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DE2315453C3 - Gleisabschnitt einer Einschienenhängebahn für den Materialtransport zwischen einem Schacht und einer Strecke, insbesondere in Untertagebetrieben - Google Patents

Gleisabschnitt einer Einschienenhängebahn für den Materialtransport zwischen einem Schacht und einer Strecke, insbesondere in Untertagebetrieben

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Publication number
DE2315453C3
DE2315453C3 DE19732315453 DE2315453A DE2315453C3 DE 2315453 C3 DE2315453 C3 DE 2315453C3 DE 19732315453 DE19732315453 DE 19732315453 DE 2315453 A DE2315453 A DE 2315453A DE 2315453 C3 DE2315453 C3 DE 2315453C3
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DE
Germany
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rail
folding
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support
folding rail
Prior art date
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Application number
DE19732315453
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English (en)
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DE2315453A1 (de
DE2315453B2 (de
Inventor
Auf Nichtnennung Antrag
Original Assignee
Wilhelm Müller, Maschinenfabrik, 4710 Lüdinghausen
Filing date
Publication date
Application filed by Wilhelm Müller, Maschinenfabrik, 4710 Lüdinghausen filed Critical Wilhelm Müller, Maschinenfabrik, 4710 Lüdinghausen
Priority to DE19732315453 priority Critical patent/DE2315453C3/de
Publication of DE2315453A1 publication Critical patent/DE2315453A1/de
Publication of DE2315453B2 publication Critical patent/DE2315453B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2315453C3 publication Critical patent/DE2315453C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft einen Gleisabschnitt einer Einschienenhängebahn für den Materialtransport zwischen einem Schacht und einer Strecke, insbesondere in Untertagebetrieben, mit einer zwischen dem letzten Fahrschienenabschnitt vor dem Schacht und der Korbschiene eines im Schacht vorstehenden Förderkorbes ein- und ausfahrbar angeordneten Klappschiene zur Verbindung der Tragschiene in der Strecke mit der Korbschiene.
Da im Untertagebetrieb der Förderkorb der Schachtförderanlage an den einzelnen Sohlen regelmäßig nicht vollkommen bündig vorsteht, schon weil bei unterschiedlicher Belastung des Förderkorbes unterschiedliche Förderseillängung auftritt und auch sonstige Ungenauigkeiten nicht ausgeschlossen sind, bedarf es besonderer Maßnahmen, um stets eine einwandfreie Anlage der an das Traggleis der Einschienenhängebahn bzw. an die letzte dem Schacht zugeordnete Tragschiene angeschlossenen Klappschiene an der betreffenden Korbschiene des Förderkorbes zu erreichen. Bloße Schwenkbewegung der Klappschiene reicht dazu praktisch nicht aus, vielmehr muß sich der Schwenkbewegung eine Vorschubbewegung überlagern, damit das freie Ende der Klappschiene an das höher oder tiefer gelegene Ende der Korbschiene ankuppelbar ist Denn ausgehend von der Horizontalstellung sowohl der Klappschiene als auch der Korbschiene entfernt sich das anzukuppelnde Ende der Klappschiene bei bloßer Schwenkbewegung mit zunehmendem Schwenkwinkel von dem zugeordneten Ende der Korbschiene. Um die zusätzlich erforderliche Vorschubbewegung zu erreichen, ist es bereits bekannt, die Klappschiene und/oder die zugeordneten Korbschienen Im Förderkorb ein- und ausfahrbar auszubilden (vgl. DT-AS 12 69 977). Es ist jedoch bisher nicht gelungen, eine tatsächlich brauchbare ein- und ausfahrbare Schienenkonstruktion zu verwirklichen. Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen.
