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DE202020106465U1 - Abdeckungsvorrichtung - Google Patents

Abdeckungsvorrichtung Download PDF

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DE202020106465U1
DE202020106465U1 DE202020106465.7U DE202020106465U DE202020106465U1 DE 202020106465 U1 DE202020106465 U1 DE 202020106465U1 DE 202020106465 U DE202020106465 U DE 202020106465U DE 202020106465 U1 DE202020106465 U1 DE 202020106465U1
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DE202020106465.7U
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Gibus SpA
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Gibus SpA
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    • E04F10/08Sunshades, e.g. Florentine blinds or jalousies; Outside screens; Awnings or baldachins of a plurality of similar rigid parts, e.g. slabs, lamellae
    • E04F10/10Sunshades, e.g. Florentine blinds or jalousies; Outside screens; Awnings or baldachins of a plurality of similar rigid parts, e.g. slabs, lamellae collapsible or extensible; metallic Florentine blinds; awnings with movable parts such as louvres
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
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Abstract

Abdeckungsvorrichtung (1), die Folgendes umfasst:
- eine mit einem Rahmen (20) ausgestattete Tragkonstruktion (2), die mindestens zwei parallele und nebeneinanderliegende Seitenbalken (21) umfasst, von denen jeder längs entlang einer entsprechenden Verlaufsrichtung (X) verläuft;
- eine Reihe von Abdecklamellen (5), die gemäß der genannten ersten Verlaufsrichtung (X) aufeinanderfolgend angeordnet sind, wobei jede der Abdecklamellen (5) gemäß ihrer im Wesentlichen zu der genannten ersten Verlaufsrichtung (X) orthogonalen Längsachse (W), zwischen ihrem ersten Ende (51) und ihrem gegenüberliegenden zweiten Ende (51'), die den jeweiligen Seitenbalken (21) zugeordnet sind, verläuft;
- mechanisch mit den genannten Abdecklamellen (5) verbundene Bewegungsmittel, die dazu geeignet sind, die genannten Abdecklamellen (5) zwischen einer geöffneten Stellung, in der die genannten Abdecklamellen (5) teilweise übereinander liegen, und einer geöffneten Stellung, in der die genannten Abdecklamellen (5) im Abstand zueinander angeordnet sind und dabei Durchgangsöffnungen (11) zwischen sich begrenzen, bewegt werden können; wobei jede Abdecklamelle (5) quer zu der Längsachse (W) zwischen einer ersten Längsflanke (6) und einer zweiten Längsflanke (7) verläuft, die jeweils mit einem ersten seitlichen Ansatz (60) und einem zweiten seitlichen Ansatz (70) versehen sind, von denen jeder von dem ersten Ende (51) zu dem zweiten Ende (51') der genannten Abdecklamelle (5) verläuft;
wobei bei geschlossener Stellung der Abdecklamellen (5) der erste seitliche Ansatz (60) jeder Abdecklamelle (5) den zweiten seitlichen Ansatz (70) der benachbarten Abdecklamelle (5) in der genannten Reihe überlappt.
wobei der erste seitliche Ansatz (60) jeder Abdecklamelle (5) mit einem oberen Abschnitt (61) verstehen ist, der, wenn sich die Abdecklamellen (5) in der genannten geschlossenen Stellung befinden, über dem zweiten seitlichen Ansatz (70) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) angeordnet ist, und mit einem vorderen Abschnitt (62) versehen ist, der, wenn sich die Abdecklamellen (5) in der geschlossenen Stellung befinden, vor dem zweiten seitlichen Ansatz (70) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) angeordnet ist, so dass der zweite seitliche Ansatz (70) zwischen dem vorderen Abschnitt (62) und der ersten Längsflanke (6) der genannten Abdecklamelle (5) angeordnet ist;
wobei jede genannte Abdecklamelle (5) mindestens ein Dichtungselement (8) aufweist, das zwischen dem ersten Ende (51) und dem zweiten Ende (51') verläuft und bei geschlossener Stellung der genannten Abdecklamelle (5) in einem Dichtungsverhältnis zwischen dem ersten seitlichen Ansatz (60) der genannten Abdecklamelle (5) und dem zweiten seitlichen Ansatz (70) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) angeordnet ist;
wobei die genannte Abdeckungsvorrichtung (1) dadurch gekennzeichnet ist, dass das mindestens eine Dichtungselement (8) Folgendes umfasst:
- mindestens einen ersten elastischen Abschnitt (81), der, wenn sich die genannten Abdecklamellen (5) in der geschlossenen Stellung befinden, in einem Dichtungsverhältnis zwischen dem oberen Abschnitt (61) des ersten seitlichen Ansatzes (60) der genannten Abdecklamelle (5) und dem zweiten seitlichen Ansatz (70) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) angeordnet ist;
- mindestens einen zweiten elastischen Abschnitt (82), der, wenn sich die Abdecklamellen (5) in der genannten geschlossenen Stellung befinden, in einem Dichtheitsverhältnis zwischen dem vorderen Abschnitt (62) des ersten seitlichen Ansatzes (60) der genannten Abdecklamelle (5) und dem zweiten seitlichen Ansatz (70) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) angeordnet ist; wobei mindestens ein erster elastischer Abschnitt (81) und mindestens ein zweiter elastischer Abschnitt (82) des genannten Dichtungselements (8) aus einem Stück hergestellt sind.

Description

  • Einsatzgebiet
  • Diese Erfindung betrifft eine Abdeckungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs.
  • Die Vorrichtung, um die es sich handelt, ist dazu bestimmt, für die Abdeckung von Außenflächen verwendet zu werden, die so vor Witterungseinflüssen und insbesondere vor Sonne und Regen geschützt werden.
  • Die Abdeckungsvorrichtung, um die es sich handelt, eignet sich für den Bau von Pergolen, Veranden und im Allgemeinen für Dachkonstruktionen, sowohl in Gärten von Privathäusern als auch in Freiräumen von öffentlichen Plätzen wie Restaurants, Hotels, Badeanstalten oder anderen Einrichtungen.
  • Die Abdeckungsvorrichtung, die Gegenstand dieser Erfindung ist, ist daher im Industriesektor der Herstellung von Markisen für die Überdachung von Außenbereichen anzusiedeln.
