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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Beschlag, insbesondere für
eine Duschabtrennung, gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 sowie eine Duschabtrennung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 9.
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Aus
der
DE 20 2007
001 650 U1 ist ein Beschlag, insbesondere Scharnier, für
eine Scheibe einer Duschabtrennung oder dergleichen bekannt. Der Beschlag
weist ein Beschlagteil auf, das über ein Spann- bzw. Verbindungselement,
insbesondere eine Schraube, mit der Scheibe verbindbar ist. Das Verbindungselement
greift mit einem konischen Kopf an einen konischen Bereich einer
Bohrung in der Scheibe an. Ein Zwischenteil ist zwischen dem konischen
Kopf und dem konischen Abschnitt der Bohrung angeordnet und bildet
eine Dichtung. Die Bohrung ist auf der dem Beschlagteil abgewandten
Seite der Scheibe durch eine Abdeckung eben bzw. flächenbündig
abgedeckt. Die Abdeckung ist mit dem Verbindungselement verbunden
und von diesem gehalten. insbesondere greift die Abdeckung hierzu
in eine Ausnehmung eines Teils des hier mehrteiligen Verbindungselements
ein.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Beschlag
und eine Duschabtrennung anzugeben, wobei eine optimierte Halterung
einer Abdeckung ermöglicht wird.
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Die
obige Aufgabe wird durch einen Beschlag gemäß Anspruch
1 oder eine Duschabtrennung gemäß Anspruch 9 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ein
Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass die Abdeckung
mit einem insbesondere eine Dichtung bildenden, vorzugsweise elastischen bzw.
weichen Zwischenteil verbunden oder verbindbar ist, insbesondere
also von dem Zwischenteil halterbar ist. Dies gestattet eine optimierte
Halterung der Abdeckung.
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Vorzugsweise
sind mehrere Eingriffe oder Halteverbindungen zwischen dem Zwischenteil
und der Abdeckung vorgesehen. Dies ist einer besonders sicheren Halterung
und/oder einer besonders gleichmäßigen Anlage
der Abdeckung zuträglich.
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Besonders
bevorzugt ist das Zwischenteil in einem Übergangsbereich
zur Scheibe bzw. benachbart zur Scheibe angeordnet. Die Abdeckung
ist insbesondere in diesem Übergangsbereich von dem Zwischenteil
gehalten bzw. mit diesem verbunden oder verbindbar. Alternativ oder
zusätzlich ist die Abdeckung gemäß einem
unabhängig realisierbaren Aspekt vorzugsweise randseitig
und/oder umlaufend, insbesondere in ihrem Randbereich von dem Zwischenteil
gehalten bzw. mit diesem verbunden. Dies ist wiederum einer optimierten
Halterung der Abdeckung zuträglich. Insbesondere ist so
eine besonders gute Halterung der Abdeckung an der Scheibe und/oder
in einer gewünschten Lage zur Scheibe und/oder definierten
Halterung der Abdeckung im Randbereich erreichbar.
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Die
oben genannten Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung sowie
die nachfolgend beschriebenen Aspekte und Merkmale der vorliegenden
Erfindung können unabhängig voneinander, aber auch
in einer beliebigen Kombination realisiert werden.
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Weitere
Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus den Ansprüchen und der folgenden Beschreibung
bevorzugter Ausführungsformen anhand der Zeichnung. Es
zeigt:
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1 eine
schematische Seitenansicht einer vorschlagsgemäßen
Duschabtrennung mit einem vorschlagsgemäßen Beschlag
gemäß einer ersten Ausführungsform;
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2 einen
schematischen Horizontalschnitt der Duschabtrennung;
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3 eine
schematische, explosionsartige Darstellung der Duschabtrennung ohne
zugeordnete Wand;
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4 einen
vergrößerten Ausschnitt des Schnitts gemäß 2 im
Bereich eines an einer Scheibe angreifenden Verbindungselements
und einer zugeordneten Abdeckung;
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5 einen
zu 4 ähnlichen schematischen Schnitt einer
zweiten Ausführungsform; und
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6 einen
vergrößerten Ausschnitt von 5.
