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Die Erfindung betrifft eine Unterbauleuchte gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
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Zum Ausleuchten einer Arbeitsplatznische wird gewöhnlich eine derartige Leuchte unter einen Tragboden wie insbesondere die Bodenplatte eines Oberschrankes über der Arbeitsplatte montiert, vgl. die
DE 1 97 38 565 A1 . Die übliche Ausstattung der Leuchte mit Leuchtstoffröhren bedingt recht voluminös kubische Leuchtengehäuse aus abgekantetem Stahlblech. Das abstrahlseitig offene Gehäuse ist mit einer zum Lampenwechsel abnehmbaren Glasscheibe verschlossen. Eine solche Unterbauleuchte trägt entsprechend unangenehm stark unter dem Tragboden auf; und wegen der Bestückung mit Leuchtstoffröhren sind die Gehäuse nur in Einheitslängen verfügbar. Diese Nachteile sind auch noch weitgehend gegeben, wenn solche Leuchten-Gehäuse in ihrer Längsrichtung zum Bestücken mit nebeneinander angeordneten Halogenstrahlern als Leuchtmitteln ausgelegt sind. Ein Kurzen der Gehäuselänge wäre hier zwar möglich, aber nur im groben Raster des gegenseitigen Abstandes der Halogenstrahler. Wegen des vergleichsweise labilen Leuchtengehäuses in Form einer Wanne erheblicher Tiefenabmessung aus gebogenem Blech kann aber in der Praxis von theoretisch möglichem Kurzen der Leuchte, zumal erst am Einbauort, doch kein Gebrauch gemacht werden.
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In Erkenntnis solcher Gegebenheiten liegt vorliegender Erfindung die technische Problemstellung zugrunde, eine Leuchte gattungsgemäßer Art mechanisch stabiler und wesentlich kleinerbauend, damit sowohl leichter kürzbar wie auch gestalterisch gefälliger, auszulegen und dabei einen vielfältigeren Einsatz zu eröffnen.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des Hauptanspruches gelöst. Danach besteht das nun eher stabförmige Leuchtengehäuse aus einem sehr schlanken Strangpressprofil aus typischerweise lichtundurchlässigem aber wärmeleitendem Material, insbesondere Leichtmetall. Das Gehäuse weist einen im Wesentlichen fast gleichschenklig L-förmigen Querschnitt auf. Der wird durch eine Haube aus lichtdurchlässigem Material von ebenfalls im Wesentlichen L-förmigem Querschnitt zu einem im Querschnitt etwa quadratischen, stabförmig gestreckten Hohlprofil ergänzt, das durch stirnseitig anbringbare Kappen verschließbar ist. Bei noch nicht aufgesetzter Haube ist längs des freien Stirnrands des einen der beiden Gehäuse-Schenkel innenwinkelseitig ein mit darauf verschalteten LEDs (lichtabstrahlenden Halbleiterdioden) bestückter Isolierstoff-Streifen eingebracht. Dem LED-bestückten Streifen diametral gegenüber ist das Gehäuse-Profil, längs des freien Stirnrandes des anderen Gehäuse-Schenkels, mit einer im Querschnitt ihrerseits etwa L-förmigen Rippe ausgestattet, deren freier Stirnrand auf den LED-bestückten Schenkel zu weist. Durch die dadurch parallel zum Innenwinkel des L-Profiles abgegrenzte, vom Gehäuseinnern her zugängliche, im Querschnitt etwa U-förmige Rinne verläuft ein mit Überlänge bemessenes Verbindungskabel, an das bei einem Stirnrand des Gehäuses eine Speiseleitung zum LED-bestückten Leiter-Streifen angeschlossen ist und das an beiden Enden mit zueinander komplementären Kupplungsstecker-Stiften beziehungsweise -Buchsen bestückt ist, wobei die Kupplungsstecker in dieser Rinne verschiebbar angeordnet sind.
