DE2215054A1 - Vorgefertigte modulare bauplatte - Google Patents
Vorgefertigte modulare bauplatteInfo
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Description
CS&M INCORPORATED, eine Gesellschaft nach den Gesetzen des Staates Kalifornien, 14500 Firestone Boulevard,
La Mirada, Kalifornien (V.St.A.)
Vorgefertigte modulare Bauplatte
Die Erfindung betrifft eine vorgefertigte modulare
Bauplatte, mit einem dreidimensionalen Gittergerüst aus Draht o. dgl., dessen entgegengesetzte parallele
größere Außenflächen durch eine Anzahl von Streben miteinander verbunden sind, welche das Gittergerüst
durchragen und darin auf diese Weise eine Anzahl von Durchlässen bilden, und mit einem sich von einer zur
anderen Seite und von einem zum anderen Ende des Gittergerüstes erstreckenden Wärme-Isolierkecn.
Im UtS.-Patent 3 305 991 und U.S.-Patent 3 555 131
des Anmelders ist eine verstärkte modulare Schaum-Bauplatte sowie ein Verfahren zur Herstellung einer
solchen Bauplatte beschrieben worden. Die bekannte Bauplatte besteht aus einem zusammengeschweißten dreidimensionalen
Draht-Gittergerüst und aus einem Isolierkern,
der aus einer Menge von zellenförmigem Schaummittel
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besteht, das innerhalb des Gittergerüstes aufgeschäumt und ausgehärtet wurde und auf diese Weise fest mit den
Streben des Gittergerüstes verbunden ist, welche dessen
Innenraum durchsetzen. Diese Streben verbinden und verstärken die Drahtelemente, welche zwei in einem Abstand
voneinander sich erstreckende größere Außenflächen des Gittergerüstes bilden. Die in den genannten U.S.-Patenten
beschriebene Bauplatte wurde im Bericht Nr. 2 440 der Internationalen Konferenz für Baufachleute in Pasadena,
Kalifornien,zugelassen zur Verwendung als tragende
oder nichttragende Dach- und Wand-Bauplatte für kommerzielle und Wohn-Bauten. Die bekannte Bauplatte zeichnet
sich.durch geringes Gewicht, gute Isoliereigenschaften
gegenüber Wärme, Feuchtigkeit und Schall, gute Einbezieh— barkeit in wirtschaftliche Baumaßnahmen, gute Anpassungsfähigkeit
an konventionelle Bautechniken, und gute Festigkeit aus. Die Festigkeit der bekannten Bauplatte beruht
zum Teil auf der« intimen Verbindung zwischen dem an Ort · und Stelle aufgeschäumten Isolierkern mit den Querstreben
des Gittergerüstes.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Qualitäten der aus U.S.-Patent 3 305 991 bekannten Bauplatte die Qualitätsforderungen vieler Anwendungsfälle bei weitem übersteigt,
so daß sie keine vernünftige Alternative zu anderen konventionellen
Baumaterialien mehr darstellt. In warmen oder tropischen Gegenden, wo Bauten bekanntlich nicht für Schneelasten
oder dergleichen ausgelegt werden müssen, besitzt die bekannte Bauplatte wesentlich mehr Festigkeit und
bessere Isoliereigenschaften als überhaupt erforderlich ist. In anderen Anwendungsbereichen, insbesondere auf
ausländischen Märkten und für Spezialzwecke mag es geeignete Isoliermaterialien und Bauelemente geben, welche
gleich gut oder besser sind für den gegebenen Anwendungsfall als das in der bekannten Bauplatte verwendete Schaummittel,
so daß jene Materialien wirtschaftlicher und
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attraktiver sein können.
Aus dieser Sicht heraus besteht ein Bedarf für modulare
Bauplatten, welche die Grundvorzüge der bekannten Bauplatte des Anmelders aufweisen, vor allem hinsichtlich des Draht-Gittergerüstes,
die jedoch einen anderen Isolierkern aufweisen. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine Bauplatte der genannten Art zu schaffen, die alle
Vorteile der bekannten Bauplatte besitzt und sich darüber hinaus an verschiedene Bautechniken in unterschiedlichen
geographischen Gegenden und/oder auf den verschiedensten bautechnischen Fachgebieten anpassen läßt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
der Isolierkern aus einer Anzahl von Isolierelementen besteht, die vollständig innerhalb der'Durchlässe des
Gittergerüstes angeordnet und mittels eines Bindemittels
innerhalb des Gittergerüstes befestigt sind.
