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DE2026909A1 - Verpackung mit einem Hohlkörper aus Glas und Verfahren zu deren Herstellung - Google Patents

Verpackung mit einem Hohlkörper aus Glas und Verfahren zu deren Herstellung

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DE2026909A1
DE2026909A1 DE19702026909 DE2026909A DE2026909A1 DE 2026909 A1 DE2026909 A1 DE 2026909A1 DE 19702026909 DE19702026909 DE 19702026909 DE 2026909 A DE2026909 A DE 2026909A DE 2026909 A1 DE2026909 A1 DE 2026909A1
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DE
Germany
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glass
plastic
layer
packaging
hollow body
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Application number
DE19702026909
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Bo Ragnar Hammar; Toll Gunnar Georg; Bodelind Bo Torsten Krister; Bohus; Jönsson (Schweden)
Original Assignee
Aktiebolage_t Platmanufaktur, Malmö (Schweden)
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Publication date
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Description

  • Verpackung mit einem Hohlkörper aus Glas und Verfahren zu deren Herstellung Priorität: Schweden vom 3. Juni 1969 schwedische Patentanmeldung Nr. 7834/69 Die Erfindung bezieht sich auf Verpackungen mit einem Hohlkörper aus Glas, beispielsweise einer Flasche zu einmaliger oder mehrmaliger Verwendung, insbesondere fUr Getränke, die mit einer oder mehreren Aussenschichten zur Verstärkung bzw. zum Schutz des Glases versehen ist, wobei zumindest eine der Schichten aus Kunststoff besteht.
  • In den letzten Jahren hat der steigende Lebensstandard zu starker Erhöhung in der Benutzung von Verpackungen verschiedenster Formen geführt. Glasemballage wie Flaschen, insbesondere für Bier und erfrischende Getränke hat infolge ihres geringen Preises und ihrer allgemeinen technischen Eignung eine starke Erhöhung in der Benutzung erfahren, und zwar sowohl in Form von Wiederauffüllglas als auch in Form von Einweg-Verpackung.
  • Es hat sich aber auch gezeigt, dass der geringe Preis und die technische Eignung der Glasemballage nachteilig ist.
  • So ist festzustellen, dass hin und wieder Benutzer sich der Glasemballage an anderen Stellen als Mülltonnen. als auch an anderen Abfallsammelstellen entledigen, wodurch das Glas nicht der nrmalen Müllaufbereitung untereworfen wird und nur der normalen Verwitterung unterliegt, Durch seine guten technische? Eigenschaften wird aber Glas durch die normale Verwitterung nicht in nennenwertem Mass angegriffen. Es kommt hinzu, dass beim Zerschlagen von Glasemballage scharfe Schwerben entstehen die wegen der sehr geringen Verwitterungseinflüsse ihre Gefährlichkeit auf lange Zeiträume behalten. Auch wenn die Anzahl der nicht in den Müll bzw. sonstigen Abfall gelangenden Glasemballage im Verhältnis zu der Umsatzmenge ausserordentlich gering ist, bestht trotzdem das Bedürfnis, Mittel und dWege zu finden, die Gefährlichkeit der nicht in den Müll oder sonstigen Abfall gelangenden Glasemballage wesentlich herabzusetzen.
  • Es sind hierfür zwei grundsätzliche Möglichkeiten denkbar, nämlich einmal Gläser für Emballage zu benutzen, die schneller verwittern. Dies steht aber im Gegensatz zu der bisherigen technischen Entwicklung, die darauf ausgerichtet gewesen ist, im Interesse des Verpackungsinhaltes ein technisch besseres Glas zu entwickeln. Die zweite denkbare Möglichkeit besteht darin, das Entstehen bzw. das Zerstreuen von Scherben beim Zerschlagen solcher Smballage zu verhindern.
  • Es ist zwar schon bekannt, eine Kunststoffschicht in Form eines wasserlöslichen Stearates auf einer Glasverpackung anzubringen.
  • Diese sehr dünne, nahezu molekulare Schicht hat hauptsächlich zur Aufgabe, die Glasoberfläche gegen Abriebschäden zu schützen und erfüllt keine Funktion, wenn es sich darum handelt, das Ausbreiten bzw. Zerstreuen von Glasscherben zu verhindern, wenn das Glas zersplittert.
