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DE202012103022U1 - Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung - Google Patents

Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung Download PDF

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DE202012103022U1
DE202012103022U1 DE201220103022 DE202012103022U DE202012103022U1 DE 202012103022 U1 DE202012103022 U1 DE 202012103022U1 DE 201220103022 DE201220103022 DE 201220103022 DE 202012103022 U DE202012103022 U DE 202012103022U DE 202012103022 U1 DE202012103022 U1 DE 202012103022U1
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RUHR-PARK PARKHAUSBETRIEBSGESELLSCHAFT MBH
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    • G07B15/02Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points taking into account a variable factor such as distance or time, e.g. for passenger transport, parking systems or car rental systems
    • G07B15/04Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points taking into account a variable factor such as distance or time, e.g. for passenger transport, parking systems or car rental systems comprising devices to free a barrier, turnstile, or the like

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Abstract

Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung für insbesondere bewirtschaftete Flächen, vorzugsweise Parkflächen in beispielsweise Parkhäusern, Einkaufspassagen etc., mit wenigstens einem Kassenautomaten (1) mit zumindest einem Kassenmodul (2) sowie einer das Kassenmodul (2) beaufschlagenden Steuereinheit (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (3) zusätzlich an wenigstens ein externes Steuergerät (4) als Bestandteil eines Einkaufsterminals (5) in einem der Parkfläche zugeordneten Ladenlokal (6) zum Datenaustausch angeschlossen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung für insbesondere bewirtschaftete Flächen, vorzugsweise Parkflächen in beispielsweise Parkhäusern, Einkaufspassagen etc., mit wenigstens einem Kassenautomaten mit zumindest einem Kassenmodul sowie einer das Kassenmodul beaufschlagenden Steuereinheit.
  • Mit Hilfe der Zutrittskontrolle der Zutritts-/Validierungseinrichtung wird einem Kunden der Zutritt zu der bewirtschafteten Fläche ermöglicht oder eben nicht bzw. kann der betreffende Kunde ein beispielsweise dort abgestelltes Fahrzeug wieder entnehmen. Dazu führt der Kunde im Regelfall ein kundenspezifisches Identifizierungsmittel mit sich. Hierbei kann es sich im einfachsten Fall um eine Parkkarte handeln. Diese berechtigt grundsätzlich dazu, die bewirtschaftete Fläche bzw. Parkfläche für eine bestimmte Zeit zu nutzen. In Abhängigkeit von der Nutzungszeit bzw. Parkzeit wird ein entsprechender Zahlbetrag ermittelt und seitens des Kassen-Automaten erhoben.
  • Sobald der Zahlbetrag mit Hilfe des Kassenmoduls entrichtet worden ist, wird im Allgemeinen das kundenspezifische Identifizierungsmittel validiert, so dass der Kunde die Parkfläche in der Regel mit seinem Auto wieder verlassen kann. Denn die Validierung bedeutet, dass der Zahlbetrag seitens des Kundens wirksam entrichtet wurde. Dadurch berechtigt die validierte Parkkarte im Beispielfall zur Ausfahrt.
  • Alternativ hierzu ist es natürlich auch möglich, ein validiertes neues oder anderes kundenspezifisches Identifizierungsmittel an den Kunden nach dem Validierungsvorgang auszugeben, damit dieser die bewirtschaftete Fläche beispielsweise mit einem Fahrzeug wieder verlassen kann. Dazu wird das fragliche Identifizierungsmittel meistens in eine durch eine Leseeinheit gesteuerte Schranke eingegeben. Stellt die Leseeinheit fest, dass es sich um ein validiertes Identifizierungsmittel handelt, so wird die Schranke geöffnet und kann der Kunde mit seinem Fahrzeug im Beispielfall die bewirtschaftete Fläche respektive Parkfläche verlassen. So wird im Allgemeinen in der Praxis vorgegangen.
  • Darüber hinaus kennt man durch beispielsweise die DE 200 12 114 U1 eine Parkgebührenentwertungsvorrichtung, die mit speziellen kundenspezifischen Identifizierungsmitteln in Gestalt von Standardchips und/oder Magnetkarten gefüttert wird. Diese lassen sich nach Parkgebührenkategorien unterschiedlich aufladen. Außerdem sind Parkgeräte vorgesehen, um die fraglichen Karten zu entwerten. Die betreffenden Parkgeräte können in Autos eingebaut sein. Auf diese Weise soll insgesamt die Zutrittskontrolle und auch Validierung verbessert werden.
  • Im Rahmen der DE 692 31 470 T2 wird eine Wartungsvorrichtung für einen Ausgabeautomaten beschrieben. Hierbei kann es sich auch um einen Parkscheinautomaten handeln. Die Bezahlung erfolgt per Chipkarte oder durch Abbuchung von einem Bankkonto. Insgesamt geht es darum, Fälschungsprobleme zu beherrschen.
