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DE202021103949U1 - Vorrichtung zur Verhinderung einer nachlaufenden Sanitärarmatur - Google Patents

Vorrichtung zur Verhinderung einer nachlaufenden Sanitärarmatur Download PDF

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DE202021103949U1
DE202021103949U1 DE202021103949.3U DE202021103949U DE202021103949U1 DE 202021103949 U1 DE202021103949 U1 DE 202021103949U1 DE 202021103949 U DE202021103949 U DE 202021103949U DE 202021103949 U1 DE202021103949 U1 DE 202021103949U1
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sanitary fitting
collection point
line element
gas collection
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Neoperl GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

Vorrichtung (1) zu einer Verhinderung eines Nachlaufens von Wasser aus einer Sanitärarmatur (4), umfassend ein Leitungselement (2) und ein vorzugsweise rundes Befestigungselement (3), wobei das Befestigungselement (3) an dem Leitungselement (2) angeordnet ist, wobei die Vorrichtung (1) innerhalb der Sanitärarmatur (4) vorzugsweise lösbar derart angeordnet werden kann, dass ein freies Ende des Leitungselements (2) in eine Gassammelstelle (5), insbesondere Luftsammelstelle, ragt, und das Befestigungselement (3) zwischen der Gassammelstelle (5) und einem Wasserauslauf (6) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verhinderung eines Nachlaufens aus einer Sanitärarmatur, nach einem Schließen eines Ventils.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Sanitärarmatur. Sanitärarmaturen sind im Stand der Technik bekannt.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren die Verwendung einer Vorrichtung zur Verhinderung eines Nachlaufens aus einer Sanitärarmatur.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Nachlaufen von Wasser aus einer geschlossenen Sanitärarmatur zu verhindern und somit die Gebrauchseigenschaften von Sanitärarmaturen zu verbessern. Das Nachlaufen ist eine typische Eigenschaft von Sanitärarmaturen mit längeren und oder größeren Querschnitt des Auslaufrohrs, beispielsweise Sanitärarmaturen mit einer Schwanenhals-Form, da durch das Abschalten des Ventils der Betriebsdruck in der Leitung sinkt, und eine Luftblase, welche sich in der Sanitärarmatur befindet, expandieren kann. Die Expansion der Luftblase führt dazu, dass Wasser in Richtung des Wasserauslaufs gedrückt wird und die Sanitärarmatur dort verlässt, was das nachteilige Nachlaufen verursacht. Das Nachlaufen kann einige Sekunden nachdauern und den Anschein erwecken, dass die Sanitärarmatur aufgrund eines undichten Ventils einige Zeit nachtropft. Dies ist nachteilig für das Benutzerempfinden.
  • Das Nachtropfen kann als ein Spezialfall vom Nachlaufen angesehen werden, wobei das Nachtropfen ein kurzes Nachlaufen ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung die Merkmale von Anspruch 1 vor. Insbesondere wird somit erfindungsgemäß bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art zur Lösung der genannten Aufgabe vorgeschlagen, dass die Vorrichtung über ein Leitungselement und ein Befestigungselement verfügt, wobei das Befestigungselement an dem Leitungselement angeordnet ist, wobei die Vorrichtung innerhalb der Sanitärarmatur derart angeordnet werden kann, dass ein freies Ende des Leitungselements in eine Gassammelstelle ragt, und das Befestigungselement zwischen der Gassammelstelle und einem Wasserauslauf angeordnet ist. Bevorzugt ist das Befestigungselement rund. Bevorzugt ist die Vorrichtung innerhalb der Sanitärarmatur lösbar befestigt. Somit kann die Nachlaufzeit aus einer Sanitärarmatur verringert werden und das Bediengefühl eines Benutzers dieser Sanitärarmatur verbessert werden.
  • Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den abhängigen Ansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger technologisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung definieren. Darüber hinaus werden die in den Ansprüchen angegebenen Merkmale in der Beschreibung näher präzisiert und erläutert, wobei weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung dargestellt werden.
  • Das Befestigungselement kann auch quadratisch, oder hexagonal sein. Das Befestigungselement verfügt axial über eine Durchgangsöffnung. Der Durchmesser der Durchgangsöffnung nimmt in Strömungsrichtung zu.
  • Eine Gassammelstelle entsteht typischerweise an einer lokal höchsten oder der höchsten Stelle in einer Wasserführung einer Sanitärarmatur.
  • Das Leitungselement verfügt über einen durchgehenden Kanal, wobei der Durchmesser des Kanals vorzugsweise konstant ist. Das Leitungselement ist für die Durchleitung von Wasser und/oder Gas, insbesondere Luft, geeignet.
