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Landwirtschaftliches Fahrzeugsystem Die Erfindung bezieht sich auf
ein landwirtschaftliches Fahrzeugsystem, bestehend aus einem Fahrgestell, insbesondere
Anhängefahrgestell, und mit diesem zu einer Betriebseinheit wahlweise verbindbaren
Wechselaufbauten.
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Ein bekanntes landwirtschaftliches Fahrzeugsystem umfaßt ein Anhängefahrgestell
mit einem einachsigen, gabelförmigen, mit Hubscheren versehenen Rahmen und Wechselaufbauten
verschiedenartiger Gestalt, die bei spezieller Anpassung an das Fahrgestell mittels
dessen Hubscheren aufgenommen und in hängender Anordnung zwischen den Gabeischenkeln
des Fahrgestells verfahrbar sind.
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Ferner ist ein System mit einem Fahrgestell und Wechselaufbauten bekannt,
bei dem die Wechselaufbauten Uber speziell aufeinander abgestimmte Fangklauen mit
dem Fahrgestell verbindbar sind. Das Fahrgestell bildet dabei lediglich eine Trägereinheit.
Bei Verwendung eines seinerseits ein Arbeitsgerät bildenden oder umfassenden Wechselaufbau
sind, abgesehen von dem erheblichen Arbeitsaufwand bei der Durchführung eines Aufbauwechsels,
zeitraubende Arbeitsgänge notwendig, um mit Hilfe spezieller Antriebsübertragungen
eine Antriebsversorgung des jeweiligen Wechselaufbaus sicherzustellen.
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Diese bisher bekannten Fahrzeugsysteme mit systemspeziellen Teileinheiten
sind in ihren Einsatzmbglichkeiten in der Landwirtschaft beschränkt und lösen jeweils
lediglich Teilprobleme jener bei der vielfältigen Struktur landwirtschaftlicher
Betriebe auftretenden, mannigfaltigen Transport- und Arbeitsaufgaben.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein universell einsetzbares,
von Betriebsgrößen und -strukturen unabhängiges, Fahrzeugsystem zu schaffen, das
in seiner Handhabung einfach ist und die Möglichkeit zur Anbindung des landwirtschaftlichen
Transportwesens an den allgemeinen Oüter-Transportverkehr bietet. Ausgehend von
einem landwirtschaftlichen Fahrzeugsystem der eingangs genannten Art sieht die Erfindung
in erster Linie vor, daß das Fahrgestell und die Wechselaufbauten jeweils mit Normanschlflssen
von Nutzfahrzeug-Wechselsystemen versehen sind und
das Fahrgestell
als Versorgungsgruppe für die Wechselaufbauten ausgebildet ist.
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Diese Ausgestaltung ermöglicht es, Wechselaufbauten in einer an alle
gEngigen landwirtschaftlichen Transport- und hrbeitsaufgaben angepaßten Ausbildung
sowohl wechselweise mit dem erfindungsgemäßen landwirtschaftlichen Fahrgestell,
als auch mit Fahrgestellen von Nutzfahr-zeugen des Güter-Transportverkehrs zu vereinigen
sowie Wechselaufbauten von Nutzfahrzeug-Wechselsystemen mit dem landwirtschaftlichen
Fahrgestell zu kombinieren so daß das System eine Verschmelzung schafft, welche
die Einsatz- und die Anwendungsmöglichkeiten in ungewöhnlichem Ausmaß erweitert.
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Zahlreiche weitere Merkmale und Vorteile des Gegenstands der Erfindung
ergeben sich aus den Ansprüchen und der Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung,
in der zahlreiche Ausführungsbeispiele des Gegenstands der Erfindung näher veranschaulicht
sind, es zeigen: Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer ersten Ausführung
eines Fahrgestells des Fahrzeugsystems nach der Erfindung, Fig. 2 eine Draufsicht
zu Fig. 1, Fig. 3 eine Teilseitenansicht einer AnschluAeinheit, bereichsweise im
Schnitt,
Fig. 4 eine Draufsicht zu Fig. 3, Fig. 5 eine Draufsicht
auf den Frontbereich des Fahrgestells mit einem diesem zugeordneten Vorderwagen,
Fig. 6 eine Seitenansicht zu Fig. 5, Fig. 7 eine Seitenansicht des mit einem Stalldungsstreuer-Wechselaufbau
zu einer Betriebseinheit vereinigten Fahrgestells nach Fig. 1, Fig. 8 eine Seitenansicht
ähnlich Fig. 7 eines anderen landwirtschaftlichen Wechselaufbaus unmittelbar vor
der Aufnahme durch einen LKW, Fig. 9 eine Seitenansicht ähnlich Fig. 7 und 8 eines
Wechselaufbaus fUr Nutzfahrzeuge unmittelbar vor seiner Aufnahme durch ein Fahrgestell
des Fahrzeugsystems nach der Erfindung, Fig. 10 eine Seitenansicht ähnlich Fig.
