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DE202012005620U1 - Leckageerkennungseinrichtung und ein Flugzeug mit einem Zapfluftsystem und mindestens einer Leckageerkennungseinrichtung - Google Patents

Leckageerkennungseinrichtung und ein Flugzeug mit einem Zapfluftsystem und mindestens einer Leckageerkennungseinrichtung Download PDF

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DE202012005620U1
DE202012005620U1 DE202012005620U DE202012005620U DE202012005620U1 DE 202012005620 U1 DE202012005620 U1 DE 202012005620U1 DE 202012005620 U DE202012005620 U DE 202012005620U DE 202012005620 U DE202012005620 U DE 202012005620U DE 202012005620 U1 DE202012005620 U1 DE 202012005620U1
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Abstract

Leckageerkennungseinrichtung (2), aufweisend eine Manschette (6) aus einem elastischen Material zum umfangsseitigen Umwickeln eines Bereichs einer Fluid führenden Leitung (4), wobei die Manschette (6) eine Innenfläche und eine Außenfläche (8) besitzt, durch die sich mindestens eine Ausnehmung (10) erstreckt, wobei an der Außenfläche (8) randseitig der Ausnehmung (10) mindestens ein Halter (16, 41) anbringbar ist, der mindestens ein Führungselement (18, 20) zum Führen eines Messorgans (22, 24) über die Ausnehmung (10) aufweist.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft eine Leckageerkennungseinrichtung für eine Fluid führende Leitung und ein Zapfluftsystem für ein Flugzeug mit mindestens einer Zapfluftleitung und mindestens einer daran angeordneten Leckageerkennungseinrichtung.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Im Stand der Technik existieren Leckageerkennungseinrichtungen, die die Detektion einer Leckage an einer Fluidleitung ermöglichen, wenn in der Fluidleitung ein im Vergleich zur Umgebung der Fluidleitung erwärmtes Fluid geführt wird. Durch Umschließen eines leckagegefährdeten Bereichs und Ausbilden einer definierten Austrittsöffnung kann ein entstehender Leckagevolumenstrom auf einen Warndraht gerichtet werden, dessen elektrische Eigenschaften überwacht werden. Treten signifikante Änderungen der elektrischen Eigenschaften auf, kann auf eine Leckage geschlossen werden.
  • Es ist bekannt, Zapfluftleitungen von Flugzeugen mit Warndrähten zur Detektion von Leckagen zu versehen. Üblicherweise sind diese Warndrähte in Form eines Koaxialkabels mit Mittelleiter und Hülle mit thermisch empfindlichem, eutektischen Salz als Isolierung ausgeführt. Tritt eine starke Erwärmung durch eine Leckage an einem Punkt entlang des Warndrahts auf, sinkt der Widerstand des eutektischen Salzes innerhalb dieses erwärmten Abschnitts und sorgt dafür, so dass aus einer angelegten Spannung zwischen der äußeren Hülle und dem Mittelleiter ein Stromfluß entsteht, welcher über eine Steuereinheit gemessen wird. Eine derartige Einrichtung wird etwa in DE 10 360 485 gezeigt.
  • Weiterhin zeigt US 7,155,961 B2 eine Leckageerkennungseinrichtung, bei dem eine Manschette aus einem flexiblen Material um einen Teil einer Zapfluftleitung eines Flugzeugs gelegt wird, die Manschette eine Öffnung für den Durchtritt eines Leckageluftmassenstroms besitzt und an der Öffnung außerhalb der Zapfluftleitung Warndrähte angeordnet sind, die ein Austreten von warmer Zapfluft detektierbar machen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Das Führen von Warndrähten an Austrittsöffnungen von Manschetten weist hinsichtlich der in einem Verkehrsflugzeug auftretenden Vibrationen oder Trägheitskräften ein Optimierungspotential auf.