Diese Lösung beinhaltet alle Vorteile der bekannten Bauplatte des Anmelders und den zusätzlichen Vorteil,
daß man je nach Anwendungszweck und bzw. oder nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Isolierkern
die unterschiedlichsten Elemente und/oder Materialien verwenden kann. Die erfindungsgemäße Bauplatte ist
leicht, fest, einfach einzubauen, von guter Qualität und wirtschaftlich.
Das Gittergerüst der erfindungsgemäßen Bauplatte ist dreidimensional gestaltet und aus dünnen Metallstäben
zusammengesetzt. Diese Drähte oder Stäbe bilden ein Paar von im wesentlichen parallelen und in einem Abstand
zueinander angeordneten größeren Außenflächen, ein Paar Seitenflächen und ein Paar Endflächen. Weitere
Metal!stäbe bilden eine Verstrebung in Form einer An-
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zahl von Streben, welche den Innenraum des Gittergerüstes durchsetzen und die größeren Hauptflächen des
Gittergerüstes miteinander verbinden. Diese Streben und die anderen Stäbe des Gittergerüstes bilden eine
Anzahl von Durchlässen innerhalb des Gittergerüstes, welche mindestens an einem Ende gegenüber den Endflächen
des Gittergerüstes offen sind. Gegen Wärme isolierendes Füllmaterial befindet sich innerhalb des
Gittergerüstes und erstreckt sich im wesentlichen von einer zur anderen Seite sowie von einem zum anderen
Ende des Gittergerüstes. Das Füllmaterial besteht aus einer Anzahl von Isolierelementen, welche von den
offenen »Enden her in die einzelnen Durchlässe des Gittergerüstes eingeschoben werden, bis sie sich vollständig
im Innern des Gittergerüstes befinden. Ein Bindemittel verbindet die. Isolierelemente mit benachten
Elementen des Gittergerüstes, vorzugsweise mit den Gitterstreben, so daß die Isolierelemente lagefest innerhalb
des Gittergerüstes fixiert sind.
Diese und weitere Merkmale der Erfindung werden nachfolgend anhand einer Beschreibung einiger bevorzugter
Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf eine Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Ausschnitt aus einer erfindungsgegemäßen Bauplatte in perspektivischer
Darstellung;
Fig. 2 einen Schnitt im Verlauf einer Linie 2-2 von Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt im Verlauf einer Linie 3-3 von Fig. 2;
Fig. 4 ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer Fig. 2 ähnlichen Darstellung
;
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Fig, 5 einen Querschnitt durch ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung; und
Fig. 6 einen Querschnitt durch eine weitere Ausführung
einer erfindungsgemäßen Bauplatte.
