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Die
Erfindung betrifft eine Schnappriegelvorrichtung mit einem Gehäuse, mit
einem in dem Gehäuse
verlagerbar angeordneten Riegel, der entgegen einer Federkraft einer
Rückstellfeder
aus einer Verriegelungsposition, bei der der Riegel mit einer Ausnehmung
in Eingriff bringbar ist, in eine Freigabeposition verlagerbar ist,
und mit einem Betätigungsgriff,
mit welchem die Schnappriegelvorrichtung betätigt und unter Verlagerung
des Riegels von der Ausnehmung gelöst werden kann.
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Schnappriegelvorrichtungen
werden unter Anderem als Zuhaltevorrichtung bei beweglichen Möbelteilen
wie beispielsweise Möbeltüren oder Schubladen
verwendet. Insbesondere bei schwenkbar oder ausziehbar gelagerten
Klappen, Türen
oder Schubladen in Wohnmobilen oder Wohnanhängern werden Schnappriegelvorrichtungen
verwendet, um die beweglichen Möbelteile
während
einer Bewegung des Fahrzeugs in einer geschlossenen oder vorgegebenen
Position zu halten. Dadurch soll verhindert werden, dass sich aufgrund
der durch die Bewegung des Fahrzeugs verursachten Beschleunigungskräfte die
Klappen oder Schubladen öffnen
und der dahinter oder darin aufbewahrte Inhalt herausfallen kann.
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Die
aus der Praxis bekannten Schnappriegelvorrichtungen weisen üblicherweise
einen entgegen einer Federkraft verlagerbaren Riegel auf, der in einer
Sperrposition mit einer Ausnehmung oder einem Anschlag zusammenwirkt
und eine Verlagerung der Schnappriegelvorrichtung von der Ausnehmung oder
dem Anschlag weg verhindert. Um die üblicherweise an dem beweglichen
Möbelteil
angeordnete Schnappriegelvorrichtung von der Ausnehmung lösen zu können weist
die Schnappriegelvorrichtung einen Betätigungsgriff auf. Wenn ein
Benutzer an dem Betätigungsgriff
zieht oder dreht oder Druck ausübt,
kann über
den Betätigungsgriff
eine Kraftwirkung auf den Riegel ausgeübt und dieser von der Ausnehmung
wegbewegt werden, um die Schnappriegelvorrichtung von der Ausnehmung
zu lösen,
um das mit der Schnappriegelvorrichtung verbundene Möbelteil
verschwenken oder verschieben zu können.
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Bei
Schnappriegelvorrichtungen, bei denen sich der Riegel durch Ziehen
oder Drücken
an dem Betätigungsgriff
entgegen der Federkraft der Rückstellfeder
verlagert und die Schnappriegelvorrichtung freigibt, darf die Federkraft
der Rückstellfeder
nicht zu groß sein,
um eine einfache und als komfortabel empfundene Betätigung der
Schnappriegelvorrichtung nicht übermäßig zu behindern.
Eine zuverlässige
Schließwirkung
kann dann allerdings nicht mehr uneingeschränkt sichergestellt werden,
da sich der Riegel bei Einwirkung äußerer Kräfte auch unbeabsichtigt verlagern
und die Schnappriegelvorrichtung freigeben könnte.
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Um
eine unbeabsichtigte Verlagerung des Riegels zuverlässig ausschließen zu können sind Ausführungen
einer Schnappriegelvorrichtung bekannt, bei der durch eine zusätzliche
Verriegelungsvorrichtung der Riegel in seiner Sperrstellung arretiert
werden kann. Üblicherweise
werden mit einem Schlüssel
betätigbare
Schlösser
oder Verriegelungsstifte, die durch den Riegel hindurch in dem Gehäuse festlegbar
sind, als Verriegelungsvorrichtung vorgesehen.
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Es
wird als nachteilig empfunden, dass für eine Betätigung einer zusätzlich verriegelten Schnappriegelvorrichtung
regelmäßig mehrere Handgriffe
oder die Betätigung
der Schnappriegelvorrichtung mit zwei Händen erforderlich ist.
