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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Routen- oder Trailerzuganhänger und einen entsprechenden Routenzug mit derartigen Anhängern zur Flurförderung von Waren, insbesondere in sogenannten Trolleys.
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Derartige Routenzuganhänger werden beispielsweise in den Fertigungsbetrieben zur Zuführung von Komponenten an verschiedene Fertigungsstationen eingesetzt. Dabei ist üblicherweise ein Zugfahrzeug vorgesehen, an dem mehrere Routenzuganhänger angebracht sind. Jeder der Routenzuganhänger kann mit Waren beladen werden. Es hat sich herausgestellt, dass es vorteilhaft ist, die Waren in einem Wagen, einem sogenannten Trolley bereitzustellen, der nach Abladen aus dem Routenzuganhänger auf einfache Art und Weise an die Fertigungsstation bewegt werden kann.
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Zur Aufnahme derartiger Trolleys in Routenzuganhängern sind verschiedene Varianten bekannt. Beispielsweise kann der Trolley auf seinen eigenen Rollen im Zugverbund mehrerer Routenzuganhänger geführt werden. Bei einer derartigen Anordnung von Trolleys in einem Zugverbund ist jedoch das Durchfahren von Kurven, insbesondere engerer Kurven problematisch, da hierbei die Fahrspur des Zugfahrzeugs von den Routenzuganhängern und darin mitgeführten Trolleys nicht gut eingehalten wird.
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Darüber hinaus sind auch Routenzuganhänger bekannt, bei denen ein Trolley vom Untergrund abgehoben werden kann. Hierzu wird beispielsweise in der
EP 2 161 182 ein Trailerzuganhänger mit einem rollengeführten Rahmen und einer im Trailerzug mitgeführten, mit Lenkrollen versehenen und auf diesen niveaugleich zu den rahmenseitigen Führungsrollen in den Anhänger ein- und aus diesem ausschiebbaren Innenwagen (Trolley) zur Aufnahme von Transportgütern beschrieben. Der Innenwagen ist im Transportzustand des Trailerzugs unter Entlastung der innenwagenseitigen Lenkrollen gewichtsübertragend am Anhängerrahmen und über diesen auf den anhängerseitigen Führungsrollen abgestützt. Dazu ist der Anhängerrahmen durch eine zwischen diesem und der Drehachse der anhängerseitigen Führungsrollen angeordnete, anhängerfeste Hubeinrichtung zwischen einer zur Aufnahme des Innenwagens abgesenkten Bereitschaftslage und einer gemeinsam mit diesem angehobenen Transportlage höhenverstellbar.
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Obwohl die bekannten Routenzuganhänger hinsichtlich ihrer Funktionsweise zufriedenstellend einsetzbar sind, sind sie hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit mangelhaft. Insbesondere beim Transport von Waren in Fabrikanlagen, in denen die Routenzüge enge Kurven durchfahren kann es zu Sicherheitsproblemen kommen. Besonders problematisch ist diese Situation im Bereich der Be- und Entladezonen, wo häufig Wendemanöver eines Routenzugs durchgeführt werden.
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen verbesserten Routenzuganhänger bereitzustellen, der eine problemlose und einfache Flurförderung von Waren, insbesondere mit Trolleys, ermöglicht und gleichzeitig die Betriebssicherheit erheblich verbessert.
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Diese Aufgabe wird mit dem Routenzuganhänger mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Die Erfindung geht dabei vom Grundgedanken aus, einen Routenzuganhänger zur Flurförderung von Waren mit einem rollengeführten Rahmen bereitzustellen, wobei der Rahmen einen Tragrahmen, ein Fahrgestell und eine Deichsel aufweist. Der Tragrahmen ist vorzugsweise relative zum Untergrund höhenverstellbar ausgebildet, um das Flurfördergut vom Untergrund anheben und absenken zu können. Dabei ist das Flurfördergut vorzugsweise in einem Trolley vorgesehen, der seitlich in den Tragrahmen einschiebbar ist und dann angehoben werden kann. Am Rahmen ist eine Sicherungseinrichtung vorgesehen, die bei Auslösung durch eine Störung ein Warnsignal erzeugt und/oder den Betrieb eines Routenzugs, in dem der Routenzuganhänger vorgesehen ist, unterbindet.