  • Die Aufgabe der Erfindung liegt demnach darin, eine Leckageerkennungseinrichtung vorzuschlagen, mit der eine möglichst präzise und zuverlässige Leckageerkennung an einer Zapfluftleitung oder einer anderen ein erwärmtes Fluid führenden Leitung realisierbar ist, so dass die Wahrscheinlichkeit der Auslösung eines Fehlalarms besonders niedrig ist.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Leckageerkennungseinrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung zu entnehmen.
  • Die Leckageerkennungseinrichtung weist eine Manschette aus einem elastischen Material zum umfangsseitigen Umwickeln eines Bereichs einer Leitung auf, wobei die Manschette eine Innenfläche und eine Außenfläche besitzt, durch die sich mindestens eine Ausnehmung erstreckt, wobei an der Außenfläche randseitig der Ausnehmung mindestens ein Halter angeordnet ist, der mindestens eine Führungseinrichtung zum Führen eines Messorgans über die Ausnehmung aufweist.
  • Im Sinne der Erfindung ist eine Leitung als eine Anordnung Fluid führender Einrichtungen zu verstehen, die sowohl gerade, gebogene und flexible Rohrleitungen umfassen kann, als auch Schläuche, Muffen, Flansche, Kupplungen und andere Einrichtungen. Die Erfindung ist demnach nicht auf die Anordnung einer Leckageerkennungseinrichtung an lediglich einer dieser Einrichtungen beschränkt.
  • Die Manschette der Leckageerkennungseinrichtung ist demnach flexibel und lässt sich durch Wickeln auf eine zu überwachende Leitung bringen. Um ein nachträgliches Anbringen auf eine Fluid führende Leitung zu erlauben, ist die Manschette bevorzugt lösbar ausgebildet und könnte zur Befestigung an der Leitung einen Klettverschluss in einem Überlappungsbereich aufweisen, alternativ ist ein Kleben denkbar, weiter alternativ das Anbringen von Klebebändern über Manschettenrändern und der Fluid führenden Leitung oder das Anbringen von Klettbändern an den Rändern der Manschette. Die Manschette weist bevorzugt ein bauschiges, Luft einschließendes und beispielhaft als Glaswolle ausgeführtes Isoliermaterial auf, das bevorzugt von einer wasserdichten Umhüllung umgeben ist. Je nach Anwendungszweck, etwa zum Überwachen von Zapfluft führenden Leitungen, ist die Manschette bis etwa 200°C temperaturbeständig ausgeführt, ist schwer entflammbar und weist insbesondere selbstlöschende Eigenschaften auf.
  • Das Wickeln beinhaltet das Anlegen der Manschette auf die Leitung, so dass sich die Manschette an ihren Enden umfangsseitig überlappt, damit ein geschlossener Umfang entsteht. Die Manschette sollte daher derart dimensioniert sein, dass sie in einer Raumrichtung eine größere Erstreckung als der Umfang der betreffenden Leitung aufweist. Eine unterhalb dieser Manschette auftretende Leckage führt dazu, dass sich die austretende Luft zwischen der Luftleitung und der Manschette ausbreitet und folglich aus der nächsten verfügbaren Öffnung nach außen strömt, wobei diese Öffnung bei umfangsseitiger Abdichtung der Manschette die in der Manschette angebrachte Ausnehmung ist.
  • Durch den auf der Außenseite der Manschette angeordneten mindestens einen Halter kann mindestens ein Messorgan direkt in einem vorgegebenen radialen Abstand über die Ausnehmung geführt werden, so dass ein austretendes warmes Fluid aus der Leitung direkt auf das mindestens eine Messorgan trifft. Ein Messorgan ist bevorzugt ein Warndraht, der nach Art eines Koaxialkabels von einem eutektischen Salz und einer metallischen Umhüllung umgeben ist, wie vorangehend erläutert.
