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Die Erfindung betrifft ein Transportsystem, insbesondere
zur Automobilherstellung, bei welchem entlang von wenigstens einer
Führung
zwischen Bearbeitungsstationen Werkstückträger in Transportrichtung bewegbar
sind, wobei wenigstens eine Bearbeitungsstation als Schraub- und/oder
Montageeinrichtung ausgebildet ist, welche insbesondere eine Mehrzahl
von Bearbeitungsgeräten
aufweist.
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Bei einem solchen aus der Praxis
bekannten Transportsystem dienen die Werkstückträger beispielsweise zum Transport
von Fahrzeugkomponenten, wie Motorblock, Getriebe oder andere Fahrzeugteile,
die vor dem eigentlichen Einbau in das Fahrzeug bearbeitet werden
müssen.
Die Werkstückträger können entlang
der Führung
des Transportsystems zwischen unterschiedlichen Bearbeitungsstationen
bewegt werden. Bei einem bekannten Transportsystem sind die Bearbeitungsstationen
separat neben dem Transportsystem angeordnet. Daher sind für jede Bearbeitungsstation
entsprechende Versorgungseinrichtungen, gegebenenfalls eigene Transportsysteme,
entsprechende Installationen im Gebäude und dergleichen erforderlich.
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Aufgrund der separaten Anordnung
und Ausbildung der Bearbeitungsstation des Transportsystems ist
weiterhin der bauliche Aufwand relativ groß, was sowohl zu einem erhöhten Platzbedarf
als auch zu erhöhten
Kosten führt.
Andererseits ist die Zuordnung von Bearbeitungsstation und Werkstück durch die
separate Ausbildung von Bearbeitungsstation und Transportsystem
erschwert, da Transportsystem und Bearbeitungsstation genau zueinander
ausgerichtet sein müssen,
um Bearbeitungsstation und zu bearbeitendes Werkstück reproduzierbar
einander zuordnen zu können.
Diese genaue Ausrichtung führt zu
einem erhöhten
Einbauaufwand, der ebenfalls mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, ein Transportsystem der eingangs genannten Art dahingehend
zu verbessern, dass mit geringem konstruktiven Aufwand und verminderten
Kosten die Zuordnung von Bearbeitungsstation und von diesem zu bearbeitenden
Werkstück
vereinfacht und genau sowie reproduzierbar möglich ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Transportsystem
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Insbesondere zeichnet sich
das erfindungsgemäße Transportsystem
dadurch aus, dass die Bearbeitungsstation positionsfest in das Transportsystem
integriert ist und das jeweilige Bearbeitungsgerät zumindest in Richtung Werkstückträger verstellbar
gelagert ist.
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Durch diese Integration der Bearbeitungsstation
in das Transportsystem, hier insbesondere einer Schraub- und/oder
Montageeinrichtung, sind zusätzliche
Installationen zur Stromversorgung oder dergleichen nicht erforderlich,
da entsprechend auf die transportsystemeigenen Versorgungen zurückgegriffen
werden kann. Ebenfalls entfällt
eine spezielle Ausrichtung von Bearbeitungsstation und Transportsystem
und damit zum Werkstück,
da durch die feste Integration der Bearbeitungsstation der Ausrichtung direkt
bezüglich
des Transportsystems erfolgt. Dadurch ist insbesondere das Bearbeitungsgerät in erheblich
vereinfachter Weise unter bleibender korrekter Ausrichtung relativ
zum Werkstück
bewegbar.
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Um in einfacher Weise die Werkstückträger entlang
des Transportsystems und zugleich platzsparend bewegen zu können, kann
die Führung
wenigstens zwei im Wesentlichen vertikal übereinander, angeordnete Führungsschienen
aufweisen. Mit einer oder auch beiden Führungsschienen kann der Werkstückträger mittels
entsprechender Führung
in Kontakt sein.
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Es besteht die Möglichkeit, den Werkstückträger durch
eine eigene Antriebseinrichtung entlang der Führung beziehungsweise der Führungsschienen
zu bewegen. Um allerdings den konstruktiven Aufbau zu vermindern
und die Werkstückträger so einfach
wie möglich
zu gestalten, kann die Antriebseinrichtung der Führung zugeordnet sein.
