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DE202011004140U1 - Multifunktionsprodukt - Google Patents

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DE202011004140U1
DE202011004140U1 DE202011004140U DE202011004140U DE202011004140U1 DE 202011004140 U1 DE202011004140 U1 DE 202011004140U1 DE 202011004140 U DE202011004140 U DE 202011004140U DE 202011004140 U DE202011004140 U DE 202011004140U DE 202011004140 U1 DE202011004140 U1 DE 202011004140U1
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heating resistor
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Abstract

Multifunktionsprodukt (1) zur Bereitstellung mindestens zweier Funktionen in einer Funktionszone, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsprodukt (1) mindestens zwei unterschiedliche Typen von Funktionseinrichtung aus folgender Gruppe aufweist: eine Temperiereinrichtung (110), eine Kühleinrichtung, eine Heizeinrichtung (100), eine Klimatisierungseinrichtung, eine Belüftungseinrichtung und eine elektrische Schaltung.

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Ein Gegenstand gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Multifunktionsprodukt gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Stand der Technik
  • Aus US 7500536 ist eine Sitzheizung bekannt, die mit einem Drucksensor zur Passagiererkennung versehen ist. Es ist wünschenswert, solche Systeme hinsichtlich ihrer Funktionalität und Produktionskosten weiter zu optimieren.
  • Gegenstand der Erfindung
  • Vor diesem Hintergrund wird ein technisches Konzept mit den Merkmalen von Anspruch 1 vorgeschlagen. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind den weiteren Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung entnehmbar.
  • Multifunktionsprodukt 1 zur Bereitstellung mindestens zweier Funktionen in einer Funktionszone, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsprodukt 1 mindestens zwei unterschiedliche Typen von Funktionseinrichtung aus folgender Gruppe aufweist: eine Temperiereinrichtung 110, eine Kühleinrichtung, eine Heizeinrichtung 100, eine Klimatisierungseinrichtung, eine Belüftungseinrichtung und eine elektrische Schaltung. Dies erlaubt eine kompakte, einfach handhabbare und aufeinander abgestimmte Kombination von Funktionselementen in einer Baugruppe.
  • Multifunktionsprodukt 1 nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsprodukt 1 im Wesentlichen gebildet ist durch eine Kombination aus zwei oder mehr Funktionseinrichtungen. Dies ermöglicht eine einfache modulare Bauweise ohne relevanten zusätzlichen Materialaufwand.
  • Multifunktionsprodukt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Heizeinrichtung 100 mit mindestens einem Träger 9 aufweist, an dem mindestens ein elektrischer Heizwiderstand 4 angeordnet ist. Dies ermöglicht eine elektrische Beheizung einer Funktionszone.
  • Multifunktionsprodukt 1 nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Detektoreinrichtung 30 zum Detektieren mindestens einer Messgröße aufweist, deren Wert von der Anwesenheit einer Person in der Nähe der Detektoreinrichtung 30 abhängt. Dies ermöglicht Anwesenheit, Haltung, Position, Gewicht, Größe und/oder Identität einer Person zu bestimmen.
  • Multifunktionsprodukt 1 nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Funktionseinrichtung mit mindestens einer elektrischen Leiterbahn versehen ist, die als Beschichtung auf einem Träger 9 vorgesehen ist. Dies erlaubt eine kostengünstige und einfache elektrische Stromeinspeisung.
  • Multifunktionsprodukt 1 nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine Heizeinrichtung 100 mit mindestens einem elektrisch leitfähigen Filament als Heizwiderstand 4 aufweist, dass es mindestens eine Detektoreinrichtung 30 mit mindestens einer Leiterbahn aufweist, dass von den Komponenten Filament und Leiterbahn mindestens eine längs eines Trägers 9 angeordnet ist und dass der Träger 9 zwischen Filament und Leiterbahn verlaufend angeordnet ist. Die Anordnung von Filament und Leiterbahn auf voneinander verschiedenen Seiten des Trägers ermöglicht, die elektrischen Leiter der beiden Einrichtungen auch ohne elektrische Isolation elektrisch sicher voneinander zu trennen, selbst wenn elektrische Rückstellkräfte das Filament zu einer Verschiebung seiner Position veranlassen sollten.
  • Multifunktionsprodukt 1 nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Detektoreinrichtung 30 zumindest zeitweise mindestens eine als Heizwiderstand 4 dienende Leiterbahn als Messwertgeber benutzt. Dies erlaubt die Einsparung von Material.
