DE2319736C3 - Abstreifvorrichtung für Gurtbänder - Google Patents
Abstreifvorrichtung für GurtbänderInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Abstreifvorrichtung für Gurtbänder mit einer sich über die Gurtbandbreite erstreckenden Reihe aus Schneidstücken, die einzeln mittels einer Federvorrichtung an die zu reinigende Gurt-
bandseite andrückbar und an einem in Querrichtung des Gurtbandes verlaufenden und am Traggerüst des
Gurtbandes bewegbar gelagerten und verstellbar gewichtsbelasteten Träger auslenkbar angeordnet sind.
Bei einer bekannten Abstreifvorrichtung der vorste
henden Art (DL-PS 58 900) bestehen die Schneidstücke
aus Gummi oder Kunststoff und sind in leistenförmigen Halterungen nachstellbar angeordnet, die ihrerseits
mittels zwei Biegestabfedern an dem Träger befestigt sind. Die Biegestabfedern verlaufen etwa parallel zum
Untertrum des Gürtelbandes sowie in kurzem Abstand von diesem im Verhältnis zu ihre·· eigenen Länge. Die
Schneidstücke liegen in senkrechter Stellung an der zu reinigenden Gurtbandseite an. Beim Andrücken der
Schneidstücke an die zu reinigende Gurtbandseite er
fahren die Biegestabfedern eine Durchbiegung, wo
durch sich die Schneidstücke schräg stellen und ihre Abstreifwirkung herabgesetzt wird. Nehmen die
Schneidstücke dagegen die vorgesehene senkrechte Stellung gegenüber der zu reinigenden Gurtbandseite
ein, so besteht die Gefahr, daß sich die Schneidstücke an fest anhaftenden Gurtverunreinigungen oder Gurtschäden festhaken oder jedoch erst ausgelenkt werden,
wenn bereits erhebliche Zugkräfte auf das betreffende Schneidstück zur Einwirkung kommen. Der Gefahr des
Verhakens der Schneidstücke am Gurtband kann man zwar durch Verwendung weicher Materialien für die
Schneidstücke ausweichen, die eine entsprechende Verformung der Schneidstücke zulassen. Aber dadurch
wird gleichzeitig die Abslreifwirkung weiter herabge
setzt. Außerdem nimmt der Verschleiß zu. Zunehmen
der Verschleiß bewirkt wiederum eine Nachstellung bzw. Verdrehung des Trägers, wodurch sich die
Schneidstücke, falls sie nicht rechtzeitig durch Nachschieben in der Hülle nachgestellt werden, einen
stumpfen Winkel mit dem auflaufenden Untertrum des Gurtbandes bilden, wodurch die Gefahr des Festhakens
und einer daraus resultierenden Zerstörung der Schneidstücke und/oder der Biegestabfedern zunimmt.
Die Ausbildung ebener Schnittkanten, die eine Voraussetzung
für eine hohe Abstreifwirkung sind, sind unter derart wechselnden Eingriffverhältnissen nicht zu erzielen.
Schwerwiegende Beschädigungen des Gurtbandes beim Festhaken der Schneidstücke sind zu befürchten.
Es sind zwar bereits Abstreifvorrichtungen ähnlicher Art (US-PS 3 504 786 und 2 794 540 sowie DT-Gbm
6 943 340) bekannt, bei denen zur Erhöhung der Absteifleistung Schneidstücke aus Metall verwendet werden,
die entweder mit spitzem Winkel gegenüber dem auflaufenden Untertrum des Gurtbandes schräg oder
auch senkrecln gegenüber dem letzteren an dieses angestellt sind. In allen Fällen sind die kinematischen Verhältnisse
jedoch so gewählt, daß die Schneidstücke beim Auftreffen auf fest anhaftende Hindernisse erst
dann ausgelenk« werden, wenn relativ hohe Auslenkkräfte, die bereits Gurtschäden erzeuge·- können, wirksam
werden. Außerdem besieht in manchen Fällen die Gefahr des Festhakens der Schneidstücke an der zu
reinigenden Gurtbandseitc.
