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DE20303537U1 - Schraubenlose Dosenklemme - Google Patents

Schraubenlose Dosenklemme

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DE20303537U1
DE20303537U1 DE20303537U DE20303537U DE20303537U1 DE 20303537 U1 DE20303537 U1 DE 20303537U1 DE 20303537 U DE20303537 U DE 20303537U DE 20303537 U DE20303537 U DE 20303537U DE 20303537 U1 DE20303537 U1 DE 20303537U1
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DE
Germany
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carrier element
box terminal
insulating body
clamping
terminal according
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20303537U
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English (en)
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Tridonic Connection Technology GmbH and Co KG
Original Assignee
Electro Terminal GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Electro Terminal GmbH and Co KG filed Critical Electro Terminal GmbH and Co KG
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Publication of DE20303537U1 publication Critical patent/DE20303537U1/de
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    • H01R4/4833Sliding arrangements, e.g. sliding button

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  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)

Description

Electro-Terminal GmbH & Co KG
P27476DE
Schraubenlose Dosenklemme
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dosenklemme zum Verbinden mehrerer Leiter, die von der selben Seite der Dosenklemme her in diese eingeführt werden können, um sie somit elektrisch miteinander zu verbinden. Die Dosenklemme weist dabei einen Isolierkörper auf, in dem sich ein metallischer Kontaktkörper zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen den eingeführten Leitern befindet.
Gattungsgemässe Dosenklemmen sind aus dem Stand der Technik bekannt.
Aus der deutschen Auslegeschrift 23 17 040 ist z.B. eine Steckklemme zum Verbinden starrer elektrischer Leiter bekannt, die mehrere identisch ausgebildete nebeneinander liegende Klemmstellen zur Fixierung der Leiter aufweist. Für jede der Klemmstellen ist dabei eine blattfederartige Klemmfeder vorgesehen. Eine Metallplatte dient als Kontaktbrücke. Die Leiter werden zwischen Klemmfeder und Metallplatte festgeklemmt. Die Metallplatte dient als Trägerelement für die Klemmfedern, die mit der Metallplatte vernietet sind. Dies führt dazu, dass die Metallplatte vergleichsweise großvolumig ausgestaltet ist, was einen entsprechend hohen Materialbedarf für dieses Bauteil zur Folge hat.
Aus der europäischen Patentanmeldung EP 1 133 004 A2 ist eine schraubenlose Anschluss- oder Verbindungsklemme für elektrische Leiter bekannt, bei der eine Klemmstelle durch eine Klemmfeder und einen Kontaktkörper gebildet wird.
·· f:\at?I^\p\pat\27000\27476\ep-_\27476uu0.doc
Dabei sind Klemmfeder und Kontaktkörper nicht fest miteinander verbunden, so dass der Isolierkörper, der die Klemmfeder und den Kontaktkörper umgibt, Positionier-Elemente zur lagegerechten Zuordnung von Klemmfeder und Kontaktkörper aufweisen muss.
Aus der europäischen Patentanmeldung EP 0 84 9 82 6 A2 ist eine Verbindungsklemme für elektrische Leiter bekannt, bei der die Kontaktbrücke aus einem Stromschienenstab besteht und die Blattfedern aus einem Stück Federstahlblech ausgestanzt sind, deren freigestanzte Zungenenden gegen den Stromschienenstab gerichtet sind und dort Klemmstellen bilden. Ein Freistanzen der Zungenenden ist dabei allerdings mit einem Verschnitt verbunden. Diese Klemme dient der Aufnahme von elektrischen Leitern in zwei Ebenen. Im Hinblick auf die Abmessungen der Klemme ist daher eine gewisse Mindesthöhe erforderlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine schraubenlose Dosenklemme anzugeben, die sich besonders materialsparend und einfach und somit preisgünstig herstellen lässt und die sich durch Bedienfreundlichkeit und Umweltfreundlichkeit auszeichnet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst. Die abhängigen Ansprüche bilden den zentralen Gedanken der Erfindung in besonders vorteilhafter Weise weiter.
Gemäß der Erfindung ist eine insbesondere schraubenlose Dosenklemme zum Verbinden mehrerer Leiter vorgesehen, wobei die Leiter, insbesondere elektrische Leiter, von der selben Seite der Dosenklemme aus zugeführt werden. Beispielsweise kann die Dosenklemme zur Aufnahme von drei oder fünf Leitern vorgesehen sein. Die Dosenklemme weist
dabei einen Isolierkörper und ein Metallteil auf, wobei das Metallteil in dem Isolierkörper aufgenommen ist. Das Metallteil besteht aus einem Trägerelement und einem Kontaktkörper, wobei das Trägerelement mehrere nebeneinander liegende Klemmfedern aufweist, die in Form von Zungen freigeschnitten sind.
Durch diese Klemmfedern werden in Verbindung mit dem Kontaktkörper mehrere nebeneinander liegende Klemmstellen für die Leiterenden gebildet. Das Trägerelement und der Kontaktkörper sind dabei fest miteinander verbunden und der Kontaktkörper verbindet die Klemmstellen miteinander elektrisch.
Die Klemmstellen können dabei so dimensioniert sein, dass sie beispielsweise Leiter mit sehr unterschiedlichen Querschnittsgrößen, bspw. in einem Bereich von etwa 0,5 bis 2,5 mm2,aufnehmen können. Dies entspricht einem AWG (American wire gauge)-Bereich von etwa AWG20 bis AWG14.
Das Trägerelement ist vorteilhaft parallel zu den Spitzen der Zungen gebogen, so dass sich ein Endschenkel ausbildet. Dieser Endschenkel dient als Auflage für den Kontaktkörper. Dies bietet unter anderem die Möglichkeit, das Trägerelement nahezu verschnittfrei und dabei besonders einfach zu fertigen.
Das Trägerelement kann weiterhin vorteilhaft in seinem Querschnitt S-förmig ausgestaltet sein, wobei ein Endschenkel der S-Form als Auflagefläche für den Kontaktkörper dient und im Bereich des Mittelabschnitts der S-Form die Zungen freigeschnitten sind. Auch dies ermöglicht eine verschnittfreie oder zumindest verschnittarme Herstellung der aus dem Trägerelement freigeschnittenen Zungen.
Weiterhin vorteilhaft ist der andere Endschenkel der S-Form durch Formschluss in dem Isolierkörper positioniert. Dies ist im Hinblick auf eine kleinvolumige und damit wiederum materialsparende Ausführung vorteilhaft.
Diese Merkmale ermöglichen somit eine besonders preisgünstige und umweltfreundliche Fertigung der Dosenklemme. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang auch hervorzuheben, dass eine materialsparende Fertigung auch letztendlich eine materialsparende Entsorgung mit sich führt.
Der Isolierkörper kann - wenigstens teilweise transparent gestaltet sein, so dass auf diese Weise die Klemmstellen einsehbar und damit leicht kontrollierbar sind. Als Material kann beispielsweise transparenter Kunststoff verwendet werden.
Weiterhin kann der Isolierkörper vorteilhaft Trichter aufweisen, die in Richtung auf die Klemmstellen zulaufen und somit als Einführtrichter für die Leiterenden dienen. Beispielsweise kann für jede Klemmstelle jeweils ein Trichter vorgesehen sein. Durch die ausgebildete Trichterform wird ein Einstecken der Leiterenden erleichtert.
Gemäss einem Beispiel kann die Unterseite der Einführtrichter jeweils in Richtung des Kontaktkörpers verlängert sein, so dass diese Unterseite im wesentlichen bündig mit der Oberseite des Kontaktkörpers abschliesst und somit ein eingeschobener Leiter nahezu nahtfrei zur Klemmstelle geführt wird.
Der Isolierkörper kann vorteilhafterweise aus einem Grundkörper und einem Deckel bestehen. Dies ermöglicht ein besonders einfaches Fertigungs- beziehungsweise Montageverfahren.
5
Vorteilhaft weist der Isolierkörper - beispielsweise ausgebildet im Deckel - für die Klemmstelle einen Leiteraufnahmeraum auf, der in Einsteckrichtung gesehen eine Verlängerung des Trichters bildet. Beispielsweise kann für jede Klemmstelle jeweils ein Leiteraufnahmeraum gebildet sein. Durch die seitlichen Wände des Leiteraufnahmeraums werden die Klemmstellen dabei seitlich begrenzt. Durch die Rückwand des Leiteraufnahmeraums wird die Klemmstelle rückwärtig begrenzt.