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Dieses schlanke aber infolge des ineinander verschachtelt doppelten L-Profiles extrem verwindungssteife Gehäuse lässt sich, ebenso wie seine gestreckte L-förmige Haube, leicht auch noch vor Ort exakt auf ein angetroffenes Einbaumaß ablängen, vorzugsweise am dem Speiseleitungs-Anschluss gegenüberliegenden Gehäuseende. Das Verbindungskabel braucht dort dafür nicht mit abgelängt (und dann erneut mit einem Kupplungsstecker bestückt) zu werden, da der kappseitige Kupplungsstecker unter Stauchen des Verbindungskabels vom Stirnrand der Rinne fort bis hinter die Trennstelle in die Rinne hinein geschoben werden kann. Es wird lediglich der LED-bestückte Streifen an der Trennstelle mit dem Gehäuse durchschnitten, der im Gehäuse verbleibende LED-Streifen bleibt, der Kappstelle gegenüber, an den Kupplungsstecker angeschlossen.
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Zusätzliche Weiterbildungen und Alternativen zur erfindungsgemäßen Lösung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen und, auch hinsichtlich deren Vorteilen, aus nachstehender Beschreibung eines bevorzugten Realisierungsbeilspieles zur Erfindung. Die einzige Figur der Zeichnung stellt, auf das Funktionswesentliche abstrahiert und stark vergrößert, eine erfindungsgemäße stabförmige Unterbauleuchte im Schnitt quer zu ihrer Längsachse dar.
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Die unter einem Tragboden 11 montierte Unterbauleuchte 12 ist ein schlank gestreckter, im Querschnitt etwa quadratischer Hohlkörper von einer Höhe in der Größenordnung der Starke des Tragbodens 11. Das Leuchten-Gehäuse 13 ist zusammengesetzt aus einem im Querschnitt etwa gleichschenklig L-förmigen Leichtmetall-Strangpressprofil, von insbesondere Aluminium, und einer ebenfalls im Querschnitt etwa L-förmiger Haube 14, einem lichtdurchlässiges Kunststoff-Spritzguss- oder Strangpressteil. Das vom L-Innenwinkel 15 abgelegene Ende 16 des hier so genannten Bestückungs-Schenkels 17 des Gehäuses 13 läuft wie skizziert in eine zum zweiten, hier so genannten Versorgungs-Schenkel 18 parallele kurze Abkröpfung 19 aus. Die weist bei ihrem Stirnrand 20 gehäuseinnenseitig eine zur Längserstreckung des Gehäuses 13 parallele Auskehlung 21 auf. In die schnappt die auf das Gehäuse 13 aufgedrückte Haube 14 mit einer stirnseitigen Auswölbung 22 ein, wenn die Haube 14 zuvor, der Auswölbung 22 diametral gegenüber, in eine Aufnahme 23 eingeführt wurde, die gehäuseinnenseitig am freien Stirnrand 24 des Versorgungs-Schenkels 18 parallel zur Gehäuse-Längserstreckung eingeformt ist – wie im Detail aus der Zeichnungsskizze entnehmbar.
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Durch Eindrücken der Haube 14 in der Nähe ihrer Schnapp-Auswölbung 22 lässt sich die Haube 14 vom Gehäuse 13 wieder abheben, um dessen Inneres zugänglich zu machen, insbesondere bei der Herstellung mit Leuchtmitteln zu bestücken oder bei der Montage wie skizziert mit dem Tragboden zu verschrauben. So kann bei der Herstellung der Leuchte 12 ein mit Hochleistungs-LEDs 25 als den Leuchtmitteln bestückter und mit Leiterbahnen ausgestatteter, selbst elektrisch isolierender Streifen 26 parallel zur Gehäuse-Längserstreckung gehäuseinnenseitig neben Montagelöchern auf den Bestückungs-Schenkel 17 nahe dessen Ende 16 montiert, insbesondere einfach aufgeklebt werden. Der Bestückungs-Schenkel 17 ist, vorzugsweise wie skizziert in diesem Bereich in Querrichtung leicht schräg ansteigend, aufgedickt, um einerseits die Richtung der Abstrahlung 27 der LEDs 25 durch die Haube 14 aus dem Gehäuse 13 heraus zu optimieren und anderseits infolge des vergrößerten Materialquerschnittes als Wärmesenke zum Ableiten der Betriebswärme von Hochleistungs-LEDs 25 zu wirken.