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In
den Figuren werden für gleiche oder ähnliche Teile
dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder vergleichbare
Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung
aus Vereinfachungsgründen weggelassen ist.
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1 zeigt
in einer schematischen Seitenansicht eine vorschlagsgemäße
Duschabtrennung 1 mit einer Scheibe 2, insbesondere
aus Glas. Jedoch kann die Scheibe 2 auch aus einem sonstigen ähnlichen,
insbesondere transparenten Material bestehen. Weiter kann es sich
bei der Scheibe 2 grundsätzlich auch um eine sonstige
Trennwand oder dergleichen handeln. Der Begriff ”Duschabtrennung” ist vorzugsweise
in einem sehr allgemeinen Sinne zu verstehen, so dass insbesondere
auch derartige Wandabtrennungen oder dergleichen umfasst sind.
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Die
Duschabtrennung weist mindestens einen der Scheibe 2 zugeordneten
Beschlag 3 auf. Der Beschlag 3 dient der Halterung
und/oder Lagerung der Scheibe 2, beispielsweise an einer
zugeordneten Wand 4, wie in 1 angedeutet.
Die Scheibe 2 ist beispielsweise feststehend ausgebildet.
Der Beschlag 3 dient dann also insbesondere einer festen Verbindung
der Scheibe 2 mit der Wand 4 oder umgekehrt.
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Jedoch
kann die Scheibe 2 grundsätzlich auch bewegbar
von dem Beschlag 3 gehalten sein. Beispielsweise kann es
sich in diesem Fall bei dem Beschlag 3 um ein Scharnier
oder dergleichen handeln. Bei der Scheibe 2 handelt es
sich dann insbesondere um eine Tür oder Türscheibe.
Es kann sich aber auch um eine Schiebetür oder dergleichen
handeln. Der Beschlag 3 ist dann beispielsweise als entsprechender
Schiebetürbeschlag oder dergleichen ausgebildet. Grundsätzlich
kann der Beschlag 3 auch sonstigen Zwecken dienen. Beispielsweise
kann der Beschlag 3 auch nur von der Scheibe 2 gehalten sein.
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Bei
der im Darstellungsbeispiel vorgesehenen Wand 4 handelt
es sich vorzugsweise um eine Raumwand oder sonstige stationäre
Wand. Jedoch kann es sich hier auch um eine sonstige Trennwand, Scheibe
oder dergleichen handeln.
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2 zeigt
in einem schematischen Horizontalschnitt der Duschabtrennung 1 eine
bevorzugte Verbindung des Beschlags 3 mit der Scheibe 2 und mit
der Wand 4.
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Beim
Darstellungsbeispiel weist die Scheibe 2 vorzugsweise eine
Befestigungsöffnung bzw. Durchbrechung 5 zur Verbindung
mit dem Beschlag 3 auf. Der Beschlag 3 weist vorzugsweise
ein lappenartiges oder plattenartiges, der Scheibe 2 zugeordnetes
Beschlagteil 6 auf, das vorzugsweise über ein
in die Durchbrechung 5 eingreifendes Verbindungselement,
wie einer Schraube 7 oder dergleichen, mit der Scheibe 2 fest
verbunden oder verbindbar ist. Hierauf wird noch näher
eingegangen.
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Der
Beschlag 3 weist beim Darstellungsbeispiel vorzugsweise
ein Halteteil 6a – insbesondere zur Verbindung
mit der Wand 4 bzw. Befestigung an der Wand 4 – auf.
Das Halteteil 6a ist vorzugsweise ebenfalls lappenartig
bzw. plattenartig ausgebildet. Der Beschlag 3 bzw. das
Halteteil 6a ist vorzugsweise mit der Wand 4 verschraubbar
und weist hierzu beispielsweise mindestens eine Befestigungsöffnung,
wie ein Langloch 6b, auf, wie beispielhaft in der schematischen,
explosionsartigen Darstellung der Duschabtrennung 1 gemäß 3 angedeutet.
In 3 ist die Wand 4 nicht dargestellt.
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Der
Beschlag 3 bzw. das Beschlagteil 6a kann jedoch
zusätzlich oder alternativ auch auf sonstige Weise mit
der Wand 4 verbunden werden, beispielsweise durch Kleben.
