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DE20313886U1 - Kapp- und Gehrungssäge mit einer Pendelschutzhaube - Google Patents

Kapp- und Gehrungssäge mit einer Pendelschutzhaube

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DE20313886U1
DE20313886U1 DE20313886U DE20313886U DE20313886U1 DE 20313886 U1 DE20313886 U1 DE 20313886U1 DE 20313886 U DE20313886 U DE 20313886U DE 20313886 U DE20313886 U DE 20313886U DE 20313886 U1 DE20313886 U1 DE 20313886U1
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arm
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Metabowerke GmbH and Co
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    • B27GACCESSORY MACHINES OR APPARATUS FOR WORKING WOOD OR SIMILAR MATERIALS; TOOLS FOR WORKING WOOD OR SIMILAR MATERIALS; SAFETY DEVICES FOR WOOD WORKING MACHINES OR TOOLS
    • B27G19/00Safety guards or devices specially adapted for wood saws; Auxiliary devices facilitating proper operation of wood saws
    • B27G19/02Safety guards or devices specially adapted for wood saws; Auxiliary devices facilitating proper operation of wood saws for circular saws
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Description

Gesthuysen, von Rohr'&'Eggerf
02.1082.13.wz
Essen, den 4. September 2003
Gebrauchsmusteranmeldung
der Firma
Metabowerke GmbH Metabo-Allee 1
72622 Nürtingen
mit der Bezeichnung
Kapp- und Gehrungssäge mit einer Pendelschutzhaube
-1-
Kapp- und Gehrungssäge mit einer Pendelschutzhaube
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kapp- und Gehrungssäge mit einer Pendelschutzhaube gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Mit Kapp- und Gehrungssägen werden Werkstücke aus Metall, Holz oder anderen Materialien unter einem präzisen Winkel gesägt. Die meisten Kapp- und Gehrungssägen verwenden zum Sägen eines Werkstückes ein Kreissägeblatt. Eine Schutzhaube um das Kreissägeblatt ist Vorschrift.
Die Kapp- und Gehrungssäge, von der die Erfindung ausgeht (DE 40 10 455 C2), weist einen Drehteller, eine Schwenklagerung, ein Sägeaggregat mit Antriebsmotor und Sägeblatt, eine feststehende Schutzhaube und eine Pendelschutzhaube auf. Der Drehteller ist drehbar auf einer Grundplatte befestigt. Das Sägeaggregat mit Antriebsmotor und Sägeblatt ist mittels einer Schwenklagerung an dem Drehteller befestigt. Die feststehende Schutzhaube und die Pendelschutzhaube sind um das Sägeblatt herum angeordnet, so daß diese das Sägeblatt im Ruhezustand der Säge vollständig abdecken. Die Pendelschutzhaube ist konzentrisch zum Sägeblatt schwenkbar gelagert. Die Pendelschutzhaube ist mit einer Anordnung von einem Betätigungshebel, zwei Rastklinken, einer ortsfesten Raste, einem Hebelarm und einer Zugschnur wirkverbunden, so daß das Aufschwenken der Pendelschutzhaube blockiert ist. Die Blockierung der Pendelschutzhaube wird durch Betätigung des Betätigungshebels gelöst, so daß die Pendelschutzhaube während des Herabschwenkens des Sägeaggregats mittels der Zugschnur aufgezogen wird. Das Sägeblatt ist somit für den Schneidvorgang freigegeben.
Ein Nachteil dieser Anordnung besteht darin, daß viele verschiedene mechanische Elemente eingebaut werden müssen und somit ein großer Montageaufwand besteht. Weiterhin stellt die verwendete Zugschnur eine Schwachstelle dar, da diese reißen kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, den Montageaufwand zu reduzieren und eine Zugschnur zu vermeiden.
&Rgr;« ♦·
-2-
Das obige Problem wird durch eine Kapp- und Gehrungssäge mit einer Pendelschutzhaube gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Eine grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine Pendelschutzhaube mit einer Führungskulisse durch Wirkverbindung der Führungskulisse mit einem Verbindungshebel gemäß Anspruch 1 zu öffnen, so daß eine Zugschnur vermieden wird.