  • Der Stand der Technik kann nicht in allen Aspekten zufrieden stellen. So ist oftmals die Bezahlung am Kassen-Automaten bzw. dessen Kassenmodul aufwendig und wird regelmäßig von Kunden als störend oder manchmal "ungerecht" empfunden. Das gilt besonders für die Fälle, in welchen solche Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtungen bei Parkflächen in Parkhäusern von Einkaufspassagen, Innenstädten etc. realisiert sind. Tatsächlich werben nämlich verschiedene Kaufhäuser einerseits mit Rabatten bzw. ermöglichen das Sammeln von Rabattpunkten, fordern andererseits zugehörige Parkhäuser nicht unerhebliche Parkentgelte. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
  • Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine derartige Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung für insbesondere bewirtschaftete Flächen und vorzugsweise Parkflächen in beispielsweise Parkhäusern, Einkaufspassagen etc. der eingangs beschriebenen Ausprägung so weiter zu entwickeln, dass die Validierung des zugehörigen kundenspezifischen Identifizierungsmittels auf ganz unterschiedliche Art und Weise möglich ist und zusätzlich die Option besteht, das Kassenmodul beispielsweise nicht nur für Einzahlungen zu nutzen.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist eine gattungsgemäße Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die das Kassenmodul beaufschlagende Steuereinheit zusätzlich an wenigstens ein externes Steuergerät als Bestandteil eines Einkaufsterminals in einem der Parkfläche zugeordneten Ladenlokal zum Datenaustausch angeschlossen ist.
  • Im Rahmen der Erfindung wird der Kassen-Automat mit dem Kassenmodul sowie der das Kassenmodul beaufschlagenden Steuereinheit also weitergehend vernetzt, insbesondere mit dem wenigstens einen externen Steuergerät als Bestandteil des Einkaufsterminals datentechnisch verbunden. Die Verbindung dient dabei primär zum Datenaustausch zwischen dem Steuergerät des Einkaufsterminals einerseits und der Steuereinheit als Bestandteil des Kassen-Automaten andererseits. Dabei sind der Kassen-Automat und das Einkaufsterminal typischerweise physisch und örtlich voneinander getrennt. Denn der Kassen-Automat findet sich beispielsweise am Rand oder auf der bewirtschafteten Parkfläche, beispielsweise im Innern des Parkhauses, wohingegen das Einkaufsterminal im Innern des der Parkfläche zugeordneten Ladenlokals befindlich ist. Dieses Ladenlokal kann in einer zugehörigen Einkaufspassage vorgesehen sein.
  • Durch den Datenaustausch zwischen der Steuereinheit und dem Steuergerät ist es bereits möglich, etwaige vom Steuergerät erfasste kundenspezifische Daten, beispielsweise Rabatte, seitens des Kassen-Automaten zu berücksichtigen. Diese Berücksichtigung kann derart erfolgen, dass der notwendige Zahlbetrag zur Validierung des kundenspezifischen Identifizierungsmittels bzw. zur Ausgabe eines validierten kundenspezifischen Identifizierungsmittels ganz oder teilweise von zuvor erzielten Rabatten gedeckt wird. Ja es ist sogar möglich, das Kassenmodul als Bestandteil des Kassen-Automaten für die direkte Auszahlung etwaiger an dem einen oder den mehreren Einkaufsterminals erzielte Rabatte zu nutzen. Die Auszahlung kann dabei am Kassenmodul des Kassen-Automaten unmittelbar in monetärer Form erfolgen und/oder dadurch, dass das Kassenmodul beispielsweise ein oder mehrere Gutscheine ausgibt. Grundsätzlich ist es auch denkbar, dass am Kassenmodul eine Geldkarte als kundenspezifisches Identifizierungsmittel aufgeladen wird. Selbst eine Gutschrift auf einem Girokonto des Kunden ist denkbar.
  • Auf diese Weise hat der Kunde den Vorteil, dass das Parken in Abhängigkeit vom Einkaufsvolumen der getätigten Einkäufe und den damit erzielten Rabatten beispielsweise überhaupt kein Geld mehr kostet, sondern der Kunde sogar Geld verdient bzw. sich die erzielten Rabatte unmittelbar am Kassenautomaten über das Kassenmodul wie beschrieben auszahlen lassen kann. D.h., etwaige Rabattaktionen, Rabattpunkte etc. werden unmittelbar in einen monetären Vorteil für den Kunden umgesetzt, ohne dass weitere Zwischenschritte, wie beispielsweise das Einlösen der Rabattpunkte etc. erforderlich wären. Für den Betreiber des Ladenlokals mit dem darin befindlichen Einkaufsterminal und dem externen Steuergerät als Bestandteil des betreffenden Einkaufsterminals ergibt sich ein Vorteil dahingehend, dass zusätzliche Kaufanreize gesetzt werden. Denn ein Kunde ist natürlich bestrebt, das Ladenlokal aufzusuchen, welches ihm möglichst hohe Rabatte verspricht und ein gänzlich kostenloses Parken bzw. sogar ein solches mit Auszahlungsfunktion ermöglicht.