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Das
Beschlagteil 6 und das Halteteil 6a sind beim
Darstellungsbeispiel vorzugsweise fest miteinander verbunden. Insbesondere
ist der Beschlag 3 winkelartig ausgebildet bzw. bildet
einen Befestigungswinkel.
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Beim
Darstellungsbeispiel erstreckt sich das Beschlagteil 6 mit
seiner Hauptebene bzw. Flächenerstreckung oder Anlagefläche
vorzugsweise zumindest im wesentlichen senkrecht zur Hauptebene oder
Flächenerstreckung oder Anlagefläche des Halteteils 6a.
So ist die Scheibe 2 insbesondere senkrecht zur Wand 4 verlaufend
an der Wand 4 befestigbar. Jedoch können das Beschlagteil 6 und
das Halteteil 6a auch andere Winkel einschließen
bzw. mit anderen Winkeln zueinander ausgerichtet sein.
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Wie
bereits angemerkt, kann es sich bei dem Beschlag 3 jedoch
auch um ein Scharnier oder dergleichen handeln. In diesem Fall bildet
beispielsweise das Beschlagteil 6 einen ersten Scharnierlappen oder
eine erste Scharnierhälfte, der bzw. die mit dem Halteteil 6a gelenkig
verbunden ist, das dann entsprechend einen zweiten Scharnierlappen
bzw. eine zweite Scharnierhälfte bildet. Jedoch sind auch
andere konstruktive Lösungen möglich.
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Der
Beschlag 3 bzw. das Beschlagteil 6 liegt vorzugsweise
an der Außenseite der Duschabtrennung 1 bzw. Scheibe 2.
Besonders bevorzugt liegt das Beschlagteil 6 über
ein elastisches und/oder weiches Zwischenlageelement 9 auf
der Scheibe 2 bzw. deren Flachseite auf, wie insbesondere
in 2 angedeutet.
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Der
Beschlag 3 bzw. das Beschlagteil 6 und insbesondere
das Widerlagerelement 8 sind auf der Außenseite
vorzugsweise durch eine optionale Blende 10 oder dergleichen
abgedeckt, wie insbesondere in 2 und 3 angedeutet.
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Beim
Darstellungsbeispiel umgreift der Beschlag 3 die Scheibe 2.
Insbesondere ist das Halteteil 6a zumindest im wesentlichen
auf der Innenseite der Duschabtrennung 1 oder Scheibe 2 angeordnet.
Besonders bevorzugt durchgreift der Beschlag 3 bzw. das
Halteteil 6a eine randseitige Ausnehmung 2a, insbesondere
eine Ausklinkung, einer Kante 2b der Scheibe 2.
Bei der Kante 2b handelt es sich insbesondere um die der
Wand 4 zugeordnete bzw. zugewandte Kante bzw. eine im montierten
Zustand zumindest im wesentlichen vertikal verlaufende Kante, also
Vertikalkante. Jedoch sind auch andere konstruktive Lösungen
möglich.
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Das
Halteteil 6a ist im montierten Zustand vorzugsweise durch
eine optionale Blende 11 abgedeckt, wie in 2 angedeutet.
Jedoch sind auch andere konstruktive Lösungen möglich.
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Wie
bereits erwähnt, ist das Beschlagteil 6 des Beschlags 3 mit
der Scheibe 2 vorzugsweise über das in die Durchbrechung 5 eingreifende
Verbindungselement fest verbunden oder verbindbar ist. Insbesondere
sind die Scheibe 2 einerseits und der Beschlag 3 bzw.
dessen Beschlagteil 6 andererseits mittels des Verbindungselements
miteinander verklemmbar oder verspannbar. Bei dem Verbindungselement
kann es sich also auch um ein Spannelement oder dergleichen handeln.
