DE232799C - - Google Patents
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- A—HUMAN NECESSITIES
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Description
KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT
g 232799--· KLASSE 30 h. GRUPPE
Dr. DEGEN & KUTH und Dr..WILH. JAGELKI in DÜREN, Rhld.
gesättigten Kataplasmen.
Die als Ersatz für Breiumschläge aus Leinsamenmehl oder anderen schleimliefernden
Stoffen dienenden trockenen Kataplasmen werden bekanntlich in der Weise bereitet, daß
rechteckige Wattevließe mit abgekochtem Pflanzenschleim, beispielsweise Karragheenschleim,
durchtränkt und darauf beiderseitig mit festen Kalikotüchern bedeckt werden, um glatte Oberflächen zu erzielen und ein allzu
ίο reichliches Ausfließen der Schleimlösung zu
verhindern. Die auf diese Weise erhaltenen Watteplatten werden alsdann in einer geeigneten
Walzvorrichtung glatt gestrichen und getrocknet. Nach dem beendeten Trockenprozesse
werden die beiderseitigen Hüllen abgezogen und die Platten in gebrauchsfertige Stücke geschnitten.
In derartigen Kataplasmen sind nun unzweifelhaft eine Menge den Heilvorgang ungünstig
beeinflussender Mikroorganismen vorhanden, und zwar um so mehr, als sie einen
die Bakterienentwicklung sehr begünstigenden Boden, nämlich den Pflanzenschleim, enthalten.
Dieser Umstand ist besonders mit Rücksicht darauf als äußerst nachteilig anzusehen, als
die Kataplasmen dazu bestimmt sind, längere Zeit einen wunden oder entzündeten Körperteil
zu bedecken.
Trotzdem sind hinreichend antiseptische, trockene Kataplasmen bisher noch nicht be-.
kannt geworden. Vor allem sind solche Kataplasmen unbekannt, die einen derartig hohen
Gehalt an antiseptischen und zugleich heilen40
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den Stoffen besitzen, daß auch das gebrauchsfertige Kataplasma nach der Aufnahme des
etwa Zehnfachen seines Gewichts an Wasser den zur Ausübung einer vollen Desinfektionsund
Heilwirkung notwendigen hohen normalen Gehalt an Desinfektions- und Heilstoff besitzt.
Wohl hat man versucht, antiseptische Kataplasmen in der Weise herzustellen, daß man bei
deren Fabrikation antiseptische Stoffe zusetzte. Bei näherer Prüfung dieser Art Kataplasmen
erkennt man aber bald, daß der Zweck nicht erreicht ist. Ganz abgesehen von dem Umstände,
daß sie selbst nicht aseptisch sind, so würde, auch wenn dies zuträfe, bei einem gebrauchsfertigen,
stark wasserhaltigen Kataplasma von einer desinfizierenden oder heilenden Wirkung wegen seines zu geringen prozentualen
Gehalts an wirksamen Stoffen nicht die Rede sein können.
Diese Lücke in der modernen Antiseptik und Aseptik läßt sich anscheinend auf verschiedene
Schwierigkeiten zurückführen. Da das trockene Kataplasma beim Aufquellen in Wasser ungefähr um das Zehnfache seines Gewichts
zunimmt, so muß in dem trockenen Präparate der Gehalt an Antiseptikum und Heilstoff entsprechend hoch bemessen werden,
damit in dem wasserdurchtränkten und somit das Antiseptikum und den Heilstoff verdünnt
enthaltenden Kataplasma die zur Erzielung der antiseptischen wie heilenden Wirkung prozentual
erforderliche Menge des betreffenden Stoffes enthalten ist.
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Hieraus ergibt sich aber die weitere Forderung, daß dem Antiseptikum bestimmte spezifische
Eigenschaften innewohnen müssen. Soll das Antiseptikum im Kataplasma neben seiner
desinfizierenden Wirkung auch eine heilende Wirkung ausüben, so muß es in Wasser löslich
sein; es darf ferner wegen der beim Trocknen notwendigen höheren Temperatur nicht flüchtig
oder zersetzlich sein; endlich darf es mit Rücksieht
darauf, daß das Kataplasma auch für den allgemeinen Hausgebrauch bestimmt ist,
keine giftigen Eigenschaften besitzen.
