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DE202010008343U1 - Schnappriegelvorrichtung - Google Patents

Schnappriegelvorrichtung Download PDF

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DE202010008343U1
DE202010008343U1 DE202010008343U DE202010008343U DE202010008343U1 DE 202010008343 U1 DE202010008343 U1 DE 202010008343U1 DE 202010008343 U DE202010008343 U DE 202010008343U DE 202010008343 U DE202010008343 U DE 202010008343U DE 202010008343 U1 DE202010008343 U1 DE 202010008343U1
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housing
snap
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latch
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SCHWINN BESCHLAEGE GmbH
Schwinn Beschlage GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

Schnappriegelvorrichtung mit einem Gehäuse, mit einem an dem Gehäuse verlagerbar angeordneten Riegel, der entgegen einer Federkraft einer Rückstellfeder aus einer Verriegelungsposition, bei der der Riegel mit einer Ausnehmung in Eingriff bringbar ist, in eine Freigabeposition verlagerbar ist, und mit einem Betätigungsgriff, mit welchem die Schnappriegelvorrichtung betätigt und unter Verlagerung des Riegels von der Ausnehmung gelöst werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsgriff (14, 33) zwischen einer Sperrstellung, bei der der Betätigungsgriff (14, 33) mit dem Riegel (5, 27) formschlüsssig in Eingriff steht, und einer Öffnungsstellung verlagerbar ist, in der der Riegel (5, 27) freigegeben ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schnappriegelvorrichtung mit einem Gehäuse, mit einem in dem Gehäuse verlagerbar angeordneten Riegel, der entgegen einer Federkraft einer Rückstellfeder aus einer Verriegelungsposition, bei der der Riegel mit einer Ausnehmung in Eingriff bringbar ist, in eine Freigabeposition verlagerbar ist, und mit einem Betätigungsgriff, mit welchem die Schnappriegelvorrichtung betätigt und unter Verlagerung des Riegels von der Ausnehmung gelöst werden kann.
  • Schnappriegelvorrichtungen werden unter Anderem als Zuhaltevorrichtung bei beweglichen Möbelteilen wie beispielsweise Möbeltüren oder Schubladen verwendet. Insbesondere bei schwenkbar oder ausziehbar gelagerten Klappen, Türen oder Schubladen in Wohnmobilen oder Wohnanhängern werden Schnappriegelvorrichtungen verwendet, um die beweglichen Möbelteile während einer Bewegung des Fahrzeugs in einer geschlossenen oder vorgegebenen Position zu halten. Dadurch soll verhindert werden, dass sich aufgrund der durch die Bewegung des Fahrzeugs verursachten Beschleunigungskräfte die Klappen oder Schubladen öffnen und der dahinter oder darin aufbewahrte Inhalt herausfallen kann.
  • Die aus der Praxis bekannten Schnappriegelvorrichtungen weisen üblicherweise einen entgegen einer Federkraft verlagerbaren Riegel auf, der in einer Sperrposition mit einer Ausnehmung oder einem Anschlag zusammenwirkt und eine Verlagerung der Schnappriegelvorrichtung von der Ausnehmung oder dem Anschlag weg verhindert. Um die üblicherweise an dem beweglichen Möbelteil angeordnete Schnappriegelvorrichtung von der Ausnehmung lösen zu können weist die Schnappriegelvorrichtung einen Betätigungsgriff auf. Wenn ein Benutzer an dem Betätigungsgriff zieht oder dreht oder Druck ausübt, kann über den Betätigungsgriff eine Kraftwirkung auf den Riegel ausgeübt und dieser von der Ausnehmung wegbewegt werden, um die Schnappriegelvorrichtung von der Ausnehmung zu lösen, um das mit der Schnappriegelvorrichtung verbundene Möbelteil verschwenken oder verschieben zu können.
  • Bei Schnappriegelvorrichtungen, bei denen sich der Riegel durch Ziehen oder Drücken an dem Betätigungsgriff entgegen der Federkraft der Rückstellfeder verlagert und die Schnappriegelvorrichtung freigibt, darf die Federkraft der Rückstellfeder nicht zu groß sein, um eine einfache und als komfortabel empfundene Betätigung der Schnappriegelvorrichtung nicht übermäßig zu behindern. Eine zuverlässige Schließwirkung kann dann allerdings nicht mehr uneingeschränkt sichergestellt werden, da sich der Riegel bei Einwirkung äußerer Kräfte auch unbeabsichtigt verlagern und die Schnappriegelvorrichtung freigeben könnte.
