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DE202022002876U1 - Pelletierte Einstreu angereichert mit Natriumbisulfat - Google Patents

Pelletierte Einstreu angereichert mit Natriumbisulfat Download PDF

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DE202022002876U1
DE202022002876U1 DE202022002876.8U DE202022002876U DE202022002876U1 DE 202022002876 U1 DE202022002876 U1 DE 202022002876U1 DE 202022002876 U DE202022002876 U DE 202022002876U DE 202022002876 U1 DE202022002876 U1 DE 202022002876U1
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Abstract

Einstreumittel für die Tierhaltung, insbesondere Geflügelhaltung, umfassend ein Einstreumaterial in einer festen Mischung mit wenigstens einem Additiv, wobei das Additiv Natriumhydrogensulfat enthält.

Description

  • Die vorliegende Neuerung betrifft ein Einstreumittel für die Tierhaltung, insbesondere Geflügelhaltung, umfassend ein Einstreumaterial in einer festen, insbesondere gleichmäßigen, Mischung mit wenigstens einem Additiv, wobei das Additiv Natriumhydrogensulfat enthält. Insbesondere liegt das Einstreumittel in pelletierter oder auch anschließend wieder gekrümelter Form vor. Weiterhin umfasst die Neuerung die Anwendung des Einstreumittels in der Geflügelhaltung zur Reduktion der Ammoniakemissionen in der Stallluft und Umwelt, von Fußballenveränderungen und/oder Sprunggelenksveränderungen sowie der Reduktion der mikrobiellen Aktivität und damit Ansiedlung von pathogenen Keimen in der Einstreu.
  • Das Thema Tierwohl ist Grundlage einer allgemeinen Diskussion in der Tierzucht. Eine Initiative zu diesem Thema möchte das Tierwohl in der Nutztierhaltung fördern. Eine gesetzliche Regelung findet sich im Tierschutzgesetz (Deutschland), dessen Ziel es ist, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Demnach darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Der Tierhalter muss durch die betriebliche Eigenkontrolle die Erfüllung einer tiergerechten Haltung überprüfen und sicherstellen. Dies erfolgt auf Grundlage von Tierschutzindikatoren, das sind neuerdings z.B. Sprunggelenksgesundheit und Fußballengesundheit. Weitere Regelungen finden sich in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Deutschland) sowie in EU-Richtlinien. Hier werden Mindestanforderungen zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren festgelegt.
  • In der Geflügelhaltung ist beispielsweise vorgeschrieben, dass Masthühner und -puten ständig Zugang zu trockener lockerer Einstreu haben müssen. Dies soll die Ausübung arttypischer Verhaltensweisen wie Picken, Scharren und Staubbaden sicherstellen.
  • Um arttypische Einstreu zu ermöglichen, werden unterschiedliche Materialien als Einstreu verwendet. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Stroh oder Häckselstroh, Weichholzspäne, Strohpellets, Strohgranulat, Lignocellulose und/oder Maissilage. Üblicherweise werden die unterschiedlichen Materialien nicht gleichzeitig miteinander verwendet, sondern es wird lediglich ein Material als Einstreu ausgewählt. Dennoch wäre es auch möglich, unterschiedliche Einstreuarten miteinander zu vermischen und so gleichzeitig zu verwenden.
  • Durch die Ausscheidung der Tiere kommt es jedoch dazu, dass die Einstreu feucht wird. Dies hat einerseits einen negativen Einfluss auf die Fußballengesundheit der Tiere. Zum anderen wird die Schadgasbildung im Stall befördert.
  • Im konventionellen Mastverfahren der deutschen Masthühnerhaltung sind die Tiere über die gesamte Haltungsperiode sowohl mit der Einstreu im Stall als auch mit der Stallluft in Kontakt. Die Beschaffenheit des Kot-Einstreugemisches sowie die Zusammensetzung der Stallluft haben einen direkten Einfluss auf die Tiergesundheit. Während in den Sommermonaten die Stallluft durch Lüften ausgetauscht werden kann, müsste in den Wintermonaten die ganze Reinluft aufgewärmt werden, weshalb auf Kostengründen häufig nicht ausreichend gelüftet wird, wodurch die Einstreu feucht wird. Frühere Studien haben gezeigt, dass mit abnehmendem Trockensubstanzgehalt des Kot-Einstreugemisches die Veränderungen, Prävalenz und Schweregrad, an den Fußballen der Masthühner zunehmen. Fußballenveränderungen können einen Schaden am Tier darstellen und haben Tierschutzrelevanz.
  • Als Parameter für die Einstreuqualität hat sich der Trockensubstanzgehalt herausgebildet. Bei der Einstallung liegt dieser üblicherweise bei 90% oder mehr. Bei Ende eines Masthühnerdurchgangs nach 35-42 Masttagen schwankt der Trockensubstanzgehalt zwischen etwa 40 und 75%. Die Untersuchung unterschiedlicher Einstreumaterialien hat gezeigt, dass lediglich ein regelmäßiger Austausch zu einem langfristigen ausreichend hohen Trockensubstanzgehalt führt. Keines der bekannten Einstreu ist für sich alleine verwendet ausreichend, um über die gesamte Mastzeit des Geflügels Fußballenveränderungen zu verhindern.
  • Ein abnehmender Trockensubstanzgehalt im Kot-Einstreugemisch wirkt sich mit steigenden pH-Werten begünstigend auf die Bildung von Ammoniak aus, welches ein Schadgas in der Stallluft darstellt. Die Schadgasbildung in Form von Ammoniak stellt nicht nur ein olfaktorisches Problem dar, sondern kann zu Schleimhautreizungen am Tier führen. Die Fußballengesundheit ist nicht nur aus Sicht des Tierwohls ein relevanter Faktor, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen. So wird das Tierwohl auch anhand der Fußballenveränderungen bewertet. Ist die Häufigkeit und der Schweregrad der Fußballenveränderungen wiederholt zu hoch, so muss die Besatzdichte reduziert werden, um das Tierwohl zu verbessern. Dies ist nicht nur in der konventionellen Zucht der Fall, sondern auch in der Bio-Zucht.
