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DE20211875U1 - Transportsystem - Google Patents

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DE20211875U1
DE20211875U1 DE20211875U DE20211875U DE20211875U1 DE 20211875 U1 DE20211875 U1 DE 20211875U1 DE 20211875 U DE20211875 U DE 20211875U DE 20211875 U DE20211875 U DE 20211875U DE 20211875 U1 DE20211875 U1 DE 20211875U1
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DE
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transport system
processing
carrier
workpiece
processing station
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DE20211875U
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Apex Tool Group GmbH and Co OHG
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Cooper Power Tools GmbH and Co OHG
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Priority to AU2003266245A priority patent/AU2003266245A1/en
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23PMETAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; COMBINED OPERATIONS; UNIVERSAL MACHINE TOOLS
    • B23P21/00Machines for assembling a multiplicity of different parts to compose units, with or without preceding or subsequent working of such parts, e.g. with programme control
    • B23P21/008Machines for assembling a multiplicity of different parts to compose units, with or without preceding or subsequent working of such parts, e.g. with programme control the assembling machines or tools moving synchronously with the units while these are being assembled
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    • B23PMETAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; COMBINED OPERATIONS; UNIVERSAL MACHINE TOOLS
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    • B62D65/00Designing, manufacturing, e.g. assembling, facilitating disassembly, or structurally modifying motor vehicles or trailers, not otherwise provided for
    • B62D65/02Joining sub-units or components to, or positioning sub-units or components with respect to, body shell or other sub-units or components
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Abstract

Transportsystem, insbesondere zur Automobilherstellung, bei welchem entlang von wenigstens einer Führung (2) zwischen Bearbeitungsstationen (3, 4, 5) in Transportrichtung (6) Werkstückträger (7) bewegbar sind, wobei wenigstens eine Bearbeitungsstation (3, 4, 5) als Schraub- und/oder Montageeinrichtung (8) ausgebildet ist, welche insbesondere eine Mehrzahl von Bearbeitungsgeräten (9) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation (3, 4, 5) positionsfest in das Transportsystem (1) integriert ist und das jeweilige Bearbeitungsgerät (9) zumindest in Richtung Werkstückträger (7) verstellbar gelagert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Transportsystem, insbesondere zur Automobilherstellung, bei welchem entlang von wenigstens einer Führung zwischen Bearbeitungsstationen Werkstückträger in Transportrichtung bewegbar sind, wobei wenigstens eine Bearbeitungsstation als Schraub- und/oder Montageeinrichtung ausgebildet ist, welche insbesondere eine Mehrzahl von Bearbeitungsgeräten aufweist.
  • Bei einem solchen aus der Praxis bekannten Transportsystem dienen die Werkstückträger beispielsweise zum Transport von Fahrzeugkomponenten, wie Motorblock, Getriebe oder andere Fahrzeugteile, die vor dem eigentlichen Einbau in das Fahrzeug bearbeitet werden müssen. Die Werkstückträger können entlang der Führung des Transportsystems zwischen unterschiedlichen Bearbeitungsstationen bewegt werden. Bei einem bekannten Transportsystem sind die Bearbeitungsstationen separat neben dem Transportsystem angeordnet. Daher sind für jede Bearbeitungsstation entsprechende Versorgungseinrichtungen, gegebenenfalls eigene Transportsysteme, entsprechende Installationen im Gebäude und dergleichen erforderlich.
  • Aufgrund der separaten Anordnung und Ausbildung der Bearbeitungsstation des Transportsystems ist weiterhin der bauliche Aufwand relativ groß, was sowohl zu einem erhöhten Platzbedarf als auch zu erhöhten Kosten führt. Andererseits ist die Zuordnung von Bearbeitungsstation und Werkstück durch die separate Ausbildung von Bearbeitungsstation und Transportsystem erschwert, da Transportsystem und Bearbeitungsstation genau zueinander ausgerichtet sein müssen, um Bearbeitungsstation und zu bearbeitendes Werkstück reproduzierbar einander zuordnen zu können. Diese genaue Ausrichtung führt zu einem erhöhten Einbauaufwand, der ebenfalls mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Transportsystem der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass mit geringem konstruktiven Aufwand und verminderten Kosten die Zuordnung von Bearbeitungsstation und von diesem zu bearbeitenden Werkstück vereinfacht und genau sowie reproduzierbar möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Transportsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Insbesondere zeichnet sich das erfindungsgemäße Transportsystem dadurch aus, dass die Bearbeitungsstation positionsfest in das Transportsystem integriert ist und das jeweilige Bearbeitungsgerät zumindest in Richtung Werkstückträger verstellbar gelagert ist.
