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DE2259250A1 - Einrichtung zur unfallverhuetung an einer walzenauftragmaschine fuer fluessiges und pastoeses beschichtungsmaterial - Google Patents

Einrichtung zur unfallverhuetung an einer walzenauftragmaschine fuer fluessiges und pastoeses beschichtungsmaterial

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Publication number
DE2259250A1
DE2259250A1 DE19722259250 DE2259250A DE2259250A1 DE 2259250 A1 DE2259250 A1 DE 2259250A1 DE 19722259250 DE19722259250 DE 19722259250 DE 2259250 A DE2259250 A DE 2259250A DE 2259250 A1 DE2259250 A1 DE 2259250A1
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DE
Germany
Prior art keywords
roller
protective grille
metering
pivot axis
coating material
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19722259250
Other languages
English (en)
Inventor
Roland Graf
Karl Nuebel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Buerkle GmbH
Original Assignee
Robert Buerkle GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Buerkle GmbH filed Critical Robert Buerkle GmbH
Priority to DE19722259250 priority Critical patent/DE2259250A1/de
Priority to IT3151673A priority patent/IT999445B/it
Priority to ES420832A priority patent/ES420832A1/es
Publication of DE2259250A1 publication Critical patent/DE2259250A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • B05C9/00Apparatus or plant for applying liquid or other fluent material to surfaces by means not covered by any preceding group, or in which the means of applying the liquid or other fluent material is not important
    • B05C9/04Apparatus or plant for applying liquid or other fluent material to surfaces by means not covered by any preceding group, or in which the means of applying the liquid or other fluent material is not important for applying liquid or other fluent material to opposite sides of the work
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16PSAFETY DEVICES IN GENERAL; SAFETY DEVICES FOR PRESSES
    • F16P3/00Safety devices acting in conjunction with the control or operation of a machine; Control arrangements requiring the simultaneous use of two or more parts of the body

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Description

  • Einrichtung zur Unfallverhütung an einer Walzenauftragmaschine für flüssiges und pastöses Beschichtungsmaterial Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Unfallverhtung an einer Walzenauftragniaschine für flüssiges und pastöses Beschichtungsmaterial, ausgerüstet mit zwei Auftragwalzen, denen Je eine auf den erforderlichen Sicherheitsabstand wegstellbare Dosierwalze' eugeordnet ist, und deren untere Auftragwalze raumfest angeordnet, deren obere Auftragwalze höheneinstellbar gelagert ist, ferner ausgerüstet mit einer vorzugsweise als Schutzgitter ausgebildeten Spaltabdeckung oberhalb des Einfülispaltes für das Beschichtungsmaterial im Bereich zwischen Auftragwalze und Dosierwalze.
  • Walzenauftragmaschinen der in Betracht gezogenen Art zum Aufwalzen von flüssigen oder pastösen Beschichtungsmaterialien auf Platten wie Möbelteile, oder auf endlose Bänder, wie Blechcoils, arbeiten vielfach mit Dosierwalzen, die zur Bemessung der erforderlichen Auftragsmenge pro Flächeneinheit dienen. Häufig dient zudem der zwischen der Auftragwalze und der Dosierwalze vorhandene Walzenspalt als Einfüllspalt zur Aufnahme des Beschichtungsmaterials' sofern letzteres beispielsweise für die Beschichtung der unteren Werksttiokseite nicht aus einer unterhalb der unteren Auftragwalze befindlichen Wanne entnommen wird.
  • Man rostet die Walzenauftragmaschinen mit Sicherheitseinrichtungen aus, deren Aufgabe es ist, Unfälle zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Bereich oberhalb des Einfüllapaltes zwischen der Auftragwalze und der Dosierwalze mit einem Gitter oder einer Platte abgedeckt. Das ordnungsgemäße Vorhandensein der Spaltabdeckung, im weiteren Verlauf als Schutzgitter bezeichnet, prüft man vorzugsweise mit Hilfe eines fest angebrachten Endschalters.
  • Dieser spricht nur an, wenn das Schutzgitter eingelegt ist und gibt erst dann die Inbetriebnahme des Walzenantriebes zum Werkstücktransport und den Materialauftrag frei. Solange das Schutzgitter eingelegt ist, kann niemand in den Einfüllspalt greifen.
