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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit mit einem aufgussfähigen Beutel enthaltend aufgussfähiges Material. Die vorliegende Erfindung bezieht sich insbesondere auf Teebeutel als aufgussfähige Beutel.
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Heutzutage wird Tee üblicherweise in aufgussfähigen Beuteln verpackt. Eine bekannte Verpackungsform weist eine aus gefaltetem Papier gebildete Umhüllung des Teebeutels auf, in der auch ein Etikett des Teebeutels, welches mit einem Faden mit dem Teebeutel verbunden ist, durch Stanzen im Wesentlichen freigeschnitten enthalten ist. Das gefaltete Papier ist in parallelen Längsseiten durch eine Rändelung verschlossen und hat eine Aufreißlasche, unter der zwei sich parallel erstreckende und den Teebeutel in sich aufnehmende Lagen der Papiers sowie das Etikett aufgenommen ist.
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Wenngleich derartige Umhüllungen für Teebeutel, die üblicherweise in einer rechteckigen Kartonverpackung aufgenommen sind, große Verbreitung gefunden haben, wird die Verpackung des Teebeutels als nicht zufriedenstellend angesehen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Verpackungseinheit mit einem aufgussfähigen Beutel anzugeben, die in besserer Weise den hygienischen Anforderungen gerecht wird und auch eine verbesserte Lagerung des in dem Aufgussbeutel verpackten aufgussfähigen Materials über längere Zeit erlaubt.
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Zur Lösung dieses Problems wird mit der vorliegenden Erfindung eine Verpackungseinheit mit den Merkmalen von Anspruch 1 angegeben. Diese weist neben dem aufgussfähigen Beutel vorzugsweise eng konturfolgend einen mittels Form-Fill-Seal hergestellten Folienbeutel auf, der den aufgussfähigen Beutel umgibt und in sich aufnimmt. Der Folienbeutel hat den Vorteil, dass er mittels Form-Fill-Seal-Verfahren hergestellt ist und dementsprechend der Aufnahmeraum vollständig gegenüber der Umgebung abgeschottet ist. Das Form-Fill-Seal-Verfahren ist allgemein bekannt und dient der Ausbildung eines geschlossenen Beutels aus einer Bahn. Diese wird als Endlosmaterial zugeführt und entlang ihrer Längsrichtung so umgelegt, dass die freien Längsränder üblicherweise mit einer gewissen Überdeckung übereinanderliegen. Die freien Längsränder werden gegeneinander verschweißt. Danach ist ein Folienschlauch gebildet. Dieser wird üblicherweise in vertikaler Erstreckung einer oder mehreren Verschlusseinrichtungen, üblicherweise Querschweißbacken zugeführt, die den Endlosschlauch unterseitig zur Ausbildung eines Beutels verschweißen. Danach wird in Fallrichtung Gut in den Beutel eingebracht. Dabei wird regelmäßig das Schlauchfolienmaterial weiter gefördert, so dass das auf dem Boden des Beutels aufsitzende Gut die Schließeinrichtung passiert. Danach wird oberhalb des eingefüllten Materials ein weiterer Querverschluss, beispielsweise in Form einer Querschweißnaht aufgebracht. Beim Schweißen wird üblicherweise das zunächst endlos vorliegende Schlauchmaterial auch abgeschnitten.
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Mit der vorliegenden Erfindung wird erstmals vorgeschlagen, einen aufgussfähigen Beutel, insbesondere einen Teebeutel für sich in einem mittels Form-Fill-Seal hergestellten Folienbeutel aufzunehmen. Der Folienbeutel ist dabei vorzugsweise derart bemessen, dass er gerade den Aufgussbeutel in sich aufnehmen kann. Dieser Aufgussbeutel hat als Bestandteile üblicherweise ein gewisses Längenstück einer zu dem Beutel umgeformten netzartigen Bahn, das Etikett sowie einen Faden, der das Etikett mit dem netzartigen Material verbindet. Als Etikett soll in diesem Sinne jede Einrichtung verstanden werden, die geeignet ist, den ausgussfähigen Beutel zu handhaben und gegebenenfalls für das Aufbrühen an einer Kanne oder dergleichen zu fixieren. Das Etikett hat vorzugsweise eine Fläche die um zumindest 30% kleiner als die Grundfläche des aufgussfähigen Beutels ist.
