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DE202012103656U1 - Entkopplungsbahn - Google Patents

Entkopplungsbahn Download PDF

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DE202012103656U1 DE202012103656U DE202012103656U DE202012103656U1 DE 202012103656 U1 DE202012103656 U1 DE 202012103656U1 DE 202012103656 U DE202012103656 U DE 202012103656U DE 202012103656 U DE202012103656 U DE 202012103656U DE 202012103656 U1 DE202012103656 U1 DE 202012103656U1
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Abstract

Entkopplungsbahn als Träger für auf eine Unterkonstruktion aufzubringende keramische Beläge, Steinbeläge oder ähnliche Beläge, bestehend aus einer Mehrzahl von miteinander verbundenen Schichten, dadurch gekennzeichnet, dass die aus wenigstens zwei Schichten (11, 12) aufgebaute Entkopplungsbahn (10) aus einer auf die Unterkonstruktion aufzubringenden folienartigen Unterschicht (12) und aus einer auf die Unterschicht (12) aufgebrachten und mit dieser verbundenen Trägerschicht (11) für die aufzubringenden Beläge besteht, wobei die Trägerschicht (11) aus einem offenporigen sowie wasser- und formbeständigen Schaumstoff besteht und in der Schaumstoffschicht (11) über deren Oberfläche verteilte, von deren freier Oberfläche bis zur Unterschicht (12) reichende Durchbrechungen (13) eingebracht sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Entkopplungsbahn als Träger für auf eine Unterkonstruktion aufzubringende keramische Beläge, Steinbeläge oder ähnliche Beläge, bestehend aus einer Mehrzahl von miteinander verbundenen Schichten.
  • Eine Entkopplungsbahn mit den vorgenannten Merkmalen ist in der DE 20 2009 001 255 U1 beschrieben. Die bekannte Entkopplungsbahn besteht aus einem insgesamt vier Schichten aufweisenden Schichtverbund. Als erste, auf die Unterkonstruktion beispielsweise in Form eines Estriches oder eines Wandputzes aufzubringende Schicht ist ein Vlies bestehend aus Polypropylenfasern vorgesehen, auf die als zweite Schicht eine wasserdichte, vorzugsweise aus Polyethylen bestehende Folie aufgebracht ist. Auf die Polyethylenfolie ist wiederum ein zu 100% aus Polypropylen bestehendes Abstandsgewirr aufgebracht, welches nochmals von einem aus Polypropylen-Filamenten bestehenden Abdeckvlies abgedeckt ist. In das Abdeckvlies sind von dessen Oberfläche bis zum Abstandsgewirr reichende Durchbrechungen ausgebildet.
  • Bei dem Einbau der bekannten Entkopplungsbahn wird die Entkopplungsbahn mit ihrer untersten Schicht beispielsweise mittels eines geeigneten Fliesenklebers mit der Unterkonstruktion verklebt. Zum Aufbringen beispielsweise von keramischen Fliesen auf die oberste Abdeckvlies-Schicht wird über deren Oberfläche wiederum ein Fliesenkleber verteilt, der lediglich im Bereich der in dem Abdeckvlies ausgebildeten Durchbrechungen die Abdeckvlies-Schicht durchdringt und bis in das Abstandsgewirr fließt, sich hier mit diesem bereichsweise verbindet und dadurch unterhalb der Durchbrechungen im Abdeckvlies säulenartige Gebilde mit einer der Höhe des Abstandsgewirrs entsprechenden Abmessung, ausbildet. Diese Fliesenklebersäulen sind durch Verbindung mit den Wirrfäden des Abstandsgewirrs in der Entkopplungsbahn gut verankert und gewährleisten im Schichtverbund nach dem Abbinden des Fliesenklebers eine gute Stabilität für die keramischen Fliesen, die gleichmäßig auf diesen Fliesenklebersäulen auflagern. Zwischen den durch die Durchbrechungen vorgegebenen Fliesenklebersäulen verbleibt ausreichend Raum im Inneren des Abstandsgewirrs zur Ausübung einer Dränagefunktion, soweit beispielsweise durch die Fliesenfugen in die Entkopplungsbahn eindringendes Wasser sich in den Dränagebereichen des Abstandsgewirrs sammeln und von hier aus wieder durch die Fliesenfugen zurück diffundieren kann. Da zwischen der Unterkonstruktion und dem Abstandsgewirr die wasserundurchlässige Schicht angeordnet ist, bleibt die Unterkonstruktion von einer Beeinflussung durch das eintretende Wasser verschont.