  • Es besteht hierzu auch kein Anlaß, denn das Beschichtungsmaterial wird ohne Abnahme des Spaltgitters eingegeben, und das Verhalten des eingefüllten Materials ist durch vorhandene Öffnungen beobachtbar. In modernen Anlagen kann zudem auf die Beobachtung des eingebrachten Beschichtungsmaterials verzichtet werden, weil der Materialspiegel im Einfitllspalt mit Hilfe von automatischen Naterialzuführungenund beispielsweise mit Hilfe von Uberlaufeinrichtungen in konstanter Höhe eingehalten wird.
  • Zur Reinigung der Auftragwalze und der Dosierwalze nach Arbeitsende verwendet man als Reinigungsflüssigkeit entweder Wasser bei wasserlöslichen oder Lösungsmittel bei lösungsmittelhaltigen Beschichtungsmaterialien. Die Reinigungsflüssigkeit wird bei gegenseitig anliegenden Auftrag- und Dosierwalzen in den EinfUllspalt gegeben. Sie löst vorhandene Materialreste auf, wird hernach durch kurzes Wegstellen der Dosierwalze um wenige Millimeter abgelassen. Dieser Vorgang wird mehrmals wiederholt. Anschließend beendet man die Reinigung der Walzenoberflächen bei stillstehendem Walzenantrieb von Hand. Hierzu wird bislang das Schutzgitter aus der Maschine entfernt. Dadurch tritt der Endschalter des Schutzgitters außer Funktion. Die Maschine kann nun, weil ohne Schutzgitter, nicht wieder eingeschaltet werden.
  • Im Bestreben, den zum Reinigen der Maschine nötigen Zeitaufwand zu verkürzen und die Sicherheit der Maschine weiter zu erhöhen, schreiben die Sicherheitsbehörden verbindlich vor, die Dosierwalze auf einen 80 mm breiten lichten Abstand von der Auftragwalze wegzustellen, wenn die Walzenoberflächen von Hand nachzureinigen sind. In dieser weit abgezogenen Stellung der Dosierwalze kann durch Ansprechen eines zweiten Endschalters der Walzenantrieb -nun ohne Einlegen des Schutzgittersneu in Betrieb genommen werden. Damit ist es nun ohne weiteres möglich, die Nachreinigung der Walzenoberflächen bei rotierenden Walzen durchzuführen.
  • Trotz dieser Sicherheitsvorkehrungen wird seitens der Bedienungsleute gelegentlich angestrebt, den für den Reinigungsvorgang erforderlichen Zeitaufwand aus unterschiedlichen Gründen zu verkürzen. Die Neigung zur Zeiteinsparung besteht umso mehr, als man das Schutzgitter der bisher bekanntgewordenen Bauweisen und Teile der zur Materialzufuhr dienenden Anlage aus der Maschine zu entfernen hat, um die Dosierwalze auf den vorschriftsmäßigen lichten Reinigungsabstandbringen zu können und die Walzen zur Reinigung freizulegen. Dabei versucht das Bedienungspersonal vielfach, die der Sicherheit dienenden Bauteile durch deren Wegnahme oder Stillsetzen zu umgehen, um Zeit und Arbeit zu sparen. Im weiteren Verlauf wird der Einfüllspalt ohne den vorgeschriebenen Schutz bei wieder eingeahaltetem Walzenantrieb und bei angelegter Dosierwalze offengehalten. Die Unfallgefahr ist nun gegeben und führt häufig zu schweren Verletzungen mit Teil-und Dauerinvalidität durch Einziehen der Hände in den EinfÜllspalt.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, bei einer Sicherheitsabdeckung der eingangs genannten Art eine nicht zu umgehende Sicherheitsspaltabdeckung des Walzenspaltes zwischen Auftrag- und Dosierwalze an Walzenauftragmaschinen für flüssige oder pastöse Beschichtungsmaterialien zu schaffen.
  • Es soll dabei der Walzenantrieb bei unveränderter Belassung der Einrichtung zur Zufuhrung des Beschichtungsmaterials oder der Reinigungsflüssigkeit zum Einfüllspalt und ohne irgendwelche Beeinträchtigung des Reinigungsvorganges vorschriftsmäßig nur bei auf vollen lichten Abstand abgezogener oder auf Arbeiteab stand angelegter Dosierwalze betätigbar sein.
