DE20309329U1 - Befestigungsvorrichtung für Werkzeug - Google Patents
Befestigungsvorrichtung für WerkzeugInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zum formschlüssigen Befestigen eines Werkzeuges an einer Antriebswelle, umfassend einen Befestigungsflansch, der von einer zentralen Öffnung durchsetzt ist, und ein Fixierelement zum Herstellen einer lösbaren Verbindung mit der Antriebswelle, wobei das Fixierelement in die zentrale Öffnung eingreift, sowie eine diese Befestigungsvorrichtung aufweisende Werkzeugmaschine.
Eine derartige Befestigungsvorrichtung ist aus der DE 201 17 159 Ul bekannt.
Die bekannte Befestigungsvorrichtung dient dem Anbringen eines Werkzeuges an eine Werkzeugmaschine mit Oszillationsantrieb. Sie besteht aus einem Befestigungsflansch und einer Befestigungsschraube. Dabei weist der Befestigungsflansch einen Befestigungsabschnitt, beispielsweise in Form eines Sechskants auf, der formschlüssig in eine entsprechend gebildete Ausnehmung der Antriebswelle einsetzbar ist. Dieser Befestigungsflansch weist auf der dem Befestigungsabschnitt gegenüberliegenden Seite einen Flanschabschnitt auf, der als Anpressfläche für das einzusetzende Werkzeug dient. Das Werkzeug wiederum weist eine Befestigungsausnehmung auf, die an den Befestigungsabschnitt des Befestigungsflansches formschlüssig angepasst ist.
Die eigentliche Befestigung des Werkzeuges an die Antriebswelle erfolgt bei der bekannten Befestigungsvorrichtung über eine Befestigungsschraube, die durch eine zentrale Öffnung des Befestigungsflansches geführt und in ein Gewindesackloch in der Antriebswelle eingeschraubt wird.
Zur Befestigung des Werkzeuges wird dieses auf die Antriebswelle aufgesetzt, anschließend wird der Befestigungsflansch von oben auf das Werkzeug aufgesetzt, wobei der Befestigungsabschnitt zuerst durch die Befestigungsöffnung geführt, dann formschlüssig in die Ausnehmung der Antriebswelle eingesetzt wird. Im Anschluss wird die Befestigungsschraube durch die zentrale Öffnung des Befestigungsflansches und durch die Befestigungsöffnung des Werkzeuges hindurch gesteckt und dann in das Gewindesackloch der Antriebswelle eingeschraubt.
Bei der bekannten Vorrichtung ist von Nachteil, dass zum Befestigen des Werkzeuges an der Antriebswelle viele vorzunehmende Einzelschritte erforderlich sind. Hinzu kommt die schlechte Handhabbarkeit der einzelnen miteinander zu verbindenden Elemente. Häufig ist es deshalb vor dem Anbringen oder Wechseln eines Werkzeuges erforderlich, die Maschine beispielsweise auf einem Werkzeugtisch zu arretieren und dann nach dem Aufsetzen der verschiedenen Elemente letztere mit einer Hand festzuhalten, bis letztlich die Fixierung mittels der Befestigungsschraube erfolgt. Erst dann kann die Maschine für den Arbeitsvorgang wieder aufgenommen bzw. in die Hand genommen werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Befestigungsvorrichtung zu schaffen, bei der die Anbringung des Werkzeuges an die Antriebswelle ohne die im Stand der Technik erforderlichen vielen Einzelschritte erfolgt, wobei insbesondere die Handhabbarkeit der einzelnen miteinander zu verbindenden Elemente verbessert werden soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Befestigungsvorrichtung der eingangs genannten Art gelöst, bei der das Fixierelement durch Haltemittel mit dem Befestigungsflansch unverlierbar verbunden ist.
