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Die
Erfindung betrifft eine elektrisch steuerbare Fördervorrichtung für stückhaftes
Fördergut, wie
sie im Anspruch 1 bzw. im Anspruch 15 beschrieben ist, sowie ein
aus mehreren Fördervorrichtungen zusammengesetztes
Fördersystem,
wie es im Anspruch 21 angegeben ist.
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Aus
der
CH 678 715 A5 ist
eine Förderanlage
mit mehreren Fördervorrichtungen
und einer elektronischen Steuervorrichtung bekannt. Diese Förderanlage
weist mehrere Fördereinheiten
mit jeweils zumindest einer Fördervorrichtung
auf. Jede der Fördervorrichtungen
weist zumindest ein bewegbares, elektrisch steuerbares Förderorgan
und zumindest überwiegend
wenigstens einen Detektor auf, um das Vorhandensein eines zu fördernden
Gegenstandes bzw. dessen Stellung und/oder die Stellung eines Förderorgans
sensorisch zu ermitteln. Für
jede Fördereinheit
ist eine dieser zugeordnete Steuereinheit mit einem digitalen Teilnehmer-Rechner
vorhanden. Jede Steuereinheit ist elektrisch mit jedem steuerbaren
Motor, jeder steuerbaren Stellvorrichtung und jedem Detektor der
betreffenden Fördereinheit
verbunden. Zumindest ein Anteil der Teilnehmer-Rechner ist über eine
Busleitung miteinander vernetzt und programmiert, um die Förderorgane
wenigstens zum Teil aufgrund der zwischen den vernetzten Teilnehmer-Rechnern
ausgetauschten Informationen zu steuern. Ferner sind die Teilnehmer-Rechner über diese
Busleitung mit einem hierarchisch übergeordneten Kontroll-Rechner
verbunden, welcher wiederum an einen hierarchisch übergeordneten
Zentralrechner angeschlossen sein kann. Durch die Aufteilung der
Steuerfunktionen auf mehre miteinander vernetzte Steuereinheiten
sollen die Herstellungskosten sowie die Störanfälligkeit gesenkt werden und sollen
außerdem
nachträgliche Änderungen
der Förderanlagen
erleichtert werden. Der beschriebene Steuerungsaufbau mit mehreren
dezentralen Steuereinheiten wird jedoch nicht allen Anforderungen
an eine modulare, einfache Steuerung für Förderanlagen gerecht.
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Die
US 2004/0195078 A1 beschreibt
unterschiedlichste Typen von Fördermodulen
zur Bildung eines umfangreichen Fördersystems. Die einzelnen Fördermodule
weisen dabei eine Mehrzahl von Sensoren und Aktoren auf, welche
mit einer lokalen Steuervorrichtung an jedem Fördermodul verbunden sind. Die
Steuervorrichtung umfasst dabei eine erste Schnittstellentype, um
ein möglichst
kostengünstiges,
standardisiertes Feldbussystem, wie z.B. PROFIbus, aufbauen und
eine Mehrzahl von Motorsteuervorrichtungen anbinden zu können. Insbesondere
ist an zumindest einem der Fördermodule
eine Steuervorrichtung ausgebildet, welche über dieses kostengünstige,
standardisierte, erste Feldbussystem mit mehreren Motorsteuervorrichtungen
von mehreren Fördervorrichtungen
koppelbar ist. Darüber
hinaus ist die Steuervorrichtung des Fördermoduls über eine weitere Schnittstelle
anderen Typs, beispielsweise eine Ethernet-Schnittstelle oder eine
PROFInet-Schnittstelle, mit einer übergeordneten Abschnitt-Kontrollsteuerung
bzw. mit einem so genannten Materialflussrechner, z.B. in Art eines
PC's, verbunden.
Die Steuervorrichtung weist weiters eine hierzu typengleiche, zweite
Schnittstelle, insbesondere eine zweite Ethernet-Schnittstelle bzw.
PROFInet-Schnittstelle auf, um die Steuervorrichtung des Fördermoduls
auch noch mit einer weiteren Steuervorrichtung eines anderen Fördermoduls
datentechnisch zu koppeln. Nachteilig ist dabei, dass beim Aufbau
eines zusammenhängenden
Netzwerkverbundes fallweise zusätzliche
Netzwerkkomponenten erforderlich sind, um ein zusammenhängendes
Datennetzwerk zwischen den einzelnen Fördermodulen sowie zum übergeordneten
Materialflussrechner aufbauen zu können.
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Die
DE 91 06 384 U1 beschreibt
ein gattungsgemäßes System
zum Transport von Gegenständen
entlang eines, in einzelne Wegabschnitte unterteilten Transportweges,
wobei je Wegabschnitt mindestens ein Antrieb vorgesehen ist. Weiters
ist für jeden
Wegabschnitt eine eigenständige
Steuerung vorhanden, wobei diese Signale von den Steuereinheiten
der jeweils unmittelbar angrenzenden Wegabschnitte empfängt. Die
Steuereinheiten aufeinander folgender Wegabschnitte sind hintereinander
geschaltet, eine Kommunikation findet nur zwischen benachbarten
Steuereinheiten statt. Im Falle einer Ergänzung der Transportanlage wird
die Steuerung des neu an- oder eingefügten Antriebs mit der Steuereinheit
des vorgelagerten Antriebs und/oder der Steuereinheit des nachfolgenden
Antriebs verbunden. Sämtliche
Steuereinheiten besitzen einen Anschluss zur Erkennung der Lage
der Steuereinheit innerhalb der Aufeinanderfolge von Steuereinheiten.
Notwendig für
diese automatische Erkennung ist eine sequentielle Hintereinanderschaltung
der Steuereinheiten der einzelnen Wegabschnitte. Die je Förderabschnitt
vorhandenen Sensoren melden der Steuereinheit die Belegung des zugeordneten Förderers. Die
Ankunft eines Förderguts,
bzw. das Bereitstehen eines Förderguts
am Ende des Förderers
wird an die Steuereinheit gemeldet, die daraufhin eine entsprechende
Aktion einleitet. Die Kommunikation zwischen den einzelnen Steuereinheiten
findet zwischen Steuereinheiten direkt benachbarter Wegabschnitte statt,
wobei benachbarte Steuereinrichtungen über Steckverbinder miteinander
in Reihe verbunden sind und so eine sequentielle Kommunikationsverbindung ergeben.
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Auch
die
DE 42 36 536 A1 beschreibt
ein Transportsystem zur Beförderung
von Gegenständen
entlang einer vorgegebenen Bahn. Die einzelnen Steuereinheiten sind
zu Steuersträngen
zusammengefasst, wobei die einzelnen Steuereinheiten eines Steuerstrangs
untereinander nur mit der benachbarten Steuer- oder Antriebseinheit
verbunden sind; die endständige
Steuereinheit auf einer Seite des Steuerstrangs ist mit der Steuerzentrale
verbunden. Die Steuerungssoftware ist in einem programmierbaren Festwertspeicher
(EPROM) abgelegt, daher muss das Software-Modul der zugeordneten
Steuerungseinheit ausgetauscht werden, wenn die Steuerungseinrichtung
mit einer anderen Antriebssteuerung eingesetzt werden soll. Bei
einer Erweiterung der Steuereinrichtung werden weiterer Steuereinheiten
an die endständige
Schaltgruppe angeschlossen. Information- und Datensignale werden
innerhalb eines Steuerstrangs von den Steuereinheiten sequentiell
weitergeleitet und schließlich
von der endständigen Steuereinheit
an die Steuerzentrale übergeben.
Die Kommunikation zwischen Steuereinheiten unterschiedlicher Steuerstränge findet über die
Steuerzentrale statt.
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Auch
die
US 6,244,421 B1 beschreibt
ein Steuerungssystem für
einen Förderer
zum Transport einzelner Güter
entlang eines Förderwegs.
Der Förderweg
ist in einzelne Zonen aufgeteilt, wobei jede Zone ein eigenes Kontrollmodul
enthält.
Am Ende jeder einzelnen, in Transportrichtung gesehenen Zone ist
ein Sensor angebracht. Dieser signalisiert dem Kontrollmodul, ob
sich das von der jeweiligen Zone beförderte Gut bereits am Ende
der Zone befindet. Ein Kontrollsystem, das mit dem nachfolgenden
und vorgelagerten Förderer
verbunden ist, ermöglicht eine
unterschiedliche Transportgeschwindigkeit für zwei Transportgüter in der
nachfolgenden bzw. vorgelagerten Zone im Fall eines unterschiedlichen
Reibungskoeffizienten zwischen dem ersten und zweiten Fördergut
und dem nachfolgenden bzw. vorgelagerten Förderer.
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Die
US 2004/0084284 A1 beschreibt
ein System zur dezentralen Steuerung und Spannungsversorgung eines
in vier Sektionen unterteilten Förderers,
wobei jede Zone wiederum in vier Zonen unterteilt ist. Für jeden
Förderer
ist ein Steuergerät
vorgesehen, daher kontrolliert ein Steuergerät insgesamt sechzehn aneinander
angrenzende Zonen. Die einzelnen Steuergeräte des gesamten Fördersystems
sind untereinander und mit einem zentralen Controller verbunden.
Eine Busmasterkarte im zentralen Controller (üblicherweise ein Personal Computer)
kann bis zu 64 Knotenpunkte verwalten, wodurch sich eine maximale
Anzahl von 1024 verwaltbaren Zonen ergibt. Ein leistungsfähiger Personal
Computer als zentraler Controller, kann maximal sieben Busmasterkarten
verwalten. Die Maximalanzahl der verwaltbaren Zonen ist daher mit
7* 1024 angegeben. Die einzelnen Steuergeräte sind dabei über jeweils eine
Datenschnittstelle untereinander und mit dem zentralen Controller
verbunden.
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In
der
US 6,701,214 B1 ist
ein Steuerungssystem eines modularen Förderersystems beschrieben,
das mit anderen solchen Systemen vernetzt werden kann, um zusammen
ein Fördersystem
zu bilden. Jedes Steuerungssystem umfasst einen Kommunikationsanschluss
zum Anschluss an ein Netzwerk zum Austausch von adressierten Nachrichten.
Das Netzwerk zum adressbasierten Datenaustausch erlaubt auf einfache
Weise eine selbständige Konfiguration;
eine Änderung
der Konfiguration des Fördersystems
ist von einer zentralen Stelle aus einfach möglich. Ergibt sich durch die
Erfordernisse des Förderwegs
die Notwendigkeit zur Aufteilung der Förderstrecke, so muss die sequentielle
Verbindung der einzelnen Steuerungssysteme unterbrochen und mittels
einer Netzwerkbrücke
eine Aufspaltung des Netzwerks in zwei Zweige durchgeführt werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektrisch
steuerbare Fördervorrichtung
zur Bildung eines zusammenhängenden,
verzweigten Fördersystems
zu schaffen, welches einen einfachen Aufbau eines umfassenden Datennetzwerkes
zwischen den einzelnen Fördervorrichtungen
ermöglicht.
Zudem oder dennoch soll eine erhöhte
Verfügbarkeit
bzw. Ausfallssicherheit einer aus mehreren Fördervorrichtungen gebildeten
Förderanlage
erreicht werden.
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Unabhängig davon
liegt eine weitere Aufgabe darin, eine Fördervorrichtung bzw. ein Fördersystem
zu schaffen, das eine möglichst
hohe Beförderungsquote
für Fördergüter aufweist
und trotzdem eine zuverlässige
Beförderung
der Fördergüter erzielt.
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Die
erstgenannte Aufgabe der Erfindung wird durch eine Fördervorrichtung
gemäß den Merkmalen
in Anspruch 1 gelöst.
Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Fördervorrichtung
liegt darin, dass damit komplexe bzw. umfangreiche Fördersysteme aufgebaut
werden können,
ohne dass das hierfür
notwendige Steuerungssystem unüberschaubar
oder unwirtschaftlich wird. Insbesondere ist durch die einfache,
datentechnische Koppelbarkeit der Steuervorrichtung einer ersten
Fördervorrichtung
mit der Steuervorrichtung einer weiteren Fördervorrichtung ein durchgängiges,
entweder alle oder die meisten Fördervorrichtungen
einbindendes Datennetzwerk problemlos aufbaubar. Von besonderem
Vorteil ist weiters, dass minimale Kabellängen ausführbar sind, um die Fördervorrichtungen
eines modular zusammengesetzten Fördersystems steuerungstechnisch
miteinander zu vernetzen. Die relativ kurz wählbaren Kabellängen zwischen
den Kommunikationsschnittstellen zweier Steuervorrichtungen ergeben
somit eine Senkung der Aufbaukosten. Von besonderem Vorteil ist
auch, dass die technische Überschaubarkeit
der Anlage bzw. des Steuerungsnetzwerkes aufgrund der relativ kurzen
Kabellängen
und der reduzierten Kabelanzahl sogar bei komplexen Fördersystemen
kaum beeinträchtigt
wird. Ein Vorteil der Zuordnung einer Steuervorrichtung zu einer
modularen Fördervorrichtung
liegt auch darin, dass nachträgliche Änderungen,
Erweiterungen oder sonstige Eingriffe in das Steuerungssystem vergleichsweise
einfach durchzuführen
sind. Darüber
hinaus wird bei einer nachträglichen
Erweiterung eines Fördersystems mit
zusätzlichen
Fördervorrichtungen
stets auch die Leistungsfähigkeit
bzw. Rechenperformance des insgesamten Steuerungssystems gesteigert
bzw. zumindest zum Teil nachgeführt.