  • Diese Aufgabe wird gemäß dem Verfahren dadurch gelöst, daß eine fest angebrachte Schwenklagerung des Schutzgitters verwendet wird, deren Betätigung zwangsläufig funktionsabhängig ist von der Zustelleinrichtung des lichten Abstandes der Dosierwalze von der Auftragwalze. Mit dem Verfahren ist gewährleistet, daß das Schutzgitter nur abgehoben wird, wenn gleichzeitig die beiden Walzen auf Abstand gehen. Andererseits kann die Dosierwalze nur bei gleichzeitigem Einschwenken des Schutzgitters in seine Funktionsstellung auf Arbeitsposition an die Auftragwalze herangeführt werden. Die Abhängigkeit beider Bewegungen ist gegeben und kann wegen der nicht abnehmbaren Schwenklagerung des Schutzgitters nicht aufgehoben werden. Der Anreiz, auf ein Schutzgitter, das bisher zeitweise beim Reinigen der Walzen aus der Maschine entfernt wurde, ganz zu verzichten, besteht nicht mehr. Anstelle der Schwenklagerung mit einer einzelnen Schwenkachse ist im Sinne der Erfindung auch eine solche mit zwei Achsen denkbar, wie außerdem anstelle einer bogenförmigen Offnungs- und Schließbewegung eine geradlinige denkbar ist. Entscheidend ist bei dem Verfahren im Sinne der Erfindung die nicht abnehmbare aber lageveränderliche Anordnung des Schutzgitters zusammen mit seiner Funktionsabhängigkeit von der Zustelleinrichtung des lichten Dosierwalzenabstandes von der Auftragwalze.
  • Man verwendet im Sinne der Erfindung für die erwähnte Funktionsverbindung vorteilhaft Lenker, Zahnstangen mit Ritzel und dergleichen Verbindungselemente, die sowohl an der Zustelleinrichtung der Dosierwalze als auch an der Schwenkachse des Schutzgitters so angeschlossen sind, daß keine der beiden Partien der Maschine unabhängig von der anderen Partie lageverändert werden kann. Es ist somit nicht möglich, den Walzenantrieb bei nahe oder dicht angelegter Dosierwalze ohne Vorhandensein der Schutzwirkung des Schutzgitters zu betätigen. Der Versuchung, das Schutzgitter zu umgehen oder unwirksam zu machen, wie dies bei den bisher bekanntgewordenen Maschinen zum Schaden der Bedienungsleute gelegentlich geschieht, wird erfindungsgemäß dadurch begegnet, daß man die dem Schwenkantrieb des Schutzgitters dienenden Verbindungselemente wie Lenker, Zahnstange und Ritzel und dergleichen im geschlossenen Bereich des Maschinenständers oder dessen Verkleidung unterbringt. Die Sicherheit der Maschine aufhebende bauliche Veränderungen der Schutzwirkung des Schutzgitters sind damit nicht nur erschwert, sondern im Sinne bestehender Sicherheitsbestimmungen unmöglich gemacht worden. Eine etwa beabsichtigte Umgehung der Absicherung des Walzenspaltes könnte nur durch einen umfangreichen Umbau der Maschine erzwungen werden.
  • Hierzu sind die Bedienungsleute der Maschine ausnahmslos nicht imstande.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung kommt einer weiteren speziellen Sicherheitsforderung in kostensparender, störungssicherer Weise entgegen. Zu dem Zweck wird die Schwenkachse des Schutzgitters mit einer Kontaktscheibe ausgerüstet. Sie besitzt in den Endstellungen der Schwenkbewegung je eine Impulseinrichtung, vorzugsweise als konkave Vertiefung ausgebildet. Der Kontaktscheibe ist außerdem ein mit ihr im Eingriff stehender einzelner Endschalter zugeordnet, der zur Freigabe der Betätigung des Walsenantriebes in den erwähnten beiden Endstellungen der Schwenkbewegung des Schutzgitters dient.