Es besteht daher die Aufgabe, die eingangs genannte Abstreifvorrichtung so auszubilden, daß eine hohe,
gleichbleibende Abstreifleistung erreicht wird in Verbindung mit einer maximalen Schonung des Gurtbandes,
insbesondere unter Ausschaltung jeglicher Gefahr des Festhakens der Schneidstücke am Gurtband.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Träger in einer Parallelführung gehalten
ist und die Schneidstücke auf dem Träger jeweils um eine definierte Schwenkachse auslenkbar sind, die
— in Gurtbandlaufrichtung gesehen — in einem Abstand a vor der Schneidkante und auf der Seite sowie in
einem Abstand Λ von der zu reinigenden Gurtbandseite liegt, der ein Mehrfaches vom Abstand a beträgt.
Auf Grund dieser erfindungsgemäßen Ausbildung wird zum einen eine hohe Abstreifleistung erzielt. Denn
eine genau definierte Lage des einzelnen Schneidstükkes gegenüber der zu reinigenden Gurtbandseite in federnd
an letzterer anliegender Stellung gewährleistet die Ausbildung einer ebenen Schneidfläche mit scharfer
Schnittkante an den Schneidstücken, so daß an dem Gurtband anhaftendes Gut mit hohem Wirkungsgrad
von diesem abgetrennt wird. Zum anderen erfährt das Gurtband dadurch eine größtmögliche Schonung, daß
die Schneidstücke selbst beim Auftreffen auf fest am Gurtband anhaftenden Hindernissen wie Gurtschäden
od. dgl. rasch ausweichen und zurückfedern, ohne daß Gurtschäden oder eine Beeinträchtigung der scharfen
Schnittkante der Schneidstücke auftreten. Die erfindungsgemäß erreichbare Eigenschaft der Schneidstükke,
Hindernissen jeder Art rasch ausweichen zu können, ermöglicht die gefahrlose Verwendung von
Schneidstücken aus hartem Material wie beispielsweise hartem Kunststoff oder auch aus Metall, wodurch die
Abstreifleistung von vornherein begünstigt wird.
Maßgeblich für ein schnelles und leichtes Auslenken der Schneidstücke ist die Wahl der vorgenannten Abstände
a und Λ, wodurch die Schneidstücke fest an der zu reinigenden Gurtbandseite haftenden Hindernissen
wie beispielsweise Gurtschäden auf einer Kreisbahn mit der Schwenkachse des Schneidstückes als Mittelpunkt
ausweichen können, zu welcher Kreisbahn die Gurtebene nahezu tangential verläuft, wie aus den später
noch zu erläuternden Figuren ersichtlich ist. Die auf Grund der Abstände a und Λ festgelegte sowie definierte
Schwenkachse bildet in Verbindung mit Her Parallelverstellung des Trägers eine Voraussetzung dafür, daß
ein weitgehend konstanter Anstellwinkel der Schneidstücke beibehalten wird, wodurch die vorerwähnte
scharfe Schnittkante erhalten bleibt
Da im Betrieb der erfindungsgemäßen Absteifvorrichtung
wenig Störungen auftreten und eine gleichbleibend hohe Abstreifleistung erzielt wird, ist der Warungsaufwand
gering. Die Notwendigkeit einer häufige:) Nachstellung od. dgl. entfällt
Eine sehr wesentliche Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß der Schneidschenkel jedes Schneidstückes
unter einem derartigen Anstellwinkel zur Anlage an die zu reinigende Gurtbandseite kommt, daß an
der Gurtbandseite anhaftendes Gut abgeschält bzw. abgeschnitten wird. Ein derartiger Anstellwinkel verleiht
dem Schneidschenkel eines Schneidstückes die Funktion und Wirkung eines meißelähnlichen Werkzeugs.