  • Um eine unbeabsichtigte Verlagerung des Riegels zuverlässig ausschließen zu können sind Ausführungen einer Schnappriegelvorrichtung bekannt, bei der durch eine zusätzliche Verriegelungsvorrichtung der Riegel in seiner Sperrstellung arretiert werden kann. Üblicherweise werden mit einem Schlüssel betätigbare Schlösser oder Verriegelungsstifte, die durch den Riegel hindurch in dem Gehäuse festlegbar sind, als Verriegelungsvorrichtung vorgesehen.
  • Es wird als nachteilig empfunden, dass für eine Betätigung einer zusätzlich verriegelten Schnappriegelvorrichtung regelmäßig mehrere Handgriffe oder die Betätigung der Schnappriegelvorrichtung mit zwei Händen erforderlich ist.
  • Es wird deshalb als eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung angesehen, eine Schnappriegelvorrichtung der eingangs genannten Gattung so auszugestalten, dass der Riegel in der Sperrstellung arretiert werden kann und gleichzeitig eine Betätigung der Schnappriegelvorrichtung in möglichst einfacher Weise durchgeführt und eine verriegelte Schnappriegelvorrichtung entriegelt und von einer Ausnehmung oder einem Anschlag gelöst werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Betätigungsgriff zwischen einer Sperrstellung, bei der der Betätigungsgriff mit dem Riegel formschlüssig in Eingriff steht und einer Öffnungsstellung verlagerbar ist, in der der Riegel freigegeben ist. Der Betätigungsgriff dient demzufolge nicht nur einer Betätigung der Schnappriegelvorrichtung zum Lösen derselben von der Ausnehmung, sondern auch als Verriegelungseinrichtung für den Riegel, der in dem Gehäuse verlagerbar angeordnet ist. Eine gesonderte Verriegelungseinrichtung wie beispielsweise ein Schloss oder ein Verriegelungsstift ist nicht erforderlich. Da durch eine Betätigung des Betätigungsgriffs sowohl eine Entriegelung des Riegels als auch ein anschließendes Lösen der Schnappriegelvorrichtung von der Ausnehmung bewerkstelligt werden kann, wird eine besonders einfache Handhabung der Schnappriegelvorrichtung ermöglicht.
  • Um vorspringende Bauteile zu vermeiden, die insbesondere bei einer Verwendung der Schnappriegelvorrichtung bei beengten Raumverhältnissen stören könnten, wie sie üblicherweise bei Wohnmobilen, Wohnanhängern oder Booten gegeben sind, ist vorgesehen, dass der Betätigungsgriff eine parallel zu einer Oberseite der Schnappvorrichtung ausgerichtete Griffhandhabe aufweist, welche in der Sperrstellung des Betätigungsgriffs im Wesentlichen flächenbündig zu der Oberseite der Schnappvorrichtung angeordnet ist. Durch die flächenbündige Anordnung werden vorspringende Ecken und Kanten vermieden, an denen sich Personen stoßen oder sogar verletzen könnten.
  • Eine Betätigung der Schnappriegelvorrichtung kann in einfacher Weise dadurch erleichtert werden, dass der Betätigungsgriff aus seiner Sperrstellung aus dem Gehäuse herausgezogen wird, bis die Griffhandhabe ausreichend übersteht und eine Betätigung der in dieser Stellung des Betätigungsgriffs entriegelten Schnappriegelvorrichtung erleichtert.