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Ein
weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Fördervorrichtung liegt darin,
dass ein daraus zusammengesetztes Fördersystem aus einer Mehrzahl
von einheitlichen bzw. baugleichen Steuervorrichtungen besteht,
sodass eine hohe Wirtschaftlichkeit beim Aufbau eines umfangreichen
Fördersystems
erreicht werden kann. Ein besonderer Vorteil der mehrfach ausgebildeten,
typengleichen Kommunikation- bzw. Datenschnittstellen an der Steuervorrichtung
der Fördervorrichtung
liegt auch darin, dass verzweigte Förderpfade in besonders einfacher
Art und Weise realisiert werden können, ohne dass zusätzliche,
das Fördersystem
verteuernde Netzwerkkomponenten, wie z.B. so genannte Switches oder
Hubs, erforderlich sind. Darüber
hinaus sind an ursprünglich
freien Kommunikationsschnittstellen weitere Fördervorrichtungen mit kommunikationskompatiblen
Steuervorrichtungen in einfacher Art und Weise in das Kommunikationsnetzwerk
einbindbar. Zudem können
ursprünglich
freie bzw. unbelegte Kommunikationsschnittstellen jederzeit zur
bedarfsweisen Anbindung von Service- bzw. Beobachtungsgeräten, wie
z.B. mobilen Terminals, genutzt werden. Nachdem derartige Bedien-
und/oder Beobachtungsvorrichtungen bei Bedarf an beliebiger Stelle
eines komplexen Fördersystems
in das Steuerungssystem bzw. in das Datennetzwerk einbindbar sind,
ist eine örtlich
möglichst
ideale Ankopplungsposition durch den Benutzer wählbar. Beispielsweise ist es
dadurch auch ermöglicht,
in besonders einfacher Art und Weise mit einem mobilen Terminal
bestimmte Inbetriebnahme- bzw. Einstellarbeiten an jenem Ort eines
Fördersystems
vorzunehmen, an welchen eine besonders gute Einsehbarkeit auf den
technischen Prozess bzw. auf die jeweilige Fördervorrichtung gegeben ist.
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Von
Vorteil ist auch, dass die mehrfach angeordneten, funktional bzw.
kommunikationsphysikalisch identisch ausgeführten Kommunikationsschnittstellen
zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung mit mindestens einer Fördervorrichtung
wahllos belegbar ausgeführt
sind, da dadurch eine nachträgliche
Erweiterung bzw. Abänderung
eines ursprünglich
vorliegenden Aufbaus auch ohne spezielle Kenntnisse über die
Steuerungstechnik in einfacher Art und Weise vorgenommen werden
kann.
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Von
besonderem Vorteil ist auch eine Weiterbildung nach Anspruch 2,
da dadurch bei einem aus mehreren Fördervorrichtungen zusammengesetzten Fördersystem
eine erhöhte
Fehlertoleranz bzw. erhöhte
Ausfallssicherheit erreicht wird. Insbesondere ergeben sich durch
den ringförmig
geschlossen Kommunikationspfad zwischen den Steuervorrichtungen
mehrerer Fördervorrichtungen
redundante Kommunikationswege, welche eine Aufrechterhaltung des
Betriebs bzw. der Funktion des Fördersystems
auch dann sicherstellen können,
wenn einer der Kommunikationswege, beispielsweise durch einen Kabelbruch
oder durch sonstige Störungen
in unvorhersehbarer Weise unterbrochen wurde. Darüber hinaus
kann durch bewusste Bildung von ringförmigen Datennetzen zwischen
mehreren Steuervorrichtungen des Fördersystems die Übertragungszeit
von Datenpaketen eines ersten Teilnehmers zu einem weiteren Teilnehmer
reduziert werden, da diese Datenübertragung über einen
Kommunikationspfad erfolgen kann, in welchem vergleichsweise weniger Steuervorrichtungen
eingebunden sind bzw. in welchem eine vergleichsweise geringe Netzwerkbelastung
vorliegt.
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Der
Vorteil der Ausgestaltung nach Anspruch 3 liegt darin, dass eine
Mehrfachanordnung einer standardisierten Ethernet-Kommunikationsschnittstelle
ausgeführt
ist, wodurch ein zuverlässiger
und kostengünstiger
Ausbau eines Datennetzwerkes zwischen benachbarten bzw. aneinander
gereihten Fördervorrichtungen
ermöglicht
ist.
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Von
Vorteil ist auch die Ausbildung nach Anspruch 4, da dadurch eine
Routingfunktion in die Steuervorrichtung quasi integriert ist und
somit baulich eigenständige,
kostenintensive Router erübrigt sind.
Darüber
hinaus ist ein kompakter Steuerungsaufbau ermöglicht, da vorzugsweise keinerlei
externe Netzwerkrouter oder Switches erforderlich sind, um einen
geordneten Datenaustausch bzw. eine korrekte Datenübertragung
im Datennetzwerk zu erreichen. Die adressbasierende Datenübertragung
wird nämlich
in vorteilhafter Art und Weise durch die Steuervorrichtungen der
Fördervorrichtungen
selbst gemanagt bzw. verwaltet.
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Die
Ausbildung nach Anspruch 5 garantiert eine schnelle Informations-
bzw. Datenübertragung innerhalb
des Datennetzwerkes zwischen den Fördervorrichtungen.
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Durch
die Weiterbildung nach Anspruch 6 wird gewährleistet, dass vorrangig jene
Datenpakete bzw. Informationen verarbeitet werden, welche für eine ordnungsgemäße bzw.
plangemäße Beförderung
von Fördergütern von
erhöhter
Bedeutung sind.
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Durch
die Ausbildung nach Anspruch 7 ist sichergestellt, dass besonders
bedeutsame Informationen vorrangig be- bzw. verarbeitet werden und
kein zeitüberschreitendes
Blockieren von Daten mit erhöhter
Priorität
eintreten kann.
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Von
Vorteil ist auch die Ausführung
nach Anspruch 8, da dadurch eine Neu- bzw. Umprogrammierung und/oder
eine Beobachtung der Steuerungsabläufe an jener Stelle eines komplexen
Fördersystems
vorgenommen werden kann, an welcher eine gute Einsehbarkeit auf
den technischen Prozess bzw. die jeweiligen Steuerungsabläufe gegeben
ist. Durch die örtlich
freigestellte Anbindbarkeit der Bedien- und/oder Beobachtungsvorrichtung
wird auch die Gefahr von fehlerhaften Bedienungen bzw. Programmierungen
einer bestimmten Fördervorrichtung
innerhalb eines komplexen Fördersystems
verringert.
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Von
Vorteil ist auch die Ausgestaltung nach Anspruch 9, da dadurch sämtliche
oder wenigstens mehrere Typen von Fördermodulen mit ein- und derselben
Steuervorrichtung versehen sind, sodass eine modulare Zusammenstellung
zu einem umfassenden Fördersystem
vereinfacht wird. Von besonderem Vorteil ist weiters, dass die mehrfach
ausgebildeten Kommunikationsschnittstellen auch an Fördervorrichtungen
mit zumindest einer Förderweg-Abzweigung
ausgebildet sind. Vor allem bei so genannten Knotenmodulen bzw.
Kreuzungsmodulen sind für eine
datentechnische Kopplung mit drei oder mehr daran anschließenden Fördervorrichtungen
keine zusätzlichen
Netzwerkkomponenten erforderlich, welche mit Zusatzaufwand in das
Datennetzwerk zwischen den diversen Fördervorrichtungen integriert werden
müssten.
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Durch
Verwendung von Zusatzmaßnahmen nach
Anspruch 10 wird die Grundlage für
eine dynamische Wartungserkennung und Fernwartungsfähigkeit
geschaffen, wobei vor allem durch eine verteilte Steuerungsintelligenz
mit mehreren Kontrolleur eine derartige belastungs- oder ereignisorientierte
Wartung wirtschaftlich implementierbar wird.
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Aber
auch die Weiterbildung nach Anspruch 11 wird bei Einsatz einer Steuervorrichtung
mit dezentralen Steuermodulen bzw. Steuervorrichtungen wirtschaftlich
implementierbar. Vorteilhaft ist dabei, dass es durch eine Erfassung
bzw. Messung von Geräuschen,
Vibrationen und Ähnlichem,
relativ zuverlässig
und dennoch unkompliziert ermöglicht
ist, etwaige unerwünschte
Veränderungen
innerhalb der technischen Anlage frühzeitig festzustellen und vorbeugende
Maßnahmen
rechtzeitig einzuleiten. Dadurch wird eine hohe Anlagenverfügbarkeit
bzw. erhöhte
Ausfallssicherheit der Fördervorrichtung
erreicht.
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Durch
die Maßnahmen
nach Anspruch 12 wird das Eruieren von Fehlern bzw. ungünstigen
Ablaufen vereinfacht. Zudem kann dadurch eine Anlagenoptimierung
problemlos durchgeführt
werden, nachdem die relevanten Daten auch für zurückliegende Zeiträume im Speicher
protokolliert und vorzugsweise über
die Kopfstation bzw. den Materialflussrechner nachfolgend jederzeit
auswertbar sind.
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Bei
der Ausbildung nach Anspruch 13 ist von Vorteil, dass das Betriebsverhalten
der Fördervorrichtung
bzw. eines zusammengesetzten Fördersystems
fortlaufend optimiert werden kann. Auch diese Verbesserung der Fördervorrichtung
ist insbesondere erst durch die Ausbildung dezentraler Steuervorrichtungen
im Fördersystem
wirtschaftlich realisierbar.
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Durch
die Weiterbildung nach Anspruch 14 ist eine zumindest teilweise
automatisierte Generierung von Betriebssoftware für die Fördervorrichtung ermöglicht.
Insbesondere ist von Vorteil, dass die Fördervorrichtung bzw. deren
Steuervorrichtung bereits frühzeitig
mit einer einheitlichen, für
alle Steuervorrichtungen identischen Steuersoftware ausgestattet
werden kann, sodass die erforderlichen Grundfunktionen erfüllt werden
können.
Etwaige Zusatz- bzw. Spe zialfunktionen können in einfacher Art und Weise
durch zusätzliche
Softwaremodule jederzeit implementiert werden. Insbesondere kann über entsprechende
Software-Werkzeuge wenigstens teilweise eine automatisierte Software-Generierung
für die
Programmierung der elektromechanischen Fördermodule erfolgen. Gegebenenfalls
kann in Abhängigkeit
des Layouts bzw. Aufbaus eines zusammengesetzten Fördersystems
eine Zuordnung der speziellen, logistischen Funktion, z.B. aufgrund
der Nachbarschaftsbeziehung der jeweiligen Fördervorrichtung, wenigstens
halbautomatisch erfolgen. Eine derartige Software-Generierung für diverse
Fördervorrichtungen
kann dabei durch Abfragedialoge begleitet sein oder aber auch vollautomatisch
anhand des Anlagenlayouts ablaufen. Nach einer bevorzugt durchzuführenden
Plausibilitätsprüfung kann
ein fertig generiertes Softwaremodul bzw. Steuerprogramm direkt
oder über
das Datennetzwerk in die Steuervorrichtung der entsprechenden Fördervorrichtung
geladen werden.
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Die
zweitgenannte Aufgabe der Erfindung wird durch eine elektrisch steuerbare
Fördervorrichtung
gemäß den Merkmalen
in Anspruch 15 gelöst.
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Diese
an sich eigenständige
Lösung
bietet den Vorteil, dass eine automatisierte Anpassung der Fördergeschwindigkeit
bzw. der Beschleunigung des zu fördernden
Fördergutes
einfach und funktionszuverlässig
realisierbar ist. Dadurch ist einerseits eine schonende Beförderung
des Fördergutes
ermöglicht und
kann andererseits die maximal erzielbare Performance bzw. Leistungsfähigkeit
der Förderanlage ausgenutzt
werden. Zudem können
durch diese automatisierte Erfassung der Stabilität der Ladung
bzw. des Fördergutes
etwaige Störungen
im Ablauf des Fördersystems
oder kritische Förderausfälle vermieden
werden. Auch dadurch steigt also die Anlagenverfügbarkeit bzw. Funktionszuverlässigkeit
des Steuersystems. Die im Kennzeichenteil des Anspruches 16 angegebene
Lösung
ist vor allem bei der Ausbildung eines Steuerungssystems mit verteilt bzw.
dezentral angeordneten Steuervorrichtungen besonders vorteilhaft.
Erst durch die Ausbildung von Fördervorrichtungen,
welche dezentral steuerbar sind bzw. eine eigenständige Steuervorrichtung
aufweisen, ist eine optimale Voraussetzung geschaffen, die angegebene
Funktion der sensorischen Erfassung von Ladegut- bzw. Fördergutverschiebungen bzw.
Fördergutverformungen
wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.