  • Es ist auoh bekannt, dne sehr dicke Kunststoffschicht, bis mehrere Millimeter Dicke, auf Flaschen für Aerosolbehälter ansubringen. Hier handelt es sich darum, eine dicke, steife Schicht zu bilden, die einen zweiten, äusseren Behälter darstellt, der das Zerschlagen der inneren, normalerweise unter Ueberdruck stehenden Glasflasche verhindern soll. Diese Art der Beschichtung dürfte jedoch für billige Massenproduktion von Glasemballage, beispielsweise Plaschen für Bier und Erfrischungsgetränke, nicht vertretbar sein.
  • Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Glasemballage zu schaffen, die zerschlagen werden kann, ohne dass die bekannten Gefahren mit zerstreuten Glasscherben entstehen.
  • Dies wird gemäss der Erfindung dadurch erreicht, dass die äussere Schicht der Glasemballage aus einem atmen, elastischen Kunststoffmaterial besteht, das lose oder fest mit der darunter liegenden Schicht oder der Glasoberfläche verbunden ist und mit einer Dicke zwischen 0,04 und.0,6 mm, vorzugsweise zwischen 0,1 und 0,2 mm dazu ausgebildet ist, einen beim Zerschlagen des Glases die Glasscherben festhaltenden und bzw. oder umschliessenden Beutel zu bilden.
  • Die Verpackung gemäss der Erfindung hat somit eine Kunststoffschicht solcher Dicke und mit solchen Eigenschaften, dass das Ausstreuen der Scherben von einer zerschlagenen Flasche verhindert werden kann. Praktische Versuche haben ergeben, dass eine derartige, relativ dünne zusammenhängende Beschichtung beim Zerschlagen der Flasche die Scherben festhält oder umschliesst.
  • Dies ist in jedem Fall für die Benutzung von Glaselementen enthaltenden Verpackungen von erheblichem Nutzen. Die Glasemballage gemäß der Erfindung kann vor dem Wegwerfen in den Müll ohne Gefahr von Verletzungen zerkleinert werden. Bei unbeabsichtagtem Zerstören der Emballagen, beispielsweise auf dem Transport, werden nicht mehr wie bisher gefährliche Scherben ausgestreut.
  • Schliesslich ist auch bei der geringen Anzahl von Glasemballage, die nicht in den Müll, sondern sonst irgendwohin weggeworfen werden, die Gefahr ausgestreuter Scherben weitgehend verringert.
  • Darüberhinaus bietet die Erfindung noch den Vorteil, dass auch die relativ dünne, zusammenhangende Beschichtung eine durchaus merkliche Verstärkung für den Glaskörper bildet. Man kann deshalb die Wandstärke des Glaskörpers reduzieren und damit das Gewicht der Verpackung herabsetzen. Diese Gewichtsherabsetzung ist aber von transportwirtschaftlichem Gesicht;spunkt auch von erheblicher Bedeutung. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass weniger Gefahr zu Glasbruch bei der Hantierung der Verpackung gemäss der Erfindung besteht, insbesondere bei Abfüllanlagen in Brauereien u.dgl., die mithin mit grösserer Durchsatzleistung arbeiten können.
  • Gemäss der Erfindung ist die äussere Kunststoffschicht lose oder fest mit der darunter liegenden Schicht oder der Glasoberfläche verbunden. Im Rahmen der Erfindung kann der elastische Eunststoff relativ stark an der Glasoberfläche haften, auch wenn man dann nicht vollständig das Streckvermögen des elastischen Kunststoffes um den Umfang der Flasche ausnutzen kann, sondern nur einen kleinen Teil im Bereich der Bruchstellen. Beim Zerschlagen des Glaskörpers kann dann die Kunststoffschicht reichen. Man gewinnt jedoch trotzdem, dass die v l. Glasscherben am elastischen Kunstst;off haften und nicht umhergestreut werden. Im Rahmen der Erfindung kann der elastische Kunststoff auch lose mit der Glasoberfläche verbunden sein, d.h. praktisch nicht am Glas haften, wobei das Streckvermögen des Kunststoffes um den gesamten Umfang der Flasche ausgenutzt wird. Beim Zerbrechen des Glaskörpers reisst dann das Eunststoffmaterial nicht, sondern bildet einen die Glasscherben aufnehmenden, im wesentlich geschlossenen Beuteil.
