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DE2220162A1 - Bodenbearbeitungsgeraet mit mehreren geraeteteilen - Google Patents

Bodenbearbeitungsgeraet mit mehreren geraeteteilen

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Publication number
DE2220162A1
DE2220162A1 DE19722220162 DE2220162A DE2220162A1 DE 2220162 A1 DE2220162 A1 DE 2220162A1 DE 19722220162 DE19722220162 DE 19722220162 DE 2220162 A DE2220162 A DE 2220162A DE 2220162 A1 DE2220162 A1 DE 2220162A1
Authority
DE
Germany
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parts
coupling frame
side parts
coupling
frame
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19722220162
Other languages
English (en)
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DE2220162C3 (de
DE2220162B2 (de
Inventor
Wilfried Bohnenkamp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rabewerk Heinrich Clausing
Original Assignee
Rabewerk Heinrich Clausing
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rabewerk Heinrich Clausing filed Critical Rabewerk Heinrich Clausing
Priority to DE19722220162 priority Critical patent/DE2220162B2/de
Publication of DE2220162A1 publication Critical patent/DE2220162A1/de
Publication of DE2220162B2 publication Critical patent/DE2220162B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2220162C3 publication Critical patent/DE2220162C3/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B73/00Means or arrangements to facilitate transportation of agricultural machines or implements, e.g. folding frames to reduce overall width
    • A01B73/02Folding frames
    • A01B73/04Folding frames foldable about a horizontal axis
    • A01B73/044Folding frames foldable about a horizontal axis the axis being oriented in a longitudinal direction

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Agricultural Machines (AREA)

Description

  • Bodenbearbeitungsgerät mit mehreren Geräteteilen Die Erfindung bezieht sich auf ein Bodenbearbeitungsgerät mit einem Eupplungsrahmen, der einen Mittelteil und um waagerechte Achsen schwenkbare Seitenteile aufweist, wobei der Mittelteil eine Einrichtung für die Verbindung mit dem Dreipunktgestänge oder einer Zugvorrichtung eines Schleppers aufweist und an in Seitenteilen um waagerechte, in Fahrtrichtung -verlaufende Geräteteile-Schwenkachsen schwenkbare Geräteteile befestigt sind.
  • Supplungsrahmen dieser Art ermöglichen das Zusammenkuppeln von mehreren Einzelgeräten, die jeweils auch für sich allein an einen Schlepper angekuppelt werden könnten. Auf diese Weise kann die Zugkraft großer Schlepper besser ausgenutzt werden, was den Vorteil mit sich bringt, das entweder eine wesentlich größere Arbeitsbreite und/oder die gleichzeitige Durchfuh1ong mehrerer Arbeitsgänge möglich ist. Der Acker braucht dann weniger oft befahren 2;u werden, wodurch auch die unerwünschte Bodenverdichtung durch die Schlepperräder vermindert wird.
  • Bei einem bekannten Gerät der eingangs genannten Art (Firmendruckschrift 2003/ETP/10M/11/63 SUPER POWER FARM IMPLEMENTS" der Firma ERNEST DOE Ä1fl) SONS LIMIDED, ULTING MALDON ESSEX) ist an jedem einschwenkbaren Seitenteil ein Querstück pendelbar gelagert, das an seinen Enden Befestigungsstellen für die unteren Anlenkungszapfen des zu befestigenden Geräteteiles aufweist.
  • Ferner sind starr mit den Seitenteilen verbundene Türme vorgesehen, an denen sich eine Befestigungsstelle für obere Lenker befindet. enn bei diesem Gerät die Geräteteile Pendelbewegungen ausführen, werden die oberen Lenker schräg gestellt, wodurch Nickbewegtngen der Geräteteile entstehen können. Die Pendelbe-.
  • wegungen sind nur begrenzt möglich, nämlich soweit sie der obere Lenker zuläßt. Es ist deshalb auch nicht möglich, die Geräteteile so zu schwenken, daß die Arbeitswerkzeuge unschädlich nach innen gerichtet sind. Vielmehr ist es unvermeidbar, daß die oft gefährlichen Arbeitswerkzeuge, wie z.B. Eggenzinken, nach außen ragen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der genannten Art so auszubilden, daß Bendelbewegungen der Geräteteile keine Nickbewegungen derselben hervorsofen können und daß im BedarfsfalLe ein beliebig großer Schwenkwinkel Möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Geräteteile nur- über die GerätetePle-Schwenkachs en mit den Seitenteilen des Kupplungsrahmens verbunden sind.
  • bei einem so ausgebildeten 3odenbearbeitungsgerät haben die Pendelbewegungen der Geräteteile nicht mehr zur Folge, daß die obere Anlenkungsstelle nach vorne bewegt wied und auf diese Weise Nickbewegungen entstehen können, da ja die gesamte Dreipunkt-Befestigungsvorrichtung, die als starre Einheit ausgebildet ist, die Pendelung um die waagerechte Achse mitmacht. Auch sind die Dreipunkt-Befestigungsvorrichtungen um beliebig große Winkel schwenkbar, falls dies gewünscht wird. Man kann also die Geräteteile so weit schwenken, daß die Arbeitswerkzeuge nach innen gerichtet sind.
