DE2221316B1 - Vorrichtung zum Zwischenspeichern einer ueberschuessigen Fadenlaenge an einer Offen-End-Spinnmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum Zwischenspeichern einer ueberschuessigen Fadenlaenge an einer Offen-End-SpinnmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bilden einer Fadenreserve zwischen dem Fadenabzugsrohr und der Aufwickelspule an Offen-End-Spinnmaschinen.
Es ist bekannt (z. B. aus der schweizerischen Patentschrift 481 232) in Spinnmaschinen, und zwar insbesondere in Offen-End-Spinnmaschinen, Fadenreservehebel vorzusehen, die den Faden zwischen zwei Vorrichtungen der Maschine, beispielsweise zwischen den Fadenabzugswalzen und der Aufwickelspule, gegenüber der geraden Verbindungslinie mehr oder weniger stark auslenken, um auf diese Weise zu erreichen, dass bei unterschiedlicher Abzugs- und Wickelgeschwindigkeit einerseits ein Reißen des Fadens vermieden wird und andererseits eine ausreichende Spannung des Fadens gewährleistet ist.
Bei Offen-End-Spinnmaschinen mit einer Spinnturbine ist es ferner bekannt, eine Einrichtung zur Erzeugung einer Fadenreserve vorzusehen, welche dann nach einem Fadenbruch für das Wiederanspinnen zur Verfügung steht, so dass darauf verzichtet werden kann, für das Wiederanspinnen die Aufwickelspule gegenüber dem Normalbetrieb in entgegengesetzter Richtung anzutreiben (vergleiche deutsche Offenlegungsschrift 2 133 135), wo im übrigen auch mit Unterdruck arbeitende Fadentransporteinrichtungen vorgesehen sind.
Es hat sich nun herausgestellt, dass diese bekannten Einrichtungen zwar durchaus geeignet sind, eine Fadenreserve für die Rückspeisung beim Wiederanspinnen zu erzeugen, dass sie aber nicht in der Lage sind, die überschüssigen Fadenlängen zu speichern, die sich ergeben, wenn nach dem Wiederanspinnen die Abzugswalzen sofort wieder mit der richtigen Geschwindigkeit arbeiten, während die wesentlich schwerere Aufwindspule noch eine gewisse Zeit benötigt, um auf ihre normale Drehzahl zu kommen.
Der vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung vorzuschlagen, die geeignet ist, für den Fall, dass die Fadenabzugsgeschwindigkeit höher ist als die Wickelgeschwindigkeit der Aufwindespule, die von den Abzugswalzen gelieferte, überschüssige Fadenlänge zu speichern, bis die Aufwindspule ihre normale Betriebsgeschwindigkeit erreicht hat, die geringfügig über der Fadenabzugsgeschwindigkeit liegt, so dass die überschüssige Fadenlänge dann langsam abgebaut wird.
Diese Aufgabe wird durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ein unter Unterdruck stehendes beidseitiges offenes Rohr vorgesehen ist, an dessen einem Ende ein Unterdruckerzeuger angeschlossen ist und an dessen anderem Ende eine Saugdüse vorgesehen ist, an der der Faden vorbeiläuft.
Als günstig hat es sich dabei erwiesen, wenn die Saugdüse an das eine Ende des Rohres angeformt ist.
Vorteilhaft ist es ferner, wenn als Unterdruckerzeuger für die erfindungsgemäße Vorrichtung der ohnehin vorhandene Unterdruckerzeuger für die Spinnturbine der Offen-End-Spinnmaschine Verwendung findet.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand einer Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Gesamtdarstellung einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in Verbindung mit einer Offen-End-Spinnmaschine und
Fig. 2 Einzelheiten einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß Fig. 1.
