DE20309540U1 - Elektronische Steuerschaltung mit einem Sender für ein Fahrzeugtür-Schliesssystem - Google Patents
Elektronische Steuerschaltung mit einem Sender für ein Fahrzeugtür-SchliesssystemInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektronische Steuerschaltung für ein Fahrzeugtür-Schliesssystem. Die vorliegende Erfindung betrifft auch einen Fahrzeugtür-Handgriff, mit einem Hohlraum, in welchem eine elektronische Steuerschaltung untergebracht ist.
Bei solchen Autotür-Schliesssystemen wird mittels einer im Fahrzeugtür-Handgriff integrierten elektronischen Steuerschaltung ein Fahrzeugtür-Schliesssystem entsichert, das heisst von einem Zustand der eine Öffnung der Tür oder Klappe verhindert in einen Zustand der eine Öffnung der Tür oder Klappe ermöglicht überführt.
Bei Schliesssystemen der oben genannten Art ist schon bekannt, einer Person Zutritt zu einem Fahrzeug über eine Datenabfrage eines kontaktlosen tragbaren Datenträgers (zum Beispiel in einer Chipkarte oder in einem Schlüsselhänger) zu ermöglichen. Die Datenabfrage wird durch ein mechanisches Schaltelement ausgelöst, oder durch einen Annäherungssensor, der die Weiterleitung einer Datenabfrage an den externen tragbaren Datenträger auslöst, wenn sich eine Person dem Handgriff nähert. Der Datenträger (zum Beispiel ein Transponder) wird durch die empfangene Datenabfrage "geweckt" und beantwortet sie, indem er eine Identifizierungsmeldung an das Schliesssystem sendet. Erst im Falle einer gültigen Identifizierung löst die Steuerschaltung die Entsicherung der Tür aus.
Um mit dem externen kontaktlosen Datenträger zu kommunizieren, umfassen bekannte elektronische Steuerschaltungen für Fahrzeugtür-Schliesssysteme oft einen Sender oder einen Sender-Empfänger mit einer Resonanzschaltung, die beispielsweise aus der Reihenschaltung einer Induktionsspule mit einer Kapazität besteht. Die Induktionsspule erzeugt ein elektromagnetisches Feld, das vom externen Datenträger empfangen wird. Die gewünschte Reichweite beträgt typischerweise etwa anderthalb Meter. Um diese Reichweite bei der gewünschten Frequenz zu erreichen, muss eine Induktionsspule mit einer grossen Induktivität vorgesehen werden. Eine solche Induktivität kann nur erreicht werden, wenn die Induktionsspule einen möglichst grossen Ferritkern umfasst.
Damit diese Reichweite erreicht werden kann, muss die Induktionsspule ausserhalb der Autokarosserie montiert werden, damit das elektromagnetische Feld nicht gedämpft wird. Die optimale Position für die Montage der Induktionsspule befindet sich innerhalb des Autotürhandgriffs, sehr nah von dem Datenträger einer sich nähernden Person und von den übrigen elektronischen und mechanischen Teilen des Autotürschliesssystems. Die Induktionsspule oder gar die gesamte elektronische Schaltung wird manchmal in eine polymerische Masse eingegossen, um sie vor allem vor Feuchtigkeit zu schützen.
Aus aerodynamischen- und Designgründen werden aber viele Autotürhandgriffe sehr dünn ausgestaltet, so dass die verfügbare Dicke für die Induktionsspule begrenzt ist. Der Ferritkern muss in diesem Fall sehr dünn und lang sein. Dünne Ferritkerne können aber zerbrechen, wenn der Autotürhandgriff unsanft behandelt wird und wenn das Gehäuse um die Steuerschaltung deformiert wird. Dieses Risiko muss unbedingt reduziert werden, weil der Autofahrer sonst nicht mehr in sein Auto gelangen könnte.
