Nothing Special   »   [go: up one dir, main page]

DE202021100795U1 - Deckel für einen Müllbehälter sowie Müllbehälter - Google Patents

Deckel für einen Müllbehälter sowie Müllbehälter Download PDF

Info

Publication number
DE202021100795U1
DE202021100795U1 DE202021100795.8U DE202021100795U DE202021100795U1 DE 202021100795 U1 DE202021100795 U1 DE 202021100795U1 DE 202021100795 U DE202021100795 U DE 202021100795U DE 202021100795 U1 DE202021100795 U1 DE 202021100795U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cover part
part element
hinge
cover
lid
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DE202021100795.8U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ESE World BV
Original Assignee
ESE World BV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ESE World BV filed Critical ESE World BV
Priority to DE202021100795.8U priority Critical patent/DE202021100795U1/de
Publication of DE202021100795U1 publication Critical patent/DE202021100795U1/de
Active legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

Links

Images

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F1/00Refuse receptacles; Accessories therefor
    • B65F1/14Other constructional features; Accessories
    • B65F1/16Lids or covers
    • B65F1/1646Lids or covers provided with means for mounting on receptacles, e.g. hinges
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F1/00Refuse receptacles; Accessories therefor
    • B65F1/14Other constructional features; Accessories
    • B65F2001/1653Constructional features of lids or covers
    • B65F2001/1669Constructional features of lids or covers relating to means for fixing or latching the lid or cover in a certain angle