  • Vorteilhafterweise sind um die Geräteteile-Schwenkachsen schwenkbare-Zwischenrahmen vorgesehen, mit denen die Geräteteile starr verbunden sind. An diesen Zwischenrahmen können Zrfischenrahmen-Befestigungsstellen so angeordnet sein wie am Dreipunktgestänge eines Schleppers, wobei die Geräteteile dazu passende Geräteteile-Befestigungsstellen aufweisen. Die Erfindung ist also nicht darauf beschränkt, daß an den Seitenteilen des Kupplungsrahmens Befestigungsmöglichkeiten für einen Dreipunkt-Turm der Geräteteile vorhanden sind. Die Geräteteile können auch anderweitig, z.B. mittels Schrauben an den Zwischenrahmen befestigt sein, wobei auch Ausführungen mögliciand, bei denen die Zwischenrahmen Bestandteile der Geräteteile sind.
  • Der Schwenkkwinkel der Befestigungsvorrichtungen ist vorttilhafterweise begrenzt. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß die Befestigungsvorrichtungen mit vorzugsweise verstellbaren Anschlagstücken versehen sind, die mit den Seitenteilen des Kupplungsrahmens zusammenwirken. Die Begrenzung des Schwenkwinkels hat den Vorteil, daß die Geräteteile beim Binklappen der Seitenteile des Kupplungsrahmens auf diese Seitenteile ausgerichtet bleiben.
  • Die Schwenkbarkeit der Seitenteile kann auf verschiedene Art und Weise erreicht werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind auf den Seffienteilen Kupplungsböcke verschiebbar und feststellbar angeordnet, die eine Achse aufweisen, um die die zugeordnete Befestigungsvorrichtung schwenkbar ist. Eine stufenlose Einstellbarkeit der Eupplungsböcke erhält man dann auf einfache Weise, wenn die Kupplungsböcke auf den Seitenteilen festklemmbar sind. Anstelle von Eupplungsböcken können jedoch auch in den Seitenteilen mehrere wahlweise verwendbare Löcher für den Eingriff von an den Befestigungsvorrichtungen angeordneten Zapfen vorgesehen werden.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist gekennzeichnet durch Lenker, die einersits am Mittelteil des Eupplungsrahmens und andererseits an den Befestigungsvorrichtungen im Abstand von deren Schwenkachsen angelenkt und so angeordnet sind, daß beim Einschwenken der Seitenteile die Befestigungsvorrichtungen in eine senkrechte Lage gedreht werden, in der die Arbeitswerkseugeger Geräteteile nach innen gewendet sind.
  • Mit einer solchen Zusatzeinrichtung läßt sich erreichen, daß die beim Transport oft gefährlichen Arbeitswerkzeuge, z.B.
  • Eggenzinken, in eine ungefährliche nach innen gewendete Stellung gebracht werden. Um trotz der Anordnung der Lenker die Einstellmöglichkeit für die Geräteteile zu erhalten, kann mindestens eine Anlenkungsstelle jedes Lenkers, vorzugsweise die an den Befestigungsvorrichtungen angeordnete, beweglich ausgebildet werden. Eine einfache Möglichkeit hierfür ist die Ausbildung einer Gelenkbohrung als Langloch.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist für jeden Geräteteil eine Antriebseinrichtung mull Verschwenken des Geräteteiles relativ zu den Seitenteilen des Kupplungsrahmens vorgesehen.
  • Eine solche Antriebseinrichtung hat vorteilhafterweise einen Drucktiiiitlznder, der an dem ihm zugeordneten Seitenteil angelenkt ist und der über ein Zwischengetriebe, z.B. ein Zahnstangen-Zahnradgetriebe, mit dem zu drehenden Geräteteil verbunden ist. Hierbei kann nieder Drucknittelzylinder doppeltwirkend sein. Bei einer solchen Ausführung kann die VerschwenkunE der Geräteteile relativ zu den Seitenteilen bei einer beliebigen Lage der Seitenteile des Kupplungsrahmens ausgeführt werden. Es ist jedoch auch möglich, eine automatische Steuerung vorzusehen, durch die bewirkt wird, daß bei einer bestimmten Stellung der Seitenteile erst die Verschwenkung stattfindet oder aber daß das Hochklappen der Seitenteile und das Verschwenken der Geräteteile relativ zu den Seitenteilen gleichzeitig stattfindet.
  • Das erfindungsgeinäße Bodenbearbeitungsgerät hat auch den Vorteil, daß die einzelnen Geräteteile bequem nacheinander an den Kupplungsrahmen angekuppelt werden können. Hierbei wird wie folgt verfahren. Zunächst wird ein erster Geräteteil bei abgelassenem Seitenteil des Kupplungsrahmens aufgenommen, wobei der Schlepper rückwarts an das Gerät heranfàhrt. Danach wird dieses Gerät in eine hochgeklappte Transportstellung gebracht und nun bei abgeklapptem gegenüberliegendem Seitenteil des gupplungsrahmens an einen zweiten Geräteteil herangefahren, der nun ebenfalls aufgenommen wird. Man erspart dadurch die schwierige Ausrichtung mehrerer Geräteteile derart, daß diese gleichzeitig aufgenommen werden können. Um nun den beschriebenen Ankuppelvorgang mehrerer Geräteteile leicht zu ermöglichen, ist es von Vorteil, wenn der horizontale Abstand der SchweEkachsen der Seitenteile von der Längsmittelebene des Kupplungsrahmens kleiner ist als der vertikale Bodenabstand eines unteren BeSestigu-gszapfens eines an den Kupplungsrahmen anzukuppelnden Geräteteiles. Es ist dann gewährleistet, daß der hochgeklappte, zuerst autgenommenie Geräteteil nicht am Boden aufstößt, bevor der zweite Geräteteil aufgenommen werden kann.