Die Patentanmeldung WO01/07736 beschreibt eine Schliessvorrichtung für Kraftfahrzeuge, in welcher die Induktionsspule als Bauteil auf einer Leiterplatte montiert wird und vor Stössen durch Unterbringung in einem Basisteil geschützt wird. Die Induktionsspule ist fest auf der Leiterplatte montiert, so dass sie bei Deformation der Leiterplatte oder des Gehäuses zerbrechen könnte.
Die Patentanmeldung WO01/07736 beschreibt einen Türaussengriff für Fahrzeuge, im welchem die elektronischen Bauteile durch eine U-förmige Schale geschützt sind. Eine solche Schale kann jedoch nur verwendet werden, wenn die zur Verfügung stehende Dicke Griffes es erlaubt. Ausserdem wird der Preis des Handgriffs durch diese zusätzliche Komponente erhöht.
Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine elektronische Steuerschaltung für ein Fahrzeugtür-Schliesssystem vorzusehen, die eine Induktionsspule mit einem Ferritkern umfasst, und die möglichst dünn ausgestaltet werden kann.
Ein anderes Ziel der Erfindung ist es, eine solche elektronische Steuerschaltung vorzusehen, in welchem das Risiko, dass der Ferritkern zerbricht, erheblich reduziert werden kann, ohne dass sich dadurch die Herstellungskosten erhöhen.
Erfindungsgemäss werden diese Ziele durch eine elektronische Steuerschaltung gemäss Anspruch 1 erzielt, wobei bevorzugte Ausführungsbeispiele in den abhängigen Ansprüchen angegeben sind.
Insbesondere werden diese Ziele durch eine elektronische Steuerschaltung für ein Autotür-Schliesssystem erreicht, in welcher eine Steuereinheit mit mindestens einer Induktionsspule vorgesehen ist, um eine Datenabfrage an einen externen kontaktlosen Datenträger weiterzuleiten.. Die Induktionsspule umfasst einen Ferritkern und ist in einem Hohlraum in einem Handgriff des Autotür-Schliesssystems untergebracht. Der Ferritkern wird durch Halteklemmen im benannten Hohlraum befestigt.
Halteklemmen haben den wesentlichen Vorteil, dass sie billig hergestellt werden können und sogar Teil eines Gehäuses oder einer Leiterplatte sein können, ohne dabei die Herstellungskosten zu erhöhen. Ausserdem können sie derart ausgestaltet sind, dass der Ferritkern nur lose befestigt wird, so dass ein gewisses mechanisches Spiel allfällige Deformationen des Handgriffes absorbieren kann.
Diese Ziele werden auch durch eine elektronische Steuerschaltung für ein Autotür-Schliesssystem erreicht, in welcher eine Induktionsspule vorgesehen ist, die longitudinal loser als lateral gehalten wird.
Da der Ferritkern lateral von den Halteklemmen eher eng gehalten und longitudinal loser (oder möglicherweise gar nicht) gehalten wird, kann er sich mehr entlang seiner longitudinalen Achse als entlang der lateralen Achse bewegen. Die Gehäuse kann somit gebogen werden, ohne einen schädlichen Druck auf den longitudinal bewegbaren Ferritkern auszuüben und ohne die laterale Haltung des Ferritkerns zu lösen.
Andere im Gehäuse vorbereitete Halteklemmen können zur Befestigung von anderen Komponenten vorgesehen werden. Insbesondere die Kapazität in der Resonanzschaltung und Annäherungselektroden können auch durch Halteklemmen befestigt werden.
Im folgenden werden anhand der beigefügten Zeichnungen bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die Handhabe eines Ziehhandgriffs und einen Teil einer Fahrzeugtür im Querschnitt.
Fig. 2 eine perspektivisch dargestellte erste Variante der Steuerschaltung.
Fig. 3 eine Draufsicht einer zweiten Variante der Steuerschaltung.
Fig. 4 eine Querschnitt entlang der Achse IV-IV der Figur 3.
Fig. 5 ein Schema der elektronischen Steuerschaltung.