Die Hauptbestandteile einer in Fig. 1 der Zeichnung dargestellten
erfindungsgemäßen Bauplatte 10 sind ein Gittergerüst 11 und ein Isolierkern 12N aus einem isolierenden
Füllmaterial, welches innerhalb des Gittergerüstes 11
angeordnet ist. Das Gittergerüst 11 besteht aus einer
Anzahl von länglichen Metallelementen, vorzugsweise aus Drahtstücken innerhalb eines Durchmesserbereiches
von etwa 1,6 bis etwa 4^5 min Durchmesser; vorzugsweise
wird ein Draht von etwa 2 mm Durehmesser* verwendet. Vorzugsweise
besteht das gesamte Gittergerüst 11 aus Drahtstücken
gleichen Durchmessers, es ist im Rahmen der Er- '
findung jedoch durchaus möglich, einzelne Drahtgruppen oder Drähte mit unterschiedlichen Durchmessern zu verwenden,
deren Abmessungen innerhalb des oben erwähnten Bereiches liegen. · ■
Zum Gittergerüst 11 gehört eine Anzahl von in Abständen
parallel zueinander verlaufenden Drahtelementen, welche
als obere Längsverbinder 13 bezeichnet werden. Ihnen
gegenüber liegt eine entsprechende Anzahl von unteren Längsverhindern 14. Die oberen Längsverbinder 13 sind
durch eine Anzahl von in Abständen parallel nebeneinander verlaufenden Querverbindern 15 verbunden, während
die unteren Längsverbinder 14 in gleicher Weise durch eine Anzahl von Querverbindern 16 miteinander verbunden
sind. Die Gruppe der oberen Längsverbinder 13 mit ihren
Querverbindern 15 bildet eine obere größere Außenfläche,
und die Gruppe der unteren Längsverbinder 14 mit ihren
Guerverbindern 16 eine untere größere Außenfläche der Bauplatte 10. Diese größeren Außenflächen sind in einem
im wesentlichen parallelen Abstandsverhältnis zueinan-
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der durch eine Anzahl von Streben 17 fixiert, welche den Innenraum des Gittergerüstes durchqueren.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, bildet jeweils ein oberer Längsverbinder 13 mit einem parallel darunter verlaufenden
unteren Längsverbinder" 14 ein mit Abstand parallel verlaufendes Längsverbinder-Paar. Die Streben 17 sind
an die oberen und unteren Längsverbinder 13 bzw-. -14 angeschlossen
und nicht an die Querverbinder 15 und 16· Auf diese Weise ist der gesamte Innenraum des Gitter—
gerüstes 11 in eine Anzahl von Durchlässen 18 unterteilt, deren Grenzen in einer Ebene die größeren Außenflächen
und in der anderen Ebene die Streben 17 bilden, welche von den oberen Längsverbindern 13 zu den unteren
Längsverbindern 14 verlaufen. Jeder dieser Durchlässe 18 ist zumindest aji seinem einen Ende, und zwar in der
Ebene einer Randfläche des Gittergerüstes 11 offen. Vorzugsweise verlaufen die Durchlässt 18 in Längsrichtung
des Gittergerüstes 11 und sind an ihren entgegengesetzten Enden, und zwar an den Endflächen des Gittergerüstes offen,
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel des Gittergerüstes
11 sind die einzelnen Längsverbinder 13 und 14 sowie Quer— verbinder 15 und 16 gegeneinander jeweils um ein Rastermaß
von 5 cm versetzt. Somit nehmen auch die paarweise übereinander angeordneten oberen und unteren Längsverbinder
13 und 14 einen innerhalb des 5 cm-Rastermaßes liegenden Abstand ein. Folglich ist das gesamte Gittergerüst
als 5 cm-Raumgittermodul aufgebaut, und es wird gewöhnlich
in einer Breite von 1,22 m und in Längen zwischen 2,45 m und 4,25 m gefertigt, wobei sich die Länge innerhalb des
5 cm-Rastermaßes variieren läßt. Selbstverständlich sind auch andere Drahtabstände innerhalb des Gittergerüstes
möglich, falls erwünscht; ferner liegt es durchaus im Rahmen der Erfindung, wenn andere Breiten- und/oder Längen-
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abmessungen als die zuvor genannten benutzt werden.
Gemäß Fig. 1 bilden je ein oberer Längsverbinder 13
sowie der parallel darunter verlaufende untere Längs— verbinder 14 und alle Streben 17, welche diese beiden
Längsverbirider zusammenhalten, einen Rippenabschnitt 20 innerhalb des Gittergerüstes 11. Aus dem zuvor Gesagten
geht hervor, daß selbstverständlich auch alle Rippenabschnitte 20 parallel zueinander um das genannte
5cm-Rastermaß versetzt nebeneinander im Gittergerüst 11 angeordnet sind. Die Rippenabschnitte 20 bilden somit
die seitlichen Begrenzungen für. die Durchlässe 18.
Die in Fig. 2 und 4 dargestellten Gittergerüste weisen
einige gegenseitige Unterschiede auf, die für bestimmte Einsatzzwecke der erfindungsgemäßen Bauplatten von Vorteil
sein können. Innerhalb der Rippenabschnitte 20 von Fig. 2 sind die Streben 17 abwechselnd in entgegengerichteter
Schräglage.gegenüber den Längsverbindern 13 und 14 angeordnet, welche sie miteinander verbinden.