  • Durch diese Integration der Bearbeitungsstation in das Transportsystem, hier insbesondere einer Schraub- und/oder Montageeinrichtung, sind zusätzliche Installationen zur Stromversorgung oder dergleichen nicht erforderlich, da entsprechend auf die transportsystemeigenen Versorgungen zurückgegriffen werden kann. Ebenfalls entfällt eine spezielle Ausrichtung von Bearbeitungsstation und Transportsystem und damit zum Werkstück, da durch die feste Integration der Bearbeitungsstation der Ausrichtung direkt bezüglich des Transportsystems erfolgt. Dadurch ist insbesondere das Bearbeitungsgerät in erheblich vereinfachter Weise unter bleibender korrekter Ausrichtung relativ zum Werkstück bewegbar.
  • Um in einfacher Weise die Werkstückträger entlang des Transportsystems und zugleich platzsparend bewegen zu können, kann die Führung wenigstens zwei im Wesentlichen vertikal übereinander, angeordnete Führungsschienen aufweisen. Mit einer oder auch beiden Führungsschienen kann der Werkstückträger mittels entsprechender Führung in Kontakt sein.
  • Es besteht die Möglichkeit, den Werkstückträger durch eine eigene Antriebseinrichtung entlang der Führung beziehungsweise der Führungsschienen zu bewegen. Um allerdings den konstruktiven Aufbau zu vermindern und die Werkstückträger so einfach wie möglich zu gestalten, kann die Antriebseinrichtung der Führung zugeordnet sein.
  • Eine solche Antriebseinrichtung kann als Kette oder andere Schleppeinrichtung oder auch als Linearantrieb oder dergleichen ausgebildet sein. Um allerdings eine leise arbeitende und variabel einsetzbare Antriebseinrichtung zu erhalten, kann diese als eine sich entlang einer Führungsschiene erstreckende, drehbare Welle ausgebildet sein, an der wenigstens ein insbesondere in seinem Anstellwinkel einstellbares Reibrad angreift, welches am Werkstückträger gelagert ist. Auf diese Weise wird ein Friktionsantrieb gebildet, der bei Kontakt von Reibrad und Welle den Werkstückträger in Transportrichtung bewegt. Durch Änderung des Anstellwinkels des Reibrades kann die Geschwindigkeit in Transportrichtung geändert werden. Bei der Verwendung solcher Reibräder ist es außerdem in einfacher Weise möglich, beispielsweise durch Anordnung der Reibräder senkrecht zur Längsrichtung der Welle den Friktionsantrieb zu unterbrechen.
  • Um bei der Bearbeitung eine genaue Ausrichtung des Werkstücks bezüglich des Werkstückträgers zu erhalten, kann am Werkstückträger wenigstens ein Werkstück lösbar befestigt sein.
  • Durch die direkte Integration der Bearbeitungsstation in das Transportsystem ergeben sich verschiedene Möglichkeiten zum Anbringen der Bearbeitungsstation an der Führung oder der Führung an der Bearbeitungsstation. Die Bearbeitungsstation an sich ist im Transportsystem an einer festen Stelle integriert, wobei beispielsweise die Bearbeitungsstation an der Führung und/oder an einem Führungsständer des Transportsystems insbesondere lösbar befestigt sein kann.
  • Ebenso besteht die Möglichkeit, dass die Führung beziehungsweise eine oder auch beide Führungsschienen direkt an der Bearbeitungsstation befestigt sind. Um das oder die Bearbeitungsgeräte gegebenenfalls auch in einfacher Weise austauschbar in der Bearbeitungsstation anordnen zu können, kann diese einen Bearbeitungsgeräteträger aufweisen. An diesem ist das Bearbeitungsgerät in vorgegebener Weise angeordnet und kann einem zu bearbeitenden Werkstück positionsgenau und reproduzierbar zugeordnet werden.