  • Die Aussenschicht aus Kunststoff sollte sich im Rahmen der Erflndung zumindest um die Seitenwände der Verpackung erstrecken.
  • Dies kann in gewissen Fällen ausreichend sein, da der Hals und der Bodenteil einer Flasche normalerweise eine beträchtlich grössere Festigkeit als die Seitenwände haben und in den meisten Fällen beim Zerschlagen nicht zersplittern. Die Kunststoffschicht sollte sich allerdings so weit über diese Teile der Verpackung erstrecken, dass diese Verpackungsteile in der Kunststoffschicht zurückgehalten werden, wenn der Glaskörper zersplittert und dadurch noch feste Endabschlüsse bilden. Vorzugsweise ist aber die ganze Verpackung mit Kunststoff beschichtet, der ausser den Seitenwänden auch den Bodenteil abdeckt und sich bis zum Mündungsteil oder dessen Nähe erstreckt. Der Kunststoff kann sich auch über den Mundungsteil erstrecken, un ein Abdichtorgan für das Anliegen gegen eine Kapsel oder einen ähnlichen Verschluss bilden.
  • Die Kunststoffschicht kann durch einen Kunststoffwerkstoff aufgebaut werden, der in flüssigem oder nahezu pulverförmigem Zustand auf die Aussenfläche der Verpackung aufgetragen wird. Im Rahmen der Erfindung kann aber auch die Aussenschicht aus einer dünnen Kunststoffolie gebildet werden, die auf die Wände der Verpackung geschrumpft oder fest um diese gewickelt wird. Die Haftfähigkeit lässt sich dadurch erzielen, dass ein geeigneter Klebstoff als Zwischenschicht benutzt wird. Die Kunststoffolie kann vorgeformt sein oder direkt um die Wände der Verpackung zu eine. Beutel oder rohrförmigen Element geformt werden.
  • Der tunsdoff soll dünn und elastisch sein, und es sind hierzu mehrere ansich bekannte Kunststoffe verwendbar. Der Kunststoffkann beispielsweise Polyäthylen oder Polyvinylchlorid sein. Es kommen aber auch Polyester oder Polyurethan-Kunststoffe in Betracht. Auch Mischpolymere aus zwei oder mehreren Kunststoffen können im Rahmen der Erfindung benutzt werden, um eine dunne, elastische Aussenschicht an der Glasverpackung zu bilden. Es ist ferner auch möglich, ein Monomer zu benutzen, das an der Glasoberfläche polymerisiert wird.
  • Im Rahmen der Erfindung lassen sich auch Möglichkeiten zur Verwitterung von Glasverpackungen ausnutzen, indem der Glaskörper aus sogenanntem, leicht löslichem Glas besteht und mit einer Aussenschicht gemäss der Erfindung versehen wird. Ein leicht lösliches Glas kann durch eine einfache Veränderung der Zusammensetzung der Glasmasse erreicht werden und braucht beispielsweise nur eine Erhöhung des Flussmittelgehaltes (S.B. Alkali) zu beinhalten oder eine Verminderung der Stabilisatoren (z.B. Kalciumoxyd). Ein derartiges Glas hat eine so niedrige chemische Resistenz, dass es beispielsweise schnell scharfe Kanten an Scherben durch Witterung verliert und allmählich unter Einwirkung von Fe-uclltigkeit ganz aufgelöst wird. Ein Verpaclcungskörper aus sol chem @eicht löslichen Glas könnte dann unmittelbar benutzt werden, wenn der VerJ)nckungsnhalt trocken ist und somit den Glaskörper nicht angreift. An der Aussenseite des Glaskörpers könnte der Schutz gegen Feuchtigkeit durch die aufgebrachte Kunststoffschicht gewährleistet werden. Für feuchten oder flüssigen Verpackungsinhalt, beispielsweise Getränke, müsste das leicht lösliche Glas zumindest an der Innenseite des Glaskörpers einer Oberflächenbehandlung unterworfen werden, die dem Glaskörper die erforderliche chemische Res@istenz verleiht.