Hierdurch wird eine noch bessere Trennung des Gutes vom Gurtband erreicht. Da die Schneidstücke Hindernissen
gleich welcher Art rasch ausweichen können, kann sich das Schneidstück auch bei Verwendung eines
derarigen Anstellwinkels am Gurtband nicht verhaken. Andererseits hat sich gezeigt, daß bei einem derart
schräg angestellten Schneidschenkel infolge der bei einem Meißel ähnlichen Schneid- und Trennwirkung
eine wesentlich geringere Andrückkraft erforderlich ist als bei einem Abstreifen, bei dem dem abzustreifenden
Gut lediglich ein Hindernis in den Weg gestellt wird, auf das es auftrifft und dadurch gegebenenfalls vom
Gurtband gelöst wird. Die Verringerung der Andrückkraft trägt wesentlich zur Gurtschonung bei und vermindert
außerdem den Verschleiß der Schneidstücke.
Jedes Schneidstück ist zweckmäßig an einer Konsole befestigt, die einerseits um die oben genannte
Schwenkachse mittels Armen frei schwenkbar gelagert ist. indem diese an an dem Träger befestigten Halterungen
angelenkt sind, und die andererseits auf einer Feder abgestützt ist. Es ist zweckmäßig, daß die Feder als
einstellbare Schraubenfeder ausgebildet ist. Hierdurch ist es möglich, daß die Schneidstücke über die einstellbaren
Federn mit einem genau definierten Druck an dem Gurtband zur Anlage gebracht werden. Es ist
möglich, den auf den Träger von außen aufgebrachten Gesamtanpreßdruck durch eine individuelle Einstellung
der einzelnen, den Konsolen zugeordneten Federn wahlweise gleichförmig oder auch ungleichförmig auf
die einzelnen Schneidstücke zu verteilen.
Statt dessen kann gemäß der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung jedes Schneidstück auch an einem Verbindungsstück befestigt sein, das über ein federnd
flexibles Zwischenstück, wie beispielsweise eine Blattfeder, an dem Träger angebracht ist, wobei die
Schwenkachse in das Zwischenstück fällt, das unter Ausnutzung seiner Federeigenschaft federnd gegen die
zu reinigende Gurtbandseite gedrückt wird. Diese Ausbildung der Halterung der Schneidstücke ist baulich
einfacher im Vergleich zu der vorhergehend genannten.
Zweckmäßig besteht die Parallelführung des Trägers aus zwei Hebeln, wobei die Gelenkachse des oberen,
lastübertragenden Hebels in Höhe der zu reinigenden Gurtbandseite liegt. Diese Parallelführung bewirkt, daß
!.ich der Träger mit den Schneidstücken bei einer Höhenverstellung
oder Auslenkung oder auch bei automatischer Nachstellung im Falle einer spürbaren Verkürzung
der Schneidstücke durch Verschleiß nur parallel zu der zu reinigenden Gurtbandseite bewegen kann
und sich die einmal eingestellte Federvorspannung sowie der eingestellte Anstell- oder Schnittwinkel zwi-
sehen dem Gurtband und dem Schneidstück auch bei Verschleiß der Schneidstücke nicht ändert. Es bilden
sich vielmehr messerscharfe konstante Schnittkanten insbesondere an Schneidstücken aus hartem Material
wie Metall aus. S
Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Parallelführung an beiden Gurtbandlängsseiten angeordnete Gleitschienen umfaßt, in
denen der Träger in zu der zu reinigenden Gurtbandseite senkrechter Richtung unter gleichzeitiger Feder-
oder Gewichtsbelastung verschiebbar gelagert ist. Bei dieser Ausführungsart ist ebenfalls die erforderliche
Parallelverschiebung des Trägers gegenüber dem Gurtband gewährleistet.