1 einer zweiten Ausführung eines Fahrgestells mit einem Zwischenrahmen, einer Zwischenbrücke
od. dgl., Fig. 11 eine Draufsicht zu Fig. 10, Fig. 12 eine Seitenansicht ähnlich
Fig. 1 und 10 einer dritten Ausführung eines Fahrgestells, und Fig. 13 eine Draufsicht
zu Fig. 12.
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Das Bestandteil des Fahrzeugsystems nach der Erfindung bildende Fahrgestell
nach Fig. 1 umfaßt einen Rahmen 1 mit Längsträgern 2, 3, die durch einen frontseitigen
Querträger 4 und einen heckseitigen Querträger 5 verbunden sind. An dem frontseitigen
Querträger
4 ist eine Anschlußvorrichtung 6 angebracht, an der
eine Zugdeichsel 7 starr befestigt ist. Das einachsige Fahrgestell ist über Laufräder
8,9,10 und 11 auf dem Boden abgestützt, die jeweils paarweise auf einer Teilachse
12 derart angeordnet sind, daß jeweils ein Rad 9,10 auf der Innenseite der zugehörigen
Rahmenlängsstrebe 2,3 und das andere Rad 8 bzw. 11 auf der entsprechenden Außenseite
der jeweiligen Rahmenlängsstrebe angeordne ist. Auf diese Weise kann trotz einachsiger
Ausführung des landwirtschaftlichen Anhängefahrgestell dieses eine hohe Achslast
ohne eine übermäßige Gesamtbreite aufnehmen. Es versteht sich, da das Fahrgestell
auch mit einer Tandemachse ausgerüstet sein kann.
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Auch besteht die Möglichkeit, die Zahl der Räder den jeweiligen Achslasten
entsprechend anzupassen.
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Oberhalb des frontseitigen und des heckseitigen Rahmenquerträgers
4 bzw. 5 ist jeweils eine Anschlußeinheit 13,14 angeordnet, die jeweils ein Paar
Anschlußglieder 15,16 bzw. 17,18 darbieten. Die gegenseitigen Abstände der Anschlußglieder
innerhalb einer Anschlußeinheit und die Abstände der Anschlußeinheiten zueinander
sind so bemessen, daß ihre Anschlußpunkte denen von Normanschlossen von Nutzfahrzeug-Wechselsystemen
entsprechen. Wie sich insbesondere näher aus Fig. 3 und 4 ersehen läßt, umfassen
die Anschlußeinheiten 13 bzw. 14 ein kastenförmiges Trägergehäuse 19, welches die
Anschlußglieder entsprechend der in Fig. 3 und 4 für das Anschlußglied 16 dargestellten
Weise abstützt. Das Anschlußglied 16 umfaßt im einzelnen einen Gabelkopf 20, der
am Ende einer
im Traggehäuse gelagerten Schwenkachse 21 befestigt
ist. Ein aus lösbarer Riegel 22 arretiert die Schwenkachse 21 im Traggehäuse 19
in der in Fig. 3 und 4 veranschaulichten Stellung. Zwischen den Schenkeln des Gabelkopfes
20 ist um Schwenkzapfen 23 eine Aufnahmevorrichtung 24 mit einem Befestigungselement
25, z.B.
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Drehzapfen, schwenkbar gelagert, das für die Einführung in einen eitsprechenden
Eckbeschlag an einem Wechselaufbau bestimmt ist.
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Bei dieser Ausgestaltung bildet das Anschlußglied 16 (und entsprechend
sämtliche anderen Anschlußglieder auch) einen Kreuzgelenkanschluß, dessen Schwenkrichtungen
durch die Pfeile 26 und 27 veranschaulicht sind. Bei dieser Ausgestaltung der Anschlüsse
als Kreuzgelenkanschlüsse definiert das Gliederpaar 16,18 einerseits und 15,17 andererseits
jeweils eine zur Fahrtrichtung des Fahrgestells parallele, horizontale Kippachse
für einen Wechselaufbau. Die Gliederpaare 15,16 einerseits und 17,18 andererseits
definieren ihrerseits eine horizontale, quer zur Fahrtrichtung des Fahrgestells
verlaufende weitere Kippachse für einen Wechselaufbau. Die frontseitige Anschlußeinheit
13 weist an der Vorderseite des Traggehäuses weiterhin Anschlä-ge 28 auf. An der
Rückseite dieses Traggehäuses sind ferner Zentrierrollen 29 um horizontale, fahrtrichtungsparallele
Achsen drehbar gelagert. Derartige Zentrierrollen sind auch an der Vorderseite des
Traggehäuses 19 der Anschlußeinheit 14 vorgesehen und mit 30 bezeichnet. Diese Elemente
28,29,30 erleichtern das positionsgerechte Anbringen und Anschließen eines Wechselaufbaus.