  • Stand der Technik
  • Auf dem Markt sind zahlreiche Überdachungslösungen für den Außenbereich bekannt, die im Jargon der Sonnenschutzbranche als Sonnenschutzabdeckungen bezeichnet werden und eine am Boden befestigte Tragkonstruktion, zum Beispiel ein Vordach, umfassen, die mit zwei Seitenträgern ausgestattet ist, die eine Reihe von kippbaren Lamellen tragen, um eine darunter liegende Bodenoberfläche zu schützen.
  • Es sind zum Beispiel Sonnenschutzabdeckungen bekannt, die eine Reihe von kippbaren Lamellen umfassen, von denen jede an ihren Enden mit Drehzapfen versehen ist, die an den entsprechenden Längsträgern angelenkt sind.
  • Solche Vorrichtungen umfassen außerdem mit den kippbaren Lamellen verbundene Bewegungsmittel, um die kippbaren Lamellen so zu betätigen, dass sie zwischen einer geschlossenen Stellung, in der die Lamellen im Wesentlichen horizontal und einander teilweise überlappend angeordnet sind, um den Durchgang von Licht und/oder Regen zu verhindern, und einer geöffneten Stellung, in der die Lamellen geneigt angeordnet sind, und dabei Öffnungen für den Lichtdurchgang begrenzen, drehen.
  • Im Allgemeinen umfassen Abdeckungsvorrichtungen bekannter Art auch zwei Rinnen, die an den jeweiligen Längsträgern befestigt und an den jeweiligen Enden der Lamellen angeordnet sind, um das Wasser aufzufangen, das bei Regen von diesen herabfällt. Darüber hinaus ist jede Lamelle auf einer Flanke mit einem vorstehenden seitlichen Ansatz und auf der anderen Flanke mit einer Längsdichtung versehen, die bei geschlossener Stellung der Lamellen gegen den seitlichen Ansatz der benachbarten Lamelle gepresst wird, um eine luftdichte Abdichtung zwischen den Lamellen zu schaffen und damit das Eindringen von Wasser (Spritzer, Tropfen, usw.) zwischen den Lamellen zu verhindern.
  • Die oben beschriebenen Abdeckungsvorrichtungen der bekannten Art haben sich in der Praxis als nicht frei von Problemen erwiesen.
  • Ein Nachteil dieser Vorrichtungen besteht darin, dass die oben genannte Längsdichtung in der geschlossenen Stellung keine optimale Abdichtung zwischen den Lamellen gewährleistet.
  • Denn die Lamellen weisen oft eine relativ große Länge (auch bis zu 5 oder 6 Metern) auf und können sich daher leicht verbiegen, so dass der Kontakt zwischen dem seitlichen Ansatz der Lamelle und der Längsdichtung der nächsten Lamelle fehlt.
  • Darüber hinaus kann bei sehr schlechten Wetterbedingungen, z.B. bei starkem Wind zusätzlich zum Regen, dieser Vibrationen der Lamellen erzeugen. Infolgedessen kann die Dichtheit zwischen den Lamellen, selbst wenn die Dichtung vorhanden ist, für eine kurze Zeit fehlen, die jedoch ausreicht, um Wasser durchzulassen. Dieser Umstand ist umso ausgeprägter, je stärker die Windböen sind und sich im Laufe der Zeit wiederholen und je mehr die Lamellen in Längsrichtung ausgefahren sind.
  • Darstellung der Erfindung
  • In dieser Situation besteht das Problem, das dieser Erfindung zugrunde liegt, also darin, die Nachteile der oben genannten Lösungen bekannter Art zu beseitigen, indem man eine Abdeckungsvorrichtung vorsieht, die auch bei ungünstigen Wetterbedingungen bei Regen eine bessere Abdichtung ermöglicht.
  • Ein weiterer Zweck dieser Erfindung ist es, eine Abdeckungsvorrichtung bereitzustellen, die es ermöglicht, eine gute Abdichtung der Abdecklamellen auf der Tragkonstruktion zu gewährleisten.
  • Ein weiteres Ziel dieser Erfindung ist es, eine Abdeckungsvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die baulich einfach und kostengünstig herzustellen ist.
  • Figurenliste
  • Die technischen Charakteristika der vorliegenden Erfindung sind nach den oben ausgeführten Zielen klar aus dem Inhalt der unten aufgeführten Schutzansprüche erkennbar und die Vorteile derselben werden aus der detaillierten Beschreibung im Anschluss noch deutlicher hervorgehen, die unter Bezugnahme auf die Zeichnungen in der Anlage erfolgt, die ein bloßes und nicht einschränkendes Beispiel der Maschine darstellen, bei dem:
    • - 1 eine perspektivische Ansicht von oben der Abdeckungsvorrichtung für den Außenbereich zeigt, die Gegenstand dieser Erfindung ist;
    • - 2 eine perspektivische Ansicht von oben einer Abdecklamelle der Abdeckungsvorrichtung in 1 zeigt;
    • - 3 eine Querschnittsansicht der in 2 dargestellten Abdecklamelle zeigt;
    • - 4 eine Querschnittsansicht von drei aufeinanderfolgenden Abdecklamellen, die in einer geöffneten Stellung angeordnet sind, zeigt;
    • - 5 eine Querschnittsansicht von zwei aufeinanderfolgenden Abdecklamellen zeigt, die in einer geschlossenen Stellung angeordnet sind;
    • - 6 eine vergrößerte Ansicht eines Details der quadrierten Fläche von 5 zeigt (gekennzeichnet durch VI).
  • Detaillierte Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
  • Mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen wurde die Abdeckungsvorrichtung, die Gegenstand dieser Erfindung ist, in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnet.
  • Die Abdeckungsvorrichtung 1, um die es sich handelt, eignet sich für den Bau von Pergolen, Veranden und im Allgemeinen für Dachkonstruktionen für die Überdachung von Außenbereichen, wie zum Beispiel Gärten von Privathäusern und Freiräumen von öffentlichen Plätzen wie Restaurants, Hotels, Badeanstalten, usw.
