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DE20319266U1 - Vorrichtung zum Aufhängen von Artikeln oder zur Halterung einer Ablage - Google Patents

Vorrichtung zum Aufhängen von Artikeln oder zur Halterung einer Ablage Download PDF

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DE20319266U1
DE20319266U1 DE20319266U DE20319266U DE20319266U1 DE 20319266 U1 DE20319266 U1 DE 20319266U1 DE 20319266 U DE20319266 U DE 20319266U DE 20319266 U DE20319266 U DE 20319266U DE 20319266 U1 DE20319266 U1 DE 20319266U1
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/08Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features secured to the wall, ceiling, or the like; Wall-bracket display devices
    • A47F5/0807Display panels, grids or rods used for suspending merchandise or cards supporting articles; Movable brackets therefor
    • A47F5/0815Panel constructions with apertures for article supports, e.g. hooks
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B96/00Details of cabinets, racks or shelf units not covered by a single one of groups A47B43/00 - A47B95/00; General details of furniture
    • A47B96/06Brackets or similar supporting means for cabinets, racks or shelves
    • A47B96/061Cantilever brackets

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
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Abstract

Vorrichtung zum Aufhängen von Artikeln oder zur Halterung einer Ablage mit:
a) einer Steckhülse (1), wobei diese:
aa) eine frontseitige Einstecköffnung (11) aufweist, welche sich axial als Freiraum in das Innere der Steckhülse (1) fortsetzt;
ab) innerlich eine Arretierkontur (17) besitzt; und
ac) zur Befestigung an einer Tragstruktur (4,5) bestimmt ist;
b) einem Tragarm (2), wobei dieser:
ba) ein zum Einbringen in die Einstecköffnung (11) bestimmtes Steckteil (25) hat;
bb) das Steckteil (25) eine Gegenkontur (26) hat, welche zum Eingriff mit der Arretierkontur (17) an der Steckhülse (1) vorgesehen ist; und
bc) zum direkten Aufhängen von Artikeln oder zur Stützung einer Ablage dient;
c) die Konfiguration von Steckteil (25) und Steckhülse (1) das Einbringen des Steckteils (25) in die Steckhülse (1) mit einer insgesamt gegenüber der Horizontalen geneigten Lage des Tragarms (2), bei abgesenktem Steckteil (25), erzwingt; und
d) der...

Description

  • Anwendungsgebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen von Artikeln oder zur Halterung einer Ablage mit einer in eine Tragstruktur einsetzbaren Steckhülse, die bei den meisten Anwendungen in einem Hülsenhalter gefasst ist, und einem in die Steckhülse einklinkbaren Tragarm. Typische Tragstrukturen sind Paneele, Rückwände und Stützen. Derartige Vorrichtungen werden vorrangig in Shops und auf Ausstellungen zur Präsentation von Waren verwendet. Die dargebotenen Artikel – z.B. Bekleidungssachen, Accessoires und Warenpackungen – lassen sich unmittelbar an den Tragarm anhängen oder der Tragarm stützt eine Ablage, welche z.B. die Gestalt eines Tablars, einer Box oder eines Korbes haben kann.
  • Stand der Technik
  • Für den Shop- und Messestandsbau wird eine grosse Variabilität, ästhetische Gestaltung sowie Kosteneffizienz bei den eingesetzten Vorrichtungen verlangt. Gemäss der EP 0 716 825 B1 werden Steckhülsen einzeln oder systematisch verteilt in eine Rückwand eingesetzt. Die Vorrichtung besteht aus einer Steckhülse und einem Tragarm, welcher in die Steckaufnahme mit wenigen Handgriffen einsteckbar bzw. aus dieser ausklinkbar ist. Als Variante lässt sich die Steckhülse auf einem Paneelelement vor- oder rückseitig aufsetzen, in ein solches einsetzen oder an einem Regalbauelement anmontieren. Der Tragarm besitzt eine Steckplatte und ein daran angesetztes Stangenteil. Im angewinkelten Zustand kann die Steckplatte durch die fensterartige Einstecköffnung in das Gehäuse eingeführt und nach einer geringfügigen Verschiebung hinter Prellkanten arretiert werden. Das Stangenteil selbst ist zum Anhängen von Waren nutzbar oder haltert einen Warenträger. Auch kann ein Warenträger auf den Stangenteilen mehrerer benachbarter Tragarme aufsitzen bzw. kann mehrere Stangenteile mittels Querstangen verbinden. Hierzu werden Steckhülsen systematisch verteilt angeordnet. Diese Vorrichtung bewährt sich weiterhin, ist jedoch vorrangig für quadratisch konfigurierte Steckhülsen konzipiert und verlangt am Tragarm eine Steckplatte. Auf dem gleichen Prinzip beruht die Vorrichtung gemäss der WO 01/41604 A1, wobei die Einstecköffnung in einem Hülsenstück liegt, das von einem zurückgesetzten Aufsetzflansch umgeben wird. Im montierten Zustand kommt der Aufsetzflansch auf der Rückseite der Tragstruktur zu liegen, während das Hülsenstück in eine in der Tragstruktur vorbereitete Öffnung hineinragt.