  • Multifunktionsprodukt 1 nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektoreinrichtung 30 mindestens einen ersten Messpunkt 31 in einer mechanisch belasteten Fläche 10 und mindestens einen zweiten Messpunkt 32 in einer zweiten, unbelasteten Fläche 10' aufweist. Dies ermöglicht eine Selbstüberprüfung der Detektoreinrichtung und ihre Selbstkalibrierung auch bei stark veränderlichen Einsatzbedingungen.
  • Die Erfindung eignet sich insbesondere zum Heizen und Detektieren sowie eine Verwendung für alle gepolsterten Gegenstände, insbesondere Fahrzeugsitze, Sitzauflagen, Verkleidungselemente von Fahrgasträumen, Sessel oder bspw. Büroausstattung.
  • Figuren
  • Im Folgenden werden Einzelheiten der Erfindung erläutert. Diese Ausführungen sollen die Erfindung verständlich machen. Sie haben jedoch nur beispielhaften Charakter. Selbstverständlich lassen sich im Rahmen der durch unabhängige Ansprüche definierten Erfindung einzelne oder mehrere beschriebene Merkmale auch weglassen, abwandeln oder ergänzen. Auch können die Merkmale unterschiedlicher Ausführungsformen selbstverständlich untereinander kombiniert werden. Entscheidend ist, dass das Konzept der Erfindung im Wesentlichen umgesetzt ist. Wenn ein Merkmal zumindest teilweise zu erfüllen ist, so schließt dies ein, dass dieses Merkmal auch vollständig oder im Wesentlichen vollständig erfüllt ist. „Im Wesentlichen” bedeutet dabei insbesondere, dass die Umsetzung eine Erzielung des erwünschten Nutzens in erkennbarem Ausmaß erlaubt. Dies kann insbesondere bedeuten, dass ein entsprechendes Merkmal zu mindestens 50%, 90%, 95% oder 99% erfüllt ist. Ist eine Mindestmenge angegeben, so kann selbstverständlich auch mehr als diese Mindestmenge verwendet werden. Wenn die Anzahl eines Bauteils mit mindestens einem angegeben ist, so beinhaltet dies insbesondere auch Ausführungsformen mit zwei, drei oder einer sonstigen Vielzahl von Bauteilen. Was für ein Objekt beschrieben ist, kann auch auf den überwiegenden Teil oder die Gesamtheit aller anderen artgleichen Objekte angewandt werden. Sofern nichts anderes angegeben ist, schließen Intervalle ihre Randpunkte mit ein.
  • Nachfolgend wird Bezug genommen auf:
  • 1 Kraftfahrzeug mit Multifunktionsprodukt 1 im teilweisen Längsschnitt
  • 2 Multifunktionsprodukt 1 von 1 vergrößert in Draufsicht
  • 3 Erste Ausführungsform einer Detektoreinrichtung eines Multifunktionsproduktes 1 von 2 im Querschnitt
  • 4 Zweite Ausführungsform einer Detektoreinrichtung eines Multifunktionsproduktes 1 von 2 im Querschnitt
  • Beschreibung der Erfindung
  • 1 zeigt ein Fahrzeug 150. Dabei kann es sich z. B. um ein Flugzeug, ein Schienenfahrzeug, ein Schiff oder wie hier um ein Kraftfahrzeug handeln.
  • Das Fahrzeug 150 weist mindestens einen zu klimatisierenden Gegenstand 200 auf. Darunter werden im Zweifel alle Bauteile verstanden, mit denen ein Benutzer der Fahrgastzelle in Kontakt kommen kann, wie z. B. eine Lenkeinrichtung für Fahrzeuge, ein Armaturenbrett, eine Armauflage, eine Türverkleidung, eine Sitzauflage, eine Wärmedecke, ein Fahrzeughimmel, ein Polster 8, ein Bezug 400 oder wie hier ein Sitz 300.
  • Der zu klimatisierende Gegenstand 200 weist vorzugsweise mindestens ein Polster 8 und/oder mindestens einen Bezug 400 auf.