  • Entsprechend den in den beigefügten Figuren dargestellten Ausführungsformen umfasst die Abdeckungsvorrichtung 1, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, eine Tragkonstruktion 2 mit einem im Wesentlichen viereckigen Rahmen 20, der zwei zueinander parallele und nebeneinander angeordnete Seitenbalken 21 umfasst. Außerdem umfasst der Rahmen 20 vorteilhafterweise zwei vordere Balken 25, die parallel zueinander und nebeneinander angeordnet sind, um die Seitenbalken 21 zu verbinden.
  • Genauer gesagt, verläuft jeder Seitenbalken 21 in Längsrichtung zwischen einem ersten Ende 22 und einem zweiten Ende 23 entlang einer entsprechenden vorzugsweise im Wesentlichen horizontalen ersten Verlaufsrichtung X, und jeder vordere Balken 25 verläuft in Längsrichtung entlang einer entsprechenden zweiten Verlaufsrichtung Y, die im Wesentlichen orthogonal zu den ersten Verlaufsrichtungen X der Seitenbalken 21 ist.
  • Insbesondere wird einer der beiden vorderen Balken 25 so angeordnet, dass er die ersten Enden 22 der Seitenbalken 21 verbindet, und der andere der vorderen Balken 25 wird so angeordnet, dass er die zweiten Enden 23 der Seitenbalken 21 verbindet.
  • Jeder Balken 21 und 25 der Tragkonstruktion 2 umfasst vorteilhafterweise einen ersten und einen zweiten länglichen Körper 21' bzw. 25', die jeweils vorzugsweise mit einem Metallprofil, insbesondere aus stranggepresstem Aluminium, hergestellt werden. Vorzugsweise umfasst jeder Seitenbalken 21 der Abdeckungsvorrichtung 1 eine entsprechende seitliche Rinne 24, die parallel zur ersten Verlaufsrichtung X des Seitenbalkens 21 verläuft und insbesondere unter dem ersten länglichen Körper 21' angeordnet ist.
  • Die Tragkonstruktion 2 umfasst außerdem zwei erste auf dem Boden ruhende Säulen 3, die jeweils das erste Ende 22 des entsprechenden Seitenbalkens 21 tragen. Vorzugsweise umfasst die Tragkonstruktion 2 gemäß der in 1 gezeigten Ausführungsform ferner zwei zweite Säulen 4, die so angeordnet sind, dass sie die zweiten Enden 23 der entsprechenden Seitenbalken 21 tragen, wodurch eine selbsttragende, insbesondere im Wesentlichen quaderförmige, Struktur entsteht. Andernfalls lehnt die Tragkonstruktion 2 des Abdeckungsvorrichtung 1 gemäß einer anderen, in den beigefügten Figuren nicht dargestellten Ausführungsform an einer senkrechten Wand (wie z.B. der Wand eines Gebäudes), an der die zweiten Ränder 23 der Seitenbalken 21 verankert sind.
  • Gemäß einer weiteren, in den beigefügten Figuren nicht dargestellten Ausführungsform werden das erste und zweite Ende 22 und 23 der Seitenbalken 21 der Tragkonstruktion 2 durch eine erste und eine zweite sich gegenüberliegende Seitenwand abgestützt, so dass die Tragkonstruktion 2 der Abdeckungsvorrichtung 1 zwischen den beiden vorgenannten senkrechten Wänden angeordnet ist.
  • Die oben genannten Seitenbalken 21 des Rahmens 20 der Tragkonstruktion 2 begrenzen eine obere Öffnung 10 der Tragkonstruktion 2, die sich über einer Bodenfläche befindet, die durch die Abdeckungsvorrichtung 1 geschützt werden soll. Insbesondere wird die obere Öffnung 10 auch durch die vorderen Balken 25 des Rahmens 20 der Tragkonstruktion 2 begrenzt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst die Abdeckungsvorrichtung 1 eine Reihe von Abdecklamellen 5, die gemäß der oben genannten ersten Verlaufsrichtung X der Seitenbalken 21 aufeinanderfolgend angeordnet sind und vorteilhafterweise betrieben werden können, um die oben genannte obere Öffnung 10 der Tragkonstruktion 2 zu verschließen und so die darunter liegende Bodenoberfläche abzudecken und sie vor Sonne und/oder Regen zu schützen, wie im Folgenden ausführlich beschrieben wird. Die oben genannte Reihe von aufeinanderfolgenden Abdecklamellen 5 umfasst zwei Randlamellen 5', 5", von denen eine erste Randlamelle 5" an den ersten Rändern 22 der Seitenbalken 21 angeordnet ist und von dem entsprechenden vorderen Balken 25 flankiert wird, und eine letzte Randlamelle 5" an den zweiten Rändern 23 der Seitenbalken 21 angeordnet ist und von dem entsprechenden vorderen Balken 25 flankiert wird.
  • Offensichtlich kann, ohne den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen, die Reihe der oben genannten Abdecklamellen 5 in völlig gleichwertiger Weise in entgegengesetzter Richtung zu der oben betrachteten Richtung betrachtet werden, d. h., von den zweiten Rändern 23 bis zu den ersten Rändern 22 der Seitenbalken 21.
  • Jede Abdecklamelle 5 verläuft gemäß ihrer Längsachse W im Wesentlichen orthogonal zur ersten Verlaufsrichtung X zwischen einem ersten Ende 51 und einem gegenüberliegenden zweiten Ende 51', die den jeweiligen Seitenbalken 21 zugeordnet sind. Insbesondere ist die Längsachse W parallel zur zweiten Verlaufsrichtung Y der vorderen Balken 25.
  • Die Abdeckungsvorrichtung 1 umfasst außerdem Bewegungsmittel (an sich bekannter Art), die mechanisch mit den Abdecklamellen 5 verbunden sind und dazu dienen, diese zwischen einer geschlossenen Stellung, in der die Abdecklamellen 5 teilweise übereinander liegen und vorteilhafterweise die obere Öffnung 10 der Tragkonstruktion 2 verschließen (um die darunter liegende Bodenfläche abzudecken), und einer geöffneten Stellung, in der die Abdecklamellen 5 im Abstand zueinander angeordnet sind und dabei Durchgangsöffnungen 11 zwischen sich begrenzen, die von Licht und Luft überquert werden können, zu verschieben.