  • Schließlich hat der Betreiber der entsprechend bewirtschafteten Fläche den Vorteil, dass durch die prinzipielle Möglichkeit des kostenlosen Parkens und sogar der möglichen Auszahlung von Rabattbeträgen über den Kassen-Automaten besondere Wettbewerbsvorteile am Markt erzielt werden und insbesondere eine eigenständige Lösung zur Verfügung steht, die nur von anderen (lizenzierten) Betreibern aufgegriffen werden kann.
  • Um dies im Detail umzusetzen und zu realisieren, werden im Zuge des angesprochenen Datenaustausches zwischen der Steuereinheit im Kassen-Automaten und dem externen Steuergerät als Bestandteil des Einkaufsterminals regelmäßig kundenspezifische Daten erfasst und vom Steuergerät an die Steuereinheit sowie ggf. umgekehrt übermittelt. Dabei wird meistens so vorgegangen, dass die Steuereinheit kundespezifische Daten mehrerer Steuergeräte als jeweiligem Bestandteil verschiedener Einkaufsterminals verarbeitet. D.h., die Steuereinheit erhält meistens kundenspezifische Daten von verschiedenen Steuergeräten, die in unterschiedlichen Ladenlokalen im Beispielfall platziert sind. Dadurch wird das typische Einkaufsverhalten von Kunden in einer Einkaufspassage derart reflektiert, dass eben nicht nur ein Ladenlokal, sondern eine Vielzahl von Ladenlokalen und/oder Restaurants, Cafés etc. vom Kunden besucht werden.
  • Bei den kundenspezifischen Daten handelt es sich beispielhaft und nicht einschränkend um Einkaufsmengen, Einkaufsumsätze, Rabattierungen, aus den Rabattierungen resultierende Guthabenbeträge, Parkzeiten, Zahlbeträge etc..
  • Beispielsweise können vom jeweiligen Steuergerät als Bestandteil des zugehörigen Einkaufsterminals gestaffelte Rabattbeträge in Abhängigkeit vom Einkaufsumsatz des Kunden als ebenfalls gestaffelte Guthabenbeträge an die Steuereinheit übermittelt werden.
  • Jeder Ladenlokalbetreiber ist also in der Lage, in Abhängigkeit von einem seitens des Kunden bei ihm realisierten Einkaufsumsatz eine entsprechende Rabattierung vorzunehmen. Diese kann fest vereinbart und beispielsweise werbetechnisch herausgestellt oder auch frei verhandelt werden. Die Rabattierung mündet im Regelfall in einen bestimmten Rabattbetrag und damit einen monetären Guthabenbetrag. Dieser Guthabenbetrag wird im Rahmen der Erfindung an die Steuereinheit im Kassen-Automaten übermittelt.
  • Im Regelfall ist zwischen dem Steuergerät im Einkaufsterminal des betreffenden Ladenlokales einerseits und der Steuereinheit im Kassen-Automaten andererseits eine zentrale Rechnereinheit vorgesehen. D.h., das wenigstens eine Steuergerät sowie die Steuereinheit sind an diese zentrale Rechnereinheit zum Datenaustausch angeschlossen. Die zentrale Rechnereinheit ist grundsätzlich natürlich auch entbehrlich oder mag Bestandteil der Steuereinheit im Kassen-Automaten sein. So oder so stellt die zentrale Rechnereinheit eine Art Schnittstelle zwischen dem Einkaufsterminal mit dem Steuergerät und dem Kassenautomaten mit der Steuereinheit dar.
  • In der zentralen Rechnereinheit werden primär die kundenspezifischen Daten gesammelt und miteinander verarbeitet. So ist es beispielsweise möglich, dass die zentrale Rechnereinheit bzw. die Steuereinheit etwaige Guthabenbeträge des einen oder der mehreren Steuergeräte des jeweiligen Kunden mit durch die Parkzeit verursachten Zahlbeträgen verrechnet. Grundsätzlich können die fraglichen Guthabenbeträge auch über das Kassenmodul des Kassenautomaten ausgezahlt werden, sofern diese beispielsweise den erforderlichen Zahlbetrag für die Validierung des kundenspezifischen Identifizierungsmittels übersteigen.