Die Aufgabe der Erfindung wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
Erfindungsgemäß fallen die vorstehend beschriebenen Einzelschritte bei der Montage des Werkzeuges weg. Das Werkzeug wird nun auf die Befestigungsvorrichtung, d.h. auf den Befestigungsflansch aufgesetzt, anschließend wird die gesamte Befestigungs-
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Vorrichtung zusammen mit dem Werkzeug mittels des Fixierelementes, beispielsweise einer Schraube oder dgl., mit der Antriebswelle verbunden. Dabei ist es nicht nötig, die einzelnen Elemente bis zum Festziehen einer Schraube festzuhalten. Vielmehr lässt sich erfindungsgemäß ein Werkzeugwechsel auf einfache Art und Weise mit nur einer Hand realisieren, während die andere Hand die Maschine hält. Die Handhabbarkeit wird dadurch deutlich verbessert.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung besteht darin, dass der Befestigungsflansch und das Fixierelement stets zusammenbleiben, d.h. eine Einheit bilden, so dass die einzelnen Teile, im Gegensatz zum Stand der Technik, nicht ohne weiteres abhanden kommen können.
Bei der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung ist es bevorzugt, wenn das Fixierelement einen Schaft aufweist, der die zentrale Öffnung durchsetzt und auf dem der Befestigungsflansch axial verschieblich und verdrehbar mittels des Haltemittels festgelegt ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass das Werkzeug bereits über den auf- bzw. eingesetzten Befestigungsflansch formschlüssig an die Antriebswelle fixiert werden kann, ohne dass bereits ein festes Anziehen über das Fixierelement erforderlich wäre. Aufgrund der Verschiebbar- und Verdrehbarkeit des Fixierelements bzw. des Schaftes in der zentralen Öffnung des Befestigungsflansches lässt sich das Fixierelement an- bzw. in die Antriebswelle einbringen, beispielsweise einschrauben, ohne dass die Lage des Befestigungsflansches und damit die Lage des Werkzeuges, etwa aufgrund eines Mitdrehens, winkelmäßig verändert
wird. Durch diese Maßnahme lässt sich folglich die Winkellage des Werkzeuges an der Antriebswelle bereits zu einem frühen Zeitpunkt, das heißt bevor das Fixierelement die feste Verbindung mit der Antriebswelle sichert, durch die axiale Verschieb- und Verdrehbarkeit des Befestigungsflansches gegenüber dem Fixierelement und umgekehrt festlegen.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist als Fixierelement eine Befestigungsschraube vorgesehen.
Auf diese Weise wird ein einfach zu fertigendes, kostengünstiges und leicht zu handhabendes Fixierelement verwendet, bei dem insbesondere auch der gewünschte Anpressdruck auf das Werkzeug bzw. die Antriebswelle leicht erreichbar ist.
Bevorzugt ist es ferner, wenn als Haltemittel ein auf dem Schaft des Fixierelements gehaltener Sprengring vorgesehen ist.
Auf diese Weise wird eine einfache und kostengünstige Festlegung ermöglicht. Der Sprengring wird vorzugsweise in eine Nut am Ende des Gewindeabschnittes der Schraube eingesetzt. Im Bedarfsfall, beispielsweise zum Austausch des Befestigungsflansches oder des Fixierungselementes, lässt sich der Sprengring leicht entfernen.
Bevorzugt ist es ferner, wenn als Haltemittel ein auf dem Schaft des Fixierelements gehaltener O-Ring, beispielsweise aus Kunststoff, vorgesehen ist.
Auch auf diese Weise lässt sich eine einfache und kostengünstige Sicherung des Befestigungsflansches erreichen. Zum Austausch
eines der beiden Teile kann der O-Ring ohne Zuhilfenahme von Werkzeug mit der Hand einfach entfernt werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung ist als Haltemittel eine auf dem Schaft des Fixierelements angebrachte Umbördelung vorgesehen.