Weiterhin vorteilhaft stützt sich das Metallteil bei einer Krafteinwirkung in Einsteckrichtung eines Leiters am Deckel, und bei einer entgegengesetzten Krafteinwirkung am Grundkörper ab.
Beispielsweise kann sich das Metallteil bei einer Krafteinwirkung in Einsteckrichtung hierfür an den seitlichen Wänden oder an einem Teil der seitlichen Wände des Leiteraufnahmeraums abstützen. Hierbei kann sich das Metallteil insbesondere mit einem Steg abstützen, der seitlich der Federzunge gebildet ist. Bei diesem Steg kann es sich um einen Steg zwischen zwei Federzungen handeln oder auch um einen Randsteg.
Vorteilhaft kann eine Klemmstelle durch Druck auf einen definierten Betätigungsbereich, beispielsweise in Form eines Drückers des Isolierkörpers entlastbar und insbesondere lösbar ausgestaltet sein. Dadurch kann die Klemmstelle manuell entlastet beziehungsweise gelöst
werden und auch ein flexibler oder feindrähtiger Leiter eingesteckt und fixiert werden.
Zur Entlastung kann beispielsweise eine Hebelvorrichtung vorgesehen sein, die sich am Isolierkörper abstützt. Die Hebelauflage wird dabei in einem Bereich des Isolierkörpers gebildet, der sich längs der Oberkanten der inneren Trichteröffnungen erstreckt.
Vorteilhaft ist dabei der erste Hebelarm zwischen dem definierten Betätigungsbereich und der Abstützung kürzer ausgebildet als der zweite Hebelarm, der durch die Federzunge gebildet ist. Dadurch ergibt sich eine zur Entlastung im Vergleich zur Einsteckkraft höhere Lösekraft, was ein versehentliches Lösen der Klemmstelle vermeiden hilft.
Zur Verbindung des Kontaktkörpers mit dem Trägerelement kann beispielsweise eine Verstemmung vorgesehen sein. Diese Technik ist vergleichsweise einfach in der Ausführung und im Ergebnis für die hier beschriebene Vorrichtung zweckdienlich und zuverlässig.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist eine Dosenklemme zum Verbinden mehrerer Leiter, die von derselben Seite aus eingeführt werden, folgende Teile auf: Einen Isolierkörper und ein Metallteil, das in dem Isolierkörper aufgenommen ist.
Das Metallteil bildet dabei mehrere nebeneinander liegende Klemmstellen und der Isolierkörper bildet Aufnahmeräume für die Leiter. Dabei kann für jede Klemmstelle jeweils ein Aufnahmeraum gebildet sein.
Diese Aufnahmeräume liegen dabei in Einführrichtung der Leiter gesehen, hinter den Klemmstellen. Die Aufnahmeräume sind jeweils durch Vertikalwände voneinander getrennt.
Die Aufnahmeräume begrenzen jeweils den Raum, der zur Aufnahme eines Leiters bzw. Leiterendes vorgesehen ist. Auf diese Weise sind die eingesteckten Leiterenden mechanisch voneinander getrennt.
Die Aufnahmeräume können sich dazu rückwärts verjüngen. Die rückwärtige Innenwand des Aufnahmeraums kann als rückwärtige Begrenzung für ein einzuführendes Leiterende dienen.
Der Isolierkörper kann weiterhin in einer Ausfuhrungsform wenigstens teilweise transparent gestaltet sein, so dass die Klemmstellen visuell leicht kontrollierbar sind.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist eine Dosenklemme zum Verbinden mehrerer Leiter, die von derselben Seite aus eingeführt werden, folgende Teile auf: Einen ein- oder mehrteiligen Isolierkörper und ein Metallteil, das in dem Isolierkörper aufgenommen ist.
Das Metallteil besteht dabei aus einem Trägerelement und einem Kontaktkörper, wobei das Trägerelement mehrere nebeneinander liegende Klemmfedern aufweist, die in Form von Zungen freigeschnitten sind.
Durch diese Klemmfedern werden in Verbindung mit dem Kontaktkörper mehrere nebeneinander liegende Klemmstellen für die Leiterenden gebildet.
Dabei ist eine Auflage als Drehlager für das Trägerelement vorgesehen. Diese Auflage befindet sich zwischen dem
Auslenkbereich, von dem weg die Zungen freigeschnitten sind und dem Klemmbereich.
Auf diese Weise sind für das Trägerelement drei Drehbereiche gebildet, längs derer sich das Trägerelement bei einem Einstecken eines Leiters verformen kann. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies gegenüber der Ausbildung nur eines Drehbereichs vorteilhaft ist.
Die Gesamt-Auslenkung des Trägerelements bei einem Einstecken eines Leiters verteilt sich also auf diese Weise auf drei Bereiche. Durch diese Kraftverteilung ist die Materialbeanspruchung geringer im Vergleich zu dem Fall, dass nur ein Bereich als Drehbereich vorgesehen ist (der Auslenkbereich von dem weg die Zungen freigeschnitten sind). Dies erleichtert wiederum die Verringerung der Menge des verwendeten Materials.
Vorteilhaft kann die Auflage direkt als Teil des Isolierkörpers geformt beziehungsweise gebildet sein.
Weiterhin vorteilhaft weist das Trägerelement zwischen den Zungen, also zwischen den Klemmfedern Einschnitte auf, mit denen jeweils zwei benachbarte Klemmfedern auf Höhe ihrer Auslenkbereiche getrennt werden. Auf diese Weise werden also die Klemmstellen mechanisch voneinander entkoppelt und damit eine potentielle negative gegenseitige Beeinflussung der Klemmstellen verhindert oder zumindest vermindert. Diese Einschnitte können sich also insbesondere bis zur Höhe der Auflage oder noch tiefer erstrecken.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist eine Dosenklemme zum Verbinden mehrerer Leiter, die von derselben Seite aus eingeführt werden, folgende Teile auf:
Einen ein- oder mehrteiligen Isolierkörper und ein Metallteil, das in dem Isolierkörper aufgenommen ist.
Das Metallteil weist dabei mehrere nebeneinander liegende Klemmfedern auf, die in Form von Zungen freigeschnitten sind. Durch diese Klemmfedern werden mehrere nebeneinander liegende Klemmstellen für die Leiterenden gebildet. Dabei ist eine Auflage als Drehlager für das Metallteil vorgesehen. Diese Auflage befindet sich zwischen dem Auslenkbereich, von dem weg die Zungen freigeschnitten sind und dem Klemmbereich.
Weiterhin vorteilhaft weist die Dosenklemme eine PrüfÖffnung auf, die im Isolierkörper vorgesehen ist und, die sich von außen bis zum Metallteil erstreckt. Sie ist derart geformt, dass ein Phasenprüfer, Prüfstift, Spannungsprüfer oder dergleichen von außen bis zum Kontakt mit dem Metallteil in die Dosenklemme eingeführt werden kann.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die PrüfÖffnung getrennt von einem im Isolierkörper gebildeten Leiteraufnahmeraum ausgebildet ist, wenn also ein separater Kanal als PrüfÖffnung vorgesehen ist. Dieser kann dann beispielsweise an einer Stelle an das Metallteil führen, die der Klemmstelle gegenüber liegt. Auf diese Weise ist eine Beeinträchtigung der Klemmverbindung bei einer Benutzung der PrüfÖffnung ausgeschlossen.
Im Folgenden werden weitere Vorteile und Eigenschaften nunmehr anhand einer detaillierten Beschreibung von Ausführungsbeispielen und bezugnehmend auf die Figuren der beigefügten Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung des
Trägerelementes und des Kontaktkörpers einer erfindungsgemässen Dosenklemme;
Fig. la eine perspektivische Darstellung einer
alternativen Ausführung eines Metallteils mit Trägerelement und Kontaktkörper einer erfindungsgemässen Dosenklemme;
Fig. 2 einen Querschnitt durch das Trägerelement
und den Kontaktkörper;
Fig. 3 eine Frontalansicht des Trägerelementes; Fig. 4 eine Aufsicht auf das Trägerelement;
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine
erfindungsgemäße Dosenklemme gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel; 20
Fig. 5a einen Querschnitt durch dieselbe mit eingestecktem Leiter;
Fig. 6 eine Seitenansicht der Dosenklemme gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
Fig. 7 eine Frontalansicht derselben;
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung derselben; 30
Fig. 9 einen Querschnitt durch eine
erfindungsgemäße Dosenklemme gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel;
· ·♦·» t I J J J
11
Fig. 10 eine Seitenansicht der Dosenklemme gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel;
Fig. 11 eine Frontalansicht derselben; 5
Fig. 12 eine Aufsicht derselben;
Fig. 13 eine perspektivische Darstellung derselben;
Fig. 14 einen Querschnitt durch eine
erfindungsgemäße Dosenklemme gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel;
Fig. 15 eine perspektivische Darstellung derselben; 15
Fig. 16 eine halbtransparente perspektivische
Darstellung derselben von schräg rückwärts oben ;
Fig. 17 eine halbtransparente perspektivische
Darstellung derselben von schräg vorne oben ;
Fig. 18 eine perspektivische Ansicht einer aufgeschnittenen Dosenklemme gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel;
Fig. 19 eine Seitenansicht derselben; Fig. 20 eine Aufsicht derselben;
Fig. 21 bis 23 weitere verschiedene Ansichten derselben;
Fig. 24 bis 27 Querschnitte derselben; und
Fig. 28 und 29 zwei rückwärtige Ansichten derselben.