  • Während die bislang bekannten Walzenauftragmaschinen je einen Endschalter für die Freigabe des Walzenantriebes in beiden Endstellungen der Dosierwalze besaßen und beide Endschalter störanfällig und für Umgehungsbestrebungen zugängig gelagert waren, kommt nun nur noch ein einziger Endschalter zum Einsatz. Er übernimmt jetzt die Freigabe des Walzenantriebes in beiden Endstellungen der Dosierwalzen. Zudem ist er samt der Kontaktscheibe Jedem störenden Einfluß oder Zugriff dadurch entzogen, daß beide Bauteile im geschlossenen Bereich des Maschinenständers oder dessen Verkleidung unzugängig untergebracht sind. Weil das Reinigungspersonal der Maschine weiß, daß bei einer auf maximalen lichten Abstand weggestellter Dosierwalze der Walzenantrieb neu einschaltbar ist und die Zugängigkeit der Walzenoberflächen zum Nachreinigen ihrer Walzenmäntel erst durch die gleichzeitige Öffnungsbewegung des Schutzgitters voll hergestellt ist, so besteht weder ein Anlaß noch eine Möglichkeit, die Nachreinigung ohne die auf den vollen Abstand von der Auftragwalze weggefahrene Dosierwalze vorzunehmen.
  • Sowohl während des Auftragens des Beschichtungsmaterials als auch während der ersten Phase der Walzenreinigung muß der lichte Abstand der Dosierwalze von der Auftragwalze in geringen Grenzen verändert werden. Dies ist nötig, um die gewünschte Auftragmenge feinfühlig einzustellen sowie zum Ablassen der ReinigungaflUssigkeit durch den Walzenspalt. Es kann dabei der lichte Abstand sich zwischen null und drei Millimeter bewegen. In diesem Bereich ist aber eine Veränderung der Lage des Schutzgitters unnötig und unerwünscht. Deshalb besteht ein weiteres Merkmal der Erfindung darin, daß die formschlüssige Funktionsverbindung zwischen der Zustelleinrichtung der Dosierwalze und der Schwenkachse des Schutzgitters einen Leerlauf aufweißt, der einem lichten Abstand von null bis drei Millimeter der Dosierwalze von der Auftragwalze entspricht. Je nach Art der Verbindungselemente, die die erwähnte Funktionsverbindung ermöglichen, wählt man unterschiedliche Maßnahmen zur Herstellung des Leerlaufes. Kommen Gelenke (Lenker) zur Anwendung, so wird man mit Langlöchern arbeiten. Arbeitet man mit Zahnstangen und Ritzel, so wird man beispielsweise die Befestigung des Ritzels auf der Schwenkachse des Schutzgitters mittels Feder und Nut mit Flankenspiel wählen.
  • Dies läßt im Sinne eines speziellen Erfindungsmerkmals einen eng bemessenen Verdrehwinkel zu, der die Abstandsänderung von von null bis drei Millimetern zwischen der Dosierwalze und der Auftragwalze ohne Veränderung der Lage des Schutzgitters erlaubt. Die Feinfühligkeit der Dosierwalzeneinstellung zum Zweck der richtigen Bemessung der Auftragsmenge wird durch die schutzbegehrte Leerlaufeinrichtung unterstützt. Zugleich ist gewährleistet, daß im Sinne eines Teiles der technischen Aufgabe der Walzenantrieb auch dann noch bei auf Arbeitsabstand angelegter Dosierwalze eingeschaltet bleibt, wenn die ReinigungsflUssigkeit aus einem Walzenspalt von etwa 3 mm Weite abgelassen wird.
  • Innerhalb des Bereiches von null bis 3 Millimetern lichtem Walzenabstand schaltet der den Walzenantrieb freigebende Endschalter den Antrieb nicht ab, weil bis dahin das Schutzgitter noch nicht erfaßt wird.
  • Es bedeutet bislang bei den bekannten Walzenauftragmaschinen eine Beeinträchtigung des Reinigungsvorganges, daß man nicht nur das Schutzgitter , sondern auch Teile der Einrichtung zur Zuführung des Beschichtungsma'terials abnehmen mußte, um die Schlußreinigung der Walzen durchführen zu können. Dies betraf sowohl die separat am Schutzgitter angebrachten Auslaufrohre als auch die Zuführschläuche. Die Wegnahme dieser Teile bedeutete eine gewisse Erschwerung eines jeden Reinigungsvorganges und konnte daher Anlaß zur Überlegung bieten, vorhandene Sicherheitsvorkehrungen verbotswidrig zu entfernen oder zu umgehen.