  • Im Auslieferungszustand ist das Auslaufrohr luftbefüllt, ebenso nach einem Tausch des Strahlreglers. Beim Öffnen des Ventils wird sich das Auslaufrohr befüllen, wobei je nach Form und Lages des Auslaufrohres eine Gassammelstelle gebildet sein kann, an der eine Luftblase (oder allgemein Gasblase) verbleibt. Im Betrieb kann das Wasser dagegen häufig nicht aus dem Auslaufrohr laufen, da das Wasser über eine hohe Oberflächenspannung verfügt und der Strahlreger, insbesondere wenn er wassersparend ausgebildet ist, dies verhindert. Die Luftblase kann daher dauerhaft an ihrer Stelle verbleiben, wenn die Erfindung nicht verwendet wird und wenn das Wasser den Austritt versperrt.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Sanitärarmatur über eine Schwanenhals-Form verfügt. Hier können sich besonders ausgeprägte Gassammelstellen ausbilden. Allgemein kann gesagt werden, dass die Vorrichtung mit Vorteil einsetzbar ist, wenn durch die Lage eines Wasserauslaufs und eines eingesetzten Strahlreglers die Gassammelstelle bildbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Auslaufrohr so geformt und/oder geführt ist, dass aus dem Ventil einströmendes Wasser den Strahlregler oder den wasserauslauf vollständig benetzt, bevor die Luft oder das sonstige Gas vollständig entweichen konnte. Häufig wird dies der Fall sein, wenn zwischen dem Ventil und dem Wasserauslauf im Auslaufrohr ein (zumindest lokal) höchster Ort gebildet ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Gassammelstelle in einem Auslaufrohr ausgebildet ist. Bevorzugt ist die Gassammelstelle eine Luftsammelstelle.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung stromaufwärts zu einem in dem Wasserauslauf angeordneten Strömungswiderstand angeordnet werden kann. Somit werden unterschiedliche Einbaupositionen der Vorrichtung bereitgestellt. Durch den Strömungswiderstand kann sich ein Druckaufbau im Auslaufrohr oder im Bereich der Vorrichtung ergeben, der - ohne die Vorrichtung - eine Kompression einer Luftblase, die sich bilden kann, wenn der Wasserdurchfluss nicht groß genug ist, die Luft aus dem Auslaufrohr vollständig auszuspülen, nach sich zieht. Wird der Wasserfluss durch das oder ein Ventil unterbrochen, so kann sich die Luftblase an der Gassammelstelle entspannen und überschüssiges Wasser herausdrücken.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass das Leitungselement eine zylindrische Form hat. Somit wird eine leicht herstellbare Form des Leitungselements bereitgestellt. Das Leitungselement kann allerdings auch oval, quadratisch oder hexagonal oder mehreckig sein.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Leitungselement verformbar ist. Somit ist das Leitungselement an eine Form eines Auslaufrohres anpassbar. Beispielsweise kann das Leitungselement plastisch verformbar sein. Günstig ist es, wenn das Leitungselement elastisch verformbar ist. Es kann somit eine Rückstellkraft bereitgestellt werden, welche dafür sorgen kann, dass das Leitungselement unmittelbar in die Gassammelstelle ragt beziehungsweise an der höchsten Stelle des Auslaufrohres ausgeprägt ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Leitungselement zumindest teilweise aus einem Gummimaterial gefertigt ist. Alternativ oder zusätzlich kann das Leitungsmaterial aus einem Kunststoff gefertigt sein. Somit kann das Leitungselement aus kostengünstigen und zuverlässigen Materialien herstellbar sein.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass ein äußerer Durchmesser des Leitungselements geringer ist als ein Außendurchmesser des Befestigungselementes. Somit kann sichergestellt werden, dass Wasser neben dem Leitungselement und innerhalb der Sanitärarmatur fließen kann.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Befestigungselement und/oder das Leitungselement über einen Bypass verfügt/verfügen. Somit kann Wasser neben dem Leitungselement und/oder Befestigungselement und durch den Bypass fließen und die Sanitärarmatur verlassen.
  • Der Bypass kann beispielsweise als eine Ausnehmung, eine Einkerbung und/oder ein Loch ausgeprägt sein. Es ist auch denkbar, dass der Bypass über eine oder mehrere Erhebungen gebildet ist. Wasser kann dadurch durch den Bypass und außerhalb des Leitungselements fließen.
  • Allgemein kann der Bypass beispielsweise durch eine Konturabweichung von einer ein Auslaufrohr kontaktierenden Kontur ausgebildet sein. Hierdurch sind einfache Lücken oder Spalte bildbar, die einen Bypass formen.