In Fig. 1 ist ein Metallteil 100 mit Trägerelement 1 und dem damit verbundenen Kontaktkörper 2 einer erfindungsgemässen Dosenklemme gezeigt. Zur besseren Übersichtlichkeit ist in Figur 1 der Isolierkörper nicht dargestellt, in dem das Metallteil 100 im benutzungsfertigen Zustand der erfindungsgemässen Dosenklemme untergebracht ist.
Aus dem Trägerelement 1 sind Federzungen 10 bspw. durch Scheren oder Stanzen freigeschnitten. Gemäß dem Ausführungsbeispiel von Fig. 1 weist das Trägerelement 1 drei Federzungen 10 auf. Prinzipiell ist indessen die Zahl der Federzungen und damit der Klemmstellen nach oben unbegrenzt (die minimale Anzahl beträgt bekanntlich zwei).
Bei der hier dargestellten Ausfuhrungsform lassen sich durch die in Längsrichtung symmetrische Anordnung besonders leicht prinzipiell beliebig viele Abschnitte mit Zungen und damit Klemmstellen zur Kontaktierung und mechanischen Halterung eingeführter elektrischer Leiter bilden. Beispielsweise kann die Dosenklemme auch mit fünf Klemmstellen ausgeführt werden. Diese Formgebung stellt insbesondere einen herstellungstechnischen Vorteil dar, da das Metallteil endlos gefertigt und dann je nach gewünschter Zahl an Klemmstellen vereinzelt werden kann.
Zwischen zwei Federzungen 10 sind jeweils Stege 16 gebildet. Am äußeren Rand befindet sich jeweils ein Randsteg 17.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel des Trägerelementes 1 gemäss Fig. 1 sind die Randstege 17 etwa halb so breit wie die
Zwischenzungenstege 16, was wiederum fertigungstechnische Vorteile bietet, da sich das Trägerelement 1 in Endlosfertigung produzieren läßt und im Rahmen der Konfektionierung die jeweils gewünschte Abschnittslänge gemäß der gewünschten Anzahl an Klemmstellen beziehungsweise Federzungen 10 abgetrennt werden kann. Dabei erfolgt die Abtrennung (jeweils) in der Mitte eines Zwischenzungensteges 16, so dass auf diese Weise ein Randsteg 17 entsteht, beziehungsweise zwei Randstege 17 entstehen.
Im Querschnitt gesehen weist das Trägerelement 1 gemäß dieser Ausführungsform im wesentlichen eine „Z"-Form mit einem ersten Endschenkel 11, einem Mittelabschnitt 12 und einem zweiten Endschenkel 13 aus. Der erste Endschenkel 11 weist gemäss dem vorliegenden Ausführungsbeispiel Verstemmlöcher 15 auf, die in Längsrichtung gesehen jeweils etwa auf Höhe der Zwischenzungenstege 16 vorgesehen sind.
Falls das oben beschriebene Fertigungsverfahrens verwendet wird, ergeben sich auf diese Weise jeweils in der Mitte geteilte Verstemmlöcher auf Höhe der Randstege 17.
Der erste Endschenkel 11 dient als Auflage für den elektrisch gut leitfähigen Kontaktkörper 2, wobei sich der Kontaktkörper 2 auf derjenigen Seite des ersten Endschenkels 11 befindet, die auf die Federzungen 10 zeigt.
Die Verbindung zwischen dem Trägerelement 1 und dem Kontaktkörper 2 wird im vorliegenden Beispiel durch eine Verstemmung des Kontaktkörpers 2 in die Verstemmlöcher 15 des Trägerelementes 1 bewerkstelligt, kann aber bspw. auch
durch Löten, Schweissen, Kleben, Schrauben oder Nieten erfolgen.
Die erfindungsgemässe Konstruktion ermöglicht es in vorteilhafter Weise, zunächst das Trägerelement 1 und den Kontaktkörper 2 jeweils in Endlosfertigung zu produzieren und anschließend diese beiden Teile durch Verstemmung zu verbinden. Zur anschließenden Konfektionierung können dann an den gewünschten Stellen jeweils in der Mitte der betreffenden Zwischenzungenstege 16 die Bauteile der gewünschten Länge abgetrennt werden.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch das Trägerelement 1 und den Kontaktkörper 2 gemäß dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel, ebenfalls im fest miteinander verbundenen Zustand. Deutlich zu erkennen ist in Fig. 2 die „Z"-Form des Trägerelements 1 mit dem ersten Endschenkel 11, dem Mittelabschnitt 12 und dem zweiten Endschenkel 13. Zu erkennen sind weiterhin die freigeschnittenen Federzungen 10. Wie aus Fig. 2 deutlich hervorgeht, ist es möglich, die Federzungen 10 verschnittfrei aus dem Trägerelement 1 auszustanzen oder auszuscheren. Die sich dabei ergebende Materialersparnis stellt einen fertigungstechnischen und umwelttechnischen Vorteil dar.
Weiterhin ist in Fig. 2 der Kontaktkörper 2 zu erkennen, der auf Höhe der Verstemmlöcher 15 durch Verstemmen mit dem Trägerelement 1 fest verbunden ist.
Allgemein klemmen jeweils ein freies Ende einer Federzunge 10 und der zugeordnete Endschenkel des Trägerelements 1 den Kontaktkörper 2 auf Grund der Vorspannung der Federzungen 10 durch Reibschluss. Eine weitere Verbindung mittels Verstemmen, Verschweissen, Verlöten oder Verkleben
kann optional noch zu dieser Reibschlussverbindung hinzukommen.
Die Reibschlussverbindung ist nämlich überraschenderweise bereits ausreichend, den Kontaktkörper 2 und das Trägerelement 1 bei der Montage sicher zusammenzuhalten, während bei erfolgter Montage in den Isolierkörper letzterer die Haltefunktion und Lagepositionierung übernimmt.
Wie insbesondere aus Fig. 2, aber auch aus Fig. 1 hervorgeht, liegt - im Zustand ohne eingesteckte Leiter die Klemmkante 14 einer Federzunge 10 gemäß diesem Ausführungsbeispiel leicht ausgelenkt und somit leicht vorgespannt auf dem Kontaktkörper 2 auf. Wird ein elektrischer Leiter in Bezug auf die Darstellung gemäß Fig. 2 von rechts auf Höhe der Federzunge 10 horizontal nach links eingesteckt, so wird die Federzunge 10 nach links oben gebogen und der elektrische Leiter wird mittels Sperrhakenwirkung zwischen der Klemmkante 14 der Federzunge 10 und der Auflage des Kontaktkörpers 2 einerseits mechanisch mittels einer Abzugskraft gehalten und kontaktiert andererseits elektrisch den Kontaktkörper 2, der wiederum die elektrische Querverbindung zu den weiteren Klemmstellen herstellt.
Entsprechend seiner Funktion ist für das Trägerelement 1 ein Material vorgesehen, das gute Federeigenschaften aufweist, beispielsweise eine Chrom-Nickel-Legierung. Der Kontaktkörper 2 besteht aus einem elektrisch gut leitenden Material wie beispielsweise Kupfer.
Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht des Trägerelementes 1 von Fig. 1. Zu erkennen sind insbesondere die (in diesem Fall drei) Federzungen 10, die zwischen ihnen gebildeten
Zwischenzungenstege 16 und die beiden Randstege 17. Jeweils in der Mitte eines Zwischenzungensteges 16 ist eine Abtrennlinie 18 vorgezeichnet, die bei der Konfektionierung des Bauteils nach der Endlosfertigung gemäß dem oben angegebenen Verfahren als Markierung genutzt werden kann.