6s Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Gleisabschnitt einer Einschienenhängebahn der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, bei welchem unter Verwirklichung einer besonders einfachen und
funktionstüchtigen Bauweise stets einwandfreie Anlage der Klappschiene an die jeweils zugeordnete Korbschiene im Förderkorb gewährleistet ist
Diese Aufgabe iöst die Erfindung bei einem gattungsgemäßen Gleisabschnitt dadurch, daß das Schwenklager der Klappschiene an ihrem dem Tragschienenabschnitt zugewandten Ende ais Bolzen-Langlochführung ausgebildet ist, daß die Klappschiene an ihrem 6er Korbschiene zugewandten Ende eine Zentriervorrichtung aufweist, und daß mit der Klappschiene eine Antriebsvorrichtung verbunden ist, die eine Schwenk- und/oder Vorschubbewegung der Klappschiene bewirkt. — Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß eine Bolzen-Langlochführung: in besonders einfacher Weise eine Lagerung der Klappschiene ermöglicht, wonach die Klappschiene nicht nur um einen beliebigen Schwenkwinkel fcoch- und niederschwenkbar, sondern darüber hinaus auch vor-und zurückschiebbar ist. Folglich kann der mit zunehmendem Schweukwinkel sich vergrößernde Abstand zwischen dem Kuppelende der Klappschiene und dem zugeordneten Ende der Korbschiene ausgeglichen werden. Dabei wird sowohl die Schwenkbewegung als auch die Vorschubbewegung von einer einzigen auf die Klappschiene arbeitenden Antriebsvorrichtung erzeugt. Die im übrigen an den Kuppelenden von Klappschiene und Korbschiene vorgesehene Zentriervorrichtung sorgt für exakte Kupplung, so daß einwandfreies Übirfahren der Lastlaufwerke von der Tragschiene über die Klappschiene auf die jeweilige Korbschiene und umgekehrt gewährleistet ist.
Ausgestaltungen der Erfindung sind im folgenden aufgeführt. So sieht die Erfindung nach bevorzugter Ausführungsform vor, daß die Bolzen-Langlochführung aus unter dem Unterflansch des Tragschienenabschnitts angeordneten und beidseitig der Tragschiene vorkragenden Querbolzen und in den Unterflansch der Klappschiene beidseitig eingesetzten Führungsflanschen mit den Querbolzen zugeordneten Langlöchern besteht, wobei der Unterflansch des Tragschienenabschnitts Ausnehmungen zur teilweisen Aufnahme der Führungslaschen besitzt. Auch die Umkehrung ist möglich, d. h., daß grundsätzlich auch die Querbolzen an der Klappschiene und die Führungslaschen an dem Tragschienenabschnitt befestigt sein können, jedenfalls wird durch diese Maßnahmen erreicht, daß die von den Unterflanschen des Tragschienenabschnitts und der Klappschiene gebildeten Laufflächen weitgehend erhalten bleiben, zugleich aber die Klappschiene Führung an dem Tragschienenabschnitt für die Vorschubbewegung erhält.
Nach einem weiteren besonderen Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen, daß die Zentriervorrichtung aus einerseits am Kuppelende der Klappschiene angeordneten Zentriernocken, andererseits aus einer an dem jeweils zugeordneten Ende der Korbschiene vorgesehenen Auflagepratze für die Klappschiene besteht, wobei die Zentriernocken bei aufliegender Klappschiene die Auflagepratze zwischen sich aufnehmen. Auch hier bleiben die von den Unterflanschen der Klappschiene und jeweils zugeordneten Korbschiene gebildeten Laufflächen erhalten, und es wird eine Zentrierung der Klappschiene gegenüber der jeweiligen Korbschiene auch gegen Seitenbewegung erreicht, so daß Klappschiene und Korbschiene stets fluchten. In diesem Zusammenhang sind Zentriernocken und Aufnahmepratzen vorzugsweise unter den Unterflanschen von Klappschiene bzw. Korbschiene angeordnet.
Um bei noch nicht angekuppelter oder bereits abg3-kuppelter Klappschiene ein Auflaufen der Lastlaufwerke auf die betreffende Korbschiene zu vermeiden, sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, daß die Korbschiene an den Auflagerpratzen schwenkbar gelagerte Fallklinken als Laufsperre für die Lastlaufwerke aufweist, wobei die Zentriernocken die Fallklinken bei an die betreffende Korbschiene angekuppelter Klappschiene niederdrücken und dadurch den Laufweg für
to die Lasilaufwerke freigeben. — Die Antriebsvorrichtung für die Klappschiene besteht vorteilhaft aus einer hydraulisch oder pneumatisch arbeitenden Zylinderkolbenanordnung, die einerseits an dem Tragschienenabschnitt, andererseits an der Klappschiene angelenkt und mittels einer Zylindersteuerung gesteuert ist.
