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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Beschlag, insbesondere Pendelbeschlag, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Duschabtrennung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 21.
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Die
EP 3 034 730 A1 offenbart einen scharnierartigen Pendelbeschlag, der zwei Beschlaghälften aufweist, die gelenkig über ein Koppelteil miteinander verbunden sind. Der Beschlag dient der gelenkigen Verbindung zweier Scheiben, wobei der Beschlag zwei Hubeinrichtungen zum Überlagern jeweils einer axialen Hubbewegung beim Öffnen der Schwenktür nach außen und innen aufweist. Der Beschlag baut sehr groß in Querrichtung aufgrund der zwei Hubeinrichtungen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Beschlag und eine Duschabtrennung mit einem derartigen Beschlag anzugeben, wobei ein kompakter Aufbau und/oder eine einfache Montage bzw. (Fein-)Justierung ermöglicht werden/wird.
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Die obige Aufgabe wird durch einen Beschlag gemäß Anspruch 1 oder durch eine Duschabtrennung gemäß Anspruch 21 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Vorzugsweise weist der vorschlagsgemäße Beschlag zwei gelenkig verbundene oder verbindbare Beschlaghälften zur schwenkbaren und insbesondere pendelnden Halterung bzw. Lagerung einer Abtrennung bzw. Tür auf, wobei der Beschlag insbesondere ein Koppelteil zur gelenkigen Kopplung der beiden Beschlaghälften unter Bildung von zwei Gelenken mit parallelen Schwenkachsen aufweist. So lässt sich insbesondere ein Öffnen der Abtrennung bzw. Tür ausgehend von einer Schließstellung nach innen und nach außen, also in entgegengesetzte Richtungen bzw. in der Art einer Pendeltür realisieren. Die beiden Gelenke bzw. Schwenkachsen ermöglichen dabei ein optimales Bewegen der Tür bzw. Abtrennung relativ zu einem insbesondere stationären Bauteil, wie einer Scheibe oder Wand, auch unter Berücksichtigung einer üblicherweise dazwischen wirkenden bzw. angeordneten Dichtung.
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Die Schließstellung oder Ausgangsstellung ist hierbei vorzugsweise die Stellung, in der die Abtrennung bzw. Tür geschlossen ist bzw. in der die Haupterstreckungsebenen der beiden Beschlaghälften bzw. der Tür und der Scheibe zumindest im Wesentlichen in einer Ebene liegen. Besonders bevorzugt ist die Ausgangsstellung oder Schließstellung dadurch definiert, dass in dieser Stellung beim Verschwenken des Beschlags bzw. der Abtrennung oder Tür die Schwenkachse wechselt. Ausgehend von der Ausgangs- bzw. Schließstellung schwenkt der Beschlag bzw. die Abtrennung oder Tür also beim Schwenken nach innen um eine der beiden Schwenkachsen und beim Schwenken nach außen um die andere der beiden Schwenkachsen. Vorzugsweise bewegt sich der Beschlag bzw. die Abtrennung oder Tür selbsttätig in die Ausgangs- bzw. Schließstellung. Die Ausgangs- bzw. Schließstellung kann also auch als die Stellung angesehen bzw. definiert werden, die der Beschlag bzw. die Abtrennung oder Tür selbsttätig einnimmt.
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Der vorschlagsgemäße Beschlag weist einen Anschlag auf, der zwischen einer der Beschlaghälften und dem Koppelteil, insbesondere in der Ausgangs- bzw. Schließstellung, wirkt. Vorzugsweise liegt eine der beiden Beschlaghälften oder das Koppelteil in der Ausgangs- bzw. Schließstellung an dem Anschlag an und/oder kommt am Anschlag zur Anlage, wenn der Beschlag bzw. die Abtrennung oder Tür in die Ausgangs- bzw. Schließstellung geschwenkt wird.
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Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist der Anschlag verstellbar. Hierdurch ist vorzugsweise die Ausgangs- bzw. Schließstellung einstellbar. Dies ist insbesondere vorteilhaft, um Abweichungen oder Toleranzen auszugleichen. Dies ermöglicht eine einfache Montage. Insbesondere müssen die beiden Bauteile, die mit dem Beschlag verbunden werden sollen, insbesondere Tür bzw. Abtrennung und Scheibe bzw. Wand, nicht exakt zueinander ausgerichtet werden, sondern es sind gewisse Toleranzen möglich, die durch den verstellbaren Anschlag ausgeglichen werden können.
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Besonders vorteilhaft ist dies, wenn mehrere Beschläge, beispielsweise ein oberer und ein unterer Beschlag, verwendet werden. Es sollte nämlich sichergestellt werden, dass sich bei geschlossener Tür bzw. Abtrennung beide Beschläge in der Ausgangs- bzw. Schließstellung befinden und/oder an ihren jeweiligen Anschlägen anliegen, um ein gleichmäßiges Schwenken zu ermöglichen. Zudem werden die durch die Gewichtskraft der Abtrennung bzw. Tür wirkenden Kräfte ungleichmäßig auf die beiden Beschläge verteilt, wenn diese unterschiedliche Ausgangs- bzw. Schließstellungen aufweisen und/oder nur ein Beschlag an seinem Anschlag anliegt.
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Vorzugsweise wirkt der Anschlag in eine Richtung, die zumindest im Wesentlichen parallel zur Haupterstreckungsebene einer der beiden Beschlaghälften und/oder quer, insbesondere senkrecht, zu der Ebene, in der die beiden Schwenkachsen liegen, verläuft. In Einbaulage wirkt der Anschlag vorzugsweise in eine Richtung, die zumindest im Wesentlichen parallel zur Ebene der Tür bzw. Abtrennung und/oder der Scheibe bzw. Wand und/oder horizontal verläuft. Hierdurch wird ein möglichst sanfter Anschlag und somit ein verminderter Verschleiß und/oder ein kompakter Aufbau ermöglicht. Insbesondere erfolgt eine optimale Kraftübertragung durch den Anschlag in der Ausgangs- bzw. Schließstellung.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung, der auch unabhängig realisiert sein kann, weist der Beschlag zwischen den Schwenkachsen ein Anschlagelement auf, das den Anschlag bildet. Durch die vorschlagsgemäße Anordnung wird ein besonders kompakter Aufbau ermöglicht.
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Vorzugsweise ist das Anschlagelement verstellbar. Insbesondere wird durch ein verstellbares Anschlagelement der verstellbare Anschlag realisiert. Hierdurch können entsprechende Vorteile erzielt werden.
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Zusätzlich oder alternativ zu der Verstellbarkeit kann das Anschlagelement dämpfend sein bzw. wirken. Hierdurch wird vorzugsweise das Anschlagen der Beschlaghälfte bzw. des Koppelteils am Anschlag gedämpft bzw. ein direktes Aufeinanderschlagen von Beschlaghälfte und Koppelteil vermieden. In vorteilhafter Weise wird so vorzugsweise der Verschleiß des Beschlags verringert und/oder werden unerwünschte Geräusche beim Aufeinanderschlagen reduziert oder vermieden.
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Ferner kann das dämpfende Anschlagelement auch dazu ausgebildet sein, die Schwenkbewegung der Beschlaghälften relativ zueinander und/oder der Tür zu dämpfen. Eine derartige Dämpfung erfolgt vorzugsweise beim Schließen der Tür, also bei der Schwenkbewegung von der Offenstellung der Tür zu der Schließstellung, besonders bevorzugt erst kurz vor oder bei Erreichen der Schließstellung. Hierdurch können insbesondere beim Schwenken der Tür auftretende Kräfte reduziert werden, was ebenfalls einem geringeren Verschleiß des Beschlags zuträglich ist.
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Vorzugsweise ist das dämpfende Anschlagelement oder ein Abschnitt, der den Anschlag bildet, aus einem weicheren und/oder elastischeren Material als der Beschlag bzw. die Beschlaghälften hergestellt, insbesondere aus Gummi oder Weichplastik. Dies ist insbesondere einer dämpfenden Wirkung beim Anschlagen an den Anschlag zuträglich.
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Das Anschlagelement ermöglicht vorzugsweise einen Toleranzausgleich. Dies kann durch die oben beschriebene Verstellbarkeit realisiert sein. Alternativ oder zusätzlich ist ein Toleranzausgleich aber auch durch ein dämpfendes bzw. elastisches, insbesondere zusammendrückbares, Anschlagelement möglich.
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Bevorzugt ist das Anschlagelement bzw. der Anschlag wechselbar bzw. austauschbar ausgebildet und/oder so, dass er bzw. es bedarfsweise auch ganz entfernt werden kann. Insbesondere kann ein verschlissenes bzw. defektes Anschlagelement auf einfache Weise ausgewechselt werden, bevorzugt ohne Demontage des Beschlags.
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Das Anschlagelement ist vorzugsweise länglich ausgebildet und/oder erstreckt sich durch das Koppelteil.
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Vorzugsweise erstreckt sich das Anschlagelement quer, insbesondere senkrecht, zu den Schwenkachsen, insbesondere zu der von den Schwenkachsen aufgespannten Ebene, bzw. in Einbaulage zumindest im Wesentlichen horizontal. Dies ist einem kompakten Aufbau zuträglich.
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Das Anschlagelement weist vorzugsweise ein Außengewinde auf und/oder ist vorzugsweise als Madenschraube oder Gewindestift ausgebildet. Vorzugsweise weist eine der beiden Beschlaghälften und/oder das Koppelteil ein zu dem Außengewinde des Anschlagelements korrespondierendes Innengewinde auf bzw. ist das Anschlagelement vorzugsweise in eine der beiden Beschlaghälften und/oder das Koppelteil eingeschraubt bzw. einschraubbar. Hierdurch wird auf besonders einfache Weise ein vorschlagsgemäßes Anschlagelement realisiert. Insbesondere ist das Anschlagelement auf besonders einfache Weise an dem Beschlag anbringbar bzw. fixierbar und/oder wechselbar. Zudem wird auf besonders einfache Weise eine Verstellbarkeit des Anschlagelements bzw. des Anschlags realisiert, je nachdem wie weit das Anschlagelement eingeschraubt ist. Hierdurch wird eine besonders einfache Montage bzw. (Fein-)Justierung ermöglicht.
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Vorschlagsgemäß weist der Beschlag zwischen einer der Beschlaghälften und dem Koppelteil einen verstellbaren und/oder dämpfenden Anschlag auf, der insbesondere beim Schwenken um eine der Schwenkachsen von einer Offenstellung in die Ausgangs- bzw. Schließstellung wirkt. Besonders bevorzugt weist der Beschlag einen weiteren Anschlag auf, der zwischen der anderen Beschlaghälfte und dem Koppelteil wirkt. Der weitere Anschlag ist vorzugsweise dämpfend und/oder verstellbar ausgebildet. Hierdurch können entsprechende Vorteile erzielt werden, insbesondere wenn der Beschlag um die andere Schwenkachse in die Ausgangs- bzw. Schließstellung geschwenkt wird.
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Im Folgenden werden weitere vorteilhafte Aspekte des Beschlags beschrieben.
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Gemäß einem Aspekt weist der Beschlag vorzugsweise eine Sperreinrichtung zur Sperrung wenigstens eines Gelenks auf. Hierdurch kann auf eine sonst übliche Hubeinrichtung, Federrückstellung oder dergleichen an diesem Gelenk bzw. an jeder Schwenkachse bzw. für jedes Gelenk verzichtet werden, so dass ein kompakter Aufbau ermöglicht wird.
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Vorzugsweise ist die Sperreinrichtung zur formschlüssigen Sperrung des zugeordneten Gelenks ausgebildet. Dies ist einer definierten bzw. funktionssicheren Funktionsweise zuträglich.
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Besonders bevorzugt ist die Sperreinrichtung zur abwechselnden Sperrung der beiden Gelenke ausgebildet. Dies ist wiederum einer definierten und sicheren Funktionsweise des Beschlags zuträglich.
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Gemäß einem weiteren Aspekt liegt eine erste bzw. innere Schwenkachse in der schwenkbaren Abtrennung bzw. Tür oder in einer insbesondere feststehenden Scheibe. Dies ist wiederum einem kompakten Aufbau bei optimierter Funktionsweise zuträglich.
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Besonders bevorzugt liegt die erste bzw. innere Schwenkachse in einer Mittel- bzw. Plattenebene der Abtrennung bzw. Tür oder Scheibe. So wird ein besonders kompakter Aufbau ermöglicht, da das entsprechende Gelenk insbesondere ebenfalls in die Abtrennung bzw. Tür oder alternativ in die Scheibe integriert werden kann.
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Gemäß einem anderen Aspekt weist der Beschlag vorzugsweise nur eine Hubeinrichtung zum Überlagern einer axialen Hubbewegung bei Schwenken der Abtrennung bzw. Tür um eine der beiden Schwenkachsen auf. Dies ist wiederum einem kompakten Aufbau zuträglich.
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Besonders bevorzugt ist der Beschlag bzw. die Hubeinrichtung derart ausgebildet, dass ein Anheben nur bei Öffnen der Abtrennung bzw. Tür nach außen und/oder bei Schwenken um eine äußere bzw. außerhalb der Abtrennung, Tür oder Scheibe liegende Schwenkachse erfolgt. Dies gestattet einen kompakten Aufbau, der insbesondere den erforderlichen Funktionen bei einer Duschabtrennung gerecht wird.
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Gemäß einem weiteren Aspekt ist der Beschlag vorzugsweise zum einseitig flächenbündigen Einbau bzw. zur flächenbündigen Verbindung mit einer (inneren) Seite der Abtrennung bzw. Tür und/oder Scheibe ausgebildet. Dies ist wiederum einem kompakten Aufbau des Beschlags zuträglich.
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Gemäß einem anderen Aspekt weist eine Beschlaghälfte des Beschlags vorzugsweise einen befestigungsseitigen, insbesondere plattenförmigen Abschnitt und einen davon vorspringenden Eingriffsabschnitt - vorzugsweise mit einer randseitigen Dichtung - zum Eingriff in eine randoffene Ausnehmung der Tür oder Scheibe auf, wobei der befestigungsseitige Abschnitt den Eingriffsabschnitt und die Dichtung, sofern vorhanden, seitlich bzw. in der Einbaulage oben und unten überragt. Dies ist einem kompakten und ästhetisch ansprechenden Aufbau zuträglich, insbesondere da die Ausnehmung in der Abtrennung bzw. Tür oder Scheibe sehr klein ausgeführt sein kann und/oder durch den befestigungsseitigen Abschnitt von außen überdeckt wird.
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Eine vorschlagsgemäße Duschabtrennung weist eine Abtrennung bzw. Tür und mindestens einen zugeordneten, erfindungsgemäßen Beschlag, besonders bevorzugt zwei Beschläge, zur schwenkbaren, pendelnden Halterung der Abtrennung bzw. Tür an einem Bauteil, wie einer Scheibe oder Wand, auf.
