DE2412346A1 - Handabfeuerungsgeraet mit brandladung - Google Patents
Handabfeuerungsgeraet mit brandladungInfo
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Description
A 546 73 Mi3/Kh
A 347 73 '
A 347 73 '
Firma BUCK KG., 7541 Bad Überkingen, Geislingerstr. 21
Handabfeuerungsgerat mit Brandladung
Die Erfindung betrifft ein Handabfeuerungsgerat aus einem
Abschußrohr mit Handgriff, einer vom Handgriff aus zündbaren, vorzugsweise unterteilten Treibladung und einem von
der Treibladung ausstoßbaren Geschoß mit gegenüber den anderen Geräteteilen vergleichsweise hohem Gewicht.
Insbesondere durch den nicht vorveröffentlichten Vorschlag
der Unterteilung der Treibladung ist es neuerdings möglich geworden, aus derartigen Handabfeuerungsgeräten Geschosse
beträchtlichen Gewichtes auf vergleichsweise große Entfernungen, etwa bis zu maximal 120 m, zu verschießen. Bei
den Geschossen handelt es sich dabei im allgemeinen um solche mit Nebel- oder Rauchladung. Mit Hinblick auf die erwähnte,ver-
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größerte Reichweite wäre es auch erwünscht, Geschosse mit
Brandladung zu verschießen, jedoch ergeben sich dabei gewisse Schwierigkeiten. So soll das Brandgeschoß einerseits
bei einem Aufprall auf einen harten Gegenstand zünden, andererseits sich nach einer bestimmten Flugzeit von selbst in
der Luft zerlegen. Dabei verbietet sich jedoch die Verwendung der üblichen Zerlegerzünder, etwa Uhrwerkzünder, und
Aufschlagzünder aus Wirtschaftlichkeits- und Gewichtsgründen.
Hinzu kommt, daß die Brandladung des Geschosses bereits kurz nach dem Abschuß angezündet sein muß, um zu gewährleisten,
daß das Brandgeschoß auch bei kürzesten Aufprallentfernungen, etwa einer Zielentfernung von 8m, zur vollen Brandwirkung
kommt.
Aufgabe der Erfindung ist deshalb die Schaffung eines Handabfeuerungsgerates der eingangserwähnten Art mit Brandgeschoß,
bei dem das.eine vergleichsweise große Reichweite
aufweisende Brandgeschoß nach einer vorgegebenen Plugzeit selbsttätig oder bei einem vorhergehenden Zielaufprall durch
die Aufprallwucht zerlegt wird, das in allen Fällen, auch bei kürzester Aufprall entfernung., eine einwandfreie Entzündung des
Brandsatzes gewährleistet und das trotzdem einfach im Aufbau und vergleichsweise billig herstellbar ist. Nach der Erfindung
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wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß das Geschoß aus einer leicht deformierbaren und bei Aufprall sich im wesentlichen
über die gesamte Länge mechanisch zerlegenden Hülse und einer in der Hülse untergebrachten Brandladung besteht, und einen
von der Treibladung zündbaren, die Brandladung entzündenden GlUhsatz, einen vom Glühsatz entzündbaren Verzögerungssatz
und eine vom Verzögerungssatz zündbare Zerlegerladung aufweist.
Beim Abschuß dieses Brandgeschosses zündet also zunächst die Treibladung einen Glühsatz, der seinerseits die Brandladung
anzündet. Damit ist sichergestellt, daß der Brandsatz bereits kurz nachdem das Geschoß das Abschußrohr verlassen hat
entzündet und damit voll wirksam ist, auch wenn das Geschoß bereits nach einer minimalen Plugstrecke von beispielsweise 8m
auf einen harten Gegenstand aufprallt und sich seine Hülse dabei mechanisch zerlegt. Der Glühsatz entzündet aber auch einen
Verzögerungssatz, der seinerseits den Zerlegersatz zündet, selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß während der
Verzögerungszeit des Verzögerungsatzes das Geschoß nicht auf einen harten Gegenstand aufgeprallt ist. Das Brandgeschoß wird
also innerhalb einer bestimmten Reichweite, beispielsweise zwischen 8m und 100m bei einem Aufprall wirksam oder aber bei
Überschreiten dieser Reichweite auch ohne Aufprall, wobei die letztere Selbstzerlegung nicht nur das Entstehen gefährlicher
Blindgänger ausschließt, sondern etewa durch die Entzündung
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über einem Ziel, besondere Kampfmaßnahmen ermöglichen.