In der Figur 1 ist mit 7 ein Fahrzeugtür-Ziehhandgriff dargestellt, welcher einen an der Fahrzeugtür befestigten Innenteil 9 und eine als Bügelgriff ausgestaltete Handhabe 7 umfasst. Die Handhabe 7 umfasst einen Griffdom 70, der mit dem der Handhabe 7 abgewandten Ende in den Innenraum 90 der Fahrzeugtür ragt und mit dem aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellten Autotür-Schliesssystem verbunden ist. Das Autotür-Schliesssystem wird über das Fahrzeug-Zentralverriegelungssystem entsichert, um den Griffdom 70 und somit die Handhabe 7 zu befreien. Im befreiten Zustand kann die Handhabe 7 nach aussen gezogen werden um die Fahrzeugtür zu öffnen. Zu diesem Zweck kann die Handhabe 7 um das dargestellte Gelenk 71 gedreht werden. Als Variante könnte die Türe nach der Erkennung einer gültigen Identifizierung der den Zutritt begehrenden Person automatisch aufspringen.
In der Handhabe 7 befindet sich ein Hohlraum 72, in welchem die elektronische Steuerschaltung 1 untergebracht ist, die dem berechtigten Benutzer auf möglichst komfortable Weise die Auslösung der Entsicherung des Autotür-Schliesssystems ermöglichen soll. Die Steuerschaltung 1 wird durch Verbindungskabel 12 mit dem Autotür-Schliesssystem im Innern des Fahrzeugs verbunden. Sie wird vorzugsweise über diese Verbindungskabel von der Autobatterie mit Strom versorgt. Im Falle eines Stromausfalls kann die Tür vorzugsweise mittels eines nicht dargestellten Schliesszylinders mit einem für solche Fälle vorgesehenen Schlüssel geöffnet werden.
Die Steuerschaltung umfasst einen Berührungssensor 82, der ein Signal auslöst, sobald der Benutzer einen Finger (insbesondere einen Daumen) auf die äussere Seite der Handhabe legt. Ein Annäherungssensor 5 (Fig. 5) löst ein anderes Signal aus, wenn sich eine Hand oder ein anderes geerdetes Objekt nähert, insbesondere im Falle
der Annäherung einer Hand an den Zwischenraum zwischen Handhabe 7 und dem Innenteil des Handgriffs 9. Wie später erläutert, werden diese Signale von einer Steuereinheit 20 mit einem Mikrokontroller und mindestens einer Induktionsspule 3 interpretiert, um eine Datenabfrage an einen nicht dargestellten externen kontaktlosen Datenträger weiterzuleiten.
Der Datenträger besteht vorzugsweise aus einem Transponder (der beispielsweise in eine Chipkarte oder in einen Schlüsselhänger integriert werden kann) und wird durch diese Datenabfrage "geweckt". Wenn die Datenabfrage an ihn gerichtet ist, reagiert er mit einer Antwort, die eine Identifizierung des Datenträgers beinhaltet oder die mit einer solchen Identifizierung signiert wird. Die Antwort wird vom elektronischen Schliesssystem im Fahrzeug empfangen, um die Entsicherung des Autotür-Schliesssystems auszulösen, wenn sie die erwartete Identifizierung enthält bzw. wenn sie mit dieser erwarteten Identifizierung signiert wurde.
Die Steuerschaltung 1 wird in Zusammenhang mit den Figuren 2 und 5 näher beschrieben. Sie umfasst eine Vielzahl von elektronischen Bauteilen, die in einem synthetischen isolierenden Gehäuse 1 montiert sind und durch nicht dargestellte elektrische Verbindungsmittel elektrisch verbunden sind. Als bevorzugte Variante könnte das System eine dünne, flexible Leiterplatte über der Induktionsspule umfassen, auf welche mindestens ein Teil der Bauteile montiert sind. Das Gehäuse 1 füllt longitudinal den grössten Teil des Hohlraums 72 in der Handhabe 7 aus.