Fig. 4 zeigt eine Aufsicht des Trägerelementes 1 aus Fig. 1. Zu erkennen sind wiederum die drei Federzungen 10. Die von Ihnen gebildeten Klemmkanten 14 befinden sich jeweils zwischen den Verstemmlöchern 15.
In Fig. la ist ein alternatives Ausführungsbeispiel des Trägerelements 1 und des Kontaktkörpers 2 dargestellt. Das Trägerelement ist hierbei nur einfach gebogen, so dass sich ein Endschenkel 11 ausbildet. Dieser Endschenkel dient dabei als Auflage für den Kontaktkörper 2. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist es möglich, die Federzungen 10 derart zu formen, dass eine völlig verschnittfreie Fertigung möglich ist. Außerdem ist die vergleichsweise einfache Formgebung des Trägerelements 1 (verringerte Anzahl an Biegestellen) besonders vorteilhaft im Hinblick auf eine einfache Fertigung.
Ferner weist das in Fig. la dargestellte Trägerelement Einschnitte 19 auf, die die Federzungen 10 im Bereich ihrer Ursprünge separieren. Dadurch werden die einzelnen Klemmstellen in mechanischer Hinsicht unabhängiger voneinander und ein „autarkes" Halten der Federzungen der einzelnen Klemmstellen wird begünstigt beziehungsweise ermöglicht.
Fig. 5 zeigt einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Dosenklemme gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel. Zu erkennen ist ein Isoliergrundkörper, hier im Folgenden als
Isoliergrundgehäuse 3 bezeichnet, das Trägerelement 1, der Kontaktkörper 2 und ein Deckel 4, der aus Isoliermaterial wie bspw. Kunststoff besteht. Das Trägerelement 1 und der Kontaktkörper 2 sind dabei gemäß der in den Fig. 1, 2, 3 und 4 dargestellten Ausführungsform gebildet.
Das Isoliergrundgehäuse 3 hat eine Basisfläche 34, eine Frontwand 33 und eine Rückwand 39. Von der Frontwand 33 erstreckt sich ein Trichter 30 nach links in Richtung auf die durch die Federzunge 10 und den Kontaktkörper 2 gebildete Klemmstelle. Der Trichter 3 0 hat eine obere Trichterwand 31 und eine untere Trichterwand 32 und verjüngt sich in Richtung der Klemmstelle. Die Trichterform erleichtert ein Einstecken eines Leiters.
An seiner der Frontwand 33 gegenüberliegenden Seite weist der Trichter 30 eine innere Trichteröffnung 301 mit verringertem Querschnitt auf. Durch diese wird ein (abisolierter) elektrischer Leiter weiter in die Dosenklemme eingeführt.
Die Unterseite der Einführtrichter 30 ist dabei jeweils in Richtung des Kontaktkörpers 2 verlängert, so dass diese Unterseite im wesentlichen bündig mit der Oberseite des Kontaktkörpers 2 abschliesst und somit ein eingeschobener Leiter nahezu nahtfrei zur Klemmstelle geführt wird.
Zur lagegerechten Verbindung des Isoliergrundgehäuses 3 mit dem Trägerelement 1 weist das Isoliergrundgehäuse 3 insbesondere eine U-förmige Nut 35 sowie einen frontseitigen Anschlag 36 auf. Gemäß diesem ersten Ausführungsbeispiel wird beim Zusammenbau der Dosenklemme das Trägerelement 1 mit Bezug auf Fig. 5 von links in das Isoliergrundgehäuse 3 eingeschoben, so dass das Trägerelement 1 mit seinem zweiten Endschenkel 13 von der
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Nut 3 5 aufgenommen wird und in dem Übergang zwischen seinem Mittelabschnitt 12 und seinem ersten Endschenkel an den frontseitigen Anschlag 36 zu liegen kommt. Das Isoliergrundgehäuse 3 weist weiterhin einen Boden 3 7 auf, der so geformt ist, dass er im zusammengebauten Zustand als Auflage für den ersten Endschenkel 11 des Trägerelementes 1 dient. Schließlich stützen sich die Zwischenzungenstege 16 beziehungsweise die Randstege 17 im Mittelabschnitt 12 des Trägerelementes 1 im Bereich der inneren Trichteröffnung 301 am Isoliergrundgehäuse 3 ab.
Die innere Trichteröffnung 301 findet auf diese Weise in der Öffnung, die im Trägerelement 1 durch die freigeschnittene Federzunge 10 gebildet wird, ihre Fortsetzung.
Im Deckel 4 ist ein Leiteraufnahmeraum 41 ausgebildet, der mit Bezug auf Fig. 5 nach rechts offen ist und links durch eine Rückwand 43 begrenzt ist. Mit seiner Frontwand 40 liegt er im zusammengebauten Zustand der Dosenklemme auf Höhe der inneren Trichteröffnung 3 01 am Trägerelement 1 an.
In seinem unteren Bereich hat der Deckel 4 eine Ausnehmung 44, die mit ihrer rückseitigen Begrenzung im zusammengebauten Zustand der Dosenklemme einen rückwärtigen Anschlag für das Trägerelement 1 und den damit verbundenen Kontaktkörper 2 bildet.
Die vertikale Lagefixierung des Deckels 4 gegenüber dem Isoliergrundgehäuse 3 erfolgt einerseits durch eine obere Führungswand 302, die im Isoliergrundgehäuse 3 ausgebildet ist und andererseits durch den Boden 3 7 des Isoliergrundgehäuses 3. Die entsprechende seitliche Lagefixierung (in Richtung der Normalen der Zeichenebene
der Fig. 5) ist durch die Breite des Deckels 4 und die Seitenwände des Isoliergrundgehäuses 3 gegeben.
Für eine korrekte Fixierung im zusammengebauten Zustand der Dosenklemme des Deckels 4 gegenüber dem Isoliergrundgehäuse 3 in Querrichtung sorgt weiterhin wenigstens eine Rastnocke 3 00 am Isoliergrundgehäuse 3, die in eine dafür vorgesehene Öffnung 42 des Deckels eingreift.
Zur weiteren Veranschaulichung ist in Fig. 5a der Fall gezeigt, dass ein elektrischer Leiter 5, beispielsweise aus Kupfer in der dargestellten Klemmstelle eingeklemmt ist. Der elektrische Leiter 5 weist mit seiner Isolierung 50 aus dem Trichter 30. Der abisolierte Teil des elektrischen Leiters 5 ist zwischen dem Kontaktkörper 2 und der Klemmkante 14 der Federzunge 10 eingeklemmt. Der abisolierte Teil wird von dem Leiteraufnahmeraum 41 aufgenommen.
Beim Einstecken des elektrischen Leiters 5 wirken Kräfte auf das Trägerelement 1, die von dem Deckel 4 mit der Frontwand 40 oder Teilen derselben und gegebenenfalls auch mit der Ausnehmung 44 aufgenommen werden. Insbesondere kann hierzu vorgesehen sein, dass sich die Zwischenzungenstege 16 an entsprechend geformten Teilen der Frontwand 4 0 abstützen.
Beim Herausziehen des Leiters 5 entstehen Kräfte, die von dem Trägerelement 1 auf das Isoliergrundgehäuse 3 wirken, und von diesem beispielsweise durch - für diesen Zweck ausgestaltete - Kontaktflächen im Bereich der Zwischenzungenstege 16, aber gegebenenfalls auch durch den frontseitigen Anschlag 36 und/oder auch die Nut 35 aufgenommen werden.
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Ferner treten beim Einstecken eines elektrischen Leiters durch das Verbiegen der Federzunge 10 Kräfte auf, die im Bereich des zweiten Endschenkels 13 des Trägerelementes von der U-förmigen Nut 3 5 aufgefangen werden.
Die dargestellte Formgebung der beteiligten Bauteile erlaubt unter Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Dosenklemme einen gewissen Spielraum längs der vorgesehenen Einsteckrichtung der Leiter. Dies ist wiederum herstellungstechnisch vorteilhaft.
Die Dosenklemme gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel eignet sich für starre und mehrdrahtige Leiter. Zur Herstellung der Verbindung wird ein Leiter durch einen Trichter 3 0 in die Klemme geführt und gemäß der Darstellung in Fig. 5a die Verbindung hergestellt. Die Federzunge 10 wird also durch die Einsteckbewegung nach oben hin weggedrückt.
Zum Lösen wir der eingesteckte Leiter 5 einfach herausgezogen. Eine gleichzeitig ausgeführte Drehbewegung des Leiters kann den Lösevorgang unterstützen.
Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht der Dosenklemme gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel. Insbesondere ist das Isoliergrundgehäuse 3 und der Deckel 4 zu erkennen, die mittels der Rastnocke 300 gegenseitig in Position gehalten werden. Die Frontseite 33 des Isoliergrundgehäuses bildet die Frontseite der Dosenklemme, die Deckelrückwand 43 bildet die Rückwand der Dosenklemme. Die obere Begrenzung 3 8 nimmt von der Front zur Rückseite hin ab. Insgesamt entsteht somit eine sehr kompakte handliche Form.
Fig. 7 zeigt eine Frontansicht der Dosenklemme aus Fig. 5. Zu erkennen ist die Frontwand 33, drei nebeneinander liegende Trichter 3 0 zur Aufnahme von drei elektrischen Leitern, so wie die drei jeweils dazugehörigen inneren Trichteröffnungen 301, die entsprechend jeweils zu einem Leiteraufnahmeraum 41 führen. Die Klemmbereiche sind so dimensioniert, dass sie Leiter mit Querschnitten von etwa 0,5 bis 2,5 mm2 aufnehmen können.
Fig. 8 zeigt schließlich eine perspektivische Darstellung der zusammengebauten Dosenklemme aus Fig. 5. Der Deckel 4 ist transparent gestaltet, beispielsweise aus durchsichtigem Kunststoff gefertigt, so dass die Klemmstellen gut einsehbar sind. Dies ermöglicht eine besonders leichte Kontrolle der hergestellten Klemmverbindungen.
Fig. 9 zeigt einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Dosenklemme gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel. Dabei entspricht Fig. 9 der Darstellung in Fig. 5. Der wesentliche Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel ist dadurch gegeben, dass die Dosenklemme gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel einen Drücker 60 aufweist, der als Teil des Isoliergrundgehäuses 3 auf der Oberseite der Dosenklemme ausgestaltet ist. Die Bewegung des Drückers 60 bezüglich des restlichen Isoliergrundgehäuses 3 wird durch eine längsgerichtete dünne Stelle in Form des Filmscharniers 6 ermöglicht.
Der Drücker 60 wird mit Bezug auf Fig. 9 zur Betätigung nach unten, also in Richtung auf den Trichter gedrückt. Dies führt dazu, dass derjenige Abschnitt des Trägerelementes 1, der sich oberhalb der Oberkante der inneren Trichteröffnung 301 erstreckt, als Hebelarm wirkt und nach rechts unten ausgelenkt wird. Dieser Hebelarm
stützt sich dabei an einer längsgerichteten Kante 303 ab, die etwa auf Höhe der Oberkante der inneren Trichteröffnung 301 im Inneren des Isoliergrundgehäuses gebildet ist.
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Diese Hebelbewegung bewirkt, dass die Federzunge 10, die als zweiter Hebelarm wirkt, eine Bewegung nach oben (links) ausführt, was zu einer Entlastung der Klemmstelle führt.
Der erstgenannte Hebelarm ist kleiner als der zweite Hebelarm, der sich durch die Federzunge 10 bis zur Klemmkante 14 erstreckt. Durch dieses Längenverhältnis der Hebelarme ist zur Lösung der Klemmstelle vergleichsweise hohe Kraft erforderlich. Dies hilft, ein versehentliches Lösen der Klemmstelle zu vermeiden und ist somit im Hinblick auf eine sichere Klemmstelle vorteilhaft.
Zur Kraftübertragung zwischen dem Drücker 60 und dem ersten Hebelarm ist insbesondere eine Nase 61 im Isoliergrundgehäuse 3 ausgebildet.
Der Deckel 4' reicht bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel bis zum Drücker 60.
Eine manuell entlastbare Klemmstelle führt dazu, dass neben starren und mehrdrahtigen Leitern insbesondere auch flexible Leiter, beispielsweise aus Aluminium, Messing oder anderen Materialien mit der Dosenklemme kontaktiert und verbunden werden können. Flexible Leiter können nach Betätigung des Drückers 60 hinreichend weit in den Leiteraufnahmeraum 41 eingeführt werden, so dass sie anschließend nach Lösen des Drückers 60 von der Federzunge 10 mit ihrer Klemmkante 14 und dem Kontaktkörper 2 eingeklemmt werden. Zum Lösen kann der Drücker 60
ebenfalls betätigt werden. Dadurch ist ein beschädigungsfreies Herausziehen des Leiters möglich.
Zur Verbindung und gegenseitigen Lagefixierung des Isoliergrundgehäuses 3 mit dem Deckel 4■ sind gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel insbesondere seitlich angeordnete Rastnasen 45 vorgesehen. Für die vertikale und horizontale Lagefixierung ergeben sich des Weiteren viele Möglichkeiten, beispielsweise in Form von Führungsschienen, die für den Fachmann offensichtlich sind und hier nicht näher ausgeführt werden. Wesentlich für die Erfindung ist, dass eine Form gewählt wird, die im Hinblick auf eine einfache Montage eine leichte Zusammenfügung der betreffenden Bauteile erlaubt.
Fig. 10 zeigt eine Seitenansicht der Dosenklemme gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel. Man erkennt insbesondere die entsprechende Rastnase 45.
Fig. 11 zeigt eine entsprechende Frontalansicht. Wiederum sind drei Klemmstellen mit einem jeweils dazugehörigen Trichter 3 0 zu erkennen. Dabei führt jede der inneren Trichteröffnungen 301 wiederum zu jeweils einem separaten Leiteraufnahmeraum. Fig. 12 zeigt eine entsprechende Aufsicht. Man erkennt, dass der Drücker 60 in einem - in Längsrichtung betrachtet - mittleren Abschnitt der Dosenklemme gebildet ist.
Fig. 13 zeigt eine perspektivische Darstellung der Dosenklemme gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel.
Im Übrigen unterscheidet sich das zweite Ausführungsbeispiel nicht grundlegend von dem ersten.
In Fig. 14 ist ein Querschnitt durch eine Dosenklemme gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel gezeigt. Fig. 15 stellt diese Dosenklemme perspektivisch dar.
Bei dem dritten Ausführungsbeispiel wird das in Fig. la dargestellte Prinzip der Formgebung des Trägerelements 1 verwendet, das heißt, das Trägerelement 1 ist einfach gebogen und bildet (nur) einen Endschenkel 11. Dieser dient als Auflage für den Kontaktkörper 1. Die Lage in der Dosenklemme zeigt Fig. 14.
Das Isoliergrundgehäuse 3' gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel ist im Unterschied zu den ersten beiden Ausführungsbeispielen derart gestaltet, dass es den rückwärtigen Abschluss der Dosenklemme bildet. Frontseitig bildet das Isoliergrundgehäuse 3' einen Rahmen 33', der das Trägerelement 1 (mit dem Kontaktkörper 2) und - darauf aufsetzend - ein Trichterteil 7 aufnimmt. Das Trichterteil 7 wird wiederum mittels seitlicher Rastnasen 307 gegenüber dem Isoliergrundgehäuse 3' fixiert. (Ein „Deckel" im Sinne der ersten beiden Ausführungsbeispiele kann hierbei also entfallen.)
Die Lagefixierung des Trägerelements 1 und des Kontaktkörpers 2 in Einsteckrichtung ist einerseits durch eine oben im Isoliergrundgehäuse 3' gebildete Innenkante 3 04 und andererseits durch die Ausnehmung 3 06 gegeben. Die Lagefixierung in entgegengesetzter Richtung wird durch das aufgesteckte Trichterteil 7 gewährleistet. Insbesondere können hierfür die oberen 71 und unteren 72 Trichterwände des Trichterteils 7 vorgesehen sein. Die vertikale Lagefixierung ergibt sich einerseits wiederum aus der Innenkante 3 04 und andererseits aus der innenseitigen Auflagefläche 305 zusammen mit der Ausnehmung 306 des Isolxergrundgehäuses 3'.
Auch gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel können Leiteraufnahmeräume 41 gebildet sein. Gegebenenfalls sind diese beispielsweise durch Abtrennwände gebildet, die Teile des Isoliergrundgehäuses 3' sind.
In den halbtransparenten Darstellungen der Figuren 16 und 17 ist der Fall dargestellt, dass die Klemme drei Klemmstellen aufweist und für jede der Klemmstellen jeweils ein Leiteraufnahmeraum vorgesehen ist. Die Lage dieser Leiteraufnahmeräume ist in den Figuren 16 und 17 angedeutet.
