DE2412002A1 - Verfahren und vorrichtung zum ausstatten von aufrechtstehend gefoerderten flaschen mit einer spitzstanniolierung - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum ausstatten von aufrechtstehend gefoerderten flaschen mit einer spitzstanniolierungInfo
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Description
- Verfahren und Vorrichtung zum Ausstatten von aufrechtstehend geförderten Flaschen mit einer Spitzstanniolierung Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ausstatten von aufrechtstehend geförderten Flaschen mit einer Spitzstanniolierung, wobei vorgefertigte Zuschnitte aus Metallfolie zuerst teilweise an den Flaschenhals angelegt und danach die beiden seitlichen Enden jedes Zuschnitts unter Bildung einer Überlappung vollständig an den Flaschenhals angelegt werden und das nach oben überstehende Ende am Flaschenkopf bzw. -Verschluß eingeebnet wird, insbesondere nach Patent...
- (Patentanmeldung P 23 52 291.0) sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
- Das Hauptpatent enthält den allgemeinen Erfindungsgedanken, die vorgefertigten Zuschnitte vor dem vollständigen Anlegen am Flaschenhals durch Umknicken zu verkürzen. Auf diese Weise können durch geradlinige Schnitte kostengünstig hergestellte Zuschnitte ohne großen Aufwand mit hohen Leistungen einwandfrei verarbeitet werden, nachdem die überflüssigen Bereiche der Zuschnitte durch das Umknicken "unschädlich" gemacht worden sind und somit beim Transport und beim Anlegen der Zuschnitte nicht berücksichtigt zu werden brauchen. Das Hauptpatent zeigt in erster Linie die Anwendung dieses Gedankens bei der Verringerung der Zuschnittbreite.
- Es hat sich nun gezeigt, daß insbesondere bei der Verarbeitung der Zuschnitte zu sogenanntem Spitzstanniol auch das in diesem Falle nach oben überstehende, relativ lange Ende der Zuschnitte zu gewissen Schwierigkeiten fübren kann. Wird nämlich dieses Ende an den Flaschenkopf angelegt und eingeebnet, so verläuft ein Teil davon über den Flaschenverschluß hinaus in Form einer Spitze am Flaschenhals nach unten. Beim nachfolgenden maschinellen Einpacken der Flaschen kann diese Spitze unter Umständen beim Abziehen der Greiferglocken aufgebogen werden, wodurch das Aussehen der stanniolierten Flaschen beeinträchtigt wird. Außerdem erlaubt die nach unten verlaufende Folienspitze nur die Verwendung ganz bestimmter Anbürstelemente für die Zuschnitte. So ist beispielsweise die Behandlung mittels einer im wesentlichen tangential am Flaschenumfang angreifenden Rundbürste, die ein besonders vorteilhaftes Aussehen der Flaschen ergibt, nicht möglich.
- Aufgabe der Erfindung ist es, die oben geschilderten Nachteile zu vermeiden und ein Verfahren zum Ausstatten von Flaschen mit einer Spitzstanniolierung zu schaffen, das bei der Verwendung quadratischer oder dgl. Zuschnitte hohe Leistungen und ein einwandfreies Anlegen des oberen Zuschnittendes bei geringem Aufwand ermöglicht und ein nachträgliches Ablösen des oberen Zuschnittendes sicher verhindert. Außerdem soll eine einfach aufgebaute und betriebssicher arbeitende Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens geschaffen werden.