  • Die Anordnung des Halters auf der Außenfläche der Manschette bietet die besonderen Vorteile, dass das mindestens eine Messorgan in einem vorgegebenen Abstand zuverlässig über der Ausnehmung angeordnet ist, so dass auch bei auftretenden Vibrationen oder Trägheitskräften, insbesondere bei der Verwendung in einem Flugzeug, dennoch eine sichere Überwachung der Leitung auf eine Leckage ermöglicht wird.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Halter ausschließlich an der Manschette befestigt. Die Vermeidung jeglichen Kontakts des Halters mit einer Oberfläche der zu überwachenden Fluid führenden Leitung führt dazu, dass die Ausnehmung in der Manschette zwangsläufig immer unterhalb des Messorgans liegt. Es besteht keine Notwendigkeit, die Manschette durch eine Öffnung zum Durchführen eines Halters zu ergänzen. Das Messorgan wird stets in einem definierten Abstand über der Ausnehmung geführt. Die Montage einer Manschette mit einem direkt darauf befestigten Halter ist weiterhin deutlich einfacher als das Anlegen einer Manschette um eine Fluid führende Leitung, an der bereits Halter befestigt sind. Die Zuverlässigkeit der Überwachung wird zudem deutlich gesteigert.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der mindestens eine Halter auf der Außenseite der Manschette aufgeklebt. Durch das Kleben wird eine sichere, stoffschlüssige Verbindung hergestellt, die Vibrationen und Trägheitskräfte toleriert. Der verwendete Kleber sollte dabei temperaturbeständig sein, bevorzugt bis ca. 200°C, wenn die Leckageerkennungseinrichtung an einer Zapfluftleitung eines Flugzeugs eingesetzt werden soll. Ein temperaturbeständiger Kleber für Temperaturen bis ca. 135°C könnte hierbei auf einem Zwei-Komponenten-Epoxy-Kleber basieren. Für Temperaturen bis ca. 200°C wären hingegen Kleber auf Silikonbasis besser geeignet.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Halter an einem Befestigungsband angeordnet, das sich in mindestens einer Dimension über die Außenkonturen des Halters erstreckt und an der Außenfläche der Manschette festgenäht ist. Das Anordnen eines Bandes, das aus einem Stoff oder einem anderen flexiblen, biegeschlaffen Material gefertigt ist, erlaubt eine deutlich geringere Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Außenfläche der Manschette in einem Bereich unterhalb des Halters, da etwa nur die über die Außenkontur des Halters erstreckenden Bereiche des Befestigungsbandes festgenäht werden müssen und der Raum zwischen dem Halter und der Außenfläche keine Verbindungsmittel wie Klebstoff oder eine Naht umfasst.
  • Bevorzugt weist der Halter ein Unterteil und ein Halteteil auf, die unter Einschließen des Befestigungsbandes aneinander befestigt sind. Das Halteteil ist dabei ein Teil des Halters, der die technische Funktion des Haltens bzw. Führens des Messorgangs übernimmt. Das Unterteil ist ein Teil des Halters, der auf der Manschette aufliegt. Das Befestigungsband zwischen den beiden Halterteilen trägt zu einem sandwichartigen Aufbau bei.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das Befestigungsband aus dem gleichen Material gefertigt, wie die Außenseite der Manschette. Die Manschette könnte eine Kunststofffolie, ein Kunststoffgewebe, einen Stoff, einen imprägnierten Stoff oder andere Materialien umfassen, die dafür geeignet sind, einen entsprechenden Temperaturbereich zu tolerieren. Durch die identischen Materialeigenschaften lässt sich das Befestigungsband sehr leicht an der Manschette annähen oder aufkleben.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Halter lösbar an der Manschette angeordnet. Dies kann etwa durch einen Klettverschluss, insbesodere mit einem Schlaufenband und einem Hakenband, zum Befestigen des Halters an der Manschette realisiert werden, wobei an dem Halter bevorzugt das Schlaufenband angeordnet ist. Das Hakenband könnte durch eine Klebe- oder Nähverbindung an der Manschette angeordnet werden. Das Schlaufenband kann im Sinne der vorangehenden Beschreibung als Befestigungsband aufgefasst werden, welches wie die anderen Befestigungsbänder auch an dem Halter befestigt sein könnte. Neben der einfachen Anbringung eines Klettverschlusses ist von Vorteil, dass ein Schlaufen- oder Hakenband eine höhere Festigkeit aufweisen kann, als das Umhüllungsmaterial der Manschette. Es sind alternative Klettverschlüsse bekannt, bei denen gleichartige Bänder miteinander in Verbindung gebracht werden können, welche selbstverständlich auch zum lösbaren Befestigen des Halters einsetzbar sind. Zusätzlich sind alle bekannten Schnapp-, Klick-, Knöpf- und Rastverbindungen einsetzbar, insbesondere solche, die aus der Anwendung an Textilien bekannt sind.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich der Klettverschluss über mindestens 50% des Umfangs der Manschette. Damit kann eine besonders sichere mechanische Verbindung zwischen dem Halter und der Manschette hervorgerufen werden, die dennoch leicht herstellbar ist.