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Abstract

Deckel (13) für einen Müll-Großbehälter (10), insbesondere mit einem Fassungsvolumen von 1.000 bis 1.100 Litern, wobei der Deckel (13) als Flachdeckel ausgebildet ist, wobei der Deckel (13) als geteilter Deckel ausgebildet ist, aufweisend ein erstes Deckelteilelement (15) und ein zweites Deckelteilelement (17), wobei das erste Deckelteilelement (15) eine Einrichtung zum Anlenken an einem Müllbehälterkorpus (11) des Müll-Großbehälters (10) aufweist, wobei das zweite Deckelteilelementmit (17) über eine Scharniereinrichtung (20) schwenkbeweglich am ersten Deckelteilelement (15) angeordnet ist, wobei das erste Deckelteilelement (15) einen ersten Verbindungsrand (21) aufweist, der dem zweiten Deckelteilelement (17) zugewandt ist wobei das zweite Deckelteilelement (17) einen zweiten Verbindungsrand (22) aufweist, der dem ersten Deckelteilelement (15) zugewandt ist, und wobei der Deckel (13) eine Fixiereinrichtung (34) aufweist, die derart bereitgestellt ist, dass sie in der Lage ist, das zweite Deckelteilelement (17) in einer definierten Öffnungsstellung zu fixieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (34) in Form von zwei oder mehr, insbesondere starren oder im Wesentlichen starren, Arretiernasen (35) ausgebildet ist, die entlang des zweiten Verbindungsrands (22) und beabstandet zueinander an dem zweiten Deckelteilelement (17) angeordnet oder ausgebildet sind und die derart bereitgestellt sind, dass sie in der Lage sind, dass zweite Deckelteilelement (17) in der definierten Offenstellung festzulegen, und dass der erste Verbindungsrand (21) des ersten Deckelteilelements (15) einen Anschlag (36) für die Arretiernasen (35) bereitstellt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Deckel für einen Müll-Großbehälter gemäß dem Oberbegriff von Schutzanspruch 1. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung auch einen mit einem solchen Deckel ausgestatteten Müll-Großbehälter. Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere einen Deckel für einen Müll-Großbehälter sowie einen Müll-Großbehälter, der ein Volumen von etwa 1.000 Litern bis 1.100 Litern aufweist.
  • Derartige Müll-Großbehälter bestehen im Allgemeinen aus einem Müllbehälterkorpus, der zur Aufnahme des Mülls dient. Zur besseren Handhabbarkeit des Müll-Großbehälters können am Bodenelement vier Räder vorgesehen sein. Die offene Oberseite des Müllbehälterkorpus, über die der Müll eingefüllt wird, wird mittels eines Deckels verschlossen. Dazu ist der Deckel an dem Müllbehälterkorpus angelenkt.
  • Die Anzahl derartiger Müll-Großbehälter, insbesondere im kommunalen und öffentlichen Bereich, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Es gibt mehrere Varianten, beispielsweise Müll-Großbehälter mit Schiebe- oder Runddeckeln, und solche mit Flachdeckeln. Bei Letzteren kann es sich beispielsweise um Schwingdeckel handeln, die in der Regel seitlich am Müllbehälterkorpus angelenkt sind. Beispielsweise kann es sich bei den Flachdeckeln um Klappdeckel handeln, die, insbesondere über Scharniere, an einer der oberen Kanten des Müllbehälterkorpus, insbesondere an der oberen Hinterkante, angelenkt sind. Derartige Müllbehälter bestehen in der Regel aus robusten Materialien, wie beispielsweise Metall oder harten Kunststoffen.
  • Diese Art von Müll-Großbehältern wird üblicherweise in Müllsammelfahrzeuge entleert. Dazu verfügen die Müllsammelfahrzeuge über eine Schüttung mit Lifteinrichtung. Mittels der Lifteinrichtung werden die Müll-Großbehälter gegriffen, angehoben und in einen Aufnahmebereich des Müllsammelfahrzeugs gekippt. Dabei öffnet sich der Deckel, und der im Müllbehälterkorpus befindliche Müll fällt in den Aufnahmebereich des Müllsammelfahrzeugs. In der Regel verfügen die Müllsammelfahrzeuge weiterhin über eine Presseinrichtung, die insbesondere eine Pressplattenkonstruktion oder eine Pressschildeinrichtung aufweist. Über die Presseinrichtung wird der in den Aufnahmebereich geschüttete Müll zusammengepresst und in den Sammelcontainer des Müllsammelfahrzeugs verschoben.
  • Insbesondere dann, wenn der Deckel als Flachdeckel ausgebildet ist, kann es während des Entleerungsvorgangs zu Problemen kommen. Während des Kippvorgangs öffnet sich der Flachdeckel und kann mit Komponenten des Müllsammelfahrzeugs in Kontakt kommen und sich mit diesen beispielsweise verklemmen. Wenn der Müll-Großbehälter in der gekippten Position entleert wird, kann der geöffnete Flachdeckel beispielsweise mit dem im Aufnahmebereich befindlichen Müll in Kontakt kommen und sich mit diesem verklemmen. Außerdem kann in dieser Situation der Weitertransport des Mülls in den Sammelcontainer des Fahrzeugs behindert werden. Zudem kann die Situation auftreten, dass der geöffnete Deckel mit der Presseinrichtung des Fahrzeugs in Kontakt kommt. Zum einen kann dadurch die Handhabung der Presseinrichtung negativ beeinträchtigt werden. Zum anderen kann auch die Situation auftreten, dass sich der Deckel mit der Presseinrichtung verklemmt.
  • Nachteilig bei den bisher bekannten Flachdeckel-Lösungen ist auch, dass der Deckel des Müll-Großbehälters, aber auch der Müll-Großbehälter selbst oder die Komponenten des Müllsammelfahrzeugs im Betrieb beschädigt werden können. Beispielsweise kann die Situation auftreten, dass durch die in einer solchen Situation auf den Deckel wirkenden Kräfte dazu führen, dass der Deckel verbiegt und/oder bricht, dass die Scharnierverbindung zwischen Deckel und Müllbehälterkorpus beschädigt wird, und dergleichen.
  • Bei Runddeckelbehältern treten diese Kontaktprobleme in der Regel nicht auf. Runddeckelbehälter sind aber kosten- und wartungsintensiver als Flachdeckelbehälter. Außerdem benötigen die Müllsammelfahrzeuge einen speziellen Deckelöffner in der Schüttung.
  • Deshalb entstand die Idee, die Vorteile von Runddeckelbehältern mit denen von Flachdeckelbehältern zu kombinieren, und einen Flachdeckel zu entwickeln, der mit jedem Müllsammelfahrzeug problemlos entleert werden kann, aber alle ergonomischen Vorteile eines Runddeckelbehälters beibehält.
  • Es wurden die so genannten geteilten Deckel entwickelt, bei denen der Flachdeckel in eine Anzahl von Deckelteilelementen unterteilt ist. Eine solche Lösung, von der die vorliegende Erfindung ausgeht, ist beispielsweise in der EP 2 388 212 B1 offenbart. Dieser bekannte Flachdeckel besteht aus zwei Deckelteilelementen. Ein erstes Deckelteilelement, welches auch als Basisdeckelelement bezeichnet werden kann, ist in bekannter Weise, insbesondere schwenkbeweglich, mit dem Müllbehälterkorpus verbunden. Ein zweites Deckelteilelement, welches auch als Frontdeckelelement bezeichnet werden kann, ist schwenkbeweglich mit dem ersten Deckelteilelement verbunden. Diese schwenkbewegliche Verbindung ist unter Verwendung einer Scharniereinrichtung realisiert. Das zweite Deckelteilelement, das im Vergleich zum ersten Deckelteilelement insbesondere flächenmäßig kleiner ausgestaltet ist, deckt eine im Müllbehälterkorpus befindliche Einwurföffnung für Müll teilweise ab, die zum leichteren Befüllen oder aber auch zur Verhinderung des Einklemmens von Personen dient. Der Flachdeckel dieser bekannten Lösung weist zudem eine Fixiereinrichtung auf, die ausgebildet ist, um das zweite Deckelteilelement in einer geöffneten Position, in welcher das zweite Deckelteilelement auf die äußere Oberfläche des ersten Deckelteilelements aufgelegt ist, festzulegen oder zu fixieren.
  • In manchen Ländern ist es gewünscht oder gar vorgeschrieben, dass das zweite Deckelteilelement während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Müll-Großbehälters die gesamte Zeit offen ist, um beim Einfüllen von Müll ein Berühren des Deckels zu vermeiden. Das zweite Deckelteilelement in der geöffneten Position gestattet somit jederzeit den Zugang zum Müllbehälterkorpus, ohne dass der Deckel berührt werden muss. Dazu muss die Fixiereinrichtung in besonderer Weise ausgebildet werden. Denn zum einen muss das zweite Deckelteilelement in einer definierten Öffnungsstellung fixiert werden, in der die Öffnung groß genug ist, damit Abfall problemlos und ohne Berührung des Deckels in den Müll-Großbehälter eingeworfen werden kann. Zum anderen sollte die Öffnung gleichzeitig aber auch so klein sein, dass nach Möglichkeit der Eintritt von Regenwasser bei geöffnetem zweitem Deckelelement so gut als möglich vermieden wird.
  • Auf dem benachbarten Gebiet der Lagerkisten sind bereits Lösungen bekannt geworden, bei denen ein Deckel für eine Lagerkiste aus zwei Deckelteilelementen besteht, die über eine Scharnierverbindung miteinander verbunden und schwenkbeweglich gegeneinander verschwenkbar sind, wobei eines der Deckelteilelemente in einer definierten Öffnungsstellung gehalten werden kann. In der US 2017/0283130 A1 ist eine solche Lagerkiste beschrieben, welche sowohl an der oberen Seite als auch an einer Seitenfläche offen ist. Diese beiden Öffnungen werden durch einen geteilten Deckel verschlossen. Der Deckel weist ein erstes Deckelteilelement und ein zweites Deckelteilelement auf, wobei die beiden Deckelteilelemente über eine Scharniereinrichtung miteinander verbunden und schwenkbeweglich gegeneinander sind. Das erste Deckelteilelement dient zum Verschließen der Öffnung an der oberen Seite, während das zweite Deckelteilelement zum Verschließen der Öffnung in der Seitenfläche dient. Über eine Fixiereinrichtung, die sich in der Nähe der Scharniereinrichtung befindet, kann das zweite Deckelteilelement in einer definierten Öffnungsstellung gehalten werden, in der sich das zweite Deckelelement in einer Schwenkposition befindet, die 60 Grad im Vergleich zu derjenigen Position beträgt, in welcher das zweite Deckelelement die Öffnung in der Seitenfläche vollständig verschließt.
  • Die Fixiereinrichtung der bekannten Lösung besteht aus einer langgestreckten konvexen, muschelförmigen Auswölbung, die sich aus dem zweiten Deckelteilelement erhebt. Das erste Deckelteilelement weist eine dazu korrespondierende Anschlagfläche auf, mit der die konvexe Auswölbung in der gewünschten Offenstellung zusammenwirkt. Wenn das zweite Deckelteilelement geöffnet wird, berührt zunächst die konvexe Auswölbung die Anschlagfläche des ersten Deckelteilelements. Wenn das zweite Deckelteilelement weiter geöffnet wird, wird die konvexe Auswölbung in ihrer Gesamtheit gegen die Anschlagfläche gedrückt, wodurch sich diese deformiert und nach hinten gedrückt wird. Dadurch kann bei weiterem Öffnen des zweiten Deckelteilelements die konvexe Auswölbung an der Anschlagfläche vorbeigleiten. Aufgrund dabei entstehender Rückstellkräfte bewegt sich die Anschlagfläche danach in ihre Ausgangsposition zurück, so dass das zweite Deckelteilelement, auch wenn es losgelassen wird, in dieser Öffnungsposition gehalten wird. Damit eine ausreichende Stabilität gewährleistet ist, ist die konvexe Auswölbung relativ breit ausgebildet.
  • Die in dieser bekannten Lösung offenbarte Fixiereinrichtung kann aber nicht ohne Weiteres auf das Gebiet der Müll-Großbehälter übertragen werden. Lagerkisten sind im Vergleich zu Müll-Großbehältern klein und handlich. Die einzelnen Komponenten sind zudem sehr leicht. Sie werden in der Regel keinen großen Kräften ausgesetzt und bestehen deshalb aus relativ weichem, leicht deformierbarem Kunststoff, so dass wie oben beschriebene Deformationen einzelner Komponenten aufgrund der Weichheit und einer damit einhergehenden Flexibilität der Komponente ohne einen großen Kraftaufwand problemlos möglich sind.
  • Bei Müll-Großbehältern ist dies anders. Die einzelnen Komponenten der Müll-GrOßbehälter müssen aus robusten Materialien bestehen, da sie im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung großen Belastungen, insbesondere auch hohen Kräften ausgesetzt sind. Aus diesem Grund bestehen die einzelnen Komponenten von Müll-Großbehältern entweder aus Metall, oder aber aus harten Kunststoffen, die sich nicht ohne Weiteres, und wenn nur in geringem Maße, deformieren lassen.
  • Müll-Großbehälter haben beispielsweise Ausmaße, bei denen die Höhe etwa 1354 mm, die Breite etwa 1373 mm und die Tiefe etwa 1073 mm beträgt. Die Oberkante, im Bereich derer sich die vom Deckel verschlossene Einwurföffnung befindet, liegt bei etwa 1206 mm. Damit sind auch die beiden Deckelteilelemente eines geteilten Flachdeckels von ihrer Dimensionierung her sehr groß, auch wenn das zweite Deckelteilelement, bei dem es sich beispielsweise um das Frontdeckelelement handelt, von seiner Dimensionierung her bevorzugt kleiner ist als das erste Deckelteilelement, bei dem es sich beispielsweise um das Basisdeckelelement handelt.
  • Um die oben angesprochene Stabilität in einer definierten Öffnungsstellung bei einem solch großen Deckel eines Müll-Großbehälters zu gewährleisten, müsste die bei der bekannten Lagerkiste vorgesehene konvexe Auswölbung bei einem Deckel für einen Müll-Großbehälter sehr breit sein, damit das zweite Deckelteilelement in einer definierten Öffnungsstellung gleichmäßig stabil gehalten wird. Das würde bedeuten, dass zum Öffnen des zweiten Deckelteilelements und insbesondere zum Überwinden der von einer Anschlagfläche am/im ersten Deckelteilelement ausgehenden Gegenkräfte, relativ große Kräfte aufgebracht werden müssten, um das zweite Deckelteilelement in die gewünschte Öffnungsposition zu bringen und dort zu halten. Der Grund dafür liegt darin, dass die gesamte konkave Auswölbung in ihrer gesamten Ausdehnung, das heißt sowohl in Längenrichtung als auch in Breitenrichtung, über die Anschlagfläche gedrückt werden muss. Aufgrund der technischen Daten eines solchen Müll-Großbehälters ist zudem die Richtung, aus der die erforderlichen Kräfte aufgebracht werden müssen, nicht optimal. Dies gilt insbesondere für Benutzer mit kleiner Körpergröße oder Benutzer die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