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Von
Vorteil ist dabei eine Ausführung
nach Anspruch 16, da dadurch in Abhängigkeit der Formstabilität bzw. in
Abhängigkeit
der Labilität
des Fördergutes
die jeweils optimale Be schleunigung bzw. Fördergeschwindigkeit der Fördervorrichtung
automatisiert eingestellt werden kann. Die Leistungsfähigkeit
der Fördervorrichtung
wird dadurch bestmöglich
ausgenutzt, ohne dass erhöhte
Gefahr von Beschädigungen
des Fördergutes
bzw. eine Gefahr von Störungen
oder Ausfällen
im Fördersystem
besteht.
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Bei
der Ausbildung nach Anspruch 17 ist von Vorteil, dass ein Verrutschen
bzw. ungewolltes Verschieben eines Ladegutes bzw. Fördergutes
in einfacher und effizienter Art und Weise sensorisch erfasst werden
kann.
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Durch
die Maßnahmen
gemäß Anspruch
18 ist es in einfacher Art und Weise ermöglicht, die Fördergutbeschleunigung
bzw. die maximale Fördergutgeschwindigkeit
der Fördervorrichtung
abhängig
von der Stabilität
bzw. abhängig
von den zulässigen
Beschleunigungswerten fit das Fördergut
automatisiert anzupassen.
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Durch
die Maßnahmen
gemäß Anspruch
19 können
auch relativ instabile Fördergüter, wie
z.B. Stapel aus einzelnen, übereinander
liegenden Elementen, schnell und dennoch sicher bzw. möglichst störungsfrei
befördert
werden.
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Auch
die Ausführung
gemäß Anspruch
20 garantiert eine Beförderung
von sensiblen Fördergütern unter
Berücksichtigung
der maximalen Belastbarkeit, insbesondere unter Berücksichtigung
der maximalen Beschleunigungs- bzw. Fliehkräfte.
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Die
Erfindung umfasst auch ein Fördersystem
wie es im Anspruch 21 beschrieben ist. Ein Vorteil eines derartigen
Fördersystems
liegt darin, dass ein modulares bzw. baukastenähnliches System vorliegt, welches
sich ausgehend von den mechanischen Fördertechnikmodulen bis hin
zu den modular aufgebauten Steuerungskomponenten erstreckt. Ein wesentlicher
Vorteil ist dabei, dass nahezu beliebig komplexe Fördersysteme
aufgebaut werden können, ohne
dass externe Netzwerkkomponenten bzw. Netzwerkverteiler erforderlich
sind, um z.B. bei Förderwegverzweigungen
das Datennetzwerk fortführen bzw.
fortsetzen zu können.
Dadurch reduzieren sich die Kosten des Fördersystems, wodurch sich wesentliche
Vorteile für
den Produzenten als auch für den
Betreiber des Fördersystems
einstellen. Darüber hinaus
ist ein derartiges, durchgehend modular aufgebautes Fördersystem
relativ einfach veränder- bzw.
erweiterbar, da einerseits die mechanischen Fördertechnikmodule und anderseits
auch die elektro technischen Steuertechnikmodule relativ einfach miteinander
in funktionale Wirkverbindung versetzt werden können.
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Die
Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
beispielhafte, schematische Darstellung eines Fördersystems, bestehend aus
modularen Fördervorrichtungen
unterschiedlicher Type mit jeweils zugeordneter Steuervorrichtung
und mehreren identisch ausgeführten
Kommunikationsschnittstellen zum Aufbau eines Datennetzwerkes zwischen den
elektrischen Steuervorrichtungen;
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2 zwei
Fördervorrichtungen
eines Fördersystems
mit jeweils zugeordneten Steuervorrichtungen und einem Datenbus
zwischen den Steuervorrichtungen in vereinfachter, schematischer
Darstellung;
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3 die
Fördervorrichtungen
gemäß 2 in
Draufsicht;
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4 ein
beispielhaft aufgebautes Fördersystem
mit mehreren Förderwegabschnitten
und einem Ringschluss-Datennetzwerk zwischen den Steuervorrichtungen
einzelner Fördervorrichtungen;
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5 einen
beispielhaften Aufbau des Steuerungssystems mit den jeweiligen elektrotechnischen
Komponenten als vereinfachtes Blockschaltbild;
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6 eine
modulare Steuervorrichtung für eine
Fördervorrichtung
in vereinfachter, schematischer Darstellung;
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7 ein
Fördersystem
mit einer Sensorik zur Erfassung von Ladegutverschiebungen bzw.
Fördergutverformungen
infolge von Beförderungsbeschleunigungen;
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8 eine
weitere Ausführungsform
einer Sensorik zur Ermittlung von Fördergutverschiebungen bzw.
Fördergutverformungen.
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Einführend sei
festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche
Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen
versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen
Offenbarungen sinngemäß auf gleiche
Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen
werden können.
Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben,
unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte
Figur bezogen und sind diese Lageangaben bei einer Lageänderung sinngemäß auf die
neue Lage zu übertragen.
Weiters können
auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten
und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische
oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
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In 1 ist
ein modular aufgebautes Fördersystem 1 für stückhafte
Fördergüter 2 beispielhaft veranschaulicht.
Das stückhafte
Fördergut 2 kann beispielsweise
durch Pakete, Behälter,
Werkstückträger, Werkteile
oder Tablare, Paletten usw. gebildet sein, welche innerhalb des
aufgebauten Fördersystems 1 mittels
mehrerer, modular zusammengesetzter Fördervorrichtungen 3, 4, 5 an
unterschiedliche, jeweils gewünschte
bzw. erforderliche Positionen verbracht werden können. Die einzelnen Abläufe im exemplarisch
gezeigten Fördersystem 1 laufen
dabei zumindest teilweise automatisiert ab, wofür ein elektrisches Steuerungssystem 6 ausgebildet
ist, welches mehrere elektrische bzw. elektronische Steuervorrichtungen 7 umfasst.
Insbesondere weist jede der Fördervorrichtungen 3, 4, 5,
oder zumindest die meisten der baulich eigenständig ausgeführten, modularen Fördervorrichtungen 3, 4, 5 eine
eigene Steuervorrichtung 7 zumindest zur automatisierten Steuerung
der Funktionsabläufe
der jeweiligen Fördervorrichtung 3, 4, 5 auf.
Die Steuervorrichtungen 7 sind über einen aus dem Stand der
Technik bekannten, standardisierten Datenbus 8 miteinander
verbunden, sodass die einzelnen Steuervorrichtungen 7 über ein
Datennetzwerk 9 zumindest untereinander in datentechnischer
Verbindung stehen. Durch die an das Datennetzwerk 9 angeschlossenen
Steuervorrichtungen 7 wird zwischen den Steuervorrichtungen 7 der
diversen Fördervorrichtungen 3, 4, 5 ein
geordneter Daten- bzw. Informationsaustausch bzw. eine rasche Datenübertragung
ermöglicht,
ohne dass eine Vielzahl von Information- bzw. Datenleitungen erforderlich
ist. Mittels der steuerungstechnisch aneinander gekoppelten Steuervorrichtungen 7 ist
also eine Grundlage für
einen plangemäßen Steuerungsablauf innerhalb
des zusammengesetzten Fördersystems 1 geschaffen.
Insbesondere ist durch funktionales Zusammenspiel der lokalen, jeweils
steuerungstechnische Intelligenz aufweisenden Steuervorrichtungen 7 an
den einzelnen Fördervor richtungen 3, 4, 5 ein
automatisierter, plangemäßer Betrieb
des Fördersystems 1 gewährleistet.
Via den Datenbus 8 werden unter anderem auch steuerungs-
bzw. ablaufrelevante Informationen zwischen den in Förderrichtung
des Fördergutes 2 aufeinander
folgenden Fördervorrichtungen 3, 4, 5 bzw.
zwischen deren Steuervorrichtungen 7 übergeben.
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Das
komplette Steuerungssystem 6 für das Fördersystem 1 umfasst
beispielsweise auch einen den Steuervorrichtungen 7 steuerungstechnisch übergeordneten
Kontrollrechner bzw. einen so genannten Materialflussrechner 10.
Dieser Materialflussrechner 10 kann ebenso über einen
Datenbus 8 in das Datennetzwerk 9 mit den einzelnen
Steuervorrichtungen 7 eingebunden sein. Der Materialflussrechner 10 kann
durch eine beliebige speicherprogrammierbare Steuerung bzw. durch
einen industriellen Personalcomputer oder durch eine sonstige, Steuerprogramme
verarbeitende, Recheneinheit gebildet sein. Der Materialflussrechner 10 wiederum kann
gemäß einer
erweiterten Ausführungsform
mit einem zentralen, Ressourcen verwaltenden Hostrechner 11 gekoppelt
sein, der die Abläufe
bzw. die Funktionalitäten
des Fördersystems 1 in
Abhängigkeit
von den Ressourcen bzw. Erfordernissen innerhalb einer technischen
Anlage, beispielsweise innerhalb eines Waren- oder Lagerhauses bzw.
eines Gepäckbeförderungssystems,
bestimmt bzw. verwaltet. Ebenso kann der Hostrechner 11 direkt
mit einer Steuervorrichtung 7 oder mit mehreren Steuervorrichtungen 7 verbunden
sein.
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Der
Hostrechner 11 zählt
insbesondere zur höchsten
Ebene der Anlagensteuerung und kann Bestandteil eines so genannten
ERP-Systems (Enterprise Ressource Programm-System) sein.
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Der
Materialflussrechner 10 kann vielmehr als auch als baulich
eigenständig
ausgeführte
Master-Steuerung verstanden werden, an welchen die einzelnen, dezentralen
Steuervorrichtungen 7 in Art von intelligenten Slave-Steuerungen
angeschlossen sind.
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Die
einzelnen Steuervorrichtungen 7 sind dabei über den
Datenbus 8 aufeinander folgend miteinander verbunden sowie über diesen
Datenbus 8 mit dem Materialflussrechner 10 gekoppelt.
Die Steuerungsarchitektur zwischen den einzelnen Steuervorrichtungen 7 und
dem Materialflussrechner 10 umfasst also dezentrale, steuerungstechnisch
intelligente bzw. zumindest zum Teil autonome Steuervorrichtungen 7.
Die nachfolgend beschriebene Netzwerkarchitektur bietet gegenüber der
herkömmlichen Architektur,
welche eine stern- bzw. baumförmige Verkabelung
erfordert, erhebliche Vorteile, wie dies nachfolgend noch genauer
erläutert
wird.
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Wie
am besten aus den 2, 3 ersichtlich
ist, umfassen die grundsätzlich
eigenständig funktionsfähigen, d.h.
aktiv fördernden,
modulartig aufgebauten Fördervorrichtungen 3, 4, 5 innerhalb eines
komplexen, zusammengesetzten Fördersystems 1 zumindest
fallweise eine elektrotechnische bzw. sensorische Erfassungsvorrichtung 12 und/oder zumindest
fallweise eine Antriebsvorrichtung 13 zur Umsetzung bzw.
Ausführung
von Bewegungen. Die jeweiligen sensorischen Erfassungsvorrichtungen 12 an
den jeweiligen Fördervorrichtungen 3, 4 sind
an die lokale Steuervorrichtung 7 der jeweiligen Fördervorrichtung 3, 4,
insbesondere an die entsprechenden Eingänge der Steuervorrichtung 7 angeschlossen.
Zudem ist jede der vorhandenen Antriebsvorrichtungen 13 bzw.
jeder Aktor, welcher auf bzw. an einer einzelnen Fördervorrichtung 3, 4, 5 zur
Umsetzung von Bewegungsfunktionen montiert bzw. angeordnet ist,
mit den entsprechenden Ausgängen
der Steuervorrichtung 7 verbunden. Anhand von Steuer- bzw. Ablaufprogrammen,
welche von den diversen Steuervorrichtungen 7 abzuarbeiten
sind bzw. anhand logischer Verknüpfungen
der sensorisch erfassten Zustände
bzw. anhand von sonstigen steuerungsrelevanten Bedingungen wird
gegebenenfalls unter Einbindung von Informationen des Materialflussrechners 10 und/oder
von Informationen von benachbarten, d.h. von vor- bzw. nachgeordneten
Fördervorrichtungen 3, 4, 5 bzw.
deren Steuervorrichtungen 7 der jeweils gewünschte bzw.
erforderliche Ausgangszustand hergestellt, indem der entsprechende Aktor
bzw. die entsprechende Antriebsvorrichtung 13 aktiviert
bzw. deaktiviert wird. Eine programmtechnische Verknüpfung von
Eingängen
der Steuervorrichtung 7 und eine automatisierte Zustandsveränderung an
den entsprechenden Ausgängen
der Steuervorrichtung 7 ist dem Fachmann hinlänglich bekannt
und sind hierzu vielfältigste
Ausführungen
aus dem Stand der Technik zu entnehmen, weshalb nicht näher auf die
steuerungs- bzw. programmtechnischen Funktionen eingegangen wird.
Jedenfalls dient jede der lokalen Steuervorrichtungen 7 an
jeder der eigenständig funktionsfähigen, modularen
Fördervorrichtungen 3, 4, 5 zumindest
zur Steuerung der zugehörigen
Fördervorrichtung 3, 4, 5,
wobei anhand von Daten bzw. Steuerbefehlen, welche über das
Datennetz 9 übertragen
werden, und gegebenenfalls anhand von Informationen bzw. Zuständen, welche über die
lokale Erfassungsvorrichtung 12 ermittelt wurden, die entsprechenden
Ausgangszustände
bzw. Sollzustände der
Fördervorrichtung 3, 4, 5 bzw.
des insgesamt ausgeführten
Fördersystems 1 automatisiert
hergestellt bzw. umgesetzt werden.
