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DE20317913U1 - Handgeführtes Preßgerät - Google Patents

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DE20317913U1 DE20317913U DE20317913U DE20317913U1 DE 20317913 U1 DE20317913 U1 DE 20317913U1 DE 20317913 U DE20317913 U DE 20317913U DE 20317913 U DE20317913 U DE 20317913U DE 20317913 U1 DE20317913 U1 DE 20317913U1
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R43/00Apparatus or processes specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining, or repairing of line connectors or current collectors or for joining electric conductors
    • H01R43/04Apparatus or processes specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining, or repairing of line connectors or current collectors or for joining electric conductors for forming connections by deformation, e.g. crimping tool
    • H01R43/042Hand tools for crimping
    • H01R43/0428Power-driven hand crimping tools
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
    • B25B27/00Hand tools, specially adapted for fitting together or separating parts or objects whether or not involving some deformation, not otherwise provided for
    • B25B27/02Hand tools, specially adapted for fitting together or separating parts or objects whether or not involving some deformation, not otherwise provided for for connecting objects by press fit or detaching same
    • B25B27/10Hand tools, specially adapted for fitting together or separating parts or objects whether or not involving some deformation, not otherwise provided for for connecting objects by press fit or detaching same inserting fittings into hoses

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Abstract

Handgeführtes Preßgerät zur Herstellung von Preßverbindungen, mit einem motorischen Antrieb für die Betätigung eines Preßwerkzeuges, dadurch gekennzeich net, daß das Preßgerät eine Betriebsberechtigungseinrichtung mit einer Identifizierungseinrichtung aufweist, wobei die Betriebsberechtigungseinrichtung derart ausgebildet ist, daß das Preßgerät erst dann einen betriebsbereiten Zustand einnimmt oder ein solcher Zustand bewirkbar ist, wenn die Identifizierungseinrichtung ein Individualisierungselement als passend erkennt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein handgeführtes Preßgerät zur Herstellung von Preßverbindungen, mit einem motorischen Antrieb für die Betätigung eines Preßwerkzeuges.
  • Für das Verbinden von Rohren werden handgeführte Preßgeräte eingesetzt. Zur Vorbereitung der Verpressung wird ein Preßfitting über die Rohrenden geschoben und dann mittels des Preßgerätes zusammengepreßt, wobei sowohl das Preßfitting als auch das Rohrende plastisch gestaucht werden. Solche Rohrverbindungen sind beispielsweise aus der DE-DS 1 187 870 bekannt.
  • Die hierfür verwendeten Preßgeräte sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt, wobei lediglich beispielsweise auf die DE 295 02 032.6 U1 , DE 196 31 019 A1 und EP 0 860 222 A2 verwiesen wird. Die Preßgeräte haben ein Preßwerkzeug mit zumindest zwei oder mehr Preßbacken, die beim Preßvorgang radial nach innen zwecks Bildung eines im wesentlichen geschlossenen Preßraums bewegt werden. Das Preßwerkzeug ist auswechselbar an dem übrigen Teil des Preßgeräts angebracht, damit jeweils ein zu dem Durchmes ser des Preßfittings passendes Preßwerkzeug montiert werden kann. Für die Bewegung der Preßbacken ist ein Antrieb vorhanden, der einen elektrischen Motor aufweist, welcher auf ein Antriebsglied wirkt. Das Antriebsglied bewegt die Preßbacken über einen entsprechenden Mechanismus in radialer Richtung.
  • Solche Preßgeräte werden nicht nur für die Herstellung von Rohrverbindungen verwendet, sondern auch zum Verbinden von Kabelschuhen mit Elektrokabeln. Diese Preßgeräte unterscheiden sich von denen für die Rohrverbindungen im wesentlichen durch andere Preßwerkzeuge. Beispiele hierfür sind der DE 101 24 267 A1 und US 5 195 354 zu entnehmen.