  • Der zu klimatisierende Gegenstand 200 und/oder das Fahrzeug 1000 weist mindestens ein Multifunktionsprodukt 1 auf. Das ist ein Produkt, das der Erfüllung mindestens zweier Funktionen dient. Insbesondere kann es sich dabei um eine Kombination einer Heizeinrichtung 100 und einer Detektoreinrichtung 30 handeln, insbesondere zur Detektion der Anwesenheit oder Position von Personen. Das Produkt kann auch eine Luftführungseinrichtung 120, eine Kühleinrichtung, eine Feuchtemesseinrichtung, eine Magnetfeldtherapieeinrichtung und/oder eine sonstige zusätzliche Funktion aufweisen.
  • Das Multifunktionsprodukt 1 ist vorzugsweise ein Einlegebauteil, das vorzugsweise im Wesentlichen zweidimensional bzw. flächig z. B. als ein oder mehrschichtiges Modul gestaltet ist. Vorzugsweise ist es an, unter oder in einer Funktionszone angeordnet, also einem Bereich, der zu temperieren, zu überwachen oder mit einer sonstigen Wirkung zu beaufschlagen ist.
  • Es wird vorzugsweise im Wesentlichen durch seine Funktionseinheiten gebildet, eventuell ergänzt durch einen Träger, eine Hülleinrichtung und/oder eine Halteeinrichtung.
  • Ein zu klimatisierender Gegenstand 200 bzw. ein Multifunktionsprodukt 1 weist vorzugsweise mindestens eine Klima-Konditioniereinrichtung 140 auf. Sie dient z. B. der Beheizung, Kühlung, Belüftung und/oder Entfeuchtung von benutzerberührten Flächen im Fahrgastraum eines Fahrzeuges.
  • Die Klima-Konditioniereinrichtung 140 besitzt mindestens eine Temperiereinrichtung 110 und/oder mindestens eine Luftführungseinrichtung 120. Unter Temperiereinrichtung 110 wird jede Einrichtung verstanden, die zur gezielten Veränderung der Temperatur in ihrer Umgebung genutzt werden kann, z. B. jede Vorrichtung, die mindestens einen elektrischen Heizwiderstand 4, ein Peltierelement und/oder eine Luftbewegungseinrichtung, z. B. einen Ventilator, aufweist oder im Wesentlichen daraus gebildet ist. Unter Luftführungseinrichtung wird jede Einrichtung verstanden, die zur gezielten Veränderung der Luftzusammensetzung oder der Luftströmungen in einem bestimmten Flächen- oder Raumbereich zum Luftaustausch genutzt werden kann, wie z. B. Bordklimaanlage, zumindest teilweise luftdurchlässige Abstandsmedien, Abstandsgewirke und/oder Klimatisierungseinleger.
  • Vorzugsweise weist mindestens eine Klima-Konditioniereinrichtung 140 mindestens eine Temperiereinrichtung 110 auf, die z. B. gemäß 2 als ein flächiges, flexibles, im Wesentlichen textiles oder folienartiges Heizelement gestaltet ist. Ein Textil ist ein Flächengebilde aus Fäden oder Fasern. Die Temperiereinrichtung 110 kann z. B. als Einleger in die Polsterung eines Inneneinrichtungsgegenstandes, z. B. eines Sitzes 300 integriert sein.
  • Mindestens ein Multifunktionsprodukt 1 weist mindestens einen Träger 9 auf. Träger meint dabei jede Einrichtung, die der Positionierung, Ausrichtung und/oder Halterung einer Funktionskomponente an ihrem Einsatzort dient. Ein Träger kann aus einer, aber auch aus mehreren Komponenten aufgebaut sein, z. B. aus einer oder mehreren Schichten, die vollflächig, linear oder punktuell miteinander verbunden sein können. Der Träger kann dabei z. B. Bestandteil einer Temperiereinrichtung 110 und/oder mindestens eines zu klimatisierenden Gegenstandes 200 sein. Er ist vorzugsweise flächig und zumindest teilweise aus einem Textil, Gewirke, Gestrick, Gewebe, Vlies, biegsamen Thermoplasten, luftdurchlässigem Material und/oder einer geschlossenen, gelochten oder genoppten Folie gebildet. Er kann aber z. B. auch durch ein zu temperierendes Objekt, z. B. den zu klimatisierenden Gegenstand 200, oder zumindest einen Teil seiner Oberfläche gebildet sein. Der Träger 9 ist vorzugsweise luftdurchlässig, z. B. durch Lochungen mit Luftdurchlasslöchern.