Weist beispielsweise die eine Strebe 17 eine 45 -Neigung gegenüber den angeschlossenen Längsverbindern von links
nach rechts auf, so verläuft die·nächste Strebe 17 von rechts nach links und so fort, bis an die Enden des
Gittergerüstes 11. Am äußersten Ende jedes Rippenabschnittes 20 befindet sich jedoch eine Endstrebe 22,
welche rechtwinklig zu den Längsverhindern 13 und 14 verläuft.
Sämtliche Gittergerüste für die verschiedenen Ausführungen der erfindungsgemäßen Bauplatte 10 sind vorzugsweise
durch Schweißnähte zusammengefügt, und zwar durch Widerst andsschweißung. Es können jedoch auch andere Verfahren
zur Verbindung der Gittergerüst-Elemente angewendet werden.
Handelt es sich um ein Gittergerüst -11 gemäß Fig. 2 mit
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geneigten Streben 17, so sind deren Enden in Abständen
von und auf entgegengesetzten Seiten von den Qu.erverbindern 15 bzw. 16 mit den Längsverbindern 13 bzw.
14 verbunden. Siehe hierzu Fig. 2. Somit sind jeweils zwei divergierende Streben 17 in der Nahe jedes zweiten
Querverbinders 15 bzw. 16 an jedem Längsverbinder 13 bzw. 14 angeschlossen.
Im Gegensatz zur Anordnung von Fig. 1 und 2 sind bei einem in Fig. 4 dargestellten abgewandelten Ausführungsbeispiel des GitteTgerüstes 11 die mit 17' bezeichneten
Streben rechtwinklig zu den oberen und unteren Längsverbindern 1*3 bzw. 14 angeordnet und mit diesen zu einem
Rippenabschnitt 23 fest verbunden. Sämtliche Streben 17· verlaufen also parallel zueinander im Rippenabschnitt 23.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 sind die Längsverbinder 13, 14 sowie die Querverbinder 15 und
16 gegenseitig in einem Rastermaß von 5 cm Länge versetzt angeordnet, während die sie verbindenden Streben 17· in
Längsrichtung der Längsverbinder 13 und 14 in Abständen von je 2,5 cm verteilt sind. Aus wirtschaftlichen Erwägungen
heraus hat der Rippenabschnitt 20 mit den schrägen Streben 17 Vorzüge gegenüber dem Rippenabschnitt 23, weil
in beiden Fällen etwa die gleiche Festigkeit erzielt wird, während bei dem Gittergerüst 11 gemäß Fig. 1 und 2 weniger
Draht verbraucht wird. Man benötigt für die vertikalen Streben 17· gemäß Fig. 4 etwa 40 % mehr Draht als für
die schrägen Streben 17, und erzielt doch in beiden Fällen etwa die gleiche Festigkeit. Vorzugsweise werden die Rippenabschnitte
Sämtlicher Gittergerüst-Ausführungen, ganz gleich, ob es sich um Rippenabschnitte 20 oder 23 handelt,
als Untergruppen vorgefertigt und durch Befestigung an den Querverbindern 15 und 16 durch Schweißen oder in
anderer Weise zu einem fertigen Gittergerüst 11 verarbeitet.
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Bei der Herstellung der Bauplatte 10 wird der Isolierkern
12 vorzugsweise nach Fertigstellung des Gittergerüstes 11 installiert. Der Isolierkern 12 besteht
aus einer Anzahl von separaten Isolierelementen, welche in die Durchlässe 18 des Gittergerüstes 11 eingeschoben
werden. Anschließend werden die einzelnen Isolierelemente mittels eines geeigneten Bindemittels mit dem Gittergerüst
verbunden und dadurch fixiert.
Bei der Bauplatte 10 gemäß Fig. 1 bis 3 besteht der Isolierkern 12 aus einer Anzahl von Streifen aus
Polystyren- bzw. Polystyrol-Schaum, die in entsprechender Breite, Dicke und Länge vorgeschäumt oder aus einer
entsprechend dicken Platte aus Polystyrol-Schaum herausgeschnitten
worden sind. Die Breite jedes Schaum-Streifens 25 entspricht etwa der Breite des Durchlasses 18 zwischen
je zwei benachbarten Rippenabschnitten 20 bzw. 23. Die Dicke der Schaum-Streifen 25 ist jedoch wesentlich geringer
als der Abstand zwischen der oberen und unteren Außenfläche des Gittergerüstes 11. Beispielsweise sind
die Schaum-Streifen 25 etwas schmaler als 5'cm, während
ihre Dicke in der Größenordnung von etwa 1,8 cm liegt.
