DE2360260A1 - Beruehrungsschutz fuer sammelschienen in elektrischen verteileranlagen und dgl - Google Patents
Beruehrungsschutz fuer sammelschienen in elektrischen verteileranlagen und dglInfo
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Description
,,_ ^,-i; /m. ι ., Diplom-Ingenieur
Anwaltsakte: 42 95VTi th ^5 DJer Gesthüysen
4300 Essen, den 3-12.1973
Theaterp.atz 3 2 3 g Q 26 Q
Patentanmeldung
AB Elge-Ve'rken
Box 384
S-58I 04 Linköping
AB Elge-Ve'rken
Box 384
S-58I 04 Linköping
Berührungsschutz für Sammelschienen in
elektrischen Verteileranlagen und dgl.
Die Erfindung betrifft einen Berührungsschutz für Sammelschienen
in elektrischen Verteileranlagen und dgl. mit Öffnungen, durch
welche hindurch ohne Abnahme des Berührungsschutzes elektrische Verbindungen mit der Sammelschiene herstellbar sind, bestehend
aus einem plattenartigen Teil und einem daran anschließenden,
die Verbindung mit der Sammelschiene ergebenden Befestigungsteil.
Elektrische Verteileranlagen weisen gewöhnlich Sammelschienen ohne Isolierung auf, sodaß alle Arbeiten an derartigen Verteileranlagen
entweder an unter Strom stehenden freiligenden Teilen
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mit all den sich daraus ergebenden Gefahren durchgeführt werden müssen oder die Anlage stromlos gemacht, d.h. also abgeschaltet,
werden muß., was in vielen Fällen äußerst unbequem und
nachteilig ist.
Es gibt bereits eine ganze Reihe von Vorschlägen, um eine mehr
oder weniger dauerhafte Isolierung der Sammelschienen bei derartigen
Verteileranlagen zu erreichen. Unter anderem hat man bereits versucht, die Sammelschienen mit Isoj_ierrohren als
Berührungsschutz zu versehen, abnehmbare Schutzplatten über die Sammelschienen zu haken oder die Sarnmelschienen einer
derartigen Verteileranlage in ihrer Gesamtheit durch Schutztafeln nach vorne hin abzudecken, in denen Öffnungen an den
Stellen ausgebildet sind, an denen voraussichtlich elektrische Verbindungen mit den Sammelschienen hergestellt werden müssen.
Der Nachteil der bisher vorgeschlagenen Isolierrohre besteht darin, daß in diese Rohre Löcher gebohrt werden müssen, um bei
Herstellung eines elektrischen Anschlusses einen Zugang zur Sammelschiene zu erhalten. Wenn aus irgendwelchen Gründen die
elektrische Verbindung wieder abgenommen wird, liegt die Sammelschiene
an diesen Anschlußöffnungen frei, sodaß ein Berührungsschutz an diesen Stellen nicht mehr gegeben ist. Wenn außerdem
an einer bereits in Betrieb befindlichen Verteiieranlage zusätzliche
Anschlüsse vorgenommen werden sollen, muß das Isolierrohr bei unter Strom stehender Anlage abgenommen werden,
damit die erforderlichen Anschlußbohrungen ausgeführt werden
können, oder die gesamte Anlage muß wieder ausgeschaltet werden.
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Andrejewski, Honke & Gesthuysen, Patentanwälte, 4300 Essen 1, Theaterplatz 3
Bei vor den Sammelschienen einer Verteileranlage angebrachten
Schutztafeln ist es praktisch unmöglich, die entsprechenden
Öffnungen, durGh welche hindurch die elektrischen Verbindungen mit der Sammelschiene hergestellt werden sollen, genau an der
richtigen Stelle auszuführen, hinter denen die Sammelschienen verlaufen. Aus diesem Grunde werden in derartigen Schutztafeln
von vornherein in vorgegebenen Abständen Öffnungen oder Durchgangslöcher ausgebildet, welche bei Nichtbenutzung durch IsO-lierstopfen
verschlossen werden, die bei Bedarf dann herausgezogen werden. Der Nachteil einer derartigen Schutztafel
besteht einmal darin, daß die Isolierstopfen verloren gehen können und daß zum anderen die Sammelschienen nach dem Herausziehen
der Isolierstopfen aus der Schutztafel ohne Isolierung freiliegen, bis der jeweils gewünschte Anschluß hergestellt ist.