  • Bei einer weiteren Ausgestaltung kann der Bypass auch an dem Leitungselement ausgebildet sein.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass eine Öffnung des Bypasses nicht größer ist als ein Innenquerschnitt des Leitungselements. Bevorzugt ist die Öffnung des Bypasses geringer als der Innenquerschnitt des Leitungselements. Somit kann eine geringere Menge Wasser durch den Bypass als durch das Leitungselement fließen, was eine Stagnation zwischen Wasserauslauf und Eintritt in das Leitungselement vermeidet.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass mehr als die Hälfte eines Umfangs des Befestigungselements an der Sanitärarmatur anliegt. Somit wird eine einfache konstruktive Form bereitgestellt.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Leitungselement mit einer Durchgangsöffnung des Befestigungselements fluidisch verbunden ist. Bevorzugt ist die Verbindung lösbar. Besonders bevorzugt ist die Verbindung steckbar. Somit kann eine Verbindung auf einfachem Wege herstellbar sein. Es sind auch andere Verbindungen beispielweise Schraubverbindungen zwischen dem Befestigungselement und dem Leitungselement denkbar oder möglich.
  • Eine einstückige Ausführung zwischen dem Leitungselement und dem Befestigungselement aus einem einheitlichem hartem, oder weichem Werkstoff ist ebenfalls vorteilhaft.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Befestigungselement zumindest teilweise aus einem Gummimaterial oder Silikon gefertigt ist. Somit kann ein günstiges und einfach herstellbares Material bereitgestellt werden. Somit kann des Weiteren eine einfache Anpassung an unterschiedliche Rohrgeometrien gewährleistet werden.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Befestigungselement und das Leitungselement einstückig gefertigt sind. Somit ist eine Teileanzahl reduzierbar. Dies kann eine Montage und/oder eine Fertigung vereinfachen.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann alternativ oder zusätzlich vorgesehen sein, dass das Befestigungselement und das Leitungselement aus gleichem Material, beispielsweise Kunststoff, gefertigt sind. Somit kann die Herstellung der Teile vereinfacht werden.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Befestigungselement und das Leitungselement zweistückig ausgeprägt sind, und das Leitungselement aus einem härteren Material ausgebildet ist als das Befestigungselement. Das Leitungselement kann beispielsweise aus einem Kunststoff gefertigt sein, während das Befestigungselement beispielsweise aus einem Gummi oder einem Silikon gefertigt ist. Somit kann die Fertigung und die Montage der Teile vereinfacht werden.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass der Bypass über mindestens ein Loch verfügt. Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass der Bypass über mindestens eine Einkerbung verfügt. Somit kann ein langsames Durchfließen von Wasser durch den Bypass erreicht werden und ein dauerhaft stehendes Wasser / Stagnation und somit Bakterienbildung / Verkeimung verhindert werden.
  • Der Bypass kann umfangsseitig am Befestigungselement auch als mindestens eine Ausnehmung / Erhebung ausgeprägt sein.
  • Es kann vorgesehen sein, dass mehr als die Hälfte eines Umfangs des Befestigungselements an der Sanitärarmatur anliegt. Somit kann eine stabile Konstruktion bereitgestellt werden und eine Abdichtung oder Begrenzung des Bypasses erreicht werden.
  • Ein langsames Durchfließen von Wasser durch den Bypass führt zu einem langsamen Durchströmen aller Bereiche und zur Verhinderung eines stehenden Wassers. Dies hat den Vorteil, dass somit die Bakterienbildung, beispielsweise von Legionellen, in der Sanitärarmatur verringert wird.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Befestigungselement über einen Abschlussbereich verfügt, wobei der Abschlussbereich zu einem zumindest teilweise Abdichten, beispielsweise bis auf einen Bypass, des Befestigungselements in der Sanitärarmatur ausgebildet ist. Somit wird eine einfache Abdichtmöglichkeit an der Sanitärarmatur bereitgestellt. Das Abdichten ermöglicht es, eine Entleerung der Gassammelstelle durch das Leitungselement zu erzwingen.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die mindestens eine Einkerbung und/oder das mindestens eine Loch und/oder Ausnehmung / Erhebung an dem Abschlussbereich ausgeprägt ist/sind. Somit wird eine einfache konstruktive Form bereitgestellt.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass ein Innendurchmesser des Befestigungselements in Strömungsrichtung zunimmt. Somit wird eine einfache Form des Befestigungselements bereitgestellt.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Befestigungselement an einem Strahlregler und/oder an dem Wasserauslauf fixierbar ist. Somit kann das Befestigungselement einfach an der Sanitärarmatur angebracht werden.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Befestigungselement eine Fixier- und eine Abdichtfunktion bereitstellt. Somit kann eine Nachrüstung bestehender Armaturen einfach bewerkstelligt werden. Bevorzugt sind die Fixierfunktion und die Abdichtfunktion voneinander räumlich getrennt, beispielsweise in einer Einsetzrichtung. Dies ermöglicht eine einfache Anpassbarkeit an unterschiedliche Armaturen.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Befestigungselement über radial abstehende Flügel aufweist. Somit kann das Befestigungselement sicher in unterschiedlichen Rohrgeometrien platzierbar sein und eine zuverlässige Halterung bereitstellen und an bereits existierende Auslaufgeometrien angepasst werden.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Befestigungselement im Abschlussbereich zwischen Auslaufrohr und einem Strahlregler eingeklemmt ist. Somit kann eine einfache Positionierung für die Vorrichtung bereitgestellt werden.