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Die Sicherheitseinrichtung wird beispielsweise ausgelöst, wenn durch eine Person oder ein sonstiges Hindernis im Zwischenraum zwischen zwei aneinandergehängten Routenzuganhängern befindet.
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Vorteilhafterweise weist der Tragrahmen einen vorderen, im Wesentlichen quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Rahmenteil, einen in Längsrichtung verlaufenden Rahmenteil und einen hinteren Rahmenteil, im Wesentlichen quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Rahmenteil auf Vorzugsweise ist die Deichsle am vorderen Rahmenteil und eine optionale Anhängerkupplung am hinteren Rahmenteil angebracht oder umgekehrt. Die Sicherungseinrichtung ist vorteilhafter Weise am vorderen Rahmenteil angebracht, so dass auf zuverlässige Weise erkannt wird, wenn sich eine Person oder ein sonstiges Hindernis im Zwischenraum zwischen zwei aneinandergehängten Routenzuganhängern befindet und so nicht eingequetscht oder überfahren werden kann. Die Sicherungseinrichtung ist vorzugsweise in Form einer Sicherheit- bzw. Kontaktleiste ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich kann die Sicherungseinrichtung auch am hinteren Rahmenteil und/oder der Deichsel vorgesehen sein.
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Das Fahrgestell des Routenzuganhängers ist vorzugsweise an einem mittleren, im Wesentlichen quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Rahmenteil vorgesehen. In Draufsicht bildet der Rahmen somit eine E-Form. Das Fahrgestell selbst ist vorzugsweise am Rahmen in vertikaler Richtung verschiebbar angeordnet, so dass die Höhe des Tragrahmens relativ zum Untergrund verändert werden kann, um das Flurfördergut in seinem Trolley vom Boden abzuheben. Dazu ist das Fahrgestell mit dem mittleren Rahmenteil vertikal beweglich zusammengesteckt. Zwischen dem Fahrgestell und dem mittleren Rahmenteil ist vorzugsweise mindestens eine Hubeinrichtung, beispielsweise ein Pneumatik- oder Hydraulikzylinder vorgesehen. Das Fahrgestell selbst ist vorzugsweise im Querschnitt U-förmig ausgebildet, wobei die offenen Enden durch jeweilige Abschlussplatten verschlossen sind, so dass sich eine wannenförmige Gestalt ergibt. An den beiden Abschlussplatten ist jeweils ein Achsstummel vorgesehen, der zur Aufnahme von Laufrollen dient.
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Der Rahmen ist ferner vorzugsweise mit einem Verriegelungsmechanismus ausgestattet, mit dem das Flurfördergut auf dem Anhänger gesichert werden kann. Der Verriegelungsmechanismus ist vorteilhafter Weise sensorgesteuert und befindet sich vorzugsweise am mittleren Rahmenteil. Die Verriegelung des Verriegelungsmechanismus lässt sich beispielsweise durch einen Schalter, vorzugsweise einen Fußschalter, freischalten, so dass das Flurfördergut vom Routenzuganhänger geschoben werden kann.
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Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Routenzuganhängers bzw. eines erfindungsgemäßen Routenzugs unter Bezugnahme auf die Figuren näher beschrieben. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht auf eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Routenzuganhängers von vorne oben;
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2 eine perspektivische Ansicht auf den Routenzuganhänger von 1 von vorne unten;
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3 einen aus fünf erfindungsgemäßen Routenzuganhängern zusammengesetzten Routenzug;
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4 eine Detailansicht zweier gekoppelter erfindungsgemäßer Routenzuganhänger; und
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5 eine Detailansicht eines erfindungsgemäßen Routenzuganhängers, der an einer Zugmaschine angekoppelt ist.
