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Die
vorliegende Beschreibung betrifft eine Sterilisiervorrichtung bzw.
eine Reinigungsvorrichtung für eine Prüfvorrichtung
sowie ein Computerprogrammprodukt zum Betrieb der Sterilisierungvorrichtung
bzw. der Reinigungsvorrichtung und eine Prüfvorrichtung
zum Prüfen von Filtern und/oder Behältern.
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Aus
der Druckschrift
DE
101 36 785 A1 ist ein Reinigungsverfahren für
eine Filterprüfvorrichtung bekannt, bei welchem die Filterprüfvorrichtung mit
einem Reinigungsfluid gefüllt wird. Nach einer vorbestimmten
Einweichzeit wird das verschmutzte Reinigungsfluid mittels frischem
Reinigungsfluid aus der Filterprüfvorrichtung gespült.
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Ausgehend
von dem bekannten Stand der Technik ist es eine Aufgabe der Erfindung,
ein verbessertes Reinigungsergebnis zu erzielen.
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Die
Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche
gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand
der abhängigen Ansprüche.
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Reinigungsverfahren
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Ein
beispielhaftes Reinigungsverfahren für eine Prüfvorrichtung
mit Schaltmitteln, externen Anschlüssen, internen Volumina,
welche mit einem Fluid aus einem zu prüfenden Filter oder
einem zu prüfenden Behälter in Kontakt kommen
können, wobei das Reinigungsverfahren die folgenden Schritte
umfaßt:
- – Auswählen
eines oder mehrerer zu reinigenden internen Volumina;
- – Reinigen der ausgewählten internen Volumina mit
einem Reinigungsfluid durch entsprechendes Schalten der Schaltmittel;
- – zumindest partielles Auslassen des nach dem Reinigen
in den ausgewählten internen Volumina verbliebenen Reinigungsfluids;
- – Spülen der ausgewählten internen
Volumina mit einem von dem Reinigungsfluid verschiedenen Spülfluid.
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Vorteilhafterweise
wird mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eine
verbesserte Reinigung der internen Volumina, insbesondere in mikrobiologischer
Hinsicht, erzielt. Vorteilhafterweise wird verhindert, daß sich
das Reinigungsfluid, welches während der Reinigung der
internen Volumina selbst verschmutzt wird, entweder in den internen
Volumina der Prüfvorrichtung ablagert bzw. ansammelt oder sich
mit nachfolgend zugeführtem Reinigungsfluid oder Spülfluid
vermischt. Insbesondere für den Fall, daß die
Verschmutzungen der internen Volumina Bakterien oder Viren enthalten,
besteht die Notwendigkeit, daß sowohl die Verschmutzungen
als auch das verschmutzte Reinigungsfluid vollständig aus den
internen Volumina der Prüfvorrichtung entfernt wird, bevor
die Prüfvorrichtung erneut dem betriebsgemäßen
Gebrauch zugeführt wird. Das erfindungsgemäße
Reinigungsverfahren ist weiter einfacher und sicherer durchzuführen
als bisher bekannte Reinigungsverfahren.
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In
dem erfindungsgemäßen, insbesondere computergestützten
bzw. computergesteuerten, Reinigungsverfahren können die
zu reinigenden internen Volumina, insbesondere durch Schalten der Schaltmittel,
ausgewählt werden, und insbesondere können alle
oder im wesentlichen alle internen Volumina, welche beim betriebsgemäßen
Gebrauch der Prüfvorrichtung mit einem Fluid in Kontakt
kommen können, gereinigt werden. Es ist daher möglich,
interne Volumina zu reinigen, welche durch ein Fluid aus einer zu
prüfenden Vorrichtung kontaminiert bzw. verschmutzt worden
sind. Eine solche zu prüfende Vorrichtung könnte
beispielsweise eine Filtervorrichtung oder ein Behälter
sein.
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Das
Reinigungsfluid kann eine Detergenz umfassen, wie beispielsweise
eine verdünnte oder konzentrierte Natronlauge. Insbesondere
kann das Reinigungsfluid aus einer NaOH-Lösung (Natriumhydroxid-Lösung
bzw. Natronlauge) mit einer Konzentration von etwa 0,1 mol bis etwa
2 mol, bevorzugt von etwa 0,1 mol, bestehen.
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Ein
weiter bevorzugtes Reinigungsfluid ist eine H2O2-Lösung von etwa 0,33% bis etwa
1%, bevorzugt von etwa 1,0% (Wasserstoffperoxid-Lösung). Bevorzugt
kann das Reinigungsfluid ein Lösungsmittel, insbesondere
eine alkoholische Lösung, oder eine Tensid-Lösung
umfassen. Der Begriff ”Fluid” umfaßt
im Sinne der vorliegenden Anmeldung sowohl eine flüssige
Phase, eine gasförmige Phase als auch ein Gemisch hiervon.
Vorzugsweise werden etwa 5 bis etwa 30 Liter Reinigungsfluid zum
Reinigen der internen Volumina benötigt, weiter bevorzugt in
etwa 6 Liter.
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Das
partielle Auslassen des Reinigungsfluids erfolgt durch entsprechendes
Schalten der Schaltmittel, wobei das Reinigungsfluid zumindest teilweise,
bevorzugt im wesentlichen vollständig, aus den internen
Volumina der Prüfvorrichtung entfernt wird. Ein im wesentlichen
vollständiges Auslassen des Reinigungsfluids bedeutet,
daß die in dem internen Volumina verbleibende Menge an
Reinigungsfluid vorzugsweise kleiner als etwa 5%, weiter bevorzugt
kleiner als etwa 2%, insbesondere kleiner als etwa 1% der zu reinigenden
internen Volumina der Prüfvorrichtung ist. Das Auslassen
erfolgt dabei bevorzugt sukzessive, d. h. nach dem das Reinigungsfluid
nach dem Füllen der internen Volumina sich für eine
vorbestimmte Einwirkzeit befunden hat. Die Einwirkzeit kann beispielsweise
größer als etwa 10 Minuten sein, bevorzugt größer
als etwa 20 Minuten, insbesondere etwa 60 Minuten. Somit kann das
zugeführte Reinigungsfluid in den zu reinigenden internen
Volumina einwirken. Die Verunreinigungen können eingeweicht
bzw. angelöst werden, um sie von der Wandungsfläche
der zu reinigenden internen Volumina zu entfernen. Nach dem Ablauf
der Einwirkzeit kann das Auslassen beginnen.
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Das
Spülen der ausgewählten internen Volumina mit
dem Spülfluid bewirkt vorteilhafterweise, daß die
verbleibende Menge des Reinigungsfluids durch das Spülfluid
verdünnt und im wesentlichen vollständig aus den
internen Volumina ausgetragen bzw. ausgespült wird. Das
Spülfluid ist von dem Reinigungsfluid verschieden. Bevorzugt
besteht das Spülfluid aus entmineralisiertem, vorzugsweise
sterilem, Wasser bzw. aus Reinstwasser. Das Spülen kann
mit einer vorbestimmten Spülzeit von etwa 10 bis 50 Minuten
erfolgen. Vorzugsweise werden etwa 5 bis 30 Liter Spülfluid
zum Spülen der internen Volumina benötigt.
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Bevorzugt
wird das Reinigen mit dem Reinigungsfluid, das Auslassen und/oder
das Spülen mit dem Spülfluid im wesentlichen sukzessiv
durchgeführt. Durch ein sukzessives Reinigen, Auslassen und/oder
Spülen der zu reinigenden internen Volumina kann eine umfassende
Reinigung der zu reinigenden internen Volumina gewährleistet
werden. Ferner kann durch ein sukzessives Auslassen und/oder Spülen
des Reinigungsfluids aus den internen Volumina sicher gewährleistet
werden, daß nachfolgend im wesentlichen kein Reinigungsfluid
mehr in dem jeweiligen internen Volumen vorhanden ist. Insbesondere
bei der Verwendung von gesundheitsschädlichen und/oder
reizenden und/oder ätzenden Reinigungsfluiden kann vorteilhafterweise
sichergestellt werden, daß Reste des Reinigungsfluids nicht
unbeabsichtigt bei der Verwendung der Prüfvorrichtung einen
der zu prüfenden Filter bzw. Behälter kontaminiert.
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Vorzugsweise
umfaßt das Reinigungsverfahren weiter einen Schritt des
zumindest partiellen Auslassens des nach dem Spülen in
den gespülten internen Volumina verbliebenen Spülfluids.
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Das
Reinigungsverfahren umfaßt bevorzugt zur Auswahl der zu
reinigenden, zu entleerenden bzw. zu spülenden internen
Volumina zumindest einen Schritt des pneumatischen und/oder elektrischen Schaltens
der Schaltmittel.
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Bevorzugt
erfolgt der Schritt des Auslassens des Spülfluids aus den
gereinigten und gespülten internen Volumina im wesentlichen
sukzessiv durch entsprechendes Schalten der Schaltmittel. Bevorzugt wird
der Schritt des Auslassens des Spülfluids und Trocknens
der internen Volumina mittels steriler Druckluft bzw. mittels eines
unter Druck stehenden Gases, insbesondere eines Inertgases, durchgeführt, vorzugsweise
mit einem Druck größer als 100 kPa (1 bar), weiter
vorzugsweise mit einem Druck größer als 200 kPa
(2 bar), am meisten bevorzugt 200 kPa (2 bar). Durch das Trocknen
des gereinigten und gespülten internen Volumens (bevorzugt
mit Druckluft) wird sichergestellt, daß im wesentlichen
kein Reinigungsfluid und/oder Spülfluid mehr in den gereinigten
internen Volumina vorhanden ist.
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Vorzugsweise
umfaßt das Reinigungsverfahren den Schritt:
- – Reinigen der ausgewählten internen Volumina mittels
einer Durchströmung der ausgewählten internen
Volumina mit einem dampfförmigen oder gasförmigen
Reinigungsfluid durch entsprechendes Schaltender Schaltmittel.
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Besonders
bevorzugt umfaßt das Reinigungsfluid in diesem Fall einen
Heißdampf mit einer Temperatur von größer
als etwa 121°C, bevorzugt größer als
etwa 134°C. Vorteilhafterweise können die ausgewählten
internen Volumina durch diesen Schritt sterilisiert werden. Weiter
bevorzugt erfolgt der Schritt des Sterilisierens mittels Heißdampf
nach dem das Spülfluid aus den internen Volumina ausgelassen
wurde bzw. nachdem die ausgewählten internen Volumina im
wesentlichen trocken gefallen sind. Weiter bevorzugt kann dem Sterilisieren
mit dem dampfförmigen oder gasförmigen Reinigungsfluid
ein Auslassen des Reinigungsfluids folgen, insbesondere mittels
eines sterilen Gases, beispielsweise steriler Druckluft.
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Ein
Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein, insbesondere computergestütztes
bzw. computergesteuertes, Reinigungsverfahren für eine
Prüfvorrichtung mit Schaltmitteln, externen Anschlüssen, internen
Volumina, welche mit einem Fluid aus einer zu prüfenden
Vorrichtung in Kontakt kommen können, wobei das Reinigungsverfahren
die folgenden Schritte umfaßt:
- – Auswählen
eines oder mehrerer zu reinigenden internen Volumina;
- – Reinigen der ausgewählten internen Volumina mittels
einer Durchströmung der ausgewählten internen
Volumina mit einem dampfförmigen oder gasförmigen
Reinigungsfluid durch entsprechendes Schalten der Schaltmittel,
- – Auslassen des nach dem Reinigen in den ausgewählten
internen Volumina verbliebenen Reinigungsfluids.
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Das
Reinigungsfluid kann dampfförmig oder gasförmig
sein. Um eine Kondensation des Reinigungsfluids innerhalb der internen
Volumina zu verhindern, wird durch ein entsprechendes Schalten der Schaltmittel
ein Durchströmen der ausgewählten internen Volumina
mit dem Reinigungsfluid ermöglicht. Demzufolge erfolgt
gleichzeitig eine Zufuhr von Reinigungsfluid in die und ein Ablassen
des Reinigungsfluids aus den ausgewählten internen Volumina.
Vorteilhafterweise ist bei der Verwendung eines dampfförmigen
oder gasförmigen Reinigungsfluids die Menge des in den
internen Volumina verbleibenden Reinigungsfluids auf den in den
internen Volumina kondensierten Anteil des Reinigungsfluids beschränkt.
Weiter vorteilhafterweise ist bei geringem Kondensationsgrad kein
Spülen der internen Volumina mittels eines Spülfluids
notwendig. Beispielsweise kann als gasförmiges Reinigungsfluid
Ozon eingesetzt werden, welches eine sichere Abtötung von
mikrobiologischen Organismen erlaubt und sich im wesentlichen nicht
innerhalb der internen Volumina der Prüfvorrichtung ansammelt
bzw. ablagert. Bevorzugt kann auf das Auslassen des Reinigungsfluids
aus den internen Volumina ein Spülen, vorzugsweise mit einem
von dem Reinigungsfluid verschiedenen Spülfluid, erfolgen.
Bei der Verwendung eines dampfförmigen bzw. gasförmigen
Reinigungsfluid kann das Spülen auch mit der flüssigen
Phase des Reinigungsfluids als Spülfluid erfolgen.
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Vorzugsweise
ist das Reinigungsfluid ein Heißdampf mit einer Temperatur
von größer als etwa 121°C, bevorzugt
größer als etwa 134°C. Durch die bevorzugte
Verwendung von heißem Wasserdampf weist der Heißdampf
bei einer Temperatur von etwa 121°C einen Überdruck
von etwa 100 kPa (etwa 1 bar) und bei einer Temperatur von etwa
134°C einen Überdruck von etwa 200 kPa (etwa 2
bar) auf.
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Weiter
bevorzugt wird der Heißdampf aus entmineralisiertem Wasser
erzeugt. Vorteilhafterweise kondensiert das Reinigungsfluid innerhalb
der ausgewählten internen Volumina zu reinem Wasser, so
daß ein Spülen mittels eines Spülfluids
in der Regel nicht notwendig ist. Bevorzugt kann jedoch ein Spülen
mittels eines Spülfluids, beispielsweise entmineralisiertes
Wasser erfolgen. Heißdampf und Wasser werden im Sinne der
Erfindung als voneinander verschiedene Fluide betrachtet. Um neben
der Reinigung auch eine Sterilisation der internen Volumina zu erzielen,
wird der Heißdampf vorzugsweise der Art zugeführt,
daß die Temperatur innerhalb der internen Volumina an jeder
Stelle mindestens etwa 121°C beträgt. Um die Einhaltung
dieser bevorzugten Mindesttemperatur zu überwachen, ist
vorzugsweise ein Temperatursensor an der Stelle der internen Volumina
vorgesehen, welche die im wesentlichen größte
Wärmeaufnahmekapazität und damit während
der Reinigung mit Heißdampf voraussichtlich die geringste
Temperatur aufweist. Diese Stelle kann bevorzugt im Bereich eines
Reinigungsfluidauslasses liegen. Weiter vorzugsweise, insbesondere bei
Konfigurationen der internen Volumina, in denen der Reinigungsfluidauslaß nicht
der kälteste Punkt innerhalb der internen Volumina ist,
beispielsweise wenn der Auslaß nahe zum Einlaß angeordnet
ist und durch Wärmeleitung am Auslaß schnell die
Einlaßtemperatur erreicht wird, kann der Temperatursensor
bevorzugt an schwer zugänglichen Bereichen angeordnet sein,
in bzw. an welchen sich gegebenenfalls Fluid abgelagert bzw. angelagert
hat.
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Vorzugsweise
umfaßt der Schritt des Auslassens des Reinigungsfluids
und/oder des Spülfluids einen Schritt des zumindest partiellen
Trocknens der gereinigten und/oder gespülten internen Volumina. Das
Auslassen kann dabei durch entsprechendes Schalten der Schaltmittel
erfolgen.
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Vorzugsweise
wird der Schritt des Trocknens mittels Druckluft, bevorzugt mittels
steriler Druckluft, durchgeführt. Die Druckluft weist bevorzugt
mindestens etwa 100 kPa (1 bar) Überdruck gegenüber
dem Atmosphärendruck auf, weiter vorzugsweise einen Druck
größer als 200 kPa (2 bar), besonders bevorzugt
200 kPa (2 bar). Der Schritt des Trocknens der gereinigten bzw.
gespülten internen Volumina erfolgt bevorzugt im wesentlichen
sukzessiv durch entsprechendes Schalten der Schaltmittel. Durch
das Trocknen der gereinigten bzw. gespülten internen Volumina
wird sichergestellt, daß im wesentlichen kein Reinigungsfluid
bzw. kein Spülfluid mehr in den gereinigten bzw. gespülten
internen Volumina vorhanden ist.
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Vorzugsweise
umfaßt das Reinigungsverfahren weiter die Schritte:
- – Auffangen des aus den ausgewählten
internen Volumina austretenden Reinigungsfluids und/oder Spülfluids;
- – Trennen des aufgefangenen Reinigungsfluids und/oder
Spülfluids in eine flüssige Phase und eine gasförmige
Phase, wobei die flüssige Phase in einem Sammelbehälter
aufgefangen wird und die gasförmige Phase in die Umgebung
entweicht.