  • In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform ist das Befestigungsband selbstklebend ausgeführt. Damit lässt sich eine besonders leichte Nachrüstbarkeit erzielen, wenn Manschetten nicht von der zu überwachenden Leitung abgenommen werden sollen.
  • Allgemein kann weiterhin der Halter lösbar auf der Manschette angeordnet werden, was ein nachträgliches Anbringen oder auch eine Nachjustierung der Position des Halters erlaubt.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Halter aus einem metallischen Material gebildet und weist mindestens eine Befestigungsfläche auf, wobei sich das mindestens eine Führungselement von einer der mindestens einen Befestigungsfläche entgegengesetzten Seite des Halters nach außen erstreckt. Die mindestens eine Befestigungsfläche des Halters, die dessen Unterseite definiert, dient zum Anbringen des Halters auf der Außenfläche der Manschette. Das Führungselement ist weiterhin derart dimensioniert, dass das betreffende Messorgan in einem sicheren Abstand von der Befestigungsfläche geführt wird
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das mindestens eine Führungselement dazu eingerichtet, das Messorgan zu haltern. Das Führen ist grundsätzlich nur als Vorgabe einer Position und einer Erstreckungsrichtung zu verstehen. Das Halter kann weiterhin verhindern, dass das betreffende Messorgan aus dem Messorgan herausrutscht oder darin bewegt wird. Das Halter kann durch eine form- oder kraftschlüssige Verbindung erfolgen. Besonders bietet sich eine klemmende Verbindung an, wobei hier jedoch darauf zu achten ist, dass die Klemmkraft bei Verwendung von einer koaxialen Anordnung aus Draht, eutektischem Salz und metallischer Umhüllung nicht derart gequetscht wird, dass bereits hieraus ein Kontakt zwischen dem Draht und der Umhüllung entsteht.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform erstreckt sich das Befestigungsband zu mindestens zwei Seiten über die Außenkonturen des Halters. Damit kann der Halter durch beidseitiges Nähen eines Befestigungsbandes sehr sicher an der Außenfläche der Manschette angeordnet werden und erlaubt eine präzise, zuverlässige und gleichbleibende Ausrichtung eines Messorgans über der Ausnehmung.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das mindestens eine Führungselement rillenförmig, wobei die Rillenform einem Messorgan eine Erstreckungsrichtung vorgibt. Die zuverlässige Ausrichtung des Messorgans wird damit weiter verbessert.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform erstreckt sich das Befestigungsband zu zwei Seiten über die Außenkonturen des Halters, wobei die Erstreckungsrichtung des Befestigungsbandes zu der Erstreckungsrichtung des rillenförmigen Führungselements orthogonal verläuft. Das Annähen des Befestigungsbandes kann demnach seitlich von dem geführten Messorgan erfolgen, so dass die Seitenführung des Messorgans auch bei starken Vibrationen über der Ausnehmung gewährleistet wird.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist der Halter eine Breite b auf, wobei die Breite des Befestigungsbandes die Breite b um mindestens 50% übersteigt. Die dadurch entstehenden, sich über die Außenkonturen des Halters erstreckenden Befestigungslaschen reichen damit zur sicheren Befestigung des Halters an der Außenfläche der Manschette aus.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Manschette thermisch isolierend ausgeführt, wobei zwischen der Innenfläche und der Außenfläche der Manschette ein isolierendes Material angeordnet ist. Dies kann beispielsweise eine Glaswolle oder ein anderes, Luft einschließendes Material sein, das die Wärmeleitung bzw. den Wärmedurchgang deutlich einschränkt.