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Bei einer Duschabtrennung mit zwei oder mehr Beschlägen sind die verstellbaren Anschläge der Beschläge vorzugsweise jeweils so eingestellt, dass in der Ausgangs- bzw. Schließstellung der Tür bei allen Beschlägen der jeweilige Anschlag wirkt und/oder auftretende Kräfte gleichmäßig auf die Beschläge wirken. Hierdurch können entsprechende Vorteile erzielt werden. Hierbei ist zu beachten, dass nicht jeder der Beschläge einen vorschlagsgemäßen verstellbaren Anschlag aufweisen muss, auch wenn dies bevorzugt ist. Bei zwei Beschlägen reicht es beispielsweise, wenn nur einer der Beschläge einen verstellbaren Anschlag aufweist.
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Vorzugsweise ist der Beschlag bzw. sind die Beschläge innenseitig flächenbündig eingebaut. Dies ist einem kompakten Aufbau und einer einfachen Reinigung zuträglich.
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Generell ist anzumerken, dass bei dem besonders bevorzugten Einsatz des Beschlags zum Abtrennen eines Raums, insbesondere eines Duschraums, beispielsweise bei einer Duschabtrennung, der umschlossene Raum als „innen“ und dementsprechend die andere Seite als „außen“ bezeichnet wird. Entsprechend wird dann beispielsweise mit „innerer“ Schwenkachse diejenige Schwenkachse bezeichnet, die näher an dem Innenraum oder Duschraum als die andere Schwenkachse liegt. Gleiches gilt dann entsprechend auch für das Gelenk.
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Vorzugsweise weist die Abtrennung bzw. Tür eine zu einer Vertikalkante hin randoffene Ausnehmung auf, in die der Beschlag bzw. eine Beschlaghälfte des Beschlags eingreift. Besonders bevorzugt ist die Schwenk- bzw. Gelenkachse des Beschlags in der Ausnehmung angeordnet.
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Die oben genannten Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung sowie die nachfolgend beschriebenen Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung können unabhängig voneinander, aber auch in einer beliebigen Kombination realisiert werden.
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Weitere Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
- 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer vorschlagsgemäßen Duschabtrennung mit einem vorschlagsgemäßen Beschlag gemäß einer ersten Ausführungsform in einer Ausgangsstellung;
- 2 eine ausschnittsweise Draufsicht von 1;
- 3 eine perspektivische Rückansicht des Beschlags;
- 4 eine perspektivische Rückansicht des Beschlags mit einer montierten Tür;
- 5 eine Draufsicht des Beschlags bei nach innen geöffneter Tür;
- 6 eine perspektivische Ansicht des Beschlags in der Stellung gemäß 5;
- 7 eine Draufsicht des Beschlags bei nach außen geöffneter Tür;
- 8 eine perspektivische Ansicht des Beschlags in der Stellung gemäß 7;
- 9 eine explosionsartige Ansicht des Beschlags mit getrennten Beschlaghälften;
- 10A eine Draufsicht einer Beschlaghälfte;
- 10B einen Schnitt durch die Beschlaghälfte gemäß 10A;
- 11 eine Ansicht des vorschlagsgemäßen Beschlags gemäß einer zweiten Ausführungsform;
- 12 eine perspektivische Ansicht einer ersten Beschlaghälfte des Beschlags gemäß 11 mit einem zugeordneten Sperrelement;
- 13 eine explosionsartige Ansicht des Beschlags gemäß 11;
- 14 eine Draufsicht der ersten Beschlaghälfte des Beschlags gemäß 11;
- 15 eine perspektivische Vorderansicht des vorschlagsgemäßen Beschlags gemäß einer dritten Ausführungsform;
- 16 eine perspektivische Rückansicht des Beschlags gemäß 15;
- 17 eine explosionsartige Darstellung des Beschlags gemäß 15;
- 18 eine perspektivische Vorderansicht eines vorschlagsgemäßen Beschlags in einer vierten Ausführungsform;
- 19 eine perspektivische Rückansicht des Beschlags gemäß 18;
- 20 eine explosionsartige Darstellung des Beschlags gemäß 18;
- 21 eine vorschlagsgemäße Duschabtrennung mit dem vorschlagsgemäßen Beschlag der vierten Ausführungsform in einem Schnitt auf der Höhe eines Anschlagelements des Beschlags; und
- 22 einen zur 21 korrespondierenden Schnitt mit verstelltem Anschlagelement.
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In den Figuren werden für gleiche oder ähnliche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder vergleichbare Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung aus Vereinfachungsgründen weggelassen ist.
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1 zeigt in einer schematischen Seitenansicht eine vorschlagsgemäße Duschabtrennung 1 mit einer Abtrennung bzw. Tür 2, insbesondere aus Glas. Die Tür 2 kann auch aus einem sonstigen ähnlichen, insbesondere transparenten Material bestehen.
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Grundsätzlich kann es sich bei der Tür 2 auch um eine Trennwand, also eine Abtrennung, oder dergleichen handeln. Der Begriff „Duschabtrennung“ ist daher vorzugsweise in einem sehr allgemeinen Sinne zu verstehen, so dass insbesondere auch Badewannenaufsätze und sonstige Trennwände oder dergleichen umfasst sind. Nachfolgend wird im Hinblick auf die primäre Verwendung als Duschkabine oder Duschabtrennung 1 nur von Tür 2 gesprochen, auch wenn es sich - wie gesagt - um eine Abtrennung oder sonstige Trennwand oder dergleichen handeln kann.
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Die Duschabtrennung 1 weist mindestens einen der Tür 2 zugeordneten Beschlag 10 auf. Der Beschlag 10 dient hier der Halterung bzw. Lagerung, insbesondere Schwenklagerung der Tür 2 an einem insbesondere feststehenden Bauteil, beispielsweise an einer zugeordneten Scheibe 3, wie in 1 angedeutet.
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Beim Darstellungsbeispiel ist die Scheibe 3 vorzugsweise feststehend ausgebildet und/oder insbesondere an einer Wand (nicht dargestellt) befestigt, besonders bevorzugt mittels eines Wandprofils oder auf sonstige geeignete Art und Weise. Jedoch kann die Scheibe 3 auch selbst beweglich, insbesondere schwenkbar sein.
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Beim Darstellungsbeispiel ist die Tür 2 vorzugsweise über zwei Beschläge 10 schwenkbar gehalten. Die Beschläge 10 verbinden hier die Tür 2 und Scheibe 3. Insbesondere sind beide Beschläge 10 baugleich ausgeführt.
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Die Beschläge 10 verbinden die Scheiben 2 und 3 vorzugsweise derart, dass deren Vertikalkanten 4 und 5 benachbart zueinander liegen und in der in 1 gezeigten Schließ- bzw. Ausgangsstellung zueinander weisen. In dieser Ausgangsstellung befindet sich die Tür 2 vorzugsweise in der geschlossenen Position, schließt also die Duschabtrennung 1. In dieser Ausgangsposition liegen die Hauptebenen der Tür 2 und Scheibe 3 bzw. die Befestigungsseiten der Beschlaghälften 11, 12 vorzugsweise in einer Ebene. In dieser Ausgangsposition sind die Beschläge 10 vorzugsweise gestreckt, also insbesondere nicht abgewinkelt oder abgeknickt bzw. verschwenkt.
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Hierbei sind jedoch, insbesondere montagebedingte, Toleranzen bzw. (geringe) Abweichungen möglich. So ist es beispielsweise möglich, dass die Hauptebenen der Tür 2 und Scheibe 3 bzw. die Befestigungsseiten der Beschlaghälften 11, 12 nicht exakt in einer Ebene liegen bzw. leicht zueinander abgewinkelt sind. Die Abweichung beträgt hierbei vorzugsweise höchstens 10°, insbesondere höchstens 5°. Vorzugsweise liegt der zwischen den Hauptebenen der Tür 2 und Scheibe 3 bzw. den Befestigungsseiten der Beschlaghälften 11, 12 eingeschlossene Winkel zwischen 170° und 190°, insbesondere zwischen 175° und 185°.
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Die Duschabtrennung 1 weist vorzugsweise eine Dichtung 6 auf, die insbesondere in der Ausgangsposition den Spalt oder Zwischenraum zwischen den Scheiben 2 und 3 bzw. Vertikalkanten 4 und 5 überbrückt bzw. abdichtet. Die Dichtung 6 kann sich durchgehend entlang der Vertikalkanten 4 und 5 erstrecken oder bedarfsweise im Bereich der Beschläge 10 unterbrochen sein.
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Vorzugsweise ist die Dichtung 6 aufgesteckt oder klemmend befestigt, hier insbesondere an dem Bauteil bzw. der Scheibe 3, bedarfsweise aber auch an der Tür 2.
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Es sind auch andere konstruktive Lösungen möglich. Beispielsweise kann die Dichtung 6 auch aufgeklebt oder formschlüssig, beispielsweise durch Einschieben in eine Nut, oder auf sonstige Weise gehalten sein.
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Besonders bevorzugt kann die Tür 2 ausgehend von der geschlossenen Position bzw. Ausgangsposition sowohl nach innen als auch nach außen geschwenkt werden. Der Beschlag 10 ist daher vorzugsweise als Pendelbeschlag bzw. Pendelscharnier ausgeführt.
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Beim Darstellungsbeispiel ist die Tür 2, also ausgehend von der gezeigten Ausgangsstellung oder Schließstellung nach innen und außen - wie durch die Schwenkbewegung 7 nach innen und die Schwenkbewegung 8 nach außen angedeutet - schwenkbar bzw. öffenbar. Es handelt sich also insbesondere um eine Pendeltür.
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Mit „innen“ wird insbesondere der von der Duschabtrennung 1 umschlossene oder abgegrenzte Raum bzw. Duschraum bezeichnet. Entsprechend kann „innen“ auch duschraumseitig oder benachbart zum Duschraum bezeichnen. Mit „außen“ wird insbesondere die andere Seite bezüglich der Duschabtrennung 1 bezeichnet.
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Vorzugsweise ist der Schwenkbewegung eine Hubbewegung überlagerbar, wie durch Pfeil 9 angedeutet. Insbesondere erfolgt also ein Anheben bzw. Hub 9 der Tür 2 beim Verschwenken bzw. Öffnen. Hierzu ist vorzugsweise eine entsprechende Hubeinrichtung 25 (in 1 nicht dargestellt) in zumindest einen Beschlag 10, insbesondere in den oberen Beschlag 10, gegebenenfalls in beide Beschläge 10 integriert.
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Nachfolgend wird ein bevorzugter Aufbau des vorschlagsgemäßen Beschlags 10 gemäß einer ersten Ausführungsform näher erläutert.
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2 zeigt in einer ausschnittsweisen Draufsicht von 1 einen vorschlagsgemäßen Beschlag 10 mit sich anschließenden Bereichen der Tür 2 und Scheibe 3.
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Der Beschlag 10 weist zwei gelenkig verbundene oder verbindbare Beschlaghälften 11 und 12 zur gelenkigen Verbindung bzw. Kopplung, hier insbesondere der Tür 2 mit der Scheibe 3, auf. Alternativ könnte der Beschlag 10 bzw. eine Beschlaghälfte 12 auch direkt mit einer Wand oder einem sonstigen, insbesondere feststehenden Bauteil verbunden werden. Die beim Darstellungsbeispiel vorzugsweise feststehende, Scheibe 3 ist also nur optional. Weiter ist es auch möglich, dass es sich bei der Scheibe 3 um eine schwenkbare Scheibe handelt, so dass die Tür 2 zusammen mit der Scheibe 3 eine Falttür bildet.
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Der Beschlag 10 bzw. die Beschlaghälften 11, 12 ist bzw. sind vorzugsweise aus einem Metall oder einer Metalllegierung, insbesondere aus einer Aluminium- oder Zinklegierung, hergestellt. Alternativ ist es jedoch auch möglich, den Beschlag 10 oder einzelne Abschnitte bzw. Bauteile des Beschlags 10 aus anderen Materialien, beispielsweise aus Kunststoff, Keramik, einem Verbundwerkstoff o. dgl., herzustellen.
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Der Beschlag 10 weist vorzugsweise ein Koppelteil 13 zur gelenkigen Kopplung der Beschlaghälften 11, 12, insbesondere unter Bildung von zwei Gelenken mit parallelen Schwenkachsen 14 und 15, auf.
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Beim Darstellungsbeispiel ist die erste Beschlaghälfte 11 vorzugsweise der Tür bzw. Türscheibe 2 und die zweite Beschlaghälfte 12 vorzugsweise dem Bauteil bzw. der Scheibe 3 zugeordnet bzw. damit fest, insbesondere durch Verschrauben oder verkleben, verbunden oder verbindbar. Von dieser Art des Einbaus wird bei der nachfolgenden Beschreibung ausgegangen, auch wenn grundsätzlich auch ein umgekehrter Einbau möglich ist und die nachfolgenden Erläuterungen dann insbesondere entsprechend gelten.
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Insbesondere bildet das Koppelteil 13 mit der ersten Beschlaghälfte 11 ein erstes Gelenk mit der ersten Schwenkachse 14 und mit der zweiten Beschlaghälfte 12 ein zweites Gelenk mit der zweiten Schwenkachse 15. Die gelenkige Verbindung bzw. Kopplung des Koppelteils 13 mit der jeweiligen Beschlaghälfte 11 bzw. 12 kann wahlweise unmittelbar oder mittelbar, beispielsweise über weitere Lagerteile, realisiert sein.
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Die Schwenkachsen 14 und 15 verlaufen vorzugsweise zumindest im Wesentlichen parallel zueinander und/oder in der Einbaulage zumindest im Wesentlichen vertikal.
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Der Beschlag 10 ist vorzugsweise zumindest im Wesentlichen nur außen angeordnet und schließt innenseitig bzw. duschraumseitig vorzugsweise zumindest im Wesentlichen flächenbündig mit der Tür 2 und/oder Scheibe 3 ab.
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Die erste Schwenkachse 14 ist vorzugsweise innen bzw. duschraumnäher im Gegensatz zu der zweiten Schwenkachse 15 angeordnet.
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Die erste Schwenkachse 14 ist vorzugsweise in der Tür 2 und/oder in der Mittel- bzw. Plattenebene 16 der Tür 2 und/oder Scheibe 3 angeordnet.
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Die zweite Schwenkachse 15 ist vorzugsweise auf der Außenseite und außerhalb der Tür 2 und/oder Scheibe 3 angeordnet.
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Beide Schwenkachsen 14 und 15 spannen eine Ebene auf, die vorzugsweise zumindest im Wesentlichen senkrecht zu der Mittel- oder Plattenebene 16 in der in den 1 und 2 gezeigten Ausgangsstellung verläuft.