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Eine solche Antriebseinrichtung kann
als Kette oder andere Schleppeinrichtung oder auch als Linearantrieb
oder dergleichen ausgebildet sein. Um allerdings eine leise arbeitende
und variabel einsetzbare Antriebseinrichtung zu erhalten, kann diese
als eine sich entlang einer Führungsschiene
erstreckende, drehbare Welle ausgebildet sein, an der wenigstens
ein insbesondere in seinem Anstellwinkel einstellbares Reibrad angreift,
welches am Werkstückträger gelagert
ist. Auf diese Weise wird ein Friktionsantrieb gebildet, der bei
Kontakt von Reibrad und Welle den Werkstückträger in Transportrichtung bewegt.
Durch Änderung
des Anstellwinkels des Reibrades kann die Geschwindigkeit in Transportrichtung geändert werden.
Bei der Verwendung solcher Reibräder
ist es außerdem
in einfacher Weise möglich, beispielsweise
durch Anordnung der Reibräder
senkrecht zur Längsrichtung
der Welle den Friktionsantrieb zu unterbrechen.
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Um bei der Bearbeitung eine genaue
Ausrichtung des Werkstücks
bezüglich
des Werkstückträgers zu
erhalten, kann am Werkstückträger wenigstens
ein Werkstück
lösbar
befestigt sein.
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Durch die direkte Integration der
Bearbeitungsstation in das Transportsystem ergeben sich verschiedene
Möglichkeiten
zum Anbringen der Bearbeitungsstation an der Führung oder der Führung an
der Bearbeitungsstation. Die Bearbeitungsstation an sich ist im
Transportsystem an einer festen Stelle integriert, wobei beispielsweise
die Bearbeitungsstation an der Führung
und/oder an einem Führungsständer des
Transportsystems insbesondere lösbar befestigt
sein kann.
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Ebenso besteht die Möglichkeit,
dass die Führung
beziehungsweise eine oder auch beide Führungsschienen direkt an der
Bearbeitungsstation befestigt sind. Um das oder die Bearbeitungsgeräte gegebenenfalls
auch in einfacher Weise austauschbar in der Bearbeitungsstation
anordnen zu können, kann
diese einen Bearbeitungsgeräteträger aufweisen.
An diesem ist das Bearbeitungsgerät in vorgegebener Weise angeordnet
und kann einem zu bearbeitenden Werkstück positionsgenau und reproduzierbar
zugeordnet werden.
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Aus Platzgründen können die Bearbeitungsgeräte- und/oder
Werkstückträger im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet
sein. Um möglichst
alle Bearbeitungsgeräte
syn chron mit bleibender Ausrichtung zueinander bewegen zu können, kann
die Bearbeitungsstation eine Verschiebeeinrichtung zum Verschieben
von Bearbeitungsgeräteträger und/oder Bearbeitungsgerät zwischen
Bereitschaftsstellung und Arbeitsstellung aufweisen. In Arbeitungsstellung ist
das Bearbeitungsgerät
relativ zum Werkstück
so ausgerichtet, dass dessen Bearbeitung erfolgen kann. In Bereitschaftsstellung
ist das Bearbeitungsgerät
so weit verschoben, dass beispielsweise kein Hindernis für vorbeifahrende
Werkstückträger, andere
Bearbeitungen durchführende
Werker oder dergleichen gebildet ist.
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Die Verschiebeeinrichtung kann in
unterschiedlichster Weise ausgebildet sein. In einem Ausführungsbeispiel
kann die Verschiebeeinrichtung zumindest zwei oberhalb der Führung verlaufende Querträger aufweisen,
entlang welchen die Bearbeitungsgeräte quer zur Transportrichtung
verschiebbar sind. Auf diese Weise sind die Bearbeitungsgeräte im Wesentlichen
von oben dem Werkstück
zuordbar und schließlich
zur Bearbeitung an dieses heranfahrbar.
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Die Bearbeitungsgeräte an sich
können
in unterschiedlichster Weise je nach Art der Bearbeitung des Werkstücks ausgeführt sein.