  • Vorzugsweise ist jede Abdecklamelle 5 um ihre eigene Drehachse R drehbar, die im Wesentlichen parallel zur Längsachse W der jeweiligen Abdecklamelle 5 verläuft und an dem zweiten seitlichen Ansatz 70 der Abdecklamelle 5 angeordnet ist.
  • Insbesondere kann im Übergang zwischen der geöffneten und geschlossenen Stellung jede Abdecklamelle 5 je nach Konfiguration der Bewegungsmittel eine Dreh- oder Schwenkbewegung ausführen. Einige Beispiele für solche Bewegungsmittel sind in der italienischen Patentanmeldung PD2015A000013 von Seite 19, Zeile 1 bis Seite 25, Zeile 4 beschrieben, die hier als Referenz aufgenommen wurde.
  • Demnach verläuft jede Abdecklamelle 5 quer zu ihrer Längsachse W zwischen einer ersten Längsflanke 6 und einer zweiten Längsflanke 7, die vorzugsweise im Wesentlichen gerade und vorteilhafterweise parallel zueinander verlaufen. Insbesondere ist, wenn sich die Abdecklamelle 5 in der geöffneten Stellung befindet, die erste Längsflanke 6 nach unten und die zweite Längsflanke 7 nach oben gerichtet. Entsprechend der in den beigefügten Abbildungen dargestellten Ausführungsform umfasst jede Abdecklamelle 5 einen z. B. durch Strangpressen hergestellten länglichen Körper 9 z. B. aus Metallwerkstoff.
  • Vorzugsweise verläuft gemäß der in den beigefügten Figuren dargestellten bevorzugten Ausführungsform der längliche Körper 9 jeder Abdecklamelle 5 in Längsrichtung entlang der Längsachse W und wird an den Enden 51, 51' der Abdecklamelle 5 durch zwei Seitenkappen 93 geschlossen, die insbesondere aus Kunststoff bestehen.
  • Unter Bezugnahme auf das Beispiel in 3 umfasst der oben genannte Metallkörper eine erste und eine zweite Längswand 6', 7', die die erste bzw. zweite Längsflanke 6, 7 der Abdecklamelle 5 definieren, und zwei Schließwände 91, 92, die zur Verbindung der oben genannten Längswände 6', 7' angeordnet sind.
  • Insbesondere umfassen die Schließwände 91, 92 des länglichen Körpers 9 eine erste Schließwand 91, die, wenn die Abdecklamelle 5 in geschlossener Stellung angeordnet ist, nach oben gerichtet ist, und eine zweite Schließwand 92, die, wenn die Abdecklamelle 5 in geschlossener Stellung angeordnet ist, nach unten gerichtet und im Wesentlichen parallel zur ersten Verlaufsrichtung X jedes Seitenbalkens 21 positioniert und insbesondere im Wesentlichen parallel zu einer Ebene α ausgerichtet ist, die durch die ersten Verlaufsrichtungen X der Seitenbalken 21 und die zweiten Verlaufsrichtungen Y der vorderen Balken 25 definiert wird.
  • Insbesondere sind, wenn sich die Abdecklamellen 5 in der geöffneten Stellung befinden, diese in Bezug auf die genannte Ebene α geneigt und im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet, so dass sich jede Abdecklamelle 5 von den benachbarten Abdecklamellen 5 entfernt und dabei die genannten Durchgangsöffnungen 11 öffnet.
  • Erfindungsgemäß sind die erste Längsflanke 6 und die zweite Längsflanke 7 mit einem ersten seitlichen Ansatz 60 bzw. einem zweiten seitlichen Ansatz 70 versehen, die jeweils vom ersten Ende 51 bis zum zweiten Ende 51' der Abdecklamelle 5, vorteilhafterweise entsprechend deren Längsachse W verlaufen.
  • Darüber hinaus überlappt, wie im Beispiel in 5 gezeigt, bei geschlossener Stellung der Abdecklamellen 5 der erste seitliche Ansatz 60 jeder Abdecklamelle 5 den zweiten seitlichen Ansatz 70 der benachbarten Abdecklamelle 5 der Reihe von Abdecklamellen 5.
  • Die ersten und zweiten seitlichen Ansätze 60, 70 erstrecken sich überhängend von den ersten und zweiten seitlichen Flanken 6, 7 der Abdecklamelle 5.
  • Insbesondere ist der erste seitliche Ansatz 60 an der ersten Schließwand 91 des länglichen Körpers 9 der Abdecklamelle 5 angeordnet und entwickelt sich insbesondere als Fortsetzung dieser ersten Schließwand 91 entlang der entsprechenden ersten seitlichen Flanke 6.
  • Angemessenerweise ist der zweite seitliche Ansatz 70 an der zweiten Schließwand 92 des länglichen Körpers 9 angeordnet und entwickelt sich insbesondere als Fortsetzung dieser zweiten Schließwand 92 entlang der entsprechenden zweiten seitlichen Flanke 7. Gemäß der in den beigefügten Figuren dargestellten besonderen Ausführungsform verläuft der erste seitliche Ansatz 60 von einer ersten Kante 65 aus, die durch das Zusammentreffen der ersten Längswand 6' und der ersten Schließwand 91 des länglichen Körpers 9 gekennzeichnet ist. Darüber hinaus verläuft vorzugsweise der zweite seitliche Ansatz 70 von einer zweiten Kante 75 aus, die durch das Zusammentreffen der zweiten Längswand 7 und der zweiten Schließwand 92 des länglichen Körpers 9 gekennzeichnet ist.
  • Demnach ist der erste seitliche Ansatz 60 jeder Abdecklamelle 5 mit einem oberen Abschnitt 61 versehen, der, wenn sich die Abdecklamellen 5 in der geschlossenen Stellung befinden, über dem zweiten seitlichen Ansatz 70 der benachbarten Abdecklamelle 5 angeordnet ist, und einem vorderen Abschnitt 62, der, wenn sich die Abdecklamellen 5 in der geschlossenen Stellung befinden, vor den zweiten seitlichen Ansatz 70 der benachbarten Abdecklamelle 5 angeordnet ist, und zwar so, dass der zweite seitliche Ansatz 70 zwischen dem vorderen Abschnitt 62 und der ersten Längsflanke 6 der Abdecklamelle 5 angeordnet ist.
