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Die
Erfindung betrifft eine Schutzblechstruktur für Fahrräder, und insbesondere eine
Schutzblechstruktur, die von einem Nutzer installiert und an unterschiedliche
Größen von
Fahrrädern
angepasst werden kann, die in Form, Länge, Farbe und Winkel veränderbar
ist, die faltbar und demontierbar ist, die einfach zusammenzubauen
und zu installieren ist und die eine große Vielseitigkeit und eine
breite Anwendbarkeit aufweist.
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Bezugnehmend
auf 1 ist ein übliches Schutzblech 71 im
Allgemeinen aus einer einstückigen
Platte hergestellt, welche einen vorderen Abschnitt, der mittels
einer Befestigungsplatte 711 an einer Querstrebe 73 befestigt
ist, die sich an der Oberseite der Hintergabel 72 eines
Fahrrades 7 befindet, und einen hinteren Abschnitt aufweist,
der mittels einer Befestigungsschelle 712 an einem Träger 74 befestigt
ist. Solch eine Struktur ist einfach gestaltet und kann nicht modifiziert
werden, um individuellen Wünschen
und Anforderungen zu entsprechen. Ferner hat diese Struktur die
folgenden Nachteile:
- 1. Unterschiedliche Typen
und Modelle von Fahrrädern
erfordern unterschiedliche Schutzblechabmessungen. Diese sind oft
nicht kompatibel. Daher müssen
Hersteller viele Schutzblechabmessungen herstellen und lagern, um
die Produktionsanforderungen zu erfüllen.
- 2. Die üblichen
Schutzbleche sind im Allgemeinen einstückig hergestellt. Wenn sie
nicht verwendet werden und vom Fahrer demontiert werden sollen,
benötigen
sie viel Platz. Ferner sind der Transport und die Lagerung unbequem.
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Um
diese Probleme zu lösen,
haben einige Lieferanten ein ausziehbares Schutzblech 8 entwickelt,
wie in 2 und 3 gezeigt. Während mittels des ausziehbaren
Schutzblechs 8 die bei den üblichen Schutzblechen auftretenden
Probleme gelöst werden
können,
hat das Schutzblech 8 weiterhin die folgenden Nachteile:
- 1. Das Schutzblech 8 hat eine gewölbte Platte 81, welche
Einklinkvorsprünge 811 aufweist,
die in Nuten 812 einer anderen gewölbten Platte 81 verschiebbar
sind. Die gewölbten
Platten 81 weisen keine Befestigungsstruktur auf. Daher
tendieren die gewölbten
Platten 81 dazu, unter Schwingungen, wenn das Fahrrad gefahren
wird, zusammenzurutschen.
- 2. Wenn das Schutzblech 8 nicht verwendet wird und
zusammengeschoben ist, tendieren die gewölbten Platten 81 dazu,
während
des Fahrens herauszurutschen.
- 3. Wenn das Schutzblech 8 zusammengeschoben ist, sind
die distalen Enden der gewölbten Platten 81 im
Allgemeinen mit dem hinteren Ende des Gehäuses 80 bündig. Die
gewölbten
Platten 81 haben keine Griffabschnitte zum Herausziehen bei
einer Verwendung. Der Vorgang des Herausziehens erfordert viel Anstrengung
und ist unbequem.
- 4. Solch Schutzblechtyp ist gewöhnlich in einer einzelnen Abmessung
hergestellt und kann nicht an Fahrräder unterschiedlicher Abmessungen oder
Räder unterschiedlicher
Größe angepasst werden.
Ferner ist der Winkel des Schutzblechs nicht verstellbar. Das Schutzblech
hat eine begrenzte Anwendbarkeit und ist nicht universell anpassbar.