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Das
Auffangen des während der Reinigung und/oder des Auslassens
aus der Prüfvorrichtung austretenden Reinigungsfluids und/oder
Spülfluids erfolgt bevorzugt mittels zumindest einer Fluidabfuhrleitung,
welche die austretenden Fluide zu einer Auffangvorrichtung leiten.
Die Auffangvorrichtung kann beispielsweise einen Auffangbehälter
umfassen, in welchem die austretenden und gegebenenfalls kontaminierten
Fluide gesammelt werden. Der Auffangbehälter ist bevorzugt
als sogenannter ”sterile receiver” ausgebildet,
so daß eine sterile fluidische Verbindung zwischen der
Prüfvorrichtung, der Reinigungs- bzw. Sterilisiervorrichtung
und dem Auffangbehälter ausgebildet werden kann. Aufgrund
der Menge des benötigten Reinigungs- bzw. Spülfluids
weist der Auffangbehälter vorzugsweise ein Fassungsvolumen von
mehr als etwa 10 Liter, weiter bevorzugt von mehr als etwa 20 Liter
und insbesondere von mehr als etwa 60 Liter auf. Bevorzugt weist
der Auffangbehälter zumindest ein Rückschlagventil
auf, welches verhindert, daß Fluide aus dem Auffangbehälter durch
die angeschlossene zumindest eine Fluidabfuhrleitung in Richtung
der Prüfvorrichtung oder in die Umgebung entweichen kann.
Bei der Verwendung eines dampfförmigen oder gasförmigen
Reinigungsfluids oder Spülfluids wird das der Auffangvorrichtung
zugeführte Fluid Spülfluids in eine flüssige Phase
und eine gasförmige Phase getrennt, in der Regel durch
Kondensation beispielsweise an einem Kühlelement, einer
Kühlschlange und so weiter. Die gasförmige Phase
kann über ein Ventil, beispielsweise ein Überdruckventil
oder ein Rückschlagventil, in die Umgebung entweichen.
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Vorzugsweise
erfolgt das Entweichen der gasförmigen Phase über
eine Bakterienrückhaltevorrichtung und/oder über
eine Virenrückhaltevorrichtung. Insbesondere wenn die internen
Volumina der Prüfvorrichtung mit pathogenen Keimen kontaminiert sein
könnten, und damit das Reinigungsfluid und/oder das Spülfluid
ebenfalls pathogene Keime enthalten könnte, verhindert
die Bakterienrückhaltevorrichtung und/oder die Virenrückhaltevorrichtung ein Entweichen
bzw. Austreten dieser Keime in die Umgebung.
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Vorzugsweise
umfaßt das Reinigungsverfahren den Schritt des Protokollierens
des Ablaufs des Reinigungsverfahrens, beispielsweise durch Speichern
auf einen Datenträger, durch Erstellen eines Ausdrucks
eines Reinigungsprotokolls oder durch Versenden des Reinigungsprotokoll über
eine Datenleitung.
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Computerprogrammprodukt
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Ein
Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Computerprogrammprodukt,
insbesondere verkörpert als ein Signal und/oder als ein
Datenstrom, welches computerlesbare Instruktionen umfaßt,
wobei die Instruktionen ein Verfahren gemäß einem
der vorangehenden Ansprüche durchführen, wenn
sie auf einem geeigneten Computersystem geladen und ausgeführt
werden, insbesondere zu Steuerung bzw. Regelung einer erfindungsgemäßen
Reinigungsvorrichtung bzw. Sterilisiervorrichtung. Mit anderen Worten
wird ein Computerprogrammprodukt bereitgestellt, welches Programmteile
zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens oder einer bevorzugten Ausführungsform davon
umfaßt. Ferner wird ein Computerprogramm bereitgestellt,
welches, wenn auf einen Computer geladen, das Verfahren gemäß der
Erfindung oder einer bevorzugten Ausführungsform ausführen
kann. Ferner wird ein computerlesbares Speichermedium bereitgestellt,
auf dem ein solches Computerprogramm gespeichert ist.
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Reinigungsvorrichtung bzw. Sterilisiervorrichtung
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Ein
Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung
bzw. Sterilisiervorrichtung für eine Prüfvorrichtung
umfassend:
- – zumindest einen Fluidanschluß für
einen Behälter für ein Reinigungsfluid, wobei
der Fluidanschluß über eine Fluidzufuhrleitung
mit einem komplementären bzw. angepaßten Anschluß fluidverbunden
ist, wobei der komplementäre Anschluß mit einem
externen Anschluß der Prüfvorrichtung fluidverbindbar
ist, und
- – zumindest einen Fluidanschluß für
einen Behälter für ein Spülfluid, wobei
der Fluidanschluß über eine Fluidzufuhrleitung
mit dem komplementären Anschluß fluidverbunden
ist;
- – zumindest eine Vorrichtung zur Förderung
eines Reinigungsfluids und/oder eines Spülfluids aus einem
der Behälter zu dem komplementären Anschluß;
und
- – zumindest einen Anschluß für eine
Auffangvorrichtung zum Auffangen des aus der Prüfvorrichtung
austretenden Reinigungsfluids und/oder Spülfluids, wobei
die Auffangvorrichtung mittels zumindest einer Fluidabfuhrleitung
mit zumindest einem externen Anschluß der Prüfvorrichtung
verbindbar ist.
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Die
Reinigungsvorrichtung ist vorteilhafterweise einfacher und sicherer
zu handhaben und erzielt ein verbesserte Reinigung der Prüfvorrichtung. Die
Reinigungsvorrichtung umfaßt zumindest einen Fluidanschluß,
bevorzugt zwei Fluidanschlüsse, für einen Reinigungsfluidbehälter
und einen Spülfluidbehälter. Es versteht sich,
daß die Reinigungsvorrichtung neben oder anstatt der Fluidanschlüsse
für die Behälter auch die Behälter an
sich umfassen kann. Die entsprechenden Fluidanschlüsse
wären dann interne Fluidanschlüsse, welche den
Reinigungsfluidbehälter bzw. den Spülfluidbehälter
mit der zugeordneten Fluidzufuhrleitung fluidisch verbinden. Die
Fluidzufuhrleitung ist mit dem komplementären Anschluß fluidverbunden,
welcher bevorzugt als komplementärer Stecknippel oder komplementäre
Steckkupplung ausgebildet sein kann, welche mit einem als zugeordnete
Steckkupplung oder zugeordneter Stecknippel eines der externen Anschlüsse
der Prüfvorrichtung fluidverbunden werden kann. Es versteht sich,
daß zweckmäßigerweise ein Reinigungsfluidbehälter
und ein Spülfluidbehälter zu Beginn des Reinigungsverfahrens
an einen zugeordneten Fluidanschluß angeschlossen werden,
um vorteilhafterweise das gesamte Reinigungsverfahren ohne ein Trennen bzw.
Verbinden von Fluidleitungen bzw. Fluidanschlüssen durchführen
zu können. Jedoch kann auch lediglich ein einziger Fluidanschluß vorgesehen
sein, welcher zeitlich hintereinander als Fluidanschluß für den
Reinigungsfluidbehälter und dann als Fluidanschluß für
den Spülfluidbehälter dient, wobei während
der Durchführung des Reinigungsverfahrens der Reinigungsfluidbehälter
von dem Fluidanschluß getrennt werden muß, um
anschließend den Spülfluidbehälter daran
anzuschließen.
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Die
zumindest eine Vorrichtung zur Förderung des Reinigungsfluids
und/oder des Spülfluids ist bevorzugt ausgelegt bzw. ausgebildet,
sowohl das Reinigungsfluids als auch das Spülfluid aus
dem entsprechenden Behälter zu dem komplementären
Anschluß der Reinigungsvorrichtung und weiter über den
damit verbundenen externen Anschluß in die zu reinigenden
internen Volumina der Prüfvorrichtung zu fördern.
Bevorzugt können auch zwei Fördervorrichtungen
vorgesehen sein, wobei die erste Fördervorrichtung ausgelegt
ist, das Reinigungsfluid zu fördern, und die zweite Fördervorrichtung
ausgelegt ist, das Spülfluid zu fördern. Die zumindest
eine Fördervorrichtung kann beispielsweise als Pumpe, insbesondere
als Schlauchpumpe, ausgebildet sein.
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Die
Reinigungsvorrichtung umfaßt zumindest einen Anschluß für
eine Auffangvorrichtung oder bevorzugt die Auffangvorrichtung selbst,
wobei der Anschluß für die Auffangvorrichtung
dann ein interner Anschluß der Reinigungsvorrichtung ist.
Die Auffangvorrichtung kann einen Auffangbehälter zum Auffangen
des aus der Prüfvorrichtung austretenden Reinigungsfluids
oder Spülfluids aufweisen, wobei die Auffangvorrichtung
bzw. der Auffangbehälter bei betriebsgemäßem
Gebrauch über eine oder mehrere Fluidabfuhrleitung(en)
mit einem externen Anschluß oder mehreren externen Anschlüsse
der Prüfvorrichtung verbunden ist.
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Vorzugsweise
umfaßt die Reinigungsvorrichtung zumindest ein Schaltmittel,
welches den Fluidfluß durch eine der Fluidzufuhrleitungen
steuert bzw. regelt und/oder welches den Fluidfluß durch
eine der zumindest einen Fluidabfuhrleitungen steuert bzw. regelt.
Weiter vorzugsweise umfassen die Schaltmittel pneumatische Schaltmittel
und/oder elektromagnetische Schaltmittel. Beispielsweise können
die Schaltmittel als Ventile, d. h. Schaltventile bzw. Proportionalventile,
ausgebildet sein, welche elektrisch, elektromagnetisch und/oder
pneumatisch betätigbar sind. Bevorzugt weisen die verwendeten
Ventile, beispielsweise Balg- oder Membranventile, ein geringes Ventilvolumen
von vorzugsweise weniger als etwa 10 ml, insbesondere von weniger
als etwa 1 ml, auf. Insbesondere können die Schaltmittel
computergesteuert sein, so daß die Schaltvorgänge
zum Einleiten verschiedener Schritte des Reinigungsverfahrens vorteilhafterweise
automatisch, d. h. ohne Benutzeraktion bzw. Benutzerinteraktion,
erfolgen können.
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Vorzugsweise
ist die Vorrichtung zur Förderung des Reinigungsfluids
und/oder des Spülfluids mittels Druckluft bzw. mittels
unter Druck stehendem Gas betreibbar. Insbesondere erfolgt die Förderung durch
Druckbeaufschlagung des Behälters für Reinigungsfluid
bzw. des Behälters für Spülfluid. Aufgrund des Überdruckes
in dem oder den Behälter(n) kann das darin enthaltene Fluid über
ein Steigrohr gefördert werden.
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Ein
Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung
bzw. eine Sterilisiervorrichtung für eine Prüfvorrichtung
umfassend:
- – eine Vorrichtung zum
Bereitstellen eines dampfförmigen oder gasförmigen
Reinigungsfluids, welche mittels einer Reinigungsfluidzufuhrleitung
mit einem externen Anschluß der Prüfvorrichtung
verbindbar ist;
- – zumindest einen Anschluß für eine
Trennvorrichtung zum Trennen des aus der Prüfvorrichtung austretenden
Reinigungsfluids in eine flüssige Phase und eine gasförmige
Phase,
wobei die Trennvorrichtung mittels einer Fluidabfuhrleitung
mit zumindest einem externen Anschluß der Prüfvorrichtung
verbindbar ist, und
wobei die in der Trennvorrichtung anfallenden
flüssigen Phase in einem Auffangbehälter sammelbar
ist und die in der Trennvorrichtung anfallende gasförmige
Phase in die Umgebung entweicht.
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Die
Vorrichtung zum Bereitstellen eines dampfförmigen oder
gasförmigen Reinigungsfluids kann bevorzugt eine Vorrichtung
zum Erzeugen des dampfförmigen oder gasförmigen
Reinigungsfluids umfassen. Weiter kann die Reinigungsvorrichtung
alternativ oder zusätzlich zu dem Anschluß für
die Trennvorrichtung auch die Trennvorrichtung selbst umfassen.
Eine bevorzugte Trennvorrichtung ist eine Kondensationsvorrichtung,
wie beispielsweise ein Kühlelement bzw. eine Kühlschlange.
Die in der Trennvorrichtung anfallende flüssige Phase kann
in einem Auffangbehälter gesammelt werden. Bevorzugt weist
der Auffangbehälter zumindest ein Rückschlagventil
auf, so daß keine Fluide aus dem Auffangbehälter
zurück in die Prüfvorrichtung gelangen können.
Die gasförmige Phase kann vorzugsweise über ein
Ventil, beispielsweise ein Überdruckventil oder ein Rückschlagventil,
gegebenenfalls über einen Filter, eine Bakterienrückhaltevorrichtung und/oder
eine Virenrückhaltevorrichtung in die Umgebung entweichen.
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Vorzugsweise
umfaßt die Vorrichtung zum Bereitstellen des Reinigungsfluids
einen Heißdampferzeuger, welcher einen Heißdampf
mit einer Temperatur von größer als etwa 121°C
erzeugt. Weiter bevorzugt wird der Heißdampf aus entmineralisiertem Wasser
erzeugt. Durch die bevorzugte Verwendung von heißem Wasserdampf
hat der Heißdampf bei einer Temperatur von größer
als etwa 121°C einen Überdruck von größer
als etwa 100 kPa (> 1
bar). Bei einer weiter bevorzugten Temperatur von größer
als etwa 134°C beträgt der Überdruck
mehr als etwa 200 kPa (> 2
bar). Um bei einer Sterilisation der internen Volumina die Einhaltung
der bevorzugten Mindesttemperatur von etwa 120°C zu überwachen,
ist vorzugsweise zumindest ein Temperatursensor und/oder zumindest
ein Drucksensor innerhalb der internen Volumina vorgesehen. Bevorzugt
ist zumindest einer der Temperatur- und/oder zumindest einer der
Drucksensoren im Bereich eines Reinigungsfluidauslasses angeordnet.
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Vorzugsweise
umfaßt die Reinigungsvorrichtung eine Bakterienrückhaltevorrichtung
und/oder eine Virenrückhaltevorrichtung, über
welche der Austritt der gasförmigen Phase in die Umgebung
erfolgt.
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Vorzugsweise
umfaßt die Reinigungsvorrichtung eine Vorrichtung zum Bereitstellen
von Druckluft, bevorzugt steriler Druckluft, wobei die Druckluft über
einen Druckluftzufuhrleitungsanschluß dem Druckluftzufuhranschluß der
Prüfvorrichtung zuführbar ist. Die Druckluft kann
zur Förderung von Fluiden innerhalb der Reinigungsvorrichtung
und/oder der daran angeschlossenen Prüfvorrichtung verwendet werden.
Weiter ist zumindest ein externer Anschluß der Prüfvorrichtung
derart ausgebildet, daß eine Druckluftzufuhrleitung zum
Trocknen der gereinigten bzw. gespülten internen Volumina
daran anschließbar ist. Das Trocknen der gereinigten internen
Volumina kann somit mit Druckluft eines geeigneten Drucks, vorzugsweise
mit einem Überdruck von größer als etwa
100 kPa (> 1 bar)
durchgeführt werden, weiter vorzugsweise mit einem Druck
größer als 200 kPa (2 bar), besonders bevorzugt
200 kPa (2 bar). Insbesondere kann der Prüfvorrichtung
die Druckluft über einen Druckluftzufuhrleitungsanschluß der
Reinigungsvorrichtung bereitgestellt werden.
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Vorzugsweise
ist die Vorrichtung zum Bereitstellen von Druckluft mit der Vorrichtung
zur Förderung des Reinigungsfluids und/oder des Spülfluids pneumatisch
verbunden. Weiter vorzugsweise ist die Vorrichtung zum Bereitstellen
von Druckluft mit pneumatisch betätigbaren Schaltmitteln
der Reinigungsvorrichtung verbunden. Vorteilhafterweise entfällt eine
zusätzliche Fördervorrichtung für das
Reinigungsfluid bzw. für das Spülfluid, wie beispielsweise eine
externe oder interne Pumpe. Durch den Wegfall einer externen Pumpe,
ist vorteilhafterweise die Sicherheit der Durchführung
des Reinigungsverfahrens erhöht, da ein Abspringen von
Fluidverbindungen bzw. Schläuchen vermieden wird. Insbesondere
bei Verwendung eines ätzenden Reinigungsfluids kann die
Gefahr von Arbeitsunfällen reduziert werden.
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Vorzugsweise
umfaßt die Reinigungsvorrichtung eine Anschlußeinrichtung,
welche zumindest zwei komplementäre bzw. angepaßte
externe Anschlüsse der Reinigungsvorrichtung umfaßt.