  • Die Auszahlung des Guthabenbetrages am Kassenmodul des Kassen-Automates kann in diesem Zusammenhang auf verschiedene Arten und Weisen erfolgen, die im Vorfeld bereits erläutert worden sind. So ist es denkbar, schlicht und ergreifend für eine Barauszahlung zu sorgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über das Kassenmodul beispielsweise eine Geldkarte des Kunden aufzuladen. Diese Geldkarte mag zugleich als kundenspezifisches Identifizierungsmittel fungieren. Auch eine Überweisung des Guthabenbetrages auf ein Konto des Kunden ist prinzipiell möglich und wird von der Erfindung umfasst.
  • Wie bereits erläutert, handelt es sich bei der zentralen Rechnereinheit zum Datenaustausch zwischen dem wenigstens einen Steuergerät des Einkaufsterminals sowie der Steuereinheit des Kassen-Automaten um eine Option. Bei Wegfall der zentralen Rechnereinheit übernimmt im Regelfall die Steuereinheit im Kassenautomat dessen Funktion. Grundsätzlich kann die Funktion der zentralen Rechnereinheit natürlich auch im Steuergerät des Einkaufsterminals abgebildet werden. Auch eine gleichzeitige Datenablage in einerseits der Steuereinheit und andererseits dem Steuergerät aus Redundanzgründen ist möglich und wird von der Erfindung umfasst. Insofern sind die Steuereinheit und/oder das Steuergerät in der Lage, etwaige Guthabenbeträge des einen oder der mehreren Steuergeräte mit durch die Parkzeit verursachten Zahlbeträgen zu verrechnen und ggf. über das Kassenmodul des Kassen-Automaten auszuzahlen.
  • Damit die Auszahlungen und auch die kundenspezifischen Daten möglichst nur an berechtigte Personen bzw. von diesen autorisierte Personen ausgezahlt respektive von diesen erhoben werden, sind verschiedene Kontrollmechanismen vorgesehen. So verfügt die Steuereinheit des Kassen-Automaten typischerweise über eine Kontrolleinheit und ist mit dieser datentechnisch verbunden. Diese Kontrolleinheit wird als Automaten-Kontrolleinheit bezeichnet und dient zur Kundenidentifizierung am Kassenautomaten. Erst nach der Kundenidentifizierung startet die Steuereinheit im Regelfall den Datenaustausch mit dem wenigstens einen externen Steuergerät respektive mit der zentralen Rechnereinheit.
  • Für die Kundenidentifizierung als solche sorgt das bereits angesprochene kundenspezifische Identifizierungsmittel. Hierbei handelt es sich typischerweise um eine Identifizierungskarte. Beispielsweise mag es sich hierbei um eine Magnetkarte, eine Geldkarte, eine Kundenkarte etc. handeln. Besonders vorteilhaft hat sich als Kundenkarte eine EC-Karte herausgestellt. Denn dann kann der Kunde mit dieser EC-Karte bzw. dem betreffenden kundenspezifischen Identifizierungsmittel einerseits am Einkaufsterminal im Ladenlokal bezahlen und andererseits am Kassen-Automaten entsprechende Guthabenbeträge auf einem Geldchip empfangen. Außerdem ermöglicht eine solche EC-Karte eine einwandfreie Identifizierung des Kunden im Sinne der Zutrittskontrolle.
  • Auch das Einkaufsterminal ist vorteilhaft mit einer Kontrolleinheit ausgerüstet. Hierbei handelt es sich im Rahmen der Erfindung um eine Terminal-Kontrolleinheit zur Kundenidentifizierung. Meistens ist die Terminal-Kontrolleinheit in eine an dieser Stelle ohnehin realisierte Ladenkasse integriert. Denn bei dem Einkaufsterminal handelt es sich vorteilhaft um eine Ladenkasse, eine Kassieranlage in einem Ladenlokal etc.
  • Zur funktionsmäßigen Vervollständigung der erfindungsgemäßen Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung ist meistens noch ein ergänzendes Informations-Anzeigeelement vorgesehen. Dieses Informations-Anzeigeelement verfügt regelmäßig über eine eigene Kontrolleinheit, die in diesem Fall als Anzeigeelement-Kontrolleinheit zur Kundenidentifizierung ausgerüstet ist. Auf diese Weise werden an dem Informations-Anzeigeelement lediglich kundenspezifische Daten angezeigt.
  • Tatsächlich ist das Informations-Anzeigeelement dazu in der Lage, einzelne ausgewählte oder sämtliche kundenspezifischen Daten anzuzeigen. Darüber hinaus und optional können natürlich auch extern übermittelte Daten zur Anzeige gebracht werden. Hierbei mag es sich um Werbeanzeigen, Nachrichten etc. handeln. Außerdem kann der Kunde mit Hilfe des Informations-Anzeigeelementes auch selbst Daten erzeugen, und zwar beispielsweise über eine in diesem Zusammenhang realisierte Eingabetastatur. Diese mag als Tastaturfeld vorliegen oder auch über einen Touchscreen oder allgemein einen Berührbildschirm erfolgen. Die vom Kunden erzeugten Daten werden an die Steuereinheit und/oder das Steuergerät und/oder die zentrale Rechnereinheit übermittelt.