  • In den Unteranæprüchen sind weitere Einzelheiten der Erfindung definiert. Diese Einzelheiten werden auch bei der folgenden weiteren Erläuterung der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel eines Bodenbearbeitungsgerätes gemäß der erfindung in Richtung des Pfeiles 1 in Fig. 2, Fig. 2 eine Seitenansicht nach dem Pfeil II in Fig. 1, Fig. 3 eine Rückanæicht des Gerätes nach den Fig. 1 und 2 in Richtung des Pfeiles III in Fig. 2, wobei jedoch die Geräteteile abgenommen und die Seitenteile des Xupplungsrahmens hochgeklappt sind, Fig. 4 eine Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, und zwar auf den Kupplungsrahmen allein, Fig. 5 -eine Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel, bei dem ein Kupplungsrahmen entsprechend den Fig. 1 bis 3 wendet ist, jedoch an diesen Kupplungsrahmen verschiedene Geräte angekuppelt sind, xig. 6 eine Draufsicht auf ein Gerät gemäß einer weiteren husiührungsform der Brfindung, das mit einer Lenker verbindung zu den Beiestigungsvorrichtungen für die Geräteteile ausgerüstet ist, Fig. 7 eine Rückansicht des Gerätes nach Dig. 6 in Iftchtung des Pfeiles VII in Fig. 6, wobei sich ein Seitenteil des Kupplungsrahmens in der eingeklappten Stellung befindet, Fig. 8 eine der Fig. 5 entsprechende Draufsicht bei einer Ausführungsform ohne Dreipunktkupplung der Geräteteile, Fig. 9 eine der Fig. 6 entsprechende Draufsicht wiederum bei einer Ausführungsform ohne Dreipunktkupplung an den Geräteteilen, Fig.iO eine Ansicht in Richtung des Pfeiles X in Fig. 9, wobei sich ein Seitenteil des Kupplungsrahmens in der eingeklappten Stellung befindet, Fig.ii eine Draufsicht auf ein Gerät, bei dem für jedes Geräteteil eine eigene Antriebsvorrichtung zum Verschwenken des Geräteteiles relativ zum zugeordneten Seitenteil des Kupplungsrahmens vorgesehen ist und Fig. 12 eine Rückansicht des Gerätes nach Fig. 11 in Richtung des Pfeiles XII in B*ig. 41, wobei sich ein Seitenteil des Kupplungsrahmens in der eingeklappten Stellung befindet.
  • Das Gerät nach den Fig. 1 bis 3 hat einen Kupplungsrahmen 1, mit dem zwei gleiche Geräteteile 2a und 2b gekuppelt sind.
  • Die Geräteteile 2a und 2b sind Federzinkeneggen.
  • Der Kupplungsrahmen 1 hat einen Mittelteil 3 und zwei gleiche beitenteile 4a und 4b. Der Mittelteil 3 und die Seitenteile 4a, 4b bestehen aus kräftigen Rechteck-Hohlprofilen. Die Seitenteile 4a, 4b sind schwenkbar am Mittelteil 3 angelenkt.
  • Hierzu dienen Anlenkungsbolzen 5. An den Seitenteilen sind Bleche 6 und 7 angeschweißtt die. Löcher aufweisen, durch die die Gelenkbolzen 5 hindurchgesteckt sind (siehe auch Fig. 3).
  • Die Bleche sind von aSreiteren Gelenkbolzen 8 durchgriffen, an denen ein Hydraulikzylinder 9 angreift, wobei der Zylinderteil, an dem dem Seitenteil 4a zugeordneten Gelenkbolzen 8 und die Kolbenstange an dem dem Seitenteil 4b zugeordneten Gelenkbolzen 8 angreift.
  • Am Mittelteil ist ferner eine Einrichtung für die Verbindung mit derq Dreipunktgestänge eines Schleppers angeordnet. Es handelt sich um einen sogenawnten Dreipunktturm mit einer unteren Querachse 10, an dessen Enden sich Befestigungszapfen 41 für die unteren Lenker eines Schlepperdreipunktgestänges befinden und nach oben ragende Teile 12, an denen BeIestigungiöcher 15 für den oberen Lenker eines Dreipunktgestänges vorgesehen sind (siehe hierzu insbesondere Xig. 2). Wie aus Mig. 2 zu ersehen ist, liegen die Anlenkungszapfen 11 und die Löcher 13 in einer gemeinsamen vertikalen Ebene.
  • An den Seitenteilen 4a und 4b sind Befestigungsvorrichtungen 1ZL für das Ankuppeln der Geräteteile 2a und 2b vorgesehen.