  • Aus Platzgründen können die Bearbeitungsgeräte- und/oder Werkstückträger im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet sein. Um möglichst alle Bearbeitungsgeräte syn chron mit bleibender Ausrichtung zueinander bewegen zu können, kann die Bearbeitungsstation eine Verschiebeeinrichtung zum Verschieben von Bearbeitungsgeräteträger und/oder Bearbeitungsgerät zwischen Bereitschaftsstellung und Arbeitsstellung aufweisen. In Arbeitungsstellung ist das Bearbeitungsgerät relativ zum Werkstück so ausgerichtet, dass dessen Bearbeitung erfolgen kann. In Bereitschaftsstellung ist das Bearbeitungsgerät so weit verschoben, dass beispielsweise kein Hindernis für vorbeifahrende Werkstückträger, andere Bearbeitungen durchführende Werker oder dergleichen gebildet ist.
  • Die Verschiebeeinrichtung kann in unterschiedlichster Weise ausgebildet sein. In einem Ausführungsbeispiel kann die Verschiebeeinrichtung zumindest zwei oberhalb der Führung verlaufende Querträger aufweisen, entlang welchen die Bearbeitungsgeräte quer zur Transportrichtung verschiebbar sind. Auf diese Weise sind die Bearbeitungsgeräte im Wesentlichen von oben dem Werkstück zuordbar und schließlich zur Bearbeitung an dieses heranfahrbar.
  • Die Bearbeitungsgeräte an sich können in unterschiedlichster Weise je nach Art der Bearbeitung des Werkstücks ausgeführt sein. Beispiele für solche Bearbeitungsgeräte sind Bohrer, Gewindeschneider, Poliereinrichtungen, Schrauber, Montagevorrichtung oder dergleichen. Um in einfacher Weise eine Vielzahl von Verschraubungen oder Bohrungen durchführen zu können, können die Bearbeitungsgeräte als zwischen Rückzugsstellung und Einsatzstellung verstellbar gelagerte Schraubwerkzeuge mit teleskopartig verschiebbaren Schlüsselköpfen ausgebildet sein, wie sie beispielsweise in der DE 201 14 662 der gleichen Anmelderin beschrieben sind.
  • In diesem Zusammenhang ist noch zu beachten, dass die Bearbeitungsgeräte beispielsweise bei Verschieben der Bearbeitungsgeräte in Arbeitsstellung anfänglich in ihrer Rückzugsstellung angeordnet sind und erst durch entsprechendes Betätigen der Bearbeitungsgeräte in ihre Einsatzstellung verstellt werden. Die Verstellung zwischen Rückzugsstellung und Einsatzstellung kann automatisch erfolgen, wobei nach direkter Zuordnung zum Werkstück beispielsweise die Verstellung in Einsatzstellung und die anschließende Bearbeitung des Werkstücks erfolgt. Entsprechend kann auch das Zurückstellen in Rückzugsstellung automatisch nach Beendigung der Bearbeitung des Werkstücks erfolgen. Dies ist beispielsweise durch eine Kraftbeaufschlagung der Bearbeitungsgeräte in Richtung Rückzugsstellung möglich. Die Kraftbeaufschlagung kann beispielsweise durch eine entsprechende Federeinrichtung oder dergleichen erfolgen.
  • Um alle Bearbeitungsgeräte synchron manuell bedienen zu können, können alle Bearbeitungsgeräte gleichzeitig und insbesondere manuell mittels einer Führungsplatte in Einsatzstellung verstellbar sein.
  • Es ist selbstverständlich, dass die entsprechenden Bearbeitungsgeräte in unterschiedlicher Weise dem Werkstück zugestellt werden können. Eine Möglichkeit der Zustellung ist in vertikaler Richtung von oben oder unten. Entsprechen sind die Bearbeitungsgeräte oberhalb oder unterhalb des Werkstücks in ihrer Rückzugsstellung und Einsatzstellung angeordnet.
  • Es besteht allerdings ebenfalls die Möglichkeit, dass die Bearbeitungsgeräte in horizontaler Richtung dem Werkstück zugeführt werden. In diesem Fall können die Bearbeitungsgeräte im Wesentlichen senkrecht vom Bearbeitungsgeräteträger abstehen und zumindest zwischen den Führungsschienen hindurchragen. Dies gilt bei vertikaler Anordnung der Führungsschienen, wobei bei horizontaler Anordnung eine horizontale Zuführung der Bearbeitungsgeräte selbstverständlich ohne ein Hindurchragen durch die Führungsschienen erfolgen kann.
