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Die Erfindung betrifft eine Armlehne,
wie Mittelarmlehne od.dgl., entsprechend dem Anspruch 1. Eine solche
Armlehne für
Kraftwagen ist in der
DE 199
15 469 A1 beschrieben.
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Die von der
DE 199 15 469 A1 bekannte Armlehne
ist mit einem nur den Abwärtsschwenk
des Armlehnenkörpers
sperrenden Zahnrichtgesperre versehen, welches eine raumfeste Segmentplatte
mit einer Segmentverzahnung aufweist, die mit einem gemeinsam mit
dem Armlehnenkörper
verschwenkbaren Ratschenorgan, d.h. einer Sperrklinke, zusammenwirkt.
Die Sperrzähne
der Segmentplatte erstrecken sich an deren Peripherie in der Plattenebene. Wie
bei Zahnrichtgesperren üblich,
weist jeder Sperrzahn eine Gleitflanke und eine Sperrflanke auf.
Dabei sind die Sperrzähne
der Segmentplatte so angeordnet, dass die mit dem Armlehnenkörper drehverbun dene
Sperrklinke, das drehbare Primärteil
also, beim Aufwärtsschwenk
des Armlehnenkörpers
ungehindert über
die Verzahnung der raumfesten Segmentplatte, dem Sekundärteil also,
hinwegleiten kann. Beim Abwärtsschwenk
hingegen setzt sich die Sperrklinke des Armlehnenkörpers in
einer Zahnlücke
an der Sperrflanke eines ausgewählten
Sperrzahns fest. Gemäß der
DE 199 15 469 A1 weist
die Segmentplatte nur in ihrem untersten Bereich drei Sperrzähne auf,
so dass der Benutzer durch einen Aufwärtsschwenk von Zahnlücke zu Zahnlücke eine
für ihn
ergonomisch geeignete Winkelposition des Armlehnenkörpers auswählen kann.
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Gemäß der
DE 199 15 469 A1 ist außerdem eine
Steuereinrichtung, z.B. in Gestalt einer Kulisseneinrichtung, vorgesehen,
um die Sperrklinke bei Bedarf außer Eingriff mit den Sperrzähnen der
Segmentplatte zu versetzen.
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Die Armlehne gemäß
DE 199 15 469 A1 ist vorteilhaft,
weil sie eine variable Armauflage-Stellung sowie eine verhältnismäßig leichte
Bauweise gestattet und zudem auf die Armlehne einwirkende Kräfte zuverlässig aufnehmen
kann. Jedoch erfordert das Zahnrichtgesperre der bekannten Armlehne
eine verhältnismäßig raumaufwendige
Bauweise.
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Um eine Beschädigung einer gattungsgemäßen Armlehne
zu vermeiden, soll die maximal erträgliche Last ca. 80 daN nicht überschreiten.
Zweckmäßig ist
es deshalb, Sicherheitsreserven vorzusehen und die Armlehne mit
einer Überlastsicherung
auszustatten, welche bereits bei ca. 30 daN wirksam wird, also beispielsweise
ein Zahnrichtgesperre außer Funktion
setzt, so dass bei Auftreten dieser Grenzlast der Armlehnenkörper bis
zu einem fahrzeugfesten Anschlag nach unten ausweichen kann: Eine Überlastsi
cherung allgemein ist beispielsweise bekannt von der
DE 27 14 581 A1 .
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Ausgehend von der eingangs beschriebenen Armlehne
gemäß der
DE 199 15 469 A1 ,
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannte Armlehne
so weiterzuentwickeln, dass sie bei großer Belastbarkeit eine kompakte
raumsparende Bauweise ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird entsprechend der
Gesamtheit der Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Dabei ist es wichtig, dass Primärteil und
Sekundärteil
einander zugewandte, zur Achse koaxiale, etwa nach Art einer Stirnzahnkupplung
angeordnete Stirnverzahnungen bilden und dass Primärteil und/oder
Sekundärteil
axial beweglich sind.
