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DE202022100294U1 - Vorrichtung zum Erzeugen, Aufbewahren und Ausgeben von cremeförmigen, emulgierbaren Fluiden - Google Patents

Vorrichtung zum Erzeugen, Aufbewahren und Ausgeben von cremeförmigen, emulgierbaren Fluiden Download PDF

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DE202022100294U1
DE202022100294U1 DE202022100294.0U DE202022100294U DE202022100294U1 DE 202022100294 U1 DE202022100294 U1 DE 202022100294U1 DE 202022100294 U DE202022100294 U DE 202022100294U DE 202022100294 U1 DE202022100294 U1 DE 202022100294U1
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Abstract

Vorrichtung (1) zum Erzeugen, Aufbewahren und Ausgeben von cremeförmigen, emulgierbaren Fluiden, insbesondere von Schlagsahne, umfassend:
- ein Behältnis (2) mit einem Boden (3), einer Öffnung (4) und einem Innenraum (5) zur Aufnahme eines Austragsmediums (22);
- einen Verschluss (6), welcher zum Verschließen der Öffnung (4) ausgebildet ist, wobei der Verschluss (6) einen Einlassabschnitt (7) mit einem Einlassventil (8) zum Einbringen eines Gases (18) in das Behältnis (2) sowie eine mit Hilfe eines betätigbaren Ausgabeventils (10) verschließbare Ausgabeöffnung (9) zum Austragen des Austragsmediums (22) aufweist; sowie
- einen Gasbehälterhalter (19), welcher zur Aufnahme eines auswechselbaren, mit dem Gas (18) gefüllten Gasbehälters (15) ausgebildet ist, wobei der Gasbehälter (15) am Einlassabschnitt (7) des Verschlusses (6) anordenbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass
der Innenraum (5) des Behältnisses (2) ein derartiges Gesamtvolumen aufweist, dass bei einer fluidischen Verbindung des Gasbehälters (15) mit dem Behältnis (2) bei einem Füllvolumen des Austragsmediums (22) von 500 cm3 bis 532 cm3 ein Verhältnis des Drucks des Gases (18) in einem Restvolumen des Gesamtvolumens zum Restvolumen von 21 bar / 140 cm3 bis 26 bar / 108 cm3, vorzugsweise 23,5 bar / 124 cm3, bei Raumtemperatur gewährleistet ist
und dass der den Innenraum (5) des Behältnisses (2) abschnittsweise begrenzende Boden (3) champagnerflaschenartig nach innen gewölbt ist.

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erzeugen, Aufbewahren und Ausgeben von cremeförmigen, emulgierbaren Fluiden, insbesondere von Schlagsahne, umfassend: ein Behältnis mit einem Boden, einer Öffnung und einem Innenraum zur Aufnahme eines Austragsmediums; einen Verschluss, welcher zum Verschließen der Öffnung ausgebildet ist, wobei der Verschluss einen Einlassabschnitt mit einem Einlassventil zum Einbringen eines Gases in das Behältnis sowie eine mit Hilfe eines betätigbaren Ausgabeventils verschließbare Ausgabeöffnung zum Austragen des Austragsmediums aufweist; sowie einen Gasbehälterhalter, welcher zur Aufnahme eines auswechselbaren, mit dem Gas gefüllten Gasbehälters ausgebildet ist, wobei der Gasbehälter am Einlassabschnitt des Verschlusses anordenbar ist.
  • STAND DER TECHNIK
  • Dahingehend offenbart die AT 411 171 B einen im Wesentlichen flaschenförmigen Behälter mit einer Öffnung, welche mit einem Deckel verschließbar ist, wobei der Deckel eine Einlassöffnung zum Einbringen von Gas, vorzugsweise Distickstoffoxid (N2O), in den Behälter sowie eine mittels eines Ventils verschließbare Ausgabeöffnung aufweist. Im Detail steigt durch das Einbringen des Gases mittels eines Gasbehälters, dessen Membranverschluss mit einer an der Einlassöffnung angeordneten Aufstecheinheit aufstechbar ist, der Druck im Behälter auf ca. 6 bar bis 30 bar an, wodurch Gasmoleküle in emulgierbare Moleküle eines im Behälter angeordneten Fluids eindiffundieren, um sich beim Expandieren auf einen Umgebungsdruck wieder auszudehnen und das Fluid in einen cremeförmigen bzw. schaum- oder saucenförmigen Zustand überzuführen.
  • Nachteilig hierbei ist, dass mittels einer einfachen im Handelssegment Sahnesiphons handelsüblichen, quasi standardisierten Gaskapsel als Gasbehälter mit einem typischen Füllgewicht von 8,4 g N2O (Distickstoffoxid) und einem typischen Druck von 40 bar bis 80 bar bei Raumtemperatur kein genügend hoher Druck für eine optimale Aufschäumung bei einem Standardbehälter mit einem Füllvolumen von 1 Liter erzielbar ist, wodurch sich eine geringere Ausbeute und somit ein geringerer Wirkungsgrad einstellt. Doch auch kleinere Standardbehälter mit einem Füllvolumen von 0,5 Liter liefern keine optimalen Ergebnisse, da zwar eine gute Aufschäumung und somit insbesondere eine gute Qualität von der Sahne erzielt werden, die Ausbeute jedoch aufgrund der geringen Gasmenge, die im Behälter für die Ausbringung zur Verfügung steht, gering ist.
  • Ein geringer Wirkungsgrad bzw. eine geringe Ausbeute ist nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht nachteilig, sondern auch im Hinblick auf die Umwelt, da insbesondere Distickstoffoxid bei ungenutztem Entweichen in die Umgebung zum Treibhauseffekt und damit zur Klimaproblematik beiträgt.