  • Alternativ oder zusätzlich sind zur Lösung der genannten Aufgabe erfindungsgemäß die Merkmale des nebengeordneten, auf eine Sanitärarmatur gerichteten Anspruchs vorgesehen. Insbesondere wird somit zur Lösung der genannten Aufgabe bei einer Sanitärarmatur der eingangs beschriebenen Art vorgeschlagen, dass die Sanitärarmatur die vorherig genannten Ausführungsformen der Vorrichtung umfasst.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung lösbar oder fest in der Sanitärarmatur befestigt ist. Somit kann eine einfache konstruktive Montageform bereitgestellt werden.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass ein im Wasserauslauf angeordneter Strömungswiderstand, beispielsweise der erwähnte Strömungswiderstand, ein Strahlregler ist. Somit wird eine einfache konstruktive Form bereitgestellt. Der Strahlregler kann beispielsweise eine Drossel und/oder einen Mengenregler enthalten, um einen Durchfluss zu reduzieren oder zu begrenzen.
  • Alternativ oder zusätzlich sind zur Lösung der genannten Aufgabe erfindungsgemäß die Merkmal des nebengeordneten, auf eine Verwendung der Vorrichtung gerichteten Anspruchs vorgesehen. Insbesondere wird somit zur Lösung der genannten Aufgabe bei einer Verwendung der eingangs beschriebenen Art vorgeschlagen, dass die Vorrichtung ein Leitungselement umfasst, welches in die Gassammelstelle ragt und zwischen der Gassammelstelle und einem Wasserauslauf mündet. Somit kann die Nachlaufdauer einer Sanitärarmatur verringert werden.
  • Beispielsweise kann zu einer Nachrüstung bei einer bestehenden Armatur, bei der ein Strahlregler gegen einen wassersparenden Strahlregler ausgetauscht wird, das Leitungselement auf eine Länge gekürzt werden, die einem Abstand der Gassammelstelle von dem Wasserauslauf entspricht, bevor die Vorrichtung in das Auslaufrohr eingeführt wird.
  • Die Erfindung wird nun anhand einiger weniger Ausführungsbeispiele näher beschrieben, ist jedoch nicht auf diese wenigen Ausführungsbeispiele beschränkt. Weitere Erfindungsvarianten und Ausführungsbeispiele ergeben sich durch Kombination der Merkmale einzelner oder mehrerer Schutzansprüche untereinander und/oder mit einzelnen oder mehreren Merkmalen der Ausführungsbeispiele und/oder der zuvor beschriebenen Varianten erfindungsgemäßer Vorrichtungen und Verwendungen.
  • Es zeigt:
    • 1 eine Sanitärarmatur
    • 2 eine Schnittdarstellung einer Sanitärarmatur in geschlossenem Zustand mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
    • 3 eine Schnittdarstellung einer Sanitärarmatur im geöffneten Zustand mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
    • 4 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer perspektivischen Ansicht von der Seite,
    • 5 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer perspektivischen Ansicht von unten,
    • 6 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung nach 5,
    • 7 das Befestigungselement aus 6 in perspektivischer Ansicht,
    • 8 das Befestigungselement aus 6 in einer Ansicht von unten,
    • 9 das Befestigungselement aus 6 in einer Ansicht von der Seite,
    • 10 das Befestigungselement aus 6 in einer Ansicht von oben,
    • 11 ein anderes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
    • 12 eine Schnittdarstellung einer Sanitärarmatur in geschlossenem Zustand mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung nach 11,
    • 13 eine Detailansicht aus der 12,
    • 14 eine Radial-Schnittdarstellung durch das Befestigungselement und das Auslaufrohr der Sanitärarmatur aus 13,
    • 15 eine Axial-Schnittdarstellung durch die erfindungsgemäße Vorrichtung aus 11,
    • 16 die erfindungsgemäße Vorrichtung aus 11 in perspektivischer Ansicht von der Seite,
    • 17 die erfindungsgemäße Vorrichtung aus 11 in perspektivischer Ansicht von unten und
    • 18 eine Schnittdarstellung durch eine weitere Sanitärarmatur.
