DE2129532A1 - Futtermittelpresse - Google Patents
FuttermittelpresseInfo
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-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B30—PRESSES
- B30B—PRESSES IN GENERAL
- B30B11/00—Presses specially adapted for forming shaped articles from material in particulate or plastic state, e.g. briquetting presses, tabletting presses
- B30B11/22—Extrusion presses; Dies therefor
- B30B11/28—Extrusion presses; Dies therefor using perforated rollers or discs
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Description
Futtermittelpresse
Die Erfindung betrifft eine Futtermittelpresse mit einer in einem zylindrischen Maschinengehäuse mit
einer darüber angeordneten Zuführeinrichtung für das Pressgut umlaufend angetriebenen Trommelmatrize,
deren Trommelwandung Bohrungen aufweist, und mit mehreren über den inneren Trommelumfang verteilt angeordneten,
angetriebenen Rollenkörpern mit parallel zu der Drehachse der Trommelmatrize stehenden Drehachsen.
Für die Bereitung von gepreßtem Tierfutter sind Kollergänge und Pressen mit Ring- bzw. Flach- oder Tellermatrizen
in den verschiedensten Ausführungsformen bekannt. Hierbei sind jedoch die Kollerrollen innerhalb
der trommeiförmigen Matrizen angeordnet, so daß dem Innenraum der Trommelmatrize das Pressgut zugeführt
wird, wodurch keine großen Arbeitsleistungen erreichbar sind. Auch ein müheloses Auswechseln der Kollerrollen
ist in den meisten Fällen nicht möglich. Hinzu kommt, daß die Kollerrollen bei den bekannten Ausführung
si" ο men einem recht hohen Verschleiß unterworfen
sind.
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]Puttermittelpresse, die mit einer umlaufend angetriebenen
Trommelmatrize arbeiten, deren Trommelwandung Bohrungen aufweist und die mit über den
inneren Trommelumfang verteilt angeordneten und angetriebenen Rollenkörpern mit parallel zu der
Drehachse der Trommelmatrize stehenden Drehachsen in Wirkverbindung steht, sind in den verschiedensten
Ausführungsformen bekannt. Bei all diesen Ausüh- ~
rungsformen sind jedoch die Rollenkörper im Innenraum der als Hohlzylinder ausgebildeten Trommelmatrize
derart angeordnet, daß die Rollenkörper
™ an der Innenwandungsfläche der Trommelmatrize abrollen.
Diese Anordnung von Rollenkörpern in einer Trommelmatrize bringt jedoch den Nachteil, daß die
Anzahl der anzuordnenden Rollenkörper begrenzt ist bzw. abhängt vom Durchmesser der Trommelmatrize.
Weist die Trommelmatrize einen kleinen Durchmesser auf, so können nur zwei oder drei Rollenkörper angeordnet
werden, wenn noch eine ausreichende Wirkung der Arbeitsleistung der Futtermittelpresse erzielt
werden soll. Sollen dagegen eine größere Anzahl von Rollenkörpern im Trommelmatrizeninnenraum angeordnet
werden, so muß die Trommelmatrize einen entsprechenden
h Durchmesser aufweisen, wodurch hohe Erstellungskosten
entstehen.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Puttermittelpresse zu schaffen, die in ihrer Herstellung
wirtschaftlich ist, die eine hohe Arbeitsleistung aufweist und die in den verschiedensten
Größen herstellbar ist, ohne daß die Wirksamkeit und Arbeitsleistung der Presse beeinträchtigt wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Puttermittelpresse
der eingangs beschriebenen Art vorgeschlagen, die. gemäß der Erfindung in der Weise ausgebildet ist, daß
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die Rollenkörper über den äußeren Umfang der obenseitig geschlossen ausgebildeten Trommelmatrize
verteilt angeordnet sind, die auf einer den Zwischenraum zwischen der Trommelmatrize und der senkrechten
Wandung des Maschihengehäuses verschließenden, waagerechten und um die senkrechte Drehachse der
Trommelmatrize drehbaren Ringscheibe angeordnet und mit dieser fest verbunden ist, die auf ihrer der
Trommelmatrize zugekehrten Scheibenfläche mehrere im Abstand voneinander angeordnete senkrechte Mitnehmer-
und Schleuderleisten aufweist, die kreisbogenförmig und sich vom äußeren Scheibenumfang zur
Trommelmatrize unterhalb der Rollenkörper erstreckend ausgebildet sind, und daß in dem von der Trommelmatrize
und den Rollenkörpern gebildeten Einlaufbereich für das Preßgut eine der Anzahl der um die
Trommelmatrize angeordneten Rollenkörper entsprechende Anzahl von Fangeinrichtungen vorgesehen ist, von
denen jede Fangeinrichtung aus^ einem an der Wandung