  • AUFGABE DER ERFINDUNG
  • Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Vorrichtung zu schaffen, die die oben genannten Nachteile vermeidet und mit der eine höhere Ausbeute und somit ein höherer Wirkungsgrad erzielbar sind.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist es bei einer Vorrichtung zum Erzeugen, Aufbewahren und Ausgeben von cremeförmigen, emulgierbaren Fluiden, insbesondere von Schlagsahne, umfassend: ein Behältnis mit einem Boden, einer Öffnung und einem Innenraum zur Aufnahme eines Austragsmediums; einen Verschluss, welcher zum Verschließen der Öffnung ausgebildet ist, wobei der Verschluss einen Einlassabschnitt mit einem Einlassventil zum Einbringen eines Gases in das Behältnis sowie eine mit Hilfe eines betätigbaren Ausgabeventils verschließbare Ausgabeöffnung zum Austragen des Austragsmediums aufweist; sowie einen Gasbehälterhalter, welcher zur Aufnahme eines auswechselbaren, mit dem Gas gefüllten Gasbehälters ausgebildet ist, wobei der Gasbehälter am Einlassabschnitt des Verschlusses anordenbar ist, erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Innenraum des Behältnisses ein derartiges Gesamtvolumen aufweist, dass bei einer fluidischen Verbindung des Gasbehälters mit dem Behältnis bei einem Füllvolumen des Austragsmediums von 500 cm3 bis 532 cm3 ein Verhältnis des Drucks des Gases in einem Restvolumen des Gesamtvolumens zum Restvolumen von 21 bar / 140 cm3 bis 26 bar / 108 cm3, vorzugsweise 23,5 bar / 124 cm3, bei Raumtemperatur gewährleistet ist.
  • Es zeigt sich, dass bei einer derartigen volumentechnischen Ausbildung des Behältnisses bzw. des Innenraums bei einem Füllvolumen des Austragsmediums von 500 cm3 bis 532 cm3 ein Druck-Restvolumenverhältnis gegeben ist, sodass der Wirkungsgrad und somit die Ausbeute um ca. 10 % zu den eingangs erläuterten Standardausführungen gesteigert ist. Hierbei ist die volumentechnische Ausbildung der Vorrichtung bzw. des Behältnisses auf die eingangs erwähnten Gasbehälter ausgelegt. Letztere sind quasi standardisiert, sodass die Menge und der Druck des im jeweiligen Behälter befindlichen Gases (typischerweise Distickstoffoxid) in der Praxis nur relativ gering variiert, typischerweise rund um 8,4 g (z.B. um ca. 10% bzw. von 7,5 g bis 9,3 g) und um 60 bar (z.B. von 40 bar bis 80 bar bei Raumtemperatur). Die angegebenen Druck-Restvolumenverhältnis-Bereiche werden klarerweise dann erzielt bzw. gewährleistet, wenn ein mit Gas gefüllter Gasbehälter in fluidische Verbindung mit dem Behältnis bzw. dem Innenraum, in dem das angegebene Füllvolumen an Austragsmedium angeordnet ist, gebracht (worden) ist.
  • Das Restvolumen könnte man auch als „Gasvolumen“ bezeichnen, weil dieses Volumen für das Gas im Behältnis zur Verfügung steht. Entsprechend ergibt die Summe aus Füllvolumen und Restvolumen das Gesamtvolumen.
  • Unter der fluidischen Verbindung zwischen dem Gasbehälter und dem Behältnis ist insbesondere eine fluidische Verbindung zwischen Gasbehälter und dem Innenraum zu verstehen.
  • Dabei ist bei einer bevorzugten Ausführungsform eine Aufstecheinheit zum Aufstechen einer an dem Gasbehälter angeordneten Gasbehältermembran vorgesehen, um eine fluidische Verbindung zwischen dem Gasbehälter und dem Behältnis über den Einlassabschnitt zu gewährleisten. Somit ist eine fluidische Verbindung zwischen der Vorrichtung und dem Gasbehälter durch die Aufstecheinheit gewährleistet, wenn der Gasbehälter im Gasbehälterhalter aufgenommen und gehalten ist und dieser an dem Verschluss angeordnet ist. Dies beinhaltet die Herstellung besagter fluidischer Verbindung durch Aufstechen des Gasbehälters in einem dafür vorgesehenen Bereich des Gasbehälters, der insbesondere als Gasbehältermembran ausgeführt sein kann.
  • Der Gasbehälter ist üblicherweise aus Metall gefertigt. Entsprechend ist die Gasbehältermembran vorzugsweise als Metallmembran ausgeführt.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist eine Ventilbetätigungseinheit zur Betätigung eines an dem Gasbehälter angeordneten Gasbehälterventils vorgesehen, um eine fluidische Verbindung zwischen dem Gasbehälter und dem Behältnis über den Einlassabschnitt zu gewährleisten. Eine derartige Ausführungsform ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Gasbehälter keine Membran als Verschluss aufweist, sondern ein Gasbehälterventil, welches in Abhängigkeit der Anforderungen wieder verschließbar oder nicht wieder verschließbar ausgebildet ist. Derartige Gasbehälter sind an sich bekannt und im Handel erhältlich.
  • Das Einlassventil ist vorzugsweise ein Druckbegrenzungsventil. Das Druckbegrenzungsventil dient dazu, den Druck im Innenraum des Behältnisses zu begrenzen, d.h. der Begriff Druckbegrenzungsventil ist funktional zu verstehen. Die Begrenzung des Drucks im Innenraum dient zur Sicherheit, sodass der Druck im Innenraum nicht zu einer Beschädigung oder gar zu einem Bersten des Behältnisses bzw. der Vorrichtung führen kann.
  • Um eine möglichst platzsparende Bauweise des Druckbegrenzungsventils zu ermöglichen, ist bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen, dass das Druckbegrenzungsventil einen Kolben mit einer ersten sowie einer zweiten Wirkfläche aufweist, wobei die erste Wirkfläche mit einem ersten Gasdruck beaufschlagbar ist, der in dem Gasbehälter vorherrscht, wenn der Gasbehälter in fluidischer Verbindung mit dem Druckbegrenzungsventil steht, und wobei die zweite Wirkfläche mit einem zweiten Gasdruck beaufschlagbar ist, der im Geräteinnenraum vorherrscht, wenn das Druckbegrenzungsventil mit dem Innenraum in fluidischer Verbindung steht, wobei das Druckbegrenzungsventil einen offenen Zustand aufweist, solange ein erstes Produkt aus dem ersten Gasdruck und der ersten Wirkfläche größer gleich einem zweiten Produkt aus dem zweiten Gasdruck und der zweiten Wirkfläche ist, und einen geschlossenen Zustand, solange das erste Produkt kleiner gleich dem zweiten Produkt ist.