-
Um
betriebsrelevante Informationen von benachbarten, insbesondere von
vorgeordneten bzw. von nachgeordneten Fördervorrichtungen 3, 4, 5 empfangen
zu können
bzw. solche betriebs relevanten Daten bzw. Informationen übertragen
zu können und
diese Informationen in die Steuerungsabläufe einbinden bzw. programmtechnisch
bearbeiten oder über
logische Funktionen gemäß der Boolschen
Algebra verknüpfen
zu können,
weist jede der Steuervorrichtungen 7 bevorzugt drahtgebundene
bzw. leitungsgebundene Kommunikationsschnittstellen 14 zur
datentechnischen Verbindung mit der Steuervorrichtung 7 von
bzw. an zumindest einer der benachbarten bzw. angrenzenden Fördervorrichtungen 3, 4, 5 auf.
Insbesondere sind die Steuervorrichtungen 7 der diversen
Fördervorrichtungen 3, 4, 5 über die
an den einzelnen Steuervorrichtungen 7 jeweils ausgebildeten
Kommunikationsschnittstellen 14 daten- bzw. steuerungstechnisch
miteinander gekoppelt. Vorzugsweise ist eine serielle Verbindung
zwischen den Steuervorrichtungen 7 der einzelnen Fördervorrichtungen 3, 4, 5 ausgebildet.
D.h., dass der Datenbus 8 kettenartig von einer Steuervorrichtung 7 zur nächsten Steuervorrichtung 7 weitergeführt ist,
sodass die einzelnen Steuervorrichtung 7 der diversen Fördervorrichtungen 3, 4 seriell
bzw. kettenartig aneinander gereiht sind und über den gemeinsamen Datenbus 8 das
gemeinsame Datennetzwerk 9 ausbilden, in welches bevorzugt
auch der Materialflussrechner 10 (1) eingebunden
ist.
-
Bevorzugt
werden die Steuervorrichtungen 7 der unmittelbar benachbarten
Fördervorrichtungen 3, 4, 5 über den
Datenbus 8 miteinander verbunden, um möglichst kurze Kabellängen zu
erzielen. Grundsätzlich
ist es aber auch möglich,
die Steuervorrichtungen 7 von vergleichsweise weitläufiger zueinander
distanzierten Fördervorrichtungen 3, 4, 5 via
den Datenbus 8 daten- bzw. steuerungstechnisch zu koppeln.
-
Wesentlich
ist, dass jede Steuervorrichtung 7 an jeder elektrisch
steuerbaren Fördervorrichtung 3, 4, 5 des
Fördersystems 1 zumindest
drei, bevorzugt vier einheitlich bzw. identisch ausgeführte Kommunikationsschnittstellen 14 zur
datentechnischen Anbindung an kommunikationskompatible Steuervorrichtungen 7 unmittelbar
benachbarter bzw. die Förderstrecke
fortsetzender Fördervorrichtungen 3, 4, 5 aufweist.
Diese je Steuervorrichtung 7 bzw. je modularer Fördervorrichtung 3, 4, 5 mehrfach,
insbesondere zumindest dreifach, bevorzugt vierfach angeordneten
Kommunikationsschnittstellen 14 sind dabei funktional bzw.
baulich gleichartig und hinsichtlich ihrer Type bzw. Gattung übereinstimmend
ausgeführt.
-
Vorzugsweise
sind diese mehrfach, insbesondere zumindest dreifach, beispielsweise
aber auch fünf-
oder sechsfach an den Steuervorrichtungen 7 aufgebauten,
unterschiedslos bzw. typengleich ausgebildeten Kommunikationsschnittstellen 4 zum Aufbau
des Datennetzwerkes 9 zwischen den einzelnen Fördermodulen
bzw. Fördervorrichtungen 3, 4, 5 wahllos
bzw. beliebig belegbar ausgeführt.
D.h. dass die zumindest dreifach, bevorzugt vierfach ausgebildeten
Kommunikationsschnittstellen 14 an jeder der Steuervorrichtungen 7 zum
Aufbau einer datentechnischen Kommunikationsverbindung zwischen
den Steuervorrichtungen 7 ohne eine fixe Rangordnung bzw.
ohne eine bestimmte Belegungsordnung einsetzbar sind, um ein Informations-
bzw. Datennetzwerk 9 zwischen den einzelnen Steuervorrichtungen 7 aufzubauen.
Bei linearen bzw. geradlinigen Fördervorrichtungen 3, 4,
welche zur Erzielung der geforderten Förderstrecke bzw. Förderlänge im wesentlichen
spaltlos aneinandergereiht und über
den Datenbus 8 steuerungstechnisch miteinander verbunden werden,
bleibt somit je Steuervorrichtung 7 zumindest eine Kommunikationsschnittstelle 14 unbelegt, wenn
drei gleichartige Kommunikationsschnittstellen 14 an der
Steuervorrichtung 7 ausgeführt sind.
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Bevorzugt
verlaufen einzelne, den Datenbus 8 ausbildende Kabelverbindungen,
welche an den beiden Kabelenden jeweils elektrische Steckvorrichtungen
bzw. Stecker aufweisen, von einer Steuervorrichtung 7 zur
nächsten
bzw. nachfolgenden Steuervorrichtung 7. Insbesondere ist
eine zwischen zwei angrenzenden Fördervorrichtungen 3, 4 angeordnete Fördervorrichtung 5 bzw.
deren Steuervotrrichtung 7 mittels zweier eigenständiger Kabelverbindungen, insbesondere
mittels zwei so genannter Patch-Kabel, über eine erste Kabelverbindung
mit der auf die Förderstrecke
bezogenen, vorgeordneten Fördervorrichtung 3 und über eine
zweite Kabelverbindung mit der auf die Förderstrecke bezogenen, nachgeordneten Fördervorrichtung 4 verbunden,
wie dies der Darstellung gemäß 1 einfach
zu entnehmen ist.
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Durch
die oben beschriebene Mehrfachanordnung von Kommunikationsschnittstellen 14 an den
Steuervorrichtungen 7 bleibt in der Regel zumindest eine
Kommunikationsschnittstelle 14 an den diversen Steuervorrichtungen 7 unbelegt,
wobei diese jederzeit bzw. bei Bedarf zur Anbindung einer mobilen
Bedien- und/oder Beobachtungsvorrichtung, z.B. in Art eines Handterminals,
und/oder zur Anbindung des Materialflussrechners 10 genutzt
werden können.
Unabhängig
davon kann über
den Datenbus 8 und eine unbelegte Kommunikationsschnittstelle 14 der
Steuervorrichtungen 7 ein Fernwartungssystem bzw. ein so
genanntes Remote-Control-System eingebunden werden.
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Nachdem üblicherweise
eine Mehrzahl solcher Kommunikationsschnittstellen 14 in
einem aus mehreren Fördervorrichtungen 3, 4, 5 bestehenden Fördersystem 1 unbelegt
bleiben, ist durch den Bediener bzw. Anwender eine örtlich ideale
Auswahl bzw. Beschaltung einer noch freien Kommunikationsschnittstelle 14 ermöglicht.
Außerdem
kann eine besonders flexible Erweiterung des Steuerungssystems 6 vorgenommen
werden, nachdem eine Mehrzahl von örtlich verteilten Positionen
innerhalb des Fördersystems 1 für Erweiterungen
bzw. zusätzliche
Anschaltungen zur Verfügung
stehen.
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Die
angegebene Mehrfachanordnung der funktional bzw. kommunikationsphysikalisch
identisch ausgeführten
Kommunikationsschnittstellen 14 an zumindest einer Fördervorrichtung 3, 4, 5 eines komplexen
Fördersystems 1 bietet
eine Reihe von zuvor bereits beschriebenen Vorteilen. Eine vorteilhafte
Fördervorrichtung 3, 4, 5 mit
zumindest drei, bevorzugt vier einheitlich ausgeführten Kommunikationsschnittsellen 14 kann
dabei selbstverständlich auch
mit einem Fördermodul
gekoppelt werden, welches weniger als drei, beispielsweise nur zwei,
einheitlich ausgeführte,
kommunikationskompatible Kommunikationsschnittstellen aufweist.
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Die
zuvor beschriebenen sensorischen Erfassungsvorrichtungen 12 an
den diversen Fördervorrichtungen 3, 4, 5 können durch
beliebige, aus dem Stand der Technik bekannte Sensoren, Geber oder
Schalter gebildet sein. Insbesondere können Sensoren gemäß beliebigem
physikalischen Wirkungsprinzip verwendet werden, um betriebsrelevante
Zustände
erfassen bzw. detektieren und elektrotechnisch bzw. steuerungstechnisch
auswerten zu können.
Vorzugsweise ist als Erfassungsvorrichtung 12 zumindest
eine optoelektrische Lichtschranke angeordnet, um das Vorhandensein
und/oder die Position eines zu fördernden
Fördergutes 2 automatisiert ermitteln
zu können.
Die sensorische Erfassungsvorrichtung 12 kann aber auch
Sensoren bzw. Geber oder Schalter umfassen, welche zur Ermittlung
von Stellungen bzw. Positionen oder Betriebszuständen der Förderorgane der Fördervorrichtung 3, 4, 5 vorgesehen
sind.
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Unter
den vorhergehend beschriebenen Antriebsvorrichtungen 13 sind
jegliche, aus dem Stand der Technik bekannte Antriebe bzw. Stellglieder
zu verstehen. Unter den Dachbegriff „Antriebsvorrichtung 13" fallen insbesondere
elektrische, pneumatische, hydraulische oder sonstige Antriebsmotoren. Unter
Antriebsvorrichtungen 13 sind aber auch Stellglieder bzw.
Schaltventile zu verstehen, welche Bewegungsantriebe aktivieren
bzw. deaktivieren können.
Insbesondere sind auch Magnetventile als Antriebsvorrichtung 13 bzw.
als steuerungstechnischer Aktor zu verstehen.
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Die
modularen Fördervorrichtungen 3, 4, 5 des
Fördersystems 1 weisen
zumindest fallweise ein gesteuert bewegliches Förderorgan 15 auf.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
umfassen die Fördervorrichtungen 3, 4, 5 drehbeweglich
gelagerte bzw. in aktive Drehbewegung versetzbare Förderrollen 16 für das zu
transportierende Fördergut 2.
Die in den Fig. dargestellten Fördervorrichtungen 3, 4, 5 sind also
durch so genannte Rollenförderer
gebildet. Alternativ oder in Kombination zu solchen Rollenförderern
können
als Fördervorrichtung 3, 4, 5 aber
auch Riemenförderer,
Gurtförderer,
Heb- bzw. Senkplattformen, Kurvenförderer und dergleichen ausgebildet sein,
um in Kombination ein zusammenhängendes Fördersystem 1 zu
bilden. Jede modulartig ausgeführte
Fördervorrichtung 3, 4, 5 umfasst
dabei zumindest eine zugeordnete Steuervorrichtung 7, welche zur
steuerungstechnischen Umsetzung der Basisfunktionen der jeweiligen
Fördervorrichtung 3, 4, 5 ausgebildet
ist.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
sind mehrere Förderrollen 16 einer
Fördervorrichtung 3, 4, 5 über geeignete
Kopplungsmechanismen, wie z.B. Riemen oder Zahnradverbindungen,
bewegungsgekoppelt und mittels einem Antriebsmotor zumindest unidirektional,
bevorzugt bidirektional, antreibbar.
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In 4 ist
ein beispielhafter Aufbau eines Fördersystems 1, bestehend
aus einer Vielzahl von einzelnen Fördervorrichtungen 3, 4, 5 schematisch veranschaulicht.
Zumindest einige der einzelnen Fördervorrichtungen 3, 4, 5 weisen
die Steuervorrichtung 7 zumindest zur Steuerung der Abläufe bzw. Funktionen
der jeweils zugehörigen
Fördervorrichtung 3, 4, 5 auf.
Vorzugsweise ist pro eigenständigem Fördermodul
eine Steuervorrichtung 7 ausgebildet. Das Fördersystem 1 weist
somit ein Steuerungssystem 6 auf, welches eine Mehrzahl
von verteilt angeordneten Steuervorrichtungen 7 umfasst,
sodass eine überwiegend
dezentrale bzw. verteilte Steuerungsarchitektur vorliegt. Wie vorhergehend
bereits beschrieben, sind die einzelnen Steuervorrichtungen 7 mittels
einem Datenbus 8 seriell zu einem Datennetzwerk 9 verknüpft, welches
einen geregelten Information- bzw. Datenaustausch zwischen den Steuervorrichtungen 7 innerhalb
des Datennetzwerkes 9 ermöglicht. Wie vorhergehend ebenso
bereits beschrieben wurde, ist an das Datennetzwerk 9 zwischen
den verteilt angeordneten Steuervorrichtungen 7 auch ein
steuerungstechnisch übergeordneter Materialflussrechner 10 angeschlossen.
Der Materialflussrechner 10 ist dabei bevorzugt über den
gleichen bzw. übereinstimmenden
Datenbus 8, bevorzugt über
eine so genannte Ethernet-Verbindung, in das Datennetzwerk 9 zwischen
den Steuervorrichtungen 7 bzw. zwischen den einzelnen Fördervor richtungen 3, 4, 5 integriert.