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Daher
ist es Ziel der Erfindung, eine Schutzblechstruktur zu schaffen,
die von Nutzern gemäß ihren
Anfor derungen und der Fahrradgröße installiert werden
kann. Dazu weist die Schutzblechstruktur zumindest eine vordere
Verbindungsplatte, die am vorderen Ende des Schutzblechs angeordnet
ist, und eine hintere Verbindungsplatte, die am hinteren Ende des
Schutzblechs angeordnet ist, sowie zumindest eine Zwischenverbindungsplatte
auf, die gemäß den Nutzeranforderungen
zwischen der vorderen Verbindungsplatte und der hinteren Verbindungsplatte
angeordnet ist. Die Verbindungsplatten an der Vorderseite und an
der Hinterseite haben jeweils einen hinteren und einen vorderen
Kupplungsabschnitt, der sich an ihrem hinteren bzw. an ihrem vorderen
Ende befindet, so dass sie miteinander kuppelbar sind. Daher können Nutzer
das Schutzblech wunschgemäß zusammenbauen
und installieren sowie die Form, die Länge, die Farbe und den Winkel
des Schutzblechs verändern.
Das Schutzblech kann leicht eingeklappt, zusammengebaut, auseinandergebaut
und demontiert werden, so dass eine größere Vielseitigkeit und eine
breitere Anwendbarkeit bereitgestellt ist.
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Die
erfindungsgemäße Schutzblechstruktur weist
zumindest eine vordere Verbindungsplatte, die am vorderen Ende des
Schutzblechs angeordnet ist, und eine hintere Verbindungsplatte,
die am hinteren Ende des Schutzblechs angeordnet ist, sowie zumindest
eine Zwischenverbindungsplatte auf, die gemäß den Nutzeranforderungen zwischen
der vorderen Verbindungsplatte und der hinteren Verbindungsplatte
angeordnet ist. Die Verbindungsplatten an der Vorderseite und an
der Hinterseite haben jeweils einen hinteren Kupplungsabschnitt
und einen vorderen Kupplungsabschnitt, der an ihrem hinteren Ende bzw.
an ihrem vorderen Ende angeordnet ist, so dass sie miteinander kuppelbar
sind. Die an der Vorderseite befindliche Verbindungsplatte hat einen
tonnenförmigen
Kupplungsrand, der sich an ihrem hinteren Ende befindet und der
einen hinteren Kupplungsabschnitt aufweist, der jeweils an den beiden
Außen seiten
(oder an den beiden Innenseiten) ausgebildet ist. Die hinteren Kupplungsabschnitte
haben in ihrer Mitte jeweils ein Loch, das von einer ringförmigen Sperrverzahnung
umgeben ist. Die an der Hinterseite befindliche Verbindungsplatte
hat ebenfalls einen tonnenförmigen
Kupplungsrand, der an ihrem vorderen Ende angeordnet ist, welches
einen vorderen Kupplungsabschnitt aufweist, der jeweils an den beiden
Innenseiten (oder an den beiden Außenseiten) ausgebildet ist.
Die vorderen Kupplungsabschnitte haben in der Mitte jeweils ein
Loch, das von einer ringförmigen Sperrverzahnung
umgeben ist. Der vordere Kupplungsabschnitt der hinteren Verbindungsplatte
und der hintere Kupplungsabschnitt der vorderen Verbindungsplatte
können
miteinander in Eingriff sein. Ein Kupplungsteil kann in die Löcher dieser
Kupplungsabschnitte eingesetzt werden, um die vordere Verbindungsplatte
und die hintere Verbindungsplatte fest miteinander zu verbinden,
wodurch das Schutzblech gesichert ist und eine sichere Installation
erzielt ist.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung hat die an der Vorderseite befindliche Verbindungsplatte
einen Befestigungsabschnitt zum Kuppeln mit einem an der Sitzstange
montierten Verstell-Kuppelteil.
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Gemäß einem
anderen Aspekt der Erfindung hat die Schutzblechstruktur zumindest
zwei Verbindungsplatten, die an ihrer Vorderseite bzw. an ihrer Hinterseite
miteinander gekuppelt sind. Eine der Verbindungsplatten hat ein
Verbindungsmittel zum Befestigen an einem externen Element (wie
beispielsweise einer Vordergabel, einer Schutzblechhalterung oder
dergleichen).
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Die
erfindungsgemäße Schutzblechstruktur ermöglicht es
Nutzern das Schutzblech wunschgemäß zusammenzubauen und zu installieren
sowie ferner die Form, die Länge,
die Farbe und den Winkel des Schutzblechs zu verändern. Das Schutzblech kann
leicht zusammengeklappt, zusammengebaut, auseinandergebaut und demontiert
werden, so dass eine größere Vielseitigkeit
und eine breitere Anwendbarkeit bereitgestellt ist.
