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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Opioidanalgetika sind gelegentlich
Gegenstand von Missbrauch. Typischerweise ist eine bestimmte Dosis
eines Opioidanalgetikums wirksamer, wenn sie parenteral verabreicht
wird, verglichen mit der gleichen Dosis bei oraler Verabreichung.
Daher ist eine weit verbreitete Art des Missbrauchs von oralen Opioidformulierungen
die Extraktion des Opioids aus der Arzneiform und die anschließende Injektion
des Opioids (unter Einsatz eines beliebigen "geeigneten" Trägers
für die
Injektion), um ein "high"-Sein zu erreichen.
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Im Stand der Technik sind bereits
Anstrengungen unternommen worden, um das mit Opioidanalgetika assoziierte
Missbrauchpotential zu bekämpfen.
Zum Beispiel wurde die Kombination von Pentazocin mit sofortiger
Freisetzung und Naloxon in in den Vereinigten Staaten erhältlichen
Tabletten verwendet, kommerziell erhältlich als Talwin®Nx
von Sanofi-Winthrop.
Talwin®Nx
ist angezeigt für
die Linderung von mäßigen bis
starken Schmerzen. Talwin®Nx enthält Pentazocin-Hydrochlorid
mit sofortiger Freisetzung, äquivalent
zu 50 mg Base und Naloxon-Hydrochlorid, äquivalent zu 0,5 mg Base. Die
Menge an Naloxon, die in dieser Kombination vorliegt, hat bei oraler
Einnahme geringe Aktivität
und interferiert nur geringfügig
mit der pharmakologischen Wirkung des Pentazocins. Jedoch hat diese
Menge an Naloxon bei parenteraler Gabe starke antagonistische Wirkung
gegenüber
narkotisch wirkenden Analgetika. So soll der Einbau von Naloxon
eine Form des Missbrauchs von oralem Pentazocin, wie er stattfindet,
wenn die Arzneiform solubilisiert und injiziert wird, bremsen. Diese
Dosierung hat daher ein geringeres Potential zum parenteralen Missbrauch
als frühere
orale Pentazocin-Formulierungen.
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Eine festgelegte Kombinationstherapie
umfassend Tilidin (50 mg) und Naloxon (4 mg) war in Deutschland
zur Behandlung starker Schmerzen seit 1978 erhältlich (Valoron®NT,
Gödecke).
Die Gründe
für die
Kombination dieser Wirkstoffe sind wirksame Schmerzlinderung und
die Prävention
einer Tilidin-Abhängigkeit durch
Naloxon-induzierte Antagonismen an dem Morphin-Rezeptor. Eine festgelegte
Kombination aus Buprenorphin und Naloxon wurde im Jahr 1991 in Neuseeland
(Temgesic®Nx,
Reckitt & Colman)
zur Schmerzbehandlung eingeführt.
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Purdue Pharma L.P. vertreibt gegenwärtig Oxycodon
mit verzögerter
Freisetzung in Arzneiformen, die 10, 20, 40 und 80 mg Oxycodon-Hydrochlorid
unter dem Handelsnamen OxyContin enthalten.
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US-Patent Nrn. 5,266,331; 5,508,042;
5,549,912 und 5,656,295 offenbaren Oxycodon-Formulierungen mit verzögerter Freisetzung.
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Die US-Patent Nrn. 4,769,372 und
4,785,000 (Kreek) beschreiben Verfahren zur Behandlung von Patienten,
die unter chronischen Schmerzen oder chronischem Husten leiden,
ohne eine Dysmotilität
des Darms auszulösen,
durch Verabreichung von 1 bis 2 Dosiereinheiten, umfassend von ungefähr 1,5 bis
ungefähr
100 mg Opioidanalgetikum oder Hustenmittel und von ungefähr 1 bis
ungefähr
18 mg eines Opioidantagonisten mit geringer bis keiner systemischen
antagonistischen Wirkung bei 1 bis 5 mal täglicher oraler Verabreichung.
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US-Patent Nr. 6,228,863 (Palermo
et al.) beschreibt Zusammensetzungen und Verfahren zur Verhinderung
des Missbrauchs von Opioid-Arzneiformen.
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WO 99/32119 (Kaiko et al.) beschreibt
Zusammensetzungen und Verfahren zur Verhinderung des Missbrauchs
von Opioid-Dosierformen.
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US-Patent Nr. 5,472,943 (Crain et
al.) beschreibt Verfahren zur Verstärkung der analgetischen Wirksamkeit
von bimodal wirkenden Opioidagonisten durch Verabreichung des Agonisten
mit einem Opioid-Antagonisten.
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US-Patent Nr. 3,980,766 (Shaw et
al.) betrifft des Weiteren Wirkstoffe, die für die therapeutische Behandlung
von Narkotika-Abhängigkeit
durch orale Verwendung, z.B. Methadon, geeignet sind, und die so
zubereitet sind, dass der Missbrauch mittels Injektion durch Konzentrieren
des wirksamen Bestandteils in wässriger
Lösung
verhindert wird, indem ein Feststoff zum Einnehmen in eine feste
Dosier- oder Tablettenform eines solchen Wirkstoffs inkorporiert
wird, wobei der Feststoff verdickende Eigenschaften aufweist, die
einen raschen Anstieg in der Viskosität beim Konzentrieren einer
wässrigen
Lösung
davon bewirken.
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Es besteht jedoch immer noch ein
Bedürfnis
nach einer sicheren und wirksamen Schmerzbehandlung mit Opioidanalgetika-Arzneiformen,
die weniger dem Missbrauch unterliegen als gängige Therapien.
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Sämtliche
in dieser Anmeldung zitierten Dokumente, einschließlich der
voranstehenden, sind als Referenz in ihrer Gesamtheit für sämtliche
Zwecke Inhalt dieser Beschreibung.
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AUFGABEN UND
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Bestimmte Ausführungsformen der Erfindung
haben die Aufgabe, eine orale Arzneiform eines Opioidanalgetikums
bereitzustellen, die weniger einem parenteralen Missbrauch unterliegt
als andere Arzeniformen.
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Es ist eine Aufgabe bestimmter Ausführungsformen
der Erfindung, eine orale Arzneiform eines Opioidanalgetikums bereitzustellen,
das weniger intranasalem Missbrauch unterliegt als andere Arzneiformen.
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Es ist eine Aufgabe bestimmter Ausführungsformen
der Erfindung, eine orale Arzneiform eines Opioidanalgetikums bereitzustellen,
welche weniger oralem Missbrauch unterliegt als andere Arzneiformen.
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Es ist eine weitere Aufgabe bestimmter
Ausführungsformen
der Erfindung, eine orale Arzneiform eines Opioidanalgetikums bereitzustellen,
welche einer geringeren Zweckentfremdung unterliegt als andere Arzneiformen.
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Es ist eine weitere Aufgabe bestimmter
Ausführungsformen
der Erfindung, ein Verfahren zur Behandlung von Schmerz bei Menschen
mit einer oralen Arzneiform eines Opioidanalgetikums unter Verringerung
des Missbrauchpotentials der Arzneiform bereitzustellen.
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Es ist eine weitere Aufgabe bestimmter
Ausführungsformen
der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung einer oralen Arzneiform
eines Opioidanalgetikums bereitzustellen, so dass sie ein geringeres
Missbrauchpotential aufweist.
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Diese Aufgaben und weitere werden
durch die vorliegende Erfindung gelöst, die zum Teil eine orale Arzneiform
betrifft, umfassend ein Opioidanalgetikum, einen Opioidantagonisten
und mindestens ein aversives Mittel zur Verringerung des Missbrauchs
des Opioidanalgetikums.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung helfen die oralen Arzneiformen der vorliegenden
Erfindung, umfassend ein Opioidanalgetikum, einen Opioidantagonisten
und ein aversives Mittel oder mehrere aversive Mittel als Bestandteile)
der Arzneiform, den Missbrauch durch Injektion dadurch zu verhindern,
dass die "Attraktivität" der Arzneiform für einen
potentiellen Abhängigen
sinkt.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfasst die Arzneiform ein aversives Mittel
wie z.B. einen Bitterstoff, um einen Abhängigen davon abzuschrecken,
an der Arzneiform herumzubasteln und die manipulierte Arzneiform
anschließend
zu inhalieren oder zu schlucken. Vorzugsweise wird der Bitterstoff
freigesetzt, wenn an der Arzneiform herumgepfuscht wird und vermittelt
dem Abhängigen
einen unangenehmen Geschmack bei der Inhalation und/oder dem Schlucken
der manipulierten Arzneiform.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfasst die Arzneiform ein aversives Mittel
wie z.B. ein Reizmittel bzw. einen Reizstoff, um einen Abhängigen davon
abzuhalten, an der Arzneiform unerlaubte Änderungen vorzunehmen und die
manipulierte Arzneiform anschließend zu inhalieren, zu injizieren
oder zu schlucken. Vorzugsweise wird das Reizmittel freigesetzt,
wenn an der Arzneiform herumgebastelt wird und verursacht bei dem
Abhängigen
ein Brennen oder eine Reizung bei der Inhalation, Injektion und/oder dem
Schlucken der manipulierten Arzneiform.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfasst die Arzneiform einen aversiven
Stoff, wie z.B. ein Geliermittel, um einen Abhängigen davon abzuhalten, an
der Arzneiform herumzubasteln und die manipulierte Arzneiform anschließend zu
inhalieren, zu injizieren oder zu schlucken. Vorzugsweise wird das
Geliermittel freigesetzt, wenn an der Arzneiform herumgebastelt
wird und vermittelt der manipulierten Arzneiform eine gelartige
Qualität
bzw. Beschaffenheit, wodurch die Absorption des Opioidanalgetikums
derart verlangsamt wird, dass ein Abhängiger den Zustand des "high"-Seins wahrscheinlich
weniger rasch erreicht. In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen,
wenn die Arzneiform manipuliert wird und einer kleinen Menge (z.B.
weniger als ungefähr
10 ml) einer wässrigen
Flüssigkeit
(z.B. Wasser) ausgesetzt wird, wird die Arzneiform für die Injektion
und/oder die Inhalation ungeeignet sein. Bei Zugabe der wässrigen
Flüssigkeit
wird die manipulierte Arzneiform vorzugsweise dick und viskos, was
sie für
die Injektion ungeeignet macht. Der Begriff "ungeeignet für Injektion" soll zum Zwecke der vorliegenden Erfindung
bedeuten, dass jemand beträchtliche
Schwierigkeiten hätte,
die Arzneiform aufgrund der der Arzneiform vermittelten Viskosität zu injizieren
(z.B. wegen des bei der Verabreichung verursachten Schmerzes oder
der Schwierigkeit, die Arzneiform durch eine Spritze zu drücken), wodurch
das Potential für
den Missbrauch des Opioidanalgetikums in der Arzneiform verringert
wird.
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In bestimmten Ausführungsformen
ist das Geliermittel in einer solchen Menge in der Arzneiform vorhanden,
dass bei dem Versuch, ein wässriges
Gemisch der Arzneiform (durch Anwendung von Hitze) zu evaporieren,
in dem Bestreben, eine höhere
Konzentration des therapeutischen Wirkstoffs zu erhalten, eine hochviskose
Substanz entsteht, die zur Injektion ungeeignet ist.
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Wenn die manipulierte bzw. verfälschte Arzneiform
nasal inhaliert wird, kann das Geliermittel bei Verabreichung auf
dem nasalen Weg aufgrund der Feuchtigkeit der Schleimhäute einen
gelähnlichen
Zustand einnehmen. Dies macht derartige Formulierungen auch aversiv
gegenüber
nasaler Verabreichung, da das Gel am Nasengang kleben bleibt und
somit die Absorption der für
den Missbrauch zugänglichen
Substanz minimieren wird.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfasst die Arzneiform eine Kombination
von beliebigen oder sämtlichen
der vorangehend genannten aversiven Stoffe (z.B. ein bittermachender Stoff,
ein Reizmittel und/oder ein Geliermittel), um einen Abhängigen abzuschrecken,
die Arzneiform zu manipulieren und die manipulierte Arzneiform anschließend zu
inhalieren, zu injizieren und/oder zu schlucken.
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Spezifisch in Erwägung gezogene Ausführungsformen
schließen
Bitterstoffe, Geliermittel, Reizstoffe, Bitterstoff und Geliermittel;
Bitterstoff und Reizstoff; Geliermittel und Reizstoff; Bitterstoff
und Geliermittel; Bitterstoff und Reizstoff; Geliermittel und Reizstoff;
und Bitterstoff und Geliermittel und Reizstoff ein.
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In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
sind die Arzneiformen orale Arzneiformen mit verzögerter Freisetzung,
umfassend eine therapeutisch wirksame Menge eines Opioidanalgetikums
und eines Opioidantagonisten, zusammen mit einem oder mehreren der
oben beschriebenen aversiven Stoffe, so dass die Arzneiform eine
wirksame Schmerzlinderung für mindestens
ungefähr
12 Stunden, oder mindestens ungefähr 24 Stunden liefert, wenn
sie einem Menschen oral verabreicht wird.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung liegt der Opioidantagonist in der Arzneiform
in einer im Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form (d.h. "maskiert") vor, wenn die Arzneiform
gemäß Verordnung
intakt verabreicht wird. Vorzugsweise hemmt der Opioidantagonist,
da er in der Arzneiform in einer im Wesentlichen nicht-freisetzbaren
Form vorliegt, nicht wesentlich die analgetische Wirkung des Opioidagonisten,
wenn die Arzneiform intakt oral verabreicht wird, und stellt kein
Risiko für
den plötzlichen
Entzug bei Opioid-toleranten oder -abhängigen Patienten dar.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung liegt das in der Arzneiform vorhandene aversive
Mittel in einer im Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form (d.h. "maskierten") Form vor, anstelle,
oder zusätzlich
dazu, dass der Opioidantagonist in einer im Wesentlichen nicht-freisetzbaren
Form vorliegt.
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In anderen Ausführungsformen kann der aversive
Stoff nicht "maskiert" sein, wie oben offenbart,
wo der aversive Stoff aus einer intakten Arzneiform nicht freigesetzt
oder minimal freigesetzt wird, sondern kann eine modifizierte oder
verzögerte
Freisetzung aufweisen, so dass der aversive Stoff nicht in einem
bestimmten Abschnitt des Gastrointestinaltrakts abgeladen wird,
z.B. dem Magen, wo er einen unerwünschten Effekt wie übermäßige Reizung
verursachen kann. Der aversive Stoff kann mit einem enterischen
Träger
kombiniert werden, um seine Freisetzung hinauszuzögern, oder
er kann mit einem Träger
kombiniert werden, um eine verzögerte
Freisetzung des aversiven Stoffes zu erreichen. Es ist jedoch in
der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass der aversive Stoff vorzugsweise
keine signifikanten Nebenwirkungen aufweisen wird (z.B. gastrointestinale
Nebenwirkungen), selbst wenn der gesamte aversive Stoff bei oraler
Verabreichung einer intakten Arzneiform, wie verordnet, sofort freigesetzt
wird. Der aversive Stoff bzw. die aversiven Stoffe können auch
in der Arzneiform in freisetzbarer Form und nicht-freisetzbarer
Form in beliebiger Kombination vorliegen. Zum Beispiel kann eine
Arzneiform einen Bitterstoff, ein Reizmittel, ein Gel oder eine
Kombination davon in freisetzbarer Form und nicht-freisetzbarer
Form aufweisen, wie es in der US-Patentanmeldung
mit dem Titel "Compositions
and Methods to Prevent Abuse of Opioids" mit Anmeldetag 6. August 2002 offenbart
ist. Ebenso kann der Antagonist der vorliegenden Erfindung in freisetzbarer
Form, nicht-freisetzbarer Form oder einer Kombination von freisetzbarer
Form und nicht-freisetzbarer Form vorliegen, wie es in der US-Patentanmeldung
mit dem Titel "Pharmaceutical
Formulations Containing Opioid Agonist, Releasable Antagonist, and
Sequestered Antagonist" mit
Anmeldetag 6. August 2002 offenbart ist und hier durch Referenz
in ihrer Gesamtheit in Kombination mit einem der hier offenbarten
aversiven Stoffe in die Anmeldung aufgenommen ist.
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Zum Beispiel kann der Antagonist
der vorliegenden Erfindung ein Antagonist mit minimaler oraler Aktivität sein,
wie z.B. Naloxon in freisetzbarer oder "nicht-maskierter" Form. Die Inklusion eines derartigen
Antagonisten wäre
ein Abschreckungsmittel gegenüber
parenteralem Missbrauch der Arzneiform, und die aversiven Stoffe
der vorliegenden Erfindung (z.B. Bitterstoff, Reizstoff, Geliermittel)
wären Abschreckungsmittel
gegenüber
oralem und nasalem Missbrauch der Arzneiform. Darüber hinaus
kann die Arzneiform einen "maskierten" Antagonisten enthalten,
wie z.B. einen bioverfügbaren
Antagonisten, um weiter von oralem und nasalem Missbrauch der Arzneiform
bei Verabreichung einer manipulierten Arzneiform abzuschrecken.
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Der Begriff "aversives Mittel" oder "aversiver Stoff' soll zum Zwecke der vorliegenden Erfindung
für einen
bittermachenden Stoff (hier auch als Bitterstoff bezeichnet), einen
Reizstoff oder ein Geliermittel stehen.
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Der Begriff "manipulierte Arzneiform" (im Sinne einer
Arzneiform, an der zum Zwecke des Missbrauchs herumhantiert wurde)
soll zum Zwecke der vorliegenden Erfindung bedeuten, dass die Arzneiform
durch mechanische, thermische und/oder chemische Mittel (oder Einwirkungen),
die die physikalischen Eigenschaften der Arzneiform verändern, manipuliert
wurde, z.B. um den Opioidagonisten für sofortige Freisetzung freizusetzen,
falls er in einer verzögerten
Freisetzungsform vorliegt, oder um den Opioidagonisten für eine unsachgemäße Verwendung
wie die Verabreichung auf einem anderen Weg, z.B. parenteral, verfügbar zu
machen. Das Manipulieren oder Herumbasteln kann z.B. mittels Zerkleinern,
Scherzerkleinern, Zerreiben, Zermahlen, Zerkauen, Auflösen in einem
Lösungsmittel,
Erhitzen (z.B. größer als
ungefähr
45°C) oder
einer beliebigen Kombination davon erfolgen.
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Der Begriff "im Wesentlichen nicht-freisetzbare Form" bezieht sich zum
Zwecke der vorliegenden Erfindung auf einen Opioidantagonisten und/oder
einen aversiven Stoff, der eine Stunde nachdem die intakte Arzneiform,
enthaltend einen Opioidagonisten, einen Opioidantagonisten und mindestens
einen aversiven Stoff, oral verabreicht wird (d.h. ohne dass an
der Arzneiform herummanipuliert wurde), nicht oder im Wesentlichen
nicht freigesetzt ist. Formulierungen, umfassend einen Opioidantagonisten
in einer Arzneiform in einer im Wesentlichen nicht-freisetzbaren
Form, werden in der US-Anmeldung Serial-Nr. 09/781,081, mit dem
Titel "Tamper Resistant
Oral Opioid Agonist Formulations" mit
Anmeldedatum B. Februar 2001 beschrieben, deren Offenbarung hiermit
als Referenz in ihrer Gesamtheit in die Anmeldung aufgenommen wird.
Zum Zwecke der vorliegende Erfindung kann die nach oraler Verabreichung
der intakten Arzneiform freigesetzte Menge in vitro anhand der Auflösung bei
1 Stunde der Arzneiform in 900 ml eines künstlichen Magensaftes unter
Verwendung eines USP Typ II (Paddle)-Apparats bei 75 UpM bei 37°C gemessen
werden. Eine derartige Arzneiform wird auch als einen "maskierten Antagonist" und/oder einen "maskierten aversiven
Stoff' enthaltend
bezeichnet, in Abhängigkeit
von dem Stoff oder den Stoffen, die nicht freigesetzt oder im Wesentlichen
nicht freigesetzt werden. In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung ist die im Wesentlichen nicht-freisetzbare Form des
Antagonisten und/oder des aversiven Stoffes resistent gegenüber Abführmitteln
(z.B. Mineralöl),
die eingesetzt werden, um verzögerte
Darmpassage in den Griff zu bekommen, und resistent gegenüber achlorhydrischen
Zuständen.
Vorzugsweise wird der aversive Stoff 4, 8, 12 und/oder 24 Stunden
nach oraler Verabreichung nicht oder nicht wesentlich freigesetzt.
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Der Wortlaut "zumindest teilweises Hemmen der opioiden
Wirkung" soll zum
Zwecke der vorliegenden Erfindung bedeuten, dass der Opioidantagonist
zumindest signifikant die euphorische Wirkung des Opiodantagonisten
hemmt, wodurch das Potential des Missbrauchs des Opioidagonisten
in der Arzneiform verringert wird.
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Der Wortlaut "analgetische Wirksamkeit" soll zum Zwecke
der vorliegenden Erfindung eine zufriedenstellende Verringerung
des Schmerzes oder Beseitigung des Schmerzes bei einem gleichzeitigen
erträglichen Maß an Nebenwirkungen,
wie es durch den behandelten Menschen festgestellt wird, bedeuten.
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Der Wortlaut "nicht wesentliches Blockieren der analgetischen
Wirkung eines Opioidagonisten" bedeutet
zum Zwecke der vorliegenden Erfindung, dass der Opioidantagonist
die Wirkungen des Opioidagonisten in ausreichendem Maße nicht
blockiert, um die Arzneiform therapeutisch weniger wirksam zum Erreichen der
Analgesie zu machen.
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Der Wortlaut "verzögerte
Freisetzung" ist
zum Zwecke der vorliegenden Erfindung definiert als die Freisetzung
des Opioidanalgetikums aus der oralen Arzneiform mit einer derartigen
Geschwindigkeit, dass Blut- (z.B. Plasma-)-Konzentrationen (Levels)
innerhalb des therapeutischen Bereichs, aber unterhalb toxischer
Konzentrationen über
eine verlängerte
Zeitspanne aufrechterhalten werden, z.B. von ungefähr 12 bis
ungefähr
24 Stunden, verglichen mit einem Produkt mit verzögerter Freisetzung.
Vorzugsweise ist die verzögerte Freisetzung
ausreichend, um eine "zweimal
pro Tag"- oder eine "einmal pro Tag"-Formulierung zu
liefern.
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Der Begriff "Partikel" von Opioidantagonist bezieht sich,
wie hier verwendet, auf Körnchen
bzw. Granulat, Sphäroide,
Beads oder Pellets, umfassend den Opioidantagonisten. In bestimmten
bevorzugten Ausführungsformen
weisen die Opioidantagonist-Partikel eine Größe von ungefähr 0,2 bis
ungefähr
2 mm im Durchmesser, besonders bevorzugt von ungefähr 0,5 bis
ungefähr
2 mm im Durchmesser auf.
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Der Begriff "parenteral" schließt, wie hier verwendet, subkutane
Injektionen, intravenöse
Injektionen, intramuskuläre
Injektionen, intrasternale Injektionen, Infusionstechniken oder
andere in der Technik bekannte Injektionsverfahren ein.
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Der Begriff "inhaliert" schließt, wie hier verwendet, den
Missbrauch über
die Schleimhaut, über
die Bronchien und den nasalen Missbrauch ein.
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Der Begriff "Bitterstoff' steht, wie hier verwendet, für eine Verbindung,
die verwendet wird, um der Person, die sich eine manipulierte Arzneiform
der vorliegenden Erfindung in missbräuchlicher Absicht zuführt, einen
bitteren Geschmack bzw. bitteres Aroma oder einen bitteren Geruch
und dergleichen zu vermitteln.
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Der Begriff "Reizmittel" oder "Reizstoff' steht, wie hier verwendet, für eine Verbindung,
die verwendet wird, um der Person, die sich eine manipulierte Arzneiform
der vorliegenden Erfindung in missbräuchlicher Absicht verabreicht,
eine störende,
z.B. brennende oder unangenehme Empfindung zu vermitteln.
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Der Begriff "Geliermittel" steht, wie hier verwendet, für eine Verbindung
oder Zusammensetzung, die verwendet wird, um der manipulierten Arzneiform
bei Zugabe von Feuchtigkeit oder einer Flüssigkeit eine gelähnliche
oder verdickende Eigenschaft zu vermitteln.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die aversiven Mittel der vorliegenden
Erfindung sind vorzugsweise für
den Einsatz in Verbindung mit oralen Arzneiformen, einschließlich Opioidanalgetika
und Opioidantagonisten, die wertvolle Schmerzfreiheit vermitteln,
aber missbräuchlich
verwendet werden können.
Dies gilt besonders für
Opioidanalgetika mit verzögerter
Freisetzung, die eine hohe Dosis eines erwünschten Opioidanalgetikums
aufweisen, welches über
eine Zeitspanne in jeder Dosiereinheit freigesetzt werden soll.