  • Genauer gesagt, verläuft der obere Abschnitt 61 des ersten seitlichen Ansatzes 60, vorteilhafterweise von der ersten Kante 65 ausgehend als Fortsetzung der ersten Schließwand 91 und vorzugsweise parallel zu dieser. Angemessenerweise ist der obere Abschnitt 61 des ersten seitlichen Ansatzes 60 mit dem vorderen Abschnitt 62 durch eine bogenförmige Biegung (z. B. ca. 90°) verbunden, so dass bei geschlossener Stellung der Abdecklamelle der vordere Abschnitt 62 nach unten verläuft.
  • Der vordere Abschnitt 62 des ersten seitlichen Ansatzes 60 ist vorteilhafterweise mit einer Innenfläche 64 ausgestattet, die bei geschlossener Stellung der Abdecklamellen 5 dem zweiten seitlichen Ansatz 70 der benachbarten Abdecklamelle 5 zugewandt ist. Vorzugsweise ist auch der vordere Abschnitt 62 des ersten seitlichen Ansatzes 60 mit einer Unterkante 64 versehen, die bei geschlossenen Abdecklamellen 5 nach unten gerichtet ist.
  • Vorteilhafterweise umfasst der zweite seitliche Ansatz 70 einen unteren Abschnitt 71, der insbesondere von der zweiten Kante 75 aus als Fortsetzung der zweiten unteren Schließwand 92 und vorzugsweise im Wesentlichen parallel zu dieser verläuft. Darüber hinaus umfasst der zweite seitliche Ansatz 70 vorteilhafterweise einen hinteren Abschnitt 72, der vorzugsweise mit einer bogenförmigen Biegung vom unteren Abschnitt 71 des zweiten seitlichen Ansatzes 70 aus verläuft und bei geschlossener Stellung der Abdecklamellen 5 im Wesentlichen nach oben gerichtet und vorteilhafterweise gegenüber der zweiten seitlichen Flanke 7 der entsprechenden Abdecklamelle 5 angeordnet ist.
  • Der zweite seitliche Ansatz 70 (und insbesondere sein hinterer Abschnitt 72) umfasst einen vorzugsweise vergrößerten Endabschnitt 73, der zwischen dem vorderen Abschnitt 62 des ersten seitlichen Ansatzes 60 und der ersten Längsflanke 6 der angrenzenden Abdecklamelle 5 angeordnet wird, wenn sich die Abdecklamellen 5 in der geschlossenen Stellung befinden.
  • Jede Abdecklamelle 5 ist mit einem Sammelkanal 74 ausgestattet, der zwischen dem ersten Ende 51 und dem zweiten Ende 51' der Abdecklamelle 5 liegt und geeignet ist, das auf die Abdecklamelle 5 fallende Wasser in das Innere der Seitenrinnen 24 der Seitenbalken 21 zu leiten. Der Sammelkanal 74 ist zwischen der zweiten Längsflanke 7 und dem zweiten seitlichen Ansatz 70 der entsprechenden Abdecklamelle 5 definiert, insbesondere zwischen der zweiten Längswand 7' und dem hinteren Abschnitt 72 des zweiten seitlichen Ansatzes 70. Der Sammelkanal 74 ist auf der Seite der zweiten Schließwand 92 durch den unteren Abschnitt 71 des zweiten seitlichen Ansatzes 70 verschlossen und auf der Seite der ersten Schließwand 91 offen, um das auf die in geschlossener Stellung befindlichen Abdecklamellen 5 fallende Regenwasser ins Innere leiten zu können.
  • Darüber hinaus umfasst jede Abdecklamelle 5 mindestens ein Dichtungselement 8, das vorteilhafterweise parallel zur Längsachse W zwischen dem ersten Ende 51 und dem zweiten Ende 51' der Abdecklamelle 5 verläuft und bei geschlossener Stellung der Abdecklamellen 5 in einem Dichtungsverhältnis zwischen dem ersten seitlichen Ansatz 60 der Abdecklamelle 5 und dem zweiten seitlichen Ansatz 70 der benachbarten Abdecklamelle 5 angeordnet ist.
  • Nach der der vorliegenden Erfindung zugrundeliegenden Idee umfasst das Dichtungselement 8 mindestens einen ersten elastischen Abschnitt 81, der in geschlossener Stellung der Abdecklamellen 5 in einem Dichtungsverhältnis zwischen dem oberen Abschnitt 61 des ersten seitlichen Ansatzes 60 der Abdecklamelle 5 und dem zweiten seitlichen Ansatz 70 der benachbarten Abdecklamelle 5 angeordnet ist. Insbesondere wird der erste elastische Abschnitt 81 zwischen dem oberen Abschnitt 61 des ersten seitlichen Ansatzes 60 der Abdecklamelle 5 und dem Endabschnitt 73 des zweiten seitlichen Ansatzes 70 der benachbarten Abdecklamelle 5 angeordnet.
  • Darüber hinaus umfasst das Dichtungselement 8 mindestens einen zweiten elastischen Abschnitt 82, der in geschlossener Stellung der Abdecklamellen 5 in einem Dichtungsverhältnis zwischen dem vorderen Abschnitt 62 des ersten seitlichen Ansatzes 60 der Abdecklamelle 5 und dem zweiten seitlichen Ansatz 70 der benachbarten Abdecklamelle 5 angeordnet ist.
  • Insbesondere wird mindestens ein Teil des zweiten elastischen Abschnitts 82 zwischen dem vorderen Abschnitt 62 des ersten seitlichen Anhangs 60 der Abdecklamelle 5 und dem Endabschnitt 73 des zweiten seitlichen Anhangs 70 der benachbarten Abdecklamelle 5 angeordnet.
  • Vorzugsweise werden der erste elastische Abschnitt 81 und der zweite elastische Abschnitt 82 des Dichtungselements 8 aus einem Stück hergestellt. Noch vorteilhafterweise wird das gesamte Dichtungselement 8 aus einem Stück hergestellt. Das Dichtungselement 8 ist aus einem Werkstoff hergestellt, der geeignet ist, im elastischen Bereich auf die Druck- und/oder Biegespannungen der Abdecklamellen 5 in geschlossener Stellung zu reagieren, insbesondere so, dass bei geöffneter Stellung der Abdecklamellen 5 das Dichtungselement 8 im Wesentlichen in seine ursprüngliche Form zurückkehrt.