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Die
Erfindung wird nun anhand bevorzugter Ausführungsformen mit Bezugnahme
auf die beigefügte
Zeichnung detaillierter beschrieben.
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1 zeigt
eine schematische Ansicht eines üblichen
Schutzblechs.
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2 zeigt
eine schematische Ansicht eines anderen üblichen Schutzblechs.
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3 zeigt
eine fragmentarische Schnittansicht des Schutzblechs von 2.
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4 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht der erfindungsgemäßen Schutzblechstruktur.
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5 zeigt
eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Schutzblechstruktur im
Zusammenbau-Zustand.
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6 zeigt
eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Schutzblechstruktur, wobei
die vordere Verbindungsplatte und die hintere Verbindungsplatte
in einem Verstellzustand gezeigt sind.
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7 zeigt
eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Schutzblechstruktur, wobei
das Kupplungsteil in seiner Axialrichtung gesehen bei einem Befestigungsvorgang
gezeigt ist.
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8 zeigt
eine Schnittansicht, gesehen entlang der Linie I-I in 7.
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9 zeigt
eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Schutzblechstruktur, wobei
das Kupplungsteil in seiner Radialrichtung gesehen beim Befestigungsvorgang
gezeigt ist.
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10 zeigt
eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Schutzblechstruktur, wobei
eine gewählte
Form und ein Einstellwinkel der Schutzblechstruktur gezeigt sind.
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11 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung.
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12 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Ausführungsform von 11 im
Zusammenbau-Zustand.
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13 zeigt
eine schematische Ansicht der Ausführungsform von 11,
wobei eine gewählte Form
und ein Einstellwinkel gezeigt sind.
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Erste Ausführungsform
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Bezugnehmend
auf 4 weist die erfindungsgemäße Schutzblechstruktur zumindest
eine vordere Verbindungsplatte 1, die am vorderen Ende des
Schutzblechs angeordnet ist, und eine hintere Verbindungsplatte 3 auf,
die am hinteren Ende des Schutzblechs angeordnet ist. In Abhängigkeit
von den Nutzeranforderungen kann zwischen der vorderen Verbindungsplatte 1 und
der hinteren Verbindungsplatte 3 zumindest eine Zwischenverbindungsplatte 2 angeordnet
sein. Die Verbindungsplatten 1, 2 haben jeweils
einen hinteren Kupplungsabschnitt 12 bzw. 22,
der mit einem vorderen Kupplungsabschnitt 21 bzw. 31 der
Verbindungsplatten 2, 3 in Eingriff ist (wie in 4 und 5 gezeigt).
Die hinteren Kupplungsabschnitte 12 und 22 sind
an den beiden Außenseiten
eines hinteren, tonnenförmigen
Kupplungsrandes 13 bzw. 23 angeordnet. Die hinteren Kupplungsabschnitte 12 und 22 haben
in der Mitte jeweils ein Loch 121 bzw. 221, das
von einem vorstehenden Rand 123 bzw. 223 umgeben
ist, an dessen Außenrand
eine ringförmige
Sperrverzahnung 122 bzw. 222 ausgebildet ist.
Die an der Hinterseite befindlichen Verbindungsplatten 2 und 3 haben
an ihrem vorderen Ende einen vorderen, tonnenförmigen Kupplungsrand 25 bzw. 35,
welcher zwei Innenseiten aufweist, die die vorderen Kupplungsabschnitte 21 bzw. 31 bilden.