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Im Hinblick auf eine attraktive optische Ausgestaltung hat der aufgussfähige Beutel eine Dreiecksform, ist beispielsweise flach mit dreieckiger Grundfläche oder aber als Tetraeder bzw. Pyramide ausgebildet. Diese Ausgestaltung nimmt gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung auch der Folienbeutel wieder auf, welcher danach aus einer durch eine Längsschweißnaht zu einem umfänglichen Schlauch geformten Kunststofffolie gebildet ist, wobei den Schlauch endseitig verschließende Querschweißnähte sich in einem Punkt schneiden. Durch diese Ausgestaltung ist ein im Wesentlichen dreiecksförmiger, jedoch flacher Aufnahmeraum für den aufgussfähigen Beutel innerhalb des Folienbeutels gebildet. So nimmt der Folienbeutel die durch den aufgussfähigen Beutel vorgegebene geometrische Formgestaltung wieder auf und umgibt den aufgussfähigen Beutel mit geringem Abstand, in der Regel im Wesentlichen der Kontur des aufgussfähigen Beutels.
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Mit Blick auf die sich in einem Punkt schneidenden Schweißnähte wird gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, dass der Folienbeutel zu einer dreieckigen Grundform geschnitten ist. Dabei müssen die Ecken der dreieckigen Grundform nicht zwingend spitz enden. Die Schnittkanten verlaufen üblicherweise entlang oder innerhalb der Querschweißnähte und schneiden die Längsschweißnaht der Kunststofffolie mit einem Winkel von zwischen 60° und 40°.
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Die Verpackungseinheit eignet sich besonders zur Umhüllung von aufgussfähigen Beuteln, die dadurch hergestellt sind, dass zunächst eine netzartige Bahn zu einem Netzschlauch mittels einer Längsnaht geformt ist, der an gegenüberliegenden Enden durch Quernähte verschlossen ist, die sich im Wesentlichen rechtwinklig zueinander erstrecken. Die Aufgussbeutel werden dementsprechend ebenfalls nach dem an sich bekannten Form-Fill-Seal-Verfahren hergestellt mit dem Unterschied, dass die Verschlusseinrichtungen, mit welchen der Schlauch ober- bzw. unterseitig verschlossen wird, eine rechtwinklige Erstreckung zueinander bei üblicherweise rechtwinkliger Erstreckung zur Längsachse des Schlauches haben (
WO 95/101907 ).
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Im Hinblick auf ein ansprechendes ästhetisches Bild und nicht zuletzt mit Rücksicht auf die gewünschte Faltbarkeit der aufgussfähigen Beutel wir gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, die Längsnaht an einem Ende des Beutels in etwa mittig auf die eine Quernaht treffend auszubilden. An dem anderen Ende mündet die Längsnaht in der Quernaht.
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Der gefaltete aufgussfähige Beutel, der sich besonders platzsparend und bei im Wesentlichen flacher Ausgestaltung des Folienbeutels in diesem aufnehmen und verpacken lässt, weist einen Zipfel auf, d. h. eine Spitze, die üblicherweise durch drei dreiecksförmige Flächen gebildet wird, die durch Falten über eine der Quernähte hinaus gelegt ist. Hierdurch ist der aufgussfähige Beutel flach gehalten. Im flach gehaltenen Zustand erstreckt sich vorzugsweise eine durch das Falten geformte Falte im Wesentliche parallel zu einer der Quernähte des üblicherweise tetragonal geformten Aufgussbeutels. Im flach gehaltenen, d. h. gefalteten Zustand erstreckt sich des Weiteren vorzugsweise die überwiegende Länge der Längsnaht parallel zu der durch Falten ausgeformten Falte und/oder einer der Quernähte. In einem solcherart gefalteten, d. h. flach gehaltenen Zustand hat der tetragonale Aufgussbeutel zu jeder Zeit eine optisch ansprechende Form. Auch der Folienbeutel ist gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung flach gehalten.