Die in Fig. 1 der Zeichnung dargestellte Offen-End-Spinnmaschine, welche Gegenstand einer früheren Anmeldung (Aktenzeichen P 21 30 690.1) der Anmelderin ist, besitzt eine übliche Offen-End-Spinnvorrichtung 1, auf deren Einzelheiten im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht näher eingegangen werden soll. Aus der Offen-End-Spinnvorrichtung 1 wird der Faden 3 durch ein Fadenabzugsrohr gezogen, in welchem ein elektrischer Fadenwächter 2, beispielsweise eine Fotozelle, angeordnet ist. Der Abzug des Fadens aus der Spinnkammer bzw. die Lieferung des Fadens zu einer Aufwindespule 21 erfolgt mit Hilfe eines Paares von Abzugswalzen 4a und 4b, die durch eine Feder 6 gegeneinandergezogen werden. Die beiden Abzugswalzen 4a und 4b weisen den gleichen Außenumfang auf und werden von einer über die ganze Länge einer mit einer Vielzahl von Spinnstellen versehenen Spinnmaschine angetrieben, wobei der erforderliche Anpreßdruck für die in Fig. 1 an der Antriebswalze 5 anliegende Abzugswalze 4a mit Hilfe einer Feder 12 erzeugt wird, die an dem einen Ende eines Hebels 15 angreift, dessen anderes Ende die Abzugswalze 4a trägt und der um einen Drehpunkt 13 schwenkbar ist. Zwischen den Abzugswalzen 4a und 4b und einer Nuttrommel 10, auf der die Aufwindespule 21 aufliegt und von der sie angetrieben wird, ist ein Fadendämpfer in Form eines Fadenreservehebels 11 vorgesehen, welcher den Faden 3 um einen gewissen Betrag als Fadenreserve aus der Laufrichtung herauszieht. Die Nuttrommel 10 und die auf ihr aufliegende Aufwindespule 21 erhalten ihr Drehmoment von der an der Antriebswalze 5 anliegenden Abzugswalze 4a über eine Antriebsverbindung 14 in Form einer Kette, eines Riemens oder dergleichen.
Wird nun der normale Spinnbetrieb durch einen Fadenbruch gestört, so gibt der elektrische Fadenwächter 2 ein Signal an eine Steuereinheit 20. Von dieser werden nunmehr Bremsen 17 und 18, die auf die Abzugswalzen 4a und 4b oder zumindest auf eine der beiden Abzugswalzen wirken, eingeschaltet und es wird gleichzeitig ein Stellglied 19 betätigt. Das
Stellglied 19, welches beispielsweise als Hubmagnet ausgebildet sein kann, wirkt über eine Verlängerung auf das in der Zeichnung obere Ende eines Hebels 16 ein, dessen anderes Ende die Abzugswalze 4b trägt, wodurch bei der gewählten Anordnung die beiden Abzugswalzen 4a und 4b verschwenkt und durch Betätigung der Bremsen 17 und 18 bzw. einer dieser Bremsen schlagartig stillgesetzt werden. Die Schwenkbewegung der beiden Abzugswalzen 4a und 4b um den gemeinsamen Drehpunkt 13 wird durch einen Endschalter 38 begrenzt, der im Wege des oberen Teils des Hebels 16 liegt. Schädliche Auswirkungen eines Nachrutschens der Wickelwalze 21 werden bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung dadurch verhindert, dass durch den Fadenreservehebel 11 eine gewisse Fadenreserve geschaffen wurde.
