzten Ansatz (62) trägt, der gelenkig am Hebel (44) angeschlossen ist.34. Bodentürschließer nach Anspruch 1 mit einer aus Kolben und Zylinder bestehenden Dämpfvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinder (68) über eine Stange (70) am Hebel (44) gelenkig angeschlossen ist und der Kolben (69) mit seiner Kolben· stange (71) an der gehäusefesten Achse (72) drehbar gelagert ist.35. Bodentürschließer nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß an den Kolben (69) ein Führungs-609883/0022kolben (77) angeschlossen ist, der in einer Bohrung (78) der Stange (70) geführt ist.36., Bodentürschließer nach Anspruch 34 dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (69) eine Dichtung (73) trägt, die bei der Kolbenbewegung in der einen
Richtung die Zylinderräume (74,75) gegeneinander abdichtet und in der anderen Richtung den Durchgang freigibt und in der Kolbenstange (71) ein von außen zugängliches, einstellbares Drosselventil (23) angeordnet ist.37., Bodentürschließer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließerwelle (30) im Deckel (2) über einen Lagerring (31) gelagert ist, zwischen Lagerring (31) und Schließerwelle (30) ein Wälzlager (32) sitzt, der Lagerring (31) mit einem rohrförmigen Fortsatz (35) durch eine Bohrung (20) im Deckel (2) dringt und dort eingeschweißt ist und nach außenhin eine Dichtung (34) trägt, die mit einer nach innen gerichteten Lippe (36) am zylindrischen Umfang (37) der Schließerwelle (30) und mit einem nach innen vorgezogenen Rand (38) an
einem Konus (39) der Schließerwelle (30) zur Anlage kommt und die Dichtung (34) eine randoffene Ausnehmung in einem Zierdeckel (80) verschließt.609883/0022ι * ·♦ Leerseite
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