  • Erfindungsgemäß sind diese Befestigungsvorrichtungen um horizontale, zur Bahrtrichtung parallele Achsen schwenkbar. Zur schwenkbaren Lagerung dient jeweils ein Lagerbock 15, der mittels Schrauben 16 an beliebigen Stellen auf dem zugeordneten Seitenteil 4a bzw. 4b festklemmbar ist. Der Lagerbock 15 hat einen Lagerzapfen 17. Auf diesem Lagerzapfen ist die insgesamt mit 14 bezeichnete Befestigungsvorrichtung schwenkbar. Diese hat eine untere Traverse 18, in der sich eine Lagerbohrung für den Durchgriff des Zapfens 17 befindet. Von der Traverse erhebt sich ein Stativ 19, an dem mehrere Anlenkungslöcher 20 vorgesehen sind (siehe Big. 2). An den seitlichen Enden der Traverse 18 sind plattenartige Teile 21 angeordnet, an denen sich mehrere Befestigungslöcher 22 befinden (siehe wieder Fig. 2). Zur Befestigungsvorrichtung gehören auch Tragarme 23, die an den plattenrtigen Teilen 21 befestigt sind. Diese Tragarme 2v haben nach oben offene Lagerschalen 24, die zu ihrer öffnung hin erweitert sind.
  • An der Traverse 18 jeder Befestigungseinrichtung 14 sind zwei Mischlagarme 34 befestigt (siehe Fig. 1 und 2). In diesen Anschigarmen sind Anschlagschrauben 95 verschraubbar. Je nach Einschraubtiefe dieser Schrauben wird die Schwenkbewegung der Befestigun0svorrichtungen 14 um die Zapfen 17 nach einem größeren oder kleinren Winkel begrenzt, da ja nach Anschlag de chauben am seitenteil 4a bzw. 4b eine weitere Schwenkung nicht möglich ist.
  • Die Geräteteile 2a und 2b haben jeweils einen Rahmen 25, an dem Stützräder 26 gelagert sind. Die nicht dargestellten Arbeitswerkzeuge sind im hier angenommenen Ball federnde Zinken.
  • Am Rahmen 25 ist ein Dreipunktturm 27 befestigt, der in bekannter Weise Befestigungszapfen 28 und obere Bolzenlöcher 29 aufweist.
  • Die relative Lage der Zapfen 28 und der Bolzenlöcher 29 entspricht der relativen Lage der Zapfen 11 und der Bolzenlöcher 15 des Dreipunktturmes am Kupplungsrahmen 1, d.h. die Geräteteile 2a und 2b könnten auch unmittelbar an einen Schlepper gekuppelt werden.
  • In den Blechen 6, 7 sind auf einem Kreis um die Gelenkzapfen 5 Löcher 90 und 91 angeordnet, die einen Winkelabstand von 900 voneinander haben. Im Mittelteil 3 des Kupplungsrahmens sind durchgehende Löcher vorgesehen, die mit den Löchern 90 bzw. 91 zur Deckung gebracht werden können. Mit Hilfe der beschriebenen Löcher kann die ausgeklappte Stellung und die eingeklappte Stellung der Seitenteile 4a bzw. 4b fixiert werden, und zwar dadurch, daß ein Steckbolzen 92 durch eines der Lochpaare 90 bzw. 92 und das korrespondenierende Loch im Mittelteil 3 hindurchgesteckt wird. In Fig. 3 ist die eingeklappte Stellung dadurch fixiert, daß Steckbolzen 92 durch die Lochpaare 91 und die korrespondierenden Löcher im Mittelteil 3 hindurchgesteckt sind. Die ausgeklappte Stellung kann dadurch fixiert werden, daß die gleichen Steckbolzen durch die Lochpaare 90 und die korrespondierenden Löcher im Mittelteil 3 hindurchgesteckt werden. Mit Hilfe dieser Fixierung kann man auch mit Sicherheit erreichen, daß ein Seitenteil noch in der ausgeklappten Stellung verbleibt, während der andere Seitenteil eingeklappt wird bzw. daß ein Seitenteil in der eingeklappten Lage verbleibt, während der andere Seitenteil ausgeklappt wird.
  • Mit dem Gerät wird wie folgt gearbeitet.
  • Zunächst wird der leere Kupplungsrahmen 1 an einen Schlepper angekuppelt, wobei die Befestigung in üblicher Weise am Dreipunktgestänge des Schleppers erfolgt. Mindestens ein Seitenteil befindet sich in der ausgeklappten Stellung gemäß Fig. 1. Man fährt nun rückwärts mit dem Schlepper so an einen der Geräte teile 2a, 2b heran, daß die Zapfen 28 am Dreipunktturm des Geräteteiles mit den nach oben offenen Lagerschalen 24 unterfahren werden können. Nach der Aufnahme der Zapfen 28 in den Schalen 24 wird noch ein Sicherungsbolzen oberhalb der Zapfen 28 durchgeführt. Ein solcher Sicherungsbolzen ist in Fig. 2 durch eine strichpunktierte Linie 33 schematisch dargestellt. Nun erfolgt die obere Kupplung über eine Zwischenlasche 30 (siehe Fig. 2), die in eines der Löcher 20 am Stativ und eines der Löcher 31 am Dreipunktturm des Geräteteiles mittels Bolzen gehalten ist.