Der Druckluftzufuhrleitungsanschluß, der komplementäre
Anschluß zur Zuführung des Reinigungs- bzw. Spülfluids,
der zumindest eine Fluidabfuhranschluß und der Druckluftanschluß können
als komplementäre externe Anschlüsse der Reinigungsvorrichtung, welche
zu den entsprechenden externen Anschlüssen der Prüfvorrichtung
komplementär ausgebildet sind, Bestandteil einer Anschlußeinrichtung
sein. Die Anschlußeinrichtung kann vorteilhafterweise bewirken,
daß die geometrischen Abstände der einzelnen komplementären
externen Anschlüsse konstant zueinander bleiben. Mit anderen
Worten sind die einzelnen komplementären externen Anschlüsse
zueinander räumlich fixiert bzw. fixierbar. Vorzugsweise
kann die Anschlußeinrichtung durch eine Verlagerungsbewegung
derart an der Prüfvorrichtung angeordnet werden, daß die
komplementären externen Anschlüsse der Anschlußeinrichtung
mit den zugeordneten externen Anschlüssen der Prüfvorrichtung
im wesentlichen zeitgleich verbindbar sind. Vorteilhafterweise kann
das Herstellen der notwendigen Verbindungen schneller erfolgen,
wobei zusätzlich das fehlerhafte Verbinden der einzelnen
Anschlüsse vermieden wird. Weiter vorteilhafterweise ist
die Arbeitssicherheit bei der Durchführung des Reinigungsverfahrens
erhöht, da ein Abspringen von Fluidverbindungen bzw. Schläuchen
vermieden wird.
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Weiter
bevorzugt umfaßt die Anschlußeinrichtung eine
Verbinder der Reinigungsvorrichtung, welcher ausgelegt ist mit einem
zugehörigen komplementären Verbinder der Prüfvorrichtung
elektrisch verbunden zu sein. Bevorzugt kann das elektrische Verbinden
durch ein Verlagern der Reinigungsvorrichtung entlang einer Anschlußrichtung
A, insbesondere durch eine lineare Verlagerung, erfolgen. Insbesondere
kann der Verbinder bzw. die Anschlußeinrichtung für
eine Schnittstelle, beispielsweise eine RS232-Schnittstelle, eine
RS435-Schnittstelle, eine RJ45-Schnittstelle und/oder eine USB-Schnittstelle ausgelegt
bzw. ausgebildet sein. Weiter bevorzugt kann die Anschlußeinrichtung
einen Verbinder zur elektrischen Stromversorgung der Reinigungsvorrichtung über
die Prüfvorrichtung aufweisen. Vorteilhafterweise kann
dann ein Netzteil in der Reinigungsvorrichtung entfallen.
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Prüfvorrichtung
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Ein
Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft Prüfvorrichtung
zum Prüfen von Filtern und/oder Behältern umfassend:
- – Schaltmittel;
- – externe Anschlüsse;
- – interne Volumina, welche mit einem Fluid aus eines
zu prüfenden Filters oder Behälters in Kontakt kommen
können;
wobei die Schaltmittel untereinander und
die Schaltmittel und die externen Anschlüsse über
die internen Volumina fluidverbunden sind, und
wobei die internen
Volumina der Prüfvorrichtung derart angeordnet sind, daß die
internen Volumina über einen der externen Anschlüsse,
welcher am tiefsten Punkt bezüglich der internen Volumina
angeordnet ist, im wesentlichen vollständig entleerbar
sind.
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Die
Prüfvorrichtung ist vorteilhafterweise einfacher und sicherer
zu handhaben und insbesondere einfacher und besser zu reinigen.
Bevorzugt umfassen die Schaltmittel der Prüfvorrichtung
pneumatische Schaltmittel und/oder elektromagnetische Schaltmittel.
Beispielsweise können die Schaltmittel als Ventile, d.
h. Schaltventile bzw. Proportionalventile, ausgebildet sein, welche
elektrisch, elektromagnetisch oder pneumatisch betätigbar
sind. Bevorzugt weisen die verwendeten Ventile, beispielsweise Balg-
oder Membranventile, ein geringes Ventilvolumen von vorzugsweise
weniger als etwa 10 ml, insbesondere von weniger als etwa 1 ml,
auf. Insbesondere können die Schaltmittel computergesteuert sein,
so daß die Schaltvorgänge zum Einleiten verschiedener
Schritte des Reinigungsverfahrens vorteilhafterweise automatisch,
d. h. ohne Benutzeraktion, erfolgen können.
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Zumindest
ein externer Anschluß ist derart ausgebildet, daß dadurch
ein Reinigungsfluid bzw. ein Spülfluid der Prüfvorrichtung
zuführbar ist, um ausgewählte interne Volumina
zu reinigen. Somit kann die Reinigungsvorrichtung einfach und sicher an
die zu reinigende Prüfvorrichtung angeschlossen werden.
Ferner ist zumindest ein externer Anschluß derart ausgebildet,
daß dadurch das zugeführte Reinigungsfluid bzw.
Spülfluid auslaßbar bzw. entsorgbar ist.
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Weiter
bevorzugt ist zumindest einer der externen Anschlüsse derart
ausgebildet, daß eine Druckluftquelle zum Trocknen der
gereinigten bzw. gespülten internen Volumina daran anschließbar
ist. Das Trocknen der gereinigten internen Volumina kann somit mittels
Druckluft durchgeführt werden.
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Die
internen Volumina können Verbindungsleitungen zwischen
den Schaltmitteln, Verbindungsleitungen zwischen den Schaltmitteln
und den externen Anschlüssen, Volumina in den Schaltmitteln,
bevorzugt einen internen Referenztank und Verbindungsleitungen zwischen
dem internen Referenztank und zumindest einem Schaltmittel oder
zumindest einem externen Anschluß umfassen. Bevorzugt sind die
internen Volumina aus Teilen und/oder Leitungen definiert werden,
die Wandungen aus Edelstahl und/oder Teflon umfassen.
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Insbesondere
sind die Schaltmittel, die Verbindungsleitungen und die externen
Anschlüssen, welche die internen Volumina definieren, im
wesentlichen vollständig entleerbar. Insbesondere sind
die Verbindungsleitungen bei betriebsgemäßem Gebrauch
der Prüfvorrichtung gegenüber der durch das Schwerkraftfeld
der Erde definierten Horizontalen schräg gestellt, vorzugsweise
um einen Winkel von mehr als etwa 1 Grad, weiter bevorzugt um mehr
als etwa 5 Grad.
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Einer
der externen Anschlüsse ist bei betriebsgemäßem
Gebrauch der Prüfvorrichtung am tiefsten Punkt bezüglich
der internen Volumina angeordnet, um ein im wesentlichen vollständiges
Entleeren der internen Volumina über diesen externen Anschluß zu
ermöglichen.
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Vorzugsweise
sind die internen Volumina derart angeordnet, daß der Weg
von dem tiefsten Punkt der internen Volumina zu einem beliebigen weiteren
Punkt innerhalb der internen Volumina streckenweise entgegen der
Schwerkraftrichtung stetig ansteigt oder zumindest streckenweise
gegenüber der Schwerkraftrichtung konstante Höhe
aufweist.
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Figurenbeschreibung
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Nachfolgend
werden bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
anhand der beigefügten Zeichnungen beispielhaft erläutert.
Einzelne Merkmale der gezeigten bevorzugten Ausführungsformen
können zu weiteren bevorzugten Ausführungsformen
kombiniert werden. Es zeigen:
-
1:
einen schematischen Aufbau einer bevorzugten Ausführungsform
einer Prüfvorrichtung zum Prüfen von Filtern und/oder
sterilen Einwegbehältern;
-
2:
einen schematischen Aufbau einer bevorzugten Ausführungsform
einer Reinigungsvorrichtung für eine Prüfvorrichtung
zum Prüfen von Filtern und/oder sterilen Einwegbehältern;
-
3 ein
Ablaufschema eines bevorzugten Reinigungsverfahrens;
-
4:
einen schematischen Aufbau der Ausführungsform der Reinigungsvorrichtung
während eines Trocknungsschrittes;
-
5:
einen schematischen Aufbau einer bevorzugten Ausführungsform
einer Reinigungsvorrichtung für eine Prüfvorrichtung;
-
6 ein
Ablaufschema eines bevorzugten Reinigungsverfahrens;
-
7a eine
perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
einer Prüfvorrichtung; und
-
7b eine
Seitenansicht der bevorzugten Ausführungsform der Prüfvorrichtung.
-
1 zeigt
einen schematischen Aufbau einer bevorzugten Ausführungsform
einer Prüfvorrichtung 1 zum Prüfen von
Filtern 5 oder zum Prüfen der Druckdichtigkeit
von Behältern 7, insbesondere von sterilen Einwegbehältern.
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Die
Prüfvorrichtung 1 umfaßt Ventile 11, 12, 13, 14, 15,
die insbesondere als Schaltventile ausgeführt sind, und
zumindest ein Proportionalventil 16. Ferner umfaßt
die Prüfvorrichtung 1 externe Anschlüsse 21, 23, 25, 27, 29,
wobei die externen Anschlüsse einen Druckluftzufuhranschluß 21,
durch welchen im Prüfbetrieb Druckluft zugeführt
wird, einen Anschluß 23 für die interne
Entlüftung, einen Anschluß 25 für
die externe Entlüftung, einen Prüfanschluß 27 zum
Anschließen einer zu prüfenden Vorrichtung, beispielsweise
eines zu prüfenden Filters 5 bzw. einer zu prüfenden
Filtervorrichtung bzw. eines zu prüfenden Behälters 7,
und einen Anschluß 29 für einen externen
Referenztank 31 umfassen. Bevorzugt ist in der Prüfvorrichtung 1 ein
interner Referenztank 33 vorgesehen. Die Ventile 11, 12, 13, 14, 15 sind
durch Verbindungsleitungen 35, 37, 39, 41 miteinander
fluidisch verbunden, d. h. daß ein Fluid durch die Verbindungsleitungen 35, 37, 39, 41 von
einem der Schaltventile 11, 12, 13, 14, 15 zu
einem anderen fließen bzw. strömen kann. Ferner
sind die Ventile 11, 12, 13, 14, 15 über
Verbindungsleitungen 43, 47, 45 mit den
jeweiligen zugeordneten externen Anschlüssen 23, 25, 27 fluidisch
verbunden bzw. fluidverbunden. Der interne Referenztank 33 ist über eine Verbindungsleitung 49 mit
dem Ventil 12 verbunden und über eine Verbindungsleitung 51 mit
dem Anschluß 29 für den externen Referenztank 31 hydraulisch
verbunden bzw. fluidverbunden. Ferner umfaßt die Prüfvorrichtung 1 bevorzugt
einen Druckmesser 53, welcher mittels einer Verbindungsleitung 55 mit
der Verbindungsleitung 35 hydraulisch verbunden bzw. fluidverbunden
ist.
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Die
Ventile 11, 12, 13, 14, 15 sind
bevorzugt Balg- oder Membranventile und weisen weiter bevorzugt
ein geringes Ventilvolumen V11, V12, V13, V14, V15 auf, beispielsweise
ein Ventilvolumen kleiner als etwa 5 ml, bevorzugt kleiner als etwa
1 ml.
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Die
Verbindungsleitungen 35, 49, 51, 43, 47, 45, 37, 39, 41, 55 der
interne Referenztank 33 und die internen Volumina V11, V12, V13, V14, V15 der Ventile 11, 12, 13, 14, 15 werden
im Nachfolgenden als interne Volumina bezeichnet. Ferner wird in
der nachfolgenden beispielhaften Beschreibung einer bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine Prüfvorrichtung 1 beschrieben,
welche nur ein Proportionalventil 16 umfaßt.
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Während
des Prüfens beispielsweise eines Filters 5, beispielsweise
eines Membranfilters, wird der interne Referenztank 33 mit
Druckluft eines vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren Drucks gefüllt. Dies
kann über den externen Referenztank 31 oder über
den Druckluftzufuhranschluß 21 und das Proportionalventil 16 erfolgen.
Während einer nachfolgenden Messung wird dann mit Hilfe
des Referenztanks 33 und des Druckmessers 53 bestimmt,
wie groß der Druckabfall in dem Filter 5 ist.
Da der Druckabfall in Abhängigkeit zu dem Grad des Verstopftseins
des durchgängigen Filtermembranporenraums ist, kann somit
die Güte des Filters 5 ermittelt werden. In gleicher
oder ähnlicher Weise können Behälter 7, insbesondere
sterile Einwegbehälter 7 und sterile flexible
Beutel 7, auf ihre Druckdichtigkeit hin geprüft werden.
Dazu kann beispielsweise ein flexibler steriler Einwegbeutel 7 zwischen
zwei Halteelementen 9 angeordnet sein, welche das Aufblähen
des Einwegbeutels 7 aufgrund der Druckbeaufschlagung nur
bis zu einem vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren Volumen erlaubt.
Liegt der ermittelte Druckabfall nach dem Aufblähen des
Einwegbeutels 7 unter einem vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren
Grenzwert, so ist der Einwegbeutel 7 hinreichend dicht
bzw. wird als hinreichend dicht betrachtet.
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Im
Rahmen der Prüfung soll der zu prüfende Filter 5 bzw.
die zu prüfende Filtereinrichtung bzw. der zu prüfende
Behälter 7 bevorzugt auch validiert werden, d.
h. die Güte des Filters 5 soll anhand vorgegebener
bzw. vorgebbarer Maßstäbe bestimmt werden. Hierzu
wird die Prüfungsvorrichtung 1 bevorzugt an die
verunreinigte Seite des Filters 5, d. h. die Seite, zu
welcher im betriebsgemäßen Gebrauch ein zu filtrierendes
Fluid zugeführt wird, angeschlossen. Während der
Prüfung kann es jedoch vorkommen, daß das ungefilterte
und somit verunreinigte Fluid durch einen Rückfluß in
die Prüfvorrichtung 1, insbesondere in deren interne
Volumina, gelangt. Für ein validierfähiges Prüfen
ist es jedoch notwendig zu gewährleisten, daß die
Prüfvorrichtung 1 vor jedem neuen Prüfvorgang
nicht kontaminiert ist, beispielsweise mit Bakterien, Viren und
sonstigen Verschmutzungen. Somit ist es nötig, die Prüfvorrichtung 1 bevorzugt
vor jedem Prüfvorgang gründlich zu reinigen. Um
ferner ein noch sichereres Reinigen zu ermöglichen, werden
die internen Volumina bevorzugt aus Teilen bzw. Leitungen definiert,
welche im wesentlichen vollständig aus Edelstahl oder einem
FDA-konformen Material (FDA: US Food and Drug Administration), beispielsweise
Teflon, gebildet sind.
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Um
weiter ein Verbleiben von Fluid in den internen Volumina der Prüfvorrichtung 1 zu
vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten, sind die
internen Volumina bevorzugt gemäß einem hygienischen Design
angeordnet.
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Der
Begriff ”hygienisches Design” bedeutet, daß die
Prüfvorrichtung im wesentlichen frei von vegetativen Mikroorganismen
haltbar ist, wobei dadurch definiert werden kann, daß die
mikrobiologische Ausfallrate innerhalb vorbestimmter bzw. vorbestimmbarer
Grenzen bleibt. Als Leitkeim kann beispielsweise Aspergillus niger,
ein Schimmelpilz, dienen, welcher alle organischen Materialien und
sogar Glas zersetzen kann. Aspergillus niger wird häufig
in der Lebensmittelindustrie zur Herstellung von Zitronensäure
verwendet. Der Pilz toleriert pH-Bereiche von 1,5 bis 9,8 und ist
somit in der Lage, in stark sauren wie auch in basischen Milieus
zu existieren. Das Reinigungsverfahren, die Reinigungsvorrichtung und/oder
die Prüfvorrichtung sind bevorzugt derart ausgelegt, das
eine Kontamination mit diesem Leitkeim im wesentliche vollständig
entfernt wird.
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Mit
anderen Worten sind die internen Volumina derart angeordnet, daß eine
im wesentlichen vollständige Entleerung der internen Volumina über
einen der externen Anschlüsse 23, 25, 27, 29 möglich ist.
Dazu ist bevorzugt einer der externen Anschlüsse 23, 25, 27, 29 derart
angeordnet, daß er sich bei betriebsgemäßem
Gebrauch der Prüfvorrichtung 1 am tiefsten Punkt
bezüglich der internen Volumina befindet. Weiterhin sind
bevorzugt alle weiteren internen Volumina derart angeordnet, daß der
Weg von dem tiefsten Punkt der internen Volumina zu einem beliebigen
weiteren Punkt innerhalb der internen Volumina streckenweise entgegen
der Schwerkraftrichtung stetig ansteigt oder zumindest streckenweise
gegenüber der Schwerkraftrichtung konstante Höhe
aufweist. Somit ist gewährleistet, daß fluidgefüllte
interne Volumina aufgrund der Schwerkraftwirkung auf das Fluid über
einen externen Anschluß 23, 25, 27, 29 entleerbar
sind.