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Es
wird deshalb als eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung angesehen,
eine Schnappriegelvorrichtung der eingangs genannten Gattung so
auszugestalten, dass der Riegel in der Sperrstellung arretiert werden
kann und gleichzeitig eine Betätigung der
Schnappriegelvorrichtung in möglichst
einfacher Weise durchgeführt
und eine verriegelte Schnappriegelvorrichtung entriegelt und von
einer Ausnehmung oder einem Anschlag gelöst werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass der Betätigungsgriff
zwischen einer Sperrstellung, bei der der Betätigungsgriff mit dem Riegel
formschlüssig
in Eingriff steht und einer Öffnungsstellung
verlagerbar ist, in der der Riegel freigegeben ist. Der Betätigungsgriff
dient demzufolge nicht nur einer Betätigung der Schnappriegelvorrichtung
zum Lösen
derselben von der Ausnehmung, sondern auch als Verriegelungseinrichtung
für den Riegel,
der in dem Gehäuse
verlagerbar angeordnet ist. Eine gesonderte Verriegelungseinrichtung
wie beispielsweise ein Schloss oder ein Verriegelungsstift ist nicht
erforderlich. Da durch eine Betätigung des
Betätigungsgriffs
sowohl eine Entriegelung des Riegels als auch ein anschließendes Lösen der Schnappriegelvorrichtung von
der Ausnehmung bewerkstelligt werden kann, wird eine besonders einfache
Handhabung der Schnappriegelvorrichtung ermöglicht.
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Um
vorspringende Bauteile zu vermeiden, die insbesondere bei einer
Verwendung der Schnappriegelvorrichtung bei beengten Raumverhältnissen
stören
könnten,
wie sie üblicherweise
bei Wohnmobilen, Wohnanhängern
oder Booten gegeben sind, ist vorgesehen, dass der Betätigungsgriff eine
parallel zu einer Oberseite der Schnappvorrichtung ausgerichtete
Griffhandhabe aufweist, welche in der Sperrstellung des Betätigungsgriffs
im Wesentlichen flächenbündig zu
der Oberseite der Schnappvorrichtung angeordnet ist. Durch die flächenbündige Anordnung
werden vorspringende Ecken und Kanten vermieden, an denen sich Personen
stoßen
oder sogar verletzen könnten.
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Eine
Betätigung
der Schnappriegelvorrichtung kann in einfacher Weise dadurch erleichtert
werden, dass der Betätigungsgriff
aus seiner Sperrstellung aus dem Gehäuse herausgezogen wird, bis
die Griffhandhabe ausreichend übersteht
und eine Betätigung
der in dieser Stellung des Betätigungsgriffs entriegelten
Schnappriegelvorrichtung erleichtert.
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Eine
Verlagerung des Betätigungsgriffes
zwischen seiner Sperrstellung und seiner Öffnungsstellung kann dadurch
unterstützt
und erleichtert werden, dass der Betätigungsgriff über eine
Federeinrichtung federnd an dem Gehäuse gelagert ist. Der Betätigungsgriff
kann entgegen der Federkraft in das Gehäuse eingedrückt werden, bis er flächenbündig mit der
Oberseite der Schnappvorrichtung, beziehungsweise des Gehäuses abschließt und in
dieser Position, die gleichzeitig die Sperrstellung des Betätigungsgriffs
darstellt, mit dem Riegel in Eingriff steht und eine Verlagerung
des Riegels verhindert. In dieser Sperrstellung kann der Betätigungsgriff
beispielsweise rastend oder in anderer Weise formschlüssig, beziehungsweise
kraftschlüssig
festlegbar sein, um nach Überwindung
einer ausreichenden, jedoch geringen Rückhaltekraft von der Federeinrichtung
bzw. mit deren Unterstützung
aus der Sperrstellung in seiner Öffnungsstellung
verlagert zu werden.