Hierfür
wird der Materialflussrechner 10 bevorzugt an beliebiger
Stelle des Fördersystems 1 über eine
standardisierte Kabelverbindung für den Datenbus 8,
insbesondere über
ein so genanntes Patch-Kabel, an eine freie Kommunikationsschnittstelle 14 einer
der Fördervorrichtungen 3, 4, 5 angeschlossen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform ist
der Materialflussrechner 10 über zumindest eine weitere
Kabelverbindung, insbesondere über
eine zweite Datenverbindung 17 an einer anderen Stelle des
Fördersystems 1 bzw. über eine
weitere Fördervorrichtung 3, 4, 5 in
das Datennetzwerk 9 mit den Steuervorrichtungen 7 eingebunden.
Die zusätzliche Datenverbindung 17 zwischen
dem Materialflussrechner 10 und dem Datennetzwerk 9 ist
hinsichtlich ihrer Type bevorzugt identisch zum Datenbus 8 bzw. identisch
zur Type des Datennetzwerkes 9 ausgeführt. Vorzugsweise ist die Datenverbindung 17 daher
durch eine weitere Ethernet-Verbindung
gebildet, über
welche der Materialflussrechner 10 an einer weiteren Layoutposition
des Fördersystems 1,
insbesondere über
eine an sich freie bzw. unbelegte Kommunikationsschnittstelle 14 einer
weiteren Steuervorrichtung 7, datentechnisch in das Datennetzwerk 9 integriert.
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Wie
vorhergehend bereits beschrieben, kann der Materialflussrechner 10 über eine
lokale, standardisierte Netzwerkverbindung 18, wie z.B.
eine Standard-Ethernet-Verbindung (LAN), mit einem übergeordneten
Hostrechner 11 verbunden sein. Dieser Hostrechner 11 kann
dabei, wie schematisch dargestellt, durch eine einzige Recheneinheit
gebildet sein oder aber auch durch eine Mehrzahl von Recheneinheiten
verwirklicht werden. Der Hostrechner 11 bzw. die Gruppe
aus mehreren, miteinander vernetzten Datenverwaltungsanlagen kann
Funktionen für
eine rechnergestützte
Lagerverwaltung und/oder ein Warenmanagement bzw. für ein Organisationsmanagement
einer Firma bzw. eines Unternehmens übernehmen.
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Das
Steuerungssystem 6 für
das Fördersystem 1 kann
auch zumindest eine mobile Bedien- und/oder Beobachtungsvorrichtung 19 umfassen. Diese
Bedien- und/oder Beobachtungsvorrichtung 19 ist vorzugsweise
durch ein tragbares Terminal 20 gebildet, welches eine
Neuprogrammierung und/oder Beobachtung bzw. Überprüfung der steuerungstechnischen
Abläufe
des Steuerungssystems 6 ermöglicht. Hierfür kann die
mobile Bedien- und/oder Beobachtungsvorrichtung 19 an beliebiger
Stelle des Fördersystems 1 in
das Datennetzwerk 9, welches zwischen den Steuervorrichtungen 7 der
einzelnen Fördervorrichtungen 3, 4, 5 aufgebaut ist,
eingebunden bzw. datentechnisch integriert werden. Insbesondere kann
die mobile Bedien- und/oder Beobachtungsvorrichtung 19 über ein
Datenkabel 21 an eine freie bzw. unbelegte Kommunikationsschnittstelle 14 einer
beliebigen Steuervorrichtung 7 angeschlossen werden. Vorzugsweise
weist jede der Steuervorrichtungen 7 im Datennetzwerk 9 eine
eindeutige Adresse bzw. unverwechselbare Kennung auf, wie dies aus
dem Stand der Technik hinlänglich
bekannt ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Bedien-
und/oder Beobachtungsvorrichtung 19 an eine freie Kommunikationsschnittstelle 14 der
Steuervorrichtung 7 mit der Adresse bzw. Kennung 22 angeschlossen
worden. In vorteilhafter Art und Weise kann durch die Mehrfachanordnung
der Kommunikationsschnittstellen 14 die Anbindung der mobilen
Bedien- und/oder Beobachtungsvorrichtung 19 im Umfeld bzw.
Nahbereich jener Fördervorrichtung 3, 4, 5 vorgenommen werden,
bei welcher Programmier- bzw. Beobachtungstätigkeiten durch einen befugten
Bediener bzw. Administrator notwendig sind. Durch die wahlfreie Anbindbarkeit
der mobilen Bedien- und/oder Beobachtungsvorrichtung 19 an
einer Mehrzahl von möglichen
Stellen innerhalb des Fördersystems 1,
ist eine gute Einsehbarkeit der jeweiligen Prozesse gewährleistet,
sodass die Wahrscheinlichkeit eventueller Fehlbedienungen bzw. Fehlprogrammierungen
der jeweiligen Fördervorrichtung 3, 4, 5 wesentlich
reduziert werden kann.
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Alternativ
oder in Kombination zu einer drahtgebundenen Integration einer mobilen
Bedien- und/oder
Beobachtungsvorrichtung 19 in das Datennetzwerk 9 kann
diese daten- bzw. steuerungstechnische Anbindung auch über eine
draht- bzw. kontaktlose Datenschnittstelle 22 erfolgen.
Diese drahtlose Datenschnittstelle 22 der mobilen Bedien-
und/oder Beobachtungsvorrichtung 19 ist für einen
kontaktlosen Datenaustausch innerhalb eines Funknetzwerkes 23 (WLAN)
vorgesehen. Bevorzugt bildet der Materialflussrechner 10 eine
Zugangskomponente 24, insbesondere einen so genannten „Access
Point" für das Funknetzwerk 23 aus
bzw. ist an den Materialflussrechner 10 eine Zugangskomponente 24 für ein standardisiertes
Funknetzwerk 23 angeschlossen. Alternativ ist es auch möglich die
Zugangskomponente 24 für
ein Funknetzwerk 23 einer Kopfstation 37 (5)
zuzuordnen.
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Gemäß einer
denkbaren Alternative können zumindest
eine Teilanzahl oder alle Steuervorrichtungen 7 der Fördervorrichtungen 3, 4, 5 über ein
Funknetzwerk 23, beispielsweise ein standardisiertes WLAN-Datennetzwerk,
miteinander in datentechnischer Verbindung stehen und die benötigten Informationen,
Daten bzw. Befehle draht- bzw. berührungslos austau schen. Die
Kommunikationsschnittstellen 14 an den Steuervorrichtungen 7 sind
für den
alternativen Fall der Ausbildung eines Funknetzwerkes 23 durch
Sende- und/oder Empfangsantennen für elektromagnetische Wellen
gebildet.
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Wie
weiters am besten aus 4 ersichtlich ist, sind die
Steuervorrichtungen 7 an den diversen Fördervorrichtungen 3, 4, 5 zum
Aufbau zumindest eines ringförmig
geschlossenen Kommunikationspfades 25 zwischen den Steuervorrichtungen 7 mehrerer
Fördervorrichtungen 3, 4, 5 ausgebildet.
D.h., dass das Datennetzwerk 9 zwischen den Steuervorrichtungen 7 einen
ringförmig
geschlossenen Kommunikationspfad 25 oder mehrere ringförmig geschlossene
Kommunikationspfade 25 zwischen einzelnen Gruppen von Steuervorrichtungen 7 umfassen
kann. Insbesondere ist dabei zumindest ein Teilbestand der Steuervorrichtungen 7 über den
Datenbus 9 kreisförmig
zusammengeschaltet bzw. ringförmig
miteinander vernetzt. Insbesondere ist ein strukturell endloser
Kommunikationspfad 25 zwischen mehreren Steuervorrichtungen 7 bzw.
zwischen mehreren Fördervorrichtungen 3, 4, 5 aufgebaut.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist eine erste Steuervorrichtung 7, z.B. mit der Adresse
bzw. Kennung 4 mit weiteren Steuervorrichtungen 7 mit den
Kennungen 5, 11, 15, 14, 13, 10, 3 seriell
verbunden. Zusätzlich
ist die letzte Steuervorrichtung 7 mit der Adresse 3 in
den kettenartig miteinander vernetzten Steuervorrichtungen 7 über eine
Ringschlussverbindung 26 mit der quasi ersten bzw. initialen
Steuervorrichtung 7 mit der Kennung 4 verbunden
ist. Diese Ringschlussverbindung 26 ist dabei in einfacher
Art und Weise durch ein Datenkabel gebildet, welches identisch zu
den Datenkabeln bzw. Verbindungskabeln zwischen den sonstigen Steuervorrichtungen 7 des
Datennetzwerks 9 ausgeführt
ist. Eine derartige Ringschlussverbindung 26 zwischen mehreren
Steuervorrichtungen 7 bzw. die Ausbildung zumindest eines
ringförmigen
Kommunikationspfades 25 erhöht die Verfügbarkeit des Fördersystems 1 wesentlich. Insbesondere
sind durch den Aufbau des ringförmigen
Kommunikationspfades 25 zwischen mehreren Steuervorrichtungen 7 bzw.
aufgrund der Ringschlussverbindung 26 mehrere bzw. redundante Kommunikationswege
zwischen den Steuervorrichtungen 7 geschaffen. So ist z.B.
dann, wenn zwischen der Steuervorrichtung 7 mit der Kennung 4 und beispielsweise
dem Materialflussrechner 10 bzw. der Kopfstation 37 ein
uni- oder bidirektionaler Datenaustausch stattfinden soll, dieser
im Regelfall via die kürzeste
serielle Datenverbindung zwischen den Steuervorrichtungen 7 mit
den Kennungen 5, 11, 15, 19, 21 realisiert.
Ist jedoch eine Unterbrechung des an sich kürzesten, üblichen Kommunikationsweges
zwischen der Steuervorrichtung 7 mit der Kennung 4 und dem
Materialflussrechner 10 bzw. der Kopfstation 37 gegeben – wie dies
z.B. bei einem Kabelbruch oder bei einem sonstigen Defekt auftreten
kann – so
kann aufgrund des ringförmigen
Kommunikationspfades 25 bzw. aufgrund der Ringschlussverbindung 26 im Datennetzwerk 9 die
entsprechende Information über die
Steuervorrichtungen 7 mit den Kennungen 3, 10, 13, 14, 15, 19, 21 an
den Materialflussrechner 10 übertragen werden. Selbstverständlich ist
auch eine Informations- bzw. Datenübertragung beispielsweise ausgehend
vom Materialflussrechner 10 bzw. ausgehend von der Kopfstation 37 über diese
alternative, redundante Datenübertragungsstrecke
zur Steuervorrichtung 7 mit der Kennung 4 möglich. Durch
gezielten Aufbau von ringförmig
geschlossenen Kommunikationspfaden 25 zwischen mehreren
Steuervorrichtungen 7 ist also eine Kommunikationsredundanz
geschaffen, welche bei Ausfall einzelner Datenverbindungen zwischen
den Steuervorrichtungen 7 in vorteilhafter Art und Weise
dennoch eine Aufrechterhaltung des Betriebs des Fördersystems 1 ermöglicht.
Die Anlagenverfügbarkeit
ist somit erhöht,
sodass sich ein erheblicher Nutzen bzw. Vorteil für den Anwender
des Fördersystems 1 einstellen
kann, nachdem die Ausfallssicherheit entsprechend gesteigert ist.
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Ein
besonderer Vorteil dieser Kommunikationsredundanz via die zumindest
Ringschlussverbindung 25 bzw. via den zumindest einen ringförmigen Kommunikationspfad 25 liegt
auch darin, dass ein Not-Stop bzw. Not-Halt mit erhöhter Zuverlässigkeit bzw.
Sicherheit eingeleitet werden kann. Insbesondere kann ein derartiger
Stoppbefehl für
das Fördersystem 1 bzw.
für zumindest
eine Fördervorrichtung 3, 4, 5 auch
dann umgesetzt werden, wenn der eigentlich vorgesehene Signalpfad
aus nicht absehbaren Gründen
nicht verfügbar
ist oder der grundsätzlich
zuständige
Signalweg unterbrochen wurde. Zudem kann durch die Ausbildung einer
Ringschlussverbindung 26 zwischen mehreren Steuervorrichtungen 7 die
Reaktionszeit auf allgemeine Steuerbefehle bzw. auf einen Schnellstoppbefehl
(Not Aus) minimiert werden. Dies vor allem dann, wenn derartige, ggf.
zeitkritische Abschalt- bzw. Stoppbefehle zwischen einer der Steuervorrichtungen 7 und
dem Materialflussrechner 10 und/oder dem Hostrechner 11 zu übertragen
sind. Eine Übertragung
derartiger Stoppbefehle kann aber auch ausgehend vom Materialflussrechner 10 und/oder
Hostrechner 11 zu einer der Steuervorrichtungen 7 bzw.
Fördervorrichtungen 3, 4, 5 im
Fördersystem 1 zuverlässig und
innerhalb möglichst
kurzer Zeit notwendig sein.