Die Schneidstücke müssen nicht notwendigerweise grundsätzlich in Querrichtung zum Gurtband in einer
Reihe nebeneinander angeordnet sein. Je nach den Anforderungen des Bedarfsfalls ist es vielmehr auch möglich, daß der Träger einschließlich der darauf angeordneten Schneidstücke — von oben gesehen — zur Gurt-
bandlängsrichtung schräg verlaufend angeordnet oder der Träger auch einschließlich der darauf gelagerten
Schneidstücke pfeilförmig nach Art von Pflugabstreifern geformt und angeordnet ist. Um eine lückenlose
Reinigung der Gurtbandunterseite zu erzielen, sind die Schneidstücke in Gurtbandlängsrichtung zweckmäßig
gegeneinander versetzt angeordnet, und es trägt wesentlich zu einer gleichmäßigen Säuberung der Gurtbandunterseite bei, wenn die Schneidstücke zusätzlich
in Gurtbandquerrichtung bzw. im jeweiligen Richlungs- jo verlauf des Trägers in einander überlappender Stellung
gegeneinander versetzt angeordnet sind.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigt
F i g. 1 eine Seitenansicht des Abwurfendes pines Gurtbandes mit einer Abstreifvorrichtung in schematischer Darstellung,
F i g. 2 eine Draufsicht auf einen Teil der Absteifvorrichtung gemäß F i g. 1,
F i g. 3 eine Seitenansicht der Abstreifvorrichtung gemäß F i g. 1 und 2 im Schnitt entlang der Linie a-a
von F i g. 2,
F i g. 4 eine Seitenansicht der in den vorhergehenden Figuren dargestellten Abstreifvorrichtung im Schnitt
entlang der Linie b-b von F i g. 2,
F i g. 5 eine Darstellung einer anderen Ausführungsform der Abstreifvorrichtung in ähnlicher Ansicht wie
in F i g. 2 und
F i g. 6 eine Seitenansicht der Abstreifvorrichtung gemäß F i g. 5 im Schnitt entlang der Linie a-a von
Fig. 5.
Aus F i g. 1 ist das Abwurfende einer Gurtbandanlage ersichtlich,deren Gurtband Gum eine Abwurftrommel 16 läuft wo das Fördergut in einen schematisch
angedeuteten und mit 19 bezeichneten Aufnahmebehälter fällt Am Stutzen 17 des Traggerüst 15 der
Gurtbandanlage ist ein sich über die Breite des Gurtes G erstreckender Träger 2 über eine Parallelführung 6
schwenkbar gelagert der mehrere Schneidstücke 1 zur Anlage an die zu reinigende Gurtbandseite 18 bringt
Wie aus F i g. 1 bis 4 hervorgeht besteht die Parallelführung 6 aus zwei Hebeln 4, 4', die in paralleler Lage
mit ihrem einen Ende jeweils an einem von zwei Seitenblechen 12 angelenkt sind, die den Träger 2 zwi-
sehen sich halten. Das andere Ende des oberen Hebels 4 ist jeweils mit einer m dem betreffenden Stutzen 17
drehbar gelagerten Welle 5 fest verbunden, an derem
anderen Ende ein mittels eines verschiebbaren Gewichts 14 belasteter Hebel 13 angebracht, beispielsweise versplintet ist. In den Zeichnungen ist nur eine Seite
bzw. Hälfte der Parallelführung 6 und deren Befestigung dargestellt, da die Ausbildung auf beiden Seiten
des Gurtbandes gleich ist. Das andere Ende des unteren Hebels 4' ist um eine Drehachse 5' schwenkbar an dem
Stutzen 17 gelagert.
Wie aus F i g. 1 bis 3 ersichtlich ist, sind die winkelförmigen Schneidstücke 1 mit ihrem unteren Schenkel
jeweils auf einer Konsole 9 befestigt, die an beiden Enden Arme 10 aufweist, die um eine Schwenkachse A
schwenkbar an an dem Träger 2 befestigten Konsolen 11 gelagert sind. Die schwenkbare Lagerung kann beispielsweise auf durchgehenden Achsen 21 (F i g. 2) oder
auch auf kurzen Gelenkbolzen erfolgen, wie durch die Trennstriche 22 in F i g. 2 angedeutet ist.
Es ist sehr wesentlich, daß die vorstehend beschriebene schwenkbare bzw. gelenkige Anordnung folgendermaßen gewählt wird: die Schwenkachse A soll
— in Gurtbandlaufrichtung gesehen — in einem Abstand a (vgl. Fig.3) vor der Schneidkante 7 jedes
Schneidstückes 1 liegen, damit die Schneidkante 7, wie im folgenden noch erläutert wird, eine Schwenkbewegung längs einer Kreisbahn auführen kann, wie sie
durch die strichpunktierte Linie in F i g. 3 angedeutet ist. Gleichzeitig muß die Schwenkachse A in einem Abstand Λ, der wie F i g. 3 erkennen läßt, ein Mehrfaches
vom Abstand a beträgt, unterhalb der zu reinigenden Gurtbandseite 18 liegen, damit sich die Schneidkante 7
an Unebenheiten in der zu reinigenden Gurtbandseite 18 nicht verhaken und, wie dargestellt nahezu tangential zur zu reinigenden Gurtbandseite 18 ausweichen
kann.