  • Eine Verlagerung des Betätigungsgriffes zwischen seiner Sperrstellung und seiner Öffnungsstellung kann dadurch unterstützt und erleichtert werden, dass der Betätigungsgriff über eine Federeinrichtung federnd an dem Gehäuse gelagert ist. Der Betätigungsgriff kann entgegen der Federkraft in das Gehäuse eingedrückt werden, bis er flächenbündig mit der Oberseite der Schnappvorrichtung, beziehungsweise des Gehäuses abschließt und in dieser Position, die gleichzeitig die Sperrstellung des Betätigungsgriffs darstellt, mit dem Riegel in Eingriff steht und eine Verlagerung des Riegels verhindert. In dieser Sperrstellung kann der Betätigungsgriff beispielsweise rastend oder in anderer Weise formschlüssig, beziehungsweise kraftschlüssig festlegbar sein, um nach Überwindung einer ausreichenden, jedoch geringen Rückhaltekraft von der Federeinrichtung bzw. mit deren Unterstützung aus der Sperrstellung in seiner Öffnungsstellung verlagert zu werden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass die Federeinrichtung einen stabilen und einen metastabilen Zustand aufweist. Der stabile, beziehungsweise metastabile Zustand der Federeinrichtung korrespondiert zweckmäßiger Weise mit der Sperrstellung, beziehungsweise der Öffnungsstellung des Betätigungsgriffes. Die Federeinrichtung kann einen oder zwei elastisch verformbare Federstreifen aufweisen, wobei ein erstes Ende der Federstreifen mit dem Befestigungsgriff verbunden ist und ein entgegengesetztes zweites Ende eines jeden Federstreifens an dem Gehäuse befestigt, beziehungsweise festgelegt ist.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Betätigungsgriff mindestens einen Griffsockel aufweist, der in der Sperrstellung des Betätigungsgriffs in einer Ausnehmung des Riegels eingreift. Der Betätigungsgriff kann eine im Wesentlichen parallel zu einer Oberseite der Schnappvorrichtung ausgerichtete Griffhandhabe und einen mittig angeordneten, senkrecht dazu verlaufenden Griffsockel aufweisen. Die Griffhandhabe kann auch ein Griffmittelstück sein, das auf beiden Seiten mit Griffsockeln verbunden ist, die in das Gehäuse hinein ragen. Mindestens ein Griffsockel ist zweckmäßigerweise so ausgestaltet, dass er in der Sperrstellung des Betätigungsgriffs in eine Ausnehmung des Riegels eingreift und diesen dadurch relativ zu dem Betätigungsgriff und dem Gehäuse festlegt, beziehungsweise arretiert.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass der mindestens eine Griffsockel einen sich verjüngenden Endbereich aufweist, dessen Formgebung ein Einführen in die Ausnehmung des Riegels erleichtert. Der Endbereich kann beispielsweise abgerundet oder konisch zulaufend ausgestaltet sein, so dass ein seitliches Verhaken oder Blockieren während des Einführens des Endbereichs des Griffsockels in die darin angepasste Ausnehmung des Riegels vermieden werden kann.
  • Im Hinblick auf eine kostengünstige Herstellung und einfache Montage der Schnappriegelvorrichtung ist vorgesehen, dass das Gehäuse einen Gehäusetopf und einen eine Griffmulde aufweisenden Gehäusedeckel aufweist. Der Gehäusetopf und der Gehäusedeckel können jeweils separat hergestellt werden. Sowohl der Gehäusetopf als auch der Gehäusedeckel können beispielsweise im Spritzgussverfahren aus Kunststoff oder aber aus Metall hergestellt werden. Der Betätigungsgriff ragt durch eine Öffnung des Gehäusedeckels hindurch oder ragt seitlich an dem Gehäusedeckel vorbei, um außerhalb des Gehäuses ergriffen und betätigt werden zu können.
  • Um eine möglichst einfache und rasche Montage zu ermöglichen kann vorgesehen sein, dass der Gehäusedeckel rastend mit dem Gehäusetopf in Eingriff gebracht und die beiden Gehäuseteile lösbar oder unlösbar miteinander verbunden werden kann. Der Gehäusedeckel kann an das Material, an die Farbgebung oder an die Oberflächentextur des Möbelteils oder dergleichen angepasst sein, in der die Schnappriegelvorrichtung eingesetzt, beziehungsweise angeordnet wird.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Betätigungsgriff zwischen dem Gehäusetopf und dem Gehäusedeckel an dem Gehäuse festgelegt ist. Der Betätigungsgriff kann zwischen dem Gehäusetopf und dem Gehäusedeckel angeordnet werden, bevor der Gehäusedeckel beispielsweise rastend mit dem Gehäusetopf verbunden wird. Auf diese Weise wird der Betätigungsgriff in dem Gehäuse festgelegt, ohne dass zusätzliche Befestigungsmittel oder umfangreiche Montagearbeiten notwendig werden. Da der Betätigungsgriff zwischen dem Gehäusetopf und dem Gehäusedeckel angeordnet und festgelegt ist, kann an dem Betätigungsgriff sowohl gezogen als auch gedrückt werden, ohne dass ein unbeabsichtigtes Lösen des Betätigungsgriffs von dem Gehäuse befürchtet werden müsste.