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Gemäß einer
Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass die Federeinrichtung
einen stabilen und einen metastabilen Zustand aufweist. Der stabile,
beziehungsweise metastabile Zustand der Federeinrichtung korrespondiert
zweckmäßiger Weise
mit der Sperrstellung, beziehungsweise der Öffnungsstellung des Betätigungsgriffes. Die
Federeinrichtung kann einen oder zwei elastisch verformbare Federstreifen
aufweisen, wobei ein erstes Ende der Federstreifen mit dem Befestigungsgriff verbunden
ist und ein entgegengesetztes zweites Ende eines jeden Federstreifens
an dem Gehäuse befestigt,
beziehungsweise festgelegt ist.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass der Betätigungsgriff
mindestens einen Griffsockel aufweist, der in der Sperrstellung
des Betätigungsgriffs
in einer Ausnehmung des Riegels eingreift. Der Betätigungsgriff
kann eine im Wesentlichen parallel zu einer Oberseite der Schnappvorrichtung
ausgerichtete Griffhandhabe und einen mittig angeordneten, senkrecht
dazu verlaufenden Griffsockel aufweisen. Die Griffhandhabe kann
auch ein Griffmittelstück
sein, das auf beiden Seiten mit Griffsockeln verbunden ist, die
in das Gehäuse
hinein ragen. Mindestens ein Griffsockel ist zweckmäßigerweise
so ausgestaltet, dass er in der Sperrstellung des Betätigungsgriffs
in eine Ausnehmung des Riegels eingreift und diesen dadurch relativ
zu dem Betätigungsgriff
und dem Gehäuse
festlegt, beziehungsweise arretiert.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist
vorgesehen, dass der mindestens eine Griffsockel einen sich verjüngenden
Endbereich aufweist, dessen Formgebung ein Einführen in die Ausnehmung des
Riegels erleichtert. Der Endbereich kann beispielsweise abgerundet
oder konisch zulaufend ausgestaltet sein, so dass ein seitliches
Verhaken oder Blockieren während
des Einführens
des Endbereichs des Griffsockels in die darin angepasste Ausnehmung
des Riegels vermieden werden kann.
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Im
Hinblick auf eine kostengünstige
Herstellung und einfache Montage der Schnappriegelvorrichtung ist
vorgesehen, dass das Gehäuse
einen Gehäusetopf
und einen eine Griffmulde aufweisenden Gehäusedeckel aufweist. Der Gehäusetopf
und der Gehäusedeckel
können
jeweils separat hergestellt werden. Sowohl der Gehäusetopf
als auch der Gehäusedeckel
können
beispielsweise im Spritzgussverfahren aus Kunststoff oder aber aus
Metall hergestellt werden. Der Betätigungsgriff ragt durch eine Öffnung des
Gehäusedeckels
hindurch oder ragt seitlich an dem Gehäusedeckel vorbei, um außerhalb
des Gehäuses
ergriffen und betätigt
werden zu können.
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Um
eine möglichst
einfache und rasche Montage zu ermöglichen kann vorgesehen sein,
dass der Gehäusedeckel
rastend mit dem Gehäusetopf
in Eingriff gebracht und die beiden Gehäuseteile lösbar oder unlösbar miteinander
verbunden werden kann. Der Gehäusedeckel
kann an das Material, an die Farbgebung oder an die Oberflächentextur
des Möbelteils
oder dergleichen angepasst sein, in der die Schnappriegelvorrichtung
eingesetzt, beziehungsweise angeordnet wird.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass der Betätigungsgriff
zwischen dem Gehäusetopf
und dem Gehäusedeckel
an dem Gehäuse
festgelegt ist. Der Betätigungsgriff
kann zwischen dem Gehäusetopf und
dem Gehäusedeckel
angeordnet werden, bevor der Gehäusedeckel
beispielsweise rastend mit dem Gehäusetopf verbunden wird. Auf
diese Weise wird der Betätigungsgriff
in dem Gehäuse
festgelegt, ohne dass zusätzliche
Befestigungsmittel oder umfangreiche Montagearbeiten notwendig werden.