Hierbei wird das Haltemittel von der Befestigungsschraube selbst gebildet, und die Befestigungsschraube wird in der zentralen Öffnung des Befestigungsflansches gehalten, ohne dass ein zusätzliches Teil erforderlich ist. Durch diese Maßnahme werden Material und Kosten eingespart.
Nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die Befestigungsschraube als Flügelschraube ausgebildet.
Dadurch wird die Bedienbarkeit der Befestigungsvorrichtung erheblich erleichtert. Die Verwendung einer Flügelschraube hat sich als ergonomisch besonders günstig erwiesen, da ein einfaches Anziehen von Hand möglich wird; die Schraube wird anfangs mittels Daumen und Zeigefinger eingeschraubt, nach dem Eingriff in das Gewinde erfolgt das Einschrauben nur noch mit dem Zeigefinger. Ferner hat eine Flügelschraube den Vorteil, dass diese mit niedriger Bauhöhe gefertigt werden kann, wodurch der Überstand gegenüber einem eingespannten Werkzeug reduziert wird. Mit den vorzugsweise flach ausgebildeten Flügeln erreicht man ein schnelles Anlegen des Befestigungsflansches an das Werkzeug.
Die Flügel der Flügelschraube weisen in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung einen gerändelten oder grob gezackten
Rand, weiter bevorzugt eine aufgeraute und/oder gerändelte Planfläche auf.
Diese Maßnahmen sind besonders geeignet, um die Griffigkeit beim Einschrauben der Schraube, insbesondere beim Verdrehen mit einem Finger zu verbessern.
Bei einer anderen bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung weist die Befestigungsschraube einen Kopf mit einer Ausnehmung zur Aufnahme eines Werkzeuges auf.
Je nach Werkzeug bzw. Betriebsart der Werkzeugmaschine ist eine besonders starke kraftschlüssige Verbindung des Werkzeuges mit der Antriebswelle erforderlich. Hierzu reichen bei einem Anziehen von Hand die erforderlichen Anzugskräfte unter Umständen nicht aus. Durch diese Maßnahme wird hier Abhilfe geschaffen.
Vorzugsweise wird dabei die Ausnehmung durch einen Innensechskant, alternativ durch einen Schlitz, Kreuzschlitz, Zapfenlöcher oder eine Torxschraubenförmige Vertiefung gebildet.
Diese Ausgestaltungen sind einfach und kostengünstig zu realisieren und ermöglichen die Verwendung von üblichen Werkzeugen zum Anziehen bzw. Lösen.
Bevorzugt ist erfindungsgemäß eine solche Befestigungsvorrichtung, bei der der Befestigungsflansch auf einer der Antriebswelle zugewandten Seite einen Befestigungsabschnitt aufweist, der formschlüssig in ein Gegenstück der Antriebswelle einsetzbar ist, und der auf der gegenüberliegenden Seite einen
Flanschabschnitt aufweist, wobei das Werkzeug eine Befestigungsöffnung aufweist, die auf die Form des Befestigungsabschnitts derart abgestimmt ist, dass das Werkzeug mit seiner Befestigungsöffnung formschlüssig an dem Befestigungsabschnitt gehalten ist, wenn dieser von außen durch die Befestigungsöffnung hindurch mit dem Gegenstück der Antriebswelle wechselwirkt .
Bei dieser besonderen Ausführungsform hat sich gezeigt, dass ein Formschluss mit der Befestigungsöffnung des Werkzeuges, als auch mit dem Gegenstück am freien Ende der Antriebswelle besonders gut realisiert wird. Ferner wird bei dieser Ausführungsform eine Fixierung der Winkellage des Werkzeuges in Bezug auf die Antriebswelle bereits beim Einsetzen des Befestigungsabschnittes durch die Befestigungsöffnung des Werkzeuges hindurch in das Gegenstück der Antriebswelle erreichbar, ohne dass hierzu bereits ein Festziehen der Befestigungsschraube erforderlich ist.