Im eingebauten Zustand haben die Schaum-Streifen 25 etwa gleiche Abstände von der oberen und unteren Außenfläche,
befinden sich also in der Mitte des Gittergerüstes 11. Sie werden in dieser Mittellage mittels eines
geeigneten Bindemittels 26 festgehalten, welches vorzugsweise durch Aufsprühen auf mindestens eine Seite der aus
Schaum-Streifen 25 gebildeten Reihe aufgebracht ist. Nach dem Aushärten des Bindemittels 26 sind die Schaum-Streifen
25 unverrückbar in ihrer vorbestimmten Lage innerhalb des Gittergerüstes 11 fixiert.
Für die Bauplatte 10 wird als Bindemittel 26 vorzugsweise ein Polyurethan-Schaum verwendet, welcher an Ort und Stelle
aufschäumt, aushärtet und damit den Isalierkern 12
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fixiert. Vorzugsweise ist die Dicke der aufgeschäumten Bindemittel-Schicht 26 kleiner als der Abstand zwischen
dem aus Schaumstreifen 25 gebildeten'Isolierkern 12 und
der benachbarten Außenfläche des Gittergerüstes 11.
Bei dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel der Bauplatte 10, dessen Gittergerüst 11 Rippenabschnitte
23 mit parallelen Streben 17' besitzt, wird der gleiche Isolierkern 12 und die gleiche Befestigungsart mit Bindemittel
26 verwendet wie bei dem in Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel; daraus ist ersichtlich, daß die
Verbindung zwischen Isolierkern 12 und Gittergerüst 11 nicht an die Art der Strebenführung gebunden ist.
In Fig. 6 der Zeichnung ist ein abgebrochener Querschnitt durch eine andere erfindungsgemäße Bauplatte
30 dargestellt. Sie besitzt ein Gittergerüst 11, das in gleicher Weise wie zuvor beschrieben aufgebaut ist
und entweder Rippenabschnitte 20 oder 23 besitzt, ganz · wie gewünscht. Der wesentliche Unterschied gegenüber
den zuvor besprochenen Ausführungsbeispielen liegt in einem Isolierkern 31 begründet, der hier aus länglichen
festen Schaummaterial-Stücken 32 besteht, von denen je eines in jeden Durchlaß 18 des Gittergerüstes 11 eingefügt
ist. Jedes einzelne Schaummaterial-Stück 32 des Isolierkerns 31 entspricht im wesentlichen dem Innenquerschnitt
des Durchlasses 18, so daß dieser im wesentlichen ausgefüllt ist. Bei der Bauplatte 30 sind
die Schaummaterial-Stücke 32 auf ihren beiden Außenseiten, welche den größeren Außenflächen gegenüberliegen,
mit einer Bindemittel-Schicht 33 überzogen; das Bindemittel 33 besteht aus flüssigem Latex oder einem flüssigen
Material auf. Latexbasis, welches nach dem Auftragen auf die Schaummaterial-Stücke 32 aushärtet und dadurch
die erwünschte Bindung mit den Streben 17 oder 17* des
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Gittergerüstes 11 ergibt. Vorzugsweise befindet sieh der Isolierkern 31 vollständig im Innern des Gittergerüstes
11 und läßt dabei die zu den größeren Außenflächen gehörenden Drahtelemente des Gittergerüstes 11
im wesentlichen frei.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in Fig» 5 in Form einer Bauplatte 40 mit einem Gittergerüst
11 dargestellt. Diese Bauplatte 40 besitzt einen Isolierkern 41, welcher aus einer Anzahl von hohlen
Papierrohren 42, deren Innenoberflächen durch Behandlung wasserundurchlässig geworden sind, und einer Polyurethan-Schaümschicht
43 zusammengesetzt ist, welcher die äußeren Oberflächen der Papierrohre 42 umschließt,
welche den größeren Außenflächen des Gittergerüstes 11 zugekehrt sind. Vorzugsweise sind die Papierrohre 42 im
Querschnitt elliptisch eusgebildet und so geformt, daß
der größere Ellipsendurchmesser etwas größer ist. als die Breite der einzelnen Gittergerüst-Durchlässe 18, während
