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DE20311462U1 - Gehäuse für die Aufputzmontage einer Sanitäreinrichtung - Google Patents

Gehäuse für die Aufputzmontage einer Sanitäreinrichtung

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DE20311462U1
DE20311462U1 DE20311462U DE20311462U DE20311462U1 DE 20311462 U1 DE20311462 U1 DE 20311462U1 DE 20311462 U DE20311462 U DE 20311462U DE 20311462 U DE20311462 U DE 20311462U DE 20311462 U1 DE20311462 U1 DE 20311462U1
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Germany
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support plate
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housing
plate
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DE20311462U
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Aqua Rotter De GmbH
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AQUA BUTZKE GmbH
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Publication date
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03DWATER-CLOSETS OR URINALS WITH FLUSHING DEVICES; FLUSHING VALVES THEREFOR
    • E03D11/00Other component parts of water-closets, e.g. noise-reducing means in the flushing system, flushing pipes mounted in the bowl, seals for the bowl outlet, devices preventing overflow of the bowl contents; devices forming a water seal in the bowl after flushing, devices eliminating obstructions in the bowl outlet or preventing backflow of water and excrements from the waterpipe
    • E03D11/13Parts or details of bowls; Special adaptations of pipe joints or couplings for use with bowls, e.g. provisions in bowl construction preventing backflow of waste-water from the bowl in the flushing pipe or cistern, provisions for a secondary flushing, for noise-reducing
    • E03D11/14Means for connecting the bowl to the wall, e.g. to a wall outlet
    • E03D11/143Mounting frames for toilets and urinals
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
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Description

AQUA Butzke GmbH
037GM 0748
Gehäuse für die Aufputzmontage einer Sanitäreinrichtung
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Fest angeordnete Sanitäreinrichtungen wie Duschen werden häufig so installiert, dass nur der Duschkopf und im Abstand von diesem die Betätigungsvorrichtung für die Dusche aus einer Wand herausragen, während alle anderen Teile der Duscheinrichtung in der üblicherweise gefliesten Wand verborgen sind. Die nachträgliche Installation einer derartigen Duscheinrichtung ist sehr aufwendig und insbesondere ist es ein Nachteil, dass wesentliche Teile dieser Einrichtung nicht zugänglich sind, so dass bei Reparaturen sehr oft die Wand beschädigt werden muss. Aus diesem Grund erfolgt häufig eine Aufputzmontage der Duscheinrichtung, bei der die einzelnen Funktionselemente separat an der Wand befestigt werden. Die Montage dieser EIe-
mente in ihrer genauen räumlichen Zuordnung zueinander ist ebenfalls arbeitsaufwendig. Auch ist ein derartiger Aufbau aus ästhetischen Gründen nicht ansprechend. Etwaige Gehäuse zur visuellen Abdeckung der Duscheinrichtung müssen üblicherweise individuell angefertigt werden und sind daher ein erheblicher Kostenfaktor.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gehäuse für die Aufputzmontage einer Sanitäreinrichtung mit einer Wasserabgabearmatur und mindestens einem räumlich von dieser getrennten Bedienungselement zu schaffen, das einen ästhetisch ansprechenden Eindruck vermittelt, wobei von der Sanitäreinrichtung nur die Wasserabgabearmatur und das Bedienungselement sichtbar sind, das eine leichte Montage der Sanitäreinrichtung ermöglicht und dass im Falle von Reparaturen und dergleichen einen einfachen und schnellen Zugang zu allen Teilen der Sanitäreinrichtung zulässt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Gehäuse mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Gehäuses ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Dadurch, dass ein an einer Wand befestigbarer Rahmen vorgesehen ist, an dem eine dem Innenraum des Rahmens abdeckende, bei an der Wand befestigtem Rahmen parallel zur Wand und im Abstand von dieser verlaufende Tragplatte lösbar befestigt ist, die auf der dem Rahmen abgewandten Seite eine Zierplatte trägt, und dass die Tragplatte und die Zierplatte einander deckende Durchgangslöcher zur Befestigung der Wasserabgabearmatur und des Bedienungselements an der Tragplatte und der Zierplatte aufweisen, kann die Montage auf
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einfache Weise dadurch erfolgen, dass nur das Gehäuse selbst an der Wand befestigt werden muss. Für eine Reparatur muss lediglich die Tragplatte von dem Rahmen gelöst werden, um an ein defektes Teil zu gelangen. In der Draufsicht sind nur die Zierplatte, die Wasserabgabearmatur und das Bedienungselement sichtbar, so dass die Sanitäreinrichtung ein optisch ansprechendes Äußeres besitzt.