Da der Betätigungsgriff
zwischen dem Gehäusetopf
und dem Gehäusedeckel
angeordnet und festgelegt ist, kann an dem Betätigungsgriff sowohl gezogen
als auch gedrückt
werden, ohne dass ein unbeabsichtigtes Lösen des Betätigungsgriffs von dem Gehäuse befürchtet werden
müsste.
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Alternativ
zu einer Federeinrichtung, mit welcher der Betätigungsgriff relativ zu dem
Gehäuse
verlagerbar ist, kann auch vorgesehen sein, dass der Betätigungsgriff
mindestens einen Griffsockel mit mindestens einer Rasteinrichtung
aufweist, die mit einer daran angepassten Ausformung in dem Gehäusetopf
und/oder in dem Gehäusedeckel
in Eingriff bringbar ist. In dem Gehäusetopf und/oder in dem Gehäusedeckel
können
Führungselemente
mit seitlichen Rastnocken oder Rastnasen angeordnet sein, die an
dem Griffsockel des Betätigungsgriffs
anliegen. Der Griffsockel kann eine seitliche Nut oder zwei seitliche
Nuten aufweisen, die mit den daran angepassten Rastnocken oder Rastnasen
in Eingriff bringbar sind. Durch diese Rasteinrichtung können beispielsweise
eine Sperrstellung und/oder eine Öffnungsstellung des Betätigungsgriffs
vorgegeben werden.
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Gemäß einer
Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass der mindestens
eine Griffsockel des Betätigungsgriffs
eine Rückhalteeinrichtung
aufweist, die eine Verlagerung des Griffsockels aus dem Gehäusetopf
heraus verhindert. Die Rückhalteeinrichtung
kann beispielsweise aus seitlich ausgebildeten Anschlagsflächen bestehen,
die bei einem Herausziehen des Betätigungsgriffs aus dem Gehäuse heraus
formschlüssig
mit einem Anschlag in Eingriff treten. Durch diesen Eingriff wird
die Herausbewegung des Betätigungsgriffs
begrenzt und ein unerwünschtes
Herauslösen
des Betätigungsgriffes
verhindert. Durch eine geeignete Formgebung der Anschlagsflächen und
des Anschlags kann bewirkt werden, dass der Betätigungsgriff nach einem ersten
Einführen
in das Gehäuse
nicht mehr zerstörungsfrei
aus dem Gehäuse
herausgelöst
werden kann.
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Um
beispielsweise durch ein ausreichend kräftiges Ziehen an dem Betätigungsgriff
ein Lösen der
Sperrriegelvorrichtung von der Ausnehmung bewerkstelligen zu können ist
vorgesehen, dass ein mit der Ausnehmung in Eingriff bringbarer Endbereich des
Riegels eine Gleitfläche aufweist,
die einen Winkel von mindestens 45 Grad relativ zu einer Verlagerungsrichtung
des Riegels aufweist. Die Verlagerungsrichtung des Riegels ist zweckmäßigerweise senkrecht
zu einer Oberseite der Schnappriegelvorrichtung, die üblicherweise
parallel, beziehungsweise flächenbündig mit
einer Oberfläche
eines beweglichen Möbelteils
wie beispielsweise einer Möbeltüre, einer
Klappe oder Schublade ausgerichtet ist. Der Betätigungsgriff kann zweckmäßigerweise
durch Ziehen senkrecht zu der Verlagerungsrichtung des Riegels aus
einer Sperrstellung in die Öffnungsstellung herausgezogen
werden. Durch ein weiteres Ziehen an dem Betätigungsgriff wird eine senkrecht
zu Verlagerungsrichtung des Riegels auf den Riegel einwirkende Kraft
ausgeübt.
