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Die Erfindung betrifft ein Dachfenster gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ein derartiges Dachfenster ist aus der auf die Anmelderin zurückgehenden europäischen Patentanmeldung
EP 1 698 740 A2 bekannt.
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Das bekannte Dachfenster umfasst einen Sonnenschutz, beispielsweise in Form einer vor dem Fenster ausfahrbaren Jalousie, die über einen Elektromotor angetrieben ist. Die Stromversorgung für den Elektromotor erfolgt über ein Solarpaneel, das auf der Außenseite des Dachfensters angebracht ist. Die Steuerung des Elektromotors wird durch ein Steuermodul ermöglicht, das von der Innenseite des Fensters zugänglich ist. Insbesondere ist bei dem bekannten Dachfenster vorgesehen, dass in einem Rahmenelement, konkret dem fest in die Dachöffnung eingebauten Fensterrahmen, ein Einbauraum vorgesehen ist, der das Steuermodul aufnimmt. Das Steuermodul ist also vollständig in den Fensterrahmen versenkbar. Dies hat einerseits optische Vorteile, bewirkt aber andererseits, dass die Wärmedämmeigenschaften des Fensterrahmens in dem Bereich des Einbauraums reduziert sind. Der Einbauraum weist überdies eine feststehende Größe auf. Zwar kann das Fenster mit dem Einbauraum im Fensterrahmen ohne ein Steuermodul angeboten werden, so dass das Steuermodul bedarfsweise nachgerüstet werden kann. Da der Einbauraum jedoch eine feststehende Größe aufweist, ist es erforderlich, dass auch Nachrüstlösungen für Steuermodule der Größe des Einbauraums entsprechen. Die bekannte Lösung eignet sich also nicht dafür, Steuermodule aufzunehmen, die – beispielsweise aufgrund der technischen Entwicklung oder zusätzlicher Steuerkomponenten – größer sind, als der Einbauraum im Fensterrahmen. Die Nachrüstmöglichkeiten sind somit begrenzt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Dachfenster anzugeben, das zur Aufnahme eines Steuermoduls angepasst ist und dabei gegenüber dem bekannten Dachfenster verbesserte Wärmedämmeigenschaften aufweist. Ferner soll das Dachfenster die Aufnahme unterschiedlich großer Steuermodule ermöglichen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst.
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Die Erfindung beruht folglich auf dem Gedanken, ein Dachfenster mit einem Fensterrahmen, einem Flügelrahmen und einem auf einer Außenseite des Flügelrahmens angeordneten Antriebs- und/oder Energiemodul anzugeben, das durch ein Leiterelement mit einem von der Innenseite des Fensterrahmens zugänglichen Steuermodul elektrisch verbindbar ist. Das Dachfenster weist ferner einen Klapprahmen auf, der mit dem Fensterrahmen und dem Flügelrahmen gelenkig gekoppelt ist, so dass der Flügelrahmen bezüglich des Fensterrahmens aufstellbar ist. Der Klapprahmen weist eine von der Innenseite des Dachfensters zugängliche Rastöffnung auf. Das Steuermodul weist wenigstens ein Rastelement auf, das zur Bildung einer Rastverbindung zwischen dem Klapprahmen und dem Steuermodul mit der Rastöffnung rastverbindbar ist.