  • Um hierin wirkungssicher Abhilfe zu schaffen, erfolgt nun die Zufuhr des Beschichtungsmaterials zum Einfüllspalt über ein am Schutzgitter selbst oder an seiner Schwenkachse fest angebrachtes Drehgelenk.
  • Die geschilderten erfindungsgemäßen Merkmale können sowohl bei Walzenauftragmaschinen mit zwei Dosierwalzen für zweiseitige Beschichtung der Werkstücke als auch bei solchen mit nur einer Dosierwalze für einseitige Beschichtung angewendet werden.
  • Die Erfindung wird an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert: Fig. 1 zeigt eine Walzenauftragmaschine für plattenförmige Werkstücke bei Darstellung in Seitenansicht. Ausführung mit zwei Dosierwalzen.
  • Fig. 2 zeigt die gleiche Maschine in Frontansicht und Durchlaufrichtung der Werkstücke.
  • Fig. 3 stellt die Ansicht nach Fig. 1 bei veränderter Lage der Dosierwalzen dar.
  • Fig. 4 zeigt in größerer Darstellung einen Ausschnitt mit dem oberen Walzenpaar in Arbeitsstellung, als Seitenansicht.
  • Fig. 5 dasselbe als Grundriß.
  • Fig. 6 zeigt das obere Walzenpaar in Stellung 'Nachreinigen" auseinandergezogen.
  • Fig. 7 und Fig. 8 zeigen die Schwenkachse des Schutzgitters mit Zahnstange und Ritzel in Arbeitsetellung und in Stellung "Nachreinigen".
  • Fig. 9 zeigt in noch weiter vergrößerter Darstellung das Drehgelenk für die Zuführung des Beschichtungsmaterials und der Reinigungsflüssigkeit zum Einfülispalt.
  • Zwischen den zugleich als Transportwalzen dienenden Auftragwalzen 1, 2 wird das plattenförmige Werkstück 3 eingeführt und in Transportrichtung 4 weitergeführt. Zur Unterstützung dienen Stützwalzen 5, 6. Den Auftragwalzen sind die Dosierwalzen 7, 8 zugeordnet.Sie bilden gemeinsam mit den Auftragwalzen einen Einfüllspalt 9 zur Aufnahme des Beschichtungsmaterials 10. Angetrieben werden die Walzen 1,2,7,8 beispielsweise mit Hilfe des Getriebemotors 11, dem ein stufenlos regelbares Getriebe 12 nachgeordnet ist. Letzteres wird mittels Handrad 13 geregelt und an letzterem die Transportgeschwindigkeit abgelesen.
  • Der lichte Abstand zwischen den Auftragwalzen 1, 2 richtet sich nach der Dicke der Werkstücke 3 und läßt sich mittels Kurbel 14 einstellen und an einer nicht dargestellten Skala ablesen.
  • So läßt sich ebenfalls der Abstand der Dosierwalzen 7, 8 von den Auftragwalzen 1, 2 regeln. Dies geschieht mit Hilfe der Handräder 15, 16 über Schneckenraduntersetzungen und Spindeln 17, 18. Letztere bestimmen die Lage der horizontal nachstellb&en Dosierwalzenlager 19, 19', 20 und damit zugleich den Abstand der Dosierwalzen 7, 8 zu den Auftragwalzen 1, 2. Die Dosierwalzenlager sind in Kulissen 21, 22 geführt, während die Auftragwalzen 1, 2 ihre Aufnahme in den Gehäusen 23, 24 finden.
  • Zur Vertikalführung der oberen Walzenpartie 1,7 dienen die Säulen 25, 26 und zur gegenseitigen Aussteifung der Ständer 27, 28 die Traversen 29, 29', 30, 30'.