Jemand, der Drogenmissbrauch betreibt, kann typischerweise ein Präparat mit
kontrollierter Freisetzung hernehmen, das Präparat zerkleinern, scherzerkleinern, zermahlen,
zerkauen, auflösen
und/oder erhitzen, extrahieren oder auf andere Weise beschädigen, so
dass sämtliche
Inhalte der Arzneiform für
die sofortige Absorption durch Injektion, Inhalation und/oder orale
Konsumption verfügbar
werden.
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In bestimmten Ausführungsformen
umfasst die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Verhinderung von
Missbrauch oder zur Abschreckung vor Missbrauch von Opioidanalgetika
durch die Inklusion eines Opioidantagonisten und mindestens einem
aversiven Stoff in der Arzneiform mit dem Opioidanalgetikum.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, in denen die Arzneiform ein aversives Mittel,
einschließlich
eines Bitterstoffs, einschließt,
können
verschiedene Bitterstoffe eingesetzt werden, einschließlich, beispielsweise
und ohne Beschränkung,
natürliche,
künstliche
und synthetische Aromaöle
und Aromastoffe und/oder -öle
als Geschmacks- und Geruchsstoffe, Öl-Naturharze und aus Pflanzen,
Blättern, Blüten, Früchten und
so weiter abgeleitete Extrakte und Kombinationen davon. Nicht als
beschränkend
zu betrachtende Beispiele für
Aromaöle
schließen
Krauseminzöl,
Pfefferminzöl,
Eukalyptusöl, Öl der Muskatnuss, Piment,
Muskatblüte,
Bittermandelöl,
Menthol u.ä.
ein. Ebenfalls nützliche
Bitterstoffe sind künstliche,
natürliche
und synthetische Fruchtaromen wie Zitrusöle, einschließlich Zitrone,
Orange, Limone, Grapefruit und Fruchtessenzen und so weiter. Weitere
Bitterstoffe schließen
Saccharose-Derivate (z.B. Saccharoseoctaacetat), Chlorsaccharose-Derivate,
Chininsulfat u.ä.
ein. Der für
die vorliegende Erfindung bevorzugt verwendete Bitterstoff ist Denatonium-Benzoat
NF-wasserfrei, vertrieben unter dem Namen BitrexTM (Macfarlan
Smith Limited, Edinburgh, UK).
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Durch die Inklusion eines Bitterstoffes
in die Formulierung erzeugt die Aufnahme der manipulierten Arzneiform
einen bitteren Geschmack bei Inhalation oder oraler Verabreichung,
was in bestimmten Ausführungsformen
den Genuss des Erreichens eines „high"-Zustands
durch die manipulierte Arzneiform verdirbt oder behindert, und vorzugsweise
den Missbrauch der Arzneiform verhindert.
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Ein Bitterstoff kann zu der Formulierung
in einer Menge von weniger als ungefähr 50 Gew.-%, vorzugweise weniger
als ungefähr
10 Gew.-%, mehr bevorzugt weniger als ungefähr 5 Gew.-% der Arzneiform
und am meisten bevorzugt in einer Menge im Bereich von ungefähr 0,1 bis
1,0 Gew.-% der Arzneiform, in Abhängigkeit von dem bestimmten
eingesetzten Bitterstoff oder den bestimmten eingesetzten Bitterstoffen,
zugegeben werden. Eine Arzneiform, die einen Bitterstoff beinhaltet,
schreckt vorzugsweise von missbräuchlicher
Verwendung der manipulierten Arzneiform ab, wenn der manipulierten
Arzneiform ein unangenehmer Geschmack oder Aroma vermittelt wird.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, in denen die Arzneiform einen aversiven
Stoff, umfassend einen Reizstoff, einschließt, können verschiedene Reizstoffe
eingesetzt werden, einschließlich,
beispielsweise und ohne Beschränkung
auf, Capsaicin, ein Capsaicin-Analog mit ähnlichen Eigenschaften wie
Capsaicin u.ä.
Einige Capsaicin-Analoga oder -Derivate schließen z.B. und ohne Beschränkung Resiniferatoxin,
Tinyatoxin, Heptanoylisobutylamid, Heptanoylguaiacylamid, andere
Isobutylamide oder Guaiacylamide, Dihydrocapsaicin, Homovanillyloctylester,
Nonanoylvanillylamid, oder andere Verbindungen der Klasse, die als
Vanilloide bekannt sind, ein. Resiniferatoxin ist z.B. in US-Patent Nr.
5,290,816 (Blumberg), Veröffentlichungsdatum
1. März
1994, beschrieben. US-Patent Nr. 4,812,446 (Brand), Veröffentlichungsdatum
14. März
1989, beschreibt Capsaicin-Analoga
und Verfahren zu ihrer Herstellung. Des Weiteren zitiert US-Patent Nr.
4,424,205 (LaHann et al.), Veröffentlichungsdatum
3. Januar 1984, Newmans „Natural
and Synthetic Pepper-Flavored Substances", veröffentlicht in 1954, welches
die Schärfe
Capsaicin-ähnlicher
Analoga erwähnt. Ton
et al., British Journal of Pharmacology, 10, Seiten 175–182 (1955)
diskutieren pharmakologische Wirkungen von Capsaicin und seinen
Analoga.
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Durch die Inklusion eines Reizstoffes
(z.B. Capsaicin) in die Arzneiform, vermittelt das Capsaicin, wenn
an der Arzneiform herummanipuliert wird, der Person, die die Arzneiform
missbräuchlich
verwenden will, eine brennende oder unangenehme Eigenschaft, um
die Person vorzugsweise von der Inhalation, Injektion oder oralen
Verabreichung der manipulierten Arzneiform abzuhalten und vorzugsweise
den Missbrauch der Arzneiform zu verhindern. Geeignete Capsaicin-Zusammensetzungen
schließen
Capsaicin (trans-8-Methyl-N-vanillyl-6-noneamid)
oder Analoga davon in einer Konzentration zwischen ungefähr 0,00125
Gew.-% und 50 Gew.-%, vorzugsweise zwischen ungefähr 1 und
ungefähr
7,5 Gew.-% und am meisten bevorzugt zwischen ungefähr 1 und
ungefähr
5 Gew.-% ein.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, in denen die Arzneiform einen aversiven
Stoff, umfassend ein Geliermittel, einschließt, können verschiedene Geliermittel
eingesetzt werden, einschließlich,
z.B. und ohne Beschränkung:
Zucker oder Zuckerabgeleitete Alkohole, wie Mannit, Sorbit u.ä., Stärke und
Stärke-Derivate,
Cellulose-Derivate wie mikrokristalline Cellulose, Natriumcarboxymethylcellulose, Methylcellulose,
Ethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Hydroxypropylcellulose und
Hydroxypropylmethylcellulose, Attapulgite, Bentonite, Dextrine,
Alginate, Carrageenan, Tragantgummi, Akaziengummi, Guar Gum, Xanthangummi,
Pektin, Gelatine, Kaolin, Lecithin, Magnesiumaluminiumsilicat, Carbomere
und Carbopole, Polyvinylpyrrolidon, Polyethylenglykol, Polyethylenoxid,
Polyvinylalkohol, Siliziumdioxid, Tenside, gemischte Tensid/Benetzungsmittel- Systeme, Emulgatoren,
andere polymere Materialien und Gemische davon, etc. In bestimmten
bevorzugten Ausführungsformen
ist das Geliermittel Xanthangummi. In anderen bevorzugten Ausführungsformen
ist das Geliermittel der vorliegenden Erfindung Pektin. Das Pektin
oder die Pektinsubstanzen, die in dieser Erfindung nützlich sind,
schließen
nicht nur gereinigte oder isolierte Pektate ein, sondern auch unverarbeitete,
natürliche
Pektinquellen, wie Rückstände von
Apfel, Citrus oder Zuckerrübe,
die, wenn erforderlich, einer Veresterung oder Deveresterung unterzogen
wurden, z.B. durch Alkali oder Enzyme. Vorzugsweise stammen die
in dieser Erfindung eingesetzten Pektine aus Zitrusfrüchten wie
Limette, Zitrone, Grapefruit und Orange.
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Mit der Inklusion eines Geliermittels
in der Arzneiform vermittelt das Geliermittel, wenn an der Arzneiform
herummanipuliert wird, der manipulierten Arzneiform vorzugsweise
eine gelartige Beschaffenheit, die das Vergnügen, an dem Erreichen eines
schnellen „high"-Zustands aus der
manipulierten Arzneiform wegen der gelartigen Konsistenz in Kontakt
mit der Schleimhaut vorzugsweise verdirbt oder behindert und in
bestimmten Ausführungsformen
den Missbrauch der Arzneiform durch Minimieren der Absorption, z.B.
im Nasengang, verhindert. Ein Geliermittel kann zu der Formulierung
in einem Verhältnis
von Geliermittel zu Opioidagonist von ungefähr 1:40 bis ungefähr 40:1,
bezogen auf das Gewicht, vorzugsweise von ungefähr 1:1 bis ungefähr 30:1, bezogen
auf das Gewicht, und besonders bevorzugt von ungefähr 2:1 bis
ungefähr
10:1, bezogen auf das Gewicht des Opioidagonisten zugegeben werden.
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In bestimmten anderen Ausführungsformen
bildet die Arzneiform ein viskoses Gel, nachdem an der Arzneiform
herummanipuliert wird, sie in einer wässrigen Flüssigkeit gelöst wird
(von ungefähr
0,5 bis ungefähr 10
ml und vorzugsweise von 1 bis ungefähr 5 ml), was dazu führt, dass
das resultierende Gemisch eine Viskosität von mindestens ungefähr 10 cP
aufweist. Besonders bevorzugt wird das resultierende Gemisch eine Viskosität von mindestens
ungefähr
60 cP aufweisen.
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In bestimmten anderen Ausführungsformen
bildet die Arzneiform ein viskoses Gel, nachdem an der Arzneiform
herummanipuliert wurde, sie in einer wässrigen Flüssigkeit gelöst (von
ungefähr
0,5 bis ungefähr 10
ml und vorzugsweise von 1 bis ungefähr 5 ml) und dann erhitzt wurde
(z.B. größer als
ungefähr
45°C), was dazu
führt,
dass das resultierende Gemisch eine Viskosität von mindestens ungefähr 10 cP
aufweist. Am meisten bevorzugt wird das resultierende Gemisch eine
Viskosität
von mindestens ungefähr
60 cP aufweisen.
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In bestimmten Ausführungsformen
kann die Arzneiform einen oder mehrere der vorangehend genannten
aversiven Stoffe einschließen.
Aus Sicherheitsgründen
sollte die Menge an Bitterstoff, Reizstoff oder Geliermittel in
der Formulierung der vorliegenden Erfindung für Menschen nicht toxisch sein.
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Opioidantagonisten, die in der vorliegenden
Erfindung nützlich
sind, schließen
beispielsweise ein und ohne Einschränkung, Naltrexon, Naloxon,
Nalmefen, Nalid, Nalmexon, Nalorphin, Nalorphindinicotinat, Cyclazocin,
Levallorphan, pharmazeutisch annehmbare Salze davon und Gemische
davon. In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen ist der Opioidantagonist
Naloxon oder Naltrexon. In bestimmten Ausführungsformen kann die Menge
an in der Arzneiform enthaltenem Opioidantagonisten ungefähr 10 ng
bis 275 mg betragen.
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Naloxon ist ein Opioidantagonist,
der fast frei ist von agonistischen Wirkungen. Subkutane Dosen von bis
zu 12 mg von Naloxon erzeugen keine wahrnehmbaren subjektiven Effekte,
und 24 mg Naloxon verursacht nur leichte Schläfrigkeit bzw. Benommenheit.
Geringe Dosen (0,4–0,8
mg) von Naloxon, verabreicht intramuskulär oder intravenös, verhindern
oder kehren unverzüglich
die Wirkungen von Morphin-artigen Opioidagonisten beim Menschen
um. Für
ein mg intravenös
appliziertes Naloxon wurde berichtet, dass es die Wirkung von 25
mg Heroin vollständig
blockiert. Die Wirkungen von Naloxon werden fast sofort nach der
intravenösen
Verabreichung sichtbar. Es wurde berichtet, dass der Wirkstoff zwar
nach oraler Verabreichung absorbiert wird, er aber bei seiner ersten
Passage durch die Leber rasch in eine inaktive Form metabolisiert
wird, so dass er, wie weiter berichtet, eine signifikant geringere
Wirksamkeit aufweist als bei parenteraler Verabreichung. Für orale Dosierungen
von mehr als 1 g wurde berichtet, dass sie fast vollständig in
weniger als 24 Stunden metabolisiert werden. Es wurde berichtet,
dass 25% von sublingual verabreichtem Naloxon absorbiert werden.
Weinberg et al., Sublingual Absorption of Selected Opioid Analgesics,
Clin Pharmacol Ther.(1988); 44: 335–340.
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Andere Opioidantagonisten, zum Beispiel
Cyclazocin und Naltrexon, die beide Cyclopropylmethyl-Substitutionen
an dem Stickstoff aufweisen, behalten viel von ihrer Wirksamkeit über den
oralen Weg und ihre Wirkungsdauern sind viel länger, annähernd 24 Stunden nach ihrer
oralen Verabreichung.
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Bei der Behandlung von bereits Opioid-abhängigen Patienten
ist Naltrexon in hohen oralen Dosen (über 100 mg) eingesetzt worden,
um euphorisierende Wirkungen von Opioid-Agonisten zu verhindern. Für Naltrexon
wurde berichtet, dass es eine starke bevorzugte blockierende Wirkung
gegen mu- über
delta-Stellen ausübt.
Naltrexon ist als synthetisches Kongener von Oxymorphon bekannt
ohne Opioid-agonistische Eigenschaften und unterscheidet sich in
der Struktur von Oxymorphon durch den Austausch der Methylgruppe
an dem Stickstoffatom von Oxymorphon durch eine Cyclopropylmethylgruppe.
Das Hydrochloridsalz von Naltrexon ist in Wasser löslich bis
zu ungefähr
100 mg/cm3. Die pharmakologischen und pharmakokinetischen
Eigenschaften von Naltrexon wurden in zahlreichen Tierversuchen
und klinischen Studien untersucht; siehe, z.B. Gonzalez JP, et al.,
Naltrexone: A review of its Pharmacodynamic and Pharmacokinetic
Properties and Therapeutic Efficacy in the Management of Opioid
Dependence. Drugs 1988; 35:192–213,
das hier als Referenz umfasst ist. Nach oraler Verabreichung wird
Naltrexon rasch absorbiert (innerhalb 1 Stunde) und hat eine orale Bioverfügbarkeit
im Bereich von 5–40%.
Die Proteinbindung von Naltrexon beträgt ungefähr 21% und das Verteilungsvolumen
nach Einzeldosis-Verabreichung beträgt 16,1 l/kg.
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Naltrexon ist kommerziell erhältlich in
Tablettenform (Revia®, DuPont) zur Behandlung
von Alkoholabhängigkeit
und zur Blockade von exogen verabreichten Opioiden. Siehe z.B. Revia
(Naltrexonhydrochlorid-Tabletten). Physican's Desk Reference, 51. Ausgabe, Montvale,
NJ. „Medical
Economics" 1997;
51:957–959. Eine
Dosierung von 50 mg Revia® blockiert die pharmakologischen
Wirkungen von 25 mg IV verabreichtem Heroin für bis zu 24 Stunden.
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Es ist bekannt, dass Naltrexon bei
Co-Verabreichung mit Morphin, Heroin oder anderen Opioiden auf chronischer
Basis die Entwicklung einer physischen Abhängigkeit von Opioiden hemmt.
Man nimmt an, dass Naltrexon die Wirkungen von Heroin mittels kompetitiver
Bindung an die Opioid-Rezeptoren blockiert. Naltrexon ist zur Behandlung
von Narkotika-Abhängigkeit
durch vollständige
Blockade der Opioid-Wirkungen eingesetzt worden. Es wurde gefunden,
dass der erfolgreichste Einsatz von Naltrexon für eine Narkotika-Abhängigkeit
bei Narkotika-Abhängigen
besteht mit guter Prognose, als Teil eines umfassenden Beschäftigungs-
oder Rehabilitationsprogramms, einschließlich Verhaltenskontrolle oder
anderen die Compliance erhöhenden
Methoden. Zur Behandlung von Narkotika-Abhängigkeit mit Naltrexon ist
es wünschenswert,
dass der Patient für mindestens
7–10 Tage
opioidfrei ist. Die Anfangsdosierung von Naltrexon für solche
Zwecke war typischerweise ungefähr
25 mg und sofern keine Entzugsanzeichen auftreten, kann die Dosierung
auf 50 mg pro Tag erhöht werden.
Bei einer täglichen
Dosis von 50 mg geht man davon aus, dass eine angemessene klinische
Blockade der Wirkungen von parenteral verabreichten Opioiden erzeugt
wird. Naltrexon ist auch zur Behandlung von Alkoholismus als Ergänzung zu
sozialen und psychotherapeutischen Methoden eingesetzt worden.
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In bestimmten Ausführungsformen
kann der aversive Stoff und/oder der Opioidantagonist, der in der Arzneiform
enthalten ist, in einer im Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form
vor liegen. Wenn der Opioidantagonist in einer im Wesentlichen nicht-freisetzbaren
Form vorliegt, umfasst die im Wesentlichen nicht-freisetzbare Form
des Opioidantagonisten einen Opioidantagonisten, der mit einem oder
mehreren pharmazeutisch annehmbaren hydrophoben Materialien formuliert
ist, so dass der Antagonist während
seiner Passage durch den Gastrointestinaltrakt nicht freigesetzt
oder im Wesentlichen nicht freigesetzt wird, wenn er bestimmungsgemäß oral verabreicht
wird, ohne dass er manipuliert wurde.
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Darüber hinaus umfasst in bestimmten
Ausführungsformen,
in denen der aversive Stoff in einer im Wesentlichen nicht-freisetzbaren
Form vorliegt, die im Wesentlichen nicht-freisetzbare Form des aversiven
Stoffes einen aversiven Stoff, der mit einem oder mehreren pharmazeutisch
annehmbaren hydrophoben Materialien formuliert wird, so dass der
aversive Stoff während
seiner Passage durch den Gastrointestinaltrakt nicht freigesetzt
oder im Wesentlichen nicht freigesetzt wird, wenn er bestimmungsgemäß oral verabreicht
wird, d.h. Verabreichung ohne Manipulation.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ist die im Wesentlichen nichtfreisetzbare
Form vom Opioidantagonisten für
mechanische, thermische und/oder chemische Manipulation anfällig, z.B. Manipulation
mittels Zerkleinern, Scherzerkleinern, Zerreiben, Zermahlen, Zerkauen
und/oder Auflösen
in einem Lösungsmittel
in Kombination mit Erhitzen (z.B. größer als 45°C) der oralen Arzneiform. Wenn
die Arzneiform manipuliert wurde, wird die Integrität der im
Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form des Opioidantagonisten beeinträchtigt und
der Opioidantagonist wird für
Freisetzung verfügbar
gemacht. In bestimmten Ausführungsformen,
wenn die Dosierform zerkaut, zerkleinert oder in einem Lösungsmittel
gelöst
und erhitzt wird, und oral, intranasal, parenteral oder sublingual
verabreicht wird, ist die analgetische oder euphorische Wirkung
des Opioids verringert oder aufgehoben. In bestimmten Ausführungsformen
wird die Wirkung des Opioidagonisten zumindest teilweise durch den
Opioidantagonisten blockiert. In bestimmten anderen Ausführungsformen
wird die Wirkung des Opioidagonisten im Wesentlichen durch den Opioidantagonisten
blockiert.
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Darüber hinaus ist die im Wesentlichen
nicht-freisetzbare Form des aversiven Stoffes anfällig für mechanische,
thermische und/oder chemische Manipulation, z.B. Manipulieren mittels
Zerkleinern, Scherzerkleinern, Zermahlen, Zerkauen und/oder Auflösen in einem
Lösungsmittel
in Kombination mit Erhitzen (z.B. größer als ungefähr 45°C) der oralen
Arzneiform. Wenn die Arzneiform manipuliert wird, wird die Intaktheit
der im Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form des aversiven Stoffes
beeinträchtigt
werden und der aversive Stoff wird für eine Freisetzung verfügbar gemacht
werden. In bestimmten Ausführungsformen,
wenn die Arzneiform zerkaut, zerkleinert oder in einem Lösungsmittel
gelöst
und erhitzt wird, hindert, behindert oder verhindert die Freisetzung
des aversiven Stoffes die orale, intranasale, parenterale und/oder
sublinguale Verabreichung der manipulierten Arzneiform.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ist das Verhältnis von Opioidagonist zu der
im Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form eines Opioidantagonisten
in der oralen Arzneiform derart, dass die Wirkung des Opioidagonisten
zumindest teilweise blockiert wird, wenn die Arzneiform zerkaut,
zerkleinert oder in einem Lösungsmittel
gelöst
und erhitzt wird und oral, intranasal, parenteral oder sublingual
verabreicht wird. Da die orale Arzneiform bestimmter, hier beschriebener
Ausführungsformen
bei bestimmungsgemäßer Verabreichung
den Opioidantagonisten und/oder das aversive Mittel nicht wesentlich
freisetzen würde,
kann die Menge eines derartigen Antagonistens und/oder aversiven
Stoffes breiter variiert werden als wenn der Opioidantagonist und/oder
aversive Stoff für
eine Freisetzung in das gastrointestinale System nach oraler Verabreichung
verfügbar
ist. Aus Sicherheitsgründen
sollte die Menge an Antagonist und/oder aversivem Stoff, die in
einer im Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form vorhanden ist, für Menschen
unschädlich
sein, selbst bei vollständiger
Freisetzung. Das Verhältnis
eines bestimmten Opioidagonisten zu dem Antagonist kann ohne unzumutbares
Experimentieren vom Fachmann bestimmt werden.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beträgt
das Verhältnis
von Opioidagonist und Opioidantagonist, vorhanden in einer im Wesentlichen
nicht-freisetzbaren Form, ungefähr
1:1 bis ungefähr
50:1, bezogen auf das Gewicht, vorzugsweise ungefähr 1:1 bis
ungefähr
20:1, bezogen auf das Gewicht. In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
beträgt
das Verhältnis
ungefähr
1:1 bis ungefähr
10:1, bezogen auf das Gewicht. In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst der Opioidagonist Oxycodon oder Hydrocodon
und liegt in der Menge von ungefähr
15–45
mg vor und der Opioidantagonist umfasst Naltrexon und liegt in einer
Menge von ungefähr
0,5 bis ungefähr
10 mg, vorzugsweise von ungefähr
0,5 bis ungefähr
5 mg vor.
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In einer alternativen Ausführungsform
kann der Opioidantagonist der vorliegenden Erfindung in der Arzneiform
derart enthalten sein, dass er bei oraler Verabreichung analgetische
Wirkung hat, aber bei parenteraler Verabreichung keine Analgesie,
Euphorie oder physische Abhängigkeit
erzeugt. In dieser besonderen Ausführungsform ist der Opioidantagonist
vorzugsweise Naloxon, das in einer Menge vorliegt, die oral nicht wirksam
ist, jedoch parenteral wirksam ist, wie in US-Patent Nr. 3,773,955
beschrieben ist, dessen Offenbarung hiermit als Referenz in seiner
Gesamtheit eingefügt
ist. In dieser Ausführungsform
wird Naloxon aus der Arzneiform freigesetzt, wenn sie oral verabreicht
wird, hebt aber nicht die orale Aktivität des Opioidanalgetikums, das
in der Arzneiform enthalten ist, auf.
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Alternativ wird der Opioidantagonist
der vorliegenden Erfindung aus der Arzneiform bei oraler Verabreichung
freigesetzt und kann in der Arzneiform in einer Menge enthalten
sein, wie in WO 99/32119 beschrieben, deren Offenbarung hiermit
als Referenz in ihrer Gesamtheit eingefügt wird, (i) die keine Verringerung
im Ausmaß der
Analgesie, die durch die Arzneiform bei oraler Verabreichung ausgelöst wird,
auf einen nicht-therapeutischen Level verursacht, und (ii) die zumindest
eine schwach negative „aversive" Erfahrung in physisch abhängigen Testpersonen
liefert (z.B. plötzliches
Entzugssyndrom), wenn die Testpersonen Versuche unternehmen, mindestens
die doppelte der üblich
verschriebenen Dosis zu einem Zeitpunkt (und häufig 2–3 mal die Dosis oder mehr)
einzunehmen, verglichen mit einer vergleichbaren Dosis des Opioids
ohne Anwesenheit des Opioidantagonisten. Vorzugsweise wirkt sich
die in der oralen Arzneiform enthaltene Menge an Antagonist weniger
positiv verstärkend
(z.B. weniger „gemocht") auf einen nicht-physisch
abhängigen
Opioid-Abhängigen aus
als eine vergleichbare orale Arzneiform ohne Antagonist. Vorzugsweise
bewirkt die Formulierung eine wirksame Analgesie bei oraler Verabreichung.