- Diese Aufgabe wird, ausgehend vom allgemeinen Erfindungsgedanken des Hauptpatents, bei einem Verfahren der eingangs geschilderten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß vor dem teilweisen Anlegen des Zuschnitts an den Flaschenhals dessen wirksame Höhe durch Umknicken des oberen Endes verringert wird. Beim nachfolgenden Einzelnen des oberen Folienendes muß somit nur noch das verkürzte Zuschnittende bearbeitet werden. Durch entsprechende Wahl der Verkürzung wird auf einfache Weise erreicht, daß lediglich der Flaschenkopf mit Folie bedeckt wird und keine nach unten verlaufende Spitze entsteht. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß infolge der durch das Umknicken der Zuschnitte erreichten Versteifung ein Einreißen und Einknicken usw. während des Anlegens und Überlappens der Zuschnitte nicht auftreten kann. Günstig ist auch, daß infolge der geringen Höhe des Folienüberstandes kein übermäßig großer Hub von etvl. am Flaschenverschluß zwecks Fixierung der Flasche angreifenden heb- und senkbaren Stempeln erforderlich ist.
- Das erfindungsgemäße Verfahren ist nicht auf ein Verfahren nach dem Hauptpatent beschränkt, sondern es kann auch bei anderen Verfahren, bei denen keine Verringerung der Zuschnittbreite erfolgt, vorteilhaft eingesetzt werden.
- Es hat sich gezeigt, daß das Umknicken des oberen Folienendes keine negativen Einwirkungen auf das Aussehen der Stanniolierung hat, insbesondere dann, wenn gemäß einer Weiterbildung der Erfindung das Umknicken zur Rückseite des Zuschnitts hin erfolgt.
- Gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung werden die vorgefertigten Zuschnitte aus einem Magazin entnommen und erfolgt das Umknicken auf dem Weg der Zuschnitte zwischen Magazin und Flasche. Auf diese Weise wird ermöglicht, daß das Verfahren mit nahezu jeder herkömmlichen Etikettiereinrichtung ohne großen zusätzlichen Aufwand durchgeführt werden kann und es steht der relativ lange Transportweg zwischen Magazin und Flasche zur Durchführung des Knick-oder Falzvorgangs zur Verfügung.
- Eine besonders sichere und zuverlässige Arbeitsweise wird erreicht, wenn gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung die vorgefertigten Zuschnitte auf der Spitze stehend im Magazin gestapelt und mittels Leimhaftung derart entnommen werden, daß zumindest der umzuknickende Bereich leimfrei bleibt.
- Hinsichtlich der Vorrichtung wird die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe bei einer Vorrichtung, bestehend aus mindestens einem Behälter für die Zuschnitte, mindestens einem mit mindestens einer beleimbaren Haftfläche versehenen Entnahme glied zur Entnahme der Zuschnitte aus dem Behälter und einer die Zuschnitte von den Haftflächen abziehenden und an den Flaschenhälsen anlegenden, mit elastischen Andrückkissen versehenen Greifeinrichtung erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Höhe å jeder beleimbaren Haftfläche kleiner ist als die Höhe der Zuschnitte, daß entlang des Wegs der mit der Greifeinrichtung transportierten Zuschnitte auf Höhe der gewünschten Knicklinie mit geringem Abstand zu den Zuschnitten eine ortsfeste, mit einer die Knicklinie festlegenden Kante versehene Führungsschiene angeordnet ist, und daß Mittel zum Herumlegen des oberen Zuschnittendes um die Führungsschiene vorgesehen sind. Der zusätzliche Aufwand gegenüber einer herkömmlichen Etikettiereinrichtung ist somit äußerst gering. Durch die ortsfeste Führungsschiene kann die Knicklinie genau festgelegt werden und es wird eine gute Abstützung der Zuschnitte erreicht. Es können daher ohne Schwierigkeiten Zuschnitte aus einer Folie von einer Dicke mit wenigen verarbeitet werden.
- Die Mittel zum Herumlegen des oberen Zuschnittendes können gemäß weiteren Ausbildungen der Erfindung beispielsweise durch Blasluftdüsen oder durch entsprechend gewunden verlaufende ortsfeste Leitschienen gebildet werden.
- Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung können den Patentansprüchen sowie der nachstehenden, an Hand der Zeichnungen durchgeführten Beschreibung eines Ausführungsbeispiels entnommen werden. Es zeigen: Fig. 1 die Draufsicht auf eine Vorrichtung zum Ausstatten von Flaschen mit Spitzstanniol sowie verschiedene Verfahrensschritte Fig. 2 den Schnitt AB nach Fig. 1 Fig. 3 den Schnitt CD nach Fig. 1 Fig. 4 die Seitenansicht eines Satzes von Entnahmegliedern der Vorrichtung nach Fig. 1 Fig. 5 die Seitenansicht des Greiferzylinders der Vorrichtung nach Fig. 1 mit verschiedenen Verfahrensschritten.
- Die Vorrichtung nach Fig. 1 bis 5 ist Teil einer nicht weiter dargestellten Flaschenausstattungsmaschine herkömmlicher Bauart, in der die Flaschen 1 etikettiert und stannioliert werden. Die Flaschen werden auf einem in Pfeilrichtung rotierenden Flaschentisch 2 durch die Maschine transportiert und dabei zwischen steuerbaren Drehtellern 3 und Andrückstempeln 4 fest eingespannt.
- Die Vorrichtung selbst weist einen stationären Behälter 5 für die quadratischen, auf der Spitze stehend gestapelten Zuschnitte 6 auf, aus dem die Zuschnitte durch an einer Leimwalze 7 beleimte Entnahmeglieder 8 einer rotierenden Entnahmeeinrichtung 9 durch Leimhaftung entnommen werden. Von den Entnahmegliedern 8 werden die Zuschnitte 6 durch die Greiferfinger 10 eines rotierenden Greifer- oder Etikettierzylinders 11 abgelöst und mittels nach außen steuerbarer Andrücker 12 in Form elastischer Schwammkissen mit ihrem mittleren Bereich an die Flaschen 1 angelegt, wo sie infolge des Leimauftrags haften. Dabei wird das vordere Zuschnittende durch aus im Greiferzylinder 11 angeordnete Düsen 13 austretende Blasluft teilweise an die Flasche angelegt.
- Der bisher beschriebene Aufbau der Vorrichtung und die entsprechenden Verfahrensschritte sind bekannt, so daß eine weitergehende Beschreibung nicht notwendig ist.
- Wie aus Fig. 4 ersichtlich, ist die Breite der Entnahmeglieder 8 oder anders gesagt, die Länge der Abwicklung der gekrümmten Haftfläche geringer als die Breite des auf der Spitze stehenden quadratischen Zuschnitts 6. Die maximale Breite einer Haftfläche ist durch die vorrichtungsspezifischen Gegebenheiten festgelegt. Außerdem ist die Höhe der Entnahmeglieder 8 geringer als die der Zuschnitte 6. Bei einer Abwälzung der Entnahmeglieder auf der Vorderseite des ebenen Zuschnittstapels wird somit das in Fig. 4 strichpunktiert eingezeichnete seitliche Zuschnittende 6a sowie das obere Zuschnittende 6b nicht durch die Haftfläche erfaßt und daher auch nicht beleimt.
- An der Vorderseite des Behälters 5 für die Folienzuschnitte 6 und zwar an der Seite des unbeleimten Endes 6a ist ein zusätzliches Halte- oder Knickelement 14 angeordnet, dessen abgerundete vordere Kante senkrecht verläuft. Das Halteelement 14 liegt ohne Druck an den Zuschnitten an, so daß diese leicht darunter hervorgezogen werden können. Wälzt sich nun ein Entnahmeglied 8 auf der Vorderseite des Stapels von Zuschnitten ab, so wird der größte Teil des Zuschnitts durch leimhaftung unmittelbar entnommen. Das unbeleimte Ende 6a wird infolge der Weiterbewegung des Entnahmeglieds mit der rotierenden Vorrichtung 9 unter dem Halteelement 14 hervorgezogen und dabei nach außen aufgebogen. Durch am Umfang der Vorrichtung 9 angeordnete feststehende Blasdüsen 15 wird das aufgebogene seitliche Zuschnittende 6a vollständig geknickt bzw. gefalzt und an der außenliegenden Seite des Zuschnitts zur Anlage gebracht. Das nach oben überstehende unbeleimte Zuschnittende 6b bleibt von dieser Behandlung unberührt.
