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DE20204980U1 - Etikettenhalter für zu kennzeichnende Gegenstände wie insbesondere Paletten - Google Patents

Etikettenhalter für zu kennzeichnende Gegenstände wie insbesondere Paletten

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DE20204980U1
DE20204980U1 DE20204980U DE20204980U DE20204980U1 DE 20204980 U1 DE20204980 U1 DE 20204980U1 DE 20204980 U DE20204980 U DE 20204980U DE 20204980 U DE20204980 U DE 20204980U DE 20204980 U1 DE20204980 U1 DE 20204980U1
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Description

PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anwaltsakte:
95 153/Srb/Nu
Diplom-Physiker
DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996)
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. MANFRED HONKE
Diplom-Physiker
DR. KARL GERHARD MASCH
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. RAINER ALBRECHT
Diplom-Physiker
DR. JÖRG NUNNENKAMP
Diplom-Chemiker
DR. MICHAEL ROHMANN
Diplom-Physiker
DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
21. März 2002
Gebrauchsmusteranmeldung
BUDAK SYSTEM Schallbruch 6 9
42781 Haan
Etikettenhalter für zu kennzeichnende Gegenstände wie insbesondere Paletten
Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft einen Etikettenhalter für zu kennzeichnende Gegenstände wie insbesondere Paletten, mit. einem Befestigungsbereich für ein Etikett, eine Bezeichnung oder dergleichen Informationsträger, und mit wenigstens einem Haltearm zur Festlegung an dem zu kennzeichnenden Gegenstand.
Derartige Etikettenhalter sind aus der Praxis bekannt und werden im Übrigen in der DE 697 00 444. T2 beschrieben. Der dort genannte Etikettenhalter dient zur Darstellung von Informationen über in einem Lagerregal gelagerte Gegenstände.
Dazu verfügt die bekannte Etikettenträgervorrichtung über einen Korpus, welcher zum einen eine Einrichtung zu einer Befestigung auf einem Regalelement besitzt und zum anderen 0 eine Klappe. Die Klappe ist mit dem Korpus des Etikettenträgers über eine Anlenkung mit horizontaler Achse verbunden. Die Klappe verfügt ihrerseits über eine Aufnahme, die von zwei Platten begrenzt ist, deren Erstreckung zumindest gleich der Größe eines Schildchens bzw. eines Etiketts ist. Durch diese Maßnahmen gestaltet sich der Aufbau der bekannten Etikettenträgervorrichtung relativ aufwändig.
Daneben kennt man aus der DE 695 04 322 T2 ein Befestigungsmittel für Etiketten oder dergleichen. Auch in diesem Fall ist der Aufbau komplex und kostenaufwändig.
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen derartigen Etikettenhalter so weiter zu entwickeln, dass bei einwandfreiem Halt an dem zu kennzeichnenden Gegenstand insbesondere geringe Herstellungskosten anfallen.
Zur Lösung dieses technischen Problems ist ein gattungsgemäßer Etikettenhalter dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm zusammen mit dem Befestigungsbereich eine Aufnahme für einen am Gegenstand befindlichen Ausleger formt. Grundsätzlich kann es sich bei dem Ausleger um einen integralen Bestandteil des Gegenstandes handeln. Daneben ist es aber auch genauso gut denkbar, dass der Gegenstand mit dem betreffenden Ausleger zusätzlich ausgerüstet wird, dieser also ein externes Bauteil darstellt. Üblicherweise handelt es sich bei dem Ausleger um eine zumeist normierte Planke oder Platte einer Palette. Das heißt, die Aufnahme nimmt diese Planke oder Platte der Palette auf.