  • Weitere bekannte Merkmale dieser Maschinen sind der erforderliche Sicherheitsabstand 31 der Dosierwalze 7 von der Auftragwalze 1 (Fig. 3), ein Schutzgitter in einer aus der Maschine entfernbaren Ausführung als Abdeckung des zwischen den Walzen 1, 7 gebildeten Einfüllspaltes 9, sowie die Schutzverkleidung 32 der überleitenden Antriebspartie zwischen dem Getriebe 12 und beispielsweise der Kettenradpartie 33 zu den Walzen 1,,2, 7, 8.
  • Das Ausführungsbeispiel, das in den Figuren 1 bis 9 dargestellt ist, zeigt nun das Schutzgitter 34 in seinen beiden Endstellungen. In den Figuren 1, 2, 5 und 7 ist das Schutzgitter so über dem Einfüllspalt 9 eingeschwenkt, d.h. geschlossen, daß ein Zugriff in den Einfüllspalt 9 von Hand nicht möglich ist. Hingegen ist in Fig. 3 das Schutzgitter 34 aus seiner den Einfüllspalt abdeckenden Position hochgeschwenkt. Dadurch sind die Walzenoberflächen zur Nachreinigung frei. Die Schwenklagerung des Schutzgitters erfolgt um die Schwenkachse 35 (bzw 35'), die mittels Fußlager 36 und 36' auf dem Gehäuse 23 (bzw. 24) gelagert ist. Die Schwenkachse 35 dient gleichzeitig zur Aufnahme der Ritzel 37, 37'. Diese stehen im Eingriff mit den Zahnstangen 38, 38', den Dosierwalzenlagern 19, 19' (bzw. 20). Dadurch ist gewährleistet, daß die Schwenkbewegung der Ritzel 37, 37' in Abhängigkeit von der Horizontalverstellung der Dosierwalze 7 durchgeführt wird. Wird die Dosierwalze 7 von der Auftragwalze 1 durch Betätigen des Handrades 15 auf den in Fig. 3 gezeigten max. Sicherheitsabstand 31 abgezogen, so dreht die Schwenkachse 35 laut Fig. 1 im Uhrzeigersinn. Ist die in Fig.3 erreichte Stellung der Dosierwalze erreicht, so hat das Schutzgitter 34 die nach oben weisende geöffnete Endstellung eingenommen.
  • Im gezeigten Beispiel sind die einzelnen Gitterstäbe des Schutzgitters 34 miteinander durch ein Zuführrohr 39 verbunden. Dies trägt an einem Ende das Drehgelenk 40, dessen Aufgabe darin besteht, die Zuführung des Beschichtungsmaterials aus einem nicht dargestellten Materialbehälter über eine ebenfalls nicht dargestellte Pumpe und Zuführschlauch 41 aufzunehmen und nach dem Zuftlhrrohr 39 weiterzuleiten. Es liegt im Sinne der Aufgabenstellung der Erfindung, daß nun keine Abnahme und kein Wiedereinbau eines materialführenden Teiles von der Maschine mehr notwendig ist, wenn die Maschine gereinigt und nachgereinigt werden soll oder wenn sie von neuem zum Einsatz kommt. Damit ist auch mit Sicherheit erreicht, daß der zur Reinigung der Maschine und zur Wiederinbetriebsetzung erfordetiche Zeitaufwand seinen günstigsten Wert erreicht. Das Drehgelenk 40 ist in an sich bekannter Weise durch Dichtungen 42 abgedichtet, wobei über die Verschraubung 43 unter Einlage einer Ringdichtung 44 der ZufUhrschlauch 41 dicht angeschlossen werden kann.
  • Um zu erreichen, daß die Dosierwalzeneinstellung in Arbeitsposition und in der ersten Phase der Reinigung mit ReinigungsflUssigkeit nur in dem geringen Bereich von 0 bis ca.3 mm Dosierwalzenabstand von der Auftragwalze 1 sich nicht auf die Schwenkachse 35 und auf das Schutzgitter 34 auswirken kann, ist ein Leerlauf eingebaut worden. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 hat das Ritzel 37 auf der Schwenkachse 35, mit der es durch eine Feder 49 in Eingriff steht, ein geringes Torsionsspiel. Die Nutbreite 50 ist um einen gewissen Betrag größer als die Federbreite 51. Die Differenz zwischen Nutbreite und Federbreite ergibt das Flankenspiel, das der geringen Wertstrecke entspricht, um die die Dosierwalze 7 von der Auftragwalze 1 horizontal abgezogen werden kann, ohne daß dabei ein Ausschlag der Schwenkachse 35 bewirkt wird.