  • Zur genauen relativen Anordnung von Werkstück und Bearbeitungsgerät sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, wie beispielsweise anfahrbare Anschläge oder andere mechanische Hilfsmittel sowie unterschiedliche elektronische Hilfsmittel. Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel kann wenigstens ein Ausrichtsensor am Werkstückträger und/oder an der Bearbeitungsstation und/oder an der Führung angeordnet sein. Durch den Ausrichtsensor erfolgt eine genaue Positionierung des Werkstückträgers und des auf diesem befestigten Werkstücks relativ zur Bearbeitungsstation und zu deren Bearbeitungsgeräten. Da die Bearbeitungsstation positionsfest im Transportsystem integriert ist, kann eine entsprechende Ausrichtung des Werkstückträgers auch relativ zur Führung erfolgen.
  • Insbesondere bei vertikaler Anordnung der Führungsschienen kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn der Bearbeitungsgeräteträger seitlich beabstandet zu den Führungsschienen angeordnet und an diesen direkt über Halteeinrichtungen lösbar befestigt ist. Dadurch wird im Prinzip durch einen Abschnitt des Transportsystems eine Bearbeitungsstation gebildet.
  • Um bei einem vorangehend genannten Bearbeitungsgeräteträger in einfacher Weise das oder die entsprechenden Bearbeitungsgeräte einsetzen zu können, kann der Bearbeitungsgeräteträger wenigstens eine bewegbare Zustelleinrichtung aufweisen, von der das Bearbeitungsgerät getragen ist. Ist in diesem Zusammenhang der Werkstückträger in dem Bereich der Bearbeitungsstation eingefahren und korrekt positioniert, kann durch die Zustelleinrichtung das Bearbeitungsgerät in seine Einsatzstellung verfahren werden und das Werkstück bearbeiten. Anschließend wird aus der Einsatzstellung zurück in die Rückzugsstellung gefahren und der Werkstückträger kann hindernisfrei den Bereich der Bearbeitungsstation verlassen.
  • Die Zustelleinrichtung kann in unterschiedlichster Weise ausgebildet sein. Ein Beispiel sind ein oder mehrere pneumatisch oder hydraulisch betätigte Kolben, die das Bearbeitungsgerät zwischen Rückzugsstellung und Einsatzstellung bewegen. Es sind außerdem mechanische Mittel möglich, wie Zahnstangenantrieb, Riemenantrieb oder dergleichen. Eine einfache und kostengünstige Konstruktion einer Zustelleinrichtung kann darin gesehen werden, dass diese eine Fahrschiene und einen entlang dieser verfahrbaren Schlitten aufweist. An dem Schlitten kann das oder die Bearbeitungsgeräte angeordnet sein. Verläuft die Fahrschiene geradlinig, kann entsprechend das Bearbeitungsgerät entlang einer Geraden verschoben werden. Es ist natürlich auch möglich, dass die Fahrschiene gekrümmt oder auch kreisförmig oder in anderer Weise verläuft.
  • Um eine zweidimensionale Bewegung für das Bearbeitungsgerät in einfacher Weise zu realisieren, kann es in diesem Zusammenhang als günstig erachtet werden, wenn die Fahrschiene am Bearbeitungsgeräteträger im Wesentlichen senkrecht zu ihrer Längsrichtung beweglich gelagert ist.
  • Eine solche bewegliche Lagerung ist wieder in unterschiedlicher Weise realisierbar. Bei einem einfachen Ausführungsbeispiel kann der Bearbeitungsgeräteträger zwei sich zwischen den Fahrschienen erstreckende und an diesen insbesondere lösbar befestigte Befestigungsträger aufweisen, entlang welchen die Fahrschiene beweglich gelagert ist. Die Lagerung kann beispielsweise über Gleitschienen und entsprechende Gleitkufen erfolgen. Die Verstellung des Bearbeitungsgeräts kann in diesem Zusammenhang pneumatisch, hydraulisch oder elektrisch erfolgen. Bei einem einfachen Ausführungsbeispiel ist auch eine manuelle Verstellung des Bearbeitungsgeräts mittels Zustelleinrichtung und Bearbeitungsgeräteträger möglich. Dabei kann die manuelle Verstellung insbesondere bei vertikaler Bewegung des Bearbeitungsgerätes nach oben durch Gewichtsausgleichseinrichtung oder dergleichen unterstützt werden.