Beispiele für solche
Bearbeitungsgeräte
sind Bohrer, Gewindeschneider, Poliereinrichtungen, Schrauber, Montagevorrichtung
oder dergleichen. Um in einfacher Weise eine Vielzahl von Verschraubungen
oder Bohrungen durchführen
zu können,
können
die Bearbeitungsgeräte
als zwischen Rückzugsstellung
und Einsatzstellung verstellbar gelagerte Schraubwerkzeuge mit teleskopartig
verschiebbaren Schlüsselköpfen ausgebildet
sein, wie sie beispielsweise in der
DE
201 14 662 der gleichen Anmelderin beschrieben sind.
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In diesem Zusammenhang ist noch zu
beachten, dass die Bearbeitungsgeräte beispielsweise bei Verschieben
der Bearbeitungsgeräte
in Arbeitsstellung anfänglich
in ihrer Rückzugsstellung
angeordnet sind und erst durch entsprechendes Betätigen der
Bearbeitungsgeräte
in ihre Einsatzstellung verstellt werden. Die Verstellung zwischen
Rückzugsstellung
und Einsatzstellung kann automatisch erfolgen, wobei nach direkter
Zuordnung zum Werkstück beispielsweise
die Verstellung in Einsatzstellung und die anschließende Bearbeitung
des Werkstücks
erfolgt. Entsprechend kann auch das Zurückstellen in Rückzugsstellung
automatisch nach Beendigung der Bearbeitung des Werkstücks erfolgen.
Dies ist beispielsweise durch eine Kraftbeaufschlagung der Bearbeitungsgeräte in Richtung
Rückzugsstellung
möglich.
Die Kraftbeaufschlagung kann beispielsweise durch eine entsprechende
Federeinrichtung oder dergleichen erfolgen.
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Um alle Bearbeitungsgeräte synchron
manuell bedienen zu können,
können
alle Bearbeitungsgeräte
gleichzeitig und insbesondere manuell mittels einer Führungsplatte
in Einsatzstellung verstellbar sein.
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Es ist selbstverständlich,
dass die entsprechenden Bearbeitungsgeräte in unterschiedlicher Weise
dem Werkstück
zugestellt werden können. Eine
Möglichkeit
der Zustellung ist in vertikaler Richtung von oben oder unten. Entsprechen
sind die Bearbeitungsgeräte
oberhalb oder unterhalb des Werkstücks in ihrer Rückzugsstellung
und Einsatzstellung angeordnet.
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Es besteht allerdings ebenfalls die
Möglichkeit,
dass die Bearbeitungsgeräte
in horizontaler Richtung dem Werkstück zugeführt werden. In diesem Fall
können
die Bearbeitungsgeräte
im Wesentlichen senkrecht vom Bearbeitungsgeräteträger abstehen und zumindest
zwischen den Führungsschienen
hindurchragen. Dies gilt bei vertikaler Anordnung der Führungsschienen,
wobei bei horizontaler Anordnung eine horizontale Zuführung der
Bearbeitungsgeräte
selbstverständlich
ohne ein Hindurchragen durch die Führungsschienen erfolgen kann.
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Zur genauen relativen Anordnung von
Werkstück
und Bearbeitungsgerät
sind verschiedene Möglichkeiten
denkbar, wie beispielsweise anfahrbare Anschläge oder andere mechanische
Hilfsmittel sowie unterschiedliche elektronische Hilfsmittel. Bei einem
vorteilhaften Ausführungsbeispiel
kann wenigstens ein Ausrichtsensor am Werkstückträger und/oder an der Bearbeitungsstation
und/oder an der Führung
angeordnet sein. Durch den Ausrichtsensor erfolgt eine genaue Positionierung
des Werkstückträgers und
des auf diesem befestigten Werkstücks relativ zur Bearbeitungsstation
und zu deren Bearbeitungsgeräten.
Da die Bearbeitungsstation positionsfest im Transportsystem integriert
ist, kann eine entsprechende Ausrichtung des Werkstückträgers auch relativ
zur Führung
erfolgen.
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Insbesondere bei vertikaler Anordnung
der Führungsschienen
kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn der Bearbeitungsgeräteträger seitlich
beabstandet zu den Führungsschienen
angeordnet und an diesen direkt über
Halteeinrichtungen lösbar
befestigt ist. Dadurch wird im Prinzip durch einen Abschnitt des
Transportsystems eine Bearbeitungsstation gebildet.