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Die entsprechend der Erfindung nach
Art einer Hirth-Verzahnung einer Stirnzahnkupplung angeordneten,
jedoch Gleit- und Sperrflanken aufweisenden Sperrzähne ermöglichen
bei sehr kleiner Bauweise von Primär- und Sekundärteil eine
Aufnahme großer
Dreh- bzw. Lastmomente. Zugleich gestattet es diese Bauart, mit
Hilfe einer Steuereinrichtung zu bestimmen, bei welchem Schwenkwinkelbereich
Primärteil
und Sekundärteil
miteinander in Eingriff gelangen sollen, um in dem ausgewählten Bereich
einen Abwärtsschwenk
des Armlehnenkörpers
zu sperren.
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Als Steuereinrichtung sieht die Erfindung mindestens
einen mit dem Primärteil
umlaufenden Steuernocken oder mit mindestens eine mit dem Primärteil umlaufende
Steuerbahn und, dazu als jeweils Gegenstück, mindestens eine mit dem
Sekundärteil feste
Steuerbahn oder mindestens einen mit dem Sekundärteil festen Steuernocken vor.
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Ein besonders zweckmäßiges Erfindungsmerkmal
besteht darin, dass zwischen dem Primärteil und dem Sekundärteil ein
mit dem Primärteil
drehverbundener Steuerring angeordnet ist, welcher auf seiner dem
Sekundärteil
zugewandten Seite den Steuernocken oder die Steuerbahn bildet. Der
ein gesondertes Bauteil bildende erfindungsgemäße Steuerring lässt sich
entsprechend den individuellen Erfordernissen einer Steuerung besser
gestalten, als es bei einer mit dem Primärteil integrierten Bauform
der Fall wäre.
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Außerdem lässt sich der Steuerring in
besonders raumsparender Weise in die zwischen Primärteil und
Sekundärteil
vorhandene Fuge hineinschachteln, indem entsprechend der Erfindung
Primärteil und
Sekundärteil im
wesentlichen kreiszylindrische Ausnehmungen bilden, deren Öffnungen
einander zugewandt sind und die gemeinsam den Steuerring aufnehmen.
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Die Aufnahmefähigkeit großer Dreh- bzw. Lastmomente
durch die Stirnverzahnungen von Primärteil und Sekundärteil ist
entsprechend der Erfindung dadurch optimiert worden, dass Primärteil und Sekundärteil jeweils
eine die Stirnverzahnung tragende radiale Kreisringfläche bilden,
welche dadurch besonders groß ausgelegt
werden kann, dass die Außenkontur
der Kreisringfläche
zugleich die Außenkontur
der Querschnittsfläche
von Primärteil und/oder
Sekundärteil
bildet, wobei sich die Stirnverzahnung gleichflächig jeweils über den
gesamten Umfang von Primärteil
und Sekundärteil
erstreckt.
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Um die Abwärtsbewegung des Armlehnenarms
zu sperren, greifen also gemäß der Erfindung sämtliche
Zähne,
also eine Vielzahl von Zähnen,
ineinander, während
beim Bekannten (
DE
199 15 469 A1 ) nur ein Zahn, nämlich der Zahn der Sperrklinke, in
eine raumfeste Zahnlücke
eingreift.
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Andererseits wird die Abhängigkeit
des Steuerringes von der Schwenkbewegung des Armlehnenkörpers für einen
begrenzten Umfangswinkelbereich dadurch aufgehoben, dass das Primärteil einen
zum Sekundärteil
hinweisenden Mitnehmernocken aufweist, welcher in eine zum Primärteil weisende
Mitnahmeaussparung des Steuerringes eingreift, der an seiner dem
Sekundärelement
zugewandten Seite mindestens einen, insbesondere zwei Steuernocken bildet,
welcher/welche mit der mit dem Sekundärelement festen Steuerbahn
kooperiert/kooperieren, wobei in besonderer Weise die Mitnahmeaussparung des
Steuerringes eine größere Umfangserstreckung als
der Mitnehmernocken des Primärteils
aufweist.
