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DE2358232B2 - Verstaubare Sitzgurtverankerung für einen umlegbaren Fahrzeugsitz - Google Patents

Verstaubare Sitzgurtverankerung für einen umlegbaren Fahrzeugsitz

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DE2358232B2
DE2358232B2 DE2358232A DE2358232A DE2358232B2 DE 2358232 B2 DE2358232 B2 DE 2358232B2 DE 2358232 A DE2358232 A DE 2358232A DE 2358232 A DE2358232 A DE 2358232A DE 2358232 B2 DE2358232 B2 DE 2358232B2
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DE
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seat
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seat belt
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attached
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Arthur Olsen Northampton Radke (Grossbritannien)
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Universal Oil Products Co
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Universal Oil Products Co
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine verstaubare Sitzgurtverankerung für einen umlegbaren Fahrzeugsitz.
Es ist bekannt, üie beiden Gurtbänder, die die Sitzgurtbefestigungseinrichtung bilden, einzeln am Boden des Fahrzeuges zu befestigen, wobei ziemlich massive Verankerungen notwendig sind, um die Belastung auf den Fahrzeugboden zu übertragen, ohne daß dieser deformiert wird. Gemäß üblicher Normen müssen die Verankerungspunkte von Sitzen mindestens eine Kraft von ungefähr 2268 kg aushalten. Wegen der starken Belastung erfordern die Verankerungen einen verhältnismäßig großen Bodenraum, der dann zu anderen Zwecken nicht mehr zur Verfügung steht. Zum Beispiel ist es bei einem Fahrzeug mit einer Sitzbank, auf welcher zwei Fahrzeuginsassen Platz haben, notwendig, drei oder vier Ankerpunkte im Boden vorzusehen. Wenn die Sitzbank zu einem anderen Zweck umgeklappt wird, um z. B. als Auflagefläche für eine Schlafgelegenheit zu dienen, für welche die Sitzgurte nicht benötigt werden, und wobei die Sitzbank als Stützfläche benutzt wird, dann ist es ziemlich schwierig und zeitaufwendig, die Sitzgurte aus ihren Verankerungspunkten auszuhaken oder sie in einer solchen Art anzuordnen, daß sie in der Stellung, in welcher der Sitz nicht zum Sitzen verwendet wird, nicht hinderlich sind. Ein Sitz, dessen Sitzpolster nach vorn geklappt werden kann und an dem weitere Teile einer Stützplattform befestigt sind, könnte zugängliche Hohlräume aufweisen, so daß die mittleren Sitzgurte unter der Plattform verstaut werden könnten. Jedoch weist eine solche Anordnung nicht nur den Nachteil auf, daß die Tragfläche nicht durchgehend gleichmäßig gestaltet ist, sondern auch den Nachteil, daß die Sitzgurte aus Bequemlich-S keitsgründen in ihrer verstauten Lage verbleiben könnten, da es schwierig ist, sie in ihre Lage zu bringen, wenn der Sitz zum Sitzen umgebaut ist. Die Sitzgurte würden daher den ihnen zugedachten Zweck nicht erfüllen.
ίο Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sitzgurtverankerung für einen umlegbaren Fahrzeugsitz zu schaffen, die es ermöglicht, die Sitzgurte auf einfache Weise in Gebrauchsstellung und in eine Verstaustellung zu bringen.
Diese Aufgabe wild erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein Paar beweglicher, länglicher Stützen vorgesehen ist, die mit einem Ende an im Abstand zueinander und in einem bestimmten Abstand hinter dem Sitz liegenden Stellen am Fahrzeugboden befestigt sind,
daß ein länglicher Träger mit seinen beiden Enden an den freien Enden der Stützen befestigt ist und wahlweise in eine vordere Gebrauchsstellung schwenkbar ist, in welcher er als einzige Abstützung für wenigstens alle Sitzgurte dient, die zwischen den Sitzenden angeordnet sind, und der in eine hintere Lagerstellung schwenkbar ist, in welcher er mit den Sitzgurten verstaubar ist, wenn der Sitz in seine Lage, in welcher er nicht zum Sitzen dient, umgeklappt ist.