  • In einer ebenso bevorzugten Ausführungsform ist der Halter mit Hilfe einer formschlüssigen Verbindung an dem Befestigungsband befestigt. Die formschlüssige Verbindung kann etwa eine Nietverbindung oder eine genähte Verbindung sein.
  • In einer ebenso vorteilhaften Ausführungsform weist das Führungselement eine längsseitig geschlitzte Buchse aus einem elastischen Material auf. Diese ist auch nachträglich auf einen Warndraht oder dergleichen aufzustecken bzw. aufzuklemmen.
  • Bevorzugt weist der Halter eine Aufnahmefläche zur Aufnahme der Buchse und einen Niederhalter auf, wobei der Niederhalter derart an dem Halter befestigbar ist, dass die Buchse zwischen der Aufnahmefläche und dem Niederhalter eingeklemmt ist.
  • In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform weist der Halter ein metallisches Blech auf, das eine zuverlässige und haltbare Verbindung mit einem Messorgan erlaubt.
  • In einer ebenfalls vorteilhaften Ausführungsform weist der Halter ein biegeschlaffes Textilmaterial auf, wobei das Textilmaterial eine Natur- oder Kunstfaser umfassen kann. Die Herstellung des Halters kann damit noch weiter vereinfacht werden und das Gewicht des Halters ist relativ gering, was ihn für die Verwendung in einem Flugzeug besonders eignet.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Halter zwei Führungselemente auf, die das Führen von zwei parallelen Messorganen über der Ausnehmung der Manschette erlauben, so dass die Zuverlässigkeit der Leckageerkennung auch bei Ausfall eines der Messorgane ausreichend groß ist.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Zapfluftsystem für ein Flugzeug mit mindestens einer Zapfluftleitung und mindestens einer daran angeordneten, vorangehend beschriebenen Leckageerkennungseinrichtung. Die Zapfluftleitung kann dabei geradlinige oder gebogene Abschnitte umfassen. Besonders vorteilhaft ist das Anordnen einer Leckageerkennungseinrichtung an gebogenen und flexibel ausgeführten Leitungsabschnitten, die beispielsweise nach Art eines Faltenbalgs eine gewisse Bewegungsfreiheit haben, wobei dort allerdings auch das Risiko einer eventuellen Leckage größer sein könnte als an geradlinigen Leitungsabschnitten.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele und den Figuren. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich und in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung auch unabhängig von ihrer Zusammensetzung in den einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbezügen. In den Figuren stehen weiterhin gleiche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Objekte.
  • 1a und 1b zeigen eine erfindungsgemäße Leckageerkennungseinrichtung in und eine Detailansicht eines Halters in Draufsichten.
  • 2 zeigt ein Flugzeug mit einem Zapfluftsystem und einer daran angeordneten Leckageerkennungseinrichtung.
  • DETAILLIERTE DARSTELLUNG EXEMPLARISCHER AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • 1a zeigt eine erfindungsgemäße Leckageerkennungseinrichtung 2, die an einer Fluid führenden Leitung 4 angeordnet ist. Die Leckageerkennungseinrichtung 2 weist eine Manschette 6 auf, die umfangsseitig über die Leitung 4 gewickelt ist und hierbei einen geschlossenen Umfang bildet. Die Manschette 6 weist hierbei eine Außenfläche 8 und eine in dieser Darstellung nicht sichtbare Innenfläche auf, die mit der äußeren Oberfläche der Leitung 4 in Verbindung steht. In der Manschette 6 befindet sich ferner eine Ausnehmung 10, die sich von der Innenfläche bis zur Außenfläche 8 erstreckt. Eine Leckage, die unterhalb der Manschette 6 an der Leitung 4 auftritt führt zum Austreten von Luft, die sich folglich zwischen der Leitung 4 und der Innenfläche der Manschette 6 ausbreitet, so dass sie aus der Ausnehmung 10 austritt. Diese Strömungsführung ist besonders dann zuverlässig gegeben, wenn die in axialer Richtung verlaufenden Begrenzungskanten 12 und 14 einen bündigen Kontakt mit der Leitung 4 herstellen, wobei dies jedoch nicht zwingend notwendig ist und zum Erlauben einer Wärmeausdehnung der Leitung 4 eventuell darauf verzichtet werden sollte.