  • Bei der nachfolgenden Beschreibung verschiedener Ausführungsbeispiele der Erfindung erhalten in ihrer Funktion übereinstimmende Elemente auch bei abweichender Gestaltung oder Formgebung übereinstimmende Bezugszahlen.
  • Zur besseren Übersicht sind in den Figuren nicht alle Bezugszeichen gesetzt, obwohl die Elemente sehr wohl in den Figuren vorhanden sein können. Gleiche Bezugszeichen bezeichnen jedoch funktionell und/oder konstruktiv gleiche Bauteile und Funktionseinheiten.
  • 1 zeigt eine Sanitärarmatur 4 in perspektivischer Ansicht. Die Sanitärarmatur 4 verfügt über einen Drehhebel 13, mit welchem ein Ventil (hier nicht dargestellt) geöffnet und geschlossen werden kann. Das Auslaufrohr 7 verbindet den Drehhebel 13 mit einem Wasserauslauf 6. In der Nähe des Wasserauslaufs 6 ist typischerweise ein Strahlregler (nicht dargestellt) angeordnet. Die Sanitärarmatur 4 hat hier eine Schwanenhals-Form, welche durch das lange Auslaufrohr 7 gekennzeichnet ist. Derartige Sanitärarmaturen erfahren typischerweise ein Nachlaufen aus dem Wasserauslauf 6 nachdem das Ventil mit dem Drehhebel 13 geschlossen wurde. Dieses Nachlaufen kann bis zu einige Sekunden lang andauern und stört typischerweise das Bediengefühl eines Benutzers.
  • Das Nachlaufen entsteht bevorzugt dann, wenn das Auslaufrohr zumindest teilweise mit Luft oder einem anderen Gas gefüllt ist, beispielsweise bei einer Neuinstallation oder wenn ein Strahlregler gewechselt wird und das sich im Rohr befindliche Wasser ausläuft.
  • 2 zeigt die Schnittdarstellung einer Sanitärarmatur 4 in geschlossenem Zustand mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. In 2 ist das Ventil in geschlossenem Zustand, sodass der Betriebsdruck der Wasserleitung nicht auf die Sanitärarmatur 4 wirkt. Die Vorrichtung 1 ist in diesem Ausführungsbeispiel an einem Strömungswiderstand, beispielsweise einem Strahlregler, befestigt. Das Leitungselement 2 befindet sich zwischen dem Strömungswiderstand 8 und einer Gassammelstelle 5, wobei das Leitungselement 2 in die Gassammelstelle 5 ragt. Das Leitungselement 2 kann Flüssigkeiten und Gase leiten und hat einen durchgehenden Kanal. Der Kanal hat einen konstanten Durchmesser. Das Leitungselement 2 ist zumindest teilweise aus einem Gummimaterial und/oder einem Kunststoff gefertigt. An einem Ende des Leitungselements 7, welches nahe am Wasserauslauf 6 angeordnet ist, ist das Befestigungselement 3 angeordnet, welches den Strömungswiderstand 8 kontaktiert. Das Befestigungselement 3 verfügt über einen Bypass 9, welcher einen Durchfluss von Wasser neben dem Leitungselement 2 erlaubt. Der Bypass 9 kann als Loch oder als Einkerbung 11 ausgeprägt sein. Der Bypass 9 kann auch als eine Ausnehmung / Erhebung ausgeprägt sein. In einem geschlossenen Zustand ist die Gassammelstelle 5 grösser als in einem offenen Zustand der Sanitärarmatur 4. Das Befestigungselement 3 befindet sich zwischen dem Wasserauslauf 6 und dem Leitungselement 2. Das Befestigungselement 3 ist zumindest teilweise aus einem Gummimaterial gefertigt. Das Leitungselement 2 ist elastisch verformbar, sodass eine Rückstellkraft entsteht, welche dafür sorgt, dass das Leitungselement 2 immer an der höchsten Stelle des Auslaufrohrs 7 angeordnet ist. Das Leitungselement 2 ist gekrümmt, und folgt der Krümmung des Auslaufrohrs 7. Da die Vorrichtung 1 teilweise in die Gassammelstelle 5 ragt, wird ein Nachlaufen der Sanitärarmatur 4, nachdem das Ventil geschlossen wurde, wirksam verhindert, da beim Einschalten und im Betrieb Luftblasen zuverlässig aus der Armatur gespült werden. Wasser kann allerdings durch den Bypass 9 fließen und die Sanitärarmatur 4 durch den Wasserauslauf 6 verlassen, um ein stehendes Wasser zu verhindern, was sich positiv auf die Hygiene der Sanitärarmatur 4 auswirkt, da eine Stagnation mit der Gefahr der Keimbildung verringert wird.