In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
umfasst die orale Arzneiform eine oral therapeutisch wirksame Dosis
eines Opioidagonisten, und einen Opioidantagonisten in einem Verhältnis, das
ein Kombinationspräparat
liefert, das analgetisch wirksam ist, wenn die Kombination oral
verabreicht wird, welches aber in physisch abhängigen menschlichen Testpersonen
aversiv ist, wenn es bei der gleichen Dosis oder einer höheren Dosis
als die besagte therapeutisch wirksame Dosis verabreicht wird.
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Bezogen auf ein bevorzugtes Verhältnis von
Naltrexon in einer Menge von ungefähr 0,5 bis 4 mg pro 15 mg Hydrocodon,
wie in WO 99/32119 beschrieben, gibt Tabelle A das ungefähre Verhältnis von
Naltrexon zu 1 mg bestimmter Opioide wieder:
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Tabelle
A: Gewichtsverhältnis
von Naltrexon pro Opioid-Dosis
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Bezogen auf das bevorzugtere Verhältnis von
ungefähr
0,75 mg zu ungefähr
3 mg Naltrexon pro 15 mg Hydrocodon von Naltrexon, wie in WO 99/32119
beschrieben, gibt die unten stehende Tabelle B das ungefähre Verhältnis von
Naltrexon zu 1 mg bestimmter Opioide wieder:
-
Tabelle
B: Gewichtsverhältnis
von Naltrexon pro Opioid-Dosis
-
In bestimmten Ausführungsformen
ist die vorliegende Erfindung teilweise auf eine orale Arzneiform gerichtet,
umfassend eine oral analgetisch wirksame Menge eines Opioidagonisten
und eines Opioidantagonisten in Verhältnissen, wie sie oben beschrieben
wurden, zusammen mit einem oder mehreren aversiven Stoffen, wie
hier beschrieben ist.
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In bestimmten alternativen Ausführungsformen
können
der Opioidagonist und -antagonist (z.B. Naloxon), die in den vorliegenden
Arzneiformen enthalten sind, wenn der Opioidantagonist Naloxon ist,
in bevorzugten Verhältnissen
vorliegen, wie in US-Patent Nr. 4,457,933 (Gordon et al.) beschrieben
ist, dessen Offenbarung hiermit als Referenz in seiner Gesamtheit
eingefügt
wird, so dass das Potential sowohl des oralen als auch des parenteralen
Missbrauchs des Opioidagonisten vermindert wird, ohne die orale
analgetische Aktivität des
Opioidagonisten nennenswert zu beeinflussen.
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In bestimmten alternativen Ausführungsformen
kann der Opioidantagonist in der Arzneiform in einer Menge enthalten
sein, so dass der Opioidantagonist Nebenwirkungen des Opioidagonisten
abschwächt,
wobei es sich bei den Nebenwirkungen um Anti-Analgesie, Hyperalgesie, Übererregbarkeit,
körperliche
Abhängigkeit,
Toleranz und Kombinationen aus den Vorangehenden handelt. In bestimmten
bevorzugten Ausführungsformen
beträgt
zum Beispiel die Menge an Opioidantagonist von ungefähr 100-
bis 1000fach weniger als die Menge an Opioidagonist. Bestimmte bevorzugte
Mengen von Opioidantagonist zu Opioidagonist gemäß dieser Ausführungsform
sind zum Beispiel in US-Patent Nrn. 5,472,943; 5,512,578; 5,580,876;
5,767,125; RE36,547; und 6,096,256 (alle von Crain et al.) beschrieben,
deren Offenbarungen hiermit durch Referenz in ihrer Gesamtheit aufgenommen
sind.
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Alle bekannten Kombinationen von
freisetzbaren Opioidantagonisten mit Opioidagonisten, wie die in US-Patent
Nr. 3,773,955 (Pachter et al.), US-Patent Nr. 3,493,657 (Lewenstein
et al.), US-Patent Nr. 4,457,933 (Gordon et al.), US-Patent Nr.
4,582,835 (Lewis), US-Patent Nrn. 5,512,578; 5,472,943; 5,580,876
und 5,767,125 (Crain) und US-Patent Nr. 4,769,372 und 4,785,000
(Kreek) Beschriebenen, können
mit den hier offenbarten aversiven Stoffen kombiniert werden. Sämtliche
dieser Referenzen sind hiermit durch Bezugnahme aufgenommen.
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Sämtliche
kommerziellen Produkte von Opioidagonist und freisetzbaren Antagonisten
können
mit einem hier offenbarten aversiven Stoff kombiniert werden. Zum
Beispiel kann Talwin NX mit einem aversiven Mittel formuliert werden,
z.B. mit einem Bitterstoff zur Verringerung des oralen Missbrauchs
sowie parenteralen Missbrauchs des darin enthaltenen Opioids.
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Die in der vorliegenden Erfindung
nützlichen
Opioidagonisten schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf: Alfentanil, Allylprodin, Alphaprodin, Anileridin, Benzylmorphin,
Bezitramid, Buprenorphin, Butorphanol, Clonitazen, Codein, Desomorphin,
Dextromoramid, Dezocin, Diampromid, Diamorphon, Dihydrocodein, Dihydromorphin,
Dimenoxadol, Dimepheptanol, Dimethylthiambuten, Dioxaphetylbutyrat,
Dipipanon, Eptazocin, Ethoheptazin, Ethylmethylthiambuten, Ethylmorphin,
Etonitazen, Etorphin, Dihydroetorphin, Fentanyl und Derivate, Heroin,
Hydrocodon, Hydromorphon, Hydroxypethidin, Isomethadon, Ketobemidon,
Levorphanol, Levophenacylmorphan, Lofentanil, Meperidin, Meptazinol,
Metazocin, Methadon, Metopon, Morphin, Myrophin, Narcein, Nicomorphin,
Norlevorphanol, Normethadon, Nalorphin, Nalbuphen, Normorphin, Norpipanon,
Opium, Oxycodon, Oxymorphon, Papaveretum, Pentazocin, Phenadoxon,
Phenomorphan, Phenazocin, Phenoperidin, Piminodin, Piritramid, Propheptazin,
Promedol, Properidin, Propoxyphen, Sufentanil, Tilidin, Tramadol,
Gemische von beliebigen der vorangegangenen, Salze von beliebigen
der vorangegangenen und ähnliche.
In bestimmten Ausführungsformen
kann die Menge des Opioidagonisten in der beanspruchten Opioid-Zusammensetzung
ungefähr
75 ng bis ungefähr
750 mg betragen.
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In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
ist der Opioidagonist aus der Gruppe ausgewählt, bestehend aus Hydrocodon,
Morphin, Hydromorphon, Oxycodon, Codein, Levorphanol, Meperidin,
Methadon, Oxymorphon, Buprenorphin, Fentanyl und Derivaten davon,
Dipipanon, Heroin, Tramadol, Etorphin, Dihydroetorphin, Butorphanol,
Levorphanol oder Salzen davon oder Gemischen davon. In bestimmten
bevorzugten Ausführungsformen
ist der Opioidagonist Oxycodon oder Hydrocodon.
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In Ausführungsformen, in denen das
Opioidanalgetikum Hydrocodon umfasst, können die Arzneiformen Analgetika-Dosen
von ungefähr
2 mg bis ungefähr
50 mg Hydrocodonbitartrat enthalten. In Ausführungsformen, in denen das
Opioidanalgetikum Hydromorphon umfasst, kann die Arzneiform von
ungefähr
2 mg bis ungefähr
64 mg Hydromorphonhydrochlorid einschließen. In Ausführungsformen,
in denen das Opioidanalgetikum Morphin umfasst, kann die Arzneiform
von ungefähr
2,5 mg bis ungefähr
800 mg Morphinsulfat, bezogen auf das Gewicht, einschließen. In
Ausführungsformen,
in denen das Opioidanalgetikum Oxycodon umfasst, kann die Arzneiform
von ungefähr
2,5 mg bis ungefähr
320 mg Oxycodonhydrochlorid einschließen. Die Arzneiform kann mehr
als ein Opioidanalgetikum enthalten, um einen therapeutischen Effekt
zu erzielen. Alternativ kann die Arzneiform molare äquivalente
Mengen anderer Salze der in der vorliegenden Erfindung nützlichen Opioide
enthalten.
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Obwohl Hydrocodon und Oxycodon in
der Schmerzbehandlung wirksam sind, ist ein Anstieg hinsichtlich
des Missbrauchs durch Individuen, die psychisch von Opioiden abhängig sind
oder die Opioide aus nicht-therapeutischen Gründen missbrauchen, zu verzeichnen.
Frühere
Erfahrung mit anderen Opioiden hat gezeigt, dass das Potenzial des
Abhängigwerdens
verringert ist, wenn Opioide in Kombination mit einem narkotischen
Antagonisten speziell in vormals abhängigen Patienten verabreicht
werden. Die Artikel von Weinhold et al. (Buprenorphine Alone and
in Combination with Naltrexone in Non-Dependent Humans, Drug and
Alcohol Dependence 1992; 30:263–274)
und Mendelson J. et al. (Buprenorphine and Naloxone Interactions
in Opiate-Dependent Volunteers, Clin Pharm Ther. 1996; 60:105- 114) sind hiermit
durch Bezugnahme aufgenommen. Diese Kombinationen enthalten jedoch
nicht den Opioidantagonisten, der in einer im Wesentlichen nicht-freisetzbaren
Form vorliegt. Vielmehr wird der Opioidantagonist bei oraler Verabreichung
im Gastrointestinalsystem freigesetzt und für die Absorption verfügbar gemacht,
angewiesen auf die Physiologie des Wirts, um den Agonisten und den
Antagonisten unterschiedlich zu metabolisieren und die agonistischen
Wirkungen zu negieren.
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Hydrocodon ist ein semisynthetisches
narkotisches Analgetikum und Hustenmittel mit multiplen Wirkungen
auf das Zentralnervensystem und den Gastrointestinaltrakt. Hydrocodon
entspricht chemisch 4,5-Epoxy-3-methoxy-l7-methylmorphinan-6-on
und ist auch als Dihydrocodeinon bekannt. Wie andere Opioide kann Hydrocodon
in die Abhängigkeit
führen
und eine Medikamentenabhängigkeit
vom Morphin-Typ erzeugen. In Überdosen
wird Hydrocodon, wie andere Opium-Derivate, die Atmung hemmen.
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Orales Hydrocodon ist auch in Europa
(Belgien, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen
und Schweiz) als Hustenmittel erhältlich. Eine parenterale Formulierung
ist auch in Deutschland als Hustenmittel erhältlich. Hydrocodonbitartrat
ist für
die Verwendung als Analgetikum in den Vereinigten Staaten nur als
eine feste Kombination mit Nichtopiat-Arzneimitteln (z.B. Ibuprofen, Acetaminophen,
Aspirin etc.) zur Linderung von mäßigen oder mäßig starken
Schmerzen kommerziell erhältlich.
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Eine gebräuchliche Arzneiform von Hydrocodon
ist in Kombination mit Acetaminophen und ist z.B. als Lortab® in
den USA von UCB Pharma, Inc. als 2,5/500 mg, 5/500 mg, 7,5/500 mg
und 10/500 mg Hydrocodon/Acetaminophen-Tabletten kommerziell erhältlich.
Tabletten sind auch im Verhältnis
von 7,5 mg Hydrocodonbitartrat und 650 mg Acetaminophen; und 7,5
mg Hydrocodonbitartrat und 750 mg Acetaminophen erhältlich.
Hydrocodon in Kombination mit Aspirin wird Erwachsenen üblicherweise
als orale Arzneiform zu 1–2
Tabletten alle 4–6
Stunden nach Bedarf verabreicht, um Schmerzen zu lindern. Die Tablettenform
enthält
5 mg Hydrocodonbitartrat und 224 mg Aspirin mit 32 mg Coffein; oder
5 mg Hydrocodonbitartrat und 500 mg Aspirin. Eine relativ neue Formulierung
umfasst Hydrocodonbitartrat und Ibuprofen. Vicoprofen®, das
in den USA von Knoll Laboratories kommerziell erhältlich ist,
stellt eine Tablette mit 7,5 mg Hydrocodonbitartrat und 200 mg Ibuprofen
dar. Die vorliegende Erfindung beabsichtigt sämtliche derartige Formulierungen
einzuschließen,
mit der Inklusion der Opioidantagonist-Partikel, die mit einem Überzug beschichtet
sind, die den Antagonisten im Wesentlichen nicht-freisetzbar macht.
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Oxycodon ist chemisch als 4,5-Epoxy-l4-hydroxy-3-methoxy-l7-methylmorphinan-6-on
bekannt und ist ein Opioidagonist, dessen therapeutische Hauptwirkung
die Analgesie ist. Andere therapeutische Effekte von Oxycodon schließen Anxiolyse,
Euphorie und das Empfinden von Entspannung/Erholung ein. Der genaue
Mechanismus seiner analgetischen Wirkung ist nicht bekannt, jedoch
wurden im Gehirn und im Rückenmark
spezifische ZNS-Opioid-Rezeptoren
für endogene
Verbindungen mit opioidartiger Aktivität identifiziert und spielen in
den analgetischen Effekten dieses Wirkstoffes eine Rolle.
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Oxycodon ist in den Vereinigten Staaten,
z.B. als Oxycontin® von Purdue Pharma L.P.
als Tabletten mit verzögerter
Freisetzung für
die orale Verabreichung, die 10 mg, 20 mg, 40 mg oder 80 mg Oxycodonhydrochlorid
enthalten, und als OxyIRTM, ebenfalls von
Purdue Pharma L.P., als Kapsel mit sofortiger Freisetzung, enthaltend
5 mg Oxycodonhydrochlorid, kommerziell erhältlich. Die vorliegende Erfindung
beabsichtigt, sämtliche
derartige Formulierungen einzuschließen, mit der Inklusion eines
Opioidantagonisten und eines oder mehrerer aversiver Stoffe.
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HERSTELLUNG EINES AVERSIVEN
STOFFES IN EINER IM WESENTLICHEN NICHT-FREISETZBAREN FORM:
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung kann ein aversiver Stoff in einer im
Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form durch Kombinieren des aversiven
Stoffes mit einem oder mehreren eines pharmazeutisch annehmbaren
hydrophoben Materials hergestellt werden. Zum Beispiel können Teilchen
bzw. Partikel eines aversiven Stoffes beschichtet werden mit einer Überzugsschicht,
die im Wesentlichen die Freisetzung des aversiven Stoffes verhindert,
wobei die Überzugsschicht
das hydrophobe Material bzw. die hydrophoben Materialien umfasst.
Ein anderes Beispiel wäre
ein aversives Mittel, das in einer Matrix dispergiert ist, die das
aversive Mittel im Wesentlichen nicht-freisetzbar macht, wobei die
Matrix das hydrophobe Material bzw. die hydrophoben Materialien
umfasst. In bestimmten Ausführungsformen
umfasst das pharmazeutisch annehmbare hydrophobe Material ein Cellulosepolymer,
das aus der Gruppe, bestehend aus Ethylcellulose, Celluloseacetat,
Cellulosepropionat (geringeres, mittleres oder höheres Molekulargewicht), Celluloseacetatpropionat,
Celluloseacetatbutyrat, Celluloseacetatphthalat und Cellulosetriacetat
ausgewählt
ist. Eine Ethylcellulose hat beispielsweise einen Ethoxygehalt von
44 – 55%.
Ethylcellulose kann in Form einer alkoholischen Lösung eingesetzt
werden. In bestimmten anderen Ausführungsformen umfasst das hydrophobe
Material Polymilchsäure,
Polyglykolsäure
oder ein Copolymer der Polymilchsäure und der Polyglykolsäure.
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In bestimmten Ausführungsformen
kann das hydrophobe Material ein Cellulosepolymer umfassen, das
aus der Gruppe bestehend aus Celluloseether, Celluloseester, Celluloseesterether
und Cellulose ausgewählt
ist. Die Cellulose-Polymere haben einen Substitutionsgrad (degree
of substitution, D.S.) an der Anhydroglucose-Einheit, von größer als
Null und bis zu 3 inklusive. Der Substitutionsgrad bedeutet die
durchschnittliche Anzahl an Hydroxylgruppen, die an der Anhydroglucose-Einheit,
umfassend das Cellulosepolymer, vorhanden sind, die durch eine substituierende
Gruppe ersetzt sind. Repräsentative
Materialien schließen
ein Polymer ein, das aus der Gruppe, bestehend aus Celluloseacylat,
Cellulosediacylat, Cellulosetriacylat, Celluloseacetat, Cellulosediacetat,
Cellulosetriacetat, Mono-, Di- und Tricellulosealkanylate, Mono-,
Di- und Tricellulosearoylate, und Mono-, Di- und Tricellulosealkenylate ausgewählt ist.
Beispielhafte Polymere schließen
Celluloseacetat mit einem Substitutionsgrad (D.S.) und einem Acetylgehalt
von bis zu 21%, Celluloseacetat mit einem Acetylgehalt von bis zu
32 bis 39,8%, Celluloseacetat mit einem Substitutionsgrad (D.S.)
von 1 bis 2 und einem Acetylgehalt von 21 bis 35%, Celluloseacetat
mit einem Substitutionsgrad (D.S.) von 2 bis 3 und einem Acetylgehalt
von 35 bis 44,8% ein.
-
Spezifischere Cellulosepolymere schließen Cellulosepropionat
mit einem Substitutionsgrad (D.S.) von 1,8 und einem Propylgehalt
von 39,2 bis 45% und einem Hydroxylgehalt von 2,8 bis 5,4%; Celluloseacetatbutyrat
mit einem Substitutionsgrad (D.S.) von 1,8, einem Acetylgehalt von
13 bis 15% und einem Butyrylgehalt von 34 bis 39%, Celluloseacetatbutyrat
mit einem Acetylgehalt von 2 bis 29%, einem Butyrylgehalt von 17
bis 53% und einem Hydroxylgehalt von 0,5 bis 4,7%; Cellulosetriacylat
mit einem Substitutionsgrad (D.S.) von 2,9 bis 3 wie z.B. Cellulosetriacetat,
Cellulosetrivalerat, Cellulosetrilaurat, Cellulosetripalmitat, Cellulosetrisuccinat und
Cellulosetrioctanoat; Cellulosediacylate mit einem Substitutionsgrad
(D.S.) von 2,2 bis 2,6 wie z.B. Cellulosedisuccinat, Cellulosedipalmitat,
Cellulosedioctanoat, Cellulosedipentanoat und Coester von Cellulose
wie z.B. Celluloseacetatbutyrat, Celluloseacetatoctanoatbutyrat
und Celluloseacetatpropionat ein.
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Weitere Cellulosepolymere, die zur
Herstellung eines aversiven Mittels in einer im Wesentlichen nicht-freisetzbaren
Form nützlich
sind, schließen
Acetaldehyddimethylcelluloseacetat, Celluloseacetatethylcarbamat,
Celluloseacetatmethylcarbamat und Celluloseacetatdimethylaminocelluloseacetat
ein.
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Acrylpolymere, die zur Herstellung
des aversiven Stoffes in einer im Wesentlichen nichtfreisetzbaren Form
nützlich
sind, schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf Acrylharze umfassend Copolymere, die aus Acryl- und Methacrylsäureestern
(z.B. das Copolymer von Acrylsäure-Niederalkylester
und Methacrylsäure-Niederalkylester),
enthaltend ungefähr
0,02 – 0,03
Mol einer Tri(Niederalkyl)ammoniumgruppe pro Mol der eingesetzten
Acryl- und Methacrylmonomere synthetisiert sind. Ein Beispiel eines
geeigneten Acrylharzes ist ein von Rohm Pharma GmbH hergestelltes
Polymer, das unter der Handelsmarke Eudragit® RS
vertrieben ist. Eudragit RS30D ist bevorzugt. Eudragit® RS
ist ein wasserunlösliches
Copolymer aus Ethylacrylat (EA), Methylmethacrylat (MM) und Trimethylammoniumethylmethacrylatchlorid
(TAM), worin das molare Verhältnis
von TAM zu den übrigen
Bestandteilen (EA und MM) 1:40 beträgt. Acrylharze wie Eudragit® RS
können
als wässrige
Suspension eingesetzt werden.
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In bestimmten Ausführungsformen
der Erfindung kann das Acrylpolymer aus der Gruppe, bestehend aus
Acrylsäure-
und Methacrylsäure-Copolymeren,
Methylmethacrylat-Copolymeren, Ethoxyethylmethacrylaten, Cyanoethylmethacrylaten,
Poly(Acrylsäure),
Poly(Methacrylsäure),
Methacrylsäurealkylamid-Copolymer, Poly(Methylmethacrylat),
Polymethacrylat, Poly(Methylmethacrylat)-Copolymer, Polyacrylamid,
Aminoalkylmethacrylat-Copolymer,
Poly(Methacrylsäureanhydrid)
und Glycidylmethacrylat-Copolymeren ausgewählt werden.
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Wenn das aversive Mittel in einer
im Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form Partikel von aversivem Mittel,
beschichtet mit einer Beschichtung, die das aversive Mittel im Wesentlichen
nicht-freisetzbar macht, umfasst und wenn ein Cellulosepolymer oder
ein Acrylpolymer zur Herstellung der Beschichtungszusammensetzung
eingesetzt wird, können
geeignete Weichmacher, z.B. Acetyltriethylcitrat und/oder Acetyltributylcitrat auch
mit dem Polymer gemischt werden. Die Beschichtung kann auch Zusatzstoffe
wie Färbemittel,
Talkum und/oder Magnesiumstearat enthalten, die in der Beschichtungstechnik
wohl bekannt sind.
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Die Beschichtungszusammensetzung
kann auf die Partikel von aversivem Mittel durch Aufsprühen auf die
Partikel unter Einsatz einer geeigneten Sprühausrüstung, wie sie in der Technik
bekannt ist, aufgebracht werden. Zum Beispiel kann ein Wuster Fließbett-System
verwendet werden, in dem ein von unten injizierter Luftstrahl das
beschichtete Material verflüssigt
und das Trocknen bewirkt, während
die unlösliche
Polymerbeschichtung aufgesprüht wird.
Die Dicke der Beschichtung wird von den Eigenschaften der jeweiligen
Beschichtungszusammensetzung, die eingesetzt wird, abhängig sein.
Es liegt jedoch innerhalb der Fähigkeit
des Fachmanns, mittels Routineexperimenten die optimale Dicke einer
bestimmten Beschichtung, die für
eine bestimmte Arzneiform der vorliegenden Erfindung erforderlich
ist, zu bestimmen.
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Das pharmazeutisch annehmbare hydrophobe
Material, das zur Herstellung eines aversiven Stoffes in einer im
Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form nützlich ist, schließt biologisch
abbaubares Polymer umfassend Poly(Milchsäure/Glykolsäure) ("PLGA",
poly(lactic/glycolic acid)), ein Polylactid, ein Polyglykolid, ein
Polyanhydrid, ein Polyorthoester, Polycaprolactone, Polyphosphazene,
Polysaccharide, proteinöse
Polymere, Polyether, Polydioxanon, Polygluconat, Polymilchsäure-Polyethylenoxid-Copolymer,
Poly(Hydroxybutyrat), Polyphosphoesther [sic] oder Gemische oder
Mischungen von beliebigen dieser Verbindungen ein.
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In bestimmten Ausführungsformen
umfasst das biologisch abbaubare Polymer Poly(Milchsäure/Glykolsäure), ein
Milch- und Glykolsäure-Copolymer,
mit einem Molekulargewicht von ungefähr 2.000 bis ungefähr 500.000
Dalton. Das Verhältnis
von Milchsäure
zu Glykolsäure
beträgt
von ungefähr
100 : 0 bis ungefähr 25
: 75, wobei ein Verhältnis
von Milchsäure
zu Glykolsäure
von 65 : 35 bevorzugt ist.
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Poly(Milchsäure/Glykolsäure) kann durch das in US-Patent
Nr. 4,293,539 (Ludwig et al.) beschriebene Verfahren hergestellt
werden, dessen Offenbarung hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit
aufgenommen ist. Kurz dargestellt, stellt Ludwig das Copolymer durch
Kondensation von Milchsäure
und Glykolsäure
in Anwesenheit eines leicht entfernbaren Polymerisationskatalysators
(z.B. eines starken Säureionenaustauscherharzes
wie Dowex HCR-W2-H) her. Die Menge an Katalysator ist für die Polymerisation
nicht kritisch, beträgt
aber typischerweise von ungefähr
0,01 bis ungefähr
20 Gewichtsteile bezogen auf das Gesamtgewicht von kombinierter
Milchsäure
und Glykolsäure.
Die Polymerisationsreaktion kann ohne Lösungsmittel bei einer Temperatur
von ungefähr
100°C bis
ungefähr
250°C für ungefähr 48 bis
ungefähr
96 Stunden durchgeführt werden,
vorzugsweise unter reduziertem Druck, um das Entfernen von Wasser
und Nebenprodukten zu erleichtern. Poly(Milchsäure/ Glykolsäure) wird
dann durch Filtern des geschmolzenen Reaktionsgemisches in einem
organischen Lösungsmittel
wie Dichlormethan oder Aceton und anschließendes Filtern zum Entfernen des
Katalysators gewonnen.