  • Aus ökonomischen und ökologischen Gründen geht der Trend bei Müll-Großbehältern zudem dahin, Müll-Großbehälter möglichst modular aufzubauen, so dass insbesondere einzelne Behälterkomponenten auf einfache Weise ausgetauscht werden können. Im Zusammenhang mit dem Deckel sind alle Deckelkomponenten so konstruiert, dass sie leicht montiert und ausgetauscht werden können. Es besteht deshalb das Bedürfnis, dass bei einem geteilten Deckel die einzelnen Deckelkomponenten, beispielsweise eine entsprechende Fixiereinrichtung, jeweils nur an einem Deckelteilelement angeordnet oder ausgebildet sind.
  • Ausgehend vom genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Deckel für einen Müll-Großbehälter sowie einen Müll-Großbehälter der eingangs beschriebenen Art derart weiterzubilden, dass ein Deckelteilelement eines geteilten Deckels, bei dem es sich vorzugsweise um ein Frontdeckelelement handelt, in eine definierte Öffnungsstellung gebracht und in dieser gehalten werden kann, wozu nur ein geringer Kraftaufwand erforderlich ist, wobei gleichzeitig aber die Stabilität in der definierten Öffnungsstellung gewahrt bleibt, und wobei eine hierfür erforderliche Fixiereinrichtung ausschließlich in diesem Deckelteilelement bereitgestellt ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch den Deckel für einen Müll-Großbehälter mit den Merkmalen gemäß dem unabhängigen Schutzanspruch 1, sowie den Müll-Großbehälter mit den Merkmalen gemäß dem unabhängigen Schutzanspruch 29. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus der Beschreibung sowie aus den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Deckel beschrieben sind, vollumfänglich auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Müll-Großbehälter, und umgekehrt, so dass hinsichtlich der Offenbarung wechselseitig vollinhaltlich Bezug genommen und verwiesen wird.
  • Die vorliegende Erfindung ist im Bereich der Müll-Großbehälter angesiedelt. Es versteht sich dabei von selbst, dass unter dem Oberbegriff „Müll“ sämtliche Arten von Abfällen und Wertstoffen subsummiert sind, und dass der Müll-Großbehälter zur Aufnahme von einer einzelnen Müllfraktion oder von mehreren unterschiedlichen Müllfraktionen bereitgestellt ist.
  • Der Grundgedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass über eine entsprechend ausgestaltete Fixiereinrichtung eine Arretierfunktion für ein Deckelteilelement des geteilten Deckels geschaffen wird, so dass das besagte Deckelteilelement in eine definierte Öffnungsposition gebracht und in dieser arretiert werden kann. Die dabei aufzuwendende Kraft wird auf eine Mehrzahl von Punkten verteilt, wobei diese Punkte flächenmäßig möglichst beschränkt sind. Da der Trend zum modularen Aufbau von Müll-Großbehältern und deren Komponenten geht, ist zudem realisiert, dass alle für das Verbringen und Festlegen des Deckelteilelements in die/der definierte(n) Öffnungsstellung erforderlichen Komponenten der Fixiereinrichtung in der besagten Deckelteileinrichtung realisiert sind. Der erfindungsgemäße Deckel, ebenso wie der erfindungsgemäße Müll-Großbehälter verbinden dabei Sicherheit, Handling und Wirtschaftlichkeit und stellen eine interessante Alternative zu Runddeckelbehältern dar.
  • Gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung wird ein Deckel bereitgestellt, welcher die Merkmale des unabhängigen Schutzanspruchs 1 aufweist.
  • Der Deckel ist für einen Müll-Großbehälter ausgelegt. Beispielsweise kann es sich bei dem Müll-Großbehälter um einen wie eingangs beschriebenen Müll-Großbehälter handeln, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die entsprechenden Ausführungen weiter oben vollinhaltlich Bezug genommen und verwiesen wird. Insbesondere hat der Müll-Großbehälter ein Fassungsvolumen von 1.000 bis 1.100 Litern.
  • Der Müll-Großbehälter weist einen Müllbehälterkorpus auf, der zur Aufnahme des Mülls dient. Der Müllbehälterkorpus kann beispielsweise in der Aufsicht eine rechteckige, topfförmige Kontur aufweisen. Der Müllbehälterkorpus besteht aus einem Bodenelement und einer Seitenwandung, die im Falle einer rechteckigen Kontur aus vier aneinandergrenzenden Seitenwandungssegmenten besteht. Zur besseren Handhabbarkeit des Müllbehälters können am Bodenelement vier Räder vorgesehen sein. Die offene Oberseite des Müllbehälterkorpus, über die der Müll eingefüllt wird, wird mittels eines Deckels verschlossen. Der Deckel ist an dem Müllbehälterkorpus angelenkt, beispielsweise schwenkbeweglich mittels einer geeigneten Scharniereinrichtung. Vorzugsweise handelt es sich dabei um eine lösbare Verbindung. Der Deckel ist als Flachdeckel, insbesondere als Klappdecke ausgebildet, der insbesondere über Scharniere, an einer der oberen Kanten des Müllbehälterkorpus, insbesondere an der oberen Hinterkante, angelenkt ist. Derartige Müllbehälter bestehen in der Regel aus robusten Materialien, wie beispielsweise Metall oder harten Kunststoffen.
  • Der Deckel ist als so genannter geteilter Deckel ausgebildet. Das bedeutet, dass der Deckel aus einer Anzahl von Deckelteilelementen besteht, die in ihrer Gesamtheit den Deckel bilden. Grundsätzlich ist die Erfindung nicht auf eine bestimmte Anzahl von Deckelteilelementen beschränkt. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Deckel ein erstes Deckelteilelement und ein zweites Deckelteilelement auf. Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung auch bei Deckeln ausführbar, die mehr als zwei Deckelteilelemente aufweisen.
  • In der nachfolgend beschriebenen bevorzugten Ausführungsform weist der Deckel ein erstes Deckelteilelement und ein zweites Deckelteilelement auf, wobei das erste Deckelteilelement an dem Müllbehälterkorpus angelenkt ist oder wird. Dazu weist das erste Deckelteilelement eine Einrichtung zum Anlenken an einem Müllbehälterkorpus des Müll-Großbehälters auf, die beispielsweise als Scharniereinrichtung oder Teil einer Scharniereinrichtung ausgebildet ist. Bei dem ersten Deckelteilelement handelt es sich insbesondere um das hintere Deckelteilelement des Deckels, das auch als Basisdeckelelement bezeichnet wird. An dem ersten Deckelteilelement ist das zweite Deckelteilelement schwenkbeweglich angeordnet. Insbesondere ist das zweite Deckelteilelementmit über eine Scharniereinrichtung schwenkbeweglich am ersten Deckelteilelement angeordnet. Eine Scharniereinrichtung ist insbesondere ein um eine Achse, die Drehachse, drehbares Gelenk. Bei dem zweiten Deckelteilelement handelt es sich insbesondere um das vordere Deckelteilelement des Deckels, das auch als Frontdeckelelement bezeichnet wird. Bevorzugt kann nur das zweite Deckelteilelement gegen das erste Deckelteilelement verschwenkt werden.
  • Das erste Deckelteilelement weist einen ersten Verbindungsrand auf, der dem zweiten Deckelteilelement zugewandt ist, während das zweite Deckelteilelement einen zweiten Verbindungsrand aufweist, der dem ersten Deckelteilelement zugewandt ist. Der Verbindungsrand stellt insbesondere eine äußere Begrenzung und/oder einen Endbereich des entsprechenden Deckelteilelements dar, über welche(n) die Verbindung mit dem jeweils anderen Deckelteilelement erfolgt. Die für die Verbindung der beiden Deckelteilelemente vorgesehene Scharniereinrichtung befindet sich bevorzugt im Bereich der jeweiligen Verbindungsränder der Deckelteilelemente.
  • Das erste Deckelteilelement weist bevorzugt einen oder mehrere seitliche Durchfassgriffe auf, mit denen sich der Deckel bequem komplett öffnen lässt. Das zweite Deckelteilelement kann einen integrierten Bügelgriff in der Mitte des zweiten Deckelteilelements aufweisen und/oder mit einer umlaufenden Griffleiste ausgestattet sein. Das erste und/oder zweite Deckelteilelement kann/können zusätzlich mit einer Geräuschdämmung ausgestattet werden. Das erste Deckelteilelement lässt sich aufgrund seiner Bauart mittels der verwendeten Scharniereinrichtung und ohne Einsatz der Fixiereinrichtung vorzugsweise bis zu einer Position öffnen, in welcher das zweite Deckelteilelement auf dem ersten Deckelteilelement aufliegt oder an diesem anliegt, und zum Befüllen in dieser Position verweilen. Diese Öffnungsposition kann man als konstruktionsbedingte Öffnungsposition bezeichnen. Das kann beispielsweise bei einem Öffnungswinkel von 150 Grad der Fall sein. Bevorzugt ist das zweite Deckelteilelement gegenüber dem gesamten Deckel wesentlich leichter. Somit lässt es sich, insbesondere durch seinen Bügelgriff im Mittelteil und/oder durch die zusätzliche umlaufende Griffleiste, mühelos auch von Kindern, älteren Personen oder Mitbürgern mit Handicap öffnen. Der Deckel in seiner Gesamtheit kann problemlos komplett geöffnet werden. Besonders wenn mehrere Abfallsäcke entsorgt werden müssen, ist das von Vorteil. Es muss jedoch nicht zwingend der gesamte Deckel geöffnet werden, was durch Hauswände oftmals ohne Verrücken des Müll-Großbehälters gar nicht möglich ist.
  • Durch die bessere Ergonomie benötigt das zweite Deckelteilelement erheblich weniger Kraftaufwand, um geöffnet zu werden.
  • Alle Deckelteilelemente sind so konstruiert, dass sie leicht montiert und ausgetauscht werden können. Der gesamte Deckel wird bevorzugt wie ein Standard-Flachdeckel am Müllbehälterkorpus montiert, vorzugsweise mit denselben Deckelbolzen. So kann ein bereits existierender Müll-Großbehälter ohne Probleme mit dem erfindungsgemäßen Deckel nachgerüstet werden.
  • In letzter Zeit hat sich etabliert, dass unterschiedliche Müllfraktionen durch unterschiedliche Farbmarkierungen kenntlich gemacht werden. Über die Farbmarkierung wird dem Nutzer signalisiert, welche Art von Müll in entsprechenden den Müll-Großbehälter eingeworfen werden darf. Vor dem Hintergrund des modularen Aufbaus ist es nunmehr möglich, dass nur das zweite Deckelteilelement, bei dem es sich insbesondere um das Frontdeckelelement handelt, in der entsprechenden Farbe ausgebildet ist, während der Müllbehälterkorpus und das erste Deckelteilelement, beispielsweise das Basisdeckelelement, in einer einheitlichen Färbung umgesetzt sind. Bei einem Wechsel der Fraktionsnutzung muss dann lediglich das zweite Deckelteilelement in einer anderen Farbe ausgetauscht werden. Zu diesem Zweck ist das zweite Deckelteilelement vorzugsweise lösbar am ersten Deckelteilelement angeordnet. Alle relevanten Markierungseinsätze sind aus diesem Grund bevorzugt nur im zweiten Deckelteilelement untergebracht. Der Vorteil ist eine effektivere und somit ökonomischere Lagerhaltung.
  • Die beiden Deckelteilelemente können beispielsweise aus dem gleichen Material oder aus verschiedenen Materialien hergestellt sein. Ebenso können die beiden Deckelteilelemente die gleiche Kontur, aber auch unterschiedliche Konturen aufweisen. Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass das zweite Deckelteilelement, das den vorderen Deckelbereich bildet, mit einfacherem Profil als das erste Deckelteilelement ausgebildet ist. Dadurch kann, insbesondere im Hinblick auf eine Presseinrichtung in einem Müllsammelfahrzeug, durch das zweite Deckelteilelement noch weniger Angriffsmöglichkeit geboten werden.
  • Zudem wird es durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Deckels auch möglich, dass während eines Befüllvorgangs des mit einem solchen Deckel ausgerüsteten Müll-Großbehälters in dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch nur das zweite Deckelteilelement und nicht der gesamte Deckel geöffnet werden muss. Somit kann ein solcher Müll-Großbehälter leichter befüllt werden, und es können Verletzungen, beispielsweise durch Einklemmen, von Personen verhindert werden.
  • Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass das zweite Deckelteilelement zum Verschließen einer vom ersten Deckelteilelement allseitig umschlossenen Öffnung ausgebildet ist oder dass das zweite Deckelteilelement zum Verschließen einer an wenigstens einer Kante des ersten Deckelteilelements ausgebildeten Ausnehmung, die sich von der Kante in Richtung des Deckelzentrums erstreckt, ausgebildet ist.
  • In anderer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das erste Deckelteilelement und das zweite Deckelteilelement die gleiche Deckelbreite und/oder die gleiche Deckellänge aufweisen. In diesem Fall kann vorgesehen sein, dass die beiden Deckelteilelemente mit ihren Kanten gegeneinander anliegen, wobei diese Kanten jeweils im Bereich der entsprechenden Verbindungsränder ausgebildet sind.
  • Beispielsweise können die beiden Deckelteilelemente in Bezug zueinander die gleiche Größe aufweisen. In anderer Ausgestaltung kann auch vorgesehen sein, dass die beiden Deckelteilelemente in Bezug zueinander eine unterschiedliche Größe aufweisen. In weiterer Ausgestaltung kann deshalb vorgesehen sein, dass das erste Deckelteilelement flächenmäßig 50% bis 95% der Gesamtfläche des Deckels ausmacht, und dass das zweite Deckelteilelement flächenmäßig 50% bis 5% der Gesamtfläche des Deckels ausmacht. Bevorzugt ist das zweite Deckelteilelement flächenmäßig kleiner als das erste Deckelteilelement.