Bei der erfindungsgemäßen Sitzgurtverankerung müssen lediglich die beiden Stützen mit den Trägern hin- und hergeschwenkt werden, um die Sitzgurtverankerung aus der Gebrauchsstellung in die Verstaustellung zu bringen und umgekehrt. Die Sitzgurtverankerung braucht selbst dann, wenn Sitzgurte für mehrere Personen vorhanden sind, nur zwei Verankerungsstellen ar.i Fahrzeug. Zwischen den Sitzenden ist keine Verankerungsstelle erforderlich, so daß der unter dem Sitz befindliche Raum für ein Reserverad oder andere Gegenstände zur Verfugung steht. Die erfindungsgemäße Sitzgurtverankerung ist insbesondere in Verbindung mit einem Sitz zweckmäßig, dessen Sitzpolster schwenkbar um die untere vordere Kante gelagert ist und in eine vordere Lage geschwenkt werden kann, in welcher das Polster um 180° umgelegt ist, so daß seine Bodenfläche zur Auflagerfläche wird. Um die Sitzgurte in Gebrauchsstellung zu bringen, braucht lediglich der längliche Träger in seine vordere Gebrauchsstellung geschwenkt und auf die Sitzauflage im Bereich des rückwärtigen Endes des Sitzpolsters aufgelegt zu werden. Wird das Sitzpolster nach vorn geschwenkt, z. B. um als Auflagefläche eines Bettes oder für Gepäck zu dienen, dann kann der Träger mit den Sitzgurten einfach nach hinten in eine Lage geschwenkt werden, in welcher er auf dem Fahrzeugboden aufliegt. Da die Sitzgurte jeweils am Träger befestigt sind, stehen sie augenblicklich zur Verfügung, wenn der Träger seine Gebrauchslage einnimmt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen schwenkbaren Sitzgurtverankerung, die in der Gebrauchsstellung mit ausgezogenen Linien und in der Lagerstellung mit gestrichelten Linien dargestellt ist,
F i g. 2 eine Vorderansicht eines umlegbaren Sitzes und eines Stauraumes, in Verbindung mit welchen die umgeschwenkte Sitzgurtverankerung benutzt wird,
F i g. 3 eine Seitenansicht der in der F i g. 2 darge-
stellten Konstruktion entlang der Linie 3-3, wobei sich die Sitzgurtverankerung in ihrer vorvkr«*n Lage befindet,
F i g. 4 eine Seitenansicht ähnlich der F i g. 3, wobei jedoch der Sitz und die Sitzgurtverankerung in ihre Lagerstellung bewegt sind, und
F i g. 5 eine perspektivische Explosionsdarstellung, in welche* zu erkennen ist, wie die Sitzgurtverankerung an dem Rahmen des Fahrzeuges befestigt ist
In der F i g. 1 ist die umgeklappte Sitzgurtverankerung tO mit aMSgtzogenen Linien in ihrer normalen Gebrauchsstellung dargestellt und mit gestrichelten Linien 10' in ihrer unbenutzten Lagerstellung.
Die Sitzgurtverankerung 10 wird entweder mit einem einzelnen oder mit einem mehrsitzigen, umlegbaren Sitz verwendet, wobei die Sitzgurte nur dann erforderlich sind, wenn sich der Sitz in seiner Sitzstellung befindet, während die Sitzgurte nicht erforderlich sind, wenn sich der Sitz in seiner nicht zum Sitzen benutzten Lagerstellung befindet Die Sitzgurtverankerung 10 kann ebenso für eine gewöhnliche Sitzbank mit mehreren Sitzplätzen verwendet werden, wenn ein Träger für die erforderlichen innenliegenden Sitzgurte vorgesehen wird, so daß der Fußraum unter und hinter dem Sitz nicht durch Montageträger beeinträchtigt wird.