  • Für eine ordnungsgemäße Herstellung der Preßverbindung ist eine sachgerechte Handhabung des Preßgeräts Voraussetzung. Die Bedienungsperson muß Erfahrungen mit dem Umgang solcher Preßgeräte haben. Ansonsten ist die Gefahr groß, daß es zu Fehlverpressungen kommt. Bei Rohrpreßverbindungen hat kann dies zur Folge haben, daß die Verbindung undicht ist. Bei fehlerhaften Kabelschuhverbindungen können hohe Temperaturen auftreten, die zu Kabelbränden führen können. In beiden Fällen können hohe Folgeschäden entstehen.
  • Die bekannten Preßgeräte müssen lediglich mit einer Stromquelle verbunden werden, damit sie betriebsbereit sind. Sie können somit von jedem verwendet werden. Es kommt deshalb vor, daß die Preßgeräte von ungeschulten Personen bedient werden, mit der Folge, daß Fehlverpressungen entstehen. Dabei ist besonders tückisch, daß sich solche Fehlverpressungen häufig nicht von außen erkennen lassen, ihre Fehlerhaftigkeit also erst nach Inbetriebnahme der Leitung bzw. des Kabels erkennbar werden kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Preßgerät der Eingangs genannten Art so auszubilden, daß eine bessere Kontrolle über dessen Verwendung möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Preßgerät eine Betriebsberechtigungseinrichtung mit einer Identifizierungseinrichtung aufweist, wobei die Betriebsberechtigungseinrichtung derart ausgebildet ist, daß das Preßgerät erst dann einen betriebsbereiten Zustand einnimmt oder ein solcher Zustand bewirkbar ist, wenn die Identifizierungseinrichtung ein Individualisierungselement als passend erkennt. Grundgedanke der Erfindung ist es, daß Preßgerät nur derjenigen Person zugänglich zu machen, die im Besitz eines passenden Individualisierungselements ist oder ein am Preßgerät vorhandenes oder mit ihm verbindbares Individualisierungselement so einstellen kann, das es von der Identifizierungseinrichtung als passend erkannt wird. Auf diese Weise kann jedem Preßgerät eine bestimmte Bedienungsperson zugeordnet werden. Durch eine entsprechende Kontrolle bei der Vergabe des Individualisierungselements bzw. der Information zur Handhabung des Individualisierungselements kann weitgehend sichergestellt werden, daß nur befugte Personen mit dem jeweils zugeordneten Preßgerät arbeiten können. Die Betriebsberechtigung bietet zudem einen guten Schutz gegen Diebstahl.
  • Im einfachsten Fall ist die Identifizierungseinrichtung als mechanisches Schloß und das Individualisierungselement als dazu passender Schlüssel ausgebildet. Dabei kann das Schloß als Schaltschloß ausgebildet sein, das in dem Stromkreis für die Energieversorgung des Antriebsmotors eingeschleift ist.
  • Alternativ dazu kann vorgesehen sein, daß die Identifizierungseinrichtung als ein Sensor ausgebildet ist, wobei das Individualisierungselement an dem Sensor in der Weise angepaßt ist, daß es von dem Sensor als passend erfaßt werden kann. Dabei kommen verschiedenartigste Sensoren in Frage. So kann der Sensor beispielsweise als ein Magnetfeldsensor ausgebildet sein und das Individualisierungselement magnetisiert oder magnetisierbar sein. Im ersteren Fall liest der Magnetfeldsensor die Magnetfeldcodierung des Individualisierungselements. Im letzteren Fall kann die Identifizierungseinrichtung mit einer Magnetisierungseinrichtung verbunden sein, die das Individualisierungselement entsprechend seiner Magnetisierungseigenschaft mit einer magnetischen Codierung versieht, die dann gelesen wird. Bekanntestes Beispiel für ein magnetisiertes Individualisierungselement ist ein Magnetstreifen auf einem entsprechenden Träger, der individuell magnetisiert ist. Es können jedoch auch andere, ein Magnetfeld aufweisende Individualisierungselemente in Frage kommen, beispielsweise ein mit wenigstens einen Permanentmagneten versehender Magnetschlüssel.