  • Entsprechend ist der Werkstoff des Dichtungselements ausreichend steif (oder nachgiebig), um die Abdichtung zu gewährleisten, wenn sich die Abdecklamellen 5 in der geschlossenen Stellung befinden.
  • Daher vermeidet die Verwendung eines Werkstoffs mit solchen Eigenschaften das Auftreten von plastischen Verformungen des Dichtungselements 8, die die Abdichtung der Abdecklamellen 5 beeinträchtigen können.
  • Vorzugsweise ist das Dichtungselement 8 aus Polymerwerkstoff, z. B. thermoplastischem Elastomer (TPE) oder Gummi (z.B. vulkanisiertes TPE) hergestellt. Selbstverständlich kann das Dichtungselement 8 auch aus mehr als einem Werkstoff hergestellt werden, insbesondere durch Kombination mehrerer Werkstoffe, die z. B. für den ersten elastischen Abschnitt 81 und den zweiten elastischen Abschnitt 82 unterschiedlich sind. Das Dichtungselement 8 kann durch Koextrusion von zwei oder mehreren Polymerwerkstoffen hergestellt werden.
  • Auf diese Weise wird durch den so angeordneten ersten und zweiten elastischen Abschnitt 81, 82 die Abdichtung zwischen den Decklamellen 5 verbessert. Insbesondere gewährleistet der erste elastische Abschnitt 81 des Dichtungselements 8 eine dichte Verbindung zwischen den benachbarten Abdecklamellen 5 auch bei Beanspruchung und/oder Verschiebungen und/oder Verformungen parallel zur Ebene α der Abdecklamellen 5, und der zweite elastische Abschnitt 81 gewährleistet eine dichte Verbindung zwischen den benachbarten Abdecklamellen 5 auch bei Beanspruchung und/oder Verschiebungen und/oder Verformungen quer zur Ebene α der Abdecklamellen.
  • Im Einzelnen wird das Eindringen von Wasser aufgrund der Verformung oder Vibration der Abdecklamellen 5 in einer Hauptrichtung durch den ersten elastischen Abschnitt 81 behindert, während es in einer anderen Hauptrichtung durch den zweiten elastischen Abschnitt 82 behindert wird. Daher würde Wasser, das über einen der elastischen Abschnitte 81, 82 der Dichtungselemente 8 fließen würde, nicht über den anderen elastischen Abschnitt 81, 82 fließen können und dabei auf seinem Weg auf ein zusätzliches Hindernis stoßen.
  • Entsprechend der in den beigefügten Figuren gezeigten bevorzugten Ausführungsform umfasst der zweite elastische Abschnitt 82 des Dichtungselements 8 mindestens einen Innenkörper 83, der bei geschlossenen Abdecklamellen 5 gegen die Innenfläche 64 des vorderen Abschnitts 62 des ersten Anhangs 60 gedrückt ist.
  • Darüber hinaus umfasst vorzugsweise der zweite elastische Abschnitt 82 des Dichtungselements 8 einen Außenkörper 84, der bei den Abdecklamellen 5 in der geschlossenen Stellung an der Unterkante 64 des vorderen Abschnitts 62 des ersten seitlichen Ansatzes 60 anschlägt.
  • Gemäß den beigefügten Figuren umfasst der zweite elastische Abschnitt 82 vorzugsweise zwei Innenkörper 83 und einen Außenkörper 84. Natürlich kann, ohne den Schutzbereich dieses Dokuments zu verlassen, der zweite elastische Abschnitt 82 auch eine andere Anzahl von Innenkörpern 83 und/oder Außenkörpern 84 umfassen. Insbesondere kann der zweite elastische Abschnitt 82 auch nur einen Innenkörper 83 oder nur einen Außenkörper 84 umfassen.
  • Der erste elastische Abschnitt 81 und/oder der zweite elastische Abschnitt 82 (vorzugsweise nur der erste elastische Abschnitt 81) ist/sind im Wesentlichen als Ballondichtung ausgelegt. Insbesondere kann die Ballondichtung ein Profil mit offenem Querschnitt aufweisen, z. B. eine „gewellte“ Form, wie sie in den beigefügten Figuren dargestellt ist. Nach einer nicht beschriebenen Ausführungsform kann die Ballondichtung ein geschlossenes Querschnittsprofil aufweisen.
  • Ansonsten sind der erste elastische Abschnitt 81 und/oder der zweite elastische Abschnitt 82 (vorzugsweise der zweite elastische Abschnitt 82) im Wesentlichen als mindestens ein vorstehender, freitragender Steg ausgelegt.
  • In Bezug auf das in den beigefügten Figuren gezeigte Ausführungsform wird das Dichtungselement 8 vorzugsweise am zweiten Ansatz 70 der Decklamelle 5 und vorzugsweise an seinem Endabschnitt 73 angebracht.
  • Natürlich kann, ohne den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen, gemäß anderen, nicht abgebildeten Ausführungsformen, das Dichtungselement 8 am ersten seitlichen Ansatz 60 der Decklamelle 5 oder der erste elastische Abschnitt 81 des Dichtungselementes 8 am ersten seitlichen Ansatz 60 der der Decklamelle 5 und der zweite elastische Abschnitt 82 des Dichtungselementes 8 am zweiten seitlichen Ansatz 70 der benachbarten Decklamelle 5 oder umgekehrt befestigt werden.
  • Der erste elastische Abschnitt 81 und/oder der zweite elastische Abschnitt 82 ist/sind nach einer nicht beschriebenen Ausführungsform im Wesentlichen als Bürstendichtung ausgelegt.
  • Mit Bezug auf das Beispiel in 6 umfasst das Dichtungselement 8 vorteilhafterweise eine erste Befestigungsbasis 85, die an den zweiten seitlichen Ansatz 70, insbesondere an seinen Endabschnitt 73, gebunden ist und dem oberen Abschnitt 61 des ersten seitlichen Ansatzes 60 der benachbarten Abdecklamelle 5 zugewandt ist. Insbesondere verläuft der erste elastische Abschnitt 81 überhängend von der ersten Befestigungsbasis 85 aus.