- Die Greiferfinger 13 des Greiferzylinders 11 sind so angeordnet, daß sie die Zuschnitte 6 im Bereich des umgeknickten Endes 6a erfassen. Gleichzeitig mit den Zuschnitten 6 können auch Etiketten, beispielsweise Rumpfetiketten verarbeitet werden, die aus einem unterhalb des Behälters 5 liegenden, nicht sichtbaren Etikettenbehälter durch zusammen mit den Entnahmegliedern 8 oszillierende Entnahmeglieder 16 entnommen und durch einen unterhalb des Greiferzylinders 11 angeordneten, gleichfalls nicht sichtbaren Etikettierzylinder übergeben werden. Hierdurch läßt sich eine exakte Zuordnung von Spitzstanniol und Etikett erreichen.
- Am Umfang des Greiferzylinders 11 und zwar an der Außenseite der bogenförmigen Bewegungsbahn der Zuschnitte 6 ist auf Höhe der für das obere, unbeleimte Zuschnittende 6b bestimmten Knicklinie konzentrisch zur Rotationsachse des Greiferzylinders eine Führungsschiene 17 in Form eines Rundprofils ortsfest angeordnet. Die Lage der Führungsschiene 17 ist so gewählt, daß zwischen ihr und den Zuschnitten ein geringer Abstand verbleibt. Die Führungsschiene, deren obere Kante die Knickkante definiert, beginnt kurz nach der Übergabestelle zwischen den Entnahmegliedern 8 und dem Greiferzylinder 11 und ist dort zweckmäßigerweise abgerundet.
- Sie endet vor der Übergabestelle für die Zuschnitte 6 an die Flaschen 1.
- Auf gleicher Höhe wie die Führungsschiene 17, jedoch innerhalb der Bewegungsbahn der Zuschnitte 6 ist gleichfalls konzentrisch zur Rotationsachse eine ortsfeste Stützschiene 18 vorgesehen, (in Fig. 1 nicht dargestellt), die in einem gewissen Abstand von der Führungsschiene 17 verläuft. Die Stützschiene 13 erstreckt sich annähernd auf dem gleichen Umfangsbereich des Greiferzylinders wie die Führungsschiene 17 und bildet mit dieser zusammen eine Art Führungskanal für die Zuschnitte 6, so daß diese während des Umknickens nicht ausweichen können. Gegebenenfalls sind die Teile des Greiferzylinders 11 im Bereich der Stützschiene 18 etwas ausgespart.
- Im Einlaufbereich des Greiferzylinders 11 ist eine weitere kurze Stützschiene 19 (in Fig. 1 nicht dargestellt) etwas überhalb der Stützschiene 18 angeordnet, die verhindert, daß das noch ungeknickte Zuschnittende 6b nach innen ausweichen kann.
- Innerhalb der Bewegungsbahn der Zuschnitte ist über dem Greiferzylinder 11 ein Satz ortsfester Blasdüsen 20 angeordnet, deren Luftstrahlen annähernd horizontal oder schräg nach unten auf die vorbeilaufenden Zuschnittenden 6b gerichtet sind. In Umlaufrichtung gesehen hinter dem ersten Satz ist ein zweiter Satz ortsfester Blasdüsen 21 außerhalb der Bewegngsbahn der Zuschnitte 6 angeordnet. Die Strahlen dieser Düsen 21 sind vertikal oder nach innen geneigt auf die Zuschnittenden gerichtet. Die Blasluftdüsen 20 und 21 werden durch eine Druckluftleitung 22 versorgt und sind zweckmäßigerweise genauso wie auch die Führungs- und Leitschienen 17,18,19 auf der nicht dargestellten ortsfesten Halterung für die Steuerkurve der Greiferfinger 13 befestigt.