  • Der erste Gasdruck wird also durch das Gas, das - bei fluidischer Verbindung des Gasbehälters mit der Vorrichtung, insbesondere mit der ersten Wirkfläche - aus dem Gasbehälter bis ins Druckbegrenzungsventil zur ersten Wirkfläche strömen kann, hervorgerufen, wobei bei geschlossenem Druckbegrenzungsventil der erste Gasdruck im gesamten Bereich des Strömungspfads zwischen der ersten Wirkfläche und dem Gasbehälter bzw. dem inneren Volumen des Gasbehälters bzw. dem Gas des Gasbehälters vorherrscht. Der zweite Gasdruck herrscht - bei fluidischer Verbindung des Innenraums des Behältnisses mit dem Druckbegrenzungsventil, insbesondere mit der zweiten Wirkfläche, wobei diese fluidische Verbindung beim Verschließen des Behältnisses automatisch hergestellt wird - bei geschlossenem Druckbegrenzungsventil entsprechend im Innenraum und im gesamten Bereich des Strömungspfads zwischen der zweiten Wirkfläche und dem Innenraum vor. Das Druckbegrenzungsventil stellt somit im Geräteinnenraum den zweiten Gasdruck ein.
  • Nicht zuletzt aufgrund unvermeidbarer Reibung ändert sich der Zustand des Druckbegrenzungsventils von offen zu geschlossen oder umgekehrt in der Regel nicht, wenn das erste Produkt aus dem ersten Gasdruck, der auch als „Eingangsdruck“ bezeichnet werden kann, und der ersten Wirkfläche und das zweite Produkt aus dem zweiten Gasdruck, der auch als „Ausgangsdruck“ bezeichnet werden kann, und der zweiten Wirkfläche exakt gleich sind.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die herstellungstechnisch besonders günstig ist, ist vorgesehen, dass ein Kolben innerhalb des Druckbegrenzungsventils linear beweglich angeordnet ist, wobei der Kolben in einem offenen Zustand des Druckbegrenzungsventils von einem durch ein Anschlagelement ausgebildeten Dichtkegel beabstandet angeordnet ist und wobei in einem geschlossenen Zustand des Druckbegrenzungsventils eine Dichtfläche des Kolbens dicht am Dichtkegel anliegt. Dabei ist der Kolben, der auch als „Druckbegrenzungsventilkolben“ bezeichnet werden kann, entlang einer, vorzugsweisen geraden, Linie bewegbar.
  • Hierbei weist vorzugsweise das Anschlagelement eine Nut mit einem Dichtelement, vorzugsweise einem O-Ring, zur Abdichtung der ersten Wirkfläche (14) des Kolbens auf. D.h. das Dichtelement, insbesondere der O-Ring, des Anschlagelements definiert somit die erste Wirkfläche bzw. einen ersten „Dichtdurchmesser“, wobei das Dichtelement insbesondere an einer Innenseite bzw. Innenfläche des Kolbens anliegen kann, um eine Dichtung bzw. gasdichte Verbindung zwischen Anschlagelement und Kolben zu bilden.
  • Weiters weist vorzugsweise der Kolben eine Nut mit einem Dichtelement, vorzugsweise einem O-Ring, zur Abdichtung der zweiten Wirkfläche auf. D.h. das Dichtelement, insbesondere der O-Ring, des Kolbens definiert somit die zweite Wirkfläche bzw. einen zweiten „Dichtdurchmesser“, wobei das Dichtelement insbesondere an einer Innenseite bzw. Innenfläche eines Trägerelements anliegen kann, um eine Dichtung bzw. gasdichte Verbindung zwischen Kolben und Trägerelement zu bilden. Einerseits dient das Trägerelement zur Befestigung des Druckbegrenzungsventils im Eingangsabschnitt. Andererseits kann im Trägerelement das Anschlagelement befestigt sein.
  • Es zeigt sich, dass das Druckbegrenzungsventil über die bloße Begrenzung des zweiten Gasdrucks im Innenraum hinaus auch zur Optimierung des Wirkungsgrads bzw. der Ausbeute beitragen kann. Hierzu ist es bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen, dass die zweite Wirkfläche des Kolbens und die erste Wirkfläche des Kolbens im Flächenverhältnis von 1,5 bis 1,6 zu 1, vorzugsweise 1,55 zu 1, ausgebildet sind. Insgesamt lässt sich somit eine Verbesserung des Wirkungsgrads bzw. der Ausbeute um bis zu 12% erzielen.
  • Da die zweite Wirkfläche größer als die erste Wirkfläche ist, ist außerdem sichergestellt, dass der Maximaldruck (maximaler zweiter Gasdruck) im Behältnis bzw. Innenraum einen bestimmten Grenzwert, z.B. 40 bar, nicht übersteigt, selbst wenn im Gasbehälter ein größerer (erster) Gasdruck vorherrscht.
  • Um eine Verunreinigung des Druckbegrenzungsventilkolbens, bspw. durch das Austragsmedium, aus einer der Gasströmungsrichtung entgegengesetzten Richtung zu verhindern, ist es bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen, dass das Druckbegrenzungsventil ein Rückschlagventil umfasst.
  • Im Innenraum kann ein relativ hoher Druck entstehen bzw. kann der zweite Gasdruck relativ groß werden. Dies kann einerseits so vorgesehen sein, d.h. es können das Druckbegrenzungsventil und der Gasbehälter entsprechend abgestimmt sein, um z.B. bestimmte gewünschte Speisen / schaumhaltige Getränke zubereiten zu können. Andererseits kann ein relativ hoher Druck auch unbeabsichtigt entstehen, wenn der Benutzer zu viel - beispielsweise über eine Begrenzungslinie im Innenraum hinaus - Austragsmedium in das Behältnis bzw. in den Innenraum füllt. Für das Gas, das zur Druckbeaufschlagung des Austragsmediums verwendet wird, steht dann weniger Raum zur Verfügung und es kommt entsprechend zu einem gegenüber dem Normalbetrieb erhöhten Druck im Innenraum. Um das oben genannte Gasdruck-Restvolumen-Verhältnis über einen gewissen Bereich sicherzustellen, ist es bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen, dass das Gesamtvolumen des Behältnisses von 620 cm3 bis 660 cm3, vorzugsweise 640 cm3, groß ist.