  • Das Thema Tierwohl und Ammoniakemissionen ist Grundlage einer allgemeinen Diskussion in der Landwirtschaft bzw. Tierzucht. Die Landwirtschaft ist mit einem Anteil von etwa 95 Prozent Hauptemittent des Luftschadstoffs Ammoniak in Deutschland. Ammoniakemissionen sind dort am höchsten, wo die meisten Tierbestände gehalten werden. Über 70% der gesamten Ammoniakemissionen stammen aus der Tierhaltung. Deutschland verpflichtete sich zu einer 29%igen Minderung gegenüber dem Jahr 2005 für den Schadstoff Ammoniak. Im Zuge der Umsetzung der NEC-Richtlinie stellte die Bundesregierung ein nationales Programm zur Luftreinhaltung auf, in dem die Minderungsmaßnahmen und deren Minderungspotentiale beschrieben wurden. Damit soll die Einhaltung der Verpflichtungen Deutschlands sichergestellt werden.
  • Durch das zusätzliche Einbringen von Additiven mit der Einstreu kann das Tierwohl dahingehend verbessert werden, dass Fußballenveränderungen und/oder Sprunggelenksveränderungen reduziert werden. Es hat sich gezeigt, dass bei gleich abnehmendem Trockensubstanzgehalt im Laufe der Haltungsperiode durch Zusatz eines Additivs zur Einstreu der pH-Wert des Einstreukomplexes deutlich reduziert werden kann. Ein solches Additiv kann insbesondere Natriumhydrogensulfat aufweisen oder daraus bestehen.
  • Es hat sich gezeigt, dass die nachträgliche Behandlung der Einstreu mit einem Additiv in der Praxis Herausforderung mit sich bringt und die Wirkungsweise des Additivs Natriumhydrogensulfat, insbesondere die Wirkungsdauer, aufgrund der Darreichungsform limitiert ist. Wenn Natriumhydrogensulfat in einem Stall eingesetzt wird, kann die Luftfeuchte problematisch werden. Bei einer Applikation mit dem puren Produkt kann dieses schnell mit der Feuchte im Stall reagieren, insbesondere wenn die Ausbringung bereits vor Einstallung der Tiere vorgenommen wird. In diesem Fall wird schon ein Teil des Produktes „verbraucht“ bevor es benötigt wird.
  • Der vorliegenden Neuerung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Mittel und Verfahren zur Verbesserung des Tierwohls in der Geflügelhaltung, insbesondere durch Reduktion von Fußballenveränderungen und/oder Sprunggelenksveränderung, sowie zur Reduktion von Ammoniakemissionen in der Geflügelhaltung bereitzustellen. Insbesondere sollen die Nachteile der aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren und Additive vermieden werden und verbesserte Mittel und Verfahren zur Einstreupflege mit einem Additiv bereitgestellt werden.
  • In einer ersten Ausführungsform wird diese Aufgabenstellung gelöst durch ein Einstreumittel für die Tierhaltung, insbesondere Geflügelzucht, umfassend ein Einstreumaterial in einer festen Mischung mit wenigstens einem Additiv, wobei das Additiv Natriumhydrogensulfat enthält.
  • Neuerungsgemäß wird insbesondere ein Einstreumaterial mit Natriumhydrogensulfat im Herstellungsprozess angereichert und somit eine pH-Wert Reduktion in der Einstreu erreicht. Die Kombination der Einstreumaterialien mit einem Additiv zeigte in unterschiedlichen Versuchen überraschenderweise mannigfaltige Vorteile auf, insbesondere in der Mastgeflügelhaltung. Geflügel im Sinne der vorliegenden Neuerung sind insbesondere Puten und Hühnervögel.
  • Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass durch die Zugabe von Natriumhydrogensulfat zusammen mit der Einstreu die Fußballengesundheit verbessert werden kann. Die Zahl von Veränderungen am Fußballen konnte deutlich reduziert werden. Es wird vermutet, dass dies mit dem Bakterienwachstum in der Einstreu sowie der zeitlichen Ausbildung des Immunsystems des Geflügels zusammenhängt.
  • Verletzungen am Fußballen lassen sich in der Geflügelhaltung nicht vollständig verhindern. Problematisch sind Zellveränderungen im Bereich dieser Verletzungen sowie Keime, die in diese Wunden oder Verletzungen eindringen. Hierdurch können Fußballenveränderungen entstehen. Es hat sich nun gezeigt, dass durch das neuerungsgemäße Additiv das bakterielle Wachstum in der Einstreu verlangsamt wird, vorzugsweise auch die Zahl der Bakterien abgesenkt werden kann. Dies ist insbesondere in den ersten Tagen nach der Einstallung der Fall.
  • Es hat sich gezeigt, dass insbesondere ein Zeitraum von etwa einer Woche bis hin zu zwei Wochen relevant ist. Es wird vermutet, dass dies mit der Ausbildung des Immunsystems der Hühner und Puten zusammenhängt. In den ersten 10 bis 14 Lebenstagen bildet sich bei Geflügel das Immunsystem aus. Kommt es davor zu Verletzungen, kann der Körper beim Eindringen von Erregern nicht adäquat reagieren. Es ist daher von besonderem Interesse in diesem Zeitraum die Menge an Erregern in der Einstreu möglichst gering zu halten. Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass dies mit dem neuerungsgemäßen Additiv in der gewünschten Menge möglich ist.
  • Während es im Stand der Technik bekannt ist, ein natriumhydrogensulfathaltiges Additiv auf ein Einstreumaterial aufzubringen, zeichnet sich die vorliegende Neuerung dadurch aus, dass ein Einstreumittel bereitgestellt wird, welches eine feste Mischung aus einem Einstreumaterial und einem Additiv enthält. Das Einstreumaterial und das Additiv werden insbesondere durch Verpressen zu einem Pellet oder in sonstiger Weise gemischt und zu einem festen Produkt verbunden. Dadurch wird das Einstreumaterial bereits vor dem Einbringen in einen Stall mit dem Additiv angereichert.
  • Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass durch das Anreichern des Einstreumaterials mit einem natriumhydrogensulfathaltigen Additiv vor dem Einbringen in den Stall eine gleichmäßige Verteilung des Additivs in dem Einstreumaterial erreicht werden kann. Weiterhin kann durch das natriumhydrogensulfathaltige Additiv eine deutliche Reduzierung des pH-Werts des Einstreumaterials erzielt werden, die auch über einen längeren Zeitraum anhält. Die Ammoniakemissionen in der Stallluft können überraschend reduziert werden. Damit lässt sich das Tierwohl überraschenderweise verbessern.
  • Ist das Additiv zusammen mit dem Einstreumaterial in einem neuerungsgemä-ßen Einstreumittel eingepresst/eingeschlossen wird die Wirkung von Natriumhydrogensulfat dort genutzt, wo es gebraucht wird (in der Einstreu). Das Additiv reagiert langsamer und verflüssigt sich trotz der hygroskopischen Eigenschaften von Natriumhydrogensulfat nicht. Das Additiv weist daher eine verzögerte Wirkungsweise und damit verlängerte Wirksamkeit auf.
  • Da die verzögerte Wirkungsweise einen Schwerpunkt in der Neuerung bildet, könnte das Granulieren des Additivs und/oder beschichten (Coating) einen ähnlichen Effekt erzielen. Diese Verfahren wurden jedoch erfolglos getestet. Das Granulieren des Additivs zu einem größeren Partikel (> 3mm) ist zum einen technisch schwierig (korrosiv) umzusetzen und zum anderen, hat sich ein negativer Einfluss auf die Überlebensrate der Tiere gezeigt. Die orale Aufnahme größerer Partikel an Additiv ist daher unbedingt zu vermeiden.
  • Das neuerungsgemäße Einstreumittel vereinfacht zudem das Einbringen eines Additivs in den Stall, da lediglich das neuerungsgemäße Einstreumittel und nicht das Einstreu und zusätzlich ein Additiv eingebracht werden müssen. Damit erspart das Anreichern des Einstreumaterials mit dem Additiv einen zusätzlichen Arbeitsschritt, indem das Additiv in den Stall ausgebracht werden muss. Es sind keine zusätzlichen Maschinen oder das Installieren von vollautomatischen Streusystemen notwendig. Da in den Stall ohnehin Einstreu eingebracht werden muss, lässt sich das neuerungsgemäße Einstreumittel ohne weiteren Aufwand in die bestehende Geflügelzucht integrieren.
  • Zusätzlich wird durch das neuerungsgemäße Einstreumittel der direkte Kontakt zwischen Additiv und Betonboden deutlich reduziert. Bei direkter Applikation des Additivs auf einer zuvor eingebrachten Einstreu kommt das Additiv mit dem Betonboden in Kontakt, da in der Praxis nicht ausreichend Einstreumaterial eingesetzt wird, um den Boden vollständig abzudecken. Durch die Applikation in einem Pellet kann das Additiv nicht mehr/nur noch reduziert mit dem alkalischen Betonboden reagieren.
  • Neuerungsgemäß wird das Einstreumittel als feste Mischung eines Einstreumaterials und eines Additivs, enthaltend Natriumhydrogensulfat, bereitgestellt.
  • Dazu wird wenigstens ein Einstreumaterial mit dem Additiv gemischt und anschließend in eine feste Bindung gebracht, um als Einstreumittel direkt eingesetzt zu werden.
  • Als Einstreumaterial kann grundsätzlich jedes im Stand der Technik als Einstreu für Ställe in der Tierhaltung, insbesondere Geflügelmast, bekannte Einstreumaterial eingesetzt werden. Insbesondere kann das Einstreumaterial Stroh oder Häckselstroh, Weichholzspäne, Lignocellulose, Maissilage, Roggenstroh, Weizenstroh, Tritikale, Dinkel, Dinkelspelzen, Sonnenblumenschalen, Heu und/oder Gras umfassen oder aus einem der genannten Materialien bestehen. Insbesondere kann in dem neuerungsgemäßen Einstreumittel mehrere der genannten oder sonstiger aus dem Stand der Technik bekannten Einstreumaterialien eingesetzt werden.
  • Das neuerungsgemäße Additiv weist als Hauptbestandteil Natriumhydrogensulfat auf. Vorzugsweise ist es Natriumhydrogensulfat. Dieses liegt in Futtermittelqualität vor, damit sich keinerlei Nachteile in der Geflügelhaltung und -vermarktung ergeben. Sollte das Natriumhydrogensulfat weitere Bestandteile aufweisen, so unterliegen auch diese vorzugsweise den Bestimmungen an Futtermittel. Natriumhydrogensulfat liegt üblicherweise in Form eines Pulvers vor.
  • Natriumhydrogensulfat als Additiv hat gegenüber anderen hygroskopischen Einstreuadditiven die Wirkung, dass es den pH-Wert in der Einstreu reduziert. Dabei sollte der pH-Wert des Einstreus während der Mastdauer 5 oder weniger, insbesondere 4 oder weniger, vorzugsweise 3 oder weniger betragen. Diese pH-Werte werden insbesondere über einen Zeitraum von wenigstens 6 Tagen mit Hilfe des neuerungsgemäßen Additivs erreicht, ohne dass es einer Nachdosierung des Additivs bedarf. Durch diesen niedrigen pH-Wert wird das Bakterienwachstum gehemmt. Hierdurch ist die Zahl der Erreger, welche Verletzungen infizieren können, im Stall gering. Dies fördert das Tierwohl und reduziert insbesondere die Entstehung von Fußballenveränderungen sowie von Sprunggelenksveränderungen. Vorzugsweise wird der pH-Wert über den gesamten Mastzeitraum von 42 Tagen derart abgesenkt, dass das Bakterienwachstum signifikant gehemmt werden kann.