  • Zur Verbesserung der Festigkeit und dur Erhöhung der chemischen Resistenz kann beispielsweise die Oberfläche des Glaskörpers entalkalisiert oder evtl. mit einer Schmelzglasur oder einem Glas beschichtet werden, die bzw. das mit der Glasoberfläche umgebrannt wird und einen niedrigeren Ausdehnungsquotienten sowie gute chemische Resistenz hat. flierdureh erhält man die gewiinschte Resistenz gegenüber dem Inhalt, aber auch eine sehr beträcht;-licht Erhöhung der Festigkeit, da die bei Abkühlung in der 9ber fläche der Glasverpackung en-tstehende Kompression das Entstehen der Oberflächenschäden verhindert, Im Rahmen der Erfindung kann die Glasoberfläche auch eine Schicht aus Metalloxyd, beispielswelse Zinkoxyd aufweisen, die in Form einer gasförmigen Metallverbindung, z.B. Zinnchlorid, zugeführt wird, wodurch die eriorderliche Verstärkung der chemischen Resistenz und eine Erhöhung der Festigkeit erreicht werden Die erforderliehe Festigkeitserhöhung kann auch die durch Ionenaustausch erzielt werden3 der vorzugsweise in einer Gasphase erfolgt. Hierdurch wird erzielt, dass nach der Glasoberfläche eine hohe Konzentration des Stoffes, beispielsweise Kalium, herbeigeführt wird, der in das Glas bei einer Temperatur nahe des Erweichungspunktes des Glases eingeführt werden soll. Hierdurch bewirkt man eine Kompression in der Glasobsrfläche, die eine wesentliche Erhöhung der Festigkeit ergibt. Allerdings erhält man in diesem Verfahren keine nennenswerte Erhöhung der chemischen Resistenz, die aber im Rahmen der Erfindung durch die Kunststoffläche auf der Aussenseite des Glaskörpers erzielt werden kann.
  • Na(h der Erfindung können der Glasoberfläche auch Oxyde zugeführt werden, die selbst oder zusammen mit im Glas en-thaltenen Komponennen eine kAussenschicht geben, die leicht kri-stallisierbar und vom Typ Keramik ist. Auf diese Weise kann man eine kristallisierbare Schicht aus beispielsweise Sodumen erzielen. Diese Schicht hat niedrigen Ausdehnungskoeffizienten und ergibt beim Abkühlen die gewünschte Kompression, und man erhäl-t gleichzeitig eine gute chemische Resistenz.
  • Dio Erfindung hat sich auch zur Üifgabo gestell-t, Verfahren zur Herstellung von Verpackungen der oben gbesehriebenen: Art zu s@@affen. Nach einem vorzugsweise u venutzenden Verfahren wird der warme, von der GlasmaschLne konunende Glaskörper mit einer Schicht aus Zinnoxyd oder Ti-tandioxyd beschichtet, das in einer Gasphase, beispielswise in Form von 7.ilmchlorid oder Isopro-Pylorthodinat zugeführt wird. Danach wird der Glaskörper in einem Kühlen auf ungefähr 100°C abgekühlt Bei dieser Temperatur wird eine erste, sehr- dünne Schicht aus einer Stearatlösung oder Polyäthylensuspension ausgetragen. Der Glaskörper wird weiter gekühlt und danach im wesentlichen bei Zimmertemperatur oder etwa zwischen 20 und 500C einer Sichtkontrolle unterzogen. Der so vorbereitete Glaskörper wird im Anschluss daran wieder auf eine Temperatur von 2500C erwärmt. Bei dieser Temperatur wird ein mikrofeines Pulver aus Polyäthylen aufgetragen, und zwar vorzugsweise durch Eintauchen des Glaskörpers in eine Wirbelschicht aus Kunststoffpulver. Hierbei schmelzen die Polyäthylenkörnchen an der Glasoberfläche ader an der dazwischen liegenden dünnen Schicht aus Stearat oder Polyäthylen fest, wobei die erforderliche Menge Kunststoffmateria auf der Glasoberfläche durch Wahl der Temperatur des Glaskörpers und