  • Mit Hilfe des Informations-Anzeigeelementes kann der Kunde unmittelbar und verzögerungsfrei über kundenspezifische Daten und/oder Nachrichten und/oder Werbebotschaften unterrichtet werden. Beispielsweise ist es denkbar, dass der Kunde mit Hilfe des Informations-Anzeigeelementes die zum Abfragezeitpunkt abgelaufene Parkzeit, den hieraus resultierenden Zahlbetrag und/oder etwaige durch Einkäufe realisierte rabattierte Guthabenbeträge abfragen kann. Dadurch wird der Kunde beispielsweise umfassend dahingehend informiert, ob durch die bisher getätigten Einkäufe der Zahlbetrag für die Parkzeit bereits erreicht oder sogar schon überschritten worden ist. Auf diese Weise werden ergänzende Kaufanreize gesetzt. Auch zusätzliche Werbebotschaften oder Hinweise auf besondere Aktionen einzelner Ladenlokale in der Einkaufspassage im Beispielfall lassen sich hierdurch unschwer an den Kunden übermitteln.
  • Zu diesem Zweck handelt es sich bei dem zusätzlichen Informations-Anzeigeelement vorteilhaft um ein Mobiltelefon bzw. Handy, einen Tablet-Computer etc.. Als Kontrolleinheit und kundenspezifisches Identifizierungsmittel fungieren in diesem Zusammenhang eine SIM-Karte mit zugehörigem Karteneinschub. Grundsätzlich können solche Informations-Anzeigeelemente natürlich auch mit beispielsweise einem Eingabeschlitz für die bereits angesprochenen kundenspezifischen Identifizierungsmittel, wie beispielsweise die EC-Karte, die Geldkarte, eine Kundenkarte etc. ausgerüstet werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass lediglich kundenspezifische Daten an dem Informations-Anzeigelement abgelesen werden können.
  • Bei dem Kassen-Automaten handelt es sich regelmäßig um einen Parkschein-Automaten. Die Kommunikation zwischen den einzelnen Elementen, d.h. zwischen dem Kassen-Automaten und dem Einkaufsterminal sowie ggf. der zwischengeschalteten zentralen Rechnereinheit und dem Informations-Anzeigeelement erfolgt im Allgemeinen drahtgebunden und/oder drahtlos. In letztgenanntem Fall empfiehlt die Erfindung übliche drahtlose Kommunikationsverbindungen, beispielsweise über W-LAN, UMTS etc.. Selbstverständlich können auch drahtgebundene sowie drahtlose Lösungen miteinander bei Bedarf kombiniert werden.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt die erfindungsgemäße Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung schematisch.
  • In der einzigen Figur ist eine Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung für bewirtschaftete Flächen, im Ausführungsbeispiel Parkflächen in einem Parkhaus dargestellt. Die gezeigte Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung ist hierzu einerseits im Parkhaus und andererseits einer zugehörigen Einkaufspassage angeordnet. Tatsächlich setzt sich die Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung im Rahmen der Erfindung zunächst einmal aus einem Kassenautomaten 1 mit zumindest einem Kassenmodul 2 sowie einer das Kassenmodul 2 beaufschlagenden Steuereinheit 3 und zusätzlich einem externen Steuergerät 4 als Bestandteil eines Einkaufsterminals 5 zusammen. Das Einkaufsterminal 5 mit dem darin befindlichen Steuergerät 4 befindet sich in einem der nicht näher spezifizierten Parkfläche im Innern des Parkhauses zugeordneten Ladenlokal 6. Zwischen der Steuereinheit 3 und dem externen Steuergerät 4 kommt es zu einem Datenaustausch, der im Rahmen der Figur schematisch durch eine Verbindungsleitung 7 dargestellt ist. Das Ladenlokal 6 mit dem darin befindlichen Einkaufsterminal 5 und dem Steuergerät 4 ist physisch und örtlich von dem Kassen-Automaten 1 auf der Parkfläche entfernt.
  • Der Datenaustausch über die Verbindungsleitung 7 kann drahtgebunden oder auch drahtlos erfolgen. So ist es denkbar, beispielsweise im Zuge des Datenaustausches kundenspezifische Daten mit Hilfe des Steuergerätes 4 als Bestandteil des Einkaufsterminals 5 an die Steuereinheit 3 zu übermitteln. Auch ein Datenaustausch in umgekehrter Richtung wird selbstverständlich von der Erfindung umfasst.