Die Steuerschaltung 1 umfasst einen kontaktlosen Sender, um Daten mit dem externen kontaktlosen Datenträger auszutauschen. In der bevorzugten dargestellten Variante umfasst der kontaktlose Sender eine Resonanzschaltung mit einer Induktionsspule 3 und eine Kapazität 4, die in der dargestellten Variante direkt an der Innenseite des Gehäuses 1 montiert sind. Die Induktionsspule besteht beispielsweise aus einer Wicklung eines elektrisch isolierten Drahtes auf einem plattenförmigen ferromagnetischen Ferritkern. Damit die benötigte Induktivität erreicht wird, ist die Länge des Ferritkernes grosser als 40 mm. Seine Dicke muss jedoch kleiner als 4 mm sein, damit eine Montage in einem Autotürhandgriff möglich ist. In einer bevorzugten Variante ist das Profil des Ferritkernes X-förmig. Der Fachmann wird verstehen, dass anstatt eines Ferritkerns auch ein anderer weich magnetischer Kern (zum Beispiel aus einem amorphen Material oder ein laminierter Kern) äquivalent verwendet werden könnte.
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Demzufolge wird "Ferritkern" in dieser Beschreibung und in den Ansprüchen als allgemeiner Begriff für alle weich magnetischen Induktionsspulenkerne verwendet.
Erfindungsgemäss wird die Induktionsspule 3 durch mehrere Halteklemmen 10, 11 im Hohlraum des Handgriffes befestigt. Vier erste nasenförmigen Halteklemmen 11 halten die lateralen Flanken der Induktionsspule 3, um sowohl deren laterale als auch deren vertikale Bewegungsfreiheit einzuschränken. Vier zweite Halteklemmen werden ausserdem vorzugsweise verwendet, um auch die longitudinale Bewegungsfreiheit der Induktionsspule 3 einzuschränken. Die ersten und zweite Halteklemmen sind derart ausgestaltet, dass sich die Induktionsspule 3 mehr entlang ihrer longitudinalen Achse als entlang der beiden anderen Achsen bewegen kann. Vorzugsweise kann der Ferritkern entlang seiner longitudinalen Achse um mindestens einen Millimeter verschoben werden. Diese Bewegungsfreiheit wird sowohl durch das Spiel zwischen dem Ferritkern und den zweiten Klemmen als durch die Elastizität der zweiten Halteklemmen ermöglicht. Da die Induktionsspule 3 nur lose durch die zweiten Halteklemmen 10 befestigt wird, kann das Gehäuse 1 deformiert oder gebogen werden, ohne den Ferritkern zu belasten oder gar zu brechen und ohne Kräfte auf die elektrische Kontaktierungen auszuüben. Das Spiel zwischen den Ferritkern und den Halteklemmen 10 und die federnde Wirkung der zweiten Halteklemmen erlauben ausserdem eine einfachere Montage der Induktionsspule, die einfach eingeklickt wird. Als Variante könnte man in einer nicht dargestellten Ausführungsform vollständig auf die zweiten Halteklemmen 10 verzichten. Der Ferritkern berührt ausserdem die obere Innenseite des Hohlraums nicht, damit das Gehäuse eine gewisse Durchbiegung aufnehmen kann, ohne den Ferritkern zu belasten.
Im dargestellten Beispiel sind die ersten Halteklemmen 10, 11 Teil des synthetischen Gehäuses 1. Es wäre aber auch möglich (obwohl eventuell teurer) synthetische oder metallene Halteklemmen an das Gehäuse 1 zu montieren. Beispielsweise könnten die ersten und/oder zweiten Halteklemmen durch Öffnungen im Gehäuse 1 montiert und gehalten werden. Werden Leiterbahnen an der Innenseite des Gehäuses 1 vorgesehen, können metallene Halteklemmen beispielsweise auch als SMD-Bauteile auf diese Leiterbahnen montiert werden. Falls eine Leiterplatte zwischen dem Gehäuse 1 und der Induktionsspule 3, oder vorzugsweise über der Induktionsspule, vorgesehen ist, können die Halteklemmen 10, 11 als Teil dieser Leiterplatte vorgesehen oder auf
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diese Leiterplatte montiert werden. Die Leiterplatte selbst könnte durch weitere Halteklemmen oder mit Klebemitteln am Gehäuse 1 befestigt werden.