  • 3 zeigt die Schnittdarstellung einer Sanitärarmatur 4 im geöffneten Zustand mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. In 3 ist das Ventil in einem geöffneten Zustand, sodass der Betriebsdruck der Wasserleitung auf die Sanitärarmatur 4 wirkt. Dies führt dazu, dass die Gassammelstelle 5 komprimiert wird und kleiner ist als in einem geschlossenen Zustand des Ventils. Das Wasser und die Luft im Auslaufrohr 7 verlassen die Sanitärarmatur 4 durch das Leitungselement 2 und das Befestigungselement 3. Das Befestigungselement 3 verfügt über einen Bypass 9, welcher als Loch oder als Einkerbung 11 ausgeprägt ist. Der Bypass 9 kann auch als eine Ausnehmung / Erhebung ausgeprägt sein. Das Befestigungselement 3 verfügt über eine Durchgangsöffnung 10, wobei der Durchmesser der Durchgangsöffnung 10 in Strömungsrichtung zunimmt.
  • Die 4 bis 6 zeigen die Vorrichtung 1 in perspektivischer Ansicht von der Seite (4), in perspektivischer Ansicht von unten (5) und in einer Schnittdarstellung (6). Das Befestigungselement 3 ist stromabwärts am Leitungselement 2 angeordnet. Das Leitungselement 2 ist mit einer Durchgangsöffnung 10 des Befestigungselements 3 vorzugsweise lösbar fluidisch verbindbar. Die Verbindung kann durch eine Steckverbindung bereitgestellt werden. Die Verbindung kann auch durch eine Schraubverbindung bereitgestellt werden.
  • Das Leitungselement 2 und das Befestigungselement 3 können bei weiteren Ausführungsbeispielen auch einstückig und/oder aus einem homogenen Material ausgebildet sein.
  • Das Befestigungselement 3 verfügt über einen Abschlussbereich 12, an welchem die Vorrichtung 1 an einem Wasserauslauf 6 und/oder einem Strömungswiderstand 8, beispielsweise einem Strahlregler, abdichtbar ist. Das Befestigungselement 3 verfügt des Weiteren über einen Bypass 9, welcher als Einkerbung 11 oder als Loch ausgeprägt ist. Es sind auch andere Formen des Bypasses denkbar, wie beispielsweise Ausnehmungen oder Erhebungen. Eine Öffnung des Bypasses 9 ist nicht größer als ein Innenquerschnitt des Leitungselements 2. Vorzugsweise ist die Öffnung des Bypasses 9 geringer als der Innenquerschnitt des Leitungselements 2. Ein äußerer Durchmesser des Leitungselements 2 ist geringer als ein Außendurchmesser des Befestigungselements 3. Das Leitungselement 2 hat eine zylindrische Form.
  • Die 7 bis 10 zeigen das Befestigungselement 3 in perspektivischer Ansicht (7), in einer Ansicht von unten (8), in einer Ansicht von der Seite (9) und in einer Ansicht von oben (10). Das Befestigungselement 3 ist zumindest teilweise aus einem Gummimaterial / Silikon gefertigt. Das Befestigungselement 3 verfügt über eine Durchgangsöffnung 10, mit welche das Leitungselement 2 fluidisch verbindbar ist. Die Verbindung kann als eine Steckverbindung ausgeprägt sein. Eine andere Verbindung, beispielsweise eine Schraubverbindung, ist ebenfalls denkbar. Der Durchmesser der Durchgangsöffnung 10 nimmt in Strömungsrichtung zu. Das Befestigungselement 3 verfügt über einen Abschlussbereich 12, mithilfe welchem das Befestigungselement 3 an einem Wasserauslauf 6 oder an einem Strömungswiderstand 8 fixierbar oder haltbar ist. Das Befestigungselement 3 verfügt über einen Bypass 9, welcher in den 7 bis 10 als Einkerbung 11 ausgeprägt ist. Die Einkerbung 11 ist am Abschlussbereich 12 des Befestigungselements 3 ausgeprägt. Es sind auch andere Formen für den Bypass 9 denkbar, beispielsweise eine Ausnehmung oder ein Loch. Die Idee des Bypasses ist es einen Wasseraustausch außerhalb der Vorrichtung 1 zu gewährleisten um ein stehendes Wasser und somit eine Bakterienbildung, beispielsweise Legionellen, zu verhindern.
  • 11 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. Das Leitungselement 2 ist mit dem Befestigungselement 3 fluidisch verbindbar. Die Verbindung kann als Steckverbindung oder als Schraubverbindung ausgebildet sein. Das Befestigungselement 3 verfügt über radial abstehende Flügel 14. Die Flügel 14 sind elastisch verformbar und vereinfachen die Befestigung des Befestigungselements 3 in unterschiedlichen Rohrgeometrien bzw. Auslaufrohren. Das Leitungselement 2 ist zumindest teilweise aus einem Gummimaterial und/oder einem Kunststoff gefertigt. Das Befestigungselement 3 ist zumindest teilweise aus einem Gummimaterial und/oder einem Kunststoff gefertigt.