Zu diesem Zweck sind regelmäßig zwei (oder mehr) sich gegenüberliegende Haltearme vorgesehen, die größtenteils spiegelsymmetrisch im Vergleich zum Befestigungsbereich angeordnet sind. Die beiden sich gegenüberliegenden Haltearme formen zusammen mit dem Befestigungsbereich in Auf-5 sieht eine U-förmige Aufnahme für den Ausleger. Es versteht sich, dass diese U-förmige Aufnahme von ihrer Größe her an die Abmessungen der zuvor erwähnten Planke oder Platte angepasst ist.
Der Haltearm ist winklig an den Befestigungsbereich angeschlossen und verfügt über eine endseitige Haltekralle,
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damit eine einwandfreie Festlegung des Etikettenhalters am zu kennzeichnenden Gegenstand bzw. der Palette gelingt. In der Regel hinterfasst die Haltekralle bzw. hinterfassen die an den beiden Haltearmen vorgesehenen Haltekrallen einen im Vergleich zum Ausleger querverlaufenden Befestigungssteg.
Bei diesem Befestigungssteg handelt es sich im Falle einer
- Palette als zu kennzeichnender Gegenstand um eine ohnehin vorhandene Querverstrebung, welche die einzelnen Planken oder Platten der Palette miteinander verbindet.
Der Haltearm steht üblicherweise senkrecht auf dem Befestigungsbereich auf. Auch die jeweilige Haltekralle ist senkrecht an den Haltearm angeschlossen. Dadurch ergibt sich, dass die jeweilige Haltekralle und der Befestigungsbereich im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen. Weil die Haltekralle den Befestigungssteg hintergreift, wohingegen der im Wesentlichen parallel verlaufende Befestigungsbereich als gleichsam Anschlag für den in der Aufnahme befindlichen Ausleger fungiert, ist ein einwandfreier Halt 0 des beschriebenen Etikettenhalters am zu kennzeichnenden Gegenstand gegeben.
In der Regel sind die beiden Haltearme gleichlang ausgebildet, wobei der Befestigungsbereich in Frontansicht T-förmig mit oberseitigen Verlängerungsstegen ausgeführt sein mag. An diese Verlängerungsstege können jeweils die Haltearme angeschlossen sein.
Es hat sich als günstig erwiesen, den Etikettenhalter ins-0 gesamt aus Metall oder Kunststoff zu fertigen. Das kann in der Regel in einem zweizügigen Fertigungsschritt erfolgen,
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welcher das Ausstanzen oder Ausschneiden und das anschließende Biegen umfasst. Bei einem Etikettenhalter aus Kunststoff ist es sogar denkbar, diesen in einem einzügigen Spritzgussvorgang herzustellen. Daneben sind natürlich auch Ausgestaltungen aus Holz oder eine Kombination der vorgenannten Werkstoffe denkbar.
Um dem Etikettenhalter ein ansprechendes Äußeres zu verleihen, sind ein oder mehrere Aufhängelöcher zur Nachbearbeitung vorgesehen. Mit Hilfe dieser Aufhängelöcher wird der Etikettenhalter an einer Vorrichtung befestigt, die ihn beispielsweise mit einem Pulverüberzug, einer Lackierung etc. versieht.
Schließlich kann der .Befestigungsbereich über ein oder mehrere Aufnahmenuten verfügen, in welche beispielsweise ein austauschbares Papier- oder Pappetikett eingeschoben wird. Selbstverständlich sind solche Aufnahmenuten auch entbehrlich, wenn das jeweilige Etikett direkt adhäsiv auf 0 dem Befestigungsbereich angebracht wird. Das kann mittels Klebstoffen erfolgen. Ebenso ist natürlich denkbar, das Etikett per Magnetkraft an dem zumeist aus Stahl gefertigten Etikettenhalter anzubringen.
Darüber hinaus werden natürlich nicht nur papierne Etiketten umfasst, sondern können ebenso elektronische Informationsträger mit dem beschriebenen Etikettenhalter an dem zu kennzeichnenden Gegenstand angebracht werden. Solche elektronischen Informationsträger bieten den Vorteil, dass 0 mit ihrer Hilfe nicht nur die zumeist auf der Palette als zu kennzeichnendem Gegenstand befindlichen Waren oder Pro-
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dukte identifiziert werden können, sondern auch der Ort der jeweiligen Palette festgestellt werden kann. Das ist für eine automatisierte elektronische Lagerhaltung von besonderer Bedeutung.