  • Um bei den im Betrieb vorherrschenden relativ hohen Drücken im Innenraum die mechanische Integrität der Vorrichtung bzw. des Behältnisses und damit die Sicherheit des Benutzers mit einem gewissen Sicherheitsspielraum zu gewährleisten, ist es bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen, dass das Behältnis flaschenartig und aus Metall, vorzugsweise Edelstahl, ausgebildet ist, wobei das Behältnis eine Wandstärke von 0,5 mm bis 3 mm, vorzugsweise von 0,8 mm bis 1,5 mm, aufweist.
  • Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass der den Innenraum des Behältnisses abschnittsweise begrenzende Boden champagnerflaschenartig nach innen gewölbt ist. Bei zu hohen Drücken kann sich der Boden entsprechend nach außen wölben, um einem Bersten des Behältnisses vorzubeugen.
  • Eine Kombination dieser zur Sicherheit beitragenden Merkmale erlaubt neben einer optimalen Sicherheit auch eine besonders kostengünstige Herstellung, wobei das Behältnis insbesondere aus Stahl gefertigt sein kann und aufgrund der champagnerflaschenartigen Wölbung der Boden in den Geräteinnenraum hinein ragt.
  • Um eine sichere Verbindung des Verschlusses mit dem Behältnis auch bei hohen Drücken zu gewährleisten, ist es bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen, dass zur Befestigung des Verschlusses an dem Behältnis eine Schraubverbindung oder ein Manschettenverschluss oder ein Bajonettverschluss vorgesehen ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass das Ausgabeventil mittels eines hebelartigen Betätigungselements oder eines Druckknopfs betätigbar ist, um das mit Gas versetzte bzw. beaufschlagte Austragsmedium aus dem Innenraum auszutragen.
  • Gemäß obigen Erläuterungen ist, insbesondere zur Zubereitung von „Schlagsahne“, erfindungsgemäß ein System vorgesehen, umfassend eine erfindungsgemäße Vorrichtung sowie den mit Gas gefüllten Gasbehälter, wobei das Gas vorzugsweise Distickstoffoxid (N2O) ist. Die Angabe von Distickstoffoxid als bevorzugtes Gas ist selbstverständlich so zu verstehen, dass mögliche unvermeidbare bzw. vernachlässigbare Verunreinigungen hierin mitumfasst sind.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf Distickstoffoxid als Gas beschränkt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems ist vorgesehen, dass das Gas im Gasbehälter einen Druck von 40 bar bis 80 bar, vorzugsweise 60 bar, bei Raumtemperatur aufweist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gasbehälter in einem verschlossenen Zustand vorliegt.
  • Üblicherweise wird der Gasbehälter nach der Befüllung des Behältnisses mit Gas und einem empfohlenen anschließenden Schütteln der Vorrichtung von der Vorrichtung getrennt. Nachdem sämtliches Austragsmedium ausgetragen ist, wird man in der Praxis das Behältnis öffnen, um es zu waschen und ggf. ein neues gewünschtes Fluid / Austragsmedium einzufüllen.
  • Figurenliste
  • Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Figuren sind beispielhaft und sollen den Erfindungsgedanken zwar darlegen, ihn aber keinesfalls einengen oder gar abschließend wiedergeben. Auch sind aus den Figuren weitere vorteilhafte Ausgestaltungen, Einzelheiten und Weiterbildungen der Erfindung zu entnehmen. Dabei zeigt:
    • 1 eine Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Systems mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem zugehörigen Gasbehälter zum Erzeugen, Aufbewahren und Ausgeben von cremeförmigen, emulgierbaren Fluiden, insbesondere von Schlagsahne.
    • 2 eine vergrößerte Darstellung des Details A aus 1.
  • WEGE ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
  • 1 zeigt eine Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Systems mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 sowie mit einem mit Gas 18 gefüllten Gasbehälter 15, wobei das Gas 18 vorzugsweise Distickstoffoxid (N2O) ist, zum Erzeugen, Aufbewahren und Ausgeben von cremeförmigen, emulgierbaren Fluiden, insbesondere von Schlagsahne. Die Vorrichtung 1 umfasst ein Behältnis 2 mit einem Boden 3, einer Öffnung 4 und einem Innenraum 5 zur Aufnahme eines Austragsmediums 22.
  • Weiters umfasst die Vorrichtung 1 einen Verschluss 6, welcher zum Verschließen der Öffnung 4 ausgebildet ist, wobei der Verschluss 6 einen Einlassabschnitt 7 mit einem Einlassventil 8 zum Einbringen eines Gases 18 in das Behältnis 2 sowie eine mit Hilfe eines betätigbaren Ausgabeventils 10 verschließbare Ausgabeöffnung 9 zum Austragen des Austragsmediums 22 aufweist. Dabei wird bei der Benutzung die Vorrichtung 1 auf den Kopf gestellt, d.h. mit Ausgabeöffnung 9 nach unten bzw. in Richtung der Schwerkraft weisend.
  • Auch umfasst die Vorrichtung 1 einen Gasbehälterhalter 19, welcher zur Aufnahme eines auswechselbaren, mit dem Gas 18 gefüllten Gasbehälters 15 ausgebildet ist, wobei der Gasbehälter 15 am Einlassabschnitt 7 des Verschlusses 6 anordenbar ist.
  • Zur Erhöhung des Wirkungsgrads bzw. der Ausbeute ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Innenraum 5 des Behältnisses 2 ein derartiges Gesamtvolumen aufweist, dass bei einer fluidischen Verbindung des Gasbehälters 15 mit dem Behältnis 2 bei einem Füllvolumen des Austragsmediums 22 von 500 cm3 bis 532 cm3 ein Verhältnis des Drucks des Gases 18 in einem Restvolumen des Gesamtvolumens zum Restvolumen von 21 bar/cm3 bis 26 bar/cm3, vorzugsweise 23,5 bar/cm3, bei Raumtemperatur gewährleistet ist.