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Beide Schwenkachsen 14 und 15 durchdringen vorzugsweise das Koppelteil 13, und zwar am ersten bzw. zweiten Gelenk. Die Lage der Gelenke korrespondiert dementsprechend zu den Lagen der beiden Schwenkachsen 14 und 15.
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Zwischen den Beschlaghälften 11 und 12 ist bzw. sind vorzugsweise ein oder mehrere Anschlagelemente 27, 28 bzw. Anschläge 27A, 28A angeordnet bzw. gebildet.
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Vorzugsweise bildet das jeweilige Anschlagelement 27, 28 einen jeweiligen Anschlag 27A, 28A.
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Ein erstes Anschlagelement 27 ist vorzugsweise an der ersten Beschlaghälfte 11 und/oder dem Koppelteil 13 angeordnet bzw. gebildet und/oder ein erster Anschlag 27A wirkt vorzugsweise zwischen der ersten Beschlaghälfte 11 und dem Koppelteil 13, wie beispielsweise in 2 dargestellt.
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Zusätzlich oder alternativ ist vorzugsweise ein zweites Anschlagelement 28 an der zweiten Beschlaghälfte 12 oder dem Koppelteil 13 angeordnet bzw. gebildet und/oder wirkt ein zweiter Anschlag 28A zwischen der zweiten Beschlaghälfte 12 und dem Koppelteil 13. Die nachfolgenden Erläuterungen gelten dann vorzugsweise entsprechend.
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Das erste und/oder zweite Anschlagelement 27, 28 ist vorzugsweise als Dämpfer ausgebildet bzw. bildet einen Dämpfer. Vorzugsweise ist das erste Anschlagelement 27 dazu ausgebildet, die Schwenkbewegung der ersten Beschlaghälfte 11 um die Schwenkachse 14 und/oder ein Auflaufen bzw. Anschlagen der ersten Beschlaghälfte 11 auf das Koppelteil 13 zu dämpfen, und/oder ist das zweite Anschlagelement 28 dazu ausgebildet, die Schwenkbewegung der zweiten Beschlaghälfte 12 um die Schwenkachse 15 und/oder ein Auflaufen bzw. Anschlagen der zweiten Beschlaghälfte 12 auf das Koppelteil 13 zu dämpfen. Dies wird noch anhand von 9 und 10A näher erläutert.
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Vorzugsweise wirkt/wirken das/die Anschlagelement(e) 27, 28 in eine Richtung, die zumindest im Wesentlichen parallel zu einer der Beschlaghälften 11, 12, der Tür 2 bzw. der Scheibe 3 verläuft und/oder die quer, insbesondere senkrecht, zu der Ebene verläuft, in der die beiden Schwenkachsen 14, 15 liegen bzw. die von den beiden Schwenkachsen aufgespannt wird.
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Die erste Beschlaghälfte 11 und das Koppelteil 13 weisen vorzugsweise jeweils eine Anlagefläche 11B bzw. 13F auf. Insbesondere liegen sich die Flächen 11B und 13F in der Ausgangs- bzw. Schließstellung einander gegenüber und/oder aneinander an, wie in 2 dargestellt.
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Der erste Anschlag 27A ist vorzugsweise zwischen den Anlageflächen 11 B und 13F angeordnet bzw. liegt vorzugsweise in der Ausgangs- bzw. Schließstellung an der Anlagefläche 11B oder 13F an.
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Der zweite Anschlag 28A ist vorzugsweise zwischen entsprechenden Anlageflächen der zweiten Beschlaghälfte 12 und des Koppelteils 13 angeordnet bzw. liegt in der Ausgangs- bzw. Schließstellung an einer dieser Anlageflächen an, insbesondere wobei sich die entsprechenden Anlageflächen in der Ausgangs- bzw. Schließstellung gegenüberliegen.
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Bevorzugt ist bei beiden üblicherweise die Tür 2 haltenden Beschläge 10 jeweils ein Anschlagelement 27 und/oder 28 vorgesehen. Es ist allerdings auch möglich, nur an einem der beiden Beschläge 10 ein Anschlagelement 27 und/oder 28 vorzusehen bzw. einen der Beschläge 10 ohne Anschlagelement 27 und/oder 28 auszubilden.
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3 zeigt in einer perspektivischen Rückansicht den Beschlag 10 in der Ausgangsstellung ohne die Tür 2 und Scheibe 3.
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Der Beschlag 10 bzw. eine, hier die erste Beschlaghälfte 11 weist vorzugsweise einen befestigungsseitigen, insbesondere plattenartigen Abschnitt 17 und einen davon abragenden Eingriffsabschnitt 18 auf.
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Der Eingriffsabschnitt 18 greift vorzugsweise zusammen mit einer Dichtung 19 in eine randoffene Ausnehmung 20 der Tür 2 ein, wie in 4 dargestellt, die den Beschlag 10 mit montierter Tür 2, jedoch ohne Scheibe 3 zeigt. Zwischen der Wandung der Ausnehmung 20 und dem Eingriffsabschnitt 18 ist die Dichtung 19 angeordnet. Diese ist beispielsweise auf den Eingriffsabschnitt 18 aufgeklebt oder davon gehalten.
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Der Eingriffsabschnitt 18 ist vorzugsweise zumindest im Wesentlichen quaderförmig und/oder länglich ausgebildet.
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Die Dicke bzw. Höhe des Vorsprungs des Eingriffsabschnitts 18 gegenüber dem befestigungsseitigen Abschnitt 17 entspricht vorzugsweise zumindest im Wesentlichen der Dicke oder Tiefe der Ausnehmung 20 bzw. Tür 2.
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Der befestigungsseitige Abschnitt 17 der ersten Beschlaghälfte 11 ragt seitlich vorzugsweise über den Eingriffsabschnitt 18 vor, so dass die Ausnehmung 20 und/oder die Dichtung 19 oben und unten außenseitig überdeckt bzw. abgedeckt wird bzw. werden.
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Die Beschlaghälften 11 und 12 sind mit den zugeordneten Bauteilen, hier der Tür 2 und Scheibe 3, fest verbunden oder verbindbar, insbesondere verklebt oder verschraubt.
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Beim Darstellungsbeispiel erfolgt ein Verschrauben von der Innenseite der Duschabtrennung 10 bzw. Tür 2 und Scheibe 3 vorzugsweise flächenbündig.
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Jede Beschlaghälfte 11, 12 kann wahlweise mit einer Schraube 21 oder mehreren Schrauben 21 mit der zugeordneten Tür 2 bzw. Scheibe 3 verschraubt sein, wie in 4 gezeigt. Beim Darstellungsbeispiel sind jeweils zwei Gewindelöcher 22 für die Schrauben 21 an jeder Beschlaghälfte 11, 12 vorgesehen, wie in 3 gezeigt. Jedoch sind auch andere Arten der Befestigung möglich.
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Zur Vermeidung einer direkten Anlage der ersten Beschlaghälfte 11 bzw. des befestigungsseitigen Abschnitts 17 an der Tür 2 kann ein nicht dargestelltes Zwischenlagerelement, vorzugsweise aus einem weichen Material oder Kunststoffmaterial, dazwischen angeordnet sein. Gleiches gilt vorzugsweise auch für die zweite Beschlaghälfte 12 und deren Befestigung an der Scheibe 3.
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Die erste bzw. innere Schwenkachse 14 verläuft vorzugsweise durch die erste Beschlaghälfte 11 bzw. den Eingriffsabschnitt 18.
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Beim Darstellungsbeispiel hält die erste Beschlaghälfte 11 bzw. der Eingriffsabschnitt 18 vorzugsweise einen Gelenkbolzen 23, über den vorzugsweise ein Lagerabschnitt 13A des Koppelteils 13 um die erste Schwenkachse 14 schwenkbar gelagert ist. Auf diese Weise ist beim Darstellungsbeispiel das Koppelteil 13 gelenkig mit der ersten Beschlaghälfte 11 zur Bildung des ersten Gelenks schwenkbar gekoppelt.
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Beim Darstellungsbeispiel durchdringt der Gelenkbolzen 23 den Lagerschnitt 13A des Koppelteils 13, so dass eine stabile und/oder unlösbare Schwenklagerung realisiert wird. Jedoch sind noch andere konstruktive Lösungen möglich.
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5 zeigt in einer Draufsicht den Beschlag 10 in einer nach innen geöffneten Stellung. 6 zeigt in einer perspektivischen Ansicht den Beschlag 10 in dieser Stellung.
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Ausgehend von der gestrichelt angedeuteten Ausgangsstellung ist die erste Beschlaghälfte 11 zusammen mit der nicht dargestellten Tür 2 in die Schwenkrichtung 7 nach innen geschwenkt. Dieses Schwenken nach innen erfolgt vorzugsweise ausschließlich um die innere Schwenkachse 14 bzw. um das erste bzw. innere Gelenk.
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Die Schwenkbewegung 7 nach innen entspricht ausgehend von der gestreckten Ausgangsstellung einem Öffnen der Tür 2 nach innen.
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Die Schwenkbewegung 7 nach innen erfolgt vorzugsweise ohne Hub 9, also ohne axiales Anheben der Tür 2.
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7 zeigt in einer Draufsicht den Beschlag 10 in einer nach außen geöffneten Stellung. 8 zeigt in einer perspektivischen Ansicht den Beschlag 10 in dieser Stellung.
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Ausgehend von der gestrichelt angedeuteten Ausgangsstellung ist die erste Beschlaghälfte 11 zusammen mit der nicht dargestellten Tür 2 in die Schwenkrichtung 8 nach außen geschwenkt. Dieses Schwenken nach außen erfolgt vorzugsweise ausschließlich um die äußere Schwenkachse 15 bzw. um das zweite bzw. äußere Gelenk.
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Die Schwenkbewegung 8 nach außen entspricht einem Öffnen der Tür 2 nach au-ßen.
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Insbesondere erfolgt bei dem vorschlagsgemäßen Beschlag 10 bzw. der vorschlagsgemäßen Duschabtrennung 1 vorzugsweise nur entweder ein Verschwenken um die erste bzw. innere Schwenkachse 14 bzw. das erste Gelenk oder um die zweite bzw. äußere Schwenkachse 15 bzw. das zweite bzw. äußere Gelenk.
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Die Schwenkbewegung 8 nach außen erfolgt vorzugsweise - zumindest teilweise - mit einem Hub 9, also mit einem zumindest partiellen axialen Anheben der Tür 2 mittels der bereits angesprochenen Hubeinrichtung.
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Das axiale Anheben erfolgt vorzugsweise ausschließlich bei Öffnen oder Schwenken der Tür 2 nach außen und/oder ausschließlich bei Schwenken der Tür 2 um die äußere Schwenkachse 15 bzw. um das zweite bzw. äußere Gelenk.
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Beim axialen Anheben wird vorzugsweise das Koppelteil 13 mit angehoben, wie in 8 angedeutet. Gegenüber der Darstellung gemäß 6 ist in der angehobenen Position gemäß 8 das Koppelteil 13 nämlich axial von einem Lagerabschnitt 12A der zweiten Beschlaghälfte 12 axial abgerückt, also hier vertikal angehoben. Dementsprechend sind dann die erste Beschlaghälfte 11 und die zugeordnete, hier nicht dargestellte, Tür 2 ebenfalls gegenüber der abgesenkten Ausgangslage in der Ausgangsstellung angehoben.
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Der Beschlag 10 weist vorzugsweise eine Sperreinrichtung 24 zur Sperrung eines Gelenks, hier des inneren bzw. ersten Gelenks bzw. zur Sperrung eines Verschwenkens um eine, hier die erste bzw. innere Schwenkachse 14 auf. Das Sperren erfolgt insbesondere nur bei einem Öffnen nach außen und/oder nur bei einem Verschwenken um das andere Gelenk bzw. um die andere Gelenkachse 15.
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Die Sperreinrichtung 24 ist vorzugsweise der ersten bzw. inneren Schwenkachse 14 bzw. dem inneren Gelenk des Beschlags 10 zugeordnet.
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Die bereits angesprochene Hubeinrichtung 25, deren bevorzugter Aufbau noch anhand von 9 und 10 näher erläutert wird, ist vorzugsweise der zweiten bzw. äußeren Schwenkachse 15 bzw. dem äußeren Gelenk des Beschlags 10 zugeordnet.
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Die Sperreinrichtung 24 einerseits und die Hubeinrichtung 25 andererseits wirken also vorzugsweise auf unterschiedliche Schwenkachsen 14, 15, bzw. Gelenke des Beschlags 10.
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Vorzugsweise wirken die Sperreinrichtung 24 und die Hubeinrichtung 25 - insbesondere primär ausschließlich - bei Öffnen der Tür 2 nach außen, also nur bei einer Schwenkbewegung 8 nach außen.
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Die Sperreinrichtung 24 und/oder Hubeinrichtung 25 ist bzw. sind bedarfsweise nur bei dem oberen Beschlag 10 der beiden üblicherweise die Tür 2 haltenden Beschläge 10 erforderlich oder vorgesehen.
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Vorzugsweise bewirkt die Sperreinrichtung 24 nämlich, dass sich das erste Gelenk beim Öffnen der Tür 2 nach außen, also beim Schwenken um das zweite Gelenk, nicht öffnen kann, insbesondere auch dann nicht, wenn ein weiteres axiales Anheben der Tür 2 vor Erreichen der Öffnungsbewegung 8 nicht mehr erfolgt und dementsprechend auch keine mehr das erste Gelenk zusammenhaltende Kraft von der Hubeinrichtung 25 auf das Koppelteil 13 und damit erste Gelenk ausgeübt wird. So kann durch das Sperren des ersten Gelenks sicher bzw. immer verhindert werden, dass beim Öffnen der Tür 2 nach außen das erste Gelenk des oberen Beschlags 10 sich öffnen und dadurch die Tür 2 abkippen, also im Bereich ihrer freien Vertikalkante absinken kann.
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Die Hubeinrichtung 25 bewirkt durch das Überlagern einer axialen Hubbewegung beim Schwenken der Tür 2 um die zweite Schwenkachse 15 bzw. das zweite oder innere Gelenk bei entsprechender Steigung eine Rückstellkraft, die ein Rückbewegen der Tür 2 in die Ausgangsstellung bzw. Schließstellung bewirkt und unterstützt und/oder die entgegengesetzt auf das Koppelteil 13 wirkt und so einem Öffnen des ersten Gelenks entgegenwirkt und/oder die bei Öffnen der Tür 2 nach innen einem Öffnen des zweiten Gelenks entgegenwirkt. So kann verhindert werden, dass insbesondere das zweite Gelenk des oberen Beschlags 10 bei einer Schwenkbewegung 7 der Tür 2 nach innen sich in unerwünschter Weise öffnet und dadurch ein Abkippen der Tür 2 bzw. Absacken an ihrer freien Vertikalkante nach unten verursachen kann.