  • Wie eingangs geschildert wurde, kann es aus verschiedensten Gründen erwünscht sein, dass das zweite Deckelelement zusätzlich zu der weiter oben beschrieben maximalen Öffnungsposition, bei der es sich insbesondere um die konstruktionsbedingte Öffnungsposition handelt, in wenigstens eine weitere, zwischen der Schließposition in der maximalen Öffnungsposition liegende definierte Öffnungsstellung gebracht und in dieser fixiert wird. Dazu weist der Deckel eine geeignete Fixiereinrichtung auf. Die Fixiereinrichtung hat eine ganz bestimmte Funktion. Sie ist ausgebildet, um das zweite Deckelteilelement in dieser definierten Öffnungsstellung zu fixieren. Die Fixiereinrichtung dient folglich dazu, das zweite Deckelteilelement in einer definierten geöffneten Position beziehungsweise Stellung festlegen zu können. Insbesondere ist die Fixiereinrichtung so ausgebildet, dass die Fixierung des zweiten Deckelelements temporär und vor allem lösbar erfolgen kann. Die Fixiereinrichtung ist am zweiten Deckelteilelement angeordnet oder ausgebildet.
  • Erfindungsgemäß ist die Fixiereinrichtung in Form von zwei oder mehr Arretiernasen ausgebildet. Grundsätzlich ist die Erfindung nicht auf beine bestimmte Anzahl von Arretiernasen beschränkt, so dass auch mehr als zwei, beispielsweise drei oder vier, Arretiernasen zum Einsatz kommen können. Eine Arretiernase ist insbesondere ein vorspringendes, vorzugsweise mechanisches, Bauelement, mittels dessen ein bewegliches Teil, hier das zweite Deckelteilelement, festgelegt werden kann. Bevorzugt sind die Arretiernasen als starre oder im Wesentlichen starre Bauteile ausgebildet. Einige bevorzugte Ausführungsformen für Arretiernasen werden im weiteren Verlauf der Beschreibung weiter unten näher erläutert.
  • Die Arretiernasen sind bevorzugt schmal ausgebildet und weisen vorzugsweise eine Breite von einigen Millimetern bis einigen Zentimetern auf. Die Breite der Arretiernase entsprecht dabei der Ausdehnung der Arretiernase in einer Erstreckungsrichtung, die parallel zur Erstreckungsrichtung des zweiten Verbindungsrands verläuft.
  • Um den Deckel mit möglichst geringem Kraftaufwand in die definierte Öffnungsstellung öffnen zu können, und um gleichzeitig sicherzustellen, dass das zweite Deckelteilelement in der definierten Öffnungsstellung stabil gehalten wird, sollten die Arretiernasen auf der einen Seite so klein wie möglich, auf der anderen Seite gleichzeitig aber auch so groß wie erforderlich ausgebildet sein.
  • Die Erfinder haben herausgefunden, dass dies bevorzugt dann der Fall ist, wenn die Arretiernasen eine Breite aufweisen, die 6% oder weniger, vorzugsweise 5% oder weniger, bevorzugt 4.5% oder weniger, der Breite des zweiten Deckelteilelements entspricht. Die Breite des zweiten Deckelteilelements erstreckt sich dabei in Erstreckungsrichtung des zweiten Verbindungsrands. Bevorzugt weisen die Arretiernasen eine Breite zwischen 5mm und 70mm auf. In einem exemplarischen Ausführungsbeispiel beträgt die Breite des Müll-Großbehälters, und damit des Deckels beispielsweise, wie weiter oben beschrieben,1373mm. Die Breite der Arretiernasen liegt dann vorzugsweise zwischen 30mm und 70mm, insbesondere bei 60mm.
  • Ebenso ist die Höhe der Arretiernasen von Bedeutung. Die Arretiernasen erstrecken sich von einer Fläche des zweiten Deckelteilelements und ragen von diesem - nach außen - ab. Die Höhe der Arretiernasen entspricht insbesondere der maximalen Erstreckung der Arretiernasen von einem ersten Ende, an dem die Arretiernasen an dem zweiten Deckelteilelement angeordnet oder ausgebildet sind, bis zu deren zweitem Ende, das dem ersten Ende gegenüberliegt und in Bezug auf das zweite Deckelteilelement ein freies Ende ist. Die Höhe der Arretiernasen sollte dabei einerseits so gering wie möglich sein, damit das zweite Deckelteilelement mit möglichst wenig Kraftaufwand über den Anschlag am ersten Deckelteilelement hinausbewegt werden kann. Gleichzeitig müssen die Arretiernasen so hoch wie erforderlich sein, damit das zweite Deckelteilelement in der definierten Öffnungsstellung stabil gehalten wird. Die Erfinder haben herausgefunden, dass eine bevorzugte Höhe der Arretiernasen im Bereich zwischen 3mm und 5mm liegt, bevorzugt im Bereich zwischen 3.5mm und 4.5mm, besonders bevorzugt bei 4.2mm.
  • Darüber hinaus ist auch die Dicke der Arretiernasen von Bedeutung. Die Dicke der Arretiernasen entspricht dabei insbesondere der maximalen Ausdehnung der Arretiernasen in einer Richtung senkrecht oder annährend senkrecht zur Höhe der Arretiernasen. Vorzugsweise wird die Dicke der Arretiernasen dort bestimmt, wo die Arretiernase an dem zweiten Deckelteilelement, beispielsweise an einer Scharnierhülse der zweiten Scharnierkomponente, angeordnet oder ausgebildet ist. Bevorzugt liegt die Dicke der Arretiernasen im Bereich zwischen 1 mm und 3mm, vorzugsweise im Bereich zwischen 1.5mm und 2mm.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung auf die vorgenannten Maße nicht beschränkt, so dass auch Arretiernasen mit anderer Dimensionierung von der Erfindung mitumfasst sind.
  • Im Vergleich zur Gesamtbreite des zweiten Deckelteilelements sind die Arretiernasen somit sehr klein. Die Arretiernasen können entweder als Vollkörper, oder als Profilelemente ausgebildet sein. Vollkörper haben in der Regel keine Hohlräume, während Profilelemente durchaus Hohlräume oder Ausnehmungen aufweisen können.
  • Die Arretiernasen sind entlang des zweiten Verbindungsrands und beabstandet zueinander an dem zweiten Deckelteilelement angeordnet oder ausgebildet. Unter dem Begriff „angeordnet“ wird insbesondere verstanden, dass die Arretiernasen zunächst als eigenständiges Bauteil vorliegen und als solches an dem zweiten Deckelteilelement befestigt werden. Auf diese Weise wird es auf einfache Weise möglich, bereits bestehende Deckel mit solchen Arretiernasen nachzurüsten. Beispielsweise können dazu geeignete Bohrungen in dem bestehenden zweiten Deckelteilelement eingebracht werden, in denen die Arretiernasen anschließend befestigt werden. beispielsweise lösbar oder nicht lösbar. Unter dem Begriff „ausgebildet“ wird insbesondere verstanden, dass die Arretiernasen ein integraler Bestandteil des zweiten Deckelteilelements sind.
  • Die Arretiernasen sind derart bereitgestellt, dass sie in der Lage sind, dass zweite Deckelteilelement in der definierten Öffnungsstellung festzulegen. Beispielsweise können die Arretiernasen derart bereitgestellt sein, dass sie in der Lage sind, dass zweite Deckelteilelement in einer definierten Öffnungsstellung von 60 Grad festzulegen. In anderer Ausgestaltung können die Arretiernasen derart bereitgestellt sein, dass sie in der Lage sind, dass zweite Deckelteilelement in einer definierten Öffnungsstellung von 75 Grad festzulegen Die Festlegung des zweiten Deckelteilelements in der definierten Öffnungsposition kann beispielsweise durch die Anordnungsposition der Arretiernasen am zweiten Deckelteilelement, durch die Größe der Arretiernasen, insbesondere deren Höhe und/oder Dicke, oder durch beides realisiert werden. Durch die Arretiernasen wird somit eine dauerhaft offene Stellung des zweiten Deckelteilelements ermöglicht. Dies wird insbesondere dadurch realisiert, dass die Arretiernasen in einer dafür geeigneten Position an dem zweiten Deckelteilelement bereitgestellt sind. Um das zweite Deckelteilelement in der definierten Öffnungsstellung zu halten, müssen die Arretiernasen in dieser Stellung mit dem Anschlag am ersten Verbindungsrand des ersten Deckelteilelements zusammenwirken. Um die definierte Öffnungsstellung zu realisieren, müssen die Arretiernasen in solch einer Position beziehungsweise an solch einer Stelle am zweiten Deckelteilelement angeordnet oder ausgebildet sein, dass sie mit dem Anschlag genau dann zusammenwirken, wenn die definierte Öffnungsstellung des zweiten Deckelteilelements erreicht ist.
  • Dazu müssen die Arretiernasen mit einem korrespondierenden Anschlag zusammenwirken, mit dem die Arretiernasen verrasten oder verhaken. Erfindungsgemäß stellt der erste Verbindungsrand des ersten Deckelteilelements einen solchen Anschlag für die Arretiernasen. Damit ist es beim ersten Deckelteilelement nicht erforderlich, dass dieses für die Funktion der Fixierung in besonderer Weise ausgebildet werden muss. Das erste Deckelteilelement kann in unveränderter Form verwendet werden. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der durch den ersten Verbindungsrand des ersten Deckelteilelements bereitgestellte Anschlag für die Arretiernasen durch ein freies Ende des ersten Verbindungsrands gebildet. Damit sich der den Anschlag bereitstellende erste Verbindungsrand während des Zusammenwirkens mit den Arretiernasen nicht deformiert, weist das erste Deckelteilelement, zumindest im Bereich des ersten Verbindungsrands, insbesondere wenigstens eine, vorzugsweise zwei oder mehr Versteifungsrippe(n) auf. Bei mehr als zwei Versteifungsrippen sind diese, in Erstreckungsrichtung des ersten Verbindungsrands, beabstandet zueinander. Bevorzugt befinden sich die Versteifungsrippe(n) zumindest in demjenigen Bereich des ersten Deckelteilelements, wo dieser mit den Arretiernasen zusammenwirkt.
  • Beispielsweise kann der erste Verbindungsrand des ersten Deckelteilelements als Wasserablaufkante ausgebildet sein oder eine Wasserablaufkante aufweisen. Die Wasserablaufkante hat die Funktion, dass auf das erste Deckelteilelement auftreffendes Wasser seitlich von diesem abgeleitet wird, so dass es nicht in den Müllbehälterkorpus gelangen kann.
  • Wenn das zweite Deckelteilelement in die definierte Öffnungsstellung gebracht wird, müssen die Arretiernasen den Anschlag zunächst überwinden. Dazu ist es vorteilhaft, wenn der Anschlag an derjenigen Stelle, wo er mit den Arretiernasen in Kontakt kommt, eine möglichst geringe Fläche aufweist, damit die für das Überwinden des Anschlags erforderlichen Kräfte möglichst geringgehalten werden können. Um dies zu erreichen, ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, dass sich der Anschlag an derjenigen Stelle, wo er mit den Arretiernasen in Kontakt kommt, bei der es sich beispielsweise um das freie Ende des ersten Verbindungsrands handelt, verjüngt, wobei der Anschlag vorzugsweise spitz zulaufend ausgebildet ist. Alternativ oder zusätzlich kann der Anschlag, zumindest im Bereich der Kontaktfläche, bevorzugt einen, zumindest leicht, abgewinkelten Verlauf aufweisen, vorzugsweise nach außen in Richtung der des zweiten Verbindungsrand des zweiten Deckelteilelements. In gleicher Weise sind auch die Arretiernasen bevorzugt derart ausgebildet, dass deren Fläche, die mit dem Anschlag in Kontakt kommt, möglichst klein gehalten wird. Einige bevorzugte Ausführungsbeispiele, wie dies realisiert werden kann, werden im weiteren Verlauf der Beschreibung näher erläutert.
  • Wenn die wie eingangs im Zusammenhang mit dem Stand der Technik geschilderte Situation auftritt, dass das zweite Deckelteilelement in die definierte Öffnungsstellung gebracht und in dieser festgehalten wird, ist nunmehr, trotz der Ausgestaltung des Müll-Großbehälters und der Größe der Deckelteilelemente dafür nur noch eine geringe Kraft aufzuwenden, da die Kraft auf die mehreren Arretiernasen aufgeteilt wird. Dadurch, dass die Arretiernasen beabstandet sind, bleibt gleichzeitig auch die Stabilität gewahrt, wenn das zweite Deckelteilelement in die definierte Öffnungsstellung gebracht und in dieser gehalten wird.
  • Die erfindungsgemäße Lösung umfasst zusammengefasst somit einen als geteilter Deckel ausgebildeten Deckel, der aus mehreren, vorzugsweise zwei Deckelteilelementen besteht. Natürlich ist denkbar, dass der Deckel aus mehr als zwei Deckelteilelementen bestehen kann. Besteht der Deckel aus zwei Deckelteilelementen, so handelt es sich bei dem ersten Deckelteilelement bevorzugt um ein Basisdeckelelement, während es sich bei dem zweiten Deckelteilelement um ein Frontdeckelelement handelt. Erfindungsgemäß kann das zweite Deckelteilelement in wenigstens eine definierte Öffnungsstellung verschwenkt und in dieser mittels einer Fixiereinrichtung gehalten werden. Die für das Fixieren erforderlichen Kräfte werden auf mehrere, voneinander beabstandete flächenmäßig eng begrenzte Punkte konzentriert, so dass die aufzubringenden Kräfte geringgehalten werden können und gleichzeitig die Stabilität in der definierten Öffnungsstellung gewahrt bleibt. Sämtliche Komponenten der Fixiereinrichtung befinden sich an dem zweiten Deckelteilelement.
  • Die beiden Deckelteilelemente sind mittels einer Scharniereinrichtung, insbesondere lösbar, schwenkbeweglich miteinander verbunden, wobei die Scharniereinrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wie folgt ausgebildet ist: Gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform weist die Scharniereinrichtung eine erste Scharnierkomponente auf, welche am ersten Verbindungsrand des ersten Deckelteilelements angeordnet oder ausgebildet ist. Weiterhin weist die Scharniereinrichtung eine zweite Scharnierkomponente auf, welche am zweiten Verbindungsrand des zweiten Deckelteilelements angeordnet oder ausgebildet ist. Sowohl die erste als auch die zweite Scharnierkomponente sind um eine gemeinsame Drehachse drehbar gelagert. Bei einer solchen Ausgestaltung der Scharniereinrichtung ist bevorzugt realisiert, dass die Arretiernasen auf einer Außenfläche der zweiten Scharnierkomponente angeordnet oder ausgebildet sind.