Bei einer Weiterbildung des vorstehend genannten Ausführungsbeispiels weist das Gegenstück der Antriebswelle eine Ausnehmung auf und der Befestigungsflansch weist einen erhabenen Befestigungsabschnitt auf.
Aufgrund dieser Maßnahme ist es nicht notwendig, zunächst eine Schraube oder eine Mutter anzuziehen, bis schließlich eine Sicherung des Werkzeuges gegen eine winkelmäßige Verdrehung erreicht wird. Vielmehr kann das Werkzeug zusammen mit dem Befestigungsflansch auf die Antriebswelle aufgesetzt werden und zugleich durch den Befestigungsflansch formschlüssig an der Antriebswelle gehalten werden, während anschließend ein Fixier-
element, z.B. eine Schraube, verwendet wird, um das Werkzeug in dieser Stellung endgültig an der Antriebswelle zu fixieren.
Alternativ hierzu weist das Gegenstück der Antriebswelle einen erhabenen Befestigungsabschnitt auf und der Befestigungsabschnitt des Befestigungsflansches ist als Ausnehmung ausgebildet.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch eine Werkzeugmaschine mit einer Antriebswelle zum Antrieb eines Werkzeuges, die eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung aufweist.
Vorzugsweise weist eine solche Werkzeugmaschine einen Oszillationsantrieb auf, dessen Antriebswelle um ihre Längsachse hin und her oszillierend angetrieben ist. Der Oszillationsantrieb ist dabei vorzugsweise zum oszillierenden Antrieb der Antriebswelle mit 5000 bis 25000 Schwingungen pro Minute und einem Verschwenkwinkel zwischen 0,5 und 7° ausgebildet. Bei derartigen Maschinen ist nämlich ein form- bzw. kraftschlüssiges Befestigen eines Werkzeuges, beispielsweise mittels der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung, zwingend erforderlich, um ein Lösen des Werkzeuges während des Betriebes und eine entsprechend Gefährdung zu verhindern.
Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht auf eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung;
Fig. 2 eine Ansicht von oben auf die Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Ansicht von unten auf die Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 4 einen Querschnitt des Befestigungsflansches der Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 5 einen Längsschnitt durch das Fixierelement mit Haltemittel der Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 1, und
Fig. 6 einen Schnitt durch Befestigungsschraube, Befestigungsflansch, Werkzeug und Antriebswelle in einer miteinander verschraubten Arbeitsposition.
In Fig. 1 ist eine Befestigungsvorrichtung dargestellt und insgesamt mit der Ziffer 10 bezeichnet. Die Befestigungsvorrichtung umfasst einen Befestigungsflansch 12 und ein Fixierelement 14 in Form einer Befestigungsschraube.
Die Befestigungsschraube weist einen Schaft 15 auf, der eine zentrale Öffnung 16 (Fig. 4) des Befestigungsflansches 12 durchsetzt. Am äußeren Ende des Schaftes 15 ist ein Gewindeab-
schnitt 22 vorgesehen. Der Befestigungsflansch 12 weist an seiner der Antriebswelle zugewandten Seite einen Befestigungsabschnitt 18 in Form eines Sechskants und auf seiner gegenüberliegenden Seite einen Flanschabschnitt 20 auf.
Auf die Befestigungsschraube 14 ist am Ende des Gewindeabschnittes 22 als Haltemittel ein Sprengring 24 aufgesetzt. Dabei ist der Sprengring 24 so dimensioniert, dass dieser ein Durchrutschen der Befestigungsschraube 14 durch die zentrale Öffnung 16 des Befestigungsflansches 12 verhindert. Auf dem jenseits des Sprengrings 24 gelegenen Abschnitt des Schaftes 15 der Befestigungsschraube 14 lässt sich der Befestigungsflansch 12 frei verschieben und verdrehen.
