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Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugtür, mit zumindest einem Türaußenblech, ferner mit einem Kraftfahrzeugtürschloss, und mit wenigstens einem Sensor beispielsweise zur Beaufschlagung des Kraftfahrzeugtürschlosses, eines Türantriebes oder dergleichen, wobei der Sensor Bestandteil eines Elektronikmoduls ist.
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Sensoren außenseitig einer Kraftfahrzeugtür werden typischerweise in der Praxis eingesetzt, um das zugehörige Kraftfahrzeugtürschloss zu entriegeln und/oder zu verriegeln. In diesem Zusammenhang geht der gattungsbildende Stand der Technik nach der
DE 10 2007 059 767 A1 unter anderem so vor, dass ein dortiger Türgriff bzw. Türaußengriff mit einem kapazitiven Entriegelungssensor und zusätzlich einem Zentralverschließsensor ausgerüstet ist. Der kapazitive Entriegelungssensor findet sich auf der Griffinnenseite, einer Griffmulde gegenüberliegend. Demgegenüber ist der Zentralverschließsensor an einer Griffaußenseite angeordnet.
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Der Zentralverschließsensor dient dazu, ein zeitverzögertes Schließen geöffneter Öffnungen wie Fenster oder Schiebedächer zu bewerkstelligen. Mit Hilfe des Entriegelungssensors wird unter anderem das zugehörige Kraftfahrzeugtürschloss entriegelt, so dass dieses dann mit Hilfe des Türaußengriffes geöffnet werden kann.
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Als Elektronikmodul wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Baueinheit verstanden, die sich wenigstens aus dem Sensor sowie der zugehörigen Elektronik zusammensetzt. Bei dieser Elektronik mag es sich um eine je nach Auslegung des Sensors entsprechend gestaltete Auswerte- und/oder Verstärkungsschaltung handeln. Arbeitet der Sensor beispielsweise kapazitiv, so werden mit Hilfe der zugehörigen Elektronik entsprechende Kapazitätsänderungen des Sensors beispielsweise durch Annäherung eines Bedieners ausgewertet und so aufbereitet, dass die entsprechenden Signale von einer meistens im Innern der Kraftfahrzeugkarosserie vorgesehenen Steuereinheit verarbeitet werden können.
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Die Verarbeitung mag derart erfolgen, dass die Steuereinheit bei der Annäherung des zutrittswilligen Bedieners einen Frage-/Antwort-Dialog zwischen dem Kraftfahrzeug und einem bedienerseitigen Identifizierungselement startet und den Bediener auf seine Berechtigung hin überprüft. Wird diese festgestellt, so führt die Annäherung des Bedieners zur Entriegelung des Kraftfahrzeugtürschlosses, so dass der Bediener im Anschluss daran durch manuelle Beaufschlagung des Türaußengriffes die zugehörige Kraftfahrzeugtür öffnen kann. Das hat sich grundsätzlich bewährt.
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In der Praxis werden zunehmend sogenannte Elektroschlösser eingesetzt, also Kraftfahrzeugtürschlösser, die nicht mechanisch mit dem Türaußengriff, sondern ausschließlich sensorisch mit diesem verbunden sind. Das heißt, das zugehörige Kraftfahrzeugtürschloss wird nicht mechanisch über den Türaußengriff und beispielsweise ein zwischengeschaltetes Gestänge geöffnet, indem nach der Entriegelung des Kraftfahrzeugtürschlosses eine Sperrklinke von einer Drehfalle abgehoben wird und die Drehfalle federunterstützt öffnet. Vielmehr arbeiten Elektroschlösser typischerweise derart, dass die Öffnungsbewegung des Türaußengriffes oder allgemein ein Öffnungswunsch eines Bedieners sensorisch erfasst werden.
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Das sensorische Öffnungssignal wird von der Steuereinheit in einen entsprechenden Öffnungsbefehl für einen dem Kraftfahrzeugtürschloss zugeordneten elektrischen Antrieb umgesetzt. Der elektrische Antrieb sorgt seinerseits dafür, dass die Sperrklinke von der Drehfalle abgehoben wird. Zuvor ist das Kraftfahrzeugtürschloss wie im vergleichbaren mechanischen Fall regelmäßig entriegelt worden.