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Beim
Darstellungsbeispiel ist das Verbindungselement bzw. die Schraube 7 in
das Beschlagteil 6 oder ein zugeordnetes Widerlagerteil 8 eingeschraubt
oder einschraubbar oder auf sonstige Weise damit verbindbar. Insbesondere
ist das Widerlagerteil 8 auf einer der Scheibe 2 abgewandten
Seite des Beschlagteils 6 angeordnet und stützt
sich auf dem Beschlagteil 6 ab. Das Verbindungselement bzw.
die Schraube 7 ist von der Seite der Scheibe 2 her
in das Widerlagerelement 8 eingeschraubt. Hierbei kann
das Verbindungselement eine Öffnung 6c im Beschlagteil 6 durchgreifen
und/oder das Widerlagerelement 8 in die Öffnung 6c eingreifen
(die Öffnung 6c ist nur schematisch in 4 angedeutet,
die eine ausschnittsweise Vergrößerung des schematischen
Schnitts gemäß 2 darstellt).
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Das
Verbindungselement greift beim Darstellungsbeispiel vorzugsweise
mit einem Kopf
7a an der Scheibe
2 bzw. Durchbrechung
5,
insbesondere an einem zumindest im wesentlichen konisch ausgebildeten
Abschnitt
5a der Scheibe
2 bzw. Durchbrechung
5 an.
Der Kopf
7a ist vorzugsweise dementsprechend zumindest
im wesentlichen ebenfalls konisch ausgebildet. Beispielsweise kann
es sich bei der Schraube
7 um eine Senkkopfschraube handeln. Jedoch
kann das Verbindungselement auch beispielsweise mehrteilig ausgebildet
sein, wie insbesondere in der
DE 20 2007 001 650 U1 beschrieben. Beispielsweise
kann das Verbindungselement ein separates Kopfteil oder sonstiges
Anlageteil aufweisen, das an der Scheibe
2 bzw. Durchbrechung
5 bzw. dem
konischen Abschnitt
5a unmittelbar oder mittelbar angreift
und mit dem Beschlag
3 bzw. Beschlagteil
6 verbunden
bzw. verspannt ist oder wird.
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Der
Beschlag 3 bzw. dessen Verbindungselement, hier der Kopf 7a,
greift vorzugsweise nicht direkt an der Scheibe 2, sondern
bevorzugt über ein Zwischenteil 12 daran an. Insbesondere
ist also ein Zwischenteil 12 zwischen den einander zugeordneten
Anlageflächen bzw. Angriffsflächen der Scheibe 2 einerseits
und des Beschlags 3 oder Verbindungselements andererseits
angeordnet.
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Das
Zwischenteil 12 besteht vorzugsweise aus einem elastischen
und/oder weichen Material. Unter ”weich” ist in
diesem Zusammenhang zu verstehen, dass das Material weicher als
das Material der Scheibe 2 bzw. als Glas und/oder weicher
als das Material des Verbindungselements oder als Metall ist. Insbesondere
besteht das Zwischenteil 12 zumindest im wesentlichen oder
ausschließlich aus Kunststoff, Kautschuk, insbesondere
NBR, oder dergleichen.
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Das
Zwischenteil 12 kann bei Bedarf nur bereichsweise zwischen
dem Verbindungselement bzw. dessen Kopf 7a einerseits und
der Scheibe 2 bzw. der Durchbrechung 5 andererseits,
insbesondere zwischen den beiden gegeneinander verspannbaren konischen
Oberflächen des Verbindungselements bzw. Kopfes 7a einerseits
und der Scheibe 2 bzw. Durchbrechung 5 andererseits,
angeordnet sein. Besonders bevorzugt ist das Zwischenteil 12 jedoch umlaufend
ausgebildet, insbesondere um eine umlaufende Abdichtung zwischen
den zugeordneten Flächen bzw. gegeneinander verspannten
Flächen bzw. zwischen den konischen Flächen zu
erreichen. Das Zwischenteil 12 bildet also vorzugsweise
eine Dichtung.
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Der
Beschlag 3 bzw. das Beschlagteil 6 ist vorzugsweise
von der dem Beschlagteil 6 gegenüberliegenden
Seite bzw. Innenseite der Duschabtrennung 1 bzw. Scheibe 2 ausgehend
verschraubt. Diese Verbindung bzw. das Verbindungselement bzw. die
Durchbrechung 5 ist auf der Innenseite der Duschabtrennung 1 bzw.