Ein besonders geeigneter umlegbarer Sitztyp, bei welchem die Sitzgurtverankerung 10 besonders zweckmäßig eingesetzt werden kann, ist die kombinierte Sitz- und Staueinrichtung 12 in F i g. 2. Die Einrichtung 12 ist in dem rückwärtigen Teil eines lieferwagenartig ausgebildeten Fahrzeuges angeordnet und weist Seitenabteile 14, Kleiderablagen 16 und einen hinteren Stauraum 18 auf. der von einem Oberteil 20 und Seitenwänden 22 gebildet vird. Der hintere Stauraum ist mit einem oberen, sich nach hinten erstreckenden Brett 24 und einer hinteren tragenden Plattform 26 versehen, die von einem vorderen Abschnitt 28 und einem rückwärtigen Abschnitt 30 gebildet wird. Der vordere Abschnitt 28 ist um ein Scharnier 32 aus der in der F i g. 4 dargestellten Lage in die in der F i g. 3 dargestellte Lage schwenkbar. Der hintere Abschnitt 30 kann um ein hinteres Gelenk 34 herum auf den vorderen Abschnitt 28 geschwenkt werden. Um die tragenden Abschnitte 28 und 30 in die im wesentlichen senkrechte Lage zu bringen, die in der F i g. 3 dargestellt ist, wird zunächst der hintere Abschnitt 30 in die mit 26' in der F i g. 3 bezeichnete Lage gebracht Während des Gebrauchs wird der vordere Abschnitt 28 von einem Träger 36 abgestützt (s. F i g. 4), der an den Seitenwinden 22 befestigt ist. Der hintere Abschnitt 30 wird dadurch gehalten, daß Beine 38 herausgeklappt werden, die sich auf dem Boden 40 des Fahrzeuges abstützen. Der Boden und die Plattform 26 können mit einem Teppich ausgelegt sein, falls dies erwünscht ist.
Aus der vorstehenden Beschreibung ergibt sich, daß der hintere Stauraum 18 der Sitz- und Staueinrichtung 12 verschiedenartig unterteilt sein kann, indem sich die Plattform 26 in einer ihrer drei Lagen befindet, die in den F i g. 3 und 4 dargestellt sind, ohne daß davon der Sitzteil der Einrichtung beeinflußt wird. Der Sitzteil der Einrichtung weist eine Rücksitzlehne 44 auf, die an der vorderen Kante des hinteren Brettes 24 mittels Verriegelungsstiften 46 befestigt ist. Das Sitzpolster 48 ist an seiner vorderen unteren Kante mittels eines Gelenkes 50 an dem Grundrahmen 56 befestigt. Das Gelenk 50 läßt eine Schwenkung des Sitzes 48 um 180° nach vorn zu, so daß die Unterseite 52 des Sitzpolsters 48 eine flache Auflagefläche bildet, die an ihrem vorderen Ende von einem Paar Beinen 53 abgestützt werden kann, die auf dem Boden 40 aufliegen. Wenn sich der Sitz 48 in seiner normalen Gebrauchästellung befindet, die in der F i g. 3 dargestellt ist, dann ruht er auf einer entfernbaren Sitzauflage 34, die von dem Grundrahmen 56 getragen wird. Der Grundrahmen 56 weist eine horizontal verlaufende flache Oberfläche 58 auf, die sich hinter der entfernbaren Sitzauflage 54 erstreckt und zur Abstützung der Sitzgurtverankerung 10 dient, wenn sich diese in ihrer vorderen Stellung befindet
In der F i g. 1 ist zu erkennen, daß die Sitzgurtverankerung 10 im Abstand zueinander an Bodenträgern 62 mittels einer Befestigungseinrichtung 64, wie z. B. einem Bolzen oder einer Niete, angelenkte Hebelarme 60 aufweist. Da die Bodenträger 62 derart an dem Boden 40 befestigt sein müssen, daß sie eine ziemlich große Belastung in den Boden einleiten können, ist es notwendig, die Belastung auf dem Boden 40 zu verteilen und die eingebauten Träger 40' in einem Bereich anzuordnen, der so groß wie möglich gehalten wird. Wie in der F i g. 5 im einzelnen dargestellt ist, kann dies dadurch erfolgen, daß die Bodenträger 62 an den Stützplatten 66 mittels Gewindebolzen (nicht dargestellt) gehalten werden, welche in die Gewindebohrungen 68 eingreifen. Die Stützplatten 66 weisen vorstehende Zapfen 70 auf, welche durch in dem Boden 40 und dem Träger 40' angeordnete Löcher und durch Löcher, die in dem Verstärkungswinkel 72 angeordnet sind, der an dem Bodenträger 40' festgeschweißt ist, hindurchgreifen. Auf die Enden der Zapfen 70 sind Muttern aufgeschraubt und halten den Bodenträger 62 am Boden 40 und Träger 40' des Fahrzeuges. In der F i g. 1 ist zu erkennen, daß die Verankerung 10 einen länglichen, horizontal