Gleichzeitig mit dem Stillsetzen des Fadenabzugs wird eine federbelastete Speisekupplung 25 für die Offen-End-Spinnvorrichtung 1 entkuppelt, wodurch die Einzugswalzen 26 für das Faserband 27 stillgesetzt werden. Mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung wird dann eine Schneidvorrichtung 7 betätigt, die zwischen der Offen-End-Spinnvorrichtung 1 und den Abzugswalzen 4a und 4b angeordnet ist und die mit Spinnturbine der Offen-End-Spinnvorrichtung durch ein Rohr 8 verbunden ist, welches eine Verlängerung des Fadenabzugskanals darstellt und in dem der in der Spinnkammer bzw. im Inneren einer Spinnturbine 9 herrschende Unterdruck wirksam ist. Ferner wird durch die Steuereinheit 20 ein weiteres Stellglied 28 zum Ausschwenken eines Gehäuseteils der Offen-End-Spinnvorrichtung 1 um den Punkt 29 eingeschaltet. Das abgeschnittene Fadenende 30 wird durch das Rohr 8 in die auslaufende Spinnturbine 9 gesaugt. Kurz vor Stillstand der Spinnkammer wird der abgeschnittene Faden 30 zusammen mit der sich noch in der Spinnkammer befindenden Fasermasse über einen Kanal 31 abgesaugt, der mit einer vorzugsweise zentralen Unterdruckquelle 32 zur Erzeugung des in der Spinnturbine zum Spinnen benötigten Unterdrucks in ständiger Verbindung steht.
Durch das Signal des elektrischen Fadenwächters 2 wird von der Steuereinheit 20 gleichzeitig mit dem Einschalten der Bremsen 17 und 18 und des Stellglieds 19 auch ein Zeitschalter im Inneren der Steuereinheit 20 eingeschaltet. Nach Ablauf dieses Zeitgliedes wird durch Betätigung des Stellgliedes 28 die Spinnturbine 9 wieder auf Betriebsdrehzahl gebracht und ein in der Zeichnung nur schematisch angedeuteter Auflöser 33 für das Faserband 27 wird wieder hochgefahren.
Sobald diese Vorgänge abgelaufen sind, wird infolge der Betätigung eines weiteren Endschalters 36 über die Steuereinheit 20 das Stellglied 19 erneut betätigt, welches nunmehr das obere Ende des Hebels 16 soweit nach rechts zieht, bis die Abzugswalze 4b an der ständig weiterlaufenden Antriebswalze 5 anliegt. Bei Erreichen dieser Stellung fällt eine Klinke 23 hinter den Hebel 16 und hält diesen gegen die Kraft der gespannten Feder 12 in der erreichten Stellung fest. Das Stellglied 19 wird dagegen durch Endlagenumschaltung umgeschaltet, so dass sich seine in einen Schlitz 39 des Hebels eingreifende Verlängerung in ihre Ausgangslage zurückbewegen kann.
Durch die vorstehend beschriebenen Schaltvorgänge wird nunmehr der gesamte Abzugsmechanismus gegenüber dem Normalbetrieb mit der gleichen Liefergeschwindigkeit, jedoch in Gegenrichtung, angetrieben und führt den durch die Schneidvorrichtung 7 beschnittenen Faden in die Spinnkammer zurück. In dem Augenblick, in dem der Faden 3 in den Bereich des Fadenwächters 2 gelangt, liefert dieser erneut einen Impuls an die Steuereinheit 20, welche ihrerseits durch Schließen der federbelasteten Speisekupplung 25, über welche die Einzugswalzen 26 angetrieben werden, die Speisung wieder einschaltet. Gleichzeitig wird ein Impulsgeber 37, welcher von der Antriebswalze 5 ständig angetrieben wird, eingeschaltet.
Dem konstanten Weg zwischen dem Fadenwächter 2 und der Einbindestelle bzw. der Sammelrille der Spinnturbine ist nun eine bestimmte, einstellbare Impulszahl zugeordnet. Wenn der Impulsgenerator 37 während der Rücklieferung des Fadens 3 nun eine der eingestellten Impulszahl entsprechende Zahl von Impulsen geliefert hat, wird über die Steuereinheit 20 ein Magnet 34 erregt, der die Klinke 23 nach oben zieht, wodurch der Hebel 16, der die ganze Zeit über durch die Feder 12 beaufschlagt war, schlagartig freigegeben wird. Durch das Zurückkippen des Hebels 16 gelangt nunmehr wieder die Abzugswalze 4a zur Anlage an der Antriebswalze 5, und die gesamte Vorrichtung wird wieder in Produktionsrichtung angetrieben.