Aus konstruktiven und montagetechnischen Gründen ist es vorteilhaft, wenn die stationäre Schutzhaube ein inneres und ein äußeres Gehäuse gemäß Anspruch 2 aufweist.
Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn das Sägeaggregat mittels einer Gehäuseverbindungshalterung schwenkbar an der Schwenklagerung befestigt ist und eine das Sägeaggregat in die Ruhelage vorspannende Feder zwischen Schwenklagerung und Gehäuseverbindungshaltemng angeordnet ist. Für die Konstruktion ist es vorteilhaft, wenn die Gehäuseverbindungshalterung einen bogenförmigen Schlitz gemäß Anspruch 4 aufweist.
Ein besonderer Vorteil ergibt sich, wenn die Führungskulisse nur einerseits mit dem stationären Führungselement in Wirkverbindung steht. Dann kann nämlich ein weitergehendes Aufschwenken dadurch unbehindert erfolgen, daß ein Ende eines äußeren Randes der Pendelschutzhaube auf einem Werkstück aufliegt.
Weiterhin vorteilhaft ist es, wenn das Aufschwenken der Pendelschutzhaube durch eine Rastvorrichtung verhindert wird. Nur die bewußte Aufhebung der Blockierung ermöglicht das Aufschwenken der Pendelschutzhaube. Damit die Pendelschutzhaube nach Benutzung der Kapp- und Gehrungssäge wieder blokkiert wird, ist eine Feder an der Rastvorrichtung vorgesehen.
Weiterhin vorteilhaft ist es, wenn eine Laufrolle an dem äußeren Rand der Pendelschutzhaube angebracht ist, so daß die Pendelschutzhaube mittels der Laufrolle auf der äußeren Kontur eines Werkstücks abrollt. Gleichzeitig wird die Pendelschutzhaube bei Bedarf durch ein dickeres Werkstück weiter aufgeschwenkt.
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Vorteilhaft ist es ebenfalls, wenn der Durchmesser und die Breite der Pendelschutzhaube kleiner sind als der Durchmesser und die Breite der stationären Schutzhaube, so daß die Pendelschutzhaube in die stationäre Schutzhaube rückziehbar ist.
Einzelheiten, Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen eines bevorzugten Ausfuhrungsbeispiels näher erläutert. Hierbei zeigen
&iacgr;&ogr; Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Kapp- und Gehrungssäge mit ei
ner Pendelschutzhaube gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine Explosionsansicht der Kapp- und Gehrungssäge mit der Pen
delschutzhaube nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht im Schnitt der Kapp- und Gehrungssäge nach
Fig. 1,
Fig. 4 eine vergrößerte Ansicht der Pendelschutzhaube aus Fig. 2,
Fig. 5 eine Seitenansicht im Schnitt einer betriebsbereiten Kapp- und Geh
rungssäge nach Fig. 3, wobei die Pendelschutzhaube aus der Rastvorrichtung gelöst ist,
Fig. 6 eine Seitenansicht im Schnitt einer Kapp- und Gehrungssäge in Be
trieb nach Fig. 5, wobei die Pendelschutzhaube nach oben geschwenkt ist, so daß das Sägeblatt schneiden kann und
Fig. 7 eine Seitenansicht im Schnitt einer Kapp- und Gehrungssäge in Be-
trieb nach Fig. 6, wobei das Sägeblatt ein Werkstück komplett
schneidet.
Nach Fig. 1 und 2 weist die Kapp- und Gehrungssäge eine Basis 10, eine Gleitvorrichtung 11 und ein Sägeaggregat auf. Die Gleitvorrichtung 11 weist eine Schwenklagerung 12 auf, ist an der Basis 10 befestigt und verbindet so das Sägeaggregat schwenkbar mit der Basis 10. Das Sägeaggregat weist eine Motoran-
Ordnung 30, ein Sägeblatt 60, eine stationäre Schutzhaube 20, 70 und eine Pendelschutzhaube 61 auf.