Scheibe 2 vorzugsweise zumindest im Wesentlichen flächenbündig,
eben und/oder glatt durch eine Abdeckung 13 abgedeckt
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Die
Abdeckung 13 bildet beim Darstellungsbeispiel also vorzugsweise
eine zumindest im wesentlichen ebene oder glatte Fortsetzung der
Flachseite oder Innenseite der Scheibe 2. Jedoch kann die Abdeckung 13 grundsätzlich
auch jede sonstige Form aufweisen.
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Die
Abdeckung 13 stellt insbesondere eine Blende dar, um darunter
liegende Teile bzw. Komponenten optisch abzudecken und/oder zu schützen. Ggf.
kann die Abdeckung 13 auch abdichtend wirken oder als Dichtung
ausgebildet sein.
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Die
Abdeckung 13 ist vorzugsweise zumindest im Wesentlichen
aus Kunststoff oder einem sonstigen geeigneten Material, insbesondere
einem zumindest etwas nachgiebigen oder elastischen Material, hergestellt.
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Vorschlagsgemäß sind
das Zwischenteil 12 und die Abdeckung 13 insbesondere
durch ein Verbindungsmittel 14 miteinander verbunden oder
verbindbar. Insbesondere ist die Abdeckung 13 am oder vom
Zwischenteil 12 gehalten.
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Gemäß einem
auch unabhängig realisierbaren Aspekt ist die Abdeckung 13 vorzugsweise
umlaufend und/oder randseitig gehalten.
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So
kann eine sehr sichere und/oder gleichmäßige,
also optimierte Halterung oder Befestigung der Abdeckung 13 erreicht
werden. Des weiteren kann ein besonders gleichmäßiges
oder gutes Anliegen der Abdeckung 13 entlang Ihres Rands
bzw. an der Scheibe 2 bzw. am insbesondere konischen Abschnitt 5a der
Durchbrechung 5 erreicht werden.
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Vorzugsweise
ist das Verbindungsmittel 14 über einen Umfang
oder Rand des Zwischenteils 12 und/oder der Abdeckung 13 verteilt
für mehrere Verbindungseingriffe bzw. -hintergriffe ausgebildet.
Dies ist wiederum einer optimierten Anlage bzw. Halterung der Abdeckung 13 zuträglich.
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Besonders
bevorzugt ist die Abdeckung 13 formschlüssig,
schnappend und/oder rastend am Zwischenteil 12 halterbar.
Das Verbindungsmittel 14 ist vorzugsweise zur formschlüssigen,
einschnappenden und/oder rastenden Verbindung des Zwischenteils 12 mit
der Abdeckung 13 oder umgekehrt ausgebildet. Nachfolgend
werden zwei, bevorzugte Ausführungsformen näher
erläutert.
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Bei
der ersten Ausführungsform weist das Verbindungsmittel 14 bzw.
Zwischenteil 12 mindestens eine Eingriffsöffnung 12a,
insbesondere mehrere, vorzugsweise über einen Umfang und/oder
entlang des Rands verteilte Eingriffsöffnungen 12a auf, wie
schematisch in 3 angedeutet, die das in die Öffnung 5 eingesetzte
Zwischenteil 12 vor dem Einbau des Verbindungselements
bzw. der Schraube 7 zeigt. Weiter weist das Verbindungsmittel 14 bzw.
die Abdeckung 13 vorzugsweise mindestens einen Vorsprung 13a,
insbesondere mehrere Vorsprünge 13a, zum Eingriff
in die Eingriffsöffnung(en) 12a auf.
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4 veranschaulicht,
wie ein Vorsprung 13a der Abdeckung 13 in eine
zugeordnete Eingriffsöffnung 12a des Zwischenteils 12 im
montierten Zustand eingreift, also wie das Zwischenteil 12 die
Abdeckung 13 hält. Die Abdeckung 13 wird
durch diese Art der Halterung bzw. Verbindungsmittel 14 vorzugsweise
derart gehalten, dass die Abdeckung 13 insbesondere mit
Ihrem Rand sicher oder vorgespannt an der Scheibe 2, insbesondere
an dem konischen Abschnitt 5a der Durchbrechung 5 oder
dessen Übergang zur Flachseite der Scheibe 2 hin
anliegt. Jedoch sind auch andere konstruktive Lösungen
möglich.