Die Geschoßhülse kann ein Metallrohr sein, vorzugsweise
Al uminiumrohr, mit in Längsrichtung verlaufenden Schwächungsriefen. Damit wird eine zweckmäßige Zerlegung der Hülse im wesentlichen
über ihre gesamte Länge sichergestellt.
Nach einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung stellt der Glühsatz zugleich den Verzögerungssatz dar.
In diesem Falle ist es vorteilhaft, wenn Glühsatz und Zerlegersatz in einem, die Brandladung axial durchsetzenden Metallröhrchen,
vorzugsweise Al uminiumröhrehen untergebracht sind, dessen
Wandung im Glühsatzbereich verstärkt ist und Durchbohrungen aufweist. Dabei zündet dann der Glühsatz über die Durchbohrungen
des Röhrchens die Brandladung, und nach einer einstellbaren Verzögerungszeit,
den im selben Röhrchen anschließend untergebrachten Zerlegersatz. Durch die Verstärkung der Röhrchenwandung im
Glühsatzbereich wird erreicht, daß keine verfrühte Zündung des Zerlegersatzes über die sich erhitzende Röhrchenwandung erfolgt.
Im Bereich des Zerlegersatzes soll jedoch die Röhrehenwandung
vergleichsweise dünn sein, damit bei der Explosion des Zerlegersatzes die Zerlegungswucht möglichst gering ist. Dadurch wird eine
unzweckmäßige Zerstäubung der Brandmasse vermieden.
Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist die
im wesentlichen aus Phosphor bestehende Brandladung in der Ge-
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schoßhülse gasdicht eingeschlossen und stellt zugleich den
Zerlegersatz dar. Hierbei soll der Glühsatz den noch nicht entzündeten Teil der Brandladung derart erhitzen, daß durch
Verdampfung des Phosphors ein derartiger Überdruck in der gasdicht verschlossenen Hülse entsteht, daß diese schließlich
aufreißt und die Brandladung freigibt. Der Glühsatz kann dabei in einem, die Brandladung axial durchsetzenden Metallröhrchen,
vorzugsweise Aluminiumröhrchen, untergebracht sein. Es ist vorteilhaft, und im Falle einer Alu-Hülse notwender an der
Innenseite der Geschoßhülse eine Schicht aus wärmedämmendem Material, vorzugsweise Asbestpapier, anzubringen, um ein vorzeitiges
Erweichen oder Schmelzen der Geschoßhülse durch Hitzeeinwirkung von innen auszuschließen.
Von wesentlicher Bedeutung bei der Erfindung ist schließlich, das Abschußrohr derart abzudecken, daß das Brandgeschoß
vor dem Abschuß im Rohr einwandfrei fixiert und geschützt ist, die Abdeckung ,jedoch beim Zünden der Treibladung dem Geschoß
nur einen minimalen Widerstand bietet, ohne daß die Abdeckung vor dem Abschuß abgenommen werden müßte oder der Schütze
durch wegfliegende Abdeckungsteile gefährdet wird. Nach der Erfindung ist deshalb eine unlösbar mit dem Abschußrohr verbundene
Mündungskappe aus elastischem Material vorgesehen, deren die Mündungsöffnung abdeckender Boden derart unterteilt
ist, daß die einzelnen Bodenteile vom durch die Treibladung
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angetriebenen Geschoß nach außen klappbar sind.