  • Beispielsweise kann die erste Scharnierkomponente derart am ersten Deckelteilelement bereitgestellt sein, sich die erste Scharnierkomponente seitlich über den ersten Verbindungsrand des ersten Deckelteilelements hinaus erstreckt. Die erste Scharnierkomponente befindet sich somit bevorzugt in einer Ebene mit dem ersten Deckelteilelement. In einer Ausführungsform ist die zweite Scharnierkomponente in gleicher Weise am zweiten Deckelteilelement bereitgestellt, wobei sie sich seitlich über den zweiten Verbindungsrand des zweiten Deckelteilelements hinaus erstreckt. In einer andere bevorzugten Ausführungsform ragt die zweite Scharnierkomponente in einem Winkel, vorzugsweise in einem rechten Winkel, von dem zweiten Verbindungsrand des zweiten Deckelteilelements nach oben oder unten, vorzugsweise nach oben, ab. Sie befindet sich somit nicht in derselben Ebene wie das zweite Deckelteilelement, sondern bevorzugt oberhalb oder unterhalb davon. Dadurch kann insbesondere Einfluss auf das Schwenkverhalten des zweiten Deckelteilelements in Bezug auf das erste Deckelteilelement genommen werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das zweite Deckelteilelement derart schwenkbeweglich am ersten Deckelteilelement angeordnet, dass das zweite Deckelteilelement in Bezug auf eine vom Deckel aufgespannte Deckelebene nach oben aus der Deckelebene heraus und/oder nach unten aus der Deckelebene heraus verschwenkt werden kann. Das bedeutet, dass wenigstens eines der Deckelteilelemente nach oben und/oder nach unten abgeklappt werden kann. Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass Deckel von Müll-Gehältern mit den Presswerken der Fahrzeuge kollidieren. Auch Müllreste in der Ladewanne können mit Deckeln in Kontakt kommen. Beschädigungen von Deckeln und Scharnieren sind dann häufig die Folge. Hier hat der Deckel gemäß der vorliegenden Erfindung bei einem in beide Richtungen beweglichen und flexiblen zweiten Deckelteilelement einen erheblichen Vorteil: Er gibt einfach in beide Richtungen nach. Aus der Nulllage kann das zweite Deckelteilelement auch nach unten weggeschwenkt werden, so dass es während der Entleerung eventuellen Kontaktstellen im Entsorgungsfahrzeug ausweichen kann. Ein Bruch des Deckels oder eine Beschädigung der Rumpfscharniere ist praktisch ausgeschlossen. Alles in allem wird dadurch auch das Unfallrisiko durch beschädigte Behälter erheblich reduziert.
  • Die Arretiernasen können auf unterschiedliche Weise an dem zweiten Deckelteilelement bereitgestellt sein. Gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform sind die zwei oder mehr Arretiernasen in Erstreckungsrichtung des zweiten Verbindungsrands in einer Reihe nebeneinander an dem zweiten Deckelteilelement angeordnet oder ausgebildet. Damit wird es möglich, dass das zweite Deckelteilelement in einer definierten Öffnungsstellung, beispielsweise bei 60 Grad, festgelegt wird. Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist die Fixiereinrichtung vier oder mehr Arretiernasen auf, wobei wenigstens zwei Arretiernasen in Erstreckungsrichtung des zweiten Verbindungsrands in einer ersten Reihe nebeneinander an dem zweiten Deckelteilelement angeordnet oder ausgebildet sind und wobei wenigstens zwei Arretiernasen in Erstreckungsrichtung des zweiten Verbindungsrands in einer zweiten Reihe, welche räumlich versetzt zur ersten Reihe ist, nebeneinander an dem zweiten Deckelteilelement angeordnet oder ausgebildet sind. Damit wird es möglich, dass das zweite Deckelteilelement noch in einer zweiten definierten Öffnungsstellung festgelegt werden kann, welche unterschiedlich zur ersten definierten Öffnungsstellung ist.
  • Im Folgenden werden eine Reihe von Ausführungsbeispielen beschrieben, wie die erfindungsgemäß verwendete Scharniereinrichtung bevorzugt ausgestaltet sein kann, und wie die Arretiernasen an der Scharniereinrichtung bereitgestellt sind.
  • Bevorzugt weist die erste Scharnierkomponente, die an dem ersten Deckelteilelement angeordnet oder ausgebildet ist, eine oder mehrere Scharnierhülse(n) auf. Die zweite Scharnierkomponente, die an dem zweiten Deckelteilelement angeordnet oder ausgebildet ist, weist ebenfalls eine oder mehrere Scharnierhülse(n) auf. Die Scharnierhülsen der ersten und zweiten Scharnierkomponente sind um die gemeinsame Drehachse drehbar gelagert. Eine Scharnierhülse ist insbesondere ein länglicher, innen hohler und an beiden Stirnseiten offener Körper, der bevorzugt eine Länge hat, die größer ist als dessen Innendurchmesser. Bevorzugt hat die Scharnierhülse einen kreisrunden Innendurchmesser. Die Scharnierhülsen können im Vergleich zueinander unterschiedliche Längen aufweisen. Kommen solche Scharnierhülsen zum Einsatz, sind die Arretiernasen bevorzugt auf einer Außenfläche von wenigstens einer der Scharnierhülsen der zweiten Scharnierkomponente angeordnet oder ausgebildet. Natürlich können die Arretiernasen auch auf mehr als einer Scharnierhülse der zweiten Scharnierkomponente angeordnet oder ausgebildet sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Scharnierhülsen der ersten und zweiten Scharnierkomponente wechselseitig, und dabei insbesondere abwechselnd, um die gemeinsame Drehachse angeordnet. Sie bilden somit eine Aneinanderreihung von Drehgelenken.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Scharniereinrichtung als Stangenscharnier oder Profilscharnier ausgebildet. Ein Stangenscharnier ist lang in Richtung seiner Drehachse und kurz in der anderen Richtung. Bei einem Stangenscharnier werden eine Reihe von Scharnierhülsen nebeneinander entlang einer Drehachse angeordnet und über die Drehachse, die eine gemeinsame Drehachse darstellt, drehbar gelagert.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, anhand dessen das Wesen der Erfindung exemplarisch verdeutlich wird, weist die erste Scharnierkomponente zwei Scharnierhülsen auf, während die zweite Scharnierkomponente drei Scharnierhülsen aufweist. Im Rahmen der gesamten Scharniereinrichtung definieren die Scharnierhülsen der zweiten Scharnierkomponente zwei außenliegende und eine mittige Scharnierhülse der Scharniereinrichtung, während sich die Scharnierhülsen der ersten Scharnierkomponente jeweils zwischen einer außenliegenden und der mittigen Scharnierhülse der zweiten Scharnierkomponente befinden. Die Scharnierhülsen können unterschiedlich lang im Vergleich zueinander sein. In einem solchen Fall sind die Arretiernasen bevorzugt auf der Außenfläche der mittigen Scharnierhülse der zweiten Scharnierkomponente angeordnet oder ausgebildet. In diesem Fall weist diese mittige Scharnierhülse bevorzugt die größte Länge aller Scharnierhülsen auf. In anderer Ausgestaltung können die Arretiernasen auch auf den Außenflächen der außenliegenden Scharnierhülsen, oder auf sämtlichen Scharnierhülsen der zweiten Scharnierkomponente angeordnet oder ausgebildet sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die gemeinsame Drehachse der ersten Scharnierkomponente und der zweiten Scharnierkomponente durch eine Scharnierstange bereitgestellt. Wenigstens eine Scharnierhülse, vorzugsweise sämtliche Scharnierhülsen, wird/werden bevorzugt an der Scharnierstange drehbar gelagert. Dazu wird die Scharnierstange in die Scharnierhülsen eingeschoben und vorzugsweise durch diese hindurchgeschoben, beziehungsweise, die Scharnierhülsen werden über die Scharnierstange geschoben. Die Scharnierstange bildet die Drehachse für die Scharnierhülsen. Die Scharnierstange kann je nach Länge auch als Scharnierstift oder Scharnierbolzen bezeichnet werden.
  • Eine wie vorstehend beschriebene Scharniereinrichtung hat den Vorteil, dass die einzelnen Komponenten der Scharniereinrichtung lösbar miteinander verbunden werden können und vorzugsweise sind, so dass auf einfache Weise ein Austausch der einzelnen Deckelteilelemente erfolgen kann. Die einzelnen Scharnierhülsen werden fluchtend in Ausrichtung gebracht und die Scharnierstange durch alle Scharnierhülsen hindurchgesteckt. Am Ende wird die Scharnierstange bevorzugt mit einem Bolzen gesichert, damit die Scharnierhülsen von der Scharnierstange nicht abrutschen können.
  • Nachfolgend werden einige bevorzugte Ausführungsformen zur Ausgestaltung der Arretiernasen beschrieben. Beispielsweise können die Arretiernasen die Form eines Dreiecks und insbesondere einen Querschnitt in Form eines Dreiecks, oder eine an ein Dreieck angenäherte Form, insbesondere Querschnitt, aufweisen. Mit einer Seite, insbesondere einer Seitenfläche, des Dreiecks werden die Arretiernasen an einem Befestigungsbereich des zweiten Deckelteilelement befestigt oder sind in dem Befestigungsbereich ausgebildet, beispielsweise an wenigstens einer Scharnierhülse. Diese Befestigungsbereiche des zweiten Deckelteilelements haben nicht immer einen geraden Verlauf. Im Falle einer Scharnierhülse kann dieser Befestigungsbereich beispielsweise einen gebogenen, beispielsweise kreisförmigen, Verlauf haben. Die für die Befestigung vorgesehene Seite beziehungsweise Seitenfläche der dreieckigen Arretiernase muss an die Kontur des Befestigungsbereichs am zweiten Deckelteilelement, beispielsweise der Scharnierhülse, angepasst sein, so dass diese Seite/Seitenfläche des Dreiecks keinen geraden Verlauf hat. Diese Besonderheit wird unter dem Begriff „eine an ein Dreieck angenäherte Form“ subsummiert. Beispielsweise können die dreieckigen Arretiernasen als dreieckiger Körper, insbesondere Vollkörper, ausgebildet sein. Beispielsweise können die Arretiernasen auch in Form eines Dreieckprofils oder in Form eines an ein Dreieck angenäherten Profils ausgebildet sein. Ein Profil ist dabei ein Bauteil, welches sich in einer Längsrichtung ausdehnt.
  • In einer besonderen Ausführungsform weist das Dreieck die Form eines rechtwinkligen Dreiecks auf. Zwei Seiten des Dreiecks schließen einen rechten Winkel ein und werden als Ankathete und Gegenkathete bezeichnet. Verbunden werden die beiden anderen Enden von Ankathete und Gegenkathete durch die dritte Seite des Dreiecks, die Hypotenuse. Weist der Querschnitt der Arretiernasen die Form eines rechtwinkligen Dreiecks auf, so sind die Arretiernasen bevorzugt mit dem zweiten Deckelteilelement, beispielsweise der Scharnierhülse, über die Ankathete des rechtwinkligen Dreiecks verbunden, während die als Gegenkathete fungierende Fläche der Arretiernasen von dem zweiten Deckelteilelement, beispielsweise von der wenigstens einen Scharnierhülse, abragt. Die als Hypotenuse ausgebildete dritte Seite des Dreiecks dient dann insbesondere zur Abstützung der als Gegenkathete fungierenden Fläche. Wenn das zweite Deckelteilelement in der definierten Öffnungsstellung festgelegt ist, stehen die als Gegenkathete fungierenden Flächen der Arretiernasen bevorzugt über den vom ersten Verbindungsrand des ersten Deckelteilelements bereitgestellten Anschlag über.
  • Wenn Arretiernasen mit einer Dreiecksform oder einer angenäherten Dreiecksform zum Einsatz kommen, ist die Fläche der Arretiernasen, die beim Öffnen des zweiten Deckelteilelements mit dem Anschlag auf Seiten des ersten Deckelteilelements in Berührung kommen, jeweils sehr klein, da sie sich im Wesentlichen auf eine Spitze des Dreiecks oder auf einen begrenzen Bereich in der Umgebung der Spitze beschränkt. Die Kraft, die benötigt wird, um den Widerstand des Anschlags zu überwinden, ist somit sehr gering. Dennoch kann, sobald das zweite Deckelteilelement in die definierte Öffnungsstellung gebracht wurde, dass zweite Deckelteilelement sicher und stabil in dieser Stellung gehalten werden, da eine Seitenfläche der dreieckigen Arretiernase von unten gegen den Anschlag anschlägt und gehalten wird. Zudem sind die mehreren Arretiernasen räumlich getrennt voneinander vorgesehen, so dass die Abstützung gleichzeitig an mehreren Stellen des zweiten Deckelteilelements erfolgt.
  • Bevorzugt weist das zweite Deckelteilelement eine Drainagekante auf, welche unterhalb der Arretiernasen, beispielsweise auch unterhalb der zweiten Scharnierkomponente, beispielsweise unterhalb der entsprechenden Scharnierhülsen, bereitgestellt ist. Diese Drainagekante dient dazu, Wasser am Eintreten in den Müllbehälterkorpus über das zweite Deckelteilelement zu hindern.
  • Gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung wird ein Müll-Großbehälter bereitgestellt, der insbesondere ein Fassungsvolumen von 1.000 bis 1.100 Litern hat. Der Müll-Großbehälter weist einen Müllbehälterkorpus sowie einen Deckel zum Verschließen des Müllbehälterkorpus auf. Der Müll-Großbehälter ist dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel in einer wie vorstehend beschriebenen Weise gemäß dem ersten Erfindungsaspekt ausgebildet ist. Auf die entsprechenden Ausführungen zum Deckel wird deshalb vollinhaltlich Bezug genommen und verwiesen. Beispielsweise kann es sich bei dem Müll-Großbehälter um einen wie eingangs beschriebenen Müll-Großbehälter handeln, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die entsprechenden Ausführungen weiter oben vollinhaltlich Bezug genommen und verwiesen wird. Der Deckel ist über sein erstes Deckelteilelement, bei dem es sich beispielsweise um das Basisdeckelelement handelt, an dem Müllbehälterkorpus angelenkt. Dies kann beispielsweise lösbar geschehen und über entsprechende geeignete Deckelbolzen realisiert werden. Der Deckel ist als Flachdeckel, bevorzugt als Klappdeckel, ausgebildet.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
    • 1 bis 3 verschiedene Ansichten eines Ausschnitts eines Müll-Großbehälters mit Deckel gemäß der vorliegenden Erfindung;
    • 4 bis 8 verschiedene Teilansichten von Ausschnitten des erfindungsgemäßen Deckels des Müll-Großbehälters, bei dem eine Fixiereinrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel implementiert ist; und