Vorzugsweise bestehen der Rahmen und auch die Tragplatte aus Metall, so dass sie nur eine geringe Dicke aufweisen müssen und trotz niedrigen Gewichts eine hohe Stabilität besitzen. Die Zierplatte kann aus Glas, bevorzugt Einscheibensicherheitsglas, gebildet sein und kann ebenfalls relativ dünn sein, da sie nicht selbsttragend ist, sondern von der Tragplatte gestützt ist. Dieses Glas kann farbig sein oder die Glasplatte kann auf der der Tragplatte zugewandten Seite mit einem aufgedruckten Muster versehen sein.
Zweckmäßig ist die Tragplatte an den Viereckpunkten eines Rechtecks mit dem Rahmen verbunden, derart, dass nach Lösen der Verbindung an zwei durch eine Seite des Rechtecks verbundenen Eckpunkten die Tragplatte um die die beiden anderen Eckpunkte des Rechtecks verbindende Seite schwenkbar ist. Hierdurch braucht die Tragplatte zum Öffnen des Gehäuses nicht vollständig von dem Rahmen abgenommen zu werden, sondern man gelangt auch zu allen Teilen der sanitären Einrichtung, indem die Tragplatte vorher wie eine Tür gegenüber dem Rahmen verschwenkt wird. Hierbei in geeigneter Weise die Tragplatte durch Lösen der Verbindung mit dem Rahmen an zwei entsprechenden Eckpunkten wahlweise um eine von zwei parallelen, jeweils die beiden anderen Eckpunkte verbindenden Seiten gegenüber dem Rahmen schwenkbar sein. Dies ermöglicht je
nach den örtlichen Verhältnissen ein Öffnen des Gehäuses durch Schwenken der Tragplatte um den linken oder den rechten Rand des Rahmens, gegebenenfalls auch um den oberen oder den unteren Rand. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit der vollständigen Abnahme der Tragplatte nach Lösen der Verbindung an allen vier Eckpunkten.
Wenn im Innenraum des Gehäuses eine flexible Wasser-
leitung zur Verbindung eines Wandanschlusses mit der
Wasserabgabearmatur vorgesehen ist, kann das Gehäuse
geöffnet werden, ohne dass die Wasserleitung unterbrochen werden muss.
Ebenfalls im Innenraum des Gehäuses kann sich ein von dem Bedienungselement betätigbarer Mechanismus zur Steuerung der Wasserzufuhr zur Wasserabgabearmatur befinden. Die Steuerung der Wasserzufuhr kann in bekannter Weise rein mechanisch oder auch elektrisch bzw. elektronisch erfolgen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Diese zeigt ein Gehäuse in auseinander gezogenem Zustand in perspektivischer Ansicht.
Das Gehäuse weise einen kastenförmigen viereckigen Rahmen 1 aus Metall, vorzugsweise Stahlblech, auf, dessen Tiefe so bemessen ist, dass die Elemente der Sanitäreinrichtung, beispielsweise einer Duscheinrichtung, die Verbindungsleitungen, Befestigungselemente, eine Steuervorrichtung und dergleichen in diesem aufgenommen werden können. Eine Tiefe zwischen 5 und 10 cm wird als zweckmäßig angesehen.