Da der Riegel über
eine Gleitfläche,
die mehr als 45 Grad in Richtung der senkrecht angreifenden Kraft
geneigt ist, mit einer Kante oder mit einer daran angepassten Innenfläche der Ausnehmung
in Eingriff steht, wird durch die quer zu der Zugrichtung auftretende
Kraftkomponente der Riegel in Verlagerungsrichtung ausgelenkt und
von der Ausnehmung gelöst,
um die Schnappriegelvorrichtung frei zu geben.
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Auf
diese Weise wird erreicht, dass durch Ziehen an dem Betätigungsgriff
zunächst
der Betätigungsgriff
aus einer Sperrstellung in einer Öffnungsstellung verlagert und
dadurch den Riegel freigibt, um anschließend bei einem weiteren Ziehen
an dem Betätigungsriegel
die entriegelte Schnappriegelvorrichtung von der Ausnehmung zu lösen. Zum
Verschließen
und Verriegeln der Schnappriegelvorrichtung muss lediglich eine
ausreichende Druckkraft auf den Betätigungsgriff ausgeübt werden,
um zunächst
die Schnappriegelvorrichtung mit der Ausnehmung in Eingriff zu bringen,
und anschließend
den Betätigungsgriff
in die Sperrstellung zu verlagern, in der er den Riegel arretiert.
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Um
eine einfache und kostengünstige
Herstellung der Rückstellfedereinrichtung
zu ermöglichen,
die den Riegel gegenüber
dem Gehäuse
abstützt,
ist vorgesehen, dass der Riegel eine einstückig an dem Riegel ausgestaltete
Rückstellfedereinrichtung
aufweist.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die Rückstellfedereinrichtung
einen kreisförmigen
oder näherungsweise
ovalen verformbaren Federbügel aufweist,
der an dem Riegel ausgeformt oder festgelegt ist und sich an dem
Gehäuse
abstützt.
Es hat sich gezeigt, dass durch derart gekrümmte Federelemente in einfacher
Weise eine Rückstellkraft
erzeugt werden kann, die von einem Benutzer als angenehm und vorteilhaft
empfunden wird. Das gekrümmte
Federelement kann einstückig
an dem Riegel ausgeformt oder separat und gegebenenfalls aus einem anderen
Material wie beispielsweise Federstahl hergestellt sein und nachträglich an
dem Riegel festgelegt oder in dem Gehäuse angeordnet und mit dem Riegel
in Wirkverbindung gebracht werden.
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Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel des
Erfindungsgedankens näher
erläutert,
das in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigt:
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1 eine
Schnappriegelvorrichtung mit einem Gehäusetopf, mit einem Riegel,
mit einer Rückstellfeder,
mit einem Betätigungsgriff
und mit einem Gehäusedeckel
in auseinandergezogener Darstellung,
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2 die
in 1 dargestellte Schnappriegelvorrichtung, wobei
der Riegel und die Rückhaltefeder
in dem Gehäusetopf
angeordnet sind und der Betätigungsgriff
in dem Gehäusedeckel
gelagert ist,
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3 eine
schräge
Draufsicht auf eine in einer Platte angeordnete Schnappriegelvorrichtung von
einer Betätigungsseite
aus,
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4 eine
schräge
Draufsicht auf die in 3 abgebildete Schnappriegelvorrichtung
von einer Verriegelungsseite aus,
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5 eine
teilweise geschnitten dargestellte, vergrößerte Ansicht der in den 1 bis 4 dargestellten
Schnappriegelvorrichtung, wobei sich der Betätigungsgriff in einer Sperrstellung
befindet,
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6 eine
Ansicht gemäß 5,
wobei sich der Betätigungsgriff
in einer den Riegel freigebenden Öffnungsstellung befindet,
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7 eine
abweichend ausgestaltete Schnappriegelvorrichtung in einer auseinandergezogenen
Darstellung gemäß 1,
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8 die
in 7 dargestellte Schnappriegelvorrichtung in einer
Ansicht gemäß 2,
wobei der Riegel und eine Rückhaltefedereinrichtung
in dem Gehäusetopf
angeordnet sind und der Betätigungsgriff
in dem Gehäusedeckel
gelagert ist,
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9 eine
schräge
Draufsicht auf die in einer Platte angeordnete Schnappriegelvorrichtung
gemäß den 7 und 8 von
einer Betätigungsseite aus,
und
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10 eine
schräge
Draufsicht auf die in 9 abgebildete Schnappriegelvorrichtung
von einer Verriegelungsseite aus.