  • Alternativ zu einer Federeinrichtung, mit welcher der Betätigungsgriff relativ zu dem Gehäuse verlagerbar ist, kann auch vorgesehen sein, dass der Betätigungsgriff mindestens einen Griffsockel mit mindestens einer Rasteinrichtung aufweist, die mit einer daran angepassten Ausformung in dem Gehäusetopf und/oder in dem Gehäusedeckel in Eingriff bringbar ist. In dem Gehäusetopf und/oder in dem Gehäusedeckel können Führungselemente mit seitlichen Rastnocken oder Rastnasen angeordnet sein, die an dem Griffsockel des Betätigungsgriffs anliegen. Der Griffsockel kann eine seitliche Nut oder zwei seitliche Nuten aufweisen, die mit den daran angepassten Rastnocken oder Rastnasen in Eingriff bringbar sind. Durch diese Rasteinrichtung können beispielsweise eine Sperrstellung und/oder eine Öffnungsstellung des Betätigungsgriffs vorgegeben werden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass der mindestens eine Griffsockel des Betätigungsgriffs eine Rückhalteeinrichtung aufweist, die eine Verlagerung des Griffsockels aus dem Gehäusetopf heraus verhindert. Die Rückhalteeinrichtung kann beispielsweise aus seitlich ausgebildeten Anschlagsflächen bestehen, die bei einem Herausziehen des Betätigungsgriffs aus dem Gehäuse heraus formschlüssig mit einem Anschlag in Eingriff treten. Durch diesen Eingriff wird die Herausbewegung des Betätigungsgriffs begrenzt und ein unerwünschtes Herauslösen des Betätigungsgriffes verhindert. Durch eine geeignete Formgebung der Anschlagsflächen und des Anschlags kann bewirkt werden, dass der Betätigungsgriff nach einem ersten Einführen in das Gehäuse nicht mehr zerstörungsfrei aus dem Gehäuse herausgelöst werden kann.
  • Um beispielsweise durch ein ausreichend kräftiges Ziehen an dem Betätigungsgriff ein Lösen der Sperrriegelvorrichtung von der Ausnehmung bewerkstelligen zu können ist vorgesehen, dass ein mit der Ausnehmung in Eingriff bringbarer Endbereich des Riegels eine Gleitfläche aufweist, die einen Winkel von mindestens 45 Grad relativ zu einer Verlagerungsrichtung des Riegels aufweist. Die Verlagerungsrichtung des Riegels ist zweckmäßigerweise senkrecht zu einer Oberseite der Schnappriegelvorrichtung, die üblicherweise parallel, beziehungsweise flächenbündig mit einer Oberfläche eines beweglichen Möbelteils wie beispielsweise einer Möbeltüre, einer Klappe oder Schublade ausgerichtet ist. Der Betätigungsgriff kann zweckmäßigerweise durch Ziehen senkrecht zu der Verlagerungsrichtung des Riegels aus einer Sperrstellung in die Öffnungsstellung herausgezogen werden. Durch ein weiteres Ziehen an dem Betätigungsgriff wird eine senkrecht zu Verlagerungsrichtung des Riegels auf den Riegel einwirkende Kraft ausgeübt. Da der Riegel über eine Gleitfläche, die mehr als 45 Grad in Richtung der senkrecht angreifenden Kraft geneigt ist, mit einer Kante oder mit einer daran angepassten Innenfläche der Ausnehmung in Eingriff steht, wird durch die quer zu der Zugrichtung auftretende Kraftkomponente der Riegel in Verlagerungsrichtung ausgelenkt und von der Ausnehmung gelöst, um die Schnappriegelvorrichtung frei zu geben.
  • Auf diese Weise wird erreicht, dass durch Ziehen an dem Betätigungsgriff zunächst der Betätigungsgriff aus einer Sperrstellung in einer Öffnungsstellung verlagert und dadurch den Riegel freigibt, um anschließend bei einem weiteren Ziehen an dem Betätigungsriegel die entriegelte Schnappriegelvorrichtung von der Ausnehmung zu lösen. Zum Verschließen und Verriegeln der Schnappriegelvorrichtung muss lediglich eine ausreichende Druckkraft auf den Betätigungsgriff ausgeübt werden, um zunächst die Schnappriegelvorrichtung mit der Ausnehmung in Eingriff zu bringen, und anschließend den Betätigungsgriff in die Sperrstellung zu verlagern, in der er den Riegel arretiert.