  • Die Anordnung gemäss der WO 97/26809 A1 besteht ebenfalls aus einer Steckhülse, welche direkt in eine Rückwand oder in ein Paneel eingesetzt wird und in die eine Tragstange einsteckbar ist. Die rohrstückförmige Tragstange besitzt eine in ihrem Steckende angeordnete Rastmechanik mit einem betätigbaren Hebelelement, das eine bewegliche Rastklinke aufweist, welche sich im zusammengesteckten Zustand zur Arretierung in eine in der Steckhülse vorgesehene Eingriffskontur einkrallt. Bei der Vorrichtung gemäss der WO 99/20094 A2 hat die Tragstange am Steckende eine Hakenkontur, welche in der Steckhülse zum Fixieren unter der Kraft einer Blattfeder dient. Beim Einschieben der Tragstange rastet eine V-förmig konturierte Partie der Blattfeder in die Hakenkontur an der Tragstange ein. Ähnlich ist die Funktion der Vorrichtung einer Steckhülse und einer Tragstange gemäss der WO 01/87123 A1 beschaffen. Die am vorderen Ende der Tragstange vorhandene Hakenkontur kommt ebenfalls mit einem innerlich der Steckhülse angeordneten Federelement in Eingriff, das sich jedoch einteilig von der Steckhülse, welche ein Kunststoffspritzteil ist, als elastisch biegbare Zunge erstreckt.
  • Auch die WO 01/43599 A1 offenbart eine in eine Tragstruktur einsetzbare Steckhülse und eine darin einsteckbare Tragstange. Die Steckhülse besitzt eine Einstecköffnung, die sich zwischen einem vorderen Eintritt und einer rückseitigen Begrenzung erstreckt. Oben weist die Einstecköffnung eine Anschrägung auf, die zum Eintritt hin, nach oben ansteigt und dadurch einen oberen Spielraum bildet. Unten hat die Einstecköffnung eine Neigung, die zur Begrenzung hin, nach unten abfällt und somit einen unteren Spielraum ergibt. Innerlich besitzt die Steckhülse eine obere Hinterschneidung und die Tragstange hat eine in die Einstecköffnung einsteckbare Zunge, die einen nach oben gerichteten Haken besitzt, der zum Eingriff in die Hinterschneidung bestimmt ist.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Ausgehend von den existenten Vorrichtungen, liegt der Endung die Aufgabe zugrunde, unter Beibehaltung einer Steckhülse und eines darin einklinkbaren Tragarms insbesondere die Drehstabilität des eingesteckten Tragarms zu verbessern, was vorranging bei höherer asymmetrischer Belastung an Tragarmen in T-Gestalt relevant ist. Die Innenkonfiguration der Steckhülse zur Fixierung des eingesteckten Tragarms soll eine funktionssichere Gestalt haben, so dass die Tragarme sicher in den Steckhülsen sitzen und in einer Zeilenanordnung exakt ausgerichtet erscheinen. Auch bei lebhaftem Publikumsverkehr muss der eingesteckte Tragarm zuverlässig arretiert sein, soll sich aber bei sehr einfachem Handling unproblematisch wieder entnehmen lassen.
  • Eine weitere Aufgabe besteht darin, den Einbau der Steckhülse in verschiedene Arten von Tragstrukturen effizient zu ermöglichen. Hierbei gilt es, Tragarme in den vielfältigsten Konfigurationen sowie die Aufrüstung der Tragarme mit Tablaren in die Konzeption einzubeziehen, so dass sich dem Innenarchitekten eine breite Palette an Variations- und Kombinationsmöglichkeiten für den Aufbau ästhetisch anspruchsvoller Einrichtungen bietet.
  • Schliesslich besteht die Aufgabe der Erfindung darin, das Angebot an Vorrichtungen der gattungsgemässen Art zu bereichern. Die zu schaffende Vorrichtung soll sich zu günstigen Kosten in Serie herstellen und montieren lassen.
  • Übersicht über die Erfindung
  • Die Vorrichtung zum Aufhängen von Artikeln oder zur Halterung einer Ablage basiert auf einer Steckhülse und einem in diese einhängbaren Tragarm. Die Steckhülse weist eine frontseitige Einstecköffnung auf, welche sich axial als Freiraum in das Innere der Steckhülse fortsetzt. Innerlich besitzt die zur Befestigung an einer Tragstruktur bestimmte Steckhülse eine Arretierkontur. Der Tragarm hat ein zum Einbringen in die Einstecköffnung angepasstes Steckteil, das eine Gegenkontur besitzt, welche zum Eingriff mit der Arretierkontur an der Steckhülse vorgesehen ist. Am Tragarm lassen sich Artikel direkt aufhängen oder auf einer vom Tragarm gestützten Ablage platzieren.
  • Die Konfiguration von Steckteil und Steckhülse erzwingt das Einbringen des Steckteils in die Steckhülse mit einer insgesamt gegenüber der Horizontalen geneigten Lage des Tragarms, bei abgesenktem Steckteil. Der Eingriff zwischen der Arretierkontur und der Gegenkontur, als verriegelter Zustand, ergibt sich nach dem Bewegen des Tragarms als Ganzes in die Horizontale mit waagerecht liegendem Steckteil. Die Arretierkontur ist an der Unterseite der Decke und/oder an den Seitenflanken des Gehäuses der Steckhülse ausgebildet. Die Gegenkontur ist an der Oberseite des Steckteils und/oder an dessen Seitenflanken vorhanden, wobei die Arretierkontur als Erhebung und die Gegenkontur als Ausnehmung ausgebildet sind.