der Eintauchzeit in die Wirbelschicht erhalten wird. Die Temperatur von 2500C ist geeignet, um eine Schicht aus Polyäthylen zu erzielen. Naturgemäss darf die Temperatur nicht so hoch gewählt werden, dass Gefahr besteht, dass das ltaterial verkohlt. Eine weitere Möglichkeit zur Variation der Naterialdicke kann im Rahmen der Erfindung dadurch erreicht werden, dass das Kunststoffpulver erwärmt wird, vorzugsweise auf eine Temperatur, diedür Polyäthylen 75° nicht übersteigt. Beim Eintauchen in die Wirbelschicht aus mikrofeinem Polyäthlenpulver entsteht ein Wärme.-verlust, und die erhaltene Kunststoffoberfläche ist infolge von nicht geschmolzenen Polyäthylerit;rncheji rauh. Deshalb wird die Verpackung nach der-Kunststoffbeschichtung wieder auf eine Temperatur von etwa 2500C erwärmt, bei der der Kunststoff fliesst und zu einer zusammenhängenden Schicht verschmilzt. Danach kühlt man die Glasverpackung und prüft sie evtl. nochmals. Die Glasverpackung kann ausserdem noch zur Dekorierung vorbereitet werden, indem man sie einer sogenannten Flambierung unterzieht, was bedeutet, dass die Oberfläche mit einer offenen Flamme behandelt wird.
  • Das Verfahren gemäss der Erfindung kann ebenfalls in verschiedenden Variationen und Modifikationen durchgeführt werden, wobei zu beachten ist, dass die in der Beschreibung und in den Patentansprüchen wiedergebenene Beschichtung auf der Aussenseite des Glaskörpers auch, soweit es für die Benutzung der Verpackung geeignet erscheint, an der Innenseite des Glaskörpers vorgenommen werden kann.
  • Einige Ausführungsbeispiele für Verpackungen gemäss der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen: Figur 1 einen balben axialen Solmitt- durch eine Plasche gemäss der Erfindung; Figuren PQ bis 5 vergrösserte l)arstelllmgen des Ausschnittes 11 der Figur 1 in verschiedenen AusfUhrungs-Formen; Figur 6 einen halben axialen Schnitt durch eine Flasche in einer anderen Ausführungsform und Pigur 7 einen vergrösserten Ausschnitt III der Figur 5.
  • Im Beispiel der Figur 1 ist der Plaschenkörper 1 praktisch vollständig, d.h. vom Mündungswulst 2 des Flaschenhalses bis über den gesamten Flaschenboden 3 mit einer Kunststoffschicht 4 gemäss der Erfindung überzogen.
  • Nach Figur 2 besteht der Blaschenkörper 1 aus normalem Gebrauchsglas, dessen Zusammensetzung auf den Plascheninhalt abgestimmt ist. Auf die Aussenseite der Flasche ist eine Folie 4 von 0,2 mm Dicke aus Polyvinylchlorid oder Polyäthylen in einer der oben beschriebenen Verfahrensweisen aufgebracht. Nach Figur 3 ist der Plaschenkörper 1 ebenfalls aus herkömmlichem Gebrauchsglas hergestellt, jedoch an seiner Aussenfläche mit Zinnoxyd oder Titanoxyd in einer Schicht 5 verstärkt. Auf die Aussenfläche des Flaschenkörpers 1 ist eine sehr dünne Schicht 6 aus Stearat oder Polyäthylensuspension aufgebracht, auf welche wiederum eine Aussenachicht 4 gemäss der Erfindung in einem Wirbelschichtverfahren aufgebracht worden ist. Im Beispiel der Figur 4 besteht der Flaschenkörper 1 aus leicht löslichem Glas und ist an der Innenseite mit einer Schicht 7,beispielsweise keramischer Art oder von Glasurart belegt, um den Flatchenkdrper für die Aufnahme von Flüssigkeiten geeignet zu machen. Auf der Aussenseite ist.
  • eine Kunststoffschicht 4 aus Polyäthylen, Polyvinylchlorid, Methylmetakrylat oder einer Polymerschicht aus Polyvinylchlorid und Polyvinylacetat fest aufgebracht.