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Wie
bereits erwähnt, bildet die Abdeckung 13 im montierten
Zustand bzw. Einbauzustand eine vorzugsweise zumindest im wesentlichen
ebene oder glatte Fortsetzung der Flachseite oder Innenseite der Scheibe 2 und/oder
deckt die Durchbrechung 5 bzw. deren konischen Abschnitt 5a vorzugsweise
zumindest im Wesentlichen vollständig ab. Die Abdeckung 13 ist
daher vorzugsweise auf ihrer Innenseite vollständig glatt
bzw. durchbrechungsfrei ausgebildet. Jedoch sind auch hier andere
konstruktive Lösungen möglich.
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Der
Vorsprung 13a ist insbesondere stegartig oder fingerartig
ausgebildet und/oder elastisch verformbar, insbesondere derart das
ein kraftschlüssiger oder formschlüssiger Eingriff
in die zugeordnete Eingriffsöffnung 12a ermöglicht
oder sichergestellt wird, besonders bevorzugt ein Hintergriff durch
einen entsprechend hinterschnittenen Bereich der Eingriffsöffnung 12.
Vorzugsweise können die Vorsprünge 13a beim
Anbringen der Abdeckung 13 temporär – hier
nach außen – ausweichen bzw. ausgelenkt werden,
insbesondere um dann ggf. schnappend in die Eingriffsöffnungen 12a einzugreifen.
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Alternativ
oder zusätzlich kann der Vorsprung 13a auch hakenartig
und/oder endseitig verdickt ausgebildet sein, um die gewünschte
sichere Halterung der Abdeckung 13 am Zwischenteil 12 zu gewährleisten.
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Alternativ
können die Eingriffsöffnungen 12a an
der Abdeckung 13 und die Vorsprünge 13a an dem
Zwischenteil 12 ausgebildet sein.
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Die
Abdeckung 13 kann bedarfsweise auch ergänzend
am Verbindungselement oder dessen Kopf 7a oder einem sonstigen
Bauteil abgestützt oder gehalten sein.
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Beispielsweise
kann die Abdeckung 13 optional auch in eine insbesondere
zur Montage des Verbindungselements 7 vorgesehene Vertiefung 7b eingreifen.
Die Vertiefung 7b ist beispielsweise zum Eingriff eines
Werkzeugs vorgesehen, um das Verbindungselement bzw. die Schraube 7 einschrauben bzw.
anziehen zu können.
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Beim
Darstellungsbeispiel ist die Abdeckung 13 vorzugsweise
sehr fest mit dem Zwischenteil 12 verbindbar, besonders
bevorzugt aber wieder lösbar. Grundsätzlich kann
aber auch eine unlösbare Verbindung vorgesehen sein, so
dass in diesem Fall die Abdeckung 13 bei einem Entfernen
zerstört wird.
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Nachfolgend
wird eine zweite Ausführungsform anhand 5 und 6 des
Verbindungsmittels 14 bzw. der bevorzugten Halterung der
Abdeckung 13 am Zwischenteil 12 erläutert.
Hierbei wird primär nur auf wesentliche Unterschiede gegenüber der
ersten Ausführungsform näher eingegangen, so dass
die bisherigen Ausführungen und Erläuterungen
insbesondere entsprechend oder ergänzend gelten.
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5 zeigt
in einem schematischen Schnitt die Scheibe 2 im Bereich
der Durchbrechung 5 mit eingesetztem Zwischenteil 12 und
Verbindungselement sowie mit angebrachter Abdeckung 13. 6 zeigt
in einer ausschnittsweisen schematischen Vergrößerung
einen bevorzugten Eingriff bzw. Hintergriff zur Halterung der Abdeckung 13.
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Bei
der zweiten Ausführungsform weist das Verbindungsmittel 14 bzw.
Zwischenteil 12 mindestens einen Haltearm 12b,
vorzugsweise mehrere, insbesondere über den Umfang oder
Rand verteilte Haltearme 12b auf. Die Haltearme 12b sind
insbesondere elastisch verformbar oder auslenkbar. Sie sind hierzu
insbesondere derart rückseitig freigeschnitten, dass sie
beim Darstellungsbeispiel radial nach außen bzw. zum konischen
Abschnitt 5a hin ausweichen bzw. ausgelenkt werden können.
