-
Stand der Technik
-
Die Erfindung geht aus von einem alkoholischen Getränk, nach der Gattung des Anspruchs 1.
-
Der Genusswert eines Lebensmittels wird vor allem charakterisiert durch seine äußere Beschaffenheit sowie seinen Geruch und Geschmack, die mittels olfaktorischer, gustatorischer und haptischer Sinneseindrücke wahrgenommen werden (Koch: Getränkebeurteilung, Verlag Ulmer Stuttgart, 1986). Bei einem alkoholischen wässrigen Getränk wird der Genusswert in großem Maße auch durch seinen Alkoholgehalt bestimmt. Gerade von jungen Leuten werden traditionelle Getränke mit hohem Alkoholgehalt jedoch häufig abgelehnt, so dass der Trend mehr in Richtung von Produkten mit niedrigerem Alkoholgehalt geht. Hinzu kommt der Trend des bewussten Ernährens, der sich aus der Kombination eines geringen Gehalts an Kohlenhydraten, Alkohol und Zucker ergibt.
-
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine die Nachteile des Standes der Technik überwindendes alkoholisches Getränk und ein Verfahren zur Herstellung eines alkoholischen Getränks bereitzustellen.
-
Die Erfindung und ihre Vorteile
-
Das erfindungsgemäße alkoholische Getränk, mit den Merkmalen des Anspruchs 1, hat demgegenüber den Vorteil, dass das alkoholische Getränk ein alkoholisches Getränk ist, das mindestens eine alkoholische Komponente, mindestens eine Aromakomponente und Wasser aufweist, wobei mindestens eine alkoholische Komponente Wein ist. Bevorzugt enthält das erfindungsgemäße alkoholische wässrige Getränk somit keine durch Destillation hergestellte alkoholische Komponente. Der Wein kann Rotwein, Weißwein, Rosewein, Schaumwein und/oder Perlwein sein. In der Regel stammt der vergorene Saft von Beeren der Weinrebe, die in den verschiedensten Rebsorten vorliegt und in den unterschiedlichsten Lagen anzutreffen ist. Denkbar ist aber auch, dass der Wein Obstwein (Fruchtwein), also ein weinähnlichesGetränk, wie z.B. Apfelwein oder Birnenwein, oder ein dementsprechender Schaumwein, wie z.B. Apfelschaumwein oder Birnenschaumwein, oder Honigwein (Met) oder Reiswein (Sake) ist.
-
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks liegt der Alkoholgehalt des alkoholischen Getränks unter 10 % vol.
-
Nach einer diesbezüglichen vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks liegt der Alkoholgehalt des alkoholischen Getränks im Bereich von 3,5 - 6 % vol. Das erfindungsgemäße alkoholische Getränk ist somit bevorzugt alkoholreduziert. Durch einen Alkoholgehalt, der im Bereich von 3,5 - 6 % vol liegt, werden besonders gute organoleptische Eigenschaften des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks erzielt.
-
Nach einer zusätzlichen vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks ist mindestens eine Aromakomponente, eine naturidentische Aromakomponente oder eine synthetische Aromakomponente. Beispielsweise kann dadurch ein Kirscharoma eingesetzt werden.
-
Nach einer diesbezüglichen vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks ist mindestens eine Aromakomponente eine nicht-alkoholhaltige oder eine alkoholhaltige Aromakomponente.
-
Nach einer zusätzlichen vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks enthält das alkoholische Getränk Zucker. Je nach Trend ist es aber auch möglich, dass das alkoholische Getränk komplett zuckerfrei ist.
-
Nach einer diesbezüglichen vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks liegt der Zuckergehalt des alkoholischen Getränks im Bereich von < 10 g/l des alkoholischen Getränks. Somit liegt das erfindungsgemäße alkoholische Getränk aufgrund seines besonders geringen Brennwerts und Zuckergehalts im Trend des bewussten Ernährens.
-
Nach einer zusätzlichen vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks enthält das alkoholische Getränk mindestens einen Hilfsstoff.