Die vorderen Kupplungsabschnitte 21 und 31 haben
in der Mitte jeweils ein Loch 211 bzw. 311, das
von einer am Außenrand
befindlichen, ringförmigen
Sperrverzahnung 212 bzw. 312 umgeben ist, die
mit der ringförmigen
Sperrverzahnung 122 bzw. 222 der hinteren Kupplungsabschnitte 12 bzw. 22 in
Eingriff ist. Dadurch sind die jeweiligen Vorderseiten und die jeweiligen
Hinterseiten der Verbindungsplatten 1, 2 und 3 miteinander
kuppelbar. Die hinteren Kupplungsränder 13 und 23 der
an der Vorderseite befindlichen Verbindungsplatten 1 bzw. 2 können mit
den vorderen Kupplungsrändern 25 und 35 der
an der Hinterseite befindlichen Verbindungsplatten 2 bzw. 3 in
Eingriff sein, und die vorstehenden Ränder 123 und 223 der
hinteren Kupplungsabschnitte 12 bzw. 22 der an
der Vorderseite befindlichen Verbindungsplatten 1 bzw. 2 können in
die Löcher 211 und 311 der
vorderen Kupplungsabschnitte 21 bzw. 31 der an
der Hinterseite befindlichen Verbindungsplatten 2 bzw. 3 eingreifen,
so dass eine Schwenkachse ausgebildet ist. Ferner können die vordere
Verbindungsplatte 1, die mittlere Verbindungsplatte 2 und
die hintere Verbindungsplatte 3 an der Vorderseite und/oder
an der Hinterseite miteinander gekuppelt und zueinander fixiert
sein. Dadurch, dass die Verbindungsplatten 1, 2 und 3 unter
anderem über
ein Ineinandergreifen der ringförmigen Sperrverzahnungen 122, 212, 222 und 312 miteinander
gekuppelt sind (wobei die Verbindungsplatten aus Kunststoff hergestellt
sind), kann, wenn eine der Verbindungsplatten 1, 2 und 3 unter
Krafteinwirkung gebogen wird, die Eingriffsposition und der Einstellwinkel
der Verbindungsplatten 1, 2 und 3 zueinander modifiziert
und eingestellt werden (wie in 6 gezeigt).
Ferner sind die Kupplungsränder 13 und 25 (23, 35)
der vorderen Verbindungsplatte 1 bzw. der hinteren Verbindungsplatte 2 (2, 3)
so gestaltet, dass sie ineinandergreifend miteinander gekuppelt
sind. Daher haben die Kupplungsränder 13, 25, 23 und 35, wenn
die vorderen bis hinteren Verbindungsplatten 1, 2 und 3 gebogen
werden, ausreichend Fläche,
mit der sie sich überlappen
und einander überdecken,
so dass keine Spalten an den jeweiligen Verbindungsabschnitten ausgebildet
werden und eine Beeinträchtigung
der Schutzblechfunktion verhindert wird.
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Ferner
hat, um die Befestigung der Verbindungsplatten untereinander zu
verbessern, der hintere Kupplungsabschnitt 12 bzw. 22 jeder
Verbindungsplatte 1 und 2 ein Loch 121 bzw. 221,
das in „–"-Form bzw. Schlitzform
ausgebildet ist und dem am vorderen Kupplungsabschnitt 21 bzw. 31 befindlichen
Loch 211 bzw. 311 der hinteren Verbindungsplatte 2 bzw. 3 zugeordnet
ist. Ein Kupplungsteil 4 kann von außen her in die Löcher 121, 211 bzw. 221, 311 eingesetzt sein.
Das Kupplungsteil 4 hat einen runden, plattenförmigen Kopfabschnitt,
an dessen Außenseite
ein Griffabschnitt 41 ausgebildet ist und an dessen Innenseite
eine Verriegelungsrippe 42 ausgebildet ist, die mittig
und symmetrisch über
die Fläche
(die den Verbindungsplatten zugewandte Fläche) des Kopfabschnitts verläuft. Das
Kupplungsteil 4 hat ferner einen Schaft 43, der
sich senkrecht und mittig von der mit der Verriegelungsrippe 42 versehenen
Fläche
des Kopfabschnitts erstreckt, wobei an seinem freien Ende zwei Verriegelungsvorsprünge 44 ausgebildet sind,
die einander gegenüberliegen.