Die Klappschiene kann zusätzlich an ihrem Oberflansch mittels einer Gabel und eines am Oberflansch des Tragschienenabschnitts angeordneten Schwertes geführt sein. In diesem Fall weist die an der Klappschiene befestigte Gabel vorzugsweise endseitig einen Querzapfen auf, der in oberster und unterster Schwenkstellung gegen ortsfeste A nschläge zur Anlage kommt Dadurch wird der Schwenkwinkel der Klappschiene so beschränkt daß in jeder Schwenkstellung tatsächlich einwandfreie Kupplung mit der betreffenden Korbschiene durch Überlagerung der Vorschubbewegung gewährleistet ist. Tatsächlich hängt der maximale Schwenkwinkel von dem maximalen Vorschub ab bzw. wird dadurch bestimmt. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Gabel einen Betätigungsnocken für ein ortsfestes Steuerventil aufweist, dessen Betätigung in unterster Schwenkstellung der Klappschiene und dadurch deren Rückstellung in Horizontalstellung erfolgt. Die Klappschiene kann folglich nur um einen vorgegebenen Schwenkwinkel nach unten gefahren werden bzw. nach unten fallen, weil dann über Steuerzylinder und Antriebsvorrichtung eine Rückstellung erfolgt. Diese Maßnahme empfiehlt sich aus Sicherheitsgründen ebenso wie die Bestückung der Klappschiene mit in Horizontalstellung nach hinten über den Tragschienenabschnitt vorkragenden Ausgleichsgewichten, so daß die Klappschiene in einer oberen Schwenkstellung nicht selbständig niederfallen kann.
Zweckmäßigerweise besitzen das Anschlußende und das Kuppelende der Klappschiene sowie die zugeordneten Ende-i des Tragschienenabschnitts und der Korbschiene keilförmig abgeschrägte Stoßflächen, so daß einerseits unmittelbar Anschluß der Unterflansche dieser schienen möglich, andererseits der zum Höhenausgleich erforderliche Schwenkwinkel erzielbar ist.
Die durch die Erfindung erreichbaren Vorteile sind im wesentlichen darin zu sehen, daß ein Gleisabschnitt einer Einschienenhängebahn für den Materialtranspori zwischen Schacht und Strecke, insbesondere in Unter· tagebetrieben, geschaffen ist, für dessen Klappschiene zur Überbrückung des Abstandes zwischen dem letzten dem Schacht zugeordneten Tragschienenabschnitt einerseits sowie der im Förderkorb befindlichen Korbschiene andererseits ein Schwenk- und Vorschublagcr nebst Antriebsvorrichtung zur Erzeugung einer Schwenk- und/oder Vorschubbewegung sowie eine Zentriervorrichtung für einwandfreie Kupplung zwischen Klappschiene und jeweiliger Korbschiene verwirklicht werden, die sich durch besonders einfache und funktionsgerechte sowie funktionstüchtige Bauweise auszeichnen. Tatsächlich ermöglicht die Ausführungsforni nach der Erfindung stets einwandfreie Anlage der Klappschiene an der jeweiligen Korbschiene,
gleichgültig, ob der Förderkorb in den einzelnen Sohlen vollkommen bündig oder eben nicht bündig vorsteht, was nahezu regelmäßig der Fall ist Jede nach oben oder unten aus der exakten Horizontalstellung abweichende Position der zu kuppelnden Korbschiene wird durch die Schwenk- und Vorschubbewegung der Klappschiene ausgeglichen. Darüber hinaus erfolgt Ausgleich auch von Ungenauigkeiten in der Längenausdehnung der zu kuppelnden Gleisabschnitte. Da die dazu eingesetzte Antriebsvorrichtung als hydraulisch oder pneumatisch gesteuerte Zylinderkolbenanordnung mit automatischer Rückstellung ausgebildet sein kann, wird das Überführen von Lastlaufwerken von der
Tragschiene aus der Strecke an die Korbschiene in den .—■ ,, JA , . «o . . , A
Förderkorb oder umgekehrt erheblich erleichtert und 15 triernocken 17 und Aufnahmepratzen 18 sind untet den kann nunmehr in kürzester Zeit erfolgen. Dadurch wird '«-—"—«— « «» «~· κι-«««*«ηρ <ϊ h™ knrhim Ergebnis eine erhöhte Förderleistung erreicht
Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt
F i g. 1 ausschnittsweise einen Gleisabschnitt einer Einschienenhängebahn in verschiedenen, teilweise nur angedeuteten Funktionsstellungen,
F i g. 2 den Gegenstand nach F i g. 1 in Ansicht von unten im Bereich des Anschlusses von der Klappschiene an den zugeordneten Tragschienenabschnitt
F i g. 3 den Gegenstand nach F i g. 1 in Ansicht von kragenden Querbolzen 12, andererseits in den Untertlansch 13 der Klappschiene 5 beidseitig eingesetzten Führungslaschen 14 mit den Querbolzen 12 zugeordneten Langlöchern 15 oder umgekehrt, wobei der Unterflansch 11 des Tragschienenabschnitts 3a Ausnehmungen 16 zur teilweisen Aufnahme der Führungslaschen 14 besitzt.