  • Auf der Außenfläche 8 befindet sich ein Halter 16, der mit Hilfe von zwei Führungselementen 18 und 20 zwei Warndrähte 22 und 24 führt. Die Warndrähte 22 und 24 können aus einer koaxialen Anordnung eines Drahts, umgeben von einem eutektischen Salz und einer metallischen Umhüllung ausgeführt sein. Eine Wärmeeinwirkung auf den Warndraht bei entsprechend ausgewählter Zusammensetzung des eutektischen Salzes führt zu einer drastischen Senkung des lokalen elektrischen Widerstands, der dann als Kurzschluss zwischen dem Draht und der Umhüllung detektierbar ist. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines erwärmten Fluids aus der Ausnehmung 10, das auf die Warndrähte 22 bzw. 24 trifft.
  • Die Besonderheit der erfindungsgemäßen Leckageerkennungseinrichtung 2 liegt darin, dass der Halter 16 direkt an der Außenfläche 8 der Manschette 6 angeordnet ist und hierbei die Warndrähte 22 und 24 direkt randseitig der Ausnehmung 10 in einem vorbestimmten Abstand von der Ausnehmung 10 führt. Damit kann verhindert werden, dass die Warndrähte 22 und 24 oberhalb der Manschette 6 durch Schwingungen von der Ausnehmung 10 wegbewegt werden oder direkt die Manschette 6 berühren, was zu einem Fehlalarm, führen könnte.
  • Zusätzlich hierzu kann außerhalb der Manschette 6 ein weiterer Halter 26 angeordnet werden, der exemplarisch den gleichen Gestaltungsgrundlagen unterliegt wie der Halter 16, wie nachfolgend anhand von 1b erläutert wird.
  • Der Halter 16 in 1b besteht exemplarisch aus einem metallischen Material, das beispielhaft in Form eines Blechs mit mehreren Abkantungen ausgeführt ist. Zwei laschenförmige Befestigungsflächen 28 und 30 erstrecken sich seitlich des Halters 16 nach außen und weisen jeweils Bohrungen 32 auf, die beispielhaft eine Nietverbindung zu einem Befestigungsband 34 erlauben. Das Befestigungsband 34 kann ein biegeschlaffes Textilmaterial umfassen, wobei sich das Befestigungsband 34 deutlich seitlich über die Befestigungslaschen 28 und 30 hinaus erstreckt. Die dadurch entstehenden Laschen 36 und 38 können an der Außenfläche 8 der Manschette mit Hilfe von Nähverbindungen 35 festgenäht werden.
  • Der Halter weist ferner zwei ebenfalls beispielhaft als abgekantete Bleche ausgeführte Führungselemente 18 und 20 auf, die in der gezeigten Variante mehrteilig ausgeführt sind, so dass eine Aufnahmefläche 40 das Auflegen eines Warndrahts 22 oder 24 erlaubt und ein darauf anbringbarer Niederhalter 42 das Festklemmen des Warndrahts 22 bzw. 24 erlaubt. Beispielhaft kann eine Kombination aus einer Auflagefläche 40 und einem Niederhalter 42 in einem befestigten Zustand einen kreisrunden Haltequerschnitt ausbilden, der mit dem Querschnitt der Warndrähte 22 bzw. 24 korrespondiert. In den gezeigten Beispielen ist der Niederhalter 42 über ein Scharnier 44 schwenkbar gelagert, wobei der Niederhalter 42 über eine Schraubverbindung 46 fest relativ zu der Auflagefläche 40 arretiert wird.