  • Mit der bekannten Entkopplungsbahn ist noch der Nachteil verbunden, dass der mehrschichtige Aufbau der Entkopplungsbahn nur kompliziert herzustellen und im Übrigen auch materialaufwändig ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Entkopplungsbahn mit den eingangs genannten Merkmalen in ihrem Aufbau zu vereinfachen.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Schutzansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
  • Die Erfindung sieht im einzelnen vor, dass die aus wenigstens zwei Schichten aufgebaute Entkopplungsbahn aus einer auf die Unterkonstruktion aufzubringenden folienartigen Unterschicht und aus einer auf die Unterschicht aufgebrachten und mit dieser verbundenen Trägerschicht für die aufzubringenden Beläge besteht, wobei die Trägerschicht aus einem offenporigen sowie Wasser- und formbeständigen Schaumstoff besteht und in der Schaumstoffschicht über deren Oberfläche verteilte, von deren freier Oberfläche bis zur Unterschicht reichende Durchbrechungen eingebracht sind.
  • Es hat sich in überraschender Weise herausgestellt, dass der insbesondere zum Befestigen von Fliesen als keramischen Belägen verwendete übliche Fliesenkleber mit dem für die Herstellung der erfindungsgemäßen Entkopplungsbahn eingesetzten insbesondere offenporigen Schaumstoff eine ausreichend feste Verbindung eingeht, so dass der Aufbau der erfindungsgemäßen Entkopplungsbahn auf die Schaumstoffschicht und eine mit dieser verbundene, aus dem wasserfesten Material bestehende Unterschicht reduziert werden kann. Damit geht in vorteilhafter Weise nicht nur eine Materialersparnis einher, vielmehr ist auch der Herstellungsaufwand reduziert. Im Rahmen der Erfindung ist es in ähnlicher Weise wie bei der gattungsgemäßen Entkopplungsbahn vorgesehen, in die Schaumstoffschicht Durchbrechungen einzubringen, in die beim Aufbringen der Fliesen der verwendete Fliesenkleber eintritt und hier ebenfalls Fliesenklebersäulen ausbildet. Aufgrund der offenporigen Ausgestaltung der Wände der bis an die Unterschicht heranreichenden Durchbrechungen in der Schaumstoffschicht findet in diesen Wandbereichen der Durchbrechungen eine ausreichende Verbindung zwischen dem Fliesenkleber und der Schaumstoffschicht statt. Somit bietet auch die erfindungsgemäße Entkopplungsbahn den Vorteil, dass zwischen den Durchbrechungen jeweils Dränagebereiche in der Schaumstoffschicht verbleiben.
  • Es versteht sich, dass das eingesetzte Schaumstoffmaterial eine ausreichende Wasserbeständigkeit ebenso wie eine ausreichende Formbeständigkeit aufweisen muss.
  • In einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Unterschicht mit einer feinen Lochung versehen ist. Aufgrund der Ausbildung der Unterschicht als feinmaschiges Gitter kann der in die Durchbrechungen der Schaumstoffschicht eingebrachte Fliesenkleber auch über die in der Unterschicht bestehenden Löcher zusätzlich eine Verbindung mit der Unterkonstruktion eingehen, so dass nicht nur eine mittelbare Verbindung der die Beläge tragenden Fliesenklebersäulen mit der Unterkonstruktion über die großflächig mit der auf die Unterkonstruktion aufgebrachten Unterschicht verbundenen Trägerschicht gegeben ist, sondern zusätzlich auch eine unmittelbare Verbindung der Fliesenklebersäulen mit der Unterkonstruktion über die in der Unterschicht ausgebildete Lochung.