Die Anschlußeinheiten 13 und 14 weisen ferner mechanisch
oder druckmittelbetätigte
Kraftheber bzw. Vertikalhubantriebe 31,32 auf, die in Zusammenwirken mit der Unterseite
eines Wechsel aufbaus diesen anheben und absetzen können. Bei 33 sind ferner gegebenenfalls
höhenverstellbarettzbeine veranschaulicht, die klappbar mit den Rahmenlängsstreben
2,3 verbunden sind und in abgeklappter, in Fig. 1 veranschaulichter Stellung das
ein achsige Fahrgestell im Ruhezustand gemeinsam mit den Laufrädern auf dem Boden
abstützen. Etwa im Zentralbereich des Fahrgestells ist mittels einer kardanischen
Abstützung 34, welche von' Rahmenquerstreben 36 getragen it, ein Druckmittelzylinder
35 aufgehängt, der als Kippantrieb zum Kippen eines mit dem Fahrgestell vereinigten
Wechselaufbaus dient. Dieser Druckmittelzylinder 35 wirkt mit seiner Kolbenstange
auf die Unterseite eines Wechselaufbaus, mit der er gelenkig verbunden-werden kann.
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Im frontseitigen Bereich des Fahrgestells ist ferner ein Eingangsgetriebe
37 angeordnet, dessen Anschluß 38 beispielsweise Über eine Gelenkwelle mit dem Antrieb
eines Zugfahrzeugs, insbesondere eines landwirtschaftlichen Schleppers, verbindbar
ist. Über einen Nebenanschluß 39 kann dieses Eingangs getriebe beispielsweise ferner
eine Druckmittelpumpe 40 antreiben, die zur besseren Versorgung druckmittelbetätigter
Antriebe des Fahrgestells dient.
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Über eine lediglich schematisch bei 41 veranschaulichte, beispiel
weise von einer Gelenk- oder sonstigen Welle gebildeten Zwischenverbindung wird
vom Eingangsgetriebe 37 aus ein Ausgangsgetriebe 42 betrieben, welches heckseitig
angeordnet ist und seinerseits
Zweiganschlüsse 43,44,45 darbietet.
An diese Zweiganschlüsse können Aggregate von Wechselaufbauten antriebsmäßig an&eschlossen
werden, die im Betrieb einer Einheit mit Antriebsenergie; zu versorgen sind.
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Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, bildet das landwirtschaftliche
Fahrgestell seinerseits eine Versorgungseinheit, die zur Handhabung aller Arten
von Wechselaufbauten sowie zum Betrieb von Aggregaten derselben unmittelbar bereit
ist.
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Wie sich aus Fig. 5 und 6 ersehen läßt, ermöglicht die Anschlußvorrichtung
6 anstelle der Befestigung der Zugdeichsel 7 auch den Anbau eines als Ganzes mit
46 bezeichneten Vorderwagens, so daß das Fahrgestell beispielsweise auch an normale
Nutzfahrzeuge anhängbar ist.
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Die Fig. 7 veranschaulicht eine Betriebseinheit des Fahrzeugsystems
mit einem Fahrgestell nach Fig. 1 bis 4 mit einem Wechsel aufbau 47 z.B. zum Transport
und Ausstreuen von Stalldung, Der Wechselaufbau 47 ist als Bestandteil des Fahrzeugsystems
seinerseits mit bei 48 schematisch angedeuteten Anschlußgliedern versehen, die in
Form von Eckbeschlägen mit den Anschlußgliedern des Fahrgestells kuppelbar sind
und hierzu in Anordnung und Abmessung ihrer Anschlußpunkte jenen von Normanschlüssen
von Nutzfahrzeug-Wechselsystemen entsprechen. Der Roll- oder Kratzboden 49 des Wechselaufbaus
wird beispielsweise über den Zweiganschluß
45 des Ausgangsgetriebes
42 angetrieben. Zum Antrieb der Streuwerkzeuge des Streuaggregates 50 kann'tjeispielsweise
der Zweiganschluß 43 oder der Zweiganschluß 44 des Getriebes 92 herangezogen werden.
Der Wechselaufbau, der lediglich als Beispiel für eine Vielzahl denkbarer Wechselaufbauten
angeführt ist, weist Aussparungen 51 und Krantaschen 52 auf. Ferner ist der Aufbau,
wie dies im Zusammenhang mit dem Beispiel nach Fig. 8 noch beschrieben wird, mit
höhenverstellbaren, zweckmäßig klappbar angelenkten Stützbeinen versehen. Wie ohne
weiteres ersichtlich, bedarf die'Betriebseinheit nach Fig. 7 lediglich der Ankupplung
an ein Zugfahrzeug und eines Anschlusses des Eingangsgetriebes 37 an dessen Antrieb,
um für ihre aus der Ausgestaltung des Wechselaufbaus resultierenden Aufgaben einsatzbereit
zu sein.