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Um bei einem vorangehend genannten
Bearbeitungsgeräteträger in einfacher
Weise das oder die entsprechenden Bearbeitungsgeräte einsetzen zu
können,
kann der Bearbeitungsgeräteträger wenigstens
eine bewegbare Zustelleinrichtung aufweisen, von der das Bearbeitungsgerät getragen
ist. Ist in diesem Zusammenhang der Werkstückträger in dem Bereich der Bearbeitungsstation
eingefahren und korrekt positioniert, kann durch die Zustelleinrichtung
das Bearbeitungsgerät
in seine Einsatzstellung verfahren werden und das Werkstück bearbeiten.
Anschließend
wird aus der Einsatzstellung zurück
in die Rückzugsstellung
gefahren und der Werkstückträger kann
hindernisfrei den Bereich der Bearbeitungsstation verlassen.
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Die Zustelleinrichtung kann in unterschiedlichster
Weise ausgebildet sein. Ein Beispiel sind ein oder mehrere pneumatisch
oder hydraulisch betätigte
Kolben, die das Bearbeitungsgerät
zwischen Rückzugsstellung
und Einsatzstellung bewegen. Es sind außerdem mechanische Mittel möglich, wie Zahnstangenantrieb,
Riemenantrieb oder dergleichen. Eine einfache und kostengünstige Konstruktion einer
Zustelleinrichtung kann darin gesehen werden, dass diese eine Fahrschiene
und einen entlang dieser verfahrbaren Schlitten aufweist. An dem
Schlitten kann das oder die Bearbeitungsgeräte angeordnet sein. Verläuft die
Fahrschiene geradlinig, kann entsprechend das Bearbeitungsgerät entlang
einer Geraden verschoben werden. Es ist natürlich auch möglich, dass
die Fahrschiene gekrümmt
oder auch kreisförmig
oder in anderer Weise verläuft.
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Um eine zweidimensionale Bewegung
für das
Bearbeitungsgerät
in einfacher Weise zu realisieren, kann es in diesem Zusammenhang
als günstig erachtet
werden, wenn die Fahrschiene am Bearbeitungsgeräteträger im Wesentlichen senkrecht
zu ihrer Längsrichtung
beweglich gelagert ist.
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Eine solche bewegliche Lagerung ist
wieder in unterschiedlicher Weise realisierbar. Bei einem einfachen
Ausführungsbeispiel
kann der Bearbeitungsgeräteträger zwei
sich zwischen den Fahrschienen erstreckende und an diesen insbesondere
lösbar befestigte
Befestigungsträger
aufweisen, entlang welchen die Fahrschiene beweglich gelagert ist.
Die Lagerung kann beispielsweise über Gleitschienen und entsprechende
Gleitkufen erfolgen. Die Verstellung des Bearbeitungsgeräts kann
in diesem Zusammenhang pneumatisch, hydraulisch oder elektrisch erfolgen.
Bei einem einfachen Ausführungsbeispiel ist
auch eine manuelle Verstellung des Bearbeitungsgeräts mittels
Zustelleinrichtung und Bearbeitungsgeräteträger möglich. Dabei kann die manuelle
Verstellung insbesondere bei vertikaler Bewegung des Bearbeitungsgerätes nach
oben durch Gewichtsausgleichseinrichtung oder dergleichen unterstützt werden.
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Das erfindungsgemäße Transportsystem mit den
positionsfest in diesem integrierten Bearbeitungsstationen kann
Steuerungen und Regelungen vor Ort bei jeder Bearbeitungsstation
aufweisen. Dadurch ist auch eine Programmierung der entsprechenden
Bearbeitungsgeräte
je nach Einsatz möglich.
Diese Vor-Ort-Steuerung kann auch durch eine zentrale Steuerung
und Regelung ersetzt oder durch diese ergänzt werden. Durch Zusammenarbeiten
von zentraler und lokaler Steuerung ist der gesamte Produktionsablauf
in einfacher Weise verfolgbar und nachvollziehbar. Außerdem können zur
korrekten Bearbeitung des Werkstücks
zu bearbeitende Parameter bei jeder Bearbeitungsstation zentral
erfasst und dem jeweiligen Werkstück zur Qualitätskontrolle und
auch im Zusammenhang mit Produkthaftung zugeordnet werden.