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Nachdem
die Steuervorrichtungen 7 zumindest drei, bevorzugt vier
einheitlich ausgeführte, bevorzugt
kontaktbehaftete bzw. elektrische Kommunikationsschnittstellen 14 zur
Bildung des Datennetzwerkes 9 aufweisen, ist ein ringförmig geschlossener Kommunikationspfad 25 aufbaubar,
ohne zusätzliche Komponenten,
wie z.B. Switches, Hubs oder dgl., in das Datennetzwerk 9 integrieren
zu müssen.
Ein Vorteil dieser Mehrportlösung
an den Steuervorrichtungen 7 der Fördervorrichtungen 3, 4, 5 liegt
also auch darin, dass keine verteuernden, zusätzlichen Netzwerkkomponenten
in das Datennetzwerk 9 integriert werden müssen und
trotzdem eine vorteilhafte Kommunikationsredundanz geschaffen werden
kann, die in einfacher Art und Weise durch eine kommunikations-
bzw. signaltechnische Ringschlussverbindung 26 zwischen
der ersten Steuervorrichtung 7 und der letzten Steuervorrichtung 7 innerhalb
einer Gruppe aus mehreren Fördervorrichtungen 3, 4, 5 aufgebaut werden
kann.
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Die
in 4 schematisch dargestellten Fördervorrichtungen 5 mit
den Adressen bzw. Kennungen 3, 5, 8, 23 und 15 weisen
jeweils zumindest eine Förderstreckenabzweigung 27, 28 auf
bzw. ermöglichen
diese Fördervorrichtungen 5 Abzweigungen bzw.
Verzweigungen von Förderstecken.
Insbesondere sind diese Fördervorrichtungen 5 durch
so genannte Knotenmodule bzw. Kreuzungsmodule gebildet. Vor allem
bei derartigen Fördervorrichtungen 5 mit
zumindest einer möglichen
Förderstreckenabzweigung 27, 28 ist
es von besonderem Vorteil, dass deren Steuervorrichtungen 7 zumindest
drei bzw. vier hinsichtlich ihrer Type einheitlich bzw. identisch
ausgeführte
Kommunikationsschnittstellen 14 zur datentechnischen Anbindung
an kommunikationskompatible Steuervorrichtungen 7 unmittelbar
benachbarter bzw. unmittelbar anschließender, die Förderstrecke fortsetzender
Fördervorrichtungen 3, 4 aufweisen. Insbesondere
können
dadurch Fortsetzungen des Datennetzwerkes 9 geschaffen
und/oder ringförmige Kommunikationspfade 25 aufgebaut
werden, ohne dass zusätzliche
Netzwerkkomponenten in das Datennetzwerk 9 integriert werden
müssen.
Dadurch bleibt einerseits ein kompakter, überschaubarer Aufbau des Datennetzwerkes 9 erhalten
und sind andererseits teuere Zusatz- bzw. Verteilerkomponenten im
Datennetzwerk 9 zwischen den Steuervorrichtungen 7 erübrigt.
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Die
Ausbildung einer Ringschlussverbindung 26 bzw. eines geschlossenen
Kommunikationspfades 25 zwischen Steuervorrichtungen 7 mehrerer Fördervorrichtungen 3, 4, 5 ist
dabei grundsätzlich nicht
auf Fördervorrichtungen 3, 4, 5 beschränkt, welche
ringförmig
installiert sind. Insbesondere können auch
bei einem linear oder baumartig aufgebauten Fördersystem 1 zwischen
einzelnen Steuervorrichtungen 7 bzw. zwischen einzelnen
Gruppen aus beliebig angeordneten Fördervorrichtungen 3, 4, 5 Ringschlussverbindungen 26 ausgeführt sein.
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In 5 ist
ein Blockschaltbild betreffend einen möglichen Aufbau des Steuerungssystems 6 für ein komplexes
bzw. umfangreiches Fördersystem 1 (4)
veranschaulicht. Dieses Blockschaltbild bildet auch die Hierarchie
der diversen Komponenten innerhalb des Steuerungssystems 6 ab.
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Ausgehend
von einer Steuervorrichtung 7 für eine modulare Fördervorrichtung 3, 4, 5 (4)
sind über
standardisierte Bussysteme, insbesondere über Feldbussysteme 29,
wie CAN, PROFIbus, DeviceNet und dgl., verschiedenste Subkomponenten
bzw. Peripheriegeräte
an die Steuervorrichtung 7 der jeweiligen Fördervorrichtung 3, 4, 5 anbindbar.
Unter Peripheriekomponenten sind dabei Barcode-Scanner oder RFID
(radio frequency identification)-Lesegeräte 30, Label-Drucker
und/oder Wiegevorrichtungen 31 für zu transportierendes Fördergut
und/oder Steuerungen für
Gebäudekomponenten,
wie z.B. Torsteuerungen 32 für schnelllaufende Raumteiler,
wie z.B. Rollladen oder Jalousien, zu verstehen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform ist
an die Steuervorrichtung 7 eine Bilderfassungsvorrichtung 33,
insbesondere eine netzwerkfähige
Videokamera bzw. eine so genannte „Webcam" angeschlossen. Via diese Bilderfassungsvorrichtung 33 ist es
ermöglicht,
das Umfeld um die entsprechende Fördervorrichtung 3, 4, 5 videoartig
aufzunehmen und die erfassten Bild- bzw. Tondaten über das
Datennetzwerk 9 an weitläufig entfernte Stellen, insbesondere
auch an global distanzierte Orte, zu übertragen. Mittels dieser Bilderfassungsvorrichtung 33 an zumindest
einer der dezentralen Steuervorrichtungen 7 kann sodann
eine Fernwartung bzw. eine Unterstützung bei einer Störungsbehebung
ausgehend von weitläufig
bzw. global entfernten Orten in einfacher Art und Weise besonders
effizient vorgenommen werden.
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Die
vorhergehend bereits beschriebene, mobile Bedien- und/oder Beobachtungsvorrichtung 19 kann
entweder ebenso über
ein Feldbussystem 29 an die Steuervorrichtung 7 angeschlossen
werden oder über
eine unbelegte Kommunikationsschnittstelle 14 in das Datennetzwerk 9 zwischen
mehreren Steuervorrichtungen 7 eingebunden werden.
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Weiters
können über den
lokalen Steuerungsbus bzw. Feldbus der Steuervorrichtung 7 mehrere
Ein- und Ausgangsmodule 34 für die Steuervorrichtung 7 angeschlossen
sein. Diese Ein- und
Ausgangsmodule 34 an der Steuervorrichtung 7 ermöglichen
die Anbindung von beliebigen Aktoren bzw. Sensoren. Insbesondere
sind über
die Ein- und Ausgangsschnittstellen der Ein- und Ausgangsmodule 34 gegebenenfalls
erforderliche Codierschaltungen, Magnetventile, Heizvorrichtungen,
Temperatursensoren, Leistungsantriebe, Schätzschaltungen, Motorstartvorrichtungen,
Frequenzumrichter und dgl. anbindbar. Weiters kann über ein
derartiges Ein- und Ausgangsmodul 34 eine Erfassungsvorrichtung 12 in Art
einer Datenlichtschranke für
die Objekterfassung in das Steuerungssystem 6 eingebunden
werden.
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Vorteilhaft
ist es, wenn die Steuervorrichtung 7 auch ein Ein- und/oder
Ausgangsmodul 35 mit erhöhter Funktionszuverlässigkeit
bzw. erhöhter
Steuerungspriorität
aufweist. Dieses hochsichere Ein- und/oder Ausgangsmodul 35 dient
bevorzugt zur Einbindung zumindest einer Not-Aus-Schaltvorrichtung 36 in
das Steuerungssystem 6.
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Die
in das Datennetzwerk 9 integrierten Steuervorrichtungen 7 sind über dieses
Datennetzwerk 9 auch an den Materialflussrechner 10 angeschlossen.
Zwischen dem Materialflussrechner 10 und dem Netzverbund
aus den Steuervorrichtungen 7 kann auch zumindest eine
steuerungstechnisch gegebenenfalls erforderliche Kopfstation 37 angeordnet sein,
welche zentrale Verwaltungsdienste übernehmen kann bzw. welche
für die
Anbindung der Steuervorrichtungen 7 an den Materialflussrechner 10 erforderlich
sein kann bzw. welche zumindest zum Teil die für den vorhergehend beschriebenen
Materialflussrechner 10 beschriebenen Funktionalitäten übernehmen
kann.
-
In
das Datennetzwerk 9 kann auch zumindest eine sicherheitsrelevante
bzw. sicherheitsbasierende Steuervorrichtung 38 eingebettet
sein. Diese sicherheitsbasierende Steuervorrichtung 38 dient
zur Erzielung bzw. Gewährleistung
eines besonders personen- und/oder funktionssicheren Betriebs des
Fördersystems 1.
-
In
das Datennetzwerk 9 ist aber auch zumindest eine stationäre Bedien-
und/oder Beobachtungsvorrichtung 19 (HMI: human-machine-interface) integrierbar,
wie dies in 5 beispielhaft veranschaulicht
wurde.
-
Der
Materialflussrechner 10 zur übergeordneten Verwaltung der
Material- bzw. Transportflüsse kann
mit einem zusätzlichen
Lagerverwaltungsrechner 39 und/oder mit einem elektro nischen
Warenmanagementsystem 40 und/oder mit einem Ressourcenverwaltungssystem 41 (ERP)
gekoppelt sein. Gegebenenfalls kann der Lagerverwaltungsrechner 39 und/oder
das Warenmanagementsystem 40 und/oder das Ressourcenverwaltungssystem 41 auch
in den Materialflussrechner 10 integriert sein bzw. einen
Teilbestand des Materialflussrechners 10 bilden.
-
Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform kann
in das Steuerungssystem 6 für das Fördersystem 1 auch
ein Fernanbindungsrechner 42, insbesondere ein so genannter
Remote-PC, integriert sein. Dieser Fernanbindungsrechner 42 ist
einerseits mit dem Materialflussrechner 10 und/oder mit
dem Datennetzwerk 9 datentechnisch gekoppelt und andererseits über eine
Kommunikationsvorrichtung 43, wie z.B. ein Modem bzw. einen
Netzwerk-Router in ein globes Kommunikationsnetzwerk, wie z.B. das
Internet 44, einbindbar. Mittels diesem Fernanbindungsrechner 42 ist
es ermöglicht,
im Steuerungssystem 6 für
das Fördersystem 1 bestimmte
Fernwartungstätigkeiten,
Störungsbehebungen
bzw. administrative Tätigkeiten
ausgehend von nahezu beliebigen Orten vorzunehmen.
-
In 6 ist
ein beispielhafter Aufbau der Steuervorrichtung 7 für eine Fördervorrichtung 3, 4, 5 veranschaulicht.
Die elektronische Steuervorrichtung 7 selbst ist bevorzugt
ebenso modular aufgebaut und umfasst eine programmgesteuerte Zentraleinheit 45 mit
zumindest einem Mikroprozessor zur Bildung einer speicherprogrammierbaren,
programmgesteuerten Automatiksteuerung. An dieser Zentraleinheit 45 sind
die zumindest drei, bevorzugt vier identisch bzw. einheitlich ausgeführten Kommunikationsschnittstellen 14 zur
bedarfsweisen Verbindung mit den Steuervorrichtungen 7 weiterer
Fördervorrichtungen 3, 4, 5 (1)
ausgebildet.
-
An
diese Zentraleinheit 45 sind eine Mehrzahl von Ein- und
Ausgangsmodulen 34 ankoppelbar. Diese Ein- und Ausgangsmodule 34 weisen
eine Mehrzahl von Ein- und Ausgängen
zur elektrischen Anbindung der diversen Sensoren und Aktoren der entsprechenden
Fördervorrichtung 3, 4 oder 5 (2, 3)
auf. Die Ein- und Ausgangsmodule 34 können – wie an sich bekannt – auch ein
Mehrzahl von Anzeigevorrichtungen 46, wie z.B. LED's, zur Visualisierung
der jeweiligen Zustände
der Ein- und/oder Ausgänge
aufweisen. Zumindest eine optische und/oder akustische Anzeigevorrichtung 46 kann
auch an der Zentraleinheit 45 ausgeführt sein. Gegebenenfalls kann
die Zentraleinheit 45 bzw. die Steuereinheit 7 auch
eine Eingabevorrichtung, wie z.B. Taster, Schalter oder dgl., aufweisen.
-
Die
einzelnen Ein- und Ausgangsmodule 34 können dabei je nach Anwendungsfall
einer höherwertigeren
oder niederwertigeren Schutzklasse bzw. Isolationsklasse (IP-Klasse)
entsprechen. Die einzelnen Ein- und Ausgangsmodule 34 sind
dabei über
einen lokalen Kommunikationsbus 47 mit der Zentraleinheit 45 signaltechnisch
gekoppelt. Ein Vorteil der modularen Steuervorrichtung 7 für die diversen
Fördervorrichtungen 3, 4, 5 (1)
liegt darin, dass die Funktionalität der Steuervorrichtung 7 entsprechend den
jeweiligen Erfordernissen einfach ausgebaut werden kann.
-
Die
Steuervorrichtung 7, insbesondere deren Zentraleinheit 45,
umfasst zumindest einen Mikrokontroller 48. Dieser Mikrokontroller 48 ist
mit den Kommunikationsschnittstellen 14 der Steuervorrichtung 7 verbunden.