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Sobald der aversive Stoff in einer
im Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form hergestellt ist, kann er
mit einem Opioidagonisten und dem Opioidantagonisten (der ebenfalls
in einer im Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form, wie hier beschrieben,
vorliegen kann) zusammen mit herkömmlichen in der Technik bekannten
Hilfsstoffen kombiniert werden, um die orale Arzneiform der vorliegenden
Erfindung herzustellen. Es ist vorgesehen, dass ein Bitterstoff
oder Capsaicin am ehesten das aversive Mittel darstellt, das in
einer maskierten Formulierung enthalten ist. Die Polymere und andere
oben genannte Inhaltsstoffe können
auch verwendet werden, um die aversiven Stoffe zu formulieren, um
die Freisetzung zu verlangsamen oder zu verzögern, wie oben offenbart.
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In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung ist die orale Arzneiform eine Kapsel oder eine Tablette.
Bei Formulierung als Tablette können
das aversive Mittel und der Opioidagonist und der Opioidantagonist
mit einem oder mehreren inerten, nicht-toxischen pharmazeutischen
Hilfsstoffen, die zur Herstellung von Tabletten geeignet sind, kombiniert
werden. Derartige Hilfsstoffe schließen zum Beispiel inertes Streckmittel
wie Lactose, Granulierstoffe und Zerfallstoffe bzw. den Zerfall
bewirkende Substanzen wie Maisstärke,
Bindemittel wie Stärke
und Schmiermittel wie Magnesiumstearat ein.
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Die orale Arzneiform der vorliegenden
Erfindung kann so formuliert werden, dass eine sofortige Freisetzung
des darin enthaltenen Opioidagonisten erfolgt. In anderen Ausführungs formen
der vorliegenden Erfindung sorgt die orale Arzneiform jedoch für die verzögerte Freisetzung
des Opioidagonisten.
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In bestimmten Ausführungsformen
können
die oralen Arzneiformen, die eine verzögerte Freisetzung des Opioidagonisten
bereitstellen, durch Vermischen des aversiven Mittels in einer im
Wesentlichen nicht-freisetzbaren Form mit dem Opioidagonisten und
dem Opioidantagonisten und erwünschten
pharmazeutischen Hilfsstoffen hergestellt werden, um eine Tablette
bereitzustellen, und durch anschließendes Beschichten der Tablette
mit einem Tablettenüberzug
für die
verzögerte
Freisetzung.
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In bestimmten Ausführungsformen
der Erfindung können
die Tabletten mit verzögerter
Freisetzung des Opioidagonisten durch Vermischen der im Wesentlichen
nicht-freisetzbaren Form eines aversiven Stoffes mit einem aversiven
Mittel in einer Matrix, die Tabletten mit verzögerten Freisetzungseigenschaften
liefert, hergestellt werden.
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ARZNEIFORMEN
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Die Opioidanalgetikum/Opioidantagonist-Formulierung
in Kombination mit einem oder mehreren aversiven Mitteln kann als
Formulierung mit sofortiger Freisetzung oder als orale Formulierung
mit kontrollierter Freisetzung in jeder beliebigen geeigneten Tabletten-,
beschichteten Tabletten- oder multipartikulären Formulierung, die dem Fachmann
bekannt ist, formuliert werden. Die Arzneiform mit kontrollierter
Freisetzung kann ein kontrolliertes Freisetzungsmaterial einschließen, das
in eine Matrix zusammen mit dem Opioidanalgetikum und dem Opioidantagonisten
inkorporiert wird. Darüber
hinaus kann das aversive Mittel getrennt von der Matrix vorliegen
oder in die Matrix inkorporiert werden.
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Die Arzneiform mit kontrollierter
Freisetzung kann optional Partikel umfassen, enthaltend oder umfassend
das Opioidanalgetikum, wobei die Partikel einen Durchmesser von
ungefähr 0,1
mm bis ungefähr
2,5 mm, vorzugsweise von ungefähr
0,5 mm bis ungefähr
2 mm aufweisen. Der Opioidantagonist kann in diese Partikel inkorporiert
werden oder er kann in eine diese Partikel enthaltende Tablette
oder Kapsel inkorporiert werden. Darüber hinaus kann das aversive
Mittel in diese Partikel inkorporiert werden oder es kann in eine diese
Partikel enthaltende Tablette oder Kapsel inkorporiert werden. Die
Partikel sind vorzugsweise mit einem Material filmbeschichtet, das
die Freisetzung des Opioidanalgetikums mit einer kontrollierten
Geschwindigkeit in eine Umgebung des Einsatzes erlaubt. Die Filmbeschichtung
wird so ausgewählt,
dass, in Kombination mit den anderen angegebenen Eigenschaften,
eine erwünschte
in vitro-Freisetzungsrate erreicht wird. Die Beschichtungsformulierungen
mit kontrollierter Freisetzung gemäß der vorliegenden Erfindung
sollten in der Lage sein, einen starken, kontinuierlichen Film zu
erzeugen, der glatt und elegant ist und in der Lage ist, Pigmente und
andere Beschichtungszusätze
zu tragen und der nicht-toxisch, inert und nicht-klebrig ist.
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In bestimmten Ausführungsformen
umfassen die Arzneiformen der vorliegenden Erfindung normale Freisetzungsmatrizes,
die das Opioidanalgetikum, den Opioidantagonisten und das aversive
Mittel enthalten.
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BESCHICHTETE
BEADS
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung wird ein hydrophobes Material verwendet,
um inerte pharmazeutische Beads wie Nu Pariel 18/20-Beads, umfassend
ein Opioidanalgetikum, zu beschichten, und eine Vielzahl der resultierenden,
festen Beads mit kontrollierter Freisetzung können anschließend in
eine Gelatinekapsel in einer Menge zugegeben werden, wobei diese
Menge ausreicht, um eine wirksame Dosis mit kontrollierter Freisetzung
zu liefern, wenn die Kapsel aufgenommen und mit einer Umgebungsflüssigkeit
in Kontakt gebracht wird, z.B. Magensaft oder Auflösungsmedien.
Die Beads, umfassend das Opioidanalgetikum, können weiter den Opioidantagonisten
und/oder ein oder mehrere aversive Mittel umfassen, oder der Opioidantagonist
und/oder das eine oder die mehreren aversiven Mittel können als
separate Beads zubereitet werden und dann in einer Arzneiform, enthaltend
die kontrolliert freisetzenden Beads, umfassend ein Opioidanalgetikum
vereinigt werden, oder der Opioidantagonist und/oder das eine oder
die mehreren aversiven Mittel können
in der Arzneiform mit den kontrolliert freisetzenden Beads, die
das Opioidanalgetikum umfassen, vermischt werden. In bevorzugten
Ausführungsformen,
in denen das Opioidanalgetikum und das aversive Mittel in einer
Kapsel als unterschiedliche Beads vermischt werden, haben die Beads
exakt das selbe oder ein ähnliches
Aussehen, um die Person, die einer Missbrauch dieser Kapseln beabsichtigt,
davon abzuhalten, die Beads vor dem Missbrauch manuell voneinander
zu trennen, um die aversive Substanz zu vermeiden. Bei Arzneien
in Tablettenform ist das aversive Mittel vorzugsweise nicht als
distinkte Schicht eingebracht, die einfacher von dem aktiven Wirkstoff
getrennt werden kann, obwohl die vorliegende Erfindung diese Ausführungsformen
umfasst.
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Die Bead-Formulierungen mit kontrollierter
Freisetzung gemäß der vorliegenden
Erfindung setzen das Opioidanalgetikum langsam frei, z.B. wenn die
Formulierungen aufgenommen und Magensäften und später Darmflüssigkeiten ausgesetzt werden.
Das verzögerte
Freisetzungsprofil der Formulierungen der Erfindung kann verändert werden
z.B. durch Variieren der Menge des Überzugs mit dem hydrophoben
Material, Verändern
der Art und Weise, in der ein Weichmacher dem hydrophoben Material
zugesetzt wird, durch Variieren der Menge an Weichmacher im Verhältnis zum
hydrophoben Material; durch die Inklusion zusätzlicher Inhaltsstoffe oder
Zusatzstoffe, durch Verändern
des Herstellungsverfahrens, etc. Das Auflösungsprofil des Endprodukts
kann auch modifiziert werden, z.B. durch Erhöhen oder Verringern der Dicke
der Retardbeschichtung.
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Mit einem Opioidanalgetikum beschichtete
Sphäroide
oder Beads werden z.B. durch Lösen
des Opioidanalgetikums in Wasser und anschließendes Sprühen der Lösung auf ein Substrat, z.B.
Nu Pariel 18/20-Beads unter Verwendung eines Wuster-Einsatzstückes hergestellt.
Im Anschluss daran wird der Opioidantagonist und/oder das aversive
Mittel optional zu den Beads vor dem Beschichten hinzugegeben. Optional
werden zusätzliche
Inhaltsstoffe ebenfalls vor dem Beschichten der Beads hinzugegeben.
Zum Beispiel kann ein Produkt, das Hydroxypropylmethylcellulose,
etc. (z.B. Opadry®, kommerziell erhältlich von
Colorcon, Inc.) einschließt,
zu der Lösung
zugegeben und die Lösung
vor der Aufbringung der selben auf die Beads (z.B. für ungefähr 1 Stunde)
gemischt werden. Das resultierende beschichtete Substrat, in diesem
Beispiel Beads, kann dann optional mit einem Sperrmittel bzw. Barrieremittel überzogen
werden, um das Opioidanalgetikum von der hydrophoben, die kontrollierte
Freisetzung vermittelnden Beschichtung zu trennen. Ein Beispiel
für ein
geeignetes Sperrmittel ist eines, das Hydroxypropylmethylcellulose
umfasst. Es kann jedoch jeder in der Technik bekannte Filmbildner
eingesetzt werden. Es ist bevorzugt, dass das Barrieremittel die
Auflösungsgeschwindigkeit des
Endprodukts nicht beeinflusst.
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Die Beads können dann mit einer wässrigen
Dispersion des hydrophoben Materials überschichtet werden. Die wässrige Dispersion
des hydrophoben Materials schließt vorzugsweise weiter eine
wirksame Menge an Weichmacher, z.B. Triethylcitrat, ein. Vorformulierte
wässrige
Dispersionen von Ethylcellulose, wie Aquacoat® oder
Surelease®,
können
verwendet werden. Wenn Surelease® eingesetzt
wird, ist es nicht erforderlich, einen Weichmacher separat hinzuzufügen. Alternativ
können
vorformulierte wässrige
Dispersionen von Acrylpolymeren wie Eudragit® eingesetzt
werden.
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Das weich gemachte hydrophobe Material
kann auf das Substrat, umfassend das Opioidanalgetikum, durch Sprühen unter
Einsatz jeder beliebigen Sprühvorrichtung,
die in der Technik bekannt ist, aufgebracht werden. In einem bevorzugten
Verfahren wird ein Wuster-Fließbettsystem
bzw. -Wirbelschichtsystem eingesetzt, in dem ein von unten injizierter
Luftstrahl das Kernmaterial verwirbelt und das Trocknen bewirkt,
während die
Acrylpolymerbeschichtung aufgesprüht wird. Vorzugsweise wird
eine Menge an hydrophobem Material aufgebracht, die ausreicht, um
eine vorbestimmte kontrollierte Freisetzung des Opioid analgetikums
zu erhalten, wenn das beschichtete Substrat wässrigen Lösungen, z.B. Magensaft, ausgesetzt
wird, wobei die physikalischen Eigenschaften des Opioidanalgetikums,
die Art der Inkorporation des Weichmachers, etc. berücksichtigt werden.
Nach dem Beschichten mit dem hydrophoben Material wird ein weiterer Überzug eines
Filmbildners, wie z.B. Opadry®, optional auf die Beads
aufgebracht. Dieser Überzug
dient, sofern er aufgebracht wird, dazu, die Agglomeration der Beads
wesentlich zu verringern.
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Die Freisetzung des Opioidanalgetikums
aus der Formulierung mit kontrollierter Freisetzung gemäß der vorliegenden
Erfindung kann weiter beeinflusst werden, d.h. auf eine gewünschte Freisetzungsrate
durch die Zugabe von einem oder mehreren die Freisetzung modifizierenden
Mitteln oder durch Bereitstellen eines oder mehrerer Durchgänge durch
die Beschichtung eingestellt werden. Das Verhältnis von hydrophobem Material
zu wasserlöslichem
Material wird, neben anderen Faktoren, durch die erforderliche Freisetzungsrate
und die Löslichkeitseigenschaften
der ausgewählten
Materialien bestimmt.
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Die die Freisetzung modifizierenden
Mittel, die als Porenbildner wirken, können organisch oder anorganisch
sein und schließen
Materialien ein, die aus der Beschichtung in der Umgebung des Einsatzes
gelöst, extrahiert
oder ausgewaschen werden können.
Die Porenbildner können
ein oder mehrere hydrophile Materialien wie z.B. Hydroxypropylmethylcellulose
umfassen.
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Die erfindungsgemäßen Beschichtungen für die kontrollierte
Freisetzung können
auch Mittel enthalten, die die Auswaschung fördern, wie z.B. Stärke und
Gummen.
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Die erfindungsgemäßen Beschichtungen für die kontrollierte
Freisetzung können
auch Materialien beinhalten, die nützlich sind, um mikroporöse Lamina
bzw. dünne
Schichten in der Umgebung des Einsatzes zu erzeugen, wie z.B. Polycarbonate,
umfassend lineare Polyester von Carbonsäure, in denen Carbonatgruppen in
der Polymerkette wiederkehren.
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Das die Freisetzung modifizierende
Mittel kann auch ein semi-permeables Polymer umfassen.
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In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
ist das die Freisetzung modifizierende Mittel aus Hydroxypropylmethylcellulose,
Lactose, Metallstearaten und Gemischen davon ausgewählt.
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Die kontrollierte Freisetzung vermittelnden
Beschichtungen der vorliegenden Erfindung können auch ein Austrittsmittel
einschließen,
das mindestens einen Durchgang, Öffnung
oder ähnliches
umfasst. Der Durchgang kann durch Verfahren gebildet werden, wie
sie in den US-Patent
Nrn. 3,845,770; 3,916,889; 4,063,064 und 4,088,864 offenbart sind.
Der Durchgang kann jede beliebige Form aufweisen, wie beispielsweise
rund, dreieckig, quadratisch, elliptisch, unregelmäßig, etc.
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MATRIXFORMULIERUNGEN
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung wird die Formulierung mit verzögerter Freisetzung über eine
Matrix erreicht, die optional eine kontrollierte Freisetzung vermittelnde
Beschichtung, wie hier beschrieben, aufweist. Die vorliegende Erfindung
kann auch eine Matrix mit verzögerter
Freisetzung verwenden, die in vitro-Auflösungsraten des Opioidanalgetikums
und/oder des Antagonisten innerhalb erwünschter Bereiche gestattet
und das Opioidanalgetikum und/oder den Antagonisten in einer pH-abhängigen oder
pH-unabhängigen Weise
freisetzt.
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Eine nicht-beschränkende Liste von geeigneten
Materialien mit verzögerter
Freisetzung, die in einer Matrix für verzögerte Freisetzung gemäß der vorliegenden
Erfindung eingeschlossen werden können, schließt hydrophile
und/oder hydrophobe Materialien wie z.B. Gummen, Celluloseether,
Acrylharze, Protein-abgeleitete Materialien, Wachse, Schellack und Öle wie hydriertes
Castoröl
und hydriertes Pflanzenöl
ein. Es kann jedoch jedes pharmazeutisch annehmbare hydrophobe oder
hydrophile Material mit verzögerter
Freisetzung gemäß der vorliegenden
Erfindung eingesetzt werden, welches in der Lage ist, eine verzögerte Freisetzung
des Opioidanalgetikums zu vermitteln. Bevorzugte Polymere für verzögerte Freisetzung
schließen
Alkylcellulosen wie Ethylcellulose, Acryl- und Methacrylsäurepolymere
und -copolymere und Celluloseether, insbesondere Hydroxyalkylcellulosen
(insbesondere Hydroxypropylmethylcellulose) und Carboxyalkylcellulosen
ein. Bevorzugte Acryl- und Methacrylsäurepolymere und -copolymere
schließen
Methylmethacrylat, Methylmethacrylat-Copolymere, Ethoxyethylmethacrylate,
Ethylacrylat, Trimethylammoniumethylmethacrylat, Cyanoethylmethacrylat,
Aminoalkylmethacrylat-Copolymer, Poly(Acrylsäure), Poly(Methacrylsäure), Methacrylsäurealkylamin-Copolymer,
Poly(Methylmethacrylat), Poly(Methacrylsäure) (Anhydrid), Polymethacrylat,
Polyacrylamid, Poly(Methacrylsäureanhydrid)
und Glycidylmethacrylat-Copolymere ein. Bestimmte bevorzugte Ausführungsformen
verwenden Gemische von beliebigen der vorangehend genannten Materialien
für verzögerte Freisetzung
in der Matrix der Erfindung.
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Die Matrix kann auch ein Bindemittel
einschließen.
In derartigen Ausführungsformen
trägt das
Bindemittel vorzugsweise zu der verzögerten Freisetzung von Oxycodon
oder pharmazeutisch annehmbaren Salzen davon aus der Matrix mit
verzögerter
Freisetzung bei.
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Sofern ein zusätzliches hydrophobes Bindemittelmaterial
enthalten ist, wird es vorzugsweise aus natürlichen und synthetischen Wachsen,
Fettsäuren,
Fettalkoholen und Gemischen davon ausgewählt. Beispiele schließen Bienenwachs,
Karnaubawachs, Stearinsäure
und Stearylalkohol ein. Diese Liste ist nicht als auschließliche Liste
gedacht. In bestimmen bevorzugten Ausführungsformen sind Kombinationen
von zwei oder mehr hydrophoben Bindemittelmaterialien in den Matrixformulierungen
eingeschlossen.
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Bevorzugte hydrophobe Bindemittelmaterialien,
die gemäß der vorliegenden
Erfindung eingesetzt werden können,
schließen
verdauliche, langkettige (C8-C50,
insbesondere C12-C40),
substituierte oder unsubstituierte Kohlenwasserstoffe, wie Fettsäuren, Fettalkohole,
Glycerylester von Fettsäuren,
Mineralöle
und Pflanzenöle,
natürliche
und synthetische Wachse und Polyalkylenglykole ein. Kohlenwasserstoffe
mit einem Schmelzpunkt von zwischen 25° und 90°C sind bevorzugt. Von den langkettigen
Kohlenwasserstoffbindemittelmaterialien werden (aliphatische) Fettalkohole
in bestimmten Ausführungsformen
bevorzugt. Die orale Arzneiform kann bis zu 80% (bezogen auf das
Gewicht) von mindestens einem verdaulichen, langkettigen Kohlenwasserstoff
enthalten.
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In bestimmten Ausführungsformen
kann das hydrophobe Bindemittelmaterial natürliche oder synthetische Wachse,
Fettalkohole (wie Lauryl-, Myristyl-, Stearyl-, Cetyl- oder vorzugsweise
Cetostearylalkohol), Fettsäuren,
einschließlich,
aber nicht beschränkt
auf, Fettsäureester,
Fettsäureglyceride
(Mono-, Di- und Triglyceride), hydrierte Fette, Kohlenwasserstoffe,
normale Wachse, Stearinsäure,
Stearylalkohol und hydrophobe und hydrophile Materialien mit Kohlenwasserstoffgrundgerüsten umfassen.
Geeignete Wachse schließen
z.B. Bienenwachs, Glykowachs, Castorwachs und Karnaubawachs ein.
Zum Zwecke der vorliegenden Erfindung wird eine wachsartige Substanz
als ein solches Material definiert, das normalerweise bei Raumtemperatur
fest ist und einen Schmelzpunkt von ungefähr 30 bis ungefähr 100°C aufweist.
In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
umfasst die Arzneiform eine Matrix mit verzögerter Freisetzung, die ein
Opioidanalgetikum, einen Opioidantagonisten, einen oder mehrere
aversive Mittel und mindestens eine wasserlösliche Hydroxyalkylcellulose,
mindestens einen aliphatischen C12-C36-, vorzugsweise C14-C22-Alkohol und optional mindestens einen Polyalkylenglykol
umfasst. Die Hydroxyalkylcellulose ist vorzugsweise eine Hydroxy(C1- bis C6)-Alkylcellulose, wie
z.B. Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose und insbesondere
Hydroxyethylcellulose. Die Menge der mindestens einen Hydroxyalkylcellulose
in der vorliegenden oralen Arzneiform kann bestimmt werden, u.a.,
durch die genaue Rate der erforderlichen Freisetzung des Opioid analgetikums.
Der aliphatische Alkohol kann z.B. Laurylalkohol, Myristylalkohol
oder Stearylalkohol sein. In besonders bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden oralen Arzneiform handelt es sich bei dem mindestens
einen aliphatischen Alkohol allerdings um Cetylalkohol oder Cetostearylalkohol.
Die Menge des aliphatischen Alkohols in der vorliegenden oralen
Arzneiform kann, wie vorstehend, durch die genaue Rate der erforderlichen
Freisetzung des Opioidanalgetikums bestimmt werden. Sie kann auch
davon abhängen,
ob mindestens ein Polyalkylenglykol in der oralen Arzneiform anwesend
ist oder nicht. Bei Abwesenheit von mindestens einem Polyalkylenglykol enthält die orale
Arzneiform vorzugsweise zwischen ungefähr 20% und ungefähr 50% (Gewichtsprozent)
des aliphatischen Alkohols. Wenn ein Polyalkylenglykol in der oralen
Arzneiform vorliegt, dann beträgt
das kombinierte Gewicht aus aliphatischem Alkohol und dem Polyalkylenglykol
vorzugsweise zwischen ungefähr
20% und ungefähr
50% (Gewichtsprozent) der gesamten Arzneiform.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
bestimmt das Verhältnis
z.B. von der mindestens einen Hydroxyalkylcellulose oder dem Acrylharz
zu dem mindestens einen aliphatischen Alkohol/Polyalkylenglykol
zu einem beträchtlichen
Grad die Freisetzungsrate des Opioidanalgetikums aus der Formulierung.
In bestimmten Ausführungsformen
ist ein Verhältnis
von Hydroxyalkylcellulose zu dem aliphatischen Alkohol/Polyalkylenglykol
von zwischen 1 : 1 und 1 : 4 bevorzugt, wobei ein Verhältnis zwischen
1 : 2 und 1 : 3 besonders bevorzugt ist.
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In bestimmten Ausführungsformen
kann der Polyalkylenglykol z.B. Polypropylenglykol oder Polyethylenglykol,
welcher bevorzugt ist, sein. Das durchschnittliche Molekulargewicht
des mindestens einen Polyalkylenglykol beträgt vorzugsweise zwischen 1.000
und 15.000, insbesondere zwischen 1.500 und 12.000.
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Eine weitere geeignete Matrix für verzögerte Freisetzung
umfasst eine Alkylcellulose (insbesondere Ethylcellulose), einen
C12-C36-aliphatischen
Alkohol und optional einen Polyalkylenglykol.
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Zusätzlich zu den oben genannten
Inhaltsstoffen kann eine verzögerte
Freisetzungsmatrix auch geeignete Mengen von anderen Materialien,
z.B. Streckmittel, Schmiermittel, Bindemittel, Granulierhilfen und Gleitmittel,
die in der pharmazeutischen Technik herkömmlich sind, enthalten.
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Um die Herstellung einer festen,
oralen Arzneiform mit verzögerter
Freisetzung gemäß dieser
Erfindung zu erleichtern, wird in einem weiteren Aspekt der vorliegenden
Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer festen, oralen Arzneiform
mit verzögerter
Freisetzung gemäß der vorliegenden
Erfindung, umfassend die Inkorporation eines Opioidanalgetikums
in eine verzögerte
Freisetzungsmatrix, bereitgestellt. Die Inkorporation in die Matrix
kann z.B. bewirkt werden durch:
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- (a) Bilden von Körnchen, umfassend mindestens
ein hydrophobes und/oder hydrophiles Material, wie vorangehend ausgeführt (z.B.
eine wasserlösliche
Hydroxyalkylcellulose), zusammen mit dem Opioidanalgetikum, dem
Opioidantagonisten und mindestens einem aversiven Mittel;
- (b) Mischen der Körnchen,
enthaltend mindestens ein hydrophobes und/oder hydrophiles Material,
mit mindestens einem C12-C36-aliphatischen
Alkohol, und
- (c) optional Komprimieren und Formen der Körnchen.