  • Vorzugsweise ist mindestens ein Träger 9 zumindest teilweise aus Polyester, insbesondere aus einer Polyesterfolie gefertigt. Vorzugsweise ist der Träger 9 bzw. das Polyester temperaturstabilisiert, d. h. gegenüber üblicherweise im Heizbetrieb auftretende Temperaturen unempfindlich (z. B. durch chemische und/oder thermische Vorbehandlung). Insbesondere ändert sich die Länge des Trägers 9 im Temperaturbereich von –20°C bis 100°C um maximal 0,1% seiner Gesamtlänge.
  • Die Temperiereinrichtung 110 weist insbesondere mindestens einen Heizwiderstand 4 auf, der bei, an und/oder im Träger 9 angeordnet ist. Vorzugsweise ist eine Vielzahl von Heizwiderständen 4 vorgesehen, die vorzugsweise elektrisch parallel zueinander angeordnet sind. Die Fixierung mindestens eines Heizwiderstandes 4 am Träger 9 geschieht partiell oder vollflächig, z. B. durch einen Kleber.
  • Besonders bevorzugt ist, dass mindestens ein Heizwiderstand 4 als eine Leiterbahn durch Aufbringen, z. B. Aufdrucken, einer elektrisch leitfähigen Widerstandsschicht auf einen Träger 9, der aus Folie hergestellt ist. Vorzugsweise weist mindestens ein Heizwiderstand 4 PTC-Eigenschaften (positiver Temperaturkoeffizient) auf, um einen Regler bzw. eine Temperaturüberwachung der Heizeinrichtung 100 zu vereinfachen oder überflüssig zu machen.
  • Es kann jedoch auch mindestens ein Heizwiderstand 4 ohne PTC-Charakteristik vorgesehen sein. Mindestens ein Heizwiderstand 4 ist vorzugsweise unter Verwendung einer graphithaltigen Polymer-Paste hergestellt worden.
  • Die Temperiereinrichtung 110 weist vorzugsweise mindestens eine Elektrode 5 auf, um Strom in mindestens einen Heizwiderstand 4 einzuspeisen. Hier sind zwei Elektroden 5, 5' vorgesehen, die randnah entlang des Trägers 9 und voneinander beabstandet verlaufen. Sie weisen hier Zinken 50, 50' auf, so dass die beiden Elektroden 5, 5' kammartig ausgeführt sind und ineinander greifend ohne elektrischen Kontakt zueinander auf dem Träger 9 positioniert sind. Mindestens eine der Elektroden 5, 5' besitzt mindestens einen elektrischen Leiter, der vorzugsweise zumindest anteilig gebildet ist aus Kupfer oder einem anderen Metall, aus einer metallischen oder metallisch beschichteten Folie, metallischen Fasern oder Kunststoff-Fasern mit metallischer Beschichtung. Die Elektrode 5, 5' kann aus einem oder mehreren zumindest teilweise elektrisch leitfähigen Kontaktsträngen und/oder einem elektrisch leitfähigen Textil gebildet sein, z. B. aus Gewirke, Gewebe, Gestrick und/oder Vlies. Vorzugsweise ist sie als Leiterbahn auf einem Träger 9 aus Folie ausgeführt und z. B. durch Aufdrucken einer elektrisch leitfähigen Paste (z. B. mit Silber- oder sonstigen Metallpartikeln).
  • In manchen Ausführungsformen ist nur ein Teil einer zu beheizenden Fläche von Heizwiderständen 4 überstrichen. Auch durch die Elektroden 5, 5' kommt es zu Lücken in der beheizten Fläche. Daher kann es zweckmäßig sein, wenn die Heizeinrichtung 100 mindestens eine Wärmeableitschicht aufweist, die z. B. über der Temperiereinrichtung 110 und parallel dazu angeordnet ist, um von den Heizwiderständen 4 erzeugte Wärme schnell und gleichmäßig zu verteilen. Eine solche Schicht kann zumindest teilweise z. B. aus Aluminium sein.
  • Der zu klimatisierende Gegenstand 200 bzw. das Multifunktionsprodukt 1 ist mit mindestens einer Detektoreinrichtung 30 versehen, die dem Erkennen von Personen auf dem Sitz dient. Dabei kann es sich um eine bloße Erfassung der Anwesenheit eines Benutzers oder auch dessen Zuordnung zu bestimmten Personentypen (Babysitz, Kind, Erwachsener, ...) und/oder einer Ermittlung seiner Eigenschaften wie Position oder Masse handeln.