Der Rahmen 1 trägt auf der Rückseite, d.h. der einer
Wand, an der das Gehäuse zu befestigen ist, zugewandten Seite, die beiden Längsschenkel des Rahmens 1 verbindende Stege 2 zu dessen Stabilisierung. Die Stege 2 können auch zur Befestigung des Rahmens 1 an der Wand verwendet werden. Der obere Querschenkel des Rahmens 1 enthält Löcher, um, falls erforderlich, elektrische oder Wasserleitungen von außen in das Gehäuse zu führen.
Der obere und der untere Querschenkel des Rahmens 1 enthalten jeweils in ihrer vorderen linken und rechten Ecke ein Gewindeloch 3 für die Befestigung einer Tragplatte 4 auf dem Rahmen 1. Die Tragplatte 4 besteht ebenfalls aus Stahlblech und deckt die vordere Öffnung des Rahmens 1 ab. Sie ist zumindest an der oberen und der unteren Stirnseite nach hinten umgebogen, so dass sie den oberen und den unteren Querschenkel des Rahmens 1 geringfügig überlappt. In den umgebogenen Streifen befinden sich jeweils am linken 0 und rechten Ende Löcher 5, die mit den Gewindelöchern 3 fluchten. Durch jeweils ein Loch 5 hindurch geführte und in ein Gewindeloch 3 eingeschraubte Linsenschrauben 6 dienen zur Befestigung der Tragplatte 4 am Rahmen 1 an den vier Ecken.
Eine Zierplatte 7 aus Glas ist vorzugsweise durch Kleben an der Tragplatte 4 so angebracht, dass sie diese vollständig überdeckt. Die Zierplatte 7 besteht vorzugsweise aus Einscheibensicherheitsglas, das in gewissem Maße biegbar ist und bei Schlageinwirkung zerkrümelt, und ist entweder so gefärbt, dass die dahinter liegende Tragplatte 4 von vorn nicht sichtbar ist, oder sie ist auf der der Tragplatte 4 zugewandten Seite mit einem beliebigen Muster bedruckt. Hierdurch erhält das Gehäuse ein ansprechendes Aussehen.
Die aus Glas bestehende Zierplatte 7 kann relativ dünn, beispielsweise &bgr; mm, ausgebildet sein, da sie nicht selbsttragend ist, sondern durch die Tragplatte 4 gestützt wird. Dadurch kann das Gewicht des Gehäuses gering gehalten werden.
Weitere geeignete Materialien für die Zierplatte 7 sind Holz oder Mineralwerkstoff.
Durch Entfernen der von oben bzw. von unten zugänglichen Linsenschrauben 6 auf einer Längsseite des Gehäuses, beispielsweise auf der linken Seite, kann die Tragplatte 4 gegenüber dem Rahmen 1 um die durch die beiden verbliebenen Linsenschrauben 6 geführte Achse geschwenkt werden, so dass das Gehäuse ohne vollständige Abnahme der Tragplatte 4 geöffnet werden kann und ein Zugriff zum Innenraum des Gehäuses möglich ist. Ist es aufgrund der örtlichen Raumverhältnisse zweckmäßig, die Tragplatte 4 um die linke Längsseite des Rahmens 1 zu schwenken, werden nur die Linsenschrauben 6 auf der rechte Seite entfernt.
Die Tragplatte 4 und die Zierplatte 7 enthalten einander fluchtende Durchgangslöcher 8 und 9 für die Befestigung eines nicht gezeigten Duschkopfes an diesen sowie für die Durchführung einer Wasserleitung aus dem Innenraum des Gehäuses in den Duschkopf. Weiterhin enthalten sie einander fluchtende Durchgangslöcher 10 und 11 für die Befestigung eines Bedienungselements wie eines Druckdrehgriffes für das Auslösen der Ausgabe einer bestimmten Wassermenge über dem Duschkopf durch Druckbetätigung und für das Einstellen der Temperatur des ausgegebenen Wassers durch Drehbetätigung. Es können auch Durchgangslöcher für zwei getrennte Betätigungselemente vorgesehen sein. Die Betätigungselemente sind in bekannter Weise mit
Betätigungs- und Steuereinrichtungen innerhalb des Gehäuses verbunden.