  • Unter Raumtemperatur ist ein Temperaturbereich von 18 °C bis 25 °C, vorzugsweise von 20 °C bis 23 °C, zu verstehen, wobei es sich um eine aus einer örtlichen Lufttemperatur und aus Strahlungstemperaturen einzelner Umgebungsflächen zusammengesetzte Temperaturgröße handelt. Das aufzuschäumende bzw. zu begasende Austragsmedium 22 sollte eine Temperatur von 2 °C bis 8 °C, vorzugsweise von 5 °C, aufweisen.
  • Die Summe aus Restvolumen und Füllvolumen ergibt das Gesamtvolumen.
  • Bevorzugt ist das Gesamtvolumen von 620 cm3 bis 660 cm3, besonders bevorzugt 640 cm3, groß.
  • Bevorzugt weist das Gas im Gasbehälter 15 einen Druck von 40 bar bis 80 bar, besonders bevorzugt 60 bar, bei Raumtemperatur auf.
  • Der Einlassabschnitt 7 umfasst zusätzlich eine Aufstecheinheit 13 zum Aufstechen einer an dem Gasbehälter 15 angeordneten Gasbehältermembran 16, um eine fluidische Verbindung zwischen dem Gasbehälter 15 und dem Behältnis 2 über den Einlassabschnitt 7 zu ermöglichen.
  • In einer Gasströmungsrichtung 30 gesehen ist beim dargestellten Ausführungsbeispiel nach der Aufstecheinheit 13 ein Druckbegrenzungsventil DBV als Einlassventil 8 angeordnet, dessen Aufbau in der vergrößerten Darstellung des Details A in 2 gut erkennbar ist. Dieses Druckbegrenzungsventil DBV ist in 1 und 2 im geschlossenen Zustand dargestellt, d.h. dass das Gas 18 aus dem Gasbehälter 15 entlang eines Strömungspfads in den Innenraum 5 nicht strömen kann bzw. nicht strömt.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel funktioniert das Druckbegrenzungsventil DBV nach dem Prinzip eines Differentialkolbens. Hierbei weist das Druckbegrenzungsventil DBV einen Kolben 33 mit einer ersten Wirkfläche 14 und mit einer zweiten Wirkfläche 17 auf. Die erste Wirkfläche 14 ist mit einem ersten Gasdruck beaufschlagbar bzw. wird mit diesem beaufschlagt, wobei der erste Gasdruck in dem Gasbehälter 15 vorherrscht, wenn der Gasbehälter 15 in fluidischer Verbindung mit der Vorrichtung 1 und damit mit dem Druckbegrenzungsventil DBV steht. Die zweite Wirkfläche 17 ist mit einem zweiten Gasdruck beaufschlagbar bzw. wird mit diesem beaufschlagt, wobei der zweite Gasdruck im Innenraum 5 vorherrscht, wenn das Druckbegrenzungsventil DBV mit dem Innenraum 5 in fluidischer Verbindung steht. Der zweite Gasdruck kann auch als Geräteinnendruck bezeichnet werden. Das Druckbegrenzungsventil DBV ist dabei so ausgelegt, dass das Druckbegrenzungsventil DBV einen offenen Zustand aufweist, solange ein erstes Produkt aus dem ersten Gasdruck und der ersten Wirkfläche 14 größer gleich einem zweiten Produkt aus dem zweiten Gasdruck und der zweiten Wirkfläche 17 ist. Sobald das erste Produkt kleiner als das zweite Produkt wird, schließt das Druckbegrenzungsventil DBV, indem sich der Kolben 33 entgegen der Gasströmungsrichtung 30 in Richtung des Gasbehälters 15 verschiebt. Das Druckbegrenzungsventil DBV weist dann den geschlossenen Zustand solange auf, solange das erste Produkt kleiner gleich dem zweiten Produkt ist.
  • Es ist somit der Kolben 33 innerhalb des Druckbegrenzungsventils DBV, genauer innerhalb eines Trägerelements 32, mit dem das Druckbegrenzungsventil DBV mit dem Verschluss 6 verbunden und an dem der Gasbehälterhalter 19 befestigt ist, linear beweglich angeordnet, wobei der Kolben 33 im offenen Zustand des Druckbegrenzungsventils DBV von einem durch ein Anschlagelement 12 ausgebildeten Dichtkegel 37 beabstandet angeordnet ist und wobei im geschlossenen Zustand eine Dichtfläche 38 des Kolbens 33 dicht am Dichtkegel 37 anliegt.
  • Das Anschlagelement 12 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel im Trägerelement 32 befestigt.
  • Dabei weist das Anschlagelement 12 eine Nut mit einem Dichtelement 39, das im dargestellten Ausführungsbeispiel ein O-Ring ist, zur Abdichtung der ersten Wirkfläche 14 auf. Das Dichtelement 39 definiert somit die erste Wirkfläche 14 bzw. einen ersten „Dichtdurchmesser“, wobei im dargestellten Ausführungsbeispiel das Dichtelement 39 an einer Innenseite bzw. Innenfläche des Kolbens 33 anliegt, um eine Dichtung bzw. gasdichte Verbindung zwischen Anschlagelement 12 und Kolben 33 zu bilden.
  • Der Kolben 33 weist eine Nut mit einem Dichtelement 35, das im dargestellten Ausführungsbeispiel ein O-Ring ist, zur Abdichtung der zweiten Wirkfläche 17 auf. Das Dichtelement 35 definiert somit die zweite Wirkfläche 17 bzw. einen zweiten „Dichtdurchmesser“, wobei im dargestellten Ausführungsbeispiel das Dichtelement 35 an einer Innenseite bzw. Innenfläche des Trägerelements 32 anliegt, um eine Dichtung bzw. gasdichte Verbindung zwischen Kolben 33 und Trägerelement 32 zu bilden.
  • Zur Optimierung des Wirkungsgrads sind die zweite Wirkfläche 17 des Kolbens 33 sowie die erste Wirkfläche 14 des Kolbens 33 im Flächenverhältnis von 1,5 zu 1 bis 1,6 zu 1, vorzugsweise 1,55 zu 1, ausgebildet.