  • Darüber hinaus umfasst das Dichtungselement 8 vorteilhafterweise eine zweite Befestigungsbasis 88, die am zweiten seitlichen Ansatz 70, insbesondere an dessen Endabschnitt 73, verbunden ist und dem vorderen Abschnitt 62 des ersten seitlichen Ansatzes 60 der benachbarten Abdecklamelle 5 zugewandt ist. Insbesondere verläuft der zweite elastische Abschnitt 82 überhängend von der zweiten Befestigungsbasis 88 aus.
  • Vorzugsweise bestehen die erste Befestigungsbasis 85 und die zweite Befestigungsbasis 88 aus einem Stück und sind durch eine bogenförmige Biegung verbunden. Daher sind die erste Befestigungsbasis 85 und die zweite Befestigungsbasis 88 vorteilhafterweise um den Endabschnitt 73 des zweiten seitlichen Ansatzes 70 angeordnet.
  • Zur Befestigung der ersten Befestigungsbasis 85 und/oder der zweiten Befestigungsbasis 88 an der Abdecklamelle 5 wird auf dem zweiten seitlichen Ansatz 70 jeder Abdecklamelle 5, vorzugsweise an dessen Endabschnitt 73, vorteilhaft mindestens eine Längsnut 76, die parallel zur Längsachse W im Wesentlichen über die gesamte Länge der Abdecklamelle 5 verläuft, angebracht. Darüber hinaus ist die erste Befestigungsbasis 85 und/oder die zweite Befestigungsbasis 88 mit einem Einrastansatz 86 ausgestattet, der in einem Rückhalteverhältnis in die Längsnut 76 eingesetzt ist. Genauer gesagt, weist die Längsnut 76 eine erste Verbindungsfläche 77 auf, die mindestens eine Vertiefung 78 im Hinterschnitt definiert, vorzugsweise zwei Vertiefungen 78, wie in den beigefügten Abbildungen gezeigt. Darüber hinaus ist der Einrastansatz 86 vorteilhafterweise mit einer zweiten Verbindungsfläche 87 ausgestattet, die im Vergleich zur ersten Verbindungsfläche 77 ein Gegenprofil bildet und vorzugsweise mit einem T-Profil versehen ist, das in die Vertiefungen 78 der Längsnut 76 eingreifen kann.
  • Vorteilhafterweise umfasst die Abdeckungsvorrichtung 1 Dichtungsmittel, die auf dem Rahmen 20 der Tragkonstruktion 2 angeordnet sind, um die obere Öffnung 10 der Tragkonstruktion herum verlaufen und, wenn die Abdecklamellen sich in der geschlossenen Stellung befinden, in einem Dichtungsverhältnis zwischen dem Rahmen 20 und den zweiten Schließwänden 92 der Abdecklamellen 5 zusammengedrückt werden. Ein Beispiel solcher Dichtungsmittel wird in der italienischen Patentanmeldung PD2015A000013 von Seite 10, Zeile 16 bis Seite 17, Zeile 14 beschrieben, die hier als Referenz aufgenommen wurde.
  • Auf diese Weise ermöglichen es die oben genannten Abdichtungsmittel vorteilhafterweise, zusammengedrückt durch die zweiten Schließwände 92 der Abdecklamellen 5, die obere Öffnung 10 der Tragkonstruktion 2 der Abdeckungsvorrichtung 1 im Wesentlichen hermetisch sowohl für Wasser als auch für Luft zu verschließen und somit die darunter liegende Bodenoberfläche zu schützen. Die so konzipierte Erfindung erreicht daher die gesetzten Ziele.

Claims (11)

  1. Abdeckungsvorrichtung (1), die Folgendes umfasst: - eine mit einem Rahmen (20) ausgestattete Tragkonstruktion (2), die mindestens zwei parallele und nebeneinanderliegende Seitenbalken (21) umfasst, von denen jeder längs entlang einer entsprechenden Verlaufsrichtung (X) verläuft; - eine Reihe von Abdecklamellen (5), die gemäß der genannten ersten Verlaufsrichtung (X) aufeinanderfolgend angeordnet sind, wobei jede der Abdecklamellen (5) gemäß ihrer im Wesentlichen zu der genannten ersten Verlaufsrichtung (X) orthogonalen Längsachse (W), zwischen ihrem ersten Ende (51) und ihrem gegenüberliegenden zweiten Ende (51'), die den jeweiligen Seitenbalken (21) zugeordnet sind, verläuft; - mechanisch mit den genannten Abdecklamellen (5) verbundene Bewegungsmittel, die dazu geeignet sind, die genannten Abdecklamellen (5) zwischen einer geöffneten Stellung, in der die genannten Abdecklamellen (5) teilweise übereinander liegen, und einer geöffneten Stellung, in der die genannten Abdecklamellen (5) im Abstand zueinander angeordnet sind und dabei Durchgangsöffnungen (11) zwischen sich begrenzen, bewegt werden können; wobei jede Abdecklamelle (5) quer zu der Längsachse (W) zwischen einer ersten Längsflanke (6) und einer zweiten Längsflanke (7) verläuft, die jeweils mit einem ersten seitlichen Ansatz (60) und einem zweiten seitlichen Ansatz (70) versehen sind, von denen jeder von dem ersten Ende (51) zu dem zweiten Ende (51') der genannten Abdecklamelle (5) verläuft; wobei bei geschlossener Stellung der Abdecklamellen (5) der erste seitliche Ansatz (60) jeder Abdecklamelle (5) den zweiten seitlichen Ansatz (70) der benachbarten Abdecklamelle (5) in der genannten Reihe überlappt. wobei der erste seitliche Ansatz (60) jeder Abdecklamelle (5) mit einem oberen Abschnitt (61) verstehen ist, der, wenn sich die Abdecklamellen (5) in der genannten geschlossenen Stellung befinden, über dem zweiten seitlichen Ansatz (70) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) angeordnet ist, und mit einem vorderen Abschnitt (62) versehen ist, der, wenn sich die Abdecklamellen (5) in der geschlossenen Stellung befinden, vor dem zweiten seitlichen Ansatz (70) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) angeordnet ist, so dass der zweite seitliche Ansatz (70) zwischen dem vorderen Abschnitt (62) und der ersten Längsflanke (6) der genannten Abdecklamelle (5) angeordnet ist; wobei jede genannte Abdecklamelle (5) mindestens ein Dichtungselement (8) aufweist, das zwischen dem ersten Ende (51) und dem zweiten Ende (51') verläuft und bei geschlossener Stellung der genannten Abdecklamelle (5) in einem Dichtungsverhältnis zwischen