des Maschinengehäuses befestigten,kreibogenförmig bis
in den Einlaufbereich des Rollenkörpers geführtes,
senkrechten Führungsblech etwa von der Höhe der Rollenkörper mit ober- und unterseitig rechtwinklig angeformten
Flanschen besteht.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist die Trommelmatrize in ihrer Außenwandungsfläche im Bereich
ihrer Bohrungen eine umlaufende nutenförmige Ausnehmung auf, deren Höhe der Höhe der Rollenkörper entsprechend
ausgebildet ist, so daß die Rollenkörper abschnittsweise in dieser Ausnehmung geführt sind,
wodurch ein Entweichen des Pressgutes nach oben und unten vermieden wird. Aufgrund dieser Ausbildung wird
ein höherer Durchsatz an Pressgut gewährleistet.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand beispielsweise dargestellt, und zwar zeigen
Fig. 1 eine Futtermittelpresse, teils in einem senkrechten Schnitt, teils in einer
Ansicht,
Fig. 2 die Futtermittelpresse mit abgenommener trichterförmiger Einführeinrichtung
in einer Ansicht von oben,
Fig. 3 eine der auf der Trägerscheibe für die Trommelmatrize angeordneten Mitnehmerund
Schleuderleisten in einer schaubildlichen Ansicht,
Fig. 4 einen senkrechten Teilschnitt durch die Futtermittelpresse mit im Einlaufbereich
des Eollenkörpers und der Trommelmatrize
angeordneten Fangeinrichtung,
Fig. 5 die Fangeinrichtung in einer schaubildlich'en
Ansicht, und
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform der Trommelmatrize
mit an ihrem Außenumfang ausgebildeter nutenförmiger Ausnehmung
im Bereich der Trommelmatrizenbohrungen, teils in Ansicht, teils in einem senkrechten
Schnitt.
Bei der in Fig. 1 und 2 dargestellten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäß ausgebildeten FuttermitteLpresse
ist mit 1o ein hohlzylindrisches Maschinengehäuse mit einer senkrechten Wandung 11, einem oberen
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umlaufenden Rand 12 und mit einer Bodenplatte 13 bezeichnet. Die Zuführung des Pressgutes erfolgt
über eine trichterförmige Zuführeinrichtung 14 in Pi'eilrichtung X, wobei die trichterförmige Zuführeinrichtung
14 mit einem Einführstutzen 15 für das
Preßgut versehen ist, der etwa mittig in der trichterförmigen Zuführeinrichtung 14· vorgesehen ist.
In der Bodenplatte 13 ist ein angetriebenes Trägerelement 2o gelagert, dessen Antrieb in der Zeichnung
nicht dargestellt ist. Auf dem Trägerelement 2o ist eine Ringscheibe 21 befestigt, die wiederum eine
Trommelmatrize 22 mit quer zur senkrechten Drehachse verlaufenden und in den Trommelmatrizenwandungen
ausgebildeten Bohrungen 23 versehen ist. Der Innenraum der Trommelmatrize 22, der oberseitig mit einer
Deckelplatte 28 verschlossen ist, ist mit 24 bezeichnet. An diesen Innenraum 24 schließt sich eine Durchbrechung
25 an, die wiederum mit einer Durchbohrung in dem Trägeidement 2o verbunden ist (ffig.i). Der
Innendurchmesser der Trommelmatrize 22, der Durchmesser der Durchbrechung 25 in der Ringscheibe 21 und
der Durchmesser der Durchbohrung 26 im Trägerelement sind gleich groß bemessen. Die Durchbrechung 25 und
die Durchbohrung 26 dienen zur Ableitung des gepreßten Gutes in Pfeilrichtung X1. Die Ringscheibe 21 verschließt
den Zwischenraum 27 zwischen der Trommelmatrize 22 und der Wandung 11 des Gehäuses 1o (Fig.4).
Am äußeren Umfang der Trommelmatrize 22 sind zwei Rollenkörper 3o,31 mittels Lagerböcken 32,33 an dem Maschinengehäuse
1o befestigt.
Die Rollenkörper 3o,3i, deren Drehachsen bei 34-,35 ange-
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— O —
deutet sind (Fig.1),sind sich gegenüberliegend angeordnet
und weisen auf ihrem Umfang Profilierungen auf. Der Antrieb der Rollenkörper 3<>i31 kann gesondert,
d.h. unabhängig von der Trommelmatrize 22, erfolgen, Jedoch besteht auch die Möglichkeit, daß
die Rollenkörper Jo,51 von der Trommelmatrize 22 angetrieben
werden; die Rollenkörper 3ο»31 rollen dann
auf der Außenfläche der sich drehenden Trommelmatrize 22 ab. Die Rollenkörper 3o,31 haben die Funktion von
Preßwalzen. Preßgut, welches in den Einlaufbereich E
zwischen den Rollenkörpern 3o,31 und der Trommelmatrize 22 gelangt, wird bei angetriebener Trommelmatrize
22 von den Rollenkörpern 3o»3i durch die
Bohrungen 23 in der Trommelmatrize 22 hindurchgepreßt und wird vom Innenraum 24 der Trommelmatrize 22
nach unten abgeleitet.