Aus Fig. 2 ist zu ersehen, dass die Befestigungsschraube 14 als Flügelschraube mit einem Kopf 26 ausgebildet ist, an dem zwei Flügel 28 ausgebildet sind, die bei vollständig eingeschraubtem Werkzeug in unmittelbarer Nachbarschaft zum Flanschabschnitt 20 des Befestigungsflansches 12 liegen.
Die Befestigungsschraube 14 weist in ihrem Kopf 26 eine zentrale Vertiefung in Form eines Innensechskants 30 zur Aufnahme eines Inbusschlüssels auf. Dies ermöglicht mittels eines eingesetzten Inbusschlüssels ein festes Anziehen der Befestigungsschraube, um auch bei starken Oszillationen, wie sie im Betrieb auftreten, ein Lösen des Werkzeuges zu vermeiden.
Aus Fig. 3 ist ersichtlich, dass der Befestigungsabschnitt 18 des Befestigungsflansches 12 als Sechskant ausgebildet ist, der vom Flanschabschnitt 20 hervorsteht. Ferner ist der auf den
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Schaft 15 der Befestigungsschraube 14 aufgesetzte Sprengring 24 erkennbar.
Aus Fig. 5, die einen Längsschnitt durch die Befestigungsschraube 14 mit einer Nut 33 zum Einsetzen des Sprengrings 24 zeigt, geht hervor, dass die Befestigungsschraube 14 einen vom Kopf 26 vorstehenden zylindrischen Ansatz 32 aufweist, der in eine in Fig. 4 dargestellte entsprechende zylindrische Erweiterung 34 der zentralen Öffnung 16 des Befestigungsflansches 12 einführbar ist. Der zylindrische Ansatz 32 ist über eine Anfasung 33 mit dem Kopf 26 verbunden, die beim Einschrauben der Befestigungsschraube 14 den erforderlichen Anpressdruck auf den Befestigungsflansch 12 überträgt. Dadurch wird verhindert, dass der Kopf 26 der Befestigungsschraube 14 in vollständig eingeschraubtem Zustand direkt auf dem Flanschabschnitt 20 aufliegt und die Befestigungsschraube 14 dadurch schwer lösbar festsitzt.
In Fig. 6 ist ein mittels der Befestigungsvorrichtung 10 in eine Antriebswelle 42 eingeschraubtes Werkzeug 36 in Form eines Sägeblattes geschnitten dargestellt. Das Werkzeug 36 weist an einem Ende eine Sägezahnung 38 und am gegenüberliegenden Ende eine Befestigungsöffnung 40 auf. Diese Befestigungsöffnung 40 hat bspw. die Form eines Sechskants. Zur Befestigung dieses Werkzeuges 36 an der Antriebswelle 42 wird die Befestigungsvorrichtung 10 derart durch die Befestigungsöffnung 40 des Werkzeuges 36 geführt, dass der Befestigungsabschnitt 18 des Befestigungsflansches 12 formschlüssig in die Befestigungsöffnung 40 des Werkzeuges 36 eingreift, und die gesamte Einheit aus Befestigungsvorrichtung 10 und Werkzeug 36 mit gewünschter Winkellage auf die Antriebswelle 42 aufgesetzt bzw. formschlüssig ein-
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gesetzt wird und über die Befestigungsschraube 14 fixiert wird. Hierzu ist an der Antriebswelle 42 ein dem Befestigungsabschnitt 18 entsprechendes Gegenstück in Form einer innensechskantförmigen Vertiefung vorgesehen, die eine formschlüssige Verbindung ermöglicht. Wie aus der Abbildung ersichtlich, befindet sich der Sprengring 24 bei vollständig eingeschraubter Befestigungsschraube 14 oberhalb eines Gewindesacklochs 44 der Antriebswelle 42.
Über einen nicht dargestellten Oszillationsantrieb kann die Antriebswelle 42 derart angetrieben werden, dass diese um ihre Längsachse 46 hin und her oszilliert. Dadurch wird die Sägezahnung 38 in entsprechende Bewegung versetzt, so dass ein Sägevorgang möglich wird.