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Im Ergebnis wird ein Etikettenhalter für zu kennzeichnende Gegenstände wie insbesondere Paletten zur Verfügung gestellt, der sich durch einwandfreien Halt auszeichnet und gleichzeitig problemlos befestigt ist. Das wird im Kern dadurch erreicht, dass die beiden Haltearme in Verbindung mit dem Befestigungsbereich eine Aufnahme für den Ausleger des zu kennzeichnenden Gegenstandes bzw. die Platte oder die Planke der Palette formen. Dadurch, dass der Ausleger bzw. die Platte oder Planke in die Aufnahme eingreift, wobei der Befestigungsbereich gleichzeitig als Anschlag wirkt, können die den Befestigungssteg hintergreifenden Haltekrallen an den Haltearmen für eine zuverlässige Festlegung sorgen. Schließlich überzeugt der erfindungsgemäße Etikettenhalter durch eine praktisch beliebige Materialwahl sowie ein frei wählbares Äußeres, sodass ganz unterschiedlichen Einsatzgebieten Rechnung getragen werden kann. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
Fig.l eine Palette als zu kennzeichnender Gegenstand in
Aufsicht mit daran angebrachtem Etikettenhalter,
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Fig. 2 eine Frontansicht auf den Etikettenhalter nach Fig. 1 aus Richtung X,
Fig. 3 den .Etikettenhalter gemäß Fig. 1 in Aufsicht und
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Fig. 4 eine Seitenansicht des Etikettenhalters nach den Fig. 2 und 3.
In den Figuren ist ein Etikettenhalter für zu kennzeichnende Gegenstände dargestellt. Bei diesen Gegenständen handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um Paletten 1, welche bestimmte Gegenstände oder Produkte bei der Lagerung aufnehmen. Der Etikettenhalter sorgt nun in Verbindung mit einem in Fig. 2 lediglich angedeuteten Etikett 2 dafür, dass eine einwandfreie Identifizierung des Gegenstandes an sich bzw. der auf der Palette 1 befindlichen Produkte gelingt.
Zu diesem Zweck weist der Etikettenhalter einen Befesti-0 gungsbereich 3 zur Aufnahme des Etiketts 2 auf. Bei dem Etikett 2 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels und nicht einschränkend um ein Papier- oder Pappetikett. Neben dem Befestigungsbereich 3 verfügt der Etikettenhalter noch über zwei Haltearme 4 zur Festlegung an dem zu kennzeichnenden Gegenstand bzw. der Palette 1.
Ausweislich der Fig. 1 und 3 sind zwei gegenüberliegende Haltearme 4 vorgesehen, die spiegelsymmetrisch im Vergleich zum Befestigungsbereich 3 bzw. seiner Spiegelebene S ange-0 ordnet, sind.
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Die beiden Haltearme 4 bilden in Verbindung mit dem Befestigungsbereich 3 in Aufsicht (vgl. insbesondere Fig. 1 und 3) eine U-förmige Aufnahme 5 für einen Ausleger 6. Bei dem Ausleger 6 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um einen Endbereich einer Planke bzw. Platte 6 der Palette 1. Die U-förmige Aufnahme 5 ist dabei hinsichtlich des Abstandes der Haltearme 4 zueinander an die Breite des Auslegers bzw. der entsprechenden Planke oder Platte 6 angepasst.