- Das mit der oben beschriebenen Vorrichtung durchgeführte Verfahren läuft folgendermaßen ab: Nachdem die Zuschnitte 6, wie bereits erläutert, aus dem Behälter 5 durch die beleimten Entnahmeglieder 8 entnommen worden sind, wobei das vorauslaufende seitliche Ende 6a sowie das obere Ende 6b leimfrei bleiben, und das seitliche Ende 6a umgeknickt worden ist, werden die Zuschnitte von den Greiferfingern 10 des Greiferzylinders 11 erfaßt und von den beleimten Haftflächen 8 abgezogen.
- Danach laufen die Zuschnitte in den durch die Schienen 17 und 18 gebildeten Führungskanal ein, wobei die Stützschiene 19 verhindert, daß das obere Zuschnittende 6b nach innen umknickt. Durch den ersten Satz von Blasdüsen 20 wird daraufhin das obere Zuschnittende 6b etwa im rechten.Winkel oder etwas mehr über die Führungsschiene 17 nach außen hin abgebogen, die somit die Knickkante festlegt. Dann wird durch den zweiten Satz von Blasdüsen 21 das Zuschnittende 6b vollständig um die Führungsschiene 17 herumgelegt und gegebenenfalls teilweise am ungeknickten Zuschnittbereich zur Anlage gebracht. In dieser Form werden die Zuschnitte weiter zu den Flaschen 1 transportiert und dort durch eine entsprechende Bewegung des Andrückers 12 mit ihrem mittleren Bereich an die Flaschen 1 angelegt. Wie insbesondere aus Fig. 3 zu ersehen ist, wird während des Anlegens durch das elastische Kissen 12 und den als Gegenlager wirkenden Andrückstempel 4 der umgeknickte Zuschnittbereich 6b vollständig an die Rückseite des übrigen Zuschnitts angelegt, wobei sich eine scharfe Knickkante bildet.
- Zur weiteren Behandlung läuft die Flasche mit dem angelegten Zuschnitt durch eine Anzahl nicht gezeigter bekannter Behandlungsstationen, in denen die beiden seitlich abstehenden Zuschnittenden vollständig angelegt und überlappt werden und das nach oben überstehende Zuschnittende gleichfalls angelegt und eingeebnet wird.
- Die beschriebene Ausführungsform stellt selbstverständlich nur ein Beispiel dar; das Verfahren ist auch für die Verarbeitung anders geformter Zuschnitte sowie im Zusammenhang mit Etikettiervorrichtungen anderer Bauart durchführbar.