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Das
Haltemittel 14 bzw. die Abdeckung 13 weist weiter
mindestens einen Halteabschnitt 13b, beim Darstellungsbeispiel
vorzugsweise mehrere, insbesondere über den Rand oder Umfang
verteilte Halteabschnitte 13b auf. Die Halteab schnitte 13b können
auch durch einen ggf. durchgehenden bzw. umlaufenden Rand, einen
Vorsprung oder dergleichen gebildet sein.
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Insbesondere
sind die Halteabschnitte 13b derart hinterschnitten, dass
sie von einem zugeordneten Haltearm 12b hintergriffen werden
können. Dieses Umgreifen oder Hintergreifen erfolgt beim Darstellungsbeispiel
radial außenseitig an den Halteabschnitten 13b.
Um einen Eingriff der Verbindungsmittel 14 zu bewirken
bzw. die Abdeckung 13 am Zwischenteil 12 zu halten,
wird die Abdeckung 13 vorzugsweise in die Durchbrechung 5 bzw.
deren konischen Abschnitt 5a gedrückt und/oder
mit einem gewissen Druck auf das Zwischenteil 12 bzw. deren Haltearme 12b aufgesetzt,
so dass die Haltearme 12b, wie bereits oben beschrieben,
ausgelenkt werden oder ausweichen, um dann die Halteabschnitte 13b zu
umgreifen oder hintergreifen. Jedoch sind hier auch andere konstruktive
bzw. geometrische Lösungen möglich. Beispielsweise
ist es möglich, dass die Haltearme 12b in eine
umlaufende Ringnut oder dergleichen an der Abdeckung 13 eingreifen.
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Die
Montage der Abdeckung 13 erfolgt also sowohl bei der ersten
Ausführungsform als auch bei der zweiten Ausführungsform
insbesondere durch Aufsetzen der Abdeckung 13 und Einschnappen bzw.
Einrasten oder Einhaken oder ggf. auch durch Verformen des Verbindungsmittels 14,
insbesondere durch entsprechenden Druck, besonders bevorzugt in
axialer Richtung.
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Bei
der vorliegenden Erfindung ist der Begriff ”axial” und ”radial” insbesondere
bezüglich der Verbindungsrichtung oder Spannrichtung des
Verbindungsmittels bzw. der Schraube 7 und/oder senkrecht
zur Flächenerstreckung der Scheibe 2 zu verstehen.
Der Begriff ”Hinterschnitt” oder ”hinterschnitten” bezieht
sich insbesondere auf das Erreichen einer formschlüssigen
Verbindung in axialer Richtung und/oder in der Richtung der Abdeckung 13 vom
Zwischenteil 12 weg.
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Besonders
bevorzugt ist die Abdeckung 13, insbesondere durch das
Verbindungsmittel 14, vorgespannt in seiner montierten
Lage und/oder vorgespannt gegen das Verbindungselement, dessen Kopf 7a und/oder
die Scheibe 2 gehalten. Die Vorspannung wird dabei insbesondere
durch entsprechende elastische Verformung des Verbindungsmittels 14, wie
der Haltearme 12b, und/oder der Abdeckung 13 erreicht.
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Einzelne
Aspekte und Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen
können auch beliebig miteinander kombiniert und/oder separat
voneinander realisiert werden.
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- 1
- Duschabtrennung
- 2
- Scheibe
- 3
- Beschlag
- 4
- Wand
- 5
- Durchbrechung
- 5a
- konischer
Abschnitt
- 6
- Beschlagteil
- 6a
- Halteteil
- 6b
- Langloch
- 6c
- Öffnung
- 7
- Schraube
- 7a
- Kopf
- 8
- Widerlagerteil
- 9
- Zwischenlageelement
- 10
- Blende
- 11
- Blende
- 12
- Zwischenteil
- 12a
- Eingriffsöffnung
- 12b
- Haltearm
- 13
- Abdeckung
- 13a
- Vorsprung
- 13b
- Halteabschnitt
- 14
- Verbindungsmittel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202007001650
U1 [0002, 0034]