  • In einer alternativen Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Unterschicht aus einem wasserundurchlässigen Material besteht. In diesem Fall wird die Unterkonstruktion von einer über den Fliesenkleber eingebrachten Wasser- bzw. Feuchtigkeitseinwirkung freigehalten, was für entsprechend feuchtigkeitsempfindliche Unterkonstruktionen von Vorteil ist.
  • Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass die Unterschicht aus einer Folienbahn mit einer beidseitig darauf aufgebrachten Vliesbahn besteht. Bei einem derartigen Aufbau der Unterschicht kann die Folienbahn selbst als eine wasserundurchlässige Folie ausgebildet sein, oder es sind in den Aufbau der Unterschicht die entsprechenden, die feinmaschige Lochung ausbildenden Öffnungen eingebracht. Alternativ kann die Unterschicht aus auch einer Papierbahn bestehen, wobei auch hier die Papierbahn mit einer entsprechenden Lochung oder auch wasserundurchlässig ausgebildet sein kann.
  • Bei der Verarbeitung des verwendeten Schaumstoffes zu einer derartigen Entkopplungsbahn erweist sich das Extrusionsverfahren als vorteilhaft, wobei als Beispiele für einen geeigneten Schaumstoff die Verwendung von Polypropylen, Polyethylen, Polystyrol oder Polyurethan vorgeschlagen ist.
  • Im Rahmen der Extrusion der Schaumstoffschicht ist es nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, dass die Unterschicht bei der Extrusion der Schaumstoffschicht in einem Arbeitsgang auf eine Seite der Schaumstoffschicht mit aufgebracht ist.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist. Es zeigen:
  • 1 einen Ausschnitt einer Entkopplungsbahn in einer Perspektivdarstellung.
  • 2 den Ausschnitt II in 1 in einer vergrößerten Darstellung bei Einsatz einer mit einer feinen Lochung versehenen Unterschicht,
  • 3 in einer alternativen Ausführungsform den Ausschnitt II in 1 in einer vergrößerten Darstellung bei Einsatz einer wasserdichten Folienbahn als Unterschicht.
  • Die aus der Zeichnung ersichtliche Entkopplungsbahn 10 besteht aus zwei miteinander verbundenen Schichten, und zwar einer aus einem offenporigen sowie wasser- und formbeständigen Schaumstoff geschäumten Schaumstoffschicht 11 und einer gemäß der zeichnerischen Darstellung auf deren Unterseite aufgebrachten Unterschicht 12. Die Unterschicht 12 kann im Anschluss an die Herstellung der Schaumstoffschicht 11 mit der Schaumstoffschicht 11 verbunden, vorzugsweise verklebt sein.
  • In die Schaumstoffschicht 11 sind in einer bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel gleichmäßigen Verteilung über deren Oberfläche Durchbrechungen 13 eingebracht, die von der freien Oberfläche der Schaumstoffschicht 11 bis an die darauf aufgebrachte Unterschicht 12 heranreichen. Jede einzelne Durchbrechung 12 bildet somit eine umlaufende Wand 14 aus, die von dem offenporigen Schaumstoffmaterial der Schaumsstoffschicht 11 gebildet ist.
  • Für die Herstellung der Schaumstoffschicht 11 bietet sich eine Extrusion des jeweils eingesetzten Schaumstoffmaterials an. Dabei können die Durchbrechungen 13 unmittelbar im Extrusionsgang ausgebildet werden; alternativ können die Durchbrechungen aber auch im Anschluss an die Herstellung der Schaumstoffschicht 11 mittels geeigneter Werkzeuge ausgestanzt werden. Die Unterschicht wird entweder nachträglich auf die Schaumstoffschicht 11 aufgebracht oder auch sogleich bei der Extrusion der Schaumstoffsicht 11 gleichzeitig mit aufgebracht.