  • Nun wird durch Betätigung des Hydraulikzylinders 9 der angekuppelte Geräteteil in eine senkrechte Lage gebracht. Hierbei schwenkt der zugeordnete Seitenteil des Kupplungsrahmens in eine senkrechte Stellung entsprechend Fig. 3. Um ein zu weites Schwenken zu verhindern, sind (siehe Fig. 3) zwischen den Platten 6 und 7 Anschlagbleche 32 angeordnet, die dann, wenn die Seitenteile eine senkrechte Stellung einnellme-n, mit ihren Seitenkanten am Balken des Mittelteiles 1 anstoßen. Zur Aufrechterhaltung dieser Stellung' und zur Sicherung können durch die Lochpaare 91 in den Blechen 6, 7 und korrespondierende Löcher im Mittelteil 3 des Kupplungsrahmens Steckbolzen 92 hindurchgesteckt werden.
  • Nun wird an das nächste anzukuppelnde- Gerät herangefahren und dessen Ankupplung in gleicher Weise vorgenommen, wie dies bereits für den ersten Geräteteil beschrieben wurde. Diese Art der Nacheinander-Ankupplung hat den Vorteil, daß die Geräte nicht aufeinander ausgerichtet zu werden brauchen. Die Ankupplung auf diese Weise ist dadurch möglich, daß das eine Gerät, nachdem es angekuppelt ist, eingeschwenkt wird, und so sein Schwerpunkt in eine derartige Lage kommt, daß die einseitige Belastung des Kupplungsrahmens nicht zu groß ist.
  • Um nun die Kupplung ohne Schwierigkeiten ausführen zu können, sollte der zuerst befEstigte Geräteteil, nachdem er in eine senkrechte Stellung geschwenkt wurde, die Absenkung des Rahmens so weit zulassen, daß die Zapfen 28 des zweiten Geräteteiles noch gut unteriahren werden können. Dies ist gewährleistet, wenn der Abstand a zwischen der Gerätemitte und dem Schwenkzapfen 5 kleiner ist als die Höhe h zwischen dem Boden und den Gerätezapfen 28 (siehe Fig. 2).
  • Wenn der Abstand a zwischen der Gerätemitte und dem Schwenkzapfen 5 größer ist als die Höhe h zwischen dem Boden und dem Gerätezapfen 28, so ist eine Kupplung dann noch bequem möglich, wenn anstelle von nach oben offenen Lagerschalen, wie sie in Fig. 2 dargestellt sind, nach unten offene Lagerschalen verwendet werden. Eine nicht gezeichnete Ausfuhrungsform der Erfindung hat deshalb nach unten offene Lagerschalen.
  • Beim Transport des Gerätes zur Arbeitsstelle befinden sich beide Seitenteile 4a, 4b entsprechend Fig. 3 in der eingeklappten Steltng, wobei die Geräteteile 2a und 2b senkrecht stehen. Zur Sicherung werden die beiden Befestigungsvorrichtungen 14 durch eine Lasche 36 miteinander gekuppelt. An der Arbetitsstelle wird diese Yerbindung gelöst und die Seitenteile werden abgelassen, wobei die Geräteteile 2a, 2T auf den Boden aufgesetzt werden. Diese Geräteteile können sich Bodenunebenheiten dadurch anpassen, daß die Befestigungsvorrichtungen 14 um die Zapfen 17 schwenken können. Dennoch ist ein Ausheben im Bedarfsfalle möglich, da die Schwenkbewegung durch die Anschlagschrauben 35 begrenzt ist. Diese Anschlagschrauben sorgen auch dafür, daß beim Einklappen der Geräteteile in die Transportstellung ihre zu den Seitenteilen 4a, 4b parallele Lage in etwa beibehalten wird.
  • Bei der Ausführungsform nach Big. 4 hat der ransportrahmen 11 ebenfalls einen Mittelteil 37 und Seitenteile 38a und 38b.
  • Die Seitenteile 38a, 38b erstrecken sich in diesem Ball parallel zum Mittelteil 37 in einem gewissen waagerechten Abstand vom Mittelteil. Es sind deshalb-an den-Rückseiten der Seitenteile 38a, 38b Böcke 39 angeschweißt, die einen Ansatz 40 aufweisen, der in gleicher Weise am Mittelteil angelenkt ist, wie dies bereits beschrieben wurde.
  • Die am Seitenteil 38b angeordnete Befestigungsvorrichtung 14 hat hier an ihrer Traverse 41 einen Zapfen 42, der in e,ine von mehreren Lagerbohrungen 43a bis 43d eingesteckt ist. An der Traverse 41 sind wieder Anschlagarme 34 angeordnet. tuch die Befestigungsvorrichtung 148 ist gegenüber dem Seitenteil 38b schwenkbar. Allerdings ist eine seitliche Verstellung hier nicht stufenlos möglich, sondern nur stufenweise im Abstand der Lagerbohrungen 43a bis 43d.
  • Am rechten Seitenteil 38a ist eine Befestigungsvorrichtung 14" befestigt, die jedoch gegenüber dem Seitenteil nicht schwenkbar ist. Eine solche Befestigung ist möglich, wenn das anzukuppelnde Gerät eine genügende eigene Einstellbarkeit relativ zum Boden aufweist oder aber eine solche Einstellbarkeit nicht erwünscht ist. Die Befestigungsvorrichtung 14tut ist mittels Klemmschrauben 44 am Seitenteil befestigt und deshalb seitlich stufenlos verschiebbar.
