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Die Erfindung betrifft eine Dichtungsvorrichtung zum Abdichten einer Öffnung in einem Bewandungsabschnitt gegenüber mindestens einer durch die Öffnung durchgeführten Leitung mit einem ersten Dichtungsabschnitt, welcher die Öffnung gegenüber der Dichtungsvorrichtung abdichtet und an welcher mindestens eine Rippe angeordnet ist, und einem zweiten Dichtungsabschnitt, welcher die Leitung gegenüber der Dichtungsvorrichtung abdichtet.
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Derartige Dichtungsvorrichtungen werden bevorzugt in der Bauwerksabdichtung verwendet. Eine Bauwerksabdichtung hat es zum Ziel, den Eintritt von Flüssigkeiten und/oder Feuchtigkeit in die Bausubstanz oder in den Innenraum des Gebäudes zu verhindern. Da der Eintritt von Flüssigkeit oder Feuchtigkeit einen schädigenden Einfluss auf die Bausubstanz hat und da aufgrund eines erhöhten Risikos einer Sporenbildung die Nutzbarkeit des abzudichtenden Innenraums gefährdet werden kann, kommen derartigen Dichtungsvorrichtungen in der modernen Haustechnik eine große Bedeutung zu.
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Die vorgenannten Dichtungsvorrichtungen werden bevorzugt verwendet, um verschiedenartige Leitungen durch Bewandungsabschnitte von Häusern durchzuführen. Die in die Häuser einzuführenden Leitungen weisen regelmäßig einen kleineren Querschnitt als die für die Durchführung vorgesehenen Öffnungen auf. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass bei der Errichtung von Häusern die einzuführenden Leitungsarten und/oder -mengen noch nicht abschließend definiert wurden. Durch das Vorsehen von einheitlichen Öffnungen und einem späteren Abdichten der Öffnungen gegenüber der durchgeführten Leitung wird die Komplexität der Leitungsverlegung beim Errichten von Häusern erheblich reduziert.
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Bekannte Dichtungsvorrichtungen weisen in der Regel einen von zwei Pressringen umgebenen elastischen Dichtkörper auf, dessen Innendurchmesser im Wesentlichen dem Außendurchmesser der abzudichtenden Leitung entspricht und dessen Außendurchmesser im Wesentlichen mit dem Innendurchmesser der Öffnung in dem Bewandungsabschnitt übereinstimmt. Durch ein Anordnen des Dichtkörpers in dem abzudichtenden Spalt zwischen der Leitung und der Öffnung in dem Bewandungsabschnitt und ein darauffolgendes Verpressen des Dichtkörpers mittels eines axialen Verspannens der Pressringe kommt es zu einer Verkleinerung des Innendurchmessers und zu einer Vergrößerung des Außendurchmessers des Dichtkörpers. Hierdurch kommt es zu einer Verpressung zwischen Leitung und Bewandungsöffnung, sodass es zu einer Abdichtung kommt.
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Diese und andere Dichtungsvorrichtungen benötigen das präzise Ausrichten der Dichtungsvorrichtung innerhalb des abzudichtenden Spaltes sowie das Verspannen des Dichtungselements mithilfe von Werkzeug. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei der Abdichtung eines Hauses eine Vielzahl derartiger Leitungen gegenüber Öffnungen in Bewandungsabschnitten abgedichtet werden müssen, führen die bekannten Dichtungsvorrichtungen zu langwierigen und arbeitsintensiven Abdichtarbeiten, wodurch u. a. der Personalbedarf sowie der Zeitbedarf zu erheblichen Kosten führt.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe ist folglich darin zu sehen, eine Dichtungsvorrichtung anzugeben, welche eine vereinfachte und beschleunigte Montage ermöglicht und gleichzeitig eine zuverlässige Dichtfunktion gewährleistet.