der kleinere Ellipsendurchmesser kleiner als der -Abstand zwischen der oberen und unteren größeren Außenfläche1 des
.Gittergerüstes 11 ist. Die so mit Übermaß ausgestatteten
Papierrohre 42 werden bei der Montage in der Mitte ihres Durchlasses 18 zwischen den benachbarten Streben 17 eingeklemmt
und behalten ihre Lage bei, bis sie mit Hilfe der Schaumschicht 43 endgültig fixiert werden. Die
Polyurethan-Schaumschicht 43 wird in einem solchen Zustand auf die Außenseiten der Papierrohre 42 aufgebracht,
daß das Schaummaterial an Ort und Stelle innerhalb des Gittergerüstes 11 aufschäumt, zu einem harten
oder halbharten Zustand abbindet und die Papierrohre
42 fest mit den Streben 17 verbindet.
Alle in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
der 'erfindungsgemäßen Bauplatten besitzen Isolierkerne,
welche vollständig innerhalb der äußeren Grenzen ihrer
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Gittergerüste untergebracht sind; diese Unterbringungsart stellt ein bevorzugtes Lageverhältnis zwischen
Isolierkern und Gittergerüst dar. Es liegt jedoch durchaus im Rahmen der Erfindung, wenn der Isolierkern, falls
erwünscht, sich teilweise bis außerhalb der Gittergerüst-Grenzen
erstreckt und dabei eine oder beide größeren Außenflächen des Gittergerüstes in sich einschließt.
Vorzugsweise bleiben jedoch in jedem Falle die schmalen Längsflächen des Gittergerüstes 11 frei. Die Herstellung
einer Bauplatte, bei der eine oder beide größere Außenflächen in den isolierkern eingebettet sind, ist besonders
dann gut möglich, wenn als Bindemittel ein Schaummaterial »verwendet wird, welches sich an Ort und Stelle
ausschäumen und Aushärten läßt, d.h., innerhalb des Gittergerüstes und nicht in einer separaten Schaumkammer.
Bei der Verarbeitung von beispielsweise Polystyrol-Schaum ist es erforderlich, daß die Bestandteile
des Schaummaterials in einer geschlossenen Form ausschäumen. Dagegen läßt sich Polyurethan-Schaum in einer offenen Form ausschäumen und abbinden, und zwar unter Umgebungstemperatur
und Umgebungs-Druckverhältnissen. Daraus geht hervor, daß man zur Befestigung eines Isolierkerns im
Innern eines Gittergerüstes auf ein Bindemittel angewiesen ist, daß sich in einem offenen Behälter ausschäumen
läßt.
Bei den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen wurden sowohl für die Einzelelemente des Isolierkerns als auch
für die Bindemittel-Schicht besondere Materialien verwendet. Es liegt auf der Hand, daß das Bindemittel selbst
auch an den isolierenden Eigenschaften des Isolierkerns beteiligt istr wie beispielsweise bei der Verwendung von
an Ort und Stelle ausgeschäumtem Urethan-Schaum.
Andere Schaum*3Fypen werden entweder einzeln oder in
Kombination verwendet, wenn es darum geht, die in die
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Durchlässe 18 eingefügten Einzelelemente des Isolierkerns herzustellen. Für diese Isolierkern-Elemente
eignen sich Phenol-Schaum, expandierter Vinyl-Schaum,
verketteter Polyvinylchlorid-Schaum, Polyäthylen-Schaum mit geringer Dichte, verketteter Polyäthylen-Schaum, und/
oder Ureaformaldehyd-Schaum. Alle diese vorgenannten Schaumtypen benötigen eine geschlossene oder zumindest
teilweise geschlossene Form und eignen sich daher nur, wie bereits gesagt, zur Herstellung d#r einzufügenden
Isolierelemente. Diese einzelnen Elemente des Isolierkerns müssen jedoch nicht unbedingt aus Schaummaterial
bestehen, sondern sie können beispielsweise auch aus
Balsa-Holz oder anderen Materialien hergestellt sein.