Um eine einwandfreie Zuführung des Presgutes zu den Rollenkörpern Jo,31 zu gewährleisten, sind auf der
Ringscheibe 21 mehrere Mitnehmer- und Schleuderleisten 4-0,41,4-2,43,44 angeordnet, die als Vinkelprofile
vorzugsweise ausgebildet und auf der der Trommelmatrize 22 zugekehrten Ringscheibenfläche 21a befestigt
sind. (Fig. 2 u. 3). Diese Mitnehmer- und Schleuderleisten 4o bis 44 sind kreisbogenförmig ausgebildet
und verlaufen von der Gehäusewandung 11 des Maschinengehäuses 1o in Richtung zur Trommelmatrize 22, wie dies
in Figo 2 aufgezeigt ist. Das der sich in Pfeilrichtung
Y drehenden Ringscheibe 21 zugeführte Pressgut wird von den Mitnehmer- und Schleiderleisten 4o bis 44 mitgerissen
und in den Einlaufbereich E zwischen den Rollenkörpern 3o,31 und der Trommelmatrize 22 geschleudert.
Um eine größtmögliche Menge an Pressgut den Rollenkörpern 3o,31 zuführen zu können, sind in dem Einlauf-
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bereich E Fangeinrichtungen 5o,51 vorgesehen. Jede
Fangeinrichtung 5o,51 "besteht aus einem etwa kreisbogenförmig
geformten senkrechten Führungsblech 52, an dem oben und unten Flansche 53154- angewinkelt
sind, die sich zum Einlaufbereich E hin verjüngen.
Diese Fangeinrichtungen 5o,5i sind mit ihrem einen
Ende an dem Maschinengehäuse 1o bzw. an dessen Wandung
11 befestigt, während die freien Enden der Fangeinrichtungen 5o,51 in. den Einlauf bereich E münden (Fig. 5).
Die Höhe der Führungsbleche 52 der Fangeinrichtungen 5oi
51 entspricht etwa der Höhe der Rollenkörper Jo,31·
Die Anzahl der Fangeinrichtungen 5o,51 richtet sich nach der Anzahl der verwendeten Rollenkörper. Dadurch,
daß die Rollenkörper 3o,31 am Außenumfang der Trommelmatrize
22 angeordnet sind, kann eine beliebige Anzahl von Rollenkörpern verwendet werden, die sich
jedoch nach dem Durchmesser der Trommelmatrize 22 richten. Durch die Anordnung von Rollenkörpern am Außenumfang
der Trommelmatrize 22 besteht die Möglichkeit, auch bei Trommelmatrizen mit einem kleinen Durchmesser
eine Vielzahl von Rollenkörpern anzuordnen, um eine erhöhte Arbeitsleistung zu erzielen. Die Anzahl der
Mitnehmer- und Schleuderleisten auf der der Trommelmatrize 22 tragenden Ringscheibe 21 kann ebenfalls
beliebig gewählt sein.
Um eine einwandfreie Zuführung des Pressgutes zu den Rollenkörpern 3o,31 und der Trommelmatrize 22 zu
erreichen, ist die Abdeckung 28 der Trommelmatrize 2r.
vorteilhafterweise kegelförmig ausgebildet, wie dies cei
in Fig. 1 gestrichelt angedeutet ist, so daß mittig der Trommelmatrize 22 zugeführtes Pressgut seitlich
zu den Rollenkörpern 3o,31 bzw. in den Bereich der
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Mitnehmer- und Schleuderleisten 4o bis 44 geleitet wird.
Die Presswirkung der Rollenkörper 3o,31 wird wesentlich
noch erhöht, wenn, wie dies gemäß der Erfindung vorgesehen ist, am Umfang 22a der Trommelmatrize 22
im Bereich deren Bohrungen 23 eine umlaufende nutenförmige
Ausnehmung 36 vorgesehen ist, die in ihrer Höhe etwa der Höhe der Rollenkörper 3o,31 entspricht.
Aufgrund dieser Ausbildung wird ein seitliches Herausdrücken, d.h. oberhalb und unterhalb der
Rollenkörper 3o,31» vermieden.