Die Motoranordnung 30 weist ein Motorgehäuse und einen Motor auf. Der Motor weist einen Griff 31 und eine Antriebswelle auf. Das Motorgehäuse ist an der stationären Schutzhaube 20, 70 befestigt.
Die stationäre Schutzhaube 20, 70 weist ein inneres Gehäuse 20 mit einer inneren stationären Schutzhaube 22 und einer Gehäuseverbindungshalterung 21 sowie ein äußeres Gehäuse 70 auf. Die Form der inneren stationären Schutzhaube 22 ist an das Sägeblatt 60 angepaßt. Die Pendelschutzhaube 61 ist schwenkbar an der inneren, stationären Schutzhaube 22 befestigt. Im Betriebszustand wird die Pendelschutzhaube 61 durch die Wirkung einer mechanischen Antriebsanordnung in die innere, stationäre Schutzhaube 22 zurückgeschwenkt. Das innere Gehäuse 20 und das äußere Gehäuse 70 sind miteinander verbunden. Eine das Sägeaggregat in eine Ruhelage vorspannende Feder (Schraubenfeder) 24 ist zwischen der Schwenklagerung 12 und der Gehäuseverbindungshalterung 21 angeordnet. Das Motorgehäuse ist an einer Außenseite des inneren Gehäuses 20 befestigt. Von dem Motor erstreckt sich eine Antriebswelle in das innere Gehäuse 20 und kuppelt an eine Welle 23 auf welcher das Sägeblatt 60 befestigt ist, so daß das Sägeblatt 60 durch den Motor angetrieben wird.
Die Gehäuseverbindungshalterung 21 des inneren Gehäuses 20 ist schwenkbar an der Schwenklagerung 12 der Gleitvorrichtung 11 angebracht und weist einen bogenförmigen Schlitz 25 auf. Der bogenförmige Schlitz 25 befindet sich an der inneren Seite der Gehäuseverbindungshalterung 21.
Die Pendelschutzhaube 61 (Fig. 3, 4) weist eine Feder 63, eine Laufrolle 66, eine Seite 62, einen äußeren Rand, eine Führungskulisse 64 und eine Rastung 65 auf.
Die Pendelschutzhaube 61 weist einen geringeren Durchmesser als die innere stationäre Schutzhaube 22 auf, so daß die Pendelschutzhaube 61 in die innere stationäre Schutzhaube 22 zurückgezogen werden kann. Die Seite 62 weist einen oberen Rand und ein Befestigungsloch auf. Die Pendelschutzhaube 61 ist mit der Seite 62 ist an der inneren Seite des inneren Gehäuses 20 um die Welle 23 herum befestigt. Die Führungskulisse 64 wird durch den oberen Rand der Seite 62 gebildet und erstreckt sich von dort lateral in Richtung des inneren Gehäuses 20.
Die Führungskulisse 64 hat ein äußeres Ende. Die Rastung 65 ist an dem äußeren Ende der Führungskulisse 64 der Pendelschutzhaube 61 angeordnet. Der äußere Rand ist parallel zur Seite 62 angeordnet, so daß eine Seite des Sägeblatts 60 von dem Rand geschützt wird. Die Laufrolle 66 ist an der Pendelschutzhaube 61 drehbar an einem beabstandeten Ende des äußeren Randes befestigt, so daß die Pendelschutzhaube 61 über die Kontur eines Werkstücks abrollen kann. Die Feder 63 ist zwischen der inneren Seite des inneren Gehäuses 20 und der Seite 62 der Pendelschutzhaube 61 befestigt, so daß eine Rückstellkraft zur Verfügung steht, die die Pendelschutzhaube 61 um das Sägeblatt 60 schließt, sobald die
&iacgr;&ogr; Kapp- und Gehrungssäge vom dem Werkstück wegbewegt wird.