  • Zudem ist denkbar noch weitere Additive in das Einstreumittel einzumischen. Diese Additive können insbesondere ebenfalls sauer sein und den pH-Wert der Einstreu senken. Ferner können Additive beigemischt werden, die Feuchtigkeit aufnehmen und speichern können, um somit eine trockenere Einstreu zu erzeugen. Geeignete zusätzliche Additive umfassen beispielsweise mineralische Granulate, Zeolithe und/oder Bentonit. Weiterhin kann auch das neuerungsgemäße Natriumhydrogensulfat mit weiteren Säuerungsmitteln gemischt werden, beispielsweise mit Schwefelsäure, Phosphorsäure, und/oder Zitronensäure.,
  • Die Reduktion des pH-Wertes sorgt für eine Reduktion der Reizung und Entzündung der Fußballenhaut. Ein erhöhter pH-Wert, wie er bei rein hygroskopischen Additiven vorkommt, oder bei der Verwendung von Einstreu ohne ein Additiv, befördert die Ammoniumfreisetzung, da sich Bakterien, die aus den Ausscheidungen des Geflügels Ammonium freisetzen, rasch vermehren. Dies wiederum führt erneut zu einer Reizung und Entzündung der Fußballenhaut, so dass verstärkt Fußballenveränderungen auftreten. Diese können durch das neuerungsgemäße Additiv verringert werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform liegt das neuerungsgemäße Einstreumittel in Form eines Pellets vor. Ein neuerungsgemäßes Einstreumittel in Form eines Pellets umfasst eine Mischung aus einem Einstreumaterial und einem natriumhydrogensulfathaltigen Additiv, wobei die Mischung durch Verpressen verbunden wurde.
  • Liegt das Einstreumittel in Form eines verpressten Pellets vor, weist dieses eine besonders einfache Handhabbarkeit auf. Insbesondere kann das Einstreumittel in Form eines Pellets wie ein konventionelles Einstreumaterial in Form von Pellets eingesetzt werden, ohne die bestehenden Prozesse in der Geflügelzucht zu verändern.
  • Die Struktur der Pellets kann auf unterschiedliche Weise variieren. Der Rohstoff kann aus Roggenstroh, Weizenstroh, Tritikale, Dinkel, Sonnenblumenschalen, Heu oder Gras bestehen. Es ist ebenfalls möglich die Rohstoffe zu mischen z. B. eine Mischung aus Roggenstroh und Sonnenblumenschalen. Die Pellets können beispielsweise eine zylindrische Form aufweisen. Der Durchmesser der Pellets kann vorzugsweise zwischen 3 und 10 mm betragen, besonders bevorzugt einem Durchmesser von 4 bis 7 mm. Die Länge der Pellets kann im Prozess beeinflusst werden. Die Pellets können vorzugsweise eine Länge von 1 cm bis 5 cm aufweisen.
  • In einer alternativen Ausführungsform liegt das neuerungsgemäße Einstreumittel in pelletierter zerbröselter Form vor. Dazu kann ein verpresster Pellet nach dem Pressen durch die Matrize wieder zerkleinert werden und weist damit eine feinere Struktur auf. Hierdurch erhält man mehr Abrieb und kann mit einem feineren Material den Betonboden im Stall besser bedecken.
  • Zur Herstellung können die Pellets beispielsweise nach dem Verpressen in einem kurzen Abstand unterhalb der Matrize abgeschnitten oder abgerieben werden. Das Material besteht dann aus (kurzen) Pellets und einem höheren Anteil Abrieb/Feinmaterial. Ein solches Einstreumittel in pelletierter zerbröselter Form weist gegenüber einer schlichten Mischung von Einstreu und Additiv den überraschenden Vorteil auf, dass es nicht zur Entmischung neigt. Ein Einstreumittel, das anders als die vorliegende Neuerung nicht als feste Mischung von Einstreumaterial und Additiv, sondern als einfache Mischung vorliegt, würde sich beispielswiese beim Transport trennen und bliebe nicht homogen.
  • Ob und wie stark ein Pellet nach dem Verpressen wieder zerkleinert wird, kann je nach konkretem Anwendungsbereich variiert werden. So kann das neuerungsgemäße Einstreumittel insbesondere als Pellet oder in zerbröselter Form den Anforderungen der jeweiligen Landwirte und Tierhalter angepasst werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform enthält das neuerungsgemäße Einstreumittel das Additiv in einem Anteil von 5 bis 30 Gew.-%. Besonders bevorzugt liegt der Anteil des Additivs bei 5 bis 25 Gew.-% und insbesondere bei 5 bis 20 Gew.-%.
  • Im Herstellungsprozess der Pellets und der Anwendung im Geflügelstall hat sich gezeigt, dass eine Menge von Additiv mit einem Anteil von wenigstens 5 Gew.-% im Pellet besonders geeignet ist, um eine Reduktion der Ammoniakemissionen und Verbesserung des Tierwohls zu ermöglichen. Die Menge an Additiv beträgt somit vorzugsweise wenigstens 5 Gew.-% und maximal 30 Gew.-%. Bei einer höheren Dosierung kann das Einstreumaterial mit dem sauren Additiv reagieren und unter Umständen an Stabilität verlieren. Zudem kann gegebenenfalls eine ungewollte schwarze Färbung der Pellets auftreten.
  • Die Dosierung des Additivs im Einstreumittel kann den konkreten Einsatzzwecken angepasst werden. So kann es gegebenenfalls erforderlich sein, eine bestehende Einstreu in einem Stall durch Nachstreu mit weiterem Additiv nachzudosieren. Zu diesem Zweck kann insbesondere ein Einstreumittel beziehungsweise Pellet mit anderer Konzentration an Additiv als in dem Ausgangseinstreu eingesetzt werden. Dabei ist eine Nachstreu von neuerungsgemäßen Pellets aus Kostengründen nicht unbedingt erwünscht, kann aber im Bedarfsfall (beispielsweise nach Leck Getränke/Wasserleitung) erfolgen.
  • Die neuerungsgemäßen Einstreumittel, insbesondere Pellets, können grundsätzlich in der Tierhaltung eingesetzt werden. Besonders bevorzugt ist der Einsatz in der Geflügelzucht, wobei das Einstreumittel auch in anderen Ställen, wie beispielsweise in der Pferdezucht, eingesetzt werden kann. Hier kann das neuerungsgemäße Einstreumittel, insbesondere in der Form von Pellets auch herkömmliche Einstreu, wie einfaches Stroh, ersetzen. Bei der auszubringenden Menge ist der Anteil des Additivs in dem Einstreumittel zu berücksichtigen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird das neuerungsgemäße Einstreumittel in der Geflügelzucht eingesetzt. Dabei kann das Einstreumittel alleine oder in Mischung mit weiteren Einstreumaterialien in einem Stall eingebracht werden. Die Einsatzmenge des neuerungsgemäßen Einstreumittels wird vorzugsweise so bemessen, dass die Menge an Additiv 100 g/m2 Stallfläche oder mehr beträgt.