verlaufenden Träger 78 aufweist, der sehr stabil ausgebildet ist, da er die Breite des Sitzes überspannen muß und die Belastung von seiner Mitte zu den Enden übertragen muß. Wie zu erkennen ist, weist der Träger 78 einen flachen Stegteil 80 auf, der an seinen beiden Seiten mit Stangen 82 verschweißt ist, die einen größeren Durchmesser als die Stärke des Stegteiles 80 aufweisen. Der Steg könnte auch auf andere Weise hergestellt werden, wie z. B. durch ein Strangpressen. Das Ende einer Stange 82 ist abgesetzt, damit Schrauben 86 oder andere Befestigungsmittel daran befestigt werden können, welche den Träger 78 mit den Hebelarmen 60 verbinden. Die äußeren Sitzgurte 88 sind, wie in der F i g. 2 zu erkennen ist, in der Nähe der Enden des Trägers 78 angeordnet, während die innenliegenden Sitzgurte 90 in der Mitte des Trägers 78 angeordnet sind. Der Träger 78 hat vorzugsweise einen Querschnitt in Form eines Doppel T-Trägers und ist an den Hebelarmen 60 an einer Stelle in der Nähe des oberen Quersteges des Doppel-T-Trägers befestigt. Die durch die Sitzgurte eingeleiteten Kräfte bewirken daher, daß sich der Träger 78 schwenkt, so daß die Belastungen von ihm über die Breite des flachen Stegteiles 80 besser als über die Stärke übertragen werden. Offensichtlich ist der Träger 78 in dieser Richtung wesentlich steifer ausgebildet.
Aus der vorstehenden Beschreibung ergibt sich, daß die schwenkbare Sitzgurtverankerung 10 mit den daran befestigten Sitzgurten 88 und 90 einfach und schnell relativ zu den Sitzteilen 44 und 48 in oder außer Betriebsstellung gebracht werden können, indem man nur den Träger 78 erfaßt und von seiner Betriebsstellung, in welcher er auf der Sitzauflage 58 aufliegt (s. F i g. 3), in seine Ruhelage bewegt, in welcher er auf dem Boden 40 aufliegt, wobei diese Ruhelage in der F i g. 4 darge-
stellt ist. Da der Träger 78 die Breite des Sitzpolsters 48 überspannt, bleibt der Stauraum unter dem Sitz 48 unbeeinträchtigt, so daß Gegenstände wie ein Reserverad 92 unter dem Sitz leicht verstaut und von der Rückseite des Fahrzeuges leicht herausgenommen werden können.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (4)

23 5a 232J Patentansprüche:
1. Verstaubare Siizgurtverankerung für einen umlegbaren Fahrzeugsitz, dadurch gekennzeichnet, daß ein Paar beweglicher, länglicher Stützen (60) vorgesehen ist, die mit einem Ende an im Abstand zueinander und in einem bestimmten Abstand hinter dem Sitz (48) liegenden Stellen am Fahrzeugboden (40) befestigt sind, daß ein länglicher Träger (78) mit seinen beiden Enden an den freien Enden der Stützen befestigt ist und wahlweise in eine vordere Gebrauchsstellung schwenkbar ist, in welcher er als einzige Abstützung für wenigstens alle Sitzgurte (88,90) dient, die zwisciien den Sitzenden angeordnet sind, und der in eine hintere Lagerstellung schwenkbar ist, in welcher er mit den Sitzgurten verstaubar ist, wenn der Sitz in seine Lage, in welcher er nicht zum Sitzen dient, umgeklappt ist.
2. Sitzgurtverankerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beweglichen, länglichen Stützen von Metallhebeln (60) gebildet werden, die schwenkbar am Fahrzeugboden (40) befestigt sind.
3. Sitzgurtverankerung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der längliche Träger (78) von einem im wesentlichen flachen gezogenen Metallstück gebildet wird.
4. Sitzgurtverankerung nach einem der Ansprüche 1 bis 3. bei einem Sitz mit einem von einer Sitzauflage nach vorn wegschwenkbaren gepolsterten Sitzteil, dadurch gekennzeichnet, daß der längliche Träger (78) in der Gebrauchsstellung auf der Oberseite der Sitzauflage (54) in der Nähe des Sitzteiles (48) aufliegt.
DE2358232A 1972-11-24 1973-11-22 Verstaubare Sitzgurtverankerung für einen umlegbaren Fahrzeugsitz Expired DE2358232C3 (de)

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Publications (3)

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DE2358232A1 DE2358232A1 (de) 1974-06-12
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