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Elektroschlösser bzw. elektrisch betriebene Kraftfahrzeugtürschlösser stoßen in der Praxis (noch) auf Akzeptanzprobleme, weil befürchtet wird, dass eine Notentriegelung bzw. Notöffnung nicht oder nicht zuverlässig funktioniert. Hier gibt es bereits Ansätze dahingehend, dass im Rahmen des sogenannten ”TCR-Szenario” (Temporäre Crash Redundanz) bei einem Spannungsabfall der Energieversorgung oder ihrem gänzlichen Ausfall das zugehörige Kraftfahrzeugtürschloss automatisch in die Stellung ”entriegelt” überführt wird, so dass über eine zusätzliche Notöffnungseinrichtung die entsprechend ausgerüstete Kraftfahrzeugtür unverändert und problemlos geöffnet werden kann.
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Dennoch ist momentan und auch noch für längere Zeit damit zu rechnen, dass mechanisch zu öffnende Kraftfahrzeugtürschlösser und Elektroschlösser nebeneinander respektive wahlweise zum Einsatz kommen oder zum Einsatz kommen können. Da Elektroschlösser in Strenge keinen mechanisch betätigbaren und folglich schwenkbaren Türaußengriff benötigen, kann eine entsprechend ausgelegte Kraftfahrzeugtür auf einen solchen schwenkbaren Türaußengriff prinzipiell verzichten und vielmehr mit einem starren Türaußengriff arbeiten. Das führt in letzter Konsequenz zu unterschiedlichen Auslegungen insbesondere des Türaußenbleches bei einer Kraftfahrzeugtür mit mechanisch schwenkbarem Türaußengriff und einer solchen mit starrem oder nicht mehr vorhandenem Türaußengriff, wie dies beispielsweise in der
WO 2004/079137 A2 der Anmelderin im Detail beschrieben wird. Unterschiedliche Varianten an Kraftfahrzeugtüren werden von Kraftfahrzeugherstellern jedoch nicht akzeptiert. Bisher fehlen hierzu überzeugende Lösungen.
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Folgerichtig liegt der Erfindung das technische Problem zugrunde, eine derartige Kraftfahrzeugtür so weiterzuentwickeln, dass sie wahlweise mit einem mechanisch arbeitenden Kraftfahrzeugtürschloss oder einem elektrisch betätigbaren Kraftfahrzeugtürschloss, also einem Elektroschloss, und jeweils entsprechend ausgelegtem Türaußengriff bzw. einer Manipulationshilfe ausgerüstet werden kann.
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Zur Lösung dieser technischen Problemstellung schlägt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Kraftfahrzeugtür vor, dass das Elektronikmodul als Steckmodul ausgebildet ist, welches mit wenigstens einem Steckzapfen in eine Steckaufnahme einer Vertiefung im Türaußenblech eingreift und die Vertiefung überwiegend ausfüllt. – Bei der Vertiefung im Türaußenblech kann es sich um eine zusätzliche Vertiefung handeln, die in Verbindung mit der wenigstens einen Steckaufnahme dazu dient, dass als Steckmodul ausgebildete Elektronikmodul aufzunehmen. Eine solche Vertiefung kann beispielsweise zusätzlich zu einer Griffmulde im Türaußenblech vorgesehen werden.
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Im Regelfall wird jedoch keine zusätzliche Vertiefung im Türaußenblech für das Steckmodul definiert. Vielmehr ist die Vertiefung vorteilhaft als Griffmulde im Türaußenblech ausgebildet. Das heißt, die Kraftfahrzeugtür bzw. ihr Türaußenblech verfügt über eine herkömmliche Auslegung und Gestaltung und zwar derart, dass eine Griffmulde vorgesehen ist, die typischerweise mit wenigstens einer, meistens mit zwei Steckaufnahmen bzw. Griffaufnahmen randseitig der Vertiefung ausgerüstet ist. In diesen beiden oder in der zumindest einen Steckaufnahme wird wahlweise ein Türaußengriff gelagert und mechanisch mit einem oder mehreren Übertragungselementen verbunden, die ihrerseits auf das (mechanische) Kraftfahrzeugtürschloss zu dessen Öffnung arbeiten.