dem ersten seitlichen Ansatz (60) der genannten Abdecklamelle (5) und dem zweiten seitlichen Ansatz (70) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) angeordnet ist; wobei die genannte Abdeckungsvorrichtung (1) dadurch gekennzeichnet ist, dass das mindestens eine Dichtungselement (8) Folgendes umfasst: - mindestens einen ersten elastischen Abschnitt (81), der, wenn sich die genannten Abdecklamellen (5) in der geschlossenen Stellung befinden, in einem Dichtungsverhältnis zwischen dem oberen Abschnitt (61) des ersten seitlichen Ansatzes (60) der genannten Abdecklamelle (5) und dem zweiten seitlichen Ansatz (70) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) angeordnet ist; - mindestens einen zweiten elastischen Abschnitt (82), der, wenn sich die Abdecklamellen (5) in der genannten geschlossenen Stellung befinden, in einem Dichtheitsverhältnis zwischen dem vorderen Abschnitt (62) des ersten seitlichen Ansatzes (60) der genannten Abdecklamelle (5) und dem zweiten seitlichen Ansatz (70) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) angeordnet ist; wobei mindestens ein erster elastischer Abschnitt (81) und mindestens ein zweiter elastischer Abschnitt (82) des genannten Dichtungselements (8) aus einem Stück hergestellt sind.
  2. Abdeckungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Abschnitt (62) des genannten ersten seitlichen Ansatzes (60) mit einer Innenfläche (63) versehen ist, die bei den genannten Abdecklamellen (5) in der genannten geschlossenen Stellung dem zweiten seitlichen Ansatz (70) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) zugewandt ist; wobei der zweite elastische Abschnitt (82) des genannten Dichtungselements (8) einen Innenkörper (83) aufweist, der bei den genannten Abdecklamellen (5) in der genannten geschlossenen Stellung gegen die Innenfläche (63) des vorderen Abschnitts (62) des genannten ersten seitlichen Ansatzes (60) zusammengedrückt ist.
  3. Abdeckungsvorrichtung (1) nach einem der beliebigen vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Abschnitt (62) des genannten ersten seitlichen Ansatzes (60) mit einer Unterkante (64) versehen ist, die, wenn sich die genannten Abdecklamellen (5) in der genannten geschlossenen Stellung befinden, nach unten gerichtet ist; wobei der zweite elastische Abschnitt (82) des genannten Dichtungselements (8) einen Außenkörper (84) umfasst, der bei den genannten Abdecklamellen (5) in der genannten geschlossenen Stellung an der Unterkante (64) des vorderen Abschnitts (62) des genannten ersten seitlichen Ansatzes (60) anschlägt.
  4. Abdeckungsvorrichtung (1) nach einem der beliebigen vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Dichtungselement (8) an dem zweiten seitlichen Ansatz (70) der genannten Abdecklamelle (5) befestigt ist.
  5. Abdeckungsvorrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Dichtungselement (8) mindestens Folgendes umfasst: - eine erste Befestigungsbasis (85), die an dem genannten zweiten seitlichen Ansatz (70) verbunden und zu dem oberen Abschnitt (61) des ersten seitlichen Ansatzes (60) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) gerichtet ist, wobei der genannte mindestens eine erste elastische Abschnitt (81) von der ersten Befestigungsbasis (85) aus überhängend verläuft; - eine zweite Befestigungsbasis (88), die an dem genannten zweiten seitlichen Ansatz (70) verbunden und zu dem vorderen Abschnitt (62) des ersten seitlichen Ansatzes (60) der genannten benachbarten Abdecklamelle (5) gerichtet ist, wobei der genannte mindestens eine zweite elastische Abschnitt (82) von dieser zweiten Befestigungsbasis (88) aus überhängend verläuft.
  6. Abdeckungsvorrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Befestigungsbasis (85) und die genannte zweite Befestigungsbasis (88) aus einem Stück hergestellt und durch eine gebogene Biegung verbunden sind.
  7. Abdeckungsvorrichtung (1) nach einem der beliebigen vorangegangenen Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem zweiten seitlichen Ansatz (70) jeder Abdecklamelle (5) eine Längsnut (76) angebracht ist, die parallel zu der genannten Längsachse (W) im Wesentlichen über die gesamte Länge der genannten Abdecklamelle (5) verläuft; wobei die erste Befestigungsbasis (85) und/oder die zweite Befestigungsbasis (88) mit einem Eingriffsansatz (86) versehen ist, der in einem Rückhalteverhältnis in die genannte Längsnut (76) eingesetzt ist.
  8. Abdeckungsvorrichtung (1) nach einem der beliebigen vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte erste elastische Abschnitt (81) und/oder der genannte zweite elastische Abschnitt (82) im Wesentlichen als Ballondichtung ausgelegt ist/sind.
  9. Abdeckungsvorrichtung (1) nach einem der beliebigen vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte erste elastische Abschnitt (81) und/oder der genannte zweite elastische Abschnitt (82) im Wesentlichen als mindestens ein vorstehender freitragender Steg ausgelegt ist/sind.
  10. Abdeckungsvorrichtung (1) nach einem beliebigen der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Dichtungselement (8) aus Polymerwerkstoff hergestellt ist.
  11. Abdeckungsvorrichtung (1) nach Anspruch oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Dichtungselement (8) aus thermoplastischem Elastomer oder Gummi hergestellt ist.
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EP4324996A1 (de) * 2022-08-15 2024-02-21 Weinor GmbH & Co. KG Lamellendach mit regenwasserableitung über die lamellen

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