  • Im Beispiel der Figur 5 besteht der Flaschenkörper 1 d wiederum aus leicht löslichem Glas und ist an der Innenseite mit einer chemisch resistenten Schicht 7 versehen. Auf der Aussenseite des Flaschenkörpers 1 ist ebenSlls eine chemisch resistente und verstärkende Schicht 8 ausgebildet. Auf diese Schicht 8 des Flaschenkörpers 1 ist eine zusätzliche Schicht 9 aus Polyäthylensuspension geleg-t, auf die aussen wiederum eine Polyäthylenschicht 4, beispielsweise im Wirbelschichtverfahren aufgebracht ist.
  • Im Beispiel der Figur 6 ist suf die Aussenseite des Flaschenkörpers -1 1 eine Kunststoffschicht 14 gelegt, die sich nur von einem geringen Abstand oberhalb des Bodens 13 bis in den Bereich des Flaschenhalses 12 erstreckt, also praktisch nur die Umfangsfläche der Flasche belegt. Wie die Figuren 6 und 7 zeigen, ist diese Schicht 14 fest auf der Aussenfläche des Flaschenkörpers 11 verankers. Sie kann beispielsweise aus thermoplastischem Kunststoff, aber auch aus wärmehärtenden Kunststoff bestehen, und auf der Aussenfläche des Flaschenkörpers ii aufgehärtet worden sein. Alle in der Beschreibung, den Patentansprüchen und der Zeichnung wiedergegebenen Merkmale des Anmeldungsgegenstandes können für sich allein oder in jeder denkbaren Kombination von wesentlicher Bedeutung für die Erfindung sein.
  • Patentansprüche:

Claims (26)

  1. Patentansprüche 1. Verpackung mit einem Hohlkörper aus Glas, beispielsweise einer Flasche zu einmaliger oder mehrmaliger Verwendung, insbesondere für Getränke, die mit einer oder mehreren Aussenschichten zur Verstärkung bzw. zum Schutz des Glases versehen ist, wobei mindestens eine der Schichten aus Kunststoff besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die äussere Schicht (4,14) aus einem dünnen, elastischen Kunststoffmaterial besteht, das lose oder fest mit der darunter liegenden Schicht oder der Glasoberfläche verbunden ist und mit einer Dicke zwischen 0,04 und 0,6 mm, vorzugsweise zwischen 0,1 und 0,2 mm, dazu ausgebildet ist, einen beim Zerschlagen des Glases die Glasscherben festhalten-oder den und Uw./umschliessenden Beutel zu bilden.
  2. 2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffschicht (4,14) sich wenigstens um die Seitenwände der Verpackung bis zu oder nahe dem Mündungsteil der Verpakkung und evtl. um zumindest Teile des Verpackungsbodens (3) erstreckt.
  3. 3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussensc11icht (4,14) aus einem in flüssigem oder festem, pulverförmigem Zustand an den Wanden angebrachten Kunststoffmaterial besteht.
  4. 4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoffmaterial aus einem Monomer besteht, das nach dem Aufbringen auf die Packung polimerisiert worden ist.
  5. 5. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussenschicht (4) aus einer dünnen Kunststoffolie besteht, die durch Schrumpen, Wickeln und bzw. oder Kleben um die Wände der Verpackung angebracht ist.
  6. 6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekemzeichnet, dass die dünne Kunststoffolie ein vorgeformtes oder um die Wände der Verpackung geformtes beutel- oder rohrförmiges Element ist.
  7. 7. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoffmaterial (4,14) thermoph3tischer oder härtender Art ist.
  8. 8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeiohnet, dass das Kunststoffmaterial (4,14) aus Polyäthylen besteht.
  9. 9. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoffmaterial (4,14) aus Polyvinylchlorid besteht.
  10. 10. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoffmaterial (4,14) aus Polyester oder Polyurethan besteht.
  11. 11. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoffmaterial (4,14) aus einem Hiscbpolymer aus zwei oder mehreren Kunststoffen, beispielsweise Polyvinylchlorid und Polyvinylacetat besteht.