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Die Wärmedämmeigenschaften des Fensters werden hauptsächlich durch den Fensterrahmen, den Flügelrahmen und das im Flügelrahmen angeordnete Fensterglas beeinflusst. Indem bei der Erfindung vorgesehen ist, das Steuermodul am Klapprahmen anzuordnen, können sowohl der Fensterrahmen, als auch der Flügelrahmen standardmäßig ausgebildet sein, insbesondere keine zusätzlichen Öffnungen aufweisen. Somit hat das erfindungsgemäße Dachfenster im Wesentlichen dieselben Wärmedämmeigenschaften, wie ein herkömmliches Dachfenster, das keine Verbindungsmöglichkeit für ein Steuermodul aufweist. Die Verbindungsmöglichkeit für das Steuermodul ist erfindungsgemäß am Klapprahmen vorgesehen, der zwischen dem Fensterrahmen und dem Flügelrahmen angeordnet ist. Bei geöffnetem Dachfenster ist der Flügelrahmen bezüglich des Fensterrahmens gekippt. Der Klapprahmen erstreckt sich zwischen dem Fensterrahmen und dem Flügelrahmen vorzugsweise derart, dass der Klapprahmen mit dem Fensterrahmen und dem Flügelrahmen bei geöffnetem Fenster im Wesentlichen ein Dreieck aufspannt.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung besteht darin, die Verbindung zwischen dem Steuermodul und dem Klapprahmen als Rastverbindung auszubilden. Konkret weist das Steuermodul wenigstens ein Rastelement auf, das mit einer Rastöffnung im Klapprahmen zusammenwirkt, um die Rastverbindung herzustellen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform steht das Rastelement über eine Anlagefläche des Steuermoduls vor. Insbesondere kann das Rastelement über eine Anlagefläche des Steuermoduls vorstehen, die im montierten Zustand des Steuermoduls auf einer Innenfläche des Klapprahmens flächig aufliegt. Im Unterschied zu dem zuvor beschriebenen bekannten Dachfenster ist bei der Erfindung vorgesehen, das Steuermodul auf den Klapprahmen aufzusetzen. Vorzugsweise ist lediglich das Rastelement in die Rastöffnung des Klapprahmens einführbar. Grundsätzlich erleichtert die Rastverbindung signifikant die Montage des Steuermoduls am Klapprahmen. Da das Steuermodul auf dem Klapprahmen aufliegt, ist zudem die Größe des Steuermoduls variabel. Wesentlich ist nur, dass am Steuermodul ein Rastelement vorgesehen ist, das derart dimensioniert und positioniert ist, dass es mit in die Rastöffnung am Klapprahmen einführbar und damit verrastbar ist. Ein weiterer Vorteil zeigt sich bei der Erfindung in der Anordnung des Steuermoduls auf einer Innenfläche des Klapprahmens. Damit wird erreicht, dass das Steuermodul leicht vom Rauminneren zugänglich ist. Dies erhöht die Wartungsfreundlichkeit.
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Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Anmeldung als Innenfläche grundsätzlich eine Fläche bezeichnet wird, die im eingebauten Zustand des Dachfensters vom Rauminneren zugänglich ist. Im Gegensatz dazu wird als Außenfläche eine Fläche bezeichnet, die im eingebauten Zustand des Dachfensters von der Außenseite des Gebäudes bzw. des Fensters erreichbar ist.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dachfensters ist vorgesehen, dass das Rastelement im montierten Zustand des Steuermoduls wenigstens eine Kante der Rastöffnung formschlüssig umgreift. Dies stellt eine besonders leicht handhabbare und stabile Verbindung zwischen dem Steuermodul und dem Klapprahmen sicher.
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Das Rastelement kann zwei Rastnasen umfassen, die parallel zueinander in einem Abstand angeordnet sind, der der Breite der Rastöffnung entspricht. Jede Rastnase kann an einem freien Ende einen Vorsprung aufweisen, der im montierten Zustand eine Kante der Rastöffnung hintergreift. Die beiden parallel zueinander angeordneten Rastnasen klemmen das Steuermodul im Wesentlichen in der Rastöffnung fest. Dazu ist vorgesehen, dass die Rastnasen eine gewisse Flexibilität aufweisen, also seitlich auslenkbar sind, wobei die freien Enden der Rastnasen beim Einführen in die Rastöffnung ausgelenkt und vorgespannt werden. Sobald der Vorsprung am freien Ende der Rastnase die Kante der Rastöffnung passiert hat, springt die Rastnase in ihre ursprüngliche Position zurück, so dass der Vorsprung die Kante der Rastöffnung hintergreift. Die Rastnasen können in einer bevorzugten Variante eine Länge aufweisen, die der Länge der Rastöffnung entspricht. Somit ist das Steuermodul nicht nur senkrecht zur Innenfläche des Klapprahmens durch das Hintergreifen der Kante der Rastöffnung fixiert, sondern auch gegen ein Verschieben entlang der Rastöffnung gesichert.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Leiterelement zumindest abschnittsweise durch den Klapprahmen geführt ist. Damit ist das Leiterelement vor äußeren Einflüssen geschützt. Zudem verbessert der versteckte Einbau des Leiterelements das optische Erscheinungsbild des Dachfensters.
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Der Klapprahmen kann eine Durchführung für das Leiterelement aufweisen. So kann das Leiterelement, das vorzugsweise zumindest teilweise innerhalb eines Hohlraums des Klapprahmens geführt wird, aus dem Klapprahmen herausgeführt werden, beispielsweise um das außerhalb des Flügelrahmens angebrachte Antriebs- oder Energiemodul zu erreichen. Das Dachfenster weist somit ein einheitliches Erscheinungsbild auf.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Antriebs- und/oder Energiemodul an einem Rollladenrahmen angeordnet, der auf der Außenseite des Flügelrahmens angeordnet ist. Vorzugsweise ist der Rollladenrahmen getrennt vom Flügelrahmen verschwenkbar, insbesondere um eine gemeinsame Schwenkachse. Auf diese Weise ist der im Rollladenrahmen angeordnete Rollladenpanzer von der Innenseite des Gebäudes zugänglich, was beispielsweise die Reinigung des Rollladenpanzers erleichtert.