    • 9 bis 11 verschiedene Teilansichten des erfindungsgemäßen Deckels beziehungswiese von Ausschnitten des Deckels des Müll-Großbehälters, bei dem eine Fixiereinrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel implementiert ist.
  • In allen Figuren geht es um einen Müll-Großbehälter 10, der ein Füllvolumen von 1.000 bis 1.100 Litern aufweist.
  • In den 1 bis 3 ist zunächst der grundsätzliche Aufbau des Müll-Großbehälters 10 gezeigt.
  • Der Müllbehälter 10 besteht zunächst aus einem Müllbehälterkorpus 11, der zur Aufnahme von Müll dient. Der Müllbehälterkorpus 11 weist in der Aufsicht eine rechteckige, topfförmige Kontur auf. Der Müllbehälterkorpus 11 besteht aus einem Bodenelement (nicht dargestellt) und einer Seitenwandung 12. Zur besseren Handhabbarkeit des Müll-Großbehälters 10 sind am Bodenelement vier Räder (nicht dargestellt) vorgesehen. Die offene Oberseite des Müllbehälterkorpus 11, über die der Müll eingefüllt wird, wird mittels eines Deckels 13 verschlossen. Dazu ist der Deckel 13, bei dem es sich um einen Flachdeckel, insbesondere einen Klappdeckel, handelt, über eine Scharniereinrichtung 14 an dem Müllbehälterkorpus 11 angelenkt. Zur Befüllung und Entleerung des Müllbehälterkorpus 11 wird der Deckel 13 aufgeklappt.
  • Der Deckel 13 ist als so genannter geteilter Deckel ausgebildet. Er besteht aus zwei Deckelteilelementen. Der Deckel 13 weist ein erstes Deckelteilelement 15 auf, das über die Scharniereinrichtung 14 - vorzugsweise lösbar - am Müllbehälterkorpus 11 angelenkt ist. Das erste Deckelteilelement 15 wird auch als Basisdeckelelement bezeichnet. Es verfügt über zwei seitliche Durchfassgriffe 16, über die der Deckel 13 in seiner Gesamtheit geöffnet werden kann. Zusätzlich ist noch ein zweites Deckelteilelement 17 vorgesehen. Zum Öffnen verfügt das zweite Deckelteilteilelement 17, das auch als Frontdeckelelement bezeichnet wird, über einen zentralen Bügelgriff 18 und eine umlaufende Griffleiste 19.
  • Die beiden Deckelteilelemente 15, 17 sind in Bezug zueinander schwenkbeweglich und vorzugsweise lösbar miteinander verbunden. Dazu ist das zweite Deckelteilelement 17 schwenkbeweglich an dem ersten Deckelteilelement 15 angeordnet, was über eine Scharniereinrichtung 20 realisiert ist. Die Scharniereinrichtung 20 verbindet einen ersten Verbindungsrand 21 des ersten Deckelteilelements 15, welcher dem zweiten Deckelteilelement 17 zugewandt ist, mit einem zweiten Verbindungsrand 22 des zweiten Deckelteilelements 17, welcher dem ersten Deckelteilelement 15 zugewandt ist. Die Erstreckungsrichtung beider Verbindungsränder 21, 22 ist in 1 durch den Pfeil 40 repräsentiert. Das zweite Deckelteilelement 17 kann in Bezug auf eine vom Deckel 13 aufgespannte Deckelebene 23 nach oben und/oder nach unten aus der Deckelebene 23 heraus verschwenkt werden.
  • Die 1 zeigt den Deckel 13 in komplett geschlossener Stellung. Erfindungsgemäß ist es nun möglich, dass das zweite Deckelteilelement in eine definierte Öffnungsstellung, die beispielsweise 60 Grad beträgt, gebracht und in dieser fixiert werden kann. Diese Öffnungsstellung ist in den 2 und 3 dargestellt. In 3 ist zudem zu erkennen, dass der erste Verbindungsrand 21 der ersten Deckelteilelements 15 in Form einer Wasserablaufkante 24 ausgebildet ist. Das zweite Deckelteilelement 17 verfügt im Bereich des zweiten Verbindungsrands 22 über eine Drainagekante 25, die unterhalb der Scharniereinrichtung 20 ausgebildet ist. Die beiden letztgenannten Komponenten dienen dazu, dass möglichst kein Wasser in den Behälterkorpus 11 eindringen kann. Dazu haben die beiden Komponenten bevorzugt einen kurvigen und zu den Seiten geneigten und abfallenden Verlauf.
  • Die Scharniereinrichtung 20, über die die beiden Deckelteilelemente 15, 17 schwenkbar miteinander verbunden sind, ist in besonderer Weise ausgebildet, wie in 1 grundsätzlich verdeutlicht ist.
  • Das erste Deckelteilelement 15 weist eine erste Scharnierkomponente 26 auf, welche wiederum zwei Scharnierhülsen 27, 28 aufweist. Das zweite Deckelteilelement 17 weist eine zweite Scharnierkomponente 29 mit drei Scharnierhülsen 30, 31, 32 auf, wobei zwei Scharnierhülsen außenliegende Scharnierhülsen 30, 31 und eine Scharnierhülse eine mittige Scharnierhülse 32 definieren. Die beiden Scharnierhülsen 27, 28 der ersten Scharnierkomponente befinden sich jeweils zwischen einer außenliegenden Scharnierhülse 30 beziehungsweise 31 und der mittigen Scharnierhülse 32 der zweiten Scharnierkomponente 29. Alle Scharnierhülsen sind fluchtend hintereinander angeordnet und drehen um eine gemeinsame Drehachse 37, die durch eine Scharnierstange 33 gebildet wird. Die Scharniereinrichtung 20 ist somit in Form eines so genannten Stangenscharniers ausgebildet.
  • Um das zweite Deckelteilelement 17 in der definierten Öffnungsstellung zu halten, kommt eine in besonderer Weise ausgebildete Fixiereinrichtung zum Einsatz, die im Folgenden anhand der 4 bis 10 näher erläutert wird.
  • Die 4 bis 8 zeigen jeweils ausschnittsweise ein erstes Ausführungsbeispiel für eine solche Fixiereinrichtung 34. Die 4 bis 7 zeigen den Deckel in komplett geschlossener Stellung, während 8 den Deckel mit geöffnetem und in der definierten Öffnungsstellung festgelegtem zweitem Deckelteilelement 17 zeigt.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Fixiereinrichtung 34 in Form von zwei Arretiernasen 35 ausgebildet, die beispielsweise in Form von Vollkörpern vorliegen. Bevorzugt sind die Arretiernasen 35 als starre oder im Wesentlichen starre Bauteile ausgebildet. Die Arretiernasen 35 sind in Bezug zur Breite des zweiten Deckelteilelements 17 bevorzugt schmal ausgebildet und weisen vorzugsweise eine Breite von bis zu einigen Zentimetern auf, beispielsweise eine Breite von 60mm. Die Breite der Arretiernase 35 entsprecht dabei der Ausdehnung der Arretiernase 35 in einer Erstreckungsrichtung, die parallel zur Erstreckungsrichtung des zweiten Verbindungsrands 22 verläuft. Im Vergleich zur Gesamtbreite des zweiten Deckelteilelements 17 sind die Arretiernasen 35 somit sehr klein beziehungsweise schmal.
  • Die Arretiernasen 35 sind am zweiten Deckelteilelement 17 in der Erstreckungsrichtung 40 entlang des zweiten Verbindungsrands 22 und beabstandet zueinander auf einer Außenfläche der mittigen Scharnierhülse 32 der zweiten Scharnierkomponente 29 der Scharniereinrichtung 20 angeordnet oder ausgebildet. Sie ragen von der Außenfläche der mittigen Scharnierhülse 32 ab und haben eine Höhe von beispielsweise 3.3mm bis 4.2mm. Im gezeigten Beispiel sind die Arretiernasen 35 integraler Bestandteil der mittigen Scharnierhülse 32. Die Arretiernasen 35 sind derart bereitgestellt, dass sie in der Lage sind, dass zweite Deckelteilelement 17 in der definierten Öffnungsstellung von 60 Grad festzulegen, die in 3 gezeigt ist. In anderer Ausgestaltung kann die definierte Öffnungsstellung bei 75 Grad liegen.
  • Dazu wirken die Arretiernasen 35 mit einem korrespondierenden Anschlag 36 zusammen, mit dem die Arretiernasen 35 verrasten. Erfindungsgemäß stellt der erste Verbindungsrand 21 des ersten Deckelteilelements 15 diesen Anschlag 36 für die Arretiernasen 35, der beispielsweise durch ein freies Ende des ersten Verbindungsrands 21, etwa der Wasserablaufkante 24, gebildet ist. Dies ist insbesondere in den 6 bis 8 gezeigt. Damit sich der den Anschlag 36 bereitstellende erste Verbindungsrand 21 während des Zusammenwirkens mit den Arretiernasen 35 nicht deformiert, weist das erste Deckelteilelement 15, zumindest im Bereich des ersten Verbindungsrands 21, zwei oder mehr Versteifungsrippen 39 auf. Diese sind in Erstreckungsrichtung 40 (siehe 1) des ersten Verbindungsrands 21 beabstandet zueinander. Die Versteifungsrippen 39 befinden zumindest in demjenigen Bereich des Anschlags 36, wo dieser mit den Arretiernasen 35 zusammenwirkt.
  • Wenn das zweite Deckelteilelement 17 in die definierte Öffnungsstellung gebracht und in dieser festgehalten wird, wie dies in den 2 und 3 gezeigt ist, ist nunmehr, trotz der Ausgestaltung des Müll-Großbehälters 10 und der Größe der Deckelteilelemente 15, 17 dafür nur eine geringe Kraft aufzuwenden, da die Kraft auf die mehreren, kleinen Arretiernasen 35 aufgeteilt wird. Dadurch, dass die Arretiernasen 35 zueinander beabstandet sind, bleibt gleichzeitig auch die Stabilität gewahrt.
  • Wenn das zweite Deckelteilelement 17 in die definierte Öffnungsstellung gebracht wird, sollen die dafür benötigten Kräfte so gering wie möglich sein. Dennoch soll das zweite Deckelteilelement 17 in der definierten Öffnungsstellung stabil gehalten werden. Deshalb ist bevorzugt vorgesehen, dass die Arretiernasen 35 einen im Querschnitt dreieckigen oder annährend dreieckigen Verlauf haben. Damit wird zunächst erreicht, dass nur eine möglichst geringe Fläche der Arretiernasen 35 den Anschlag überwinden muss. Gleichzeitig ist auch der Anschlag 36 bevorzugt in besonderer Weise ausgebildet. So weist dessen freies Ende, wie insbesondere aus den 6 bis 8 ersichtlich ist, an derjenigen Stelle, wo er mit den Arretiernasen 35 in Kontakt kommt, eine möglichst geringe Fläche auf, damit die für das Überwinden des Anschlags erforderlichen Kräfte möglichst geringgehalten werden können. Bei dem genannten freien Ende handelt es sich insbesondere um das freie Ende 38 des ersten Verbindungsrands 21. Um dies zu erreichen, ist bevorzugt vorgesehen, dass sich der Anschlag 36 an seiner Kontaktstelle am freien Ende 38 verjüngt, wobei der Anschlag 36 vorzugsweise spitz zulaufend ausgebildet ist.
  • Zusätzlich weist der Anschlag 36 im Bereich der Kontaktstelle einen, zumindest leicht, nach außen abgewinkelten Verlauf auf.
  • 7 zeigt einen vergrößerten Teilausschnitt aus der in 6 gezeigten Darstellung, in dem die Zusammenhänge zwischen Anschlag 36 und Arretiernasen 35 verdeutlicht werden. Zu sehen ist wiederum ein Teil des Anschlags 38, der durch das freie Ende 38 des ersten Verbindungsrands 21, welcher gleichzeitig auch eine Wasserablaufkante 24 darstellt, gebildet ist. Zu sehen sind ebenfalls die Versteifungsrippen 39. Die Arretiernasen 35 weisen eine wie weiter oben bereits beschriebene Höhe 41 und eine wie weiter oben bereits beschriebene Breite 43 auf. Der Verlauf der Breite 43 ist dabei parallel zur Erstreckungsrichtung 40 (siehe 1) des zweiten Verbindungsrands des zweiten Deckelteilelements. Zudem weisen die Arretiernasen 35 eine Dicke 42 auf, die im Bereich zwischen 1.5mm und 2mm liegen kann.
  • Die 9 bis 11 zeigen ein etwas anderes Ausführungsbeispiel, bei dem die Arretiernasen 35 auf andere Weise ausgebildet sind. 9 zeigt dabei eine perspektivische Ansicht des zweiten Deckelteilelements 17, während 10 eine seitliche Ausschnitts-Ansicht des Müll-Großbehälters 10 mit dem zweiten Deckelteilelement 17 zeigt. 11 zeigt eine vergrößerte Ansicht des in 10 mit A bezeichneten Ausschnitts.
  • Der Grundaufbau des zweiten Deckelteilelements 17, ebenso wie der Grundaufbau und die Grundfunktion des Anschlags 36 und der Arretiernasen 35, ist dabei identisch wie bei den in den 1 bis 3 sowie 4 bis 8 dargestellten Ausführungsbeispielen, so dass im Folgenden gleiche Bauteile mit identischen Bezugsziffern versehen sind und zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehenden Ausführungen zu den 1 bis 8 vollinhaltlich Bezug genommen und verwiesen wird.
  • Das zweite Deckelteilelement 17 weist an seinem zweiten Verbindungsrand 22 die zweite Scharnierkomponente 29 mit den beiden außenliegenden Scharnierhülsen 30, 31 und der mittigen Scharnierhülse 32 auf. Die zweite Scharnierkomponente 29, beziehungsweise die Scharnierhülsen 30, 31, 32 ragen von dem zweiten Verbindungsrand 22 in einem rechten Winkel nach oben ab. Die Arretiernasen 35 sind wiederum auf einer Außenfläche der mittigen Scharnierhülse 32 bereitgestellt, diesmal jedoch angeordnet. Das bedeutet, dass die Arretiernasen 35 zunächst als eigenständige Bauteile hergestellt und anschießend mit der mittigen Scharnierhülse 32 verbunden werden. Dies lässt eine einfache Nachrüstung des zweiten Deckelteilelements 17 mit den Arretiernasen 35 zu. Zudem sind die in den 9 bis 11 dargestellten Arretiernasen 35 jeweils in Form eines dreieckigen oder annähernd dreieckigen Profilelements ausgebildet.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Müll-Großbehälter
    11
    Müllbehälterkorpus
    12
    Seitenwandung
    13
    Deckel
    14
    Scharniereinrichtung
    15
    Erstes Deckelteilelement
    16
    Durchfassgriff
    17
    Zweites Deckelteilelement
    18
    Bügelgriff
    19
    Umlaufende Griffleiste
    20
    Scharniereinrichtung
    21
    Erster Verbindungsrand
    22
    Zweiter Verbindungsrand
    23
    Deckelebene
    24
    Wasserablaufkante
    25
    Drainagekante
    26
    Erste Scharnierkomponente
    27
    Scharnierhülse
    28
    Scharnierhülse
    29
    Zweite Scharnierkomponente
    30
    Außenliegende Scharnierhülse
    31
    Außenliegende Scharnierhülse
    32
    Mittige Scharnierhülse
    33
    Scharnierstange
    34
    Fixiereinrichtung
    35
    Arretiernase
    36
    Anschlag
    37
    Gemeinsame Drehachse
    38
    Freies Ende des ersten Verbindungsrands
    39
    Versteifungsrippe
    40
    Erstreckungsrichtung der Verbindungsränder
    41
    Höhe der Arretiernase
    42
    Dicke der Arretiernase
    43
    Breite der Arretiernase
    A
    Ausschnitt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2388212 B1 [0009]
    • US 2017/0283130 A1 [0011]