-
Nach einer zusätzlichen vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks enthält das alkoholische Getränk als Zusatz mindestens eine Fruchtsäure und/oder mindestens eine Genusssäure. Durch geringe Zusätze von Frucht- und/oder Genusssäuren, wie z.B. von Äpfelsäure, Milchsäure, Phosphorsäure, Weinsäure und Zitronensäure, wird bei dem erfindungsgemäßen alkoholischen Getränk eine geschmackliche Abrundung und/oder eine erfrischende Wirkung erzielt.
-
Nach einer diesbezüglichen vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks beträgt der Zusatz weniger als 0,5 % (Gew./Vol.).
-
Nach einer zusätzlichen vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks enthält das alkoholische Getränk CO2. Durch die Zugabe von CO2, deren Höhe variieren kann, wird die erfrischende und anregende Wirkung verstärkt. Die erfrischende Wirkung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks entsteht bevorzugt dadurch, dass das erfindungsgemäße alkoholische Getränk eine Mischung von Aromakomponenten mit Gärungscharakter und fruchtig-blumigen und/oder fruchtig-würzigen Aromakomponenten enthält und dessen Alkohol- und Zuckergehalt in einem definierten Harmoniebereich korreliert.
-
Nach einer diesbezüglichen vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks liegt der CO2-Gehalt des alkoholischen Getränks im Bereich von < 6 g/l des alkoholischen Getränks.
-
Nach einer zusätzlichen vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks ist das alkoholische Getränk klar und/oder farblos.
-
Bei einem bevorzugten Verfahren zur Herstellung eines alkoholischen Getränks, das aus einer mehrere Mischungsbestandteile aufweisenden Mischung besteht, die mindestens eine alkoholische Komponente, mindestens eine Aromakomponente und Wasser enthält, wobei mindestens eine eingesetzte alkoholische Komponente durch Wein gebildet wird, wird in einem Mischtank zumindest eine Teilmenge des Wassers vorgelegt, um anschließend den Wein, die mindestens eine Aromakomponente und eventuell das restliche Wasser zuzusetzen.
-
Bei dem bevorzugten Herstellungsverfahren wird nach der Zugabe des Weins mindestens ein weiterer wasserlöslicher Zusatz zugesetzt.
-
Bei dem bevorzugten Herstellungsverfahren wird mindestens ein weiterer wasserlöslicher Zusatz durch mindestens ein Süßungsmittel, mindestens einen Fruchtsaft, mindestens ein Fruchtsaftkonzentrat, mindestens eine Fruchtsäure und/oder mindestens eine Genusssäure gebildet.
-
Bei dem bevorzugten Herstellungsverfahren wird zumindest zeitweise während der Herstellung des alkoholischen Getränks mindestens ein im Mischungstank angeordnetes Rührwerk zum Rühren einer im Mischungstank enthaltenen Flüssigkeit betrieben.
-
Bei dem bevorzugten Herstellungsverfahren wird mindestens ein im Mischungstank angeordnetes Rührwerk mit einer konstanten oder variablen Drehzahl betrieben.
-
Bei dem bevorzugten Herstellungsverfahren wird die Drehzahl des Rührwerks so geregelt, dass ein Lufteinschlag in die im Mischungstank enthaltene Flüssigkeit vermieden wird.
-
Bei dem bevorzugten Herstellungsverfahren wird die im Mischungstank enthaltene Flüssigkeit mindestens bis zum Erhalt einer homogenen Mischung gerührt. Die Herstellung des erfindungsgemäßen alkoholischen Getränks erfolgt somit geeigneter Weise derart, dass in einem Mischtank eine Teilmenge der rezepturgemäßen Wassermenge vorgelegt werden kann. Anschließend werden Wein, Wasser sowie gegebenenfalls weitere wasserlösliche Zusätze, wie Süßungsmittel, Fruchtsäfte und/oder Fruchtsaftkonzentrate, und/oder Genuss- und/oder Fruchtsäuren, zugesetzt. Die erhaltene Mischung wird bis zur vollständigen Auflösung aller Komponenten gerührt, wobei die Einschaltung und die Drehzahl des Rührwerks so geregelt werden, dass ein Lufteinschlag vermieden wird. Die erhaltene Mischung wird bevorzugt unter Vermeidung von Lufteinschlag so lange gerührt, bis ein homogenes Produkt entsteht.