In dieser ersten Ausführungsvariante wird der Hohlraum 72 im Inneren des Handgriffes vorzugsweise nicht durch Vergussmasse gefüllt. Die Induktionsspule wird somit nur durch die Halteklemmen 10, 11 gehalten. Die Dichtung erfolgt durch das Gehäuse 1, in welchem nicht dargestellte Dichtungen vorgesehen werden können.
Die Kapazität der Resonanzschaltung ist vorzugsweise ein Keramik- oder Polypropylen-Kondensator mit einem Wert von ca. 15 bis 18nF. Sie dient der Impedanzanpassung der Induktionsspule an die Treiberstufe des Mikrocontrollers. Sie wird vorzugsweise durch weitere Rippen 40 positioniert und/oder befestigt.
Auf der linken Seite des Gehäuses 1 kann eine um einen nicht dargestellten Mikrokontroller gebaute Steuereinheit 20 montiert werden (beispielsweise auf eine nicht dargestellte Leiterplatte). Sie wird mit der Induktionsspule 3 über nicht dargestellte Verbindungskabel und/oder über nicht dargestellte Leiterbahnen verbunden. Die Steuerschaltung 1 umfasst ausserdem einen Annäherungssensor mit (in diesem bevorzugten Beispiel) zwei Annäherungssensorelektroden 5, um Personen, die sich dem Handgriff nähern, zu sensieren. Die Annäherungssensorelektroden 5 sind elektrisch derart mit der Steuereinheit 20 verbunden, dass die vom Benutzerkörper verursachten Kapazitätsänderungen zwischen den Annäherungssensorelektroden 5 und der Erde sensiert werden. Nähert sich eine (geerdete) Person den Annäherungssensorelektroden 5, wird die Kapazität zwischen diesen Elektroden und der Erde beeinträchtigt. Die Steuereinheit 20 ermittelt diese kleinen Kapazitätsänderungen vorzugsweise anhand eines
Ladungsübertragungsmesssystems, d.h. indem die unbekannte Kapazität mit einer grösseren Referenzkapazität über Schalter geschaltet wird.
Die Annäherungselektroden 5 bestehen je aus einer möglichst langen, flachen elektrischleitenden Platte auf der Innenseite des Gehäuses 1. Auf diese Weise kann das Bewegen einer Hand zwischen dem bügeiförmigen Aussenteil 7 des Handgriffs und der Fahrzeugtür schnell und zuverlässig ermittelt werden. Sie werden durch weitere Halteklemmen 50, 51 an der inneren Seite des Gehäuses 1 positioniert und/oder befestigt.
Zwischen den Annäherungssensorelektroden 5 und der Induktionsspule 3 ist eine durch die Rippen 21 gehaltene elektrostatische Abschirmung vorgesehen. Durch diese Abschirmung wird unter anderem verhindert, dass die Messung der Kapazität zwischen den Annäherungssensorelektroden und der Erde durch die Induktionsspule 3 gestört wird und dass parasitäre Ladungen auf die empfindlichen Annäherungssensorelektroden 5 gelangen.
Im dargestellten bevorzugten Beispiel besteht die Abschirmung aus zwei elektrisch leitenden Metallplatten, die die Induktionsspule 3 von den beiden lateralen Annäherungselektroden 5 trennen. Die Platten werden senkrecht zum Gehäuse 1 zwischen zwei Rippen 21 montiert. Vorzugsweise werden sie mit der Erde der Schaltung 1 elektrisch verbunden.