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Die Körnchen können durch jedes dem Fachmann
der pharmazeutischen Formulierungstechnik bekannte Verfahren gebildet
werden. Zum Beispiel können
in einem bevorzugten Verfahren die Körnchen durch Nassgranulieren
der Hydroxyalkylcellulose, des Opioidanalgetikums, des Opioidantagonisten
und des einen oder der mehreren aversiven Mittel mit Wasser gebildet
werden. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform dieses Verfahrens
beträgt
die Menge an Wasser, die während
des Nassgranulierungsschritts hinzugegeben wird, vorzugsweise das
1,5- bis 5fache, insbesondere das 1,75- bis 3,5fache im Verhältnis zum
Trockengewicht des Opioidanalgetikums. Optional werden das Opioidanalgetikum,
der Opioidantagonist und/oder das eine oder die mehreren aversiven
Mittel extragranulär
hinzugegeben.
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Eine Matrix mit verzögerter Freisetzung
kann auch durch z.B. Schmelzgranulierungs- oder Schmelzextrusionstechniken
hergestellt werden. Im Allgemeinen erfolgen Schmelzgranulierungstechniken
unter Schmelzen eines normalerweise festen hydrophoben Bindemittelmaterials,
z.B. einem Wachs, und Inkorporieren eines pulverförmigen Wirkstoffs
in das Material. Um eine Arzneiform mit verzögerter Freisetzung zu erhalten,
kann es notwendig sein, ein hydrophobes Material für verzögerte Freisetzung,
z.B. Ethylcellulose oder ein wasserunlösliches Acrylpolymer in das
geschmolzene Bindemittelmaterial als hydrophobes Wachs einzubauen.
Beispiele für
Formulierungen mit verzögerter
Freisetzung, die mittels Schmelzgranulierungstechniken zubereitet
werden, sind z.B. in US-Patent Nr. 4,861,598 beschrieben.
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Das zusätzliche hydrophobe Bindemittelmaterial
kann eine oder mehrere wasserunlösliche
wachsartige thermoplastische Substanzen, möglicherweise vermischt mit
einem oder mehreren wachsähnlichen
thermoplastischen Substanzen, die weniger hydrophob sind als die
eine oder die mehreren wasserunlöslichen wachsähnlichen
Substanzen, umfassen. Um eine verzögerte Freisetzung zu erreichen,
sollten die einzelnen wachsähnlichen
Substanzen in der Formulierung im Wesentlichen nicht abbaubar und
während
der anfänglichen
Freisetzungsphasen in Gastrointestinal-Flüssigkeiten unlöslich sein.
Nützliche
wasserunlösliche
wachsähnliche
Bindemittelsubstanzen können
solche sein, die eine Wasserlöslichkeit
von weniger als ungefähr
1 : 5.000 (w/w) aufweisen.
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Die Zubereitung einer geeigneten
schmelzextrudierten Matrix gemäß der vorliegenden
Erfindung kann z.B. die Schritte des Mischens des Opioidanalgetikums,
des Opioidantagonisten und des mindestens einen aversiven Mittels
zusammen mit einem Material für
verzögerte
Freisetzung und vorzugsweise einem Bindemittelmaterial einschließen, um
ein homogenes Gemisch zu erhalten. Das homogene Gemisch wird dann
auf eine ausreichend hohe Temperatur erhitzt, um das Gemisch zumindest
für das
Extrudieren ausreichend zu erweichen. Das resultierende homogene
Gemisch wird dann extrudiert, z.B. in einem Zweischneckenextruder,
um Stränge
zu formen. Das Extrudat wird vorzugsweise abgekühlt und in Multipartikel mittels
beliebiger in der Technik bekannter Mittel geschnitten. Die Matrix-Multipartikel
werden dann in Einheitsdosen eingeteilt. Das Extrudat hat vorzugsweise
einen Durchmesser von ungefähr
0,1 bis ungefähr
5 mm und gewährleistet
eine verzögerte
Freisetzung des Oxycodons oder einem pharmazeutisch annehmbaren
Salz davon für
einen Zeitraum von mindestens ungefähr 24 Stunden.
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Ein optionales Verfahren zur Herstellung
der schmelzextrudierten Formulierungen der vorliegenden Erfindung
schließt
direktes Dosieren eines hydrophoben Materials mit verzögerter Freisetzung
des Opioidanalgetikums, des Opioidantagonisten und des einen oder
der mehreren aversiven Mittel und eines optionalen Bindemittelmaterials
in einen Extruder, Erhitzen des homogenen Gemisches, Extrudieren
des homogenen Gemisches zur Formung von Strängen, Kühlen der Stränge, die
das homogene Gemisch enthalten, Schneiden der Stränge in Matrix-Multipartikuläre mit einer
Größe von ungefähr 0,1 mm
bis ungefähr
12 mm, und Einteilen der Partikel in Einheitsdosen ein. In diesem
Aspekt der Erfindung wird ein relativ kontinuierliches Herstellungsverfahren
realisiert.
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Optional können der Opioidantagonist und/oder
das eine oder die mehreren aversiven Mittel als separate aus vielen
Partikeln bestehende Stoffe bzw. Multipartikel (multiparticulates)
(ohne den Opioidagonisten) hergestellt werden und anschließend können die
aus vielen Partikeln bestehenden Stoffe mit aus vielen Partikeln
bestehenden Stoffen, die das Opioidanalgetikum umfassen (ohne den
Antagonisten und/oder das eine oder die mehreren aversiven Mittel)
in einer Arzneiform vereinigt werden.
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Weichmacher wie die oben beschriebenen
können
in schmelzextrudierte Matrizes eingefügt werden. Der Weichmacher
wird vorzugsweise in einer Konzentration von ungefähr 0,1 bis
ungefähr
30 Gew.-%, bezogen auf die Matrix, eingefügt. Andere pharmazeutische
Hilfsstoffe bzw. Trägerstoffe,
z.B. Talkum, Mono- oder Polysaccharide, Schmierstoffe und ähnliches,
können,
sofern erwünscht,
in die Matrizes mit verzögerter
Freisetzung der vorliegenden Erfindung eingeschlossen werden. Die
hinzugefügten
Mengen werden von den gewünschten
Eigenschaften, die erreicht werden sollen, abhängen.
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Der Durchmesser der Extruderöffnung oder
die Austrittsöffnung
kann eingestellt werden, um die Dicke der extrudierten Stränge zu variieren.
Des Weiteren muss die Austrittsöffnung
des Extruders nicht rund sein, sie kann länglich, rechteckig, etc. sein.
Die austretenden Stränge
können
zu Partikeln verkürzt/verjüngt werden,
indem ein heißer
Drahtschneider, eine Guillotine oder dergleichen eingesetzt wird.
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Ein schmelzextrudiertes multipartikuläres Matrixsystem
kann zum Beispiel in der Form von Körnchen, Sphäroiden oder Pellets, in Abhängigkeit
von der Extruderaustrittsöffnung,
vorliegen. Zum Zwecke der vorliegenden Erfindung sollen sich die
Begriffe "schmelzextrudierter
aus vielen Partikeln bestehender Matrixstoff' bzw. „schmelzextrudierte Matrixmultipartikel" (melt-extruded matrix
multiparticulate(s)) und "schmelzextrudiertes
multipartikuläres
Matrixsystem" und "schmelzextrudierte
Matrixpartikel" auf
eine Vielzahl von Einheiten, vorzugsweise innerhalb eines Bereichs ähnlicher
Größe und/oder
Form beziehen, die ein oder mehrere Wirkstoffe und einen oder mehrere
Hilfsstoffe, vorzugsweise einschließlich eines hydrophoben Materials
für die
verzögerte
Freisetzung, wie hier beschrieben, enthalten. Die schmelzextrudierten
Matrix-Multipartikel werden vorzugsweise eine Länge im Bereich von ungefähr 0,1 bis
ungefähr
12 mm und einen Durchmesser von ungefähr 0,1 bis ungefähr 5 mm
aufweisen. Die schmelzextrudierten Matrix-Multipartikel können darüber hinaus
jede beliebige geometrische Form innerhalb dieses Größenbereichs
aufweisen. In bestimmten Ausführungsformen kann
das Extrudat einfach in die gewünschten
Längen
geschnitten und zu Einheitsdosen des therapeutischen Wirkstoffs
ohne die Notwendigkeit eines „Spheronising"-Schrittes eingeteilt werden.
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In einer bevorzugten Ausfßührungsform
werden orale Arzneiformen hergestellt, die eine wirksame Menge von
schmelzextrudierten Matrix-Multipartikeln innerhalb einer Kapsel
einschließen.
Zum Beispiel kann eine Vielzahl von schmelzextrudierten Matrixpartikeln
in einer solchen Menge in eine Gelatinekapsel gegeben werden, dass
diese Menge ausreicht, um eine wirksame Dosis mit verzögerter Freisetzung
bereitzustellen, wenn die Kapsel aufgenommen wird und mit Flüssigkeit
des Gastrointestinaltrakts in Kontakt kommt.
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In einer weiteren Ausführungsform
wird eine geeignete Menge des multipartikulären Extrudats zu einer oralen
Tablette komprimiert, unter Einsatz konventioneller Tablettierungsgerätschaften
und unter Einsatz von Standardtechniken. Techniken und Zusammensetzungen
zur Herstellung von Tabletten (komprimiert und geformt), von Kapseln
(Hart- und Weich-Gelatine)
und von Pillen sind auch in Remington's Pharmaceutical Sciences (Arthur Osol,
Herausgeber), 1553 – 1593
(1980) beschrieben.
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In einer noch weiteren bevorzugten
Ausführungsform
kann das Extrudat zu Tabletten geformt werden, wie es in US-Patent
Nr. 4,957,681 (Klimesch et al.) ausgeführt ist.
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Optional können die multipartikulären Matrixsysteme
mit verzögerter
Freisetzung, Tabletten oder Kapseln mit einem Überzug zur verzögerten Freisetzung,
wie die hier beschriebenen verzögerten
Freisetzungsbeschichtungen, beschichtet werden. Derartige Überzüge bzw.
Befilmungen enthalten vorzugsweise eine ausreichende Menge eines
hydrophoben und/oder hydrophilen Materials mit verzögerter Freisetzung,
um einen Gewichtszuwachs im Bereich von ungefähr 2 bis ungefähr 25% zu
erreichen, wenngleich der Überzug
größer sein kann,
z.B. abhängig
von der erwünschten
Freisetzungsrate. Die Beschichtung kann optional einen aversiven Stoff
oder mehrere aversive Stoffe enthalten. In derartigen Ausführungsformen
kann ein optionaler zweiter Überzug
aufgebracht werden, damit der aversive Stoff weniger wahrgenommen
wird, wenn eine Arzneiform der vorliegenden Erfindung in unversehrter
Form verabreicht wird.
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Die Arzneiformen der vorliegenden
Erfindung können
des Weiteren Kombinationen von schmelzextrudierten Matrixpartikeln,
enthaltend ein Opioidanalgetikum, einen Opioidantagonisten, ein
oder mehrere aversive Stoffe oder Gemische davon, enthalten. Des
Weiteren können
die Arzneiformen auch eine Menge eines Opioidanalgetikums mit sofortiger
Freisetzung zur Erreichung eines sofortigen therapeutischen Effektes
enthalten. Das Opioidanalgetikum mit sofortiger Freisetzung kann
z.B. in Form separater Multipartikel innerhalb einer Gelatinekapsel
eingebaut werden, oder es kann auf die Oberfläche der z.B. schmelzextrudierten
Matrix-Multipartikel aufgelagert werden.
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Das verzögerte Freisetzungsprofil der
schmelzextrudierten Formulierungen der Erfindung kann zum Beispiel
durch Variieren der Menge an verzögertem Freisetzungsmaterial,
durch Variieren der Menge an Weichmacher bezüglich anderer Matrixbestandteile,
durch Variieren der Menge an hydrophobem Material, durch die Inklusion
zusätzlicher
Inhaltsstoffe oder Hilfsstoffe, durch Verändern der Herstellungsmethode,
etc. verändert
werden.
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In anderen Ausführungsformen der Erfindung
werden schmelzextrudierte Formulierungen ohne den Einschluss des
Opioidanalgetikums, des Opioidantagonisten, des einen oder der mehreren
aversiven Mittel oder Gemischen davon, die anschließend zu
dem Extrudat zugegeben werden, hergestellt. Solche Formulierungen
werden typischerweise das Opioidanalgetikum, den Opioidantagonisten,
ein aversives Mittel oder mehrere aversive Mittel oder Gemische
davon enthalten, die mit dem extrudierten Matrixmaterial vermischt
werden. Das Gemisch würde
dann zur Lieferung einer Formulierung mit langsamer Freisetzung
tablettiert werden. Solche Formulierungen können Vorteile bieten, wenn
das Opioidanalgetikum, der Opioidantagonist, das eine aversive Mittel
oder die mehreren aversiven Mittel oder Gemische davon, die in der
Formulierung enthalten sind, gegenüber Temperaturen, die für das Erweichen
des hydrophoben Materials und/oder des Retardmaterials erforderlich
sind, empfindlich sind.
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Typische Schmelzextrusionsproduktionssysteme,
die zum Einsatz gemäß der vorliegenden
Erfindung geeignet sind, beinhalten einen geeigneten Extruderantriebsmotor
mit variabler Geschwindigkeit und konstanter Drehmomentkontrolle,
Start-Stopp-Kontrollen und ein Messgerät. Darüber hinaus wird das Produktionssystem
eine Temperaturkontrollkonsole aufweisen, die Temperatursensoren,
Kühlmittel
und Temperaturanzeiger über
die Länge
des Extruders enthält.
Zusätzlich
wird das Produktionssystem einen Extruder, wie z.B. einen Zweischneckenextruder
aufweisen, der aus zwei entgegengesetzt drehenden, ineinander greifenden
Schnecken besteht, die in einen Zylinder oder eine Trommel mit Öffnung oder
Düse am
Austritt eingeschlossen sind. Die zugeführten Materialien werden durch
einen Einfülltrichter
geleitet und über
die Schnecken durch den Zylinder weiterbewegt und durch die Düse in Stränge gepresst,
die anschließend
weiterbefördert
werden, z.B. auf ein Förderband,
um sie abkühlen
zu lassen, und dann zu einer Tablettiermaschine oder einer anderen
geeigneten Vorrichtung transportiert, um die extrudierten Stränge in das
multipartikuläre
Matrixsystem zu überführen. Die
Tablettier- bzw. Pelletiermaschine kann aus Walzen, stationärem Messer,
Drehschneider und ähnlichem
bestehen. Geeignete Instrumente und Systeme sind von Vertreibern
wie z.B. C.W. Brabender Instruments, Inc., South Hackensack, New
Jersey, erhältlich.
Der Fachmann kennt weitere geeignete Apparaturen.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung
betrifft die Herstellung von schmelzextrudierten Matrixpartikeln
wie voranstehend beschrieben in einer Weise, bei der die Menge an
Luft, die in das extrudierte Produkt eingeschlossen wird, kontrolliert
wird. Durch Steuern der Menge an in dem Extrudat eingeschlossener
Luft kann die Freisetzungsrate des Opioidanalgetikums, des Opioidantagonisten,
des einen oder der mehreren aversiven Mittel oder der Gemische davon
verändert
werden.
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So wird in einem weiteren Aspekt
der Erfindung das schmelzextrudierte Produkt derart hergestellt, dass
Luft während
der Extrusionsphase des Prozesses im Wesentlichen ausgeschlossen
ist. Dies kann erreicht werden z.B. durch Einsatz eines Leistritz-Extruders
mit einer Vakuumanlage. Die extrudierten Matrix-Multipartikel, die
gemäß der Erfindung
unter Einsatz des Leistritz-Extruders unter Vakuum hergestellt wurden,
ergeben ein schmelzextrudiertes Produkt mit unterschiedlichen physikalischen
Eigenschaften. Insbesondere ist das Extrudat im Wesentlichen nicht-porös, wenn
man es zum Beispiel mittels eines Rasterelektronenmikroskops, das
eine REM-Aufnahme (rasterelektronenmikroskopische Aufnahme) liefert,
vergrößert darstellt. Derartige
im Wesentlichen nicht-poröse
Formulierungen können
eine schnellere Freisetzung des therapeutischen Wirkstoffs erlauben
im Vergleich zu der selben Formulierung, die nicht unter Vakuum
hergestellt wurde. REM-Aufnahmen (rasterelektronenmikroskopische
Aufnahmen) der Matrixpartikel, die unter Einsatz eines Extruders
unter Vakuum hergestellt wurden, haben ein sehr glattes bzw. ebenes
Erscheinungsbild und die Multipartikel neigen dazu, robuster zu
sein als die nicht unter Vakuum hergestellten Partikel. Es wurde
beobachtet, dass in zumindest bestimmten Formulierungen das Extrudieren
unter Vakuum ein multipartikuläres
Matrixprodukt ergibt, das stärker
pH-abhängig
ist, als die entsprechende Formulierung, die nicht unter Vakuum
hergestellt wurde.
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Alternativ wird das schmelzextrudierte
Produkt unter Einsatz eines Werner-Pfleiderer-Zweischneckenextruders hergestellt.
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In bestimmten Ausführungsformen
wird ein Sphäronisierungsmittel
bzw. "Spheronising"-Mittel zu einem Granulat oder multipartikulärem Matrixmaterial
zugegeben und anschließend
sphäronisiert,
um Sphäroide
mit verzögerter
Freisetzung herzustellen. Die Sphäroide werden anschließend optional
durch Verfahren, wie sie bereits oben beschrieben wurden, mit einem
verzögerten
Freisetzungsüberzug überschichtet.
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„Spheronising"-Mittel, die zur
Herstellung der multipartikulären
Matrixformulierungen der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden
können,
schließen
jedes in der Technik bekannte „Spheronising"-Mittel ein. Cellulosederivate
sind bevorzugt und mikrokristalline Cellulose ist besonders bevorzugt.
Eine geeignete mikrokristalline Cellulose ist zum Beispiel das als
Avicel PH 101 (Handelsmarke, FMC Corporation) vertriebene Material.
Das „Spheronising"-Mittel ist vorzugsweise in einer Menge
von ungefähr
1 bis ungefähr
99% des Gewichts der Matrixmultipartikel enthalten.
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In bestimmten Ausführungsformen
können
die Sphäroide
neben dem Opioidanalgetikum, dem Opioidantagonisten, dem einen oder
den mehreren aversiven Mitteln und dem „Spheronising"-Mittel auch ein
Bindemittel enthalten. Geeignete Bindemittel wie z.B. wasserlösliche Polymere
mit geringer Viskosität
sind dem in der pharmazeutischen Technik kundigen Fachmann bekannt.
Wasserlösliche
Hydroxyniederalkylcellulose wie Hydroxypropylcellulose sind jedoch
bevorzugt. Zusätzlich
(oder alternativ) können
die Sphäroide
ein wasserunlösliches
Polymer enthalten, insbesondere ein Acrylpolymer, ein Acrylcopolymer
wie z.B. Methacrylsäure-Ethylacrylatcopolymer
oder Ethylcellulose.
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In bestimmten Ausführungsformen
wird eine Beschichtung mit verzögerter
Freisetzung auf die Sphäroide,
Körnchen
oder Matrixpartikel mit verzögerter
Freisetzung aufgebracht. In solchen Ausführungsformen kann der Überzug mit
verzögerter
Freisetzung ein wasserunlösliches
Material enthalten, wie z.B. (a) ein Wachs, entweder allein oder
in einem Gemisch mit einem Fettalkohol, oder (b) Schellack oder
Zein. Die Beschichtung wird vorzugsweise von einer wässrigen
Dispersion des hydrophoben Materials mit verzögerter Freisetzung abgeleitet.
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In bestimmten Ausführungsformen
ist es notwendig, die Sphäroide,
Körnchen
oder Matrixpartikel mit verzögerter
Freisetzung, die das Opioidanalgetikum, den Opioidantagonisten,
das eine oder die mehreren aversiven Mittel und den Träger mit
verzögerter
Freisetzung umfassen, mit einer ausreichenden Menge der wässrigen
Dispersion von z.B. Alkylcellulose oder Acrylpolymer zu überziehen,
um einen Gewichtszuwachs im Bereich von ungefähr 2 bis ungefähr 50%,
z.B. ungefähr
2 bis ungefähr
25% zu erhalten, um eine Formulierung mit verzögerter Freisetzung zu erhalten.
Der Überzug
kann weniger oder mehr ausmachen, wobei dies von z.B. der erwünschten
Freisetzungsrate, der Inklusion von Weichmachern in die wässrige Dispersion
und der An der Inkorporation der selben abhängt. Cellulosematerialien und
Polymere, einschließlich
Alkylcellulose, sind Materialien mit verzögerter Freisetzung, die für das Beschichten
der Sphäroide,
Körnchen
oder Matrixpartikel mit verzögerter
Freisetzung gemäß der vorliegenden
Erfindung gut geeignet sind. Lediglich beispielhaft zu erwähnen ist
Ethylcellulose als ein bevorzugtes Alkylcellulosepolymer, obgleich
der Fachmann erkennen wird, dass andere Cellulose- und/oder Alkylcellulosepolymere
genauso gut eingesetzt werden können,
einzeln oder in beliebiger Kombination, als Ganzes oder Teil einer
hydrophoben Beschichtung gemäß der Erfindung.
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Eine kommerziell erhältliche
wässrige
Dispersion von Ethylcellulose ist Aquacoat® (FMC
Corp., Philadelphia, Pennsylvania, USA). Aquacoat® wird
durch Lösen
der Ethylcellulose in einem mit Wasser nicht vermischbaren organischen
Lösungsmittel
und anschließend
durch Emulgieren des selben in Wasser in Anwesenheit eines Tensids
und eines Stabilisierungsmittels zubereitet. Nach der Homogenisierung
zur Erzeugung von Tröpfchen
im Submikrometerbereich wird das organische Lösungsmittel unter Vakuum verdampft,
um einen Pseudolatex zu bilden. Der Weichmacher wird während der
Herstellungsphase nicht in den Pseudolatex inkorporiert. Daher ist
es notwendig, bevor dieser als Beschichtung verwendet wird, das
Aquacoat® mit
einem geeigneten Weichmacher vor dem Einsatz intensiv zu mischen.
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Eine weitere wässrige Dispersion von Ethylcellulose
ist als Surelease® (Colorcon, Inc., West
Point, Pennsylvania, USA) kommerziell erhältlich. Dieses Produkt wird
durch Inkorporieren eines Weichmachers in die Dispersion während des
Herstellungsprozesses zubereitet. Ein Aufschmelzüberzug (Hot Melt) eines Polymers,
eines Weichmachers (Dibutylsebacat), eines Stabilisators (Ölsäure) wird
als homogenes Gemisch zubereitet, welches anschließend mit
einer alkalischen Lösung
zur Erzielung einer wässrigen
Dispersion verdünnt
wird, die direkt auf die Sphäroide,
Körnchen
oder Matrixpartikel mit verzögerter
Freisetzung aufgebracht werden kann.
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In weiteren bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ist das Material mit verzögerter Freisetzung,
umfassend die Beschichtung mit verzögerter Freisetzung, ein pharmazeutisch
annehmbares Acrylpolymer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf,
Acrylsäure-
und Methacrylsäurepolymere,
Methylmethacrylat-Copolymere, Ethoxyethylmethacrylate, Cyanoethylmethacrylat,
Poly(Acrylsäure),
Poly(Methacrylsäure),
Methacrylsäurealkylamid-Copolymer,
Poly(Methylmethacrylat), Polymethacrylat, Poly(Methylmethacrylat)-Copolymer,
Polyacrylamid, Aminoalkylmethacrylat-Copolymer, Poly(Methacrylsäureanhydrid)
und Glycidylmethacrylat-Copolymere.
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In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
besteht das Acrylpolymer aus einem oder mehreren Ammoniummethacrylat-Copolymeren.
Ammoniummethacrylat-Copolymere sind in der Technik wohl bekannt und
sind in dem National Formulary (NF) XVII als vollständig polymerisierte
Copolymere von Acrylsäure-
und Methacrylsäurestern
mit einem geringen Gehalt an quaternären Ammoniumgruppen beschrieben.
Um ein erwünschtes
Auflösungsprofil
zu erhalten, kann es notwendig sein, zwei oder mehr Ammoniummethacrylat-Copolymere mit unterschiedlichen
physikalischen Eigenschaften, wie z.B. verschiedenen molaren Verhältnissen der
quaternären
Ammoniumgruppen zu den neutralen (Meth)Acrylestern, zu inkorporieren.
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Bestimmte Polymere vom Methacrylsäureester-Typ
sind zur Herstellung pH-abhängiger
Beschichtungen nützlich,
die gemäß der vorliegenden
Erfindung eingesetzt werden können.