  • Um eine einfache und kostengünstige Herstellung der Rückstellfedereinrichtung zu ermöglichen, die den Riegel gegenüber dem Gehäuse abstützt, ist vorgesehen, dass der Riegel eine einstückig an dem Riegel ausgestaltete Rückstellfedereinrichtung aufweist.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Rückstellfedereinrichtung einen kreisförmigen oder näherungsweise ovalen verformbaren Federbügel aufweist, der an dem Riegel ausgeformt oder festgelegt ist und sich an dem Gehäuse abstützt. Es hat sich gezeigt, dass durch derart gekrümmte Federelemente in einfacher Weise eine Rückstellkraft erzeugt werden kann, die von einem Benutzer als angenehm und vorteilhaft empfunden wird. Das gekrümmte Federelement kann einstückig an dem Riegel ausgeformt oder separat und gegebenenfalls aus einem anderen Material wie beispielsweise Federstahl hergestellt sein und nachträglich an dem Riegel festgelegt oder in dem Gehäuse angeordnet und mit dem Riegel in Wirkverbindung gebracht werden.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgedankens näher erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigt:
  • 1 eine Schnappriegelvorrichtung mit einem Gehäusetopf, mit einem Riegel, mit einer Rückstellfeder, mit einem Betätigungsgriff und mit einem Gehäusedeckel in auseinandergezogener Darstellung,
  • 2 die in 1 dargestellte Schnappriegelvorrichtung, wobei der Riegel und die Rückhaltefeder in dem Gehäusetopf angeordnet sind und der Betätigungsgriff in dem Gehäusedeckel gelagert ist,
  • 3 eine schräge Draufsicht auf eine in einer Platte angeordnete Schnappriegelvorrichtung von einer Betätigungsseite aus,
  • 4 eine schräge Draufsicht auf die in 3 abgebildete Schnappriegelvorrichtung von einer Verriegelungsseite aus,
  • 5 eine teilweise geschnitten dargestellte, vergrößerte Ansicht der in den 1 bis 4 dargestellten Schnappriegelvorrichtung, wobei sich der Betätigungsgriff in einer Sperrstellung befindet,
  • 6 eine Ansicht gemäß 5, wobei sich der Betätigungsgriff in einer den Riegel freigebenden Öffnungsstellung befindet,
  • 7 eine abweichend ausgestaltete Schnappriegelvorrichtung in einer auseinandergezogenen Darstellung gemäß 1,
  • 8 die in 7 dargestellte Schnappriegelvorrichtung in einer Ansicht gemäß 2, wobei der Riegel und eine Rückhaltefedereinrichtung in dem Gehäusetopf angeordnet sind und der Betätigungsgriff in dem Gehäusedeckel gelagert ist,
  • 9 eine schräge Draufsicht auf die in einer Platte angeordnete Schnappriegelvorrichtung gemäß den 7 und 8 von einer Betätigungsseite aus, und
  • 10 eine schräge Draufsicht auf die in 9 abgebildete Schnappriegelvorrichtung von einer Verriegelungsseite aus.
  • Eine in den 1 bis 6 dargestellte Schnappriegelvorrichtung 1 weist einen Gehäusetopf 2 auf, der in einer daran angepasste Ausnehmung einer exemplarisch in den 3 und 4 dargestellten Möbelplatte 3 oder dergleichen eingesetzt und an der Möbelplatte 3 festgeschraubt werden kann. In dem Gehäusetopf 2 befindet sich ein parallel zu einem Gehäuseboden 4 des Gehäusetopfes 2 längsverschiebbar gelagerter Riegel 5. In dem Gehäusetopf 2 angeordnete, beziehungsweise daran ausgeformte Führungselemente 6 bilden eine Führung für den längsverschiebbar gelagerten Riegel 5 und bilden gleichzeitig Anschläge, welche eine maximale Verlagerung des Riegels 5 in dem Gehäusetopf 2 beschränken.