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Die Sperreinrichtung 24 weist vorzugsweise mindestens einen Sperrabschnitt 24A, hier zwei Sperrabschnitte 24A, insbesondere an der ersten Beschlaghälfte 11 auf, um das hier zwischen der ersten Beschlaghälfte 11 und dem Koppelteil 13 gebildete erste Gelenk gegen ein Öffnen, also den Beschlag 10 um Schwenken um die erste Schwenkachse 14, blockieren oder sperren zu können. Das Sperren bzw. Blockieren erfolgt insbesondere selbsttätig durch oder bei Anheben des ersten Beschlagteils 11 und/oder durch bzw. bei Öffnen der Tür 2 nach außen und/oder durch die Hubeinrichtung 25.
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Die Sperrabschnitte 24 sind vorzugsweise in der Art von Vorsprüngen, Nocken oder Nasen ausgebildet.
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9 zeigt den vorschlagsgemäßen Beschlag 10 in einer explosionsartigen Ansicht mit voneinander axial abgerückten Beschlaghälften 11 und 12. 10A zeigt die erste Beschlaghälfte 11 zusammen mit dem Gelenk gekoppelten Koppelteil 13, das teilweise geschnitten ist. 10B zeigt einen Schnitt durch die erste Beschlaghälfte 11 im Bereich des ersten Anschlagelements 27 ohne zugeordnetes Koppelteil 13.
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Vorzugsweise weist das Koppelteil 13 beim Darstellungsbeispiel eine Lagerhülse 13B oder ein sonstiges Lagerelement zur Bildung des zweiten Gelenk bzw. gelenkigen Verbindung mit der zweiten Beschlaghälfte 12 auf.
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Vorzugsweise weist die zweite Beschlaghälfte 12 bzw. deren Lagerabschnitt 12A ein insbesondere bolzenförmiges Lagerelement 12B auf, in dem das Koppelteil 13 bzw. Lagerhülse 13B einhängbar bzw. schwenkbar unter Bildung des zweiten Gelenks lagerbar ist.
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Die Lagerhülse 13B weist beim Darstellungsbeispiel für jeden Sperrabschnitt 24A eine umfangsseitige Aussparung oder Öffnung 13C auf, wie in 10A schematisch angedeutet, so dass bei Schließen des ersten Gelenks ausgehend von der in 10A gezeigten Stellung der jeweilige Sperrabschnitt 24A entlang des gestrichelt angedeuteten Schwenkwegs teilweise durch den Innenraum der Lagerhülse 13B bewegt bzw. geschwenkt werden kann, bis die in 10A gestrichelt angedeutete Endlage des Sperrabschnitts 24A bei endgültig geschlossenem ersten Gelenk, also bei zumindest im Wesentlichen vollständig an die erste Scharnierhälfte 11 angeklapptem Koppelteil 13 erreicht wird.
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In der genannten Endlage ist der Sperrabschnitt 24A gegen ein Zurückbewegen entlang des Schwenkwegs durch den Innenraum der Lagerhülse 13B mittels des in die Lagerhülse 13B eingreifenden Lagerelements 12B blockierbar bzw. sperrbar.
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Auf diese Weise wird bei der ersten Ausführungsform eine insbesondere formschlüssige Sperrung des ersten Gelenks ermöglicht bzw. realisiert. Jedoch sind auch andere konstruktive Lösungen möglich.
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Das Lagerelement 12B weist vorzugsweise eine entsprechende, hier insbesondere ringnutartige Aussparung 12C auf, die den Schwenkweg des entsprechenden Sperrabschnitts 24A durch den Innenraum der Lagerhülse 13B bei entsprechender relativer axialer Lage des Lagerelements 12B freigibt. In diesem Zustand sperrt die Sperreinrichtung 24 also nicht. Das erste Gelenk ist dann freigegeben, so dass das Koppelteil 13 und die erste Beschlaghälfte 11 frei zueinander um die erste Schwenkachse 14 verschwenkt werden können.
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In der Ausgangsstellung bzw. bei nicht axial angehobener Tür 2 bzw. Beschlaghälfte 11 und damit bei nicht axial angehobener Lagerhülse 13B fluchten die mindestens eine Aussparung 12C einerseits und der zugeordnete Sperrabschnitt 24A bzw. die Öffnung 13C andererseits, so dass keine Sperrung des ersten Gelenks erfolgt, die Sperreinrichtung 24 also nicht sperrt.
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Beim axialen Abrücken des Koppelteils 13 von dem Lagerabschnitt 12A der zweiten Beschlaghälfte 12, also bei zumindest teilweise angehobener Tür 2, fluchten die Aussparungen 12C nicht mehr mit der axialen Lage der Sperrabschnitte 24A, so dass das Lagerelement 12B den Schwenkweg der Sperrabschnitte 24A durch die Lagerhülse 13B und damit das erste Gelenk sperrt.
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Die Sperreinrichtung 24 umfasst beim Darstellungsbeispiel also insbesondere mindestens einen Sperrabschnitt 24A (hier an der ersten Beschlaghälfte 11), eine zugeordnete Öffnung 13C (hier am Koppelteil 13 bzw. dessen Lagerhülse 13B) und/oder ein Lagerelement 12B bzw. eine Aussparung 12C (hier an der zweiten Beschlaghälfte 12 bzw. dem Lagerabschnitt 12A).
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Besonders bevorzugt wird die Sperreinrichtung 24 durch eine axiale Relativbewegung und/oder durch die Hubeinrichtung 25, insbesondere durch ein entsprechendes Anheben oder Absenken der Beschlaghälften 11 oder 12 und/oder des Koppelteils 13 gesteuert. Jedoch sind auch andere konstruktive Lösungen möglich.
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Die Hubeinrichtung 25 weist vorzugsweise eine in Umfangsrichtung geneigte Lagerfläche 25A und eine damit kooperierende, ggf. im Wesentlichen komplementär ausgebildete Gegenfläche 25B auf, die axial derart zusammenwirken und relativ zueinander verdrehbar sind, dass ein gewünschtes axiales Anheben der ersten Beschlaghälfte 11 bzw. des Koppelteils 13 bzw. der Tür 2 bei Öffnen der Tür 2 nach außen, zumindest beim anfänglichen Öffnen der Tür 2, realisiert wird, wobei die Tür 2 beim anschließenden Schließen zumindest bei Erreichen der Ausgangsstellung bzw. Schließstellung wieder axial in die Ausgangslage abgesenkt wird.
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Vorzugsweise weist die Hubeinrichtung 25 eine zur Schwenkachse 15 senkrechte Stirnfläche 25C und eine damit kooperierende, ggf. im Wesentlichen komplementär ausgebildete Gegenstirnfläche 25D auf. In Einbaulage erstrecken sich die Stirnfläche 25C und die Gegenstirnfläche 25D vorzugsweise zumindest im Wesentlichen horizontal. Besonders bevorzugt schließt sich die Stirnfläche 25C an die Lagerfläche 25A und/oder die Stirnfläche 25D an die Gegenfläche 25B an.
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Bei einem anfänglichen Öffnen der Tür 2 um die zweite Schwenkachse 15 bzw. nach außen stehen die Lagerfläche 25A und die Gegenfläche 25B vorzugsweise miteinander in (direktem) Kontakt und gleiten aneinander ab. Dies bewirkt vorzugsweise das axiale Anheben bzw. den Hub 9.
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Wird die Tür 2 weiter verschwenkt, so treten vorzugsweise die Stirnfläche 25C und die Gegenstirnfläche 25D miteinander in (direkten) Kontakt bzw. gleiten aneinander ab. Die Lagerfläche 25A und Gegenfläche 25B sind dann vorzugsweise voneinander beabstandet bzw. nicht miteinander in direktem Kontakt bzw. wirken nicht (mehr) zusammen. Dann ist die Tür 2 vorzugsweise maximal angehoben bzw. kommt es zu keinem weiteren Hub 9.
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Beim Zurückschwenken treten die Lagerfläche 25A und Gegenfläche 25B vorzugsweise (wieder) in Kontakt bzw. gleiten aneinander ab, was ein Absenken der Tür 2 in die Ausgangs- bzw. Schließstellung bewirkt, besonders bevorzugt selbsttätig.
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Vorzugsweise weist die Hubeinrichtung 25 eine Anlagefläche 25E und eine entsprechende Gegenanlagefläche 25F auf, die insbesondere in der Ausgangs- bzw. Schließstellung aneinander anliegen. Die Anlageflächen 25E, 25F erstrecken sich vorzugsweise zumindest im Wesentlichen parallel zu der Schwenkachse 15 bzw. in Einbaulage vorzugsweise zumindest im Wesentlichen vertikal.
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Die Anlagefläche 25E und Gegenanlagefläche 25F verhindern bzw. blockieren vorzugsweise eine Schwenkbewegung um die Schwenkachse 15 nach innen, insbesondere durch Formschluss bzw. ein Anliegen der Flächen 25E, 25F aneinander beim Schwenken nach innen.
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Die Hubeinrichtung 25 bzw. deren Flächen 25A, 25B, 25C, 25D, 25E und/oder 25F ist/sind vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt und/oder einem, insbesondere verschleißfesten, Material, das ein Abgleiten der Flächen aneinander ermöglicht oder erleichtert.
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Die Hubeinrichtung 25 bzw. deren Flächen 25A, 25B, 25C, 25D, 25E und/oder 25F ist/sind vorzugsweise dem äußeren bzw. zweiten Gelenk bzw. der äußeren oder zweiten Lagerachse 15 zugeordnet oder koaxial dazu angeordnet.
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Beim Darstellungsbeispiel ist die Lagerfläche 25A bzw. die Stirnfläche 25C bzw. die Anlagefläche 25E vorzugsweise am Lagerelement 12B und die Gegenfläche 25B bzw. die Gegenstirnfläche 25D bzw. die Gegenanlagefläche 25F vorzugsweise in der Lagerhülse 13B gebildet, wie in 9 schematisch angedeutet. Beispielsweise kann hierzu ein entsprechendes Lagerstück mit den jeweiligen Flächen an der zweiten Beschlaghälfte 12 bzw. dessen Lagerelement 12B und/oder am Koppelelement 13 bzw. an oder in der Lagerhülse 13B gebildet, angebracht oder eingesetzt sein. Jedoch sind auch andere konstruktive Lösungen möglich.
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Die Lagerfläche 25A, Stirnfläche 25C und/oder Anlagefläche 25E sind/ist vorzugsweise drehfest mit der zweiten Beschlaghälfte 12 bzw. dem Lagerelement 12B verbunden oder verbindbar.
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Die Gegenfläche 25B, Gegenstirnfläche 25D und/oder Gegenanlagefläche 25F sind/ist vorzugsweise drehfest mit dem Koppelteil 13 bzw. der Lagerhülse 13B verbunden oder verbindbar.
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Optional kann die Lagerfläche 25A, Stirnfläche 25C und/oder Anlagefläche 25E auch an dem Koppelteil 13 bzw. an oder in der Lagerhülse 13B angeordnet sein. Die Gegenfläche 25B, Gegenstirnfläche 25D und/oder Gegenanlagefläche 25F ist dann vorzugsweise an der zweiten Beschlaghälfte 12 bzw. dessen Lagerelement 12B angeordnet oder gebildet.
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Es ist anzumerken, dass die Hubeinrichtung 25 so ausgebildet ist, dass sich die Tür 2 und damit die erste Beschlaghälfte 11 bei geschlossenem zweiten Gelenk - also in der gestreckten Ausgangsstellung des Beschlags 10 - nicht in der axial angehobenen Position sondern in der abgesenkten Position befinden.
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Im Folgenden werden ein bevorzugter Aufbau und eine bevorzugte Funktionsweise der Anschlagelemente 27, 28 anhand von 9 und 10B näher beschrieben.
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Das erste Anschlagelement 27 bildet vorzugsweise einen ersten Anschlag 27A bzw. Puffer oder eine Zwischenlage, beim Darstellungsbeispiel insbesondere zwischen der ersten Beschlaghälfte 11 bzw. deren Anlagefläche 11B und dem Koppelteil 13 bzw. dessen Anlagefläche 13F.
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Vorzugsweise ist das erste Anschlagelement 27 der ersten bzw. inneren Schwenkachse 14 zugeordnet und/oder wirkt beim Schwenken der Tür 2 um die erste Schwenkachse 14 bzw. von innen in die Ausgangs- bzw. Schließstellung.
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Das zweite Anschlagelement 28 bildet vorzugsweise einen zweiten Anschlag 28A bzw. Puffer oder eine Zwischenlage, beim Darstellungsbeispiel insbesondere zwischen der zweiten Beschlaghälfte 12 und dem Koppelteil 13 bzw. entsprechenden Anlageflächen von Beschlaghälfte 12 und Koppelteil 13.
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Vorzugsweise ist das zweite Anschlagelement 28 der zweiten bzw. äußeren Schwenkachse 15 und/oder der Hubeinrichtung 25 zugeordnet, und/oder wirkt beim Schwenken der Tür 2 um die zweite Schwenkachse 15 bzw. von außen in die Ausgangs- bzw. Schließstellung.
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Besonders bevorzugt ist das erste und/oder zweite Anschlagelement 27, 28 bzw. der erste und/oder zweite Anschlag 27A, 28A verstellbar und/oder zwischen den Schwenkachsen 14, 15 angeordnet. Hierauf wird noch im Zusammenhang mit den 20 bis 22 näher eingegangen. 8 zeigt beispielhaft ein verstellbares bzw. zwischen den Schwenkachsen 14, 15 angeordnetes zweites Anschlagelement 28 in strichpunktierter Darstellung.
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7 und 8 zeigen beispielhaft ein (weiteres bzw. optionales) zweites Anschlagelement 28 zwischen der zweiten Beschlaghälfte 12 und dem Koppelteil 13 in gestrichelter Darstellung, das nicht zwischen den Schwenkachsen 14, 15 angeordnet und/oder zumindest im Wesentlichen identisch zum ersten Anschlagelement 27 ausgebildet ist.
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Vorzugsweise ist/sind das/die Anschlagelement(e) 27, 28 bzw. die jeweiligen Anschläge 27A, 28A dazu ausgebildet, ein Auflaufen bzw. Anschlagen der jeweiligen Beschlaghälfte bzw. deren jeweiliger Anlagefläche auf bzw. an das Koppelteil 13 bzw. dessen jeweiliger Anlagefläche zu dämpfen, bei dem ersten Anschlagelement 27 bzw. ersten Anschlag 27A beispielsweise der Anlageflächen 11B und 13F.