Der jeweilige Haltearm 4 ist winkelig, nach dem Ausführungsbeispiel rechtwinklig, an den Befestigungsbereich 3 angeschlossen, wie die Seitenansicht nach Fig. 4 deutlich macht. Er verfügt über eine endseitige Haltekralle 7, die senkrecht auf dem jeweiligen Haltearm 4 aufsteht. Auf diese Weise wird erreicht, dass die als Abkantung ausgeführte Haltekralle 7 im Wesentlichen parallel zum Befestigungsbereich 3 verläuft.
0 Beide Haltearme 4 sind gleichlang ausgebildet, wobei die Haltekrallen 7 jeweils einen Quersteg 8 (vgl. Fig. 1) hintergreifen.
Anhand der Fig. 2 erkennt man, dass der Befestigungsbereich 3 in Frontansicht T-förmig ausgebildet ist und über oberseitige Verlängerungsstege 9 verfügt. An die beiden Verlängerungsstege 9 sind jeweils die Haltearme 4 angeschlossen. Zusätzliche Aufhängelöcher 10 in den Haltearmen 4 sorgen dafür, dass sich der Etikettenhalter zur Nach-0 bearbeitung einfach an oder in einer Vorrichtung aufhängen lässt.
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Der Etikettenhalter ist insgesamt aus Metall, Kunststoff, Holz oder einer Kombination der vorgenannten Werkstoffe gefertigt. Nach dem Ausführungsbeispiel verfügt der Befestigungsbereich 3 über drei U-förmig angeordnete Aufnahmenuten 11, die zwischen dem Befestigungsbereich 3 und zugehörigen Schenkeln 12 das Etikett 2 auswechselbar aufnehmen. Selbstverständlich kann auf solche Aüfnahmenuten 11 dann verzichtet werden, wenn das Etikett 2 anderweitig am Befestigungsbereich 3 festgelegt wird.
Denkbar ist es hier, das Etikett 2 einfach anzukleben oder per Magnetkraft an dem zumeist aus Stahl gefertigten Etikettenhalter festzulegen. Selbstverständlich werden auch andere Befestigungsarten vom grundsätzlichen Erfindungsgedanken umfasst.
Abgerundete Kanten 13 an jeweils außenliegenden exponierten Ecken sorgen dafür, dass Verletzungen an dem beschriebenen 0 Etikettenhalter ausgeschlossen werden können.

Claims (9)

1. Etikettenhalter für zu kennzeichnende Gegenstände wie insbesondere Paletten (1), mit einem Befestigungsbereich (3) für ein Etikett (2), eine Bezeichnung oder dergleichen Informationsträger, und mit wenigstens einem Haltearm (4) zur es Festlegung an dem zu kennzeichnen Gegenstand, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm (4) zusammen mit dem Befestigungsbereich (3) eine Aufnahme (5) für einen am Gegenstand befindlichen Ausleger (6) formt.
2. Etikettenhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei sich gegenüberliegende Haltearme (4) vorgesehen sind, die zusammen mit dem Befestigungsbereich (3) in Aufsicht eine U-förmige Aufnahme (5) für den Ausleger (6) bilden.
3. Etikettenhalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm (4) winklig an den Befestigungsbereich (3) angeschlossen ist und eine endseitige Haltekralle (7) aufweist.
4. Etikettenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm (4) senkrecht auf dem Befestigungsbereich (3) aufsteht und die Haltekralle (7) senkrecht an den Haltearm (4) angeschlossen ist, sodass die Haltekralle (7) und der Befestigungsbereich (3) im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
5. Etikettenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Haltearme (4) gleichlang ausgebildet sind.
6. Etikettenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbereich (3) in Frontansicht T-förmig mit oberseitigen Verlängerungsstegen (9) ausgebildet ist.
7. Etikettenhalter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils an die Verlängerungsstege (9) die Haltearme (4) angeschlossen sind.
8. Etikettenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Aufhängelöcher (10) zur Nachbearbeitung vorgesehen sind.
9. Etikettenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass er aus Metall, Kunststoff, Holz oder einer Kombination der vorgenannten Werkstoffe gefertigt ist.
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