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Dabei erhält das Primärteil sowohl bei abgesenkter
Position und beginnendem Aufwärtsschwenk als
auch bei aufrechter Position und beginnendem Abwärtsschwenk des Armlehnenkörpers einen
Vorlauf bis zum Anschlag des Mitnehmernockens an der jeweiligen
ersten oder zweiten Anschlagfläche
der Mitnahmeaussparung.
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Schließlich sieht die Erfindung vor,
dass ein dem Sekundärteil
als Federwiderlager dienendes Widerlagerteil Bestandteil einer Überlastsicherung
ist, welche einen Abwärtsschwenk
des in seiner abgesenkten Position befindlichen Armlehnenkörpers freigibt.
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Insbesondere ist an der dem Sekundärteil abgewandten
Seite des Widerlagerteils ein sich mit einer Federrückstellkraft
gegen das Widerlagerteil abstützendes
Druckteil auf der Achse drehfest und axial verschieblich angeordnet,
wobei das Widerlagerteil und das Druckteil jeweils zwei sich axial
erstreckende und mit ihren freien Endbereichen gegeneinander gerichtete
und ineinander greifende kupplungsklauenartige Vorsprünge aufweisen.
Dabei liegen die kupplungsklauenartigen Vorsprünge des Widerlagerteils und
des Druckteils bezüglich
eines Aufwärtsschwenks
des Armlehnenkörpers
mit sich axial und radial erstreckenden Anschlagflächen und
bezüglich
eines Abwärtsschwenks
des Armlehnenkörpers
mit sich schräg
zur Achse erstreckenden schrägen
Gleitflächen
aneinander.
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Falls demnach auf den Armlehnenkörper eine
abwärts
gerichtete Grenzlast von z.B. etwa 30 daN einwirkt und als Drehmoment über das
sich in Sperreingriff mit dem Primärteil befindliche Sekundärteil an
das auf der Achse unverschiebliche Widerlagerteil weitergeleitet
wird, drücken
die schrägen Gleitflanken
der kupplungsklauenartigen Vorsprünge des Widerlagerteils in
Umfangsrichtung gegen die schrägen
Gleitflächen
der kupplungsklauenartigen Vorsprünge des Druckteils. Dies hat
zur Folge, dass das Druckteil, welches axial verschieblich, jedoch drehfest
auf der Achse angeordnet ist, entgegen der Federrückstellkraft,
z.B. eines Tellerfederpakets, axial vom Widerlagerteil weggedrängt wird.
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Dies geschieht in einem solchen Maße, dass die
kupplungsklauenartigen Vorsprünge
des Widerlagerteils mit ihren schrägen Gleitflächen vor den schrägen Gleitflächen der
kupplungsklauenartigen Vorsprünge
des Druckteils hinweggleiten können
und dabei das Druckteil axial wegdrängen, während das Sekundärteil auf
solche Weise eine Ausweichdrehung ausführt.
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Zusätzliche Erfindungsmerkmale
sind den Unteransprüchen
zu entnehmen.