  • Vorzugsweise wird die Einsatzmenge des neuerungsgemäßen Einstreumittels so bemessen, dass die Menge an Additiv in einem Bereich von 150 g/m2 bis 1000 g/m2, insbesondere 200 g/m2 bis 600 g/m2, Stallfläche beträgt.
  • Das neuerungsgemäße Einstreumittel wird zur Reduktion von Fußballenveränderung und/oder Sprunggelenksveränderung verwendet. Das Additiv dient hier zur Vorbeugung. Durch die Verwendung des Additivs entstehen die Fußballenveränderungen und/oder Sprunggelenksveränderungen gar nicht erst oder nur bei einer geringeren Anzahl an Masttieren. Somit kann mit dem neuerungsgemäßen Einstreumittel durch das eingeschlossene Additiv die Entstehung von Fußballenveränderungen und/oder Sprunggelenksveränderungen bei Masttieren ganz oder zumindest teilweise vermieden werden. Treten die Fußballenveränderungen und/oder Sprunggelenksveränderungen auf, so sind sie weniger stark ausgeprägt als ohne das neuerungsgemäße Einstreumittel.
  • Insbesondere wird durch die Verwendung des neuerungsgemäßen Einstreumittels das Bakterienwachstum im Einstreu gehemmt und/oder der pH-Wert abgesenkt.
  • Durch die Zugabe des Additivs kommt es insbesondere zu einer Absenkung des pH-Wertes in der Einstreu. Hierdurch wird das Bakterienwachstum gehemmt, was zu einer Verbesserung der Fußballengesundheit und auch zur Reduktion an Sprunggelenkserkrankungen führt. Das natriumhydrogensulfathaltige Additiv ist besonders bevorzugt, da es nicht nur den pH-Wert absenkt, sondern auch den AW-Wert (Activity of Water-Wert) beeinflusst. Der AW-Wert gibt an, in welchem Maße Wasser durch ein Substrat, im vorliegen Fall das Kot-Einstreu-Gemisch mit Natriumhydrogensulfat, gebunden ist. Die Zugabe eines hygroskopischen Materials wie Natriumbisulfat erhöht den Anteil an gebundenem Wasser. Dadurch verringert sich der Anteil an freiem Wasser, das für zahlreiche mikrobielle Prozesse erforderlich ist. Bei einem AW-Wert kleiner 0,85 wird mikrobielles Wachstum, bspw. von E.coli, und somit auch die Enzymaktivität zur Umwandlung von Ausscheidungsprodukten in bspw. gasförmigen Ammoniak deutlich reduziert.
  • Die Reduktion des Bakterienwachstums hat zudem den Einfluss, dass die Menge an Ammoniak, die durch die Bakterien gebildet wird, reduziert wird. Dies hat einerseits auch wieder Auswirkungen auf die Fußballengesundheit. Zum anderen sorgt dies für eine Energieeinsparung. Die TierSchNutzV (Deutschland) regelt in § 18 die maximale Konzentration an Ammoniak in der Luft. Da sich Ammoniak beständig bildet, muss eine gute Durchlüftung der Ställe sichergestellt werden. Gleichzeitig muss im Stall eine bestimmte Temperatur herrschen, so dass der Stall beheizt werden muss. Je mehr gelüftet werden muss, um die Menge an Ammoniak zu reduzieren, desto mehr Wärmeleistung wird benötigt, um die Temperatur im Stall zu in einem bestimmten Bereich zu halten.
  • Die TierSchNutzV (Deutschland) definiert auch die Menge an CO2 in der Luft. Zudem entstehen durch die Bakterien auch Methan. Durch die neuerungsgemäße Anwendung kann der Ausstoß an klimawirksamen Gasen, wie CO2 oder Methan, signifikant reduziert werden.
  • Die Fußballengesundheit kann beispielsweise nach dem Boniturschlüssel für die Bewertung der Fußballengesundheit nach Hocking et al (Hocking, P.M., Mayne, R.K., Else, R.W., French, N.A. and Gatcliffe, J. (2008): Standard European footpad dermatitis scoring system for use in turkey processing plants. World's Poultry Sci. J. 64:323-328) erfolgen. Dieser umfasst die Noten 0 bis 5. Bei 0 sind keine äußeren Anzeichen für Fußballendermatitis (FPD) zu erkennen. Die Haut der Fußballen ist weich und es sind keine Schwellungen, Hyperkeratose (Verdickung der Hornschicht), Epithelläsionen oder Nekrosen erkennbar. Die Note 1 bedeutet, dass sich der Fußballen härter anfühlt als bei einem gesunden Fuß. Das Zentrum des Fußballens ist aufgewölbt, die retikulären Hautschuppen beginnen sich auszudifferenzieren und zu separieren. Oberflächliche Epithelläsionen und vereinzelte kleine schwarze nekrotische Bereiche können vorhanden sein. Vermehrte Hornbildung (proliferative Hyperkeratose) ist erkennbar.
  • Note 2 definiert sich durch eine deutliche Schwellung des Fußballens. Die retikulären Hautschuppen sind stark ausdifferenziert. Starke Hornbildung (Hyperkeratose) und deutliche Epithelläsionen sind erkennbar. Schuppenartige nekrotischen Bereiche deutlich herausgebildet, umgeben von weiß verfärbten Hautschuppen. Der nekrotische Bereich macht weniger als ¼ der Fläche des Fußballens aus.
  • Bei Note 3 ist die Schwellung klar erkennbar und der gesamte Fußballen ist vergrößert. Die retikulären Hautschuppen sind stark ausdifferenziert, deutliche Epithelläsionen und Hyperkeratosen sind erkennbar. Der nekrotische Bereich ist stark herausgebildet und macht bis zu ½ der Fläche des Fußballens aus.
  • Bei Note 4 ist gegenüber Note 3 die Fläche des Fußballens, der mit nekrotischen Zellen bedeckt ist, größer, beträgt also mehr als die Hälfte.