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Im Rahmen der Erfindung dient nun die eine bzw. dienen die beiden Steckaufnahmen randseitig der Vertiefung dafür, zumindest einen Steckzapfen des als Steckmodul ausgebildeten Elektronikmoduls aufzunehmen. In diesem Fall wird also das Steckmodul bzw. Elektronikmodul in den fraglichen Steckaufnahmen bzw. in der einen Steckaufnahme verankert und nicht ein schwenkbarer Türaußengriff. Meistens sind zwei sich größtenteils diametral im Vergleich zur mittigen Vertiefung bzw. Griffmulde gegenüberliegende Steckaufnahmen vorgesehen. Bei der jeweiligen Steckaufnahme handelt es sich – wie bereits beschrieben – vorteilhaft um eine Griffaufnahme für einen zu der Griffmulde korrespondierenden Türaußengriff, der wahlweise mit der fraglichen Kraftfahrzeugtür kombiniert werden kann bzw. am Türaußenblech wie beschrieben eine Lagerung erfährt oder erfahren kann. Das gilt typischerweise für den Fall, dass die Kraftfahrzeugtür mit einem mechanisch zu öffnenden Kraftfahrzeugtürschloss kombiniert wird.
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Ist jedoch das Kraftfahrzeugtürschloss mit einem elektrischen Antrieb und insbesondere elektrischen Öffnungsantrieb ausgerüstet und folglich als Elektroschloss ausgelegt, so kann der schwenkbare Türaußengriff entfallen und fungiert alternativ seine Griffmulde in Verbindung mit den zugehörigen Griffaufnahmen als Vertiefung mit zugehörigen Steckaufnahmen zur Anbringung des Steckmoduls. Dabei ist das Steckmodul so ausgelegt, dass die Griffmulde vollständig oder nahezu vollständig ausgefüllt wird. Außerdem ist die Auslegung so getroffen, dass die Elektronik als Bestandteil des Elektronikmoduls vertiefungsseitig angeordnet ist und folglich eine besonders geschützte Platzierung erfährt. Die vertiefungsseitige Anordnung der Elektronik meint, dass die Elektronik in dem der Vertiefung zugewandtem Bereich des Elektronikmoduls platziert wird. Demgegenüber mag der wenigstens eine Sensor an der gegenüberliegenden Seite, das heißt nach außen hin weisend, angeordnet werden. Dadurch kann der Sensor unmittelbar entsprechende Signale aufnehmen und verarbeiten.
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Bei dem Sensor kann es sich um jedweden geeigneten Typ an dieser Stelle handeln. Beispielsweise liegt es im Rahmen der Erfindung, mit einem kapazitiven Sensor zu arbeiten. Ebenso gut kann es sich um einen Berührungssensor handeln, der auf entsprechende taktile Signale reagiert. Auch eine sogenannte Nahfeldkommunikation (NFC; Near Field Communication) ist in diesem Kontext zwischen einem beispielsweise bedienerseitigen Transponder und dem Elektronikmodul für den Datenaustausch denkbar und wird von der Erfindung umfasst.
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Beispielsweise kann in diesem Kontext ein Handy bzw. Mobiltelefon als Autoschlüssel eingesetzt werden. Jedenfalls lässt sich der Sensor als Bestandteil des Elektronikmoduls bzw. des Steckmoduls problemlos beaufschlagen, um eine gewünschte Funktion zu erzeugen. Bei dieser Funktion kann es sich um eine Öffnungsfunktion des als Elektroschloss ausgebildeten Kraftfahrzeugtürschlosses handeln. Alternativ oder zusätzlich ist es aber auch denkbar, mit Hilfe des Sensors einen grundsätzlich möglichen und der Kraftfahrzeugtür zugeordneten Antrieb zu beaufschlagen, wie er beispielsweise in der
DE 20 2011 105 323 U1 der Anmelderin beschrieben wird.
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Darüber hinaus hat es sich bewährt, wenn zusätzlich eine Notentriegelungs-/Notöffnungseinrichtung für das Kraftfahrzeugtürschloss und insbesondere das an dieser Stelle realisierte Elektroschloss vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang ist es grundsätzlich denkbar, dass das Steckmodul als solches als Notentriegelungs-/Notöffnungseinrichtung für das fragliche Elektroschloss ausgebildet ist. Dann fungiert das Steckmodul als beispielsweise ausschwenkbare oder betätigbare Handhabe, mit deren Hilfe eine Notentriegelung und/oder Notöffnung des Kraftfahrzeugtürschlosses ermöglicht wird.
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Eine Notentriegelung meint, dass eine Verriegelungshebelkette oder auch ein Verriegelungselement des (elektrisch betätigten) Kraftfahrzeugtürschlosses von seiner Stellung ”verriegelt” in die Position ”entriegelt” mechanisch überführt wird. Das kann durch ein Verbindungsmittel zwischen dem Steckmodul und dem Kraftfahrzeugtürschloss erreicht werden. Bei dem Verbindungsmittel mag es sich um einen Bowdenzug handeln.