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Aus Sicherheitsgründen können die Bearbeitungsgeräte von einer
Schutzumhausung zumindest seitlich umgeben sein, so dass ein Eingreifen
durch einen Werker und eine durch die Bearbeitungsgeräte verursachte
Verletzung weitestgehend verhindert werden können. Um bei entsprechender
Verstellung der Bearbeitungsgeräte
in Richtung Werkstück
ebenfalls einen Schutz zu erhalten, kann die Schutzumhausung insbesondere
teleskopierbar ausgebildet sein. Dadurch umgibt sie die Bearbeitungsgeräte sowohl
in deren Rückzugsstellung
als auch Einsatzstellung.
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Um die Schutzumhausung relativ klein
gestalten zu können,
so dass auf eine große
Schutzumhausung der Bearbeitungsstation verzichtet werden kann,
kann ein fester Teil der Schutzumhausung am Bearbeitungsgerät des Trägers und
ein beweglicher Teil der Schutzumhausung an einer relativ zum Bearbeitungsgeräteträger verstellbaren
Führungsplatte angebracht
sein. Dadurch werden zwar durch diese teleskopartige Schutzumhausung
alle beweglichen Einheiten der Bearbeitungsstation abgedeckt, gleichzeitig
erfordert die Schutzumhausung wenig Platz, so dass die Bearbeitungsstation
insgesamt relativ kompakt gestaltet ist.
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In Rückzugsstellung der Bearbeitungsgeräte kann
dabei der bewegliche Teil der Schutzumhausung im wesentlichen vollständig in
den festen Teil eingeschoben sein. Wird das Bearbeitungsgerät in Einsatzstellung
verschoben, fährt
der bewegliche Teil aus dem festen Teil aus. Dabei kann dem beweglichen
Teil noch eine Abfrageeinheit zugeordnet sein, die beispielsweise
ein Hindernis in Bewegungsrichtung des beweglichen Teils der Schutzumhausung erkennt
und eine Verstellung der Bearbeitungsgeräte unterbricht. Die Abfrageeinheit
kann dabei beispielsweise erfassen, dass sich der bewegliche Teil
der Schutzumhausung nicht weiter zusammen mit dem Bearbeitungsgeräteträger bewegt,
wodurch das Vorhandensein eines Hindernisses detektiert wird. Es besteht
weiterhin die Möglichkeit,
dass der bewegliche Teil der Schutzumhausung auch zur Ermittlung der
Einsatzstellung der Bearbeitungsgeräte verwendet wird, indem beispielsweise
bei Auftreffen des beweglichen Teils auf das Werkstück dies
als Erreichen der Einsatzstellung der Bearbeitungsgeräte erfasst wird
und eine entsprechende Weiterverschiebung der Bearbeitungsgeräte unterbrochen
wird.
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Im Folgenden sind vorteilhafte Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
beschrieben.
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Es zeigen:
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1 einen
Abschnitt eines erfindungsgemäßen Transportsystems
mit einer ersten Bearbeitungsstation;
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2 einen
weiteren Abschnitt des erfindungsgemäßen Transportsystems mit einer
zweiten Bearbeitungsstation, und
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3 einen
Abschnitt des erfindungsgemäßen Transportsystems
mit einer dritten Bearbeitungsstation.
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In 1 ist
eine perspektivische Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Transportsystems 1 dargestellt.
Dieses weist eine Führung 2 aus
zwei vertikal übereinander
und beabstandet zueinander angeordneten Führungsschienen 10, 11 auf.
Die Führungsschienen
weisen ein entsprechendes Führungsprofil
auf, entlang welchem an einem Werkstückträger 7 angeordnete
Halteschienen 33, 34 bewegbar sind.
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Die Führungsschienen 10, 11 sind
an Führungsständen 31 befestigt,
die auf einem Untergrund aufstehen. Entsprechende Führungsständer 31 sind auch
für eine
Bearbeitungsstation 3 eingesetzt, die in dem Transportsystem 1 positionsfest
integriert ist. Die Bearbeitungsstation 3 ist insbesondere
als Schraub- und/oder Montageeinrichtung 8 mit einer Vielzahl
von Bearbeitungsgeräten 9 ausgebildet.
Die Führungsschienen 10, 11 sind
zusätzlich
am Führungsständer 31 der
Bearbeitungsstation 3 oder auch an anderen Teilen der Bearbeitungsstation
befestigt.