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Eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Routenzuganhängers 2 ist in den 1 und 2 perspektivisch dargestellt. In der in 1 gezeigten Ansicht von oben ist ein Rahmen 4 des Routenzuganhängers 2 gezeigt. Der Rahmen 4 ist im Wesentlichen E-förmig ausgebildet und weist ein vorderes Rahmenteil 6, ein mittleres Rahmenteil 8 und ein hinteres Rahmenteil 10 auf, die sich jeweils im Wesentlichen quer zur Fahrtrichtung 12 erstrecken. Diese Rahmenteile sind mit einem sich im Wesentlich in Längsrichtung erstreckenden Rahmenteil 14 verbunden. Am vorderen Rahmenteil 6 ist eine Deichsel 16 angebracht, die vorteilhafter Weise über ein Gelenk 18 in unterschiedliche Neigungswinkel verkippbar ist. Mit der Deichsel 16 kann der Routenzuganhänger 2 an einem Zugfahrzeug 20 angebracht werden, wie in 5 gezeigt.
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Am hinteren Rahmenteil 10 ist die Deichsel 16 eines in 1 und 2 nicht gezeigten weiteren Routenzuganhängers mit einer Anhängerkupplung 22 verbunden. Die Anhängerkupplung 22 nimmt die Deichsel 16 gelenkig auf, so dass aneinander gekoppelte Routenzuganhänger 2 gelenkig miteinander verbunden sind, um enge Kurvenfahrten zu ermöglichen, wie dies beispielhaft in 3 gezeigt ist.
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Das vordere Rahmenteil 6, das längs verlaufende Rahmenteil 14 sowie das hintere Rahmenteil 10 sind im Querschnitt vorzugsweise im Wesentlichen L-förmig ausgebildet und zur Aufnahme des Flurförderguts daher besonders geeignet. An den offenen Enden des E-förmigen Rahmens 4 sind das vordere und hintere Rahmenteil 6, 20 jeweils etwas nach außen geöffnet, so dass das Flurfördergut auf einfache Weise in den Rahmen 4 eingeführt werden kann.
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Das mittlere Rahmenteil 8 ist ebenfalls zur Aufnahme des Flurförderguts ausgebildet und weist einen Verriegelungsmechanismus 24 auf, mit dem das Flurfördergut auf dem Anhänger 2 gesichert werden kann. In der dargestellten Ausführungsform ist der Verriegelungsmechanismus als Kipphebel ausgebildet, der in der gezeigten Position lose verschwenkbar ist, so dass das Flurfördergut in den Rahmen 4 eingeschoben werden kann, wobei der Hebel verkippt wird.
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Am in Längsrichtung verlaufenden Rahmenteil 14 ist im Bereich des mittleren Rahmenteils 8 ein Sensor 26 vorgesehen, der beispielsweise als Nährungssensor ausgebildet sein kann und ein Näherkommen von Flurfördergut erkennt. Unterschreitet der Abstand zwischen einem einzuschiebenden Flurfördergut und dem Sensor einen bestimmten Schwellwert von beispielsweise 10 cm, aktiviert der Sensor 26 die Verriegelung beispielsweise mit Hilfe eines Magneten. Dadurch wird der Hebel in seiner in den 1 und 2 dargestellten Position fixiert und das Flurfördergut kann den Rahmen 4 nicht ungewollt verlassen. Zum Entriegeln ist beispielsweise ein Fußschalter 28 vorgesehen, wie er in 2 schematisch erkennbar ist. Durch Betätigung des Fußschalters 28 wird die Magnetverriegelung deaktiviert und der Hebel des Verriegelungsmechanismus wieder frei verkippbar, so dass das Flurfördergut aus dem Rahmen 4 geschoben werden kann. Wird das Flurfördergut nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne vom Anhänger genommen, verriegelt sich der Verriegelungsmechanismus wieder, wodurch ein unbeabsichtigtes Lösen der Ladung verhindert werden kann.