  • Der Kupplungsrahmen entsprechend Fig. 4 ist vor allem für die Ankupplung schmaler Geräteteile geeignet, da ja die Seitenteile näher beieinanderliegen als bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3.
  • In Big. 5 ist ein Gerät gezeigt, bei dem der gleiche Kupplungsrahmen verwendet wurde, wie beim Gerät nach den Big. 1 bis 3.
  • Am Seitenteil 4a ist wieder eine Federzinkenegge 2a befestigt, während am Seitenteil 4b eine Kombination aus einer Egge 45 und einem Bodenkrümler 46 befestigt ist. Die Egge 45 hat einen Tragrahmen 47, an dem zwei Eggenfelder pa und 48b aufgehängt sind. Der Walzenkrümler 46 hat eine einzige Walze 49. Die Eingriffstiefe der Walze 49 in das Erdreich kann mittels der Stellspindel 50 eingestellt werden. Diese Spindel ist in eine Mutter 51 eingeschraubt, die sich an einem Rohr 52 befindet, das sich am Dreipunktturm 53 des Eggenrahmens 47 abstützt. Es ist klar, daß durch Verlängerung, d.h. Herausschrauben der Spindel 50 aus der Mutter 51 eine Schwenkung des Krümmers 49 um die Zapfen 54 erfolgt, wodurch dessen Eingriffstiefe vergrößert wird.
  • Bei der Ausführungsform nach Fig. 6 ist der Kupplungsrahmen insgesamt mit 1" bezeichnet. Auch dieser Kupplungsrahmen hat einen Mittelteil 55 und daran schwenkbar angeordnete Seitenteile 56a und 56b. In diesen Seitenteilen befinden sich jeweils zwei Lagerbohrungen 57, 58, in die die Befestigungsvorrichtungen 14' einsteckbar sind, an denen sich zu diesem Zweck Lagerzapfen 59 befinden.
  • Am Mittelteil 55 ist ein Lagerbock 60 angeordnet (siehe hierzu auch Fig. 7), an dem mittels eines Lagerbolzens 61 Lenker 62a und 62b angelenkt sind. Die äußeren Enden der Lenker 62a, 62b haben jeweils einen Längsschlit'63, in den ein Gelenkbolzen 64 eingreift, der sich an der Befestigungsvorrichtung 14"' befindet. Die Gelenkbolzen 64 sind an einer eigens dafür vorgesehenen Xragvorrichtung 65 für den Bolzen angeordnet und haben eine solche Lage, daß in der abgeklappten Stellung der Seitenteile die gedachten Verlängerungen der Lenker über den Gelenkzapfen 59 liegen, mit denen die Befestigungsvorriohtungen 14"t an den Seitenteilen angelenkt sind.
  • Beim Einsbhwenken eines Seitenteiles werden nun die Befestigungseinrichtungen 14't' wie folgt bewegt. Bei der Einschwenkbewegung drückt der zugeordnete Lenker so auf den Bolzen 64, daß sich die Befestigungsvorrichtungen derart nach innen drehen, daß die Arbeitswerkzeuge der Geräteteile 2a, 2b nach innen gedreht werden. Dies ist aus einer Betrachtung der Fig.7 ohne weiteres ersichtlich. Diese Art der glappvorrichtung hat den Vorteil, daß die Gefahr, die nach außen gewendete Arbeitswerkzeuge mit sich bringen, vermieden ist.
  • Es ist auch möglich, die Gelenkstellen 63, 64, 59 so relativ zueinander anzuordnen, daß die gedachte Verlangerung des Lenkers unterhalb des Gelenkes 59 verläuft. In diesem Falle würden beim Einschwenken der Geräteteile die Arbeitswerkzeuge nach außen weisen.
  • In den Fig. 6 und 7 ist noch ein Zusatzwerkzeug 66 dargestellt, das den Raum zwischen den Werkzeugteilen 2a und 2b bearbeitet.
  • Auch bei diesem Gerät bleibt diechwenkmöglichkeit, d.h. die Einstellmöglichkeit der Geräteteile 2a und 2b auf Bodenunebenheiten dank der Langlöcher 63 in den Lenkern .62a, 62b erhalten.
  • Eine Verstellung der Befestigungsvorrichtungen 14"t ist bei der gezeichneten Ausfühiiing stufenweise im Abstand der Lage bohrungen 57, 58 möglich. Es ist jedoch möglich, die seitliche Verschiebbarkeit stufenlos durchzuführen, wenn z .. festklemmbare Lagerböcke entsprechend Fig. 1 verwendet würden. Es müßte dann auch eine stufenlose Verstellmöglichkeit für die Lange der Lenker vorgesehen werden.
  • Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 entspricht weitgehend dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 3 und 5. Unterschiedlich jedoch ist, daß die Geräteteile 2a und 2b nicht mittels einer Dreipunktkupplung an den Kupplungsrahmen angebaut sind, sondern jedem Geräteteil ist ein Zwischenrahmen 100 zugeordnet, der, wie auch bei den Ausführungsformen nach den Fig. 1 bis 4und 5, um einen Zapfen 17 schwenkbar ist. Der Zwischenrahmen 100 hat auch sich nach hinten erstreckende Teile 101 und 102, die mit Teilen 103 verschraubt sind (Die-Schraubenverbindungen sind durch Quer -striche 104 angedeutet). Um die nötige Seitenstabilität zu erhalten, sind die nach hinten verlaufenden Teile 101 durch Eckaussteigungen 105 gegenüber dem Querteil 106 abgestrebt.