Damit herrscht in der Offen-End-Spinnmaschine im wesentlichen wieder der gleiche Betriebszustand, wie er eingangs beschrieben wurde. Eine Schwierigkeit besteht jedoch darin, dass die Aufwindespule 21 infolge der Drehrichtungsumkehr zunächst noch nachrutscht und dann erst im Laufe der Zeit ihre volle Betriebsdrehzahl erreicht, obwohl die Abzugswalzen 4a und 4b praktisch sofort wieder mit ihrer vollen Betriebsgeschwindigkeit arbeiten, was auch erforderlich ist, um den gewünschten Faden zu erhalten. Auf diese Weise ergibt sich zwischen den Abzugswalzen 4a und 4b einerseits und der Aufwindespule 21 andererseits eine überschüssige Fadenlänge, die so groß ist, dass sie von dem Fadenreservehebel 11 nur teilweise aufgenommen werden kann, so dass ohne zusätzliche Maßnahmen die Fadenspannung weit unter den Wert absinken würde, der für ein ordnungsgemäßes Aufspulen des Fadens erforderlich ist.
Hier setzt nun die Erfindung ein, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel darin besteht, dass zwischen der Unterdruckquelle 32 einerseits und den Abzugswalzen 4a, 4b sowie die Aufwindespule 21 andererseits ein Rohr 40 vorgesehen ist, an dessen Mündung 41 der Faden 3 bei voll ausgelenktem Fadenreservehebel 11 unmittelbar vorbeigeführt wird. Sinkt nunmehr die Fadenspannung des Fadens 3 unter einen vorgegebenen Wert ab, so wird, wie dies in Fig. 1 angedeutet ist, die überschüssige Fadenlänge in Form einer Fadenschleife 42 in das Rohr 40 hineingesaugt. Wenn dann die Aufwindespule 21 ihre Betriebsdrehzahl erreicht hat, die etwas höher liegt als die Abzugsgeschwindigkeit, mit der der Faden 3 mittels der Abzugswalzen 4a und 4b aus der Spinnturbine 9 abgezogen wird, so verringert sich die Länge der Fadenschleife 42 kontinuierlich, bis der Faden 3 zwischen den Abzugswalzen 4a und 4b und dem Fadenreservehebel 11 wieder geradlinig verläuft.
In Fig. 2 der Zeichnung, in welcher im übrigen entsprechende Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind, sind Teile einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verdeutlichung noch einmal in
vergrößertem Maßstab schematisch dargestellt. Man erkennt aus dieser Fig. 2, in welcher eine gegenüber dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 abweichende Führung des Rohres 40 gewählt wurde, dass die dem Ansaugen des Fadens 3 dienende Mündung 41 des Rohres 40 trichterförmig aufgeweitet ist, um den zwischen den Abzugswalzen 4a, 4b angelieferten Faden anzusaugen.
Claims (3)
1. Vorrichtung zum Bilden einer Fadenreserve zwischen dem Fadenabzugsrohr und der Aufwickelspule an Offen-End-Spinnmaschinen mit einer Spinnturbine, dadurch gekennzeichnet, dass ein unter Unterdruck stehendes beidseitiges offenes Rohr (40) vorgesehen ist, an dessen einem Ende ein Unterdruckerzeuger (32) angeschlossen ist und an dessen anderem Ende (41) eine Saugdüse vorgesehen ist, an der der Faden vorbeiläuft.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugdüse (41) im Bereich der Fadenführung zwischen Abzugswalzen (4a und 4b) und der Aufwindespule (21) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterdruckerzeuger (32) zugleich der Unterdruckerzeuger für die Spinnturbine (9) der Offen-End-Spinnmaschine ist.
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