Zum Beispiel gibt es eine Familie von Copolymeren, die aus Diethylaminoethylmethacrylat
und anderen neutralen Methacrylestern, auch als Methacrylsäure-Copolymer
oder Polymermethacrylate bekannt, synthetisiert sind, die kommerziell
als Eudragit® von
Röhm GmbH & Co. KG, Darmstadt,
Deutschland erhältlich
sind. Es gibt verschiedene Arten von Eudragit®. Zum
Beispiel ist Eudragit E ein Beispiel für ein Methacrylsäure-Copolymer,
das in saurem Milieu quellt und sich löst. Eudragit L ist ein Methacrylsäure-Copolymer,
das bei einem pH-Wert
von ungefähr < 5,7 nicht quellt
und bei einem pH-Wert von ungefähr > 6 löslich ist.
Eudragit S quellt nicht bei einem pH-Wert von ungefähr < 6,5 und ist bei
einem pH-Wert von ungefähr > 7 löslich. Eudragit
RL und Eudragit RS sind in Wasser quellbar und die Menge an Wasser,
das von diesen Polymeren absorbiert wird, ist pH-abhängig; Arzneiformen, die
mit Eudragit RL und RS beschichtet sind, sind jedoch pH-unabhängig.
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In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
umfasst die Acrylbeschichtung ein Gemisch aus zwei Acrylharzlacken,
die von Röhm
unter den Handelsnamen Eudragit® RL30D
bzw. Eudragit® RS30D
kommerziell erhältlich
sind. Eudragit® RL30D
und Eudragit® RS30D
sind Copolymere von Acryl- und Methacrylestern mit einem geringen
Gehalt an quaternären
Ammoniumgruppen, wobei das Molverhältnis von Ammoniumgruppen zu
den restlichen neutralen (Meth)Acrylestern 1 : 20 in Eudragit® RL30D
und 1 : 40 in Eudragit® RS30D beträgt. Das
durchschnittliche Molekulargewicht liegt bei ungefähr 150.000.
Die Codebezeichnungen RL (hohe Permeabilität) und RS (niedrige Permeabilität) beziehen
sich auf die Permeabilitätseigenschaften
dieser Mittel. Eudragit® RL/RS-Gemische sind in
Wasser und in Verdauungssäften
unlöslich.
Beschichtungen, die aus diesen Gemischen gebildet werden, sind jedoch
in wässrigen
Lösungen
und Verdauungssäften
quellbar und durchlässig.
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Die Eudragit® RL/RS-Dispersionen
der vorliegenden Erfindung können
miteinander in einem beliebigen gewünschten Verhältnis vermischt
werden, um schließlich
eine Formulierung mit verzögerter
Freisetzung mit einem wünschenswerten
Auflösungsprofil
zu erhalten. Wünschenswerte
Formulierungen mit verzögerter Freisetzung
können
z.B. aus einer Retard-Beschichtung
erhalten werden, die von 100% Eudragit® RL,
50% Eudragit® RL
und 50% Eudragit® RS und 10% Eudragit® RL
: 90% Eudragit® RS
abgeleitet ist. Selbstverständlich
wird der Fachmann erkennen, dass andere Acrylpolymere ebenfalls
eingesetzt werden können,
wie z.B. Eudragit® L. In Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, in denen die Beschichtung eine wässrige Dispersion
eines hydrophoben Materials mit verzögerter Freisetzung umfasst,
wird die Inklusion einer wirksamen Menge an Weichmacher in der wässrigen
Dispersion des hydrophoben Materials die physikalischen Eigenschaften
der Beschichtung mit verzögerter
Freisetzung zusätzlich
verbessern. Da Ethylcellulose eine relativ hohe Glasübergangstemperatur
besitzt und unter normalen Beschichtungsbedingungen keine flexiblen
Filme bildet, wird es zum Beispiel bevorzugt sein, einen Weichmacher
in eine Beschichtung mit verzögerter
Freisetzung, die eine Ethylcellulose-Beschichtung enthält, einzubauen,
bevor diese als Beschichtungsmaterial verwendet wird. Im Allgemeinen
bezieht sich die Menge an Weichmacher, die in einer Beschichtungslösung enthalten
ist, auf die Konzentration des Filmbildners, z.B. sehr häufig von
ungefähr
1 bis ungefähr
50 Gewichtsprozent des Filmbildners. Die Konzentration des Weichmachers
kann jedoch nur nach sorgfältigen
Experimenten mit der jeweiligen Beschichtungszusammensetzung und
dem Aufbringungsverfahren richtig bestimmt werden.
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Beispiele für geeignete Weichmacher für Ethylcellulose
schließen
wasserunlösliche
Weichmacher wie Dibutylsebacat, Diethylphthalat, Triethylcitrat,
Trieutylcitrat und Triacetin ein, obwohl auch die Möglichkeit
besteht, andere wasserunlösliche
Weichmacher (wie acetylierte Monoglyceride, Phthalatester, Castoröl, etc.) einzusetzen.
Triethylcitrat ist ein besonders bevorzugter Weichmacher für die wässrigen
Dispersionen von Ethylcellulose der vorliegenden Erfindung.
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Beispiele für geeignete Weichmacher für die Acrylpolymere
der vorliegenden Erfindung schließen ein, sind aber nicht beschränkt auf
Citronensäureester
wie Triethylcitrat NF XVI, Trieuylcitrat, Dibutylphthalat und möglicherweise
1,2-Propylenglykol. Andere Weichmacher, die sich als geeignet erwiesen
haben zur Erhöhung der
Elastizität
von aus Acrylfilmen wie Eudragit® RL/RS-Lacklösungen gebildeten
Filmen, schließen
Polyethylenglykole, Propylenglykol, Diethylphthalat, Castoröl und Triacetin
ein. Triethylcitrat ist ein besonders bevorzugter Weichmacher für die wässrigen
Dispersionen von Ethylcellulose der vorliegenden Erfindung.
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In bestimmten Ausführungsformen
werden die unbeschichteten/beschichteten Sphäroide, Körnchen oder Matrixpartikel
mit verzögerter
Freisetzung, die das Opioidanalgetikum, den Opioidantagonisten und
ein oder mehrere aversive Mittel enthalten, gehärtet, bis ein Endpunkt erreicht
ist, an dem die Sphäroide,
Körnchen
oder Matrixpartikel mit verzögerter
Freisetzung eine stabile Auflösung
des Opioids liefern. Der Endpunkt des Aushärtens kann durch Vergleich
des Auflösungsprofils
(Kurve) der Arzneiform unmittelbar nach dem Aushärten mit dem Auflösungsprofil
(Kurve) der Arzneiform, nachdem diese belastenderen Lagerungsbedingungen
ausgesetzt worden ist, z.B. mindestens einen Monat bei einer Temperatur
von 40°C
und einer relativen Luftfeuchte von 75% bestimmt werden. Gehärtete Formulierungen
sind im Detail in US-Patent Nrn. 5,273,760; 5,286,493; 5,500,227;
5,580,578; 5,639,476; 5,681,585 und 6,024,982 beschrieben. Weitere
Beispiele für
Formulierungen und Beschichtungen mit verzögerter Freisetzung, die gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden können,
schließen
die in US-Patent Nrn. 5,324,351; 5,356,467 und 5,472,712 Beschriebenen
ein.
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Zusätzlich zu den oben genannten
Inhaltsstoffen können
die Sphäroide,
Körnchen
oder Matrix-Multipartikel auch geeignete Mengen anderer Materialien
enthalten, z.B. Streckmittel, Schmiermittel, Bindemittel, Granulierhilfen
und Gleitmittel, die in der pharmazeutischen Technik üblich sind,
in Mengen von bis zu ungefähr 50
Gew.-% der Formulierung, falls erwünscht. Die Mengen dieser Zusatzstoffe
werden ausreichen, um die erwünschten
Wirkungen der erwünschten
Formulierung zu vermitteln.
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Spezifische Beispiele für pharmazeutisch
annehmbare Träger
und Hilfsstoffe, die bei der Formulierung oraler Arzneiformen eingesetzt
werden können,
sind in dem Handbook of Pharmaceutical Excipients, American Pharmaceutical
Association (1986) beschrieben, das hiermit durch Bezugnahme aufgenommen
ist.
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Es ist des Weiteren herausgefunden
worden, dass die Zugabe einer kleinen Menge Talkum zu der Beschichtung
mit verzögerter
Freisetzung die Tendenz der wässrigen
Dispersion, während
des Verarbeitens zu kleben, verringert. Das Talkum wirkt somit als
Poliermittel.
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OSMOTISCHE
ARZNEIFORMEN
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Arzneiformen mit verzögerter Freisetzung
gemäß der vorliegenden
Erfindung können
auch als osmotische Arzneiformulierungen zubereitet werden. Die
osmotischen Arzneiformen enthalten vorzugsweise einen aus zwei Schichten
aufgebauten Kern, umfassend eine Wirkstoffschicht (enthaltend das
Opioidanalgetikum und optional den Opioidantagonisten und/oder ein
oder mehrere aversive Mittel) und eine Applikations- (delivery)
oder Druckschicht (push layer) (die den Opioidantagonisten und/oder
ein oder mehrere aversive Mittel enthalten kann), wobei der zweischichtige
Kern von einer semipermeablen Wand umgeben ist und optional mindestens
einen darin angelegten Durchgang aufweist.
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Der Ausdruck „Durchgang", wie für Zwecke der Erfindung verwendet,
umfasst eine Öffnung,
ein Loch bzw. Austritt, Bohrung, Pore, poröses Element, durch den das
Opioidanalgetikum (mit oder ohne den Antagonisten) gepumpt werden
kann, durch eine Faser, Kapillare, porösen Überzug, porösen Einsatz, mikroporöses Element
oder poröse
Zusammensetzung diffundiert oder migriert. Der Durchgang kann auch
eine Verbindung einschließen,
die sich aus der Wand in die fluide Umgebung des Einsatzortes herauslöst oder
aus der Wand ausgewaschen wird, um mindestens einen Durchgang zu
erzeugen. Repräsentative
Verbindungen zur Bildung eines Durchgangs beinhalten auswaschbare
Poly(Glykol)säure
oder Poly(Milch)säure
in der Wand, ein gelatinöses
Filament, einen durch Wasser entfernbaren Poly(Vinylalkohol), auswaschbare
Verbindungen wie z.B. durch Flüssigkeit
entfernbare porenbildende Polysaccharide, Säuren, Salze oder Oxide. Ein
Durchgang kann durch Auslaugen einer Verbindung aus der Wand gebildet
werden, wie z.B. Sorbit, Saccharose, Lactose, Maltose oder Fructose,
um einen dimensionalen Porendurchgang mit verzögerter Freisetzung zu bilden.
Der Durchgang kann jede beliebige Form aufweisen, so kann er rund,
dreieckig, quadratisch oder elliptisch sein, um die verzögerte, dosierte
Freisetzung des Opioidanalgetikums aus der Arzneiform zu unterstützen. Die
Arzneiform kann mit einem oder mehreren Durchgängen, die einen Abstand zueinander
aufweisen, auf einer oder mehreren Oberflächen der Arzneiform hergestellt
werden. Ein Durchgang und die Technik zur Bildung eines Durchgangs
sind in den US-Patent Nrn. 3,845,770; 3,916,899; 4,063,064 und 4,088,864
offenbart. Durchgänge,
umfassend Dimensionen mit verzögerter
Freisetzung, mit entsprechender Größe, Form und darauf ausgerichtet
als Freisetzungs-Pore zu fungieren, geformt durch wässriges
Auslaugen, um eine freisetzende Pore einer verzögerten Freisetzungsrate zu
liefern, sind in den US-Patent Nrn. 4,200,098 und 4,285,987 offenbart.
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In bestimmten Ausführungsformen
umfasst der zweischichtige Kern eine Wirkstoffschicht mit Opioidanalgetikum
und eine Verdrängungs-
oder Druckschicht, die optional den Antagonisten und/oder ein aversives Mittel
oder mehrere aversive Mittel enthält. Der Antagonist und/oder
das eine oder die mehreren aversiven Mittel können optional in der Wirkstoffschicht
enthalten sein, anstatt oder zusätzlich
dazu, dass sie in der Druckschicht enthalten sind. In bestimmten
Ausführungsformen
kann die Druckschicht auch mindestens ein Polymerhydrogel umfassen.
Das Polymerhydrogel kann ein durchschnittliches Molekulargewicht
zwischen ungefähr
500 und ungefähr
6.000.000 aufweisen. Beispiele für
Polymerhydrogele schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf, Maltodextrinpolymer, umfassend die Formel (C6 H12 O5)n * H2O, worin n 3 bis 7.500 ist und wobei das
Maltodextrinpolymer ein anzahlgemitteltes Molekulargewicht von 500
bis 1.250.000 umfasst; ein Poly(Alkylenoxid) dargestellt durch z.B.
ein Poly(Ethylenoxid) und ein Poly(Propylenoxid) mit einem gewichtsgemittelten
Molekulargewicht von 50.000 bis 750.000 und spezifischer dargestellt
durch ein Poly(Ethylenoxid) mit gewichtsgemittelten Molekulargewichten
von mindestens einem von 100.000, 200.000, 300.000 oder 400.000; eine
Alkalicarboxyalkylcellulose, worin das Alkali Natrium oder Kalium
ist, das Alkyl Methyl, Ethyl, Propyl oder Butyl mit einem gewichtsgemittelten
Molekulargewicht von 10.000 bis 175.000 ist; und ein Copolymer von Ethylen-Acrylsäure, einschließlich Methacryl-
und Ethacrylsäure
mit einem anzahlgemittelten Molekulargewicht von 10.000 bis 500.000.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfasst die Applikations- oder Druckschicht
ein Osmopolymer. Beispiele für
ein Osmopolymer beinhalten, sind aber nicht auf ein Mitglied beschränkt, das
aus der Gruppe bestehend aus Polyalkylenoxid und Carboxyalkylcellulose
ausgewählt
ist. Das Polyalkylenoxid besitzt ein gewichtsgemitteltes Molekulargewicht
von 1.000.000 bis 10.000.000. Das Polyalkylenoxid kann ein Mitglied
sein, ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Polymethylenoxid, Polyethylenoxid,
Polypropylenoxid, Polyethylenoxid mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht
von 1.000.000, Polyethylenoxid umfassend ein durchschnittliches
Molekulargewicht von 5.000.000, Polyethylenoxid umfassend ein durchschnittliches
Molekulargewicht von 7.000.000, vernetztes Polymethylenoxid mit
einem durchschnittlichen Molekulargewicht von 1.000.000 und Polypropylenoxid
mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht von 1.200.000. Typische
Osmopolymer-Carboxyalkylcellulose umfasst ein Mitglied ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Alkalicarboxyalkylcellulose, Natriumcarboxymethylcellulose,
Kaliumcarboxymethylcellulose, Natriumcarboxyethylcellulose, Lithiumcarboxymethylcellulose,
Natriumcarboxyethylcellulose, Carboxyalkylhydroxyalkylcellulose,
Carboxymethylhydroxyethylcellulose, Carboxyethylhydroxyethylcellulose
und Carboxymethylhydroxypropylcellulose. Die Osmopolymere, die für die Verdrängungsschicht
(displacement layer) eingesetzt werden, zeigen einen osmotischen
Druckgradienten über
die semipermeable Wand. Die Osmopolymere nehmen Fluid in die Arzneiform
auf, wodurch sie quellen und sich als osmotisches Hydrogel (auch
als Osmogel bekannt) ausdehnen, wodurch sie die Inhalte der Wirkstoffschicht
aus der osmotischen Arzneiform herausdrücken.
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Die Druckschicht kann auch eine oder
mehrere osmotisch wirksame Verbindungen enthalten, die auch als
Osmagent und als osmotisch wirksame Lösungsprodukte bezeichnet werden.
Sie saugen die Flüssigkeit aus
der Umgebung, z.B. aus dem Gastrointestinaltrakt, in die Arzneiform
auf und tragen zu den Applikationskinetiken der Verdrängungsschicht
bei. Beispiele für
osmotisch wirksame Verbindungen umfassen ein Mitglied ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus osmotischen Salzen und osmotischen Kohlenhydraten.
Beispiele für
spezifische Osmagenten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf,
Natriumchlorid, Kaliumchlorid, Magnesiumsulfat, Lithiumphosphat,
Lithiumchlorid, Natriumphosphat, Kaliumsulfat, Natriumsulfat, Kaliumphosphat, Glucose,
Fructose und Maltose.
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Die Druckschicht kann optional eine
Hydroxypropylalkylcellulose mit einem anzahlgemittelten Molekulargewicht
von 9.000 bis 450.000 enthalten. Die Hydroxypropylalkylcellulose
wird durch ein Mitglied dargestellt, das aus der Gruppe bestehend
aus Hydroxypropylmethylcellulose, Hydroxypropylethylcellulose, Hydroxypropylisopropylcellulose,
Hydroxypropylbutylcellulose und Hydroxypropylpentylcellulose ausgewählt ist.
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Die Druckschicht kann optional auch
ein Antioxidans umfassen, um die Oxidation der Inhaltsstoffe zu hemmen.
Einige Beispiele für
Antioxidanzien schließen
ein, sind aber nicht auf ein Mitglied beschränkt, das aus der Gruppe, bestehend
aus Ascorbinsäure,
Ascorbylpalmitat, butyliertem Hydroxyanisol, einem Gemisch von 2
und 3 Tertiär-butyl-4-hydroxyanisol,
butyliertem Hydroxytoluen, Natriumisoascorbat, Dihydroguarsäure, Kaliumsorbat,
Natriumbisulfat, Natriummetabisulfat, Sorbinsäure, Kaliumascorbat, Vitamin
E, 3-Chloro-2,6-ditertiär-butylphenol,
alpha-Tocopherol, und Propylgallat ausgewählt ist.
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In bestimmten alternativen Ausführungsformen
umfasst die Arzneiform einen im Wesentlichen homogenen Kern, umfassend
das Opioidanalgetikum, einen Opioidantagonisten, ein oder mehrere
aversive Mittel, ein pharmazeutisch annehmbares Polymer (z.B. Polyethylenoxid),
optional eine den Zerfall bewirkende Substanz (z.B. Polyvinylpyrrolidon),
optional einen Absorptionsverstärker
(z.B. eine Fettsäure,
ein Tensid, ein Chelatbildner, ein Gallensalz etc.). Der im Wesentlichen
homogene Kern ist von einer semipermeablen, einen Durchgang aufweisenden
Wand (wie oben definiert) für
die Freisetzung des Opioidanalgetikums, des Opioidantagonisten und
des einen oder der mehreren aversiven Mittel umgeben.
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In bestimmten Ausführungsformen
umfasst die semipermeable Wand ein Mitglied ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Celluloseesterpolymer, einem Celluloseetherpolymer
und einem Celluloseesteretherpolymer. Repräsentative Wandpolymere umfassen
ein Mitglied ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Celluloseacylat, Cellulosediacylat,
Cellulosetriacylat, Celluloseacetat, Cellulosediacetat, Cellulosetiacetat,
Mono-, Di-, und Tricellulosealkenylaten und Mono-, Di- und Tricellulosealkinylaten.
Die Poly(Cellulose), die für
die vorliegende Erfindung eingesetzt wird, umfasst ein anzahlgemitteltes
Molekulargewicht von 20.000 bis 7.500.000.
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Zusätzliche semipermeable Polymere
für den
Zweck dieser Erfindung umfassen Acetaldehyddimethylcelluloseacetat,
Celluloseacetatethylcarbamat, Celluloseacetatmethylcarbamat, Cellulosediacetat,
Propylcarbamat, Celluloseacetatdiethylaminoacetat; semipermeables
Polyamid; semipermeables Polyurethan; semipermeables sulfoniertes
Polystyren; semipermeables vernetztes Polymer, gebildet durch Copräzipitation
eines Polyanions und eines Polykations, wie in den US-Patent Nrn.
3,173,876; 3,276,586, 3,541,005; 3,541,006 und 3,546,876 offenbart
ist; semipermeable Polymere, wie von Loeb and Sourirajan in US-Patent
Nr. 3,133,132 offenbart; semipermeable vernetzte Polystyrene; semipermeables
vernetztes Poly(natriumstyrensulfonat); semipermeables vernetztes
Poly(vinylbenzyltrimethyl ammoniumchlorid); und semipermeable Polymere
mit einer Fluidpermeabilität
von 2,5×10–8 bis
2,5×10–2 (cm2/hr · atm),
ausgedrückt
pro Atmosphäre
hydrostatischer oder osmotischer Druckdifferenz über die semipermeable Wand.
Andere für
die vorliegende Erfindung nützliche
Polymere sind in der Technik bekannt, in US-Patent Nrn. 3,845,770;
3,916,899 und 4,160,020; und in Handbook of Common Polymers, Scott,
J.R. und W.J. Roff 1971, CRC Press, Cleveland, Ohio.
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In bestimmten Ausführungsformen
ist die semipermeable Wand vorzugsweise nicht-toxisch, inert und behält ihre
physikalische und chemische Integrität während der Lagerungszeit des
Arzneimittels bei. In bestimmten Ausführungsformen umfasst die Arzneiform
ein Bindemittel. Ein Beispiel für
ein Bindemittel beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf,
ein therapeutisch annehmbares Vinylpolymer mit einem viskositätsgemittelten
Molekulargewicht von 5.000 bis 350.000, dargestellt durch ein Mitglied
ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Poly-n-vinylamid, Poly-n-vinylacetamid,
Poly(vinylpyrrolidon), auch bekannt als Poly-n-vinylpyrrolidon, Poly-n-vinylcaprolacton,
Poly-n-vinyl-5-methyl-2-pyrrolidon und Poly-n-vinyl-pyrrolidon-Copolymere mit einem
Mitglied ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Vinylacetat, Vinylalkohol, Vinylchlorid,
Vinylfluorid, Vinylbutyrat, Vinyllaureat und Vinylstearat. Andere
Bindemittel schließen
zum Beispiel Gummi arabicum, Stärke,
Gelatine und Hydroxypropylalkylcellulose mit einem durchschnittlichen
Molekulargewicht von 9.200 bis 250.000 ein.
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In bestimmten Ausführungsformen
umfasst die Arzneiform ein Schmiermittel, das während der Herstellung der Arzneiform
eingesetzt werden kann, um das Ankleben an die Düsenwand oder Stanzflächen zu verhindern.
Beispiele für
Schmiermittel schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf, Magnesiumstearat, Natriumstearat, Stearinsäure, Calciumstearat, Magnesiumoleat, Ölsäure, Kaliumoleat,
Caprylsäure,
Natriumstearylfumarat und Magnesiumpalmitat.
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TRANSDERMALE
APPLIKATIONSSYSTEME
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Die Formulierungen der vorliegenden
Erfindung können
als transdermale Applikationssysteme (transdermal delivery system)
formuliert werden, so z.B. als transdermale Pflaster. In bestimmten
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfasst ein transdermales Pflaster einen
Opioidagonisten, der in einem Reservoir oder einer Matrix enthalten
ist, und einen Klebstoff, der es dem transdermalen Material ermöglicht,
an der Haut zu haften, wodurch der Durchgang des Wirkstoffs aus
dem transdermalen Material durch die Haut des Patienten ermöglicht wird,
mit der Inklusion der aversiven Mittel und Opioidantagonisten, wie
hier offenbart, die nicht freisetzbar sind, wenn die Arzneiform
intakt verabreicht wird, die aber freisetzbar sind, wenn die Arzneiform
aufgebrochen oder an ihr herummanipuliert wird, um das Opioid aus
dem transdermalen System freizusetzen.
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Transdermale Applikationssysteme,
die eine kontrollierte Freisetzung eines Opioidagonisten vorsehen,
sind bekannt. Zum Beispiel enthält
das Duragesic®-Pflaster
(kommerziell erhältlich
von Janssen Pharmaceutical) einen Opioidagonisten (Fentanyl) und
soll eine angemessene Schmerzfreiheit für bis zu 48 bis 72 Stunden
(2 bis 3 Tage) vermitteln. Diese Formulierung kann mit einem aversiven
Mittel und einem Antagonisten, wie hier beschrieben, neu formuliert
werden.
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Es wurde in der Literatur über verschiedene
Arten von transdermalen Formulierungen von Buprenorphin berichtet.
Siehe zum Beispiel US-Patent Nr. 5,240,711 (Hille et al.), US-Patent
Nr. 5,225,199 (Hidaka et al.), US-Patent Nr. 5,069,909 (Sharma et
al.), US-Patent Nr. 4,806,341 (Chien et al.) und US-Patent Nr. 5,026,556
(Drust et al.), die hiermit alle durch Bezugnahme aufgenommen sind.
Diese transdermalen Systeme können
ebenfalls mit den aversiven Mitteln und Antagonisten, wie sie hier
offenbart sind, neu formuliert werden.
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Das transdermale Applikationssystem
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann auch gemäß US-Patent
Nr. 5,069,909 (Sharma et al.) hergestellt werden, welches hiermit
durch Bezugnahme aufgenommen ist. Das Patent beschreibt einen laminierten
Verbundstoff zur transdermalen Verabreichung von Buprenorphin zur Schmerzbehandlung.