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Mit Rücksicht auf einen Vertrieb von mehreren, in einem Folienbeutel jeweils für sich aufgenommener aufgussfähiger Beutel in einem Gebinde wird gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung eine längliche Kartonverpackung mit dreieckiger Querschnittsfläche zur Aufnahme der Folienbeutel vorgeschlagen. Die Querschnittsfläche ist dabei in etwa so groß, dass die dreieckigen Folienbeutel exakt in die Kartonverpackung hintereinander gestapelt passen. Die Querschnittsform der Kartonverpackung sollte so ausgebildet sein wie die Querschnittsform der Folienbeutel, so dass diese mit geringem Spiel jedoch bei einer Ausrichtung der Ränder der Folienbeutel parallel zu den Innenwandungen der Kartonverpackung in dieser aufgenommen sind. Zur leichten Entnahme von in Längsrichtung der Kartonverpackung hintereinander aufrecht stehend gestapelten Folienbeuteln wird gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, die Verpackungseinheit mit einer Abdeckklappe zu versehen, die um eine sich parallel zu der Längsachse der Kartonverpackung erstreckende Schwenkachse verschwenkbar ausgebildet ist. Die Abdeckplatte erstreckt sich dabei vorzugsweise im Wesentlichen über die gesamten Längserstreckung der Kartonverpackung. Die Abdeckklappe ist vorzugsweise derart bemessen, dass eine die Abdeckklappe haltende Basis der Kartonverpackung eine den Aufnahmeraum für die Folienbeutel begrenzenden Rand ausformt, der sich lediglich im Bodenbereich der Kartonverpackung erstreckt, so dass die Folienbeutel nicht bei geöffneter Abdeckklappe unbeabsichtigt aus der Kartonverpackung herausfallen, gleichwohl aber einfach entnommen werden können.
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Die im Rahmen obiger Beschreibung skizzierten Form-Fill-Seal-Verfahren und hierzu geeignete Vorrichtungen für das Herstellen der dreieckigen Folienbeutel und/oder der tetragonalen aufgussfähigen Beutel können für sich erfindungswesentlich sein. Für die Herstellung der dreieckigen Folienbeutel weist ein an sich bekannte Form-Fill-Seal-Vorrichtung gemäß der
DE 199 57 891 bzw. der
DE-A-1 113 174 , der
EP 0 627 355 oder der
EP 1 923 202 A1 beispielsweise eine Querschweißbacke auf, die um eine sich rechtwinklig zu der Längsachse des zugeführten Schlauches ausgerichtete Achse verschwenken lässt, so dass die Querschweißnaht von ein- und derselben Querschweißbacke bei wechselnder Ausrichtung erzeugt werden kann, so dass nacheinander ausgebildete Querschweißnähte sich in einem Punkt schneiden, der sich am äußeren Rand des Schlauches befindet. Selbstverständlich ist der entsprechenden Querschweißbacke üblicherweise eine Trenneinrichtung zugeordnet, um den abgeschweißten Folienbeutel von dem zugeführten Schlauchmaterial abzutrennen. Die Schwenkachse für die eine Querschweißbacke befindet sich dabei vorzugsweise ebenfalls auf Höhe des äußeren Randes des zugeführten Schlauches auf Höhe der Schweißbacke.