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Auch die im Querschnitt etwa L-förmige Haube 14 ist fast gleichschenklig, bestehend aus einem Sichtschenkel 28 und einem Durchstrahlschenkel 29. Der Sichtschenkel 28 ist infolge Materialdichte oder -einfärbung deutlich weniger lichtdurchlässig, als der orthogonal dazu orientierte, bei geschlossenem Gehäuse 13 zum Bestückungs-Schenkel 17 parallel verlaufende Durchstrahlschenkel 29 für die Abstrahlung 27 der Leuchtmittel. Dadurch wird eine Blendwirkung der montierten Leuchte 12 zum Arbeitsraum 30 hin vermieden, aber die Arbeitsplatte 31 unter dem Durchstrahlschenkel 29 mittig gut ausgeleuchtet. Die beiden hinsichtlich ihrer optischen Eigenschaften vom Material her unterschiedlichen L-Schenkel 28, 29 der Haube 14 können grundsätzlich zweiteilig streifenförmig hergestellt und etwa stoffschlüssig miteinander verbunden werden; zweckmäßiger ist aber eine einteilige Herstellung des L-Profiles in Zweikomponenten-Spritzguss- oder Strangpresstechnik.
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Der Versorgungs-Gehäuseschenkel 18 weist gehäuseinnenseitig in der Nachbarschaft der Hauben-Aufnahme 23 eine zum Bestückungs-Gehäuseschenkel 17 parallel verlaufende Rippe 32 auf, die in einen auf diesen Schenkel 17 zu abgewinkelten aber davon distanzierten L-Schenkel 33 ausläuft. Dadurch ist im Innern des Gehäuses 13 längs des Versorgungs-Schenkels 18 eine vom Gehäuseinnern her zugängliche achsparallele Rinne 34 geschaffen. Dieser kanalförmig gestreckte Raum dient der Aufnahme wenigstens eines Versorgungskabels 35 zwischen zwei zueinander komplementären Kupplungssteckern 36, die, unter entsprechender Überlange des Versorgungskabels 35, bei den Stirnenden des Gehäuses 13 in dieser Rinne 34 verschiebbar gehaltert sind. Bei einem Stirnrand des Gehäuses 13 ist an den dortigen Kupplungsstecker 36 beziehungsweise an das Versorgungskabel 35 eine zum LED-Streifen 26 dieser Leuchte 12 führende Speiseleitung 37 angeschlossen.
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Für stirnseitig bündiges Zusammenstecken mehrere derartiger Unterbauleuchten 12 zu einem längeren Lichtband können die Kupplungsstecker 36 bei abgenommenen Gehäuse-Endkappen (nicht dargestellt) jeweils stirnseitig aus dem Gehäuse 13 herausgeschoben werden, bis sie mit komplementären Kupplungssteckern 36 von stirnseitig benachbarten Leuchten 12 zum Eingriff gelangen.
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Wenn dagegen eine solche Leuchte 12 auf eine kürzere Einbaulänge abzulängen ist, wird beim dem Anschluss der Speiseleitung 37 gegenüberliegenden Ende der Leuchte 12 der Kupplungsstecker 36 manuell entsprechend weit achsparallel in die Rinne 34 hinein geschoben, ehe die Metallsäge zum Kürzen der Unterbauleuchte 12 zum Einsatz kommt.
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In der Zeichnung ist berücksichtigt, dass die dem Gehäuseinnern zugewandte Wandfläche 38 des L-Schenkels 33 der Rinne 34 vorzugsweise aufgeraut oder wie skizziert grob profiliert ist, um punktförmige Reflexionen der LEDs 25 zum Sichtschenkel 28 hin zu unterdrücken oder wenigstens zu minimieren.