Auf der Zeichnung sind zwei Ausführungsformen der Erfindung schematisch dargestellt, und zwar zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform des Gerätes nach der Erfindung im Längsschnitt,
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform des Brandgeschosses im Längsschnitt,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Mündungskappe von Fig. 1. und
Fig. 4 eine Seitenansicht der Kappe von Fig.3·
Gemäß Fig. 1 besteht das Handabschußgerät im wesentlichen aus einem Abschußrohr 10, einem anklappbaren Handgriff 11 und
einem Abzug 12. Im Abschußrohr 10 sind eine unterteilte Treibladung 13a* 13b und ein Brandladungsgeschoß 14 untergebracht.
Die Treibladung ist dabei in eine am Gerät angebrachte, verdämmte Initialladung a und eine mit dem Boden des Geschosses
14 verbundene, unverdämmte Schubladung 13b unterteilt. Beim Betätigen
des Abzugs 12 schlägt ein üblicher Schlagbolzen auf ein übliches Zündhütchen und zündet die Initialladung 13a, welche
das Geschoß 14 anstößt und die mit dem Geschoßboden verbundene Schubladung 13b zündet. Die Schubladung beschleunigt dann das
Geschoß 14 auf die Mündungsgeschwindigkeit. Der räumliche Abstand zwischen der Initialladung 13a und der Scbubladung 13b
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ist so bemessen, daß die Wirkung der Schubladung 13b zwar
erst nach dem Anstoßen des Geschosses 14 durch die Initialladung ljüa einsetzt, aber doch so rechtzeitig, daß die Schubladung
l^b noch vollständig abbrennen kann, solange sich das
Geschoß 14 im Rohr 10 befindet. Auf diese Weise wird erreicht,
daß vergleichsweise schwere und aerodynamisch ungünstig geformte Geschosse l4 bis auf etwa 120m verschossen werden können,
ohne daß der Rückstoß ein für den Schützen erträgliches Maß übersteigt.
Das Brandladungsgeschoß 14 besteht im wesentlichen aus einer Hülse 15 mit vorderem Abschlußdeckel 15a und einer in
der Hülse untergebrachten Brandladung l6 in Form von Brandladungspreßlingen,
beispielsweise drei Preßlingen, l6a, l6b und l6c. Die Brandladung l6 wird axial von einem Röhrchen Vf
durchsetzt, dessen Wandstärke unterschiedlich ist, und zwar
ist der Wandungsbereich 17a, benachbart der Treibladung Vyo,
wesentlich dicker als der übrige Wandungsbereich 1/b. Ein
Glüh- und Verzögerungssatz I9 ist im Röhrchen 17 untergebracht, und zwar innerhalb des verstärkten Wandungsbereiches
17a, während das Röhrchen 17 im Wandungsbereich 17b mit einem Zerlegersatz 20 gefüllt ist. Eine Kappe 21 verschließt
die Mündung des Abschußrohres 10 und hält das Geschoß 14 vor
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dessen Abschuß im Rohr 10 fest.
Die den Geschoßmantel darstellende Hülse 15 besteht vorzugsweise
aus Aluminium und besitzt im wesentlichen über die gesamte Längserstreckung des Geschosses verlaufende Längsriefen.
Auch das Röhrchen 17 besteht aus Aluminium, wobei der Wandungsbereich IJd folienartig dünn ist, wohingegen die
Wandung im Bereich 17a mehrfache Stärke besitzt. Die Brandladung
16 kann aus Preßlingen aus einem Gemisch von Phosphor, Magnesium, Eisenoxyd bestehen. Als Beispiel für eine Brandladungszusammensetzung
können angegeben*werden:
Phosphor rot | 70 | Gewichtsteile | It | It |
Magnesium | 20 | ti | It | tt |
Eisenoxyd gereinigt |
12 | fl | tt | ti |
Chlorparaffin flüssig |
6 | Il | Il | ti |
Chlorparaffin fest |
It |
Der Glüh- und Verzögerungssatz 19 besteht vorzugsweise
aus Mennige und Silizium. Als Beispiel für. einen geeigneten Glüh- und Verzögerungssatz können angegeben werden:
Mennige 87 Gewichtsprozent
Silizium 12,5 " " "
Schellack 0,5 " " "
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wobei wesentlich ist, daß das Silizium fein vermählen ist und
eine reproduzierbare Korngrößenverteilung hat, wobei etwa 60%
unter einer Korngröße von 1OM liegen sollen.