  • Erst wenn der Differenzbetrag zwischen Nutbreite 50 und Federbreite 51 während des Abziehens der Dosierwalze überschritten wird, was nach etwa 3 mm Abziehweg der Fall ist, beginnt das Schutzgitter 34, sich in Schwenkrichtung 52 zu drehen, bis die Hochstellung des Schutzgitters 34 laut Fig. 8 eingenommen wird.
  • In dieser Stellung ist dann gleichzeitig der Antrieb der Walzenpartie freigegeben.
  • Außer den Ritzeln 37, 37' befindet sich auf der Schwenkachse 35 noch eine Kontaktscheibe 45. Ihr ist der Endschalter 46 zugeordnet, der in den beiden Endstellungen der Schwenkachse 35 in Vertiefungen 47, 47' der Kontaktscheibe 45 eingreift. Nur dann, wenn dies in beiden Endstellungen der Schwenkachse 35 der Fall ist, findet je ein Impuls des Endschalters 46 statt, der über Relais und Schütz die Betätigung des Getriebemotors 11 und damit des Antriebes der Walzenpartie zur Folge hat. In allen sonstigen Zwischenstellungen der Dosierwalze 7 bzw. des Schutzgitters 34 bleibt der Walzenantrieb abgeschaltet. Damit ist automatisch die Zugängigkeit des Einfüllspaltes 9 von Hand und die damit verbundene Verletzungsgefahr unmöglich geworden.
  • Man verwendet Vertiefungen 47, 47' anstelle von Erhöhungen, weil dadurch, wie bekannt ist, eine weitere Gefahr ausgeschaltet wird.
  • Sie bestünde sonst durch einen möglichen Ermüdungsbruch der im Gehäuse des Endschalters 46 untergebrachten Rückholfeder des Endschalterstiftes 48. Im Fall eines Bruches könnte sonst der Walzenantrieb auch in den Zwischenstellungen der Dosierwalze 7 zur Auftragwalze 1 betätigt werden, was möglicherweise zu Handverletzungen Anlaß geben könnte. Diese Gefahr ist durch die spezielle Ausführung der Kontaktscheibe in Fig. 4 und 6 ausgeschaltet.
  • Die erfindungsgemäße Ausführung der Kontaktscheibe mit z w e i solchen Vertiefungen 47, 47' machte es möglich, mit einem einzigen Endschalter auszukommen, während bislang für die beiden Endstellungen der Dosierwalze 7 laut Fig. 1 und 3 zwei Endschalter eingebaut werden mußten. Die Ausführung nach Fig. 4 bedeutet deshalb eine wesentliche Vereinfachung und zusätzliche Erhöhung der Sicherheit der bisher bekannten Ausführung durch Wegfall eines exponiert untergebracht gewesenen Endschalters der abgezogenen Dosierwalzenposition.
  • Ein wesentliches Merkmal der Erfindung ist die dem äußeren Zugriff entzogene Unterbringung der Teile, die zur Herstellung der Funktionsabhängigkeit zwischen dem Weg- und Zustelivorgang der Dosierwalze einerseits und der Schwenkbewegung des Schutz gitters andererseits diene, vlasoninenständer oder ja dessen Verkleidung.
  • Dies geschieht im Ausführungsbeispiel, indem das Ritzel 37, die Zahnstange 38, die Kontaktscheibe 45, der Endschalter 46 und die der Lagerung dieser Teile dienenden Elemente in der fest angebrachten Verkleidung 53, 54 der Maschine untergebracht werden.
  • Sie ist in ihrem oberen, die Lagerungen der Auftragwalze 1 und der Dosierwalze 7 umhüllenden Abschnitt zusammen mit dem Gehäuse 23 höhenveränderlich. Dies kann, wie im dargestellten Beispiel gezeigt, auch für die Verkleidung der unteren Auftragwalze 2 und deren Dosierwalze 8 zutreffen, während wiederum die Schutzverkleidung 32 der unteren Antriebspartie feststehend sein wird.