  • Eine besonders wirksame Kontrolle über das Preßgerät kann dadurch erreicht werden, daß die Identifizierungseinrichtung als Sensor für körperspezifische Merkmale ausgebildet ist. Hierfür kommen insbesondere Finger- oder Pupillensensoren in Frage. Bei Übergabe des Preßgerätes an eine bestimmte Person wird dessen Finger bzw. Pupille in der Identifizierungseinrichtung abgespeichert. Danach kann das Preßgerät nur gestartet werden, wenn der Sensor den abgespeicherten Fingerabdruck bzw. die abgespeicherte Pupille erkennt. Wenn der Sensor an dem Preßgerät so angeordnet wird, daß er bei sachgemäßer Handhabung des Preßgeräts den Fingerabdruck bzw. die Pupille ständig lesen kann, ist gesichert, daß das Preßgerät nur von der vorgesehenen Person bedient wird.
  • Eine weitere Möglichkeit für die Ausbildung der Betriebsberechtigungseinrichtung besteht darin, daß die Identifizierungseinrichtung als Scanner ausgebildet ist und das Individualisierungselement mit einem von dem Scanner lesbaren Code versehen ist. Ein solcher Code kann beispielsweise als ein Strichcode (Barcode) ausgebildet sein, wie er im Warenhandel vielfach verwendet wird. Aber auch andere, scannbare Codes kommen in Frage. Das Individualisierungselement kann dabei eine kleine Karte sein, die den Code trägt.
  • Alternativ dazu kann die Identifizierungseinrichtung als Transponder-Leseeinrichtung ausgebildet und das Individualisierungselement mit einem Transponder versehen sein, Bei einem Transponder handelt es sich um einen mikroelektronischen Schaltkreis, in den beliebige Codes eingespeichert werden können. Solche Transponder sind in Etikettenformen bekannt und können auf einen Träger, beispielsweise eine kleine Karte, aufgeklebt werden.
  • Eine weitere Alternative besteht darin, das Individualisierungselement als Sender und die Identifizierungseinrichtung als zu dem Sender passender Empfänger auszubilden, wie dies beispielsweise bei Automobilen zum Öffnen der Schlösser verwendet wird. Der Sender kann als Mikrowellen- oder Infrarotsender, aber auch als Infra- oder Ultraschallsender ausgebildet sein.
  • In allen Fällen, in denen das Individualisierungselement ein vom Träger und vom Preßgerät separates Teil darstellt (Schlüssel, codierte Karte) ist es zweckmäßig, daß das Individualisierungselement zu dessen Identifizierung mit dem Preßgerät verbunden werden muß, beispielsweise indem es in einen passenden Schlitz eingesteckt wird, und daß das Preßgerät nur solange Betriebsbereit geschaltet bleibt, solange das Individualisierungselement an dem Preßgerät gehalten wird.
  • Eine besonders gute Sicherung gegen Mißbrauch ist dann gegeben, wenn das Individualisierungselement am Körper der vorgesehenen Bedienungsperson so befestigt werden kann, daß es von der Bedienungsperson nicht abgenommen werden kann, sondern nur von einer anderen, dafür autorisierten Person. Das kann beispielsweise in Form eines Hals- oder Armbandes geschehen, das mit einem entsprechenden Schloß versehen ist.
  • Als weitere Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Individualisierungselement eine Code-Eingabeeinheit ist, die an dem Preßgerät angebracht oder mit diesem verbindbar ist. Eine einfache mechanische Lösung dieses Prinzips besteht in der Anordnung eines Zahlenschlosses. Es kann aber auch eine Tastatur vorgesehen sein, in die eine entsprechende Zahlenfolge eingegeben werden muß, damit das Preßgerät betriebsbereit wird. Letzteres hätte den Vorzug, daß die die Betriebsbereitschaft herstellende Zahlenkombination auf einfache Weise umprogrammiert werden könnte, beispielsweise zu Beginn jedes Arbeitszyklusses.