  • Der Riegel weist einen vorderen Endbereich 8 mit einer schräg verlaufenden Gleitfläche 9 auf. Der vordere Endbereich 8 ragt durch eine seitliche Öffnung 10 des Gehäusetopfs 2 aus dem Gehäusetopf 2 heraus und kann mit einer lediglich zur Veranschaulichung separat dargestellten Ausnehmung 11 einen formschlüssigen Eingriff bilden. Der Riegel 5 kann aus einer Verriegelungsposition, in der der vordere Endbereich 8 des Riegels 5 aus dem Gehäusetopf 2 herausragt und mit der Ausnehmung 11 in Eingriff steht, in eine Freigabeposition in den Gehäusetopf 2 hinein verlagert werden, so dass der vordere Endbereich 8 nicht mehr mit der Ausnehmung 11 in Eingriff steht und die Möbelplatte 3 mit der Schnappriegelvorrichtung 1, beziehungsweise dem Gehäusetopf 2 von der Ausnehmung 11 gelöst und wegbewegt werden kann. Die Ausnehmung 11 befindet sich zweckmäßigerweise an einem feststehenden Möbelteil, während die Schnappriegelvorrichtung 1 an einem beweglichen Möbelteil wie beispielsweise einer Tür, einer Schublade oder einer Schwenkklappe befestigt ist.
  • Zwischen dem Riegel 5 und einem in dem Gehäusetopf 2 ausgebildeten Anschlagszapfen 12 ist eine Rückstellfeder 13 angeordnet, die den Riegel 5 in dessen Verriegelungsposition drückt. Um die Schnappriegelvorrichtung 1 von der Ausnehmung 11 lösen zu können, muss der Riegel 5 gegen die Federkraft der Rückstellfeder 13 in den Gehäusetopf 2 hinein verlagert werden.
  • Ein näherungsweise U-förmig, beziehungsweise als Bügelgriff ausgestalteter Betätigungsgriff 14 ragt durch eine Öffnung 15 eines Gehäusedeckels 16. Der Betätigungsgriff 14 wird im Bereich von zwei Griffsockeln 17 jeweils in einer daran angepassten nutenförmigen Längsführung 18 in dem Gehäusedeckel 16 geführt. In dem Gehäusedeckel 16 ist eine zum Gehäusetopf 12 gewölbte Griffmulde 19 ausgebildet, um ein Ergreifen und Betätigen des Betätigungsgriffs 14 zu erleichtern.
  • Die beiden Griffsockel 17 des Betätigungsgriffs 14 sind an einem ersten Ende über ein Griffmittelstück 20 miteinander verbunden. An einem zweiten Ende der Griffsockel ist jeweils ein streifenförmiges Federelement 21 befestigt. Die beiden Federelemente 21 münden in einen Querbalken 22, der quer zu dem Griffmittelstück 20 ausgerichtet ist. Über den Querbalken 22 kann der Betätigungsgriff 14 zwischen dem Gehäusetopf 2 und dem Gehäusedeckel 16 festgelegt werden. Der Betätigungsgriff 14 kann längs einer durch die Längsführung 18 des Gehäusedeckels 16 vorgegebenen Verlagerungsrichtung relativ zu dem Querbalken 22 verlagert werden, wobei die beiden Federelemente 21 zwischen einem stabilen sowie einem metastabilen Zustand verformbar sind. In einem stabilen Zustand der beiden Federelemente 21 ragt das Griffmittelstück 20 des Betätigungsgriffs 14 über eine Oberseite 23 des Gehäusedeckels 16, beziehungsweise der Schnappriegelvorrichtung 1 heraus. In einem metastabilen Zustand der Federelemente 21 schließt das Griffmittelstück 20 im Wesentlichen flächenbündig mit der Oberseite 23 des Gehäusedeckels 16, beziehungsweise der Schnappriegelvorrichtung ab.
  • Bei dem exemplarisch dargestellten Ausführungsbeispiel weist eine der beiden Griffsockel 17 einen verlängernden, sich verjüngenden Endbereich 24 auf, der mit einer daran angepassten Ausnehmung 25 in dem Riegel 5 in Eingriff gebracht werden kann.