An der der Schwenkachse A gegenüberliegenden Seite stützt sich jede Konsole 9 auf einer Schraubenfeder 3 ab, deren Höhenlage, wie aus F i g. 3 hervorgeht,
gegenüber dem Träger 2 einstellbar ist. Die Arbeitsweise der Abstreifvorrichtung ist wie folgt:
Der Träger 2 wird unter der einstellbaren Belastung durch das Gewicht 14 über die Parallelführung 6 in
Richtung auf die zu reinigende Gurtbandseite 18 gedrückt, so daß die in einer Reihe hintereinanderliegenden Schneidstücke 1 mit ihren Schneidkanten 7 zum
Eingriff mit der zu reinigenden Gurtbandseite 18 kommen.
Infolge der dargestellten Schräglage des Schneidschenkels 8 der Schneidstücke 1 wird an der zu reinigenden Gurtbandseite 18 anhaftendes Gut von dem
Gurtband abgeschält oder abgeschnitten und fällt in den Aufnahmebehälter 19. Damit die Abstreifvorrichtung durch das herabfallende Gut nicht verschmutzt
wird, kann man die Seite der Abstreifvorrichtung, auf der das abgeschälte Gut herunterfällt leicht abdecken,
beispielsweise durch eine Folie, an der das Gut herabgleiten kann. Der durch das Gewicht 14 vorgegebene
Gesamtanpreßdruck des Systems läßt sich in jedem gewünschten Maße dadurch auf die einzelnen Schneidstücke 1 verteilen, daß man deren Schraubenfedern 3
entsprechend einstellt. So ist es beispielsweise möglich, auf einzelne Gurtbandlängsabschnitte die Schneidstükke mit größerem Anpreßdruck als in anderen Bereichen einwirken zu lassen.
Wenn sich der Schneidkante 7 eines der Schneidstükke 1 eine Unebenheit an der zu reinigenden Gurtbandseite 18 entgegenstellt kann das Schneidstück 1 entgegen dem Druck seiner Schraubenfeder 3 sehr rasch und
leicht ausweichen, während alle übrigen Schneidstücke
1 von dieser Bewegung weitgehend unbeeinflußt und weiterhin im Eingriff mit dem Gurtband bleiben. Die so
in einzelne Schneidstücke 1 unterteilte Abstreifleiste kann infolgedessen den jeweiligen Konturen der zu reinigenden
Gurtbandseite sehr genau folgen. Denn unter dem Einfluß der meist weich eingestellten Schraubenfeder
3 federt jedes ausgelenktc Schneidstück 1 sofort nach dem Durchgang der Gurtunebenheit in seine Abstreiflage
zurück.
Die Schneidstücke 1 bestehen aus einem harten Material, an dem sich eine scharfe, standfeste Schnittkante
ausbilden läßt. Es können beispielsweise Bleche aus Messing oder Stahl oder ein harter Kunststoff verwendet
werden.