  • Zur weiteren Schonung der zu führenden Warndrähte 22 bzw. 24 kann zwischen der Auflagefläche 40 und dem Niederhalter 42 eine einseitig geschlitzte Buchse 48 aus einem elastischen Material angeordnet werden, die ein nachträgliches Aufschieben bzw. Aufklippen auf einen Warndraht 22 bzw. 24 erlaubt und beim Befestigen des Niederhalters 42 bündig sowohl den Niederhalter 42 als auch die Auflagefläche 40 berührt. Durch Ausnutzen einer Restelastizität der Buchse 48 kann ein empfindlicher Warndraht ebenfalls zuverlässig durch eine kraftschlüssige Verbindung gehaltert werden.
  • Wie ferner in 1c dargestellt wird, kann ein Halter 16 ein oberes Halterteil 39 und ein Unterteil 37 aufweisen, die das Befestigungsband 34 durch eine Nietverbindung über die Bohrungen 32 einschließen. Dieser sandwichartige Aufbau erlaubt eine besonders vorteilhafte Krafteinleitung in das Befestigungsband 34, da Zugkräfte auch über eine kraftschlüssige Klemmverbindung zwischen dem Halterteil 39 und dem Unterteil 37 in das Befestigungsband 34 geleitet werden.
  • 1d offenbart die Umwicklung einer Leitung 4 mit einer Manschette 6, bei der sich ein Überlappungsbereich 7 bildet, der dazu führt, dass austretendes Fluid möglichst sicher zu der Ausnehmung 10 der Manschette 6 gerät.
  • 1e offenbart eine Variante, bei der eine Manschette 6 an einer Leitung 4 angeordnet ist, wobei die Außenseite 8 der Manschette 6 mit einem Halter 41 ausgestattet ist, der lediglich ein Führungselement 20 aufweist. Zur Befestigung des Halters 41 wird eine Klettverbindung verwendet, die aus einem Schlaufenband 43 und einem Hakenband 45 besteht. Das Hakenband 45 kann dabei auf die Außenseite 8 der Manschette 6 aufgeklebt oder aufgenäht sein. Das Schlaufenband 43 lässt sich sehr einfach auf das Hakenband 45 aufdrücken, um eine ausreichend sichere Verbindung herzustellen.
  • 2 zeigt ein Flugzeug 50, welches Triebwerke 52 und ein Hilfstriebwerk 58 aufweist, die Zapfluft aus einer oder mehreren Verdichterstufen mit einer entsprechend hohen Temperatur liefern. Zapfluftleitungen 54 und 56, welche Zapfluft zu Zapfluft konsumierenden Einrichtungen leiten, können geradlinige Abschnitte und gebogene Abschnitte enthalten, wobei die letzteren zum Zulassen von Wärmedehnungen und Fertigungstoleranzen nach Art von Metallfaltenbälgen ausgeführt sein könnten. Durch die Flexibilität und die resultierende Möglichkeit zur Formänderung können insbesondere an diesen Umlenkungen auch Leckagen auftreten, die mit Hilfe von Leckageerkennungseinrichtungen 2 gemäß der vorliegenden Erfindung detektiert werden können. Grundsätzlich sind jedoch alle Abschnitte von Zapfluftleitungen 54 und 56 mit einer derartigen Leckageerkennungseinrichtung 2 überwachbar. Insbesondere der Bereich eines Rumpfs 60 des Flugzeugs 50, der das Hilfstriebwerk 58 beherbergt, sollte mit Hilfe einer Leckageerkennungseinrichtung 2 überwacht werden, denn die Leckage von Zapfluft in einem druckbeaufschlagten Bereich des Flugzeugs 50 sollte durch entsprechend konstruktive Maßnahmen möglichst vollständig verhindert werden.
  • Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass „aufweisend” keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt, und „ein” oder „eine” keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkung anzusehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10360485 [0003]
    • US 7155961 B2 [0004]

Claims (15)

  1. Leckageerkennungseinrichtung (2), aufweisend eine Manschette (6) aus einem elastischen Material zum umfangsseitigen Umwickeln eines Bereichs einer Fluid führenden Leitung (4), wobei die Manschette (6) eine Innenfläche und eine Außenfläche (8) besitzt, durch die sich mindestens eine Ausnehmung (10) erstreckt, wobei an der Außenfläche (8) randseitig der Ausnehmung (10) mindestens ein Halter (16, 41) anbringbar ist, der mindestens ein Führungselement (18, 20) zum Führen eines Messorgans (22, 24) über die Ausnehmung (10) aufweist.