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Eine
in den 1 bis 6 dargestellte Schnappriegelvorrichtung 1 weist
einen Gehäusetopf 2 auf,
der in einer daran angepasste Ausnehmung einer exemplarisch in den 3 und 4 dargestellten
Möbelplatte 3 oder
dergleichen eingesetzt und an der Möbelplatte 3 festgeschraubt
werden kann. In dem Gehäusetopf 2 befindet
sich ein parallel zu einem Gehäuseboden 4 des
Gehäusetopfes 2 längsverschiebbar
gelagerter Riegel 5. In dem Gehäusetopf 2 angeordnete,
beziehungsweise daran ausgeformte Führungselemente 6 bilden
eine Führung
für den
längsverschiebbar
gelagerten Riegel 5 und bilden gleichzeitig Anschläge, welche
eine maximale Verlagerung des Riegels 5 in dem Gehäusetopf 2 beschränken.
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Der
Riegel weist einen vorderen Endbereich 8 mit einer schräg verlaufenden
Gleitfläche 9 auf.
Der vordere Endbereich 8 ragt durch eine seitliche Öffnung 10 des
Gehäusetopfs 2 aus
dem Gehäusetopf 2 heraus
und kann mit einer lediglich zur Veranschaulichung separat dargestellten
Ausnehmung 11 einen formschlüssigen Eingriff bilden. Der
Riegel 5 kann aus einer Verriegelungsposition, in der der
vordere Endbereich 8 des Riegels 5 aus dem Gehäusetopf 2 herausragt
und mit der Ausnehmung 11 in Eingriff steht, in eine Freigabeposition
in den Gehäusetopf 2 hinein
verlagert werden, so dass der vordere Endbereich 8 nicht
mehr mit der Ausnehmung 11 in Eingriff steht und die Möbelplatte 3 mit
der Schnappriegelvorrichtung 1, beziehungsweise dem Gehäusetopf 2 von
der Ausnehmung 11 gelöst
und wegbewegt werden kann. Die Ausnehmung 11 befindet sich
zweckmäßigerweise
an einem feststehenden Möbelteil,
während
die Schnappriegelvorrichtung 1 an einem beweglichen Möbelteil
wie beispielsweise einer Tür,
einer Schublade oder einer Schwenkklappe befestigt ist.
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Zwischen
dem Riegel 5 und einem in dem Gehäusetopf 2 ausgebildeten
Anschlagszapfen 12 ist eine Rückstellfeder 13 angeordnet,
die den Riegel 5 in dessen Verriegelungsposition drückt. Um
die Schnappriegelvorrichtung 1 von der Ausnehmung 11 lösen zu können, muss
der Riegel 5 gegen die Federkraft der Rückstellfeder 13 in
den Gehäusetopf 2 hinein
verlagert werden.
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Ein
näherungsweise
U-förmig,
beziehungsweise als Bügelgriff
ausgestalteter Betätigungsgriff 14 ragt
durch eine Öffnung 15 eines
Gehäusedeckels 16.
Der Betätigungsgriff 14 wird
im Bereich von zwei Griffsockeln 17 jeweils in einer daran
angepassten nutenförmigen
Längsführung 18 in
dem Gehäusedeckel 16 geführt. In
dem Gehäusedeckel 16 ist
eine zum Gehäusetopf 12 gewölbte Griffmulde 19 ausgebildet,
um ein Ergreifen und Betätigen
des Betätigungsgriffs 14 zu
erleichtern.