  • Es hat sich gezeigt, dass mit dem neuerungsgemäßen Additiv, die Zahl der Tiere in der Mast, deren Fußballen mit den Werten 3 oder 4 bewertet werden, deutlich reduziert werden konnte. Dabei hat das neuerungsgemäße Additiv keinen nachteiligen Einfluss auf die Mortalität oder das Mastgewicht der Tiere. Insbesondere liegt die Mortalität der Tiere unterhalb der in der Literatur beschriebenen durchschnittliche Mortalität für Deutschland in der Geflügelzucht, nämlich unterhalb 4,9% und vorzugsweise unterhalb 3,6%, wie im Sammelwerk Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (Hrsg.) (Marktinfo, 2019): Geflügeljahrbuch 2020, Stuttgart: Eugen Ulmer Verlag, 2019, im Kapitel Damme, Klaus (Markt, 2019): Faustzahlen zur Betriebswirtschaft, in: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (Hrsg.), Geflügeljahrbuch 2020, 2019, S. 52-71 beschrieben.
  • Vorzugsweise beträgt der Anteil der Tiere, die eine Fußballen Bewertung von 0, 1 oder 2 aufweisen, nach 8 Lebenstagen 90% oder mehr, insbesondere 100%; nach 36 Tagen 75% oder mehr, insbesondere 80% oder mehr.
  • Insbesondere ist es möglich, dass der Anteil der Tiere, die eine Fußballen Bewertung von 3 oder 4 aufweisen, deutlich reduziert wird. Insbesondere liegt der Anteil an Tieren mit einer Fußballenbewertung zum Ende der Mastdauer von 3 oder 4 unterhalb von 25%, insbesondere unterhalb von 20%.
  • In einer weiteren Ausführungsform wird die neuerungsgemäße Aufgabenstellung gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung eines Einstreumittels, wobei man ein Einstreumaterial mit einem Additiv vermischt und anschließend zu einem Pellet verpresst, wobei das Additiv Natriumhydrogensulfat enthält.
  • Das Verfahren kann grundsätzlich mit allen oben genannten Einschränkungen für die Mischung aus Einstreumaterial und Additiv durchgeführt werden.
  • Vorzugsweise wird das Einstreumaterial mit dem Additiv gleichmäßig vermischt, sodass eine homogene Mischung erhalten wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird das verpresste Pellet anschließend zerbröselt.
  • Ausführungsbeispiel
  • Das neuerungsgemäße Einstreumittel wurde unter praxisüblichen Bedingungen mit einer parallelen Versuchs- und Kontrollgruppe eingesetzt. Das Bestandsmanagement erfolgte in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Datenerhebung gültigen nationalen Anforderungen für Masthühnerhaltung gemäß Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztVo).
  • Als neuerungsgemäßes Einstreumittel wurde ein Pellet eingesetzt mit 20% NaHSO4 und 80% Stroh. Die beiden Stoffe wurden vermischt und zu einem Pellet verpresst. Als Vergleich diente herkömmliches Strohgranulat.
  • Die Datenerhebung fand vom Oktober 2021 bis Dezember 2021 statt. In einem Durchgang an einem Farmstandort wurden zur gleichen Zeit zwei Versuchs- und zwei Kontrollgruppen (4 Ställe - 2 Versuch und 2 Kontrolle) begleitet. Die Versuche wurden in zwei Gebäuden mit jeweils zwei Ställen durchgeführt, wobei in jedem Gebäude eine Versuchsgruppe und eine Kontrollgruppe untergebracht war. Die Ställe 1 und 3 sowie die Ställe 2 und 4 waren jeweils in demselben Gebäude untergebracht. Alle Durchgänge liefen parallel. Es wurden Eintagsküken der Genetik Ross 308 eingestallt, und vor Aufstallung der Tiere wurden in die Ställe entweder das neuerungsgemäße Einstreumittel (Beispiel 1 und 2) oder herkömmliches Strohgranulat (Vergleichsbespiel 1 und 2) als Grundeinstreu mittels Radlader verstreut. Die Daten zum Durchgang sind Tabelle 1 zu entnehmen. Tabelle 1: Kennzahlen zum Durchgang und den Gruppen
    Beispiele Vergleichsbeispiele
    Stall 1 Stall 2 Stall 3 Stall 4
    Einstallung 29.10.2021 28.10.2021 29.10.2021 28.10.2021
    Ausstallung 29.11. 26.11. 29.11. 26.11.
    3.12. 3.12. 3.12. 3.12.
    10.12. 9.12. 10.12. 9.12.
    Eingestallte Tiere 29.500 29.500 29.500 29.500
    Stallfläche m2 1.340 1.340 1.340 1.340
    Grundeinstreu Material Neuerungsgemäßes Einstreumittel Neuerungsgemäßes Einstreumittel Strohgranulat Strohgranulat
    Grundeinstreu Menge g/m2 1.000 1.000 1.000 1.000
    Beispiel 1 2 V1 V2
  • Nachgestreut wurden geringe Mengen manuell nach Bedarf und bereichsorientiert während des Durchgangs in allen Gruppen, in Beispiel 1 und 2 mit neuerungsgemäßen Einstreumittel und in Vergleichsbeispielen 1 und 2 mit Strohgranulat.
  • Eine regelmäßige Dokumentation der Tierverluste erfolgte durch das Farmpersonal. In der 1. und 2. Lebenswoche wurden stichprobenartig an n=60 Tieren je Gruppe die Fußballen bonitiert (5er Score nach Welfare Quality®) und das Einzeltier-Lebendgewicht (Flexscale, mobile Geflügelwaage bis 30 kg; 1 g Intervall; Big Dutchman) erfasst. Zudem wurden vom 3. Ausstallungstermin je Gruppe 200 Füße (Σ 800 Füße) vom Schlachtband entnommen und nach dem gleichen 5er Score untersucht.
  • Es wurden wöchentlich ab Einstallung und bis Ausstallung Einstreuproben aus den einzelnen Gruppen entnommen, diese wurden als Poolproben ausgewertet; es wurden die Parameter Trockensubstanzgehalt und pH-Wert untersucht.