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In den Zeichnungen ist ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel
entsprechend der Erfindung dargestellt, es zeigt,
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1 eine
räumliche
Darstellung des mechanischen Bereichs einer Armlehne,
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2 in
Anlehnung an 1 den mechanischen
Bereich ohne ein die inneren Bauteile des mechanischen Bereichs
verkleidendes Hüllrohr,
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3 und 4 in Anlehnung an die Darstellung gemäß 2 eine auseinandergezogene
räumliche Darstellung
mit einem schematisch dargestellten Armauflageteil unter zwei unterschiedlichen
Blickwinkeln,
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5 in
Anlehnung an die Darstellung gemäß 3 eine um etwa 180° gewendete
Darstellung,
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6 die
Seitenansicht eines Primärteils
in einer durch die 2 und 3 vorgegebenen Einbaulage,
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6A die
Stirnansicht des Primärteils
gemäß dem in 6 mit VIA bezeichneten Ansichtspfeil,
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6B einen
Radialschnitt entsprechend der in 6A mit
VIB-VIB bezeichneten Schnittlinie,
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7 eine
Stirnansicht eines Steuerringes,
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7A einen
Radialschnitt entsprechend der in 7 mit
VIIA-VIIA bezeichneten Schnittlinie, wobei 7A der Einbaulage gemäß 3 entspricht,
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7B eine
Seitenansicht des Steuerringes in einer gegenüber der Einbaulage gemäß 7A um 180° gewendeten
Darstellung,
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7C eine
Stirnansicht entsprechend dem mit VIIC bezeichneten Ansichtspfeil
in 7B,
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8 eine
Seitenansicht eines Sekundärteils
in der Einbaulage gemäß 3,
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8A eine
Stirnansicht entsprechend dem in 8 mit
VIIIA bezeichneten Ansichtspfeil,
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8B ein
Radialschnitt entsprechend der in 8A mit
VIIIB-VIIIB bezeichneten Schnittlinie,
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8C einen
im Vergleich zu 8B um
90° gedrehten
Radialschnitt gemäß der Schnittlinie
VIIIC-VIIIC in 8A,
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8D eine
Stirnansicht entsprechend dem in 8 mit
VIIID bezeichneten Ansichtspfeil,
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9 eine
Seitenansicht eines Widerlagerteils entsprechend der Einbaulage
gemäß 3,
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9A eine
Stirnansicht entsprechend dem in 9 mit
IX bezeichneten Ansichtspfeil,
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9B eine
Stirnansicht entsprechend dem in 9 mit
IXB bezeichneten Ansichtspfeil,
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9C einen
Radialschnitt entsprechend der in 9B mit
IXC-IXC bezeichneten Schnittlinie,
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9D einen
gegenüber 9C um 90° gedrehten Radialschnitt entsprechend
der in 9B mit IXD-IXD
bezeichneten Schnittlinie,
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10 eine
Stirnansicht auf ein Druckteil, ansonsten auch entsprechend dem
in 10B mit X bezeichneten
Ansichtspfeil,
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10A einen
Radialschnitt entsprechend der in 10 mit
XA-XA bezeichneten Schnittlinie,
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10B eine
Seitenansicht entsprechend dem in 10 mit
XB bezeichneten Ansichtspfeil und
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10C eine
Stirnansicht entsprechend dem in 10B mit
XC bezeichneten Ansichtspfeil.
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Die Gesamtheit einer Armlehne (s. 3 bis 5) ist mit der Bezugsziffer 10 versehen.
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Das tragende Element des mechanischen Bereichs 11 der
Armlehne 10 ist eine raumfeste Achse 12, welche
mittels Halter 13 in nicht näher beschriebener Weise fahrzeugseitig
befestigt ist.
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Eine Vielzahl der Bauteile des mechanischen Bereichs 11 ist
von einem Hüllrohr 14 umgeben,
welches beidendig mit je einer Ausklinkung 15 jeweils den
geraden Bereich 16 der beiden etwa haarnadelförmig gekrümmten Armlehnentragarme 17, 18 formschlüssig übergreift.
Auf diese Weise is der in den 1-4 rechts bzw. der in 5 links dargestellte Tragarm 17 mit
dem in den 1-4 links dargestellten bzw.
mit dem in 5 rechts
dargestellten Tragarm 18 zwangsweise drehverbunden.
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Zwei im Querschnitt etwa U-förmige Höhlprofile 19,
die von einer Armauflage 20 herabragen, werden in nicht
dargestellter Weise über
die beiden Tragarme 17, 18 geschoben und dort
befestigt.