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Die Erfindung löst die zugrundeliegende Aufgabe mit einer Dichtungsvorrichtung der eingangs genannten Art, wobei der erste Dichtungsabschnitt einen konisch ausgebildeten ersten Teil und einen zylindrisch ausgebildeten zweiten Teil umfasst.
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Die aus einem weichen elastischen Material ausgebildete Dichtungsvorrichtung erlaubt es somit, die durchgeführte Leitung gegenüber der Öffnung in dem Bewandungsabschnitt werkzeuglos und ohne zeitintensive Ausrichtung abzudichten. Der konisch ausgebildete erste Teil des ersten Dichtungsabschnitts erlaubt einerseits das Abdichten gegenüber verschiedenen Öffnungsgrößen bzw. Öffnungsdurchmessern und andererseits eine vereinfachte Einführung der Dichtungsvorrichtung in die Bewandungsöffnung. Soll eine zylindrische Öffnung mit einem Durchmesser abgedichtet werden, welcher mit dem größten Durchmesser des konisch ausgebildeten ersten Teils des ersten Dichtungsabschnitts übereinstimmt, verhindert der zylindrisch ausgebildete zweite Teil des ersten Dichtungsabschnitts eine durch eine einseitige Belastung hervorgerufene Verkeilung oder Schräglage der Dichtungsvorrichtung innerhalb der Öffnung. Eine Verkeilung oder Schräglage der Dichtungsvorrichtung innerhalb der abzudichtenden Öffnung, welche den Eintritt von Flüssigkeit oder Feuchtigkeit erlauben würde, wird durch die vergrößerte Auflagefläche zwischen dem zylindrisch ausgebildeten zweiten Teil des ersten Dichtungsabschnitts und der Bewandungsöffnung vermieden. Der konisch ausgebildete Dichtungsabschnitt gewährleistet eine Abdichtung bis zu den Durchmessergrößen, welche unter dem maximalen Durchmesser des Konusabschnitts liegen. Soll der maximale Durchmesser abgedichtet werden, besteht durch die dünne ringförmige Auflagefläche der oberen Konuskante ein erhebliches Risiko des Verkeilens oder der Schräglage der Dichtungsvorrichtung. Diese wird durch die erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung vermieden.
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Erfindungsgemäß stimmt folglich der größte Durchmesser des konisch ausgebildeten ersten Teils des ersten Dichtungsabschnitts mit dem Außendurchmesser des zylindrisch ausgebildeten zweiten Teils des ersten Dichtungsabschnitts überein.
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In einer ersten bevorzugten Ausführungsform ist an dem ersten Teil und an dem zweiten Teil des ersten Dichtungsabschnitts mindestens eine zumindest teilweise umlaufende Rippe angeordnet. Alternativ kann der erste Dichtungsabschnitt punktuelle oder in einer anderen Form gestaltete Materialanhäufungen aufweisen, sodass eine Rippe oder eine Mehrzahl von Rippen durch diese Materialanhäufungen ersetzt wird. Durch die Rippe oder peripheren Materialanhäufungen kommt es zu einer besseren Verpressung zwischen der Dichtungsvorrichtung und der Öffnung in dem Bewandungsabschnitt. Somit wird nicht nur die Dichtfähigkeit der Dichtungsvorrichtung gesteigert, sondern ebenfalls der Sitz der Dichtungsvorrichtung in der Öffnung stabilisiert.