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In einer bevorzugten Variante ist außerdem vorgesehen, dass das Steuermodul an einem Rahmenabschnitt des Klapprahmens anordenbar ist, der entlang der gemeinsamen Schwenkachse des Klapprahmens und des Rollladenrahmens angeordnet ist. Indem der Rahmenabschnitt des Klapprahmens, der das Steuermodul trägt und vorzugsweise auch den Hohlkanal beherbergt, in welchem das Leiterelement geführt ist, entlang der Schwenkachse für Klapprahmen und Rollladenrahmen angeordnet ist, wird die Konstruktion des Dachfensters vereinfacht.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten, schematischen Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Dachfensters nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel im aufgeklappten Zustand;
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2 eine Detailansicht des Dachfensters gemäß 1;
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3 eine Querschnittsansicht des Dachfensters gemäß 3;
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4 eine Detailansicht der Rastverbindung zwischen dem Klapprahmen und dem Steuermodul gemäß 3; und
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5 eine perspektivische Schnittansicht durch das Dachfenster gemäß 1.
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1 zeigt das Dachfenster 1 im aufgeklappten Zustand, insbesondere in einer Stellung, in welcher der Rollladenpanzer 43 von der Innenseite eines Gebäudes zugänglich ist. Das Dachfenster 1 weist einen Fensterrahmen 10 auf, der in eine Fensteröffnung einsetzbar ist. Der Fensterrahmen 10 bildet somit ein im Gebäude verankertes Element. Ferner umfasst das Dachfenster 1 einen Flügelrahmen 20, der gegenüber dem Fensterrahmen 10 aufstellbar ist. Der Flügelrahmen 20 trägt eine Fensterscheibe 21.
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Zwischen dem Fensterrahmen 10 und dem Flügelrahmen 20 ist ein Klapprahmen 30 angeordnet. Insbesondere ist der Klapprahmen 30 gelenkig mit dem Fensterrahmen 10 und dem Flügelrahmen 20 verbunden. Im geöffneten Zustand des Dachfensters 1, wie es in 1 dargestellt ist, spannen der Fensterrahmen 10, der Flügelrahmen 20 und der Klapprahmen 30 ein Dreieck auf. Der Klapprahmen 30 ist insbesondere gelenkig mit einer Mitte des Flügelrahmens 20 gekoppelt. Ferner ist der Klapprahmen 30 gelenkig mit einem Längsende des Fensterrahmens 10 verbunden. Der Klapprahmen 30 weist insbesondere einen Rahmenabschnitt 35 auf, der als Hohlprofil ausgebildet ist. Der Rahmenabschnitt 35 erstreckt sich parallel zu einer Schwenkachse des Klapprahmens 30, die in der Ebene des Fensterrahmens 10 angeordnet ist. An einer Innenfläche des Klapprahmens 30, insbesondere des Rahmenschnitts 35, ist ein Steuermodul 50 angeordnet. Das Steuermodul 50 ist von der Innenseite des Dachfensters 1 zugänglich.
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Das Dachfenster 1 weist ferner einen Rollladenrahmen 40 auf, der ein Antriebs- und/oder Energiemodul 41 trägt. Das Antriebs- und/oder Energiemodul 41 ist im Bereich einer Wickelwelle 42 angeordnet, die einen Rollladenpanzer 43 trägt. Der Rollladenpanzer 43 ist auf die Wickelwelle 42 aufwickelbar. Der Rollladenrahmen 40 ist über dieselbe Schwenkachse verschwenkbar wie der Klapprahmen 30. Sowohl der Rollladenrahmen 40, als auch der Klapprahmen 30 sind also bezüglich des Fensterrahmens 10 verschwenkbar.