Mittels der erfindungsgemäßen Presse ist eine Futtermittelpresse geschaffen, bei der die Rollenkörper
am Umfang der Trommelmatrize angeordnet sind und bei der eine unmittelbare Zuführung des Pressgutes in den
Bereich der Rollenkörper gegeben ist· Hierdurch ist eine höhere Arbeitsleistung der Futtermittelpresse
möglich.
Pateitansprüche:
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Claims (6)
- Patentansprüche :ι 1./Futtermittelpresse mit einer in einem zylindrischen ν-"' Maschinengehäuse mit einer darüber angeordneten Zuführeinrichtung für das Pressgut umlaufend angetriebenen Trommelmatrize, deren Trommelwandung Bohrungen aufweist, und mit mehreren, über den inneren*. Trommelunfeng verteilt angeordneten, angetriebenen Rollenkörpern mit parallel zu der Drehachse der Trommelmatrize stehenden Drehachsen, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollenkörper (3o,3i) über den äußeren Umfang der obenseitig geschlossen ausgebildeten Trommelmatrize (22) verteilt angeordnet sind, die auf einer den Zwischenraum (27) zwischen der Trommelmatrize (22) und der senkrechten Wandung (11) des Maschinengehäuses (io) verschließenden, waagerechten und um die senkrechte Drehachse der Trommelmatrize (22) drehbaren Ringscheibe (21) angeordnet und mit dieser fest verbunden ist, die auf ihrer der Trommelmatrize (22) zugekehrten Scheibenfläche (21a) mehrere im Abstand voneinander angeordnete, senkrechte Mitnehmer- und Schleuderleisten (4o,41,42,43,44) aufweist, die kreisbogenförmig und sich vom äußeren Scheibenumfang zur Trommelmatrize (22) unterhalb der Rollenkörper (3o»3i) erstreckend ausgebildet sind, und daß in dem von der Trommelmatrize (22) und den Rollenkörpern (3o,31) gebildeten Einlaufbereich (E) für das Pressgut eine der Anzahl der um die Trommelmatrize (22) angeordneten Rollenkörper (3o,3i) entsprechende Anzahl von Fangeinrichtungen (5o,5i) vorgesehen ist, von denen jede Fangeinrichtung (5o,5i) aus einem an der Wandung (11) des Maschinengehäuses (1o) befestigten, kreisbogenförmig bis in den20985 2/0271- 1ο -Einlaufbereich (E) des Rollenkörpers (3o;3i) geführten, senkrechten Führungsblech (52) etwa von der Höhe des Rollenkörpers (3o;3i) mit ober- und unterseitig rechtwinklig angeformten Flanschen (53,5*0 besteht.
- 2. Futtermittelpresse nach Anspruch 1, dadurch gekenn- * zeichnet, daß die Ringscheibe (21) mit den Mitnehmer- und Schleuderleisten (4-0,4-1,42,43,44) mittig eine kreisförmige Durchbrechung (25) aufweist, deren Durchmesser der Innendurchmesser der Trommelmatrize (22) entspricht.
- 3. Futtermittelpresse nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Flansche (53,5*0 der Fangeinrichtungen (5o,51) im Einlaufbereich (E) sich zu ihren freien Enden verjüngend ausgebildet sind.
- 4. Futtermittelpresse nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommelmatrize (22) in ihrer Außenwandungsfläche (22a) im Bereich der Bohrungen (23) eine umlaufende, nutenförmige Ausnehmung (36) aufweist, deren Höhe der Höhe der Rollenkörper (3o,3i) entsprechend bemessen ausgebildet ist.
- 5. Futtermittelpresse nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommelmatrize (22) oberseitig mittels einer Deckelplatte (28) abgeschlossen ausgebildet ist.
- 6. Futtermittelpresse nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelplatte (28) der. Trommelmatrize (22) einen kegelförmigen Mantel (28a) trägt.209852/0271
Priority Applications (2)
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DE19712129532 DE2129532A1 (de) | 1971-06-15 | 1971-06-15 | Futtermittelpresse |
US00170946A US3723042A (en) | 1971-06-15 | 1971-08-11 | Animal food stuff press |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19712129532 DE2129532A1 (de) | 1971-06-15 | 1971-06-15 | Futtermittelpresse |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE2129532A1 true DE2129532A1 (de) | 1972-12-21 |
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ID=5810779
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19712129532 Pending DE2129532A1 (de) | 1971-06-15 | 1971-06-15 | Futtermittelpresse |
Country Status (2)
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ES2034571T3 (es) * | 1986-01-24 | 1993-04-01 | Buehler Ag | Prensa para la fabricacion de pellets. |
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1971
- 1971-06-15 DE DE19712129532 patent/DE2129532A1/de active Pending
- 1971-08-11 US US00170946A patent/US3723042A/en not_active Expired - Lifetime
Also Published As
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