  • Befindet sich der Riegel 5 in seiner Verriegelungsposition, so kann der Betätigungsgriff 14 in Richtung des Gehäusetopfs verlagert werden, bis die Federelemente 21 in einen metastabilen Zustand übergehen und der Endbereich 24 des Griffsockels 17 einen formschlüssigen Eingriff mit der Ausnehmung 25 des Riegels 5 bildet. In dieser Sperrstellung des Betätigungsgriffs 14 arretiert der Betätigungsgriff 14den Riegel 5 in dessen Verriegelungsposition. Um den Riegel 5 aus dessen Verriegelungsposition in den Gehäusetopf 2 hinein verlagern zu können, muss zuerst der Betätigungsgriff 14 aus dessen Sperrstellung in eine Öffnungsstellung verlagert, beziehungsweise von dem Gehäusetopf 2 weg herausgezogen werden, bis der Endbereich 24 des Griffsockels 17 nicht mehr mit der Ausnehmung 25 des Riegels 5 in Eingriff steht. Wird anschließend weiter an dem Betätigungsgriff 14 gezogen, so gleitet die Gleitfläche 9 an der Ausnehmung 11 ab und bewirkt eine Verlagerung des Riegels 5 entgegen der Rückstellkraft der Rückstellfeder 13 in den Gehäusetopf 2 hinein, bis der vordere Endbereich 8 des Riegels 5 nicht mehr mit der Ausnehmung 11 in Eingriff steht und die Schnappriegelvorrichtung 1 von der Ausnehmung 11 entfernt werden kann.
  • Auf diese Weise kann die verriegelte Schnappriegelvorrichtung 1 durch Ziehen an dem Betätigungsgriff 14 zunächst entriegelt und anschließend von der Ausnehmung 11 gelöst und entfernt werden. Ein zusätzlicher Handgriff zum Entriegeln der verriegelbaren Schnappriegelvorrichtung 1 ist nicht erforderlich. Die Betätigung der Schnappriegelvorrichtung 1 ist intuitiv möglich und sehr einfach.
  • Die einzelnen Bauteile der Schnappriegelvorrichtung 1 können überwiegend aus Kunststoff, beispielsweise im Spritzgussverfahren hergestellt werden. Der Riegel 5 kann rastend in dem Gehäusetopf 2 festgelegt werden, um anschließend den Betätigungsgriff 14 in den Gehäusedeckel 16 hineinzuschieben und den Gehäusedeckel 16 zusammen mit dem darin verschiebbar gelagerten Betätigungsgriff 14 ebenfalls rastend an dem Gehäusetopf 2 zu befestigen.
  • Der Gehäusetopf 2 und der Gehäusedeckel 16 bilden gemeinsam ein Gehäuse der Schnappriegelvorrichtung 1. Die beiden Federelemente 21 bilden eine Federeinrichtung, mittels derer der Betätigungsgriff 14 federnd an dem Gehäuse gelagert ist.
  • Bei einer in den 7 bis 10 dargestellten abweichend ausgestalteten Schnappriegelvorrichtung 26 weist ein Riegel 27 zwei etwa mittig angeordnete Langlöcher 28 auf, die mit Führungselementen 6 in Eingriff stehen, die in dem Gehäusetopf 2 angeformt sind und eine Führung für den längsverschiebbar gelagerten Riegel 27 bilden.
  • An Stelle einer Rückstellfeder in Form einer spiralförmigen Blattfeder ist an einem dem vorderen Endbereich 8 abgewandten hinteren Endbereich 29 ein näherungsweise ovaler Federbügel 30 ausgebildet. Der Federbügel 30 ist im Bereich einer Gehäuserückwand 31 an einem Befestigungszapfen 32 festgelegt. Bei einer Verlagerung des Riegels 27 verformt sich der Federbügel 30 und übt eine Rückstellkraft auf den Riegel 27 aus.
  • Ein U-förmig als Bügelgriff ausgestalteter Betätigungsgriff 33 ragt mit seinen Griffsockeln 17 durch zwei Öffnungen 15 des Gehäusedeckels 16 hindurch. Die Griffsockel 17 stehen jeweils mit beabstandet zueinander angeordneten Rastzungen 34 in Eingriff. An den Rastzungen 34 ausgebildete Rastnasen 35 greifen rastend in nutenförmige Aussparungen 36 in den Griffsockeln 17 ein. Die beiden Griffsockel 17 sind abweichend zu dem vorangehend beschriebenen Betätigungsgriff 14 nicht miteinander verbunden, sondern jeweils gesondert über die zugeordneten Rastzungen 34 an dem Gehäusetopf 2 gelagert. Die beiden Griffsockel 17 können bei einem eingedrückten Betätigungsgriff 14 durch daran angepasste Aussparungen 25 in dem Riegel 27 hindurch ragen und den Riegel 27 in seiner Verriegelungsposition festlegen. Wird der Betätigungsgriff 14 aus dem Gehäusetopf 2 herausgezogen, sind die Griffsockel 17 nicht mehr mit den Aussparungen 25 in dem Riegel 27 in Eingriff und geben den Riegel 27 frei.