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In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung sind an dem zweiten Teil mindestens zwei zumindest teilweise umlaufende Rippen angeordnet, welche den gleichen Außendurchmesser aufweisen. Hierdurch kommt es beim Abdichten einer Öffnung, welche im Wesentlichen den gleichen Durchmesser wie der zylindrisch ausgebildete zweite Teil des ersten Dichtungsabschnitts aufweist, zu zwei parallel verlaufenden Auflage- und Abdichtflächen zwischen der Dichtungsvorrichtung und der Öffnung in dem Bewandungsabschnitt. Ein Verdrehen oder Verkeilen der Dichtungsvorrichtung in der Öffnung des Bewandungsabschnitts wird somit auch bei der Abdichtung von Öffnungen gewährleistet, welche den maximalen Durchmesser aufweisen, welcher noch mit der Dichtungsvorrichtung abgedichtet werden kann.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung ist jeweils eine zumindest teilweise umlaufende Rippe an dem oberen Ende und eine zumindest teilweise umlaufende Rippe an dem unteren Ende des zweiten zylindrisch ausgebildeten Teils angeordnet. Durch diese Anordnung der Rippen wird die Stabilität der Dichtungsvorrichtung in der Öffnung des Bewandungsabschnitts erhöht und das Risiko eines Verdrehens oder Verkeilens der Dichtungsvorrichtung in der Öffnung minimiert. Exzentrisch eingebrachte Kräfte können durch die maximale Beabstandung der beiden Rippen besonders vorteilhaft gegen die Bewandung der Öffnung abgestützt werden.
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Ferner wird die erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung dadurch vorteilhaft weitergebildet, dass der zweite Dichtungsabschnitt mehrere in Reihe angeordnete konisch ausgebildete Mantelabschnitte umfasst. Jeder der einzelnen Mantelabschnitte kann zur Abdichtung einer Leitung oder eines Rohres eines definierten Durchmessers verwendet werden. Durch die konische Ausbildung der einzelnen Mantelabschnitte erfolgt die Abdichtung gegenüber der abzudichtenden Leitung lediglich in dem Bereich des Mantelabschnitts, welcher den kleinsten Durchmesser aufweist. Da die Mantelabschnitte aus einem elastischen Material ausgebildet sind, können die Durchmesser der abzudichtenden Leitungen von den minimalen Durchmessern der einzelnen Mantelabschnitte um einen Betrag abweichen, um welchen die Mantelabschnitte aufgrund ihrer Elastizität gedehnt werden können.
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In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung weisen zumindest zwei, vorzugsweise alle Mantelabschnitte unterschiedliche Konussteigungen auf. Hierbei nimmt die Steigung bei in Reihe angeordneten Mantelabschnitten stets zu oder ab. Dies bedeutet, dass ein Mantelabschnitt, welcher benachbart zu zwei weiteren Mantelabschnitten angeordnet ist, eine Konussteigung aufweist, welche größer als die des einen benachbarten Mantelabschnitts ist und welche kleiner als die des zweiten benachbarten Mantelabschnitts ist. Durch die Verwendung verschiedener Konussteigungen ist es möglich, auf der einen Seite eine platzsparende Dichtungsvorrichtung anzugeben und auf der anderen Seite eine Dichtungsvorrichtung bereitzustellen, welche die Abdichtung vieler verschiedener Leitungsdurchmesser erlaubt. Die verschiedenen Steigungen verbessern ebenfalls die jeweilige Abdichtungsgüte bei den verschiedenen Leitungsdurchmessern.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung ist zwischen zwei benachbarten Mantelabschnitten eine Trennfuge ausgebildet, welche eine reduzierte Wandstärke aufweist. In dieser Trennfuge kann durch ein separates Werkzeug ein Schnitt eingebracht werden, welcher sich durch Beanspruchung durch Aufwendung einer Kraft, beispielsweise durch ein manuelles Auseinanderziehen von zwei Mantelabschnitten, entlang der Trennfuge vergrößert. Somit kann durch Vornehmen eines kleinen Schnittes oder durch Einstechen der Trennfuge und dem anschließenden Abziehen der für die momentane Abdichtung zu kleinen Mantelabschnitte genau der Mantelabschnitt zugänglich gemacht werden, welcher für den Durchmesser der abzudichtenden Leitung geeignet ist. Vorzugsweise ist die Trennfuge derart ausgebildet, dass ein Einstechen in die Trennfuge in der Ebene möglich ist, die senkrecht auf der Mittelachse der Mantelabschnitte liegt. Durch diese Einschneidebene bzw. die sich daraus ergebenen Einschneidrichtungen wird der Bereich des Mantelabschnitts, der den geringsten Durchmesser aufweist, nicht durch den Schnitt beschädigt. Somit wird eine Verminderung der Abdichtqualität bzw. -güte durch das Vornehmen dieses Schnittes verhindert.