Die in F i g. 5 und 6 dargestellte Ausführungsform der Abstreifvorrichtung arbeitel in der gleichen vorstehend
beschriebenen Weise. Bei dieser baulich einfacherenAusführungsform
ist die Konsole 9' über eine als kurze Blattfeder ausgebildete Federvorrichtung 3 mit
dem Träger 2 unter Zwischenschaltung eines Aufnahmeteils 23 verbunden. Die Blattfeder übernimmt in diesem
Fall die Funktion der definierten Schwenkachse A und der Feder, durch die der Schneidschenkel 8 an die
zu reinigende Gurtbandseite 18 angedrückt wird. Die Anlenkung des Trägers 2 ist die gleiche wie im Falle
des vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispiels. Es ist möglich, die Abstreifvorrichtung auch so auszubilden,
daß die Schneidstücke von oben auf die zu reinigende Gurtbandseite einwirken. Die Gesamtandrückkraft
wird dann je nach Bauweise der Abstreifvorrichtung beispielsweise vom Eigengewicht der
Schneidstücke und des Trägers aufgebracht, während ein äußeres Hebel- oder Federsystem der Reduzierung
dieser Kraft bis auf die gewünschte Größe dient.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (13)
1. Abstreifvorrichtung für Gurtbänder mit einer sich über die Gurtbandseite erstreckenden Reihe
aus Schneidstücken, die einzeln mittels einer Federvorrichtung an die zu reinigende Gurtbandseite andrückbar und an einem in Querrichtung des Gurtbandes verlaufenden und am Traggerüst des Gurtbandes bewegbar gelagerten und verstellbar gewichtsbelasteten Träger auslenkbar angeordnet
sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) in einer Parallelführung (6) gehalten ist
und die Schneidstücke (1) auf dem Träger jeweils um eine definierte Schwenkachse (A) auslenkbar
sind, die — in Gurtbandlaufrichtung gesehen — in einem Abstand a vor der Schneidkante (7) und auf
der Seite sowie in einem Abstand h von der zu reinigenden Gurtbandseite (18) liegt, der ein Mehrfaches vom Abstand a beträgt.
2. Abstreifvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidschenkel (8) jedes
Schneidstückes (1) unter einem derartigen Anstellwinkel zur Anlage an die zu reinigende Gurtbandseite (18) kommt, daß an der Gurtbandseite anhaftendes Gut abgeschält bzw. abgeschnitten wird.
3. Abstreifvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidstück (1)
aus einem harten verschleißfesten Kunststoff besteht.
4. Abstreifvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidstück (1)
aus Metall, beispielsweise aus Blech, besteht.
5. Abstreifvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Schneidslück (I) an einer
Konsole (9) befestigt ist, die einerseits um die Schwenkachse (A) mittels Armen (10) frei schwenkbar gelagert ist, indem diese an an dem Träger (2)
befestigten Halterungen (11) angelenkt sind, und die andererseits auf einer Feder (3) abgestützt ist
6. Abstreifvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (3) als einstellbare
Schraubenfeder ausgebildet ist.
7. Abstreifvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Schneidstück (1) an einem
Verbindungsstück (9') befestigt ist, das über ein federnd flexibles Zwischenstück (3), wie beispielsweise eine Blattfeder, an dem Träger (2) angebracht ist,
wobei die Schwenkachse (A) in das Zwischenstück fällt, das unter Ausnutzung seiner Federeigenschaft
federnd gegen die zu reinigende Gurtbandseite (18) gedrückt wird.
8. Abstreifvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Parallelführung (6) aus
7V.κ' Hebeln (4, 4r) besteht, wobei die Gelenkachse
(5) des oberen, lastübertragenden Hebels (4) in Höhe der zu reinigenden Gurtbandseite (18) liegt
9. Abstreifvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Parallelführung an beiden
Gurtbandlängsseiten angeordnete Gleitschienen umfaßt, in denen der Träger in zu der zu reinigenden Gurtbandseite senkrechter Richtung unter
gleichzeitiger Feder- oder Gewichtsbelastung verschiebbar gelagert ist.
10. Abstreifvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 9. dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (2) einschließlich der darauf angeordneten Schneidstücke (1) — von
oben gesehen — zur Gurtbandlängsrichtung schräg verlaufend angeordnet ist.
H. Abstreifvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (2) einschließlich der darauf gelagerten Schneidstücke (1) pfeilförmig
nach Art von Pflugabstreifern geformt und angeordnet ist.
IZ Abstreifvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidstücke (1) in Gurtbandlängsrichtung gegeneinander versetzt angeordnet sind.
13. Abstreifvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidstücke (1) in
Gurtbandquerrichtung bzw. im Richtungsverlauf des Trägers (2) in einander überlappender Stellung
gegeneinander versetzt angeordnet sind.
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