  • Nachfolgend werden spezielle Ausführungsformen der Vorrichtung beschrieben: Die Arretierkontur ist beidseits an der Decke des Gehäuses der Steckhülse im Übergang zu deren Seitenflanken angeordnet und die Gegenkontur befindet sich in den beiden Seitenflanken des Steckteils. Vorzugsweise erstreckt sich die beidseitige Arretierkontur im wesentlichen von der Decke und grenzt hierbei direkt an die Seitenflanken des Gehäuses der Steckhülse an. Die Gegenkontur ist in den beiden Seitenflanken des Steckteils jeweils als senkrecht durchgehende Ausnehmung beschaffen, die gegenüber der Stirn zurückgesetzt sind, wodurch in den frontalen Eckbereichen des Steckteils jeweils eine Aussenkralle entsteht. Die beidseitige Arretierkontur beginnt in Richtung der Einstecköffnung mit einem Einlauf, der auf der Ebene der Decke liegt, und erhöht sich keilförmig in entgegengesetzter Richtung. Zum Hinterteil des Gehäuses der Steckhülse schliesst die Arretierkontur mit einer Prellkante ab. Im verriegelten Zustand hinterlassen beide Aussenkrallen jeweils die zugehörige Prellkante.
  • Die Einstecköffnung ist von rechteckigem Querschnitt und wird von einem Rahmen flanschartig umlaufen. Das Steckteil hat, zumindest soweit dieses durch die Einstecköffnung geführt wird, ebenfalls einen rechteckigen Querschnitt und ist vorzugsweise aus Metall. Am Hinterteil des Gehäuses der Steckhülse ist ein erhabener Sims vorhanden, der die maximale Einschubtiefe des Steckteils mit einer Anschlagfläche begrenzt. Im Sims existiert ein Schraubensitz mit einem Durchlass zum Einbringen einer Befestigungsschraube, mit welcher die Steckhülse fixiert wird. Vorzugsweise ist die Steckhülse ein einteiliges Kunststoffspritzteil und zum Einsetzen in einen Durchbruch eines Paneelelements bestimmt. Der die Einstecköffnung umgebende Rahmen setzt dabei auf der Frontseite des Paneelelements auf.
  • Die eingesetzte Steckhülse ist von einem deren Hinterteil aufnehmenden Hülsenhalter fixiert, welcher im wesentlichen aus einem Gehäuse besteht, das sich in eine Frontpartie und eine Hinterpartie gliedern lässt. Von der Frontpartie ist eine Einstecköffnung zugänglich. Flügelförmige Ansätze fassen das Gehäuse beidseitig am Übergang zwischen der Frontpartie und der Hinterpartie. Am freien Ende der Hinterpartie ist ein Quersteg mit einem zentralen Schraubenloch zum Eingriff des Gewindeschafts der die Steckhülse fixierenden Befestigungsschraube vorgesehen. Der Schraubenkopf findet im Schraubensitz des Simses Platz. Die Ansätze des Hülsenhalters mit den darin vorhandenen Schraubenlöchern sind zum Aufschrauben auf der Rückseite des Paneelelements oder auf eine hinter dem Paneelelement errichteten Tragstruktur vorgesehen. Hierbei ragt die Frontpartie des Hülsenhalters in den Durchbruch im Paneelelement hinein.
  • Das Stangenteil des Tragarms kann ein gerades oder gebogenes oder ein einfach oder mehrfach abgewinkeltes Rund- oder Vierkantrohr sein. Alternativ ist das Stangenteil ein Rund- oder Vierkantstab aus Vollmaterial. Das Stangenteil kann ein Tablar tragen, welches durch zumindest ein Halteelement, z.B. eine Querstrebe, am Frontende und/oder am Steckende gestützt wird. In einer weiteren Konfiguration trägt das Stangenteil am Frontende eine Querstange, die zusätzlich mit einem Tablar versehen sein kann.
  • Die erfindungsgemässe Vorrichtung zeichnet sich durch eine besondere Drehstabilität auch bei höherer asymmetrischer Belastung an Tragarmen in T-Gestalt aus. Ferner lässt sich die Steckhülse zusammen mit dem Hülsenhalter in verschiedene Aufbauten von Tragstrukturen effizient einsetzen. Vorteilhaft sind weiter die vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten der einsetzbaren Tragarme und deren Aufrüstung. Schliesslich lässt sich die Vorrichtung zu günstigen Kosten in Serie herstellen und montieren und erlaubt dabei die Errichtung ästhetisch anspruchsvoller Einrichtungen.