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Alternativ kann die Vorrichtung zwei sich in einem Punkt schneidende Querschweißbacken aufweisen, die jeweils alternierend betrieben werden, um zunächst einen Boden abzuschweißen, danach den so unterseitig gefüllten Schlauch mit einem aufgussfähigen Beutel zu befüllen und danach den Schlauch oberseitig zur Ausbildung eines Folienbeutels abzuschweißen.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In dieser zeigen:
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1 eine perspektivische Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines aufgussfähigen Beutels;
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2 den in 1 gezeigten Aufgussbeutel im flachen Zustand nach Falten;
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3 den in den 1 und 2 verdeutlichten aufgussfähigen Beutel aufgenommen in einem Folienbeutel und
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4 eine perspektivische Seitenansicht einer Kartonverpackung zur Aufnahme von mehreren der in 3 verdeutlichten mit einem aufgussfähige Beutel jeweils gefüllten Folienbeutel.
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1 zeigt einen Aufgussbeutel
2 vorliegend als Teebeutel mit tetragonaler Form, wie er grundsätzlich aus der
US 4,290,521 A bekannt ist. Dieser Aufgussbeutel
2 hat vier dreieckige Flächen
4, von denen jeweils drei Flächen
4 sich in einem Punkt schneiden. Ein den aufgussfähigen Beutel
2 ausbildendes Netzmaterial
6, welches zunächst als Bahn einer Form-Fill-Seal-Vorrichtung zugeführt wird, weist eine Längsnaht
8 auf, durch welche das Netzmaterial
6 zu einem umfänglich geschlossenen Schlauch gebildet wird. Dieser ist an gegenüberliegenden Enden
10,
12 mit einer Quernaht
14 und einer rechtwinklig sich hierzu erstreckenden Quernaht
16 verschlossen. Die Quernähte
14,
16 erstrecken sich jeweils rechtwinklig zu der Längsnaht
8, jedoch relativ zueinander ebenfalls rechtwinklig, wodurch die tetragonale Form des Aufgussbeutels
2 begründet wird.
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Der Aufgussbeutel 2 hat üblicherweise aufgrund der Ausgestaltung der Nähe 14, 16 eine markant dreidimensionale Form. Der aufgussfähige Beutel 2 ist nicht flach.
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Zur Verpackung wird der Beutel 2 zunächst so gefaltet, dass ein Zipfel 18, der vorliegend an dem Schnittpunkt zwischen der Längsnaht 8 und der Quernaht 16 an dem einen Ende 12 ausgeformt ist, über die Quernaht 14 an dem anderen Ende 10 gelegt worden ist, wie dies 2 verdeutlicht. Hierdurch wird eine Falte 18 durch eine die Längsnaht 8 enthaltende Fläche 20 des Beutels 2 geformt, die sich parallel zu der Quernaht 14 an dem anderen Ende 10 erstreckt und unter Zwischenlage von aufgussfähigem Material 22 in dem Beutel sich gegen eine Fläche 24, auf welcher der tetragonale Beutel 2 in den 1 und 2 steht, anliegt. Durch dieses Falten ergibt sich ein Zipfel 26, dessen zu der Fläche 24 gerichtete Unterseite durch einen Teil der Fläche 20 und dessen Oberseite durch die beiden, sich beidseitig der Quernaht 16 erstreckenden Seitenflächen 28 gebildet wird. Dementsprechend erstreckt sich die Quernaht 16 parallel zu der Längsnaht 8 und liegt im Bereich des Zipfels 26 auf. Der Zipfel 26 ist frei von aufgussfähigem Material 22. Diese Art des Faltens führt zu einer optisch ansprechenden Form des tetragonalen Beutels 2. Alternativ kann ein Zipfel 26 in der zuvor beschriebenen Weise über die Quernaht 16 gezogen werden. Auch hierbei bildet sich eine Falte, die sich parallel zu der Quernaht 16 erstreckt. Auch die überwiegende Länge der Längsnaht 8 wird sich danach parallel zu der Quernaht 16 und in etwa auf Höhe der Falte 18 befinden.