Daher können, wenn
das Kupplungsteil 4 in die Löcher 211, 121 bzw. 311, 221 eingeführt ist,
die am freien Ende des Schafts 43 des Kupplungsteils 4 befindlichen
Verriegelungsvorsprünge 44 durch
das Loch 121 bzw. 221 eingeführt sein und in vorgespannter
Weise verdreht sein, so dass die Verriegelungsvorsprünge 44 die
Innenseiten der Kupplungsabschnitte 12 und 22 der
an der Vorderseite befindlichen Verbindungsplatten 1 bzw. 2 mit
Druck beaufschlagen können,
und die Verriegelungsrippe 42 kann gegen die Außenseiten
der Löcher 211 und 311 der
vorde ren Kupplungsabschnitte 21 bzw. 31 der an
der Hinterseite befindlichen Verbindungsplatten 2 bzw. 3 drücken. Die
Außenseiten
der Löcher 211 und 311 der
an der Hinterseite befindlichen Verbindungsplatten 2 bzw. 3 haben jeweils
zwei geneigte Flächen 2111 bzw. 3111,
die einander gegenüberliegend
und einander entsprechend sowie in die gleiche Umfangsrichtung geneigt ausgebildet
sind, um den Befestigungseffekt bzw. Festzieheffekt zu erzielen.
Die jeweils höchste
Stelle der geneigten Flächen 2111 und 3111 hat
eine Anschlagrippe 2112 bzw. 3112, die als Anschlagstelle für das Kupplungsteil 4 dient,
welches sich durch die Löcher 211, 121,
bzw. 311, 221 erstreckt, so dass, wenn das Kupplungsteil 4 mittels
des Griffabschnitts 41 gedreht und festgezogen worden ist,
die Verbindungsplatten sicher aneinander befestigt sind (wie in 7–9 gezeigt).
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Um
das Kupplungsteil 4 zu demontieren, ist der Griffabschnitt 41 in
die entgegengesetzte Richtung zu drehen, um die Verriegelungsvorsprünge 44 mit
den Löchern 121 bzw. 221 in
eine Linie zu bringen, und danach kann das Kupplungsteil 4 herausgezogen
werden.
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Ferner
kann, um ein Befestigen der erfindungsgemäßen Schutzblechstruktur am
an der Fahrradsitzstange 75 montierten Verstell-Kuppelteil 751 zu
ermöglichen,
die vordere Verbindungsplatte 1 des Schutzblechs an ihrem
vorderen Ende einen Befestigungsabschnitt 11 aufweisen,
der mit dem Verstell-Kuppelteil 751 gekuppelt
ist. Ferner kann, um die ästhetische
Wirkung des Schutzblechs zu verbessern, das hintere Ende 33 der
hinteren Verbindungsplatte 3 in einer gekrümmten Form
und ohne Kupplungsabschnitt ausgebildet sein. Um die ästhetische
Wirkung des Schutzblechs weiter zu verbessern, kann jede der Verbindungsplatten 1, 2 und 3 in unterschiedlicher
Farbe hergestellt sein, um die Gesamtvorrichtung attraktiver zu
machen.
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Weil
die erfindungsgemäße Schutzblechstruktur
eine Mehrzahl von Verbindungsplatten 1, 2 und 3 aufweist,
kann die Anzahl der Verbindungsplatten 1, 2 und 3 basierend
auf der Größe der Fahrräder und
den Nutzeranforderungen erhöht
oder verringert werden. Ferner kann die Form und der Einstellwinkel des
Schutzblechs verändert
werden (wie in 10 gezeigt). Um eine Änderung
durchzuführen,
ist zuerst das Kupplungsteil zu drehen und zu lösen und dann das Schutzblech
in die gewünschte
Position zu verstellen. Danach ist das Kupplungsteil 4 festzuziehen,
um das Schutzblech fest zu fixieren. Auf diese Weise kann die Anwendbarkeit
der erfindungsgemäßen Schutzblechstruktur
stark verbessert werden.
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Zweite Ausführungsform
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Bezugnehmend
auf 11 ist eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzblechstruktur
dargestellt. Um die erfindungsgemäße Schutzblechstruktur besser
für eine
Verwendung an der Vordergabel eines Fahrrades anpassbar zu machen,
kann eine der Verbindungsplatten 2' (vorzugsweise die zweite Verbindungsplatte)
mit einem Verbindungsmittel 20' gekuppelt sein, so dass sie an
einem externen Gegenstand (wie beispielsweise der Vordergabel oder
einer Schutzblechhalterung) befestigt werden kann. Wenn man die
Vordergabel als ein Beispiel nimmt, ist die Verbindungsplatte 2' zum Kuppeln
mit der Vordergabel 76 in L-Form ausgebildet, wobei das
Verbindungsmittel 20' an
der Verbindungsplatte 2' angeordnet
ist. Das Verbindungsmittel 20' dient zur Befestigung der L-förmigen Verbindungsplatte 2' an der Vordergabel 76.