  • Das erfindungsgemäße Transportsystem mit den positionsfest in diesem integrierten Bearbeitungsstationen kann Steuerungen und Regelungen vor Ort bei jeder Bearbeitungsstation aufweisen. Dadurch ist auch eine Programmierung der entsprechenden Bearbeitungsgeräte je nach Einsatz möglich. Diese Vor-Ort-Steuerung kann auch durch eine zentrale Steuerung und Regelung ersetzt oder durch diese ergänzt werden. Durch Zusammenarbeiten von zentraler und lokaler Steuerung ist der gesamte Produktionsablauf in einfacher Weise verfolgbar und nachvollziehbar. Außerdem können zur korrekten Bearbeitung des Werkstücks zu bearbeitende Parameter bei jeder Bearbeitungsstation zentral erfasst und dem jeweiligen Werkstück zur Qualitätskontrolle und auch im Zusammenhang mit Produkthaftung zugeordnet werden.
  • Aus Sicherheitsgründen können die Bearbeitungsgeräte von einer Schutzumhausung zumindest seitlich umgeben sein, so dass ein Eingreifen durch einen Werker und eine durch die Bearbeitungsgeräte verursachte Verletzung weitestgehend verhindert werden können. Um bei entsprechender Verstellung der Bearbeitungsgeräte in Richtung Werkstück ebenfalls einen Schutz zu erhalten, kann die Schutzumhausung insbesondere teleskopierbar ausgebildet sein. Dadurch umgibt sie die Bearbeitungsgeräte sowohl in deren Rückzugsstellung als auch Einsatzstellung.
  • Um die Schutzumhausung relativ klein gestalten zu können, so dass auf eine große Schutzumhausung der Bearbeitungsstation verzichtet werden kann, kann ein fester Teil der Schutzumhausung am Bearbeitungsgerät des Trägers und ein beweglicher Teil der Schutzumhausung an einer relativ zum Bearbeitungsgeräteträger verstellbaren Führungsplatte angebracht sein. Dadurch werden zwar durch diese teleskopartige Schutzumhausung alle beweglichen Einheiten der Bearbeitungsstation abgedeckt, gleichzeitig erfordert die Schutzumhausung wenig Platz, so dass die Bearbeitungsstation insgesamt relativ kompakt gestaltet ist.
  • In Rückzugsstellung der Bearbeitungsgeräte kann dabei der bewegliche Teil der Schutzumhausung im wesentlichen vollständig in den festen Teil eingeschoben sein. Wird das Bearbeitungsgerät in Einsatzstellung verschoben, fährt der bewegliche Teil aus dem festen Teil aus. Dabei kann dem beweglichen Teil noch eine Abfrageeinheit zugeordnet sein, die beispielsweise ein Hindernis in Bewegungsrichtung des beweglichen Teils der Schutzumhausung erkennt und eine Verstellung der Bearbeitungsgeräte unterbricht. Die Abfrageeinheit kann dabei beispielsweise erfassen, dass sich der bewegliche Teil der Schutzumhausung nicht weiter zusammen mit dem Bearbeitungsgeräteträger bewegt, wodurch das Vorhandensein eines Hindernisses detektiert wird. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der bewegliche Teil der Schutzumhausung auch zur Ermittlung der Einsatzstellung der Bearbeitungsgeräte verwendet wird, indem beispielsweise bei Auftreffen des beweglichen Teils auf das Werkstück dies als Erreichen der Einsatzstellung der Bearbeitungsgeräte erfasst wird und eine entsprechende Weiterverschiebung der Bearbeitungsgeräte unterbrochen wird.
  • Im Folgenden sind vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Abschnitt eines erfindungsgemäßen Transportsystems mit einer ersten Bearbeitungsstation;
  • 2 einen weiteren Abschnitt des erfindungsgemäßen Transportsystems mit einer zweiten Bearbeitungsstation, und
  • 3 einen Abschnitt des erfindungsgemäßen Transportsystems mit einer dritten Bearbeitungsstation.
  • In 1 ist eine perspektivische Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Transportsystems 1 dargestellt. Dieses weist eine Führung 2 aus zwei vertikal übereinander und beabstandet zueinander angeordneten Führungsschienen 10, 11 auf. Die Führungsschienen weisen ein entsprechendes Führungsprofil auf, entlang welchem an einem Werkstückträger 7 angeordnete Halteschienen 33, 34 bewegbar sind.
  • Die Führungsschienen 10, 11 sind an Führungsständen 31 befestigt, die auf einem Untergrund aufstehen. Entsprechende Führungsständer 31 sind auch für eine Bearbeitungsstation 3 eingesetzt, die in dem Transportsystem 1 positionsfest integriert ist. Die Bearbeitungsstation 3 ist insbesondere als Schraub- und/oder Montageeinrichtung 8 mit einer Vielzahl von Bearbeitungsgeräten 9 ausgebildet. Die Führungsschienen 10, 11 sind zusätzlich am Führungsständer 31 der Bearbeitungsstation 3 oder auch an anderen Teilen der Bearbeitungsstation befestigt.