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Weiter
bevorzugt können die internen Volumina mittels Druckluft
bzw. mittels unter Überdruck stehenden Gas (insbesondere
Inertgas), welche(s) an dem Druckluftzufuhranschluß 21 bereitgestellt wird,
entleert werden. Besonders bevorzugt kann die Entleerung in der
in 1 gezeigten Ausführungsform dann über
den Prüfanschluß 27 erfolgen. Um eine
im wesentlichen vollständige Entleerung der internen Volumina
in diesem Fall zu gewährleisten, sind die Totvolumina,
d. h. die internen Volumina, welche im wesentlichen nicht mittels
Druckluft auf dem Weg vom Druckluftzufuhranschluß 21 zum
Prüfanschluß 27 durchströmt
werden, minimiert, besonders bevorzugt gleich Null. Insbesondere
ist das Totvolumen der Verbindungsleitung 37 minimiert,
insbesondere im wesentlichen gleich Null. Der Begriff im wesentlichen
gleich Null bedeutet insbesondere, daß die Leitungslänge
der Verbindungsleitung 37 zwischen dem Ventil 12 und
der Verbindungsleitung 35 kleiner bzw. kürzer
ist als der Durchmesser der Verbindungsleitung 37, insbesondere kleiner
ist als etwa 1 mm. Dadurch wird vorteilhafterweise verhindert, daß Fluid
in der Verbindungsleitung 37 beim Entleeren der internen
Volumina verbleibt, beispielsweise aufgrund von Kapillarkräften.
Bevorzugt ist auch das Totvolumen der Verbindungsleitung 55 zwischen dem
Druckmesser 53 und der Verbindungsleitung 35 im
wesentlichen gleich Null.
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Das
Entleeren der internen Volumina kann alternativ oder zusätzlich über
den Anschluß 29 für einen externen Referenztank
erfolgen. Vorteilhafterweise kann der Anschluß 29 regelmäßig
den höchsten Punkt in dem fluidisch miteinander verbundenen System
der internen Volumina darstellen.
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2 zeigt
den schematischen Aufbau einer bevorzugten Ausführungsform
einer Reinigungsvorrichtung 3 für eine Prüfvorrichtung 1 zum
Prüfen von Filtern und/oder sterilen Einwegbehältern.
Die Reinigungsvorrichtung 3 kann einen Fluidanschluß 57 sowie
bevorzugt einen Druckluftanschluß 59 für
einen Druckbehälter 61 umfassen, wobei der Druckbehälter 61 bei
betriebsgemäßem Gebrauch ein Reinigungsfluid 63 oder
ein Spülfluid 65 enthält. Bevorzugt können
der Fluidanschluß 57 bzw. der Druckluftanschluß 59 wie
in der 2 gezeigt auch Anschlüsse externer Leitungen
sein, die sich außerhalb eines bevorzugten Gehäuses 4 der
Reinigungsvorrichtung 3 befinden. Der Druckbehälter 61 umfaßt
einen Drucklufteingang 67, welcher mit dem Druckluftanschluß 59 verbindbar
ist, und einen Fluidausgang 69, welcher mit dem Fluidanschluß 57 verbindbar
ist, wobei ein Steigrohr 71 mit dem Fluidausgang 69 fluidisch verbunden
ist. Das Steigrohr 71 ragt bevorzugt hinab bis zum Boden
des Druckbehälters 61. Wird dem Druckbehälter 61 über
den Drucklufteingang 67 mit Druckluft beschickt, so baut
sich innerhalb des Druckbehälters 61 ein Überdruck
auf, durch welchen das in dem Druckbehälter 61 enthaltene
Reinigungsfluid 63 bzw. Spülfluid 65 innerhalb
des Steigrohrs ansteigt, um durch den Fluidausgang 69 aus
dem Druckbehälter 61 zu entweichen.
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Für
den betriebsgemäßen Gebrauch der Reinigungsvorrichtung 3 ist
der Fluidausgang 69 des Druckbehälters 61 über
den Fluidanschluß 57 und eine Fluidzufuhrleitung 73 fluidisch
mit einem der externen Anschlüsse 23, 25, 27, 29 der Prüfvorrichtung 1 verbindbar,
wobei die Verbindung bevorzugt mittels eines komplementären
Anschlusses 75 herstellbar ist, beispielsweise mittels
eines Stecknippels oder einer Steckkupplung. Die Fluidzufuhrleitung 73 kann als
externe Leitung ausgebildet sein. Alternativ können der
Fluidanschluß 57 und der komplementäre Anschluß 75 an
bzw. in dem Gehäuse 4 der Reinigungsvorrichtung 3 angeordnet
bzw. ausgebildet sein, so daß die Fluidzufuhrleitung 73 innerhalb
des Gehäuses 4 der Reinigungsvorrichtung 3 angeordnet ist.
Bevorzugt weist die Reinigungsvorrichtung 3 einen Temperatur-
und/oder Drucksensor (nicht gezeigt) auf, welche mit dem externen
Anschluß 23, 25, 27, 29 der
Prüfvorrichtung 1 thermisch und/oder fluidisch
verbunden ist, um die Temperatur und/oder den Druck des zugeführten
Reinigungsfluids 63 zu erfassen. Insbesondere kann der
Drucksensor mit der Fluidzufuhrleitung 73 fluidverbunden
sein, wobei die Fluidzufuhrleitung 73 bevorzugt innerhalb
des Gehäuses 4 der Reinigungsvorrichtung 3 angeordnet
ist. Um dem Druckbehälter 61 Druckluft zuzuführen,
ist der Drucklufteingang 67 des Druckbehälters 61 mit einer
Druckluftquelle 77 verbindbar. Bevorzugt ist der Drucklufteingang 67 des
Druckbehälters 61 über eine Druckluftzufuhrleitung 79,
einen Druckminderer 81 und ein Druckluftventil 82 mit
der Druckluftquelle 77 fluidverbunden. Die Druckluftleitung 79 kann
wie gezeigt eine externe Leitung sein, welche einen Drucklufteinlaß 85 aufweist,
welche mit einem Druckluftauslaß 86 des Druckventils 82 verbindbar
ist. Alternativ kann die Druckluftleitung 79 auch innerhalb
des Gehäuses 4 der Reinigungsvorrichtung 3 angeordnet sein,
wobei dann insbesondere auch der Druckluftanschluß 59 in
bzw. an dem Gehäuse angeordnet ist und insbesondere der
Drucklufteinlaß 85 und der Druckluftauslaß 86 interne
Anschlüsse innerhalb des Gehäuses 4 sein
können. Die Druckminderung kann alternativ oder zusätzlich
zu dem Druckminderer 81 mittels einer Verringerung des
Querschnitts der Druckluftleitung 79 erfolgen. Insbesondere
kann die Druckluftquelle 77 dieselbe Druckluftquelle 77 sein, welche
auch die Druckluft an dem Druckluftzufuhranschluß 21 der
Prüfvorrichtung 1 bereitstellt. Dabei kann eine
T-Verbindung 83 zwischen der Druckluftquelle 77 und
dem Druckluftzufuhranschluß 21 angeordnet sein,
so daß der Druckluftzufuhranschluß 21 und
der Drucklufteingang 67 gemeinsam mit der Druckquelle 77 fluidverbunden
sind. Es versteht sich, daß sowohl der Druckminderer 81 als
auch die T-Verbindung 83 Teil der Reinigungsvorrichtung 3 sein können,
also beispielsweise mit anderen Bauteilen der Reinigungsvorrichtung 3 zumindest
teilweise in dem Gehäuse 4 angeordnet sein können.
In diesem Fall weißt die Reinigungsvorrichtung 3 bevorzugt
einen primären Drucklufteinlaß, welcher mit der
Druckluftquelle 77 fluidverbindbar ist, und einen Druckluftzufuhrleitungsanschluß 84 auf,
welcher mit dem Druckluftzufuhranschluß 21 der
Prüfvorrichtung 1 fluidverbindbar ist. Bevorzugt
kann das Gehäuse 4 der Reinigungsvorrichtung 3 einen
Druckluftauslaß 86 aufweisen, an welchem eine
externe Druckluftzufuhrleitung 79 anschließbar
ist. Alternativ können der Druckminderer 81 und/oder
die T-Verbindung 83 als externe Bauteile ausgeführt
sein, wobei die Druckluft in geminderter oder ungeminderter Form
dem Drucklufteinlaß 85 der Reinigungsvorrichtung 3 bzw.
dem Drucklufteinlaß 85 der Druckluftzufuhrleitung 79 zugeführt
wird, welcher mit der Druckluftzufuhrleitung 79 fluidverbunden
ist. Der Druckluftzufuhranschluß 21 der Prüfvorrichtung 1 ist
mit einem Druckluftzufuhrleitungsanschluß 84 einer
Druckluftleitung verbindbar, welche mit der T-Verbindung 83 bzw.
dem Druckluftauslaß der Reinigungsvorrichtung 3 fluidverbunden
ist. Alternativ ist der Druckluftzufuhranschluß 21 mit
einem Druckluftzufuhrleitungsanschluß 84 verbindbar,
welcher als Druckluftauslaß der Reinigungsvorrichtung 3 ausgebildet
ist. Über den Druckluftzufuhrleitungsanschluß 84 kann
der Prüfvorrichtung 1 Druckluft zugeführt
werden. Weiter bevorzugt erzeugt die Druckluftquelle 77 einen
Druck von etwa 500 bis etwa 900 kPa (5 bis 9 bar), welcher an dem Druckluftzufuhranschluß 21 der
Prüfvorrichtung 1 anliegt. Der Druckminderer 81 bzw.
die Druckluftleitung 79 ist/sind bevorzugt derart ausgelegt,
daß am Drucklufteinlaß 85 der Reinigungsvorrichtung 3 bzw. am
Drucklufteingang 67 des Druckbehälters lediglich ein
Druck von etwa 100 bis etwa 200 kPa (1 bis 2 bar), weiter bevorzugt
ein Druck von etwa 200 kPa (2 bar) anliegt.
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Weiter
bevorzugt umfaßt die Reinigungsvorrichtung 3 einen
Drucksensor 130, welcher vorzugsweise mit der T-Verbindung 83 fluidverbunden
ist, um den Druck der von der Druckluftquelle 77 bereitgestellten
Druckluft zu erfassen bzw. zu messen. Der Drucksensor 130 kann
zumindest teilweise innerhalb des Gehäuses 4 angeordnet
sein oder als externer Drucksensor 130 ausgebildet sein.
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Vorteilhafterweise
kann mittels des Drucksensors 130 ermittelt werden, ob
die Druckluftquelle 77 den bevorzugten Druck von etwa 500
kPa bis etwa 900 kPa bereitstellt. Dadurch kann vorteilhafterweise
der für einen sicheren Betrieb der Prüfvorrichtung 1 und
der Reinigungsvorrichtung 3 Druck der Druckluft ermittelt
bzw. überwacht werden. Weiter vorteilhafterweise kann der
Drucksensor 130 unter der Annahme, daß im Druckbehälter 61 und
in der Fluidzufuhrleitung 73 keine Druckverluste auftreten, auch
zur Bestimmung des Druckes des der Prüfvorrichtung 1 zugeführten
Fluids verwendet werden.
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Die
Reinigungsvorrichtung 3 umfaßt ferner zumindest
einen Anschluß 87a, 87b, 87c für
einen Auffangbehälter 89, welcher bei betriebsgemäßem Gebrauch
die aus den internen Volumina 35, 49, 51, 43, 47, 45, 37, 39, 41, 55, 33,
V11, V12, V13, V14, V15 austretenden bzw. ausfließenden
Fluide auffängt. Zumindest einer der Anschlüsse 87a, 87b, 87c kann vorzugsweise
in bzw. an dem Gehäuse 4 der Reinigungsvorrichtung 3 angeordnet
bzw. ausgebildet sein Der Auffangbehälter 89 umfaßt
zumindest einen Fluidzufluß 91a, 91b, 91c und
eine Entlüftung 93. Für den betriebsgemäßen
Gebrauch der Reinigungsvorrichtung 3 ist der zumindest
eine Fluidzufluß 91a, 91b, 91c Auffangbehälters 89 über
zumindest eine Fluidabfuhrleitung 95a und einen Fluidabfuhranschluß 97a fluidisch
mit einem der externen Anschlüsse 23, 25, 27, 29 der
Prüfvorrichtung 1 verbindbar, wobei der Fluidabfuhranschluß 97a bevorzugt ein
zu dem jeweiligen externen Anschluß 23, 25, 27, 29 komplementärer
Anschluß ist, beispielsweise ein Stecknippel oder eine
Steckkupplung. Es versteht sich, daß auch eine Mehrzahl
von externen Anschlüssen 25, 27, 29 der
Prüfvorrichtung 1 über eine zugeordnete
Fluidabfuhrleitung 95a, 95b, 95c über Fluidabfuhranschlüsse 97a, 97b, 97c mit
einem zugeordneten Fluidzufluß 91a, 91b, 91c des
Auffangbehälters 89 verbindbar sind.
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Um
das Entstehen eines Überdruckes in dem Auffangbehälter 89 vorteilhafterweise
zu vermeiden, ist eine Entlüftung 93 vorgesehen,
damit die gasförmige Phase des dem Auffangbehälter 89 zugeführten
Fluids sowie die durch das Fluid in dem Auffangbehälter
verdrängte Luft bzw. verdrängtes Gas in die Umgebung
entweichen kann. Um eine Kontamination der Prüfvorrichtung 1 durch
ein aus dem Auffangbehälter 89 zurücklaufendes
bzw. zurückströmendes Fluid zu verhindern, sind
die Fluidzuflüsse 91a, 91b, 91c bevorzugt
mit einem Rückschlagventil versehen. Besonders bevorzugt
sind die Fluidzuflüsse 91a, 91b, 91c als
Stecknippel oder Steckkupplung ausgebildet, welche jeweils ein Verschlußventil und/oder
ein Rückschlagventil aufweisen. Alternativ oder zusätzlich
kann auch ein Verschlußventil und/oder ein Rückschlagventil
in einer komplementären Steckkupplung oder einem komplementären Stecknippel
der Anschlüsse 87a, 87b, 87c der
Fluidabfuhrleitungen 95a, 95b, 95c angeordnet
sein. Weiter bevorzugt ist der Entlüftung 93 eine
Bakterienrückhaltevorrichtung bzw. eine Virenrückhaltevorrichtung 101 nachgeschaltet,
um vorteilhafterweise die Kontamination der Umgebung durch aus der
Prüfvorrichtung ausgetretene pathogene Keime zu verhindern.
Die Bakterienrückhaltevorrichtung bzw. Virenrückhaltevorrichtung 101 kann
mittels eines Rückhaltevorrichtungsanschlusses 88 mit
der Entlüftung 93 fluidverbunden sein, insbesondere
steril fluidverbunden sein. Bevorzugt ist die Bakterienrückhaltevorrichtung
bzw. Virenrückhaltevorrichtung 101 wie in 2 gezeigt
zumindest teilweise innerhalb des Gehäuses 4 der
Reinigungsvorrichtung 3 angeordnet, wobei der Rückhaltevorrichtungsanschluß 88 bevorzugt
in bzw. an dem Gehäuse 4 angeordnet bzw. ausgebildet
ist. Alternativ kann die Bakterien- bzw. Virenrückhaltevorrichtung 101 auch
außerhalb des Gehäuses als externe Vorrichtung
angeordnet sein.
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3 zeigt
mit Bezug auf die 1 und 2 ein Ablaufschema
eines bevorzugten Reinigungsverfahrens. Zu Beginn der Reinigung
befindet sich die Prüfvorrichtung 1 in einem Grundzustand, wobei
die Schaltventile 11, 14 sowie das Proportionalventil 16 geschlossen
und die Schaltventile 12, 13, 15 geöffnet
sind. In einem Initialisierungsschritt S10 wird ein Druckbehälter 61 mit
einem Reinigungsfluid 63 befüllt und die Prüfvorrichtung 1 in
einen Startzustand für die Reinigung überführt,
wobei die Schaltventile 11, 12, 13, 14 sowie
das Proportionalventil 16 geschlossen werden, während
das Schaltventil 15 geöffnet bleibt.
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In
einem anschließenden Schritt S14 des Reinigungsverfahrens
wird die Reinigungsvorrichtung 3 bereitgestellt und das
Druckluftventil 82 der Reinigungsvorrichtung 3 geschlossen.
Anschließend wird die Druckluftquelle 77 mit dem
Druckluftzufuhranschluß 21 der Prüfvorrichtung 1,
der komplementäre Anschluß 75 der Fluidzufuhrleitung 73 mit
dem externen Anschluß 23 der Prüfvorrichtung 1 sowie die
Fluidabfuhrleitungen 95a, 95b, 95c über
die Fluidanschlüsse 97a, 97b, 97c der
Reinigungsvorrichtung 3 mit dem externen Anschlüssen 25, 27, 29 während
eines Verfahrensschritts S16 verbunden. In einem weiteren Verfahrensschritt
S18 wird der Benutzer aufgefordert, das korrekte Verbinden der Reinigungsvorrichtung 3 mit
der Prüfvorrichtung 1 zu bestätigen und
die Reinigung der Prüfvorrichtung 1 zu starten,
beispielsweise durch Betätigen einer Starttaste.