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Die
beiden Griffsockel 17 des Betätigungsgriffs 14 sind
an einem ersten Ende über
ein Griffmittelstück 20 miteinander
verbunden. An einem zweiten Ende der Griffsockel ist jeweils ein
streifenförmiges
Federelement 21 befestigt. Die beiden Federelemente 21 münden in
einen Querbalken 22, der quer zu dem Griffmittelstück 20 ausgerichtet
ist. Über
den Querbalken 22 kann der Betätigungsgriff 14 zwischen
dem Gehäusetopf 2 und
dem Gehäusedeckel 16 festgelegt
werden. Der Betätigungsgriff 14 kann längs einer
durch die Längsführung 18 des
Gehäusedeckels 16 vorgegebenen
Verlagerungsrichtung relativ zu dem Querbalken 22 verlagert
werden, wobei die beiden Federelemente 21 zwischen einem
stabilen sowie einem metastabilen Zustand verformbar sind. In einem
stabilen Zustand der beiden Federelemente 21 ragt das Griffmittelstück 20 des
Betätigungsgriffs 14 über eine
Oberseite 23 des Gehäusedeckels 16,
beziehungsweise der Schnappriegelvorrichtung 1 heraus.
In einem metastabilen Zustand der Federelemente 21 schließt das Griffmittelstück 20 im Wesentlichen
flächenbündig mit
der Oberseite 23 des Gehäusedeckels 16, beziehungsweise
der Schnappriegelvorrichtung ab.
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Bei
dem exemplarisch dargestellten Ausführungsbeispiel weist eine der
beiden Griffsockel 17 einen verlängernden, sich verjüngenden
Endbereich 24 auf, der mit einer daran angepassten Ausnehmung 25 in
dem Riegel 5 in Eingriff gebracht werden kann.
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Befindet
sich der Riegel 5 in seiner Verriegelungsposition, so kann
der Betätigungsgriff 14 in Richtung
des Gehäusetopfs
verlagert werden, bis die Federelemente 21 in einen metastabilen
Zustand übergehen
und der Endbereich 24 des Griffsockels 17 einen
formschlüssigen
Eingriff mit der Ausnehmung 25 des Riegels 5 bildet.
In dieser Sperrstellung des Betätigungsgriffs 14 arretiert
der Betätigungsgriff 14den
Riegel 5 in dessen Verriegelungsposition. Um den Riegel 5 aus
dessen Verriegelungsposition in den Gehäusetopf 2 hinein verlagern
zu können,
muss zuerst der Betätigungsgriff 14 aus
dessen Sperrstellung in eine Öffnungsstellung
verlagert, beziehungsweise von dem Gehäusetopf 2 weg herausgezogen werden,
bis der Endbereich 24 des Griffsockels 17 nicht
mehr mit der Ausnehmung 25 des Riegels 5 in Eingriff
steht. Wird anschließend
weiter an dem Betätigungsgriff 14 gezogen,
so gleitet die Gleitfläche 9 an der
Ausnehmung 11 ab und bewirkt eine Verlagerung des Riegels 5 entgegen
der Rückstellkraft
der Rückstellfeder 13 in
den Gehäusetopf 2 hinein,
bis der vordere Endbereich 8 des Riegels 5 nicht
mehr mit der Ausnehmung 11 in Eingriff steht und die Schnappriegelvorrichtung 1 von
der Ausnehmung 11 entfernt werden kann.
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Auf
diese Weise kann die verriegelte Schnappriegelvorrichtung 1 durch
Ziehen an dem Betätigungsgriff 14 zunächst entriegelt
und anschließend
von der Ausnehmung 11 gelöst und entfernt werden. Ein
zusätzlicher
Handgriff zum Entriegeln der verriegelbaren Schnappriegelvorrichtung 1 ist nicht
erforderlich. Die Betätigung
der Schnappriegelvorrichtung 1 ist intuitiv möglich und
sehr einfach.
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Die
einzelnen Bauteile der Schnappriegelvorrichtung 1 können überwiegend
aus Kunststoff, beispielsweise im Spritzgussverfahren hergestellt werden.