Die Zentriervorrichtung 9 besteht aus einerseits am Kuppelende der Klappschiene 5 angeordneten Zentriernocken 17, andererseits aus einer an dem jeweils zugeordneten Ende der Korbschienen 6 vorgesehenen Auflagepratze 18 für die Klappschiene 5, wobei die Zentriernocken 17 bei aufliegender Klappschiene die Auflagepratze 18 zwischen sich aufnehmen. Die Zen-
F g 3 g g
unten im Bereich der Kupplung von Klappschiene und Korbschiene und
Fig.4 einen Querschnitt durch den Gegenstand nach F i g. 1 gemäß Linie l-l.
In den Figuren ist ein Gleisabschnitt einer Einschienenhängebahn für den Materialtransport, insbesondere in Untertagebetrieben, zwischen Schacht 1 und Strecke Unterflanschen 13, 19 von Klappschiene 5 bzw. Korbschiene 6 angeordnet Die Korbschiene 6 weist an den Auflagerpratzen 18 schwenkbar gelagerte Fallklinken 20 als Laufsperre für die Lastlaufwerke 4 auf. wobei die
w Zentriernocken 17 die Fallklinken 20 bei an die betreffende Korbschiene 6 angekuppelter Klappschiene 5 niederdrücken und dadurch den Laufweg für die Lastlaufwerke 4 freigeben.
Die Antriebsvorrichtung für die Klappschiene 5 be-
steht aus einer hydraulisch oder pneumatisch arbeitenden Zylinderkolbenanordnung 10, die einerseits an dem Tragschienenabschnitt 3a, andererseits an der Klappschiene 5 angelenkt ist Die Klappschiene 5 ist zusätzlich mittels Gabel 21 und Schwert 22 an dem Tragschienenabschnitt 3a geführt Die an der Klappschiene 5 befestigte Gabel 21 weist endseitig einen Querzapfen 23 auf und fährt damit in oberster und unterster Schwenkstellung gegen ortsfeste Anschläge. Dargestellt ist lediglich die Ausführungsform mit einem ortsfesten An-
2 dargestellt, die in ihrem grundsätzlichen Aufbau aus 35 schlag 24 für die in oberster Schwenkstellung befindli-Tragschienen 3 und daran laufenden Lastlaufwerken 4 besteht wobei an den letzten dem Schacht zugeordneten Tragschienenabschnitt 3a eine ein- und ausfahrbare Klappschiene 5 angeschlossen und dadurch mit Korbschienen 6 eines im Schacht 1 vorstehenden Förderkor- 4° bes 7 kuppelbar ist Die Klappschiene 5 weist an ihrem dem Tragschienenabschnitt 3a zugeordneten Anschlußende ein als Bolzen-Langlochführung 8 ausgebildetes Schwenk- und Vorschublager und an ihrem den Korbschienen 6 zugeordneten Kuppelende eine Zentriervor- 45 richtung 9 auf. Auf die Klappschiene 5 arbeitet eine Antriebsvorrichtung 10 zur Erzeugung einer Schwenk- und/oder Vorschubbewegung.
Die Bolzen-Langlochführung 8 besteht aus einerseits unter dem Unterflansch 11 des Tragschienenabschnitts 3a angeordneten und beidseitig der Tragschiene vorche Klappschiene 5. Ein ortsfester Anschlag für die in unterster Schwenkstellung befindliche Klappschiene 5 erübrigt sich, weil die Gabel 21 einen Betätigungsnokken 25 für ein ortsfestes Steuerventil 26 aufweist, dessen Betätigung in unterster Schwenkstellung der Klappschiene 5 erfolgt wodurch deren Rückstellung in Horizontalstellung bewirkt wird.