  • Die Identifizierungseinrichtung kann so ausgebildet sein, daß sie einen Schalter hat, der bei einer Identifizierung einen solchen Schaltvorgang durchführt, daß das Preßgerät betriebsbereit wird. Mit dem Erkennen des Individualisierungselement wird also automatisch ein Schaltvorgang ausgelöst, der das Preßgerät betriebsbereit macht, beispielsweise indem die zunächst unterbrochene Stromversorgung für den Motor geschlossen wird. Alternativ dazu kann aber auch vorgesehen sein, daß die Identifizierungseinrichtung so ausgebildet ist, das sie bei Identifizierung ein Blockierelement freigibt, daß dann vom Benutzer der art betätigbar ist, daß das Preßgerät seine Betriebsbereitschaft erhält. Das Blockierelement kann ein Schalter in der Stromversorgung sein. Es kann aber auch ein die Bewegung des Antriebs hemmendes Blockierelement sein, das nach Freigabe herausgenommen werden kann, so daß anschließend das Preßgerät betriebsbereit ist.
  • Die Identifizierungseinrichtung kann schließlich auch so ausgebildet sein, daß sie mehrere, unterschiedliche Individualisierungselemente als passend erkennt. Auf diese Weise läßt sich ein Preßgerät mehreren Personen zuordnen, auch wenn Sie unterschiedliche Individualisierungselemente besitzen. Außerdem kann die Logik für die Herstellung der Betriebsbereitschaft so programmiert werden, daß die Betriebsbereitschaft erst dann hergestellt wird, wenn der Identifizierungseinrichtung zumindest zwei unterschiedliche Individualisierungselemente zugeführt werden, beispielsweise bei Übergabe des Gerätes von einer hierfür autorisierten Person an eine bestimmte Bedienungsperson. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Betriebsbereitschaftseinrichtung mit einer Zeitmeßeinrichtung zu versehen, die die Betriebsbereitschaft nach einem bestimmten Zeitraum beendet, beispielsweise der vorgesehenen Arbeitszeit der Bedienungsperson, wobei eine erneute Betriebsbereitschaft nur durch Einlesen von zwei unterschiedlichen Individualisierungselementen hergestellt werden kann.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die Betriebsberechtigungseinrichtung mit einer Doku mentationseinrichtung derart verbunden ist, daß über die Identifizierung oder einen Versuch der Identifizierung wenigstens ein Dokument erstellt wird, und zwar vorzugsweise in lesbarer Form. Auf diese Weise kann nachvollzogen werden, ob ein Identifizierungsversuch unternommen worden ist und ob die Identifizierung dabei gelungen ist. Auf diese Weise kann eine Kontrolle darüber hergestellt werden, wie das Preßgerät gehandhabt worden ist und welche Person es identifiziert hat. Dabei können auch weitere Daten erfaßt werden, wie z. B. der Zeitpunkt der Identifizierung oder des Identifizierungsversuchs.
  • Für die Dokumentation der Identifizierung reicht es aus, wenn bei jeder Identifizierung bzw. jedem Identifizierungsversuch ein Dokument erstellt wird. Es kann jedoch zweckmäßig sein, die Dokumentationseinrichtung derart auszubilden, daß auch nach jedem Preßvorgang automatisch ein Dokument erstellt wird. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Preßgerät zusätzlich eine Erfassungseinrichtung für gerätespezifische und/oder verpressungsspezifische Daten aufweist, die mit der Dokumentationseinrichtung derart verbunden ist, daß nach Erfassung der Daten für jeden Verpressvorgang automatisch ein Dokument mit diesen Daten in lesbarer Form angefertigt wird. Das Dokument enthält dann nicht nur Daten über die Identifizierung, sondern eben auch gerätespezifische und/oder verpressungsspezifische Daten. Als gerätespezifische Daten kommen insbesondere der Typ und/oder die Seriennummer des Preßgerätes, der Typ, die Seriennummer und/oder die Nenngröße des Preßwerkzeuges des Preßgerätes und/oder Kontrolldaten über das Preßgerät und/oder das Preßwerkzeug in Frage. Diese Daten sind wichtig, um zurückverfolgen zu können, welches Preßgerät bzw. Preßwerkzeug verwendet worden ist. Verpressungsspezifische Daten können beispielsweise das Datum und/oder die Uhrzeit der Verpressung, der Verpressweg, die maximale Verpresskraft, der Verlauf der Verpresskraft über den Verpressweg, die Anzahl der Verpressungen und/oder Daten darüber sein, ob eine Verpressung ordnungsgemäß war oder nicht.