  • In der in 1 unteren Führungsschiene 11 ist als Antriebseinrichtung 12 eine drehende Welle 13 angeordnet. Mit dieser ist zumindest ein am Werkstückträger 7 gelagertes Reibrad in Anlage. Je nach Anstellwinkel des Reibrades relativ zur Längsachse der Welle 13 bewegt sich der Werkstückträger 7 mit mehr oder minder großer Geschwindigkeit in Transportrichtung 6. Ist das Reibrad beispielsweise senkrecht zur Längsachse der Welle 13 ausgerichtet, erfolgt kein Vortrieb für den Werkstückträger 7.
  • Zur Positionierung des Werkstückträgers 7 relativ zur Bearbeitungsstation 3 ist ein Ausrichtsensor 24 angeordnet. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Ausrichtsensor 24 an der Bearbeitungsstation 3 angeordnet und detektiert die korrekte Positionierung des Werkstückträgers 7 relativ zur Bearbeitungsstation 3.
  • Der Werkstückträger 7 ist im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet. Auf ihm ist ein Werkstück 14 beispielsweise in Form eines Motor-, Zylinderblocks oder dergleichen lösbar und in bestimmter Position befestigt.
  • Die Bearbeitungsstation 3 weist an ihrem oberen Ende über die Führung 2 hinausragende Tragstrukturen auf, an denen ein Bearbeitungsgeräteträger 15 zwischen einer Bereitschaftsstellung 17 und eine Arbeitsstellung 18 durch eine entsprechende Verschiebeeinrichtung 16 horizontal verschieblich gelagert ist. Gestrichelt ist in 1 die Rückzugsstellung 19 des Bearbeitungsgeräteträges 15 dargestellt. An dem Bearbeitungsgeräteträger 15 sind eine Vielzahl von Bearbeitungsgeräten 9 in Form von Schraubwerkzeugen 21 mit teleskopisch verstellbaren Schlüsselköpfen 22 angeordnet. Zur gleichzeitigen Verstellung aller Schlüsselköpfe in Richtung Werkstück 14 sind diese mit einer Führungsplatte 23 verbunden, die in vertikaler Richtung verstellbar gelagert ist. Durch die Verstellung der Führungsplatte 23 sind die Schlüsselköpfe 22 beziehungsweise die Bearbeitungsgeräte 9 zwischen ihrer Einsatzstellung 20 und ihrer Rückzugsstellung 19 bewegbar.
  • Gestrichelt ist in 1 eine Position der Führungsplatte 23 dargestellt, in der die Schlüsselköpfe 22 in ihrer Rückzugsstellung 19 angeordnet sind.
  • In 1 ist vereinfacht noch eine Schutzumhausung aus einem beweglichen Teil 36 und einem festen Teil 37 dargestellt. Der bewegliche Teil 36 ist an der Führungsplatte 23 und der feste Teil 37 am Bearbeitungsgeräteträger 15 angebracht. Der bewegliche Teil 36 ist relativ zum festen Teil 37 teleskopartig verschiebbar. In Anordnung der Führungsplatte 23 in Einsatzstellung 20 der Bearbeitungsgeräte 9 ist der bewegliche Teil 36 im wesentlichen vollständig in den festen Teil 37 eingeschoben. Der bewegliche Teil 36 ist relativ zur Führungsplatte 23 verschiebbar, so dass bei einem Hindernis im Bewegungsweg des beweglichen Teils 36 durch eine dem beweglichen Teil 36 der Schutzumhausung zugeordnete Abfrageeinheit eine Abschaltung eines Antriebs zur Verstellung der Führungsplatte 23 ausgelöst wird. Die Auslösung erfolgt dabei im wesentlichen durch eine Relativbewegung zwischen beweglichem Teil 36 und Führungsplatte 23.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass durch eine entsprechende Relativverschiebung zwischen beweglichem Teil 36 und Führungsplatte 23 bei Erreichen der Einsatzstellung 20 der Bearbeitungsgeräte 9 ebenfalls eine Abschaltung der entsprechenden Verstellung der Bearbeitungsgeräte erfolgt, wodurch das Erreichen dieser Einsatzstellung 20 erfasst werden kann.