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Im Regelfall ist jedoch eine Notöffnung erforderlich. Denn bei einem Wegfall oder zu geringer Spannung der Energieversorgung für den obligatorischen elektrischen Antrieb des Kraftfahrzeugtürschlosses kommt es im Regelfall dazu, dass das Kraftfahrzeugtürschloss in seine Position ”entriegelt überführt wird.
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Das wird auch als TCR-Funktion (Temporäre Crash Redundanz) bezeichnet. Jedenfalls befindet sich das Kraftfahrzeugtürschloss bzw. das an dieser Stelle realisierte Elektroschloss bei wegfallender oder zu geringer Energieversorgung – auch im Crashfall – in seinem Zustand ”entriegelt”, so dass im Anschluss hieran eine mechanische Notöffnung möglich ist.
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Diese Notöffnung kann nun erfindungsgemäß mit Hilfe des Steckmoduls und unter Zwischenschaltung des Verbindungsmittels oder des Bowdenzuges derart erfolgen, dass das Steckmodul mit Hilfe des Bowdenzuges respektive des Verbindungsmittels eine Sperrklinke von ihrem Eingriff in eine Drehfalle als beide Bestandteile des Gesperres des Kraftfahrzeugtürschlosses abhebt. Als Folge hiervon gibt das Gesperre einen zuvor gefangenen Schließbolzen frei, so dass die zugehörige Kraftfahrzeugtür geöffnet bzw. notgeöffnet werden kann.
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Im Regelfall fungiert das Steckmodul jedoch nicht selbst als Notentriegelungs-/Notöffnungseinrichtung. Vielmehr verdeckt das Steckmodul eine solche Notentriegelungs-/Notöffnungseinrichtung lösbar. Das heißt, die fragliche Notentriegelungs-/Notöffnungseinrichtung ist regelmäßig durch Lösen beispielsweise einer Klappe oder eine Abdeckung am Steckmodul zugänglich. Tatsächlich verfügt das Steckmodul typischerweise über eine lösbare Klappe, die nach Lösen oder Entfernen die Notentriegelungs-/Notöffnungseinrichtung freigibt, damit ein Bediener hierüber die beschriebene Manipulation am Kraftfahrzeugtürschloss mechanisch vornehmen kann.
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Im Ergebnis wird eine Kraftfahrzeugtür zur Verfügung gestellt, die von ihrer äußeren Gestaltung her sowohl zur Anbringung eines hieran schwenkbar angeordneten Türaußengriffes zur mechanischen Beaufschlagung eines zugehörigen (und mechanisch arbeitenden) Kraftfahrzeugtürschlosses als auch zur Anbringung eines Elektronikmoduls zur Auslösung und Beaufschlagung eines Elektroschlosses als Türschloss geeignet und ausgelegt ist. Denn im Rahmen der Erfindung ist das fragliche Elektronikmodul als Steckmodul ausgebildet und greift mit wenigstens einem Steckzapfen in eine Steckaufnahme einer Vertiefung im Türaußenblech ein sowie füllt diese Vertiefung überwiegend aus.
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Als Vertiefung kommt typischerweise die ohnehin vorhandene Griffmulde im Türaußenblech zum Einsatz, die im Regelfall in Verbindung mit dem mechanisch wirkenden und schwenkbar am Türaußenblech angebrachten Türaußengriff zumindest für das mechanische Öffnen eines mechanisch wirkenden Kraftfahrzeugtürschlosses eingesetzt wird. Bei der jeweiligen Steckaufnahme handelt es sich um die zugehörigen Griffaufnahmen für den zu der Griffmulde korrespondierenden Türaußengriff.
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Auf diese Weise nutzt das als Steckmodul ausgelegte Elektronikmodul die vorhandene Griffmulde ebenso wie die Griffaufnahmen für die mechanische Beaufschlagung des mechanisch arbeitenden Kraftfahrzeugtürschlosses. Im Gegensatz dazu arbeitet das als Steckmodul ausgebildete Elektronikmodul im Rahmen der Erfindung regelmäßig auf ein als Elektroschloss ausgebildetes Kraftfahrzeugtürschloss. Dadurch sind gegenüber der mechanischen Variante keinerlei Änderungen an der Kraftfahrzeugtür und insbesondere an dessen Türaußenblech erforderlich.