  • Zweckmäßigerweise sollte das Dokument ohne Zeitverzug nach Erfassung der Daten erstellt werden, also sofort mit oder nach dem Preßvorgang. Abweichend davon besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Daten zunächst zu sammeln und die Dokumentenerstellung beispielsweise nach der Herstellung sämtlicher Preßverbindungen in einem Raum oder einem Gebäude vorzunehmen. Wesentlich ist, daß die Dokumentenerstellung automatisch erfolgt, also nicht dem Einfluß der Bedienungsperson unterliegt.
  • Das Dokument kann in gedruckter Form erstellt werden, das dann ausgeworfen wird. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Daten auf einem an der Preßverbindung befestigbaren Datenträger festgehalten werden, beispielsweise auf Klebetiketten. Auf diese Weise geht die Dokumentation nicht verloren. In vielen Fällen reicht es jedoch aus, daß die Daten in einem Display dargestellt werden, wobei das Display auch ein Monitor sein kann.
  • Das Dokument kann durch Einbau einer entsprechenden Einrichtung durch das Preßgerät selbst hergestellt werden, wenn das Preßgerät beispielsweise einen Drucker oder ein Display aufweist. Alternativ oder in Kombination damit kann das Dokument auch in einem vom Preßgerät separaten Dokumentationsgerät hergestellt werden, beispielsweise in Form eines Computers, Laptops oder sogar Handy.
  • i

Claims (34)

  1. Handgeführtes Preßgerät zur Herstellung von Preßverbindungen, mit einem motorischen Antrieb für die Betätigung eines Preßwerkzeuges, dadurch gekennzeich net, daß das Preßgerät eine Betriebsberechtigungseinrichtung mit einer Identifizierungseinrichtung aufweist, wobei die Betriebsberechtigungseinrichtung derart ausgebildet ist, daß das Preßgerät erst dann einen betriebsbereiten Zustand einnimmt oder ein solcher Zustand bewirkbar ist, wenn die Identifizierungseinrichtung ein Individualisierungselement als passend erkennt.
  2. Preßgerät in Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung als mechanisches Schloß und das Individualisierungselement als ein zum Schloß passender Schlüssel ausgebildet ist.
  3. Preßgerät in Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung als ein Sensor ausgebildet ist.
  4. Preßgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor als ein Magnetfeld-Sensor ausgebildet ist und das Individualisierungselement magnetisiert oder magnetisierbar ist.
  5. Preßgerät in Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Individualisierungselement einen Magnetstreifen aufweist.
  6. Preßgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Individualisierungselement als mit wenigstens einem Permanentmagneten versehener Magnetschlüssel ausgebildet ist.
  7. Preßgerät in Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung als Sensor für körperspezifische Merkmale ausgebildet ist.
  8. Preßgerät in Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor als Fingersensor ausgebildet ist.
  9. Preßgerät in Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor als Pupillensensor ausgebildet ist.
  10. Preßgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung als Scanner ausgebildet ist und das Individualisierungselement mit einem von dem Scanner lesbaren Code versehen ist.
  11. Preßgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung als Transponder-Leseeinrichtung ausgebildet ist und das Individualisierungselement mit einem Transponder versehen ist.
  12. Preßgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Individualisierungselement als Sender und die Identifizierungseinrichtung als zu dem Sender passender Empfänger ausgebildet sind.
  13. Preßgerät in Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Sender als Mikrowellen- oder Infrarotsender ausgebildet ist.
  14. Preßgerät in Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Sender als Infra- oder Ultraschallsender ausgebildet ist.