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In der Detailansicht gemäß 2 ist die Anordnung des Steuermoduls 50 am Klapprahmen 30 gut erkennbar. Der Klapprahmen 30 weist an einer Oberseite einen Rahmenabschnitt 35 auf. Der Rahmenabschnitt 35, der das Steuermodul 50 trägt, ist also in der Nähe des Antriebs- und/oder Energiemoduls 41 angeordnet. Konkret ist der Rahmenabschnitt 35 entlang einer gemeinsamen Schwenkachse des Klapprahmens 30 und des Rollladenrahmens 40 angeordnet. Das Steuermodul 50 liegt auf dem Rahmenabschnitt 35 bzw. allgemein dem Klapprahmen 30 auf. Insbesondere ist das Steuermodul 50 auf einer Innenfläche 32 des Klapprahmens 30 angeordnet, so dass das Steuermodul 50 von einer Innenseite des Dachfensters 1 zugänglich ist. Das Steuermodul 50 liegt flächig auf der Innenfläche 32 auf.
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Vorzugsweise ist das Steuerelement 50 mit dem Klapprahmen 30 rastverbunden. Insbesondere ist das Steuerelement 50 mit dem Rahmenabschnitt 35 des Klapprahmens 30 rastverbunden. Dies ermöglicht eine einfache Montage des Steuermoduls 50. Die Rastverbindung ist in der Querschnittsansicht gemäß 3 und insbesondere in der Detailansicht gemäß 4 gut erkennbar. Konkret ist vorgesehen, dass der Rahmenabschnitt 35 des Klapprahmens 30 ein Hohlprofil aufweist. Das Hohlprofil weist eine Wandung auf, die bereichsweise durchbrochen ist. So ist eine Rastöffnung 31 gebildet. Die Rastöffnung 31 ist insbesondere an der Innenfläche 32 ausgebildet. Komplementär zur Rastöffnung 31 weist das Steuermodul 50 ein Rastelement 51 auf. Konkret ist das Rastelement 51 durch eine erste Rastnase 54 und eine zweite Rastnase 55 gebildet. Die Rastnasen 54, 55 sind im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet und stehen über eine Anlagefläche 52 des Steuermoduls 50 vor. Im montierten Zustand liegt die Anlagefläche 51 flächig auf der Innenfläche 32 des Klapprahmens 30 auf. Die Rastnasen 54, 55 erstrecken sich hingegen in die Rastöffnung 31 hinein. Insbesondere ist vorgesehen, dass sich nur die Rastnasen 54, 55 in die Rastöffnung 31 hinein erstrecken, also das Steuermodul an sich außen vor bleibt. Damit wird vermieden, dass die Wärmedämmeigenschaften des Dachfensters 1 beeinträchtigt werden.
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Wie aus der Detailansicht gemäß 4 gut erkennbar ist, sind die Rastnasen 54, 55 in einem Abstand zueinander angeordnet, der im Wesentlichen der Breite der Rastöffnung 31 entspricht. Überdies weisen die Rastnasen 54, 55 jeweils an ihren freien Enden einen Vorsprung 56 auf, wobei die Vorsprünge 56 der beiden Rastnasen 54, 55 jeweils voneinander weg weisen. Im montierten Zustand hintergreifen so die Vorsprünge 56 der Rastnasen 54, 55 die Kanten 33 der Rastöffnung 31. Zwischen dem Steuermodul 50 und dem Klapprahmen 30 ist auf diese Weise eine Rastverbindung, insbesondere eine formschlüssige Rastverbindung, gebildet.
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Entlang des Steuermoduls 50 können mehrere Rastnasen 54, 55 angeordnet sein. Beispielsweise ist aus 5 ersichtlich, dass das Steuermodul 50 zwei Rastelemente 51 aufweist, die jeweils eine erste und zweite Rastnase 54, 55 umfassen. Vorzugsweise sind wenigstens zwei Rastelemente 51 vorgesehen, die derart am Steuermodul 50 angeordnet sind, dass die Rastelemente 51 im montierten Zustand des Steuermoduls 50 an den Längsenden der Rastöffnung 31 anliegen. Dadurch wird eine Verschiebung des Steuermoduls in Längsrichtung der Rastöffnung 31 vermieden.
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Durch die über die Anlageflächen 52 des Solarmoduls 50 vorstehenden Rastelemente 51 wird ermöglicht, dass unterschiedlich große Steuermodule 50 mit ein und derselben Rastöffnung 31 verbindbar sind. Somit eignet sich das erfindungsgemäße Dachfenster 1 zur Nachrüstung bzw. Umrüstung, wobei die Größe und auch Funktionsvielfalt der Steuermodule 50 variieren kann. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass das Steuermodul 50 nicht nur eine elektronische Steuerung, sondern beispielsweise auch einen Akkumulator umfasst.