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Besonders bevorzugt wird durch das/die Anschlagelement(e) 27, 28 bzw. die jeweiligen Anschläge 27A, 28A ein direktes, insbesondere metallisches, Aufeinanderschlagen der jeweiligen Beschlaghälfte bzw. deren Anlagefläche auf bzw. an das Koppelteil 13 bzw. dessen jeweiliger Anlagefläche vermieden.
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Es ist auch möglich, den Beschlag 10 ohne Anschlagelement 27 und/oder 28 auszubilden. Dann wird vorzugsweise ein erster Anschlag 27A direkt von den Anlageflächen 11 B und 13F gebildet, insbesondere schlagen diese Flächen in der Ausgangs- bzw. Schließstellung direkt aneinander an. Entsprechendes gilt vorzugsweise für einen von Anlageflächen der zweiten Beschlaghälfte 12 und des Koppelteils 13 gebildeten zweiten Anschlag 28A.
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Vorzugsweise ist (jeweils) zwischen Abschnitten bzw. Bauteilen des Beschlags 10, zwischen denen es zu einem Auflaufen bzw. Anschlagen kommen kann, ein Anschlagelement 27, 28 angeordnet. Entsprechend könnte also auch ein Anschlagelement direkt zwischen der ersten Beschlaghälfte 11 und der zweiten Beschlaghälfte 12 angeordnet sein bzw. ein Anschlagen dieser dämpfen bzw. vermeiden.
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Vorzugsweise ist das Anschlagelement 27, 28 aus einem weicheren, flexibleren und/oder elastischeren Material hergestellt als der Beschlag 10, die erste Beschlaghälfte 11, zweite Beschlaghälfte 12 und/oder das Koppelteil 13, insbesondere als die Anlagefläche 11B und/oder 13F, zumindest im Bereich des vom Anschlagelement 27, 28 gebildeten Anschlags 27A, 28A. Beispielsweise kann das Anschlagelement 27, 28 aus einem Weichplastik oder einem Gummi und/oder einem sonstigen elastischen Material - zumindest partiell - hergestellt sein.
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Bedarfsweise kann das Anschlagelement 27, 28 jedoch auch aus einem ähnlich harten oder dem gleichen Material wie der Beschlag 10, die erste Beschlaghälfte 11, die zweite Beschlaghälfte 12 und/oder das Koppelteil 13, insbesondere wie die Anlagefläche 11B und/oder 13F, hergestellt sein und/oder ein Federelement und/oder einen elastischen Abschnitt aufweisen.
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Das Anschlagelement 27, 28 bzw. der hiervon gebildete Anschlag 27A, 28A ist vorzugsweise länglich oder streifenartig ausgebildet und/oder erstreckt sich (mit seiner Längsachse) vorzugsweise parallel zur Schwenkachse 14 oder 15 und/oder in Einbaulage des Beschlags 10 zumindest im Wesentlichen vertikal. Insbesondere erstreckt sich das Anschlagelement 27, 28 bzw. der Anschlag 27A, 28A vorzugsweise zumindest im Wesentlichen parallel zur ersten und/oder zweiten Schwenkachse 14, 15 bzw. zu den entsprechenden Gelenken, wie insbesondere in 9 dargestellt ist.
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Das Anschlagelement 27, 28 ist vorzugsweise wechselbar bzw. auswechselbar. Insbesondere kann das Anschlagelement 27, 28 bedarfsweise ausgetauscht oder entfernt werden.
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Im Folgenden wird nur die Anordnung des ersten Anschlagelements 27 mit erstem Anschlag 27A zwischen der ersten Beschlaghälfte 11 und dem Koppelteil 13 näher erläutert. Diese Ausführungen gelten dann vorzugsweise entsprechend für andere Anordnungen, insbesondere für das zweite Anschlagelement 28 mit zweitem Anschlag 28A zwischen zweiter Beschlaghälfte 12 und Koppelteil 13.
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Beim Darstellungsbeispiel ist das erste Anschlagelement 27 vorzugsweise an der ersten Beschlaghälfte 11 bzw. deren Anlagefläche 11B angeordnet bzw. hiervon gebildet. Ebenso ist es jedoch auch möglich, das erste Anschlagelement 27 am Koppelteil 13 bzw. dessen Anlagefläche 13F anzuordnen bzw. zu bilden. Auch ist es möglich, sowohl an der ersten Beschlaghälfte 11 als auch am Koppelteil 13 bzw. an beiden Anlageflächen 11 B und 13F jeweils ein Anschlagelement 27 vorzusehen. Die Anschlagelemente 27 bzw. deren Anschläge 27A können dabei so angeordnet sein, dass sie in der Anschlagstellung des Beschlags 10 aneinander bzw. gegenüber liegen. Ebenso ist es jedoch auch möglich, die Anschlagelemente 27 bzw. Anschläge 27A versetzt zueinander anzuordnen.
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Beim Darstellungsbeispiel ist das erste Anschlagelement 27 bzw. der erste Anschlag 27A in Einbaulage vorzugsweise nur im oberen Bereich der ersten Beschlaghälfte 11 bzw. deren Anlagefläche 11B angeordnet. Hier sind jedoch auch andere Lösungen möglich, bei denen das erste Anschlagelement 27 bzw. der erste Anschlag 27A in anderen Bereichen angeordnet ist oder sich zumindest im Wesentlichen über die gesamte Länge der Anlagefläche 11B erstreckt.
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Besonders bevorzugt ist im Beschlag 10 eine Ausnehmung, Vertiefung bzw. Nut 29 gebildet, in die das erste Anschlagelement 27 zumindest teilweise eingesetzt, eingesteckt und/oder eingeklebt ist bzw. in die das erste Anschlagelement 27 eingreift, wie in 10B dargestellt ist. insbesondere ragt das erste Anschlagelement 27 aus der Nut 29 heraus bzw. hervor. Hier sind jedoch auch andere Lösungen möglich, beispielsweise kann das erste Anschlagelement 27 direkt auf den Beschlag 10 aufgeklebt sein. In diesem Fall kann die Ausnehmung, Vertiefung bzw. Nut 29 entfallen.
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Beim Darstellungsbeispiel ist die Nut 29 vorzugsweise in der ersten Beschlaghälfte 11 bzw. deren Anlagefläche 11B gebildet. Wie bereits erläutert, können jedoch, je nach Bedarf, auch Anschlagelemente bzw. Anschläge an anderen Abschnitten bzw. Bauteilen des Beschlags 10, insbesondere an der zweiten Beschlaghälfte 12 und/oder dem Koppelteil 13, vorgesehen sein bzw. entsprechende Nuten 29 hierin gebildet sein.
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Alternativ ist es auch möglich, das Anschlagelement 27, 28 bzw. den Anschlag 27A, 28A einstückig mit dem Beschlag 10, der ersten Beschlaghälfte 11, der zweiten Beschlaghälfte 12 und/oder dem Koppelteil 13, insbesondere der Anlagefläche 11B und/oder 13F, auszubilden oder daran anzuformen. Das Anschlagelement 27, 28 bzw. der Anschlag 27A, 28A ist dann vorzugsweise durch eine entsprechend ausgebildete Erhöhung oder einen entsprechend ausgebildeten Vorsprung gebildet.
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Es ist auch möglich, das Anschlagelement 27, 28 bzw. den Anschlag 27A, 28A als eine Beschichtung auszubilden, also den Beschlag 10, die erste Beschlaghälfte 11, die zweite Beschlaghälfte 12 und/oder das Koppelteil 13, insbesondere die Anlagefläche 11B und/oder 13F, zumindest teilweise, insbesondere mit einem weicheren bzw. elastischeren Material, zu beschichten.
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Bevorzugt ist das erste Anschlagelement 27 bzw. der erste Anschlag 27A an der inneren Schwenkachse 14 vorgesehen. Der Beschlag 10 ist also vorzugsweise dazu ausgebildet, die Schwenkbewegung um die Schwenkachse 14 und/oder ein Auflaufen bzw. Anschlagen von Abschnitten bzw. Bauteilen des Beschlags 10, insbesondere der ersten Beschlaghälfte 11 und des Koppelteils 13, beim Schwenken um die Schwenkachse 14 zu dämpfen.
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Alternativ oder zusätzlich können ein oder mehrere zweite Anschlagelement(e) 28 bzw. ein zweiter Anschlag bzw. mehrere zweite Anschläge 28A an der äußeren Schwenkachse 15 vorgesehen sein, wie in 7 und 8 gestrichelt und strichpunktiert dargestellt, insbesondere so dass die entsprechende Schwenkbewegung um die Schwenkachse 15 und/oder ein Auflaufen bzw. Anschlagen bei dieser Bewegung gedämpft wird bzw. der Beschlag 10 dazu ausgebildet ist.
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Bei nach innen geöffneter Tür 2, wie insbesondere in 5 dargestellt, sind die Anlageflächen 11B und 13F vorzugsweise voneinander abgerückt. Wird die Tür 2 nun in Richtung Ausgangs- bzw. Schließstellung bewegt bzw. verschwenkt, so rücken die Anlageflächen 11B, 13F aufeinander zu. Bei an der Anlagefläche 11B angeordnetem ersten Anschlagelement 27 schlägt dieses, insbesondere mit seinem ersten Anschlag 27A, vorzugsweise bei dieser Schwenkbewegung an die Anlagefläche 13F an. Insbesondere wird durch das erste Anschlagelement 27 die Schwenkbewegung und/oder das Anschlagen gedämpft und/oder ein direktes Auflaufen bzw. Anschlagen der Anlageflächen 11B und 13F vermieden.
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Das erste Anschlagelement 27 bzw. der erste Anschlag 27A ist vorzugsweise so angeordnet, dass es erst in oder kurz vor Erreichen der Ausgangs- bzw. Schließstellung zum Anschlag kommt, und/oder weist vorzugsweise einen möglichst großen Abstand zur Schwenkachse 14 bzw. zum Gelenkbolzen 23 auf. Beim Darstellungsbeispiel ist das erste Anschlagelement 27 bzw. der erste Anschlag 27A insbesondere möglichst weit außen an der Anlagefläche 11B angeordnet, wie in 10B dargestellt.
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Beim Schwenken der Tür 2 nach außen bzw. in Schwenkrichtung 8 bzw. um die zweite Schwenkachse 15 bleibt die relative Lage der ersten Beschlaghälfte 11 und des Koppelteils 13 zueinander, insbesondere der Anlageflächen 11B und 13F, vorzugsweise unverändert. Insbesondere liegen sich die Anlageflächen 11B und 13F wie bei der in 2 dargestellten Ausgangs- bzw. Schließstellung einander gegenüber und/oder aneinander an, wie insbesondere in 7 und 8 dargestellt. Dies wird insbesondere durch die Sperreinrichtung 24 bewirkt, die vorzugsweise ein Verschwenken der ersten Beschlaghälfte 11 bzw. der Anlagefläche 11B relativ zum Koppelteil 13 bzw. dessen Anlagefläche 13F verhindert bzw. sperrt. Entsprechend bleibt das erste Anschlagelement 27 bzw. der erste Anschlag 27A hier vorzugsweise inaktiv.
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Vorzugsweise bewegen sich die zweite Beschlaghälfte 12 und das Koppelteil 13 nur beim Schwenken der Tür 2 um die zweite Schwenkachse 15 relativ zueinander. Insbesondere sind entsprechende Anlageflächen der zweiten Beschlaghälfte 12 und des Koppelteils 13 bei der nach außen geöffneten Tür, wie in 7 und 8 dargestellt, voneinander abgerückt. Ein an einer dieser Anlageflächen angeordnetes zweites Anschlagelement 28 wirkt entsprechend vorzugsweise entgegengesetzt zu dem zuvor beschriebenen ersten Anschlagelement 27, dämpft also nur bei der Bewegung um die zweite Schwenkachse 15.
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Nachfolgend werden weitere Ausführungsformen des vorschlagsgemäßen Beschlags 10, der auch für die vorschlagsgemäße Duschabtrennung 1 entsprechend eingesetzt werden kann, anhand der weiteren Figuren erläutert, wobei primär lediglich auf wesentliche Unterschiede bzw. neue Aspekte eingegangen wird. Die bisherigen Ausführungen und Erläuterungen gelten insbesondere entsprechend oder ergänzend, auch ohne Wiederholung.
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11 zeigt in einer perspektivischen Ansicht den vorschlagsgemäßen Beschlag 10 gemäß einer zweiten Ausführungsform. 12 zeigt in einer perspektivischen Ansicht die erste Beschlaghälfte 11 dieses Beschlags 10 sowie ein zugeordnetes Abdeck- bzw. Sperrelement 24B des Beschlags 10 bzw. der Sperreinrichtung 24.
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13 zeigt in einer explosionsartigen Ansicht den Beschlag 10 mit getrennten Beschlaghälften 11, 12 ohne Sperrelement 24B.
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Bei der zweiten Ausführungsform ist das Sperrelement 24B vorzugsweise hülsenartig bzw. hohl ausgebildet und überdeckt das Koppelteil 13 bzw. deren Lagerabschnitt bzw. -hülse 13B. Es ist vorzugsweise mit einem sich insbesondere axial erstreckenden Öffnungsbereich oder Schlitz 24C versehen.
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Im zusammengebauten Zustand ist die Lagerhülse 13B des Koppelteils 13 in dem Sperrelement 24B aufgenommen und aufgrund des Öffnungsbereichs bzw. des Schlitzes 24C insbesondere axial verschieblich zu dem Sperrelement 24B. Das Koppelteil 13 erstreckt sich mit seinem insbesondere armartigen Lagerabschnitt 13A hierbei radial durch den Schlitz 24C.
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Bei der zweiten Ausführungsform ist weiter vorzugsweise ein Lagerbolzen 26 anstelle des Lagerelements 12B vorgesehen, um das Koppelement 13 bzw. dessen Lagerhülse 13B gelenkig und axial verschieblich an der zweiten Beschlaghälfte 12 zu lagern. Im zusammengebauten Zustand gemäß 11 und 13 ist der Lagerbolzen 26 oder ein sonstiges Lagerelement unten in dem Lagerabschnitt 12A und optional oben in einem vorzugsweise vorgesehenen, zusätzlichen Lagerabschnitt 12D der zweiten Beschlaghälfte 12 gehalten.
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Im zusammengebauten Zustand überdeckt das Sperrelement 24B oder eine sonstige Hülse das Koppelteil 13 bzw. dessen Lagerhülse 13B, so dass in der Ausgangsstellung das Koppelteil 13 von außen nicht sichtbar ist.
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Bei der zweiten Ausführungsform sind/ist die Lagerfläche 25A, Stirnfläche 25C und/oder Anlagefläche 25E vorzugsweise an der zweiten Beschlaghälfte 12 oder dem Lagerabschnitt 12A gebildet oder angeordnet, wie in 13 angedeutet. Die Gegenfläche 25B, Gegenstirnfläche 25D und/oder Gegenanlagefläche 25F sind/ist vorzugsweise am unteren stirnseitigen Ende des Koppelteils 13 bzw. der Lagerhülse 13B gebildet, wie in 12 und 13 angedeutet.