Das transdermale Applikationssystem gemäß der vorliegenden Erfindung
kann auch gemäß US-Patent
Nr. 4,806,341 (Chien et al.), hiermit durch Bezugnahme eingefügt, hergestellt
werden. Dieses Patent beschreibt eine transdermale pharmazeutische
Polymermatrixarzneiform von narkotischen Morphin-Analgetika oder
-Antagonisten (einschließlich
Buprenorphin) mit einer Stützschicht,
die im Wesentlichen impermeabel gegenüber Buprenorphin ist, und einer
Polymermatrixscheibenschicht, die auf die Stützschicht aufgelagert ist,
und in der wirksame Dosismengen von Buprenorphin mikrodispergiert
vorliegen.
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Das transdermale Applikationssystem
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann auch das in US-Patent Nr. 5,026,556 (Drust et al.)
Beschriebene sein, das hiermit durch Bezugnahme aufgenommen ist.
Darin umfassen Zusammensetzungen für die transdermale Buprenorphin-Applikation Buprenorphin
in einem Träger
eines polaren Lösungsmittelmaterials,
das aus der Gruppe bestehend aus C3-C4-Diolen, C3-C6-Triolen und Gemischen davon ausgewählt ist,
und einem polaren Lipidmaterial, das aus der Gruppe bestehend aus
Fettalkoholestern, Fettsäureestern
und Gemischen davon ausgewählt
ist, worin das polare Lösungsmittelmaterial
und das Lipidmaterial in einem Gewichtsverhältnis von Lösungsmittelmaterial:Lipidmaterial
von 60:40 bis ungefähr 99:1
vorliegen. Das transdermale Applikationssystem gemäß der vorliegenden
Erfindung kann auch das in US-Patent Nr. 4,588,580 (Gale et al.)
Beschriebene sein, das hiermit durch Bezugnahme aufgenommen ist. Dieses
System umfasst ein Reservoir für
den Wirkstoff mit einer zur Haut gerichteten Materialfreisetzungsoberfläche im Bereich
von ungefähr
5–100
cm2 und enthaltend zwischen 0,1 und 50 Gew.-%
einer hautdurchlässigen
Form von Buprenorphin. Das Reservoir enthält ein wässriges Gel, umfassend bis
zu ungefähr 47–95% Ethanol,
1–10%
Geliermittel, 0,1–10%
Buprenorphin und Mittel zur Steuerung der Freisetzungsrate, angelegt
in dem Strömungsweg
des Wirkstoffs zu der Haut, welche den Strom des Buprenorphins aus
dem System durch die Haut begrenzt.
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Das transdermale Applikationssystem
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann auch das in PCT/US01/04347 (Oshlack et al.) Beschriebene
sein.
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Die vorliegende Erfindung sieht vor,
dass alle transdermalen Formulierungen, z.B. die oben beschriebenen
Technologien, mit der Inklusion eines aversiven Stoffes und eines
Antagonisten umfasst sind, so dass die Arzneiform vom Missbrauch
des darin enthaltenen Opioids abhält.
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Das aversive Mittel und der Antagonist
in nicht-freisetzbarer Form können
bei intakter Verabreichung gemäß US-Patent
Nr. 5,149,538 (Granger), das hiermit durch Bezugnahme aufgenommen
ist, formuliert werden. Alternativ können das aversive Mittel und
der Opioidagonist von dem Opioid durch eine Schicht getrennt sein,
die unterbrochen wird, wenn die Arzneiform manipuliert wird, wodurch
das aversive Mittel mit dem Opioidagonisten vermischt wird. Alternativ
kann eine Kombination beider Systeme verwendet werden.
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SUPPOSITORIEN
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Die Formulierungen der vorliegenden
Erfindung mit kontrollierter Freisetzung können als pharmazeutische Zäpfchen für rektale
Verabreichung formuliert werden, die ein Opioidanalgetikum, einen
Opioidantagonisten und mindestens ein aversives Mittel in einer
Matrix mit kontrollierter Freisetzung und einen Suppositoriumträger (Basis)
umfassen. Die Zubereitung einer Zäpfchenformulierung mit kontrollierter
Freisetzung ist z.B. in US-Patent Nr. 5,215,758 beschrieben.
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Die Grundlage des Zäpfchens
sollte so gewählt
werden, dass sie mit dem Mittel bzw. den Mitteln der vorliegenden
Erfindung kompatibel ist. Des Weiteren ist die Basis des Suppositoriums
vorzugsweise nicht toxisch und reizt die Schleimhäute nicht,
schmilzt oder löst
sich in Dickdarmfluiden auf und ist lagerstabil.
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In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung für
sowohl wasserlösliche als
auch wasserunlösliche
Wirkstoffe umfasst die Suppositoriumbasis ein Fettsäurewachs,
das aus der Gruppe, bestehend aus Mono-, Di- und Triglyceriden von
gesättigten,
natürlichen
Fettsäuren
der Kettenlänge
C12 bis C18 ausgewählt ist.
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Bei der Herstellung der Suppositorien
der vorliegenden Erfindung können
andere Hilfsstoffe bzw. Träger
verwendet werden. Zum Beispiel kann ein Wachs verwendet werden,
um die richtige Form für
die Verabreichung über
den rektalen Weg zu bilden. Dieses System kann auch ohne Wachs verwendet
werden, aber unter Zugabe von Streckmittel, gefüllt in eine Gelatinekapsel
für sowohl
rektale als auch orale Verabreichung.
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Beispiele für geeignete, kommerziell erhältliche
Mono-, Di- und Triglyceride schließen gesättigte natürliche Fettsäuren mit
einer Kettenlänge
von 12 – 18
Kohlenstoffatomen, vertrieben unter dem Handelsnamen Novata TM (Typen
AB, AB, B, BC, BD, BBC, E, BCF, C, D und 299), hergestellt von Henkel,
und Witepsol TM (Typen H5, H12, H15, H175, H185, H19, H32, H35,
H39, H42, W25, W31, W35, W45, S55, S58, E75, E76 und E85), hergestellt
von Dynamit Nobel, ein.
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Andere pharmazeutisch annehmbare
Suppositoriumgrundlagen können
insgesamt oder zum Teil die oben genannten Mono-, Di- und Triglyceride
ersetzen. Die Menge an Grundlage in dem Suppositorium wird durch
die Größe (d.h.
das tatsächliche
Gewicht) der Arzneiform, die Menge an Grundlage (z.B. Alginat) und durch
den verwendeten Wirkstoff bestimmt. Im Allgemeinen beträgt die Menge
an Suppositoriumgrundlage von ungefähr 20 bis ungefähr 90 Gewichtsprozent
des Gesamtgewichts des Suppositoriums. Vorzugsweise beträgt die Menge
an Basis in dem Suppositorium von ungefähr 65% bis ungefähr 80%,
bezogen auf das Gesamtgewicht des Suppositoriums.
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In bestimmten Ausführungsformen
der Arzneiformen der vorliegenden Erfindung können diese auch ein Tensid
einschließen.
Nützliche
Tenside gemäß der vorliegenden
Erfindung beinhalten z.B. ionische und nicht-ionische Tenside oder
Benetzungsmittel, die üblicherweise
in der Formulierung von Pharmazeutika eingesetzt werden, einschließlich, aber
nicht beschränkt
auf Castoröl-Derivate,
Cholesterin, polyglykolysierte Glyceride, acetylierte Monoglyceride,
Sorbitanfettsäureester,
Poloxamere, Polysorbate, Polyoxyethylensorbitanfettsäureester,
Polyoxyethylenverbindungen, Monoglyceride oder ethoxylierte Derivate
davon, Diglyceride oder Polyoxyethylen-Derivate davon, Natriumdocusat,
Natriumlaurylsulfat, Cholsäure
oder Derivate davon, ethoxylierte Alkohole, ethoxylierte Ester,
ethoxylierte Amide, Polyoxypropylenverbindungen, propoxylierte Alkohole,
ethoxylierte/propoxylierte Blockpolymere, propoxylierte Ester, Alkanolamide,
Aminoxide, Fettsäureester
von Polyolen, Ethylenglykolester, Diethylenglykolester, Propylenglykolester,
Glycerinester, Polyglycerinfettsäureester,
SPANs (z.B. Sorbitanester), TWEENs (d.h. Saccharoseester), Glucose
(Dextrose), Ester, Alkalimetallsulfate, quaternäre Ammoniumverbindungen, Amidoamine
und Aminimide, Simethicon, Lecithine, Alkohole, Phospholipide und
Gemische davon.
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Gemischte Tenside/Benetzungsmittel,
die gemäß der vorliegenden
Erfindung nützlich
sind, beinhalten z.B. Natriumlaurylsulfat/Polyethylenglykol (PEG)
6000 und Natriumlaurylsulfat/PEG 6000/Stearinsäure, etc.
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In bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung kann die Arzneiform auch einen Emulgator
enthalten. Emulgatoren, die gemäß der vorliegenden
Erfindung nützlich
sind, schließen
z.B. Monoglyceride, Saccharose/Fettsäureester, Polyglycerin/Fettsäureester,
Sorbitan/Fettsäureester,
Lecithine, Kalium- und Natriumsalze von Harzsäuren und höheren Fettsäuren sowie Sulfate und Sulfonate
von diesen Säuren,
Aminsalze von Hydroxylaminen von langkettigen Fettsäureestern,
quaternäre
Ammoniumsalze wie Stearyldimethylbenzylammoniumchlorid und Tridecylbenzolhydroxyethylimidazolchlorid,
Phosphorester von höheren
Alkoholen wie Capryl- und Octylalkohol und Monoester von Ölsäure und
Pentaerythrit wie Sorbitanmonooleate und Gemische davon ein.
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Die orale Arzneiform und Verfahren
zur Verwendung der vorliegenden Erfindung können außerdem, neben einem Opioidanalgetikum
und einem Opioidantagonisten, einen oder mehrere Wirkstoffe einschließen, die
synergistisch mit dem Opioidanalgetikum wirken oder auch keine synergistische
Wirkung mit diesem aufweisen können.
Daher kann in bestimmten Ausführungsformen
in der Arzneiform eine Kombination aus zwei Opioidanalgetika beinhaltet
sein. Zum Beispiel kann die Arzneiform zwei Opioidanalgetika mit
unterschiedlichen Eigenschaften wie Halbwertszeit, Löslichkeit,
Wirksamkeit und eine Kombination der genannten Eigenschaften enthalten.
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In noch weiteren Ausführungsformen
ist ein oder mehrere Opioidanalgetika enthalten und ein weiterer Nichtopioid-Wirkstoff
ist ebenfalls enthalten. Solche Nichtopioid-Wirkstoffe würden vorzugsweise
zusätzliche Analgesie
bewirken und schließen
zum Beispiel Aspirin, Acetaminophen, nicht-steroidale entzündungshemmende
Wirkstoffe ("NSAIDS", nonsteroidal anti-inflammatory
drugs), z.B. Ibuprofen, Ketoprofen, usw.; N-Methyl-D-aspartat (NMDA)-Rezeptorantagonisten,
z.B. ein Morphinan wie Dextromethorphan oder Dextrorphan oder Ketamin;
Cyclooxygenase-II-Inhibitoren ("COX-II-Inhibitoren"); und/oder Glycinrezeptorantagonisten
ein.
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In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ermöglicht
die Erfindung die Verwendung niedrigerer Dosen des Opioidanalgetikums
dank der Inklusion eines zusätzlichen
Nichtopioid-Analgetikums, wie z.B. einem NSAID oder einem COX-2-Inhibitor. Durch
den Einsatz niedrigerer Mengen von einem der Wirkstoffe oder von
beiden Wirkstoffen werden die mit der wirksamen Schmerzbehandlung
im Mensch assoziierten Nebenwirkungen verringert.
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Geeignete nicht-steroidale entzündungshemmende
Mittel schließen
Ibuprofen, Diclofenac, Naproxen, Benoxaprofen, Flurbiprofen, Fenoprofen,
Flubufen, Ketoprofen, Indoprofen, Piroprofen, Carprofen, Oxaprozin, Pramoprofen,
Muroprofen, Trioxaprofen, Suprofen, Aminoprofen, Tiaprofensäure, Fluprofen,
Bucloxinsäure, Indomethacin,
Sulindac, Tolmetin, Zomepirac, Tiopinac, Zidometacin, Acemetacin,
Fentiazac, Clidanac, Oxpinac, Mefenaminsäure, Meclofenaminsäure, Flufenaminsäure, Nifluminsäure, Tolfenaminsäure, Diflurisal,
Flufenisal, Piroxicam, Sudoxicam oder Isoxicam und ähnliche
ein. Nützliche
Dosierungen dieser Wirkstoffe sind dem Fachmann bestens bekannt.
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N-Methyl-D-aspartat (NMDA)-Rezeptorantagonisten,
sind in der Technik wohl bekannt und umfassen zum Beispiel Morphinane
wie Dextromethorphan oder Dextrorphan, Ketamin oder pharmazeutisch
annehmbare Salze davon. Zum Zwecke der vorliegenden Erfindung soll
der Begrifff "NMDA-Antagonist" auch Wirkstoffe
umfassen, die eine wichtige intrazelluläre Folgereaktion der NMDA-Rezeptoraktivierung
blockieren, z.B. ein Gangliosid wie GM1 oder
GT1b, ein Phenothiazin wie Trifluoperazin
oder ein Naphthalensulfonamid wie N-(6-aminohexyl)-5-chloro-l-naphthalensulfonamid.
Von diesen Wirkstoffen wird behauptet, dass sie die Entwicklung
einer Gewöhnung
an und/oder eine Abhängigkeit
von abhängig
machenden Wirkstoffen, z.B. narkotischen Analgetika wie Morphin,
Codein, etc. hemmen (in US-Patent Nrn. 5,321,012 und 5,556,838 (beide Mayer
et al.)), und dass sie chronischen Schmerz lindern (in US-Patent
Nr. 5,502,058 (Mayer et al.)), die hier allesamt durch Bezugnahme
aufgenommen sind. Der NMDA-Antagonist kann alleine enthalten sein
oder in Kombination mit einem Lokalanästhetikum wie Lidocain, wie
in diesen Patenten von Mayer et al. beschrieben ist.
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Die Behandlung chronischer Schmerzen über den
Einsatz von Glycinrezeptorantagonisten und die Identifizierung solcher
Wirkstoffe ist in US-Patent Nr. 5,514,680 (Weber et al.) beschrieben.
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COX-2-Inhibitoren wurden im Stand
der Technik beschrieben und viele chemische Strukturen sind dafür bekannt,
dass sie die Hemmung von Cyclooxygenase-2 bewirken. COX-2-Inhibitoren sind
zum Beispiel in US-Patent Nrn. 5,616,601; 5,604,260; 5,593,994;
5,550,142; 5,536,752; 4,521,213; 5,474,995; 5,639,780; 5,604,253;
5,552,422; 5,510,368; 5,436,265; 5,409,944;und 5,130,311 beschrieben,
die hier sämtlich
durch Bezugnahme aufgenommen sind. Bestimmte bevorzugte COX-2-Inhibitoren
schließen
Celecoxib (SC-58635), DUP-697, Flosulid (CGP-28238), Meloxicam,
6-Methoxy-2-naphthylessigsäure
(6-MNA), MK-966 (auch bekannt als Vioxx), Nabumeton (Vorläuferwirkstoff
für 6-MNA),
Nimesulid, NS-398, SC-5766, SC-58215, T-614 oder Kombinationen davon
ein. Dosierungen von COX-2-Inhibitoren
im Bereich von ungefähr
0,005 mg bis ungefähr
140 mg pro Kilogramm Körpergewicht
pro Tag sind in Kombination mit einem Opioidanalgetikum therapeutisch
wirksam. Alternativ werden ungefähr
0,25 mg bis ungefähr
7 g pro Patient pro Tag eines COX-2-Inhibitors in Kombination mit
einem Opioidanalgetikum verabreicht.
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In noch weiteren Ausführungsformen
kann ein Nichtopioid-Wirkstoff enthalten sein, der eine erwünschte Wirkung
liefert, bei der es sich nicht um eine Analgesie handelt, sondern
z.B. um ein Antitussivum, Expectorantien, ein abschwellendes Mittel,
Antihistaminika, lokale Anästhetika,
und ähnliches.
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Die hier offenbarte Erfindung soll
die Verwendung von beliebigen pharmazeutisch annehmbaren Salzen
der offenbarten Opioidanalgetika umfassen. Die pharmazeutisch annehmbaren
Salze schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf, Metallsalze wie Natriumsalz, Kaliumsalz, Seciumsalz und ähnliche;
Erdalkalimetalle wie Kalziumsalz, Magnesiumsalz und ähnliche;
organische Aminsalze wie Triethylaminsalz, Pyridinsalz, Picolinsalz,
Ethanolaminsalz, Triethanolaminsalz, Dicyclohexylaminsalz, N,N'-Dibenzylethylendiaminsalz
und ähnliche;
anorganische Säuresalze
wie Hydrochlorid, Hydrobromid, Sulfat, Phosphat und ähnliche;
organische Säuresalze
wie Formiat, Acetat, Trifluoracetat, Maleat, Tartrat und ähnliche;
Sulfonate wie Methansulfonat, Benzolsulfonat, p-Toluolsulfonat und ähnliche;
Aminosäuresalze
wie Arginat, Asparaginat, Glutamat und ähnliche.
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Einige der hier offenbarten Opioidanalgetika
können
ein oder mehrere asymmetrische Zentren enthalten und können somit
Enantiomere, Diastereomere und andere stereoisomere Formen hervorbringen.
Die vorliegende Erfindung beabsichtigt, auch den Einsatz jeder beliebigen
solcher möglichen
Formen sowie ihre racemischen und trennbaren Formen und Gemische
davon zu umfassen. Wenn die hier beschriebenen Verbindungen olefinische
Doppelbindungen oder andere Zentren geometrischer Asymmetrie enthalten
und, soweit nicht anders spezifiziert, es beabsichtigt ist, dass
sowohl geometrische E- als auch Z-Isomere eingeschlossen sind. Der
Einsatz sämtlicher
Tautomere soll ebenfalls als von der vorliegenden Erfindung umfasst
gelten.
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Die oralen Arzneiformen der vorliegenden
Erfindung können
in Form von Tabletten, Pastillen, Lutschtabletten, Pulvern oder
Körnchen,
Han- oder Weichkapseln, Mikropartikeln (z.B. Mikrokapseln, Mikrosphären und ähnliches),
Bukkaltabletten etc. vorliegen.
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In bestimmten Ausführungsformen
stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren bereit zur Verhinderung
des Missbrauchs einer oralen Arzneiform mit kontrollierter Freisetzung
eines Opioidanalgetikums, welches die Herstellung der wie oben beschriebenen
Arzneiformen umfasst.
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In bestimmten Ausführungsformen
stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren bereit zur Verhinderung
der Zweckentfremdung einer oralen Arzneiform mit kontrollierter
Freisetzung eines Opioidanalgetikums, welches die Herstellung der
wie oben beschriebenen Arzneiform umfasst.
-
In bestimmten Ausführungsformen
stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Schmerzbehandlung
durch Verabreichung der oben beschriebenen Arzneiformen an einen
menschlichen Patienten bereit.
-
Die folgenden Beispiele veranschaulichen
verschiedene Aspekte der vorliegenden Erfindung. Sie sollen in keinster
Weise die Ansprüche
in ihrer Auslegung beschränken.
-
BEISPIEL 1
-
Eine 20 mg Oxycodon-Formulierung,
enthaltend Naloxon als Antagonist und Xanthangummi als aversives
Mittel, wird hergestellt
-
In diesem Beispiel wird eine kleine
Menge Xanthangummi zu der Oxycodonformulierung während des Granulierverfahrens
zugegeben. Andere Geliermittel wie Kurdlan, Carrageenan, Alginate,
Pektin, Gelatine, Furcelleran, Agar, Guargummi, Johannesbrotkernmehl,
Taragummi, Tragantgummi, Gummi arabicum, Glucomannane, Karaya, Stärke und
Stärkederivate,
Eiweißpulver,
Lactalbumin, Sojaprotein, Jargel, Gellangummi, Welangummi, Rhamsangummi
und ähnliche
könnten
ebenfalls als Geliermittel eingesetzt werden. Andere semisynthetische
Materialien wie Chitosan, Pullulan, Polylaevulan, Hydroxypropylcellulose,
Methylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Carboxymethylcellulose,
Ethylhydroxyethylcellulose, sämtliche
Etherderivate von Cellulose und ähnliche
könnten
ebenfalls als alternative Geliermaterialien eingesetzt werden. Die
Formulierung von Beispiel 1 ist nachstehend in Tabelle 1 aufgelistet.
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VERFAHREN
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- 1. Dispersion: Lösen von Naloxon HCl in Wasser,
und Zugeben der Lösung
zur Eudragit/Triacetin-Dispersion.
- 2. Granulierung: Sprühen
der Eudragit/Triacetin-Dispersion auf das Oxycodon HCl, sprühgetrocknete
Lactose, Xanthangummi und Povidon unter Einsatz eines Wirbelschichtgranulators.
- 3. Mahlen: Herausnehmen der Granulierung und Hindurchführen durch
eine Mühle.
- 4. Wachsen: Schmelzen des Stearylalkohols und Zugeben zur gemahlenen
Granulierung unter Verwendung eines Mischers. Abkühlen lassen.
- 5. Mahlen: Hindurchführen
der abgekühlten
Granulierung durch eine Mühle.
- 6. Schmierung: Schmieren der Granulierung mit Talkum und Magnesiumstearat
unter Verwendung eines Mischers.
- 7. Tablettierung: Komprimieren der Granulierung in Tabletten
unter Einsatz einer Tablettenpresse.
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BEISPIEL 2
-
Eine 40 mg Oxycodon-Formulierung,
enthaltend Naloxon als Antagonist und Xanthangummi als aversives
Mittel, wird hergestellt
-
Um den Einfluss variierender Mengen
an Xanthangummi auf die Geliereigenschaft und die Auflösungsrate
einer Oxycodon-Tablette zu bestimmen, wurden 3 Konzentrationen von
Xanthangummi zu einer 40 mg Oxycodon-Granulierung zugesetzt und
zu Tabletten komprimiert. Die Oxycodon-Rückgewinnung über eine Wasserextraktion
der Tablette und die Wirkstofffreisetzungsrate wurden bestimmt.
Die Oxycodon-Granulierungsformulierung von Beispiel 2 ist in der
nachstehenden Tabelle 2 aufgelistet.
-
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Beispiele 2A bis 2C wurden unter
Zugabe verschiedener Mengen (3 mg, 5 mg und 9 mg) Xanthangummi zu
einer 125,9 mg Oxycodon-Granulierung von Beispiel 2 zubereitet.
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-
-
-
VERFAHREN
-
- 1. Dispersion: Lösen von Naloxon HCl in Wasser,
und Zugeben der Lösung
zu der Eudragit/Triacetin-Dispersion.
- 2. Granulierung: Sprühen
der Eudragit/Triacetin-Dispersion auf das Oxycodon HCl, sprühgetrocknete
Lactose und Povidon unter Einsatz eines Wirbelschichtgranulators.
- 3. Mahlen: Entnehmen der Granulierung und Hindurchführen durch
eine Mühle.
- 4. Wachsen: Schmelzen des Stearylalkohols und Zugeben zur gemahlenen
Granulierung unter Verwendung eines Mischers. Abkühlen lassen.
- 5. Mahlen: Hindurchführen
der abgekühlten
Granulierung durch eine Mühle.
- 6. Schmierung: Schmieren der Granulierung mit Talkum und Magnesiumstearat
unter Verwendung eines Mischers.
- 7. Zugeben von Xanthangummi (3 Konzentrationen) zu der Granulierung
und gründliches
Mischen.
- 8 Tablettierung: Komprimieren der Granulierung zu Tabletten
unter Einsatz einer Tablettenpresse.
-
BEISPIEL 3
-
Die Granulierung von Beispiel 2 wurde
zu Tabletten komprimiert unter Einsatz einer Tablettenpresse ohne
Zugabe von Xanthangummi, und die Beispiele 2, 2A-C wurden unter
den folgenden Auflösungsbedingungen
getestet und lieferten die in unten stehender Tabelle 3 aufgelisteten
Ergebnisse.
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- 1. Apparatur: USP Typ II (Paddle), 150 UpM.
- 2. Medium: 700 ml SGF für
die erste Stunde, danach 900 ml mit Phosphatpuffer auf pH 7,5 eingestellt
- 3. Probenahme: 1, 2, 4, 8, 12, 18 und 24 Stunden.
- 4. Analytik: Hochleistungsflüssigchromatographie
(HPLC).
-
TABELLE
3 Auflösungsergebnisse
-
Die Auflösungsergebnisse zeigen, dass
sämtliche
hergestellten Tabletten ähnliche
Auflösungsprofile zeigen.
Die Inklusion von Xanthangummi scheint die Oxycodon-Auflösungsrate
im Wesentlichen nicht zu verändern.