Die mechanische Antriebsanordnung für die Pendelschutzhaube 61 ist an dem inneren Gehäuse 20 angebracht und weist einen Verbindungshebel 51, ein Verbindungselement 54, ein stationäres Führungselement 55 und ein bewegliches Führungselement 56 auf. Der Verbindungshebel 51 weist einen Lagerungsarm 52, einen Abstützarm 57 und einen Antriebsarm 53 auf. Der Lagerungsarm 52 ist an einem Ende an einer Verbindungsstelle mit dem Antriebsarm 53 verbunden. Der Verbindungshebel 51 ist mittels des Verbindungselementes 54 mit einem, vom Antriebsarm 53 entfernten Ende des Lagerungsarms 52 ortsfest an der Schwenklagerung 12, jedoch von deren Schwenkachse radial beabstandet, befestigt. Das Verbindungselement 54 durchsetzt den bogenförmigen Schlitz 25 in der Gehäuseverbindungshalterung 21 des inneren Gehäuses 20. Dadurch ist die Gehäuseverbindungshalterung 21 schwenkbar, ohne mit dem Verbindungselement 54 zu kollidieren.
Der Abstützarm 57 erstreckt sich von der Verbindungsstelle mit dem Antriebsarm 53 herunter und weist eine schräg ansteigende Kante 57' auf. Das stationäre Führungselement 55 ist an dem inneren Gehäuse 20 angebracht und steht in Wirkbeziehung mit der schräg ansteigenden Kante 57' des Abstützarms 57. Das bewegliche Führungselement 56 ist drehbar an dem beabstandeten Ende des Antriebsarms 53 angebracht und grenzt an die Führungskulisse 64 der Pendelschutzhaube.
Eine Rastvorrichtung 40 weist einen Rastarm 42, ein Verbindungselement 41, eine Verbindungsgabel, eine Feder 43 und einen Betätigungshebel 26 auf. Der Rastarm 42 (Fig. 2, 3) ist schwenkbar an eine innere Seite des inneren Gehäuses 20 durch das Verbindungselement 41, wie z. B. eine Schraube, angebracht. Die Feder 43 ist um das Verbindungselement 41 herum angebracht und weist zwei Enden auf. Ein Ende ist mit der inneren Seite des inneren Gehäuses 20 verbunden und das andere Ende ist an den Rastarm 42 angeschlossen. Der Rastarm 42 ist an die Rastung 65 an der Pendelschutzhaube 61 angepaßt. Die Verbindungsgabel erstreckt sich aus dem inneren Gehäuse 20 heraus. Ein Betätigungshebel
&iacgr;&ogr; 26 ist an der Verbindungsgabel befestigt. Der Betätigungshebel 26 hat an der Unterseite eine Aussparung 27, in die die Verbindungsgabel hineinragt, so daß die Verbindungsgabel in Position gehalten wird. Die Feder 43 stellt eine Rückstellkraft bereit, so daß die Rastvorrichtung 40 in die Schließposition zurückkehrt, wenn keine weitere Kraft wirkt.
Wenn der Betätigungshebel 26 gedrückt ist (Fig. 2, 5), ist der Rastarm 42 der Rastvorrichtung 40 geschwenkt, so daß die Pendelschutzhaube 61 schwenkbar ist. Der Rastarm 42 ist von der Rastung 65 an der Pendelschutzhaube 61 ausgekoppelt (Fig. 5).
Wie Fig. 6 zeigt, ist die Sägevorrichtung zum Sägen nach unten geschwenkt. Wenn die Sägevorrichtung geschwenkt wird, bewegt sich das stationäre Führungselement 55 zusammen mit dem inneren Gehäuse 20 nach unten. Das stationäre Führungselement 55 gleitet dabei entlang der schräg ansteigenden Kante 57' des Abstützarms 57. Der Verbindungshebel 51 wird dadurch angehoben und mit ihm auch das bewegliche Führungselement 56 an dem Antriebsarm 53. Hierdurch gleitet die Führungskulisse 64 entlang des beweglichen Führungselements 56 und die Pendelschutzhaube 61 wird aufgeschwenkt.