  • Das Befestigungselement 3 verfügt über einen Abschlussbereich 12, mit welchem das Befestigungselement 3 in einer Sanitärarmatur 4 nahe einem Wasserauslauf 6 platziert werden kann. Der Abschlussbereich 12 sorgt für eine ausreichende Dichtung mit dem definierten Bypass 9.
  • 12 zeigt eine Schnittdarstellung einer Sanitärarmatur 4 in geschlossenem Zustand mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. Das freie Ende des Leitungselements 2 ragt hierbei in die Gassammelstelle 5. Am anderen Ende des Leitungselements 2 ist das Befestigungselement 3 angeordnet. Das Befestigungselement 3 verfügt hierbei über radial nach außen abstehende Flügel 14, welche eine Befestigung in unterschiedlichen Rohrgeometrien ermöglichen. 13 zeigt eine Detailansicht aus der 12. Hierbei ist das Befestigungselement 3 im Abschlussbereich 12 zwischen einer Nut und einem Strömungswiderstand 8 eingeklemmt. Der Strömungswiderstand 8 ist hier als ein Strahlregler 15 ausgebildet. 14 zeigt eine Schnittdarstellung durch das Befestigungselement 3 von oben. Das Befestigungselement 3 verfügt über einen Bypass 9 (nicht dargestellt), welcher im Abschlussbereich 12 ausgeprägt ist. Der Bypass kann als Loch, Einkerbung und/oder als Ausnehmung und/oder Erhebung ausprägt sein. Durch den Bypass kann Wasser außerhalb des Leitungselements 2 hindurch fließen und einen Wasseraustausch ermöglichen, welcher vorteilhaft in Bezug zur Hygiene ist. Somit kann eine Bakterienbildung vermindert werden.
  • 15 zeigt eine Schnittdarstellung durch die erfindungsgemäße Vorrichtung. 16 und 17 zeigen perspektivische Ansichten der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • 18 zeigt eine Schnittdarstellung durch eine Sanitärarmatur 4. Die Sanitärarmatur 4 verfügt über keine Schwanenhals-Form, wobei aber dennoch eine Gassammelstelle 5 ausgeprägt ist. Die Sanitärarmatur 4 verfügt des Weiteren über einen Strahlregler 15, welcher am Wasserauslauf 6 angeordnet ist. Das Auslaufrohr 7 ist hier so geführt, dass Wasser, das aus einem nicht weiter dargestellten Ventil einströmt, zum Strahlregler 15 gelangt und diesen vollständig benetzt, bevor die Luft oder das sonstige Gas aus der Gassammelstelle 5 entweichen könnte. Ist der Strahlregler 15 benetzt, so reicht ein geringer verbleibender Wasserstrom im Auslaufrohr 7 nicht aus, um das Gas aus der Gassammelstelle 5 mitzureißen.
  • Das Beispiel in 18 illustriert somit die Tatsache, dass sich eine Gassammelstelle 5 auch in Sanitärarmaturen 4, die nicht über eine Schwanenhals-Form verfügen, ausprägen kann. Dies findet beispielsweise bei Neuinstallationen der Sanitärarmatur 4 oder bei einem Wechsel des Strahlreglers 15 statt.
  • Es wird vorgeschlagen, eine Vorrichtung 1 zu einer Verhinderung eines Nachlaufens von Wasser aus einer Sanitärarmatur 4 bereitzustellen, welche ein Leitungselement 2 und ein vorzugsweise rundes oder an ein Auslaufrohr 7 formangepasstes Befestigungselement 3 umfasst, wobei das Befestigungselement 3 an dem Leitungselement 2 angeordnet ist, wobei die Vorrichtung innerhalb der Sanitärarmatur 4, vorzugsweise lösbar, derart angeordnet werden kann, dass ein freies Ende des Leitungselements 2 in eine Gassammelstelle 5 ragt, und das Befestigungselement 3 zwischen der Gassammelstelle 5 und einem Wasserauslauf 6 angeordnet ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Leitungselement
    3
    Befestigungselement
    4
    Sanitärarmatur
    5
    Gassammelstelle
    6
    Wasserauslauf
    7
    Auslaufrohr
    8
    Strömungswiderstand
    9
    Bypass
    10
    Durchgangsöffnung
    11
    Einkerbung
    12
    Abschlussbereich
    13
    Drehhebel
    14
    Flügel
    15
    Strahlregler

Claims (28)

  1. Vorrichtung (1) zu einer Verhinderung eines Nachlaufens von Wasser aus einer Sanitärarmatur (4), umfassend ein Leitungselement (2) und ein vorzugsweise rundes Befestigungselement (3), wobei das Befestigungselement (3) an dem Leitungselement (2) angeordnet ist, wobei die Vorrichtung (1) innerhalb der Sanitärarmatur (4) vorzugsweise lösbar derart angeordnet werden kann, dass ein freies Ende des Leitungselements (2) in eine Gassammelstelle (5), insbesondere Luftsammelstelle, ragt, und das Befestigungselement (3) zwischen der Gassammelstelle (5) und einem Wasserauslauf (6) angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sanitärarmatur (4) über eine Schwanenhals-Form verfügt und/oder dass durch eine Lage eines Wasserauslaufs (6) und/oder eines eingesetzten Strahlreglers (15) die Gassammelstelle (5) bildbar ist.