  • Kurzbeschreibung der beigefügten Zeichnungen
  • Es zeigen:
  • 1A: einen Aufbau, bestehend aus einem Hülsenhalter in einer ersten Anwendung, rückseitig in ein Paneelelement eingesetzt, einer aufgenommenen Steckhülse und einem eingesteckten Tragarm, in Seitenansicht;
  • 1B: einen Horizontalschnitt auf der Linie A–A aus 1A;
  • 2A: eine Steckhülse, in perspektivischer Frontansicht;
  • 2B: die Steckhülse gemäss 2A, in perspektivischer Rückansicht;
  • 2C: die Steckhülse gemäss 2A, in perspektivischer Rückansicht von unten;
  • 3A: ein Steckteil eines Tragarms mit angesetztem Stangenteil, in Draufsicht;
  • 3B: das Steckteil eines Tragarms mit angesetztem Stangenteil gemäss 3A, in Seitenansicht;
  • 4A: einen Hülsenhalter, in perspektivischer Frontansicht;
  • 4B: den Hülsenhalter gemäss 4A, in perspektivischer Rückansicht;
  • 4C: den Hülsenhalter gemäss 4A, in perspektivischer Rückansicht von oben;
  • 5A: einen Hülsenhalter gemäss 4A, eine in Montagerichtung angenäherte Steckhülse gemäss 2A und eine zugehörige Schraube, in perspektivischer Explosivdarstellung;
  • 5B: den Aufbau gemäss 5A, mit zwischen dem Hülsenhalter und der Steckhülse eingefügtem Paneelelement in perspektivischer Explosivdarstellung;
  • 5C: den Hülsenhalter gemäss 4A in einer ersten Anwendung rückseitig in ein Paneelelement eingesetzt, mit von der Frontseite aufgenommener Steckhülse gemäss 2A, im vergrösserten Horizontalschnitt;
  • 6: den Hülsenhalter in einer zweiten Anwendung gemäss 4A frontseitig an einer Tragstruktur befestigt, mit vorgesetztem Paneelelement und aufgenommener Steckhülse gemäss 2A, im vergrösserten Horizontalschnitt;
  • 7A: die Steckhülse gemäss 2A mit angenähertem Steckteil eines Tragarms und angesetztem Stangenteil gemäss 3A, in der Ansicht von unten;
  • 7B: den Aufbau gemäss 7A, zusammengesteckt;
  • 8A bis 8C: das Funktionsprinzip der Vorrichtung in den drei Stellungsphasen;
  • 8A: Erste Stellungsphase: den Aufbau gemäss 1A, mit dem der Steckhülse angenäherten Steckteil eines geneigten Tragarms, in vergrösserter Seitenansicht;
  • 8B: Zweite Stellungsphase: den Aufbau gemäss 8A, mit maximal in die Steckhülse eingeschobenem Steckteil des geneigten Tragarms in unverriegeltem Zustand; und
  • 8C: Dritte Stellungsphase; den Aufbau gemäss 8B, mit maximal in die Steckhülse eingeschobenem Steckteil des horizontal ausgerichteten Tragarms in verriegeltem Zustand.
  • Ausführungsbeispiel
  • Nachstehend erfolgt die detaillierte Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemässen Vorrichtung in zwei unterschiedlichen Anwendungen.
  • Für die gesamte weitere Beschreibung gilt folgende Festlegung. Sind in einer Figur zum Zweck zeichnerischer Eindeutigkeit Bezugsziffern enthalten, aber im unmittelbar zugehörigen Beschreibungstext nicht erläutert, so wird auf deren Erwähnung in vorangehenden oder nachfolgenden Figurenbeschreibungen Bezug genommen. Im Interesse der Übersichtlichkeit wird auf die wiederholte Bezeichnung von Bauteilen in weiteren Figuren zumeist verzichtet, sofern zeichnerisch eindeutig erkennbar ist, dass es sich um "wiederkehrende" Bauteile handelt.
  • Figuren 1A und 1B
  • In diesem Figurenpaar ist ein Aufbau dargestellt, der zunächst aus einem Hülsenhalter 3 in einer ersten Anwendung und einer darin aufgenommenen Steckhülse 1 besteht. Der Hülsenhalter 3 ist mit seinem Gehäuse 30 von der Rückseite 41 in ein Paneelelement 4 eingesetzt. Von der Frontseite 40 des Paneelelements 4 ist die Steckhülse 1 im Hülsenhalter 3 aufgenommen, so dass der Rahmen 10 der Steckhülse 1 auf der Frontseite 40 zu liegen kommt. Die Kombination aus Hülsenhalter 3 und Steckhülse 1 ruht in einem im Paneelelement 4 vorgesehenen Durchbruch 42. Die flügelförmigen Ansätze 31 des Hülsenhalters 3 sind in dieser ersten Anwendung auf der Rückseite 41 des Paneelelements 4 befestigt. Die in den Hülsenhalter 3 eingeschobene Steckhülse 1 ist mittels einer axial vorgesehenen Schraube 39 gesichert.
  • In der verriegelten dritten Stellungsphase erstreckt sich ein in die Steckhülse 1 eingesetzter Tragarm 2 mit seinem Stangenteil 20 im Prinzip horizontal in den Raum. Typischerweise ist das Frontende 21 des Tragarms mit einer Stoppernase 23 versehen, um das Heruntergleiten von angehängten Artikeln, z.B. auf Bügeln hängenden Bekleidungsstücken, zu vermeiden. Am Steckende 22, welches dem Frontende 21 gegenüber liegt, ist ein im Querschnitt flaches Steckteil 25 angeordnet, welches sich arretierend in die Steckhülse 1 einstecken lässt. Vorzugsweise sind das Steckteil 25 sowie die Einstecköffnung 11 von rechteckigem Querschnitt, wodurch sich eine besonders gute Drehstabilität ergibt. Das Stangenteil 20 kann als Rohr oder Stab aus Vollmaterial runde, ovale, rechteckige oder quadratische Querschnitte aufweisen. Neben der langgestreckten geraden Geometrie kann das Stangenteil 20 die im Ladenbau typischen gebogenen, gestuften oder abgewinkelten Formen besitzen. In einer weiteren Gestaltungsvariante ist am Frontende 21 eine Querstrebe angebracht, so dass der Tragarm 2 T-fömige Gestalt annimmt. Über die Frontenden 21 mehrerer benachbarter Tragarme 2 kann sich eine Querstrebe erstrecken, wodurch sich eine rahmenförmige Kombination aus Tragarmen ergibt. An das Stangenteil 20 eines Tragarms 2 können Artikel direkt angehängt werden. Alternativ lässt sich auf einem einzelnen Stangenteil 20 bzw. auf den Stangenteilen 20 mehrerer benachbarter Tragarme 2 eine Ablage als Tablar, Korb oder Schale zur Lagerung oder Präsentation von Artikeln anordnen.