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Wenn 1 ml Wasser zu den Tabletten,
enthaltend Xanthangummi, auf einem Teelöffel dazugegeben wurde, war
die Lösung
nicht viskos. Jedoch wurden die Proben sehr viskos, wenn die Proben
erhitzt wurden und man sie danach abkühlen ließ. Es war sehr schwer diese
gelartige Lösung
in eine Spritze zur Injektion aufzuziehen.
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BEISPIEL 4
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Eine 20 mg Oxycodon-Formulierung,
enthaltend Naloxon als Antagonist und einen Bitterstoff als aversives
Mittel, wird zubereitet
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In diesem Beispiel wird eine kleine
Menge Denatoniumbenzoat zu einer Oxycodon-Formulierung während des Granulierungsverfahrens
zugegeben. Der bittere Geschmack würde den Missbrauch von Oxycodon über den
oralen oder intranasalen Weg verringern. Die Oxycodon-Formulierung
von Beispiel 4 ist in unten stehender Tabelle 4 aufgelistet.
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VERFAHREN
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- 1. Dispersion: Lösen von Naloxon HCl und Denatoniumbenzoat
in Wasser, und Zugeben der Lösung
zu der Eudragit/Triacetin-Dispersion.
- 2. Granulierung: Sprühen
der Eudragit/Triacetin-Dispersion auf das Oxycodon HCI, sprühgetrocknete
Lactose und Povidon unter Einsatz eines Wirbelschichtgranulators.
- 3. Mahlen: Entnehmen der Granulierung und Hindurchführen durch
eine Mühle.
- 4. Wachsen: Schmelzen des Stearylalkohols und Zugeben zu der
gemahlenen Granulierung unter Verwendung eines Mischers. Abkühlen lassen.
- 5. Mahlen: Hindurchführen
der abgekühlten
Granulierung durch eine Mühle.
- 6. Schmierung: Schmieren der Granulierung mit Talkum und Magnesiumstearat
unter Verwendung eines Mischers.
- 7. Tablettierung: Komprimieren der Granulierung zu Tabletten
unter Einsatz einer Tablettenpresse.
-
BEISPIEL 5
-
In Beispiel 5 wird eine im Wesentlichen
nicht-freisetzbare Form eines Bitterstoffes (Denatoniumbenzoat)
durch Beschichten von Denatoniumbenzoatpartikeln mit einem Überzug,
der das Denatoniumbenzoat im Wesentlichen nicht-freisetzbar macht,
zubereitet. Die Formulierung von Beispiel 5 ist in nachstehender
Tabelle 5 aufgelistet.
-
-
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VERFAHREN
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- 1. Zubereitung der Lösung: Lösen des Denatoniumbenzoats
in gereinigtem Wasser. Sobald das Denatoniumbenzoat gelöst ist,
wird Opadry White zugesetzt und das Mischen fortgesetzt, bis eine
homogene Dispersion erhalten wird.
- 2. Beladen: Aufbringen der obigen Dispersion auf die Zuckerkügelchen
unter Verwendung einer Wirbelschichtbefilmungsmaschine.
- 3. Überzug:
Zubereiten einer Überzugslösung durch
Dispergieren von Opadry White in gereinigtem Wasser. Ausbringen
dieser Dispersion auf die mit Denatoniumbenzoat beladenen Zuckerkügelchen
unter Verwendung einer Wirbelschichtbefilmungsmaschine.
- 4. Retardbeschichtung: Zubereiten der Nicht-Freisetzungsbeschichtungslösung durch
Mischen von Eudragit RS30D, Triethylcitrat, Talkum und gereinigtem
Wasser. Aufbringen dieser Dispersion auf die beladenen und überzogenen
Zuckerkügelchen
unter Einsatz einer Wirbelschichtbefilmungsmaschine.
- 5. Überzug:
Zubereiten einer zweiten Überzugslösung durch
Dispergieren von Opadry White in gereinigtem Wasser. Aufbringen
dieser Dispersion über
die Nicht-Freisetzungs-beschichteten Denatoniumbenzoat-Kügelchen
unter Verwendung einer Wirbelschichtbefilmungsmaschine.
- 6. Aushärten:
Aushärten
der Kügelchen
für ungefähr 48 Stunden
bei 45°C.
-
BEISPIEL 6
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In Beispiel 6 wird eine im Wesentlichen
nicht-freisetzbare Form eines Bitterstoffes (Denatoniumbenzoat)
als Denatoniumbenzoat-haltige Granulate hergestellt. Die Granulate
enthalten Denatoniumbenzoat in dispergierter Form in einer Matrix,
die das Denatoniumbenzoat im Wesentlichen nicht-freisetzbar macht.
Die Formulierung von Beispiel 6 ist in nachstehender Tabelle 6 aufgelistet.
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VERFAHREN
-
- 1. Zubereitung der Lösung: Lösen von PLGA in Ethylacetat
durch Mischen.
- 2. Granulierung: Einbringen des Denatoniumbenzoats und des Dicalciumphosphats
in eine Wirbelschichtbefilmungsmaschine und Granulieren durch Sprühen der
obigen Lösung.
-
BEISPIEL 7
-
In Beispiel 7 wird eine im Wesentlichen
nicht-freisetzbare Form eines Bitterstoffes (Denatoniumbenzoat)
als Denatoniumbenzoat-extrudierte Pellets zubereitet. Die Formulierung
von Beispiel 7 ist in nachstehender Tabelle 7 aufgelistet.
-
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VERFAHREN
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- 1. Mahlen: Hindurchführen der Stearylalkohol-Flocken
durch eine Schlagmühle.
- 2. Mischen: Mischen von Denatoniumbenzoat, Eudragit und gemahlenem
Stearylalkohol in einem Doppeltrommelmischer.
- 3. Extrusion: Kontinuierliches Einspeisen des vermischten Materials
in einen Zweischneckenextruder und Sammeln der entstehenden Stränge auf
einem Förderband.
- 4. Kühlen:
Abkühlen
lassen der Stränge
auf dem Förderband.
- 5. Pelletierung: Schneiden der gekühlten Stränge in Pellets unter Einsatz
eines Pelletierers.
- 6. Sieben: Sieben der Pellets und Vereinigen des gewünschten
Siebanteils.
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BEISPIEL 8
-
Naltrexon HCl-Beads
-
In Beispiel 8 wurden Naltrexon HCl-Beads
für die
Inkorporation in Kapseln mit der folgenden Formulierung in nachstehender
Tabelle 8 zubereitet.
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VERFAHREN
-
- 1. Lösen
von Naltrexon HCl, Ascorbinsäure,
Natriumascorbat und Opodry Clear in Wasser. Sprühen der Wirkstofflösung auf
non-pareil-Beads in einem Wirbelschicht-Coater mit Wurster-Einsatz.
- 2. Dispergieren von Eudragit L30D, Triethylcitrat und Cabosil
in Wasser. Sprühen
der Dispersion auf die Wirkstoff-beladenen Beads in dem Wirbelschicht-Coater.
- 3. Dispergieren von Eudragit RS30D, Triethylcitrat und Cabosil
in Wasser. Sprühen
der Dispersion auf die Beads in dem Wirbelschicht-Coater.
- 4. Lösen
von Opadry Clear in Wasser. Sprühen
der Lösung
auf die Beads in dem Wirbelschicht-Coater.
- 5. Aushärten
der Beads für
24 Stunden bei 60°C.
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BEISPIEL 9
-
multipartikuläres Naltrexon-Material
-
Eine schmelzextrudierte multipartikuläre Naltrexon-Formulierung
wurde zubereitet. Die schmelzextrudierte multipartikuläre Formulierung
ist nachstehend in Tabelle 9 aufgelistet:
-
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VERFAHREN
-
- 1. Mischen von gemahlener Stearinsäure, Stearylalkohol,
Naltrexon HCl, BHT und Eudragit RSPO unter Verwendung eines V-Mischers.
- 2. Extrudieren des Gemisches unter Einsatz eines Pulverzuteilers,
Schmelzextruders (ausgestattet mit dem 6 × 1 mm Düsenkopf), Förderband, Lasermike und Pelletiermaschine.
Pulverzuführungsgeschwindigkeit – 4,2 kg/h;
Vakuum – ungefähr 980 mbar
Förderband,
so dass der Durchmesser des Extrudats 1 mm beträgt Pelletierer, so dass die
Pellets auf 1 mm Länge
geschnitten werden.
- 3. Sieben der Pellets unter Einsatz von #16-Mesh- und #20-Mesh
Sieben. Sammeln des Materials, das durch das #16-Mesh Sieb hindurchtritt
und auf dem #20-Mesh-Sieb . zurückgehalten
wird.
- 4. Füllen
von klaren Gelatinekapseln, Größe #2, mit
den Pellets. Bereich: NLT 114 mg und NMT 126 mg.
-
BEISPIEL 10
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Naltrexon CR-Beads
-
Eine Bead-Formulierung von Naltrexon
mit verzögerter
Freisetzung, die in eine Granulierung eines Opioids mit verzögerter Freisetzung
inkorporiert werden kann, wurde zubereitet und in Tabletten gepresst.
Die Bead-Formulierung von Naltrexon mit verzögerter Freisetzung ist in nachstehender
Tabelle 10 angegeben.
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-
VERFAHREN
-
- 1. Lösen
von Naltrexon HCl und Opadry (HPMC) in Wasser. Sprühen der
Wirkstofflösung
auf non-pareil-Beads in einem Wirbelschichtbeschichter mit Wurster-Einsatz.
- 2. Dispergieren von Eudragit L, Triethylcitrat und Glycerylmonostearat
in Wasser. Sprühen
der Dispersion auf die Wirkstoff-bebeladenen Beads in einem Fließbettbeschichter.
- 3. Dispergieren von Eudragit RS, Triethylcitrat und Cabosil
in Wasser. Sprühen
der Dispersion auf die Beads im Fließbettbeschichter.
- 4. Lösen
von Opadry in Wasser. Sprühen
der Lösung
auf die Beads im Fließbettbeschichter.
- 5. Härten
der Beads für
24 Stunden bei 60°C.
-
BEISPIEL 11
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Kontrolliert freigesetztes
Oxycodon
-
In Beispiel 11 wurde eine 20 mg-Oxycodon-Formulierung
mit kontrollierter Freisetzung gemäß der in nachstehender Tabelle
11 aufgelisteten Formulierung hergestellt.
-
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VERFAHREN
-
- 1. Granulierung: Sprühen der Eudragit/Triacetin-Dispersion
auf das Oxycodon HCl, sprühgetrocknete
Lactose und Povidon unter Einsatz eines Wirbelschichtgranulators.
- 2. Mahlen: Entnehmen der Granulierung und Hindurchführen durch
eine Mühle.
- 3. Wachsen: Schmelzen des Stearylalkohols und Zugeben zu der
gemahlenen Granulierung unter Einsatz einer Mischvorrichtung. Abkühlen lassen.
- 4. Mahlen: Hindurchführen
der abgekühlten
Granulierung durch eine Mühle.
- 5. Schmierung: Schmieren der Granulierung mit Talkum und Magnesiumstearat
unter Verwendung einer Mischvorrichtung.
- 6. Tablettierung: Komprimieren der Granulierung zu Tabletten
unter Einsatz einer Tablettiermaschine.
- 7. Filmbeschichtung: Aufgingen eines wässrigen Filmüberzugs
auf die Tabletten.
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BEISPIEL 12
-
In Beispiel 12 werden gemäß Beispiel
16 hergestellte Naltrexon-Beads in die 20 mg – Oxycodontabletten mit verzögerter Freisetzung,
die gemäß Beispiel
11 hergestellt wurden und die in unten stehender Tabelle 12 angegebene
Zusammensetzung aufweisen, inkorporiert.
-
-
VERFAHREN
-
- 1. Sprühen
der Eudragit/Triacetin-Dispersion auf das Oxycodon HCl, sprühgetrocknete
Lactose und Povidon unter Verwendung eines Wirbelschichtgranulators.
- 2. Entnehmen der Granulierung und Hindurchführen durch eine Mühle.
- 3. Schmelzen des Stearylalkohols und Zugeben zu der gemahlenen
Granulierung unter Einsatz eines Mischers. Abkühlen lassen.
- 4. Hindurchführen
der gekühlten
Granulierung durch eine Mühle.
- 5. Schmieren der Granulierung mit Talkum und Magnesiumstearat
unter Einsatz eines Mischers.
- 6. Mischen der Naltrexon-Beads mit der obigen Granulierung und
Komprimieren zu Tabletten.
-
ALTERNATIVES VERFAHREN
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- 1. Sprühen
der Eudragit/Triacetin-Dispersion auf das Oxycodon HCl, sprühgetrocknete
Lactose und Povidon unter Einsatz eines Wirbelschichtgranulators.
- 2. Entnehmen der Granulierung und Hindurchführen durch eine Mühle.
- 3. Mischen der Naltrexon-Beads (Beispiel 2) mit der obigen Granulierung
in einem Hobar-Mischer.
- 4. Schmelzen des Stearylalkohols und Zugeben zu der obigen Mischung.
Abkühlen
lassen.
- 5. Hindurchführen
der gekühlten
Granulierung durch eine Mühle.
- 6. Schmieren der Granulierung mit Talkum und Magnesiumstearat
unter Einsatz eines Mischers.
- 7. Komprimieren zu Tabletten.
-
Freisetzbares Naltrexon kann a) auf
die Pellets durch z.B. Einschluss dieses in eine Opadry-Lösung überschichtet werden, b) Modifizieren
der maskierten Komponente, um das erwünschte Naltrexon freizusetzen,
c) Einschließen
des Naltrexons mit dem Opioidantagonisten; oder das freisetzbare
Naltrexon kann auf andere im Stand der Technik bekannte Weise enthalten
sein. Die Menge an Naltrexon sollte in einem Bereich liegen, der
einen erwünschten
pharmakologischen Effekt hat, wie hier offenbart, und kann sofort
oder verzögert freigesetzt
werden.
-
Ein oder mehrere aversive Mittel,
wie hier beschrieben, können
vom Fachmann in die Oxycodon-Tabletten inkorporiert werden. Das
eine aversive Mittel oder die mehreren aversiven Mittel können in
freisetzbarer, nicht-freisetzbarer oder im Wesentlichen nicht-freisetzbarer Form
oder einer Kombination davon vorliegen.
-
BEISPIEL 13
-
Hydrocodon mit kontrollierter
Freisetzung
-
Eine Hydrocodon-Formulierung mit
verzögerter
Freisetzung wurde gemäß der in
nachstehender Tabelle 13 angegebenen Formulierung zubereitet.
-
-
VERFAHREN
-
- 1. Vermischen von gemahlenem Stearylalkohol,
Eudragit RLPO, Hydrocodonbitartrat und Eudragit RSPO in einem Hobart-Mischer.
- 2. Extrudieren der Granulierung mittels eines Pulverbeschickers,
Schmelzextruders (ausgestattet mit dem 6 × 1 mm Düsenkopf), Förderband, Lasermike und Pelletiermaschine.
Pulverzuführungsgeschwindigkeit – 40 g/min;
Vakuum – ungefähr 980 mbar
Förderband,
so dass der Durchmesser des Extrudats 1 mm beträgt Pelletiermaschine, so dass
die Pellets auf 1 mm Länge
geschnitten werden.
- 3. Sieben der Pellets unter Einsatz eines #16-Mesh- und #20-Mesh-Siebs.
Sammeln des Materials, das durch das #16-Mesh-Sieb hindurchgeht
und auf dem #20-Mesh-Sieb zurückgehalten
wird.
- 4. Füllen
von klaren Gelatinekapseln, Größe #2, mit
den Pellets. Bereich: NLT (nicht weniger als) 114 mg und NMT (nicht
mehr als) 126 mg.
-
Die maskierte Naltrexon-Formulierung
von Beispiel 9 kann in eine Kapsel mit den Hydrocodon-Pellets inkorporiert
werden. Vorzugsweise sind die maskierten Naltrexon-Pellets von den
Hydrocodon-Pellets nicht zu unterscheiden.
-
Freisetzbares Naltrexon kann a) auf
die Pellets durch z.B. Einschließen in eine Opadry-Lösung überschichtet werden, b) Modifizieren
der maskierten Komponente, um das erwünschte Naltrexon freizusetzen,
c) Einschließen
des Naltrexons mit dem Opioidagonisten; oder das freisetzbare Naltrexon
kann auf andere im Stand der Technik bekannte Weise enthalten sein.
Die Menge an Naltrexon sollte in einem Bereich liegen, der einen
erwünschten
pharmakologischen Effekt hat, wie hier offenbart, und kann sofort
oder verzögert
freigesetzt werden.
-
Ein oder mehrere aversive Mittel,
wie hier beschrieben, können
in eine Kapsel mit den Hydrocodon-Pellets, in die Hydrocodon-Pellets
oder auf die Hydrocodon-Pellets durch den Fachmann inkorporiert
werden. Das eine oder die mehreren aversiven Mittel können in
freisetzbarer, nicht-freisetzbarer oder im Wesentlichen nicht-freisetzbarer
Form oder in einer Kombination davon vorliegen. Vorzugsweise sind
die Pellets, umfassend das bzw. die aversiven Mittel, wenn sie in
die Kapsel eingebaut werden, von den Hydrocodon-Pellets nicht unterscheidbar.
-
BEISPIEL 14
-
Oxycodon HCl-Beads
-
Eine Oxycodon HCl-Bead-Formulierung
mit verzögerter
Freisetzung wurde gemäß der in
nachstehender Tabelle 14 angegebenen Formulierung zubereitet.
-
-
VERFAHREN
-
- 1. Lösen
von Oxycodon HCl und Opadry (HPMC) in Wasser. Sprühen der
Wirkstofflösung
auf non-pareil-Beads in einem Fließbettbeschichter mit Wurster-Einsatz.
- 2. Dispergieren von Eudragit RS, Eudragit RL, Triethylcitrat
und Cabosil in Wasser. Sprühen
der Dispersion auf die Beads in dem Fließbettbeschichter.
- 3. Lösen
von Opadry in Wasser. Sprühen
der Lösung
auf die Beads in dem Fließbettbeschichter.
- 4. Härten
der Beads bei 60°C
für 24
Stunden.
-
Die maskierte Naltrexon-Formulierung
von Beispiel 8 kann in eine Kapsel mit den Oxycodon-Beads inkorporiert
werden. Vorzugsweise sind die maskierten Naltrexon-Beads von den
Oxycodon-Beads nicht zu unterscheiden.
-
Freisetzbares Naltrexon kann a) auf
die Pellets durch z.B. Einschließen in eine Opadry-Lösung überschichtet werden, b) Modifizieren
der maskierten Komponente, um das erwünschte Naltrexon freizusetzen,
c) Einschließen
des Naltrexons mit dem Opioidagonisten; oder das freisetzbare Naltrexon
kann auf andere im Stand der Technik bekannte Weise enthalten sein.
Die Menge an Naltrexon sollte in einem Bereich liegen, der einen
erwünschten
pharmakologischen Effekt hat, wie hier offenbart, und kann sofort
oder verzögert
freigesetzt werden.
-
Ein oder mehrere aversive Mittel,
wie hier beschrieben, können
in eine Kapsel mit den Oxycodon-Beads, in die Oxycodon-Beads oder
auf die Oxycodon-Beads durch den Fachmann inkorporiert werden. Das
eine oder die mehreren aversiven Mittel können in freisetzbarer, nicht-freisetzbarer
oder im Wesentlichen nicht-freisetzbarer Form oder in einer Kombination
davon vorliegen. Vorzugsweise sind die Beads, umfassend das bzw. die
aversiven Mittel, wenn die Beads in die Kapsel eingebaut werden,
von den Oxycodon-Beads nicht zu unterscheiden.
-
BEISPIEL 15
-
Hydromorphon mit kontrollierter
Freisetzung
-
Eine Hydromorphon HCl-Formulierung
mit verzögerter
Freisetzung wurde gemäß der in
nachstehender Tabelle 15 angegebenen Formulierung zubereitet.
-
-
VERFAHREN
-
- 1. Vermischen von gemahlener Stearinsäure, Ethocel,
Hydrocodonbitartrat und Eudragit RSPO in einem V-Mischer.
- 2. Extrudieren des Gemisches unter Einsatz eines Pulverbeschickers,
Schmelzextruders (ausgestattet mit dem 6 × 1 mm Düsenkopf), Förderband, Lasermike und Pelletiermaschine.
Pulverzuführungsrate – 4,2 kg/h;
Vakuum – ungefähr 980 mbar
Förderband,
so dass der Durchmesser des Extrudats 1 mm beträgt Pelletiermaschine, so dass
die Pellets auf 1 mm Länge
geschnitten werden.
- 3. Sieben der Pellets unter Einsatz eines #16-Mesh- und #20-Mesh-Siebs.
Sammeln des Materials, das durch das #16-Mesh-Sieb hindurchgeht
und auf dem #20-Mesh-Sieb zurückgehalten
wird.
- 4. Füllen
von klaren Gelatinekapseln, Größe #2, mit
den Pellets. Bereich: NLT 114 mg und NMT 126 mg.
-
Die maskierte Naltrexon-Formulierung
von Beispiel 15 kann in eine Kapsel mit den Hydromorphon-Pellets
inkorporiert werden. Vorzugsweise sind die maskierten Naltrexon-Pellets
von den Hydrocodon-Pellets nicht zu unterscheiden.
-
Freisetzbares Naltrexon kann a) auf
die Pellets durch z.B. Einschließen in eine Opadry-Lösung überschichtet werden, b) Modifizieren
der maskierten Komponente, um das erwünschte Naltrexon freizusetzen,
c) Einschließen
des Naltrexons mit dem Opioidagonisten; oder das freisetzbare Naltrexon
kann auf andere im Stand der Technik bekannte Weise enthalten sein.
Die Menge an Naltrexon sollte in einem Bereich liegen, die einen
erwünschten
pharmakologischen Effekt hat, wie hier offenbart, und kann sofort
oder verzögert
freigesetzt werden.
-
Ein oder mehrere aversive Mittel,
wie hier beschrieben, können
in eine Kapsel mit den Hydromorphon-Pellets, in die Hydromorphon-Pellets
oder auf die Hydromorphon-Pellets durch den Fachmann inkorporiert
werden. Das eine oder die mehreren aversiven Mittel können in
freisetzbarer, nicht-freisetzbarer oder im Wesentlichen nicht-freisetzbarer
Form oder einer Kombination davon vorliegen. Vorzugsweise sind die
Pellets, umfassend das bzw. die aversiven Mittel, wenn sie in die
Kapsel eingebaut werden, von den Hydromorphon-Pellets nicht unterscheidbar.
-
BEISPIEL 16
-
Eine 20 mg-Oxycodon-Arzneiform,
enthaltend Naloxon als Antagonist und mehrere Abschreckungsmittel,
wird zubereitet
-
Verschiedene der Abschreckung dienende
Mittel, die in den vorangehenden Beispielen verwendet wurden, werden
in einem einzigen Produkt kombiniert, um eine Tablette zu erzeugen,
die zur wirksamen Abschreckung vor mehreren Arten des Missbrauchs
durch Süchtige
dienen könnte.
Eine kleine Menge Naloxonhydrochlorid, Denatoniumbenzoat und Xanthangummi
wurden zu einer Oxycodonformulierung während des Granulierprozesses
zugegeben. Die Oxycodongranulierungsformulierung von Beispiel 16
ist in nachstehender Tabelle 16 angegeben.
-
-
VERFAHREN
-
Dispersion: Lösen von Naloxon HCl und Denatoniumbenzoat
in Wasser, und Zugeben der Lösung
zu der Eudragit/Triacetin-Dispersion.
-
Granulierung: Sprühen der Eudragit/Triacetin-Dispersion
auf das Oxycodon HCl, sprühgetrocknete Lactose,
Xanthangummi und Povidon unter Einsatz eines Wirbelschichtgranulators.
-
Mahlen: Entnehmen der Granulierung
und Hindurchführen
durch eine Mühle.
-
Wachsen: Schmelzen des Stearylalkohols
und Zugeben zu der gemahlenen Granulierung unter Verwendung eines
Mischers. Kühlen
lassen.
-
Mahlen: Hindurchführen der gekühlten Granulierung
durch eine Mühle.
Schmierung: Schmieren der Granulierung mit Talkum und Magnesiumstearat
unter Verwendung eines Mischers.
-
Tablettierung: Komprimieren der Granulierung
zu Tabletten mittels einer Tablettiermaschine.
-
BEISPIELE 17 – 20
-
Die Beispiele 4 – 7 können unter Einsatz einer ausreichenden
Menge Capsaicin anstelle von, oder zusätzlich zu, den hier offenbarten
aversiven Mitteln wiederholt werden.
-
Während
die Erfindung unter Bezugnahme auf bestimmte bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben und veranschaulicht wurde, wird der in
der Technik kundige Fachmann anerkennen, dass nahe liegende Modifikationen
vorgenommen werden können,
ohne das Wesen und den Umfang der Erfindung zu verlassen. Solche
Variationen werden auch als innerhalb des Schutzumfangs der beigefügten Patentansprüche liegend
angesehen.