  • Die Detektoreinrichtung 30 weist mindestens einen Sensor 35 auf, um die Anwesenheit einer Person, ihre Position, Größe, Gewicht, Haltung sowie eventuell weitere damit verbundene Parameter zu erfassen.
  • Der Sensor 35 kann eine elektrische Kapazität, eine Kapazitätsänderung, einen elektrischen Widerstand 4 und/oder eine elektrische Widerstandsänderung erfassen, die durch die Anwesenheit und die Art einer Person auftritt oder beeinflusst wird; z. B. dadurch, dass der Körper der Person als Dielektrikum zwischen zwei an einem Sitz 300 vorgesehenen Kondensatorfolien wirkt und so die elektrische Kapazität eines durch die Kondensatorfolien gebildeten Kondensators verändert. Oder dadurch, dass das Gewicht der Person zu einer mechanischen Dehnung eines am Träger 9 angeordneten Dehnmess-Streifen und damit zu einer elektrischen Widerstandserhöhung führt. Oder dadurch, dass die Masse der Person zu einer Temperaturänderung oder einer thermischen Isolierung und damit zu einer veränderten Wärmeströmung führt.
  • Es sind jedoch auch andere Detektionsprinzipien, z. B. eine optische Erkennung, z. B. durch eine Abdunkelung optischer Fasern in der Sitzfläche, denkbar.
  • Vorzugsweise werden die Messergebnisse des Personensensors zu einer Identifikation oder einer Klassifizierung des Benutzers genutzt, um in Abhängigkeit davon einen bestimmten Betriebsmodus oder bestimmte Betriebsparameter festzulegen. Dies kann z. B. die Auswahl eines persönlichen Klimaprofils, der automatische Betrieb eines Systems (z. B. der Sitzheizung) oder die Abschaltung eines Airbags bei Erkennung eines Kindersitzes sein. Die Erkennung kann z. B. anhand vorgegebener Werte für Personengewicht, Gewichtsverteilung über die Sitzfläche, Temperaturleitwerte, Temperaturverteilungen über die Sitzfläche o. ä. erfolgen.
  • Anhand der Messergebnisse kann dann z. B. mindestens eine Heizeinrichtung 100, mindestens eine Klimaeinrichtung, mindestens ein Ventilator und/oder mindestens eine Massageeinrichtung eingeschaltet oder abgeschaltet werden. Auch kann das Messergebnis dazu genutzt werden, eine Kopfstütze zu aktivieren bzw. ihre Position anzupassen, bzw. sie für den Fall eines Auffahrunfalls für eine Verstellung nach vorn bereit zu halten. Auch eine Anpassung von Ventilator-Drehzahl, Massagedruck, Massageart, Schaumhärte und Sitzkontur wäre z. B. möglich.
  • Zur Kontaktierung mindestens eines Sensors 35 ist vorzugsweise mindestens eine Elektrode 5 oder Leiterbahn vorgesehen, die in ihrer Art den Elektroden 5 der Heizeinrichtung 100 entsprechen kann.
  • Mindestens ein Sensor 33 ist einer zu überwachenden Fläche 10 zugeordnet. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass der Sensor 33 z. B. in Form einer Folie die ganze Fläche der zu überwachenden Fläche 10 überstreichend angeordnet ist. Vorzugsweise ist er im Wesentlichen genauso groß wie eine zu klimatisierende Fläche. Er kann z. B. in einer Sitz- oder Lehnenfläche oder in einer Lordosenstütze angeordnet sein.
  • Die Detektoreinrichtung 30 hat vorzugsweise mindestens einen Träger 9'. Dieser ist vorzugsweise gleichartig wie der Träger 9 mindestens einer Heizeinrichtung 100 ausgeführt. Vorzugsweise ist der Träger 9' mindestens einer Detektoreinrichtung 30 identisch mit mindestens einem Träger 9 mindestens einer Heizeinrichtung 100. Er kann zusätzlich einen Teil der Wandung einer Luftführungseinrichtung bilden oder mit dieser verbunden sein.
  • Mindestens ein Heizwiderstand 4 und mindestens ein Sensor 35 können dabei in der gleichen Ebene angeordnet sein, vorzugsweise auf einer einem Benutzer zugewandten Seite eines Trägers 9. In diesem Fall sind vorzugsweise sowohl mindestens ein Heizwiderstand 4 und mindestens ein Sensor 35 zumindest teilweise auf einem Träger 9 aus Folie aufgedruckt und vorzugsweise über ebenfalls gedruckte Elektroden 5 kontaktiert.