Die Figuren 3 und 4 zeigen eine zweite Ausführungsvariante des Gehäuses 1, die für eine Montage der Induktionsspule 3 mit Vergussmasse im Hohlraum vorgesehen ist. Ein nicht dargestelltes thermoplastisches isolierendes Material wird in diesem Fall um die benannte Induktionsspule und um die benannten Halteklemmen gegossen. In dieser Variante dienen die Halteklemmen nur zur Positionierung der Induktionsspule während dem Giessprozess; die Induktionsspule wird schlussendlich hauptsächlich durch die Vergussmasse gehalten. In diesem Fall kann auf die zweiten Halteklemmen 10 völlig verzichtet werden; die Induktionsspule wird nur durch die ersten, lateralen Halteklemmen positioniert. Der Druck der durch die ersten Halteklemmen 11 auf die lateralen Flanken der Induktionsspule 3 ausgeübt wird, ist gross genug, damit der Ferritkern nicht auf der Vergussmasse schwimmt während diese sich verhärtet. Es wäre aber auch möglich, die ersten Halteklemmen wie in der ersten Ausführungsvariante derart anzubringen, dass sie auch die vertikale Position der Induktionsspule einschränken.
Obwohl sich die ganze Beschreibung auf einen Fahrzeug-Ziehhandgriff bezieht, wird man verstehen, dass sich diese Erfindung auch für andere Typen von Fahrzeug-Türaussengriffen eignet, insbesondere für Griffklappen oder für Antennen innerhalb des Fahrzeugs oder im Kofferbereich. Für manche Anwendungen kann die Steuereinheit im Gehäuse lediglich aus der Induktionsspule bestehen. In diesem Fall könnte der Ferritkern auch eine grössre Dicke haben, beispielsweise bis 8mm, um einen besseren Wirkungsgrad zu erreichen.
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Claims (19)
1. Elektronische Steuerschaltung für ein Autotür-Schliesssystem, enthaltend:
eine Steuereinheit (20) mit mindestens einer Induktionsspule (3), wobei die benannte Induktionsspule (3) in einem Hohlraum (72) im benannten Autotür-Schliesssystem untergebracht ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die benannte Induktionsspule (3) durch mehrere Halteklemmen (10, 11) im benannten Hohlraum befestigt wird.
eine Steuereinheit (20) mit mindestens einer Induktionsspule (3), wobei die benannte Induktionsspule (3) in einem Hohlraum (72) im benannten Autotür-Schliesssystem untergebracht ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die benannte Induktionsspule (3) durch mehrere Halteklemmen (10, 11) im benannten Hohlraum befestigt wird.
2. Elektronische Steuerschaltung gemäss Anspruch 1, in welcher die benannten Halteklemmen (10, 11) derart ausgestaltet sind, dass die benannte Induktionsspule (3) entlang ihrer longitudinalen Achse um mindestens einen Millimeter verschoben werden kann.
3. Elektronische Steuerschaltung gemäss einem der Ansprüche 1 oder 2, in welcher die benannten Halteklemmen (10, 11) derart ausgestaltet sind, dass sich die benannte Induktionsspule (2) mehr entlang ihrer longitudinalen Achse als entlang der beiden anderen Achsen bewegen kann.
4. Elektronische Steuerschaltung gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, in welcher eine Vielzahl von ersten Halteklemmen (11) vorgesehen sind, um sowohl die laterale als auch die vertikale Bewegungsfreiheit der benannten Induktionsspule (3) einzuschränken.
5. Elektronische Steuerschaltung gemäss Anspruch 4, in welcher mindestens gewisse benannten ersten Halteklemmen (11) nasenförmig ausgebildet sind.
6. Elektronische Steuerschaltung gemäss einem der Ansprüche 1 bis 5, in welcher die benannte Induktionsspule unter nasenförmig ausgebildete Halteklemmen (11) eingeklickt wird.