Der Mikrokontroller 48 ist unter anderem dazu programmiert
bzw. ausgeführt,
um eine adressbasierende Routingfunktion für an den Kommunikationsschnittstellen 14 ankommende
Datenpakte umzusetzen. Insbesondere ist in der Steuereinheit 7 bzw.
im Mikrokontroller 48 eine einem so genannten Router ähnliche
Funktionalität
enthalten. Dadurch wird in vorteilhafter Art und Weise die Verwendung
von separaten Netzwerkkomponenten, wie z.B. Switches, erübrigt. Unter
anderem wird dadurch eine erhöhte
Kompaktheit des insgesamten Steuerungssystems 6 (1)
erzielt und wird zudem die Störanfälligkeit
des Steuerungssystems 6 verringert.
-
Der
Mikrokontroller 48 ist also unter anderem zur Auswertung
der Datenpakete bzw. dessen Adressen, welche an den mehrfach, insbesondere
zumindest drei- oder vierfach angeordneten Kommunikationsschnittstellen 14 empfangen
werden, vorgesehen. Ferner ist dieser Mikrokontroller 48 der
Steuereinheit 7 zur Weiterleitung bzw. Übergabe eines empfangenen Datenpaketes
an eine der weiteren Kommunikationsschnittstellen 14 vorgesehen.
Die Weiterleitung bzw. Übergabe
an die entsprechende Kommunikationsschnittstelle 14 erfolgt
dabei unter Berücksichtigung
der Zieladresse bzw. unter Berücksichtigung
eines möglichst
direkten Kommunikationsweges zur bestimmungsgemäßen Steuerungsvorrichtung 7 innerhalb
des Datennetzwerkes 9.
-
Gemäß einer
vorteilhaften Ausführung
ist der zumindest eine Mikrokontroller 48 in der Steuervorrichtung 7 einer
Fördervorrichtung 3, 4, 5 (1) zum
Empfangen und Auswerten von Datenpakten mit Prioritätskennzeichnungen
ausgebildet bzw. programmiert. Zudem ist der Mikrokontroller 48 jeder Steuervorrichtung 7 innerhalb
des Fördersystems 1 (1)
zur Er stellung und Absendung von Datenpakten mit Prioritätskennzeichnungen
ausgebildet bzw. programmiert, sowie zur Priorisierung der einzelnen
Datenpakete ausgebildet. Dadurch wird sichergestellt, dass wichtige
bzw. sicherheitsrelevante Informationen mit erhöhter Priorität vom Steuerungssystem 6 (1)
verarbeitet bzw. bewertet werden.
-
Zweckmäßig ist
es, wenn der Mikrokontroller 48 ausgebildet bzw. programmiert
ist, um bei Empfang mehrerer Datenpakte mit unterschiedlichen Prioritätskennzeichnungen
eine Prioritätenreihenfolge für die Abarbeitung
bzw. Bearbeitung der Datenpakte zu bilden. Die Anlagenverfügbarkeit
bzw. die Reaktionsschnelligkeit der Steuerung auf diverse Ereignisse
wird dadurch erheblich verbessert.
-
Durch
die dezentrale Platzierung von mehreren Steuervorrichtungen 7 innerhalb
des Fördersystems 1 (1)
ist es entweder erst ermöglicht
bzw. vergleichsweise kostengünstiger
möglich,
diverse Sensoriken in das Steuerungssystem 6 bzw. in die Steuerungsabläufe des
Fördersystems 1 zu
implementieren. Insbesondere kann es zweckmäßig sein, wenn zumindest eine
Steuervorrichtung 7 einen Fördergutzähler 49 und/oder einen
Betriebsstundenzähler
aufweist. Dadurch kann die Auslastung bzw. Betriebsdauer der entsprechenden
Fördervorrichtung 3, 4, 5 (1)
erfasst werden, woraufhin auslastungsabhängige Wartungs- bzw. Servicemeldungen
automatisiert generiert werden können.
Ein derartiger Fördergutzähler 49 ist
bevorzugt softwaremäßig realisiert,
kann aber auch durch eine zusätzliche,
sensorische Zählerkomponente
umgesetzt sein.
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Alternativ
oder in Kombination dazu kann zumindest eine Steuervorrichtung 7 mit
zumindest einem, an den Förderorganen 15 (2)
und/oder am Traggestell angeordneten Vibrationssensor 50 verbunden
sein. Dadurch lassen sich eventuelle Störungen bzw. Defekte an den
mechanischen Komponenten der Fördervorrichtung 3, 4, 5 automatisiert
detektieren und entsprechende Fehler bzw. Warnmeldungen generieren.
Derartige Service- bzw. Warnmeldungen können lokal an der Steuervorrichtung 7 signalisiert
werden und/oder über
das Datennetzwerk 9 an den Materialflussrechner 10 bzw.
den Hostrechner 11 (4) bzw.
an eine global entfernte Serviceleitstelle übertragen werden.
-
Die
dezentralen bzw. verteilt angeordneten Steuervorrichtungen 7 innerhalb
eines Fördersystems 1 (1)
ermöglichen
auch eine einfache Integration von geräuschsensibler Sensorik bzw.
von zumindest einer akustischen Erfassungsvorrichtung 12, insbesondere
von zumindest einem Mikrophon 51. Diese akustische Erfassungsvorrichtung 12 bzw.
das zumindest eine Mikrophon 51 ist bevorzugt an einem Eingang
der Steuervorrichtung 7, insbesondere an einem Eingang
der Ein- und Ausgangsmodule 34 oder an einem Eingang der
Zentraleinheit 45 angeschlossen und zur Detektierung von
Geräuschen
im Umfeld der jeweiligen Fördervorrichtung 3, 4, 5 (4)
vorgesehen. Dadurch lassen sich frühzeitig eventuelle Schäden erkennen,
welche durch übermäßige Belastung
bzw. durch Verschleißerscheinungen
auftreten. Diese sensorisch erfassten Zustände können automatisiert ausgewertet
werden und zur rechtzeitigen Absetzung von automatischen Service- bzw.
Zustandsinformationen genutzt werden.
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Zweckmäßig kann
es weiter sein, wenn die Steuervorrichtung 7 zumindest
eine digitale Speichervorrichtung 52, insbesondere einen
Fehlerspeicher zur Hinterlegung und Protokollierung von betriebsgefährdenden
oder betriebsstörenden
Zuständen
umfasst. Diese Funktionalität
ermöglicht
eine effiziente Fehlerlokalisierung bzw. Störungsbehebung.
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Die
Steuervorrichtung 7 zumindest einer Fördervorrichtung 3, 4, 5 (1)
kann auch zur Ermittlung der fördertechnischen
Auslastung oder Fördergutbelastung
der Fördervorrichtungen 3, 4, 5 ausgebildet
sein. Die ermittelten Daten können
dabei von der Steuervorrichtung 7 protokolliert und/oder
weitergeleitet werden. Insbesondere können derartige Daten an den
Materialflussrechner 10 und/oder den Hostrechner 11 und/oder
an global distanzierte Servicestellen abgesetzt werden.
-
Zweckmäßig kann
es weiter sein, wenn die Steuervorrichtung 7 mit einer
Speichervorrichtung 52 zur Hinterlegung einer für sämtliche
Fördervorrichtungen 3, 4, 5 einheitlichen
Basissoftware und zur Hinterlegung von typenspezifischer bzw. funktionsspezifischer
Zusatzsoftware verbunden ist. Dadurch ist eine gewisse Basiskonfiguration
der Fördervorrichtungen 3, 4, 5 (4)
bereits werkseitig ermöglicht
und sind anlagen- bzw. anwendungsspezifische Adaptierungen bzw.
Ergänzungen
der Basissoftware jederzeit problemlos ermöglicht. Durch eine gewisse Grundausstattung
mit Betriebssoftware kann der Aufwand zur Installation eines komplexen
Fördersystems 1 (4)
in vorteilhafter Art und Weise verringert werden.
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Die
zuvor beschriebenen Sensoren bzw. Aktoren, wobei als Aktor auch
eine Motorstarteinheit bzw. ein Frequenzumrichter für Antriebsmotoren
zu verstehen ist, können
dabei über
ein Feldbussystem an der Zentraleinheit 45 angebunden sein
und/oder an die Ein- und Ausgangsmodule 34 der Zentraleinheit 45 angeschlossen
sein.
-
In 7 ist
eine elektrisch steuerbare Fördervorrichtung 3 für stückhaftes
Fördergut 2 veranschaulicht.
Die Fördervorrichtung 3 umfasst
zumindest eine elektrisch steuerbare Antriebsvorrichtung 13 für wenigstens
ein Förderorgan
der Fördervorrichtung 3.
Weiters ist an der Fördervorrichtung 3 zumindest
eine elektrotechnische Erfassungsvorrichtung 12 ausgebildet.
Die sensorische Erfassungsvorrichtung 12 und die Antriebsvorrichtung 13 sind
mit einer elektrischen Steuervorrichtung 7 der Steuerung
der Abläufe
der Fördervorrichtung 3 verbunden.
Die Steuervorrichtung 7 kann dabei direkt an der Fördervorrichtung 3 angeordnet
bzw. an dessen Traggestell montiert sein.
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Wesentlich
ist, dass diese Steuervorrichtung 7 mit einer Erfassungsvorrichtung 12 zur
Ermittlung der Formstabilität
und/oder eines Antriebsschlupfes eines zu fördernden Fördergutes 2 ausgebildet
ist. Dadurch kann eine fördergutstabilitätsabhängige Beförderung
des Fördergutes 2 bewerkstelligt
werden, ohne dass ein hochkomplexer oder ein die Gesamtkosten übermäßig erhöhender Aufbau
erforderlich ist. Insbesondere ermöglicht diese sensorische Erfassungsvorrichtung 12 die
Erzielung maximaler Fördergeschwindigkeiten
bzw. maximaler Beschleunigungen der Fördergeschwindigkeit, ohne dabei
das Fördergut 2 zu
beeinträchtigen.
-
Die
oben genannte Erfassungsvorrichtung 12 umfasst zumindest
einen Sensor 53 zur Erfassung der Relativpositionen zwischen
einem unteren und einem oberen Abschnitt eines zu befördernden
Fördergutes 2.
Dieser zumindest eine Sensor 53 ist dabei durch einen berührungs- bzw. kontaktlos
arbeitenden Distanz- bzw. Wegmesssensor gebildet. Der Sensor 53 kann
dabei durch einen optischen Sensor, beispielsweise einen Lasersensor,
oder einen elektroakustischen Sensor, insbesondere einen Ultraschallsensor,
gebildet sein. Via den zumindest einen Sensor 53 an der
Steuervorrichtung 7 ist jedenfalls eine Abweichung des
Fördergutes 2 infolge
von Beschleunigungen bzw. Fliehkräften während der Beförderung
der Fördergutes 2 detektierbar.
Sofern die Sensoren 53 nach optischem Prinzip arbeiten,
können
diese durch Lichtschrankenanordnungen gebildet sein. Bevorzugt sind
zumindest zwei Sensoren 53, insbesondere Weg- bzw. Distanzsensoren
oder Lichtschrankenanordnungen, in Vertikalrichtung übereinander
angeordnet, wie dies der 7 exemplarisch zu entnehmen
ist.
-
Das
Fördergut 2 kann
dabei durch eine Palettenladung, beispielsweise mit stapelartig
aufeinander gelegten Einzelelementen gebildet sein, bei welcher
eine erhöhte
Sensibilität
hinsichtlich Beschleunigungen und/oder Fliehkräften erforderlich ist.
-
Die
Steuervorrichtung 7 ist ausgebildet bzw. programmiert,
um die von der Erfassungsvorrichtung 12 sensorisch aufgenommenen
Werte auszuwerten und somit auf eventuelle Verschiebungen bzw. Verformungen
des Fördergutes 2 Rückschlüsse zu ziehen.
-
Gemäß einem
vorteilhaften Ablauf zur Ermittlung der maximal möglichen
Fördergutbeschleunigung
werden von der Fördervorrichtung 3 zuerst verschiedene
Beschleunigungswerte durchfahren bzw. getestet, bis letztendlich
von der Steuervorrichtung 7 eine Überschreitung eines Grenzwertes
der Ladegut- bzw. Fördergutverschiebung
bzw. eine Fördergutverformung
festgestellt wird. Der so ermittelte zulässige Beschleunigungswert wird
anschließend mit
den Ladungs- bzw. Fördergutdaten
als einzuhaltender Wert für
diese Transportrichtung an die betroffene Steuerungsvorrichtung 7 weitergeleitet
und deren gegebenenfalls bereits vorhandenen Werte entsprechend
korrigiert.
-
Eine
derartige Ladungsabtastung und automatisierte Anpassung der Fördergeschwindigkeit bzw.
Beschleunigung des Fördergutes 2 ermöglicht die
Erzielung optimaler Leistungen der Fördervorrichtung 3 bzw.
einer modular zusammengesetzten Förderanlage.
-
In 8 ist
eine andere Ausführungsform zur
Bestimmung bzw. Erfassung von grenzwertüberschreitenden Abweichungen
bzw. Verformungen des Fördergutes 2 auf
einer Fördervorrichtung 3 infolge von
Beschleunigungen bzw. Fliehkräften
veranschaulicht.