  • Aufgrund von in der Praxis unvermeidbarer Reibung findet keine Zustandsänderung des Druckbegrenzungsventils DBV statt, wenn das erste Produkt mathematisch exakt gleich dem zweiten Produkt ist. Geringfügige Abweichungen von dieser Gleichheit können jedoch zur Zustandsänderung führen.
  • Bei der gezeigten Ausführungsform weist der Verschluss 6 ein Innengewinde vom Typ TR50x3 auf, um mit einem an dem Behältnis 2 im Bereich einer Öffnung 4 angeordneten Außengewinde 26 vom Typ TR50x3 verschraubt zu werden und so das Behältnis 2 zu verschließen, vgl. 1. Dabei ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung zwischen Verschluss 6 und Behältnis 2 eine Kopfdichtung 28 mit einer Entnahmelasche 29 angeordnet. Hierbei sei angemerkt, dass neben einer Schraubverbindung auch andere Verbindungsformen wie bspw. ein Manschettenverschluss oder ein Bajonettverschluss denkbar sind.
  • Typischerweise verlangt die Zubereitung einer „Schlagsahne“ einen zweiten Gasdruck im Innenraum 5 von ca. 15 bar, nach einem Schüttelvorgang sind es ca. 8 bar. Bei falschem Gebrauch kann der zweite Druck aber auch deutlich höher werden, insbesondere dann, wenn der Benutzer zu viel - beispielsweise über eine Begrenzungslinie im Innenraum 5 hinaus - Austragsmedium 22 in das Behältnis 2 bzw. in den Innenraum 5 füllt. Um auch für solche Fälle die mechanische Integrität der Vorrichtung 1 bzw. des Behältnisses 2 und damit die Sicherheit des Benutzers zu gewährleisten, weist die in den Figuren gezeigte Ausführungsform folgende optimale Kombination von einzelnen Sicherheitsmerkmalen auf: das Behältnis 2 ist flaschenartig und aus Metall, vorzugsweise Edelstahl, und hat eine Wandstärke im Bereich von 0,5 mm bis 3 mm, vorzugsweise 0,8 mm bis 1,5 mm; das Behältnis 2 hat einen den Innenraum 5 abschnittsweise begrenzenden Boden 3, welcher Boden 3 champagnerflaschenartig nach innen gewölbt ist. Dieser Boden 3 beult sich bei einem zu hohen zweiten Druck in dem Behältnis 2 aus und verhindert so ein schlagartiges Bersten des Behältnisses 2, wodurch bei nicht sachgemäßer Verwendung schwerwiegende Verletzungen beim Benutzer vermieden werden können.
  • Des Weiteren umfasst der Verschluss 6 zur Gewährleistung einer höheren Sicherheit beim Greifen bzw. bei der Handhabung der Vorrichtung 1 mantelseitig im Verbindungsbereich mit dem Behältnis 2 eine vorzugsweise auf Silikon oder Kunststoff basierende Kopfabdeckung 27.
  • Der Gasbehälterhalter 19 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel von einer, vorzugsweise auf Silikon oder Kunststoff basierenden, Gaskapselhalterabdeckung 20 mantelflächig umgeben. Der auswechselbare Gasbehälter 15 ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Vorrichtung 1 im Gasbehälterhalter 19 angeordnet. Beim Anordnen, vorzugsweise Verschrauben, des Gasbehälterhalters 19 am Trägerelement 32 wird eine, vorzugsweise in Form einer Kappe ausgebildete, Verschlussfläche des Gasbehälters 15 mittels der Aufstecheinheit 13 aufgestochen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Verschlussfläche eine Gasbehältermembran 16. Beim Aufstechen erfolgt jedenfalls eine Relativbewegung zwischen dem mittels der Verschlussfläche verschlossenen Gasbehälter 15 und der Aufstecheinheit 13, wobei der Gasbehälter 15 insbesondere beim Festschrauben in Richtung der Aufstecheinheit 13 derart parallel zur Längsachse 40 der Aufstecheinheit 13 relativ bewegt wird, dass die Verschlussfläche aufgestochen wird. Nach dem Aufstechen kann Gas aus dem Gasbehälter 15 entweichen und in den Innenraum 5 strömen, wo sich das Gas mit dem Austragsmedium 22 vermischen kann, wobei durch Schütteln der Vorrichtung 1 eine Vermischung des Gases 18 mit dem Austragsmedium 22 begünstigt werden kann. D.h. durch das Aufstechen wird eine fluidische Verbindung zwischen dem Gasbehälter 15 und der Vorrichtung 1 hergestellt.
  • Das am Verschluss 6 angeordnete Trägerelement 32 weist zur Vermeidung etwaiger Gasleckagen ein Dichtelement 36 auf.
  • Der Gasbehälterhalter 19 weist vorzugsweise ein Innengewinde mit einer Gewindegröße von M22x2,0 auf.
  • Es sei angemerkt, dass auch andere Verbindungsformen neben dem Festschrauben für den Fachmann denkbar sind, beispielsweise
    einfaches festes Aufstecken des Gasbehälterhalters 19 oder ein Manschettenverschluss oder ein Bajonettverschluss. Auch ist es möglich, dass die genannte Relativbewegung im Wesentlichen durch die Aufstecheinheit 13 selbst, beispielsweise mit Hilfe eines Federelements, durchgeführt wird. Andererseits ist es ebenso möglich, dass der Gasbehälter 15 und die Aufstecheinheit 13 synchron aufeinander zu bewegt werden, wodurch ebenso ein Aufstechen der Verschlussfläche durchführbar ist.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Ausgabeöffnung 9 in einem Entnahmekolben 24 angeordnet. Durch die Ausgabeöffnung 9 bzw. durch eine austauschbare fluidisch mit der Ausgabeöffnung 9 in Verbindung stehende Austragungsdüse 21 (auch als Tülle bezeichnet) wird das mit Gas 18 versetzte bzw. beaufschlagte Austragsmedium 22 bei Betätigung der Vorrichtung 1 mittels eines hebelartigen, mit einem Federelement 25 vorgespannten Betätigungselements 11 aus dem Innenraum 5 ausgetragen. Um dies zu gewährleisten, ist das Betätigungselement 11 mittels eines in einer Stiftführung geführten Achsenstifts 23 mit dem Verschluss 6 verbunden, wobei das Betätigungselement 11 um eine Stiftachse schwenkbar ist. Bei einer Betätigung des Betätigungselements 11 wird dieses verschwenkt, das Federelement 25 zusammengedrückt und die Ausgabeöffnung 9 geöffnet. Im Detail wird der Entnahmekolben 24 durch die Betätigung des Betätigungselements 11 in den Verschluss 6 der Vorrichtung 1 derart gedrückt, dass ein erstes Dichtelement 41 des Entnahmekolbens 24 geöffnet wird und eine fluidische Verbindung vom Innenraum 5 zur Austragungsdüse 21 gewährleistet ist.