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Da die auf die Armauflage 20 einwirkenden äußeren Kräfte F primär über den
Tragarm 17 in den mechanischen Bereich 11 eingeleitet
werden, steht der Tragarm 17 im folgenden stellvertretend
zugleich für
den Begriff „Armlehnenkörper" bzw. „schwenkbarer
Armlehnenkörper".
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Wie insbesondere anhand von 3 vorstellbar ist, übergreift
ein Innensechskant 21 des Tragarms 17 einen Außensechskant 22,
der mit einem Primärteil P einstückig ist.
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Das Primärteil P ist, ebenso
wie ein Steuerring R, ein Sekundärteil S, ein Widerlagerteil W,
ein Druckteil D, ein Tellerfederpaket T und eine
Einstellmutter E, auf der Achse 12 koaxial zu
dieser angeordnet.
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Zur Axialsicherung des Tragarms 17 befindet sich
an dessen Außenseite
ein Seegerring 23, welcher in einer Ringnut 24 der
Achse 12 schnappverrastend gehalten ist.
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Das Primärteil P ist in den 6-6B näher dargestellt.
Die Darstellung des Primärteils P gemäß 6 entspricht dessen Einbaulage
in 3. Das Primärteil P weist
eine Stirnverzahnung Z1 auf, welche der Hirth-Verzahnung einer Stirnzahnkupplung ähnelt, deren
Zähne jedoch
entsprechend einem Zahnrichtgesperre Sperrzähne mit je einer Gleitflanke
und mit je einer steilen bzw. hinterschnittenen Sperrflanke bilden.
Die Stirnverzahnung Z1 erstreckt sich ganzflächig über eine Kreisringfläche, deren
Peripherie praktisch mit der Außenkontur
des Primärteils P identisch
ist, so dass die Stirnverzahnung Z1 . bereits wegen dieser geometrischen
Anordnung eine hinreichende Tragfähigkeit, und damit eine hinreichende
Eignung, relativ große
Dreh- bzw. Lastmomente aufzunehmen, besitzt.
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Mit der Stirnverzahnung Z1 des Primärbauteils P wirkt
eine eine analoge Verzahnungsgeometrie aufweisende Stirnverzahnung
Z2 des Sekundärteils S zusammen.
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8 zeigt
das Sekundärteil
S in seiner der 3 entsprechenden
Einbaulage. Die Stirnverzahnung Z2 des Sekundärteils S ist gegenüber der
Stirnverzahnung Z1 des Primärteils P so
beschaffen und so angeordnet, dass bei einem Aufwärtsschwenk
des Tragarms 17 entsprechend dem Schwenkpfeil A (s. 3) die Sperrzähne der
Stirnverzahnung Z1 des Primärteils P über die
Gleitflanken der Sperrzähne der
Stirnverzahnung Z2 des im normalen Betriebsfall undrehbar auf der
Achse 12 gehaltenen Sekundärteils S hinweggleiten.
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Falls sich aber die beiderseitigen
Sperrzähne
der Stirnverzahnungen Z1 und Z2 in Eingriff befinden und eine Kraft F (s. 3) von oben auf die Armauflage 20 drückt, wird
ein Drehmoment in Richtung des Drehpfeils N eines Abwärtsschwenks
in die Stirnverzahnung Z1 des Primärteils P eingeleitet.
Dies hat zur Folge, dass sich die Sperrzähne der Stirnverzahnung Z1
in den Zahnlücken
zwischen den Sperrzähnen
des undrehbar gehaltenen Sekundärteils S verhaken,
so dass ein Abwärtsschwenk
in Drehrichtung N nicht erfolgen kann.
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Wie vorerwähnt, ist das Sekundärteil S im normalen
Betriebsfall undrehbar auf der Achse 12 gehalten, jedoch
mit seiner glatten Zentralbohrung 26 auf der Achse 12 drehgelagert,
ebenso wie das Primärteil P mit
seiner glatten Zentralbohrung 25. Andere Verhältnisse
gelten für
das Sekundärteil
S im Falle einer Überlast,
wie im folgenden noch erläutert wird.