  12. 12. Verpackung nach Anspruch 4, dadurchigekennseichnet, dass das Kunststoffmaterial (4,14) aus Methylmetakrylat besteht.
  13. 13. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Glasmaterial (^1} aus-leicht löslichem Glas besteht.
  14. 14. Verpackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Glasmaterial erhöhten Flussmittelgehalt, beispielsweise Alkali und verringerten Gehalt an Stabilisatoren, beispielsweise Calciumoxyd, aufweist.
  15. 15. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Glasmateriala (1,11) entalkalisiert ist.
  16. 16. Verpackung nacieinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Glasmaterials (1,11) aus einer kristallisierten Schicht (7) besteht.
  17. 17. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Glasmaterials (11,1) aus einer beispielsweise Kaliumionen enthaltenden Schicht (7,8) besteht.
  18. 18. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung mit mindestens einer ersten Schicht (5) aus einem Metall oder einer Metallverbindung aus beispielsweise Zinn oder Titan versehen ist.
  19. 19. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unter der Aussenschicht (4) eine weitere dünne Schicht (,ei,9) aus beispielsweise einem Stearat oder Kunststoff, z.B. eine Polyäthylenpulversuspension, ange-.bracht ist.
  20. 20. Verfahren nur Herstellung einer Verpackung mit Hohlkörper aus Glas nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der warme Hohlkörper mit einer ersten verstärkenden Schicht, beispielsweise aus einer Metallverbindung, versehen wird, dass der Hohlkörper abgekühlt und sichtgeprüft wird, wonach der IIohlkörper mit einer Aussenschicht aus Kunststoff versehen wird, die man im Anschluss daran durch Abkühlen verfestigt bzw. unter Wärme aushärtet.
  21. 21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper nach der Sichtprüfung wieder auf eine die Schmelztemperatur de s des Kunststoffmaterials übersteigende Temperatur erwärmt wird und durch Eintauchen in eine Wirbelschicht aus mikrofeinem Kunststoffpulver oder durch elektrostatische Beschichtung oder durch Pulverspritzen mit einer zumindest teilweise geschmolzenen Aussenschicht aus Kunststoffmaterial überzogen wird und dasa danach wenigstens die Aussenschicht für das Verschmelzen des Kunststoffmaterials in eine im wesentlichen bezogenen Kunststoffschicht erwärmt wird und dass abschliessend der Hohlkörper und die Kunststoffschicht gelaihlt werden bzw. die Kunststoffschicht ausgebärtet wird.
  22. 22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der hohlkörper wieder auf eine Temperatur von etwa 2500C erwärmt und mit mikrofeinem Polyäthylenpulver beschichtet wird wonach zumindest die Kunststoffschicht auf im wesentlichen die gleiche Temperatur für das Zusammenschmelzen erwärmt wird.
  23. 23. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper bei dem ersten Kühlen bei einer Temperatur von etwa 100°O mit einem wasserlöslichen Stearat oder einer Polyäthylensuspension beschichtet wird.
  24. 24. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Itohlkörper nach dem ersten Kühlen bis vorzugsweise auf eine Temperatur von etwa 20 bis 5000 mit einem Kunststoffmonomer, vorzugsweise in orm einer Lösung, beschichtet und danach der Strahlung für Polymerisierung des Monomers ausgesetzt wird.
  25. 25. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlk(irper nach dem ersten Kühlen bis vorzugsweise auf eine Temperatur von etwa 20 bis 500C, beispielsweise durch Eintauschen oder Spritzen mit einem Organosol, Polyurethan oder gleichartigem auszuhärtendem Kunststoff beschichtet wird, wonach die Kunststoffschicht beispielsweise durch Erwärmung getrocknet und bzw. oder ausgehärtet wird.
  26. 26. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Ifohlkörpers entalkaligiert wird, bevor se die erste verstärkende Schicht erhält.
    ?7. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die erste verstärkende Schicht durch Oberflächenkristallisation oder Ionenaustausch und bzw. oder durch Beschichtung mit Kunststoff, Glas oder Schmelzglasur erzielt wird.
DE19702026909 1969-06-03 1970-06-02 Verpackung mit einem Hohlkörper aus Glas und Verfahren zu deren Herstellung Pending DE2026909A1 (de)

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