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Ferner wird die erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung dadurch vorteilhaft weitergebildet, dass jeder Mantelabschnitt an der Position des geringsten Durchmessers eine zumindest teilweise umlaufende erhöhte Wandstärke oder Verdickung aufweist. Dieser Bereich, welcher durch das Anliegen an der abzudichtenden Leitung besonders relevant für die Abdichtungsgüte der gesamten Dichtungsvorrichtung ist, wird durch die erhöhte Wandstärke oder Verdickung weiter stabilisiert, sodass auch das Aufbringen erhöhter Abdichtkräfte, z. B. durch das elastische Verformen eines Mantelabschnitts, nicht zu Rissbildungen und/oder unbeabsichtigten Wölbungen führt.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung weist mindestens ein Mantelabschnitt, vorzugsweise jeder Mantelabschnitt an der Position des geringsten Durchmessers eine zumindest teilweise umlaufende Fläche auf, welche innerhalb einer Ebene liegt, die senkrecht auf der Mittelachse der konischen Mantelabschnitte steht. Durch diese planen Flächen wird das Einbringen eines Schnittes oder einer Durchstechung der Trennfuge in einer Richtung, die parallel zu diesen Flächen verläuft, weiter vereinfacht. Ferner verhindern diese Flächen, dass es beim manuellen Erweitern des vorgenommenen Einschnitts in die Trennfuge zu einer Risserstreckung in die Mantelabschnitte kommt, sodass der sich durch Auseinanderziehen zweier Mantelabschnitte erweiternde Schnitt nur innerhalb der Trennfuge voranschreitet.
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Die erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung wird ferner dadurch vorteilhaft weitergebildet, dass der äußere Mantelabschnitt an einen Verschluss grenzt, welcher trennbar an der den weiteren Mantelabschnitten abgewandten Seite des äußersten Mantelabschnitts angeordnet ist und parallel zu einer Ebene verläuft, die senkrecht auf einer Mittelachse der konischen Mantelabschnitte steht. Ein derartiger Verschluss, welcher auch als Blinddeckel beschrieben werden kann, erweitert die Verwendbarkeit der Dichtungsvorrichtung dadurch, dass somit die Dichtungsvorrichtung nicht nur zum Abdichten einer Leitung gegenüber einer Öffnung in einer Bewandung verwendet werden kann, sondern ebenfalls zum abgedichteten Verschließen einer Öffnung oder einer Leitung, ohne dass eine weitere Leitung durch die Dichtungsvorrichtung hindurchgeführt werden muss. Zwischen dem Verschluss und dem äußersten Mantelabschnitt ist ebenfalls eine Trennfuge angeordnet, sodass der Verschluss bei Nichtverwendung durch das Vornehmen eines Einschnitts oder eines Einstiches in die Trennfuge und einem anschließenden Abziehen des Verschlusses von dem äußersten Mantelabschnitt gelöst werden kann.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung weist diese mindestens einen, vorzugsweise mehrere Anschläge auf, welche mindestens eine Anschlagsfläche umfassen. Die Anschlagsflächen erstrecken sich in radialer Richtung über den zylindrisch ausgebildeten zweiten Teil des ersten Dichtungsabschnitts hinaus und/oder sind ausgebildet, um mit dem Bewandungsabschnitt außerhalb der Öffnung in Kontakt bringbar zu sein. Nach dem Einsetzen der Dichtungsvorrichtung in eine Öffnung in einer Bewandung, welche den durch die Dichtungsvorrichtung maximal abzudichtenden Durchmesser aufweist, wird das weitere Einführen der Dichtungsvorrichtung in die Öffnung durch das In-Kontakt-Kommen der Anschlagsflächen der Anschläge mit der Bewandung verhindert. Der somit erzeugte Sitz der Dichtungsvorrichtung in der Öffnung ist in seiner Stabilität weiter erhöht und das Risiko eines Verkeilens oder Verdrehens der Dichtungsvorrichtung in der Öffnung ist beträchtlich reduziert.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung weist diese eine Lasche auf, welche vorzugsweise am radial-äußeren Rand des Verschlusses angeordnet ist. Das manuelle Erweitern eines eingebrachten Schnittes oder einer Durchstechung eines Bereichs einer Trennfuge kann somit besonders einfach und schnell vorgenommen werden, da der Installateur oder Monteur mittels der Lasche ohne filigrane Behandlung der Dichtungsvorrichtung eine Kraft aufbringen kann, welche zum Erweitern eines eingebrachten Schnittes entlang der Trennfuge führt.