-
Hierbei
ist am Fördergut 2 zumindest
ein Sensor 53 ausgebildet, welcher berührungs- bzw. drahtlos mit der
Steuervorrichtung 7 gekoppelt bzw. signaltechnisch verbunden
ist. Insbesondere ist dabei zumindest ein Beschleunigungssensor
am Fördergut 2 befestigt,
welcher die jeweils auftretenden Beschleunigungswerte am Fördergut 2 aufnimmt. Die
jeweils vorliegenden Beschleunigungswerte werden drahtlos an eine
Sende- und/oder Empfangsvorrichtung 54 der Steuervorrichtung 7 übertragen.
Bei Überschreitung
des oberen Grenzwertes der Beschleunigungsdifferenz bzw. Fördergeschwindigkeit wird
von der Steuervorrichtung 7 automatisiert ein zulässiger,
maximal möglicher
Wert ermittelt. Der beschleunigungssensitive Sensor 53 am Fördergut 2 kann
dabei als Transponder bzw. als Funkfrequenztätigkeit ausgeführt sein.
Die Sende- und/oder Empfangsvorrichtung 54, welche mit
der Steuervorrichtung 7 verbunden ist bzw. in die Steuervorrichtung 7 integriert
ist, weist zumindest eine Sende- und/oder Empfangsantenne zum Empfangen
von Funkdaten des Sensors 53 auf.
-
Sofern
der Sensor 53 durch einen batterielos arbeitenden Transponder
gebildet ist, ist die Sende- und/oder Empfangsvorrichtung 54 zur
Aussendung eines elektromagnetischen Wechselfeldes vorgesehen, um
die Versorgung des Sensors 53 mit elektrischer Energie
zu gewährleisten.
Gegebenenfalls sind zwei derartige Beschleunigungssensoren 53 ausgebildet,
wobei einer der Sensoren 53 im unteren Abschnitt des Fördergutes 2 platziert
ist und der weitere Sensor 53 im oberen Abschnitt des Fördergutes 2 angeordnet
ist. Die Steuervorrichtung 7 greift dabei in Abhängigkeit
der möglichen
bzw. zulässigen
Beschleunigung steuernd bzw. regelnd auf die Antriebsvorrichtung 13 der
Fördervorrichtung 3 ein.
-
Bevorzugt
ist die Steuervorrichtung 7 mit einer Speichervorrichtung 52 zur
Hinterlegung von fördergutspezifischen
Grenzwerten für
Fördergutbeschleunigungen
verbunden. Diese Grenzwerte in der Speichervorrichtung 52 können durch
die sensorische Erfassungsvorrichtung 12 einer adaptiven
Veränderung
bzw. Anpassung unterliegen.
-
Die
Sende- und/oder Empfangsvorrichtung 53 kann auch durch
ein berührungslos
arbeitendes Lesegerät 55 gebildet
sein, welche einen als Transponder bzw. als Funkfrequenz ausgeführten Beschleunigungssensor 53 auf
dem zu transportierenden Fördergut 2 überwacht
bzw. dessen Messwerte aufnimmt.
-
Es
wird an dieser Stelle ausdrücklich
festgehalten, dass die in den 1 bis 6 in
Verbindung mit einer Fördervorrichtung 3, 4, 5 beschriebenen, mehrfach,
insbesondere zumindest dreifach, bevorzugt vierfach, ausgeführten Kommunikationsschnittstellen 14 eine
datentechnische Anbindung an zumindest eine weitere, kommunikationskompatible Kommunikationsschnittstelle 14 bzw.
Steuervorrichtung 7 einer weiteren Fördervorrichtung 3, 4, 5 ermöglichen
bzw. bereitstellen. D.h., dass zumindest die datentechnische Kommunikation
zwischen den Steuervorrichtungen 7 mehrerer Fördervorrichtungen 3, 4, 5 einheitlich
beziehungsweise funktional identisch ausgeführt ist. Beispielsweise sind
zumindest drei, bevorzugt vier Kommunikationsschnittstellen 14 gemäß dem Ethernet-Standard
oder dgl., an den Steuervorrichtungen 7 von Fördervorrichtungen 3, 4, 5 des
Fördersystems 1 ausgeführt. Hinsichtlich
der baulichen Ausführung
bzw. hinsichtlich der Hardware-Beschaffenheit können diese mehrfach ausgebildeten
Kommunikationsschnittstellen 14 einer Steuervorrichtung 7 aber
auch unterschiedlich ausgeführt sein.
So ist es z.B. möglich,
dass zwei Kommunikationsschnittstellen 14 der mehrfach
ausgeführten Kommunikationsschnittstellen 14 standardmäßig ausgeführt sind,
und zumindest eine weitere, kommunikationsphysikalisch kompatible
bzw. identische Kommunikationsschnittstelle 14 beispielsweise
eine höhere
Schutzklasse bzw. eine höhere
Isolationsklasse (IP-Klasse)
aufweist. Zweckmäßigerweise
ist bzw. sind zumindest jene Kommunikationsschnittstelle(n) 14 in
einer höheren
Schutz- bzw. Isolationsklasse ausgeführt, welche z.B. aufgrund nicht
vorhandener bzw. aufgrund des Anlagenlayouts nicht erforderlicher
Förderwegverzweigungen
oftmals bzw. üblicherweise
unbelegt bleibt bzw. bleiben.
-
Insbesondere
können
baulich bzw. hardwaretechnisch unterschiedliche Typen von Steckbuchsen
bzw. Steckern ausgeführt
sein – die
eingesetzten Kommunikationsprotokolle sollen jedoch einheitlich
sein. Wesentlich ist also, dass zumindest drei, bevorzugt vier funktional
identisch bzw. einheitlich ausgeführte Kommunikationsschnittstellen 14 ausgeführt sind,
welche untereinander kommunikationskompatibel sind, also das gleiche
oder ein kompatibles Kommunikationsprotokoll umsetzen.
-
Somit
liegt es z.B. innerhalb des Rahmens der Erfindung, wenn beispielsweise
zwei standardmäßige Ethernet-Kommunikationsschnittstellen 14 ausgeführt und
zusätzlich
zumindest eine weitere Ethernet-Kommunikationsschnittstelle 14 ausgeführt ist,
welche z.B. zusätzlich
zur Übertragung
bzw. Bereitstellung höherer
elektrischer Energie geeignet ist. Insbesondere sind eine Standard-Ethernet-Kommunikationsschnittstelle 14 und
eine hinsichtlich der Energieübertragungsleistung
erweiterte bzw. ausgebaute Ethernet-Kommunikationsschnittstelle 14,
insbesondere eine so genannte „Power-Over-Ethernet"-Schnittstelle funktional
identisch und funktional einheitlich ausgeführt, nachdem beide Schnittstellentypen
zueinander kommunikationskompatibel sind. Bei einer so genannten „Power-Over-Ethernet"-Kommunikationsschnittstelle 14" ist nämlich im
Vergleich zu einer Standard-Ethernet-Kommunikationsschnittstelle 14 lediglich
höhere
elektrische Leistung über die
Kabelverbindungen und/oder über
die Steckerschnittstellen bzw. Steckerbuchsen übertragbar. Insbesondere kann über eine
derartige „Power-Over-Ethernet"-Kommunikationsschnittstelle 14 elektrische
Energie zur Versorgung der an diese Kommunikationsschnittstelle 14 angebunden
Netzwerkteilnehmer bzw. Verbraucher übertragen werden. Dabei kann
die elektrische Versorgungsenergie auf den gleichen Leitungen bzw.
Leitungspaaren übertragen
werden, auf welchen auch die kommunikationsrelevanten Daten übertragen
werden. Alternativ können
bei der Ausbildung von „Power-Over-Ethernet"-Kommunikationsschnittstellen 14 die
unbelegten bzw. reservierten Adern bzw. Leitungspaare zur Übertragung
von elektrischer Versorgungsenergie eingesetzt werden.
-
D.h.,
dass die Steckbuchsen der zumindest drei, bevorzugt vier Kommunikationsschnittstellen 14 der
einzelnen Steuervorrichtungen 7 bzw. Fördervorrichtungen 3, 4, 5 baulich
unterschiedlich ausgeführt sein
können,
wie dies z.B. bei standardmäßigen Ethernet-Kommunikationsschnittstellen 14 im
Vergleich zu hinsichtlich der Anschlussleistung bzw. Versorgungsleistung
leistungsstärkeren
Power-Over-Ethernet-Kommunikationsschnittstellen 14 der
Fall ist. Eine vorteilhafte, datentechnische Anbindung bzw. Ankopplung
an kommunikationskompatible Steuervorrichtungen 7 weiterer
Fördervorrichtungen 3, 4, 5 ist
nämlich
bei beiden Ausführungen
dieser baulich bzw. hardwaretechnisch unterschiedlich ausgestalteten
Schnittstellen dennoch in vorteilhafter Art und Weise möglich.
-
Ein
möglicher
Einsatzfall ist z.B. die Ausbildung zumindest einer Power-Over-Ethernet-Kommunikationsschnittstelle 14 zur
problemlosen, bedarfsweisen Anbindung einer mobilen Bedien- und/oder Beobachtungsvorrichtung 19 bzw.
eines mobilen Terminals 20 mit höherem Energie- bzw. Leistungsbedarf.
Eine derartige Bedien- und/oder Beobachtungsvorrichtung 19 ist
an eine entsprechend leistungsgesteigerte Kommunikationsschnittstelle 14 an
einer Fördervorrichtung 3, 4, 5 innerhalb
des Fördersystems 1 jederzeit
problemlos anbindbar. Datentechnisch bzw. kommunikationsphysikalisch
betrachtet setzt diese hinsichtlich der elektrischen Versorgungsleistung
stärkere
Kommunikationsschnittstelle 14 nämlich das gleiche Kommunikationsprotokoll
um, wie die gegebenenfalls zusätzlich
angeordneten, standardmäßigen Ethernet-Kommunikationsschnittstellen 14 an
der Steuervorrichtung 7. Die dezentral agierenden Steuervorrichtungen 7 können untereinander
beispielsweise durch Einsatz von TCP/IP-Kommunikationsprotokollen
datentechnisch kommunizieren.
-
Die
Ausführungsbeispiele
zeigen mögliche Ausführungsvarianten
des Fördersystems 1 bzw.
der elektrisch steuerbaren Fördervorrichtung 3, 4, 5,
wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf
die speziell dargestellten Ausführungsvarianten
derselben eingeschränkt
ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarian ten
untereinander möglich
sind und diese Variationsmöglichkeit
aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche
Erfindung im Können
des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt. Es
sind also auch sämtliche
denkbaren Ausführungsvarianten,
die durch Kombinationen einzelner Details der dargestellten und
beschriebenen Ausführungsvariante
möglich
sind, vom Schutzumfang mitumfasst.
-
Der
Ordnung halber sei abschließend
darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus der elektrisch
steuerbaren Fördervorrichtungen 3, 4, 5 diese
bzw. deren Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder
verkleinert dargestellt wurden.
-
Die
einzelnen, in den 1; 2, 3; 4; 5; 6; 7; 8 gezeigten
Ausführungen
können
den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen bilden.
Die diesbezüglichen
erfindungsgemäßen Aufgaben
und Lösungen
sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.
-
- 1
- Fördersystem
- 2
- Fördergut
- 3
- Fördervorrichtung
- 4
- Fördervorrichtung
- 5
- Fördervorrichtung
- 6
- Steuerungssystem
- 7
- Steuervorrichtung
- 8
- Datenbus
- 9
- Datennetzwerk
- 10
- Materialflussrechner
- 11
- Hostrechner
- 12
- Erfassungsvorrichtung
- 13
- Antriebsvorrichtung
- 14
- Kommunikationsschnittstelle
- 15
- Förderorgan
- 16
- Förderrolle
- 17
- Datenverbindung
- 18
- Netzwerkverbindung
- 19
- Bedien-
und/oder Beobachtungsvorrichtung
- 20
- Terminal
- 21
- Datenkabel
- 22
- Datenschnittstelle
- 23
- Funknetzwerk
- 24
- Zugangskomponente
- 25
- Kommunikationspfad
- 26
- Ringschlussverbindung
- 27
- Förderstreckenabzweigung
- 28
- Förderstreckenabzweigung
- 29
- Feldbussystem
- 30
- RFID-Lesegerät
- 31
- Wiegevorrichtung
- 32
- Torsteuerung
- 33
- Bilderfassungsvorrichtung
- 34
- Ein-
und Ausgangsmodul
- 35
- Ein-
und/oder Ausgangsmodul
- 36
- Not-Aus-Schaltvorrichtung
- 37
- Kopfstation
- 38
- Steuervorrichtung
- 39
- Lagerverwaltungsrechner
- 40
- Warenmanagementsystem
- 41
- Ressourcenverwaltungssystem
- 42
- Fernanbindungsrechner
- 43
- Kommunikationsvorrichtung
- 44
- Internet
- 45
- Zentraleinheit
- 46
- Anzeigevorrichtung
- 47
- Kommunikationsbus
- 48
- Mikrokontroller
- 49
- Fördergutzähler
- 50
- Vibrationssensor
- 51
- Mikrophon
- 52
- Speichervorrichtung
- 53
- Sensor
- 54
- Sende-
und/oder Empfangsvorrichtung
- 55
- Lesegerät