  15. Preßgerät in Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Individualisierungselement eine Code-Eingabeeinheit ist, die an dem Preßgerät angebracht oder mit diesem verbindbar ist.
  16. Preßgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung einen Schalter aufweist, der bei einer Identifizierung einen solchen Schaltvorgang durchführt, daß das Preßgerät betriebsbereit wird.
  17. Preßgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung derart ausgebildet ist, daß sie bei Identifizierung ein Blockierelement freigibt, das dann vom Benutzer derart betätigbar ist, daß das Preßgerät seine Betriebsbereitschaft erhält.
  18. Preßgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung derart ausgebildet ist, daß sie mehrere, unterschiedliche Individualisierungselemente als passend erkennt.
  19. Preßgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Betriebsberechtigungseinrichtung derart ausgebildet ist, daß der betriebsbereite Zustand nur solange erhalten bleibt, solange die Identifizierungseinrichtung das Individualisierungselemente als passend erkennt.
  20. Preßgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Betriebsberechtigungseinrichtung mit einer zeitmeßeinrichtung kombiniert ist, über die die Betriebsbereitschaft des Preßgeräts unabhängig davon zeitlich begrenzt ist, ob die Identifizierungseinrichtung das Individualisierungselement als passend erkennt.
  21. Preßgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Betriebsberechtigungsein richtung mit einer Dokumentationseinrichtung derart verbunden ist, daß über die Identifizierung wenigstens ein Dokument erstellt wird.
  22. Preßgerät nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß über das Dokument Daten der Identifizierung in lesbarer Form wiedergebbar sind.
  23. Preßgerät nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Dokumentationseinrichtung derart ausgebildet ist, daß sie nach jedem Preßvorgang automatisch ein Dokument erstellt.
  24. Preßgerät nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Preßgerät zusätzliche eine Erfassungseinrichtung für gerätespezifische und/oder verpressungsspezifische Daten aufweist, die mit der Dokumentationseinrichtung derart verbunden ist, daß nach Erfassung der Daten für jeden Verpreßvorgang automatisch ein Dokument mit diesen Daten in lesbarer Form angefertigt wird.
  25. Preßgerät nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß als verpressungsspezifische Daten das Datum und/oder die Uhrzeit der Verpreßung, der Verpreßweg, die maximale Verpreßkraft, der Verlauf der Verpreßkraft über den Verpreßweg, die Anzahl der Verpreßungen und/oder Daten darüber, ob eine Verpreßung ordnungsgemäß war oder nicht, speicherbar sind.
  26. Preßgerät nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß als gerätespezifische Daten der Typ und/oder die Seriennummer des Preßgerätes, der Typ, die Seriennummer und/oder die Nenngröße des Preßwerkzeuges des Preßgerätes und/oder Kontrolldaten über das Preßgerät und/oder das Preßwerkzeug speicherbar sind.
  27. Preßgerät nach einem der Ansprüche 21 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Dokumentationseinrichtung so ausgebildet ist, daß die Erstellung des Dokuments ohne Zeitverzug folgte.
  28. Preßgerät nach einem der Ansprüche 21 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Dokumentationseinrichtung zur Herstellung von Klebeetiketten ausgebildet ist.
  29. Preßgerät nach einem der Ansprüche 21 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Dokumentationseinrichtung ein Display zur Anzeige der Daten aufweist.
  30. Preßgerät nach einem der Ansprüche 21 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Dokumentationseinrichtung in das Preßgerät eingebaut ist.
  31. Preßgerät nach einem der Ansprüche 21 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Dokumentationseinrich tung als ein vom Preßgerät separates Dokumentationsgerät ausgebildet ist.
  32. Preßgerät nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß Preßgerät und Dokumentationsgerät über Kabel oder drahtlos verbunden sind.
  33. Preßgerät nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Dokumentationsgerät ein Handy ist und die Übertragung per SMS erfolgt.
  34. Preßgerät nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Dokumentationsgerät ein Computer mit Drucker und/der Bildschirm als Display ausgebildet ist.
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