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Nach
dem Starten der Reinigung wird das Druckluftventil 82 in
einem Schritt S20 geöffnet, so daß Druckluft von
der Druckluftquelle 77 über die T-Verbindung 83,
den Druckminderer 81, das Druckluftventil 82 und
die Druckluftleitung 79 in den Druckbehälter 61 gelangt.
Dadurch wird innerhalb des Druckbehälters 61 ein Überdruck
aufgebaut, welcher vorzugsweise etwa 1 bis 2 bar beträgt,
weiter bevorzugt etwa 2 bar. Der Benutzer wird in einem weiteren Schritt
S22, vorzugsweise nach Erreichen eines vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren
Betriebsdrucks innerhalb des Druckbehälters 61,
aufgefordert, den ordnungsgemäßen Zustand der
Prüfvorrichtung 1 und der Reinigungsvorrichtung 3 zu
bestätigen. Insbesondere kann der Benutzer bei diesem Schritt
prüfen, ob eine Leckage bei der unter Überdruck
stehenden Reinigungsvorrichtung 3 aufgetreten ist.
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Nach
dem Bestätigen wird das eigentliche Reinigungsprocedere
bzw. die eigentlichen Reinigungsschritte durchgeführt.
In einem Schritt S24 werden die Schaltventile 12, 13 geöffnet
und das Schaltventil 15 geschlossen, um den internen Referenztank 33 mit
dem Reinigungsfluid 63 aus dem Druckbehälter 61 zu
füllen. Dabei steigt das Reinigungsfluid 63 aufgrund
des Überdrucks in dem Druckbehälter 61, das
heißt durch pneumatische Förderung, durch das Steigrohr 71 über
die Fluidzufuhrleitung 73 zu dem externen Anschluß 23 für
die interne Entlüftung der Prüfvorrichtung 1.
Ausgehend von dem externen Anschluß 23 fließt
das Reinigungsfluid 63 über die Leitung 43,
das Schaltventil 13, die Leitungen 39, 35, 37, das
Schaltventil 12 und die Leitung 49 in den internen Referenztank 33.
Von dort kann das Reinigungsfluid 63 weiter über
die Leitung 51 und aus dem externen Anschluß 29 aus
der Prüfvorrichtung fließen. Die Befüllung
des internen Referenztanks 33 wird vorzugsweise über
eine vorbestimmte bzw. vorbestimmbare Füllzeit T24 bestimmt.
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Anschließend
wird nach dem Befüllen des internen Referenztanks 33 in
einem Schritt S26 das Befüllen des externen Anschluß 27,
welcher zum Anschluß eines Filters 5 oder eines
Behälters 7 ausgelegt ist, durchgeführt.
Dazu wird im Schritt S26 das Schaltventil 12 geschlossen
und das Schaltventil 14 geöffnet, so daß das
Reinigungsfluid 63 über die Leitung 35,
das Schaltventil 14 und die Leitung 47 zu dem
externen Anschluß 27 fließen kann. Vorzugsweise
wird das Befüllen zeitgesteuert und daher nach einer vorbestimmbaren
Füllzeit T26 beendet. Schließlich wird in einem
Schritt S28 der verbleibende Teil der internen Volumina, das heißt
die Leitung 41, das Schaltventil 15 sowie die
Leitung 45 mit dem Reinigungsfluid 63 gefüllt,
nachdem das Schaltventil 15 geöffnet wurde. Auch
dieses Befüllen wird vorzugsweise nach einer vorbestimmbaren
Füllzeit T28 beendet.
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Das
Befüllen der internen Volumina während der Reinigungsschritte
S24, S26 und S28 führt in der Regel dazu, daß Reinigungsfluid 63 über
die externen Anschlüsse 25, 27, 29 aus
der Prüfvorrichtung 1 austritt. Dieses austretende
Reinigungsfluid 63 wird über die an die externen
Anschlüsse 25, 27, 29 angeschlossenen
Fluidabfuhrleitungen 95a, 95b, 95c zu einem
Auffangbehälter 89 geleitet. Bevorzugt sind die
Füllzeiten T24, T26 und T28 derart bemessen, daß aus
allen externen Anschlüssen 25, 27, 29 Reinigungsfluid
austritt und zum Auffangbehälter 89 fließt,
so daß vorteilhafterweise sichergestellt ist, daß alle
internen Volumina mit Reinigungsfluid 63 gefüllt sind.
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In
einem anschließenden Reinigungsschritt S30 werden die Schaltventile 13, 14 geschlossen
sowie das Schaltventil 12 geöffnet. In diesem
Zustand der Prüfvorrichtung 1 verharrt das Reinigungsfluid 63 innerhalb
der internen Volumina, so daß Verschmutzungen durch Einweichen
bzw. Anlösen mittels des Reinigungsfluids 63 von
den Wandungen der internen Volumina gelöst bzw. entfernt werden
können. In diesem Zustand verharrt die Prüfvorrichtung über eine
vorbestimmte bzw. vorbestimmbare Einweichzeit T30, welche vorzugsweise
etwa 10 bis etwa 60 Minuten beträgt.
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Zum
Ende der Reinigung wird das Schaltventil 12 in einem Reinigungsschritt
S32 geschlossen. Um die mit dem Reinigungsfluid 63 gefüllten
internen Volumina im wesentlichen zu entleeren, werden in einem
Schritt S34 die folgenden Maßnahmen durchgeführt.
Das Druckluftventil 82 der Reinigungsvorrichtung 3 wird
geschlossen und der Anschluß 85 der Druckluftleitung 79 vom
Druckluftauslaß 86, welcher mit dem Druckluftventil 82 fluidverbunden
ist, getrennt. Vorzugsweise muß dieser Schritt vom Benutzer
durchgeführt und bestätigt werden. Im folgenden
wird die Fluidabfuhrleitung 95c an dem Anschluß für
Auffangbehälter 87c von dem Fluidzufluß 91c des Auffangbehälter 89 getrennt
und die Fluidabfuhrleitung 95c mittels des Anschlusses 87c mit
dem Druckluftauslaß 86 fluidverbunden. Alternativ
könnte die Druckluftzufuhrleitung 79 am Druckluftanschluß 59 vom
Drucklufteingang 67 des Druckbehälters 61 getrennt
werden, um den Druckluftanschluß 59 mit dem externen
Anschluß 29 der Prüfvorrichtung zu verbinden.
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Die
Fluidzufuhrleitung 73 zwischen dem Druckbehälter 61 und
dem externen Anschluß 23 der Prüfvorrichtung 1 wird
vom Fluidausgang 69 des Druckbehälters 61 getrennt.
Statt dessen wird die Fluidzufuhrleitung 73 mittels des
Anschlusses 57 mit dem Fluidanschluß 91c des
Auffangbehälters 89 verbunden.
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4 zeigt
die Anordnung aus Prüfvorrichtung 1 und Reinigungsvorrichtung 3,
welches sich nach dem Durchführen des Schrittes S34 ergibt.
Die folgende weitere Beschreibung des Reinigungsverfahren bezieht
sich daher auch auf 4. Das ordnungsgemäße
Herstellen aller Fluidverbindungen wird dem System bevorzugt durch
eine Benutzereingabe in einem Schritt S40 mitgeteilt.
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Zum
Entleeren der internen Volumina wird das Druckluftventil 82 in
einem Schritt S42 geöffnet, so daß sich ein Überdruck
an dem externen Anschluß 29 aufbaut. Der ordnungsgemäße
Zustand der Prüfvorrichtung 1 sowie der Reinigungsvorrichtung 3, insbesondere
die Dichtheit aller Anschlüsse, wird durch den Benutzer
durch eine Benutzereingabe in einem Schritt S44 bestätigt.
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Daraufhin
wird in einem Schritt S46 das Schaltventil 12 geöffnet.
Durch das Öffnen des Schaltventils 12 liegt der
an dem externen Anschluß 29 anliegende Überdruck,
welcher durch die Druckluftquelle 77 bereitgestellt wird,
an den internen Volumina 51, 33, 49,
V12, 37, 35, 39, 55 an, so daß im
folgenden mit der sukzessiven Entleerung der Internvolumina begonnen
werden kann. In einem Schritt S48 wird das Schaltventil 13 geöffnet,
um den internen Referenztank 33 über den externen
Anschluß 23 zu entleeren. Die Entleerungszeit
T48 beträgt bevorzugt mindestens etwa 120 Sekunden.
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Zum
Entleeren der internen Volumina V11, 35, 39, V13, 43 wird
das Schaltventil 12 in einem Schritt S50 geschlossen, das
Schaltventil 14 geöffnet, und das Proportionalventil 16 wird
zumindest teilweise, bevorzugt zu etwa 50%, geöffnet. Die
Dauer T50 des Druckaufbaus beträgt bevorzugt etwa 10 Sekunden.
Danach wird in dem Schritt S50 das Schaltventil 11 geöffnet,
und die Schaltventile 13, 14 werden alternierend,
bevorzugt für eine Dauer von etwa 10 Sekunden, geöffnet
und geschlossen. Weiter bevorzugt beträgt die Überlappungszeit,
in welcher beide Schaltventile 13, 14 geöffnet
oder geschlossen sind, etwa 1 s oder mehr. Das Reinigungsfluid 63 kann
in diesem Schritt S50 aus den Volumina der Leitungen 35, 39, 43, 41, 45, 47 sowie
den Volumina V13, V14, V15 der Schaltventile 13, 14, 15 über
die externen Anschlüsse 23, 25, 27 in
den Auffangbehälter 89 entleert werden.
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In
einem nachfolgenden Schritt S52 werden die Schaltventile 11, 14, 15 geöffnet
und die Schaltventile 12, 13 geschlossen, wobei
das Proportionalventil 16, bevorzugt zu etwa 50%, geöffnet
bleibt. Das Schaltventil 15 wird nun alternierend, bevorzugt in
Abständen von etwa 10 Sekunden, geöffnet und geschlossen,
um die internen Volumina des Schaltventils 15 sowie der
Leitungen 41, 45 über den externen Anschluß 25 zu
entleeren. Alternierend erfolgt auch ein Entleeren von Leitung 47 über
Anschluß 27.
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Anschließend
werden in Schritt S54 alle Schaltventile 11, 13, 14, 15 bis
auf das Schaltventil 12, welches den internen Referenztank 33 abtrennt, sowie
das Proportionalventil 16 geöffnet, um alle externen
Anschlüsse 23, 25, 27 bis auf
den externen Anschluß 29 für den externen
Referenztank 31 zu entleeren, welcher schon über
den internen Referenztank 33 entleert wurde. Nach einer
vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren Entleerungszeit werden alle Schaltventile 11, 12, 13, 14 sowie
das Proportionalventil 16 geschlossen, während
das Schaltventil 15, welches der externen Entlüftung 25 zugeordnet ist,
geöffnet bleibt. Nach Abschluß des Schrittes S56 wird
das Spülen der internen Volumina vorbereitet.
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Nachdem
die Prüfvorrichtung 1 entleert ist, wird in einem
Schritt S58 das Spülen der internen Volumina der Prüfvorrichtung 1 vorbereitet.
Dazu wird das Druckluftventil 82 geschlossen, und die Prüfvorrichtung 1,
die Reinigungsvorrichtung 3 und der Druckbehälter 61 – wie
in 2 gezeigt – werden miteinander fluidverbunden
(Schritt S59). Dieser Aufbau entspricht dem in 2 gezeigten
Aufbau, welcher zur Reinigung der Prüfvorrichtung 1 mittels
des Reinigungsfluids 63 verwendet wurde, wobei der Druckbehälter 61 lediglich
anstatt mit dem Reinigungsfluid 63 mit einem von dem Reinigungsfluid 63 verschiedenen
Spülfluid 65 befüllt wurde oder wobei der
das Reinigungsfluid 63 enthaltende Druckbehälter 61 gegen
einen das Spülfluid 65 enthaltenen Druckbehälter 61 ausgetauscht
wurde.
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Sobald
die entsprechenden Anschlüsse korrekt miteinander verbunden
sind, wird der ordnungsgemäße Zusammenbau der
Prüfvorrichtung 1 mit der Reinigungsvorrichtung 3 durch
den Benutzer bestätigt (Schritt S60). Anschließend
wird in einem Schritt S62 das Druckluftventil 82 geöffnet.
Das Öffnen des Druckluftventils 82 kann automatisch
erfolgen oder manuell, wobei das Öffnen des Druckluftventils 82 dann
in einem Schritt S64 von dem Benutzer bestätigt wird.
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Zum
Befüllen des internen Referenztanks 33 werden
in einem Schritt S66 die Schaltventile 12, 13 geöffnet.
Ebenfalls geöffnet ist das Schaltventil 15, während
die Schaltventile 11, 14 sowie das Proportionalventil 16 geschlossen
sind. Nach einer vorbestimmten Spülzeit T66 wird das Schaltventil 12 geschlossen
und das Schaltventil 14 geöffnet, um in einem
Schritt S68 das interne Volumen des Prüfanschlusses 27 und
der Verbindungsleitung 47 mit Spülfluid 65 zu
füllen. Nach einer vorbestimmten Spülzeit T68
wird das Schaltventil 15 geöffnet, um die internen
Volumina der Verbindungsleitungen 41, 45 und des
Schaltventils 15 mit dem Spülfluid 65 in
einem Schritt S70 zu befüllen. Bevorzugt können
die Reinigungsschritte S66, S68 und S70 in alternierender Reihenfolge
wiederholt werden. Danach werden die Schaltventile 12, 13, 14, 15 geöffnet,
um alle externen Anschlüsse 23, 25, 27, 29 der
Prüfvorrichtung 1 mit dem Spülfluid 65 in
einem Schritt S72 zu spülen. Das während des Spülens
der internen Volumina aus der Prüfvorrichtung 1 austretende
Spülfluid 65 wird über die Fluidabfuhrleitungen 95a, 95b, 95c in den
Auffangbehälter 89 geleitet. Zum Abschluß des Spülvorgangs
werden in einem Schritt S74 die Schaltventile 11, 12, 13, 14,
und 16 geschlossen. Weiter wird in einem Schritt S76 das
Druckluftventil 82 geschlossen, wobei das Schließen
des Druckluftventils 82 in einem Schritt S78 von dem Benutzer
bestätigt wird.
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Um
das Spülfluid 65 aus den internen Volumina der
Prüfvorrichtung 1 zu entleeren bzw. um die internen
Volumina der Prüfvorrichtung 1 zu trocknen, wird
der Anschluß 85 der Druckluftleitung 79 wird vom
Druckluftauslaß 86 getrennt. Vorzugsweise muß dieser
Schritt vom Benutzer durchgeführt und bestätigt
werden. Im folgenden wird die Fluidabfuhrleitung 95c am
Anschluß für Auffangbehälter 87c vom
Fluidzufluß 91c getrennt und die Fluidabfuhrleitung 95c mittels
des Anschlusses 87c mit dem Druckluftauslaß 86 fluidverbunden.
Die Fluidzufuhrleitung 73 wird vom Druckbehälter 61 entfernt.
Statt dessen wird die Fluidzufuhrleitung 73 mittels des
Anschlusses 57 mit dem Fluidanschluß 91c des
Auffangbehälters 89 verbunden.
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Um
das Spülfluid 65 aus den internen Volumina der
Prüfvorrichtung 1 zu entleeren bzw. um die internen
Volumina der Prüfvorrichtung 1 zu trocknen, kann
alternativ zu der vorangehend beschriebenen Vorgehensweise die Druckluftzufuhrleitung 79 von dem
Druckbehälter 61 getrennt werden, um die Druckluftzufuhrleitung 79 mit
der Prüfvorrichtung 1 zu verbinden, vorzugsweise
durch Verbinden des Druckluftanschlusses 59 mit dem Anschluß 29 für
einen externen Referenztank, wozu die Fluidabfuhrleitung 95c vorher
von diesem Anschluß entfernt wurde. Ebenfalls kann die
Fluidzufuhrleitung 73 entfernt werden, welche mit dem Anschluß 23 der
Prüfvorrichtung 1 verbunden ist. Die Fluidabfuhrleitung 95c wird
dann an den Anschluß 23 angeschlossen.
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Demzufolge
ergibt sich ein Aufbau, wie er in 4 gezeigt
ist. Der ordnungsgemäße Zusammenbau wird in einem
Schritt S79 von dem Benutzer bestätigt.
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Anschließend
wird das Druckluftventil 82 in einem Schritt S80 geöffnet
und das Öffnen des Druckluftventils 82 in einem
Schritt S82 von dem Benutzer bestätigt.
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In
einem ersten Schritt S84 zum Trocknen der internen Volumina der
Prüfvorrichtung 1 werden die Schaltventile 12, 13 geöffnet.
Nach einer vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren Trocknungszeit T84 von
bevorzugt etwa 120 Sekunden wird das Schaltventil 12 geschlossen,
um das Durchströmen des internen Referenztanks 33 mit
Druckluft in einem Trocknungsschritt S86 zu unterbinden. Vorzugsweise bleibt
das Schaltventil 12 während des Trocknungsschritts
S86 für eine Zeit von etwa 10 Sekunden geschlossen. Weiter
bevorzugt werden die Schritte S84 und S86 alternierend durchgeführt.