Wenn das Sägeblatt 60 ein Werkstück 80 schneidet (Fig. 2, 6, 7), bewegt sich die Laufrolle 66 der Pendelschutzhaube 61 entlang der äußeren Kontur des Werkstücks 80. Die Pendelschutzhaube 61 wird in die innere stationäre Schutzhaube 22 gedrückt, so daß die Pendelschutzhaube 61 an verschiedene Höhen von Werkstücken angepaßt wird. Während des Schneidvorgangs wird durch die Feder 63, die an die Pendelschutzhaube 61 angefügt ist, eine Rückstellkraft bereitgestellt, die die Pendelschutzhaube 61 in Richtung der Schließposition drückt, so
daß die Laufrolle 66 an der Pendelschutzhaube 61 immer entlang der äußeren Kontur des Werkstücks 80 rollt. Folglich ist eine Person, die die Kapp- und Gehrungssäge bedient, niemals dem Sägeblatt 60 ungeschützt ausgesetzt.
Eine Pendelschutzhaube 61 gemäß der Erfindung schützt einen Bediener vor einer versehentlichen Verletzung durch ein ungeschütztes Sägeblatt 60. Die Kapp- und Gehrungssäge kann sicher bedient werden. Die Pendelschutzhaube 61 bedeckt das Sägeblatt 60 vollständig in Pachtung eines Benutzers. Die Pendelschutzhaube 61 verhindert außerdem, daß Späne von dem Werkstück 80 von der
&iacgr;&ogr; Kapp- und Gehrungssäge weggeschleudert werden und dadurch einen Bediener verletzen können.
Die vorangegangene Beschreibung erläutert detailliert ein Ausführungsbeispiel der Erfindung. Dies stellt jedoch keine Beschränkung dar. So ist es z. B. nicht erforderlich, daß die Pendelschutzhaube 61 in die innere, stationäre Schutzhaube 22 zurückgeschwenkt wird. Sie könnte auch außen um diese herum geschwenkt werden. Die Laufrolle 66 ist nicht zwangsläufig erforderlich. Diese vereinfacht lediglich das Sägen, insbesondere bei unebenen Werkstücken. Es ist weiterhin nicht notwendig, daß die Rastung 65 an dem äußeren Ende der Führungskulisse 64 angeordnet ist.

Claims (11)

1. Kapp- und Gehrungssäge mit einer Basis (10), einem Sägeaggregat mit einem Sägeblatt (60), einer stationären Schutzhaube (20, 70) und einer Pendelschutzhaube (61),
wobei das Sägeaggregat mittels einer Schwenklagerung (12) an der Basis (10) befestigt und das Sägeblatt (60) in einem Ruhezustand des Sägeaggregates von der stationären Schutzhaube (20, 70) und der Pendelschutzhaube (61) vollständig umschlossen ist,
wobei die Pendelschutzhaube (61) an der stationären Schutzhaube (20, 70) um eine Welle (23) des Sägeblattes (60) schwenkbar angebracht ist und, vorzugsweise, durch eine Feder (63) in Schließrichtung vorgespannt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pendelschutzhaube (61) eine Führungskulisse (64) aufweist, daß die stationäre Schutzhaube (20, 70) ein stationäres Führungselement (55) aufweist,
daß ein Verbindungshebel (51) mit einem Lagerungsarm (52), einem Antriebsarm (53) und einem Abstützarm (57) an der stationären Schutzhaube (20, 70) angeordnet ist,
daß der Verbindungshebel (51) an einem vom Antriebsarm (53) entfernten Ende des Lagerungsarms (52) mittels eines Verbindungselements (54) ortsfest an der Schwenklagerung (12), jedoch von deren Schwenkachse radial beabstandet, angebracht ist,
daß der Verbindungshebel (51) an einem vom Lagerungsarm (52) entfernten Ende des Antriebsarms (53) mit einem vorzugsweise beweglichen Führungselement (56) versehen ist,
daß das Führungselement (56) des Verbindungshebels (51) mit der Führungskulisse (64) an der Pendelschutzhaube (61) in Wirkverbindung, insbesondere unmittelbar in Eingriff, steht,
daß der Abstützarm (57) eine vorzugsweise schräg ansteigende Kante (57') aufweist,
daß die Kante (57') mit dem stationären Führungselement (55) in Wirkverbindung, insbesondere unmittelbar in Eingriff, steht und
daß die Pendelschutzhaube (61) beim Herabschwenken des Sägeaggregats aus einer angehobenen Ruhestellung in eine abgesenkte Arbeitsstellung durch das Zusammenwirken des Verbindungshebels (51) mit dem stationären Führungselement (55) und der Führungskulisse (64) jedenfalls zum Teil aufschwenkbar ist.