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An seiner bezüglich der Einbaulage gemäß 3 dem Primärteil P abgewandten
Stirnseite des Sekundärteils S ist
das Widerlagerteil W angeordnet, welches mit seiner glatten
Zentralbohrung 27 auf der Achse 12 gelagert, welches
jedoch mittels eines Seegerringes 28 (axialer Sicherungsring)
gegen Axialverschiebung auf der Achse 12 gesichert ist.
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Das Sekundärteil S und das Widerlagerteil W bilden
jeweils zwei sich axial erstreckende und mit ihren freien Endbereichen
gegeneinander gerichtete Kupplungsklauen 29, 30,
welche eine hinsichtlich ihrer Axiallänge veränderbare drehfeste Verbindung zwischen
dem axial verschieblichen Sekun därteil S und
dem axial unverschieblich auf der Achse 12 gehaltenen Widerlagerteil W darstellen.
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Jede Kupplungsklaue 29, 30 und
jede zwischen den Füßen zweier
benachbarter Kupplungsklauen 29, 29 bzw. 30, 30 angeordnete
Vertiefung 31 des Sekundärteils S und 32 des
Widerlagerteils W bildet ein axiales Sackloch 33 zur endseitigen
Aufnahme von vier sich parallel zur Achse 12 erstreckenden
umfangsverteilten Schraubendruckfedern 34.
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Anstelle der vier Schaubendruckfedern 34 kann
zwischen dem Sekundärteil S und
dem Widerlagerteil W eine koaxial zu den beiden letztgenannten Bauteilen
angeordnete einzige Schraubendruckfeder (nicht dargestellt) vorgesehen
sein, welche sich an Ringschultern der jeweiligen Außenmantelfläche sowohl
des Sekundärteils S als
auch des Widerlagerteils W abstützt.
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An der dem Sekundärteil S abgewandten Seite
des Widerlagerteils W ist das Druckteil D angeordnet.
Das Druckteil D (s. 10-10C) ist mit einem Innenvierkant 35 auf
einem korrespondierenden Vierkantbereich 53 der Achse 12 axial
verschieblich jedoch drehfest auf letzterer angeordnet.
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Das Widerlagerteil W und
das Druckteil D weisen jeweils zwei sich axial erstreckende
und mit ihren freien Endbereichen gegeneinander gerichtete und ineinandergreifende
kupplungsklauenartige Vorsprünge 36, 37 auf:
Die kupplungsklauenartigen Vorsprünge 36 des Widerlagerteils W liegen
mit sich axial und radial erstreckenden Anschlagflächen 38 an sich
ebenfalls axial und radial erstreckenden Anschlagflächen 39 der
beiden kupplungsklauenartigen Fortsätze 37 des Druckteils D an.
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Außerdem liegen die beiden kupplungsklauenartigen
Fortsätze 36 des
Widerlagerteils W mit sich schräg
zur Achse 12 erstreckenden schrägen Gleitflächen 40 an korrespondierend
schrägen
Gleitflächen 41 der
beiden kupplungsklauenartigen Fortsätze 37 des Druckteils D an.
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Auf der dem Widerlagerteil W abgewandten Stirnseite
des Druckteils . D ist ein Tellerfederpaket T angeordnet.
Das Tellerfederpaket drückt
das Druckteil D mit einer Federrückstellkraft gegen das auf
der Achse 12 unveschiebliche Widerlagerteil W.
Mittels der Einstellmutter E, welche auf einem nicht dargestellten
Außengewinde
der Achse 12 sitzt, kann die Vorspannung des Tellerfederpakets T eingestellt
und variiert werden.