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Die erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung wird ferner dadurch weitergebildet, dass zwischen dem ersten Dichtungsabschnitt und dem zweiten Dichtungsabschnitt ein umlaufender Körperabschnitt ausgebildet ist, welcher mehrere Ausnehmungen aufweist. Diese Ausnehmungen führen zu einer erhöhten Elastizität der gesamten Dichtungsvorrichtung, insbesondere im Bereich des ersten Dichtungsabschnitts. Hierdurch ist das Einführen der Dichtungsvorrichtung in eine Öffnung einer Bewandung weiter vereinfacht.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung sind die Ausnehmungen auf einer kreisrund-umlaufenden Bahn angeordnet und/oder erstrecken sich axial von der dem zylindrisch ausgebildeten zweiten Teil des ersten Dichtungsabschnitts zugewandten Stirnseite parallel zu einer Mittelachse des Körperabschnitts in dem Körperabschnitt hinein. Vorzugsweise sind die Ausnehmungen auf der kreisrund-umlaufenden Bahn äquidistant voneinander beabstandet angeordnet. Hierdurch ist insgesamt eine homogene Elastizität des Körperabschnitts erreicht, sodass es nach dem Einbringen bzw. Einsetzen der Dichtungsvorrichtung in die Öffnung einer Bewandung nicht zu lokalen Spannungsspitzen kommt und die Anpresskraft zu einer gleichmäßigen Spannungsverteilung innerhalb der Dichtungsvorrichtung führt.
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Die erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung wird ferner dadurch vorteilhaft weitergebildet, dass die umlaufende Fläche mindestens eines, vorzugsweise jeder Mantelabschnitte eine Kennzeichnung zur Bestimmung des Durchmesserbereichs aufweist. Vorzugsweise ist dabei eine korrespondierende Kennzeichnung auf der dem zylindrisch ausgebildeten zweiten Teil des ersten Dichtungsabschnitts zugewandten Stirnseite angeordnet. Eine Kennzeichnung kann dabei z. B. durch ein Zeichen, wie beispielsweise einem Stern, oder einer Buchstaben- oder Zahlenfolge realisiert werden. Dabei kann die Anzahl der verwendeten Sterne auf verschiedene Durchmesser hinweisen. Ein mit lediglich einem Stern gekennzeichneter Mantelabschnitt ist somit für das Abdichten eines anderen Rohres geeignet, als ein Mantelabschnitt, welcher mit zwei Sternen gekennzeichnet ist. Vorzugsweise weist die Dichtungsvorrichtung eine legendenartige Auflistung der Entsprechungen der verwendeten Zeichen auf. Dies kann beispielsweise dadurch umgesetzt werden, dass die Dichtungsvorrichtung an einer ihrer Stirnseiten und/oder auf dem Verschluss die verwendeten Zeichen in Kombination mit den Durchmesserbereichen angibt, auf welche die Zeichen verweisen sollen.