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Ebenso wie bei der ersten Ausführungsform wird bei der zweiten Ausführungsform durch das Zusammenwirken der axial aufeinander aufliegenden bzw. aufeinander abgleitenden und relativ zueinander verdrehbaren Flächen 25A und 25B die Hubeinrichtung 25 gebildet, die insbesondere nur bei einem Öffnen der Tür 2 nach außen bzw. nur bei einem Verschwenken um die äußere oder zweite Schwenkachse 15 einen axialen Hub 9 zum Anheben der ersten Beschlaghälfte 11 bzw. der Tür 2 bewirkt.
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Generell ist anzumerken, dass besonders bevorzugt das Überlagern des Hubs 9 lediglich in einem anfänglichen Teil der gesamten Öffnungsbewegung 8 nach außen erfolgt, also nach einem gewissen Öffnen kein weiteres Anheben der Tür 2 mehr erfolgt. Dies ist durch entsprechende Formung der Lagerfläche 25A bzw. Gegenfläche 25B bzw. Ausbildung der Stirnfläche 25C bzw. Gegenstirnfläche 25D möglich. Hierdurch kann erreicht werden, dass die (ausreichend weit) nach außen geöffnete Tür 2 sich nicht wieder von alleine schließt, was bei ausreichender und bevorzugter Steigung der Flächen 25A, 25B im Hubbereich der Fall ist. Besonders bevorzugt ist, dass die Hubeinrichtung 25 die Tür 2 bzw. die der Tür 2 zugeordnete erste Beschlaghälfte 11 kurz vor Erreichen der Ausgangsstellung in die Ausgangsstellung zieht. Bedarfsweise kann die genannte Steigung der Hubeinrichtung 25 auch unterschiedlich bzw. je nach gewünschtem Kraftverlauf angepasst sein bzw. variieren.
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Bei der zweiten Ausführungsform ist das Koppelteil 13 wieder ebenso wie bei der ersten Ausführungsform vorzugsweise schwenkbar um die erste Schwenkachse 14 bzw. gelenkig über das erste Gelenk mit der ersten Beschlaghälfte 11, insbesondere über den Lagerabschnitt 13A, den Gelenkbolzen 23 und den Eingriffsabschnitt 18, vorzugsweise unlösbar und/oder axial nicht verschiebbar gekoppelt bzw. verbunden.
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Bei der zweiten Ausführungsform weist die Sperreinrichtung 24 bzw. erste Beschlaghälfte 11 vorzugsweise nur einen Sperrabschnitt 24A auf.
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Der Sperrabschnitt 24A ist vorzugsweise als Umfangsabschnitt eines Hohlzylinders ausgebildet bzw. mit einem solchen Umfangsabschnitt versehen, der bei der Darstellung gemäß 13 an dem unteren Ende gehalten bzw. befestigt, hier mit der ersten Beschlaghälfte 11 fest verbunden bzw. daran angeformt ist.
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Das Koppelteil 13 bzw. dessen Lagerhülse 13B weist vorzugsweise einen Ausschnitt 13D auf, so dass der Sperrabschnitt 24A bzw. Umfangsabschnitt in den Ausschnitt 13D bewegbar bzw. schwenkbar ist, wenn das Koppelteil 13 an die erste Beschlaghälfte 11 herangeschwenkt ist, wie in der Draufsicht gemäß 14 gestrichelt angedeutet, also wenn sich das erste Gelenk in der Ausgangsstellung bzw. seiner geschlossenen Stellung befindet bzw. wenn die hier nicht dargestellte Tür 2 nicht nach innen geöffnet bzw. verschwenkt ist.
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In der genannten Position, wenn sich der Sperrabschnitt 24A bzw. Umfangsrichtung in dem Ausschnitt 13D des Koppelteils 13 bzw. der Lagerhülse 13B befindet, kann das Sperren des ersten Gelenks dadurch erfolgen, dass das Sperrelement 24B den Sperrabschnitt 24A außenseitig bzw. umfangsseitig übergreift oder umgreift. Dies erfolgt insbesondere dadurch, dass bei Öffnen der Tür 2 nach außen ein axiales Anheben des Koppelteils 13 zusammen mit der ersten Beschlaghälfte 11 erfolgt, wodurch die Lagerhülse 13B zusammen mit dem eingeschwenkten Sperrabschnitt 24A in dem Sperrelement 24B axial aufwärts bewegt wird, so dass ein Kragen 24D oberhalb des Schlitzes 24C des Sperrelements 24B den Sperrabschnitt 24A außenseitig umgreift oder übergreift, wodurch die gewünschte Sperrung erreicht wird.
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Es ist anzumerken, dass das Sperrelement 24B mit dem Koppelteil 13 vorzugsweise mitdreht, aber nicht mit diesem axial mit bewegt wird.
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Bei der zweiten Ausführungsform wird also wiederum vorzugsweise formschlüssig das erste Gelenk bzw. ein Verschwenken um die erste Schwenkachse 14 durch das Anheben oder bei dem Anheben der Tür 2, wenn diese um die andere bzw. zweite Schwenkachse 15 geschwenkt bzw. nach außen geöffnet wird, gesperrt.
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Bei der zweiten Ausführungsform umfasst die Sperreinrichtung 24 vorzugsweise auch das Sperrelement 24B.
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Optional kann der Beschlag 10 gemäß der zweiten Ausführungsform einen oder mehrere Anschlagelemente 27, 28 bzw. Anschläge 27A, 28A aufweisen, wie in 12 angedeutet. Die vorherigen Ausführungen gelten hierbei vorzugsweise entsprechend.
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Nachfolgend wird eine dritte Ausführungsform des vorschlagsgemäßen Beschlags anhand der weiteren Figuren näher erläutert. Hierbei werden wiederum nur wesentliche Aspekte genannt, die gegenüber der ersten und/oder zweiten Ausführungsform unterschiedlich oder neu sind. Die bisherigen Ausführungen und Erläuterungen gelten daher insbesondere entsprechend oder ergänzend.
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Bei der dritten Ausführungsform ist ebenso wie bei der ersten und zweiten Ausführungsform vorzugsweise nur eine einzige Hubeinrichtung 25 zum Überlagern einer axialen Hubbewegung 9 bei Schwenken der Abtrennung bzw. Tür 2 um eine der beiden Schwenkachsen 14, 15, insbesondere nur bei Schwenken um die zweite oder äußere Schwenkachse 14, vorgesehen.
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Bei der dritten Ausführungsform ist die Sperreinrichtung 24 vorzugsweise zur abwechselnden Sperrung der beiden Gelenke ausgebildet.
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15 zeigt den Beschlag 10 gemäß der dritten Ausführungsform in einer perspektivischen Vorderansicht in der Ausgangsstellung, ohne Tür 2 und Scheibe 3.
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16 zeigt den Beschlag 10 in einer perspektivischen Rückansicht in der Ausgangsstellung, also mit nicht axial angehobener Beschlaghälfte 11.
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17 zeigt den Beschlag 10 in einer explosionsartigen Darstellung.
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Bei der dritten Ausführungsform ist das Koppelteil 13 axial verschieblich in einem Führungsteil 13E geführt. Das Koppelteil 13 ist insbesondere mit seinem Lagerabschnitt 13A und seiner Lagerhülse 13B in das Führungsteil 13E eingesetzt und zusammen mit diesem schwenkbar und relativ zu diesem axial bewegbar, um das gewünschte Anheben der Tür 2 zu ermöglichen.
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Das Koppelteil 13 ist genauso wie bei der ersten und zweiten Ausführungsform vorzugsweise axial unverschieblich mit der ersten Beschlaghälfte 11 gelenkig über das erste Gelenk und vorzugsweise axial verschieblich mit der zweiten Beschlaghälfte 12 gelenkig über das zweite Gelenk gekoppelt.
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Das Führungsteil 13E ist vorzugsweise axial verschieblich relativ zu der ersten Beschlaghälfte 11 und gelenkig über das erste Gelenk mit der ersten Beschlaghälfte 11 gekoppelt, also zusammen mit dem Koppelteil 13 um die erste Schwenkachse 14 schwenkbar.
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Das Führungsteil 13E ist vorzugsweise axial unverschieblich, also ähnlich dem Sperrelement 24B gemäß der zweiten Ausführungsform, mit der zweiten Beschlaghälfte 12 gekoppelt, jedoch relativ zu der zweiten Beschlaghälfte 12 um die zweite Schwenkachse 15 schwenkbar, hier zusammen mit dem Koppelteil 13.
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Die Hubeinrichtung 25 mit ihrer Lagerfläche 25A und Gegenlagerfläche 25B ist in 17 schematisch angedeutet und wiederum am zweiten Gelenk bzw. an der zweiten Beschlaghälfte 12 so wie bei der ersten und zweiten Ausführungsform angeordnet und/oder wiederum durch ein Verschwenken um die zweite Schwenkachse 15 bzw. das zweite Gelenk so wie bei ersten und zweiten Ausführungsform gesteuert.
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Die Sperreinrichtung 24 weist vorzugsweise ein Eingriffselement 24E auf, das in eine insbesondere L-förmige Nut, Kulisse oder Führung 24F - hier radial - eingreift, so dass nur entweder eine axiale oder rotatorische Relativbewegung möglich ist. Beim Darstellungsbeispiel ist das Eingriffselement 24E vorzugsweise fest mit der ersten Beschlaghälfte 11 gekoppelt. Die Nut, Kulisse bzw. Führung 24F ist hingegen mit dem Führungsteil 13E fest verbunden bzw. gekoppelt.
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Wenn sich das Eingriffselement 24E entlang des axialen Abschnitts 24G der Führung 24F bewegt, kann die erste Beschlaghälfte 11 nur axial verschoben bzw. bewegt, jedoch nicht relativ zu dem Führungsteil 13E und damit auch nicht relativ zu dem Koppelteil 13 verschwenkt werden. In diesem Fall ist also das erste Gelenk bzw. ein Schwenken um die erste Schwenkachse 14 gesperrt.
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Wenn das Eingriffselement 24E in den Umfangsabschnitt 24H der Führung 24F eingreift, kann die erste Beschlaghälfte 11 um das erste Gelenk bzw. die erste Schwenkachse 14, also relativ zu dem Führungsteil 13E und dem Koppelteil 13 bzw. der Koppelhülse 13B geschwenkt, jedoch nicht axial relativ zum Gehäuseteil 13 und damit auch nicht axial zur zweiten Beschlaghälfte 12 bewegt bzw. angehoben werden. Durch das Blockieren des Anhebens wird über die Hubeinrichtung 25 bzw. deren in Umfangsrichtung geneigte Flächen 25A bzw. 25B das zweite Gelenk gegen ein Öffnen bzw. gegen ein Schwenken um die zweite Schwenkachse 15 gesperrt. Auf die Anlageflächen 25E, 25F kann bei dieser Ausführungsform daher verzichtet werden.
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Beim Darstellungsbeispiel ist die Nut, Kulisse bzw. Führung 24F vorzugsweise in einem Führungskörper 24J gebildet, der vorzugsweise über ein Zwischenelement 24K drehfest und axial unverschieblich mit dem Führungsteil 13E verbunden ist. Es ist anzumerken, dass in 17 das Koppelteil 13 in der abgesenkten Darstellung gezeigt ist, jedoch axial von dem Zwischenteil 24 nach oben zum Anheben der ersten Beschlaghälfte 11 und der Tür 2 (nicht dargestellt) bewegbar bzw. abrückbar ist.
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Vorzugsweise ist eine optionale Führungshülse 24L vorgesehen, die beim Darstellungsbeispiel drehfest und axial unverschieblich mit der ersten Beschlaghälfte 11 gekoppelt ist.
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Die Führungshülse 24L dient vorzugsweise einer Führung des darin angeordneten Führungskörpers 24J.
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Die Führungshülse 24L weist beim Darstellungsbeispiel vorzugsweise eine Durchbrechung 24M auf, durch die das Führungselement 24E von außen hindurch in die Führung 24F eingreifen kann.
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Das Eingriffselement 24E ist hier vorzugsweise L-förmig ausgebildet und greift dementsprechend mit einem Schenkel durch die Durchbrechung 24M hindurch in die Führung 24F ein. Jedoch sind auch andere konstruktive Lösungen möglich.
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Das Eingriffselement 24E ist vorzugsweise in der ersten Beschlaghälfte 11, insbesondere in einem Lagerabschnitt 11A der ersten Beschlaghälfte 11 unverschieblich bzw. fest gelagert bzw. gehalten. Insbesondere dient hier das Eingriffselement 24E auch einer entsprechenden Festlegung der Führungshülse 24L, indem ein Schenkel die Durchbrechung 24M der Führungshülse 24L durchgreift. Jedoch sind auch andere konstruktive Lösungen möglich.
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Somit ist der Beschlag 10 bzw. die Sperreinrichtung 24 zum wahlweisen bzw. abwechselnden Sperren des ersten und zweiten Gelenks bzw. des Schwenkens um die erste und zweite Schwenkachse 14, 15 ausgebildet.
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Das Sperren erfolgt wiederum vorzugsweise formschlüssig wie bei den anderen Ausführungsformen.
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Optional kann der Beschlag 10 gemäß der dritten Ausführungsform einen oder mehrere Anschlagelemente 27, 28 bzw. Anschläge 27A, 28A aufweisen, wie in 17 angedeutet. Die vorherigen Ausführungen gelten hierbei vorzugsweise entsprechend.
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Nachfolgend wird eine vierte Ausführungsform des vorschlagsgemäßen Beschlags 10 anhand der weiteren Figuren näher erläutert. Hierbei werden wiederrum nur wesentliche Aspekte genannt, die gegenüber den bisher beschriebenen Ausführungsformen unterschiedlich oder neu sind. Die bisherigen Ausführungen und Erläuterungen gelten daher insbesondere entsprechend oder ergänzend.
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18 zeigt den Beschlag 10 gemäß der vierten Ausführungsform in einer perspektivischen Vorderansicht in der Ausgangs- bzw. Schließstellung, ohne Tür 2 und Scheibe 3.
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19 zeigt den Beschlag 10 in einer perspektivischen Rückansicht in der Ausgangs- bzw. Schließstellung.
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20 zeigt den Beschlag 10 in einer explosionsartigen Darstellung.
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Der Beschlag 10 gemäß der vierten Ausführungsform weist vorzugsweise eine geringere Bauhöhe als die Beschläge der vorherigen Ausführungsformen auf.