-
Bei dem bevorzugten Herstellungsverfahren wird ein farbintensiver Mischungsbestandteil vor seiner Zusetzung in den Mischungstank entfärbt oder wird eine durch mindestens einen farbintensiven Mischungsbestandteil eingefärbte Mischung entfärbt. Extrakte oder farbintensive Zusätze können somit gegebenenfalls ganz oder teilweise entfärbt werden. Eine Entfärbung der Extrakte und anderer farbintensiver Zusätze kann nach den in der getränke-industrieüblichen Verfahren, z.B. mit Aktivkohle, durchgeführt werden. Dazu kann pulverförmige Aktivkohle im Einrührverfahren oder im Verfahren der Schichtfiltration angewendet werden. Beim Einrührverfahren wird das Adsorptionsmittel mit der zu entfärbenden Lösung in einem Rührbehälter, gegebenenfalls bei niedriger Temperatur, verrührt und anschließend kalt in einer Filterpresse oder einem Schichtenfilter abfiltriert. Bei sehr feinen Pulvern ist zur Verminderung des Filterwiderstandes die Verwendung von Filterhilfsmitteln zweckmäßig. Hierzu eignet sich besonders Kieselgur, das man dem Adsorptionsmittel in einer Menge von 50 bis 100%, bezogen auf das Adsorbens, zumischt. Es können zur weiteren Entfärbung der Extrakte und anderer farbintensiver Zusätze bzw. der eingefärbten Mischung bereits oben genannte Verfahren wiederholt werden.
-
Bei dem bevorzugten Herstellungsverfahren wird die Mischung gefiltert.
-
Bei dem bevorzugten Herstellungsverfahren wird die Mischung vor oder nach ihrer Abfüllung einer Haltbarmachung unterzogen. Das so hergestellte erfindungsgemäße Getränk, das bevorzugt klar und farblos ist, kann somit entweder direkt in geeignete Gebinde abgefüllt werden oder gegebenenfalls vor oder nach der Abfüllung einer Haltbarmachung unterworfen werden. Dies kann auf physikalischem Wege, vorzugsweise durch eine Wärmebehandlung nach den aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren, wie beispielsweise eine Kurzzeiterhitzung mit anschließender Heiß- oder Kaltsterilabfüllung oder durch Pasteurisation, z.B. in einem Tunnelpasteur, erfolgen. Auch andere bekannte Verfahren der Haltbarmachung, z.B. durch Hochdrucksterilisation, Sterilfiltration oder auch durch Einsatz geeigneter lebensmittelrechtlich zulässiger Konservierungsmittel können angewandt werden. Erfindungsgemäße Produkte, deren Alkoholgehalt weniger als 12 %vol. beträgt, werden vorzugsweise einer Haltbarmachung unterzogen, um mikrobiologische Veränderungen während der Lagerung zu vermeiden.
-
Das durch das bevorzugten Herstellungsverfahren hergestellte erfindungsgemäße alkoholische Getränk ist somit bevorzugt ein alkoholisches Getränk, das mindestens eine alkoholische Komponente, wobei mindestens eine alkoholische Komponente Wein ist, Wasser und zusätzlich natürliche Aromen und/oder naturidentische bzw. synthetische Aromen, Zucker, Hilfsstoffe und/oder Zusatzstoffe aufweist. Durch seine Mischungsbestandteile weist das erfindungsgemäße Getränk bevorzugt einen aromatischen Geschmack auf.
-
Das erfindungsgemäße alkoholische Getränk weist durch seinen speziellen wässrigen Alkohol- und Zuckergehalt im Zusammenspiel mit bestimmten Aromakomponenten, die sowohl einen Gärungscharakter als auch einen fruchtig-blumigen und/oder fruchtig-würzigen Charakter aufweisen, einen insgesamt harmonischen und vollen organoleptischen Eindruck auf und stellt somit eine gleich- oder höherwertige Alternative zu herkömmlichen alkoholischen Getränken dar.
-
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Ansprüchen entnehmbar.
-
Alle in der Beschreibung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.