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Eine besondere Funktion R,
erfüllt
der zwischen dem Primärteil P und
dem Sekundärteil S angeordnete
und mit seiner glatten Zentralbohrung 54 auf der Achse 12 gelagerte
Steuerring, welcher mit dem Primärteil P drehverbunden
ist und welcher auf seiner dem Sekundärteil S zugewandten Stirnseite zwei
Steuernocken 42 (s. 7-7C) bildet, welche mit einer
Steuerbahn 43 des Sekundärteils S zusammenwirken.
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Das Primärteil P (s. 6-7B)
weist einen zum Sekundärteil S hinweisenden
Mitnehmernocken 44 auf, welcher in eine zum Primärteil P weisende Mitnahmeaussparung 45 des
Steuerringes R eingreift.
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Das Primärteil P und das Sekundärteil S bilden
ihre Stirnverzahnungen Z1 und Z2 jeweils auf einer radialen Kreisringfläche. Die
Außenkontur
jeder Kreisringfläche
bildet dabei zugleich im wesentlichen die Außenkontur der Querschnittsfläche von
Primärteil P und
Sekundärteil S.
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Jede Stirnverzahnung Z1, Z2 erstreckt
sich gleichflächig
jeweils über
den gesamten Umfang von Primärteil P und
Sekundärteil S.
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Das Primärteil P und das Sekundärteil S bilden
im Anschluß an
die jeweilige Stirnverzahnung Z1 und Z2 radial innen eine im wesentlichen
kreiszylindrische Ausnehmung 46, 47. Die offenen
Seiten der beiden kreiszylindrischen Ausnehmungen 46, 47 sind
einander zugewandt und bilden so eine gemeinsame Ausnehmung zur
Aufnahme des Steuerringes R.
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Die Mitnahmeaussparung 45 des
Steuerringes R weist mit ihrem Umfangswinkel β eine größere Umfangserstreckung
auf als der Mitnehmer nocken 44 des Primärteils P mit seinem Umfangswinkel α. So kann
beispielsweise der Winkel β =
60° und
der Winkel α =
etwa 45° betragen,
so dass dem Mitnehmernocken 44 für einen Vorlauf bzw. für einen
Rücklauf
eine Umfangswinkeldifferenz von etwa 15° zur Verfügung steht.
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Den beiden Steuernocken 42 des
Steuerringes R ist in der Steuerbahn 43 des Sekundärteils S je eine
dort eingelassene Steueraussparung 48 zugeordnet. Die Steuerbahn 43 an
sich stellt eine sich radial zur Achse 12 erstreckende
ebene Kreisringfläche
dar, welche als radiale Stufenfläche
Teil der den Steuerring R aufnehmenden kreiszylindrischen
Ausnehmung 47 ist.
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Die Funktion der in den Zeichnungen
dargestellten Armlehne ist folgende:
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Wenn sich der Armlehnenkörper 17 in
seiner untersten Stellung befindet, liegt der Mitnehmernnocken 44 an
der zweiten Anschlagfläche 50 der
Mitnahmeaussparung 45 des Steuerringes R an. Weil der
Umfangswinkel β der
Mitnahmeaussparung 45 um z.B. 15° größer ist als der Umfangswinkel α, über den
sich der Mitnehmernocken 44 erstreckt, steht dem mit dem
Armlehnenkörper 17 drehverbundenen Primärteil P ein
umfänglicher
Bewegungsraum von 15° zur
Verfügung.
Entlang dieses umfänglichen
Bewegungsraums kann der Armlehnenkörper über z. B. vier Zähne der
drehfest gehaltenen Stirnverzahnung Z2 des Sekundärteils S
hinweg Zahnlücke
für Zahnlücke aufwärts geschwenkt
werden.
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Ein unmittelbarer Abwärtsschwenk
aus einer dieser vier Positionen ist nicht möglich, weil sich die Stirnverzahnungen
Z1 und Z2 im sperrenden Eingriff befindet.
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Der begrenzte Aufwärtsschwenk
um 15° ist ohne
weiteres möglich,
weil die Sperrzähne
der Stirnverzahnung Z1 des Primärteils P ungehindert über die
Gleitflanken der Sperrzähne
der undrehbar gehaltenen Stirnverzahnung Z2 des Sekundärteils S hinweggleiten
können.