Im übrigen ist es hterbei auch schwierig, den zur Verfugung
stehenden Raum tatsächlich wirtschaftlich auszunutzen, wenn das durch die bereits vorher ausgebildeten Anschlußöffnungen in
der Tafel zwangsläufig gegebene Anschlußsystem für den Anschluß einer neuen Anlage nicht mehr paßt.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, einen Berührungsschutz
der eingangs genannten Art in der Weise auszubilden, daß die vorgenannten Nachteile der bisher bekannten' ·
Schutzeinrichtungen ausgeschaltet werden.
Gekennzeichnet ist ein derartiger erfindungsgemäßer Berührungsschutz
im wesentlichen dadurch, daß jede Öffnung aus einer •Anzahl von nebeneinander in Richtung der Sammelschiene angeordneten
schmalen Schlitzen besteht und das zwischen den
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Andrejewski, Honke & Gesthuysen, Patentanwälte, 4300 Essen 1, Theaterplatz
Schlitzen liegende Abdeck- oder Schutzteil sich nasenartig in einem wenigstens der möglichen Funkenstrecke entsprechenden
Abstand derart von der Sammelschiene abhebt, daß ein Anschlußteil
völlig gefahrlos durch einen oder mehrere Schlitze hindurch an die Sammelschiene anklemmbar ist.
Auf diese Weise erhält man einen Berührungsschutz, bei welchem die Sammelschienen ständig berührungssicher abgedeckt sind und
dennoch an jeder beliebigen Stelle längs einer oder mehrerer Sammelschienen ein Gerät an die Sammelschiene angeschlossen
werden kann, ohne daß hierzu der Berührungsschutz abgenommen
v/erden muß, wobei die Sammelschienen praktisch über ihre gesamte Länge zum Anschluß der verschiedensten Geräte zur
Verfügung stehen. Man ist also nicht mehr auf ein vorgegebenes Anschlußschema wie bei den bisher üblichen Schutztafeln angewiesen.
Eine genauere Erläuterung der Erfindung ergibt sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der beiliegenden Zeichnungen; es zeigen:
Figur 1 einen Querschnitt durch zwei senkrecht übereinanderliegende
Sammelschienen einer elektrischen Verteileranlage mit darauf angebrachtem erfindungsgemäßem
Berührungsschutz, wobei an der unteren Sammelschiene ein elektrischer Anschluß dargestellt ist;
Figur 2 eine Ansicht des elektrischen Anschlusses aus Pig.l
von unten gesehen;
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Figur 3 eine perspektivische Darstellung von zwei einander
gegenüberliegend auf einer Sammelschiene angeordneten .erfindungsgemäßen Schutzvorrichtungen und eines mit
einem derartigen Berührungsschutz zusammenwirkenden Anschlußteiles zur Herstellung elektrischer -Anschlüsse
an der Sammelschienej und
Figur 4 die perspektivische Ansicht eines teilweise geöffneten Verteilerschrankes mit übereinander angeordneten,
durch den erfindungs'gemäßen Berührungsschutz gesicherten Phasenschienen.