  • Im Rahmen der Darstellung innerhalb der einzigen Figur verarbeitet die Steuereinheit 3 lediglich kundenspezifische Daten des einen dargestellten Steuergerätes 4 als Bestandteil des Einkaufsterminals 5 im zugehörigen Ladenlokal 6. Im Regelfall sind jedoch in einer solchen Einkaufspassage eine Vielzahl von Ladenlokalen 6 mit zugehörigen Einkaufsterminals 5 und korrespondierenden Steuergeräten 4 realisiert. Dann verarbeitet die Steuereinheit 3 die kundenspezifischen Daten mehrerer dieser Steuergeräte 4.
  • Bei den angesprochenen kundenspezifischen Daten handelt es sich beispielhaft und nicht einschränkend um Einkaufsmengen, Einkaufsumsätze, Rabattierungen, aus den Rabattierungen resultierende Guthabenbeträge, Parkzeiten, aus den Parkzeiten resultierende Zahlbeträge etc.. In diesem Zusammenhang kann das jeweilige Steuergerät 4 als Bestandteil des zugehörigen Einkaufsterminals 5 beispielsweise gestaffelte Rabattbeträge in Abhängigkeit vom Einkaufsumsatz des Kundens in dem betreffenden Ladenlokal 6 ermitteln. Diese gestaffelten Rabattbeträge mögen zu ebenfalls gestaffelten Guthabenbeträgen korrespondieren, die seitens des Steuergerätes 4 an die Steuereinheit 3 übermittelt werden.
  • Im Rahmen des Ausführungsbeispiels erfolgt die Übermittlung dieser kundenspezifischen Daten vom Steuergerät 4 an die Steuereinheit 3 nicht direkt, sondern unter Zwischenschaltung einer zentralen Rechnereinheit 8. D.h., die zuvor angesprochenen kundenspezifischen Daten werden in der zentralen Rechnereinheit 8 abgelegt. Da sowohl das wenigstens eine Steuergerät 4 als auch die Steuereinheit 3 zum Datenaustausch an die zentrale Rechnereinheit 8 angeschlossen sind, können sowohl das Steuergerät 4 als auch die Rechnereinheit 3 auf die kundenspezifischen Daten, abgelegt in der zentralen Rechnereinheit 8, zurückgreifen. Dazu sind jeweilige Verbindungen 9, 10 zwischen einerseits dem Steuergerät 4 und der zentralen Rechnereinheit 8 und andererseits der zentralen Rechnereinheit 8 und der Steuereinheit 3 vorgesehen. Wie im Falle der Verbindung 7 zum Datenaustausch, so können auch die Verbindungen 9, 10 zum Datenaustausch drahtgebunden und/oder drahtlos arbeiten.
  • Als weiteren wesentlichen Bestandteil erkennt man in der einzigen Figur zusätzlich noch ein Informations-Anzeigelement 11. Dieses Informations-Anzeigeelement 11 ist sowohl an das Steuergerät 4 als auch die Steuereinheit 3 datentechnisch angeschlossen. Alternativ oder zusätzlich kann das Informations-Anzeigeelement 11 aber auch mit Daten von der zentralen Rechnereinheit 8 – sofern vorhanden – versorgt werden. Das kommt durch entsprechende Verbindungsleitungen 12, 13 und 14 zum Ausdruck, die zur Realisierung des angesprochenen Datenaustausches ebenfalls drahtlos und/oder drahtgebunden arbeiten können. Mit Hilfe des Informations-Anzeigeelementes 11 können kundenspezifische Daten zur Anzeige gebracht werden.
  • Damit von der Steuereinheit 3, dem Steuergerät 4 und schließlich dem Informations-Anzeigeelement 11 lediglich kundenspezifische Daten verarbeitet bzw. angezeigt werden können, verfügen die zuvor angegebenen Elemente 3, 4, 11 der dargestellten Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung erfindungsgemäß jeweils über eigene Kontrolleinheiten 3a, 4a, 11a.
  • Bei der Kontrolleinheit 3a der Steuereinheit 3 handelt es sich um eine Automaten-Kontrolleinheit 3a, die mit der Steuereinheit 3 datentechnisch verbunden ist und zur Kundenidentifizierung dient. Auch die Kontrolleinheit 4a des Steuergerätes 4 ist datentechnisch mit dem Steuergerät 4 verbunden und dient ebenfalls zur Kundenidentifizierung. Zur Unterscheidung wird diese Kontrolleinheit 4a als Terminal-Kontrolleinheit 4a bezeichnet, weil sie Bestandteil des Einkaufsterminals 5 ist. Die schließlich noch verbleibende Kontrolleinheit 11a des Informations-Anzeigeelementes 11 ist ebenfalls zum Datenaustausch mit dem Informations-Anzeigeelement 11 eingerichtet und sorgt als zugehörige Anzeigeelement-Kontrolleinheit 11a ebenfalls für die Kundenidentifizierung.