Das Betätigungselement ist innerhalb des Gehäuses durch eine flexible Wasserleitung, beispielsweise einem Metallschlauch, mit einem Wandanschluss oder einer durch den oberen Querschenkel des Rahmens 1 geführten Leitung verbunden. Dies ermöglicht das Öffnen des Gehäuses durch Schwenken der Tragplatte 4, ohne dass eine Unterbrechung der Wasserzufuhr stattfinden muss. Da zwischen Betätigungselement und Duschkopf keine Relativbewegung erfolgt, können diese durch einen Schlauch oder auch durch ein starres Rohr miteinander verbunden sein.
Die Mindestbreite des Rahmens 1 ist so gewählt, dass sowohl der Warm- als auch der Kaltwasseranschluss nebeneinander aufgenommen werden können; der Standardabstand zwischen diesen beträgt 150 mm. Die Mindesthöhe des Rahmens wird durch den Abstand zwischen Duschkopf und Bedienungselement bestimmt.

Claims (13)

1. Gehäuse für die Aufputzmontage einer Sanitäreinrichtung mit einer Wasserabgabearmatur und mindestens einem räumlich von dieser getrennten Bedienungselement, dadurch gekennzeichnet, dass ein an einer Wand befestigbarer Rahmen (1) vorgesehen ist, an dem eine den Innenraum des Rahmens (1) abdeckende, bei an der Wand befestigtem Rahmen (1) parallel zur Wand und im Abstand von dieser verlaufende Tragplatte (4) lösbar befestigt ist, die auf der dem Rahmen (1) abgewandten Seite eine Zierplatte (7) trägt, und dass die Tragplatte (4) und die Zierplatte (7) einander deckende Durchgangslöcher (8, 9, 10, 11) zur Befestigung der Wasserabgabearmatur und des Bedienungselements an der Tragplatte (4) und der Zierplatte (7) aufweisen.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (1) aus Metall besteht.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragplatte (4) aus Metall besteht.
4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zierplatte (7) eine vollflächig auf die Tragplatte (4) aufgeklebte Glasplatte ist.
5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasplatte (7) auf der der Tragplatte (4) zugewandten Seite ein aufgedrucktes Muster trägt.
6. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasplatte (7) gefärbt ist.
7. Gehäuse nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasplatte (7) aus Einscheibensicherheitsglas besteht.
8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragplatte (4) an den vier Eckpunkten eines Rechtecks mit dem Rahmen (1) verbunden ist, derart, dass nach Lösen der Verbindung an zwei durch eine Seite des Rechtecks verbundenen Eckpunkten die Tragplatte (4) um die die beiden anderen Eckpunkte des Rechtecks verbindende Seite schwenkbar ist.
9. Gehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragplatte (4) durch Lösen der Verbindung mit dem Rahmen (1) an zwei entsprechenden Eckpunkten wahlweise um eine von zwei patallelen, jeweils die beiden anderen Eckpunkte verbindenden Seiten gegenüber dem Rahmen (1) schwenkbar ist.
10. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Innenraum des Gehäuses eine flexible Wasserleitung zum Verbinden eines Wandanschlusses mit der Wasserabgabearmatur vorgesehen ist.
11. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass im Innenraum des Gehäuses ein von dem Bedienungselement betätigbarer Mechanismus zur Steuerung der Wasserzufuhr zur Wasserabgabearmatur vorgesehen ist.
12. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserabgabearmatur ein Duschkopf ist.
13. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum des Rahmens (1) eine Mindestbreite hat, um die in Breitenrichtung nebeneinander liegenden Kalt- und Warmwasseranschlüsse aufzunehmen.
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R081 Change of applicant/patentee

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