Der Riegel 5 kann rastend in dem Gehäusetopf 2 festgelegt
werden, um anschließend
den Betätigungsgriff 14 in
den Gehäusedeckel 16 hineinzuschieben
und den Gehäusedeckel 16 zusammen
mit dem darin verschiebbar gelagerten Betätigungsgriff 14 ebenfalls
rastend an dem Gehäusetopf 2 zu
befestigen.
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Der
Gehäusetopf 2 und
der Gehäusedeckel 16 bilden
gemeinsam ein Gehäuse
der Schnappriegelvorrichtung 1. Die beiden Federelemente 21 bilden
eine Federeinrichtung, mittels derer der Betätigungsgriff 14 federnd
an dem Gehäuse
gelagert ist.
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Bei
einer in den 7 bis 10 dargestellten
abweichend ausgestalteten Schnappriegelvorrichtung 26 weist
ein Riegel 27 zwei etwa mittig angeordnete Langlöcher 28 auf,
die mit Führungselementen 6 in
Eingriff stehen, die in dem Gehäusetopf 2 angeformt
sind und eine Führung
für den
längsverschiebbar
gelagerten Riegel 27 bilden.
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An
Stelle einer Rückstellfeder
in Form einer spiralförmigen
Blattfeder ist an einem dem vorderen Endbereich 8 abgewandten
hinteren Endbereich 29 ein näherungsweise ovaler Federbügel 30 ausgebildet.
Der Federbügel 30 ist
im Bereich einer Gehäuserückwand 31 an
einem Befestigungszapfen 32 festgelegt. Bei einer Verlagerung
des Riegels 27 verformt sich der Federbügel 30 und übt eine
Rückstellkraft auf
den Riegel 27 aus.
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Ein
U-förmig
als Bügelgriff
ausgestalteter Betätigungsgriff 33 ragt
mit seinen Griffsockeln 17 durch zwei Öffnungen 15 des Gehäusedeckels 16 hindurch.
Die Griffsockel 17 stehen jeweils mit beabstandet zueinander
angeordneten Rastzungen 34 in Eingriff. An den Rastzungen 34 ausgebildete
Rastnasen 35 greifen rastend in nutenförmige Aussparungen 36 in
den Griffsockeln 17 ein. Die beiden Griffsockel 17 sind abweichend
zu dem vorangehend beschriebenen Betätigungsgriff 14 nicht
miteinander verbunden, sondern jeweils gesondert über die
zugeordneten Rastzungen 34 an dem Gehäusetopf 2 gelagert.
Die beiden Griffsockel 17 können bei einem eingedrückten Betätigungsgriff 14 durch
daran angepasste Aussparungen 25 in dem Riegel 27 hindurch ragen
und den Riegel 27 in seiner Verriegelungsposition festlegen.
Wird der Betätigungsgriff 14 aus
dem Gehäusetopf 2 herausgezogen,
sind die Griffsockel 17 nicht mehr mit den Aussparungen 25 in
dem Riegel 27 in Eingriff und geben den Riegel 27 frei.
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Durch
seitlich an den Griffsockeln 17 angeformte Rastnasen 37 wird
verhindert, dass die Griffsockel 17 über den Gehäusedeckel 16 hinaus aus
dem Gehäusetopf 2 herausgezogen
werden können.
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Bei
der in den 7 bis 10 exemplarisch
gezeigten Ausgestaltung der Schnappriegelvorrichtung 26 weist
der Betätigungsgriff 33 kein
Federelement auf, sondern wird lediglich durch den rastenden Eingriff
mit den Rastzungen 34 bzw. mit den Rastnasen 37 in
vorgegebenen Positionen zurückgehalten.
Bei im Wesentlichen vergleichbarer Handhabung kann ein derartiger
Betätigungsgriff 33 erheblich
einfacher hergestellt und in der Schnappriegelvorrichtung 26 montiert
werden.