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Die in der vorliegenden Beschreibung, in den Figuren sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren und Beispiele näher beschrieben, ohne dass diese den Schutzbereich der Schutzansprüche beschränken sollen. Es stellen dar:
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1 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung in einer Schnittdarstellung;
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2 eine Ausführungsform der Dichtungsvorrichtung in der Draufsicht;
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3 eine Ausführungsform der Dichtungsvorrichtung in einer Schnittdarstellung;
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4 einen Ausschnitt einer Ausführungsform der Dichtungsvorrichtung in der Draufsicht;
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5 einen Ausschnitt des ersten Dichtungsabschnitts einer Dichtungsvorrichtung; und
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6 einen Ausschnitt einer Trennfuge einer Ausführungsform einer Dichtungsvorrichtung.
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Gemäß 1 umfasst die erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung 1 einem ersten Dichtungsabschnitt 2 und einem zweiten Dichtungsabschnitt 4 sowie aus einem Körperabschnitt 34.
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Der erste Dichtungsabschnitt 2 ist für die Abdichtung der Dichtungsvorrichtung 1 gegenüber einer Öffnung in einem Bewandungsabschnitt zuständig. Die abdichtbare Durchmesserspanne der abzudichtenden Öffnung erstreckt sich folglich über die Durchmesserwerte, welche im ersten Dichtungsabschnitt 2 wiedergefunden werden können.
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Der erste Dichtungsabschnitt 2 umfasst einen konisch ausgebildeten ersten Teil 8 und einen zylindrisch ausgebildeten zweiten Teil 10. Der Durchmesser des zylindrisch ausgebildeten zweiten Teils 10 des ersten Dichtungsabschnitts 2 entspricht dem größten Durchmesser des konisch ausgebildeten ersten Teils 8 des ersten Dichtungsabschnitts 2. Folglich können Öffnungen abgedichtet werden, welche innerhalb der Durchmesserspanne liegen, die auch von dem konisch ausgebildeten ersten Teil 8 des ersten Dichtungsabschnitts 2 realisiert werden.
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An dem konisch ausgebildeten ersten Teil 8 des ersten Dichtungsabschnitts 2 sind zwei umlaufende Rippen 6 angeordnet. Da die umlaufenden Rippen 6 an unterschiedlichen Positionen auf dem konisch ausgebildeten ersten Teil 8 angeordnet sind und die gleiche Stärke haben, weisen diese unterschiedliche Außerdurchmesser auf. Ferner sind an dem zylindrisch ausgebildeten zweiten Teil 10 zwei weitere Rippen 6a, 6b angeordnet. Diese weisen einen übereinstimmenden Außendurchmesser auf, welcher die Durchmesser der zwei Rippen 6, welche an dem konisch ausgebildeten ersten Teil 8 angeordnet sind, übersteigt. Die beiden Rippen 6a, 6b sind jeweils an dem ersten und zweiten Ende 12, 14 des zylindrisch ausgebildeten zweiten Teils 10 angeordnet.
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Der zweite Dichtungsabschnitt 4 umfasst drei Mantelabschnitte 16a, 16b, 16c in einer Reihenanordnung, welche über den ersten Mantelabschnitt 16a an dem Körperabschnitt 34 angeordnet sind. Die einzelnen Mantelabschnitte 16a, 16b, 16c haben jeweils eine konstante Konussteigung, welche von dem ersten Mantelabschnitt 16a zu dem dritten und letzten Mantelabschnitt 16c zunimmt. An dem äußersten Mantelabschnitt 16c ist auf der den anderen Mantelabschnitt 16a, 16b abgewandten Seite ein Verschluss 26 angeordnet. An dem Verschluss 26 ist eine Lasche 32 befestigt.
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Zwischen den einzelnen Mantelabschnitten 16a, 16b, 16c, sowie zwischen dem äußersten Mantelabschnitt 16c und dem Verschluss 26 sind jeweils Trennfugen 18a, 18b, 18c mit einer reduzierten Materialstärke vorhanden. Die Trennfugen 18a, 18b, 18c sind derart ausgebildet, dass diese jeweils eine plane Flächen 22a, 22b, 22c ausbilden, welche jeweils in einer Ebene liegt, die senkrecht auf einer Mittelachse 24 der konischen Mantelabschnitte 16a, 16b, 16c steht. Somit verlaufen die planen Flächen 22a, 22b, 22c parallel zu der Ober- und Unterseite des Verschlusses 26.