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Fig. 8 veranschaulicht einen landwirtschaftlichen Wechselaufbau 53,
der sich über abgeklappte und über Streben 54 fixierte, höhenverstellbare Stützbeine
55 auf dem Boden abstützt. Der beispielsweise wiederum mit einem Rollboden 49 versehene
Aufbau ist am heckseitigen Ende seines Transportraumes mit einem Streuaggregat 56
für pulverige, körnige oder kleinstückige Massengüter, z.B. Kunstdünger, versehen.
Infolge der Ausgestaltung seiner Anschlußglieder 48 kann dieser landwirtschaftliche
Wechsel aufbau von einem LKW 57 aufgenommen, verfahren und abgesetzt werden. In
gleicher Weise kann er ferner mit dem landwirtschaftlichen Fahrgestell vorbeschriebener
Ausbildung vereinigt werden.
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Die Fig. 9 veranschaulicht im Gegensatz dazu einen Nutzfahrzeug-Wechselaufbau
58, unter den ein landwirtschaftliches Fahrgestell nach Fig. 1 bis 4 eingefahren
wird, um mit diesem vereinigt zu werden.
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Die in Fig. 10 und 11 dargestellte abgewandelte Ausführung eines landwirtschaftlichen
Fahrgestells als Bestandteil des Fahrzeugsystems stimmt mit der Ausführung nach
Fig. 1 bis 4 weitgehend überein, wobei entsprechende Bauteile mit gleichen Bezugszeichen
beziffert sind. Der wesentliche Unterschied besteht in der Anordnung eines Zwischenrahmens
1' mit Längsrahmenträgern 2',3', auf dem Rahmen 1 des Fahrgestells, wobei die Anschlußeinheiten
13,14 dem Zwischenrahmen oder der Zwischenbrücke lt zugeordnet sind. Die Traggehäuse
19 der Anschlußeinheiten 13,14 bilden dabei Rahmenquerträger für den Zwischenrahmen
1'. Der ZNischenrahmen 1' ist dabei über ein heckseitiges Lenkersystem 59 und über
ein frontseitiges Lenkersystem 60, hinsichtlich dessen spezieller Ausbildung auf
die Zeichnung verwiesen wird, derart mit dem Rahmen 1 gekuppelt, daß es parallel
zu sich selbst vertikal anheb- und absenkbar ist. Zur Betätigung des Zwischenrahmens
1' dienen dabei Druckmittelantriebe 61, die auf die Gelenkhebel des frontseitigen
Lenkersystems 60 einwirken. Bei diese Ausbildung können die Kraftheber 31,32 bei
den Anschlußeinheiten 1314 entfallen.
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Die in Fig. 12 und 13 schließlich veranschaulichte weitere Ausführung
eines
landwirtschaftlichen. Fahrgestells entspricht weitgehend der nach Fig. 10 und fl,
jedoch-mit dem Unterschied, daß der Zwischenrahmen 1' mittels eines vorderen Lenkersystems
62 und eines heckseitigen Speziallenkersystems 63 mit dem Rahmen 1 gekuppelt ist.
Dies ermöglicht es-, den Zwischenrahmen 1' nicht nur in vertikaler Richtung anzuheben
und abzusenken, sondern diesen zugleich noch in seiner oberen Aushubstellung rückwärts
zu kippen, wie diese in strichpunktierten Linien für die Aushubstellung und Strichdoppelpunktlinien
für die Kippstellung veranschaulicht ist. Der Wechselaufbau 64 in Fig. 12 ist dabei
beispielsweise als einfache Transportprit-sche gestaltet. Als Kippantrieb sind,
wie des aus Fig. 13 ersichtlich ist, zwei Druckmittelzylinder 35 vorgesehen, deren
Ausgestaltung jener der vorbeschriebenen Ausführungen entspricht. Die Kolbenstangen
der Kippantriebe greifen jedoch hier sicht an der Unterseite eines Wechselaufbaus,
sondern bei 65 am'Zwischenrahmen 1' an. Erwähnt sei noch, daß die beiden Gelenksysteme
62,63 über Verbindungslenker 66 bewegungsmäßig gekuppelt sind, wie dies auch bei
den Gelenkhebelsystemen 59,60 der Ausführung nach Fig. 10 und 11 der Fall ist. Die
beiden Getriebe 37 und 42' sind bei Anordnung des Ausgangsgetriebes 42' am Zwischenrahmen
1' über eine aus mehreren Teilen 41',41" und 41' bestehende Gelenkwelle verbunden.