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Die Sperreinrichtung 24 ist vorzugsweise zumindest im Wesentlichen wie bei der ersten Ausführungsform ausgebildet. Besonders bevorzugt weist der Beschlag 10 der vierten Ausführungsform nur einen Sperrabschnitt 24A auf. Entsprechend weist der Beschlag 10, insbesondere die zweite Beschlaghälfte 12 bzw. das Koppelteil 13, vorzugsweise nur eine Aussparung 12C bzw. nur eine Öffnung 13C auf. Dies ist der kompakten bzw. geringeren Bauhöhe zuträglich.
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Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, den Beschlag 10 der vierten Ausführungsform mit mehreren Sperrabschnitten 24A und entsprechend mehreren Aussparungen 12C bzw. Öffnungen 13C auszubilden. Ferner sind auch Sperreinrichtungen 24 möglich, die wie in der zweiten oder dritten Ausführungsform beschrieben ausgebildet sind.
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Beim Darstellungsbeispiel sind/ist die Lagerfläche 25A, Stirnfläche 25C und/oder Anlagefläche 25E der Hubeinrichtung 25 vorzugsweise am Koppelteil 13, insbesondere in der Lagerhülse 13B angeordnet. Entsprechend sind/ist die Gegenfläche 25B, Gegenstirnfläche 25D und/oder Gegenanlagefläche 25F vorzugsweise an der zweiten Beschlaghälfte 12 angeordnet. Hierbei weist die Stirnfläche 25C in Einbaulage vorzugsweise nach oben und die Gegenstirnfläche 25D nach unten.
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Bei der vierten Ausführungsform sind/ist also vorzugsweise die Flächen 25A, 25C und/oder 25E am Koppelteil 13 und die entsprechenden Gegenflächen 25B, 25D und/oder 25F an der zweiten Beschlaghälfte 12 angeordnet, und nicht umgekehrt wie bei den vorherigen Ausführungsformen. Entsprechend kommt es beim Drehen um die zweite Schwenkachse 15 vorzugsweise zu einem Hub 9 der zweiten Beschlaghälfte 12. Die erste Beschlaghälfte 11 und das Koppelteil 13 heben sich vorzugsweise nicht.
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Vorzugsweise ist die Tür 2 an der Beschlaghälfte 11, 12 angeordnet, die durch die Hubeinrichtung 25 angehoben wird. Bei dem in den 18 bis 22 dargestellten Beispiel ist die Tür 2 also vorzugsweise an der zweiten Beschlaghälfte 12 angeordnet bzw. anordenbar, während die Tür 2 bei den in 1 bis 17 dargestellten Beispielen an der ersten Beschlaghälfte 11 angeordnet bzw. anordenbar ist.
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Die Funktionsweise der Hubeinrichtung 25 ist jedoch (ansonsten) vorzugsweise identisch bzw. entsprechend zu den bisherigen Ausführungsformen, so dass die bisherigen Erläuterungen entsprechend gelten.
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Alternativ ist es jedoch auch bei der vierten Ausführungsform möglich, die Flächen 25A, 25C bzw. 25E und die Gegenflächen 25B, 25D bzw. 25F und/oder die Tür 2 wie bei den vorherigen Ausführungsformen anzuordnen.
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Die Hubeinrichtung 25 weist vorzugsweise ein Hubelement 30 auf, das insbesondere die Lagerfläche 25A, Stirnfläche 25C und/oder Anlagefläche 25E aufweist.
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Das Hubelement 30 ist vorzugsweise in das Koppelteil 13, insbesondere die Lagerhülse 13B, eingesetzt bzw. einsetzbar.
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Alternativ oder zusätzlich können auch die Gegenfläche 25B, Gegenstirnfläche 25D und/oder Gegenanlagefläche 25F an einem Hubelement angeordnet sein, das vorzugsweise in die Beschlaghälfte 12, insbesondere den Lagerabschnitt 12A, eingesetzt oder einsetzbar ist.
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Das Hubelement 30 ist vorzugsweise drehfest im Koppelteil 13, insbesondere der Lagerhülse 13B, gehalten.
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Vorzugsweise weist das Hubelement 30, insbesondere seitlich, eine Ausnehmung 30A auf. Das Koppelteil 13, insbesondere die Lagerhülse 13B, weist vorzugsweise einen dazu korrespondierenden Vorsprung (nicht dargestellt) auf, der zusammen mit der Ausnehmung 30A eine Verdrehsicherung bildet. Hier sind jedoch auch andere Lösungen zur Bildung einer Verdrehsicherung möglich.
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Die Hubeinrichtung 25, insbesondere das Hubelement 30 bzw. die Flächen 25A, 25C und/oder 25E, ist vorzugsweise verstellbar und/oder der Hub 9 der Hubeinrichtung 25 ist vorzugsweise einstellbar.
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Besonders bevorzugt kann das Hubelement 30 bzw. können die die Flächen 25A, 25C und/oder 25E entlang der Schwenkachse 15 (axial) verstellt bzw. verschoben werden, und/oder die relative Höhe des Hubelements 30 bzw. der Flächen 25A, 25C und/oder 25E zu den restlichen Bauteilen des Beschlags 10, insbesondere zu den Gegenflächen 25B, 25D und/oder 25F, eingestellt bzw. verändert werden. Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, die Gegenflächen 25B, 25D und/oder 25F bzw. ein diese Flächen bildendes Hubelement (axial) verschiebbar bzw. verstellbar auszubilden.
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Vorzugsweise weist die Hubeinrichtung 25 ein Verstellelement 31 auf mit dem die Hubeinrichtung 25, insbesondere das Hubelement 30 bzw. die Flächen 25A, 25C und/oder 25E, bzw. der Hub 9 der Hubeinrichtung 25 verstellbar ist.
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Das Verstellelement 31 weist vorzugsweise ein Außengewinde auf und/oder ist als Madenschraube ausgebildet. Das Koppelteil 13, insbesondere die Lagerhülse 13B, weist vorzugsweise ein zu dem Innengewinde korrespondierendes Außengewinde auf. Insbesondere ist das Verstellelement 31 in das Koppelteil 13 bzw. die Lagerhülse 13B einschraubbar bzw. darin verstellbar. Durch ein (axiales) Verstellen des Verstellelements 31 ist vorzugsweise die Hubeinrichtung 25 bzw. das Hubelement 30 bzw. die Flächen 25A, 25C und/oder 25E (axial) verstellbar bzw. verschiebbar, sodass der Hub 9 einstellbar ist.
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Insbesondere bei der Verwendung von zwei oder mehr Beschlägen 10 kann durch die verstellbare Hubeinrichtung 25 bzw. durch Einstellung des Hubs 9 ein Toleranzausgleich erfolgen, sodass ein synchroner bzw. gleichmäßiger Hub 9 der zwei oder mehr Hubeinrichtungen 25 bzw. der Tür 2 erfolgt. Ferner kann so erreicht werden, dass die auf die Beschläge 10 bzw. Hubeinrichtungen 25 wirkenden, insbesondere durch das Gewicht der Tür 2 hervorgerufenen, Kräfte gleichmäßig auf die beiden Beschläge 10 bzw. Hubeinrichtungen 25 verteilt werden, insbesondere in der Ausgangs- bzw. Schließstellung.
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Vorzugsweise weist der Beschlag 10 gemäß der vierten Ausführungsform ein oder mehrere Anschlagelemente 27, 28 bzw. ein oder mehrere Anschläge 27A, 28A auf, insbesondere das erste Anschlagelement 27 bzw. den ersten Anschlag 27A zwischen der ersten Beschlaghälfte 11 und dem Koppelteil 13 und/oder das zweite Anschlagelement 28 bzw. den zweiten Anschlag 28A zwischen der zweiten Beschlaghälfte 12 und dem Koppelteil 13.
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Beim Darstellungsbeispiel gemäß 20 ist das erste Anschlagelement 27 bzw. der erste Anschlag 27A vorzugsweise wie zuvor im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform beschrieben ausgebildet. Die vorherigen Erläuterungen gelten daher entsprechend.
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Im Folgenden wird auf die wesentlichen Unterschiede des zweiten Anschlagelements 28 bzw. des zweiten Anschlags 28A näher eingegangen, wobei einzelne Merkmale des zuvor im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform beschriebenen Anschlagelements 28 bzw. Anschlags 28A entsprechend gelten können, auch wenn von einer Wiederholung abgesehen wird.
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Ferner ist zu berücksichtigen, dass alternativ oder zusätzlich auch das erste Anschlagelement 27 bzw. der erste Anschlag 27A wie im Folgenden beschrieben ausgebildet sein kann. Auch ist es möglich, dass der Beschlag 10 nur ein Anschlagelement 27, 28 bzw. nur einen Anschlag 27A, 28A aufweist, das bzw. der vorzugsweise wie folgend beschrieben ausgebildet ist. In der folgenden Beschreibung werden daher nur die Begriffe „Anschlagelement 28“ und „Anschlag 28A“ benutzt, ohne zwischen erstem und zweiten Anschlagelement bzw. Anschlag zu unterscheiden.
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Vorzugsweise ist das Anschlagelement 28 bzw. der Anschlag 28A im bzw. am Koppelteil 13, insbesondere dem Lagerabschnitt 13A, angeordnet oder gebildet.
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Das Koppelteil 13, insbesondere der Lagerabschnitt 13A, hat vorzugsweise eine Bohrung bzw. Ausnehmung 13G, in der das Anschlagelement 28 angeordnet oder anordenbar ist. Es sind jedoch auch Lösungen möglich, bei denen das Anschlagelement 28 in einer entsprechenden Bohrung bzw. Ausnehmung der zweiten Beschlaghälfte 12 angeordnet ist.
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Die Ausnehmung 13G und/oder das Anschlagelement 28 sind/ist vorzugsweise länglich bzw. zylindrisch ausgebildet.
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Vorzugsweise ist der Anschlag 28A durch eine Stirnfläche des Anschlagelements 28 gebildet. Die Stirnfläche liegt vorzugsweise quer, insbesondere senkrecht, zur Längsachse bzw. Haupterstreckungsachse des Anschlagelements 28.
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Vorzugsweise ragt das Anschlagelement 28 bzw. der Anschlag 28A aus dem Koppelteil 13 bzw. der Ausnehmung 13G heraus.
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Die Ausnehmung 13G und/oder das Anschlagelement 28 sind/ist vorzugsweise zwischen den Schwenkachsen 14, 15 angeordnet bzw. gebildet.
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Die Ausnehmung 13G bzw. das Anschlagelement 28 erstreckt bzw. erstrecken sich vorzugsweise quer, insbesondere senkrecht, zu den Schwenkachsen 14, 15, besonders bevorzugt zu der Ebene, die von den Schwenkachsen 14, 15 aufgespannt wird bzw. in der beide Schwenkachsen 14, 15 liegen.
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Die Ausnehmung 13G erstreckt sich vorzugsweise vollständig durch das Koppelteil 13, insbesondere den Lagerabschnitt 13A.
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Das Anschlagelement 28 erstreckt sich vorzugsweise zumindest teilweise durch das Koppelteil 13, insbesondere den Lagerabschnitt 13A bzw. die Ausnehmung 13G.
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Das Anschlagelement 28 bzw. die Ausnehmung 13G erstreckt bzw. erstrecken sich in Einbaulage vorzugsweise zumindest im Wesentlichen parallel zu der Haupterstreckungsebene einer der Beschlaghälften 11, 12, der Tür 2 und/oder der Scheibe 3. Es ist jedoch möglich, wie in 21 und 22 dargestellt, dass das Anschlagelement 28 bzw. die Ausnehmung 13G einen Winkel mit der Haupterstreckungsebene einer der Beschlaghälften 11, 12, der Tür 2 bzw. der Scheibe 3 einschließt. Der Winkel ist vorzugsweise geringer als 45° oder 35°, insbesondere geringer als 30° oder 25°. Insbesondere verläuft das Anschlagelement 28 bzw. die Ausnehmung 13G nicht quer bzw. senkrecht zu den Haupterstreckungsebenen der Beschlaghälften 11, 12, Tür 2 bzw. Scheibe 3.
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Vorzugsweise erstreckt sich das Anschlagelement 28 bzw. die Ausnehmung 13G in Einbaulage zumindest im Wesentlichen horizontal.
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Besonders bevorzugt ist das Anschlagelement 28 bzw. der Anschlag 28A verstellbar, wie insbesondere in den 21 und 22 dargestellt.
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21 zeigt einen Horizontalschnitt der vorschlagsgemäßen Duschabtrennung 1, also des an Tür 2 und Scheibe 3 befestigten Beschlags 10, auf der Höhe des Anschlagelements 28. Die Duschabtrennung 1 bzw. der Beschlag 10 befindet sich hierbei in der Ausgangs- bzw. Schließstellung, bei der die zweite Beschlaghälfte 12 am Anschlag 28A anliegt.
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22 zeigt die vorschlagsgemäße Duschabtrennung 1 in einem zu 21 korrespondierenden Horizontalschnitt, ebenfalls in der Ausgangs- bzw. Schließstellung, bei der die zweite Beschlaghälfte 12 an dem Anschlag 28A anliegt, aber mit verstelltem Anschlagelement 28 bzw. Anschlag 28A.
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21 und 22 zeigen exemplarisch eine Duschabtrennung 1, bei der die erste Beschlaghälfte 11 an der Scheibe 3 und die zweite Beschlaghälfte 12 an der Tür 2 befestigt ist. Es ist grundsätzlich aber auch möglich, die erste Beschlaghälfte 11 an der Tür 2 und die zweite Beschlaghälfte 12 an der Scheibe 3 zu befestigen, wie beispielsweise in 1 und 2 dargestellt.
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Vorzugsweise ist das Anschlagelement 28 bzw. der Anschlag 28A, insbesondere entlang der Längsachse des Anschlagelements 28 bzw. der Ausnehmung 13G, verstellbar. Insbesondere ist der Abstand des Anschlags 28A vom Koppelteil 13 und/oder von der Beschlaghälfte 12 verstellbar.
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Vorzugsweise weist das Anschlagelement 28 ein Außengewinde auf. Insbesondere ist das Anschlagelement 28 als Madenschraube oder Gewindestift ausgebildet.
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Das Koppelteil 13 bzw. der Lagerabschnitt 13A bzw. die Ausnehmung 13G weist vorzugsweise ein zu dem Außengewinde des Anschlagelements 28 korrespondierendes Innengewinde auf. Besonders bevorzugt ist das Anschlagelement 28 in das Koppelteil 13, den Lagerabschnitt 13A bzw. die Ausnehmung 13G einschraubbar bzw. eingeschraubt.
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Alternativ kann auch die Beschlaghälfte 12 ein Innengewinde aufweisen bzw. das Anschlagelement 28 in die Beschlaghälfte 12 einschraubbar bzw. eingeschraubt sein.