  • Figuren 2A bis 2C
  • Diese Figurenfolge zeigt eine Steckhülse 1 in verschiedenen perspektivischen Ansichten. Auf der Frontseite besitzt die Steckhülse 1 einen flachen Rahmen 10, der eine fensterförmige Einstecköffnung 11 umgibt. Rückseitig an den Rahmen 10 setzt ein Gehäuse 12 von vermindertem Querschnitt an, so dass der Rahmen 10 in seiner Ebene allseits einen flanschartigen Überstand bildet. Das Gehäuse 12 hat im Prinzip die Gestalt eines Quaders, der nach vorn die Einstecköffnung 11 hat und nach unten sowie hinten partiell offen ist, d.h. die Decke 13 ist bis auf einen Schraubensitz 161 geschlossen, in die Rückseite, welche dem Rahmen 10 gegenüberliegt, ragt ein Sims 16 hinein und ein Bodenabschnitt 15 grenzt an den Rahmen 10 an, so dass der Grossteil der Bodenfläche offen ist. In axialer Richtung weisen die Decke 13 und der Bodenabschnitt 15 vorzugsweise als Nuten ausgebildete Führungskonturen 14 auf. Die Führungskonturen 14 an den Seitenflanken des Gehäuses 12 sind hingegen vorzugsweise erhabene Stege. Durch den Sims 16 erstreckt sich der axiale Durchlass 160 mit dem Schraubensitz 161. In das Innere des Gehäuses 12 gewandt besitzt der Sims 16 Anschlagflächen 162.
  • An der Unterseite der Decke 13, jeweils angrenzend an die Seitenflanken des Gehäuses 12, ist eine interne Arretierkontur 17 mit einem zum Rahmen 10 gewandten Einlauf 19 und einer zum Sims 16 gewandten Prellkante 18 vorhanden. Die Arretierkontur 17 erstreckt sich vom Einlauf 19 – von der planförmigen Ebene der Decke 13 – keilförmig verdickend hin zur Prellkante 18, so dass die Arretierkontur 17 in Richtung Prellkante 18 an Höhe zunimmt. Besonders vorteilhaft lässt sich die Steckhülse im Kunststoff-Spritzverfahren herstellen.
  • Figuren 3A und 3B
  • Am Steckende 22 des Stangenteils 20 ist das Steckteil 25 fest angebracht, welches einen zur Einstecköffnung 11 der Steckhülse 1 komplementären, in der horizontalen Ebene flachen Querschnitt besitzt. Das Steckteil 25 schliesst mit der freien Stirn 27 ab. In beiden Seitenflanken des Steckteils 25 ist jeweils eine von der Stirn 27 zurückgesetzte Gegenkontur 26 vorhanden, welche vorzugsweise als hinterschnittene Vertiefungen ausgebildet sind, in denen im eingesteckten Zustand (siehe 7B und 8C) die komplementär bemessenen Arretierkonturen 17 zu liegen kommen. Vor den beiden Gegenkonturen 26, in Richtung der Stirn 27, bilden sich dadurch in den Eckbereichen Aussenkrallen 28. Für hohe Belastungen der gesamten Vorrichtung wird man den gesamten Tragarm 2 mit dem Steckteil 25 aus einem entsprechend tragfähigen Material, wie z.B. Stahl, herstellen.
  • Figuren 4A bis 4C
  • Der in dieser Figurenfolge behandelte Hülsenhalter 3 mit seinem Gehäuse 30 und den das Gehäuse flügelförmig fassenden Ansätzen 31 dient zur Fixierung einer eingesetzten Steckhülse 1. Korrespondierend zum Gehäuse 12 der Steckhülse 1 hat das Gehäuse 30 eine Einstecköffnung 32 und einen internen Aufnahmeraum. Auf der Rückseite des Gehäuses 30, also der Einstecköffnung 32 gegenüberliegend, verschliesst ein mittig angeordneter vertikaler Quersteg 33 partiell den hinteren Austritt aus dem Gehäuse 30. Zentrisch im Quersteg ist ein Schraubenloch 34 vorgesehen. Die senkrecht stehenden, abgewinkelten Ansätze 31 spannen eine zur Einstecköffnung 32 zurückgesetzte vertikale Ebene auf, aus der sich nach vorn die Frontpartie 300 und rückwärts gewandt die Hinterpartie 301 des Gehäuses 30 erstreckt. In den Ansätzen 31 befinden sich mehrere Schraubenlöcher 310, die der Befestigung des Hülsenhalters 3 an der Rückseite 41 eines Paneelelements 4 in der ersten Anwendung oder vorgesetzt an einer Tragstruktur 5 in der zweiten Anwendung dienen. Zur Abstützung einer höheren Belastung erstrecken sich die Ansätze 31 nach oben und nach unten über das Gehäuse 30 hinaus.