  • In den Fig. 9 und 10 ist dargestellt, daß auch eine Ausführung mit Lenkergetriebe, wie sie in den Fig. 6 und 7 dargestellt ist, ohne Dreipunktankupplung der Geräteteile gebaut werden kann. Auch in diesem Fall sind die Geräteteile in Bohrungen 57 drehbar gelagert, die sich an den Seitenteilen 56a und 56b des Kupplungsrahmens 1 befinden. In diese Bohrungen greifen wieder Zapfen 59 einer Tragvorrichtung 107 ein, die mit dem zugeordneten Geräteteil 2a bzw. 2b verschraubt sind. Der Zwischenrahmen-hat ein zentrales Rohr 108, an dem ein Hebel 109 festgeschweißt ist, der mit dem Lenkergetriebe auf gleiche Weise gekuppelt ist, wie dies schon anhand der Fig. 6 und 7 für die Lenker 62a und 62b beschrieben wurde.
  • Bei der Ausführungsform nach den Fig. 11 und 12 ist wieder eine Dreipunktkupplung zwischen den Geräteteilen 2a, 2b und dem Kupplungsrahmen vorgesehen. Hinsichtlich.der drehbaren Lagerung entspricht die Ausführungsform nach den Fig. 11 und 12 derjenigen nach den Fig. 6 und 7, jedoch ist für die Schwenkung der Geräteteile 2a, 2b von der Arbeitsstellung in die Transportstellung und umgekehrt von der Transportstellung in die Arbeitsstellung eine andere Vorrichtung vorgesehen.
  • Jeder Geräteteil hat eine eigene, insgesamt mit 110 bezeichnete Antriebseinrichtung. Diese besteht jeweils aus einem doppeltwirkenden Hydraulikzylinder mit Zylinderteil 111 und Kolbenstange 112. Der Zylinderteil 111 ist an einem Bolzen 113 angelenkt, der sich am zugeordneten Seitenteil des Kupplungsrahmens befindet. Aus der Rückansicht nach Fig. 12 ist zu ersehen, daß die Kolbenstange 112 als Zahnstange ausgebildet ist. Diese Zahnstange wirkt mit einem Zahnrad 113 zusammen, das drehfest mit dem Bolzen 59 verbunden ist, mittels dem die Breipunktbefestigungsvorrichtung 14"t schwenkbar am Kupplungsrahmen gelagert ist.
  • Beim Vorschieben der Zahnstange 112 kann das Zahnrad 114 um 1800 gedreht werden, so daß es möglich ist, die Geräteteile in die Stellung zu verbringen, die in Fig. 12 in der rechten Hälfte dargestellt ist. Die Steuerung der doppeltwirkenden Druckmittelzylinder 110 kann von Hand erfolgen oder auch automatisch derart, daß das Verdrehen der Zapfen 59 um 1800 gleichzeitig mit der Verschwenkung der Seitenteile des r(upplungsahmens um 900 stattfindet. Man kann jedoch auch zunächst die Versc-liwenkung der Seitenteile des Kupplungsrahmens vornehmen und erst dann die Geräteteile relativ zu den Seitenteilen des Kupplungsrahmens verschwenken. Jedenfalls muß die Betätigung so vorgenommen werden, daß die Platzverhältnisse das Verdrehen der Geräte-Seitenteile zulassen.
  • In der Zeichnung sind Ausführungsformen gezeigt, bei denah an jedem Seitenteil des Kupplungsrahmens nur ein Geräteteil angeordnet ist. Selbstverständlich können an den Seitenteilen oder am Mittelteil auch mehr als ein Geräteteil angeordnet werden.

Claims (24)

Patentansuche:
1. Bodenbearbeitungsgerät mit einem Kupplungsrahmen, der einen Mittel-teil und um waagerechte achsen schwenkbare Seitenteile aufweist, wobei der Mittelteil eine Einricntung für die Verbindung mit dein Dreipunktgestänge oder einer Zugvorrichtung eines Schleppers aufweist und an den Seitenteilen um waagerechte, in Fahrtrichtung verlaufende Geräteteile-Schwenkachsen schwenkbare Geräteteile befestigt sind, dadurch gekennzeic?lnet, daß die Geräteteile (2a, 2b) nur über die Geräteteile-Schwenkachsen (17; 42; 59) mit den Seitenteilen (4a, 4b; 38a, 38b; 56a, 56b) des Kupplungsrahmens (1; lt; 1") verbunden sind.
2. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Geräteteile (2a, 2b) vor, während oder nach dem Verschwenken der Seitenteile des Kupplungsrahmens um die waagerechten Achsen entgegen der Schwenkrichtung der zugeordneten Seitenteile schwenkbar sind (Fig. 6, 7; 9, 10; 1i, 12).
3. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Geräteteile-Schwenkachsen (17) einen Abstand vom Schwerpunkt des zugeordneten Geräteteiles (2a, 2b) haben, wobei die Geräteteile-Schwenkachsen (17) vorzugsweise näher bei der Gerätemitte liegen als die Schwerpunkte der Geräteteile (2in. 1 bis 3; 4; 5; 8).
4. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Getriebe (61, 62, 64; 110) zum Verschwenken der Geräteteile (2a, 2b) relativ zu den Seitenteilen des Kupplungsrahmens (Big. 6, 7; 9, 10; 11, 12).
5. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennseichnet, daß um die Geräteteile-Schwenkachsen (17; 42; 59) schwenkbare Zwischenrahmen (14; 14 4; 14'''; 100; 107) vorgesehen sind, mit denen die Geräteteile (2a, 2b) starr verbunden sind.
6. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß an den Zwischenrahmen (14; 14'; 14"; 14"') Zwischenrahmen-Befestigungsstellen so angeordnet sind wie am Dreipunktgestänge eines Schleppers und daß die Geräteteile (2a, 2b) dazu passende Geräteteile-Befestigungsstellen aufweisen (Fig. 1 bis 3; 4; 5; 6, 7; 11, 12).
7. Gerät nach einem der vorhergehenden AnSprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkwinkel um die Ger-äteteile-Schwenkachsen (17; 42) begrenzt ist (Fig. 1 bis 3; 4; 5; 8).
8. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Seitenteilen (4a, 4b) des Krupp lungsrahmens gupplungsböcke (15) verschiebbar und feststellbar angeordnet sind, an denen sich die Geräteteile-Schwenkachsen befinden.
9. Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsböcke (15) auf den Seitenteilen (4a, 4b) des Eupplungsrahmens in beliebigen Stellungen festklemmbar sind.
10. Gerät nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch verstellbare Anschläge (35), die mit den Seitenteilen (4a, 4b) des Kupplungsrahmens (1) zur Begrenzung der Schwenkwinkel zusammenwirken.
11. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß in den Seitenteilen (38a, 38b; 56a, 56b) dF Kupplungsrahmens mehrere wahlweise verwendbare Löcher (43a, b, c, d; 57, 58) für den Eingriff von an Geräteteilen bzw. den Zwischenrahmen angeordneten Zapfen (42; 59) vorgesehen sind.
12. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (38a, 38b) des Kupplungsrahmens parallel zum und mit horizontalem Abstand vom Mittelteil (37) angeordnet sind und den Mittelteil teilweise überdecken (Fig. 4).
Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 12, gekennzeichnet durch Lenker (62a, 62b), die einerseits am Mittelteil (55) des Kupplungsrahmens (1") und andererseits an den Geräteteilen bzw. den Zwischenrahmen im Abstand von deren Schwenkachsen (59) angelenkt und so angeordnet sind, daß beim Einschwenken der Seitenteile (56a, 56b) die Befestigungsvorrichtungen (14"') in eine etwa senkrechte Lage gedreht werden.
14. Gerätnach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die gedachten Verlängerungen der Lenker (62a, 62b) oberhalb der Schwenkachsen (59) verlaufen.
15. Gerät nach einem der Ansprüche 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dalS mindestens eine Anlenkungsstelle jedes Lenkers (62a, 62b), vorzugsweise die an den Geräteteilen bzw. Zwischenrahmen (14"t) angeordnete, beweglich ist, vorzugsweise durch Ausbildung einer Gelenkbohrung als Langloch (63).
16. Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Geräteteil (2a, 2b) eine Antriebseinrichtung (110) zum Verschwenken des Geräteteiles relativ zu den Seitenteilen des Kupplungsrabmens vorgesehen ist ()?ig.
11, 12).
17. Gerät nach Anspruch 16, dadurch gekennz-eichnet, daß jede Antriebseinrichtung (110) einen Druckmittelzylinder (111) au-,weist, der an dem ihm zugeordneten Seitenteil angelenkt ist und über ein Zwischengetriebe, z.B. ein Zahnstangen-Zahnradgetriebe (112, 114), mit dem zu drehenden Geräteteil verbunden ist.
18. Gerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Druckmittelzylinder (111, 112) doppeltwirkend ist.
19. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der horizontale Abstand (a) der Schwenkachsen (5) der Seitenteile (4a, 4b) des Kupplungsrahmens von der Längsmittelebene des Kupplungsrahmens (1) kleiner ist als der vertikale Bodenabstand (h) des unteren Befestigungzapfens (28) eines an den Kupplungsrahmen (1) anzukuppelnden Geräteteiles (2a, 2b).
20. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Geräteteile bzw. Zwischenrahmen (14) für die Aufnahme von unteren Befestigungszapfen (28) anzukuppelnd<! Geräteteile (2a, 2b) nach oben oder nach unten offene Lagerschalen (24) aufweisen.
21. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsstellen (24, 20) an den Geräteteilen bzw. Zwischenrahmen (1+) höhenverstellbar sind, vorzugsweise durch Umstecken in andere Befestigungslöcher (22, 20).
22. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile des Kuppiungsrahmens mit einem Hydraulikzylinder (9) zum Einschwenken der Seitenteile gekuppelt sind.
23. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auch am Mittelteil des Kupplungsrahmens eine oder mehrere Dreipunkt-Befestigungsvorrichtungen für die ankupplung von Geräteteilen vorgesehen sind.
24. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnt, daß an den Seitenteilen des Kupplungsrahmens mehr als eine Dreipunkt-Befestigungsvorrichtung für die Ankupplung von Geräteteilen vorgesehen ist.
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