Als Zerlegersatz 20 eignet sich ein solcher, der unverdämmt
explodiert, vorzugsweise ein Gemisch aus Magnesium und Bleidioxyd. Als Beispiel für einen Zerlegersatz können angegeben
werden:
Magnesium 24,5 Gewichtsprozent Bleidioxyd 74,5 " " "
Aerosil 1,0 " " "
wobei die Korngröße des Aluminiumpulvers unter 75μ. liegen soll.
Beim Abschuß zündet, wie oben erwähnt, die Initialladung
1^a die Schubladung 1j5b, welche dem Geschoß 14 die endgültige
Mündungsgeschwindigkeit verleiht. Bei seinem Abbrennen zündet nun die Schubladung 13b den mit ihr in Verbindung stehenden
Glüh- und Verzögerungssatz 19· Der Satz I9 zündet seinerseits
bei seinem Abbrennen durch die Bohrungen 18 hindurch die Brandladung
16 an. Ist der Satz I9 nahezu abgebrannt, so zündet er
außerdem den ihm benachbarten Zerlegersatz 20, der dann explodiert und unter Aufreißen der Geschoßhülse I5 den bereits angezündeten
Brandsatz 16 zerstreut. Prallt jedoch das Geschoß
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bereits auf einen harten Gegenstand bevor der Glüh- und Verzögerungssatz
19 bis zum Zerlegersatz 20 durchgebrannt ist, so wird die Geschoßhülse 15, durch den Aufprall aufgerissen,
und der bereits angezündete Brandsatz unter Zünden des Zerlegersatzes zerstreut. Infolge der Tatsache, daß der GlUh-
und Verzögerungssatz 19 bereits unmittelbar nach seiner Entzündung durch die Schubladung 13b beginnt, die Brandladung
anzuzünden, ergibt sich eine volle Brandwirkung des Geschosses auch dann, wenn dieses bereits kurz nach
Austritt aus dem Abschußrohr 10, etwa nach einem Flug von 8m auf einem Ziel aufprallt. Andererseits jedoch stellt
der GlUhsatz 19 auch einen Verzögerungssatz dar, weil er dann, wenn er nach einer gewissen Verzögerungszeit nahezu abgebrannt
ist, den Zerlegersatz 20 zündet, womit das Geschoß 14 ohne einen Aufprall nach einer definiert vorgegebenen Zeit, entsprechend
etwa einer Plugstrecke von 90m, in der Luft explodiert. Der unterschiedlichen Bemessung der Wandstärke des Röhrchens
IY kommt dabei eine wesentliche Bedeutung zu. Durch die vergleichsweise
große Wandstärke im Bereich IYa wird sichergestellt, daß keine vorzeitige Zündung des Zerlegersatzes 20
über die Röhrchenwandung erfolgt. Der Grund für die sehr geringe Bemessung der Wandstärke des Röhrchens IY im Bereich
IYb dagegen hat den Grund, den Explosionsschwaden des Zerlegersatzes
möglichst wenig Widerstand entgegenzusetzer.. Ist die Wandstärke des Röhrchens VJ im Bereich IYb zu groß, so würde beim
Zünden des Zerlegersatzes die Zerlegungswucht so stark sein, daß eine Zerstäubung der Brandmasse erfolgt, welche vielmehr in Form
von Brocken verteilt werden soll.