  • Figuren 5A bis 5C
  • Für die Montage der Steckhülse 1 und des Hülsenhalters 3 in der ersten Anwendung wird der Hülsenhalter 3 mit seinen beiden Ansätzen 31 auf die Rückseite 41 eines Paneelelements 4 aufgesetzt, so dass die Frontpartie 300 des Hülsenhalters 3 in einen passgerecht dimensionierten Durchbruch 42 im Paneelelement 4 hineinragt, während die Hinterpartie 301 des Hülsenhalters 3 von der Rückseite 41 des Paneelelements 4 wegragt. Die Befestigung der Ansätze 31 erfolgt mittels Schrauben 38, welche durch die Schraubenlöcher 310 in das Paneelelement 4 eingreifen. Von der Frontseite 40 des Paneelelements 4 wird die Steckhülse 1 – mit dem Gehäuse 12 voran, der Decke 13 nach oben und dem Bodenabschnitt 15 nach unten – in die Einstecköffnung 32 des Hülsenhalters 3 eingeschoben, bis der flanschartige Rahmen 10 der Steckhülse 1 auf der Frontseite 40 aufsetzt und dabei den Rand des Durchbruchs 42 überdeckt.
  • Zur Sicherung der im Hülsenhalter 3 aufgenommenen Steckhülse 1 wird eine Schraube 39 eingebracht, deren Kopf 390 im Schraubensitz 161 vom Sims 16 der Steckhülse 1 zu liegen kommt und deren Gewindeschaft 391 den Durchlass 160 durchragt und in das Schraubenloch 34 des rückseitigen Querstegs 33 im Hülsenhalter 3 eingreift. Damit sind Hülsenhalter 3 und Steckhülse 1 montiert, so dass die Einstecköffnung 11 der Steckhülse 1 für das Einführen des Steckteils 25 eines Tragarms 2 aus dem Raum heraus in Richtung der Frontseite 40 des Paneelelements 4 aufnahmebereit ist. Für den Hülsenhalter 3 mit der Frontpartie 300 einer bestimmten Länge können Paneelelemente 4 verschiedener Dicke verwendet werden, so dass die Vorderkante der Frontpartie 300 im Durchbruch 42 sich höchstens bis zur Frontseite 40 des Paneel elements 4 erstreckt oder bei geringerer Paneeldicke rückversetzt im Durchbruch 42 zu liegen kommt.
  • Figur 6
  • Bei der alternativen zweiten Anwendung des Hülsenhalters 3 wird dieser nicht auf der Rückseite 41 des Paneelelements 4 verschraubt, sondern mit seinen Ansätzen 31 an einer rückseitig des Paneelelements 4 angeordneten Tragstruktur 5 befestigt, vorzugsweise wiederum mittels Schrauben 38. Eine solche Tragstruktur 5 könnte z.B. aus zwei zueinander beabstandeten Streben bestehen, zwischen denen der Hülsenhalter 3 aufgenommen wird, oder einem Gerüstbauteil mit einer Aussparung zum Einsetzen der Hinterpartie 301 des Hülsenhalters 3. Die Frontpartie 300 des Hülsenhalters 3 wird auch hier in einen komplementär zugeschnittenen Durchbruch 42 eingeführt und dringt in diesen je nach Dicke des verwendeten Paneelelements 4 ein, maximal jedoch bis in die Ebene der Frontseite 40.
  • Figuren 7A und 7B
  • Dieses Figurenpaar veranschaulicht den formschlüssigen Eingriff des in die Endlage in die Steckhülse 1 eingebrachten Steckteils 25 des Tragarms 2. Im zunächst unbelegten Zustand sind die Einstecköffnung 11 der Steckhülse 1 und die Arretierkonturen 17 an der Unterseite der Decke 13 sowie die Anschlagflächen 162, welche innerlich der Steckhülse 1 gegenüber Einstecköffnung 11 liegen, frei (s. 7A).
  • Nach dem Einführen des Tragarms 2 in die Steckhülse 1 mit dem Steckteil 25 voran und der im Prinzip horizontalen Ausrichtung des Tragarms 2 kommen die beiden Arretierkonturen 17 vollständig vom Einlauf 19 bis zur Prellkante 18 in den komplementären, freigeschnittenen Gegenkonturen 26 des Steckteils 25 zu liegen. Die beiden Aussenkrallen 28 sitzen hinter den Prellkanten 18. Die Stirn 27 des Steckteils 25 steht vor den Anschlagflächen 162 und die übrige Partie des Steckteils 25 erstreckt sich aus der Steckhülse 1 durch deren Einstecköffnung 11 heraus und geht in das Stangenteil 20 des Tragarms 2 über.
  • Figuren 8A bis 8C
  • Anhand dieser Figurenfolge wird das Funktionsprinzip der Vorrichtung in den drei charakteristischen Stellungsphasen erläutert.