Wie aus den Zeichnungen und insbesondere aus Figur 1 ersichtlich ist, besteht der erfindungsgemäße Berührungsschutz aus
einem plattenartigen Teil 1 und einem Befestigungsteil 2,
welches eine Sammelschiene 3 teilweise umgibt. Der erfindungsgemäße
Berührungsschutz eignet sich vor allem für eine Sammelschiene 3 mit spiegelbildlich symmetrischem Querschnitt, beispielsweise
eine Sammelschiene im Z-Profil, wie dies in den Figuren 1 und 3 dargestellt ist. Beim Einsatz in Verteilerschränken
mit mehreren wagerecht verlaufenden übereinander angeordneten Phasenschienen mit einem derartigen spiegelbildlich
symmetrischen Querschnitt wird zweckmäßigerweise die vertikale Ausdehnung oder Höhe des plattenartigen Teiles 1
derart gewählt, daß ein auf die Vorderseite der- Stromschiene
aufgesetzter Berührungsschutz mit seinem plattenartigen Teil 1
die Oberkante des plattenartigen Teiles 1 eines entsprechenden Berührungsschützes reichlich überlappt, der an der Rückseite
der nächsten darunterliegenden Sammelschiene angebracht ist.
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Das Befestigungsteil 2, mittels welchem der erfindungsgemäße Berührungsschutz auf der Sammelschiene befestigt werden soll,
besitzt vorzugsweise zwei parallele Flansche 5 und 6, welche sich zweckmäßigerweise über die gesamte Länge des Berührungsschutzes erstrecken und deren Abstand voneinander der Profilhöhe
der Sammelschiene an der Kante entspricht, an welcher der Berührungsschutz montiert werden soll, und welche nach der
einen Seite des Berührungsschutzes abstehen. Dieses Befestigungsteil 2 besitzt außerdem ein nach außen herausspringendes
Übergangsteil 7* welches in entgegengesetzter Richtung der
beiden Plansche 5 und 6 verläuft und von der Wurzel des Flansches
6 an der Platte 1 nach außen verläuft und am unteren Ende den Flansch 5 trägt. Dieses mit den Flanschen 5 und 6 zusammen
den eigentlichen Berührungsschutz bildende Übergangsteil 7
besitzt eine Anzahl von Schützen 8, welche parallel zueinander in Längsrichtung der Sammelschiene, und zwar vorzugsweise über
die gesamte Länge der Platte 1 in dieser Richtung ausgebildet sind. Diese Schlitze & sind vorzugsweise sehr schmal ausgebildet
und im einzelnen so schmal, daß man bei Kontrollarbeiten mittels einer Prüfspitze durch sie hindurch gerade noch einen
Kontakt mit der Sammelschiene herstellen kann und bei der Herstellung eines elektrischen Anschlusses die Kontaktfinger
eines derartigen Anschlusses durch sie hindurch bis zur Sammelschiene geschoben werden können. Abgesehen davon sollten diese
Schlitze 8 jedoch so bemessen und angeordnet sein, daß bei der Herstellung eines einwandfreien Kontaktes zwischen einem Anschlußteii
auf der einen Seite und den jeweiligen Phasenschienen auf der anderen Seite keine spezielle Genauigkeit für beide
Teile eingehalten werden muß. Dies ist besonders vorteilhaft,
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wenn die Anschlußteile auf verschiedene Weise in "Bandform"
(Dreiphasenkomponenten) angeschlossen werden und infolgedessen
festgelegte Abstände voneinander haben. Da.die Phasanschienen.
oftmals geschweift verlaufen, kann bei einem Mehrphasensystem der Abstand zwischen ihnen schwanken.
Die Plansche 5 und 6 des Befestigungsteiles 2 des erfindungsgemäßen
Berührungsschutzes bilden einen einwandfreien Beruh- . rungsschutz auf zwei Flächen der Sammelschiene 3* während das
Übergangsteil 7 trotz der darin ausgebildeten Schlitze 8' einen einwandfreien Berührungsschutz auf der dazwischenliegenden
Seite der Sammelschiene 3, d.h. auf der Kontaktseite, bildet.