  • Beim Einbau der erfindungsgemäßen Entkopplungsbahn wird die Entkopplungsbahn 10 mit ihrer Unterschicht 12 auf die gebäudeseitige Unterkonstruktion aufgelegt und wahlweise mit der Unterkonstruktion verbunden. Je nach Einsatz der Entkopplungsbahn 10 reicht in bestimmten Anwendungsfällen auch eine lose Auflage auf der Unterkonstruktion aus. Soll die Entkopplungsbahn 10 mit der Unterkonstruktion verbunden werden, so stehen dafür unterschiedliche Klebetechniken zur Verfügung. Zum Aufbringen beispielsweise eines Fliesenbelages wird auf die freie Oberfläche der Schaumstoffschicht 11 ein üblicher Fliesenkleber aufgetragen, der in die Durchbrechungen 13 eindringt und sich im Bereich der Wände 14 mit dem offenporigen Schaumstoff verbindet, so dass die mittels des Fliesenklebers aufgeklebte Fliesenschicht fest an der Entkopplungsbahn 10 anhaftet.
  • Wie sich aus 2 ergibt, kann die Unterschicht 12 mit einer feinen Lochung 15 ausgebildet sein, so dass eine zusätzliche Verbindung des in die Durchbrechungen 13 eingebrachten Fliesenklebers über die Lochung 15 durch die Unterschicht 12 hindurch mit der Unterkonstruktion erfolgt.
  • Bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Unterschicht 12 aus einem wasserundurchlässigen Material, beispielsweise einer wasserundurchlässigen Kunststofffolie.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Schutzansprüchen und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202009001255 U1 [0002]

Claims (11)

  1. Entkopplungsbahn als Träger für auf eine Unterkonstruktion aufzubringende keramische Beläge, Steinbeläge oder ähnliche Beläge, bestehend aus einer Mehrzahl von miteinander verbundenen Schichten, dadurch gekennzeichnet, dass die aus wenigstens zwei Schichten (11, 12) aufgebaute Entkopplungsbahn (10) aus einer auf die Unterkonstruktion aufzubringenden folienartigen Unterschicht (12) und aus einer auf die Unterschicht (12) aufgebrachten und mit dieser verbundenen Trägerschicht (11) für die aufzubringenden Beläge besteht, wobei die Trägerschicht (11) aus einem offenporigen sowie wasser- und formbeständigen Schaumstoff besteht und in der Schaumstoffschicht (11) über deren Oberfläche verteilte, von deren freier Oberfläche bis zur Unterschicht (12) reichende Durchbrechungen (13) eingebracht sind.
  2. Entkopplungsbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterschicht (12) mit einer feinen Lochung (15) versehen ist.
  3. Entkopplungsbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterschicht (12) aus einem wasserundurchlässigen Material besteht.
  4. Entkopplungsbahn nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterschicht (12) aus einer Folienbahn mit einer beidseitig darauf aufgebrachten Vliesbahn besteht.
  5. Entkopplungsbahn nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterschicht (12) aus einer Papierbahn besteht.
  6. Entkopplungsbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoffschicht (11) aus dem verwendeten Schaumstoff extrudiert ist.
  7. Entkopplungsbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoffschicht (11) aus Polypropylen besteht.
  8. Entkopplungsbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoffschicht (11) aus Polyethylen besteht.
  9. Entkopplungsbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoffschicht (11) aus Polystyrol besteht.
  10. Entkopplungsbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoffschicht (11) aus Polyurethan besteht.
  11. Entkopplungsbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterschicht (12) bei der Extrusion der Schaumstoffschicht (11) in einem Arbeitsgang auf eine Seite der Schaumstoffschicht (11) mit aufgebracht ist.
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