2. Kapp- und Gehrungssäge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die stationäre Schutzhaube (20, 70) ein inneres Gehäuse (20) und ein äußeres Gehäuse (70) aufweist, daß das innere Gehäuse (20) eine innere stationäre Schutzhaube (22), die Welle (23), auf der das Sägeblatt (60) befestigt ist, und eine Gehäuseverbindungshalterung (21) aufweist und daß das äußere Gehäuse (70) an dem inneren Gehäuse (20) befestigt ist.
3. Kapp- und Gehrungssäge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine bzw. die Gehäuseverbindungshalterung (21) schwenkbar an der Schwenklagerung (12) befestigt ist und daß, vorzugsweise, eine das Sägeaggregat in die Ruhestellung vorspannende Feder (24) zwischen der Schwenklagerung (12) und der Gehäuseverbindungshalterung (21) angeordnet ist.
4. Kapp- und Gehrungssäge nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseverbindungshalterung (21) einen bogenförmigen Schlitz (25) aufweist, daß das Verbindungselement (54) des Verbindungshebels (51) den Schlitz (25) durchsetzend angeordnet ist und daß so die Gehäuseverbindungshalterung (21) schwenkbar ist, ohne mit dem Verbindungselement (54) zu kollidieren.
5. Kapp- und Gehrungssäge nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungskulisse (64) mit dem Führungselement (56) nur einseitig in Wirkverbindung steht und/oder daß die Kontur der Führungskulisse (64) vom Mittelpunkt der Pendelschutzhaube (61) ausgehend in einem ersten Bereich nahezu in radialer Richtung, in einem sich an den ersten Bereich anschließenden zweiten Bereich bogenförmig nach außen und in einem sich an den zweiten Bereich anschließenden dritten Bereich nahezu gradlinig nach außen verläuft, so daß die Pendelschutzhaube (61) beim Herabschwenken des Sägeaggregats zumindest so weit schnell aufgeschwenkt wird, daß ein Ende eines äußeren Randes der Pendelschutzhaube (61) auf einem Werkstück aufliegen kann.
6. Kapp- und Gehrungssäge nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Pendelschutzhaube (61) eine Seite (62), einen äußeren Rand und eine Rastung (65) aufweist und daß die Führungskulisse (64) an dem äußeren Rand der Seite (62) ausgebildet ist und sich bis zu der Rastung (65) erstreckt.
7. Kapp- und Gehrungssäge nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapp- und Gehrungssäge eine Rastvorrichtung (40) aufweist, daß die Pendelschutzhaube (61) mittels der Rastvorrichtung (40) in der Ruhestellung des Sägeaggregats arretierbar ist und daß die Arretierung durch Betätigung der Rastvorrichtung (40) lösbar ist.
8. Kapp- und Gehrungssäge nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastvorrichtung (40) einen Rastarm (42), Befestigungsteile (41, 43) und einen Betätigungshebel (26) aufweist, daß der Rastarm (42) an der stationären Schutzhaube (20, 70) angebracht ist und daß der Rastarm (42) in die Rastung (65) einrastbar und durch Betätigen des Betätigungshebels (26) lösbar ist.
9. Kapp- und Gehrungssäge nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastarm (42) durch eine Feder (43) in die eingerastete Position vorgespannt ist.
10. Kapp- und Gehrungssäge nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an einem äußeren Ende des äußeren Randes der Pendelschutzhaube (61) eine Laufrolle (66) drehbar angebracht ist und daß so die Pendelschutzhaube (61) mittels der Laufrolle (66) auf der äußeren Kontur eines Werkstücks abrollt.
11. Kapp- und Gehrungssäge nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser und die Breite der Pendelschutzscheibe (61) kleiner sind als der Durchmesser und die Breite der stationären Schutzhaube (20, 70) und daß die Pendelschutzhaube (61) in die stationäre Schutzhaube (20, 70) rückziehbar ist.
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