Zur leichteren Erkennbarkeit sind in Fig. 16 die beiden seitlichen Innenwände 411 und 412 des mittleren Leiteraufnahmeraums schraffiert dargestellt. Die Rückwand 413 desselben ist nicht schraffiert dargestellt. Dabei ist jeweils eine von den Seitenwände 411 und 412 gebildete Kante 414 zu erkennen, die nach vorne unten weist. Die Kante 414 ist auch in der Querschnittdarstellung der Fig. 14 bezeichnet. In Bodennähe bildet diese Kante 414 die Ausnehmung 306, an der sich das Metallteil 100, beispielsweise mit den rückwärtigen Flächen des Kontaktkörpers 2 und des Trägerelements 1 abstützen kann. (In Fig. 14 ist an dieser Stelle eine kleine Lücke eingezeichnet, damit die Teile besser unterschieden werden können.)
Zwischen zwei Leiteraufnahmeräumen bildet sich jeweils eine Abtrennwand, die mit Bezug auf Fig. 16 als Abtrennwand zwischen dem vorderen und dem mittleren Leiteraufnahmeraum mit dem Bezugszeichen 415 bezeichnet ist. Diese Abtrennwand 415 dient mit ihrer Frontseite, die im oberen Bereich an das Trägerelement 1 grenzt, als weitere Auflagefläche für das Trägerelement 1. Die so
gebildete Kontaktfläche liegt seitens des Trägerelements im Bereich des entsprechenden Zwischenzungenstegs 16.
Die Frontseite der Abtrennwand 415 kann alternativ auch so geformt sein, dass sie bis auf Höhe des Kontaktkörpers 2 als Auflagefläche für das Trägerelement 1 dient.
Die Kräfte, die bei einem Einstecken eines Leiters von dem Metallteil auf das Isoliergrundgehäuse 3' wirken, können also insbesondere durch die Frontseite der Abtrennwände 415, und zwar einerseits im oberen Bereich und andererseits im unteren Bereich, in dem sie die Ausnehmung 3 06 bilden, aufgenommen werden.
Jeweils an der Außenwand eines am äußeren Rand der Reihe von Klemmstellen befindlichen Leiteraufnahmeraums kann eine „Randwand" vorgesehen sein, die entsprechend den Abtrennwänden geformt ist und somit auch die beschriebene Stützfunktion für das Trägerelement 1 bzw. den Kontaktkörper 2 bildet.
Die Leiteraufnahmeräume 41 dienen außerdem dazu, die eingesteckten Leiterenden korrekt zu positionieren. Sie verhindern beispielsweise ein Überkreuzen benachbarter Leiterenden. Vorteilhaft weisen die Leiteraufnahmeräume dazu eine innenseitige Form auf, die sich nach rückwärts hin verjüngt. Die innenseitige Rückwand 413 des Leiteraufnahmeraums sichert dabei die Klemmstelle rückwärtig.
Das Trichterteil 7 weist gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel im oberen Bereich gebildete Stege 73 auf, die in den Figuren 16 und 17 angedeutet sind. Diese Stege 73 bilden eine vorderseitige Stütze für das Trägerelement 1. Sie stützen das Trägerelement 1 im
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Wesentlichen an denjenigen Stellen vorderseitig ab, die durch die Abtrennwände 415 im oberen Bereich rückseitig gestützt werden. An diesen Stellen werden somit von dem Trichterteil 7 Kräfte aufgefangen, die beim Herausziehen eines Leiters auf das Trichterteil 7 wirken. Die Bildung der Stege 73 ist einerseits materialsparend und andererseits im Sinne der beschriebenen Abstützung des Trägerelements 1 funktionell.
Natürlich können jeweils am Außenrand des Trichterteils entsprechende Randstege 7 5 gebildet sein.
Bodenseitig wird das Trägerelement 1 von dem Trichterteil 7 ebenfalls gestützt, und zwar beispielsweise durch die Rückwand des Trichterteils 1 im Bereich der inneren unteren Trichteröffnungen. In der Querschnittdarstellung aus Fig. 14 ist dieser Bereich mit dem Bezugszeichen 74 gekennzeichnet.
Das Isoliergrundgehäuse 3' ist bei dem dritten Ausführungsbeispiel beispielsweise aus transparentem Kunststoff gefertigt. Dies ermöglicht eine gute und bequeme Sichtkontrolle der Klemmstellen.
Zur Montage wird bei dem dritten Ausführungsbeispiel das mit dem Kontaktkörper 2 verstemmte Trägerelement 1 frontseitig in das Isoliergrundgehäuse 3' gelegt und gegenüber der Innenkante 3 04 und dar Ausnehmung 3 06 positioniert. Anschließend wird das Trichterteil aufgesteckt. Auch gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel ist also eine denkbar einfache Montage möglich.
Allgemein bietet im Hinblick auf die Fertigung die erfindungsgemäße Dosenklemme große Vorteile. Das Isoliergrundgehäuse 3 kann als Spritzteil in einer
sogenannten Raupe (Reihe) gefertigt werden. Dies führt
dazu, dass bei der Montage jeweils nur ein Teil der Raupe lagebestimmt werden muss, um alle Teile der Raupe in die gewünschte Position zu bringen.
5
Der transparente Deckel 4 beziehungsweise 4', ebenso wie das Trichterteil 7 können ebenfalls in Raupenform
gefertigt werden. Das Trägerelement 1 kann als Stanzteil ausgeführt sein, so dass man aus einem Werkteil Abschnitte mit der jeweils gewünschten Anzahl an Klemmstellen
abtrennen kann (Endlosproduktion). Dieses Verfahren ist
auch im Hinblick auf Rohstoffersparnis besonders
vorteilhaft.
In den Figuren 18 bis 29 ist ein viertes
Ausführungsbeispiel der Dosenklemme dargestellt. Die
folgende Beschreibung dieses Ausführungsbeispiels
konzentriert sich im Wesentlichen auf die Unterschiede
gegenüber den ersten drei Ausführungsbeispielen. Im
Übrigen wird auf die entsprechenden Beschreibungsstellen weiter oben verwiesen.
In Fig. 18 ist zunächst zu erkennen, dass die Dosenklemme gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel ein
Isoliergrundgehäuse 3, einen Deckel 4 und ein Metallteil aufweist. Dabei ist von dem Metallteil insbesondere eine angeschnittene Federzunge 10 und ein angeschnittener
Kontaktkörper 2 zu sehen.
Das Metallteil kann dabei der in Fig. la gezeigten
Formgebung entsprechen und insbesondere
Entlastungsschnitte oder Einschnitte 19 aufweisen, durch die die Klemmstellen jeweils untereinander zwischen ihren Auslenkungsbereichen der Klemmfedern 10 getrennt sind.
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Des Weiteren weist die Dosenklemme eine PrüfÖffnung 4 6 auf, die im Deckel 4 ausgebildet ist. Die PrüfÖffnung 46 erstreckt sich von der Rückwand des Deckels 4 bis zum Metallteil. Dabei kann eine direkte Verbindung zwischen der PrüfÖffnung 4 6 und dem Kontaktkörper 2 und/oder zwischen der PrüfÖffnung 4 6 und dem Trägerelement 1 vorgesehen sein.
Die PrüfÖffnung 4 6 ist derart geformt und dimensioniert, dass sich ein Phasenprüfer, Prüfstift oder Spannungsprüfer oder dergleichen von außen bis zum Kontakt mit dem Metallteil einführen lässt, um somit dessen Potential zu detektieren.
Ferner erkennt man in Fig. 18 eine obere Rastnase 308, die der Verbindung zwischen Isloiergrundgehause 3 und Deckel 4 dient.
Auch gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel kann der Deckel 4 transparent gestaltet sein, so dass eine besonders gute Einsehbarkeit der Klemmstellen gewährleistet ist.
Fig. 19 zeigt eine Seitenansicht der Dosenklemme gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel·. Dabei erkennt man eine untere Rastnase 309 sowie eine Führungsschiene 416, die im Deckel 4 geformt ist. Insgesamt weist die Dosenklemme auf jeder Seite eine solche Führungsschiene 416 auf. Diese beiden Schienen greifen in entsprechende Ausnehmungen im Isoliergrundgehäuse 3 und dienen einer verbesserten Lagefixierung des Deckels 4 gegenüber dem Isoliergrundgehäuse 3 und erleichtern den Montagevorgang.
Fig. 2 0 zeigt eine entsprechende Aufsicht. Dabei ist die Lage zweier Schnitte A-A und B-B angegeben; die Figuren 24 bis 27 zeigen die entsprechenden
Querschnittsdarstellungen. Auf sie wird weiter unten näher eingegangen.