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In Fig.2 ist eine Abwandlungsform des Brandgeschosses
14 dargestellt. Bei dieser AbwanciLungsform ist kein besonderer
Zerlegersatz vorgesehen, vielmehr erfolgt die Zerlegung durch die Brandladung selbst. Dies geschieht in der V/eise,
daß der Glüh- und Verzögerungssatz 19 die Brandladung anzündet und erhitzt, wobei dann durch tei^weises Verdampfen der
Brandmasse ein derartiger Staudruck auftritt, daß die Hülse
15 nach einer gewissen Zeit -aufreißt. Um dies zu erreichen. ·
sind bestimmte Maßnahmen erforderlich. So muß die Hülse I5
die Brandladung 16 gasdicht umschließen, damit ein innerer · Staudruck aufgebaut werden kann. Weiterhin muß die Brandladung
16 aus einer Brandmasse bestehen, die zu einem großen Teil verdampfbar ist. Am besten eignet sich dazu eine Brandmasse,
die vorwiegend aus Phosphor besteht. Das die Brandladung 16 axial durchsetzende Röhrchen I7 schließlich ist vollständig
mit dem Glühsatz I9 gefüllt, also-auch in dem Bereich,
der bei der Ausführungsform nach Fig. 1 den Zerlegersatz enthält.
Unterschiedliche Wandstärken des Röhrchens I7 sind hier nicht erforderlich, vielmehr ist mit einer einheitlichen Wand-
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stärke auszukommen. Beim-Abschuß des Brandgeschosses wird der
Glüh- und Verzögerungssatz I9 durch die Schubladung 13b gezündet
und zündet seinerseits über die Bohrungen 18 die Brandladung
16, genauer gesagt den Preßling 16c an. Bei seinem weiteren
Abbrennen in Richtung nach vorne zum Deckel 15a erhitzt
der Glühsatz I9 die noch nicht angezündeten Bereiche der Brandladung
16,also die Preßlinge 16b und I6a, derart, daß der in der
Brandmasse enthaltene Phosphor teilweise verdampft, womit sich in der ja gasdicht verschlossenen Hülse I5 ein Staudruck ausbildet.
Nach einer definierten Verzögerungszeit erreicht dann dieser Staudruck eine derartige Größe, daß die Hülse I5 aufreißt,
d.h. eine Zerlegung stattfindet.
Die Funktionsweise des Brandgeschosses nach Fig.2 entspricht
im wesentlichen derjenigen des Brandgeschosses von Fig. 1. Trifft das Brandgeschoß bereits kurze Zeit nach seinem
Abschuß auf ein Hindernis, so erfolgt eine mechanische Zerlegung der Hülse 15 durch die Aufprallwucht, prallt das
Geschoß dagegen innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne nicht auf ein Hindernis, so wird das Geschoß in der Luft durch den
inneren Staudruck des verdampften Phosphors zerlegt. Um sicherzustellen, daß die beim Abbrennen des Glühröhrchens entstehende
Hitze nicht auf die Geschoßhülse einwirkt, und dadurch ein Loch entsteht, durch welches der Staudruck entweicht. Wird
die Innen-
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wand der Hülse 15 mit einer nicht gezeichneten Schicht aus wärmedämmendem Material, beispielsweise Asbestpapier, abgedeckt
werden. Eine andere Möglichkeit dies zu verhindern -r besteht darin, das Rohr 15 nicht aus Aluminium.sondern aus ■
einem wärmedämmenden leicht zerbrechlichen Material herzu- al stellen.
Bereits bei der obigen Beschreibung des Ausführungsbeispiels nach Fig.1 ist erwähnt worden, daß das Brandgeschoß 14
vor dem Abschuß im Rohr 10 durch die Mündungskappe 21 festgelegt wird. Die Konstruktion dieser Kappe 21 ist von wesentlicher
Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Erfindung, wie
aus den nachstehenden Erläuterungen sichtlich wird. Vor dem Abschuß muß die Kappe 21, wie erwähnt, das Geschoß 14 im Rohr
10 fixieren und darüberhinaus gegen Stöße schützen, derart, daß bei einem Fall aus zwei Meter Höhe keine Beschädigung auftritt.