  • Entsprechende Schutzumhausungen sind auch für die weiteren beschriebenen Ausführungsbeispiele verwendbar. Vorzugsweise sind dabei die Schutzumhausungen aus einem durchsichtigen und ausreichend widerstandfähigem Kunststoffmaterial.
  • In 2 ist eine weitere Bearbeitungsstation 4 des erfindungsgemäßen Transportsystems 1 dargestellt. Diese ist an den Führungsschienen 10, 11 lösbar befestigt. Die Bearbeitungsstation 4 umfasst ebenfalls einen Bearbeitungsgeräteträger 15, der wie der entsprechende Bearbeitungsgeräteträger 15 nach 1 im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet ist. Der Bearbeitungsträger 15 nach 2 ist mit Halteeinrichtungen 25, die sich zwischen Bearbeitungsgeräteträger 15 und Führungsschienen 10, 11 erstrecken, an diesen befestigt. Die entsprechenden Bearbeitungsgeräte 9 sind analog zu 1 als Schraubwerkzeuge mit Schlüsselköpfen ausgebildet. Allerdings ist bei dem Ausführungsbeispiel nach 2 keine Verstellung des Bearbeitungsgeräteträgers 15 durch eine entsprechende Verschiebeeinrichtung 16 vorgesehen. Statt dessen ist der Bearbeitungsgeräteträger 15 im Wesentlichen immer in seiner Arbeitsstellung 18.
  • Auch für die Schlüsselköpfe 22 nach 2 ist eine Führungsplatte 23 vorgesehen, durch die alle Schlüsselköpfe gleichzeitig einem Werkstück 14 zugeordnet und ihre Einsatzstellung 20 verschoben werden können. In diesem Fall ragen die Bearbeitungsgeräte zwischen den Führungsschienen 10, 11 hindurch, um das entsprechende Werkstück bearbeiten zu können.
  • Die Verstellung der Führungsplatte 23 kann manuell oder auch automatisch erfolgen, wobei Führungen 35 zwischen Führungsplatte 23 und Bearbeitungsgeräteträger 15 vorgesehen sind.
  • In 3 ist eine weitere Bearbeitungsstation 5 dargestellt, wobei ansonsten das Transportsystem 1 in dieser Figur wie auch in 2 entsprechend zu 1 aufgebaut ist.
  • Die Bearbeitungsstation 5 nach 3 weist Befestigungsträger 30 auf, die sich jeweils zwischen den Führungsschienen 10, 11 erstrecken und seitlich an diesen befestigt sind.
  • Auf einer von den Führungsschienen fortweisenden Seite der Befestigungsträger 30 sind jeweils Gleitschienen 32 angeordnet, entlang welchen eine Zustelleinrichtung 26 vertikal auf und ab bewegbar ist. Die Zustelleinrichtung 26 weist eine Fahrschiene 27 auf, an der ein Schlitten 28 längsverschieblich gelagert ist. An dem Schlitten 28 ist ein Schrauber als Bearbeitungsgerät 9 lösbar angeordnet. Das Bearbeitungsgerät 9 ist durch den Schlitten 28 in Längsrichtung 29 und der Fahrschiene 27 sowie über die Gleitschienen 32 ebenfalls in vertikaler Richtung nach oben und nach unten verschiebbar.
  • Bei manueller Bewegung des Bearbeitungsgerätes 9 insbesondere in vertikaler Richtung nach oben, erfolgt in der Regel eine Unterstützung durch einen Gewichtsausgleich, eine Federunterstützung oder dergleichen.
  • Erfindungsgemäß ergibt sich durch die positionsfest im Transportsystem integrierte Bearbeitungsstation eine vereinfachte Zuordnung von Bearbeitungsstation und Führung sowie eine Versorgung der entsprechenden Bearbeitungsstation über die transportsystemeigenen Versorgung. Dadurch wird sowohl weniger Platz beim Einbau des Transportsystems mit Bearbeitungsstation benötigt und es ist ebenfalls kein separates Versorgungssystem oder eine separate Ausrichteinrichtung von Bearbeitungsstation und Führung zur positionsgenauen Bearbeitung entsprechender Werkstücke notwendig.