  • Das Stallklimamonitoring wurde sowohl durch Sensoren des Stallklimas als auch zusätzlich installierter Sensoren umgesetzt. Die Ställe für Beispiel 2 und Vergleichsbeispiel 2 wurden jeweils mit einem DOL53 Sensor zur NH3-Erfassung an vergleichbarer Stallposition ausgestattet. Ein Datenlogger wurde für beide Ställe genutzt. Oberhalb des Sensors wurde jeweils ein Datenlogger zur Erfassung von Temperatur und Luftfeuchte angebracht. Ziel war die Bewertung der Messmethoden anhand der erfassten Daten durch bspw. Identifizierung von Ausreißern, fehlenden Datensätzen, nicht plausibler Messwerte usw. Die Erfassung erfolgte auf Tierhöhe.
  • Die Verlustrate ist in allen Gruppen in vergleichbarer Höhe ausgefallen. Sowohl bei den 7-Tages Verlusten als auch in der Gesamtverlustrate ist keine Auffälligkeit bei den Beispielen 1 und 2 gegenüber den Vergleichsbeispiele 1 und 2 erkennbar, wie Tabelle 2 zu entnehmen ist. Es fand eine Arzneimittelbehandlung statt, diese jedoch in allen Gruppen und zur gleichen Zeit. Tabelle 2: Kumulierte Verlustrate der Gruppen nach Lebenswoche (LW) in %
    B1 B2 V1 V2
    1. LW 0,56 0,58 0,89 0,79
    2. LW 1,09 1,10 1,26 1,30
    3. LW 1,63 1,57 1,83 1,79
    4. LW 1,87 1,87 2,12 2,00
    5. LW 2,04 2,03 2,31 2,17
    Gesamt 2,16 2,23 2,48 2,34
    B1, B2: Neuerungsgemäße Beispiele; V1, V2: Vergleichsbeispiele
  • Die Auswertung der Lebendgewichte zu Beginn der Haltungsperiode erwies ebenfalls keine Unterschiede zwischen den Gruppen, aufgeführt in Tabelle 3. Tabelle 3: Lebendgewichte in Gramm von n=60 Masthühnern je Gruppe und Lebenswoche (LW) bzw. Lebenstag (LT) (Angabe von Mittelwert (MW) und Standardabweichung(SD))
    LW LT Beispiel 1 Beispiel 2 Vergleichsbeispiel 1 Vergleichsbeispiel 2
    MW SD MW SD MW SD MW SD
    2 11./12. 313,8 24,8 377,5 26,4 301,4 21,9 383,8 32,4
    3 18./19. 764,0 59,2 828,9 77,0 718,0 55,9 815,0 82,4
  • Die Ergebnisse des Schlachthofs haben die im Stall erhobenen Daten bestätigt. Über die verschiedenen Ausstallungstermine wurden je Stall und somit auch Gruppe 25% (ca. n=7.000) der eingestallten Tiere zur ersten Vorausstallung, 20% (ca. n=5.000) zur 2. Vorausstallung und 55% (ca. n=17.000) zur Endausstallung entnommen und der nachfolgenden Tabelle 4 zugrunde gelegt. Es zeigen sich keine Unterschiede zwischen den Gruppen, die auf einen negativen Einfluss der Anwendung des neuerungsgemäßen Einstreumittels zurückzuführen sein könnten. Tabelle 4: Ergebnisse des Schlachthofs zum angelieferten durchschnittlichen Lebendgewicht je Gruppe und Termin in g/Tier (Lebenstag (LT) der Tiere)
    Alter Tiere (LT) Beispiel 1 Beispiel 2 Vergleichsbeispiel 1 Vergleichsbeispiel 2
    30/28/30/28 1.783 1.563 1.712 1.600
    34/35 2.044 2.104 2.005 2.137
    41 2.636 2.614 2.601 2.680
  • Die Fußballengesundheit stellt sich ebenfalls in vergleichbarer Ausbildung dar. Die anhand der 60 Tiere je Gruppe bonitierten Füße nach einem 5er Score wiesen nur geringgradige Veränderungen innerhalb der ersten 3 Lebenswochen auf (> 86 % Score 0), wobei lediglich in den Vergleichsbeispielen auch Fußballen mit dem Score 2 bewertet wurden. Tabelle 5: Ergebnisse der manuellen Fußballenbonitur im Bestand (Score 0-4; wobei 0 = keine Veränderung) für Beispiel 1 und Vergleichsbeispiel 1
    Lebenstag n Beispiel 1 n Vergleichsbeispiel 1
    0 1 2 3 4 0 1 2 3 4
    11 60 100,0 0 0 0 0 60 98,2 1,8 0 0 0
    18 60 91,7 8,3 0 0 0 60 91,7 6,7 1,7 0 0
    Tabelle 6: Ergebnisse der manuellen Fußballenbonitur im Bestand (Score 0-4; wobei 0 = keine Veränderung) für Beispiel 2 und Vergleichsbeispiel 2
    Lebenstag n Beispiel 2 n Vergleichsbeispiel 2
    0 1 2 3 4 0 1 2 3 4
    11 60 98,3 1,7 0 0 0 60 90,0 8,3 1,7 0 0
    18 60 90,0 10,0 0 0 0 60 86,7 13,3 0 0 0
  • Auch dieses Ergebnis ließ sich durch die Bewertung sowohl der manuell erhobenen Schlachthofdaten (n=200 Füße je Stall; 2) als auch der kameragestützten Bonitur, Tabelle 7, bestätigen.