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Außerdem kann das erfindungsgemäße Steckmodul besonders einfach und kostengünstig montiert werden, nämlich durch Herstellen einer simplen Steckverbindung mit dem Türaußenblech. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass das Steckmodul individualisiert wird oder werden kann. Eine solche Individualisierung ist derart möglich und denkbar, dass zunächst einmal die Oberfläche des Steckmoduls vom Fahrzeughersteller, vom Kunden etc. vorgewählt werden kann. Hier ist es denkbar, mit beispielsweise einer Chromplattierung, mit Folien, einer Lackoberfläche gewünschter Farbe etc. zu arbeiten. Auch Fahrer- und/oder Inhaberinformationen lassen sich hinterlegen. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
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1 die erfindungsgemäße Kraftfahrzeugtür in perspektivischer Ansicht,
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2 einen Längsschnitt durch den Gegenstand nach 1 im Bereich der dortigen Griffmulde und
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3 einen Querschnitt durch den Gegenstand nach den 1 und 2.
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In den Figuren ist eine Kraftfahrzeugtür dargestellt, die mit wenigstens einem Türaußenblech 1 ausgerüstet ist. Meistens tritt zu dem Türaußenblech 1, welches nach außen weist, zusätzlich noch ein Türinnenblech hinzu, welches in den Figuren jedoch nicht dargestellt ist. Außerdem ist die gezeigte Kraftfahrzeugtür mit einem Kraftfahrzeugtürschloss 2 ausgerüstet, welches in den Figuren lediglich angedeutet ist. Bei dem Kraftfahrzeugtürschloss 2 handelt es sich um ein sogenanntes Elektroschloss, also ein Kraftfahrzeugtürschloss 2, welches lediglich elektrisch betätigt wird und keine mechanische Verbindung zu einem nicht vorhandenen Türaußengriff oder einem ebenfalls fehlenden Türinnengriff aufweist.
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Man erkennt lediglich eine Notöffnungseinrichtung 3, die über ein Verbindungsmittel 4 mechanisch mit dem Kraftfahrzeugtürschloss bzw. Elektroschloss 2 verbunden ist. Bei dem Verbindungsmittel 4 handelt es sich im Ausführungsbeispiel um einen Bowdenzug 4. Die Notöffnungseinrichtung 3 ist vorliegend als Griff oder Ring bzw. allgemein Handhabe 3 ausgebildet. Mit ihrer Hilfe kann ein Bediener das Verbindungsmittel bzw. den Bowdenzug 4 derart beaufschlagen, dass das nicht näher dargestellte Gesperre im Innern des Kraftfahrzeugtürschlosses 2 geöffnet wird und einen zuvor gefangenen Schließbolzen an einer Kraftfahrzeugkarosserie freigibt. Dadurch kann die zugehörige Kraftfahrzeugtür geöffnet bzw. notgeöffnet werden.
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Man erkennt, dass die dargestellte Notöffnungseinrichtung 3 nicht allgemein zugänglich ist, sondern sich hinter einer Klappe 5 befindet, die zu diesem Zweck geöffnet werden muss. Die Klappe 5 ist Bestandteil eines Elektronikmoduls 5, 6, 7, 8, 9, welches nachfolgend noch näher erläutert wird. Tatsächlich weist das Elektronikmodul 5 bis 9 neben der bereits angesprochenen und lösbaren Klappe 5 zur Freigabe der Notöffnungseinrichtung 3 zusätzlich noch eine Elektronik 6 auf. Darüber hinaus ist wenigstens ein Sensor 7 als Bestandteil des Elektronikmoduls 5 bis 9 vorgesehen. Schließlich verfügt das Elektronikmodul 5 bis 9 noch über einen Träger bzw. eine Trägerplatte 8 und zwei Steckzapfen 9 an dem Träger 8. Tatsächlich stehen die Steckzapfen 9 überwiegend vertikal auf dem Träger 8 auf.
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Erfindungsgemäß ist das Elektronikmodul 5 bis 9 als Steckmodul 5 bis 9 ausgebildet. Dabei ist die Auslegung so getroffen, dass das Elektronikmodul 5 bis 9 mit Hilfe des wenigstens einen Steckzapfens 9 bzw. der beiden Steckzapfen 9 in eine zugehörige Steckaufnahme 10 im Türaußenblech 1 eingreift. Die Steckaufnahme 10 korrespondiert zu einer Vertiefung 11 im Türaußenblech 1. Ferner erkennt man, dass das Elektronikmodul bzw. Steckmodul 5 bis 9 die fragliche Vertiefung 11 überwiegend ausfüllt.