  3. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gassammelstelle (5), insbesondere Luftsammelstelle, in einem Auslaufrohr (7) ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) stromaufwärts zu einem in dem Wasserauslauf (6) angeordneten Strömungswiderstand (8) angeordnet werden kann.
  5. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungselement (2) eine zylindrische Form hat.
  6. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungselement (2) vorzugsweise verformbar ist.
  7. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungselement (2) zumindest teilweise aus einem Gummimaterial und/oder einem Kunststoff gefertigt ist.
  8. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein äußerer Durchmesser des Leitungselements (2) geringer ist als ein Außendurchmesser des Befestigungselements (3).
  9. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) und/oder das Leitungselement (2) über einen Bypass (9) verfügt/verfügen.
  10. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Öffnung des Bypasses (9) nicht größer, insbesondere geringer, ist als ein Innenquerschnitt des Leitungselements (2).
  11. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als die Hälfte eines Umfangs des Befestigungselements (3), insbesondere an einem Abschlussbereich (12), an der Sanitärarmatur (4) anliegt.
  12. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungselement (2) mit einer Durchgangsöffnung (10) des Befestigungselements (3) vorzugsweise lösbar fluidisch, insbesondere steckbar, verbunden ist.
  13. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) zumindest teilweise aus einem Gummimaterial gefertigt ist.
  14. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) und das Leitungselement (2) einstückig und/oder aus dem gleichen Material, insbesondere Kunststoff, gefertigt sind.
  15. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) und das Leitungselement (2) zweistückig ausgeprägt sind, insbesondere wobei das Leitungselement (2) aus einem härteren Material gefertigt ist als das Befestigungselement (3) .
  16. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bypass (9) über mindestens ein Loch und/oder mindestens eine Einkerbung (11) und/oder Erhebung und/oder Konturabweichung verfügt.
  17. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) über einen Abschlussbereich (12) verfügt, wobei der Abschlussbereich (12) zum zumindest teilweisen Abdichten des Befestigungselements (3) in der Sanitärarmatur (4) ausgebildet ist.
  18. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Einkerbung (11) und/oder das mindestens eine Loch und/oder mindestens eine Einkerbung (11) und/oder Erhebung und/oder Konturabweichung an dem Abschlussbereich (12) ausgeprägt ist/sind.
  19. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Innendurchmesser des Befestigungselements (3) in Strömungsrichtung zunimmt.
  20. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) an einem Strahlregler (15) und/oder an dem Wasserauslauf (6) fixierbar ist.
  21. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) eine Fixier- und eine Abdichtfunktion bereitstellt, insbesondere voneinander räumlich getrennt.
  22. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) über radial abstehende Flügel (14) aufweist.
  23. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) im Abschlussbereich (12) zwischen einer Nut und einem Strahlregler (15) eingeklemmt ist.
  24. Sanitärarmatur (4) mit einer Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 19.
  25. Sanitärarmatur (4) nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) lösbar oder fest in der Sanitärarmatur (4) befestigt ist.
  26. Sanitärarmatur (4) nach einem der Ansprüche 24 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der oder ein im Wasserauslauf (6) angeordneter Strömungswiderstand (8) ein Strahlregler (15) ist.
  27. Verwendung einer Vorrichtung (1), insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 23, zur Entlüftung einer Gassammelstelle (5), insbesondere Luftsammelstelle, in einer Sanitärarmatur (4), wobei die Vorrichtung (1) ein Leitungselement (2) umfasst, welches in die Gassammelstelle (5) ragt und zwischen der Gassammelstelle (5) und einem Wasserauslauf (6) mündet.
  28. Verwendung nach Anspruch 27, wobei das Leitungselement (2) auf eine Länge, die einem Abstand der Gassammelstelle (5) von dem Wasserauslauf (6) entspricht, gekürzt wird.
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