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Das Steuermodul 50 ist mit dem Antriebs- und/oder Energiemodul 41 über ein Leiterelement 53, insbesondere ein Kabel, elektrisch verbunden. Die Kabelführung ist gut in 5 erkennbar. Konkret ist vorgesehen, dass das Leiterelement 53 über die Rastöffnung 31 in das Hohlprofil des Rahmenabschnitts 35, insbesondere des Klapprahmens 30, eingeführt ist. Der Klapprahmen 30 weist ferner eine Durchführung 34 auf, über die das Leiterelement 53 aus dem Klapprahmen 30 herausgeführt ist. Im weiteren Verlauf ist das Leiterelement 53 in einen Kabelkanal des Rollladenrahmens 40 geführt und gelangt so an das Antriebs- und/oder Energiemodul 41. Das Antriebs- und/oder Energiemodul 41 umfasst vorzugsweise einen Rollladenantrieb, insbesondere einen Rohrmotor, der in der Wickelwelle 42 angeordnet ist. Ferner kann das Antriebs- und/oder Energiemodul 41 ein Solarpaneel umfassen, das auf der Außenfläche des Rollladenrahmens 40, insbesondere auf der Abdeckung der Wickelwelle 42 bzw. auf dem Rollladenkasten, angeordnet ist. Über das Solarmodul kann die notwendige Energie für den Rollladenantrieb aufgenommen werden. Vorzugsweise wird im Solarmodul elektrische Energie erzeugt, die in einer Batterie, insbesondere einem Akkumulator, gespeichert wird, der im Steuermodul 50 angeordnet ist. Der Energiefluss erfolgt über das Leiterelement 53. Das Leiterelement 53 kann überdies eine Steuerleitung umfassen, die das Steuermodul 50 mit dem Antriebsmodul bzw. dem Antriebs- und/oder Energiemodul 41 signalverbindet.
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Das Steuermodul 50 weist ein Gehäuse auf, in welchem die Steuerung und/oder ein Akkumulator angeordnet ist. Das Steuermodul kann einen Schiebedeckel umfassen, so dass die im Gehäuse angeordnete Steuerung leicht zugänglich ist.
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Insgesamt weist die Erfindung folgende Vorteile auf:
Einerseits wird durch die Rastverbindung zwischen dem Steuermodul 50 und dem Klapprahmen 30 die Montage des Steuermoduls 50 erleichtert. Indem das Steuermodul 50 auf einer Innenfläche 32 des Klapprahmens 30 angeordnet ist, ist die Steuerung leicht vom Rauminneren zugänglich. Somit wird die Wartungsfreundlichkeit verbessert. Die Rastöffnung 31 eignet sich außerdem für eine einfache Führung des Leiterelements 53 vom Steuermodul 50 zum Antriebs- und/oder Energiemodul, insbesondere ohne das äußere Erscheinungsbild des Fensters zu beeinträchtigen. Die Anordnung des Steuermoduls 50 am Klapprahmen vermeidet außerdem eine Beeinträchtigung der Wärmedämmeigenschaften des Dachfensters 1, insbesondere des Fensterrahmens 10. Konkret kann das Steuermodul 50 also an einem Rahmenabschnitt 35 angeordnet sein, der weder Teil des Fensterrahmens 10, noch Teil des Flügelrahmens 20 ist, und somit für die Wärmedämmeigenschaften des gesamten Dachfensters kaum Auswirkungen hat. Der Klapprahmen 30 bietet außerdem großzügige Anbau- bzw. Einbauverhältnisse, so dass auch unterschiedlich große Steuermodule mit dem Klapprahmen 30 verbindbar sind. Insbesondere kann das Steuermodul einen leistungsstarken Akkumulator mit relativ großer Energiereserve aufnehmen. Die Einbaufläche am Klapprahmen 30 reicht auch für ein derartiges Steuermodul 50 aus.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dachfenster
- 10
- Fensterrahmen
- 20
- Flügelrahmen
- 21
- Fensterscheibe
- 30
- Klapprahmen
- 31
- Rastöffnung
- 32
- Innenfläche
- 33
- Kante
- 34
- Durchführung
- 35
- Rahmenabschnitt
- 40
- Rollladenrahmen
- 41
- Antriebs- und/oder Energiemodul
- 42
- Wickelwelle
- 43
- Rollladenpanzer
- 50
- Steuermodul
- 51
- Rastelement
- 52
- Anlagefläche
- 53
- Leiterelement
- 54
- Erste Rastnase
- 55
- Zweite Rastnase
- 56
- Vorsprung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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