Claims (30)

  1. Deckel (13) für einen Müll-Großbehälter (10), insbesondere mit einem Fassungsvolumen von 1.000 bis 1.100 Litern, wobei der Deckel (13) als Flachdeckel ausgebildet ist, wobei der Deckel (13) als geteilter Deckel ausgebildet ist, aufweisend ein erstes Deckelteilelement (15) und ein zweites Deckelteilelement (17), wobei das erste Deckelteilelement (15) eine Einrichtung zum Anlenken an einem Müllbehälterkorpus (11) des Müll-Großbehälters (10) aufweist, wobei das zweite Deckelteilelementmit (17) über eine Scharniereinrichtung (20) schwenkbeweglich am ersten Deckelteilelement (15) angeordnet ist, wobei das erste Deckelteilelement (15) einen ersten Verbindungsrand (21) aufweist, der dem zweiten Deckelteilelement (17) zugewandt ist wobei das zweite Deckelteilelement (17) einen zweiten Verbindungsrand (22) aufweist, der dem ersten Deckelteilelement (15) zugewandt ist, und wobei der Deckel (13) eine Fixiereinrichtung (34) aufweist, die derart bereitgestellt ist, dass sie in der Lage ist, das zweite Deckelteilelement (17) in einer definierten Öffnungsstellung zu fixieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (34) in Form von zwei oder mehr, insbesondere starren oder im Wesentlichen starren, Arretiernasen (35) ausgebildet ist, die entlang des zweiten Verbindungsrands (22) und beabstandet zueinander an dem zweiten Deckelteilelement (17) angeordnet oder ausgebildet sind und die derart bereitgestellt sind, dass sie in der Lage sind, dass zweite Deckelteilelement (17) in der definierten Offenstellung festzulegen, und dass der erste Verbindungsrand (21) des ersten Deckelteilelements (15) einen Anschlag (36) für die Arretiernasen (35) bereitstellt.
  2. Deckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharniereinrichtung (20) eine erste Scharnierkomponente (26) aufweist, welche am ersten Verbindungsrand (21) des ersten Deckelteilelements (15) angeordnet oder ausgebildet ist, dass die Scharniereinrichtung (20) eine zweite Scharnierkomponente (29) aufweist, welche am zweiten Verbindungsrand (22) des zweiten Deckelteilelements (17) angeordnet oder ausgebildet ist, und dass die erste und zweite Scharnierkomponente (26, 29) um eine gemeinsame Drehachse (37) drehbar gelagert sind.
  3. Deckel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiernasen (35) auf einer Außenfläche der zweiten Scharnierkomponente (29) angeordnet oder ausgebildet sind.
  4. Deckel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die erste Scharnierkomponente (26) seitlich über den ersten Verbindungsrand (21) des ersten Deckelteilelements (15) hinaus erstreckt.
  5. Deckel nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Scharnierkomponente (29) in einem Winkel, vorzugsweise in einem rechten Winkel, von dem zweiten Verbindungsrand (22) des zweiten Deckelteilelements (17) abragt.
  6. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Deckelteilelement (17) derart schwenkbeweglich am ersten Deckelteilelement (15) angeordnet ist, dass das zweite Deckelteilelement (17) in Bezug auf eine vom Deckel (13) aufgespannte Deckelebene (23) nach oben aus der Deckelebene (23) heraus und/oder nach unten aus der Deckelebene (23) heraus verschwenkt werden kann.
  7. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei oder mehr Arretiernasen (35) in Erstreckungsrichtung des zweiten Verbindungsrands (22) in einer Reihe nebeneinander an dem zweiten Deckelteilelement (17) angeordnet oder ausgebildet sind.
  8. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (34) vier oder mehr Arretiernasen (35) aufweist, dass wenigstens zwei Arretiernasen (35) in Erstreckungsrichtung des zweiten Verbindungsrands (22) in einer ersten Reihe nebeneinander an dem zweiten Deckelteilelement (17) angeordnet oder ausgebildet sind und dass wenigstens zwei Arretiernasen (35) in Erstreckungsrichtung des zweiten Verbindungsrands (22) in einer zweiten Reihe, welche räumlich versetzt zur ersten Reihe ist, nebeneinander an dem zweiten Deckelteilelement (17) angeordnet oder ausgebildet sind.
  9. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiernasen (35) derart bereitgestellt sind, dass sie in der Lage sind, dass zweite Deckelteilelement (17) in einer definierten Öffnungsstellung von 60 Grad oder 75 Grad festzulegen.
  10. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Scharnierkomponente (26) eine oder mehrere Scharnierhülse(n) (27, 28) aufweist, dass die zweite Scharnierkomponente (29) eine oder mehrere Scharnierhülse(n) (30, 31, 32) aufweist und dass die Scharnierhülsen der ersten und zweiten Scharnierkomponente um die gemeinsame Drehachse (37) drehbar gelagert sind.
  11. Deckel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiernasen (35) auf einer Außenfläche von wenigstens einer der Scharnierhülsen (32) der zweiten Scharnierkomponente (29) angeordnet oder ausgebildet sind.
  12. Deckel nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharnierhülsen (27, 28; 30, 31, 32) der ersten und zweiten Scharnierkomponente (26; 29) wechselseitig um die gemeinsame Drehachse (37) angeordnet sind.
  13. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharniereinrichtung (20) als Stangenscharnier oder Profilscharnier ausgebildet ist.
  14. Deckel nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Scharnierkomponente (26) zwei Scharnierhülsen (27, 28) aufweist, dass die zweite Scharnierkomponente (29) drei Scharnierhülsen (30, 31, 32) aufweist, dass die Scharnierhülsen der zweiten Scharnierkomponente (29) zwei außenliegende Scharnierhülsen (30, 31) und eine mittige Scharnierhülse (32) der Scharniereinrichtung (20) definieren, und dass sich die Scharnierhülsen (27, 28) der ersten Scharnierkomponente (26) jeweils zwischen einer außenliegenden (30; 31) und der mittigen (32) Scharnierhülse der zweiten Scharnierkomponente (29) befinden.
  15. Deckel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiernasen (35) auf der Außenfläche der mittigen Scharnierhülse (32) der zweiten Scharnierkomponente (29) angeordnet oder ausgebildet sind.
  16. Deckel nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Drehachse (37) der ersten Scharnierkomponente (26) und der zweiten Scharnierkomponente (29) durch eine Scharnierstange (33) bereitgestellt ist.
  17. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiernasen (35) die Form eines Dreiecks oder eine an ein Dreieck angenäherte Form aufweisen.
  18. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiernasen (35) in Form eines Dreieckprofils oder in Form eines an ein Dreieck angenäherten Profils ausgebildet sind.
  19. Deckel nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Dreieck die Form eines rechtwinkligen Dreiecks aufweist, dass die Arretiernasen (35) mit dem zweiten Deckelteilelement (17) über die Ankathete des rechtwinkligen Dreiecks verbunden oder an diesem ausgebildet sind und dass die als Gegenkathete fungierenden Flächen der Arretiernasen (35) von dem zweiten Deckelteilelement (17) abragen, und dass insbesondere, wenn das zweite Deckelteilelement (17) in der definierten Offenstellung festgelegt ist, die als Gegenkathete fungierenden Flächen der Arretiernasen (35) über den vom ersten Verbindungsrand (21) des ersten Deckelteilelements (15) bereitgestellten Anschlag (36) überstehen.
  20. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiernasen (35) eine Breite (43) aufweisen, die 6% oder weniger der Breite des zweiten Deckelteilelements (17) entspricht.
  21. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe (41) der Arretiernasen (35) im Bereich zwischen 3mm und 5mm liegt.
  22. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke (42) der Arretiernasen (35) im Bereich zwischen 1 mm und 3mm liegt.
  23. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der durch den erste Verbindungsrand (21) des ersten Deckelteilelements (15) bereitgestellte Anschlag (36) für die Arretiernasen (35) durch ein freies Ende des ersten Verbindungsrands (21) gebildet ist.
  24. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Deckelteilelement (15) im Bereich des ersten Verbindungsrands (21) wenigstens eine Versteifungsrippe (39) aufweist, und dass insbesondere wenigstens eine Versteifungsrippe (39) im Bereich des Anschlags (36) angeordnet oder ausgebildet ist.
  25. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Verbindungsrand (21) des ersten Deckelteilelements (15) als Wasserablaufkante (24) ausgebildet ist oder eine Wasserablaufkante (24) aufweist.
  26. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Deckelteilelement (17) eine Drainagekante (25) aufweist, welche unterhalb der Arretiernasen (35) bereitgestellt ist.
  27. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der vom ersten Verbindungsrand (21) des ersten Deckelteilelements (15) bereitgestellte Anschlag (26) zumindest an derjenigen Stelle, wo er mit den Arretiernasen (35) in Kontakt kommt, einen sich verjüngenden Verlauf aufweist, und/oder dass der vom ersten Verbindungsrand (21) des ersten Deckelteilelements (15) bereitgestellte Anschlag (26) zumindest an derjenigen Stelle, wo er mit den Arretiernasen (35) in Kontakt kommt, einen abgewinkelten Verlauf aufweist.
  28. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Deckelteilelement (15) flächenmäßig 50% bis 95% der Gesamtfläche des Deckels (13) ausmacht, und dass das zweite Deckelteilelement (17) flächenmäßig 50% bis 5% der Gesamtfläche des Deckels (13) ausmacht.
  29. Müll-Großbehälter (10), insbesondere mit einem Fassungsvolumen von 1.000 bis 1.100 Litern, mit einem Müllbehälterkorpus (11) und einem Deckel (13) zum Verschließen des Müllbehälterkorpus (11), dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (13) nach Anspruch 1 ausgebildet ist und dass das erste Deckelteilelement (15) des Deckels (13) an dem Müllbehälterkorpus (11) angelenkt ist.
  30. Müll-Großbehälter nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (13) nach einem der Ansprüche 2 bis 28 ausgebildet ist.
DE202021100795.8U 2021-02-18 2021-02-18 Deckel für einen Müllbehälter sowie Müllbehälter Active DE202021100795U1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE202021100795.8U DE202021100795U1 (de) 2021-02-18 2021-02-18 Deckel für einen Müllbehälter sowie Müllbehälter