Die Figuren 21 bis 23 zeigen Ansichten aus verschiedenen Positionen. Dabei erkennt man in Fig. 21 einen mittig angeordneten Deckelbereich 47, in dem die PrüfÖffnung ausgebildet ist. Ferner erkennt man zwei untere Rastnasen 3 09, die zur Verbindung von Isoliergrundgehäuse 3 und Deckel 4 dienen und in den beiden seitlichen Bereichen angeordnet sind.
In den Figuren 21 bis 23 erkennt man ferner die Ausbildung von drei Trichtern 30. Dabei sind jeweils zwischen zwei benachbarten Trichtern nach innen gezogene Kanten 310 ausgebildet. Natürlich kann auch eine andere Anzahl an Trichtern beziehungsweise Klemmstellen vorgesehen sein.
Ferner ist in den Figuren 21 und 23 jeweils auf einer Seite die seitliche Führungsschienen 416 zu erkennen, die im Deckel 4 angeformt ist.
Fig. 24 zeigt einen Querschnitt entlang der in Fig. 24 angegebenen Schnittlinie B-B. Fig. 24 zeigt das Metallteil, bestehend aus dem Trägerelement 1 und dem Kontaktkörper 2. Es ist durch das Isoliergrundgehäuse 3 und den Deckel 4 in Position gehalten. Weiterhin ist zu erkennen, wie das Isoliergrundgehäuse 3 und der Deckel 4 ineinander greifen und mit dieser Formgebung die gegenseitige Lage bezüglich der Vertikalen fixiert wird. Die ineinandergreifenden Bereiche befinden sich dabei nahe der Klemmstelle, was für eine leichte Montage vorteilhaft ist.
Insbesondere erkennt man, das am innenseitigen oberen Rand des Trichter 3 0 eine Auflage 311 für das Metallteil
ausgebildet ist. Bei Einschub eines Leiters kann sich das Metallteil an dieser Auflage biegen, wie dies durch den dicken Pfeil in Fig. 24 angedeutet ist. Die Auflage 311 ist dementsprechend abgerundet geformt.
Die Freischnitte, mit denen die Federzungen 10 aus dem Trägerelement 1 freigeschnitten sind, verlaufen dabei bis auf eine Höhe deutlich oberhalb der Auflage 311. Es ist also einerseits ein oberer Auslenkbereich gebildet, der auf Höhe der Ursprünge der Freischnitte verläuft, von dem weg also die Zungen freigeschnitten sind und ein weiterer Auslenkbereich auf Höhe der Auflage 311. Weiter unten wird mit Bezug auf die Figuren 2 6 und 2 7 noch weiter hierauf eingegangen.
Die Querschnittdarstellung aus Fig. 24 zeigt den mittleren Leiteraufnahmeraum 41. Zu erkennen ist die vordere Begrenzung 410 der entsprechenden Abtrennwände, die den Leiteraufnahmeraum 41 seitlich (lotrecht zur Zeichenebene) begrenzen. Diese Kante 410 ist im unteren Bereich nach rückwärts eingezogen. Im mittleren Bereich berührt sie das Trägerelement 1 und kann dort als Abstützung desselben beim Einstecken eines Leiters vorgesehen sein.
Weiterhin erkennt man in Fig. 24 die PrüfÖffnung 46, die sich von der Rückwand der Dosenklemme beziehungsweise des Deckels 4 bis zum Metallteil erstreckt. Zur Ausbildung der Prüföffnung 46 ist der Deckelbereich 47 geformt. Die Prüföffnung 46 ist von dem Leiteraufnahmeraum 41 durch den Boden 48 des Leiteraufnahmeraums 41 getrennt ausgebildet.
Während ein eingesteckter Leiter den Kontaktkörper 2 von oben berührt, ist die PrüfÖffnung von seitlich unten an das Metallteil herangeführt. Eine Beeinträchtigung der
Klemmverbindung durch einen eingeführten Phasenprüfer oder dergleichen ist auf diese Weise ausgeschlossen.
Fig. 25 zeigt eine Querschnittdarstellung entlang des in Fig. 20 mit A-A angegebenen Schnittes, also entlang eines Schnittes durch eine äußere Klemmstelle. Man erkennt unter anderem die obere 3 08 und untere Rastnase 309.
Bezugnehmend auf Figuren 2 6 und 2 7 wir nunmehr näher auf die Verformungsbwegungen des Metallteils beim Einstecken eines Leiters eingegangen. Dabei entsprechen diese beiden Figuren der Darstellung aus Fig. 24 (Schnitt entlang B-B). In Fig. 2 6 sind die Bereiche, in denen Verformungen des Metallteils auftreten und dementsprechende Freiräume vorgesehen sind, schraffiert dargestellt. Insbesondere ist zu bemerken, dass oberhalb der Auflage 311 für diesen Zweck ein Hohlraum in dem Isoliergrundgehäuse 3 ausgebildet ist.
In Fig. 27 sind die drei wesentlichen (Dreh-)Momente Ml, M2, M2 dargestellt , die beim Einstecken eines Leiters auf das Metallteil einwirken. Dabei bezeichnet Ml das Hauptmoment, das im Auslenkbereich, von dem weg die Federzunge 10 freigeschnitten ist, entsteht. M2 bezeichnet ein erstes Entlastungsmoment, das auf Höhe der hierfür gebildeten Biegeauflage 311 des Isoliergrundgehäuses 3 entsteht. Die Freischnitte, mit denen die Zungen freigeschnitten sind, enden deutlich oberhalb der Biegeauflage 311 und die Einschnitte 19 (siehe Fig. la) enden auf Höhe oder unterhalb der Höhe der Biegeauflage 311. Somit werden von Ml und M2 zwei unterschiedliche Bereiche erfasst.
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Schließlich entsteht noch ein weiteres Entlastungsmoment M3 im Übergangsbereich des Trägerelements 1 zur Auflage des Kontaktkörpers 2.
Die Figuren 28 und 29 schließlich zeigen zwei rückwärtige Ansichten der Dosenklemme gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel. Zu erkennen sind unter anderem die oberen und unteren Rastnasen (308, 309), die PrüfÖffnung 46, die von dem Deckelbereich 47 gebildet wird, sowie in Fig. 29 eine seitliche Führungsschiene 416.
Gemäß den beschriebenen Ausführungsbeispielen kann die Montage der Dosenklemme mit Hilfe der Rastnocken- beziehungsweise Rastnasen-Konstruktion durch einfaches Zusammenstecken, insbesondere ohne Verschraubung und ohne Zuhilfenahme eines Werkzeugs erfolgen.
Wie bereits weiter oben erwähnt, kann zur Montage zunächst das mit dem Klemmkörper 2 verstemmte Trägerelement 1 in das Isoliergrundgehäuse 3 gelegt und dort korrekt positioniert werden. Anschließend wird der Deckel 4 beziehungsweise das Trichterteil 7 aufgesetzt und eingerastet und somit in Position gehalten. Es bietet sich also die Möglichkeit eines denkbar einfachen Montageverfahrens.
Eine erfindungsgemässe Klemme kann bspw. gemäss folgendem Verfahren hergestellt werden:
- Endlosfertigung der Metallteile
- Vereinzelung der Metallteile je nach gewünschter Polzahl
- Bereitstellung von Raupen von mehreren zusammenhängend gespritzten Isolierkörpern
- Einsetzen der Metallteile in die Isolierkörper, und
- Vereinzelung der Kunsstoffteile unmittelbar nach der Fertigung oder erst direkt am Verwendungsort.
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Die Vorteile der Erfindung können wie folgt zusammengefasst werden.
· Die Dosenklemme ist in der Fertigung besonders materialsparend.
• Die Dosenklemme erlaubt eine einfache Montage.
· Durch ein transparent gestaltetes Isoliergehäuse ist eine visuelle Kontrolle der Klemmstellen leicht und gut möglich.