  • 1 zeigt die Ergebnisse der manuellen Fußballenbewertung nach n=200 Fü-ßen je Versuch/Vergleichsversuch nach Welfare Quality (Score 0-4) nach Schlachthofdaten. Tabelle 7: Ergebnisse der kameragestützten Bewertung der Fußballengesundheit je nach Ausstallungstermin nach dem 3er Score (0-2) nach den Ausführungsbestimmungen der deutschen Tierschutznutztierhaltungsverordnung (2021):
    Score Beispiel 1 Beispiel 2 Vergleichsbeispiel 1 Vergleichsbeispiel 2
    n = 6.709 7.067 6.762 7.000
    Vorfang 30./28. LT 0 93,13 93,71 83,31 92,64
    1 6,54 5,79 15,33 6,68
    2 0,33 0,50 1,36 0,68
    n = 5.086 5.019 5.057 5.031
    Vorfang 34./35. LT 0 95,91 98,25 92,62 94,58
    1 3,74 1,62 6,12 5,02
    2 0,36 0,12 1,27 0,40
    n = 16.761 16.105 16.561 16.069
    Endausstallung 41. LT 0 94,31 94,86 90,72 92,18
    1 5,19 4,47 8,35 7,14
    2 0,50 0,67 0,93 0,68
  • Die Ergebnisse sind in Zusammenhang mit den nachfolgenden Einstreuparametern zu bewerten:
    • pH-Wert
  • 2 zeigt den Verlauf des pH-Werts für die Beispiele/Vergleichsbeispiele 1 und 2 über die Haltungsperiode von Einstallung (LW 1) bis Ausstallung (LW 6).
  • Das Anreichern der Einstreu-Pellets im Herstellungsprozess führte in der Haltungsperiode nicht nur zu einer deutlichen Reduzierung des pH-Werts, sondern auch zu einer längeren Reduktion des pH-Wertes. Der pH-Wert betrug im Ausgangsmaterial für das neuerungsgemäße Einstreumittel ca. pH 1,6 und im Strohgranulat ca. 7,0. Bis in die 2. Lebenswoche war es möglich den pH-Wert im Bereich von pH 5 zu halten, wobei das Niveau der Kontrollgruppe erst zur 5. Lebenswoche erzielt wurde.
  • Es wurde eine Reduktion des pH-Werts über die komplette Einstallungszeit von 42 Tagen erreicht. Eine solche Reduktion durch Einbringen pH-Wert senkender Mittel während der Einstallungszeit ist schwierig aufgrund der Biosicherheit und Stress für die Tiere. Mit dem neuerungsgemäßen Einstreumittel wurde dieses Problem umgangen.
  • Trockensubstanzgehalt (TS)
  • 3 zeigt den Trockensubstanzgehalt des Kot-Einstreugemisches im Verlauf der verschiedenen Beispiele/Vergleichsbeispiele über die Haltungsperiode von Einstallung (LW 1) bis Ausstallung (LW 6).
  • Die Einstreu war über den gesamten Durchgang oberhalb eines TS-Gehaltes von 60%. In den Beispielen zeigte sich zu Beginn ein reduzierter TS-Gehalt gegenüber den Vergleichsbeispielen, was der hygroskopischen Eigenschaft des Salzzusatzes im Pellet zugeschrieben werden kann.
  • Optisch war die Einstreu frühzeitig in einigen Bereichen beeinträchtigt, feuchte Stellen waren sowohl im Tränkebereich und teils in der Fläche ersichtlich. Die Fußballengesundheit hat dadurch keinen Nachteil erfahren.
  • Stallklima-monitorina
  • 4 zeigt den relativen Verlauf der Ammoniakemissionen in Beispiel 2 bezogen auf Vergleichsbeispiel 2. Der Sensor war in den beiden Ställen dauerhaft in Betrieb, wegen der besseren Vergleichbarkeit erfolgt nur die Abbildung des Messwertes in Bezug zur Lebenswoche. Es zeigt sich, dass die Emissionen in den Lebenswochen (LW) 1 bis 3 für das Beispiel 2 im Verhältnis zum Vergleichsbeispiel 2 im Bereich von 6 bis 11% lagen. Es konnte demnach eine fast vollständige Reduktion der Ammoniakemissionen erreicht werden. In den Lebenswochen 4 bis 6 lag der Wert für Beispiel 2 bei 39 bis 54% des Werts für Vergleichsbeispiel 2. Es zeigt sich eine abnehmende Emissionsminderung mit der Zeit. Dennoch wurde auch in der sechsten Lebenswoche noch eine Reduktion etwa um die Hälfte erreicht.

Claims (11)

  1. Einstreumittel für die Tierhaltung, insbesondere Geflügelhaltung, umfassend ein Einstreumaterial in einer festen Mischung mit wenigstens einem Additiv, wobei das Additiv Natriumhydrogensulfat enthält.
  2. Einstreumittel nach Anspruch 1, wobei das Additiv aus Natriumhydrogensulfat besteht.
  3. Einstreumittel nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Einstreumaterial und das Additiv gleichmäßig vermischt sind.
  4. Einstreumitteln nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Einstreumittel das Additiv in einer Menge von 5 bis 30 Gew.-% enthält.
  5. Einstreumittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Einstreumittel in Form eines verpressten Pellets oder in Form eines verpressten und anschließenden zerbröselten Pellets vorliegt.
  6. Einstreumittel nach Anspruch 5, wobei das Einstreumittel in Form eines zylindrischen Pellets mit einem Durchmesser in einem Bereich von 3 bis 10 mm und einer Länge in einem Bereich von 1 bis 5 cm vorliegt.
  7. Einstreumittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Einstreumaterial Stroh oder Häckselstroh, Weichholzspäne Lignocellulose, Maissilage, Roggenstroh, Weizenstroh, Tritikale, Dinkel, Sonnenblumenschalen, Heu und/oder Gras oder deren Mischungen umfasst oder daraus besteht.
  8. Einstreumittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, zur Verwendung zur Verbesserung des Tierwohls in der Geflügelhaltung, insbesondere in der Haltung von Hühnern und Puten, durch Prävention oder Reduktion von Fußballenveränderungen und/oder Sprunggelenksveränderungen, wobei man das Einstreumittel in einer Menge einsetzt, dass die Menge an Additiv 100 g/m2 Stallfläche oder mehr beträgt.
  9. Einstreumittel nach Anspruch 8, wobei die Menge an Additiv 150 g/m2 bis 1000 g/m2, insbesondere 200 g/m2 bis 600 g/m2 beträgt.
  10. Einstreumittel nach Anspruch 8 oder 9 zur Reduktion des pH-Wertes in der Einstreu und/oder der Hemmung des Bakterienwachstums in der Einstreu.
  11. Verwendung eines Einstreumittels nach einem der Ansprüche 1 bis 7 zur Reduktion der Ammoniakemissionen in der Geflügelhaltung.
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