  • Erste Stellungsphase: Geneigte Annäherung (Figur 8A)
  • In Vorbereitung des Einsetzens des Tragarms 2 in die unbelegte Steckhülse 1 nähert man dessen Steckteil 25, an dem sich die beiden Gegenkonturen 26 und die jeweils dazu benachbarten Aussenkrallen 28 befinden, mit der Stirn 27 voran, der von der Frontseite 40 des Paneelelements 4 zugänglichen freien Einstecköffnung 11, die vom Rahmen 10 umgeben ist, an. Ebenso sind die beiden Arretierkonturen 17 mit dem jeweiligen Einlauf 19 und der Prellkante 18 an der Unterseite der Decke 13 des Gehäuses 12 noch unbelegt und ragen frei in den Raum. Auch die am Sims 16 vorgesehenen Anschlagflächen 162 innerlich der Steckhülse 1 sind frei. Der Tragarm 2 muss eine insgesamt gegenüber der Horizontalen geneigte Lage mit abgesenktem Steckteil 25 und angehobenem Frontende 21 des Stangenteils 20 haben (s. 1A).
  • Die Steckhülse 1 ist in horizontaler Ausrichtung im Paneelelement 4 angeordnet, wobei der hier gezeigte Einbau der ersten Anwendung entspricht (s. 5B und 5C), d.h. der Hülsenhalter 3 ist mit seinen Ansätzen 31 auf der Rückseite 41 des Paneelelement 4 befestigt. Die Frontpartie 300 des Gehäuses 30 des Hülsenhalters 3 ragt von der Paneelrückseite 41 in den Durchbruch 42 hinein. Mittels der Schraube 39, deren Kopf 390 im Sims 16 seinen Sitz hat und deren Gewindeschaft in das Schraubenloch 34 im Quersteg 33 eingreift, ist die Steckhülse 1 im Hülsenhalter 3 befestigt.
  • Zweite Stellungsphase: Unverriegelter Zustand (Figur 8B)
  • Das Steckteil 25 mit der abgesenkten Stirn 27 des sich in geneigter Lage befindenden Tragarms 2 wird durch die Einstecköffnung 11 über den Bodenabschnitt 15 hinweg eingeschoben, bis die Stirn 27 an den Anschlagflächen 162 ansteht. Während des Einschiebens des Steckteils 25 fahren die den Arretierkonturen 17 zugewandten Flächen der Aussenkrallen 28 zunächst unterhalb beider Einläufe 19 und dann sukzessive unterhalb beider keilförmigen Arretier konturen 17 entlang. Die in der Regel auf den Arretierkonturen 17 entlang gleitenden Aussenkrallen 28 erzwingen die Beibehaltung der weiterhin geneigten Lage des gesamten Tragarms 2. Damit ist die maximale Einschubtiefe des Steckteils 25 erreicht und zugleich sind die an den Seitenflanken des Steckteils 25 vorhandenen beiden Gegenkonturen 26 sowie die Aussenkrallen 28 kongruent unterhalb der beiden komplementären Arretierkonturen 17 positioniert.
  • Dritte Stellungsphase: Verriegelter Zustand (Figur 8C)
  • Ausgehend von der zweiten Stellungsphase gemäss 8B bringt man das maximal in der Steckhülse 1 eingeschobene Steckteil 25 mit dem sich daran anschliessenden Stangenteil 20, welches sich zwischen dessen Steckende 22 und Frontende 21 erstreckt und mit dem Steckteil 25 den Tragarm 2 ergibt, aus der geneigten Lage, nun insgesamt in die Horizontale. Hierbei geraten die beiden Arretierkonturen 17 in die Gegenkonturen 26, wodurch die Aussenkrallen 28 des Steckteils 25 die Prellkanten 18 an der Steckhülse 1 hinterfassen. Die Stirn 27 des Steckteils 25 gelangt in eine vermehrte Berührung mit den Anschlagflächen 162. Das Eigengewicht des Tragarms 2 und jede daran anhängende Last bewirken – durch die limitiert schwenkbare Auflage auf der Unterseite der Einstecköffnung 11 – ein erhöhtes Andrücken des Steckteils 25 in Richtung der Decke 13 der Steckhülse 1 und damit eine intensivere Sicherung des verriegelten Zustands, in dem das Herausziehen des Tragarms 2 aus der Steckhülse 1 blockiert ist.
  • Entnahme des Tragarms aus der Steckhülse
  • Die Entnahme des Tragarms 2 mit dem in der Steckhülse 1 eingeklinkten Steckteil 25 erfolgt reversibel mit Rückkehr aus der dritten in die zweite Stellungsphase, wodurch das Steckteil 25 wieder den unverriegelten Zustand kommt, aus dem sich das Steckteil 25 mit dem Tragarm 2 aus der Steckhülse 1 ziehen lässt.