Beim Abschuß dagegen muß die Kappe 21 ein nahezu widerstandsloses Austreten des Brandgeschosses 14 aus der Mündung
des Rohres 10 erlauben, weil bei der verwendeten,unterteilten Treibladung der Anfangsschub durch die Initialladung 13a sehr
gering ist. Weiterhin muß sichergestellt s'ein, daß beim Abschuß sich keine Kappenteile ablösen, weil herumfliegende Kappenteile
den Schützen gefährden würden. Diese sich teilweise widersprechenden Anforderungen an die Kappe21 vor und beim Abschuß kön-
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nen nun nicht dadurch umgangen werden, daß man die Kappe abnimmt, weil die militärische Forderung besteht, daß das Handabfeuergerät
stets und ohne Entfernung irgendwelcher Teile abfeuerbereit ist. Die Kappe 21 nach den Fig. 3 und 4 wird
jedoch allen diesen Anforderungen gerecht. Die Kappe 21 besteht im wesentlichen aus einem,den vorderen Randbereich des
Rohres 10 umschließenden Kappenring 22 und einem,die Mündung
des Rohres 10 abdeckenden Kappenboden 23. Der Kappenring 22
weist einen inneren Ringwulst 24 sowie parallel zur Längsachse des Rohres 10 verlaufende Außenrippen 25 auf, welche über die
an den Kappenboden 23 angrenzende Kappenringkante herumgebogen
sind. Der Kappenboden 23 besteht aus einer Mehrzahl gleicher
Einzelteile 26 in Form gleichschenkeliger Dreiecke. Die Dreiecke 26 —auf der Zeichnung sind acht derartige Dreiecke gezeichnet—
liegen mit ihren Schenkelseiten aneinander an und treffen mit ihrer Spitze zentral zusammen, derart, daß ein
Vieleck, im vorliegenden Fall ein Acht-Eck, mit den Dreieck-Basisseiten als Vieleckseiten entsteht. Jedes der Dreiecke
26 ist an seiner Basisseite über einen Steg 27 mit dem Kappenring 22 verbunden. Außerdem weist jedes Dreieck 26 eine in
seiner Höhenlinie verlaufende Verstärkungsrippe 28 auf. Die Anordnung kann so getroffen sein, daß der Boden 23 völlig
flach ist oder eine geringe Anstellung in Richtung nach außen aufweist, im vorliegenden Fall eine Anstellung in Form einer
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sehr flachen Achteck-Pyramide.
Die aus hartelastischem Kunststoff bestehende Kappe 23
wird auf das Rohr 10 aufgesteckt, wobei sie unter gleichzeitigem Anpressen einer Gummidichtung mit ihrem Ringwulst 24 in
eine am Rohr 10 befindliche Ringnut oder hinter einem am Rohr
10 befindlichen Ringwulst fest einrastet. Die aufgesteckte Kappe 21 legt das Geschoß 14 im Rohr 10 fest und schützt es
gegen Stöße. Versuche haben ergeben, daß auch bei einem Fall aus 2m Höhe insbesondere durch die Rippen 25 die Fallenergie
weitgehend aufgenommen wird, so daß das Geschoß 14 unbeschädigt bleibt. Beim Abschuß jedoch genügt jedoch bereits der
geringe Stoß durch das von der Initialladung 13a beschleunigte
Gechoß,um die Boden-Dreiecke 26 nach außen klappen zu lassen,
so daß also das Geschoß 14. das Rohr 10 nahezu widerstandslos aus der Rohrmündung austreten kann.
Zur Erreichung eines Feuchtigkeitsschutzes kann an der Innenseite des Kappenbodens 23 eine dünne, die Fugen zwischen
den einzelnen Bodenteilen überdeckende Gummischeibe angebracht sein.
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Claims (15)
- ? 41 2 3 APatentansprücheI.J Handabfeuerungsgerät aus einem Abschussrohr mit Handgriff, einer vom Handgriff aus zündbaren, vorzugsweise unterteilten Treibladung und einem von der Treibladung ausstoßbaren Geschoß mit gegenüber den anderen Geräteteilen vergleichsweise hohem Gewicht, dadurch gekennzeichnet, daß das Geschoß (l4) aus einer leicht deformierbaren und bei Aufprall sich im wesentlichen über die gesamte Länge mechanisch zerlegenden Hülse (15) und einer in der Hülse untergebrachten Brandladung (16) besteht, und einen von der Treibladung (13a,13d) zündbaren, die Brandladung (ΐβ) entzündenden Glühsatz (19)> einen vom Glühsatz entzündbaren Verzögerungssatz (19) und eine vom Verzögerungssatz (19) zündbare Zerlegerladung (20) aufweist.