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE202021100795.8U DE202021100795U1 (de) 2021-02-18 2021-02-18 Deckel für einen Müllbehälter sowie Müllbehälter

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE202021100795U1 true DE202021100795U1 (de) 2021-03-01

Family

ID=74875657

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE202021100795.8U Active DE202021100795U1 (de) 2021-02-18 2021-02-18 Deckel für einen Müllbehälter sowie Müllbehälter

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE202021100795U1 (de)

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE69402917T2 (de) Doppelkammer-Behälter zum Sammeln von Abfällen, insbesondere Hausmüll
DE102018127294A1 (de) Befestigungseinrichtung und Abfallsammelbehälter mit einer Befestigungseinrichtung
DE2707355A1 (de) Vorrichtung zur aufnahme und beseitigung von hundekot
DE202021100795U1 (de) Deckel für einen Müllbehälter sowie Müllbehälter
DE3902277C1 (de)
DE202018105664U1 (de) Unterflur-Sammelbehälter mit Außengestänge
EP3604156A1 (de) Behälter mit klappbarem seitenwandabschnitt
EP3967628B1 (de) Behälter mit einer beweglichen und arretierbaren haltevorrichtung
EP0011297A1 (de) Behälter mit einem Klappschiebedeckel für den vorderen und einem weiteren Deckel für den hinteren Teil der Behälteröffnung, insbesondere Müllbehälter
DE10216804C1 (de) Bausatz mit Steckgriffen
DE3206393A1 (de) Muellbehaelter
DE2951328C2 (de) Großraum-MUUbehälter aus Kunststoff
CH624638A5 (en) Rubbish container
DE19608785C1 (de) Müllbehälter
DE1289773B (de) Fahrbarer Sammelbehaelter fuer Muell od. dgl.
EP4353628A1 (de) Einsatzbehältereinrichtung für einen abfallsammelbehälter und abfallsammelbehälter
DE60311814T2 (de) Küchenmöbel zur Aufnahme eines Müllbehälters
DE9419241U1 (de) Müllbehälter
DE2211250C2 (de) An einer Halterung lösbar anbringbarer Abfallbehälter
DE60110080T2 (de) Blockiervorrichtung für einen müllbehälterdeckel
DE9205547U1 (de) Müll-Großbehälter
EP2388212B1 (de) Deckel für einen Müll-Großbehälter sowie Müll-Großbehälter
DE202020104758U1 (de) Abfallsammelbehälter sowie Abfallsammeleinrichtung
EP0699600A1 (de) Abschliessbare Mülltonne
DE202020105232U1 (de) Behälter mit einer beweglichen und arretierbaren Haltevorrichtung

Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification
R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years