Weiter bevorzugt werden die Schritte S84 und S86 etwa fünfzehnmal wiederholt.
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Anschließend
werden in einem Schritt S88 die Schaltventile 11, 12, 14 geschlossen
und die Schaltventile 13, 15 geöffnet.
Weiterhin wird das Proportionalventil 16 zumindest teilweise
geöffnet, bevorzugt um etwa 50% geöffnet. Da das
Schaltventil 11 geschlossen ist, wird über den
Druckluftzufuhranschluß 21 und das Proportionalventil 16 ein
Druck aufgebaut. Danach wird das Schaltventil 11 geöffnet und
dann, bevorzugt mehrfach, alternierend die Schaltventile 13, 14 geöffnet
bzw. geschlossen. Vorzugsweise beträgt die Öffnungs-
bzw. Schließzeit der Schaltventile 13, 14 etwa
10 Sekunden. Weiter bevorzugt beträgt die Überlappungszeit,
in welcher beide Schaltventile 12, 14 gleichzeitig
geöffnet oder geschlossen sind, etwa 1 Sekunde. Nach einer
vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren Trocknungszeit T80 von vorzugsweise
etwa 2 Minuten wird der Reinigungsschritt 88 beendet.
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Anschließend
werden die Schaltventile 11, 14, 15 geöffnet
und die Schaltventile 12, 13 geschlossen. Zum
Trocknen des Anschlusses 25 für die externe Entlüftung
der Prüfvorrichtung 1 wird in einem Schritt S90
das Schaltventil 15 alternierend geöffnet und
geschlossen, wobei die Öffnungs- bzw. Schließzeit
bevorzugt etwa 10 Sekunden beträgt. Nach einer vorbestimmten
Trocknungszeit T90 werden die Schaltventile 11, 13, 14, 15 geöffnet
und das Schaltventil 12 geschlossen, um in einem Schritt
S92 alle externen Anschlüsse 23, 25, 45, 29 zu
trocknen. Zum Ende des Trocknungsprozesses werden die Schaltventile 11, 12, 13, 14 sowie
das Proportionalventil 16 in einem Schritt S94 geschlossen.
Das Druckluftventil 82 wird ebenfalls geschlossen. Die
Beendigung des Reinigungsprozesses kann vorzugsweise von einem Benutzer
bestätigt werden. Weiter vorzugsweise kann die Prüfvorrichtung
nach dem Reinigen in einen Grundzustand überführt
werden, bei welchem die Schaltventile 11, 14 sowie
das Proportionalventil 16 geschlossen sind, während
die Schaltventile 12, 13, 15 geöffnet
sind.
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Es
versteht sich, daß die Betätigung des Druckluftventils 82 sowie
das Herstellen bzw. Trennen der entsprechenden notwendigen Fluidverbindungen
zwischen der Prüfvorrichtung 1, der Reinigungsvorrichtung 3 sowie
dem Druckbehälter 61 sowohl manuell durch einen
Benutzer als auch automatisch durch entsprechende Schaltmittel durchgeführt werden
kann. Dementsprechend ist das Reinigungsverfahren als computergestütztes
Reinigungsverfahren oder als manuelles Reinigungsverfahren durchführbar.
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Vorzugsweise
umfaßt das Reinigungsverfahren den Schritt des Protokollierens
des Ablaufs des Reinigungsverfahrens, beispielsweise durch Speichern
auf einen Datenträger, durch Erstellen eines Ausdrucks
eines Reinigungsprotokolls oder durch Versenden des Reinigungsprotokoll über
eine Datenleitung. Weiter vorzugsweise umfaßt das Reinigungsverfahren
den Schritt des Bestimmens der vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren
Zeiten T24, T26, T28, T30, T48, T50, T66, T68, T80, T84 und T90,
insbesondere mittels Durchführen eines Testlaufes.
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5 zeigt
den schematischen Aufbau einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
einer Reinigungsvorrichtung 3 für eine Prüfvorrichtung 1 zum Prüfen
von Filtern und/oder sterilen Einwegbehältern. Die Reinigungsvorrichtung 3 ist
ausgelegt mit einem ersten Druckbehälter 61a,
welcher bei betriebsgemäßem Gebrauch ein Reinigungsfluid 63 enthält, und
mit einem zweiten Druckbehälter 61b, welcher bei
betriebsgemäßem Gebrauch ein Spülfluid 65 enthält,
betrieben zu werden. Dazu umfaßt die Reinigungsvorrichtung 3 einen
ersten Fluidanschluß 57a sowie einen ersten Druckluftanschluß 59a für
den ersten Druckbehälter 61a und einen zweiten
Fluidanschluß 57b sowie einen zweiten Druckluftanschluß 59b für
den zweiten Druckbehälter 61b. Die Druckluftanschlüsse 59a, 59b und/oder
die Fluidanschlüsse 57a, 57b sind bevorzugt
in bzw. an einem Gehäuse 4 der Reinigungsvorrichtung
ausgebildet bzw. angeordnet.
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Die
ersten und zweiten Druckbehälter 61a, 61b umfassen
jeweils einen Drucklufteingang 67a, 67b, welche
mit dem zugeordneten Druckluftanschluß 59a, 59b verbindbar
sind und einen ersten und zweiten Fluidausgang 69a, 69b,
welche mit dem zugeordneten ersten oder zweiten Fluidanschluß 57a, 57b verbindbar
sind. Dabei sind Steigrohre 71a, 71b jeweils mit
dem zugehörigen Fluidausgang 69a, 69b fluidisch
verbunden. Die Steigrohre 71a, 71b ragen bevorzugt
hinab bis zum den Böden der Druckbehälter 61a, 61b.
Werden die Druckbehälter 61a, 61b über
die Drucklufteingänge 67a, 67b mit Druckluft
beschickt, so baut sich innerhalb der Druckbehälter 61a, 61b ein Überdruck
auf, durch welchen das in dem Druckbehälter 61a enthaltene
Reinigungsfluid 63 oder das in dem Druckbehälter 61b enthaltene Spülfluid 65 innerhalb
der Steigrohre ansteigen können, um durch die Fluidausgänge 69a, 69b aus
den Druckbehältern 61a, 61b austreten
bzw. ausfließen zu können.
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Um
dem ersten und dem zweiten Druckbehälter 61a, 61b Druckluft
zuzuführen, sind die Drucklufteingänge 67a, 67b der
Druckbehälter 61a, 61b mit einer Druckluftquelle 77 verbindbar.
Bevorzugt sind der Drucklufteingänge 67a, 67b über
eine gemeinsame Druckluftzufuhrleitung 79 und Druckluftventil 82 mit
der Druckluftquelle 77 fluidverbunden. Die Druckluftzufuhrleitung 79 kann
einen Drucklufteinlaß 85 sowie einen ersten Druckluftanschluß 59a für
den ersten Druckbehälter 61a und einen zweiten
Druckluftanschluß 59b für den zweiten
Druckbehälter 61a umfassen. Das Druckluftventil 82 kann
als, bevorzugt elektrisch gesteuertes bzw. geregeltes, Proportionalventil
ausgebildet sein und kann im Sinne eines Druckminderers wirken.
Insbesondere kann die Druckluftquelle 77 dieselbe Druckluftquelle 77 sein, welche
auch die Druckluft an dem Druckluftzufuhranschluß 21 der
Prüfvorrichtung 1 bereitstellt. Dabei kann eine
T-Verbindung 83 zwischen der Druckluftquelle 77 und
dem Druckluftzufuhranschluß 21 angeordnet sein,
so daß der Druckluftzufuhranschluß 21 und
der Drucklufteingang 67 gemeinsam mit der Druckquelle 77 fluidverbunden
sind. Es versteht sich, daß sowohl das Druckluftventil 82 als
auch die T-Verbindung 83 Teil der Reinigungsvorrichtung 3 sein können,
also beispielsweise mit anderen Bauteilen der Reinigungsvorrichtung 3 zumindest
teilweise in dem Gehäuse 4 angeordnet sein können.
In diesem Fall weißt die Reinigungsvorrichtung 3 einen
Drucklufteinlaß und einen Druckluftzufuhrleitungsanschluß 84 auf,
welcher mit dem Druckluftzufuhranschluß 21 der
Prüfvorrichtung 1 fluidverbindbar ist. Bevorzugt kann
die Reinigungsvorrichtung 3 einen Druckluftauslaß 86 aufweisen,
an welchem eine externe Druckluftzufuhrleitung 79 anschließbar
ist. Alternativ können das Druckluftventil 82 und/oder
die T-Verbindung 83 als externe Bauteile ausgeführt
sein, wobei die Druckluft in geminderter oder ungeminderter Form
dem Drucklufteinlaß 85 der Reinigungsvorrichtung 3 zugeführt
wird, welcher mit der Druckluftzufuhrleitung 79 fluidverbunden
ist. Weiter bevorzugt erzeugt die Druckquelle einen Druck von etwa
500 bis etwa 900 kPa (5 bis 9 bar), welcher an dem Druckluftzufuhranschluß 21 der
Prüfvorrichtung 1 anliegt. Das Druckluftventil 82 ist
bevorzugt derart ausgelegt bzw. eingestellt, daß am Drucklufteinlaß 85 der
Reinigungsvorrichtung 3 bzw. an den Drucklufteingängen 67a, 67b der
Druckbehälters 61a, 61b lediglich ein
Druck von etwa 100 bis etwa 200 kPa (1 bis 2 bar), weiter bevorzugt
etwa 2 bar.
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Weiter
bevorzugt umfaßt die Reinigungsvorrichtung 3 einen
Drucksensor 130 und/oder einen Feuchtesensor 132,
welcher vorzugsweise mit der T-Verbindung 83 fluidverbunden
ist/sind, um den Druck bzw. die Feuchtigkeit der von der Druckluftquelle 77 bereitgestellten
Druckluft zu erfassen bzw. zu messen. Sowohl Drucksensor 130 als
auch Feuchtesensor 132 können zumindest teilweise
innerhalb des Gehäuses 4 angeordnet sein oder
als extern angeordnet bzw. ausgebildet sein. Vorteilhafterweise
kann mittels des Drucksensors 130 ermittelt werden, ob
die Druckluftquelle 77 den bevorzugten Druck von etwa 500
kPa bis etwa 900 kPa bereitstellt. Dadurch kann vorteilhafterweise
der für einen sicheren Betrieb der Prüfvorrichtung 1 und
der Reinigungsvorrichtung 3 Druck der Druckluft ermittelt
bzw. überwacht werden. Weiter vorteilhafterweise kann mittels
des Feuchtesensors die relative und/oder absolute Feuchtigkeit der
bereitgestellten Druckluft ermittelt bzw. gemessen werden. Dadurch
kann beispielsweise überprüft werden, ob die bereitgestellte Druckluft
ein zum Trocknen der internen Volumina hinreichend geringe Feuchtigkeit
aufweist. Weiter vorteilhafterweise kann zumindest ein weiterer Feuchtesensor
vorgesehen sein, welcher mit einem der externen Anschlüsse 23, 25, 27 fluidverbunden ist,
um die Feuchtigkeit der aus den internen Volumina austretenden Luft
zu erfassen bzw. zu messen. Vorteilhafterweise kann somit der Fortschritt
bzw. die Güte der Trocknung überwacht bzw. bestimmt
werden. Insbesondere kann das Trocknen beendet werden, wenn die
Feuchtigkeit der austretenden Luft einen bestimmten Grenzwert relativ
zu der Feuchtigkeit der bereitgestellten Druckluft erreicht bzw.
unterschreitet.
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Für
den betriebsgemäßen Gebrauch der Reinigungsvorrichtung 3 ist
der erste Fluidausgang 69a des ersten Druckbehälters 61a über
den ersten Fluidanschluß 57a und eine Fluidzufuhrleitung 73a, ein
erstes Fluidzufuhrschaltventil 99a und eine Fluidzufuhrleitung 73 fluidisch
mit einem der externen Anschlüsse 23, 25, 27, 29 der
Prüfvorrichtung 1, bevorzugt mit dem Anschluß 23 für
die interne Entlüftung, verbindbar, wobei die Verbindung
bevorzugt mittels eines komplementären bzw. angepaßten
Anschlusses 75 herstellbar ist, beispielsweise mittels
eines Stecknippels oder einer Steckkupplung. Bevorzugt weist die
Reinigungsvorrichtung 3 einen Temperatur- und/oder Drucksensor
(nicht gezeigt) auf, welcher mit der Fluidzufuhrleitung 73 thermisch
und/oder fluidisch verbunden ist, um die Temperatur und/oder den Druck
des zugeführten Reinigungsfluids 63 bzw. des Spülfluids 65 zu
erfassen.
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Dementsprechend
ist der zweite Fluidausgang 69b des zweiten Druckbehälters 61b über
den zweiten Fluidanschluß 57b und eine Fluidzufuhrleitung 73b,
ein zweites Fluidzufuhrschaltventil 99b und die Fluidzufuhrleitung 73 hydraulisch
mit dem obigen externen Anschluß 23 verbindbar. Über
die Fluidzufuhrschaltventile 99a, 99b kann, bevorzugt
computergestützt bzw. automatisch, gesteuert bzw. geregelt werden,
ob der Prüfvorrichtung 1 das Reinigungsfluid 63 aus
dem ersten Druckbehälter 61a oder der Spülfluid 65 aus
dem zweiten Druckbehälter 61b zugeführt
wird. Ein manuelles Trennen und Verbinden der Fluidleitungen ist
vorteilhafterweise dazu nicht notwendig.
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Die
Reinigungsvorrichtung 3 umfaßt ferner zumindest
einen Anschluß 87a, 87b, 87c, 87d für
einen Auffangbehälter 89, welcher bei betriebsgemäßem
Gebrauch die aus den internen Volumina 35, 49, 51, 43, 47, 45, 37, 39, 41, 55, 33,
V11, V12, V13, V14, V15 der Prüfvorrichtung 1 austretenden
bzw. ausfließenden Fluide auffängt. Der Auffangbehälter 89 umfaßt zumindest
einen Fluidzufluß 91a, 91b, 91c, 91d und eine
Entlüftung 93. Für den betriebsgemäßen
Gebrauch der Reinigungsvorrichtung 3 ist der zumindest
eine Fluidzufluß 91a, 91b, 91c, 91d Auffangbehälters 89 über
zumindest eine Fluidabfuhrleitung 95a und einen Fluidabfuhranschluß 97a fluidisch
mit einem der externen Anschlüsse 23, 25, 27, 29 der Prüfvorrichtung 1 verbindbar,
wobei der Fluidabfuhranschluß 97a bevorzugt ein
zu dem jeweiligen externen Anschluß 23, 25, 27, 29 komplementärer
Anschluß ist, beispielsweise ein Stecknippel oder eine Steckkupplung.
Es versteht sich, daß auch eine Mehrzahl von externen Anschlüssen 23, 25, 27, 29 der
Prüfvorrichtung 1 über eine zugeordnete
Fluidabfuhrleitung 95a, 95b, 95c, 95d über
Fluidabfuhranschlüsse 97a, 97b, 97c, 97d mit
einem zugeordneten Fluidzufluß 91a, 91b, 91c, 91d des
Auffangbehälters 89 verbindbar sind.
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Um
das Entstehen eines Überdrucks in dem Auffangbehälter 89 vorteilhafterweise
zu vermeiden, ist zumindest eine Entlüftung 93 vorgesehen,
damit die gasförmige Phase des dem Auffangbehälter 89 zugeführten
Fluids sowie die durch das Fluid in dem Auffangbehälter
verdrängte Luft in die Umgebung entweichen kann. Um eine
Kontamination der Prüfvorrichtung 1 durch ein
aus dem Auffangbehälter 89 zurücklaufendes
Fluid zu verhindern, sind die Fluidzuflüsse 91a, 91b, 91c, 91d bevorzugt
mit einem Rückschlagventil versehen. Besonders bevorzugt sind
die Fluidzuflüsse 91a, 91b, 91c, 91d als
Stecknippel oder Steckkupplung ausgebildet, welche jeweils ein Verschlußventil
und/oder ein Rückschlagventil aufweisen. Alternativ kann
auch ein Verschlußventil und/oder ein Rückschlagventil
in einer komplementären Steckkupplung oder einem komplementären
Stecknippel der Anschlüsse 87a, 87b, 87c, 87d der
Fluidabfuhrleitungen 95a, 95b, 95c, 95d angeordnet
sein. Weiter bevorzugt ist der Entlüftung 93 eine
Bakterienrückhaltevorrichtung bzw. eine Virenrückhaltevorrichtung 101 nachgeschaltet,
um vorteilhafterweise die Kontamination der Umgebung durch aus der
Prüfvorrichtung ausgetretene pathogene Keime zu verhindern.