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Bei der Vertiefung 11 handelt es sich im Ausführungsbeispiel um eine Griffmulde 11. Die beiden der Griffmulde 11 zugeordneten Steckaufnahmen 10 sind jeweils als Griffaufnahmen 10 ausgebildet und finden sich randseitig der Vertiefung bzw. Griffmulde 11. Tatsächlich liegen sich die beiden Steckaufnahmen bzw. Griffaufnahmen 10 diametral im Vergleich zu der mittigen Griffmulde 11 gegenüber.
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Im Regelfall fungieren die Steckaufnahmen bzw. Griffaufnahmen 10 zur Aufnahme und Lagerung eines nicht dargestellten und alternativ an bzw. in der Griffmulde 11 montierten Türaußengriffes. Erfindungsgemäß werden nun die fraglichen Griffaufnahmen 10 dazu genutzt, das Elektronikmodul bzw. Steckmodul 5 bis 9 hierin zu verankern, indem das Steckmodul 5 bis 9 mit seinen beiden Steckzapfen 9 jeweils in die zugehörigen Griffaufnahmen 10 eingesteckt und hierin verankert wird. Das kann durch eine simple Rastverbindung geschehen.
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Man erkennt, dass die Elektronik 6 als Bestandteil des Elektronik- respektive Steckmoduls 5 bis 9 vertiefungsseitig angeordnet ist, das heißt an einer der Griffmulde respektive Vertiefung 11 zugewandten Seite des Trägers 8. Demgegenüber findet sich der Sensor 7 außenseitig des Elektronikmoduls 5 bis 9, das heißt ist von außen her zugänglich und an der Außenseite des Trägers 8 platziert.
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Bei dem Sensor 7 kann es sich um jedweden denkbaren Sensortyp handeln, beispielsweise um einen kapazitiv arbeitenden Sensor 7. Dieser Sensor 7 mag im Ausführungsbeispiel als Öffnungssensor für das als Elektroschloss 7 ausgebildete Kraftfahrzeugtürschloss 2 fungieren. Sobald also ein Bediener den Sensor 7 betätigt und auslöst, wird dies als Öffnungssignal für das Kraftfahrzeugtürschloss 2 interpretiert und resultiert darin, dass der nicht explizit dargestellte elektrische Antrieb das Gesperre des Kraftfahrzeugtürschlosses 2 elektromotorisch öffnet. Als Folge hiervon kann anschließend die Kraftfahrzeugtür geöffnet werden.
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Falls die Versorgungsspannung oder allgemein die Energieversorgung des elektrischen Antriebes für das Kraftfahrzeugtürschloss 2 unterbrochen ist oder die erforderliche Spannung nicht (mehr) zum Betrieb des elektrischen Antriebes für das Kraftfahrzeugtürschloss ausreicht, wird das Kraftfahrzeugtürschloss 2 automatisch in seinen Zustand ”entriegelt” überführt, wie dies einleitend bereits beschrieben wurde.
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Dann lässt sich das Kraftfahrzeugtürschloss 2 nicht (mehr) elektrisch öffnen, so dass eine Beaufschlagung des Sensors 7 keinen Einfluss auf das Kraftfahrzeugtürschloss 2 hat. In diesem Fall muss das Kraftfahrzeugtürschloss 2 notgeöffnet werden. Das kann mit Hilfe der Notöffnungseinrichtung 3 erfolgen, die seitens des Bedieners nach Entfernen oder Öffnen der Klappe 5 zugänglich ist. Mit Hilfe der Notöffnungseinrichtung 3 kann dann das Gesperre des Kraftfahrzeugtürschlosses 2 mechanisch wie beschrieben geöffnet werden.
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Der Träger 8 des Elektronik- bzw. Steckmoduls 5 bis 9 kann mit jedweder denkbarer Oberflächengestaltung ausgerüstet werden. Auch eine Kunden-, Fahrzeughersteller-, Fahrer- etc. -individualisierung ist möglich. Die Elektronik 6 befindet sich ihrerseits in einer Einkapselung. Selbstverständlich kann auch das gesamte Steckmodul 6 bis 9 eingekapselt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007059767 A1 [0002]
- WO 2004/079137 A2 [0009]
- DE 202011105323 U1 [0016]