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Jeder Mantelabschnitt 16a, 16b, 16c weist auf der Höhe des geringsten Konusdurchmessers eine erhöhte Wandstärke 20a, 20b, 20c bzw. Verdickung auf. Die erhöhten Wandstärken sind jeweils unmittelbar benachbart von den Trennfugen 18a, 18b, 18c angeordnet. Die erhöhten Wandstärken 20a, 20b, 20c wirken sich positiv auf die Abdichtgüte gegenüber der abzudichtenden Leitung aus. Außerdem wird durch die Kombination von Trennfugen 18a, 18b, 18c und benachbart zu diesen angeordneten erhöhten Wandstärken 20a, 20b, 20c erreicht, dass nach einem einmaligen Anschneiden oder Durchstechen des Trennfugenmaterials zwischen zwei Mantelabschnitten 16a, 16, 16c oder zwischen dem äußersten Mantelabschnitt 16c und dem Verschluss 26 ein manuelles durch Krafteinwirkung hervorgerufenes Erweitern des Schnitts oder der Durchstechung möglich ist.
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Der Körperabschnitt 34 beinhaltet mehrere Ausnehmungen 36, welche auf einer kreisrunden Bahn um eine Mittelachse 40 der Körperabschnitts 34 äquidistant voneinander beabstandet angeordnet sind und sich axial, parallel zu der Mittelachse 40 in den Körperabschnitt 34 erstrecken. Die Ausnehmungen 36 erhöhen die Elastizität der gesamten Dichtungsvorrichtung 1.
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Gemäß 2 weist die Dichtungsvorrichtung 1 auf den planen Flächen 22a, 22b, 22c (nicht explizit bezeichnet in 2) jeweils eine Kennzeichnung 42a, 42b, 42c auf. Hierzu korrespondierende Kennzeichnungen 44a, 44b, 44c sind auf dem Verschluss 26 und auf der dem zylindrisch ausgebildeten zweiten Teil 10 (nicht bezeichnet in 2) des ersten Dichtungsabschnitts 2 (nicht bezeichnet in 2) zugewandten Stirnseite 38 angeordnet. Die korrespondieren Kennzeichnungen 44a, 44b, 44c geben zahlenmäßig an, welche Durchmesserbereiche die Kennzeichnungen 42a, 42, 42c entsprechen.
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Ferner weist die Dichtungsvorrichtung 1 drei Anschläge 28a, 28b, 28c auf, welche jeweils eine Anschlagsfläche 30a, 30b, 30c (nicht dargestellt) umfassen. Die Anschlagsflächen 30a, 30b, 30c erstrecken sich in radialer Richtung über den zylindrisch ausgebildeten zweiten Teil 10 des erstes Dichtungsabschnitts 2 hinaus und sind mit dem Bewandungsabschnitt außerhalb der Öffnung in Kontakt bringbar. Die Anschläge 28a, 28b, 28c sind äquidistant beabstandet voneinander auf einer Kreisbahn angeordnet.