Die Bakterienrückhaltevorrichtung bzw. Virenrückhaltevorrichtung 101 kann
insbesondere mittels eines Rückhaltevorrichtungsanschlusses 88 mit
der Entlüftung 93 fluidverbunden sein, insbesondere
steril fluidverbunden sein. Bevorzugt ist die Bakterienrückhaltevorrichtung
bzw. Virenrückhaltevorrichtung 101 wie in 2 gezeigt
zumindest teilweise innerhalb des Gehäuses 4 der
Reinigungsvorrichtung 3 angeordnet, wobei der Rückhaltevorrichtungsanschluß 88 bevorzugt
in bzw. an dem Gehäuse 4 angeordnet bzw. ausgebildet
ist. Alternativ kann die Bakterien- bzw. Virenrückhaltevorrichtung 101 auch
außerhalb des Gehäuses als externe Vorrichtung
angeordnet sein.
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Um
sowohl ein Befüllen der internen Volumina der Prüfvorrichtung 1 mit
Reinigungsfluid 63 bzw. Spülfluid 65 über
den komplementären Anschluß 75 als auch
ein Entleeren in den Auffangbehälter 89 über
einen der Fluidabfuhranschlüsse 97d zu ermöglichen,
umfaßt die Reinigungsvorrichtung 3 ein erstes Ablaßschaltventil 103,
welches zu dem ersten und zweiten Fluidzufuhrschaltventil 99a, 99b gegensätzlich
gesteuert bzw. geregelt ist. In diesem Fall sind der komplementäre
Anschluß 75 und der Fluidabfuhranschluß 97d identisch
und mit dem externen Anschluß 23 für
die interne Entlüftung der Prüfvorrichtung 1 verbunden.
Das erste Ablaßschaltventil 103 ist geschlossen,
wenn zumindest eines der beiden Fluidzufuhrschaltventile 99a, 99b geöffnet
ist. Umgekehrt ist das erste Ablaßschaltventil 103 lediglich
geöffnet, wenn beide Fluidzufuhrschaltventile 99a, 99b geschlossen
sind. Somit kann vorteilhafterweise eine Kontamination des Reinigungsfluids 63 im Druckbehälter 61a bzw.
des Spülfluids 65 im Druckbehälter 61b durch
zurücklaufendes Fluid vermieden werden.
-
Um
weiter eine Zufuhr von Druckluft über den Fluidabfuhranschluß 97a zu
dem externen Anschluß 29 für den externen
Referenztank als auch ein Entleeren in den Auffangbehälter 89 zu
ermöglichen, umfaßt die Reinigungsvorrichtung 3 ein
zweites Ablaßschaltventil 105, welches zu einem
Druckluftzufuhrschaltventil 107 gegensätzlich
gesteuert ist. Mit anderen Worten ist das zweite Ablaßschaltventil 105 geschlossen,
wenn das Druckluftzufuhrschaltventil 107 geöffnet
ist und umgekehrt. Somit kann vorteilhafterweise eine Kontamination
der Druckluftzufuhrleitung 79 durch zurücklaufendes
Fluid vermieden werden.
-
Alternativ
oder zusätzlich zu dem Druckluftzufuhrschaltventil 107 kann
zwischen dem ersten Fluidanschluß 57a und dem
ersten Druckluftanschluß 59a für den
ersten Behälter 61a ein erstes Bypass-Ventil 115a angeordnet
sein, um eine Druckluftzufuhr über den externen Anschluß 23 der
Prüfvorrichtung 1 zu ermöglichen. Weiter
alternativ oder zusätzlich zudem Druckluftzufuhrschaltventil 107 und/oder
dem ersten Bypass-Ventil 115a kann zwischen dem zweiten
Fluidanschluß 57b und dem zweiten Druckluftanschluß 59b für
den zweiten Behälter 61b ein zweites Bypass-Ventil 115b angeordnet
sein, um eine Druckluftzufuhr über den externen Anschluß 23 der
Prüfvorrichtung zu ermöglichen.
-
Vorzugsweise
kann die Reinigungsvorrichtung 3 einen Heißdampfzufuhranschluß 122 aufweisen,
welcher insbesondere in bzw. an dem Gehäuse 4 ausgebildet
bzw. angeordnet sein kann. Der Heißdampfzufuhranschluß 122 ist
ausgelegt mit einem Heißdampfanschluß 124 eines
Heißdampferzeugers 125 fluidverbunden zu sein. Über
den Heißdampfzufuhranschluß 122 und ein
Heißdampfschaltventil 120 kann der Reinigungsvorrichtung 3 von
dem Heißdampferzeuger 125 erzeugter Heißdampf
zugeführt werden. Es versteht sich, daß der Heißdampferzeuger 125 alternativ
innerhalb des Gehäuses 4 der Reinigungsvorrichtung 3 ausgebildet
sein kann.
-
Der
Heißdampf kann über die Druckluftzufuhrleitung 79 und
das Druckluftzufuhrschaltventil 107 entweder unmittelbar
der Prüfvorrichtung 1 über den externen
Anschluß 29 zugeführt werden oder über
zumindest einen der Druckbehälter 61a, 61b, die
Fluidzufuhrleitungen 73a, 73b dem externen Anschluß 23 zugeführt
werden. Vorteilhafterweise kann mittels des Heißdampfes
eine Sterilisation der internen Volumina durchgeführt werden.
Besonders vorteilhaft kann bei einer Zufuhr des Heißdampfes über einen
der Druckbehälter 61a, 61b oder über
beide Druckbehälter 61a, 61b gleichzeitig
eine Sterilisation des bzw. der Druckbehälter 61a, 61b durchgeführt werden.
-
6 zeigt
mit Bezug auf die 1 und 5 ein Ablaufschema
eines bevorzugten automatischen, insbesondere computergestützten,
Reinigungsverfahrens. Es versteht sich, daß das Schalten der
Ventile jedoch nicht nur automatisch, sondern auch manuell durchgeführt
werden kann. Bevorzugt wird ein Benutzer interaktiv aufgefordert,
zu Beginn und gegebenenfalls während des Reinigungsverfahrens
verschiedene Handlungen vorzunehmen, beispielsweise Schläuche
an bestimmte externe Anschlüsse anzuschließen,
und diese Handlungen nachfolgend über eine Eingabeeinheit
(nicht dargestellt) zu bestätigen. Weiterhin bevorzugt
wird das Schalten der Ventile automatisch gemäß eines
auszuwählenden Reinigungsprogramms durchgeführt.
-
Zu
Beginn der Reinigung befindet sich die Prüfvorrichtung 1 vorzugsweise
in einem Grundzustand, wobei die Schaltventile 11, 14 sowie
das Proportionalventil 16 geschlossen und die Schaltventile 12, 13, 15 geöffnet
sind. In einem Initialisierungsschritt S110 wird ein erster Druckbehälter 61a mit
einem Reinigungsfluid 63 befüllt und ein zweiter
Druckbehälter 61b mit einem Spülfluid
befüllt. Die Drucklufteingänge 67a, 67b bzw.
die Fluidausgänge 69a, 69b der Druckbehälter 61a, 61b werden
mit den zugeordneten Druckluftanschlüssen 59a, 59b bzw.
Fluidanschlüssen 57a, 57b Reinigungsvorrichtung 3 verbunden.
Weiter werden die notwendigen komplementären externen Anschlüsse 75, 84, 97a, 97b, 97c, 97d der
Reinigungsvorrichtung 3 mit den zugehörigen externen
Anschlüssen 21, 23, 25, 27, 29 der Prüfvorrichtung 1 verbunden.
Dies kann bevorzugt mittels einer Anschlußeinrichtung 109 erfolgen,
welche mit einer komplementären Anschlußeinrichtung 111 (wie
in den 7a und 7b gezeigt)
der Prüfvorrichtung 1 verbindbar ist. Die Reinigungsvorrichtung 3 befindet
sich in einem Initialzustand, wobei das Druckluftventil 82,
das erste 99a und zweite 99b Fluidzufuhrschaltventil,
das erste 103 und zweite 105 Ablaßschaltventil
sowie das Druckluftzufuhrschaltventil 107 geschlossen sind.
Das korrekte Verbinden der Reinigungsvorrichtung 3 mit
der Prüfvorrichtung 1 wird über die Eingabeeinheit,
beispielsweise durch Betätigen einer Starttaste (nicht
gezeigt), durch den Benutzer bestätigt.
-
Die
im folgenden beschriebenen Schritte des Reinigungsverfahren werden
bevorzugt automatisch ohne weitere Benutzereingabe durchgeführt.
Die Prüfvorrichtung 1 wird in einen Startzustand
für die Reinigung überführt, wobei die
Schaltventile 11, 12, 13, 14 sowie
das Proportionalventil 16 geschlossen werden, während
das Schaltventil 15 geöffnet bleibt (Schritt S112).
-
Nach
dem Start der Reinigung wird das Druckluftventil 82 in
einem Schritt S120 geöffnet, so daß Druckluft
von der Druckluftquelle 77 über die T-Verbindung 83,
das Druckluftventil 82 und die Druckluftleitung 79 in
die Druckbehälter 61a, 61b gelangt. Dadurch
wird innerhalb der Druckbehälter 61a, 61b ein Überdruck
aufgebaut, welcher vorzugsweise etwa 1,1 bis etwa 2 bar beträgt,
weiter bevorzugt etwa 2 bar. In einem Schritt S124 werden das erste Fluidzufuhrschaltventil 99a,
die Schaltventile 12, 13 geöffnet und
das Schaltventil 15 geschlossen, um den internen Referenztank 33 mit
dem Reinigungsfluid 63 aus dem Druckbehälter 61a zu
füllen. Dabei steigt das Reinigungsfluid 63 aufgrund
des Überdrucks in dem Druckbehälter 61a,
das heißt durch pneumatische Förderung, durch
das Steigrohr 71a über die Fluidzufuhrleitung 73a, 73 zu
dem externen Anschluß 23 für die interne
Entlüftung der Prüfvorrichtung 1. Ausgehend
von dem externen Anschluß 23 fließt das
Reinigungsfluid 63 über die Leitung 43, das
Schaltventil 13, die Leitungen 39, 35, 37,
das Schaltventil 12 und die Leitung 49 in den
internen Referenztank 33. Von dort kann das Reinigungsfluid 63 weiter über
die Leitung 51 und aus dem externen Anschluß 29 aus
der Prüfvorrichtung fließen. Die Befüllung
des internen Referenztanks 33 wird vorzugsweise über
eine vorbestimmte bzw. vorbestimmbare Füllzeit T124 bestimmt.
-
Anschließend
wird nach dem Befüllen des internen Referenztanks 33 in
einem Schritt S126 der externe Anschluß 27, welcher
zum Anschluß eines Filters 5 und/oder eines Behälters 7 ausgelegt
ist, durchgeführt. Dazu wird im Schritt S126 das Schaltventil 12 geschlossen
und das Schaltventil 14 geöffnet, so daß das
Reinigungsfluid 63 über die Leitung 35,
das Schaltventil 14 und die Leitung 47 zu dem
externen Anschluß 27 fließen kann. Vorzugsweise
wird das Befüllen zeitgesteuert und daher nach einer vorbestimmten
bzw. vorbestimmbaren Füllzeit T126 beendet. Schließlich
wird in einem Schritt S128 der verbleibende Teil der internen Volumina,
das heißt die Leitung 41, das Schaltventil 15 sowie
die Leitung 45 mit dem Reinigungsfluid 63 gefüllt,
nachdem das Schaltventil 15 geöffnet wurde. Auch
dieses Befüllen wird vorzugsweise nach einer vorbestimmten
bzw. vorbestimmbaren Füllzeit T128 beendet.
-
Das
Befüllen der internen Volumina während der Reinigungsschritte
S124, S126 und S128 führt in der Regel dazu, daß Reinigungsfluid 63 über
die externen Anschlüsse 25, 27, 29 aus
der Prüfvorrichtung 1 austritt. Dieses austretende
Reinigungsfluid 63 wird über die an die externen
Anschlüsse 25, 27, 29 angeschlossenen
Fluidabfuhrleitungen 95a, 95b, 95c zu einem
Auffangbehälter 89 geleitet. Dazu ist das zweite
Ablaßschaltventil 105 geöffnet und das
Druckluftzufuhrschaltventil 107 geschlossen. Bevorzugt
sind die Füllzeiten T24, T26 und T28 derart bemessen, daß aus
allen externen Anschlüssen 25, 27, 29 Reinigungsfluid
austritt und zum Auffangbehälter 89 fließt,
so daß vorteilhafterweise sichergestellt ist, daß alle
internen Volumina mit Reinigungsfluid 63 gefüllt sind
und Verunreinigungen bereits heraus gespült werden.
-
In
einem anschließenden Reinigungsschritt S130 werden die
Schaltventile 13, 14 geschlossen sowie das Schaltventil 12 geöffnet.
In diesem Zustand der Prüfvorrichtung 1 verharrt
das Reinigungsfluid 63 zeitweilig innerhalb der internen
Volumina, so daß Verschmutzungen durch Einweichen mittels
des Reinigungsfluids 63 von den Wandungen der internen
Volumina angelöst bzw. gelöst werden kann. In diesem
Zustand verharrt die Prüfvorrichtung über eine
vorbestimmbare Einweichzeit T130, welche vorzugsweise etwa 10 bis
etwa 60 Minuten beträgt.
-
Zum
Ende der Reinigung wird das Schaltventil 12 in einem Reinigungsschritt
S132 geschlossen. Um die mit dem Reinigungsfluid 63 gefüllten
internen Volumina zu entleeren, werden in einem Schritt S146 die
folgenden Maßnahmen durchgeführt. Das erste Fluidzufuhrschaltventil 99a und
das zweite Ablaßschaltventil 105 werden geschlossen, während
das erste Ablaßschaltventil 103 und das Druckluftzufuhrschaltventil 107 geöffnet
werden. Dadurch wird über die Druckluftleitung 79,
das Druckluftzufuhrschaltventil 107 und die Fluidabfuhrleitung 95c dem
externen Anschluß 29 der Prüfvorrichtung 1 zugeführt.
Nach dem Öffnen des Schaltventils 12 liegt der
an dem externen Anschluß 29 anliegende Überdruck,
welcher durch die Druckluftquelle 77 bereitgestellt wird,
an den internen Volumina 51, 33, 49, V12, 37, 35, 39, 55 an,
so daß im folgenden mit der sukzessiven Entleerung der
internen Volumina begonnen werden kann. In einem Schritt S148 wird
das Schaltventil 13 geöffnet, um den internen
Referenztank 33 über den externen Anschluß 23 zu
entleeren. Die Entleerungszeit T148 beträgt bevorzugt mindestens
etwa 120 Sekunden.
-
Zum
Entleeren der internen Volumina V11, 35, 39,
V13, 43 wird das Schaltventil 12 in
einem Schritt S150 geschlossen, das Schaltventil 14 geöffnet
und das Proportionalventil 16 zumindest teilweise, bevorzugt
zu etwa 50%, geöffnet. Die Dauer T150 des Druckaufbaus
beträgt bevorzugt etwa 10 Sekunden. Danach wird in dem
Schritt S150 das Schaltventil 11 geöffnet und
die Schaltventile 13, 14 werden alternierend,
bevorzugt für eine Dauer von etwa 10 Sekunden, geöffnet
und geschlossen. Weiter bevorzugt beträgt die Überlappungszeit
in welcher beide Schaltventile 13, 14 geöffnet
oder geschlossen sind etwa 1 s oder mehr. Das Reinigungsfluid kann
in diesem Schritt S150 aus den Volumina der Leitungen 35, 39, 43, 41, 45, 47 sowie
den Volumina V13, V14,
V15 der Schaltventile 13, 14, 15 über
die externen Anschlüsse 23, 25, 27 in
den Auffangbehälter 89 entleert werden kann.
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In
einem nachfolgenden Schritt S152 werden die Schaltventile 11, 14, 15 geöffnet
und die Schaltventile 12, 13 geschlossen, wobei
das Proportionalventil 16, bevorzugt zu etwa 50%, geöffnet
bleibt. Das Schaltventil 15 wird nun alternierend, bevorzugt in
Abständen von etwa 10 Sekunden, geöffnet und geschlossen,
um die internen Volumina des Schaltventils 15 sowie der
Leitungen 41, 45, 47 über die
externen Anschlüsse 25, 27 zu entleeren.
-
Anschließend
werden alle Schaltventile 11, 13, 14, 15 bis
auf das Schaltventil 12, welches den internen Referenztank 33 abtrennt,
sowie das Proportionalventil 16 geöffnet, um alle
externen Anschlüsse 23, 25, 27 bis
auf den externen Anschluß 29 für den externen
Referenztank 31 zu entleeren, welcher schon über
den internen Referenztank 33 entleert wurde. Nach einer
vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren Entleerungszeit werden alle Schaltventile 11, 12, 14 sowie
das Proportionalventil 16 geschlossen, während
das Schaltventil 15, welches der externen Entlüftung 25 zugeordnet
ist und das Schaltventil 13, welches der internen Entlüftung 23 zugeordnet
ist, geöffnet bleiben. Nach Abschluß des Schrittes
S156 wird das Spülen der internen Volumina vorbereitet.
-
Nachdem
die Prüfvorrichtung 1 entleert ist, wird in einem
Schritt S162 das Spülen der internen Volumina der Prüfvorrichtung 1 vorbereitet.