  • Je nach verwendeten Komponenten kann aber auch eine (nicht dargestellte) Anordnung von Sensor und Heizwiderständen auf voneinander verschiedenen Ebenen sinnvoll sein. Dies ist bspw. bei Verwendung von Heizwiderständen aus Litze (insbesondere Stahl) der Fall, da solche Heizwiderstände durch die Federkräfte in der Litze eine Tendenz zum Verlassen ihrer vorgegebenen Linienführung aufweisen. Hier empfiehlt sich z. B. mindestens einen Heizwiderstand auf einer zu einem Benutzer gewandten Oberseite eines Träger zu befestigen. Mindestens ein Sensor ist vorzugsweise auf einer vom Benutzer abgewandten Rückseite des Trägers angeordnet, vorzugsweise aufgedruckt. Ein solcher Sensor ist vorzugsweise als kapazitiver Sensor ausgeführt, da sein Leiter dauerhafter und genauer positionierbar ist.
  • Es kann auch vorgesehen sein, verschiedene Träger 9, 9' zu benutzen und z. B. beabstandet zueinander anzuordnen, z. B. um eine Sitzfläche zu beheizen und eine Lehnenfläche zu überwachen.
  • Mindestens eine Heizeinrichtung 100 und mindestens eine Detektoreinrichtung 30 können in einem gemeinsamen Schaltkreis angeordnet sein. Sie können jedoch auch in zwei getrennten Schaltkreisen angeordnet oder je nach Bedarf zusammen schaltbar sein.
  • Es kann vorgesehen sein, dass an mindestens einem Träger 9, 9', mindestens einer Heizeinrichtung 100 und/oder mindestens einer Detektoreinrichtung 30 mindestens ein Transponder zur Signalübertragung oder zum Signalempfang, mindestens ein integrierter Schaltkreis oder Chip und/oder mindestens ein elektrischer Speicher, z. B. ein Kondensator oder Akkumulator, angeordnet ist.
  • Es kann vorgesehen sein, dass wie in 2 mehrere Sensoren 35 an einer flächigen Heizeinrichtung 100 angeordnet sind. Diese Sensoren 35 können an Messpunkten 31, 32 von besonderem Interesse innerhalb beheizter Flächen 10' oder wie in 2 gezeigt, außerhalb beheizter Flächen 10'' angeordnet sein.
  • Vorzugsweise kann ein Sensor 35 wie in 3 gezeigt mindestens zwei Elektroden 5 aufweisen, zwischen denen ein elektrischer Widerstand in Form eines gedruckten Heizwiderstandes 4 angeordnet ist. Elektroden 5 und Heizwiderstand 4 sind dabei gleichzeitig Teil der Heizeinrichtung 100. Wird nun das System durch die Last eines Benutzers belastet, so ändert sich die Wärmeverteilung und/oder der Wärmefluss durch ein Polster 8. Dies führt zu Änderungen in der lokalen Temperatur und/oder des Stromflusses durch den Heizwiderstand 4. Beides kann vom Sensor 35 erfasst werden.
  • Um den beschriebenen Effekt zu verstärken, kann eine Deckschicht 22, z. B. als Teil des Multifunktionsproduktes 1, vorgesehen sein, die im Grundzustand durch einen oder mehrere Abstandhalter 7 vom Heizwiderstand 4 und den Elektroden 5 beabstandet ist. Kommt es zu einer Belastung des Sensors 35, werden die Abstandhalter 7 komprimiert und die Deckschicht 22 kommt in Kontakt mit dem Heizwiderstand 4 und/oder den Elektroden 5. Die sich hierdurch ändernde Wärmeverteilung kann ebenfalls detektiert werden.
  • Ist die Deckschicht 22 zumindest teilweise aus einem elektrisch leitfähigen Material, so kann sie auch als Schalter dienen und den Heizwiderstand 4 zwischen beiden Elektroden 5 überbrücken. Dieser Stromfluss kann ebenfalls detektiert und als Messgröße verwendet werden.