Es versteht sich, dass diese Beispiele nur eine kleine Auswahl der möglichen Varianten beispielsweise des Fixierelements 14, des Befestigungsflansches 12 und des Haltemittels 24 darstellen und dass beliebige weitere Abwandlungen im Rahmen der nachfolgenden Ansprüche möglich sind.
Claims (15)
1. Befestigungsvorrichtung (10) zum formschlüssigen Befestigen eines Werkzeuges (36) an einer Antriebswelle (42), umfassend einen Befestigungsflansch (12), der von einer zentralen Öffnung (16) durchsetzt ist, und ein Fixierelement (14) zum Herstellen einer lösbaren Verbindung mit der Antriebswelle (42), wobei das Fixierelement (14) in die zentrale Öffnung (16) eingreift, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (14) durch Haltemittel (24) mit dem Befestigungsflansch (12) unverlierbar verbunden ist.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (14) einen Schaft (15) aufweist, der die zentrale Öffnung (16) durchsetzt und auf dem der Befestigungsflansch (12) axial verschieblich und verdrehbar mittels des Haltemittels (24) festgelegt ist.
3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Fixierelement (14) eine Befestigungsschraube vorgesehen ist.
4. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Haltemittel ein auf dem Schaft (15) des Fixierelements (14) gehaltener Sprengring (24) oder O-Ring vorgesehen ist.
5. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Haltemittel eine auf dem Schaft (15) des Fixierelements (14) angebrachte Umbördelung vorgesehen ist.
6. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (14) als Flügelschraube ausgebildet ist.
7. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Flügel (28) der Flügelschraube (26) an ihrer Oberfläche eine aufgeraute und/oder gerändelte Planfläche aufweisen.
8. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (14) einen Kopf (26) mit einer Ausnehmung (30) zur Aufnahme eines Werkzeuges aufweist.
9. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (30) durch einen Innensechskant, einen Schlitz, einen Kreuzschlitz, Zapfenlöcher oder durch eine Torxschraubenförmige Vertiefung gebildet ist.
10. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsflansch (12) auf einer der Antriebswelle (42) zugewandten Seite einen Befestigungsabschnitt (18) aufweist, der formschlüssig in ein Gegenstück der Antriebswelle (42) einsetzbar ist, und der auf der gegenüberliegenden Seite einen Flanschabschnitt (20) aufweist, wobei das Werkzeug (36) eine Befestigungsöffnung (40) aufweist, die auf die Form des Befestigungsabschnitts (18) derart abgestimmt ist, dass das Werkzeug (36) mit seiner Befestigungsöffnung (40) formschlüssig an dem Befestigungsabschnitt (18) gehalten ist, wenn dieser von außen durch die Befestigungsöffnung (40) hindurch mit dem Gegenstück der Antriebswelle (42) wechselwirkt.
11. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstück der Antriebswelle (42) als Vertiefung ausgebildet ist und der Befestigungsflansch (12) einen erhabenen Befestigungsabschnitt (18) aufweist.
12. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstück der Antriebswelle (42) einen erhabenen Befestigungsabschnitt aufweist und der Befestigungsabschnitt des Befestigungsflansches (12) als Ausnehmung ausgebildet ist.
13. Werkzeugmaschine mit einer Antriebswelle (42) zum Antrieb eines Werkzeuges (36), dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Befestigungsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 aufweist.
14. Werkzeugmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Oszillationsantrieb aufweist, dessen Antriebswelle (42) um ihre Längsachse (46) hin und her oszillierend angetrieben ist.
15. Werkzeugmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Oszillationsantrieb zum oszillierenden Antrieb der Antriebswelle (42) mit 5.000 bis 25.000 Schwingungen pro Minute und einem Verschwenkwinkel zwischen 0,5 und 7° ausgebildet ist.
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