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Beim dargestellten Routenzuganhänger 2 befindet sich ein Fahrgestell 30 unter dem mittleren Rahmenteil 8. Das Fahrgestell 30 ist am mittleren Rahmenteil 8 vertikal verschiebbar angeordnet, wodurch der Rahmen 4 relativ zum Untergrund höhenverstellbar ist. Dadurch kann das Flurfördergut das üblicherweise in einem Trolley angeliefert wird, vom Untergrund abgehoben und wieder abgesenkt werden. Hierzu ist vorzugsweise zwischen dem mittleren Rahmenteil 8 und dem inneren des Fahrgestellkastens mindestens eine Hubeinrichtung (nicht gezeigt) vorgesehen, die beispielsweise hydraulisch oder pneumatisch betätigbar ist. Der Fahrgestellkasten ist im Wesentlichen U-förmig ausgebildet und an seinen offenen Seitenenden durch Abschlussplatten 32 verschlossen. An der Abschlussplatte 32 ist ein Achsstummel 34 vorgesehen, an dem eine Laufrolle 36 drehbar gelagert ist.
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Der erfindungsgemäße Routenzuganhänger 2 verfügt ferner über eine Sicherungseinrichtung, die in der gezeigten Ausführungsform als Sicherheitsleiste 38 am vorderen Rahmenteil 6 angebracht ist. Wie gezeigt, erstreckt sich die Sicherheitsleiste 38 im Wesentlichen über die gesamte Anhängerbreite entlang des vorderen Rahmenteils 6. Die Sicherheitsleiste kann nach jedem beliebigen Funktionsprinzip arbeiten, muss jedoch sicherstellen, dass bei einem Hindernis, das auf die Sicherheitsleiste in Fahrtrichtung trifft oder sich an diese annähert, ein Warnsignal, beispielsweise akustisch und/oder optisch erzeugt wird und/oder der Betrieb des Routenzugs unterbunden wird bzw. nicht ermöglicht wird. Beispielsweise kann beim Erkennen oder Aufprallen eines Hindernisses auf die Sicherheitsleiste 38 der Routenzug zwangsweise bis zum Stillstand abgebremst werden. Vorteilhafter Weise ist erst nach Freigabe durch den Fahrer, beispielsweise mit Hilfe eines Freigabeschalters am Zugfahrzeug, ein weiterer Betrieb des Routenzugs möglich.
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Wie in 3 dargestellt, ist beim Durchfahren enger Kurven zwischen den einzelnen aneinander gekoppelten Routenzuganhängern kaum ein Zwischenraum an der Kurveninnenseite vorhanden, so dass es alternativ oder zusätzlich auch vorteilhaft sein kann beispielsweise am hinteren Rahmenteil 10 und/oder links und rechts an der Deichsel 16 eine oder mehrere Sicherungseinrichtungen, zum Beispiel Sicherheitsleisten, vorzusehen, so dass auch hier keine Hindernisse oder Personen eingeklemmt werden können.
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Mit dem erfindungsgemäßen Routenzuganhänger ist es somit möglich einen Routenzug deutlich sicherer zu betreiben als dies mit bekannten Routenzügen der Fall ist.
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Zur Inbetriebnahme eines Routenzugs gemäß der vorliegenden Erfindung kann beispielsweise ein Schlüsselschalter am Zugfahrzeug vorgesehen sein, mit dem nach Betreten der Fahrerplattform durch den Fahrer eine Hydraulikpumpe aktiviert wird. Diese schaltet bei Erreichen eines vorgegebenen Nenndrucks ab. Vor Inbetriebnahme des Routenzugs kann durch einen Freigabeschalter oder -taster für die Sicherheitseinrichtungen eine Fahrtfreigabe erforderlich sein. Beim Verlassen der Fahrerplattform durch die Bedienperson werden die Routenzuganhänger des Routenzuges üblicherweise abgesenkt. Steuerungstechnisch ist es auch möglich, einen Schalter vorzusehen, damit die Anhänger in angehobener Position verbleiben, wenn die Bedienperson das Zugfahrzeug verlässt.
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Somit ist ein reibungsfreier, sicherer Betrieb des erfindungsgemäßen Routenzugs gewährleistet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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