Andere für die Herstellung erfindungsgemäßer Bauplatten
geeignete Bindemittel sind beispielsweise geschäumter
Gips, Asphalt oder Materialien auf Asphaltbasis, oder geeignete Klebemittel wie Epoxy-Kleber.
Das erfindungsgemäß bevorzugte Bindemittel ist Urethän-Schaum.
Auch die Einzelelemente des Isolierkerns können aus festem Urethan-Schaum bestehen. Die verschiedenen
Urethan-Schaumtypen besitzen mehrere für die Erfindung günstige Eigenschaften, insbesondere gute Isoliereigenschaften,
geringes Gewicht, hohe Festigkeit und die Möglichkeit zum Ausschäumen an Ort und Stelle. Der
Urethan-Schaum ist als Bindemittel deshalb so wertvoll, weil er die eingesetzten Isolierelemente und die benachbarten
Streben des Gitter-Gerüstes mit einer festen Struktur umschließt. Dagegen ist Polystyrol-Schaum als
Bindemittel nicht geeignet, well es nicht in einem offenen Behälter ausgeschäumt werden kann. Dafür ist
Polystyrol-Schaum etwas billiger als Urethan-Schaum und hat thermische sowie akustische Isoliereigenschaften,
welche dicht an die entsprechenden Eigenschaften von
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Polyurethan-Schaum herankommen.
Falls erwünscht, können erfindungsgemäße Bauplatten auch
mit Öffnungen zur Aufnahme von Fenstern oder Türen versehen werden.
Aus den erfindungsgemäßen Bauplatten lassen sich Bauwerke, beispielsweise für Wohnzwecke, unter Anwendung
einfacher Techniken aufbauen. Zunächst werden die Bauplatten aneinander gereiht und ausgerichtet. Da die
Gittergerüste der einzelnen Bauplatten zumindest an den schmalen Seiten freiliegen und höchstens teilweise
geringfügig vom Bindemittel überdeckt sind, können aneinanderstoßende Bauplatten-Kanten mit Hilfe von Draht
oder Schweißnähten einfach und wirtschaftlich miteinander verbunden werden. Auf diese Weise kann das gesamte
Äußere und innere Mauerwerk eines Gebäudes und in gleicher Weise das Dach»des Gebäudes von ein oder zwei Arbeitern in
extrem kurzer Zeit errichtet werden.
Die erfindungsgemäßen Bauplatten zeichnen sich durch geringes Gewicht aus. Das Durchschnittsgewicht der
erfindungsgemäßen Bauplatten liegt bei etwa 30 kp/m . Das genaue Volumengewicht der Bauplatten ist selbstverständlich
abhängig vom Durchmesser des Drahtes, der zur Herstellung der Gittergerüste verwendet wird, und ferner
von der Materialart und Materialdichte des Isolierkerns·«·
Zusammengefaßt betrifft die Erfindung, die sich selbstverständlich
nicht nur auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, eine vorgefertigte
modulare Bauplatte mit einem dreidimensionalen Gittergerüst, das aus dünnen stabartigen Metall elementen zusammengebaut
ist.Das Gittergerüst bildet ein Paar von im wesentlichen parallelen und in einem Abstand zueinander
verlaufenden größeren Außenflächen, und je zwei
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senkrecht dazu verlaufenden Längsflächen und Endflächen. Der Innenraum zwischen diesen genannten
äußeren Begrenzungsflächen des Gittergerüstes wird
durch eine Anzahl von Streben durchragt, welche die
größeren Außenflächen miteinander verbinden und gleichzeitig «ine Anzahl von Durchlässen innerhalb des Gitter-" gerüstes bilden. Diese Durchlässe sind zumindest auf
einer Seite und im Bereich einer Endfläche des Gittergerüstes offen. Im Innenraum des Gittergerüstes befindet sich, durchgehend von Endfläche zu Endfläche sowie
von Längsfläche zu Längsfläche, ein thermisch isolierendes Füllmaterial, bestehend aus einer Anzahl von einzelnen Isolierelementen, welche von deren offenen Enden her in
die einzelnen Durchlässe im Gittergerüst eingeschoben sind. Die einzelnen Isolierelemente sind mittels eines Bindemittels in einer vorgesehenen Lage innerhalb des Gittergerüstes fixiertί als Bindemittel wird vorzugsweise eine Schicht aus Schaummaterial verwendet, welches die einzelnen Isolierelemente überdeckt und zumindest teilweise an Ort und Stelle aufschäumt, wobei die Isolierelemente formschlüssig mit den Drahtelementen des Gittergerüstes verbunden werden, insbesondere mit den durch die Mitte verlaufenden Streben.