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Das Anschlagelement 28 weist vorzugsweise einen Verstellabschnitt 28B auf. Mittels des Verstellabschnitts 28B ist das Anschlagelement 28 vorzugsweise verstellbar. Insbesondere ist der Verstellabschnitt 28B auf der dem Anschlag 28A gegenüberliegenden Stirnseite des Anschlagelements 28 gebildet.
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Beim Darstellungsbeispiel ist der Verstellabschnitt 28B als Vertiefung ausgebildet, in die ein entsprechendes Werkzeug, wie ein Schraubendreher, eingreifen kann. Hier sind jedoch auch andere Lösungen möglich.
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Das Anschlagelement 28 bzw. dessen Verstellabschnitt 28B ist vorzugsweise auch bei bereits montierter Duschabtrennung 1 bzw. montiertem Beschlag 10 zugänglich. Insbesondere wird der Verstellabschnitt 28B durch Verschwenken der Tür 2, beim Darstellungsbeispiel nach innen, freigelegt bzw. ist hierdurch freilegbar. Auf diese Weise ist eine Justage des Anschlagelements 28 bzw. des Anschlags 28A auch nach der Montage möglich und/oder kann das Anschlagelement 28 bzw. der Anschlag 28A ausgetauscht werden, ohne dass die Duschabtrennung 1 oder der Beschlag 10 demontiert werden muss.
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Zusätzlich kann der Verstellabschnitt 28B bzw. die Ausnehmung 13G auf der Seite des Verstellabschnitts 28B durch eine Abdeckung verdeckt bzw. verschlossen sein (nicht dargestellt). Eine derartige Abdeckung kann zudem dichtend wirken.
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In den 21 und 22 wird die Wirkung des verstellbaren Anschlagelements 28 bzw. Anschlags 28A verdeutlicht.
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21 zeigt hierbei das Anschlagelement 28 bzw. den Anschlag 28A in der Stellung, bei dem es zu einem Anschlag der zweiten Beschlaghälfte 12 kommt, wenn die Hauptebenen der Beschlaghälften 11, 12 bzw. der Tür 2 und Scheibe 3 in einer Ebene liegen bzw. parallel sind. 22 zeigt die Duschabtrennung 1 bzw. den Beschlag 10 mit in Bezug zu 21 verstelltem Anschlagelement 28 bzw. Anschlag 28A, wobei hier der Abstand zwischen Anschlag 28A und Koppelteil 13 erhöht wurde bzw. der Abstand zwischen Anschlag 28A und Beschlaghälfte 12 verringert wurde. Dies führt dazu, dass die Haupterstreckungsebenen der Beschlaghälften 11, 12 bzw. der Tür 2 und Scheibe 3 nicht mehr in der gleichen Ebene liegen, wenn es zum Anschlag kommt bzw. wenn die Beschlaghälfte 12 am Anschlag 28A anliegt.
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Ausgehend von der nach außen geöffneten Stellung der Tür 2 kommt es bei der in 22 dargestellten Duschabtrennung 1 vorzugsweise früher zu einem Anschlag als bei der in 21 gezeigten Duschabtrennung 1.
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Ausgehend von der nach innen geschwenkten Tür 2 kommt es bei der in 22 dargestellten Duschabtrennung vorzugsweise später zu einem Anschlag als bei der in 21 dargestellten Duschabtrennung 1.
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Durch das verstellbare Anschlagelement 28 bzw. den verstellbaren Anschlag 28A ist vorzugsweise die Lage der Beschlaghälften 11, 12 bzw. der Tür 2 und Scheibe 3 in der Ausgangs- bzw. Schließstellung zueinander einstellbar bzw. veränderbar.
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Generell kann der Anschlag 28A, auch bei einem verstellbaren Anschlag 28A, dämpfend ausgebildet sein, insbesondere wie zuvor im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform beschrieben. Beispielsweise kann das Anschlagelement 28 an seiner den Anschlag 28A bildenden Stirnseite eine dämpfende Beschichtung aufweisen oder einen Kopf aus einem weicheren und/oder elastischeren Material als der Rest des Anschlagelements 28 aufweisen.
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Das Anschlagelement 28 ist vorzugsweise aus Metall hergestellt, kann jedoch bedarfsweise oder teilweise auch aus einem anderen Material, beispielsweise Kunststoff, gebildet sein.
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Durch das Anschlagelement 28 bzw. den Anschlag 28A können vorzugsweise (Fertigungs-)Toleranzen oder Abweichungen, insbesondere bei der Montage, ausgeglichen werden.
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Insbesondere kann es durch Fertigungstoleranzen oder Abweichungen bei der Montage dazu kommen, dass es bei der Verwendung von zwei oder mehr Beschlägen 10 nicht bei allen Beschlägen 10 gleichzeitig bzw. in der gleichen Position zum Anschlag kommt bzw. dass die Beschläge 10 nicht gleichzeitig bzw. in der gleichen Position an ihrem jeweiligen Anschlag 28A anliegen, insbesondere also, dass es keine für alle Beschläge 10 definierte Ausgangs- bzw. Schließstellung gibt. Insbesondere können bei manchen Beschlägen 10 die jeweilige Beschlaghälfte 12 und der jeweilige Anschlag 28A beabstandet sein, während bei anderen Beschlägen 10 die Beschlaghälfte 12 und der Anschlag 28A aneinander liegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Vertikalkante 4 der Tür 2 nicht exakt vertikal, sondern leicht schräg verläuft.
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Ein unterschiedliches Anschlagen der Beschläge 10 ist insbesondere problematisch, da vorzugsweise in der Anschlagsposition, also der Position in der der jeweilige Beschlag 10 bzw. dessen Beschlaghälfte 12 am Anschlag 28A anliegt, die Schwenkachse 14, 15 wechselt. Bei nicht gleichzeitig anschlagenden Beschlägen 10 käme es also nicht zu einem gleichzeitigen Schwenkachswechsel.
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Ferner werden durch das Gewicht der Tür 2 auftretende Kräfte nur an den Beschlägen 10, bei denen der Anschlag 28A wirkt bzw. bei denen es zur Anlage kommt, über den jeweiligen Anschlag 28A übertragen, während an den anderen Beschlägen 10 keine solche Kraftübertragung stattfindet. Insbesondere wirken dann auf die Beschlaghälften 11, 12 unterschiedlich große Kräfte, was zu einem erhöhten Verschleiß oder sogar dazu führt, dass die Beschlaghälften 11, 12 nicht zusammenhalten.
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Über das verstellbare Anschlagelement 28 bzw. den Anschlag 28A kann die Duschabtrennung 1 vorzugsweise derart justiert werden, dass alle Beschläge 10, insbesondere deren Beschlaghälften 12, in der Ausgangs- bzw. Schließstellung an ihrem jeweiligen Anschlag 28A anliegen.
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Auch ein dämpfendes Anschlagelement 28, das nicht verstellbar ist, ermöglicht vorzugsweise einen Toleranzausgleich. Dies wird insbesondere durch ein zusammendrückbares bzw. elastisches Anschlagelement 28 bzw. Anschlag 28A realisiert. Je nach Abstand zwischen Anschlag 28A und Beschlaghälfte 12, beispielsweise bei nicht exakt vertikal verlaufender Vertikalkante 4, wird das jeweilige Anschlagelement 28 in der Ausgangs- bzw. Schließstellung dann vorzugsweise mehr oder weniger zusammengedrückt, es kommt jedoch bei allen Beschlägen 10 vorzugsweise zu einem Anschlag bzw. einer Anlage.
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Durch den verstellten Anschlag 28A kann es zu einer unerwünschten angehobenen Stellung der Hubeinrichtung 25, Beschlaghälfte 12 bzw. Tür 2 in der Ausgangs- bzw. Schließstellung und/oder einem unerwünschten Wirken der Sperreinrichtung 24 bereits in der Ausgangs- bzw. Schließstellung kommen.
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Insbesondere dann, wenn durch die Verstellung des Anschlags 28A der Schwenkweg der Tür 2 von der angehobenen Offenstellung in die Ausgangs- bzw. Schließstellung verkürzt ist, beispielsweise bei der in 22 gezeigten Stellung, ist die Hubeinrichtung 25 bzw. die Beschlaghälfte 12 bzw. die Tür 2 in der Ausgangs- bzw. Schließstellung gegebenenfalls nicht vollständig abgesenkt.
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Wie im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform beschrieben, wird die Sperreinrichtung 24 besonders bevorzugt durch eine axiale Relativbewegung und/oder durch die Hubeinrichtung 25, insbesondere durch ein entsprechendes Anheben oder Absenken der Beschlaghälften 11 oder 12 und/oder des Koppelteils 13 gesteuert.
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Vorzugsweise fluchten in der Ausgangsstellung bzw. bei nicht axial angehobener Tür 2 bzw. Beschlaghälfte 12 die Aussparung 12C und der zugeordnete Sperrabschnitt 24A, so dass keine Sperrung des ersten Gelenks erfolgt, die Sperreinrichtung 24 also nicht sperrt. Bei zumindest teilweise angehobener Tür 2 fluchtet die Aussparung 12C nicht mehr mit der axialen Lage des Sperrabschnitts 24A, so dass das Lagerelement 12B den Schwenkweg des Sperrabschnitts 24A durch die Lagerhülse 13B und damit das erste Gelenk sperrt.
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Ist die Tür 2 bzw. Beschlaghälfte 12 durch den verstellten Anschlag 28A bereits in der Ausgangs- bzw. Schließstellung angehoben, kann dies dazu führen, dass die Sperreinrichtung 24 bereits in dieser Stellung sperrt, insbesondere, wenn durch die angehobene Stellung der Sperrabschnitt 24A und die Aussparung 12C nicht fluchten. Ein Öffnen der Tür 2 nach innen bzw. ein Verschwenken der Tür 2 um die erste Schwenkachse 14 wäre dann gegebenenfalls blockiert.
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Vorzugsweise kann durch das zuvor beschriebene Einstellen des Hubs bzw. der Hubeinrichtung 25, insbesondere durch axiales Verstellen des Hubelements 30, besonders bevorzugt mittels des Verstellelements 31, eine angehobenen Stellung der Hubeinrichtung 25, Beschlaghälfte 12 bzw. Tür 2 in der Ausgangs- bzw. Schließstellung und/oder ein Wirken der Sperreinrichtung 24 bereits in der Ausgangs- bzw. Schließstellung vermieden werden, und/oder die Tür 2, die Beschlaghälfte 12, die Hubeinrichtung 25 bzw. das Hubelement 30 in der Ausgangs- bzw. Schließstellung (vollständig) abgesenkt werden.
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Besonders bevorzugt ermöglicht die verstellbare Hubeinrichtung 25, dass die Tür 2, die Beschlaghälfte 12 bzw. die Hubeinrichtung 25 in der Ausgangs- bzw. Schließstellung auch bei verstelltem Anschlag 28A nicht angehoben ist bzw. sind.
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In vorteilhafter Weise wirken vorzugsweise der verstellbare Anschlag 28A einerseits und die verstellbare Hubeinrichtung 25 andererseits zusammen, um eine optimale Einstellung bzw. Justierung der Duschabtrennung 1 bzw. des (jeweiligen) Beschlags 10 zu ermöglichen, insbesondere Fertigungstoleranzen und/oder Abweichungen bei der Montage auszugleichen.
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Generell kann auch das Anschlagelement 27 bzw. der Anschlag 27A zusätzlich oder alternativ wie das Anschlagelement 28 bzw. der Anschlag 28A ausgebildet sein oder einzelne zuvor beschriebene Merkmale aufweisen.
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Generell können auch die vorherigen Ausführungsformen ein insbesondere verstellbares Anschlagelement 27 und/oder 28 bzw. einen insbesondere verstellbaren Anschlag 27A und/oder 28A aufweisen.
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Generell ist anzumerken, dass der Beschlag 10 vorzugsweise jeweils einen Anschlag für die Gelenke bzw. das Koppelteil 13 in der Ausgangsstellung bzw. Schließstellung bildet. Ausgehend von der Ausgangsstellung bzw. Schließstellung kann das Koppelteil 13 also vorzugsweise nur in einer ersten Schwenkrichtung relativ zu ersten Beschlaghälfte 11 und auch nur in einer, insbesondere entgegengesetzten Schwenkrichtung relativ zur zweiten Beschlaghälfte 12 verschwenkt oder aufgeschwenkt werden.
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Einzelne Merkmale und Aspekte des vorschlagsgemäßen Beschlags 1 und der vorschlagsgemäßen Duschabtrennung 10 können auch unabhängig voneinander und auch in beliebiger Kombination realisiert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Duschabtrennung
- 2
- Tür
- 3
- Scheibe
- 4
- Vertikalkante
- 5
- Vertikalkante
- 6
- Dichtung
- 7
- Schwenkrichtung
- 8
- Schwenkrichtung
- 9
- Hub
- 10
- Beschlag
- 11
- erste Beschlaghälfte
- 11A
- Lagerabschnitt
- 11B
- Anlagefläche
- 12
- zweite Beschlaghälfte
- 12A
- Lagerabschnitt
- 12B
- Lagerelement
- 12C
- Aussparung
- 12D
- zusätzlicher Lagerabschnitt
- 13
- Koppelteil
- 13A
- Lagerabschnitt
- 13B
- Lagerhülse
- 13C
- Öffnung
- 13D
- Ausschnitt
- 13E
- Führungsteil
- 13F
- Anlagefläche
- 13G
- Ausnehmung
- 14
- erste Schwenkachse
- 15
- zweite Schwenkachse
- 16
- Plattenebene
- 17
- Abschnitt
- 18
- Eingriffsabschnitt
- 19
- Dichtung
- 20
- Ausnehmung
- 21
- Schraube
- 22
- Gewindeloch
- 23
- Gelenkbolzen
- 24
- Sperreinrichtung
- 24A
- Sperrabschnitt
- 24B
- Sperrelement
- 24C
- Schlitz
- 24D
- Kragen
- 24E
- Eingriffselement
- 24F
- Führung
- 24G
- axialer Abschnitt
- 24H
- Umfangsabschnitt
- 24J
- Führungskörper
- 24K
- Zwischenelement
- 24L
- Führungshülse
- 24M
- Durchbrechung
- 25
- Hubeinrichtung
- 25A
- Lagerfläche
- 25B
- Gegenfläche
- 25C
- Stirnfläche
- 25D
- Gegenstirnfläche
- 25E
- Anlagefläche
- 25F
- Gegenanlagefläche
- 26
- Lagerbolzen
- 27
- erstes Anschlagelement
- 27A
- erster Anschlag
- 28
- zweites Anschlagelement
- 28A
- zweiter Anschlag
- 28B
- Verstellabschnitt
- 29
- Nut
- 30
- Hubelement
- 31
- Verstellelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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