- 2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daßdie Geschosshülse (15) ein Metallrohr, vorzugsweise Aluminiumrohr, mit in Längsrichtung verlaufenden Schwächungsriefen ist.
- 3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Glühsatz (19) zugleich den Verzögerungssatz darstellt.
- 4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß509839/ q^ 737412346Glühsatz (19) und Zerlegersatz (20) aneinander angrenzend in einem die Brandladung (l6) axial durchsetzenden Metallröhrchen (17), vorzugsweise Aluminiumröhrchen, untergebracht sind, dessen Wandung im Bereich (17a) des Glühsatzes (19) verstärkt ist,
- 5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Zerlegersatz (20) aus einer unverdammt explodierenden Mischung besteht und die Wandung des Aluminiumröhrchens (17) im Bereich (17b) des Zerlegersatzes (20) folienartig dünn ist.
- 6. Gerät nach Anspruch 5* dadurch gekennzeichnet, daß der Zerlegersatz (20) aus einem Magnesium-Bleioxyd-Gemisch, der Glüh-und Verzögerungssatz (19) aus einem Silizium-Bleioxyd-Gemisch und die Brandladung (l6) aus einem verpressten Phosphor-Metalloxyd-Paraflin-Gemisch besteht.
- 7. Gerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen aus Phospor bestehende Brandladung (l6) in der Geschosshülse (15) gasdicht eingeschlossen ist und zugleich den Zerlegersatz darstellt.
- 8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daßder Glüh-und Verzögerungssatz (19) in einem die Brandladung (l6) axial durchsetzenden Metallröhrchen (17), vorzugsweise Aluminium-- 18 609839/0473.röhrchen, geringer Wandstärke untergebracht ist,
- 9. Gerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der Geschoßhülse (15) eine Schicht aus wärmedämmenden Material, vorzugsweise Asbestpapier, vorgesehen ist.
- 10. Gerät nach einem der Ansprüche 7 bis 9* dadurch gekennzeichnet, daß der Glüh-und Verzögerungssatz (19) aus einem Silizium-Bleioxyd-Gemisch besteht.
- 11. Gerat nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Brandgeschoss (l4) im Abschussrohr (10) durch eine mit dem Abschussrohr (10) unlösbar verbundene Mündungskappe (21) aus elastischem Material festgelegt ist, deren die Mündungsöffnung abdeckender Boden (23) derart unterteilt ist, daß die einzelnen Bodenteile (26) vom durch die Treibladung (lj5a·) angetriebenen Geschoss (l4) nach außen klappbar sind.
- 12. Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß am das Abschussrohr (10) umschließenden Kappenring parallel zur Längsachse des Rohres (10) verlaufende Außenrippen (25)- 19 509839/0473vorgesehen sind, welche um die an den Kappenboden (23) angrenzende Kappenringkante herumgreifen.
- 13· Gerät nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Kappenbodenteile (26) die Form gleichschenkeliger Dreiecke haben, die unter Bildung eines geschlossenen Vieleckes mit ihren Schenkel selten aneinander anliegen und mit ihren Dreieckspitzen zentral aneinander stoßen, wobei jedes Bodenteil (26) an der Dreieck-Basisseite über einen Steg (27) mit dem Kappenring (22) verbunden ist.
- 14. Gerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenteile (26) der Kappe (21) in Richtung der Dreieck-Höhenlinie verlaufende Außenrippen (28) aufweisen.
- 15. Kappe nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Kappenbodens (23) eine dünne Folie aus wasserdichtem Material angebracht ist.5-0 9839/0473Le 2o.rs e ι te
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