Die Schlitze B ergeben jedoch einen ausreichenden Zugang zur
Sammelschiene 3 für entsprechend ausgebildete Anschlußteile 10
und 11. Insbesondere trägt das Anschlußteil 10 eine Anzahl von parallelen Vorsprüngen oder Fingern 12, von denen im vorliegenden
Fall fünf vorgesehen sind und welche in einem derartigen Abstand voneinander angeordnet sind und einen derartigen Querschnitt
besitzen, daß sie ohne weiteres in eine entsprechende Anzahl von Schlitzen b in dem Übergangsteil 7 eines erfindungsgemäßen
Berührungsschutzes eingeschoben werden können, sodaß sie an der Sammelschiene 3 anliegen und den gewünschten Kontakt
herstellen. Dieses Anschlußteil 10 kann mit in die Schlitze δ eingeführten Fingern 12 gegen die Sammelschiene 3 über eine
Klemmschraubenbefestigung 11, 13 gezogen und an der Sammelschiene
festgeklemmt werden. Der Klemmbolzen 13 stellt dabei
gleichzeitig die Verbindung zwischen dem Anschlußteil 10 und einer Anschlußfahne 14 eines nicht dargestellten elektrischen
Gerätes her.
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Die Abmessung der Schlitze 8 des Befestigungsteiles 2 des Berührungsschutzes sowie die Abmessung der Finger 12 des Anschlußteiles
10 müssen naturgemäß der gewünshten Schutzart" und der zu übertragenden elektrischen Leistung angepaßt werden.
Wenn auch die Erfindung vorstehend anhand des speziellen Ausführungsbeispiels
für Sammelschienen mit spiegelbildlichen symmetrischen Profil erläutert wurde, läßt sich der.erfindungsgemäße
Berührungsschutz doch auch ohne weiteres durch entsprechende, jedem Fachmann geläufige Abwandlung für Sammel- oder ■
Stromschienen mit anderem Profil, beispielsweise rechteckigem oder rundem Querschnitt, verwenden. Allerdings ist der vorstehend
beschriebene erfindungsgemäße Berührungsschutz besonders geeignet für derartige spiegelbildlich symmetrische Sammelschienen
mit zugeordneten Anschlußteilen, wie sie in der deutschen Patentanmeldung P 27>
10 221.8 beschränken sind, da derartige
Schienen die Herstellung elektrischer Anschlüsse an beiden Seiten der Schiene ermöglichen, wobei, wie Figur 1 zeigt, der
erfindungsgemäße Berührungsschutz an den beiden einander gegenüberliegenden Seiten einer derartigen Sammelschiene vorgenommene
Anschlüsse eindeutig voneinander trennt. Außerdem wird durch den erfindungsgemäßen Berührungsschutz eine Isolierung
gegenüber einer elektrisch leitenden Einfassung einer derartigen Anlage wie beispielsweise einem aus Metall bestehenden Verteilerschrank
erreicht.
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Claims (1)
- Andrejewski, Honke & Gesthuysen, Patentanwälte, 4300 Essen 1, Theaterplatz 3- 9 Patentanspruch :Berührungsschutz für Sammelschienen in elektrischen Verteileranlagen und dgl. mit öffnungen, durch welche hindurch ohne Abnahme des BerührungsSchutzes elektrische Verbindungen mit der Saliemschiene herstellbar sind, bestehend aus einem plattenartigen Teil und einem daran anschließenden die Verbindung mit der.Sammelschiene ergebenden Befestigungsteil, dadurch gekennzei chnet , daß jede öffnung aus einer Anzahl von nebeneinander in Richtung der Sammelschiene (3) angeordneten schmalen Schlitzen (8) besteht und das zwischen den Schlitzen liegende Abdeck- oder Schutzteil (7) sich nasenartig in einem wenigstens der möglichen Funkenstrecke entsprechenden Abstand derart von der Sammelschiene abhebt, daß ein Anschlußteil (10, 11, 12, 13) völlig gefahrlos durch einen oder mehrere Schlitze hindurch an die Sammelschiene anklemmbar ist.Patentanwalt.409823/0401JlOLeerseite
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