7. Elektronische Steuerschaltung gemäss einem der Ansprüche 1 bis 6, in welcher eine Vielzahl von zweiten Halteklemmen (10) vorgesehen sind, um die longitudinale Bewegungsfreiheit der benannten Induktionsspule (3) einzuschränken.
8. Elektronische Steuerschaltung gemäss Anspruch 7, in welcher eine longitudinale Bewegungsfreiheit der benannten Induktionspule (3) durch ein Spiel zwischen dem Ferritkern und der Induktionsspule und/oder durch die Elastizität der benannten zweiten Halteklemmen erlaubt wird.
9. Elektronische Steuerschaltung gemäss einem der Ansprüche 1 bis 8, in welcher die benannte Steuereinheit (20) und die benannte Induktionsspule in einem Gehäuse montiert sind und in welcher die benannten Halteklemmen (10, 11) als Teil des Gehäuses angefertigt sind.
10. Elektronische Steuerschaltung gemäss dem Anspruch 9, in welcher das benannte Gehäuse mit einer Vergussmasse gefüllt wird.
11. Elektronische Steuerschaltung gemäss dem Anspruch 9, in welcher das benannte Gehäuse ohne Verguss bleibt.
12. Elektronische Steuerschaltung gemäss einem der Ansprüche 7 bis 11, in welcher die benannte Induktionsspule (3) nur lose durch die benannten zweiten Halteklemmen (10) befestigt wird, so dass das benannte Gehäuse (1) deformiert werden kann, ohne die benannte Induktionsspule (3) zu brechen.
13. Elektronische Steuerschaltung gemäss einem der Ansprüche 7 bis 12, in welcher das benannte Gehäuse mehrteilig ist.
14. Elektronische Steuerschaltung gemäss einem der Ansprüche 1 bis 13, in welcher die benannte Steuereinheit (20) und die benannte Induktionsspule auf einer Leiterplatte (2) montiert sind und in welcher die benannten Halteklemmen (10, 11) auf der benannten Leiterplatte befestigt sind.
15. Elektronische Steuerschaltung gemäss Anspruch 14, in welcher die benannten Halteklemmen (10, 11) als SMD-Bauteile auf der benannten Leiterplatte montiert sind.
16. Elektronische Steuerschaltung gemäss einem der Ansprüche 14 bis 15, in welcher die benannte Leiterplatte flexibel ist.
17. Elektronische Steuerschaltung gemäss einem der Ansprüche 1 bis 16, in welcher die benannte Induktionsspule nur lose durch die benannten Halteklemmen (10, 11) positioniert wird, und in welchem ein thermoplastisches isolierendes Material um die benannte Induktionsspule und um die benannten Halteklemmen gegossen wird.
18. Elektronische Steuerschaltung gemäss einem der Ansprüche 1 bis 17, in welcher die Länge der benannten Induktionsspule grösser als 40 mm und die Dicke der benannten Induktionsspule kleiner als 4 mm ist.
19. Elektronische Steuerschaltung gemäss einem der Ansprüche 1 bis 18, mit einen Annäherungssensor mit mindestens einer Annäherungssensorelektrode (5), um die Weiterleitung der benannten Datenabfrage auszulösen, wenn sich eine Person der benannten Annäherungssensorelektrode nähert,
wobei eine elektrostatische Abschirmung zwischen der benannten Annäherungssensorelektrode (5) und der benannten Induktionsspule (3) vorgesehen ist,
wobei die benannten Annäherungssensorelektroden durch weitere Halteklemmen (12) befestigt sind.
wobei eine elektrostatische Abschirmung zwischen der benannten Annäherungssensorelektrode (5) und der benannten Induktionsspule (3) vorgesehen ist,
wobei die benannten Annäherungssensorelektroden durch weitere Halteklemmen (12) befestigt sind.
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2003
- 2003-06-20 DE DE20309540U patent/DE20309540U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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EP1760228A1 (de) * | 2004-06-23 | 2007-03-07 | Aisin Seiki Kabushiki Kaisha | Fahrzeuggriff |
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