  • Die einzelnen Kontrolleinheiten 3a, 4a und 11a sorgen dafür, dass letztlich nur vom Kunden erzeugte Daten aufgenommen und weiter verarbeitet werden. Zu diesem Zweck und für die Kundenidentifizierung verfügt der Kunde über ein kundenspezifisches Identifizierungsmittel 15. Im Ausführungsbeispiel ist dieses kundenspezifische Identifizierungsmittel 15 als Identifizierungskarte 15 ausgebildet. Beispielhaft und nicht einschränkend mag es sich hierbei um eine Magnetkarte, eine Geldkarte, eine Kundenkarte etc. handeln.
  • Mit diesem kundenspezifischen Identifizierungsmittel 15 kann sich der Kunde beispielsweise Zutritt zu der bewirtschafteten Parkfläche verschaffen. Ebenfalls erlaubt es das Identifizierungsmittel 15, dass nach einer optionalen Zutrittskontrolle eine Validierung erfolgt. In diesem Fall wird beispielsweise das kundenspezifische Identifizierungsmittel bzw. die Identifizierungskarte 15 derart validiert, dass auf der betreffenden Identifizierungskarte 15 die Information "bezahlt" hinterlegt wird. Mit diesem validierten Identifizierungsmittel 15 kann dann der Kunde mit einem zuvor auf der Parkfläche abgestellten Fahrzeug eine ausgangsseitige Schranke passieren. Grundsätzlich kann natürlich auch am Kassen-Automaten 1 nach der Zutrittskontrolle bzw. Identifizierung des Kunden mit dem kundenspezifischen Identifizierungsmittel 15 und Entrichten des Zahlbetrages ein ergänzendes validiertes und zusätzliches Identifizierungsmittel in Gestalt eines bezahlten Parkscheines ausgegeben werden.
  • Am Einkaufsterminal 5 mit dem zugehörigen Steuergerät 4 sorgt das kundenspezifische Identifizierungsmittel 15 dafür, dass etwaige Einkäufe, Einkaufsvolumina, hieraus resultierende Rabatte und ggf. Guthabenbeträge dem Kunden im Steuergerät 4 zugeordnet und als entsprechende kundenspezifische Daten abgelegt werden. Das kann direkt im Steuergerät 4 erfolgen oder dadurch, dass das Steuergerät 4 die betreffenden kundenspezifischen Daten an die zentrale Rechnereinheit 8 übermittelt respektive direkt an die Steuereinheit 3 im Kassenautomaten 1.
  • Schließlich stellt die Anzeigeelement-Kontrolleinheit 11a am Informations-Anzeigeelement 11 sicher, dass tatsächlich nur kundenspezifische Daten zur Anzeige gebracht werden. Meistens handelt es sich bei dem Informations-Anzeigeelement 11 um ein mobiles Gerät in Gestalt eines Handys, Tablet-Computers etc.. Selbstverständlich sind natürlich auch stationäre Informations-Anzeigeelemente 11 alternativ oder zusätzlich denkbar, die an unterschiedlichen Stellen in der betreffenden Einkaufspassage platziert werden können. Auch beide Lösungen werden zweifellos von der Erfindung umfasst. Jedenfalls stellt die Anzeigeelement-Kontrolleinheit 11a in Verbindung mit dem kundenspezifischen Identifizierungsmittel 15 sicher, dass ausschließlich kundenspezifische Daten zur Anzeige gebracht werden.
  • Die Steuereinheit 3 startet im Allgemeinen erst nach der beschriebenen Kundenidentifizierung den Datenaustausch mit dem wenigstens einen externen Steuergerät 4, ggf. unter Zwischenschaltung der zentralen Rechnereinheit 8. Das Informations-Anzeigeelement 11 kann nicht nur einzelne ausgewählte oder sämtliche kundenspezifischen Daten zur Anzeige bringen. Sondern im Rahmen der Erfindung kann das Informations-Anzeigelement 11 auch für die Anzeige extern übermittelter Daten genutzt werden. Hierbei mag es sich um Werbebotschaften, besondere Rabattaktionen oder andere Informationen oder Nachrichten beispielsweise im Zusammenhang mit der zugehörigen Einkaufspassage handeln. Hierauf ist die Erfindung natürlich nicht beschränkt.