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Ein in solcher Weise gefalteter Aufgussbeutel enthält aufgussfähiges Material 22 nicht in dem Zipfel 26, sondern lediglich auf der verbleibenden Grundfläche. Der aufgussfähige Beutel 2 ist verhältnismäßig flach und wird in einem in 3 gezeigten Folienbeutel 30 eingesiegelt.
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Der Folienbeutel 30 ist aus Folienmaterial einer Kunststofffolie 32 gebildet, welche durch Übereinanderlegen der Längsränder der Kunststofffolie 32 und Verschweißen dieser Ränder mit einer Längsschweißnaht 34 zu einem umfänglich geschlossenen Schlauch ausgeformt ist. Dieser Schlauch wird in Querrichtung der Längsschweißnaht 34 über zwei Querschweißnähte 36, 38 abgeschweißt, so dass sich ein dreiecksförmiger Aufnahmeraum 40 ergibt. Die Querschweißnähte 36, 38 treffen sich in einem gemeinsamen Punkt 42. Auf der dem Punkt 42 gegenüberliegenden Seite ist der Folienbeutel 30 durch eine Falte einer Wandung des Kunststoffschlauches verschlossen. Eine solche Wandung finden sich alternierend an gegenüberliegenden Seiten der in dieser Weise mittels des Form-Fill-Seal-Verfahrens hergestellten dreiecksförmigen Folienbeuteln 30.
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4 zeigt eine Kartonverpackung 44. Die Kartonverpackung 44 ist länglich mit dreieckiger Grundfläche und weist eine sich über die gesamte Längserstreckung der Kartonverpackung erstreckende Abdeckklappe 46 auf. Die Abdeckklappe 46 ist einteilig als Teil des Bogens der Kartonverpackung 44 ausgeformt. Eine Falz 48 in etwa auf mittlerer Höhe einer der Seitenwände bildet eine Schwenkachse 50, über welche die Abdeckklappe 46 verschwenkbar ist. Im geöffneten Zustand verbleibt auf der durch Schwenken der Abdeckklappe 46 im Wesentlichen freigelegten Seitenfläche ein gewisser unterer Rand 52, der einen Aufnahmeraum 54 für die Folienbeutel 30 begrenzt, so dass diese nicht aus der Kartonverpackung 44 unbeabsichtigt herausfallen können.
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Die dreieckige Grundfläche der Kartonverpackung 44, d. h. diejenige Fläche, die sich rechtwinklig zu der Längsachse, d. h. der Schwenkachse 50 der Kartonverpackung 44 erstreckt, hat dieselbe Form wie der Folienbeutel 30. Der Aufnahmeraum ist indes geringfügig größer, so dass die Folienbeutel 30 mit geringem Spiel in der Kartonverpackung 44 aufgenommen sind.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- aufgussfähiger Beutel
- 4
- dreieckige Fläche
- 6
- Netzmaterial
- 8
- Längsnaht
- 10
- Ende
- 12
- Ende
- 14
- Quernaht
- 16
- Quernaht
- 18
- Falte
- 20
- Fläche
- 22
- aufgussfähiges Material
- 24
- Fläche
- 26
- Zipfel
- 28
- Seitenfläche
- 30
- Folienbeutel
- 32
- Kunststofffolie
- 34
- Längsschweißnaht
- 36
- Querschweißnaht
- 38
- Querschweißnaht
- 40
- Aufnahmeraum
- 42
- Punkt
- 44
- Kartonverpackung
- 46
- Abdeckklappe
- 48
- Falz
- 50
- Schwenkachse
- 52
- Rand
- 54
- Aufnahmeraum
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 95/101907 [0009]
- DE 19957891 [0013]
- DE 1113174 A [0013]
- EP 0627355 [0013]
- EP 1923202 A1 [0013]
- US 4290521 A [0020]