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3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung. Diese unterscheidet sich durch die Art und Positionierung der Ausnehmungen 36 von dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel. Die Ausnehmungen 36 erstrecken sich in der dargestellten Ausführungsform jeweils von beiden Stirnseiten der Dichtungsvorrichtung 1 in den Körperabschnitt 34. Die Ausnehmungen 36 sind gegenüberliegend angeordnet und weisen jeweils eine Tiefe auf, welche geringer ist als die Hälfte der Höhe des Körperabschnitts, sodass es nicht zu einer durchgängigen Ausnehmung durch den Körperabschnitt 34 kommt. Die Bereiche des Körperabschnitts 34, die zwei gegenüberliegende Ausnehmungen 36 voneinander trennen, können aufgrund ihrer geringen Wandstärke durchstochen werden. Vorzugsweise wird ein derartiger Bereich während des Ein- oder Durchführens einer Leitung von der Stirnseite der Leitung mit einem ausreichenden Druck belastet, sodass es zu einer Durchstechung kommt und somit eine durchgängige Ausnehmung erzeugt wird. Ferner kann die Dichtungsvorrichtung Kennzeichnungen aufweisen, welche sich auf den Durchmesser der Ausnehmungen 36 beziehen. 2 gibt beispielhaft die Durchmesser zweier Ausnehmungen mittels eines Durchmesserzeichens und einer darauffolgenden Zahl an (in 2 sind die Zahlen 5 und 7 angegeben).
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4 zeigt eine Detailansicht einer erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung 1. Zwischen den einzelnen Mantelabschnitten 16a, 16b, 16c und dem Verschluss 26 befinden sich plane Flächen 22a, 22b, 22c, auf welchen Kennzeichnungen 42a, 42b, 42c vorhanden sind. Die Darstellungen der Kennzeichnungen 42a, 42b, 42c unterscheiden sich durch die Anzahl der dargestellten Sterne. Auf dem Verschluss 26 ist die korrespondierende Kennzeichnung 44c angeordnet, welche angibt, dass die Kennzeichnung 42c, nämlich der einfache Stern, einem Durchmesserbereich von 20 mm bis 25 mm entspricht.
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5 zeigt den ersten Dichtungsabschnitt 2 einer erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung 1 in einer Schnittdarstellung. Der erste Dichtungsabschnitt 2 umfasst einen im Wesentlichen konisch ausgebildeten ersten Teil 8 und einen zylindrisch ausgebildeten zweiten Teil 10. An dem konisch ausgebildeten ersten Teil 8 ist eine zumindest teilweise umlaufende Rippe 6 angeordnet und an dem zylindrisch ausgebildeten Teil 10 sind am ersten und am zweiten Ende ebenfalls zumindest teilweise umlaufende Rippen 6a, 6b angeordnet.
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6 zeigt den Übergang von dem äußersten Mantelabschnitt 16c zu dem Verschluss 26. Im Übergangsbereich befindet sich sowohl eine umlaufende Trennfuge 18c als auch ein umlaufender Bereich mit einer erhöhten Wandstärke 20c. Im Bereich des Übergangs zwischen Trennfuge 18c und dem Bereich mit erhöhter Wandstärke 20c ist eine plane Fläche 22c ausgebildet, welche parallel zu der äußeren Oberfläche der Verschluss 26 verläuft.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dichtungsvorrichtung
- 2
- erster Dichtungsabschnitt
- 4
- zweiter Dichtungsabschnitt
- 6, 6a, 6b
- Rippe
- 8
- konisch ausgebildeter erster Teil des ersten Dichtungsabschnitts
- 10
- zylindrisch ausgebildeter zweiter Teil des ersten Dichtungsabschnitts
- 12
- erstes Ende des zylindrisch ausgebildeten zweiten Teils
- 14
- zweites Ende des zylindrisch ausgebildeten zweiten Teils
- 16a, 16b, 16c
- Mantelabschnitt
- 18a, 18b, 18c
- Trennfuge
- 20a, 20b, 20c
- erhöhte Wandstärke
- 22a, 22b, 22c
- Fläche
- 24
- Mittelachse der konischen Mantelabschnitt
- 26
- Verschluss
- 28a, 28b, 28c
- Anschlag
- 30a, 30b, 30c
- Anschlagsfläche
- 32
- Lasche
- 34
- Körperabschnitt
- 36
- Ausnehmung
- 38
- Stirnseite
- 40
- Mittelachse der Körperabschnitts
- 42a, 42b, 42c
- Kennzeichnung
- 44a, 44b, 44c
- korrespondierende Kennzeichnung