Claims (1)
- Patentansprüche1.) Verfahren zum Ausstatten von aufrechtstehend geförderten Flaschen mit einer Spitzstanniolierung, wobei vorgefertigte Zuschnitte aus Metallfolie zuerst teilweise an den Flaschenhals angelegt und danach die beiden seitlichen Enden jedes Zuschnitts unter Bildung einer Überlappung vollständig an den Flaschenhals angelegt werden und das nach oben überstehende Ende am Flaschenkopf bzw. -Verschluß eingeebnet wird, insbesondere nach Patent... (Patentanmeldung P 23 52 291.0) dadurch gekennzeichnet, daß vor dem teilweisen Anlegen des Zuschnitts (6) an den Flaschenhals dessen wirksame Höhe durch Umknicken des oberen Endes (6b) verringert wird.2.) Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Umknicken zur Rückseite des Zuschnitts (6) hin erfolgt.3.) Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgefertigten Zuschnitte (6) aus einem Magazin (5) entnommen werden und daß das Umknicken auf dem Weg der Zuschnitte zwischen Magazin (5) und Flasche (1) erfolgt.4.) Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgefertigten Zuschnitte (6) auf der Spitze stehend im Magazin gestapelt (5) und mittels Leimhaftung derart entnommen werden, daß zumindest der umzuknickende Bereich (6b) leimfrei bleibt.5.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Umknicken in mehreren Schritten erfolgt.6.) Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst das obere Zuschnittende (6b) entlang einer vorbest-immten, vorzugsweise waagrecht verlaufenden Knicklinie um etwa 90 Grad umgebogen und danach um weitere ca. 90 Grad vollständig umgelegt wird.7.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Umknicken kontinuierlich in einem Zug erfolgt.8.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß während des teilweisen Anlegens des geknickten Zuschnitts (6) am Flaschenhals mittels einer elastischen Fläche (12) der umgeknickte Bereich (6b) am übrigen Zuschnitt zur Anlage gebracht und eine scharfe Knickkante erzeugt wird.9.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Umknicken mittels Blasluft erfolgt.10.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Umknicken durch eine ortsfeste, das obere Zuschnittende (6b) erfassende Leitfläche erfolgt.11.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch die Verwendung quadratischer Zuschnitte (6) 12.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch die Verwendung rautenförmiger Zuschnitte.13.) Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, bestehend aus mindestens einem Behälter für die Zuschnitte, mindestens einem mit mindestens einer beleimbaren Haftfläche versehenen Entnahme glied zur Entnahme der Zuschnitte aus dem Behälter und einer die Zuschnitte von den Haftflächen abziehenden und an den Flaschenhälsen anlegenden, mit elastischen Andrückkissen versehenen Greifeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe jeder beleimbaren Haftfläche kleiner als die Höhe der Zuschnitte (6) ist, daß entlang des Wegs der mit der Greifeinrichtung (11) transportierten Zuschnitte auf Höhe der gewünschten Knicklinie mit geringem Abstand zu den Zuschnitten eine ortsfeste, mit einer die Knicklinie festlegenden Kante versehene Führungsschiene (17) angeordnet ist, und daß Mittel (20,21) zum Herumlegen des oberen Zuschnittendes (6b) um die Führungsschiene vorgesehen sind.14.) Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Greifeinrichtung als rotierender Greiferzylinder (11) ausgebildet ist und die Führungsschiene (17) konzentrisch zum Umfang des Greiferzylinders außerhalb der Bewegungsbahn der Zuschnitte (6) verläuft.15.) Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Führungsschiene (17) mehrere auf das obere Zuschnittende (6b) gerichtete Blasluftdüsen (20,21) angeordnet sind.16.) Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Blasluftdüsen (20,21) in zwei Gruppen eingeteilt sind, von denen die eine in annähernd horizontaler Richtung derart angeordnet ist, daß das obere Zuschnittende (6b) etwa 93 Grad über die ortsfeste Führungsschiene (17) abgeknickt wird, und die zweite Gruppe in annähernd vertikaler Richtung derart angeordnet ist, daß das abgeknickte Zuschnittende (6b) vollständig um die Führungsschiene herumgelegt wird.17.) Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der ortsfesten Führungsschiene (17) eine am oberen Zuschnittende (6b) angreifende und - in Umlaufrichtung gesehen- in der Höhenlage ab und im Abstand von der Rotationsachse des Greiferzylinders (11) zunehmende Leitschiene zum Abknicken und Umlegen der Zuschnittenden vorgesehen ist.13.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß auf Höhe der ortsfesten, die Knicklinie festlegenden Führungsschiene (17) innerhalb der Bewegungsbahn der Zuschnitte (6) eine konzentrisch zum Umfang des Greiferzylinders (11) verlaufende ortsfeste Stützschiene (18) für die Zuschnitte angeordnet ist.Leerseite
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- 1974-03-13 DE DE2412002A patent/DE2412002C3/de not_active Expired
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