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Wenn aus dekorativen Gründen weniger die Arbeitsplatte 31 selbst, als vielmehr die dahinter gelegene Wand 39 angestrahlt werden soll, dann wird die Leuchte 12 um 90° um ihre Längsachse verschwenkt und – entgegen der skizzierten Darstellung – mit dem Versorgungs-Gehäuseschenkel 18 unter den Tragboden 11 montiert, etwa geklebt oder nach vorübergehendem Abnehmen der Haube 14 durch neben der Rippe 32 eingebrachte Löcher festgeschraubt.
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Eine sehr verwindungssteife und ablängbare, stabförmig-schlanke Unterbauleuchte 12 weist also erfindungsgemäß einen im Querschnitt etwa quadratischen Hohlkörper der Stärke etwa eines Tragbodens 11 über einer Nischen-Arbeitsplatte 31 auf und ist aus zwei im Querschnitt jeweils etwa L-förmigen Extrusionsprofilen zusammengesetzt. Bei denen handelt es sich vorzugsweise um ein Leichtmetall-Gehäuse 13 und um eine Zweikomponenten-Kunststoffhaube 14. Letztere steht längs ihren Stirnrändern in wieder lösbarem formschlüssigem Eingriff mit den Stirnrändern der Gehäuse-Schenkel 17, 18. Als Leuchtmittel ist ein mit Hochleistungs-LEDs 25 bestückter Verdrahtungs-Streifen 26 gehäuseinnenseitig vor einer zur Haube 14 weisenden Abkröpfung 19 des Stirnrandes 16 des Gehäuse-Bestückungsschenkels 17 auf einen zur Wärmesenke aufgedickten Bereich dieses Schenkels 17 montiert, vorzugsweise aufgeklebt. An den gegenüberliegenden Gehäuse-Schenkel, den Versorgungsschenkel 18, ist innenwandig eine, mittels einer im Querschnitt L-förmigen Rippe 32, im Querschnitt U-förmig begrenzte, vom Gehäuseinnern her zugängliche Rinne 34 angeformt, in der ein Versorgungskabel 35 mit Überlänge zwischen stirnseitig daran angeschlossenen Kupplungssteckern 36 verläuft. Zum Ablängen des Gehäuses 13 von einem Stirnenden her wird zuvor der dortige Kupplungsstecker 36 manuell axial tiefer in die Rinne 34 hineingeschoben. Zum stirnseitigen mechanischen und elektrischen Zusammenstecken derartiger Unterbauleuchten 12 dagegen werden die Kupplungsstecker 36, erforderlichefalls bis zum Herausragen aus den Stirnenden des Gehäuses 13, vorgeschoben.
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Bezugszeichenliste
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- 11
- Tragboden (für 12)
- 12
- Unterbauleuchte (unter 11, über 31)
- 13
- Gehäuse (aus 17, 18)
- 14
- Haube (aus 28, 29)
- 15
- Innenwinkel (von 13)
- 16
- Ende (von 17)
- 17
- Bestückungs-Schenkel (von 13)
- 18
- Versorgungs-Schenkel (von 13)
- 19
- Abkröpfung (bei 16)
- 20
- Stirnrand (von 19)
- 21
- Auskehlung (von 19 für 22)
- 22
- Auswölbung (von 28 in 21)
- 23
- Aufnahme (längs 24 für 29)
- 24
- Stirnrand (von 18)
- 25
- LEDs (auf 26, bei 16)
- 26
- Streifen (mit 25)
- 27
- Abstrahlung (von 25, durch 29 hindurch)
- 28
- Sichtschenkel (von 14, nach 30 hin)
- 29
- Durchstrahlschenkel (von 14, nach 31 hin)
- 30
- Arbeitsraum (vor 12)
- 31
- Arbeitsplatte (unter 11, 12)
- 32
- Rippe (innenseitig an 28, mit 33)
- 33
- L-Schenkel (von 32)
- 34
- Rinne (zwischen 18 und 33; für 36, 37)
- 35
- Versorgungskabel (in 34, zwischen 36-36)
- 36
- Kupplungsstecker (in 34, an 36)
- 37
- Speiseleitung (von 35/36 nach 26)
- 38
- Wandfläche (von 33 zu 27 hin)
- 39
- Wand (hinter 12, 31)
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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