Claims (23)

  1. Transportsystem, insbesondere zur Automobilherstellung, bei welchem entlang von wenigstens einer Führung (2) zwischen Bearbeitungsstationen (3, 4, 5) in Transportrichtung (6) Werkstückträger (7) bewegbar sind, wobei wenigstens eine Bearbeitungsstation (3, 4, 5) als Schraub- und/oder Montageeinrichtung (8) ausgebildet ist, welche insbesondere eine Mehrzahl von Bearbeitungsgeräten (9) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation (3, 4, 5) positionsfest in das Transportsystem (1) integriert ist und das jeweilige Bearbeitungsgerät (9) zumindest in Richtung Werkstückträger (7) verstellbar gelagert ist.
  2. Transportsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (2) wenigstens zwei im Wesentlichen vertikal übereinander beabstandet angeordnete Führungsschienen (10, 11) aufweist.
  3. Transportsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Antriebseinrichtung (12) der Führung (2) zugeordnet ist.
  4. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (12) eine sich entlang einer Führungsschiene (10, 11) erstreckende, drehbare Welle (13) aufweist, an der wenigstens ein insbesondere in seinem Anstellwinkel einstellbares Reibrad angreift, welches am Werkstückträger (7) gelagert ist.
  5. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Werkstückträger (7) wenigstens ein Werkstück (14) lösbar befestigt ist.
  6. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation (3, 4, 5) an der Führung (2) und/oder an einem Führungsständer (31) insbesondere lösbar befestigt ist.
  7. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation (3, 4, 5) einen Bearbeitungsgeräteträger (15) aufweist.
  8. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Bearbeitungsgeräteträger (15) und/oder Werkstückträger (7) im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet sind.
  9. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation (3, 4, 5) eine Verschiebeeinrichtung (16) zum Verschieben von Bearbeitungsgeräteträger (15) und/oder Bearbeitungsgerät (9) zwischen Bereitschaftsstellung (17) und Arbeitsstellung (18) aufweist.
  10. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (2) beziehungsweise die Führungsschienen (10, 11) an der Bearbeitungsstation (3, 4, 5) befestigt sind.
  11. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bearbeitungsgerät (9) als zwischen Rückzugsstellung (19) und Einsatzstellung (20) verstellbar gelagertes Schraubwerkzeug (21) mit teleskopartig verschiebbarem Schlüsselkopf (22) ausgebildet ist.
  12. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bearbeitungsgerät (9) in Richtung Rückzugsstellung (19) kraftbeaufschlagt ist.
  13. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle Bearbeitungsgeräte (9) gleichzeitig mittels einer Führungsplatte (23) in Einsatzstellung (20) verstellbar sind.
  14. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bearbeitungsgerät (9) im Wesentlichen senkrecht vom Bearbeitungsgeräteträger (15) absteht und zwischen den Führungsschienen (10, 11) hindurchragt.
  15. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Ausrichtsensor (24) am Werkstückträger (7) und/oder an der Bearbeitungsstation (3, 4, 5) und/oder an der Führung (2) angeordnet ist.
  16. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bearbeitungsgeräteträger (15) seitlich beabstandet zu den Führungsschienen (10, 11) angeordnet und an diesen über eine Halteeinrichtung (25) lösbar befestigt ist.
  17. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bearbeitungsgeräteträger (15) wenigstens eine bewegbare Zustelleinrichtung (26) aufweist, von der das Bearbeitungsgerät (9) getragen ist.
  18. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zustelleinrichtung (26) eine Fahrschiene (27) und einen entlang dieser verfahrbaren Schlitten (28) aufweist.
  19. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrschiene (27) am Bearbeitungsgeräteträger (15) insbesondere senkrecht zu ihrer Längsrichtung (29) beweglich gelagert ist.
  20. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bearbeitungsgeräteträger (15) zwei sich zwischen den Fahrschienen (10, 11) erstreckende und an diesen insbesondere lösbar befestigte Befestigungsträger (30) aufweist, entlang welchen die Fahrschiene (27) beweglich gelagert ist.
  21. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation (3, 4, 5) zentral und/oder dezentral vor Ort betätigbar und steuerbar ist.
  22. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bearbeitungsgerät (9) von einer insbesondere teleskopierbaren Schutzumhausung (36, 37) zumindest seitlich umgeben ist.
  23. Transportsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein fester Teil (37) der Schutzumhausung am Bearbeitungsgeräteträger (15) und ein beweglicher teil (36) der Schutzumhausung an einer relativ zum Bearbeitungsgeräteträger (15) verstellbaren Führungsplatte (23) angebracht ist.
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