Claims (9)

  1. Vorrichtung zum Aufhängen von Artikeln oder zur Halterung einer Ablage mit: a) einer Steckhülse (1), wobei diese: aa) eine frontseitige Einstecköffnung (11) aufweist, welche sich axial als Freiraum in das Innere der Steckhülse (1) fortsetzt; ab) innerlich eine Arretierkontur (17) besitzt; und ac) zur Befestigung an einer Tragstruktur (4,5) bestimmt ist; b) einem Tragarm (2), wobei dieser: ba) ein zum Einbringen in die Einstecköffnung (11) bestimmtes Steckteil (25) hat; bb) das Steckteil (25) eine Gegenkontur (26) hat, welche zum Eingriff mit der Arretierkontur (17) an der Steckhülse (1) vorgesehen ist; und bc) zum direkten Aufhängen von Artikeln oder zur Stützung einer Ablage dient; c) die Konfiguration von Steckteil (25) und Steckhülse (1) das Einbringen des Steckteils (25) in die Steckhülse (1) mit einer insgesamt gegenüber der Horizontalen geneigten Lage des Tragarms (2), bei abgesenktem Steckteil (25), erzwingt; und d) der Eingriff zwischen der Arretierkontur (17) und der Gegenkontur (26), als verriegelter Zustand, sich nach dem Bewegen des Tragarms (2) als Ganzes in die Horizontale mit waagerecht liegendem Steckteil (25) ergibt, da durch gekennzeichnet, dass e) die Arretierkontur (17) an der Unterseite der Decke (13) und/oder an den Seitenflanken des Gehäuses (12) der Steckhülse (1) ausgebildet ist; f) die Gegenkontur (26) an der Oberseite des Steckteils (25) und/oder an dessen Seitenflanken vorhanden ist; und g) die Arretierkontur (17) als Erhebung und die Gegenkontur (26) als Ausnehmung ausgebildet sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Arretierkontur (17) beidseits an der Decke (13) des Gehäuses der Steckhülse (1) im Übergang zu deren Seitenflanken angeordnet ist; und b) die Gegenkontur (26) sich in den beiden Seitenflanken des Steckteils (25) befindet.
  3. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass a) die beidseitige Arretierkontur (17) sich im wesentlichen von der Decke (13) erstreckt und hierbei direkt an die Seitenflanken des Gehäuses der Steckhülse (1) angrenzt; und b) die Gegenkontur (26) in den beiden Seitenflanken des Steckteils (25) jeweils als senkrecht durchgehende Ausnehmung beschaffen ist, die gegenüber der Stirn (27) zurückgesetzt sind, wodurch in den frontalen Eckbereichen des Steckteils (25) jeweils eine Aussenkralle (28) entsteht.
  4. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beidseitige Arretierkontur (17) a) in Richtung der Einstecköffnung (11) mit einem Einlauf (19) beginnt, der auf der Ebene der Decke (13) liegt; b) sich in entgegengesetzter Richtung keilförmig erhöht; c) zum Hinterteil des Gehäuses der Steckhülse (1) mit einer Prellkante (18) abschliesst; und d) im verriegelten Zustand beide Aussenkrallen (28) jeweils die zugehörige Prellkante (18) hinterfassen.
  5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Einstecköffnung (11) von rechteckigem Querschnitt ist und von einem Rahmen (10) flanschartig umlaufen wird; b) das Steckteil (25) zumindest soweit dieses durch die Einstecköffnung (11) geführt wird, ebenfalls einen rechteckigen Querschnitt hat und vorzugsweise aus Metall ist; c) am Hinterteil des Gehäuses der Steckhülse (1) ein erhabener Sims (16) vorhanden ist, der die maximale Einschubtiefe des Steckteils (25) mit einer Anschlagfläche (162) begrenzt; d) im Sims (16) ein Schraubensitz (161) mit einem Durchlass (160) zum Einbringen einer Befestigungsschraube (39) zum Fixieren der Steckhülse (1) existiert; und e) die Steckhülse (1) vorzugsweise ein einteiliges Kunststoffspritzteil ist.
  6. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Steckhülse (1) zum Einsetzen in einen Durchbruch (42) eines Paneelelements (4) bestimmt ist; b) der die Einstecköffnung (11) umgebende Rahmen (10) auf der Frontseite (40) des Paneelelements (4) aufsetzt; und c) die eingesetzte Steckhülse (1) von einem deren Hinterteil aufnehmenden Hülsenhalter (3) fixiert ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Hülsenhalter (3) besitzt: a) ein Gehäuse (30), das sich in eine Frontpartie (300) und eine Hinterpartie (301) gliedern lässt; b) eine von der Frontpartie (300) zugängliche Einstecköffnung (32); c) flügelförmige Ansätze (31), die das Gehäuse (30) beidseitig am Übergang zwischen der Frontpartie (300) und der Hinterpartie (301) fassen; und d) einem am freien Ende der Hinterpartie (301) vorgesehenen Quersteg (33) mit einem zentralen Schraubenloch (34) zum Eingriff des Gewindeschafts (391) der die Steckhülse (1) fixierenden Befestigungsschraube (39), welche mit ihrem Kopf (390) im Schraubensitz (161) des Simses (16) Platz findet.
  8. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Ansätze (31) des Hülsenhalters (3) mit den darin vorhandenen Schrau benlöchern (310) zum Aufschrauben auf der Rückseite (41) des Paneelelements (4) oder auf eine hinter dem Paneelelement (4) errichteten Tragstruktur (5) vorgesehen sind; und b) hierbei die Frontpartie (300) des Hülsenhalters (3) in den Durchbruch (42) im Paneelelement (4) hineinragt.
  9. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Stangenteil (20) des Tragarms (2) a) ein gerades oder gebogenes oder ein einfach oder mehrfach abgewinkeltes Rund- oder Vierkantrohr ist; oder b) ein gerader oder gebogener oder ein einfach oder mehrfach abgewinkelter Rund- oder Vierkantstab ist; oder c) ein Tablar trägt, welches durch zumindest ein Halteelement, z.B. eine Querstrebe, am Frontende (21) und/oder am Steckende (22) gestützt wird; oder d) am Frontende (21) in eine Querstange übergeht und zusätzlich mit einem Tablar versehen sein kann.
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