  • Zusammenfassend ist durch das erfindungsgemäße Verfahren zur Unfallverhütung an einer Walzenauftragmaschine erstmals, seit dieses Problem überhaupt besteht, gewährleistet, daß weder eine Möglichkeit vorhanden ist, eine vorhandene Walzenspaltabsicherung zu entfernen oder zu umgehen, noch eine Behinderung des Reinigungsvorganges nach Arbeitsende überhaupt gegeben ist. Die Reinigungszeit wird auf ihren optimalen Mindestwert dadurch verringert, daß zum Reinigen keine Maschinenteile mehr abgenommen oder ausgebaut werden müssen bzw. können.

Claims (8)

  1. P a t e n t a n s p r ü c h e
  2. 0 Einrichtung zur Unfallverhütung an einer Walzenauftragmaschine für flüssiges und pastöses Beschichtungsmaterial, ausgerüstet mit zwei Auftragwalzen, denen je eine auf den. erforderlichen Sicherheitsabstand wegstellbare Dosierwalze zugeordnet ist, und deren untere Auftragwalze raumfest angeordnet, deren obere Auftragwalze höheneinstellbar gelagert ist, ferner ausgerüstet mit einer vorzugsweise als Schutzgitter ausgebildeten Spaltabdeckung oberhalb des Einfüllspaltes für das Beschichtungsmaterial im Bereich zwischen Auftragwalze und Dosierwalze, gekennzeichnet durch eine fest angebrachte Schwenklagerung des Schutzgitters (34) und deren Funktionsabhängigkeit von der Zustelleinrichtung des lichten Dosierwalzenabstandes von der Auftragwalze 2. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzgitter (34) um eine Schwenkachse (35) gelagert ist, dessen Schwenkantrieb über Lenker, Zahnstangen (38) und Ritzel (37) und dergleichen mit der Zustelleinrichtung (15, 17) der Dosierwalze (7) in formschlüssiger Funktionsverbindung steht.
  3. 3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Schwenkantrieb des Schutzgitters dienenden Lenker, Zahnstangen (38) und Ritzel (37) oder dergleichen Verbindungselemente im geschlossenen Bereich des Maschinenständers oder dessen Verkleidung (53, 54) untergebracht sind.
  4. 4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden AnsprUche,-gekennzeichnet durch die Ausrüstung der Schwenkachse (35) des Schutzgitters (34) mit einer Kontaktscheibe (45), die in den Endstellungen der Schwenkbewegung (52) je eine Impulseinrichtung, vorzugsweise als konkave Vertiefung (47, 47t) ausgebildet, aufweist, und gekennzeichnet durch einen mit der Kontaktscheibe (45) im Eingriff stehenden einzelnen Endschalter (46) zur Freigabe der Betätigung des Walzenantriebes (11, 12).
  5. 5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktscheibe (45) und der Endschalter (46) im geschlossenen Bereich des Maschinenständers oder dessen Verkleidung (53) untergebracht sind.
  6. 6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die formschlüssige Funktionsverbindung zwischen der Zustelleinrichtung (15, 17) der Dosierwalzen (7) und der Schwenkachse (35) des Schutzgitters (34) einen Leerlauf aufweist, der einem lichten Abstand von null bis drei Millimeter der Dosierwalze (7) von der Auftragwalze (1) entspricht.
  7. 7. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die spezielle Ausrüstung der Dosierwalzenlagerung mit Zahnstange (38) und Ritzel (37), wobei die Befestigung des Ritzels (37) auf der Schwenkachse (35) des Schutzgitters (34) durch Feder (49) und Nut (50) mit Flankenspiel einen Verdrehwinkel zuläßt, der der Abstandsänderung von null bis drei Millimeter zwischen der Dosierwalze (7) und der Auftragwalze (1) ohne Veränderung der Lage des Schutzgitters (34) ermöglicht.
  8. 8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführung des Beschichtungsmaterials (10) zum Einfüllspalt (9) über ein am Schutzgitter (34) selbst oder an dessen Schwenkachse (35) fest angebrachtes Drehgelenk (40) erfolgt,
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