  2. Leckageerkennungseinrichtung (2) nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Halter (16, 41) ausschließlich an der Manschette (6) befestigt ist.
  3. Leckageerkennungseinrichtung (2) nach Anspruch 1 oder 2, wobei der mindestens eine Halter (16, 41) auf der Außenseite (8) der Manschette (6) aufgeklebt ist.
  4. Leckageerkennungseinrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Halter (16, 41) an einem Befestigungsband (34) angeordnet ist, das sich in mindestens einer Dimension über die Außenkonturen des Halters (16, 41) hinaus erstreckt und an der Außenfläche (8) der Manschette (6) festgenäht ist.
  5. Leckageerkennungseinrichtung (2) nach Anspruch 1, wobei der Halter (16, 41) lösbar an der Manschette (6) befestigt ist.
  6. Leckageerkennungseinrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Halter (16, 41) ein metallisches Material aufweist und mindestens eine Befestigungsfläche (28, 30) besitzt, wobei sich das mindestens eine Führungselement (18, 20) von einer der mindestens einen Befestigungsfläche (28, 30) entgegengesetzten Seite des Halters (16, 41) nach außen erstreckt.
  7. Leckageerkennungseinrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Manschette (6) lösbar an einer Fluid führenden Leitung (4) befestigbar ist.
  8. Leckageerkennungseinrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das mindestens eine Führungselement (18, 20) rillenförmig ausgebildet ist, wobei die Rillenform einem Messorgan (22, 24) eine Erstreckungsrichtung vorgibt.
  9. Leckageerkennungseinrichtung (2) nach Anspruch 3, wobei sich das Befestigungsband (34) zu zwei Seiten über die Außenkonturen des Halters (16, 41) hinaus erstreckt, wobei die Erstreckungsrichtung des Befestigungsbandes (34) zu der Erstreckungsrichtung des rillenförmigen Führungselements (18, 20) orthogonal verläuft.
  10. Leckageerkennungseinrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Halter (16, 41) eine Aufnahmefläche (40) zur Aufnahme einer längsseitig geschlitzten Buchse (48) und einen Niederhalter (42) aufweist, wobei der Niederhalter (42) derart an dem Halter (16, 41) befestigbar ist, dass die Buchse (48) zwischen der Aufnahmefläche (40) und dem Niederhalter (42) eingeklemmt ist.
  11. Leckageerkennungseinrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Halter (16, 41) ein metallisches Blech aufweist, das eine zuverlässige und haltbare Verbindung mit einem Messorgan (18, 20) erlaubt.
  12. Leckageerkennungseinrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Halter (16, 41) ein biegeschlaffes Textilmaterial aufweist.
  13. Leckageerkennungseinrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Halter (16, 41) zwei Führungselemente (18, 20) aufweist, die das Führen von zwei parallelen Messorganen (22, 24) über der Ausnehmung (10) der Manschette (6) erlauben.
  14. Flugzeug (50) mit einem Zapfluftsystem, das mindestens eine Zapfluftleitung und mindestens eine daran angeordneten Leckageerkennungseinrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 umfasst.
  15. Flugzeug (50) nach Anspruch 14, wobei mindestens eine Leckageerkennungseinrichtung (2) an einer in einem nicht druckbeaufschlagten Bereich eines Rumpfs (60) des Flugzeugs (50) angeordnet ist.
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DE10360485A1 (de) 2003-12-22 2005-07-14 Airbus Deutschland Gmbh Verfahren und Vorrichtung zur Temperaturüberwachung entlang einer Messleitung
US7155961B2 (en) 2004-06-04 2007-01-02 Senior Operations, Inc. Bleed leak detection system

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