Das Anschlußende und das Kuppelende der Klappschiene 5 sowie die zugeordneten Enden des Tragschienenabschnitts 3a und der Korbschiene 6 weisen keilförmig abgeschrägte Stoßflächen 27 auf, um selbst bei stoßartig anliegenden Unterflanschen 11, 13, 19 der Schienen eine Schwenkbewegung der Klappschiene zu ermögltchea Die Klappschiene 5 ist mit in Horizontalstellung nach hinten über den Tragschienenabschnitt 3a vorkragenden Ausgleichsgewichten 28 bestückt
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (11)

γΛ ' ; Patentansprüche:
1. Gleisabschnitt einer Einschienenhängebahn für den Materialtransport zwischen einem Schacht und einer Strecke, insbesondere in Untertagebetrieben, mit* einer zwischen dem letzten Fahrschienenabschnitt vor dem Schacht und der Korbschiene eines im Schacht vorstehenden Förderkorbes ein- und ausfährbar angeordneten Klappschiene zur Verbindung der Tragschiene in der Strecke mit der Korbschiene, da d u rc h ,g ek e η η ze i c h η e t,- daß das Schwenkläger der Klappschiene (5) an ihrern dem Tragschienenabschnitt (3a). zugewandten Ende als Bolzen-Langlochführung (8) ausgebildet ist, daß die Klappschiene (5) an ihrem der Korbschiene (6) zugewandten Ende eine Zentriervorrichtung (9) aufweist und daß mit der Klappschiene (5) eine Antriebsvorrichtung (10) verbunden ist, die eine Schwenk- und/oder Vorschubbewegung der Klappschiene (5) bewirkt.
2. Gleisabschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bolzen-Langlochführung (8) aus unter dem Unterflansch (11) des Tragschienenabschnitts (3a) angeordneten und beidseitig der Tragschiene vorkragenden Querbolzen (12) und in den Unterflansch (13) der Klappschiene (5) beidseitig eingesetzten Führungslaschen (14) mit den Querbolzen (12) zugeordneten Langlöchern (15) besteht, wobei der Unterflansch (11) des Tragschienenabschnitts (3a) Ausnehmungen (16) zur teilweisen Aufnahme der Führungslaschen (14) besitzt.
3. Gleisabschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentriervorrichtung (9) aus einerseits am Kuppelende der Klappschiene (5) angeordneten Zentriernocken (17) und andererseits aus einer an dem jeweils zugeordneten Ende der Korbschiene (6) vorgesehenen Auflagepratze (ί8) für die Klappschiene (5) besteht, wobei die Zentriernocken (17) bei aufliegender Klappschiene die Auflagepratze (18) zwischen sich aufnehmen.
4. Gleisabschnitt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentriernocken (17) und Aufnahmepratzen (18) unter den Unterflanschen (13, 19) von Klappschiene (5) bzw. Korbschiene (6) angeordnet sind.
5. Gleisabschnitt nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Korbschiene (6) an den Auflagepratzen (18) schwenkbar gelagerte Fallklinken (20) als Laufsperre für Lastlaufwerke (4) aufweist, wobei die Zentriernocken (17) die Fallklinken (20) bei an die betreffende Korbschiene (6) angekuppelter Klappschiene (5) niederdrücken und dadurch den Laufweg für die Lastlaufwerke (4) freigeben.
6. Gleisabschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsvorrichtung für die Klappschiene (5) aus einer hydraulisch oder pneumatisch arbeitenden Zylinderkolbenanordnung (10) besteht, die einerseits an dem Tragschienenabschnitt (3a) und andererseits an der Klappschiene (5) angelenkt ist.
7. Gleisabschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappschiene (5) an einem Oberflansch zusätzlich mittels einer Gabel (21) und eines am Oberflansch des Tragschienenabschnittes (3a) angeordneten Schwertes (22) eeführt ist.
8. Gleisabschnitt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Klappschiene (5) befestigte Gabel (21) ehdseitig einen Querzapfen (23) aufweist, der in oberster und unterster Schwenkstellung gegen ortsfeste Anschläge zur Anlage kommt
9. Gleisabschnitt nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gabel (21) einen Betätigurigsnöcken (25) für ein ortsfestes Steuerventil (26) aufweist, dessen Betätigung in; unterster Schwenkstellung der Klappschiene (5) und dadurch deren Rückstellung in Horizontalstellung erfolgt
ß 10.,Gleisabschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet daß das Anschlußende und das Kuppeieride der Klappschiehe {5) sowie die zugeordneten Enden des Tragschienenabschriitte (3a) und der Korbschiene (6) keilförmig angeschrägte Stoßflächen (27) aufweisen.
11. Gleisabschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 10 dadurch gekennzeichnet daß die Klappschiene (5) mit in Horizontalstellung nach hinten über den Tragschienenabschnitt (3a) vorkragenden Ausgleichgewichten (28) bestückt ist.
DE19732315453 1973-03-28 Gleisabschnitt einer Einschienenhängebahn für den Materialtransport zwischen einem Schacht und einer Strecke, insbesondere in Untertagebetrieben Expired DE2315453C3 (de)

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DE2315453A1 DE2315453A1 (de) 1974-10-17
DE2315453B2 DE2315453B2 (de) 1975-07-03
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