äußeren Begrenzungsflächen des Gittergerüstes wird
durch eine Anzahl von Streben durchragt, welche die
größeren Außenflächen miteinander verbinden und gleichzeitig «ine Anzahl von Durchlässen innerhalb des Gitter-" gerüstes bilden. Diese Durchlässe sind zumindest auf
einer Seite und im Bereich einer Endfläche des Gittergerüstes offen. Im Innenraum des Gittergerüstes befindet sich, durchgehend von Endfläche zu Endfläche sowie
von Längsfläche zu Längsfläche, ein thermisch isolierendes Füllmaterial, bestehend aus einer Anzahl von einzelnen Isolierelementen, welche von deren offenen Enden her in
die einzelnen Durchlässe im Gittergerüst eingeschoben sind. Die einzelnen Isolierelemente sind mittels eines Bindemittels in einer vorgesehenen Lage innerhalb des Gittergerüstes fixiertί als Bindemittel wird vorzugsweise eine Schicht aus Schaummaterial verwendet, welches die einzelnen Isolierelemente überdeckt und zumindest teilweise an Ort und Stelle aufschäumt, wobei die Isolierelemente formschlüssig mit den Drahtelementen des Gittergerüstes verbunden werden, insbesondere mit den durch die Mitte verlaufenden Streben.
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Claims (8)
- Ansprücheil./ Vorgefertigte modulare Bauplatte, mit einem dreidimensionalen Gittergerüst aus Draht o. dgl., dessen entgegengesetzte parallele größere Außenflächen durch eine Anzahl von Streben miteinander verbunden sind, welche das Gittergerüst durchragen und darin auf diese Weise eine Anzahl von Durchlässen bilden, und mit einem sich von einer zur anderen Seite und von einem zum anderen Ende des Gittergerüstes erstreckenden Wärme-rlsolierkern, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkern (12; 31} 41) aus einer Anzahl von Isolierelementen (25; 32; 42) besteht, die vollständig innerhalb der Durchlässe (18) des Gittergerüstes (11) angeordnet und mittels eines Bindemittels (26; 43) innerhalb des Gittergerüstes befestigt sind.
- 2. Bauplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel (26...) selbst isolierende Eigenschaften besitzt.
- 3. Bauplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierelemente zumindest teilweise als hohle Papierröhren (42) ausgebildet sind.
- 4. Bauplatte nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Bindemittel eine Schicht aus einem zellenförmigen Schaummittel (26) verwendet .wird, welches zumindest teilweise innerhalb des Gittergerüstes (11) aufgeschäumt ist.309823/0277
- 5. Bauplatte nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Formgebung der Isolierelemente im Isolierkern (12; 31; 41) ein starr abgebundenes zellenförmiges Schaummittel verwen-det wird. ■ ·
- 6. Bauplatte nach Anspruch. 5,v dadurch gekennzeichnet, daß das starr abgebundene zellenförmige Schaummittel Polystyrol-Schaum ist.
- 7. Bauplatte nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der aus den Isolierelementen (25; 32; 42) und dem Bindemittel (26) bestehende und innerhalb des Gittergerüstes (11) angeordnete Isolierkern (12; 31; 41) mindestens gegenüber den sich gegenüberliegenden größeren Außenflächen (13,- 15; 14, 16) des Gittergerüstes einen Abstand aufweist.
- 8. Bauplatte nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel (26; 43) ein auf Latex basierendes Material ist.30982370277AtLeerseite
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