  • Auch wäre es möglich, dass statt dem Federelement 25 ein unter Druck zusammendrückbarer, sich im unbelasteten Zustand wieder ausdehnender Puffer in Form eines Gummi- bzw. Kautschukelements eingesetzt wird. Dieser Puffer dient in gleicher Weise wie das Federelement 25 zum Schließen des Entnahmekolbens 24.
  • Das Betätigungselement 11 kann in einer alternativen Ausführungsform auch tasterartig in Form eines Druckknopfs ausgebildet sein.
  • In 2 ist ersichtlich, dass das Druckbegrenzungsventil DBV neben dem Kolben 33 und dem Anschlagelement 12 ein Rückschlagventil 34 umfasst. Wie gesagt, dient der in dem Anschlagelement 12 angeordnete Kolben 33 zur Begrenzung des Drucks im Innenraum 5, wobei dieser Druck im Wesentlichen durch das aus dem Gasbehälter 15 in den Innenraum 5 strömende Gas 18 erzeugt wird. Der Gasbehälter 15 kann dabei während der gesamten Anwendung an der Vorrichtung 1 bis zum Erreichen eines annähernd entleerten Zustandes angeordnet bleiben, wobei der Gasbehälter 15 in Kombination mit dem Druckbegrenzungsventil DBV als Gasspeicher fungiert.
  • Mit Hilfe des Rückschlagventils 34 ist die Strömung des aus dem Gasbehälter 15 strömenden Gases 18 nur in eine Richtung, nämlich in den Innenraum 5, möglich. Eine Strömung von Gas 18 und/oder Austragsmedium 22 aus dem Innenraum 5 in das Druckbegrenzungsventil DBV wird somit verhindert. Das Rückschlagventil 34 unterstützt auf diese Weise die Funktion des Gasbehälters 15 als Gasspeicher. Zudem wird insbesondere eine Verunreinigung des Druckbegrenzungsventils DBV bzw. des Kolbens 33 durch das Austragsmedium 22 unterbunden.
  • Des Weiteren ist eine Auswurfplatte 31 vorgesehen, die dazu dient ein etwaiges Festklemmen der Verschlussfläche des Gasbehälters 15 an der Aufstecheinheit 13 zu vermeiden. D.h. die Auswurfplatte 31 erleichtert die Entnahme des entleerten Gasbehälters 15 aus der Vorrichtung 1.
  • Auch ist ein Fixierelement 42 zur Fixierung des Anschlagelements 12 im Trägerelement 32 angeordnet, wobei das Fixierelement 42 vorzugsweise mit dem Trägerelement 32 verschraubt ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Vorrichtung;
    2
    Behältnis;
    3
    Boden;
    4
    Öffnung;
    5
    Innenraum;
    6
    Verschluss;
    7
    Einlassabschnitt;
    8
    Einlassventil;
    9
    Ausgabeöffnung;
    10
    Ausgabeventil;
    11
    Betätigungselement;
    12
    Anschlagelement;
    13
    Aufstecheinheit;
    14
    erste Wirkfläche;
    15
    Gasbehälter;
    16
    Gasbehältermembran;
    17
    zweite Wirkfläche;
    18
    Gas;
    19
    Gasbehälterhalter;
    20
    Gasbehälterhalterabdeckung;
    21
    Austragungsdüse;
    22
    Austragsmedium;
    23
    Achsenstift;
    24
    Entnahmekolben;
    25
    Federelement;
    26
    Außengewinde;
    27
    Kopfabdeckung;
    28
    Kopfdichtung;
    29
    Entnahmelasche der Kopfdichtung 28;
    30
    Gasströmungsrichtung;
    31
    Auswurfplatte;
    32
    Trägerelement;
    33
    Kolben;
    34
    Rückschlagventil;
    35
    Dichtelement des Kolbens 33;
    36
    Dichtelement des Trägerelements 32;
    37
    Dichtkegel des Anschlagelements 12;
    38
    Dichtfläche des Kolbens 33;
    39
    Dichtelement des Anschlagelements 12;
    40
    Längsachse der Aufstecheinheit 13;
    41
    Dichtelement des Entnahmekolbens 24;
    42
    Fixierelement;
    DBV
    Druckbegrenzungsventil
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • AT 411171 B [0002]

Claims (16)

  1. Vorrichtung (1) zum Erzeugen, Aufbewahren und Ausgeben von cremeförmigen, emulgierbaren Fluiden, insbesondere von Schlagsahne, umfassend: - ein Behältnis (2) mit einem Boden (3), einer Öffnung (4) und einem Innenraum (5) zur Aufnahme eines Austragsmediums (22); - einen Verschluss (6), welcher zum Verschließen der Öffnung (4) ausgebildet ist, wobei der Verschluss (6) einen Einlassabschnitt (7) mit einem Einlassventil (8) zum Einbringen eines Gases (18) in das Behältnis (2) sowie eine mit Hilfe eines betätigbaren Ausgabeventils (10) verschließbare Ausgabeöffnung (9) zum Austragen des Austragsmediums (22) aufweist; sowie - einen Gasbehälterhalter (19), welcher zur Aufnahme eines auswechselbaren, mit dem Gas (18) gefüllten Gasbehälters (15) ausgebildet ist, wobei der Gasbehälter (15) am Einlassabschnitt (7) des Verschlusses (6) anordenbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (5) des Behältnisses (2) ein derartiges Gesamtvolumen aufweist, dass bei einer fluidischen Verbindung des Gasbehälters (15) mit dem Behältnis (2) bei einem Füllvolumen des Austragsmediums (22) von 500 cm3 bis 532 cm3 ein Verhältnis des Drucks des Gases (18) in einem Restvolumen des Gesamtvolumens zum Restvolumen von 21 bar / 140 cm3 bis 26 bar / 108 cm3, vorzugsweise 23,5 bar / 124 cm3, bei Raumtemperatur gewährleistet ist und dass der den Innenraum (5) des Behältnisses (2) abschnittsweise begrenzende Boden (3) champagnerflaschenartig nach innen gewölbt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufstecheinheit (13) zum Aufstechen einer an dem Gasbehälter (15) angeordneten Gasbehältermembran (16) vorgesehen ist, um eine fluidische Verbindung zwischen dem Gasbehälter (15) und dem Behältnis (2) über den Einlassabschnitt (7) zu gewährleisten.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ventilbetätigungseinheit zur Betätigung eines an dem Gasbehälter (15) angeordneten Gasbehälterventils vorgesehen ist, um eine fluidische Verbindung zwischen dem Gasbehälter (15) und dem Behältnis (2) über den Einlassabschnitt (7) zu gewährleisten.