  • Durch seitlich an den Griffsockeln 17 angeformte Rastnasen 37 wird verhindert, dass die Griffsockel 17 über den Gehäusedeckel 16 hinaus aus dem Gehäusetopf 2 herausgezogen werden können.
  • Bei der in den 7 bis 10 exemplarisch gezeigten Ausgestaltung der Schnappriegelvorrichtung 26 weist der Betätigungsgriff 33 kein Federelement auf, sondern wird lediglich durch den rastenden Eingriff mit den Rastzungen 34 bzw. mit den Rastnasen 37 in vorgegebenen Positionen zurückgehalten. Bei im Wesentlichen vergleichbarer Handhabung kann ein derartiger Betätigungsgriff 33 erheblich einfacher hergestellt und in der Schnappriegelvorrichtung 26 montiert werden.

Claims (13)

  1. Schnappriegelvorrichtung mit einem Gehäuse, mit einem an dem Gehäuse verlagerbar angeordneten Riegel, der entgegen einer Federkraft einer Rückstellfeder aus einer Verriegelungsposition, bei der der Riegel mit einer Ausnehmung in Eingriff bringbar ist, in eine Freigabeposition verlagerbar ist, und mit einem Betätigungsgriff, mit welchem die Schnappriegelvorrichtung betätigt und unter Verlagerung des Riegels von der Ausnehmung gelöst werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsgriff (14, 33) zwischen einer Sperrstellung, bei der der Betätigungsgriff (14, 33) mit dem Riegel (5, 27) formschlüsssig in Eingriff steht, und einer Öffnungsstellung verlagerbar ist, in der der Riegel (5, 27) freigegeben ist.
  2. Schnappriegelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsgriff (14, 33) eine parallel zu einer Oberseite (23) der Schnappriegelvorrichtung (1) ausgerichtete Griffhandhabe aufweist, welche in der Sperrstellung des Betätigungsgriffs (14, 33) im Wesentlichen flächenbündig zu der Oberseite (23) der Schnappriegelvorrichtung (1) angeordnet ist.
  3. Schnappriegelvorrichtung nach Anspruch 1 oder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsgriff (14) über eine Federeinrichtung federnd an dem Gehäuse gelagert ist.
  4. Schnappriegelvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung einen stabilen und einen metastabilen Zustand aufweist.
  5. Schnappriegelvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsgriff (14, 33) mindestens einen Griffsockel (17) aufweist, der in der Sperrstellung des Betätigungsgriffs (14, 33) in eine Ausnehmung (25) des Riegels (5, 27) eingreift.
  6. Schnappriegelvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Griffsockel (17) einen sich verjüngenden Endbereich (24) aufweist, dessen Formgebung ein Einführen in die Ausnehmung (25) des Riegels (5, 27 ) erleichtert.
  7. Schnappriegelvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse ein Gehäusetopf (2) und einen eine Griffmulde (19) aufweisenden Gehäusedeckel (16) aufweist.
  8. Schnappriegelvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsgriff (14, 33) zwischen dem Gehäusetopf (2) und dem Gehäusedeckel (16) an dem Gehäuse festgelegt ist.
  9. Schnappriegelvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Griffsockel (17) des Betätigungsgriffs (33) mindestens eine Rasteinrichtung aufweist, die mit einer daran angepassten Ausformung in dem Gehäusetopf (2) und/oder in dem Gehäusedeckel (16) in Eingriff bringbar ist.
  10. Schnappriegelvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Griffsockel (17) des Betätigungsgriffs (33) eine Rückhalteeinrichtung (37) aufweist, die eine Verlagerung des Griffsockels (17) aus dem Gehäusetopf (2) heraus verhindert.
  11. Schnappriegelvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit der Ausnehmung (11) in Eingriff bringbarer Endbereich (8) des Riegels (5, 27) eine Gleitfläche (9) aufweist, die einen Winkel von mindestens 45 Grad relativ zu einer Verlagerungsrichtung des Riegels (5, 27) aufweist.
  12. Schnappriegelvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (27) eine einstückig an dem Riegel (27) ausgestaltete Rückstellfedereinrichtung aufweist.
  13. Schnappriegelvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstellfedereinrichtung einen kreisförmigen oder näherungsweise ovalen verformbaren Federbügel (30) aufweist, der an dem Riegel (27) ausgeformt oder festgelegt ist und sich an dem Gehäusetopf (2) abstützt.
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