  • In einer Ausführungsform gemäß 4 kann ein Sensor 35' auch zwei eigene Elektroden 5'' aufweisen, die über einem Heizwiderstand 4 angeordnet sind. Im Grundzustand werden sie durch Abstandhalter 7 vom Heizwiderstand 4 beabstandet, so dass kein Strom hindurchfließt. Bei mechanischer Belastung werden die Elektroden 5'' des Sensors 35 an den Heizwiderstand 4 angepresst. Der Sensor 35' detektiert dadurch eine veränderte Spannung bzw. einen Stromfluss. Im Heizwiderstand 4 stellt sich je nach Auslegung eine Temperaturänderung und/oder ein veränderter Stromfluss ein. Alle diese Änderungen können als Messgröße zur Personenerkennung benutzt werden.
  • In einer Ausführungsform gemäß 2 können auch Messpunkte 31 auf einen Träger 9 aufgedruckt sein, an denen ein Messheizstrom und/oder die auftretende Temperatur überwacht werden. Ein Vergleich von Messwerten von Messpunkten 31 innerhalb einer zu überwachenden Fläche 10 mit Messwerten von Messpunkten 32 außerhalb einer von einem Benutzer belasteten Zone ergibt dann einen Hinweis auf den Grad der Abdeckung oder Belastung der zu überwachenden Fläche. Eine Wärmeabstrahlung in belasteten Bereichen ist, z. B. wegen einer Kompression von Schaum, deutlich höher als in unbelasteten Bereichen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Multifunktionsprodukt
    4
    Heizwiderstand
    5, 5', 5''
    Elektrode
    7
    Abstandhalter
    8
    Polster
    9, 9'
    Träger
    10, 10', 10''
    Fläche
    22
    Deckschicht
    30
    Detektoreinrichtung
    31, 32
    Messpunkte
    33
    Sensor der zu überwachenden Fläche
    35, 35'
    Sensor
    50, 50'
    Zinken
    100
    Heizeinrichtung
    110
    Temperiereinrichtung
    120
    Luftführungseinrichtung
    140
    Klima-Konditioniereinrichtung
    150
    Fahrzeug
    200
    Zu klimatisierender Gegenstand
    300
    Sitz
    400
    Bezug
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • US 7500536 [0002]

Claims (8)

  1. Multifunktionsprodukt (1) zur Bereitstellung mindestens zweier Funktionen in einer Funktionszone, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsprodukt (1) mindestens zwei unterschiedliche Typen von Funktionseinrichtung aus folgender Gruppe aufweist: eine Temperiereinrichtung (110), eine Kühleinrichtung, eine Heizeinrichtung (100), eine Klimatisierungseinrichtung, eine Belüftungseinrichtung und eine elektrische Schaltung.
  2. Multifunktionsprodukt (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsprodukt (1) im Wesentlichen gebildet ist durch eine Kombination aus zwei oder mehr Funktionseinrichtungen.
  3. Multifunktionsprodukt nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Heizeinrichtung (100) mit mindestens einem Träger (9) aufweist, an dem mindestens ein elektrischer Heizwiderstand (4) angeordnet ist.
  4. Multifunktionsprodukt (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Detektoreinrichtung (30) zum Detektieren mindestens einer Messgröße aufweist, deren Wert von der Anwesenheit einer Person in der Nähe der Detektoreinrichtung (30) abhängt.
  5. Multifunktionsprodukt (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Funktionseinrichtung mit mindestens einer elektrischen Leiterbahn versehen ist, die als Beschichtung auf einem Träger (9) vorgesehen ist.
  6. Multifunktionsprodukt (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine Heizeinrichtung (100) mit mindestens einem elektrisch leitfähigen Filament als Heizwiderstand (4) aufweist, dass es mindestens eine Detektoreinrichtung (30) mit mindestens einer Leiterbahn aufweist, dass von den Komponenten Filament und Leiterbahn mindestens eine längs eines Trägers (9) angeordnet ist und dass der Träger (9) zwischen Filament und Leiterbahn verlaufend angeordnet ist.
  7. Multifunktionsprodukt (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Detektoreinrichtung (30) zumindest zeitweise mindestens eine als Heizwiderstand (4) dienende Leiterbahn als Messwertgeber benutzt.
  8. Multifunktionsprodukt (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektoreinrichtung (30) mindestens einen ersten Messpunkt (31) in einer mechanisch belasteten Fläche (10) und mindestens einen zweiten Messpunkt (32) in einer zweiten, unbelasteten Fläche (10') aufweist.
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