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Auf diese Weise wäre es zwar grundsätzlich möglich, den
Aufwärtsschwenk
bis zur aufrechten Position des Armlehnenkörpers 17 weiterzuführen, jedoch
würden
die damit einhergehenden, zwischen den beiden Stirnverzahnungen
Z1 und Z2 entstehenden Rastgeräusche
als unangenehm empfunden. Um diese unangenehme Geräuschentwicklung
zu vermeiden, hat die Erfindung folgenden Weg beschritten:
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Sobald der Mitnehmernocken 44 gegen
die erste Anschlagfläche 49 der
Mitnahmeaussparung 45 des Steuerringes R stößt und der
Aufwärtsschwenk
anschließend
abwärts
in Drehrichtung A weitergeführt wird, gleiten die beiden
Steuernocken 42 mit ihren Schrägflächen 51 voran über die
Schrägflächen 52 der
primärteilseitigen
Steuersparungen 48 hinweg und aus letzteren heraus, wie
anhand der mit A bezeichneten Drehrichtungspfeile insbesondere anhand
der 7, 7C sowie 8D vorstellbar
ist.
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Hierdurch wird das Sekundärteil S entgegen der
Rückstellkraft
der Schraubendruckfedern 34 vom Primärteil P weggedrückt, so
dass die Stirnverzahnungen Z1, Z2 außer Eingriff geraten und der
Tragarm 17 bis zu seiner aufrechten Position geräuschlos hochgeschwenkt
werden kann. Bei diesem Aufwärtsschwenk
bewegen sich die beiden Steuernocken 42 über die
ebene Steuerbahn 43.
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Wenn nun, beginnend mit der aufrechten
Position des Armlehnenkörpers 17,
des Abwärtsschwenk
eingeleitet werden soll, dreht sich der Mitnehmernocken 44 in
Drehrichtung N von der ersten Anschlagfläche 49 zurück in seine
vorbeschriebene Ausgangsposition an der Anschlagfläche 50.
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Sodann bewegen sich die Steuernocken 42 wiederum über die
ebene Steuerbahn 43 zurück
in Drehrichtung N (s. 7C, 8D) und gleiten schließlich wieder
zurück
in die Steueraussparungen 48 der sekundärteilseitigen Steuerbahn 43,
womit sich der Armlehnenkörper 17 wiederum
in seiner vorbeschriebenen tiefsten Ausgangsstellung befindet, und
die Stirnverzahnungen Z1 und Z2 in ihre Eingriffsstellung zurückgeführt sind.
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Für
den Fall, dass sich der Armlehnenkörper 17 in seiner
tiefsten Ausgangsstellung befindet und eine Überlast in Richtung F auf
den Armlehnenkörper 17 einwirkt
und versucht den Armlehnenkörper 17 in Drehrichtung N abwärts zu schwenken,
befinden sich die beiden Stirnverzahnungen Z1 und Z2 in sperrendem
Eingriff.
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Über
die Drehverbindung mittels der Kupplungsklauen 29, 30 des
Sekundärteils S und
des Widerlagerteils W wird das durch die Überlast hervorgerufene Drehmoment
auf das Widerlagerteil W übertragen,
so dass das Widerlagerteil W in Richtung N (s. 2) dreht und die schrägen Gleitflächen 40 der kupplungsklauenartigen
Fortsätze 36 des
Widerlagerteils W die schrägen Gleitflächen 41 der kupplungsklauenartigen
Fortsätze 37 des
Druckteils D in Axialrichtung x zurückdrängen. Auf diese Weise kann das
unter der Überlast
in Drehrichtung N weiterdrehende Widerlagerteil W bezüglich des
raumfest gehaltenen Druckteils D eine Ausweichdrehung durchführen und
dadurch die Armlehne 10 entlasten.