Das Druckluftventil 82, das erste Ablaßschaltventil 103 und
das Druckluftzufuhrschaltventil 107 werden geschlossen
und das zweite Fluidzufuhrschaltventil 99b und das zweite
Ablaßschaltventil 105 geöffnet. Dadurch
kann pneumatisch aus dem zweiten Druckbehälter 61b Spülfluid 65 zu
dem externen Anschluß 23 der Prüfvorrichtung 1 gefördert
werden. Anschließend wird das Druckluftventil 82 geöffnet.
-
Zum
Befüllen des internen Referenztanks 33 werden
in einem Schritt S166 die Schaltventile 12, 13 geöffnet.
Ebenfalls geöffnet ist das Schaltventil 15, während
die Schaltventile 11, 14 sowie das Proportionalventil 16 geschlossen
sind. Nach einer vorbestimmten Spülzeit T166 wird das Schaltventil 12 geschlossen
und das Schaltventil 14 geöffnet, um in einem
Schritt S168 das interne Volumen des Prüfanschlusses 27 und
der Verbindungsleitung 47 mit Spülfluid 65 zu
füllen. Nach einer vorbestimmten Spülzeit T168
wird das Schaltventil 15 geöffnet, um die internen
Volumina der Verbindungsleitungen 41, 45 und des
Schaltventils 15 mit dem Spülfluid 65 in einem
Schritt S170 zu befüllen. Bevorzugt können die
Reinigungsschritte S66, S68 und S170 in alternierender Reihenfolge
wiederholt werden. Danach werden die Schaltventile 12, 13, 14, 15 geöffnet,
um alle externen Anschlüsse 23, 25, 27, 29 der
Prüfvorrichtung 1 mit dem Spülfluid 65 in
einem Schritt S172 zu spülen. Das während des
Spülens der internen Volumina aus der Prüfvorrichtung 1 austretende
Spülfluid 65 wird über die Fluidabfuhrleitungen 95a, 95b, 95c in
den Auffangbehälter 89 geleitet. Zum Abschluß des
Spülvorgangs werden die Schaltventile 11, 12, 13, 14,
und 16 sowie das Druckluftventil 82 geschlossen.
-
Bevorzugt
kann nach dem Schritt S172 ein Entleeren und Sterilisieren der internen
Volumina durchgeführt werden. Das Entleeren erfolgt analog der
Schritten S146 bis S156 durch die Schritte S146' bis S156'. Zur
Beschreibung der in 6 beschriebenen Schritte S146'
bis S156' wird auf die vorstehende Beschreibung der Schritte S146
bis S156 verwiesen. Anschließend kann die Sterilisation
mittel Heißdampf erfolgen. Zur Sterilisation wird in einem
Schritt S183 das Druckluftventil 82 geschlossen und das
Heißdampfschaltventil 120 kommend vom internen
oder externen Heißdampferzeuger 125 geöffnet.
Bevorzugt kann zumindest einer der vollständig entleerten Druckbehälter 61a, 61b mit
Heißdampf durchströmt werden. Hierzu sind bevorzugt
alle internen Ventile 11 bis 16 geschlossen und
lediglich die Fluidzufuhrschaltventile 99a, 99b und
das erste Ablaßschaltventil 103 geöffnet.
Bevorzugt werden auch das zweite Ablaßschaltventil 105 und
das Druckluftzufuhrschaltventil 107 in einer Periode von
etwa 60 Sekunden, bevorzugt etwa 120 Sekunden, jeweils für
etwa 10 Sekunden geöffnet, um die Fluidabfuhrleitung 95c sowie
den Teil der Druckluftzufuhrleitung 79, der zwischen dem
Druckluftzufuhrschaltventil 107 und der Fluidabfuhrleitung 95c angeordnet
ist, hinreichend zu sterilisieren. Die Gesamtdauer des oben beschriebenen
Schritts 183 des Sterilisierens beträgt bevorzugt 30 bis
60 Minuten. Dieser Vorgang ist optional, die Druckbehälter 61a, 61b könnten
auch separat autoklaviert werden.
-
Im
weiteren können die internen Volumina der Prüfvorrichtung 1 sterilisiert
werden. Die dazu in der 6 gezeigten Schritte S184' bis
S194' entsprechen dabei den Schritten des Trocknens S184 bis S194.
Zur Beschreibung der in 6 beschriebenen Schritte S184'
bis S194' wird daher auf die vorstehende Beschreibung der Schritte
S184 bis S194 verwiesen, wobei folgende bevorzugte Abweichung erfolgt: Der
Schritt S184' dauert solange an, bis die erforderliche Sterilisationstemperatur
von etwa 121°C, bevorzugt etwa 134°C, im internen
Referenztank 33 der Prüfvorrichtung erreicht wurde.
Dieser Schritt dauert dann weiterhin für eine Zeit von
bevorzugt 30 bis 60 Minuten an. Danach folgen die Schritte 188'
bis 192' für eine Gesamtzeit von bevorzugt 30 bis 60 Minuten. Insbesondere
kann die Temperatur des austretenden Fluids und/oder die Temperatur
in dem internen Referenztank mittels des bevorzugten Temperatursensors überwacht
werden, um die Dauer der Sterilisation um die Dauer der Zeiten erhöht,
in denen die erforderliche Temperatur von etwa 121°C bzw.
134°C unterschritten wird.
-
Um
das Spülfluid 65 aus den internen Volumina der
Prüfvorrichtung 1 zu entleeren bzw. um die internen
Volumina der Prüfvorrichtung 1 zu trocknen, werden
in einem Schritt S184 die folgenden Maßnahmen durchgeführt.
Das zweite Fluidzufuhrschaltventil 99b und das zweite Ablaßschaltventil 105 werden
geschlossen, während das erste Ablaßschaltventil 103 und
das Druckluftzufuhrschaltventil 107 geöffnet werden.
Dadurch wird über die Druckluftleitung 79, das Druckluftzufuhrschaltventil 107 und
die Fluidabfuhrleitung 95c dem externen Anschluß 29 der
Prüfvorrichtung 1 zugeführt. In einem
Schritt S186 zum Trocknen der internen Volumina der Prüfvorrichtung 1 werden
die Schaltventile 12, 13 geöffnet. Nach
einer vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren Trocknungszeit T86 von
bevorzugt etwa 120 Sekunden wird das Schaltventil 12 geschlossen,
um das Durchströmen des internen Referenztanks 33 mit
Druckluft zu unterbinden. Vorzugsweise bleibt das Schaltventil 12 für
eine Zeit von etwa 10 Sekunden geschlossen. Weiter bevorzugt wird
das Öffnen und Schließen des Schaltventils 12 alternierend
durchgeführt und weiter bevorzugt etwa fünfmal
bis fünfzehnmal wiederholt.
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Anschließend
werden in einem Schritt S188 die Schaltventile 11, 12, 14 geschlossen
und die Schaltventile 13, 15 geöffnet.
Weiterhin wird das Proportionalventil 16 zumindest teilweise
geöffnet, bevorzugt um etwa 50% geöffnet. Da das
Schaltventil 11 geschlossen ist, wird über den
Druckluftzufuhranschluß 21 und das Proportionalventil 16 ein
Druck aufgebaut. Danach wird das Schaltventil 11 geöffnet und
dann, bevorzugt mehrfach, alternierend die Schaltventile 13, 14 geöffnet
bzw. geschlossen. Vorzugsweise beträgt die Öffnungs-
bzw. Schließzeit der Schaltventile 13, 14 etwa
10 Sekunden. Weiter bevorzugt beträgt die Überlappungszeit,
in welcher beide Schaltventile 12, 14 gleichzeitig
geöffnet oder geschlossen sind, etwa 1 Sekunde. Nach einer
vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren Trocknungszeit T188 von vorzugsweise
etwa 2 Minuten wird der Reinigungsschritt S188 beendet.
-
Anschließend
werden die Schaltventile 11, 14, 15 geöffnet
und die Schaltventile 12, 13 geschlossen. Zum
Trocknen des Anschlusses 25 für die externe Entlüftung
der Prüfvorrichtung 1 wird in einem Schritt S190
das Schaltventil 15 alternierend geöffnet und
geschlossen, wobei die Öffnungs- bzw. Schließzeit
bevorzugt etwa 10 Sekunden beträgt. Nach einer vorbestimmten
bzw. vorbestimmbaren Trocknungszeit T190 werden die Schaltventile 11, 13, 14, 15 geöffnet
und das Schaltventil 12 geschlossen, um in einem Schritt
S192 alle externen Anschlüsse 23, 25, 27 zu
trocknen. Zum Ende des Trocknungsprozesses werden die Schaltventile 11, 12, 13, 14 sowie
das Proportionalventil 16 in einem Schritt S194 geschlossen.
Das Druckluftventil 82 wird ebenfalls geschlossen. Die
erfolgreiche Beendigung des Reinigungsprozesses kann vorzugsweise
von einem Benutzer bestätigt werden. Weiter vorzugsweise
kann die Prüfvorrichtung nach dem Reinigen in einen Grundzustand überführt
werden, bei welchem die Schaltventile 11, 14 sowie
das Proportionalventil 16 geschlossen sind, während
die Schaltventile 12, 13, 15 geöffnet
sind.
-
Vorzugsweise
umfaßt das Reinigungsverfahren den Schritt des Protokollierens
des Ablaufs des Reinigungsverfahrens, beispielsweise durch Speichern
auf einen Datenträger, durch Erstellen eines Ausdrucks
eines Reinigungsprotokolls oder durch Versenden des Reinigungsprotokoll über
eine Datenleitung. Weiter vorzugsweise umfaßt das Reinigungsverfahren
den Schritt des Bestimmens der vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren
Zeiten T124, T126, T128, T130, T148, T150, T166, T168, T188 und T190,
insbesondere mittels Durchführen eines Testlaufes.
-
Die 7a und 7b zeigen
eine bevorzugten Ausführungsform einer Prüfvorrichtung 1 mit einer
komplementären Anschlußeinrichtung 111 zum Anschluß der
Anschlußeinrichtung der Reinigungsvorrichtung. In der gezeigten
Ausführungsform sind die externen Anschlüsse 21, 23, 25, 27, 29 der
Prüfvorrichtung 1 in einer fixen geometrischen
Anordnung zueinander an der komplementären Anschlußeinrichtung 111 angeordnet,
so daß eine zugehörige bzw. passende Anschlußeinrichtung
einer Reinigungsvorrichtung in einfacher Weise mit der komplementären
Anschlußeinrichtung 111 verbunden werden kann.
-
Vorzugsweise
kann die Anschlußeinrichtung der Reinigungsvorrichtung
durch eine Verlagerungsbewegung entlang einer Anschlußrichtung
A, insbesondere durch eine lineare Verlagerung, derart an der Prüfvorrichtung 1 angeordnet
werden, daß die komplementären externen Anschlüsse
der Anschlußeinrichtung mit den zugeordneten externen Anschlüssen 21, 23, 25, 27, 29 der
Prüfvorrichtung 1 fluidisch verbindbar sind. Vorteilhafterweise
kann das Herstellen der notwendigen Verbindungen schnell und unter
Vermeidung von fehlerhaften Verbindungen erfolgen.
-
Es
versteht sich, daß die Steuerung des Schaltmittel, d. h.
der Ventile, während der mit Bezug auf die 3 und 6 beschriebenen
Reinigungsverfahren automatisch bzw. computergestützt erfolgen
kann. Insbesondere kann die Steuerung der Schaltmittel über
eine einzige nicht gezeigte Steuereinheit, welche sich in der Prüfvorrichtung 1 oder
der Reinigungsvorrichtung 3 befinden kann, oder über zwei
miteinander in Verbindung stehende Steuereinheiten, wobei sich eine
der Steuereinheiten in der Prüfvorrichtung 1 und
die andere in der Reinigungsvorrichtung 3 befindet, erfolgen.
Daher ist bevorzugt zumindest eine elektrische Verbindung zwischen
der Prüfvorrichtung 1 und der Reinigungsvorrichtung 3 vorgesehen, insbesondere,
um die Steuersignale zu übertragen.
-
Die
elektrische Verbindung zwischen der Prüfvorrichtung 1 und
der Reinigungsvorrichtung kann vorzugsweise über das elektrische
Kontaktieren bzw. Verbinden zumindest eines Verbinders der Reinigungsvorrichtung
mit einem zugehörigen komplementären Verbinder 113 der
Prüfvorrichtung 1 erfolgen. Bevorzugt kann das
elektrische Verbinden durch ein Verlagern der Reinigungsvorrichtung
entlang der Anschlußrichtung A, insbesondere durch eine
lineare Verlagerung, erfolgen. Insbesondere kann die elektrische
Verbindung eine Schnittstelle, beispielsweise eine RS232-Schnittstelle,
eine RS435-Schnittstelle, eine RJ45-Schnittstelle und/oder eine
USB-Schnittstelle aufweisen, mit welcher vorzugsweise eine Datenübertragung
zwischen der Reinigungsvorrichtung und der Prüfvorrichtung 1 stattfinden
kann. Weiter bevorzugt kann die elektrische Verbindung ebenfalls
die Stromversorgung der Reinigungsvorrichtung übernehmen.
Vorteilhafterweise kann dann ein Netzteil in der Reinigungsvorrichtung
entfallen.
-
Weiter
bevorzugt umfaßt die komplementäre Anschlußeinrichtung 111 der
Prüfvorrichtung 1 den komplementären
Verbinder 113. Entsprechend kann die Anschlußeinrichtung
der Reinigungsvorrichtung den Verbinder umfassen, so daß mittels
der Anschlußeinrichtung und der komplementären
Anschlußeinrichtung 111 vorteilhafterweise besonders einfach
sowohl die fluidische als auch die elektrische Verbindung zwischen
der Prüfvorrichtung 1 und der zugehörigen
Reinigungsvorrichtung erfolgen kann.
-
- 1
- Prüfvorrichtung
- 3
- Reinigungsvorrichtung
- 4
- Gehäuse
- 5
- zu
prüfender Filter
- 7
- zu
prüfender Behälter
- 9
- Halteelement
- 11
- Ventil
- 12
- Ventil
- 13
- Ventil
- 14
- Ventil
- 15
- Ventil
- 16
- Proportionalventil
- 21
- Druckluftzufuhranschluß
- 23
- Anschluß für
die interne Entlüftung
- 25
- Anschluß für
die externe Entlüftung
- 27
- Prüfanschluß
- 29
- Anschluß für
einen externen Referenztank 31
- 31
- externer
Referenztank
- 33
- interner
Referenztank
- 35
- Verbindungsleitung
- 37
- Verbindungsleitung
- 39
- Verbindungsleitung
- 41
- Verbindungsleitung
- 43
- Verbindungsleitung
zu externem Anschluß
- 45
- Verbindungsleitung
zu externem Anschluß
- 47
- Verbindungsleitung
zu externem Anschluß
- 49
- Verbindungsleitung
- 51
- Verbindungsleitung
zu externem Anschluß
- 53
- Druckmesser
- 55
- Verbindungsleitung
- 57
- Fluidanschluß für
einen Behälter 61
- 59
- Druckluftanschluß für
einen Behälter 61
- 61
- Druckbehälter
- 63
- Reinigungsfluid
- 65
- Spülfluid
- 67
- Drucklufteingang
- 69
- Fluidausgang
- 71
- Steigrohr
- 73
- Fluidzufuhrleitung
- 75
- komplementärer
Anschluß
- 77
- Druckluftquelle
- 79
- Druckluftzufuhrleitung
- 81
- Druckminderer
- 82
- Druckluftventil
- 83
- T-Verbindung
- 84
- Druckluftzufuhrleitungsanschluß
- 86
- Druckluftauslaß
- 85
- Drucklufteinlaß
- 87a,
87b, 87c, 87c
- Anschluß für
Auffangbehälter 89
- 88
- Rückhaltevorrichtungsanschluß
- 89
- Auffangbehälter
- 91a,
91b, 91c, 91d
- Fluidzufluß
- 93
- Entlüftung
- 95a,
95b, 95c, 95d
- Fluidabfuhrleitung
- 97a,
97b, 97c, 97d
- Fluidabfuhranschluß
- 99a,
99b
- Fluidzufuhrschaltventil
- 101
- Bakterienrückhaltevorrichtung
bzw. Virenrückhaltevorrichtung
- 103
- erstes
Ablaßschaltventil
- 105
- zweites
Ablaßschaltventil
- 107
- Druckluftzufuhrschaltventil
- 109
- Anschlußeinrichtung
- 111
- komplementäre
Anschlußeinrichtung
- 113
- komplementärer
Verbinder
- 120
- Heißdampfschaltventil
- 122
- Heißdampfzufuhranschluß
- 124
- Heißdampfanschluß
- 125
- Heißdampferzeugers
- V11
- Volumen
des Ventils 11
- V12
- Volumen
des Ventils 12
- V13
- Volumen
des Ventils 13
- V14
- Volumen
des Ventils 14
- V15
- Volumen
des Ventils 15
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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