  • Bei dem Kassen-Automaten 1 handelt es sich typischerweise um einen Parkscheinautomaten. Das Einkaufsterminal 5 ist regelmäßig als Ladenkasse, Kassieranlage etc. in dem Ladenlokal 6 ausgebildet. Bei dem Ladenlokal 6 handelt es sich nicht einschränkend um ein Einzelhandelsgeschäft, ein Restaurant, ein Café etc.. Durch die insgesamt drahtgebundene und/oder drahtlose Kommunikation zwischen den einzelnen Elementen 1, 6, 8 und 11 der Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung, d.h. dem Kassenautomaten 1, dem Ladenlokal 6 bzw. dem Einkaufsterminal 5, der zentralen Rechnereinheit 8 und schließlich dem Informations-Anzeigeelement 11 sind aufwendige Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten in der Regel nicht erforderlich. Vielmehr reicht es aus, die einzelnen Geräte respektive Elemente 1, 5, 8 und 11 aufzustellen und zu platzieren. Dabei handelt es sich bei der zentralen Rechnereinheit 8 und auch dem Informations-Anzeigeelement 11 jeweils um Optionen, die nicht zwingend sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 20012114 U1 [0005]
    • DE 69231470 T2 [0006]

Claims (17)

  1. Zutrittskontroll-/Validierungseinrichtung für insbesondere bewirtschaftete Flächen, vorzugsweise Parkflächen in beispielsweise Parkhäusern, Einkaufspassagen etc., mit wenigstens einem Kassenautomaten (1) mit zumindest einem Kassenmodul (2) sowie einer das Kassenmodul (2) beaufschlagenden Steuereinheit (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (3) zusätzlich an wenigstens ein externes Steuergerät (4) als Bestandteil eines Einkaufsterminals (5) in einem der Parkfläche zugeordneten Ladenlokal (6) zum Datenaustausch angeschlossen ist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Zuge des Datenaustausches kundenspezifische Daten erfasst und vom Steuergerät (4) an die Steuereinheit (3) sowie ggf. umgekehrt übermittelt werden.
  3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (3) kundenspezifische Daten mehrerer Steuergeräte (4) als jeweilige Bestandteile verschiedener Einkaufsterminals (5) verarbeitet.
  4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den kundenspezifischen Daten beispielsweise um Einkaufsmengen, Einkaufsumsätze, Rabattierungen, aus den Rabattierungen resultierende Guthabenbeträge, Parkzeiten, Zahlbeträge etc. handelt.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass vom jeweiligen Steuergerät (4) als Bestandteil des zugehörigen Einkaufsterminals (5) gestaffelte Rabattbeträge in Abhängigkeit vom Einkaufsumsatz des Kunden als ebenfalls gestaffelte Guthabenbeträge an die Steuereinheit (3) übermittelt werden.
  6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (3) und/oder das Steuergerät (4) etwaige Guthabenbeträge des einen oder der mehreren Steuergeräte (4) mit durch die Parkzeit verursachten Zahlbeträgen verrechnet und ggf. über das Kassenmodul (2) auszahlt.
  7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine mit der Steuereinheit (3) datentechnisch verbundene Automaten-Kontrolleinheit (3a) zur Kundenidentifizierung vorgesehen ist.
  8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (3) erst nach der Kundenidentifizierung den Datenaustausch mit dem wenigstens einen externen Steuergerät (4) startet.
  9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kundenidentifizierung mittels eines kundenspezifischen Identifizierungsmittels (15), beispielsweise einer Identifizierungskarte (15), einer Magnetkarte, einer Geldkarte, einer Kundenkarte etc. erfolgt.
  10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Einkaufsterminal (5) ebenfalls mit einer Kontrolleinheit (4a), der Terminal-Kontrolleinheit (4a) zur Kundenidentifizierung, ausgerüstet ist.
  11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Steuergerät (4) sowie die Steuereinheit (3) an eine zentrale Rechnereinheit (8) zum Datenaustausch angeschlossen sind.
  12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich ein Informations-Anzeigeelement (11) mit zugehöriger Anzeigeelement-Kontrolleinheit (11a) zur Kundenidentifizierung realisiert ist.
  13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Informations-Anzeigeelement (11) einzelne ausgewählte oder sämtliche kundenspezifischen Daten sowie ggf. von extern übermittelte Daten gegenüber dem Kunden anzeigt und/oder vom Kunden erzeugte Daten an die Steuereinheit (3) und/oder das Steuergerät (4) und/oder die zentrale Rechnereinheit (8) übermittelt.
  14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Kassenautomat (1) als Parkschein-Automat (1) ausgebildet ist.
  15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Einkaufsterminal (5) um eine Ladenkasse, eine Kassieranlage in einem Ladenlokal (6) etc. handelt.
  16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Informations-Anzeigeelement (11) als mobiles Anzeigeelement, beispielsweise als Mobiltelefon, Tablet-Computer etc. ausgebildet ist.
  17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikation zwischen den einzelnen Elementen (1, 5, 8, 11) drahtgebunden und/oder drahtlos beispielsweise über W-LAN, UMTS etc. erfolgt.
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