Das Verbindungsmittel 20' kann
in unterschiedlichen Formen ausgebildet sein. In 11 ist
eine beispielhafte Form dargestellt. Das Verbindungsmittel 20' weist zwei
parallele Führungsnuten 201' auf. Die Vordergabel 76 hat
einen Verbindungsabschnitt 77, welcher zwei Seitenflansche 771 aufweist,
die in die beiden Führungsnuten 201' einführbar sind,
um eine Positionierung und eine Befestigung der Verbindungsplatte 2' zu erzielen
(wie in 12 und 13 gezeigt).
Der am hinteren Kupplungsrand 13' der vorderen Verbindungsplatte 1' befindliche
hintere Kupplungsabschnitt 12' und der vordere und der hintere
Kupplungsabschnitt 24' bzw. 22' des vorderen
und des hinteren Kupplungsrandes 25' bzw. 23' der Verbindungsplatte 2' sind im Wesentlichen
genauso ausgebildet, wie jene, die in der ersten Ausführungsform
beschrieben wurden. Ferner kann die erfindungsgemäße Schutzblechstruktur auch
derart eingerichtet sein, dass sie mit anderem Fahrradzubehör gekuppelt
werden kann, wie beispielsweise Schutzblechhalterungen, Reflektoren und
dergleichen. Im Wesentlichen dient die Verbindungsstruktur der vorderen
und der hinteren Verbindungsplatten der erfindungsgemäßen Schutzblechstruktur
als Hauptmontagekörper
des Schutzblechs, um anderes, gewünschtes Zubehör zu montieren.
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Im
Fazit stellt die erfindungsgemäße Schutzblechstruktur
zumindest die folgenden Vorteile bereit:
- 1.
Die erfindungsgemäße Schutzblechstruktur kann
von Nutzern gemäß ihren
Anforderungen und der Größe der Fahrräder zusammengebaut und
installiert werden.
- 2. Die Form, die Länge,
die Farbe und der Winkel des Schutzblechs können so verändert werden, dass sie den
Nutzerwünschen
entsprechen.
- 3. Die erfindungsgemäße Schutzblechstruktur kann
leicht auseinandergebaut, zusammengeklappt und gelagert werden und
benötigt
nicht viel Platz.
- 4. Die erfindungsgemäße Schutzblechstruktur
ist vielseitig und universell anwendbar sowie kann an eine große Vielzahl
von Fahrradtypen angepasst werden und ist leicht zusammenzubauen
und zu installieren.
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Zusammenfassend
weist eine Schutzblechstruktur für
Fahrräder,
und insbesondere eine Schutzblechstruktur, die von Nutzern installierbar und
an verschiedene Größen von
Fahrrädern
gemäß den Nutzeranforderungen
anpassbar ist, zumindest eine vordere Verbindungsplatte, die am
vorderen Ende eines Schutzblechs angeordnet ist, eine hintere Verbindungsplatte,
die am hinteren Ende des Schutzblechs angeordnet ist, und zumindest
eine Zwischenverbindungsplatte auf, die zwischen der vorderen Verbindungsplatte
und der hinteren Verbindungsplatte angeordnet ist. Die Verbindungsplatten
haben jeweils einen vorderen Kupplungsabschnitt und einen hinteren
Kupplungsabschnitt, so dass sie miteinander kuppelbar sind. Nutzer
können
das Schutzblech gemäß ihren
Anforderungen in unterschiedlichen Formen, Längen, Farben und Winkeln zusammenbauen
und verändern.
Das Schutzblech kann leicht zusammengeklappt, zusammengebaut und
demontiert werden und weist eine große Vielseitigkeit und ein breite
Anwendbarkeit auf.