Bezugszeichenliste
1 Trägerelement
2 Kontaktkörper
3 Isoliergrundgehäuse
3' Isoliergrundgehäuse gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
4 Deckel gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel 4 ' Deckel gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
5 elektrischer Leiter
6 Filmscharnier
7 Trichterteil 10 Federzunge
11 erster Endschenkel der Z-Form
12 Mittelabschnitt der Z-Form
13 zweiter Endschenkel der Z-Form
14 Klemmkante
15 Verstemmloch
16 Zwischenzugenstege
17 Randsteg
18 Abtrennlinie
19 Einschnitte
30 Einführtrichter
31 obere Trichterwand
32 untere Trichterwand
33 Frontwand
3 3' Rahmen als Frontwand gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
34 Basisfläche
3 5 Nut
36 frontseitiger Anschlag
3 7 Boden
3 8 obere Begrenzung
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3 9 Isoliergrundgehäuse-Rückwand
4 0 Deckel-Frontwand 41 Leiteraufnahmeraum
42 Öffnung
43 Deckel-Rückwand
44 Ausnehmung
45 seitliche Rastnasen 4 6 PrüfÖffnung
47 Deckelbereich für Prüföffnung
48 Boden des Leiteraufnahmeraums
50 Isolierung
55 Verformungsbereiche des Metallteils
60 Drücker
61 Nase
71 obere Trichterwand
72 untere Trichterwand
73 Trichterteil-Stege
74 bodennaher Anteil der Rückwand des Trichterteils 75 Randstege des Trichterteils
3 00 Rastnocke
3 01 innere Trichteröffnung
3 02 obere Führungswand
3 03 Hebel-Abstützkante
3 04 Innenkante als Auflage für das Trägerelement bei dem dritten Ausführungsbeispiel
3 05 Boden des Isoliergrundgehäuses bei dem dritten Ausführungsbeispiel
3 06 Ausnehmung im Isoliergrundgehäuses bei dem dritten
Ausführungsbeispiel
307 seitliche Rastnasen bei dem dritten Ausführungsbeispiel
3 08 obere Rastnasen gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel
309 untere Rastnasen gemäß dem vierten
Ausführungsbeispiel
310 einwärts gezogene Trichterkanten
311 Auflage als Drehlager für das Metallteil
410 vordere Begrenzung der Abtrennwand
411 erste seitliche Innenwand des mittleren Leiteraufnahmeraums
412 zweite seitliche Innenwand des mittleren Leiteraufnahmeraums
413 rückwärtige Innenwand des mittleren Leiteraufnahmeraums 414 Kante zwischen seitlicher Innenwand des Leiteraufnahmeraums und der Frontseite der Abtrennwand
415 Frontseite der Abtrennwand
416 seitliche Führungsschienen
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Claims (20)

1. Dosenklemme zum Verbinden mehrerer Leiter (5), die von derselben Seite in die Dosenklemme eingeführt werden, aufweisend:
- einen Isolierkörper (3, 4), und
- ein in dem Isolierkörper (3, 4) aufgenommenes Metallteil (1, 2), das aus einem Trägerelement (1) und einem Kontaktkörper (2) besteht,
- wobei das Trägerelement (1) mehrere nebeneinander liegende Klemmfedern (10) in Form von aus dem Trägerelement (1) freigeschnittenen Zungen (10) aufweist, die zusammen mit dem Kontaktkörper (2) mehrere nebeneinander liegende Klemmstellen bilden, und
- wobei jeweils ein Endschenkel (11) des Trägerelements (1) und ein freies Zungenende den Kontaktkörper (2) zangenartig umgreifen und der Kontaktkörper (2) die Klemmstellen elektrisch miteinander verbindet.
2. Dosenklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Isolierkörper (3, 4) einen Leiteraufnahmeraum (41) aufweist, der mit seinen Seitenwänden die Klemmstellen seitlich begrenzt und/oder mit seiner Rückwand (43) die Klemmstelle an der der Zuführseite gegenüberliegenden Seite begrenzt.
3. Dosenklemme nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Metallteil (1, 2) bei einer Krafteinwirkung in Einschubrichtung eines Leiters (5) am Deckel (4) und bei einer Krafteinwirkung in Abzugsrichtung eines Leiters (5) am Grundkörper (3) abstützt.
4. Dosenklemme nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände des Leiteraufnahmeraums (41) das Metallteil (1, 2) in Einschubrichtung abstützen, indem von dem Metallteil (1) seitlich der Zunge (10) gebildete Stege (16, 17) bei Einschieben eines Leiters gegen die Seitenwände des Leiteraufnahmeraums (41) anschlagen.
5. Dosenklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (1) einen Abschnitt (11) aufweist, der sich im wesentlichen parallel zu der Einführrichtung der Leiter erstreckt und den Kontaktkörper (2) trägt.
6. Dosenklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (1) in Seitenansicht im wesentlichen "L"-förmig ist.
7. Dosenklemme nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der von dem den Kontaktkörper (2) tragenden Abschnitt (11) abgewandte Endschenkel (13) des Trägerelements (1) durch Formschluss in dem Isolierkörper (3, 4) lagedefiniert ist.
8. Dosenklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Isolierkörper (3, 4) wenigstens teilweise transparent ist, so dass die Klemmstelle einsehbar ist.
9. Dosenklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Isolierkörper (3, 4) einen Einführtrichter (30) aufweist, der in Richtung der Klemmstelle zuläuft.
10. Dosenklemme nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite der Einführtrichter jeweils in Richtung des Kontaktkörpers verlängert ist, so dass sie im wesentlichen bündig mit der Oberseite des Kontaktkörpers abschliesst.
11. Dosenklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Isolierkörper (3, 4) wenigstens aus einem Grundkörper (3) und einem Deckel (4) besteht.
12. Dosenklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmstelle durch Druck auf einen definierten Betätigungsbereich (60) des Isolierkörpers (3, 4) entlastbar ist.
13. Dosenklemme nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmstelle durch Hebelwirkung entlastbar ist, wobei die Länge eines ersten Hebelarms zwischen dem Betätigungsbereich (60) und einer Abstützung am Isolierkörper (3) kürzer ist als die Länge eines zweiten Hebelarms, der durch die Federzunge (10) gegeben ist.
14. Dosenklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktkörper (2) mit dem Trägerelement (1) verstemmt, vernietet, verschweisst oder verlötet ist bzw. mit diesem nur durch Reibschluss verbunden ist.
15. Dosenklemme zum Verbinden mehrerer Leiter (5), die von derselben Seite in die Dosenklemme eingeführt werden, aufweisend:
- einen Isolierkörper (3, 4), und
- ein in dem Isolierkörper (3, 4) aufgenommenes Metallteil (1, 2), das nebeneinander liegende Klemmstellen für eingeführte Leiter bildet, wobei der Isolierkörper in einem Bereich der Dosenklemme, der in Einführrichtung der Leiter gesehen hinter den Klemmstellen liegt, Aufnahmeräume für die Leiter bildet, die jeweils durch Vertikalwände des Isolierkörpers voneinander getrennt sind.
16. Dosenklemme zum Verbinden mehrerer Leiter (5), die von derselben Seite in die Dosenklemme eingeführt werden, aufweisend:
- einen Isolierkörper (3, 4), und
- ein in dem Isolierkörper (3, 4) aufgenommenes Metallteil (1, 2), das aus einem Trägerelement (1) und einem Kontaktkörper (2) besteht,
- wobei das Trägerelement (1) mehrere nebeneinander liegende Klemmfedern (10) in Form von aus dem Trägerelement (1) freigeschnittenen Zungen (10) aufweist, die zusammen mit dem Kontaktkörper (2) mehrere nebeneinander liegende Klemmstellen bilden, und
- wobei der Isolierkörper zwischen dem Auslenkbereich, von dem weg die Zungen (10) freigeschnitten sind und dem Klemmbereich eine Biegeaauflage (311) vorgesehen ist, die als Drehlager für das Trägerelement (1) dient.
17. Dosenklemme nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (100) zwischen den Zungen (10) Einschnitte (19) aufweist, die die Auslenkbereiche der Zungen (10) trennen.
18. Dosenklemme zum Verbinden mehrerer Leiter (5), die von derselben Seite in die Dosenklemme eingeführt werden, aufweisend:
1. einen Isolierkörper (3, 4), und
- ein in dem Isolierkörper (3, 4) aufgenommenes Metallteil (100)
- wobei das Metallteil (100) mehrere nebeneinander liegende Klemmfedern (10) in Form von freigeschnittenen Zungen (10) aufweist, die mehrere nebeneinander liegende Klemmstellen bilden, und
- wobei zwischen dem Auslenkbereich, von dem weg die Zungen (10) freigeschnitten sind und dem Klemmbereich eine Auflage vorgesehen ist, die als Drehlager für das Metallteil (100) dient.
19. Dosenklemme nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass im Isolierkörper (3, 4) eine Prüföffnung (46) vorgesehen ist, die sich von außen bis zum Metallteil (100) erstreckt.
20. Dosenklemme nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Isolierkörper (3, 4) einen Leiteraufnahmeraum (41) aufweist und die Prüföffnung (46) von dem Leiteraufnahmeraum (41) getrennt ausgebildet ist.
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