  4. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlassventil (8) ein Druckbegrenzungsventil (DBV) ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckbegrenzungsventil (DBV) einen Kolben (33) mit einer ersten (14) sowie einer zweiten Wirkfläche (17) aufweist, wobei die erste Wirkfläche (14) mit einem ersten Gasdruck beaufschlagbar ist, der in dem Gasbehälter (15) vorherrscht, wenn der Gasbehälter (15) in fluidischer Verbindung mit dem Druckbegrenzungsventil (DBV) steht, und wobei die zweite Wirkfläche (17) mit einem zweiten Gasdruck beaufschlagbar ist, der im Innenraum (5) vorherrscht, wenn das Druckbegrenzungsventil (DBV) mit dem Innenraum (5) in fluidischer Verbindung steht, wobei das Druckbegrenzungsventil (DBV) einen offenen Zustand aufweist, solange ein erstes Produkt aus dem ersten Gasdruck und der ersten Wirkfläche (14) größer gleich einem zweiten Produkt aus dem zweiten Gasdruck und der zweiten Wirkfläche (17) ist, und einen geschlossenen Zustand, solange das erste Produkt kleiner gleich dem zweiten Produkt ist.
  6. Vorrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kolben (33) innerhalb des Druckbegrenzungsventils (DBV) linear beweglich angeordnet ist, wobei der Kolben (33) in einem offenen Zustand des Druckbegrenzungsventils (DBV) von einem durch ein Anschlagelement (12) ausgebildeten Dichtkegel (37) beabstandet angeordnet ist und wobei in einem geschlossenen Zustand des Druckbegrenzungsventils (DBV) eine Dichtfläche (38) des Kolbens (33) dicht am Dichtkegel (37) anliegt.
  7. Vorrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (33) innerhalb des Druckbegrenzungsventils (DBV) linear beweglich angeordnet ist, wobei der Kolben (33) in einem offenen Zustand des Druckbegrenzungsventils (DBV) von einem durch ein Anschlagelement (12) ausgebildeten Dichtkegel (37) beabstandet angeordnet ist und wobei in einem geschlossenen Zustand des Druckbegrenzungsventils (DBV) eine Dichtfläche (38) des Kolbens (33) dicht am Dichtkegel (37) anliegt und dass das Anschlagelement (12) eine Nut mit einem Dichtelement (39), vorzugsweise einem O-Ring, zur Abdichtung der ersten Wirkfläche (14) des Kolbens (33) aufweist.
  8. Vorrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (33) innerhalb des Druckbegrenzungsventils (DBV) linear beweglich angeordnet ist, wobei der Kolben (33) in einem offenen Zustand des Druckbegrenzungsventils (DBV) von einem durch ein Anschlagelement (12) ausgebildeten Dichtkegel (37) beabstandet angeordnet ist und wobei in einem geschlossenen Zustand des Druckbegrenzungsventils (DBV) eine Dichtfläche (38) des Kolbens (33) dicht am Dichtkegel (37) anliegt und dass der Kolben (33) eine Nut mit einem Dichtelement (35), vorzugsweise einem O-Ring, zur Abdichtung der zweiten Wirkfläche (17) des Kolbens (33) aufweist.
  9. Vorrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Wirkfläche (17) des Kolbens (33) und die erste Wirkfläche (14) des Kolbens (33) im Flächenverhältnis von 1,5 zu 1 bis 1,6 zu 1, vorzugsweise 1,55 zu 1, ausgebildet sind.
  10. Vorrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckbegrenzungsventil (DBV) ein Rückschlagventil (34) umfasst.
  11. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (2) flaschenartig und aus Metall, vorzugsweise Edelstahl, ausgebildet ist, wobei das Behältnis (2) eine Wandstärke von 0,5 mm bis 3 mm, vorzugsweise von 0,8 mm bis 1,5 mm, aufweist.
  12. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gesamtvolumen des Behältnisses (2) von 620 cm3 bis 660 cm3, vorzugsweise 640 cm3, groß ist.
  13. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Befestigung des Verschlusses (6) an dem Behältnis (2) eine Schraubverbindung (26) oder ein Manschettenverschluss oder ein Bajonettverschluss vorgesehen ist.
  14. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgabeventil (10) mittels eines hebelartigen Betätigungselements (11) oder eines Druckknopfs betätigbar ist.
  15. System umfassend eine Vorrichtung (1) nach Anspruch 1 sowie den mit Gas (18) gefüllten Gasbehälter (15), wobei das Gas (18) vorzugsweise Distickstoffoxid (N2O) ist.
  16. System nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Gas (18) im Gasbehälter (15) einen Druck von 40 bar bis 80 bar, vorzugsweise 60 bar, bei Raumtemperatur aufweist.
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