Wenngleich es nun auch unter den bekannten Antiseptika solche gibt, die die vorstehenden
Anforderungen erfüllen, wie z. B. die in der Augenheilkunde sehr geschätzte Borsäure, so
scheint doch der Hauptgrund, weshalb antiseptische Kataplasmen mit desinfizierender und
heilender Wirkung nicht bekannt geworden sind, in der Schwierigkeit gelegen zu haben,
den Kataplasmen einen derartig hohen Gehalt an dem jeweiligen Antiseptikum zu geben, daß
er in dem gebrauchsfertigen Präparat die volle - Heilwirkung sicherstellt.
Wird die prozentuale Normaldosis für die antiseptische und heilende Wirkung, beispielsweise
der Borsäure, zu 3 Prozent angenommen, so muß ein trockenes Kataplasma mindestens
30 Prozent Borsäure enthalten. Löst man nun nach dem üblichen Herstellungsverfahren für
die trockenen Kataplasmen in 2 kg Schleimlösung z. B. 100 g Borsäure auf und tränkt
man mit dieser Lösung ungefähr 145 g reine oder imprägnierte Watte, schlägt diese dann
in feuchte reine Hülltücher von ungefähr 60 g Trockengewicht ein und trocknet, so ergibt die
Untersuchung des Kataplasma sowie die der abgezogenen Hülltücher, daß diese prozentualiter
denselben Gehalt an Borsäure besitzen wie das trockene Kataplasma. Es ist somit ein erheblicher Teil der Borsäure für das
Kataplasma verloren gegangen. Es wandert nämlich nach dem Gesetze der Kapillarität
und Diffusion aus der inneren Watteschicht in die äußeren Hülltücher so viel Wasser und
Borsäure über, bis in beiden Stoffen ein Gleichgewichtszustand hergestellt ist.
Zweck vorliegender Erfindung ist nun, ein mit einem möglichst ungiftigen Antiseptikum
möglichst gleichmäßig und möglichst stark angereichertes Kataplasma zu schaffen. Dieser
Zweck wird dadurch erreicht, daß man entweder die Hülltücher selbst vor dem Auflegen
auf die beispielsweise Borsäure und Schleim enthaltende Watteschicht zuerst mit einer prozentualiter
stärker konzentrierten Borsäurelösung tränkt und die Tücher dann erst auflegt, oder die ursprünglich mit einer konzentrierten
Borsäurelösung getränkten Hülltücher wiederholt verwendet.
Hierdurch werden schädliche Kapillaritätsund Diffusionswirkungen beseitigt und eine
Abwanderung der Borsäure von innen nach außen verhindert. Ändert man also das oben
angegebene Verfahrensbeispiel für antiseptische Kataplasmen in der Weise ab, daß man die
Hülltücher vor dem Auflegen mit einer beispielsweise 20 g Borsäure enthaltenden Lösung
tränkt, so erzielt man ein Kataplasma mit 30 bis 31 Prozent Borsäuregehalt, dem in dem
gebrauchsfertigen Präparate ein solcher von 3 bis 3,1 Prozent entspricht. Dieser Gehalt
gewährleistet aber eine heilende sowie antiseptische Wirkung in weitgehendster Weise.
Statt der Kalikotücher oder der Watte kann man natürlich auch jeden anderen porösen
Hüll- oder Aufsaugestoff pflanzlichen oder tierischen Ursprungs verwenden; ebenso kann
die Borsäure durch andere antiseptische oder heilende Stoffe ersetzt- werden. Für besondere
Zwecke, z. B. in der Veterinärpraxis, können die Kataplasmen samt den Hüllen verwendet
werden.
Claims (1)
- Patent-Anspruch :Verfahren zur Herstellung von trockenen, mit Desinfektions- oder Arzneistoffen gesättigten Kataplasmen, dadurch gekennzeichnet, daß man den Hüllstoff vor dem Auflegen auf die mit der antiseptischen oder arzneistoffhaltigen Schleimlösung getränkten Wattevließe mit einer prozentual stärker konzentrierten Lösung der benutzten Desinfektions- oder Arzneistoffe sättigt.
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
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Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE746783C (de) * | 1941-04-27 | 1944-08-23 | Christian Gustav Heil | Waermepackung |
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