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In der in 1 unteren Führungsschiene 11 ist
als Antriebseinrichtung 12 eine drehende Welle 13 angeordnet.
Mit dieser ist zumindest ein am Werkstückträger 7 gelagertes Reibrad
in Anlage. Je nach Anstellwinkel des Reibrades relativ zur Längsachse der
Welle 13 bewegt sich der Werkstückträger 7 mit mehr oder
minder großer
Geschwindigkeit in Transportrichtung 6. Ist das Reibrad
beispielsweise senkrecht zur Längsachse
der Welle 13 ausgerichtet, erfolgt kein Vortrieb für den Werkstückträger 7.
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Zur Positionierung des Werkstückträgers 7 relativ
zur Bearbeitungsstation 3 ist ein Ausrichtsensor 24 angeordnet.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der Ausrichtsensor 24 an der Bearbeitungsstation 3 angeordnet
und detektiert die korrekte Positionierung des Werkstückträgers 7 relativ zur
Bearbeitungsstation 3.
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Der Werkstückträger 7 ist im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet.
Auf ihm ist ein Werkstück 14 beispielsweise
in Form eines Motor-, Zylinderblocks oder dergleichen lösbar und
in bestimmter Position befestigt.
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Die Bearbeitungsstation 3 weist
an ihrem oberen Ende über
die Führung 2 hinausragende Tragstrukturen
auf, an denen ein Bearbeitungsgeräteträger 15 zwischen einer
Bereitschaftsstellung 17 und eine Arbeitsstellung 18 durch
eine entsprechende Verschiebeeinrichtung 16 horizontal
verschieblich gelagert ist. Gestrichelt ist in 1 die Rückzugsstellung 19 des
Bearbeitungsgeräteträges 15 dargestellt. An
dem Bearbeitungsgeräteträger 15 sind
eine Vielzahl von Bearbeitungsgeräten 9 in Form von Schraubwerkzeugen 21 mit
teleskopisch verstellbaren Schlüsselköpfen 22 angeordnet.
Zur gleichzeitigen Verstellung aller Schlüsselköpfe in Richtung Werkstück 14 sind
diese mit einer Führungsplatte 23 verbunden,
die in vertikaler Richtung verstellbar gelagert ist. Durch die Verstellung
der Führungsplatte 23 sind
die Schlüsselköpfe 22 beziehungsweise
die Bearbeitungsgeräte 9 zwischen
ihrer Einsatzstellung 20 und ihrer Rückzugsstellung 19 bewegbar.
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Gestrichelt ist in 1 eine Position der Führungsplatte 23 dargestellt,
in der die Schlüsselköpfe 22 in
ihrer Rückzugsstellung 19 angeordnet
sind.
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In 1 ist
vereinfacht noch eine Schutzumhausung aus einem beweglichen Teil 36 und
einem festen Teil 37 dargestellt. Der bewegliche Teil 36 ist an
der Führungsplatte 23 und
der feste Teil 37 am Bearbeitungsgeräteträger 15 angebracht.
Der bewegliche Teil 36 ist relativ zum festen Teil 37 teleskopartig
verschiebbar. In Anordnung der Führungsplatte 23 in
Einsatzstellung 20 der Bearbeitungsgeräte 9 ist der bewegliche
Teil 36 im wesentlichen vollständig in den festen Teil 37 eingeschoben.
Der bewegliche Teil 36 ist relativ zur Führungsplatte 23 verschiebbar,
so dass bei einem Hindernis im Bewegungsweg des beweglichen Teils 36 durch
eine dem beweglichen Teil 36 der Schutzumhausung zugeordnete
Abfrageeinheit eine Abschaltung eines Antriebs zur Verstellung der
Führungsplatte 23 ausgelöst wird. Die
Auslösung
erfolgt dabei im wesentlichen durch eine Relativbewegung zwischen
beweglichem Teil 36 und Führungsplatte 23.
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Es besteht die Möglichkeit, dass durch eine entsprechende
Relativverschiebung zwischen beweglichem Teil 36 und Führungsplatte 23 bei
Erreichen der Einsatzstellung 20 der Bearbeitungsgeräte 9 ebenfalls
eine Abschaltung der entsprechenden Verstellung der Bearbeitungsgeräte erfolgt,
wodurch das Erreichen dieser Einsatzstellung 20 erfasst
werden kann.
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Entsprechende Schutzumhausungen sind auch
für die
weiteren beschriebenen Ausführungsbeispiele
verwendbar. Vorzugsweise sind dabei die Schutzumhausungen aus einem
durchsichtigen und ausreichend widerstandfähigem Kunststoffmaterial.
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In 2 ist
eine weitere Bearbeitungsstation 4 des erfindungsgemäßen Transportsystems 1 dargestellt.
Diese ist an den Führungsschienen 10, 11 lösbar befestigt.
Die Bearbeitungsstation 4 umfasst ebenfalls einen Bearbeitungsgeräteträger 15,
der wie der entsprechende Bearbeitungsgeräteträger 15 nach 1 im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet
ist. Der Bearbeitungsträger 15 nach 2 ist mit Halteeinrichtungen 25,
die sich zwischen Bearbeitungsgeräteträger 15 und Führungsschienen 10, 11 erstrecken,
an diesen befestigt. Die entsprechenden Bearbeitungsgeräte 9 sind
analog zu 1 als Schraubwerkzeuge
mit Schlüsselköpfen ausgebildet. Allerdings
ist bei dem Ausführungsbeispiel
nach 2 keine Verstellung
des Bearbeitungsgeräteträgers 15 durch
eine entsprechende Verschiebeeinrichtung 16 vorgesehen.
Statt dessen ist der Bearbeitungsgeräteträger 15 im Wesentlichen
immer in seiner Arbeitsstellung 18.
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Auch für die Schlüsselköpfe 22 nach 2 ist eine Führungsplatte 23 vorgesehen,
durch die alle Schlüsselköpfe gleichzeitig
einem Werkstück 14 zugeordnet
und ihre Einsatzstellung 20 verschoben werden können. In
diesem Fall ragen die Bearbeitungsgeräte zwischen den Führungsschienen 10, 11 hindurch,
um das entsprechende Werkstück
bearbeiten zu können.
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Die Verstellung der Führungsplatte 23 kann manuell
oder auch automatisch erfolgen, wobei Führungen 35 zwischen
Führungsplatte 23 und
Bearbeitungsgeräteträger 15 vorgesehen
sind.
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In 3 ist
eine weitere Bearbeitungsstation 5 dargestellt, wobei ansonsten
das Transportsystem 1 in dieser Figur wie auch in 2 entsprechend zu 1 aufgebaut ist.
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Die Bearbeitungsstation 5 nach 3 weist Befestigungsträger 30 auf,
die sich jeweils zwischen den Führungsschienen 10, 11 erstrecken
und seitlich an diesen befestigt sind.
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Auf einer von den Führungsschienen
fortweisenden Seite der Befestigungsträger 30 sind jeweils Gleitschienen 32 angeordnet,
entlang welchen eine Zustelleinrichtung 26 vertikal auf
und ab bewegbar ist. Die Zustelleinrichtung 26 weist eine
Fahrschiene 27 auf, an der ein Schlitten 28 längsverschieblich
gelagert ist. An dem Schlitten 28 ist ein Schrauber als Bearbeitungsgerät 9 lösbar angeordnet.
Das Bearbeitungsgerät 9 ist
durch den Schlitten 28 in Längsrichtung 29 und
der Fahrschiene 27 sowie über die Gleitschienen 32 ebenfalls
in vertikaler Richtung nach oben und nach unten verschiebbar.
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Bei manueller Bewegung des Bearbeitungsgerätes 9 insbesondere
in vertikaler Richtung nach oben, erfolgt in der Regel eine Unterstützung durch einen
Gewichtsausgleich, eine Federunterstützung oder dergleichen.
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Erfindungsgemäß ergibt sich durch die positionsfest
im Transportsystem integrierte Bearbeitungsstation eine vereinfachte
Zuordnung von Bearbeitungsstation und Führung sowie eine Versorgung der
entsprechenden Bearbeitungsstation über die transportsystemeigenen
Versorgung. Dadurch wird sowohl weniger Platz beim Einbau des Transportsystems
mit Bearbeitungsstation benötigt
und es ist ebenfalls kein separates Versorgungssystem oder eine
separate Ausrichteinrichtung von Bearbeitungsstation und Führung zur
positionsgenauen Bearbeitung entsprechender Werkstücke notwendig.